Eick Pack
GmbH
Spenge
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2007 bis zum 31.12.2007
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2007
EUR |
31.12.2006
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
1.083.449,66 |
0,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
911,53 |
0,00 |
| II.
Sachanlagen |
1.082.538,13 |
0,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.029.244,80 |
28.050,37 |
| I.
Vorräte |
616.428,44 |
0,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
284.115,25 |
1.593,66 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
128.701,11 |
26.456,71 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
8.150,74 |
0,00 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
129.072,23 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
2.249.917,43 |
28.050,37 |
Passiva
|
|
31.12.2007
EUR |
31.12.2006
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
25.581,29 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
100.000,00 |
25.564,60 |
| II.
Kapitalrücklage |
51.129,18 |
0,00 |
| III.
Gewinnvortrag |
16,69 |
-300,25 |
| IV.
Jahresfehlbetrag |
280.218,10 |
-316,94 |
| V.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
129.072,23 |
0,00 |
| B.
Rückstellungen |
95.900,00 |
650,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
2.154.017,43 |
1.819,08 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
2.154.017,43 |
1.819,08 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
2.249.917,43 |
28.050,37 |
Anhang für
das Geschäftsjahr 2007
der Eick Pack GmbH
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Gesellschaft weist zum Bilanzstichtag eine
bilanzielle Überschuldung aus. Die Überschuldung
wurde aber durch eine Rangrücktrittserklärung der
Gesellschafterin beseitigt.
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2007 ist unter
Beachtung der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches (HGB) und den ergänzenden
Vorschriften des GmbHG aufgestellt.
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf.
Von der Aufstellung eines Lageberichtes wurde gem.
§ 264 Abs. 1 S. 3 HGB abgesehen.
Der Jahresabschluss entspricht im Ausweis und in der
Bewertung der Vermögensgegenstände und
Schuldposten den gesetzlichen Vorschriften.
II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bewertung wurde trotz der bestehenden
bilanziellen Überschuldung weiterhin unter der Annahme
der Fortführung der Unternehmertätigkeit
(§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB) vorgenommen.
Der vorliegende Jahresabschluss ist unter Beachtung
der Gliederungs- und Bewertungsgrundsätze nach den
für gemäß § 267 HGB kleine
Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt.
Im einzelnen wurden folgende Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden angewendet:
Die immateriellen Vermögengegenstände
wurden zu Anschaffungskosten, vermindert um lineare
Abschreibungen (bei einer betriebsgewöhnlichen
Nutzungsdauer von bis zu drei Jahren), bewertet.
Das Sachanlagevermögen wurde zu
Anschaffungskosten, vermindert um lineare Abschreibungen
(Nutzungsdauer zwischen 3 und 10 Jahren) angesetzt. Die
geringwertigen Wirtschaftsgüter werden im Zugangsjahr
voll abgeschrieben.
Die Bewertung der Gegenstände des
Vorratsvermögens erfolgte grundsätzlich zu
Anschaffungskosten unter Beachtung des strengen
Niederstwertprinzips.
Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
wurde dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko durch eine
Pauschalwertberichtigung in Höhe von 1% auf die
Netto-Forderungen Rechnung getragen.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt.
Die Steuerrückstellungen und sonstigen
Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren
Risiken und ungewissen Verpflichtungen.
Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem
Rückzahlungsbetrag passiviert.
III. Angaben zur Bilanz
Die Verbindlichkeiten gegenüber der
Gesellschafterin betragen TEUR 1.805.
IV. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Angaben sind nach § 326 Satz 2 HGB nicht
offenzulegen.
V. Sonstige Angaben
Die Geschäftsführung erfolgte durch Herrn
Fritz Niebuhr, Bielefeld. Er ist von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Soweit der Anhang keine Angaben über sonstige,
nach den §§ 264 ff., 284 ff. HGB
angabepflichtigen Sachverhalte enthält, haben diese im
Geschäftsjahr nicht vorgelegen.
Spenge, 6. Januar 2009
Fritz Niebuhr
|