DUREC GmbH
i. L.
Duisburg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 16.09.2006 bis zum 15.09.2007
Bilanz
Aktiva
|
|
15.9.2007
EUR |
| A.
Umlaufvermögen |
333,64 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
139,28 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
194,36 |
| B.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
4.222,82 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
4.556,46 |
Passiva
|
|
15.9.2007
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
29.072,82 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
150,00 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
4.222,82 |
| B.
Rückstellungen |
100,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
4.456,46 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
4.456,46 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
4.556,46 |
Anhang
zur Bilanz
zum 15.09.2007
1. Allgemeines
Die Bilanz der Gesellschaft wurde auf der Grundlage
der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Dritten
Buches des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend
zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des
GmbH-Gesetzes und der Steuergesetze zu beachten.
Die DUREC GmbH ist nach der
Größenklassifikation gemäß
§ 267 Abs. 1 HGB eine "kleine
Kapitalgesellschaft".
In der Bilanz sind nach den Angaben der
Geschäftsführung sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden und
Rechnungsabgrenzungsposten enthalten, soweit gesetzlich
nichts anderes bestimmt ist. Das Verrechnungsverbot
gemäß § 246 Abs. 2 HGB wurde beachtet.
2. Bilanzierungsvorschriften
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital
und die Schulden sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen
und hinreichend gegliedert.
Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249
HGB gebildet worden.
Soweit Haftungsverhältnisse gemäß
§ 251 HGB bestehen, sind sie unter der Bilanz
gesondert dargestellt.
3. Bewertungsvorschriften
Die Vermögensgegenstände und Schulden sind
zum Abschlussstichtag einzeln bewertet worden.
Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind
alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt.
Einzelne Positionen sind wie folgt bewertet worden:
Die Zugänge des Sachanlagevermögens wurden
zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Die
Abschreibungen wurden planmäßig gemäß
§ 253 Abs. 1 und 2 HGB in Verbindung mit
§ 7 Abs. 1 bis 4 EStG vorgenommen.
Sonderabschreibungen wurden nicht in Anspruch genommen.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind mit den
Anschaffungskosten ausgewiesen. Der Kassenbestand sowie die
Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert angesetzt.
Bei der Ermittlung der sonstigen Rückstellungen
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt; die
zurückzustellenden Beiträge wurden nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung bemessen.
Die Verbindlichkeiten sind mit dem
Rückzahlungsbetrag passiviert.
Aufwendungen und Erträge des
Geschäftsjahres sind unabhängig von den
Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss
verarbeitet worden.
4. Sonstige Pflichtangaben
Mit Beschluss vom 15. September 2006 wurde die
Auflösung der Gesellschaft zum 15. September 2006
beschlossen.
Angaben über Mitglieder der Unternehmensorgane:
Zum Liquidator wurde der
Geschäftsführer,
Herr Alexander Wagner
bestellt.
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