Rügen-Computer GmbH
Glower Straße 27, 18551 Sagard, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Lothar Dippe seit 18.7.2006 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich BerechtigteBeta
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
Lothar Dißpe | 100.00% |
GesellschafterBeta
Eigentümerstruktur und Kapitalverteilung des Unternehmens
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Rügen-Computer GmbHSagardJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020BILANZAKTIVA
ANHANGGRUNDLAGEN DES JAHRESABSCHLUSSES 1. BUCHFÜHRUNG UND INVENTAR, ERTEILTE AUSKÜNFTE Für das Unternehmen besteht nach § 238 HGB Buchführungspflicht. Die Buchführung wurde auf dem EDV-System des Unternehmens erstellt. Die dabei eingesetzte Software Quick Books erfüllt die Voraussetzungen für eine ordnungsmäßige Finanzbuchführung und Entwicklung des Jahresabschlusses. Die Anlagenbuchführung wurde auf unserem EDV-System erstellt. Die dabei eingesetzte Software der DATEV eG erfüllt die Voraussetzungen für eine ordnungsmäßige Anlagenbuchführung. Die Lohn- und Gehaltsbuchführung wurde auf unserem EDV-System erstellt. Die dabei eingesetzte Software der DATEV eG erfüllt die Voraussetzungen für eine ordnungsmäßige Lohn- und Gehaltsbuchführung. Die Organisation der Buchhaltung, das interne Kontrollsystem, der Datenfluss und das Belegwesen ermöglichen die vollständige, richtige, zeitgerechte und geordnete Erfassung und Buchung der Geschäftsvorfälle. Die Verfahrensabläufe in der Buchführung haben keine nennenswerten organisatorischen Änderungen erfahren. Die auf den 31.12.2020 durchgeführte Inventur wurde von uns nicht beobachtet. Organisatorische Vorbereitungen und Festlegungen von Durchführungsanweisungen wurden von uns ebenfalls nicht vorgenommen. Das Vorratsvermögen wurde von der Gesellschaft bestandsmäßig zum Abschlussstichtag erfasst. Das Inventarverzeichnis ist von der Geschäftsführung unterzeichnet. An der Erfassung der Vorräte haben wir nicht mitgewirkt. Auskünfte erteilte die Geschäftsführung. Alle erbetenen Auskünfte, Aufklärungen und Nachweise wurden von der Geschäftsführung und von den zur Auskunft benannten Mitarbeitern bereitwillig erbracht. 2. FESTLEGUNGEN ÜBER DIE AUSÜBUNG VON WAHLRECHTEN Erforderliche Entscheidungen über die Ausübung materieller und formeller Gestaltungsmöglichkeiten (Ansatz-, Bewertungs- und Ausweiswahlrechte sowie Ermessensentscheidungen) gehören nicht zur Erstellung des Jahresabschlusses. Wir haben unseren Auftraggeber jedoch über die Ausübung materieller und formeller Gestaltungsmöglichkeiten (Ansatz-, Bewertungs- und Ausweiswahlrechte sowie Ermessensentscheidungen) in Kenntnis gesetzt, Entscheidungsvorgaben unseres Auftragsgebers hierzu eingeholt und diese im Rahmen der Erstellung exakt nach den Vorgaben des Kaufmanns bzw. der gesetzlichen Vertreter ausgeübt. Entsprechendes galt für Entscheidungen über die Anwendung von Aufstellungs- und Offenlegungserleichterungen des Jahresabschlusses für kleine und mittelgroße Gesellschaften. Wir haben unseren Auftraggeber darüber hinaus über gesetzliche Fristen zur Aufstellung, Feststellung und Offenlegung des Jahresabschlusses aufgeklärt. 3. FESTSTELLUNGEN ZU DEN GRUNDLAGEN DES JAHRESABSCHLUSSES Die Buchführung entspricht nach unseren Feststellungen den gesetzlichen Vorschriften. Die Anlagenbuchführung entspricht nach unseren Feststellungen den gesetzlichen Vorschriften. Die Lohn- und Gehaltsbuchführung entspricht nach unseren Feststellungen den gesetzlichen Vorschriften. Die Organisation der Buchhaltung, das interne Kontrollsystem, der Datenfluss und das Belegwesen ermöglichen die vollständige, richtige, zeitgerechte und geordnete Erfassung und Buchung der Geschäftsvorfälle. Die Saldenvorträge zum 1. Januar 2020 entsprechen den Ansätzen in der Bilanz zum 31. Dezember 2019. Die Buchführung der Gesellschaft ist ordnungsgemäß und beweiskräftig, das Belegwesen ist geordnet. Der Jahresabschluss wurde auf unserem EDV-System erstellt. Die dabei eingesetzte Software der DATEV eG erfüllt die Voraussetzungen für eine ordnungsmäßige Finanzbuchführung und Entwicklung des Jahresabschlusses. Soweit sich im Rahmen unserer Jahresabschlusserstellung Buchungen ergaben, haben wir diese mit der Geschäftsführung unseres Auftraggebers abgestimmt. Die Abschlussbuchungen wurden bis zum Abschluss unserer Tätigkeit vorgenommen. Die Gliederung des Jahresabschlusses entspricht den Vorschriften des HGB unter besonderer Beachtung der §§ 266 und 275 HGB. Das Anlagevermögen ist in einem Bestandsnachweis ordnungsgemäß entwickelt. Die geltenden handelsrechtlichen Bewertungsvorschriften wurden unter Berücksichtigung der Fortführung der Unternehmenstätigkeit beachtet. Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden wurden beibehalten. Allen am Bilanzstichtag bestehenden Risiken - soweit sie bis zur Aufstellung des Jahresabschlusses erkennbar waren - ist durch die Bildung ausreichender Rückstellungen und Wertberichtigungen Rechnung getragen. Soweit solche Risiken nach dem Bilanzstichtag entstanden sind, wird auf sie im Anhang verwiesen. Der Anhang enthält die vorgeschriebenen Erläuterungen zu den einzelnen Posten der Gewinn- und Verlustrechnung - soweit sie nicht bereits dort gemacht wurden - und er gibt die sonstigen Pflichtangaben richtig und vollständig wieder. Die einzelnen Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung werden im Erläuterungsteil ausführlich dargestellt. Auf weitergehende Erläuterungen im Anhang wird hingewiesen.
Sagard, den 27. Dezember 2021 Lothar Dippe Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 27. Dezember 2021 |
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