Stammdaten

Register
Amtsgericht Stralsund HRB 4395
Eingetragen
26.10.1998
Branche
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der InformationstechnologieGroßhandel mit Datenverarbeitungsgeräten, peripheren Geräten und SoftwareErbringung von sonstigen Dienstleistungen der Informationstechnologie
Gegenstand
Forschung und Handel mit Computer und EDV-Produkten aller Art, Entwicklung neuer Computer und EDV-Systeme und alle damit verbundenen Tätigkeiten

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Lothar Dippe
seit 18.7.2006
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
Lothar Dißpe
100.00%

Gesellschafter
Beta

Name
Ort
Anteil
Lothar Dißpe
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Rügen-Computer GmbH

Sagard

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020

BILANZ

AKTIVA

Geschäftsjahr
Euro

Vorjahr
Euro

A. Anlagevermögen

I. Immaterielle Vermögensgegenstände

1. Konzessionen,gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten

211,90

1,00

II. Sachanlagen

1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bautenauf fremden Grundstücken

52.445,91

52.713,91

2. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung

3.567,5

218,00

B. Umlaufvermögen

I. Vorräte

1. fertige Erzeugnisse und Waren

11.408,47

15.606,75

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

379,95

3.059,99

2. sonstige Vermögensgegenstände

14.396,96

9.415,08

III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

1.249,29

62,73

C. Rechnungsabgrenzungsposten

548,73

548,73

Summe Aktiva

84.208,71

81.626,20



PASSIVA

Geschäftsjahr
Euro

Vorjahr
Euro

A. Eigenkapital

I. Gezeichnetes Kapital

25.564,59

25.564,59

II. Gewinnvortrag /Verlustvortrag

11.313.79

III. Bilanzgewinn

18.784,96

10.633,67

B. Rückstellungen

1. Steuerrückstellungen

3.277,18

1.452,52

2. Rückstellung für latente Steuer

3.939,33

4.591,71

3. sonstige Rückstellungen

3.076,00

5.749,22

C. Verbindlichkeiten

1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

15.739,16

19.794,02

2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

444,68

1.557,30

3. langfristige Verbindlichkeiten

0

0

3. sonstige Verbindlichkeiten

2.069,02

12.283,17

Summe Passiva

84.208,71

81.626,20

ANHANG

GRUNDLAGEN DES JAHRESABSCHLUSSES

1. BUCHFÜHRUNG UND INVENTAR, ERTEILTE AUSKÜNFTE

Für das Unternehmen besteht nach § 238 HGB Buchführungspflicht.

Die Buchführung wurde auf dem EDV-System des Unternehmens erstellt. Die dabei eingesetzte Software Quick Books erfüllt die Voraussetzungen für eine ordnungsmäßige Finanzbuchführung und Entwicklung des Jahresabschlusses.

Die Anlagenbuchführung wurde auf unserem EDV-System erstellt. Die dabei eingesetzte Software der DATEV eG erfüllt die Voraussetzungen für eine ordnungsmäßige Anlagenbuchführung.

Die Lohn- und Gehaltsbuchführung wurde auf unserem EDV-System erstellt. Die dabei eingesetzte Software der DATEV eG erfüllt die Voraussetzungen für eine ordnungsmäßige Lohn- und Gehaltsbuchführung.

Die Organisation der Buchhaltung, das interne Kontrollsystem, der Datenfluss und das Belegwesen ermöglichen die vollständige, richtige, zeitgerechte und geordnete Erfassung und Buchung der Geschäftsvorfälle.

Die Verfahrensabläufe in der Buchführung haben keine nennenswerten organisatorischen Änderungen erfahren.

Die auf den 31.12.2020 durchgeführte Inventur wurde von uns nicht beobachtet. Organisatorische Vorbereitungen und Festlegungen von Durchführungsanweisungen wurden von uns ebenfalls nicht vorgenommen.

Das Vorratsvermögen wurde von der Gesellschaft bestandsmäßig zum Abschlussstichtag erfasst.

Das Inventarverzeichnis ist von der Geschäftsführung unterzeichnet. An der Erfassung der Vorräte haben wir nicht mitgewirkt.

Auskünfte erteilte die Geschäftsführung.

Alle erbetenen Auskünfte, Aufklärungen und Nachweise wurden von der Geschäftsführung und von den zur Auskunft benannten Mitarbeitern bereitwillig erbracht.

2. FESTLEGUNGEN ÜBER DIE AUSÜBUNG VON WAHLRECHTEN

Erforderliche Entscheidungen über die Ausübung materieller und formeller Gestaltungsmöglichkeiten (Ansatz-, Bewertungs- und Ausweiswahlrechte sowie Ermessensentscheidungen) gehören nicht zur Erstellung des Jahresabschlusses. Wir haben unseren Auftraggeber jedoch über die Ausübung materieller und formeller Gestaltungsmöglichkeiten (Ansatz-, Bewertungs- und Ausweiswahlrechte sowie Ermessensentscheidungen) in Kenntnis gesetzt, Entscheidungsvorgaben unseres Auftragsgebers hierzu eingeholt und diese im Rahmen der Erstellung exakt nach den Vorgaben des Kaufmanns bzw. der gesetzlichen Vertreter ausgeübt.

Entsprechendes galt für Entscheidungen über die Anwendung von Aufstellungs- und Offenlegungserleichterungen des Jahresabschlusses für kleine und mittelgroße Gesellschaften.

Wir haben unseren Auftraggeber darüber hinaus über gesetzliche Fristen zur Aufstellung, Feststellung und Offenlegung des Jahresabschlusses aufgeklärt.

3. FESTSTELLUNGEN ZU DEN GRUNDLAGEN DES JAHRESABSCHLUSSES

Die Buchführung entspricht nach unseren Feststellungen den gesetzlichen Vorschriften.

Die Anlagenbuchführung entspricht nach unseren Feststellungen den gesetzlichen Vorschriften.

Die Lohn- und Gehaltsbuchführung entspricht nach unseren Feststellungen den gesetzlichen Vorschriften.

Die Organisation der Buchhaltung, das interne Kontrollsystem, der Datenfluss und das Belegwesen ermöglichen die vollständige, richtige, zeitgerechte und geordnete Erfassung und Buchung der Geschäftsvorfälle.

Die Saldenvorträge zum 1. Januar 2020 entsprechen den Ansätzen in der Bilanz zum 31. Dezember 2019.

Die Buchführung der Gesellschaft ist ordnungsgemäß und beweiskräftig, das Belegwesen ist geordnet.

Der Jahresabschluss wurde auf unserem EDV-System erstellt. Die dabei eingesetzte Software der DATEV eG erfüllt die Voraussetzungen für eine ordnungsmäßige Finanzbuchführung und Entwicklung des Jahresabschlusses.

Soweit sich im Rahmen unserer Jahresabschlusserstellung Buchungen ergaben, haben wir diese mit der Geschäftsführung unseres Auftraggebers abgestimmt. Die Abschlussbuchungen wurden bis zum Abschluss unserer Tätigkeit vorgenommen.

Die Gliederung des Jahresabschlusses entspricht den Vorschriften des HGB unter besonderer Beachtung der §§ 266 und 275 HGB. Das Anlagevermögen ist in einem Bestandsnachweis ordnungsgemäß entwickelt.

Die geltenden handelsrechtlichen Bewertungsvorschriften wurden unter Berücksichtigung der Fortführung der Unternehmenstätigkeit beachtet. Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden wurden beibehalten.

Allen am Bilanzstichtag bestehenden Risiken - soweit sie bis zur Aufstellung des Jahresabschlusses erkennbar waren - ist durch die Bildung ausreichender Rückstellungen und Wertberichtigungen Rechnung getragen. Soweit solche Risiken nach dem Bilanzstichtag entstanden sind, wird auf sie im Anhang verwiesen.

Der Anhang enthält die vorgeschriebenen Erläuterungen zu den einzelnen Posten der Gewinn- und Verlustrechnung - soweit sie nicht bereits dort gemacht wurden - und er gibt die sonstigen Pflichtangaben richtig und vollständig wieder.

Die einzelnen Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung werden im Erläuterungsteil ausführlich dargestellt.

Auf weitergehende Erläuterungen im Anhang wird hingewiesen.

 

Sagard, den 27. Dezember 2021

Lothar Dippe

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 27. Dezember 2021

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