VITA NATURA
Klinik GmbH
Eppenbrunn
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2021
EUR |
31.12.2020
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
35.363,00 |
40.878,00 |
| I.
Sachanlagen |
35.363,00 |
40.878,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
467.193,42 |
437.041,13 |
| I.
Vorräte |
17.880,92 |
16.945,23 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
85.745,60 |
132.308,20 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
363.566,90 |
287.787,70 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
5.772,82 |
5.700,49 |
| Aktiva |
508.329,24 |
483.619,62 |
Passiva
|
|
31.12.2021
EUR |
31.12.2020
EUR |
| A.
Eigenkapital |
439.220,22 |
394.629,41 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
26.075,89 |
26.075,89 |
| II.
Kapitalrücklage |
25.564,59 |
25.564,59 |
| III.
Gewinnvortrag |
342.988,93 |
270.520,39 |
| IV.
Jahresüberschuss |
44.590,81 |
72.468,54 |
| B.
Rückstellungen |
23.573,00 |
39.206,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
45.536,02 |
49.784,21 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
22.596,02 |
19.784,21 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
22.940,00 |
|
| Passiva |
508.329,24 |
483.619,62 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Rechnungslegungsvorschriften des HGB aufgestellt.
Ergänzende Vorschriften des GmbH-Gesetzes wurden
beachtet.
Angabe über die Darstellung der Vermögens-,
Finanz und Ertragslage (§ 264 Abs. 2 HGB)
Der Jahresabschluss vermittelt ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild
der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.
Gliederung der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung
(§ 265 Abs. 1, 2, 4 und 8 HGB)
Besondere Umstände, die ein Abweichen von der
Vorjahresgliederung erforderlich machen, sind nicht
gegeben.
Die Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung
sind mit den entsprechenden Vorjahresbeträgen
vergleichbar.
Eine Ergänzung der Gliederung wegen mehrerer
Geschäftszweige ist nicht erforderlich.
Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung,
die weder im Geschäftsjahr noch im Vorjahr einen
Betrag ausweisen, werden gemäß § 265 Abs. 8
HGB nicht angegeben.
Angabe der auf die Posten der Bilanz- und Gewinn- und
Verlustrechnung angewandten Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden (§ 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB)
Bei der Aufstellung der Bilanz und Gewinn- und
Verlustrechnung werden folgende Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden angewandt.
Sachanlagen werden zu den Anschaffungs- oder
Herstellungskosten vermindert um plan- mäßige,
nutzungsbedingte Abschreibungen angesetzt. Die
planmäßigen Abschreibungen werden in
fallenden Jahresbeträgen entsprechend der
voraussichtlichen Nutzungsdauer vorgenommen. Bewegliche
Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert
von € 800,00 (Geringwertige Wirtschaftsgüter)
werden unmittelbar zum Abzug gebracht.
Die durch körperliche Bestandsaufnahme
nachgewiesenen
Vorräte wurden mit ihren Anschaffungskosten
unter Berücksichtigung des Niederstwertprinzips
bewertet.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennwert
bewertet.
Zur Berücksichtigung des allgemeinen
Kreditrisikos werden Pauschalwertberichtigungen gebildet.
Die
liquiden Mittel werden zum Nominalwert bewertet.
Rückstellungen sind in Höhe des Betrages
angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendig ist diese zu erfüllen
(Erfüllungsbetrag), und entsprechen den zu erwartenden
Ausgaben für erkennbare Risiken und ungewisser
Verpflichtungen.
Die
Steuerrückstellungen beinhalten, die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern.
Verbindlichkeiten sind mit ihrem
Erfüllungsbetrag passiviert.
Angabe über die angewandten Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden (§ 284 Abs. 2 Nr. 3 HGB)
Die auf den Vorjahresabschluss angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind nicht
geändert worden.
Information zur Bilanz
Der Jahresabschluss ist in
deutscher Sprache (§ 244 HGB)
und in Euro (§ 244 HGB in Verbindung mit
Artikel 42 EGHGB) aufgestellt.
Der
Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und
Verlustrechnung der Gesellschaft liegen die
gesetzlichen Gliederungsschemata gemäß den
§§ 266 Abs. 2 und 3 und 275 Abs. 2 HGB
(Gesamtkostenverfahren) zugrunde.
Die
Entwicklung der einzelnen Posten des
Anlagevermögens sowie
Angaben über die
Abschreibungen des Geschäftsjahres (§ 268
Abs. 2 HGB) sind aus der beigefügten "Entwicklung des
Anlagevermögens" ersichtlich. Die Anlagenzugänge
wurden nach unveränderten Aktivierungsgrundsätzen
mit ihren Rechnungsbeträgen zuzüglich aller
Nebenkosten und abzüglich gewährter Rabatte und
Skonti aktiviert.
Gem. § 285 Nr. 9c HGB anzugebenden Kredite an
Mitglieder des Geschäfts-führungsorgans
bestehen nicht
Angabepflichtige Forderungen und Ausleihungen
gegenüber Gesellschaftern gemäß § 42
Abs. 3 GmbHG bestehen nicht
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von über
fünf Jahren (§ 285 Nr. 1a HGB) bestehen
nicht.
Verbindlichkeiten die durch Pfandrechte oder
ähnliche Rechte gesichert sind
(§ 285 Nr. 1b HGB) bestehen nicht.
Gemäß § 42 Abs. 3 GmbHG angabepflichtige
Verbindlichkeiten gegenüber Gesell-
schaftern bestehen nicht.
Vermerkpflichtige Haftungsverhältnisse
gemäß § 251 HGB lagen am Bilanzstichtag
nicht vor.
Sonstige Angaben
Mitglieder des Geschäftsführungsorgans §
285 Nr. 10 HGB
Vertretungsberechtigter Geschäftsführer im
Berichtsjahr war
Herr Leininger Jürgen, Verwaltungsleiter,
Neudorstraße 60, 66957 Eppenbrunn
sonstige Berichtsbestandteile
Eppenbrunn, den
29.03.2023
gezeichnet
im Sinne des § 245 HGB, der
Geschäftsführer Leininger Jürgen
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 29.03.2023
festgestellt.
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