KKiMK Energie und Services GmbH
Selbe AdresseTätigkeiten von Strom- und Erdgasmaklerinnen und -maklern
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Petra Winkler seit 4.4.2025 | Prokura |
Julian Henning Eichhorst seit 5.5.2021 | Geschäftsführer |
Franz Josef Rademacher seit 12.12.2019 | Prokura |
Dirk Hinnemann seit 4.12.2015 | Prokura |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Katholische Kirchengemeinde Pfarrei St. Pankratius Iserlohn | 47.00% |
Katholische Kirchengemeinde Pfarrei St. Pankratius Iserlohn | 20.43% |
Katholische Kirchengemeinde St. Vincenz | 20.43% |
Kath. Kliniken im Märkischen Kreis gem. GmbHEigenbeteiligung | 8.42% |
CURA gemeinnützige Beteiligungsgesellschaft mbH | 2.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
3 Gesellschafter
GmbH-Struktur
2 von 3 angezeigt
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
St. Elisabeth gem. GmbHIserlohnJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lagebericht für das Geschäftsjahr 20231. Grundlagen der Gesellschaft Die St. Elisabeth gem. GmbH, Iserlohn, betreibt das Altenheim St. Pankratius, Iserlohn mit 116 Plätzen (seit 2018 nach Belegungsstopp zur Einhaltung der Einzelzimmerquote bis nach dem geplanten Umbau 109 Plätze) für unterschiedliche Pflegegrade und das Pflegezentrum St. Aloysius, Iserlohn, mit 78 Plätzen für unterschiedliche Pflegegrade. Im Pflegezentrum besteht jeweils ein Wohnbereich mit einer speziellen Ausrichtung für Demenzerkrankte und für jüngere Pflegebedürftige. Mit der Einrichtung "Betreutes Wohnen am Gartenbad" wird das Leistungsangebot abgerundet. Hier werden 33 Wohneinheiten und gewerbliche Mieträume angeboten. Des Weiteren stellt die Gesellschaft die Immobilie des Krankenhauses der Kath. Kliniken im Märkischen Kreis gem. GmbH, Iserlohn, in Iserlohn über einen Pachtvertrag zur Verfügung. 2. Rahmenbedingungen Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen Entwicklung Bruttoinlandsprodukt Das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt verringerte sich nach vorläufigen Berechnungen im Jahr 2023 gegenüber dem Vorjahr um 0,3 % bzw. kalenderbereinigt um 0,1 %. Dabei verlief die Entwicklung in den einzelnen Wirtschaftsbereichen sehr unterschiedlich. Die Wirtschaftsleistung im produzierenden Gewerbe (ohne Baugewerbe) ging insgesamt deutlich um 2,0 % zurück. Die meisten Dienstleistungsbereiche konnten ihre wirtschaftlichen Aktivitäten im Vorjahresvergleich erneut ausweiten und stützen die Wirtschaft im Jahr 2023. Im Vergleich zum Jahr 2019, dem Jahr vor Beginn der Corona- Pandemie, war das Bruttoinlandsprodukt 2023 um 0,7 % höher. Lage der öffentlichen Haushalte und Sozialkassen Die staatlichen Haushalte beendeten das Jahr 2023 nach vorläufigen Berechnungen mit einem Finanzierungsdefizit von 87,4 Milliarden EUR. Im Vergleich zum Vorjahr verringerte sich das Defizit um 9,5 Milliarden EUR. Im Jahr 2022 hatten die Entlastungspakete der Bundesregierung zur Abmilderung der Energiekrise und Stabilisierung der Wirtschaft zu hohen Ausgaben geführt. Im Jahr 2023 erfolgten zwar ebenfalls umfangreiche Zahlungen für Gas- und Strompreisbremse, es entfielen aber größtenteils die Ausgaben zur Bekämpfung der Corona-Pandemie. Der Finanzierungsüberschuss der Sozialversicherungen konnten im Jahr 2023 einen leichten Anstieg verzeichnen. Gemessen am nominalen BIP errechnet sich für den Staat im Jahr 2023 eine Defizitquote von 2,1 %, die damit unterhalb des europäischen Referenzwertes des europäischen Stabilitäts- und Wachstumspakts von 3 % liegt. Arbeitsmarkt Die Berechnungen des statistischen Bundesamtes zeigen einen robusten Arbeitsmarkt. Mit 45,9 Millionen Erwerbstätigen waren im Jahr 2023 im Vergleich zum Vorjahr 0,7 % mehr Menschen beschäftigt und so viele wie noch nie in Deutschland. Der Beschäftigungsaufbau fand 2023 fast ausschließlich in den Dienstleistungsbereichen statt. Branchenbezogene Rahmenbedingungen Die Pflegebranche wurde in den zurückliegenden Geschäftsjahren stark durch die Pandemie beeinflusst. Aufgrund von Quarantänemaßnahmen, dem Verbleib in der Häuslichkeit, angeordneten Besuchsverboten und ähnlichen Einschränkungen konnte die positive Entwicklung der Auslastung in den Vorjahren nicht fortgesetzt werden. Im Geschäftsjahr 2023 ist vor dem Hintergrund der abflauenden Pandemie indes eine grundsätzlich positive Entwicklung der Auslastung in der Branche zu beobachten. Es musste eine Reihe von zusätzlichen Aufgaben zur Versorgung der Bewohner und zum Schutze der Bewohner vor möglichen Ansteckungen und zur Abwehr weiterer Infektionen geleistet werden. Die Bewältigung dieser zusätzlichen Aufgaben stellte die Branche vor neue finanzielle und personelle Herausforderungen. Es ist davon auszugehen, dass die Auslastung der Pflegeheime und die Nachfrage nach professioneller Pflege branchenweit ansteigen wird. Langfristig bleibt die Altenpflege aufgrund der Demographie in Deutschland ein Wachstumsmarkt. Laut den Pflegevorausberechnungen des Statistischen Bundesamtes wird die Anzahl der pflegebedürftigen Menschen von 5,0 Millionen Ende 2021 auf etwa 6,8 Millionen im Jahr 2055 steigen. Mit dem Anstieg der Pflegebedürftigen wird der Bedarf an Pflegekräften weiter steigen. Dies wird die ohnehin angespannte Lage des Personalmangels weiter verschärfen und somit zu der großen Herausforderung der Pflegewirtschaft für die künftigen Jahre. Zu beobachten ist der Trend, dass die Kostenträger in den Vergütungsverhandlungen die Pflegesätze nicht ausreichend anheben, um die wesentlichen tariflichen Steigerungen im Personalaufwand und Preisanpassungen im Sachaufwand zu refinanzieren. Wettbewerbssituation Aufgrund der konstant hohen Auslastungssituation ist bei beiden Pflegeeinrichtungen St. Pankratius und St. Aloysius von einer hohen Akzeptanz der Altenpflegeheime im heimischen Pflegemarkt auszugehen. Die Einrichtung St. Pankratius weist zwar eine alte Bausubstanz auf, dafür bietet sie eine zentrale Lage direkt in der Innenstadt von Iserlohn am Marktplatz. Darüber hinaus ist die Einrichtung aufgrund der Größe auch größter Ausbildungsbetrieb für Altenpflegekräfte mit derzeit 19 Auszubildenden. Die Einrichtung St. Aloysius spricht durch ihre Spezialisierung potenzielle Bewohner mit Demenzmerkmalen an. Darüber hinaus gibt es auch einen Bereich für jüngere Menschen mit Pflegebedarf. Die Lage direkt in der Nähe des Krankenhauscampus der Muttergesellschaft Katholische Kliniken im Märkischen Kreis gem. GmbH bietet kurze Wege bei notwendigen Krankenhausaufenthalten. Aktuell liegen die Pflegesätze beider Einrichtungen im Vergleich zu anderen lokalen Anbietern im Mittelfeld. Es sind keine aggressiven Marketingstrategien zu erkennen mit dem Ziel, Bewohner abzuwerben. Dennoch ist ein Trend der zunehmenden Präsenz in den Medien, insbesondere in den Social Media zu erkennen, hier ist die Gesellschaft ebenfalls aktiv. Zur Erhöhung der Qualität und der Einzelzimmerquote plant die Gesellschaft eine Umbaumaßnahme in der Einrichtung St. Pankratius, um das Haus zu modernisieren. Über einen damit angestrebten erhöhten Wohnkomfort sollen potenzielle Bewohner angesprochen werden. Rechtliche Rahmenbedingungen Die rechtlichen Rahmenbedingungen ergeben sich aus Bundes- und Landesgesetzgebung. Die Bundesgesetze finden ihre Berücksichtigung im SGB XI. Bundesgesetzgebung Der Bund hatte zur Bewältigung der Corona-Krise mit § 150 Abs. 2 SGB XI einen Rettungsschirm beschlossen. Dieser ermöglichte es allen Unternehmen, die nach dem SGB XI Leistungen abrechnen, sämtliche COVID-19 bedingte Mehraufwendungen und die Mindereinnahmen zum Vergleichsmonat Januar 2020 gegenüber den zuständigen Pflegekassen geltend zu machen. Diese Ersatzleistungen sind bereits zum 30. Juni 2022 ausgelaufen. Angefallene Kosten für Corona-Schnelltests wurden noch bis zum 28. Februar 2023 nach der Coronavirus-Testverordnung erstattet. Darüber hinaus werden Pflegeeinrichtungen durch die Strom-, Wärmepreis- und Gaspreisbremse entlastet. Die Preisbremse trat am 1. März 2023 rückwirkend zum 1. Januar 2023 in Kraft und war bis zum 31. Dezember 2023 befristet. Bereits vor dem Inkrafttreten des Hilfsprogramms bestand für Pflegeeinrichtungen die Möglichkeit nach § 85 Abs. 7 SGB XI bei unvorhersehbaren wesentlichen Veränderungen der Annahmen, die der Vereinbarung oder Festsetzung der Pflegesätze zugrunde lagen, die Pflegesätze auf Verlangen einer Vertragspartei für den laufenden Pflegesatzzeitraum neu zu verhandeln. Zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Alten- und Langzeitpflege ist zum 1. Juli 2023 das neue Personalbemessungsverfahren nach § 113c Abs. 1 SGB XI mit bundeseinheitlichen Personalanhaltswerten für drei Qualifikationsstufen in Kraft getreten. Dieser qualifikationsorientierte Personaleinsatz soll perspektivisch die bisher einrichtungsspezifisch geltenden Fachkraftquoten ablösen. Landesgesetzgebung Wohn- und Teilhabegesetz (WTG) Das WTG legt fest, dass ab dem 31. Juli 2018 die Einrichtungen der stationären Altenhilfe eine Einzelzimmerquote von 80 % nachweisen müssen und dass für jeden Bewohner ein ihm zugeordnetes Duschbad vorhanden sein muss. Altenpflegegesetz (APG) Das Gesetz regelt die Finanzierung der Investitions- und Instandhaltungskosten. Ergebnisse in diesem Bereich können zwar erfolgswirksam ausgewiesen werden. Allerdings bleibt die Zweckbindung zur Verwendung für Investitionen bzw. Instandhaltung erhalten. Es sind virtuelle Konten in einer Nebenrechnung zu führen, die Verwendungsfristen unterliegen. 3. Geschäftsverlauf Die Geschäftsentwicklung im abgelaufenen Geschäftsjahr ist sehr positiv verlaufen. Im Geschäftsjahr kann ein Jahresüberschuss in Höhe von 1.009 TEUR (Vorjahr 332 TEUR) ausgewiesen werden. Der Jahresüberschuss 2023 ist insbesondere gekennzeichnet durch einen stark steigenden Gesamtertrag sowie steigende Personalaufwendungen sowie steigenden sonstige betriebliche Aufwendungen. Ertragsentwicklung Der Gesamtertrag (Umsatzerlöse einschließlich sonstiger betrieblicher Erträge) beläuft sich auf insgesamt 13.096 TEUR (im Vorjahr: 12.297 TEUR) und hat sich damit gegenüber dem Vorjahr deutlich erhöht. Für das aktuelle Geschäftsjahr 2023 haben sich in den einzelnen Pflegegraden Zuwächse im Pflegesatz zwischen ca. 6,7 % bis 12,1 % (St. Pankratius) bzw. zwischen ca. 8,1 % bis 13,5 % (St. Aloysius) ergeben. Die Entgelte für Unterkunft und Verpflegung wurden um 9,4 % (St. Pankratius) bzw. 12,9 % (St. Aloysius) erhöht. Insgesamt war die Nachfrage nach Pflegeplätzen weiterhin hoch, trotz schwieriger gewordener Belegungsmöglichkeiten aufgrund der Pandemiesituation und der damit verbundenen Zurückhaltung der potenziell neuen Bewohner, aus der häuslichen Pflege in eine Pflegeeinrichtung zu wechseln. Die geleisteten Pflegetage der stationären Altenpflegeeinrichtung St. Aloysius liegen leicht über dem Vorjahresniveau. Im bestimmenden stationären Bereich konnte damit eine unverändert gute Auslastung erreicht werden: 99,4 % (Vorjahr: 99,2 %). In der Einrichtung St. Pankratius hat sich die Auslastung weiter verbessert (97,8 % bezogen auf die reduzierte Platzzahl von 109 Plätzen, Vorjahr 96,6 %). Wesentlicher Ertragsbestandteil sind die Erträge aus der stationären Pflege (80,2 % der Gesamterträge). Dieser Umsatz aus allgemeinen Pflegeleistungen, Unterkunft und Verpflegung, Zusatzleistungen und Transportleistungen sowie aus der gesonderten Berechnung von Investitionsentgelten hat sich im Berichtsjahr um 9,5 % auf 10.647 TEUR (Vorjahr: 9.721 TEUR) erhöht. Ursächlich für die Veränderung waren Pflegesatzerhöhungen bei gleichzeitigen Verschiebungen von Pflegetagen von höheren in niedriger vergütete Pflegegrade. Insbesondere in der Einrichtung St. Pankratius ist die Reduzierung der Pflegegrade seit 2020 zu beobachten: Durch die coronabedingte Zunahme von Sterbefällen in den Vorjahren entsteht ein starker Rückgang im Pflegegrad 5 (höchste Pflegestufe) um 59,0 % (- 8.309 Tage) im Vergleich zu 2020. Die Schwerst-Pflegebedürftigen werden erst wieder nach und nach über Höhergruppierungen in den Pflegegraden zunehmen. In der Einrichtung St. Aloysius hat es ebenfalls eine Abnahme der Pflegetage in der höchsten Fallschwere gegeben (- 320 Tage). Der Gesellschaft sind ferner Corona-Hilfen (insbesondere Erstattungen für Corona- Tests und Quarantäneausgleichszahlungen) zugeflossen, die erheblich niedriger als im Vorjahr ausfallen (70 TEUR; Vorjahr: 483 TEUR). Die sonstigen betrieblichen Erträge steigen im Vergleich zum Vorjahr um 252 TEUR an. Das liegt im Wesentlichen an den Erträgen aus der Auflösung von Rückstellungen (+ 223 TEUR), da im Geschäftsjahr die Rückstellung für Risiken aus der Rückzahlung von Corona-Hilfen in Höhe von 220 TEUR aufgelöst wurde. Aufwandsentwicklung In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen kommt es zu einem Anstieg von 132 TEUR, da die Aufwendungen aus der Betriebsträgerschaft im Vergleich zum Vorjahr um 124 TEUR steigen. Der Personalaufwand beläuft sich im Geschäftsjahr 2023 auf 8.232 TEUR. Dies bedeutet im Vergleich zum Vorjahr eine Steigerung um 173 TEUR bzw. ca. 2,1 %. Die Steigerung begründet sich im Wesentlichen durch die Steigerung von Vollkräften (+ ca. 4 VK) sowie die Zahlung von Inflationsausgleichsprämien in Höhe von 228 TEUR. Der Materialaufwand beläuft sich im Geschäftsjahr 2023 auf 1.265 TEUR. Dies bedeutet im Vergleich zum Vorjahr einen Rückgang um 93 TEUR bzw. ca. 6,8 %. Der Materialaufwand war im Berichtsjahr gekennzeichnet durch rückläufige Sachaufwendungen im Medizinischen Bedarf (- 175 TEUR auf 39 TEUR). Hier macht sich das Ende der Corona-Pandemie bemerkbar sowie die Änderung der Finanzierung der Inkontinenzartikel. Andere Komponenten des Materialaufwandes (Lebensmittel, Wirtschaftsbedarf) steigen jedoch inflationsgetrieben deutlich an. Der Energieaufwand reduziert sich im Vergleich zum Vorjahr um 16 TEUR. In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen ist ein deutlicher Anstieg aus den Aufwendungen betreffend der Betriebsträgerschaft gegenüber der Kirchengemeinde St. Pankratius (+ 124 TEUR) enthalten. Ursächlich für diesen Anstieg ist das steigende Ergebnis im Investitionskostenbereich, welches aufgrund des Betriebsträgerschaftsvertrages der Kirchengemeinde St. Pankratius verbindlich gestellt wird. Dieser Effekt begründet damit bei verschiedenen gegenläufigen Effekten wesentlich den Anstieg der sonstigen betrieblichen Aufwendungen um 132 TEUR (7,0 %). 4. Lage der Gesellschaft 4.1 Ertragslage Wir beurteilen die Ertragslage der Gesellschaft als weiterhin positiv, insbesondere vor dem Hintergrund der Energiekrise und der Inflation und der damit verbundenen Beeinträchtigungen und Herausforderungen. Die beiden vollstationären Einrichtungen der St. Elisabeth gem. GmbH, Iserlohn, werden gut angenommen. Bislang bestehen und bestanden keine nennenswerten Schwierigkeiten, die vorhandenen Pflegeplätze nahezu vollständig zu belegen. Die 33 vorhandenen Wohnungen des betreuten Wohnens sind ebenfalls regelmäßig voll belegt. Die seit 2020 bestehende Auslastungsschwäche der Einrichtung St. Pankratius kann im Jahr 2023 weiterhin sukzessive aufgeholt werden und erreicht mit nahezu 98,0 % wieder den Normalzustand vor Ausbruch der Pandemie. Das Geschäftsjahr 2023 schließt mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 1.009 TEUR (Vorjahr: 332 TEUR) ab. Das prognostizierte Ergebnis für das Geschäftsjahr 2023 (+ 366 TEUR für beide Pflegeeinrichtungen inkl. der betreuten Wohneinheiten) wurde deutlich überschritten, weil die im Jahr 2023 abgerechneten Pflegeentgelte insgesamt die im Vergleich moderat gestiegenen Gesamtaufwendungen sowie den fast vollständigen Wegfall der Corona-Hilfen überkompensiert haben. Darüber hinaus entsteht ein wesentlicher Ergebnisbeitrag durch die Auflösung der Rückstellung für Rückzahlungsrisiken von Coronahilfen (+ 238 TEUR). Das Ergebnis im Leistungsbereich (Pflege und betreutes Wohnen ohne Investitionsbereich und Neutraler Bereich) der Einrichtungen erhöht sich um 192 TEUR auf 334 TEUR nach - 17 TEUR im Vorjahr. In beiden Einrichtungen werden, die entfallenden Corona-Hilfen (insgesamt - 464 TEUR) durch erhöhte Erträge aus den Pflegeentgelten sowie Erträge aus Unterkunft und Verpflegung (+ 732 TEUR) überkompensiert. Die Ergebnisse im Investitionsbereich belaufen sich auf 268 TEUR nach 291 TEUR im Vorjahr und im neutralen Bereich auf 407 TEUR nach 58 TEUR im Vorjahr. Die Ertragslage der Gesellschaft war beeinflusst durch außergewöhnliche Geschäftsvorfälle:
Im Bereich des gepflegten Wohnens ergab sich ein Jahresergebnis von 70 TEUR (Vorjahr -2 TEUR, jeweils im Investitionsergebnis enthalten). 4.2 Finanzlage Kapitalstruktur Die Kapitalstruktur beurteilen wir weiterhin als solide. Das langfristige Kapital umfasst 91,1 % der Bilanzsumme (Vorjahr 89,9 %). Der Großteil des langfristigen Kapitals machen das Eigenkapital und die Sonderposten in Höhe von 85,8 % (Vorjahr 81,1 %) aus. Insgesamt nimmt das langfristige Kapital durch die planmäßigen Tilgungen, die Auflösung von Pensionsverpflichtungen sowie die planmäßige Auflösung der Sonderposten absolut ab. Der Jahresüberschuss 2023 kann den absoluten Rückgang nicht kompensieren. Es bestehen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in Höhe von 1.987 TEUR, die im Geschäftsjahr planmäßig getilgt wurden (342 TEUR). Wesentliche Änderungen von Kreditkonditionen im Vergleich zum Vorjahr haben sich nicht ergeben. Die Darlehensverzinsungen zwischen den verbundenen Unternehmen haben aufgrund der Entwicklung des Euribors sowohl zu höheren Zinserträgen als auch Zinsaufwendungen geführt. Die Verbindlichkeit aus Betriebsträgerschaft gegenüber der Gesellschafterin Kirchengemeinde St. Pankratius beträgt zum 31. Dezember 2023 478 TEUR und wird von der Kirchengemeinde voraussichtlich nicht kurzfristig angefordert, da es sich um zweckgebundene Mittel zur Instandhaltung und Investition in die Immobilie handelt. Sie wurde deshalb den langfristigen Verbindlichkeiten zugeordnet. Das kurzfristige Kapital sinkt im Vergleich zum Vorjahr um 265 TEUR. Das ist insbesondere durch den Rückgang der sonstigen Rückstellungen begründet. Investitionen Im Geschäftsjahr wurden Investitionen ins Anlagevermögen in Höhe von 144 TEUR getätigt. Die Investitionen wurden vollständig aus Eigenmitteln finanziert. Investitionen erfolgten insbesondere in Geschäftsausstattung (105 TEUR) sowie Planungskosten für den Umbau der St. Pankratius Altenpflegeimmobilie (32 TEUR). Abschreibungen fielen im Geschäftsjahr in Höhe von 997 TEUR an (Vorjahr 1.036 TEUR). Der Anlagenabnutzungsgrad veränderte sich damit von 74,4 % auf 76,5 %. Jüngere Umbaumaßnahmen in der Krankenhausimmobilie (z. B. Wahlleistungsstation und weitere Planungskosten für den Umbau) sind in der Muttergesellschaft KKiMK bilanziert worden. Daher ist der Abnutzungsgrad nicht allein aus den Anschaffungswerten in der St. Elisabeth gem. GmbH abzuleiten. Wesentliche Baumaßnahmen für die verpachtete Krankenhausimmobilie sind im Geschäftsjahr 2023 nicht angefallen. Es fielen lediglich weitere Planungskosten für Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen bei der Muttergesellschaft KKiMK an. Liquiditätslage Die Liquiditätslage beurteilen wir als solide. Der operative Cashflow der Gesellschaft (vereinfacht ermittelt als Jahresüberschuss zzgl. nicht geförderte Abschreibungen) beträgt 1.629 TEUR (Vorjahr 985 TEUR). Dieser Cashflow war ausreichend, um die Eigenmittelinvestitionen der Gesellschaft (144 TEUR) sowie die Tilgungen (342 TEUR) zu decken. Die Finanzierung der laufenden Geschäfte sowie der geplanten Investitionen waren im Geschäftsjahr jederzeit sichergestellt. Der Geldmittelbestand beläuft sich zum 31. Dezember 2023 auf 4.003 TEUR und ist daher gegenüber dem Vorjahr (3.115 TEUR) angestiegen. Die Liquidität auf kurze Sicht hat sich gegenüber dem Vorjahr um 1.374 TEUR erhöht. Sie reicht aus, den betriebsgewöhnlichen Finanzbedarf für rund 3,5 Monate (Vorbilanzstichtag 2,1 Monate) zu decken. Diese Kennzahl ist stichtagsbezogen. Im Berichtsjahr hat die Gesellschaft 303 TEUR an Zins und Tilgung für die Immobiliendarlehen getragen, welche das Altenheim St. Pankratius in Betriebsträgerschaft betreffen. Direkt in der Gesellschaft sind in Höhe von 283 TEUR Zins und Tilgung für die im Eigentum der Gesellschaft stehende Immobilie St. Aloysius aufgewendet worden. Der Kapitaldienst für die Immobiliendarlehen aus der Betriebsträgerschaft für das Krankenhaus St. Elisabeth wird durch die Muttergesellschaft über die Pachtverrechnung vergütet. 4.3 Vermögenslage Die Vermögenslage der Gesellschaft beurteilen wir als solide. Das langfristig gebundene Vermögen - einschließlich des geförderten Anlagevermögens - betrug 74,4 % (Vorjahr: 80,4 %) der Bilanzsumme. Zum Bilanzstichtag ist das langfristige Vermögen zu mehr als 100 % durch langfristiges Kapital gedeckt. Es haben sich folgende wesentliche Veränderungen der Vermögenslage ergeben:
Personallage Die Gesellschaft wendet die Richtlinien für Arbeitsverträge in den Einrichtungen des Deutschen Caritasverbandes (AVR) an. Die zusätzliche Altersversorgung für die Mitarbeiter der Gesellschaft wird über die Kirchliche Zusatzversorgungskasse Köln (KZVK) geführt. Im Geschäftsjahr wurden gemäß § 267 HGB (ohne Auszubildende) 192 Mitarbeiter (Vorjahr 192 Mitarbeiter) beschäftigt. Diese Personalkapazität entspricht durchschnittlich 190,9 Vollkräften inkl. Auszubildende zu vollen Vollkräften gerechnet (Vorjahr 167,4 Vollkräfte). Der Anteil der teilzeitbeschäftigten Mitarbeiter/-innen liegt bei ca. 66,4 %. Die Gesellschaft bietet jungen Menschen die Chance, durch eine fachpraktische Berufsausbildung in den Pflegeberufen, der Hauswirtschaft und in der Verwaltung, den Grundstein für die berufliche Zukunft zu legen. Im Personalbereich haben wir insbesondere folgende Problembereiche identifiziert und haben folgende Maßnahmen ergriffen:
Wir beurteilen die Personallage der Einrichtung weiterhin als gut. In beiden Einrichtungen ist der Personaleinsatz und die Personalbemessung im Geschäftsjahr 2023 und auch bislang im laufenden Jahr 2024 insbesondere in der Pflege ohne Einsatz von Fremdpersonal gelungen. Qualitätslage Wir beurteilen die Qualität der Einrichtung als sehr gut. Die bauliche Konzeption und Ausstattung der Altenpflegeeinrichtung bei fortlaufender Instandhaltung befindet sich auf einem überdurchschnittlichen Niveau und bietet eine gute Basis für qualitativ hochwertige Pflege- und Betreuungsleistungen. Das bestehende Qualitätsmanagement soll insbesondere die Pflegequalität sichern. Das Qualitätsmanagement wird in Anlehnung an den Qualitätskatalog für katholische Einrichtungen der stationären Altenhilfe (QKA) fortgeschrieben und damit den steigenden Anforderungen der Kunden (Bewohner, Angehörige, Kostenträger) angepasst. Damit liegt das QM mit dem entsprechenden Zertifikat über den gesetzlichen Mindestanforderungen und berücksichtigt auch christliche Aspekte der Arbeit mit den Bewohnern. Zusätzlich werden wir regelmäßig durch den Medizinischen Dienst (ehemals "MDK") oder den Prüfdienst der privaten Kassen ("Medicproof") geprüft. 4.4 Gesamtbeurteilung Wir beurteilen die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft insgesamt als gut. Insbesondere die Ertragsentwicklung mit Auswirkung auf die Liquiditätslage und das Eigenkapital ist erfreulich. 5. Risikobericht Bestandsgefährdende Risiken, insbesondere mit Auswirkungen auf die Liquidität der Gesellschaft, sind auf Basis der heutigen Erkenntnisse für die folgenden 12 Monate nicht zu erkennen. Risiken ergeben sich auch aus den weiteren rechtlichen Rahmenbedingungen. Es bleibt eine Herausforderung, trotz allgemeiner Kostensteigerungen und der tariflichen Bindung die Personalkosten durch die Pflegesätze zu refinanzieren, ohne die eigene Situation im Wettbewerb zu verschlechtern. Es besteht der Trend, dass neue Bewohner der Senioreneinrichtung höhere Eingangspflegegrade aufweisen als in der Vergangenheit. Es könnten sich hieraus Risiken für die Auslastung der Einrichtung und Belastung des Pflegepersonals für die Einrichtung ergeben. Im Geschäftsjahr 2024 wirken wir diesen Risiken durch eine Steuerung der Eingangspflegegrade entsprechend der Personalausstattung entgegen, um eine Überlastung des Personals zu verhindern. Damit geht mitunter ein bewusster Verzicht auf Ertragspotenziale einher. Andererseits besteht aber auch die Chance, verlorene Pflegetage in den hohen Pflegegraden (insbesondere durch Sterbefälle in der Coronapandemie) wieder aufzuholen. Als mittelbare Auswirkung des Ukraine-Krieges besteht das allgemeine Risiko einer Lieferkettenproblematik in der Materialbeschaffung, die zu Engpässen von wichtigen Beständen in der Pflegeeinrichtung führen kann. Die Gesellschaft wirkt dem Risiko entgegen durch Bündelung der Einkaufsaktivitäten in der Konzernobergesellschaft (bessere Verhandlungsposition) sowie durch die Mitgliedschaft sämtlicher Konzernunternehmen in einer der führenden Einkaufsgenossenschaften im deutschen Gesundheitsmarkt. Bei Störungen in der Lieferkette wird das Lieferantennetzwerk verändert durch Austausch von Lieferanten oder die Hinzunahme von Lieferanten, um Redundanzen zu erzielen. Als sich aus dem Ukraine-Krieg ergebendes Risiko ist eine erhöhte Inflation mit der Folge eines deutlich steigenden Materialaufwands, insbesondere im Bereich der Energieaufwendungen zu nennen. Der Gesetzgeber hat den Preissteigerungen im Bereich des Energiebezugs und den sich daraus ergebenden mittelbaren Preissteigerungen in anderen Bereichen im letzten Quartal 2022 und für die Jahre 2023 und 2024 mit einem Hilfspaket entgegengewirkt. Mögliche Energieengpässe im Winter 2024 werden derzeit für Deutschland nicht prognostiziert, sodass wir insoweit nicht von einem wesentlichen Risiko für unsere Geschäftstätigkeit ausgehen. Der Personalmangel ist wesentliches zunehmendes Branchenrisiko. Die Personalbeschaffung und die Bindung an das Unternehmen, insbesondere des Fachpersonals, ist die große Herausforderung in den kommenden Jahren, um die geforderte Zahl der Mitarbeitenden in der Pflege stellen zu können. Insbesondere vor dem Hintergrund der seit 2020 gleichgeschalteten Ausbildung von Krankenpflege und Altenpflege kommt es im Zusammenhang mit der ebenfalls schwierigen Personalsituation im Pflegepersonal der Krankenhäuser zu einem deutlich höheren Wettbewerb in der Akquisition von Pflegepersonal. Dem Personalmangel wird durch eine Steigerung der Ausbildungsaktivitäten entgegengewirkt. Im Geschäftsjahr 2024 wird im Konzern eine in der Trägerschaft der Muttergesellschaft stehende neue Krankenpflegeschule auf dem Campus St. Elisabeth in Iserlohn entstehen, die auch die Kapazitäten für die Ausbildung in der Altenpflege erweitert. Insgesamt hat sich die Personalakquise deutlich erschwert. Hier bleibt abzuwarten, inwieweit sich durch das neue Personalbemessungssystem nach § 113c SGB XI Verbesserungen für die Altenhilfe ergeben werden. Der Personalmangel kann zu einem Ertragsrisiko der Einrichtung führen, da bei Nichtvorhalten entsprechenden Pflegepersonals Plätze nicht belegt werden können. Zur Erlangung der geforderten Einzelzimmerquote sind für das Altenheim St. Pankratius die Planungen weitgehend abgeschlossen. Dabei wird es zu einer Senkung der Platzzahl um 12 Plätze kommen. Die entsprechenden Pläne wurden mit der WTG-Behörde des Märkischen Kreises schon vor der Corona-Pandemie mehrfach diskutiert. Die Umbaumaßnahmen stehen nun nach Änderung bzw. Reduzierung der geplanten Umbaumaßnahmen und neuen Kalkulationen im Zuge der Entwicklung der Baupreise erneut kurz vor der Abstimmung mit den Behörden (WTG-Behörde des Märkischer Kreises und LWL). Die Baumaßnahme steht derzeit sowohl beim Gesellschafter / Träger als auch im Verwaltungsrat in der Diskussion, da über die Investition ein erheblicher Anstieg der von den Bewohnern zu tragenden Investitionskostenanteile erwartet wird. Vor dem Hintergrund ebenfalls deutlich erhöhter Pflegekosten, insbesondere im Bundesland NRW, darf es nicht zu einer sinkenden Nachfrage von Pflegeplätzen über die Heimkosten kommen. Durch den langen Abstimmungsprozess und die spätere Durchführung der Baumaßnahme ist es ab August 2018 zu einem Belegungsstopp im Altenheim St. Pankratius gekommen, die als Doppelzimmer über der Einzelzimmerquote liegen (Reduzierung um sieben Plätze). Damit entsteht ein Auslastungsrisiko, welches durch geeignete Maßnahmen minimiert werden muss. Aufgrund der derzeitig unsicheren Refinanzierungssituation besteht ein allgemeines Risiko bzgl. der Baumaßnahme zur Herstellung der Einzelzimmerquote im Altenheim St. Pankratius. Die Gesellschaft geht aber davon aus, die erforderlichen Mittel, sofern diese nicht aus Fördermitteln finanziert werden, entweder aus Eigenmitteln aufzubringen oder am Kapitalmarkt aufzunehmen. Generell bewerten wir die wirtschaftlichen Risiken, denen sich die Gesellschaft ausgesetzt sieht, somit als unverändert hoch. Trotzdem wird die Risikolage der Gesellschaft für das Jahr 2024 insgesamt als beherrschbar beurteilt. 6. Chancenbericht Eine Chance sehen wir für unsere Einrichtungen in einer demografisch bedingt wachsenden Nachfrage nach pflegerischen und betreuerischen Dienstleistungen für ältere Menschen. Chancen sehen wir auch durch die Qualifikation unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Ihrer ausgeprägten Bewohnerorientierung und Leistungsmotivation ist es zu verdanken, dass trotz schwieriger werdender Rahmenbedingungen in der Altenhilfe das Geschäftsjahr 2023 erfolgreich verlaufen ist. Chancen werden sich auch durch den Umbau und der damit erhöhten Attraktivität der Altenpflegeimmobilie St. Pankratius ergeben. Für die sich schon durch die exponierte Lage in der Iserlohner Innenstadt auszeichnende Immobilie ist durch den Umbau eine erhöhte Nachfrage nach Pflegeplätzen zu erwarten. Dabei ist zu berücksichtigen, dass sich die dann erhöhte Heimkosten zunächst am Markt durchsetzen müssen. 7. Prognosebericht Im Wirtschaftsplan für das Jahr 2024 planen wir ein Jahresergebnis in Höhe von + 376 TEUR (312 TEUR Altenpflege, 64 TEUR Betreutes Wohnen). Gegenüber dem Jahr 2023 wird daher mit einem gesunkenen Jahresergebnis gerechnet. Dabei ist eine Planauslastung in der stationären Pflege in Höhe von 98,0 % für die Pflegeeinrichtung St. Pankratius unterstellt (Ist-Auslastung 2023 97,8 % bezogen auf 109 belegbare Plätze) bzw. 99,5 % für die Pflegeeinrichtung St. Aloysius (Ist-Auslastung 2023 99,4 %). Das geringere Planergebnis berücksichtigt insbesondere die Risiken der Preis- und Tarifentwicklung. Auch in der Auslastung wurde vorsichtig kalkuliert und keine Zunahme in den höheren Pflegegraden geplant. Das Jahresergebnis 2023 enthält Einmaleffekte (Auflösung von Rückstellungen, periodenfremde Erträge), die nicht fortschreibbar sind. Bei den Umsatzerlösen wird unter der Annahme einer konstanten Leistungsentwicklung insgesamt ein durch die höher verhandelten Pflegesätze deutlicher Anstieg erwartet. Die für den zukünftigen Pflegezeitraum (Januar 2024 bis Dezember 2024) geführten Verhandlungen sind bereits erfolgreich abgeschlossen worden. Die Steigerungsraten im pflegebedingten Aufwand liegen nach mehrfach geführten individuellen Verhandlungsrunden für das Gesamtbudget bei ca. 17,7 % (St. Pankratius) bzw. ca. 18,5 % (St. Aloysius). In den einzelnen Pflegegraden ergeben sich Zuwächse im Pflegesatz zwischen ca. 15,2 % bis 24,2 % (St. Pankratius) bzw. ca. 17,2 % bis 27,4 % (St. Aloysius). Der Vergütungssatz für Unterkunft und Verpflegung steigt um ca. 9,7 % (St. Pankratius) bzw. 10,2 % (St. Aloysius). Die deutliche Steigerung der Pflegesätze spiegelt die Erwartungen zur Entwicklung der Inflation und eines Tarifabschlusses 2024 wider und wurde mit den Kostenträgern im Konsens verhandelt. Ein Wagniszuschlag ist in den neuen Vereinbarungen seitens der Kostenträger erneut nicht akzeptiert worden. Bei den Personalaufwendungen werden ein leicht steigender Personaleinsatz sowie die deutlichen tarifbedingten Erhöhungen angenommen. Für den Bereich des Materialaufwands wird von allgemeinen Preiserhöhungen, mit Ausnahme der Strom- und Gasversorgung, ausgegangen. Es wird eine konstante Liquiditätslage erwartet. Wir beurteilen die prognostizierte Entwicklung der Gesellschaft daher als insgesamt positiv.
Iserlohn, 30. Juli 2024 Julian Henning Eichhorst, Geschäftsführer Bilanz zum 31. Dezember 2023AKTIVSEITE
PASSIVSEITE
Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2023
Anhang für das Geschäftsjahr 20231. Allgemeines Die St. Elisabeth gem. GmbH hat ihren Sitz in Iserlohn und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Iserlohn unter der Nr. HRB 2296. Bei der St. Elisabeth gem. GmbH, Iserlohn, handelt es sich um eine mittelgroße Kapitalgesellschaft i. S. v. § 267 Abs. 2 HGB. Sie ist nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG von der Körperschaftsteuer befreit, weil sie ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten gemeinnützigen Zwecken im Sinne der §§ 51 ff. AO dient. Mit Wirkung vom 1. Januar 2010 wurde das St. Elisabeth-Hospital, Iserlohn, gemäß Betriebsübertragungsvertrag vom 3. Dezember 2010 auf die Kath. Kliniken im Märkischen Kreis gem. GmbH, Iserlohn, übertragen. Übertragen wurde das Betriebsvermögen des Krankenhauses, insbesondere das bewegliche Anlage- und Vorratsvermögen sowie sonstige kurzfristige Aktiva und Passiva. Die betriebsnotwendigen Grundstücke mit aufstehender Immobilie wurden im Rahmen eines gesonderten Pachtvertrages zur Verfügung gestellt. Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgte nach den Vorschriften des HGB. Die Gliederung der Bilanz entspricht § 266 HGB, die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt. Die Gliederungen der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung wurden nach § 265 HGB erweitert. In der Gewinn- und Verlustrechnung wurden keine Änderungen im Ausweis der Vorjahresbeträge vorgenommen. Bei der Bewertung wurde von der Fortsetzung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. 2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Bei den immateriellen Vermögensgegenständen handelt es sich ausschließlich um entgeltlich erworbene Software. Die immateriellen Vermögensgegenstände und die Sachanlagen sind zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich Anschaffungspreisminderungen und Abschreibungen bewertet. Die Gesellschaft wendet die lineare Abschreibungsmethode an. Bei Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken betragen die Nutzungsdauern bis zu 50 Jahre. Zur Bestimmung der Nutzungsdauer von übrigen Vermögensgegenständen des Anlagevermögens werden die von der Finanzverwaltung veröffentlichten AfA-Tabellen herangezogen. Geringwertige Anlagegüter im Wert von mehr als 250,00 EUR und bis zu 1.000,00 EUR netto werden im Jahr des Zugangs in einen Sammelposten nach § 6 Abs. 2a EStG eingestellt, der über fünf Jahre gleichverteilt aufgelöst wird. Die Finanzanlagen werden in Höhe ihres Nominalwertes aktiviert. Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert waren nicht notwendig. Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden zu Anschaffungskosten bei Anwendung zulässiger Bewertungsvereinfachungsverfahren unter Beachtung des Niederstwertprinzips bewertet. Eine Bestandsaufnahme gemäß § 240 Abs. 3 HGB (Festbewertung) hat zuletzt zum 31. Dezember 2022 stattgefunden. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und die sonstigen Vermögensgegenstände sind zu Nennwerten bilanziert. Sofern sich Risiken im Forderungsbestand ergeben, werden diese durch Einzel- und Pauschalwertberichtigungen angemessen berücksichtigt. Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten sind zu ihren Nominalbeträgen angesetzt. Die Sonderposten aus Zuwendungen zur Finanzierung des Anlagevermögens werden in Übereinstimmung mit dem entsprechenden Anlagevermögen gebildet und entsprechend den Abschreibungen aufgelöst. Mittelbare Versorgungsverpflichtungen gegenüber den Arbeitnehmern bestehen bei der kirchlichen Zusatzversorgungskasse Köln. Hinsichtlich dieser mittelbaren Pensionsrückstellungen besteht nach Artikel 28 Abs. 1 Satz 2 EGHGB ein Passivierungswahlrecht. Vom Wahlrecht nach Art. 28 Abs. 1 S. 2 EGHGB wurde kein Gebrauch gemacht und es wurde auf die Passivierung einer mittelbaren Pensionsverpflichtung verzichtet. Während der Zeit der Beschäftigung der Arbeitnehmer besteht für die Gesellschaft eine Umlagepflicht, die einerseits aus einer Versicherungsrentenverpflichtung und andererseits aus einer Versorgungsrentenverpflichtung besteht. Die auf die Gesellschaft entfallende finanzökonomische Deckungslücke für die Versorgungszusagen aus der Zeit vor 2002 (ehemals Abrechnungsverband S), die durch die Erhebung der Finanzierungsbeiträge geschlossen werden sollte, betrug am 31. Dezember 2019 1.045 TEUR. Es ist auf Basis der Erläuterungen und Ausführungen der KZVK davon auszugehen, dass diese Deckungslücke auch im neuen Finanzierungssystem nur langfristig geschlossen werden wird. Unter der Annahme einer linearen Schließung der Deckungslücke bis zum Jahr 2040 beträgt der Barwert dieser Lücke am 31. Dezember 2023 1.003 TEUR. Für die Gesellschaft besteht nach Art 28 Abs. 1 Satz 2 EGHGB ein Bilanzierungswahlrecht, um die aus der dargestellten Deckungslücke resultierende mittelbare Pensionsverpflichtung im Jahresabschluss zu passivieren. Die gesetzlichen Vertreter haben im Jahresabschluss von dem Wahlrecht dahingehend Gebrauch gemacht, dass keine Rückstellung für diese mittelbaren Pensionsverpflichtungen gebildet wurde. Der Barwert der nicht bilanzierten Rückstellung entspricht dem Barwert der oben dargestellten Deckungslücke. Für ungewisse Verbindlichkeiten aus Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen gebildet. Zur Anwendung gelangte das Teilwert-/Gegenwartsbarwertverfahren. Die Berechnung wurde mit Hilfe der Richttafeln 2018 G von Dr. Klaus Heubeck und nach dem BilMoG mit 1,82 % zum 31. Dezember 2023 (von der Deutschen Bundesbank nach Maßgabe der Rückstellungsabzinsungsverordnung mit 10-Jahresdurchschnitt ermittelter Zins: Stand Dezember 2023) durchgeführt. Es wurde eine Rentendynamik von 0 % unterstellt. Unter Anwendung des Artikels 67 Abs. 1 Satz 1 EGHB erfolgt eine ratierliche Zuführung des nach dieser Vorschrift ermittelten Unterschiedsbetrages in Höhe von 5.941,00 EUR über 15 Jahre. Zum 31. Dezember 2023 beläuft sich der Unterschiedsbetrag noch auf 5.941,00 EUR. Die auszuweisende Pensionsrückstellung beläuft sich auf 412.116,00 EUR. Bei der Berücksichtigung der Richttafeln 2018 G mit einem 7-jahresdurchschnittlichen Zinssatz von 1,74 % der Deutschen Bundesbank würde sich zum 31. Dezember 2023 eine Pensionsrückstellung in Höhe von 419.504,00 EUR ergeben. Der sich somit ergebende Mehrbetrag in Höhe von 1.449,00 EUR unterliegt der Ausschüttungssperre des § 253 Abs. 6 Satz 2 HGB. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen sämtliche zum Bilanzstichtag erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten; sie sind mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Die Verbindlichkeiten sind zu ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Unter den Rechnungsabgrenzungsposten sind nur Einnahmen bzw. Auszahlungen vor dem Bilanzstichtag, die Ertrag bzw. Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen, ausgewiesen. 3. Erläuterungen zur Bilanz Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens, gegliedert nach Anschaffungswerten, Abschreibungen und Restbuchwerten, ist dem als Anlage zum Anhang angefügten Anlagennachweis zu entnehmen. Die Kath. Kliniken im Märkischen Kreis gem. GmbH, Iserlohn, hat sich in dem Betriebsübertragungsvertrag vom 3. Dezember 2010 verpflichtet, die St. Elisabeth gem. GmbH, Iserlohn, im Innenverhältnis von bestimmten Ansprüchen freizustellen. Insofern wird seitens der Gesellschaft eine entsprechende Ausleihung (langfristige Forderung) gegen verbundene Unternehmen, d. h. an den Gesellschafter, aktiviert. Mit Datum vom 28. Dezember 2018 hat die Gesellschaft mit der Muttergesellschaft Kath. Kliniken im Märkischen Kreis einen Darlehensvertrag geschlossen, in dem die Forderungen der Gesellschaft an die Muttergesellschaft mit einer Laufzeit von mindestens 18 Monaten versehen werden. In der Zwischenzeit sind die Forderungen nicht fällig, die Muttergesellschaft ist aber berechtigt, ihre Verbindlichkeiten gegenüber der Tochtergesellschaft im Rahmen einer außerplanmäßigen Tilgung zurückzuführen. Der Vertrag begann am 31. Dezember 2018 und wird seitdem regelmäßig prolongiert. Der 4. Nachtrag datiert vom 28. Juni 2024 mit einer Laufzeit von 24 Monaten bis zum 30. Juni 2026. Die weiteren Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen stellen sonstige Vermögensgegenstände dar. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände bestehen mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr in Höhe von 1.052.526,79 EUR (Vorjahr 877 TEUR) sowie mit einer Restlaufzeit zwischen einem und fünf Jahren in Höhe von 4.791.830,39 EUR (Vorjahr 4.686 TEUR). Forderungen gegenüber Gesellschaftern betragen mit einer Restlaufzeit zwischen einem und fünf Jahren 4.791.830,39 EUR (Vorjahr 4.686 TEUR). In den Verbindlichkeiten sind solche mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr in Höhe von 1.045.780,66 EUR (Vorjahr 1.124 TEUR), solche mit einer Restlaufzeit zwischen einem und fünf Jahren in Höhe von 1.264.104,34 EUR (Vorjahr 1.093 TEUR) und solche mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren in Höhe von 982.142,66 EUR (Vorjahr 1.179 TEUR) enthalten. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr bestehen in Höhe von 219.273,20 EUR (Vorjahr 342 TEUR) sowie mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr in Höhe von 1.767.856,98 EUR (Vorjahr 1.987 TEUR). Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern bestehen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr in Höhe 478.390,02 EUR (Vorjahr 284 TEUR). Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen bestehen mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr in Höhe von 115,00 EUR (Vorjahr 0 TEUR). Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind in voller Höhe durch Grundschulden gesichert. Darüber hinaus besteht eine Abtretung von Mietforderungen "Hochstraße 63" (Mieter: Gemeinschaftspraxis Sturm, Shahab, Kuhlmann und Kruse) zur Besicherung eines Darlehens. Zinssicherungen für Darlehen in Höhe von 5,5 Mio. EUR wurden zur Gewährleistung einer hohen Planungssicherheit als Zins-SWAP-Verträge abgeschlossen. Der Zeitwert der SWAP-Verträge zum 31. Dezember 2023 entspricht im Wesentlichen dem Marktwert. Bei den Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern handelt es sich in voller Höhe um sonstige Verbindlichkeiten. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen stellen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen dar. Am 21. März 2018 hat der Landtag NRW das "Gesetz zum Abbau unnötiger und belastender Vorschriften im Land Nordrhein-Westfalen - Entfesselungspaket I" verabschiedet, welches zum 30. März 2018 in Kraft getreten ist. Das Artikelgesetz ändert u. a. das Alten- und Pflegegesetz Nordrhein-Westfalen (APG DVO NRW) und auch § 92 SGB XI (Elftes Buch Sozialgesetzbuch). Hierin wird unter anderem geregelt, dass im Rahmen sog. "Mietmodelle" die Bescheide für die gesondert berechenbaren Investitionsaufwendungen des Jahres 2016 bis 2018 fortgelten. Bei dem durch die Gesellschaft betriebenen Altenheim St. Pankratius handelt es sich um ein solches Mietmodell. Hier wurden die Bescheide zur Festsetzung und Feststellung von anerkennungsfähigen Investitionsaufwendungen für das Jahr 2019 im August 2019 erlassen. Gegen diese Bescheide wurde Widerspruch eingelegt. Die neuen Investitionskosten sind aber dennoch rückwirkend ab dem 1. Januar 2019 mit den Bewohnern abzurechnen. Auch im Aufstellungszeitpunkt des Jahresabschlusses 2023 sind die Rechtsbehelfe für den Anwendungszeitraum 2019 bis 2021 immer noch nicht abschließend bearbeitet. Die Investitionskostenbescheide 2023 hat die Gesellschaft im Laufe des Geschäftsjahres 2023 erhalten, diese basieren auf den nach wie vor nicht endgültig beschiedenen Vorjahresbescheiden. 4. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung In den sonstigen Umsatzerlösen sind Corona-Hilfen in Höhe von 70 TEUR enthalten. Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen in Höhe von 243 TEUR. Davon entfallen 238 TEUR auf die Auflösung der Rückstellung für Rückzahlungsrisiken aus den Corona-Hilfen. In den Personalaufwendungen sind im aktuellen Geschäftsjahr 2023 Inflationsausgleichsprämien in Höhe von 228 TEUR enthalten. 5 Sonstige Angaben 5.1 Geschäftsführung Geschäftsführer der Gesellschaft war im Geschäftsjahr 2023 Herr Julian Henning Eichhorst, Dortmund. Hinsichtlich der Angabe der Geschäftsführungsbezüge nach § 285 Nr. 9 a HGB wurde von der Schutzklausel des § 286 Abs. 4 HGB Gebrauch gemacht. 5.2 Haftungsverhältnisse Die St. Elisabeth gem. GmbH, Iserlohn, hat mit Bürgschaftsvertrag vom 18. Dezember 2007 gegenüber der Bank für Kirche und Caritas eG, Paderborn, eine selbstschuldnerische Bürgschaft bis zum Betrag von 10.000.000,00 EUR übernommen. Die Bürgschaft dient zur Sicherung aller bestehenden, künftigen und bedingten Forderungen der Bank gegen die St. Vincenz gem. GmbH, Menden. Letztere hat das krankenhausbetriebsnotwendige Grundvermögen des St. Vincenz Krankenhauses an die Kath. Kliniken im Märkischen Kreis gem. GmbH gegen Übernahme des Kapitaldienstes der langfristigen Verbindlichkeiten verpachtet. Es wird davon ausgegangen, dass die Kath. Kliniken im Märkischen Kreis gem. GmbH zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus dem Pachtvertrag in der Lage ist. Eine Inanspruchnahme der St. Elisabeth gem. GmbH, Iserlohn, aus der Bürgschaft ist derzeit daher nicht wahrscheinlich. Die Muttergesellschaft Katholische Kliniken im Märkischen Kreis gem. GmbH hat einen Betriebsmittelkredit in Höhe von 3 Mio. EUR bei der Sparkasse Iserlohn aufgenommen. Der Betriebsmittelkredit ist über Grundschulden auf dem Grundstück der Krankenhausimmobilie St. Elisabeth abgesichert, welches sich im Bestand der St. Elisabeth gem. GmbH befindet. Mittelbare Versorgungszusagen gegenüber den Arbeitnehmern bestehen bei der Kirchlichen Zusatzversorgungskasse des Verbandes der Diözesen Deutschlands in Köln. Diese Zusagen werden durch entsprechendes Deckungsvermögen der KZVK, laufende Beiträge und zusätzliche Mehr-/ Finanzierungsbeiträge der beteiligten Unternehmen vollständig finanziert. Ein Risiko der Inanspruchnahme besteht in Höhe einer eventuellen Deckungslücke. Bezüglich der mittelbaren Pensionsverpflichtungen bei der KZVK verweisen wir auf unsere Ausführungen unter den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden zu den Rückstellungen. 5.3 Sonstige finanzielle Verpflichtungen Sonstige finanzielle Verpflichtungen, die für die Beurteilung der Finanzlage von besonderer Bedeutung sind, bestehen aus Verpflichtungen aus Pachtzahlungen in Höhe von ca. 300 TEUR p. a. (Verpflichtung insgesamt 3.178 TEUR). Es handelt sich hierbei um den zu leistenden Kapitaldienst betreffend die Immobilie Altenheim St. Pankratius gegenüber der Katholischen Kirchengemeinde St. Pankratius, Iserlohn. Die Wohnungen für das betreute Wohnen St. Aloysius hat die Gesellschaft angemietet, insofern bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen aus diesen Mietverträgen in Höhe von 403 TEUR p. a. 5.4 Mitarbeiter der Gesellschaft Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer, jedoch ohne die zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten, stellt sich wie folgt dar:
5.5 Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Schluss des Geschäftsjahres Die Muttergesellschaft Kath. Kliniken im Märkischen Kreis gem. GmbH hat am 17. Juli 2024 (Urkundenverzeichnis-Nr. 296/2024 des Notars Ralf Pinkvoss in Hagen) eine Grundschuld in Höhe von 4 Mio. EUR bestellt. Eigentümer der Grundstücksflächen (Krankenhausimmobilie St. Elisabeth) und Sicherungsgeber ist die St. Elisabeth gem. GmbH. Die Grundschuld dient der Darlehensaufnahme zur Zwischenfinanzierung von Investitionen der Muttergesellschaft im Rahmen der Umbaumaßnahmen "St. Elisabeth neue Mitte". 5.6 Konzernzugehörigkeit An der Gesellschaft ist mit 51 % die Kath. Kliniken im Märkischen Kreis gem. GmbH, Iserlohn, beteiligt, in deren Konsolidierungskreis gemäß § 290 HGB die St. Elisabeth gem. GmbH, Iserlohn, einbezogen wird. Der Konzernabschluss wird durch Einreichung beim elektronischen Bundesanzeiger offengelegt. 5.7 ErgebnisverwendungsvorschlagDie Geschäftsführung schlägt vor, den Jahresüberschuss 2023 in Höhe von 1.008.640,69 EUR in die Gewinnrücklagen einzustellen.
Iserlohn, 30. Juli 2024 Julian Henning Eichhorst, Geschäftsführer Anlagennachweis für das Geschäftsjahr 2023
In dem beigefügten, zur Offenlegung bestimmten verkürzten Jahresabschluss auf den 31. Dezember 2023 wurden die größenabhängigen Erleichterungen nach § 327 HGB in Anspruch genommen. Zu dem vollständigen Jahresabschluss und dem Lagebericht wurde folgender Bestätigungsvermerk erteilt: Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die St. Elisabeth gem. GmbH, Iserlohn PrüfungsurteileWir haben den Jahresabschluss der St. Elisabeth gem. GmbH, Iserlohn, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der St. Elisabeth gem. GmbH, Iserlohn, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die PrüfungsurteileWir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den LageberichtDie gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des LageberichtsUnsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Köln, 6. August 2024 Solidaris
Revisions-GmbH
Jens Thomsen, Wirtschaftsprüfer Dr. Christoph Thiesen, Wirtschaftsprüfer Protokoll der Gesellschafterversammlung der St. Elisabeth gem. GmbH
Tagesordnung:
Beschlüsse:
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