Andreas
Verwaltungs-GmbH
Drolshagen
Jahresabschluss zum 31.12.2006
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2006
EUR |
| A.
Umlaufvermögen |
25.830,64 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
25.830,64 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
25.830,64 |
Passiva
|
|
31.12.2006
EUR |
| A.
Eigenkapital |
25.115,64 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
| II.
Jahresüberschuss |
115,64 |
| B.
Rückstellungen |
540,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
175,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
25.830,64 |
Anhang
1. Allgemeine Angaben
Bei dem Unternehmen handelt es sich um eine
kleine Kapitalgesellschaft i.S.v.
§ 267 Abs. 1 HGB, so daß gem. §
316 Abs. 1 S. 1 HGB keine Prüfungspflicht vorliegt.
Die Gesellschaft verzichtete auf eine Prüfung gem.
§§ 316 ff. HGB und kann daher keinen
Bestätigungsvermerk ausweisen.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die
Vorschriften des HGB über die Gliederung und den
Ausweis der Posten der Bilanz, der Gewinn- und
Verlustrechnung und des Anhangs beachtet worden.
Der
Anhang enthält die nach den gesetzlichen
Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften
erforderlichen Angaben und Erläuterungen. Die
Gesellschaft hat die größenabhängigen
Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften gem.
§§ 274 a, 288 HGB in Anspruch genommen. So
verzichtet die Berichtsfirma auf die Aufstellung eines
Lageberichts (§ 264 Abs. 1 S. 3 HGB) sowie die
Aufstellung eines Anlagespiegels (§ 274 a Nr. 1 HGB).
Von den größenabhängigen
Erleichterungen für die Offenlegung des
Jahresabschlusses gem. §§ 326, 327 HGB hat die
Gesellschaft ebenfalls Gebrauch gemacht.
2. Bilanzierungsmethoden
Die Bilanz wurde vor Berücksichtigung der
Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt.
Mit Feststellungsbeschluß vom 31.07.2007 wurde
das im Geschäftsjahr erzielte Jahresergebnis in
Höhe von 115,64 € auf neue Rechnung vorgetragen.
Die Gesellschaft wurde zum 01. Juli 2006 neu
gegründet, so dass die Vorjahresangaben entfallen.
Das Geschäftsjahr 2006 ist ein
Rumpfwirtschaftsjahr vom 01.07. bis 31.12.2006.
Bilanzierungswahlrechte wurden durch die Gesellschaft
nicht angewandt (z. B. §§ 270, 273 HGB).
Die Bildung latenter Steuern gem. § 274 HGB war
nicht notwendig.
Angaben zu Fremdwährungsumrechnung gem. §
284 Abs. 2 Nr. 2 HGB waren nicht erforderlich.
3. Bewertungsmethoden
Die Bewertung der Vermögens- und Schuldposten
trägt allen erkennbaren Risiken nach den
Grundsätzen vorsichtiger kaufmännischer
Beurteilung Rechnung. Es wurde gem. § 252 Abs. 1
Nr. 2 HGB von der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit ausgegangen
(going-concern-Prinzip).
AKTIVA
Der Ansatz der
Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände erfolgt zum Nennwert.
PASSIVA
Bei der Bildung der
Rückstellungen ist den erkennbaren Risiken und
ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen
worden. Sie werden in der Höhe bemessen, die nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist.
Die
Verbindlichkeiten werden mit dem
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
4. Bilanzerläuterungen
A. AKTIVA
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Der Betrag beinhaltet Forderungen mit einer
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr in Höhe von
25.830,64 €.
In der Position sind Forderungen gegen verbundene
Unternehmen in Höhe von 25.830,64 € enthalten.
B. PASSIVA
Gezeichnetes Kapital
Das gezeichnete Kapital beträgt €
25.000,00. Es ist vollständig eingezahlt.
Rückstellungen:
Auf eine Aufstellung der sonstigen
Rückstellungen wird gem. § 288 i. V. m. 285 Nr.
12 HGB verzichtet.
Verbindlichkeiten
Es gibt keine Verbindlichkeiten, die mit Pfandrechten
besichert sind und eine Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren
haben.
5. Sonstige Angaben
Geschäftsführung
Petra Andreas
Durchschnittliche Zahl der Arbeitnehmer während des
Geschäftsjahres
Gemäß § 288 i. V. m. § 285 Nr. 7
HGB ist die Angabe bei kleinen Kapitalgesellschaften nicht
erforderlich.
Drolshagen, den 30.11.2007
gez. Petra Andreas
(Geschäftsführer)
|