memsys
GmbH
Grafing
b.München
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2014
EUR |
31.12.2013
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
2.263.928,81 |
1.468.831,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
6.900,00 |
2.045,00 |
| II.
Sachanlagen |
2.257.028,81 |
1.457.651,00 |
| III.
Finanzanlagen |
0,00 |
9.135,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.236.303,93 |
1.334.496,57 |
| I.
Vorräte |
314.693,00 |
272.422,19 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
893.242,58 |
1.010.472,27 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
28.368,35 |
51.602,11 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
8.942,05 |
8.920,82 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
2.325.092,21 |
1.729.357,24 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
5.834.267,00 |
4.541.605,63 |
Passiva
|
|
31.12.2014
EUR |
31.12.2013
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
35.714,00 |
35.714,00 |
| II.
Bilanzverlust |
2.360.806,21 |
1.765.071,24 |
| III.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
2.325.092,21 |
1.729.357,24 |
| B.
Rückstellungen |
129.122,50 |
56.328,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
5.705.144,50 |
4.485.277,63 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
5.834.267,00 |
4.541.605,63 |
Anhang
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss der memsys
GmbH wurde auf der Grundlage der
Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs
aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses wurde von
den größenabhängigen Erleichterungen nach
§ 267 i.V.m. §§ 266 Abs. 1, 274a,
276 und 288 Abs. 1 HGB Gebrauch gemacht.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
In die Herstellungskosten wurden neben den
unmittelbar zurechenbaren Kosten auch notwendige
Gemeinkosten und durch die Fertigung veranlasste
Abschreibungen einbezogen.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear und degressiv
vorgenommen.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
bis zu einem Wert von EUR 410,00 wurden im Jahre des
Zugangs voll abgeschrieben.
Die Anschaffungskosten beweglicher
Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens bis zu einem
Wert von EUR 150,00 wurden im Jahr des Zugangs voll
abgeschrieben.
Die Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und
bewertet:
- sonstige Wertpapiere zu Anschaffungskosten
Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag
vorliegende niedrigere Wert angesetzt.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
In die Herstellungskosten der fertigen und unfertigen
Erzeugnisse bzw. Leistungen wurden neben den unmittelbar
zurechenbaren Kosten auch notwendige Gemeinkosten und durch
die Fertigung veranlasste Abschreibungen einbezogen.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sowie Wertpapiere wurden
unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken
bewertet.
Die liquiden Mittel wurden zum Nennwert angesetzt.
Rückstellungen wurden in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr
als einem Jahr sind mit dem ihrer Restlaufzeit
entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der
vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Angaben zur Bilanz
Angaben zu Ausleihungen, Forderungen und
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
(§ 42 Abs. 3 GmbHG / § 264c Abs. 1
HGB)
Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die
nachfolgenden Rechte und Pflichten:
Sachverhalte
|
Betrag
|
|
EUR
|
Verbindlichkeiten
|
5.055.055,59
|
Die Angaben beinhalten nicht diejenigen Beträge,
die den Geschäftsführern zuzurechnen sind.
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag
Der Jahresabschluss zum 31.12.2014 weist einen "Nicht
durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag" von EUR
2.325.092,21 aus.
Die Gesellschaft ist bilanziell überschuldet.
Eine insolvenzrechtliche Überschuldung liegt jedoch
nicht vor, da der Gesellschafter Water Technologies
Holdings Pte. ltd. eine Rangrücktrittsvereinbarung
für den Fall der Insolvenz mit der Gesellschaft
abgeschlossen hat.
Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit >
5 Jahre und der Sicherungsrechte
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten
mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt
EUR 20.000,00 (Vorjahr: EUR 20.000,00).
Angabe zu Restlaufzeitvermerken
Der Betrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit bis
zu einem Jahr beträgt EUR 893.242,71 (Vorjahr: EUR
1.010.472.27).
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt EUR
5.685.144,50 (Vorjahr: EUR 4.465.277,63).
Sonstige Angaben
Namen der Geschäftsführer
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
Wolfgang Heinzl
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ausgeübter Beruf:
|
Dipl.-Ingenieur
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Götz Lange
|
ausgeübert Beruf:
|
Dipl.-Kaufmann
|
Walter Hatzl
|
ausgeübter Beruf:
|
Kunststofftechniker
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Konzernzugehörigkeit
Die memsys GmbH wurde in den Konzernabschluss der
Water Technologies Holdings Pte. ltd. mit Sitz in Singapur
einbezogen.
UNTERZEICHNUNG
Krefeld, den 31. März 2015
Wolfgang
Heinzl
Götz Lange
Walter Hatzl
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde zur Wahrung der gesetzlich
vorgeschriebenen Offenlegungsfrist vor der Feststellung
offengelegt.
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