Natterer + Kusterer Bau GmbHLiquidiert

87757 Kirchheim in Schwaben, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Memmingen HRB 8541
Eingetragen
15.1.1985
Branche
Sonstige spezialisierte Bautätigkeiten im Hochbau a. n. g.Spezialisierte Bautätigkeiten im TiefbauAlle anderen spezialisierten Bautätigkeiten a. n. g.
Gegenstand
Vornahme von Bauarbeiten aller Art und die Vornahme aller mit dem Bau zusammenhängenden und verwandten Geschäfte, ferner auch der Estrichbau

Historie

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Management

NameRolle
Liquidator

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

Gesellschafter

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

87757 Kirchheim
75000
60.00%
87757 Kirchheim
50000
40.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Natterer + Kusterer Bau GmbH

Kirchheim

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011

Bilanz

Aktiva

31.12.2011
EUR
31.12.2010
EUR
A. Anlagevermögen 29.661,00 34.975,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 0,00 1,00
II. Sachanlagen 29.211,00 34.524,00
III. Finanzanlagen 450,00 450,00
B. Umlaufvermögen 575.680,56 620.509,75
I. Vorräte 5.749,20 36.343,50
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 560.344,62 576.551,66
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 9.586,74 7.614,59
C. Rechnungsabgrenzungsposten 2.835,74 5.671,44
D. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 493.184,50 499.946,69
Bilanzsumme, Summe Aktiva 1.101.361,80 1.161.102,88

Passiva

31.12.2011
EUR
31.12.2010
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
I. gezeichnetes Kapital 63.911,49 63.911,49
II. Verlustvortrag 563.858,18 700.725,93
III. Jahresüberschuss 6.762,19 136.867,75
IV. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 493.184,50 499.946,69
B. Rückstellungen 4.000,00 4.000,00
C. Verbindlichkeiten 1.097.361,80 1.157.102,88
Bilanzsumme, Summe Passiva 1.101.361,80 1.161.102,88

Anhang

I. Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des Jahresabschlusses

Die Firma Natterer & Kusterer Bau GmbH ist nach der Klassifizierung des § 267(1) HGB eine sogenannte "kleine Kapitalgesellschaft". Die größenabhängigen Erleichterungsvorschriften des § 288 HGB für die Pflichtangaben des Anhangs sind für kleine Kapitalgesellschaften in Anspruch genommen worden.

Der Jahresabschluss wurde nach den Regelungen des § 242 HGB aufgestellt. Die Gliederung wurde entsprechend den §§ 266 und 275 des HGB vorgenommen. Die Vorgaben des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) wurden berücksichtigt.

Abweichungen in der Form der Darstellung und Gliederung der Bilanz oder GuV im Vergleich zum Vorjahr nach § 264 (1) S. 2 HGB, § 265 (2) S. 2 HGB, § 264 (2) S. 3 HGB sind grds. nicht gegeben.

Bilanztechnischer Ausweis der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage

Die Bilanz der Gesellschaft weist zum 31. Dezember 2011 eine buchtechnische Überschuldung in Höhe des nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrages aus. Im Bilanzansatz konnte aus handels- und steuerrechtlichen Vorgaben nicht berücksichtigt werden, daß Gläubiger die Nachrangigkeit deren Forderungen gegenüber der Gesellschaft erklärt haben. Zur Beurteilung einer Überschuldung nach InsO sind in Höhe der erklärten Rangrücktritte diese Verbindlichkeiten nicht zu berücksichtigen. Insoweit vermittelt der Jahresabschluss ein nicht den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft.

II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Erläuterungen zu den Bilanzierungs-, Bewertungs- und Umrechnungsmethoden
§ 284 (2) Nr. 1 HGB

Der Jahresabschluss der Natterer & Kusterer Bau GmbH wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Im einzelnen waren dies folgende Grundsätze und Methoden:

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten angesetzt und um planmäßige Abschreibungen vermindert. Entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände erfolgte die Abschreibungen nach linearer Methode.

Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von EUR 410,00 wurden im Zugangsjahr voll abgeschrieben.

Bei den Finanzanlagen wurden die bilanzierten Anteilsrechte und sonstigen Wertpapiere zu Anschaffungskosten, die Ausleihungen zum Nennbetrag angesetzt.

Der Inventurwert zum 31.12.2011 wurde von der Berichtsfirma übermittelt und ohne materielle, rechnerische und zahlenmäßige Überprüfung in den Bilanzbericht aufgenommen. Bei der Bewertung und körperlichen Aufnahme habe ich nicht mitgewirkt. Die teilfertigen Arbeiten wurden anhand der von der Firma übergebenen Listen bewertet und in den Bilanzbericht aufgenommen.

Forderungen und Wertpapiere wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.

Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.

Angabe der Grundlagen der Währungsumrechnung in Euro
§ 284 (2) Nr. 2 HGB

Hierzu sind keine Angaben zu machen, da keine Währungsumrechnungen vorzunehmen waren.

Angabe und Begründung von Abweichungen von Bilanzierungs- und Bewertungs-methoden und gesonderte Darstellung und deren Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
§ 284 (2) Nr. 3 HGB

Da keine Abweichungen gegeben sind, entfällt eine Erläuterung.

Zusätzliche Angaben, falls der Jahresabschluß wegen besonderer Umstände trotz Anwendung der GoB kein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt
§ 264 (2) S. 2 HGB

Siehe hierzu die Ausführung unter TZ I.

Gesonderte Darstellung von größeren Posten, die erst nach dem Abschlußstichtag rechtlich entstehen
§ 268 (4) S. 2 HGB, § 268 (5) S. 3 HGB

Es sind keine Vorgänge bekannt die zu erläutern sind.

Angaben über die Einbeziehung von Zinsen für Fremdkapital in die Herstellungskosten
§ 284 (2) Nr. 5 HGB

Angaben hierzu entfallen, da keine diesbezüglichen Bewertungen vorgenommen worden sind.

III. Erläuterungen zur Bilanz

Anlagevermögen:

Aktivierung selbst erstellter immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagever-mögens, ausschüttungsgesperrte Beträge nach § 268 (8) HGB

Im Wirtschaftsjahr waren keine selbst erstellten immateriellen Vermögensgegenstände zu aktivieren.

Eigenkapital:

Angabe des gezeichneten Kapitals in DM, sofern es noch nicht auf Euro umgestellt wurde (Art. 42 (3) EGHGB

Das gezeichnete Kapital beträgt in DM 125.000,00. In EUR: 63.911,49.

Verbindlichkeiten:

Gesamtbetrag der Verbindlichkeit mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren
§ 285 S. 1 Nr. 1 a HGB

An Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren waren zum Bilanzstichtag Gesellschafterdarlehen in Höhe von EUR 662.630,61 vorhanden.

Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten die mit Pfand- oder ähnlichen Rechten gesichert sind
§ 285 S. 1 Nr. 1b HGB

Im Berichtsjahr waren keine Verbindlichkeiten vorhanden, die zu sichern waren.

An Mitglieder des Geschäftsführungsorgans gewährte Vorschüsse und Kredite unter Angabe der Zinssätze, der wesentlichen Bedingungen und der ggf. im Geschäftsjahr zurückgezahlten Beträge, sowie die zugunsten dieser Personen eingegangenen Haftungsverhältnisse
§ 285 S. 1 Nr. 9 c HGB

Hierzu sind keine Angaben zu machen, da keine Vorschüsse oder Kredite gewährt wurden.

Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
§ 42 (3) GmbHG

Es bestanden zum Bilanzstichtag gleichzeitig sowohl Forderungen als auch Verbindlichkeiten.
Kompensiert ergibt sich eine Summe von EUR 671.876,27.

Haftungsverhältnisse:
§ 251 i.V.m. § 268 (7) HGB

Haftungsverhältnisse aus der Begebung und Übertragung von Wechseln, Bürgschaften, Wechsel- und Scheckbürgschaften, sowie Haftungsverhältnisse aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten bestehen nicht.

Angabe der nicht bilanzierten sonstigen Haftungsverhältnisse

Avalkonto Raiffeisenbank Pfaffenhausen # 100 14 460: Rückbürgschaften VHV-Versicherung seit 18.04.1997 DM 32.000,00 (EUR 16.361,34) und seit 29.12.1997 DM 10.000,00 (EUR 5.112,92). R + V - Versicherungen seit 14.08.2002 15.000,00.

Gewährleistungsbürgschaften VHV Deutsche Kautionsversicherung AG Nr. B 288-721892 in Höhe von EUR 54.368,05.

Gewährleistungsbürgschaften R + V - Kautionsversicherung VS-Nr. 240/97/464999680 in Höhe von EUR 23.604,03.

IV. Erläuterungen zu Posten der Gewinn- und Verlustrechnung:

Erläuterungen von Aufwendungen und Erträgen, soweit nicht von untergeordneter Bedeutung
§ 277 (2) S. 2 HGB, § 277 (4) S. 2 HGB

Hierzu sind keine Angaben zu machen.

Gründe für die planmäßige Abschreibung des Geschäfts- oder Firmenwerts bei Anwen-dung des § 255 (4) S. 3 HGB
§ 285 S. 1 Nr. 13 HGB

Hierzu sind keine Angaben zu machen, da keine Abschreibungen auf einen Geschäfts- oder Firmenwert vorgenommen wurden.

Gesonderter Ausweis der außerplanmäßigen Abschreibungen nach § 253 (3) S. 3 u. 4 HGB wegen dauernder Wertminderungen im Anlagevermögen und nicht dauernder Wertminderungen im Finanzanlagevermögen
§ 277 (3) S. 1 HGB

Außerplanmäßige Abschreibungen wurden im Geschäftsjahr nicht vorgenommen.

V. Sonstige Angaben:

Sonstige Angaben nach § 42 Abs. 3 GmbHG

Gegenüber den Gesellschaftern und dem verbundenen Unternehmen Oskar Kusterer, Raumausstattung bestehen teils sowohl Verbindlichkeiten wie Forderungsansprüche.

Die gegenseitigen Ansprüche ggü. dem verbundenen Unternehmen Oskar Kusterer wurden ohne Prüfung auf Werthaltigkeit deckungsgleich bei beiden Unternehmen konform bilanziert.

Mitglieder des Geschäftsführungsorgans
§ 285 S. 1 Nr. 10 HGB

Herr Oskar Kusterer ist zum einzigen Geschäftsführer und somit zum alleinigen rechtlichen Vertreter der Gesellschaft bestellt.

Weitere Angaben:

Bilanzausweis: Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag

Im Jahresabschluß wird ein buchmäßiger nicht gedeckten Fehlbetrages ausgewiesen. Für die Handelsbilanz- und die Steuerbilanz waren die Rangrücktritte der Gesellschafter aus der Gläubigerstellung bzgl. dieses Ausweises nicht zu berücksichtigen.

Going Concern Prämisse

Für die Einzelbewertungen des vorliegenden Jahresabschlusses wurde von einer Unternehmensfortführung ausgegangen, da keine gegenteiligen Vorgaben durch die Geschäftsführung bekannt gemacht wurden.

Feststellung

Der Jahresabschluß wurde am 30.11.2012 von der Gesellschafterversammlung festgestellt.

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 30.11.2012.

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