Mitteldeutsche Netzgesellschaft Strom mbH

Industriestraße 10, 06184 Kabelsketal, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Stendal HRB 215080
Vorher
envia Verteilnetz GmbH
Eingetragen
2.12.2004
Branche
Bau von Versorgungseinrichtungen für Elektrizität und TelekommunikationSpeichern von Gas zu VersorgungszweckenTätigkeiten von Strom- und Erdgasmaklerinnen und -maklern
Gegenstand
Schreibfehler berichtigt: Planung, Erwerb, Betrieb, Vermarktung sowie Bau, Wartung und Instandhaltung und sonstige Nutzung von Transport-, Verteilungs- und Speicherungssystemen sowie von Zähl- und Messsystemen für elektrische Energie, Gas, Wärme und von Telekommunikationsanlagen und sonstigen Anlagen der Informationsübertragung; Errichtung von Transport-, Verteilungs- und Speicherungssystemen sowie von Zählund Messsystemen für elektrische Energie, Gas, Wärme und von Telekommunikationsanlagen und sonstigen Anlagen der Informationsübertragung durch Dritte; jede Art der Beschaffung und der gewerblichen Nutzung von elektrischer Energie, Gas und Wärme; Erbringung und Vermarktung von Leistungen und Diensten auf den Gebieten der Verteilung von elektrischer Energie, Gas und Wärme sowie der Versorgung mit Telekommunikation.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Kai Richter
seit 15.12.2025
Geschäftsführer
Lutz Eckenroth
seit 3.4.2025
Geschäftsführer
René Seidel
seit 24.7.2023
Prokura
Uwe Fährmann
seit 8.8.2022
Prokura
Ulf Aleit
seit 13.6.2017
Prokura
Udo Stöckel
seit 27.12.2012
Prokura
Maik Erbert
seit 27.12.2012
Prokura

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

0.00% identifiziert0.00% ungelöst

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
envia Mitteldeutsche Energie AG
Germany
25.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Mitteldeutsche Netzgesellschaft Strom mbH

Halle/Saale

Jahres- und Tätigkeitsabschluss nach EnWG zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Lagebericht zum 31. Dezember 2023

Grundlagen des Unternehmens

Unternehmenszweck. Die Mitteldeutsche Netzgesellschaft Strom mbH (MITNETZ STROM), Halle (Saale), ist eine 100 %-ige Tochtergesellschaft der envia Mitteldeutsche Energie AG (enviaM), Chemnitz. Die Gesellschaft nimmt die Aufgaben des Verteilernetzbetreibers wahr. Die wesentliche Geschäftstätigkeit der MITNETZ STROM besteht darin, die gepachteten und eigenen Elektrizitätsnetze technisch zu betreiben, instand zu halten, bedarfsgerecht auszubauen und zu vermarkten sowie den diskriminierungsfreien Netzzugang und die Netznutzung sicher zu stellen.

Wirtschaftsbericht

Allgemeine Wirtschafts- und Branchenentwicklung

Deutsche Wirtschaft schrumpft. Die Wirtschaftsleistung in Deutschland ist im Jahr 2023 zurückgegangen. Das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt (BIP) sank laut ersten Berechnungen des Statistischen Bundesamtes 2023 um 0,3 % zum Vorjahr. Die gesamtwirtschaftliche Entwicklung in Deutschland kam im Jahr 2023 im nach wie vor krisengeprägten Umfeld ins Stocken. Die weiterhin hohen Preise auf allen Wirtschaftsstufen dämpften die Konjunktur. Hinzu kamen ungünstige Finanzierungsbedingungen durch steigende Zinsen und eine geringere Nachfrage aus dem In- und Ausland. Damit setzte sich die Erholung der deutschen Wirtschaft vom tiefen Einbruch im Corona-Jahr 2020 nicht weiter fort. [Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung vom 15. Januar 2024]

Stromverbrauch weiter gesunken. Die Stromwirtschaft war 2023 geprägt durch die sich insgesamt abschwächende Konjunktur und eine mildere Witterung, vor allem aber durch die Folgen des Angriffskrieges auf die Ukraine. Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e. V. (BDEW) prognostizierte für das Geschäftsjahr 2023 einen Rückgang des Stromverbrauchs um 4,2 %. [BDEW Jahresbericht 18. Dezember 2023]

Gesetzlicher Ordnungsrahmen. Das Geschäftsjahr 2023 war geprägt von zahlreichen energiewirtschaftlichen Gesetzesänderungen. Folgende Neuerungen/Änderungen sind von besonderer Bedeutung für die MITNETZ STROM.

Am 27. Mai 2023 ist das Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende in Kraft getreten. Hierbei wird das Messstellenbetriebsgesetz umfassend novelliert. Im Ergebnis sollen der Einbau und die Nutzung intelligenter Messsysteme, sog. Smart Meter, beschleunigt werden. Das Gesetz sieht einen Rolloutfahrplan von Smart Metern mit verbindlichen Zielen bis zum Jahr 2030 vor. Die Messstellenbetreiber sind per Gesetz beauftragt, die angeschlossenen Verbrauchsstellen schrittweise mit Smart Metern auszustatten. Ab 2025 ist der Einbau von intelligenten Messsystemen verpflichtend für Haushalte mit einem Jahresstromverbrauch von über 6.000 Kilowattstunden oder einer Photovoltaik-Anlage mit mehr als sieben Kilowatt installierter Leistung.

Das "Gesetz zur Anpassung des Energiewirtschaftsgesetzes an unionsrechtliche Vorgaben und zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften" ist am 29. Dezember 2023 in Kraft getreten. Inhaltlich setzt es vorrangig das Urteil des EuGH vom 2. September 2021 um, indem insbesondere die Zuständigkeiten bei der Ausgestaltung der Netzzugangs- und Netzentgeltregulierung an die unionsrechtlichen Vorgaben angepasst werden. Das Gesetz schafft den Rechtsrahmen für die Regulierung der Netzbetreiber durch eine unabhängigere Regulierungsbehörde. Mit dem Gesetz werden zugleich weitere notwendige Änderungen im Energiewirtschaftsrecht verbunden, wie die Ausweitung des Bündelungsgebotes zur Nutzung bereits vorhandener Infrastruktur, eine stärkere Digitalisierung sowie Regelungen zur Genehmigung des Wasserstoff-Kernnetzes durch die Bundesnetzagentur. Zudem regelt der Gesetzentwurf, dass die Errichtung und der Betrieb von Anlagen zur Erzeugung und zum Transport von Wärme aus Erneuerbaren Energien, von erforderlichen Nebenanlagen sowie von sämtlichen Wärmenetzen im überragenden öffentlichen Interesse stehen.

Die gesetzliche Strompreisbremse endete am 31. Dezember 2023.

Geschäftsentwicklung im Jahr 2023

Energiekrise und Auswirkungen auf das Stromnetz.

Infolge der seit 2022 bestehenden möglichen Gasmangellage, die zu erhöhten Netzbelastungen des Stromnetzes führen könnte, wurden in den auch gasversorgten Netzgebieten Modellrechnungen mit verschiedenen zusätzlichen Lastszenarien durchgeführt, die regional zu möglichen Überlastungen von Betriebsmitteln führen könnten. Vorsorglich hat sich MITNETZ STROM mit zusätzlichem Verbrauchsmaterial wie Niederspannungssicherungen in erhöhter Stückzahl bevorratet. Weiterhin wurde das Betriebspersonal sensibilisiert und zu den möglichen Szenarien spezifisch geschult. Die Belastung der Netze und die Einsatzbereitschaft der Großtechnik wurden weiterhin permanent überwacht.

Einspeisung erneuerbarer Energien.

Im Jahr 2023 war erneut ein Zuwachs von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien (i.d.R. EEG-geförderte Anlagen) im Netzgebiet der MITNETZ STROM zu verzeichnen. In das Netz der MITNETZ STROM wurden 16,3 Mrd. kWh (Vorjahr: 15,0 Mrd. kWh) Strom aus erneuerbaren Energien eingespeist. Dies entspricht ca. 139 % des Letztverbraucherabsatzes im Netzgebiet der MITNETZ STROM und liegt schon heute über der mit 80 % definierten Zielstellung der Bundesregierung für das Jahr 2030.

Aufgrund der hohen EEG-Einspeisemenge hat sich die Lastflussrichtung im Jahr 2023 an 328 Tagen umgekehrt. In diesen Zeiten bezieht MITNETZ STROM keinen Strom aus dem Übertragungsnetz, sondern transportiert umgekehrt Strom in das vorgelagerte Netz. In 2023 lagen diese Werte bei 6,1 TWh und max. 4.005 MW. Diese Verhältnisse werden in den Folgejahren fortbestehen. Die großen installierten Leistungen der im Netz der MITNETZ STROM angeschlossenen Energieerzeugungsanlagen, insbesondere der auf Basis regenerativer Energien, erfordern auch weiterhin den Ausbau der Netzinfrastruktur der MITNETZ STROM.

Netzausbau und Betrieb.

Im Geschäftsjahr 2023 wurden umfangreiche Wartungs- und Instandhaltungsmaßnahmen durchgeführt. Im Hochspannungsnetz wurden die Arbeiten an der 110-kV-Leitung Falkenberg - Doberlug/West fortgesetzt. Es wurden insbesondere Stahlbau- und Korrosionsschutzmaßnahmen, Isolatoren- und Armaturenwechsel, Leiterseilregulagen und Fundamentreparaturen durchgeführt sowie Steigschutz nachgerüstet. Im Abzweig Senftenberg der 110-kV-Leitung Großräschen - Schwarze Pumpe wurden Maßnahmen zur Standsicherheit der Hochspannungsleitung mit Mastneubau an geänderten Standorten umgesetzt. An der 110-kV-Leitung Lauta - Graustein wurden neben erforderlichen Arbeiten zur Standsicherheit Maßnahmen zur Erhöhung der Betriebstemperatur durchgeführt. Damit konnte die Übertragungsfähigkeit dieser Leitung erhöht werden.

Der Ersatzneubau der 110-kV-Leitungen Röhrsdorf - Gersdorf und Herlasgrün - Markneukirchen sicherte, ebenso wie die Fortführung der Arbeiten an der Leitung Marke - Bitterfeld/Mitte - Piesteritz/Nord, eine weiterhin hohe Netzstabilität.

Die Erneuerungsmaßnahmen in den Umspannwerken wurden kontinuierlich weitergeführt. Hier erfolgten umfangreiche Baumaßnahmen zum zustands- und altersbedingten Ersatz von Anlagen in den Umspannwerken Coswig/Nord, Herzberg, Grimma und Zwickau/Eckersbach. Auf Grund ihrer Komplexität waren die Arbeiten im Umspannwerk Halle/West eine besondere Herausforderung und wurden in enger Abstimmung mit der Energieversorgung Halle GmbH umgesetzt. In den Netzknoten Umspannwerk Bad Lauchstädt und Umspannwerk Klostermansfeld wurden die erforderlichen Arbeiten gemeinsam mit der 50Hertz Transmission GmbH fortgeführt.

Weitere Investitionsschwerpunkte waren der notwendige Ausbau und die Verstärkung des Netzes zur Aufnahme und Weiterverteilung von Strom aus erneuerbaren Energien. Zahlreiche Maßnahmen wurden fortgeführt bzw. neu begonnen. Das Vorliegen der Genehmigung für den 1. Bauabschnitt ermöglichte den Beginn der Arbeiten an der 110-kV-Leitung Bad Lauchstädt - Halle/Ost zur Netzverstärkung. Für zahlreiche Umspannwerke mussten neue 110-kV-Transformatoren beschafft und installiert werden, dies betraf unter anderem die Umspannwerke Großräschen und Oberröblingen. Neben der Erneuerung vorhandener Anlagen, wie im Umspannwerk Belgern, wurden in den Umspannwerken Hettstedt/Nord und Großräschen getrennte EEG-Blöcke errichtet. Weitere Ausbaumaßnahmen betrafen Mittelspannungsschaltanlagen von Umspannwerken.

An das Hochspannungsnetz wurden elf neue kundeneigene 110-kV-Einspeise-Umspannwerke angeschlossen, dazu zählten auch die Umspannwerke Schwarzheide/West, Beilrode und Beuna.

Neben Maßnahmen im Hochspannungsnetz waren umfangreiche Arbeiten im Mittel- und Niederspannungsnetz erforderlich. Die vorhandenen Anlagen wurden dabei den gestiegenen Leistungsanforderungen entsprechend angepasst und ausgebaut. So wurde in Vorbereitung der geplanten Spannungsumstellung im Netzgebiet um Plauen die vorhandene Mittelspannungs-Freileitung in Weischlitz und Blosenberg ersetzt. In Koordination mit dem dortigen Breitbandausbau wurden umfangreiche Netzerneuerungsmaßnahmen in Großolbersdorf umgesetzt.

Um die Sichtbarkeit und Steuerbarkeit im Mittel- und Niederspannungsnetz zu verbessern, wurde das Programm zur Errichtung von modernen, digitalen Ortsnetzstationen fortgeführt. Wesentlicher Treiber für den Netzausbau blieb auch hier die stetig steigende Anzahl von Einspeisern von Strom aus erneuerbaren Energien. Gleichzeitig stieg die Anzahl der anzuschließenden Ladepunkte für die Elektromobilität.

Umsichtiges und vorausschauendes Handeln kennzeichneten den Netzbetrieb. Mit einer hohen Professionalität und Motivation der Mitarbeitenden und Dienstleister konnten die auftretenden außergewöhnlichen Situationen, wie Stürme und Hochwasser, im Betrieb der Netze gemeistert werden. Auch die komplikationslose Übernahme des 110-kV-Netzes innerhalb der Stadt Leipzig zum 01. Januar 2023 zeigt die hohe fachliche Qualifikation der Beteiligten. Im Rahmen einer Kooperation zum gemeinsamen Netzbetrieb zwischen der enviaM-Gruppe und den Stadtwerken Leipzig sowie der Netz Leipzig GmbH wurden alle erforderlichen Arbeiten und Einweisungen erfolgreich abgeschlossen und ein störungsfreier Betrieb sichergestellt.

Smartifizierung und Digitalisierung der Netze von MITNETZ STROM sicherten weiterhin den starken Zuwachs an Einspeiseanlagen, Batteriespeichern und Ladeboxen/-säulen am Netz der MITNETZ STROM. Dabei ergaben sich für die Mittel- und Niederspannungsnetze ähnlich hohe Anforderungen wie in den Hochspannungsnetzen. Batteriespeicher und Ladeboxen/-säulen bieten dabei mit ihrem Flexibilitätspotenzial einen Gegenpol zu den volatilen Einspeisungen aus Photovoltaik.

Insbesondere die Beobachtbarkeit im Niederspannungsnetz erforderte umfangreiche Baumaßnahmen. Ein wesentlicher Baustein ist dabei der Einsatz digitaler Ortsnetzstationen. Mit dem Rollout dieser Stationen hat MITNETZ STROM bereits im Jahr 2021 begonnen. Zukünftig werden 20 % der Ortsnetzstationen digital ausgeprägt sein, für weitere 10 % ist die Nachrüstung von Messungen in der Niederspannung vorgesehen.

Redispatch.

In 2023 mussten bei MITNETZ STROM an 204 Tagen Redispatchmaßnahmen umgesetzt werden. Dabei wurden 1.395 Absenkmaßnahmen mit Leistungsreduzierungen von bis zu 3,0 GW durchgeführt.

Im Jahr 2022 war MITNETZ STROM, gemeinsam mit drei weiteren Verteilnetzbetreibern in Deutschland, erfolgreich in den Pilotbetrieb des bilanziellen Ausgleichs bei Maßnahmen des Redispatch 2.0 gestartet. In den darauffolgenden Monaten konnten wir gemeinsam mit unserem Übertragungsnetzbetreiber 50Hertz Transmission eine Vielzahl an Erfahrungen in der Abwicklung der Redispatchprozesse sammeln.

Unter Berücksichtigung der Aufforderung des Übertragungsnetzbetreibers 50 Hertz Transmission, wurde der Pilotbetrieb zum 31. Juli 2023 beendet und die Bilanzierung der Redispatchprozesse ab dem 01. August 2023 wieder auf eine rein finanzielle Basis gestellt. Damit befindet sich die MITNETZ STROM seit dem 01. August 2023 wieder in der BDEW-Übergangslösung zum gesicherten Einstieg in den Redispatch 2.0. Dieses Vorgehen wurde mit der Bundesnetzagentur (BNetzA) abgestimmt.

Die Maßnahmen des Netzsicherheitsmanagements/Redispatch 2.0 werden weiterhin ein wesentliches und erforderliches Instrument zur Aufrechterhaltung der Netzstabilität und des sicheren Netzbetriebes bleiben.

Regulatorische Entwicklungen/Netzentgelte.

Die Netzentgelte stiegen gegenüber dem Jahr 2022 für Haushaltskunden und für Industriekunden in der Mittelspannung um durchschnittlich rund 24 %. Maßgeblich für die Anpassungen der Strom-Netzentgelte waren die Preisentwicklungen an den Energiemärkten. Diese schlugen sich ebenso wie bei den Übertragungsnetzbetreibern auf die Höhe der Netzentgelte auf Verteilernetzebene nieder, insbesondere in Form gestiegener Kosten für Redispatch und Verlustenergiebeschaffung sowie hohen Investitionen in die für die Energiewende notwendige Infrastruktur. Anders als bei den Übertragungsnetzbetreibern, gab es für die Netzentgelte der Verteilernetzbetreiber, wie MITNETZ STROM, keine Richtungsentscheidung der Politik, diese ebenfalls durch einen Zuschuss zu dämpfen.

Der Bundesgerichtshof hat mit Beschluss vom 27. Juni 2023 den von der Bundesnetzagentur festgelegten generellen sektoralen Produktivitätsfaktor für Stromnetzbetreiber für die 3. Regulierungsperiode in den geführten Musterbeschwerdeverfahren für rechtmäßig erachtet. Im Anschluss wurden von einzelnen Musterbeschwerdeführern gegen diese Entscheidung des Bundesgerichtshofes Verfassungsbeschwerden beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Das Verfahren von MITNETZ STROM liegt beim Oberlandesgericht in Düsseldorf.

Die Daten zur Berechnung des generellen sektoralen Produktivitätsfaktors für die 4. Regulierungsperiode wurden durch die Bundesnetzagentur in den Jahren 2022 und 2023 erhoben.

Bereits im Jahr 2022 wurden die Struktur- und Kostendaten für den Effizienzvergleich und zur Bestimmung des Ausgangsniveaus für die 4. Regulierungsperiode durch die Bundesnetzagentur erhoben. Die Bestimmung des Ausgangsniveaus im Sinne der Kostenprüfung wurde im Jahr 2023 fortgesetzt. Mit einem Bescheid wird im Laufe des Jahres 2024 gerechnet. Die Konsultation der Methoden und Parameter zum Effizienzvergleich der Verteilnetzbetreiber Strom für die 4. Regulierungsperiode begann am 21. September 2023 mit einer Fristsetzung zur Stellungnahme durch die Netzbetreiber bis zum 20. Oktober 2023. Die Bundesnetzagentur hat dabei eventuelle Auswirkungen des Beschlusses des Bundesgerichtshofes vom 26. September 2023 zum Effizienzvergleich Gas der 3. Regulierungsperiode zu berücksichtigen.

Die Bundesnetzagentur hat die Methodik des Qualitätselements für die 4. Regulierungsperiode (2024 - 2028) festgelegt. Im Vergleich zum Vorgehen der 3. Regulierungsperiode bleibt das Vorgehen unverändert.

Die Bundesnetzagentur hat mit Beschluss vom 12. Oktober 2021 die Eigenkapitalzinssätze nach § 7 Abs. 4 StromNEV für Alt- und Neuanlagen für die 4. Regulierungsperiode festgelegt. Die Eigenkapitalzinssätze betragen 5,07 % für Neuanlagen und 3,51 % für Altanlagen. MITNETZ STROM hat gegen diese Festlegung Beschwerde beim Oberlandesgericht Düsseldorf eingelegt. Mit Beschluss vom 30. August 2023 hat das Oberlandesgericht die festgelegten Zinssätze der Bundesnetzagentur aufgehoben. Die Bundesnetzagentur hat gegen die Entscheidung des Oberlandesgerichtes fristgerecht Rechtsbeschwerde beim Bundesgerichthof eingelegt.

Um den Ausbau der Energienetze zu gewährleisten und die Investitionsfähigkeit der Netzbetreiber auch im aktuellen Kapitalmarktumfeld mit steigenden Zinsen sicherzustellen, hat die Bundesnetzagentur mit Beschluss vom 14. August 2023 für Neuanlagen ab dem 1. Januar 2024 höhere kalkulatorische Fremdkapitalzinssätze festgelegt (Planansatz für 2024: 4,17 % statt 1,71 %).

Mit den Festlegungen BK6-22-300 und BK8-22/010-A vom 27. November 2023 werden Netzbetreiber verpflichtet, den novellierten §14a EnWG zum 01. Januar 2024 umzusetzen. Geregelt werden hier die Teilnahme von Kunden an der netzorientierten Steuerung von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen in der Niederspannung (z.B. Ladestationen für Elektromobile oder Wärmepumpen jeweils mit einer Bezugsleistung von mehr als 4,2 kW). Für Neukunden ab 2024 ist diese verpflichtend. Netzbetreiber müssen im Gegenzug ein reduziertes Netzentgelt gewähren.

Sonderentgelte gemäß § 19 Abs. 2 StromNEV.

Im Berichtsjahr 2023 lagen ca. 120 Vereinbarungen mit Kunden vor, die die Voraussetzungen für ein individuelles Netzentgelt voraussichtlich erfüllen. Daraus resultierten Mindererlöse von ca. 52,9 Mio. €. Diese Mindererlöse wurden durch den Übertragungsnetzbetreiber 50Hertz erstattet und gingen in den bundesweiten Belastungsausgleich ein.

Umsetzung Messstellenbetriebsgesetz (MsbG).

Der Rollout für moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme wurde im Jahr 2023 fortgesetzt. So wurden seit dem Rolloutstart ca. 596.000 moderne Messeinrichtungen und mehr als 29.000 intelligente Messsysteme durch den grundzuständigen Messstellenbetreiber MITNETZ STROM im Netz installiert. Heute haben bereits ca. 37 % der Kunden im Netzgebiet der MITNETZ STROM eine moderne Messeinrichtung.

Integriertes Managementsystem (IMS).

Im April 2023 erfolgte bei MITNETZ STROM durch die Deutsche Gesellschaft zur Zertifizierung von Qualitätssicherungssystemen (DQS) ein Überwachungsaudit zum IMS, welches erfolgreich bestanden wurde. Das IMS umfasst die Bereiche Arbeitsschutzmanagementsystem nach ISO 45001, Umweltschutzmanagementsystem nach ISO 14001 und Energiemanagementsystem nach ISO 50001. Die DQS ist die im E.ON-Konzern mit der IMS-Zertifizierung beauftragte Gesellschaft.

Technisches Sicherheitsmanagement - Strom (TSM).

Die zuletzt im Dezember 2022 durch das VDE Prüf- und Zertifizierungsinstitut bei MITNETZ STROM durchgeführte TSM-Überprüfung der organisatorischen und technischen Sicherheit anhand der Leitfäden für die Anwendungsregel S1000, bleibt bis 2028 gültig.

Chancen- und risikobasierte Assetbewirtschaftung (AMMS).

Im Mai 2023 erfolgte bei MITNETZ STROM durch die TÜV SÜD PSB Pte Ltd (PSB Singapore) ein Überwachungsaudit innerhalb des bestehenden Zertifikates gemäß der internationalen Norm ISO 55001, welches erfolgreich bestanden wurde.

Qualitäts-Managementsystem (QMS).

Im Juni 2023 erfolgte bei MITNETZ STROM durch die DQS GmbH ein Wiederholungsaudit innerhalb des bestehenden Zertifikates gemäß der internationalen Norm ISO 9001, welches erfolgreich bestanden wurde.

Umsetzung des IT-Sicherheitskatalogs der BNetzA gemäß § 11 Abs. 1a EnWG.

Die Verpflichtung zum Betrieb und zur Zertifizierung eines Informationssicherheits-Managementsystems (ISMS) nach dem "IT-Sicherheitskatalog gem. § 11 Abs. 1a EnWG (08/2015)" der BNetzA wurde fristgerecht umgesetzt und gegenüber der BNetzA nachgewiesen. Die Zertifizierung konnte im November 2023 durch ein erfolgreiches Wiederholungsaudit bestätigt werden.

Forschung, Entwicklung und Innovation.

Zusammen mit 18 Partnern aus 8 europäischen Ländern untersuchte MITNETZ STROM im Projekt EUniversal die Verknüpfung von Engpassmanagement mit Flexibilitätsmärkten. Im deutschen Demonstrator wurde dazu ein Anwendungsfall getestet, welcher die Kette von der Netzzustandserfassung bis zur marktbasierten Lösung von Engpässen über einen lokalen Flexibilitätsmarkt umfasst. Das Projekt wurde im vierten Quartal 2023 abgeschlossen. Die Erkenntnisse und im Projekt entwickelten Algorithmen zur Vermeidung von Netzüberlastungen tragen zu einer zuverlässigen Stromversorgung in einem Energiesystem mit einem hohen Anteil erneuerbarer Energien bei.

Im Rahmen einer Hochschulkooperation mit den Hochschulen Merseburg und Mittweida wurde die langjährige gemeinsame Entwicklung zur Begleitung des Smart Meter Rollouts der MITNETZ STROM sowie der Entwicklung von netzdienlichen Werkzeugen und Funktionen auf Basis von intelligenten Messsystemen fortgesetzt. Dazu wird unter Anderem ein Pilottest zum Erproben neuer Smart Meter Technik durchgeführt.

Finanzielle und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren

Leistungsindikatoren.

Zur Steuerung der Unternehmensaktivitäten im Hinblick auf die Unternehmensziele nutzt MITNETZ STROM verschiedene Kennzahlen. Im finanzbezogenen Bereich zählen das betriebliche Ergebnis nach IFRS und die weiterberechneten Investitionen an Netzeigentümer zu den wichtigsten Steuerungsgrößen. Im nicht finanzbezogenen Bereich werden vorrangig die installierte dezentrale Leistung aus erneuerbaren Energien und die Netzhöchstlast verwendet.

Betriebliches Ergebnis nach IFRS.

Der Jahresüberschuss nach HGB wird durch Hinzurechnung des aufgrund eines Ergebnisabführungsvertrages an den Gesellschafter abgeführten Gewinnes auf das Ergebnis nach Steuern und durch Abzug der Zinserträge sowie der Hinzurechnung des Zinsaufwandes, der sonstigen Steuern und der Ansatz- und Bewertungsanpassungen (HGB/IFRS) auf das betriebliche Ergebnis nach IFRS übergeleitet.

Die Ansatz- und Bewertungsanpassungen bei der Überleitung vom betrieblichen Ergebnis nach HGB in Höhe von 143,8 Mio. € zum betrieblichen Ergebnis nach IFRS in Höhe von 158,5 Mio. € resultieren in Höhe von 15,3 Mio. € aus Bewertungsanpassungen, nicht ansatzfähigen Zuführungen zu den Regulierungskonto-Rückstellungen, Abschreibungen auf das Sachanlagevermögen und zu geringeren Teilen aus aktivierten Nutzungsrechten gemäß IFRS 16.

In der Prognose für das Geschäftsjahr 2023 war MITNETZ STROM von einem betrieblichen Ergebnis nach IFRS zwischen 60 Mio. € und 110 Mio. € ausgegangen. Zum Jahresende betrug das betriebliche Ergebnis nach IFRS 158,5 Mio. € (Vorjahr 75,2 Mio. €) und liegt damit, im Wesentlichen bedingt durch gestiegene Erlöse aus der Netznutzung infolge veränderter Preise und Mengen im Rahmen der Nutzung der Stromnetze, über der Prognose.

Weiterberechnete Investitionen an Netzeigentümer und Investitionen in das eigene Netz.

Im Rahmen des bedarfsgerechten Netzausbaus durch MITNETZ STROM bilden die an die Netzeigentümer weiterberechneten Investitionen in Sachanlagen einen weiteren Zielaspekt bei MITNETZ STROM. Die weiterberechneten Investitionen an Netzeigentümer aus im Jahr 2023 abgeschlossenen Maßnahmen betrugen 170,3 Mio. € (Vorjahr: 131,0 Mio. €) und liegen damit leicht unter den für das Geschäftsjahr 2023 prognostizierten Werten von 175 Mio. € bis 190 Mio. €. In das eigene Netz wurden 60,4 Mio. € investiert (Vorjahr 39,1 Mio. €), dieser Wert lag über der Prognose zwischen 40 Mio. € und 55 Mio. €.

Treiber der Investitionsmaßnahmen waren der EEG-Netzausbau, eine weiterhin gestiegene Nachfrage nach Kundenanschlüssen und die Einbindung digitaler Ortsnetzstationen.

Installierte dezentrale Leistung aus erneuerbaren Energien.

Im Prognosebericht war die MITNETZ STROM von einem Anstieg der installierten Leistung für erneuerbare Energien auf 11.505 MW ausgegangen. Im Berichtsjahr betrug die installierte dezentrale Leistung aus erneuerbaren Energien 11.323 MW und lag damit leicht unter dem Prognosewert.

Netzhöchstlast.

Im Berichtsjahr betrug die Netzhöchstlast bei einer gleichzeitig gestiegenen dezentralen Einspeisung 3.059 MW (Vorjahr 2.949 MW). In der Prognose hatte MITNETZ STROM ein gleichbleibendes Niveau erwartet.

Vermögens-, Finanz- und Ertragslage

Vermögenslage.

Die Bilanzsumme der MITNETZ STROM beträgt zum 31. Dezember 2023 1.009,5 Mio. € (Vorjahr: 857,3 Mio. €). Die Aktivseite beinhaltet dabei im Wesentlichen Sachanlagen und immaterielle Vermögensgegenstände in Höhe von 312,0 Mio. € (Vorjahr: 286,5 Mio. €), Vorräte in Höhe von 26,2 Mio. € (Vorjahr: 13,8 Mio. €), Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 134,0 Mio. € (Vorjahr: 45,3 Mio. €), Forderungen gegen verbundene Unternehmen in Höhe von 524,0 Mio. € (Vorjahr: 498,9 Mio. €), sonstige Vermögensgegenstände in Höhe von 2,8 Mio. € (Vorjahr: 8,4 Mio. €), sowie flüssige Mittel in Höhe von 5,9 Mio. € (Vorjahr: 0 Mio. €). Der Rechnungsabgrenzungsposten bleibt gegenüber dem Vorjahr nahezu unverändert bei 4,6 Mio. € (Vorjahr: 4,4 Mio. €). Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen stiegen im Wesentlichen aufgrund höherer Erstattungsansprüche für an EEG-Anlagenbetreiber ausgereichte Marktprämien und Einspeisevergütungen im Rahmen des EEG-Wälzungsmechanismusses. Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen beinhalten die gestiegenen Forderungen gegenüber dem Gesellschafter aus der Cash-Management-Vereinbarung.

Den genannten Aktivposten stehen auf der Passivseite das Eigenkapital mit unverändert 294,8 Mio. € (Vorjahr: 294,8 Mio. €), Rückstellungen in Höhe von 148,4 Mio. € (Vorjahr: 145,8 Mio. €), Verbindlichkeiten in Höhe von 411,3 Mio. € (Vorjahr: 264,6 Mio. €) und ein Rechnungsabgrenzungsposten in Höhe von 154,9 Mio. € (Vorjahr: 152,1 Mio. €) gegenüber. Die Verbindlichkeiten stiegen im Wesentlichen aufgrund höherer, an EEG Anlagenbetreiber auszureichender Marktprämien und Einspeisevergütungen.

Die Bilanzsumme hat sich somit im Vergleich zum Vorjahr um 152,2 Mio. € bzw. 17,8 % erhöht. Die bilanzielle Eigenkapitalquote sank aufgrund der höheren Bilanzsumme auf 29,2 % (Vorjahr 34,4 %).

Finanzlage.

Zur Steuerung der Vermögens- und Finanzlage führt MITNETZ STROM eine effiziente Finanzplanung durch. Die Zahlungsfähigkeit der Gesellschaft war im abgelaufenen Geschäftsjahr jederzeit gesichert. Der operative Cashflow betrug 226,6 Mio. €, der Cashflow aus der Investitionstätigkeit -65,4 Mio. €, davon -59,1 Mio. € aus Investitionen und Desinvestitionen in Sachanlagen, 18,1 Mio. € aus Zinserträgen und -24,4 Mio. € aus der Erhöhung der Finanzforderungen gegenüber dem Gesellschafter. Der Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit, der im Wesentlichen die Ergebnisabführung des Jahres 2023, für die die Aufrechnung erklärt wurde, sowie die Zinsaufwendungen betrifft, betrug -161,1 Mio. €. Die laufenden Finanzierungen konnten mit eigenen Mitteln aus dem Cashflow erfolgen.

Mit dem Gesellschafter besteht eine Cash-Management-Vereinbarung, aus der sich zum Bilanzstichtag Finanzforderungen von 510,6 Mio. € (Vorjahr: 486,2 Mio. €) ergeben. Darüber hinaus gewährleistet diese Vereinbarung gemäß Wirtschaftsplan einen Dispositionsrahmen von 50,0 Mio. €. Das abzuführende Ergebnis gemäß Ergebnisabführungsvertrag mit dem Gesellschafter in Höhe von 160,1 Mio. € wurde zum 31. Dezember 2023 mit den Finanzforderungen aus der Cash-Management-Vereinbarung aufgerechnet.

Der ausgewiesene Finanzmittelbestand, der nicht von der Cash-Management-Vereinbarung erfasst wurde, umfasst ausschließlich Beträge, die im Rahmen des Strompreisbremsengesetzes von Anlagenbetreibern zur Stromerzeugung als Überschusserlösabschöpfung abzuführen waren und durch MITNETZ STROM an den Übertragungsnetzbetreiber 50 Hertz Transmission GmbH weitergeleitet werden. Sie sind damit verfügungsbeschränkt und beeinflussen den Cashflow nicht.

Ertragslage.

Das Ergebnis nach Steuern und vor Ergebnisabführung betrug im Geschäftsjahr 2023 160,1 Mio. € (Vorjahr: 67,7 Mio. €). Die Erhöhung des Ergebnisses nach Steuern und vor Ergebnisabführung im Vergleich zum Vorjahr um 92,4 Mio. € resultiert im Wesentlichen aus gestiegenen Umsatzerlösen für die Nutzung der Stromnetze und einen Anstieg des Zinsergebnisses.

Die Umsatzerlöse betrugen im Berichtszeitraum 2.542,4 Mio. € (Vorjahr: 1.868,2 Mio. €). Die Erhöhung um 674,2 Mio. € resultiert im Wesentlichen aus gestiegenen Erlösen für die Nutzung der Stromnetze sowie höheren Erstattungen für an EEG-Anlagenbetreiber ausgereichte Marktprämien und Einspeisevergütungen im Rahmen des EEG-Wälzungsmechanismusses. Während im Vorjahr Mindererlöse in Höhe von 35,0 Mio. € zu verzeichnen waren, ergaben sich im Plan-Ist-Abgleich des Regulierungskontos 2023 Mehrerlöse in Höhe von 14,5 Mio. €. Der verzinste Saldo des Regulierungskontos 2023 wurde annuitätisch über drei Kalenderjahre durch Abschläge von jeweils 4,8 Mio. € auf die Erlösobergrenzen 2026 bis 2028 verteilt. Die Abschläge in den Erlösobergrenzen 2026 und 2027 werden durch Mindererlöse aus den Jahren 2021 und 2022 kompensiert. Somit war nur der für die Erlösobergrenze 2028 verbleibende abgezinste Mehrerlös von 4,6 Mio. € erlösmindernd den Rückstellungen für das Regulierungskonto zuzuführen.

Die sonstigen betrieblichen Erträge in Höhe von 9,0 Mio. € (Vorjahr: 17,0 Mio. €) wurden überwiegend von Auflösungen nicht mehr benötigter sonstiger Rückstellungen bestimmt.

Der Materialaufwand stieg um 582,8 Mio. €. Ursache hierfür waren um 371,5 Mio.€ höhere Marktprämien an EEG-Anlagenbetreiber und um 124,0 Mio. € gestiegene EEG Einspeisevergütungen, gestiegene Stromkosten für Betriebsverbrauch und Netzverluste in Höhe von 70,8 Mio. € sowie höhere Aufwendungen für Betrieb und Instandhaltung.

Der Personalaufwand stieg um 12,5 Mio. € auf 143,1 Mio. € infolge höherer Löhne und Gehälter aufgrund von Tarifsteigerungen und der gestiegenen Beschäftigtenzahl.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen stiegen auf 81,8 Mio. € (Vorjahr: 77,9 Mio. €), infolge von gestiegenen Aufwendungen aus Wertberichtigungen auf Forderungen für Vorjahre.

Die Zinserträge haben sich vor allem durch den deutlichen Anstieg der Verzinsung der Cash-Management-Guthaben auf 18,1 Mio. € (Vorjahr 1,8 Mio. €) erhöht.

Mitarbeiter

Personalbestand.

Zum 31. Dezember 2023 arbeiteten bei MITNETZ STROM 1.854 Beschäftigte (Vorjahr: 1.722), davon 126 Teilzeitbeschäftigte. Das entspricht einer Anzahl von 1.820,4 Mitarbeiteräquivalenten inklusive Auszubildender (Vorjahr 1.702,3).

Berufliche Erstausbildung und duale Studiengänge.

Um auch zukünftig den Bedarf an qualifizierten Nachwuchskräften decken zu können, setzte MITNETZ STROM die Zusammenarbeit mit ausgewählten Hochschulen der Region fort. Zum 31. Dezember 2023 befanden sich 194 junge Menschen in der beruflichen Erstausbildung oder einem dualen Studiengang bei MITNETZ STROM.

Rechnungsmäßiges Unbundling

Auf der Grundlage des § 6b Abs. 3 EnWG sowie des § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG führt MITNETZ STROM getrennte Konten in den Tätigkeitsbereichen "Elektrizitätsverteilung", "andere Tätigkeiten innerhalb des Elektrizitätssektors", "andere Tätigkeiten außerhalb des Elektrizitäts- und Gassektors", "Gasverteilung" und "grundzuständiger intelligenter Messstellenbetrieb". Für die Tätigkeitsbereiche "Elektrizitätsverteilung", "Gasverteilung" und "grundzuständiger intelligenter Messstellenbetrieb" hat MITNETZ STROM Tätigkeitsabschlüsse erstellt.

Auf Basis der Kostenrechnung von MITNETZ STROM wurden wesentliche Aufwendungen und Erträge direkt den Tätigkeitsbereichen zugeordnet. In Fällen, in denen dies nicht möglich war oder mit unverhältnismäßig hohem Aufwand verbunden gewesen wäre, erfolgte die Zuordnung unter Anwendung sachgerechter Schlüssel.

In der Bilanz wurde eine direkte Zuordnung wesentlicher Aktiv- und Passivposten vorgenommen. In Fällen, in denen dies nicht möglich war oder mit unverhältnismäßig hohem Aufwand verbunden gewesen wäre, erfolgte die Zuordnung unter Anwendung sachgerechter Schlüssel.

Das Ergebnis nach Steuern der Tätigkeit Elektrizitätsverteilung stieg gegenüber dem Vorjahr (59,2 Mio. €) um 93,4 Mio. € auf 152,6 Mio. €, Ursache für den Anstieg waren gegenüber den höheren Materialaufwendungen stärker gestiegene Umsatzerlöse aus der Netznutzung.

Das Ergebnis nach Steuern der Tätigkeit Gasverteilung betrug 73 T€ (Vorjahr 5 T€) und beinhaltete ausschließlich die Leistungserbringung für andere Gasverteilernetze.

Das Ergebnis nach Steuern der Tätigkeit grundzuständiger intelligenter Messstellenbetrieb betrug 1.415 T€ Das gegenüber dem Vorjahr (1.019 T€) bessere Ergebnis resultiert aus höheren Umsatzerlösen aus dem Messstellenbetrieb aufgrund der gestiegenen installierten Anzahl dieser Messeinrichtungen und -systeme.

Chancen- und Risikomanagement

MITNETZ STROM ist in das Risiko- und Chancenmanagement des E.ON-Konzerns über die Muttergesellschaft enviaM integriert. Risiken werden in einem "Chancen- und Risikoatlas" erfasst, nach möglicher Schadenshöhe (finanziell oder ergebnismindernd) sowie Eintrittswahrscheinlichkeit bewertet und kontinuierlich überwacht. Gleichzeitig erfolgt eine Bewertung von Chancen. Das Risiko- und Chancenmanagement gewährleistet somit einerseits, dass frühzeitig Risiken und deren finanzielle Folgen erkannt und bewertet sowie ggf. geeignete Gegenmaßnahmen eingeleitet werden. Andererseits können gewonnene Erkenntnisse über Chancen zeitnah in Entscheidungsprozesse einfließen.

Die Risiken bei MITNETZ STROM lassen sich wie folgt strukturieren:

Operative Risiken.

Diese erfassen negative Effekte aus der spezifischen inhaltlichen und prozessualen Geschäftstätigkeit. Wesentliches Beispiel hierfür sind ungeplante Unterbrechungen beim Betrieb des Elektrizitätsverteilernetzes. Die systematische Wartung von Netzen und Anlagen sowie die kontinuierliche Optimierung entsprechender Prozesse beugen Störungen vor und sind Basis für eine hohe Versorgungssicherheit der Kunden.

Umfeldrisiken.

Die Risikosituation wird durch den Wandel der Rahmenbedingungen im energiepolitischen sowie rechtlichen und regulatorischen Umfeld, insbesondere durch die Veränderungen des politischen Ordnungsrahmens beeinflusst.

Marktrisiken.

Marktrisiken sind Risiken aus Veränderungen der Rahmenbedingungen von Märkten (Konjunkturentwicklung, Wettbewerberverhalten o. ä.), insbesondere Risiken unerwarteter Preis- oder Mengenveränderungen, welche ergebnismindernd wirken.

Finanzmarkt-/Kreditrisiken.

Wenn Kunden ihren Zahlungsverpflichtungen nicht oder nicht fristgemäß nachkommen, können Kreditrisiken entstehen. Auf Basis individueller Bonitätsprüfungen begrenzt MITNETZ STROM entstehende Kreditrisiken u. a. durch eine entsprechende Gestaltung von Zahlungsbedingungen sowie durch ein stringentes Forderungsmanagement.

Im Zusammenhang mit Unternehmensinsolvenzen und entsprechenden Insolvenzanfechtungen nach § 129 ff. Insolvenzordnung (InsO) können Insolvenzverwalter gemäß § 133 InsO von Kunden geleistete Zahlungen rückwirkend für den Zeitraum von bis zu zehn Jahren vor Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens anfechten. Bei Erfolg dieser Anfechtung sind die erhaltenen Zahlungen, hoch verzinst, in vollem Umfang an die Insolvenzmasse zu zahlen. Dieses Risiko kann nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden.

Risikoportfolio.

Im "Chancen- und Risikoatlas" werden wesentliche Chancen und Risiken der MITNETZ STROM dargestellt. Als Wesentlichkeitsgrenze wurde für die Risikodarstellung eine erwartete Schadenshöhe von mind. 20 Mio. € definiert. Grundsätzlich werden im Risiko-Portfolio nur Risiken dargestellt, die weder in der Planung noch durch bilanzielle Vorsorgemaßnahmen berücksichtigt worden sind.

Die wesentlichen Risiken im Risikoportfolio 2023 waren:

- Umfeldrisiko Versorgungssicherheit (Jahrhundertereignis)

Durch den möglichen Ausfall oder die Fehlfunktion eines Betriebsmittels kann es zum vollständigen Verlust des Betriebsmittels und damit verbunden zu Versorgungsunterbrechungen kommen, für die Gegenmaßnahmen einzuleiten sind. Bei Netzanlagen mit einem Alter größer der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer besteht das Risiko, dass ein Teil dieser Anlagen höhere Ausfälle bzw. entsprechende technische Probleme verursachen kann. Im Rahmen von Untersuchungen zur Altersstruktur wurden alle Anlagen mit einem Alter oberhalb der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer bewertet und entsprechende Maßnahmen zur Risikosteuerung bzw. -vorbeugung entwickelt. Diese reichen vom Vorhalten von Handlungsanweisungen zur Störungsbeherrschung in der Schaltleitung und Schulungsprogrammen über die Kürzung des Kontrollturnus für bekannte Anlagen an kritischen Netzpunkten bis zur Untersuchung von Ereignissen zur Gewinnung von Erkenntnissen und Rückschlüssen für baugleiche Betriebsmittel und danach der gezielte Austausch gefährdeter Betriebsmittel sowie einer Erhöhung der Aufwendungen für konkret betroffene und auffällige Betriebsmittelgruppen.

Zudem kann es durch außergewöhnliche elementare Naturkräfte (Naturereignisse/-katastrophen) zur Beschädigung und zum Ausfall von Betriebsmitteln und Anlagen in Stromnetzen kommen, welche nach menschlichem Ermessen und Erfahrung nahezu unvorhersehbar sind (beispielsweise so genannte "Jahrhunderthochwasser" oder schwere Stürme/Orkane/Blizzards). Zusätzlich kann die Versorgungsicherheit durch Handlungen Dritter beeinträchtigt werden (gravierende Beschädigung, Sabotage usw.).

Die Risikoposition wird mit einer Schadenshöhe von 20 Mio. € bis 55 Mio. € und einer geringen Eintrittswahrscheinlichkeit (1 bis 10 %) bewertet. Die Erhöhung der Risikobewertung gegenüber 2022 resultiert im Wesentlichen aus den in 2023 deutlich gestiegenen Beschaffungspreisen für Leistungen und Material.

- Marktrisiko Mindermengen Strom

Bei der Kalkulation von Netzentgelten müssen Annahmen für das Einspeise- und Entnahmeverhalten der Kunden getroffen werden. Abweichungen zwischen diesen Annahmen und dem tatsächlichen Verhalten führen zu unvorhersehbaren Ergebnisabweichungen. Ursachen für die Abweichungen können in der Änderung im Einspeise- und Entnahmeverhalten der Kunden, bedingt durch die Energiewende, wetterabhängige volatile Einspeisungen sowie Veränderungen im Abnahmeverhalten in Abhängigkeit von konjunkturellen Entwicklungen und Erzeugungsstrategien nachgelagerter Netzbetreiber liegen.

Die Quantifizierung des Risikos erfolgt auf Basis von im E.ON-Konzern vorgegebenen einheitlichen Prämissen.

Das Risiko wird mit einer Schadenshöhe von ca. 20 Mio. € und einer möglichen Eintrittswahrscheinlichkeit (10 bis 20%) bewertet.

Chancen.

Um im Spannungsfeld zwischen Verlustrisiken und Gewinnchancen weiterhin erfolgreich zu sein, ist die Wahrnehmung unternehmerischer Chancen wichtiger Bestandteil unserer strategischen Aufstellung. Diese ergeben sich über das planmäßige Wachstum der bestehenden Geschäftsfelder hinaus auch in der Klärung derzeit offener regulatorischer Sachverhalte. Als Wesentlichkeitsgrenze wurde für die Chancendarstellung eine Quantifizierung von 20 Mio. € definiert.

Die wesentlichen Chancen im Chancenportfolio 2023 waren:

- Marktchance Mehrmengen Strom

Für die im Marktrisiko "Mindermengen Strom" beschriebenen Mechanismen besteht ebenso eine Chance für eine Ergebnisverbesserung. Die Chance "Mehrmengen Strom" wurde, in Analogie zum Risiko "Mindermengen Strom", auf Basis der im E.ON-Konzern vorgegebenen einheitlichen Prämissen quantifiziert und mit einer möglichen Wirkung von ca. 20 Mio. € sowie einer möglichen Eintrittswahrscheinlichkeit (10 bis 20%) bewertet. Über die von der BNetzA genehmigte Erlösobergrenze der Folgeperioden erfolgt jeweils ein Ausgleich eines eingetretenen Risikos bzw. einer Chance.

Gesamte Chancen- und Risikolage.

Es ergeben sich durch die Energiewende und die in diesem Zusammenhang stehenden Aktivitäten der MITNETZ STROM sowohl Chancen als auch Risiken. Weder durch Einzelrisiken noch durch aggregierte Positionen bestanden für MITNETZ STROM Risiken im Berichtszeitraum, die den Fortbestand des Unternehmens gefährdeten.

In Folge der weiterhin volatilen Situation an den Energiemärkten sowie einer anhaltend hohen Nachfrage im preislich stark unter Druck stehenden Markt zur Beschaffung von Leistungen und Material ist auch für das Geschäftsjahr 2024 mit verstärkten Auswirkungen sowohl für das Risiko- als auch für das Chancenmanagement zu rechnen. Das gilt vor allem für identifizierte Marktrisiken wie z.B. drohende Mindererlöse infolge geringerer Netznutzungsmengen oder Veränderungen bei der Nutzung des vorgelagerten Netzes. Den Fortbestand des Unternehmens gefährdende Risiken sind für das Geschäftsjahr 2024 derzeit jedoch nicht erkennbar.

Prognosebericht

Konjunktureller Ausblick.

Für das Jahr 2024 rechnen Experten mit einem Wirtschaftswachstum zwischen null und einem Prozent. Ursachen sehen die Ökonomen in der hohen Inflation, die auf dem Konsum lastet, gestiegenen Zinsen, welche die Bauwirtschaft und Investitionen ausbremsen sowie einer weiterhin schwächelnden Weltkonjunktur. [Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung Jahresgutachten 2023/2024, 8. November 2023; ifo Institut, Pressemitteilung 14. Dezember 2023]

Gesetzlicher Ordnungsrahmen.

Das Gesetz zur Anpassung des Energiewirtschaftsgesetzes an unionsrechtliche Vorgaben und zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften regelt, dass die Netzzugangsverordnung (StromNZV) am 31. Dezember 2025 sowie die Netzentgeltverordnung (StromNEV) und die Anreizregulierungsverordnung (ARegV) zum Ende der 4. Regulierungsperiode am 31. Dezember 2028 außer Kraft treten.

Netzentgelte 2024.

Auf der Grundlage der Hinweise der Bundesnetzagentur für die Entgeltbildung vom 18. September 2023 und der vom vorgelagerten Netzbetreiber angezeigten Preisentwicklung wurden die Netzentgelte für das Jahr 2024 kalkuliert und fristgerecht im Internet veröffentlicht.

Im Nachgang zur Veröffentlichung der vorläufigen Netzentgelte für das Jahr 2024 wurden am 13. Dezember 2023 die endgültigen Netzentgelte für 2024 veröffentlicht. Dabei machte die deutliche Steigerung der Netzentgelte des vorgelagerten Übertragungsnetzbetreibers eine Neukalkulation der Netzentgelte der MITNETZ STROM für das Jahr 2024 erforderlich. Daraus resultierend ergab sich gegenüber den am 09. Oktober 2023 veröffentlichten vorläufigen Netzentgelten der MITNETZ STROM eine Steigerung der Netzentgelte über alle Spannungsebenen und damit für alle Netzkunden.

Im Ergebnis steigen die Netzentgelte im Vergleich zum Vorjahr für Haushaltskunden um durchschnittlich 13 % und für Industriekunden in Mittelspannung um durchschnittlich 19 %.

Diese Steigerung resultiert im Wesentlichen aus einer mehr als Verdopplung der Entgelte des vorgelagerten Netzbetreibers, der 50 Hertz Transmission GmbH. Darüber hinaus wirken die deutlich gestiegenen Strompreise für die Beschaffung von Energie für Netzverluste sowie hohe Investitionen in die für die Energiewende notwendige Netzinfrastruktur entgeltsteigernd.

Unter Berücksichtigung der Hinweise der Bundesnetzagentur für die Entgeltbildung vom 18. September 2023 wurde zusätzlich zu den jährlich veröffentlichten Preisblättern zu Netzentgelten für die Entnahme mit Leistungsmessung und für Entnahmen ohne Leistungsmessung ein weiteres Preisblatt zu Netzentgelten für steuerbare Verbrauchseinrichtungen gemäß § 14a EnWG in der Niederspannung (Netzebene 6 und 7) veröffentlicht. Damit wurde der zu erwartenden Festlegung der BNetzA zum §14a EnWG Rechnung getragen.

Regulatorischer Ausblick.

Im Jahr 2023 sollte die Festlegung der Erlösobergrenzen, des Produktivitätsfaktors sowie des Effizienzwertes für die 4. Regulierungsperiode von 2024 bis 2028 durch die Bundesnetzagentur erfolgen. Der Abschluss der Verfahren verzögert sich jedoch und ist im Jahr 2024 zu erwarten.

Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 2. September 2021 muss Deutschland sein Energierecht umfangreich ändern und die Rolle der Bundesnetzagentur neu definieren. In Deutschland wurden nach Ansicht des EuGH die Vorgaben der EU-Richtlinien nicht ordnungsgemäß umgesetzt, so dass die Unabhängigkeit der Regulierungsbehörden und deren Entscheidungsbefugnisse im Bereich der Energieregulierung nicht mit den EU-Vorgaben in Einklang stehen. Eine gesetzliche Anpassung des EnWG ist Ende Dezember 2023 in Kraft getreten.

Konzessionsverträge.

Der Verlust von Konzessionsverträgen zwischen enviaM und Kommunen wird die Netzstruktur der MITNETZ STROM in den Folgejahren weiter verändern und Einfluss auf den Betrieb des gepachteten Verteilernetzes haben. Auch für die folgenden Jahre werden Netzabgänge erwartet.

Finanzielle Leistungsindikatoren.

Auf Basis der geplanten Kosten- und Erlösentwicklung erwartet MITNETZ STROM für das Geschäftsjahr 2024 ein betriebliches Ergebnis nach IFRS zwischen 70 Mio. € und 100 Mio. €. Für das Geschäftsjahr werden zudem Investitionen in das eigene Netz zwischen 55 Mio. € und 80 Mio. € prognostiziert, für weiterberechnete Investitionen an den Netzeigentümer enviaM wird ein Volumen zwischen 200 Mio. € und 230 Mio. € erwartet.

Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren.

Im Zuge der weiteren EEG-Ausbaumaßnahmen rechnet MITNETZ STROM mit einem Anstieg der installierten dezentralen Leistung aus erneuerbaren Energien in 2024 auf bis zu 14.453 MW. Für die Netzhöchstlast wird ein konstantes Niveau erwartet.

Der Lagebericht enthält in die Zukunft gerichtete Aussagen zur Entwicklung von MITNETZ STROM. Diese Aussagen sind ausschließlich Erwartungen, die auf heutigen Annahmen und Einschätzungen beruhen. Auch wenn die Geschäftsführung davon überzeugt ist, dass diese getroffenen Annahmen und Planungen zutreffend sind, können die tatsächliche Entwicklung und die tatsächlichen Ergebnisse in der Zukunft hiervon aufgrund der Vielzahl von internen und externen Faktoren abweichen.

Erklärung zur Unternehmensführung

Frauen in Führungspositionen.

Auf Basis des Gesetzes für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst hat der Aufsichtsrat der MITNETZ STROM im Geschäftsjahr 2022 die Zielquoten des Frauenanteils für den am 1. Juli 2022 beginnenden Erfüllungszeitraum mit einer Dauer bis zum 30. Juni 2027 festgelegt. Dieser beträgt für den Frauenanteil im Aufsichtsrat 33 % und für die Geschäftsführung 50 %.

Ebenfalls strebt das Unternehmen selbstverpflichtend an, in der ersten Führungsebene einen Frauenanteil von rund 36 % und in der zweiten Führungsebene einen Frauenanteil von 31% bis zum 30. Juni 2027 zu erreichen.

Zum 31. Dezember 2023 betrug die Frauenquote in der Geschäftsführung 50 % und im Aufsichtsrat 11 %. Der Anteil an Frauen in der ersten Führungsebene lag bei rund 8 % und in der zweiten Führungsebene 27 %. Mit diesen Werten nähert sich MITNETZ Strom den festgelegten Zielquoten schrittweise an.

MITNETZ Strom hat in den letzten Jahren verschiedene Aktivitäten unternommen, um Frauen zu fördern und auf dem Weg in eine Führungsaufgabe zu begleiten. Hierzu zählen das Potenzialträgerprogramm der enviaM Gruppe, Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie wie z.B. die Einführung flexibler Arbeitszeitmodelle, die Teilnahme am konzernweiten Female Mentoring Programm sowie die Unterstützung des enviaM-Frauennetzwerks und dessen Einbindung in das konzernweite Frauennetzwerk.

 

Halle (Saale), 16. Februar 2024

Geschäftsführung

Dirk Sattur, Technischer Geschäftsführer

Christine Janssen, Kaufmännische Geschäftsführerin

Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
T€
31.12.2022
T€
Anlagevermögen
Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 1.977 2.035
1.977 2.035
Sachanlagen
Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 18.535 19.646
Technische Anlagen und Maschinen 258.863 246.168
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 5.670 4.950
Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 26.909 13.664
309.977 284.428
Finanzanlagen
Anteile an verbundenen Unternehmen 25 25
Sonstige Ausleihungen 0 2
25 27
311.979 286.490
Umlaufvermögen
Vorräte
Unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen 19.032 11.940
Fertige Erzeugnisse und Waren 1.448 428
Geleistete Anzahlungen 5.728 1.474
26.208 13.842
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 134.014 45.273
Forderungen gegen verbundene Unternehmen 524.038 498.917
Sonstige Vermögensgegenstände 2.825 8.386
660.877 552.576
Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten 5.894 0
692.979 566.418
Aktive Rechnungsabgrenzungsposten 4.570 4.419
1.009.528 857.327

Passiva

31.12.2023
T€
31.12.2022
T€
Eigenkapital
Gezeichnetes Kapital 25 25
Kapitalrücklage 294.812 294.812
294.837 294.837
Sonderposten
Sonderposten für Investitionszuwendungen zum Anlagevermögen 20 21
20 21
Rückstellungen
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 55.504 57.165
Sonstige Rückstellungen 92.913 88.609
148.417 145.774
Verbindlichkeiten
Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 18.878 14.357
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 311.801 218.824
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 70.564 28.478
Sonstige Verbindlichkeiten 10.089 2.979
davon aus Steuern (3.957) (1.306)
davon im Rahmen der sozialen Sicherheit (-11) (0)
411.332 264.638
Passive Rechnungsabgrenzungsposten 154.922 152.057
1.009.528 857.327

Gewinn- und Verlustrechnung

2023
T€
2022
T€
Umsatzerlöse 2.542.434 1.868.233
Erhöhung oder Verminderung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen 8.112 2.768
Andere aktivierte Eigenleistungen 12.543 7.620
Sonstige betriebliche Erträge 9.018 17.025
Materialaufwand
Aufwendungen für Roh- Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren -692.019 -546.504
Aufwendungen für bezogene Leistungen -1.481.653 -1.044.340
-2.173.672 -1.590.844
Personalaufwand
Löhne und Gehälter -117.477 -103.747
Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung -25.598 -26.835
davon für Altersversorgung (-4.233) (-7.364)
-143.075 -130.582
Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen -29.814 -29.086
-29.814 -29.086
Sonstige betriebliche Aufwendungen -81.777 -77.915
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 18.140 1.809
davon aus verbundenen Unternehmen (17.751) (1.280)
Zinsen und ähnliche Aufwendungen -1.576 -1.129
Ergebnis nach Steuern 160.333 67.899
Sonstige Steuern -278 -221
Aufwendungen aus Gewinnabführung -160.055 -67.678
Jahresüberschuss 0 0

Anhang

Allgemeines

Die wirtschaftliche Tätigkeit der Mitteldeutsche Netzgesellschaft Strom mbH mit Sitz in Halle (Saale) (im Folgenden auch kurz "MITNETZ STROM" genannt) erstreckt sich im Wesentlichen auf das technische Betreiben, die Instandhaltung und den bedarfsgerechten Ausbau der gepachteten und eigenen Elektrizitätsverteilernetze sowie die Sicherstellung des diskriminierungsfreien Netzzugangs und die Netznutzung.

Die MITNETZ STROM ist eine große Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 3 HGB und im Handelsregister des Amtsgerichts Stendal unter der Nummer HRB 215080 eingetragen.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2023 wurden die Vorschriften des HGB für große Kapitalgesellschaften - unter Beachtung der Regelungen des GmbHG und des EnWG - angewendet.

Soweit Angaben wahlweise in der Bilanz bzw. in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang vorgenommen werden können, erfolgen diese Angaben überwiegend in der Bilanz bzw. in der Gewinn- und Verlustrechnung. Der Jahresabschluss wird in Euro (€) aufgestellt; die Beträge werden in Tausend Euro (T€) angegeben. Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.

Für die Gewinn- und Verlustrechnung wird das Gesamtkostenverfahren angewendet.

Die MITNETZ STROM wird analog des Vorjahres in den Konzernabschluss der E.ON SE, Essen, einbezogen. Dieser Konzernabschluss wird gleichzeitig für den kleinsten und größten Konsolidierungskreis aufgestellt. Der Konzernabschluss wird nach den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind, aufgestellt. Seit Inkrafttreten des DiRUG (Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie) zum 1. August 2022 werden Jahresabschlüsse für Geschäftsjahre beginnend nach dem 31. Dezember 2021 im Unternehmensregister veröffentlicht (www.unternehmensregister.de). Aus diesem Grund ist MITNETZ STROM unter Beachtung von § 291 HGB von der Verpflichtung befreit, einen eigenen Konzernabschluss und Konzernlagebericht aufzustellen.

Zwischen MITNETZ STROM als Organgesellschaft und enviaM als Organträger besteht ein Gewinnabführungsvertrag und damit eine körperschaftsteuerliche und gewerbesteuerliche Organschaft. Die Ermittlung und ein ggf. erforderlicher Ansatz latenter Steuern erfolgt auf der Ebene des Organträgers.

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Aktiva

Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten erfasst.

Zugänge zu den Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet. Der Umfang der Anschaffungskosten entspricht § 255 Abs. 1 HGB. Die Herstellungskosten umfassen Einzelkosten für Material und Personal, den auf die Herstellung entfallenden Werteverzehr des Anlagevermögens sowie angemessene Teile der Material-, Fertigungs- und Verwaltungsgemeinkosten gemäß § 255 Abs. 2 Satz 2 und 3 HGB. Geleistete Anzahlungen auf Sachanlagen werden mit dem Nennbetrag bewertet.

Die Abschreibungen erfolgen auf der Grundlage der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Bezogen auf den überwiegenden Anteil der Anschaffungs- oder Herstellungskosten werden den planmäßigen Abschreibungen folgende Nutzungsdauern zu Grunde gelegt:

Immaterielle Vermögensgegenstände Jahre
Dienstbarkeiten 7 - 20
sonstige Rechte 5 - 20
Gebäude 3 - 33
Technische Anlagen und Maschinen
Zähler, Wandler 1 - 20
Umspann- und Schaltanlagen 2 - 20
Betriebs- und Geschäftsausstattung 2 - 19

Abnutzbare bewegliche Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens, deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten mehr als 250,00 € und nicht mehr als 800,00 € betragen, werden mit Ausnahme der Zähler im Zugangsjahr vollständig abgeschrieben.

Geringwertige Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis zu 250,00 € werden im Jahr der Anschaffung grundsätzlich aufwandswirksam erfasst.

Darüber hinaus werden außerplanmäßige Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen vorgenommen, soweit die beizulegenden Werte einzelner Vermögensgegenstände voraussichtlich dauerhaft unter dem Buchwert liegen. Im Falle des Wegfalls der Gründe für außerplanmäßige Abschreibungen erfolgen Zuschreibungen, die bei abnutzbaren Vermögensgegenständen des Anlagevermögens unter Berücksichtigung planmäßiger Abschreibungen ermittelt werden.

Die unter den Finanzanlagen ausgewiesenen Anteile an einem verbundenen Unternehmen sind zu Anschaffungskosten, verzinsliche Ausleihungen zum Nennwert bewertet. Ist der beizulegende Wert aufgrund einer voraussichtlich dauernden Wertminderung niedriger, wurde dieser angesetzt.

Die Vorräte sind zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten gemäß § 255 Abs. 2 Satz 2 HGB unter Beachtung des Niederstwertprinzips bewertet. Die geleisteten Anzahlungen sind zum Nennwert angesetzt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert bewertet. Alle erkennbaren Einzelrisiken wurden durch angemessene Abschläge berücksichtigt. Innerhalb der Forderungen aus Netznutzung sind erhaltene Abschlagszahlungen mit dem abgegrenzten, noch nicht abgelesenen Verbrauch der Kunden verrechnet. Sofern es sich bei den sonstigen Vermögensgegenständen um Deckungsvermögen zur Absicherung von Pensionsverpflichtungen handelt, erfolgt gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB eine Saldierung mit den Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen.

Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert angesetzt.

Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten werden Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie Aufwand für Folgejahre darstellen.

Passiva

Das Eigenkapital ist zum Nennwert bilanziert.

Steuerpflichtige Zuschüsse der öffentlichen Hand für Investitionen sind als Sonderposten für Investitionszuwendungen zum Anlagevermögen passiviert und werden über die Nutzungsdauer der begünstigten Vermögensgegenstände zugunsten der sonstigen betrieblichen Erträge aufgelöst.

Bei der Bemessung der Rückstellungen wird allen erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten Rechnung getragen. Der Wertansatz erfolgt in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages unter Berücksichtigung erwarteter künftiger Kostensteigerungen.

Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen sowie die sonstigen Rückstellungen für Vorruhestand, Altersteilzeit, Jubiläen und Sterbegeld wurden auf der Grundlage versicherungsmathematischer Berechnungen unter Berücksichtigung der Heubeck-Richttafeln 2018 G - die eine generationenabhängige Lebenserwartung berücksichtigen - nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected Unit Credit-Methode) bewertet. Der Rückstellung für Vorruhestand liegt der Personalentwicklungsplan der Gesellschaft bis 2028 zugrunde. Soweit das Austrittsdatum noch nicht feststeht, wurde ein durchschnittliches Austrittsdatum angenommen.

Soweit Deckungsvermögen gemäß § 246 Abs. 2 HGB vorliegt, ergibt sich die Rückstellung aus dem Saldo des versicherungsmathematischen Barwerts der Verpflichtung und des beizulegenden Zeitwerts des Deckungsvermögens; der beizulegende Zeitwert entspricht grundsätzlich dem Marktwert des verrechneten Deckungsvermögens. Ergebnisauswirkungen aus einer Änderung des Diskontierungszinssatzes, Zeitwertänderungen des Deckungsvermögens und laufende Erträge des Deckungsvermögens werden nach Verrechnung in den sonstigen Zinsen und ähnlichen Erträgen bzw. in den Zinsen und ähnlichen Aufwendungen ausgewiesen.

Die Pensionsrückstellungen wurden mit dem von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt, abgezinst. Zwischen dem 10-Jahresdurchschnittszinssatz zum 31. Dezember 2023 (1,82 %; im Vorjahr: 1,78 %) und dem 7-Jahresdurchschnittszinssatz zum 31. Dezember 2023 (1,74 %; im Vorjahr: 1,44 %) ergibt sich bei der Bewertung der Pensionsrückstellungen ein Unterschiedsbetrag in Höhe von 731 T€ (im Vorjahr: 3.830 T€), der grundsätzlich ausschüttungsgesperrt - aber nicht abführungsgesperrt - ist.

Die für die Pensionsrückstellungen zugrunde gelegten Lohn- und Gehaltssteigerungen lagen zwischen 0,00 % und 2,95 % (im Vorjahr: zwischen 0,00 % und 2,75 %). Für Renten wurden Steigerungsraten zwischen 0,00 % und 2,20 % (im Vorjahr: zwischen 0,00 % und 2,00 %) angenommen.

Das Wahlrecht nach Art. 28 Abs. 1 Satz 2 EGHGB wurde nicht in Anspruch genommen. Alle mittelbaren Pensionsverpflichtungen wurden in Höhe ihrer Unterdeckung bilanziert. Dabei wurde das Kassenvermögen der Unterstützungskasse vom Verpflichtungswert abgesetzt.

Die mittel- und langfristigen sonstigen Rückstellungen werden entsprechend ihrer Restlaufzeit mit dem von der Deutschen Bundesbank zum 31. Dezember 2023 veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre abgezinst (§ 253 Abs. 2 Satz 1 HGB). Zur Anwendung kamen Zinssätze zwischen 0,99 % und 1,74 % (im Vorjahr: zwischen 0,43 % und 1,44 %). Erwartete künftige Kostensteigerungen wurden berücksichtigt.

Rückstellungen mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr werden nicht abgezinst. Ergebnisse aus der Änderung des Abzinsungssatzes oder aus einer geänderten Restlaufzeit werden im Zinsergebnis ausgewiesen.

Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag und erhaltene Anzahlungen mit dem Nennwert passiviert. Innerhalb der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind die Zahlungsverpflichtungen aus abgegrenzten, noch nicht abgelesenen EEG- und KWK-Einspeisungen mit den geleisteten Abschlagszahlungen verrechnet. Die Wertansätze der Eventualverbindlichkeiten entsprechen dem am Bilanzstichtag bestehenden Haftungsumfang.

Vereinnahmte Baukostenzuschüsse und Hausanschlusskosten werden im passiven Rechnungsabgrenzungsposten ausgewiesen und ratierlich über einen Gesamtzeitraum von 20 Jahren zugunsten der Umsatzerlöse aufgelöst.

Als passive Rechnungsabgrenzungsposten werden Einnahmen vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie Ertrag für Folgejahre darstellen.

Erläuterungen zur Bilanz

Anlagevermögen

Das Anlagevermögen entwickelte sich im Geschäftsjahr wie folgt:

Buchwerte

31.12.2023
T€
31.12.2022
T€
Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 1.977 2.035
1.977 2.035
Sachanlagen
Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 18.535 19.646
Technische Anlagen und Maschinen 258.863 246.168
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 5.670 4.950
Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 26.909 13.664
309.977 284.428
Finanzanlagen
Anteile an verbundenen Unternehmen 25 25
Sonstige Ausleihungen 0 2
25 27
Anlagevermögen 311.979 286.490


Anschaffungs- oder Herstellungskosten

Vortrag zum 01.01.2023
T€
Zugänge
T€
Umbuchungen
T€
Abgänge
T€
Stand am 31.12.2023
T€
Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 2.424 153 0 0 2.577
2.424 153 0 0 2.577
Sachanlagen
Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 22.706 440 119 -136 23.129
Technische Anlagen und Maschinen 304.492 34.967 8.768 -7.272 340.955
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 8.021 1.286 940 -303 9.944
Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 13.664 23.516 -9.827 -444 26.909
348.883 60.209 0 -8.155 400.937
Finanzanlagen
Anteile an verbundenen Unternehmen 25 0 0 0 25
Sonstige Ausleihungen 2 0 0 -2 0
27 0 0 -2 25
Anlagevermögen 351.334 60.362 0 -8.157 403.539

Kumulierte Abschreibungen

Vortrag zum 01.01.2023
T€
Abschreibungen
T€
Zuschreibungen
T€
Umbuchungen
T€
Abgänge
T€
Stand am 31.12.2023
T€
Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 389 211 0 0 0 600
389 211 0 0 0 600
Sachanlagen
Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 3.060 1.605 0 0 -71 4.594
Technische Anlagen und Maschinen 58.324 26.517 0 0 -2.749 82.092
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 3.071 1.481 0 0 -278 4.274
Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 0 0 0 0 0 0
64.455 29.603 0 0 -3.098 90.960
Finanzanlagen
Anteile an verbundenen Unternehmen 0 0 0 0 0 0
Sonstige Ausleihungen 0 0 0 0 0 0
0 0 0 0 0 0
Anlagevermögen 64.844 29.814 0 0 -3.098 91.560

An nachstehend aufgeführten Unternehmen ist MITNETZ STROM beteiligt (Angabe gemäß § 285 Nr. 11 HGB). Dieses Unternehmen wird nicht in den Konzernabschluss der E.ON SE einbezogen.

Name und Sitz der Gesellschaft unmittelbare Beteiligung
%
mittelbare Beteiligung
%
Eigenkapital zum 31.12.2022
T€
Ergebnis 2022
T€
Mitteldeutsche Netzgesellschaft mbH, Chemnitz 100 18 0

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

In den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind abgegrenzte Forderungen aus Netznutzung von 229.641 T€ (im Vorjahr: 134.515 T€) enthalten, denen erhaltene Anzahlungen in Höhe von 122.933 T€ (im Vorjahr: 102.833 T€) gegenüberstehen. Darüber hinaus wurden unter Beachtung von § 387 BGB Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 29.502 T€ (im Vorjahr: 69.683 T€) mit Forderungen aus Lieferungen und Leistungen saldiert.

Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen setzen sich wie folgt zusammen:

31.12.2023
T€
31.12.2022
T€
Finanzforderungen 510.610 486.214
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 13.428 12.703
524.038 498.917

Alle gleichartigen Forderungen und Verbindlichkeiten gegen bzw. gegenüber Unternehmen, bei denen Gläubiger und Schuldner identisch sind und die die gleiche Fristigkeit aufweisen, werden saldiert ausgewiesen.

Die Forderungen gegen die Gesellschafterin betragen 510.610 T€ (im Vorjahr 486.214 T€). Sie betreffen ausschließlich Finanzforderungen aus einer Cash-Management-Vereinbarung. Im Berichtsjahr wurde die Verbindlichkeit aus dem Ergebnisabführungsvertrag in Höhe von 160.055 T€ mit der Cashpool-Forderung aufgerechnet.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben analog des Vorjahres eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr.

Das Bankguthaben (5.894 T€) unterliegt einer Verfügungsbeschränkung.

Eigenkapital

Die Anteile am Stammkapital der MITNETZ STROM werden zu 100 % von enviaM gehalten.

Rückstellungen

Nachstehend aufgeführte Vermögensgegenstände, die dem Zugriff aller Gläubiger entzogen sind und ausschließlich der Erfüllung von Altersversorgungsverpflichtungen dienen, wurden gemäß § 246 Abs. 2 HGB mit diesen Schulden verrechnet; entsprechend wurde mit den zugehörigen Aufwendungen und Erträgen verfahren:

31.12.2023
T€
31.12.2022
T€
Unmittelbare Pensionsverpflichtungen
aus deferred compensation
Verrechnete Schulden
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen aus deferred compensation
Erfüllungsbetrag vor Verrechnung 1.032 976
Verrechnete Vermögensgegenstände
Sonstige Vermögensgegenstände aus verpfändeten Rückdeckungsversicherungen
Anschaffungskosten 1.032 976
Beizulegender Zeitwert des Deckungsvermögens vor Verrechnung 1.032 976

Die Anschaffungskosten und die beizulegenden Zeitwerte wurden auf der Grundlage versicherungsmathematischer Berechnungen ermittelt. Ferner wurden Zinserträge in Höhe von 56 T€ (im Vorjahr: 32 T€) mit Zinsaufwendungen in Höhe von 56 T€ (im Vorjahr: 32 T€) verrechnet.

Die sonstigen Rückstellungen beinhalten im Wesentlichen Verpflichtungen aus dem Personalbereich, Abrechnungsverpflichtungen, Vorsorgemaßnahmen für die Erfüllung langfristig erforderlicher Sanierungsarbeiten am Netz, Prozessrisiken sowie andere ungewisse Verbindlichkeiten.

Verbindlichkeiten

31.12.2023
T€
Restlaufzeit ≤ 1 Jahr
T€
Restlaufzeit > 1 Jahr
T€
31.12.2022
T€
Restlaufzeit ≤ 1 Jahr
T€
Restlaufzeit > 1 Jahr
T€
Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 18.878 18.878 0 14.357 14.357 0
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 311.801 311.774 27 218.824 218.824 0
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 70.564 70.564 0 28.478 28.478 0
davon aus Lieferungen und Leistungen (70.564) (70.564) (0) (28.478) (28.478) (0)
Sonstige Verbindlichkeiten 10.089 10.089 0 2.979 2.979 0
davon aus Steuern (3.957) (3.957) (0) (1.306) (1.306) (0)
davon im Rahmen der sozialen Sicherheit (-11) (-11) (0) (0) (0) (0)
411.332 411.305 27 264.638 264.638 0

Sämtliche Verbindlichkeiten sind nicht besichert und haben eine Restlaufzeit von unter fünf Jahren.

In den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind mit 318.815 T€ (im Vorjahr: 150.643 T€) Abgrenzungen aus Zahlungsverpflichtungen gegenüber EEG- und KWK-Einspeisern enthalten, welche mit geleisteten Anzahlungen in Höhe von 103.774 T€ (im Vorjahr: 95.467 T€) verrechnet wurden.

Es bestehen Verbindlichkeiten gegenüber der Gesellschafterin in Höhe von 56.380 T€ (im Vorjahr: 15.305 T€).

Passive Rechnungsabgrenzungsposten

Unter den passiven Rechnungsabgrenzungsposten sind mit 152.010 T€ (im Vorjahr: 149.022 T€) Baukostenzuschüsse und Hausanschlusskosten für Stromverteilernetze, die als Netzentgeltvorauszahlungen vereinnahmt wurden, bilanziert. Des Weiteren werden mit 2.383 T€ (im Vorjahr: 2.492 T€) sonstige Einnahmen vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, die Erträge für eine bestimmte Zeit nach dem Abschlussstichtag darstellen.

Haftungsverhältnisse, sonstige finanzielle Verpflichtungen und außerbilanzielle Geschäfte gemäß § 251 bzw. § 285 Nr. 3 und Nr. 3a HGB

Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen setzen sich wie folgt zusammen:

31.12.2023
T€
Restlaufzeit < 1 Jahr
T€
Restlaufzeit 1 bis 5 Jahre
T€
Restlaufzeit > 5 Jahre
T€
31.12.2022
T€
Dienstleistungsverträge 104.291 72.386 31.905 0 115.136
davon gegenüber verbundenen Unternehmen (104.291) (72.386) (31.905) (0) (115.136)
Miet-, Pacht- und Leasingverträge 297.320 218.741 51.253 27.326 239.253
davon gegenüber verbundenen Unternehmen (244.939) (212.713) (31.848) (378) (228.876)
Bestellobligo aus erteilten Investitionsaufträgen 36.816 30.556 6.260 0 25.214
davon gegenüber verbundenen Unternehmen (0) (0) (0) (0) (0)
Summe sonstige finanzielle Verpflichtungen 438.427 321.683 89.418 27.326 379.603
davon gegenüber verbundenen Unternehmen (349.230) (285.099) (63.753) (378) (344.012)

Außerdem bestehen Verpflichtungen aus der gesamtschuldnerischen Haftung für Verpflichtungen gegenüber Arbeitnehmern in Höhe von 228 T€ (im Vorjahr: 435 T€). Eine Inanspruchnahme der MITNETZ STROM aus dieser Verpflichtung ist derzeit nicht wahrscheinlich, da keine Hinweise vorliegen, wonach der Hauptschuldner als nicht zahlungsfähig eingeschätzt wird.

Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

Umsatzerlöse

2023
T€
2022
T€
Umsatzerlöse inkl. Strom- bzw. Energiesteuer
Strom 2.448.867 1.801.009
Gas 5.902 6.301
Messstellenbetreiber 12.956 10.756
Sonstige Umsatzerlöse 74.709 50.167
2.542.434 1.868.233

In den Umsatzerlösen sind erlösmehrende, periodenfremde Erlöse in Höhe von 56.796 T€ enthalten, die im Wesentlichen aus energiewirtschaftlichen Sachverhalten resultieren.

Die Umsatzerlöse Strom beinhalten mit 996.361 T€ (im Vorjahr: 494.810 T€) die Weiterberechnung aus EEG- und KWK-Aufwendungen an den vorgelagerten Übertragungsnetzbetreiber.

Die Umsatzerlöse wurden vollständig im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland erzielt.

Sonstige betriebliche Erträge

2023
T€
2022
T€
Auflösung von Rückstellungen 3.310 8.257
Wertanpassungen des Umlaufvermögens, ertragswirksame Vereinnahmung von Verbindlichkeiten und Zahlungseingänge auf ausgebuchte Forderungen 509 3.080
Abgänge von immateriellen Vermögensgegenständen und Sachanlagen 550 76
Auflösung des Sonderpostens für Investitionszuwendungen zum Anlagevermögen 1 1
Übrige Erträge 4.648 5.611
9.018 17.025

Materialaufwand

Im Materialaufwand sind periodenfremde Aufwendungen in Höhe von 12.308 T€ enthalten.

Sonstige betriebliche Aufwendungen

In dieser Position sind periodenfremde Aufwendungen in Höhe von 9.404 T€ enthalten.

Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge

In den Zinserträgen von verbundenen Unternehmen sind Zinsen aus Cash-Pool-Forderungen in Höhe von 17.751 T€ (im Vorjahr: Negativzinsen in Höhe 1.185 T€) enthalten.

Zinsen und ähnliche Aufwendungen

Die Zinsen und ähnlichen Aufwendungen enthalten mit 490 T€ (Vorjahr: 659 T€) die Aufzinsung von langfristigen Rückstellungen.

Sonstige Anhangangaben

Geschäfte größeren Umfangs, die mit verbundenen oder assoziierten Unternehmen getätigt wurden (§ 6b Abs. 2 EnWG)

Im Geschäftsjahr wurden Geschäfte größeren Umfangs, die aus dem Rahmen der gewöhnlichen Energieversorgungstätigkeit herausfallen und für die Beurteilung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage nicht von untergeordneter Bedeutung sind, mit verbundenen Unternehmen wie folgt getätigt:

2023
T€
2022
T€
Erträge aus der Weiterberechnung von Investitionen 164.354 127.743
Erträge aus kaufmännischen Dienstleistungen 17.090 17.000
Zinserträge aus Cash-Pool-Vereinbarungen 17.751 -1.185
Aufwendungen im Zusammenhang mit der Pachtung von Netzen 134.072 120.617
Aufwendungen aus kaufmännischen Dienstleistungen 43.482 47.497
Aufwendungen aus Miet- Pacht- und Leasingverträgen 203.449 201.700

Die Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Pachten von Netzen beinhalten Aufwendungen aus Materialeinkauf und Dienstleistungsverträgen (Fahrzeuggestellung, Abrechnungs- und IT-Dienstleistungen).

Ausschüttungsgesperrter Betrag

Die zum 31. Dezember 2023 gemäß § 253 Abs. 6 und § 268 Abs. 8 HGB für Ausschüttungen gesperrten Beträge belaufen sich auf insgesamt 731 T€ (Vorjahr: 3.830 T€). Der Gesamtbetrag entfällt ausschließlich auf den Unterschied zwischen dem 7-Jahresdurchschnittszinssatz und dem 10-Jahresdurchschnittszinssatz bei der Bewertung von Pensionsrückstellungen (§ 253 Abs. 6 HGB) und ist daher nicht abführungsgesperrt.

Sonstige Angaben

Bei MITNETZ STROM waren im Jahresdurchschnitt die nachfolgend aufgeführten Mitarbeiteräquivalente (MÄ) beschäftigt:

2023 MÄ 2022 MÄ
Gewerbliche Arbeitnehmer 333 338
davon im einheitlichen Arbeitsverhältnis (2) (2)
Angestellte 1.245 1.209
davon im einheitlichen Arbeitsverhältnis (33) (34)
1.578 1.547

Geschäftsführer sind

- Dirk Sattur, Diplom-Wirtschaftsingenieur,

Technischer Geschäftsführer,

- Christine Janssen, Diplom-Ingenieurin (Wirtschaftsingenieurwesen),

Kaufmännische Geschäftsführerin.

Es erfolgen keine Angaben zu den Bezügen der Geschäftsführung. Von der Freistellung gemäß § 286 Abs. 4 HGB wird Gebrauch gemacht.

Die Bezüge der ehemaligen Geschäftsführer beliefen sich auf 109 T€. Für Pensionsverpflichtungen gegenüber ehemaligen Geschäftsführern sind 1.476 T€ zurückgestellt. Die Vergütung des Aufsichtsrates betrug 22 T€ (im Vorjahr: 7 T€).

Es erfolgen keine Angaben über das vom Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr berechnete Gesamthonorar, da diese Angaben im Konzernanhang der E.ON SE enthalten sind.

Nach Schluss des Berichtszeitraumes sind keine Vorgänge von besonderer Bedeutung für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der MITNETZ STROM eingetreten.

Der Aufsichtsrat besteht aus den folgenden Mitgliedern:

Dr. Stephan Lowis

Vorsitzender des Vorstandes der envia Mitteldeutsche Energie AG Vorsitzender

Kerstin Beckmann

Verbandsbürgermeisterin der Verbandsgemeinde Wethautal bis zum 12. März 2023

Ralf Fincke

Spezialfachkraft Realisierung / Betrieb Strom bei der Mitteldeutsche Netzgesellschaft Strom mbH ab dem 13. März 2023

Ronny Gruner

Vorsitzender des Betriebsrates Südsachsen der envia Mitteldeutsche Energie AG

Jörg Günther

Sachbearbeiter bei der Mitteldeutsche Netzgesellschaft Strom mbH bis zum 12. März 2023

Andy Haugk

Bürgermeister der Stadt Hohenmölsen ab dem 13. März 2023

Matthias Jankowski

Elektromonteur bei der Mitteldeutsche Netzgesellschaft Strom mbH

Patrick Kather

Mitglied des Vorstandes der envia Mitteldeutsche Energie AG

Peter Müller

Bürgermeister der Stadt Zahna-Elster

Sigrid Barbara Nagl

Mitglied des Vorstandes der envia Mitteldeutsche Energie AG stellvertretende Vorsitzende

Mike Ruckh

Geschäftsführer der KBE Kommunale Beteiligungsgesellschaft mbH der envia

 

Halle (Saale), 16. Februar 2024

Geschäftsführung

Dirk Sattur, Technischer Geschäftsführer

Christine Janssen, Kaufmännische Geschäftsführerin

Tätigkeitsabschlüsse gemäß § 6b Abs. 3 EnWG zum 31. Dezember 2023

Allgemeines

Auf der Grundlage des § 6b Abs. 3 EnWG sowie des § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG führt MITNETZ STROM getrennte Konten in den Tätigkeitsbereichen "Elektrizitätsverteilung", "andere Tätigkeiten innerhalb des Elektrizitätssektors", "andere Tätigkeiten außerhalb des Elektrizitäts- und Gassektors", "Gasverteilung" und "grundzuständiger Messstellenbetrieb für moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme". Für die Tätigkeitsbereiche "Elektrizitäts-, Gasverteilung und grundzuständiger Messstellenbetrieb für moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme" hat MITNETZ STROM gemäß § 6b Abs. 3 EnWG Tätigkeitsabschlüsse erstellt.

Weiterhin wurden die mit den Beschlüssen BK8-19/00002-A sowie BK9-19/613-1 der Bundesnetzagentur vom 25. November 2019 erfolgten Vorgaben von zusätzlichen Bestimmungen für die Erstellung und Prüfung von Jahres- und Tätigkeitsabschlüssen umgesetzt. Darüber hinaus werden in den genannten Beschlüssen zusätzliche Prüfungsschwerpunkte im Sinne des § 6b Abs. 6 EnWG festgelegt. Die Aufstellung und Prüfung der ergänzenden Angaben erfolgt in Einklang mit Tenorziffer 4 der Festlegungen in Verbindung mit IDW PS 611 "Gesonderte Prüfung aufgrund der Festlegungen der BNetzA nach § 6b Abs. 6 i. V. m. § 29 EnWG" gesondert von der Jahresabschlussprüfung.

Elektrizitätsverteilung

Im Tätigkeitsbereich "Elektrizitätsverteilung" werden alle Geschäftsvorfälle der MITNETZ STROM erfasst, mit Ausnahme der Tätigkeiten des Bereiches "Gasverteilung" und des Bereiches des "grundzuständigen intelligenten Messstellenbetreibers". Die gegenüber Stromnetzbetreibern erbrachten energiespezifischen Dienstleistungen werden ebenso in diesem Tätigkeitsbereich erfasst.

Es bestehen Pachtverträge über Elektrizitätsverteilernetze mit der envia Mitteldeutsche Energie AG (enviaM), Chemnitz, mit der Energieversorgung Marienberg GmbH, Marienberg, mit der Sandersdorf-Brehna Netz GmbH & Co. KG, Sandersdorf-Brehna, mit der Oschatz Netz GmbH & Co. KG, Oschatz, mit der Netzgesellschaft Grimma GmbH & Co. KG, Grimma, mit der Lößnitz Netz GmbH & Co, Lößnitz, mit der Stadtwerken Bitterfeld-Wolfen GmbH, Bitterfeld Wolfen, mit der Crimmitschau-Lichtenstein Netz GmbH & Co.KG, Crimmitschau, mit der Stollberg Netz GmbH & Co. KG, Stollberg, mit der Entwicklungsgesellschaft Industriegebiet Halle-Saalkreis mbH & Co. KG, Halle (Saale), und mit der Netz Leipzig GmbH, Leipzig.

Gasverteilung

Mit Umsetzung des Beschlusses BK9-19/613-1 der Bundesnetzagentur wurden die Geschäftsvorfälle, die im Zusammenhang mit der Erbringung energiespezifischer Dienstleistungen stehen, aufgenommen. Unter die energiespezifischen Dienstleistungen fallen z. B. die Netzwartung, die Netzinstandhaltung aber auch kaufmännische Dienstleistungen und IT-Leistungen, soweit diese speziell für die Energiewirtschaft angeboten werden und es sich nicht um Standardanwendungen handelt.

Grundzuständiger Messstellenbetrieb für moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme

Im Tätigkeitsbereich "grundzuständiger Messstellenbetrieb für moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme" werden alle Geschäftsvorfälle erfasst, welche mit dem Messstellenbetrieb für moderne Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen im Zusammenhang stehen.

Zuordnungsgrundsätze der Aktiva und Passiva sowie der Aufwendungen und Erträge zu den Tätigkeitsbereichen

Den Tätigkeitsabschlüssen liegt der Jahresabschluss der MITNETZ STROM zum 31. Dezember 2023 unmittelbar zu Grunde. Die auf Ebene des Gesamtunternehmens angewandten und im Anhang der MITNETZ STROM erläuterten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden kommen deshalb durchgängig auch für die Tätigkeitsabschlüsse zur Anwendung.

Die Leistungsbeziehungen zwischen den Tätigkeitsbereichen der Gesellschaft werden auf Grundlage auf Grundlage der bestehenden Verträge und der angefallenen Kosten abgebildet.

Auf Basis der Kostenrechnung der MITNETZ STROM wurden wesentliche Aufwendungen und Erträge direkt den Tätigkeitsbereichen zugeordnet. In den Fällen, in denen dies nicht möglich war oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand verbunden gewesen wäre, erfolgte die Zuordnung unter Anwendung sachgerechter Schlüssel.

In der Bilanz erfolgte ebenfalls vorrangig eine direkte Zuordnung wesentlicher Aktiv- und Passivposten. In den Fällen, in denen dies nicht möglich war oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand verbunden gewesen wäre, erfolgte die Zuordnung unter Anwendung sachgerechter Schlüssel.

Als sachgerechte Schlüssel kamen je nach Hintergrund Personalschlüssel, Umsatzschlüssel und Materialschlüssel zur Anwendung.

Der sich aus der Zuordnung der einzelnen Posten der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung ergebende Saldo in den jeweiligen Tätigkeitsbereichen wird in den Tätigkeitsabschlüssen unter den Bilanzposten "Verbindlichkeiten", Unterposten "Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen" ausgeglichen.

Tätigkeitsabschluss Elektrizitätsverteilung

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
T€
31.12.2022
T€
Anlagevermögen
Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 1.978 2.035
1.978 2.035
Sachanlagen
Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 18.535 19.646
Technische Anlagen und Maschinen 218.541 210.911
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 5.670 4.950
Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 26.909 13.664
269.655 249.171
Finanzanlagen
Anteile an verbundenen Unternehmen 25 25
Sonstige Ausleihungen 0 2
25 27
271.658 251.233
Umlaufvermögen
Vorräte
Unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen 11.243 6.383
Geleistete Anzahlungen 5.517 1.421
16.760 7.804
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 130.230 46.117
Forderungen gegen verbundene Unternehmen 504.406 484.504
Sonstige Vermögensgegenstände 2.780 6.908
637.416 537.529
654.176 545.333
Aktive Rechnungsabgrenzungsposten 4.570 4.419
930.404 800.985

Passiva

31.12.2023
T€
31.12.2022
T€
Eigenkapital 254.508 259.561
zugeordnetes Eigenkapital 254.508 259.561
Sonderposten
Sonderposten für Investitionszuwendungen zum Anlagevermögen 20 21
Rückstellungen
Rückstellung für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 53.741 55.211
Sonstige Rückstellungen 88.757 82.502
142.498 137.713
Verbindlichkeiten
Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 16.153 11.930
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 309.698 217.309
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 49.578 19.598
Sonstige Verbindlichkeiten 3.027 2.796
davon aus Steuern (1.360) (1.139)
378.456 251.633
Passive Rechnungsabgrenzungsposten 154.922 152.057
930.404 800.985

Gewinn- und Verlustrechnung

2023
T€
2022
T€
Umsatzerlöse 2.448.867 1.801.009
Bestandsveränderung 4.860 292
Andere aktivierte Eigenleistungen 11.141 6.808
Sonstige betriebliche Erträge 7.877 16.499
Materialaufwand
Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren -670.154 -533.951
Aufwendungen für bezogene Leistungen -1.441.295 -1.021.237
-2.111.449 -1.555.188
Personalaufwand
Löhne und Gehälter -102.441 -89.750
Soziale Abgaben und Aufwendungen für die Altersversorgung und für Unterstützung -22.816 -24.152
davon für Altersversorgung (-4.184) (-7.313)
-125.257 -113.902
Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen -26.888 -26.632
-26.888 -26.632
Sonstige betriebliche Aufwendungen -72.679 -70.463
Ergebnis aus Ergebnisabführungsverträgen
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 17.628 1.843
davon aus verbundenen Unternehmen (17.250) (-1.207)
Zinsen und ähnliche Aufwendungen -1.532 -1.103
davon aus verbundenen Unternehmen (0) (0)
Ergebnis nach Steuern 152.568 59.163
Sonstige Steuern -273 -217
Aufwendungen aus Gewinnabführung -152.295 -58.946
Jahresüberschuss 0 0

Entwicklung des Anlagevermögens

Buchwerte

31.12.2023
T€
31.12.2022
T€
Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 1.978 2.035
1.978 2.035
Sachanlagen
Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 18.535 19.646
Technische Anlagen und Maschinen 218.541 210.911
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 5.670 4.950
Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 26.909 13.664
269.655 249.171
Finanzanlagen
Anteile an verbundenen Unternehmen 25 25
Sonstige Ausleihungen 0 2
25 27
Anlagevermögen 271.658 251.233

Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten

Vortrag zum 01.01.2023
T€
Zugänge
T€
Umbuchungen
T€
Abgänge
T€
Stand am 31.12.2023
T€
Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 2.424 154 0 0 2.578
2.424 154 0 0 2.578
Sachanlagen
Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 22.706 440 119 -136 23.129
Technische Anlagen und Maschinen 264.978 25.081 8.768 -5.100 293.727
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 8.021 1.286 940 -303 9.944
Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 13.664 23.516 -9.827 -444 26.909
309.369 50.323 0 -5.983 353.709
Finanzanlagen
Anteile an verbundenen Unternehmen 25 0 0 0 25
Sonstige Ausleihungen 2 0 0 -2 0
27 0 0 -2 25
Anlagevermögen 311.820 50.477 0 -5.985 356.312

Kumulierte Abschreibungen

Vortrag zum 01.01.2023
T€
Abschreibungen
T€
Zuschreibungen
T€
Umbuchungen
T€
Abgänge
T€
Stand am 31.12.2023
T€
Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 389 211 0 0 0 600
389 211 0 0 0 600
Sachanlagen
Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 3.060 1.605 0 0 -71 4.594
Technische Anlagen und Maschinen 54.067 23.589 0 0 -2.470 75.186
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 3.071 1.481 0 0 -278 4.274
Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 0 0 0 0 0 0
60.198 26.675 0 0 -2.819 84.054
Finanzanlagen
Anteile an verbundenen Unternehmen 0 0 0 0 0 0
Sonstige Ausleihungen 0 0 0 0 0 0
0 0 0 0 0 0
Anlagevermögen 60.587 26.886 0 0 -2.819 84.654

Sonstige Angaben nach §§ 268, 277 und 285 HGB

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben in dem Tätigkeitsbereich wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

Die Forderungen gegen den Gesellschafter betragen im Tätigkeitsbereich 491.818 T€ (im Vorjahr: 468.718 T€).

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten haben in dem Tätigkeitsbereich wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter betragen 39.612 T€ (im Vorjahr: 10.562 T€).

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Es bestehen langfristige Verpflichtungen aus Dienstleistungsverträgen in Höhe von 91.549 T€ bis maximal 2025 und aus Pachtverträgen von 292.056 T€ bis maximal 2035. Insgesamt entfallen davon auf verbundene Unternehmen 331.611 T€.

Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge

In den Zinserträgen von verbundenen Unternehmen sind Zinsen aus Cash-Pool-Forderungen in Höhe von 17.250 T€ (im Vorjahr Negativzinsen in Höhe von 1.207 T€) enthalten.

Zinsen und ähnliche Aufwendungen

Die ausgewiesenen Zinsaufwendungen enthalten mit 449 T€ (im Vorjahr: 639 T€) den Zinsanteil der Zuführung zu den langfristigen Rückstellungen.

Tätigkeitsabschluss Gasverteilung

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
T€
31.12.2022
T€
Umlaufvermögen
Vorräte
Geleistete Anzahlungen 13 5
13 5
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 239 -79
Forderungen gegen verbundene Unternehmen 1.238 751
1.477 672
1.490 677

Passiva

31.12.2023
T€
31.12.2022
T€
Eigenkapital 5 5
Zugeordnetes Eigenkapital 5 5
Rückstellungen
Rückstellung für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 29 21
Sonstige Rückstellungen 778 585
807 606
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 4 18
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 625 0
Sonstige Verbindlichkeiten 49 48
678 66
1.490 677

Gewinn- und Verlustrechnung

2023
T€
2022
T€
Umsatzerlöse 5.902 6.301
Sonstige betriebliche Erträge 40 2
Materialaufwand
Aufwendungen für bezogene Leistungen -685 -783
-685 -783
Personalaufwand
Löhne und Gehälter -3.631 -3.702
Soziale Abgaben und Aufwendungen für die Altersversorgung und für Unterstützung -626 -705
davon für Altersversorgung (0) (0)
-4.257 -4.407
Sonstige betriebliche Aufwendungen -960 -1.111
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 32 -3
davon aus verbundenen Unternehmen (32) (-2)
Zinsen und ähnliche Aufwendungen 1 6
davon aus verbundenen Unternehmen (0) (0)
Ergebnis nach Steuern 73 5
Aufwendungen aus Gewinnabführung -73 -5
Jahresüberschuss 0 0

Sonstige Angaben nach §§ 268, 277 und 285 HGB

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben in dem Tätigkeitsbereich wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

Die Forderungen gegen den Gesellschafter betragen im Tätigkeitsbereich 1.185 T€ (im Vorjahr: 1.640 T€).

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten haben in dem Tätigkeitsbereich wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter betragen 499 T€ (im Vorjahr: 0 T€).

Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge

In den Zinserträgen von verbundenen Unternehmen sind Zinsen aus Cash-Pool-Forderungen in Höhe von 32 T€ (im Vorjahr: 2 T€) enthalten.

Zinsen und ähnliche Aufwendungen

Die ausgewiesenen Zinsaufwendungen enthalten negative Zinsaufwendungen für die Zuführung zu den langfristigen Rückstellungen in Höhe von 1 T€ (im Vorjahr: 0 T€).

Tätigkeitsabschluss Messstellenbetreiber

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
T€
31.12.2022
T€
Anlagevermögen
Sachanlagen
Technische Anlagen und Maschinen 40.299 35.246
40.299 35.246
40.299 35.246
Umlaufvermögen
Vorräte
Geleistete Anzahlungen 29 8
29 8
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 524 -135
Forderungen gegen verbundene Unternehmen 2.718 3.651
Sonstige Vermögensgegenstände 1 35
3.243 3.551
3.272 3.559
43.571 38.805

Passiva

31.12.2023
T€
31.12.2022
T€
Eigenkapital 40.299 35.246
Zugeordnetes Eigenkapital 40.299 35.246
Rückstellungen
Rückstellung für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 133 146
Sonstige Rückstellungen 1.738 3.009
1.871 3.155
Verbindlichkeiten
Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 59 58
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 74 115
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 1.221 211
Sonstige Verbindlichkeiten 47 20
1.401 404
43.571 38.805

Gewinn- und Verlustrechnung

2023
T€
2022
T€
Umsatzerlöse 12.956 10.756
Andere aktivierte Eigenleistungen 1.403 813
Sonstige betriebliche Erträge 642 33
Materialaufwand
Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren -473 -299
Aufwendungen für bezogene Leistungen -5.765 -3.944
-6.238 -4.243
Personalaufwand
Löhne und Gehälter -1.863 -1.564
Soziale Abgaben und Aufwendungen für die Altersversorgung und für Unterstützung -379 -340
davon für Altersversorgung (-19) (-18)
-2.242 -1.904
Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen -2.926 -2.454
-2.926 -2.454
Sonstige betriebliche Aufwendungen -2.246 -1.975
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 71 -5
davon aus verbundenen Unternehmen (69) (-4)
Zinsen und ähnliche Aufwendungen -5 -2
davon aus verbundenen Unternehmen (0) (0)
Ergebnis nach Steuern 1.415 1.019
Aufwendungen aus Gewinnabführung -1.415 -1.019
Jahresüberschuss 0 0

Entwicklung des Anlagevermögens

Buchwerte

31.12.2023
T€
31.12.2022
T€
Immaterielle Vermögensgegenstände
Sachanlagen
Technische Anlagen und Maschinen 40.299 35.246
40.299 35.246
Anlagevermögen 40.299 35.246

Anschaffungs- oder Herstellungskosten

Vortrag zum 01.01.2023
T€
Zugänge
T€
Umbuchungen
T€
Abgänge
T€
Stand am 31.12.2023
T€
Immaterielle Vermögensgegenstände
Sachanlagen
Technische Anlagen und Maschinen 39.503 9.872 0 -2.172 47.203
39.503 9.872 0 -2.172 47.203
Anlagevermögen 39.503 9.872 0 -2.172 47.203

Kumulierte Abschreibungen

Vortrag zum 01.01.2023
T€
Abschreibungen
T€
Zuschreibungen
T€
Umbuchungen
T€
Abgänge
T€
Stand am 31.12.2023
T€
Immaterielle Vermögensgegenstände
Sachanlagen
Technische Anlagen und Maschinen 4.257 2.926 0 0 -279 6.904
4.257 2.926 0 0 -279 6.904
Anlagevermögen 4.257 2.926 0 0 -279 6.904

Sonstige Angaben nach §§ 268, 277 und 285 HGB

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben in dem Tätigkeitsbereich wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

Die Forderungen gegen den Gesellschafter betragen im Tätigkeitsbereich 2.602 T€ (im Vorjahr:

2.799 T€).

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten haben in dem Tätigkeitsbereich wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter betragen 976 T€ (im Vorjahr: 113 T€).

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Es bestehen langfristige Verpflichtungen aus Dienstleistungsverträgen in Höhe von 9.481 T€ bis maximal 2025 und aus Pachtverträgen von 2.143 T€ bis maximal 2035. Insgesamt entfallen davon auf verbundene Unternehmen 11.238 T€.

Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge

In den Zinserträgen von verbundenen Unternehmen sind Zinsen aus Cash-Pool-Forderungen in Höhe von 69 T€ (im Vorjahr: 4 T€) enthalten.

Zinsen und ähnliche Aufwendungen

Die ausgewiesenen Zinsaufwendungen enthalten mit 4 T€ (im Vorjahr: 2 T€) den Zinsanteil der Zuführung zu den langfristigen Rückstellungen.

 

Halle (Saale), 26. Januar 2024

Geschäftsführung

Dirk Sattur, Technischer Geschäftsführer

Christine Janssen, Kaufmännische Geschäftsführerin

Bericht des Aufsichtsrates

Im Geschäftsjahr 2023 hat der Aufsichtsrat der Mitteldeutsche Netzgesellschaft Strom mbH (MITNETZ STROM) die ihm nach Gesetz und Gesellschaftsvertrag obliegenden Aufgaben und Rechte uneingeschränkt wahrgenommen. Er ist von der Geschäftsführung regelmäßig schriftlich und mündlich über den Gang der Geschäfte, die beabsichtigte Geschäftspolitik und die relevanten Geschäftsvorfälle informiert worden. Der Aufsichtsrat hat hierüber mit der Geschäftsführung beraten und die Geschäftsführung der Gesellschaft anhand der Berichte der Geschäftsführung überwacht.

Im Geschäftsjahr 2023 trat der Aufsichtsrat zu drei Sitzungen zusammen. Es wurden außerdem zweiBeschlüsse im Verfahren außerhalb einer Sitzung des Aufsichtsrates gefasst.

Die wirtschaftliche Lage und die Entwicklung der Gesellschaft standen im Mittelpunkt der Beratungen des Aufsichtsrates, wobei insbesondere die aktuellen Entwicklungen in Bezug auf den Betrieb, den Ausbau und die Weiterentwicklung der Stromnetze mit den sich für die Gesellschaft ergebenden wirtschaftlichen, rechtlichen und technischen Auswirkungen sowie strukturelle Maßnahmen innerhalb der Gesellschaft und in Bezug auf die durch die Gesellschaft für die envia Mitteldeutsche Energie AG und andere Netzeigentümer betriebenen Stromnetze erörtert wurden.

Der Aufsichtsrat beschäftigte sich des Weiteren schwerpunktmäßig mit

- dem Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2022,

- der Unternehmensplanung für das Geschäftsjahr 2024,

- der Mittelfristplanung für die Geschäftsjahre bis 2026,

- dem Investitionsbudget und dem Investitionsgeschehen der Gesellschaft,

- Einzelinvestitionen für ein Umspannwerk und für eine einheitliche Operational Technologie (OT) -Systemlandschaft

- dem Risikomanagement der Gesellschaft

- dem Fraud-Management und dem Compliance-Management.

Der Aufsichtsratsvorsitzende erörterte darüber hinaus mit der Geschäftsführung bedeutsame Einzelvorgänge, insbesondere zur Unternehmensstrategie und zur Unternehmensplanung.

Die Geschäftsführung beriet sich des Weiteren regelmäßig mit den Vertretern der Anteilseigner und mit Vertretern der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat.

Der von der Geschäftsführung nach den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellte Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 und der Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sind unter Einbeziehung der Buchführung von dem durch die Gesellschafterversammlung am 13. März 2023 gewählten und auf Grund des Beschlusses des Aufsichtsrates vom 13. März 2023 beauftragten Abschlussprüfer KPMG AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, Niederlassung Leipzig, geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen worden.

Der Abschlussprüfer hat außerdem festgestellt, dass die Pflichten nach § 6 b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten wurden und die für die Tätigkeiten "Elektrizitätsverteilung", "Gasverteilung" und "grundzuständiger Messstellenbetrieb für moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme" für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 aufgestellten Tätigkeitsabschlüsse in allen wesentlichen Belangen den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnwG und des § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG entsprechen.

Der Bericht des Abschlussprüfers zum Jahresabschluss und zum Lagebericht ist den Mitgliedern des Aufsichtsrates im Auftrag des Aufsichtsratsvorsitzenden durch die Geschäftsführung rechtzeitig vor der Bilanzsitzung ausgehändigt worden, er wurde in die Aussprache und Prüfung des Jahresabschlusses einbezogen. Der Abschlussprüfer hat an der Beratung des Aufsichtsrates über den Jahresabschluss teilgenommen, über die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung berichtet und zu ergänzenden Auskünften zur Verfügung gestanden.

Der Aufsichtsrat hat vom Ergebnis der Prüfung zustimmend Kenntnis genommen. Er hat seinerseits den von der Geschäftsführung aufgestellten Jahresabschluss, den Lagebericht und die Tätigkeitsabschlüsse geprüft und gemäß § 107 Abs. 3 AktG i. V. m. § 52 Abs. 1 GmbHG die Qualität der Abschlussprüfung im Wege einer konkreten Abfrage an den Abschlussprüfer sowie dessen Bericht mündlicher und Textform überwacht. Nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfung sind Einwendungen nicht zu erheben.

Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 und den Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie die Tätigkeitsabschlüsse zum 31. Dezember 2023 gebilligt und schlägt der Gesellschafterversammlung vor, den Jahresabschluss festzustellen.

Der gewählte Abschlussprüfer hat auf Grund gesonderter Beauftragung die Einhaltung der Festlegungen der Bundesnetzagentur BK8-19/00002-A und BK9-19/613-1 nach § 6b Abs. 6 i. V. m. § 29 EnWG auf der Grundlage der imIDW PS 611 Abschnitt 4 festgelegten Prüfungshandlungen im Hinblick auf die von der Festlegung der BNetzA geforderten Angaben für das Geschäftsjahr 2023, nachgelagert zur Jahresabschlussprüfung, zu prüfen und zu den daraus gewonnenen Prüfungsfeststellungen an die Gesellschaft, insbesondere zur Einreichung bei der BNetzA, zu berichten.

Mit Beendigung der ordentlichen Aufsichtsratssitzung am 13. März 2023 endete die Amtszeit des bisherigen Aufsichtsrates.

Durch die Wahl der Arbeitnehmervertreter gehören nunmehr die Herren Ronny Gruner, Ralf Fincke und Matthias Jankowski dem Aufsichtsrat an. Die Gesellschafterin enviaM entsandte mit Wirkung ab Beendigung der Gesellschafterversammlung am 13. März 2023 Herrn Mike Ruckh und Herrn Peter Müller in den Aufsichtsrat. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung der MITNETZ STROM wurden ebenfalls mit Wirkung ab Beendigung der Gesellschafterversammlung am 13. März 2023 die Herren Dr. Stephan Lowis, Patrick Kather, Frau Sigrid Barbara Nagl und Herr Andy Haugk in den Aufsichtsrat gewählt.

Der Aufsichtsrat dankte den ausgeschiedenen Aufsichtsratsmitgliedern, der Geschäftsführung und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für die im Geschäftsjahr 2023 geleistete Arbeit. Mit ihrem Einsatz und ihrer Kompetenz haben sie maßgeblich zum wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens beigetragen.

 

Kabelsketal, den 11. März 2024

Dr. Stephan Lowis, Vorsitzender des Aufsichtsrates

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die Mitteldeutsche Netzgesellschaft Strom mbH, Halle (Saale)

Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der Mitteldeutsche Netzgesellschaft Strom mbH, Halle (Saale), - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Mitteldeutsche Netzgesellschaft Strom mbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft.

Die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f Abs. 4 HGB (Angaben zur Frauenquote), die in Abschnitt "Erklärung zur Unternehmensführung" des Lageberichts enthalten ist, haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

- entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 und

- vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Lagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der oben genannten Erklärung zur Unternehmensführung.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften, Grundsätzen und Standards ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss zu dienen.

Sonstige Informationen

Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f Abs. 4 HGB (Angaben zur Frauenquote), die in Abschnitt "Erklärung zur Unternehmensführung" des Lageberichts enthalten ist.

Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die oben genannten sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

- wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, zu den inhaltlich geprüften Lageberichtsangaben oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder

- anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Falls wir auf Grundlage der von uns durchgeführten Arbeiten zu dem Schluss gelangen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

- identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

- gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

- beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

- ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

- beurteilen wir die Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

- beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens.

- führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen

Vermerk über die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG

Wir haben geprüft, ob die Gesellschaft ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 eingehalten hat. Darüber hinaus haben wir die Tätigkeitsabschlüsse für die Tätigkeiten "Elektrizitätsverteilung", "Gasverteilung" und "grundzuständiger Messstellenbetrieb für moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme" nach § 6b Abs. 3 Satz 1 EnWG sowie § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG - bestehend jeweils aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie den als Anlage beigefügten Angaben zu den Rechnungslegungsmethoden für die Aufstellung der Tätigkeitsabschlüsse - geprüft.

- Nach unserer Beurteilung wurden die Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten.

- Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entsprechen die beigefügten Tätigkeitsabschlüsse in allen wesentlichen Belangen den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG und des § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG.

Wir haben unsere Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Führung getrennter Konten und der Tätigkeitsabschlüsse in Übereinstimmung mit § 6b Abs. 5 EnWG unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung nach § 6b Energiewirtschaftsgesetz (IDW PS 610 n.F. (07.2021)) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist nachfolgend weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir wenden als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft den IDW Qualitätsmanagementstandard: Anforderungen an das Qualitätsmanagement in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QMS 1 (09.2022)) an. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zu dienen.

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten. Die gesetzlichen Vertreter sind auch verantwortlich für die Aufstellung der Tätigkeitsabschlüsse nach den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG und des § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachtet haben, um die Pflichten zur Führung getrennter Konten einzuhalten.

Die Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für die Tätigkeitsabschlüsse entspricht der im Abschnitt "Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht" hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung mit der Ausnahme, dass der jeweilige Tätigkeitsabschluss kein unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Tätigkeit zu vermitteln braucht.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten der Gesellschaft nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG.

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen,

- ob die gesetzlichen Vertreter ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten haben und

- ob die Tätigkeitsabschlüsse in allen wesentlichen Belangen den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG und des § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG entsprechen.

Ferner umfasst unsere Zielsetzung, einen Vermerk in den Bestätigungsvermerk aufzunehmen, der unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG beinhaltet.

Die Prüfung der Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten umfasst die Beurteilung, ob die Zuordnung der Konten zu den Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 4 EnWG sowie nach § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG sachgerecht und nachvollziehbar erfolgt ist und der Grundsatz der Stetigkeit beachtet wurde.

Unsere Verantwortung für die Prüfung der Tätigkeitsabschlüsse entspricht der im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung mit der Ausnahme, dass wir für den jeweiligen Tätigkeitsabschluss keine Beurteilung der sachgerechten Gesamtdarstellung vornehmen können.

 

Leipzig, den 16. Februar 2024

KPMG AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

gez. Strom, Wirtschaftsprüfer

gez. Lorenz, Wirtschaftsprüfer

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