Beteiligungsgesellschaften
AREF SCHOLZ GmbH
Buchholzstraße 11, 51061 Köln, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Edgar, Dipl.-Ingenieur Ritter seit 24.1.2002 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
AREF SCHOLZ GmbHKölnJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz
Anhang für das Geschäftsjahr 2023
der
B. Allgemeine Hinweise Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß den §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften des GmbH-Gesetzes und des Gesellschaftsvertrages aufgestellt. Die AREF SCHOLZ GmbH weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf. Die größenabhängigen Erleichterungen bei der Aufstellung des Anhangs wurden mit den Ausnahmen, dass ein Anlagenspiegel nach § 284 Abs. 3 HGB aufgestellt wurde, in Anspruch genommen. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt worden. Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, haben wir "davon-Vermerke" zu Posten der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung in den Anhang aufgenommen. Aus dem gleichen Grunde wurden die Angaben zur Mitzugehörigkeit (§ 265 Abs. 3 HGB) zu anderen Posten der Bilanz ebenfalls im Anhang gemacht. Der Jahresabschluss ist vor Ergebnisverwendung aufgestellt worden. C. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Für die Aufstellung des Jahresabschlusses sind unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend. Die entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände werden mit den Anschaffungskosten vermindert um die lineare Abschreibung entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer bewertet. Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar um planmäßige Abschreibungen vermindert. Bei den Anschaffungskosten werden Anschaffungsnebenkosten und Anschaffungskostenminderungen berücksichtigt. In die Herstellungskosten werden neben den Einzelkosten angemessene Teile der Gemeinkosten einbezogen. Die Vornahme der planmäßigen Abschreibungen erfolgt unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer nach der linearen Methode. Geringwertige Anlagegüter mit einem Einzelanschaffungswert von bis zu € 800,00 werden im Zugangsjahr in voller Höhe abgeschrieben. Das Finanzanlagevermögen ist zu Anschaffungskosten bewertet. Soweit erforderlich, werden Abschreibungen vorgenommen. Der Ansatz des Vorratsvermögens erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. In die Herstellungskosten werden die Einzelkosten sowie angemessene Teile der Gemeinkosten einbezogen. Im Rahmen des Jahresabschlusses wird der Warenbestand mit einem Festwert gemäß § 240 Abs. 3 HGB angesetzt. Sofern der Zeitwert am Bilanzstichtag niedriger war, wird dieser angesetzt. Das strenge Niederstwertprinzip wird bei der Bewertung beachtet. Alle Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalwert ausgewiesen. Erkennbare Einzelrisiken sind durch Einzelwertberichtigungen, das allgemeine Kreditrisiko ist durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt worden. Das Deckungsvermögen wird mit den Pensionsrückstellungen auf der Passiva saldiert. Die Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert angesetzt. Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt. Die Bewertung der Pensionsverpflichtungen ist auf der Grundlage versicherungsmathematischer Berechnungen erfolgt. Die Berechnung erfolgte auf Basis des Teilwertverfahrens. Für den Rechnungszins wurde von der Vereinfachungsregelung des § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB Gebrauch gemacht. Zum Bilanzstichtag wurde ein Zinssatz von 1,82 % gewählt. Es wurde ein Gehalts- und Rententrend von 0,0 % angenommen. Ferner wurde bei der Berechnung die Richttafel 2018 G von Dr. Klaus Heubeck zu Grunde gelegt. Die Steuerrückstellungen und sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen, sie sind ausreichend bemessen und nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung in der Höhe notwendig. Die Verbindlichkeiten werden mit den Erfüllungsbeträgen angesetzt. D. Angaben und Erläuterungen zu den einzelnen Posten I. Posten der Bilanz 1. Anlagevermögen Die Entwicklung des Anlagevermögens sowie die Abschreibungen des Geschäftsjahres für die Einzelposten des Anlagevermögens ergeben sich aus dem nachfolgenden Anlagenspiegel: 2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände In den sonstigen Forderungen sind Forderungen mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr in Höhe von € 459.000,00 (Vorjahr: € 415.000,00) enthalten. Forderungen gegen Gesellschafter sind im Posten sonstige Vermögengsgegenstände enthalten und bestehen in Höhe von € 59.000,00 (Vorjahr: € 65.000,00). 3. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen Gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 1 HGB wurden die Pensionsrückstellungen mit dem Deckungsvermögen der Gesellschaft saldiert. Der Erfüllungsbetrag der verrechneten Schulden beträgt € 757.419,00 (Vorjahr € 745.511,00). Die Saldierung mit dem Zeitwert des Deckungsvermögens in Höhe von € 165.160,75 (Vorjahr € 156.590,25) führt zu einem passivischen Überhang von € 592.258,25 (Vorjahr € 588.920,75) der gemäß § 266 Abs. 3 HGB unter den Bilanzposten Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen ausgewiesen wird. Aus Auf- und Abzinsungen der Verpflichtungen und aus dem verrechneten Deckungsvermögen sind Erträge in Höhe von € 10.443,50 mit Zinsaufwendungen in Höhe von € 13.781,00 saldiert worden. Der Saldo wird unter dem Posten Zinsen und ähnliche Aufwendungen ausgewiesen. Der Unterschiedsbetrag zwischen dem Betrag nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren und dem Ansatz der Rückstellungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren gemäß § 253 Abs. 6 HGB beträgt € 7.546,00 . In entsprechender Höhe besteht eine Ausschüttungssperre. 4. Verbindlichkeiten Alle Verbindlichkeiten haben - wie im Vorjahr - eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. In den sonstigen Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten aus Steuern in Höhe von € 13.431,15 (Vorjahr: € 8.538,84) bzw. im Rahmen der sozialen Sicherheit in Höhe von € 86,33 (Vorjahr: € 51,84) enthalten. II. Posten der Gewinn- und Verlustrechnung 1. Personalaufwand In den Personalaufwendungen sind Aufwendungen für die Altersversorgung von € 24.542,04 (Vorjahr: € 24.542,04) enthalten. 2. Zinsen und ähnliche Aufwendungen In den Zinsaufwendungen sind Aufwendungen aus der Aufzinsung von Rückstellungen (Verbindlichkeiten) von € 3.337,50 (Vorjahr: € 15.774,00) enthalten. Die erfassten Erträge aus dem Deckungsvermögen betragen € 10.443,50 (Vorjahr: € 6.750,00). Die Zinsen und ähnlichen Aufwendungen beinhalten € 13.781,00 (Vorjahr: € 22.524,00) Zinsaufwendungen aus der Aufzinsung von Rückstellungen. Die Erträge aus dem Deckungsvermögen wurden mit den Zinsaufwendungen aus der Aufzinsung von Rückstellungen gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 HGB saldiert. E. Sonstige Pflichtangaben I. Mitarbeiter im Jahresdurchschnitt Im Durchschnitt des Geschäftsjahres waren 11 Mitarbeiter (Vorjahr: 11 Mitarbeiter) beschäftigt. II. Organe der Gesellschaft und Gesamtbezüge Zum Abschlussstichtag beliefen sich die von der AREF SCHOLZ GmbH an den unten genannten Geschäftsführer ausgereichten Darlehen auf € 59.000,00. Die Kredite sind mit 1,5 % zu verzinsen und haben eine durchschnittliche Laufzeit von 1-5 Jahren. Im Geschäftsjahr wurden hiervon insgesamt € 6.000,00 zurückgezahlt. Köln, 6. Dezember 2024 AREF SCHOLZ GmbH
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
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