PEM-energy
GmbH
Oppurg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
165.828,46 |
184.184,27 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
30,00 |
30,00 |
| II.
Sachanlagen |
165.698,46 |
184.054,27 |
| III.
Finanzanlagen |
100,00 |
100,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
403.866,13 |
309.459,47 |
| I.
Vorräte |
124.550,00 |
70.305,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
278.960,55 |
238.113,34 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
355,58 |
1.041,13 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
4.787,58 |
14.247,63 |
| Aktiva |
574.482,17 |
507.891,37 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
250.567,68 |
221.726,88 |
| I.
eingefordertes Kapital |
12.500,00 |
12.500,00 |
| 1.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| 2.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-12.500,00 |
-12.500,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
209.226,88 |
181.368,21 |
| III.
Jahresüberschuss |
28.840,80 |
27.858,67 |
| B.
Rückstellungen |
38.531,00 |
41.784,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
285.383,49 |
244.380,49 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
245.796,17 |
218.801,26 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
39.587,32 |
25.579,23 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
2.536,15 |
2.523,65 |
| Summe
Passiva |
574.482,17 |
507.891,37 |
Anhang
1. Vorbemerkungen
Die als PEM-energy GmbH firmierende Gesellschaft hat
ihren Sitz in Oppurg OT Kolba. Sie ist eingetragen im
Handelsregister beim Amtsgericht Jena unter HRB 509263.
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft
im Sinne von § 267 Abs. 1 HGB. Auf die
größenabhängigen Erleichterungen
gemäß § 266 Abs. 1 Satz 3 und § 276
Satz 1 HGB wurde im Rahmen der Aufstellung des
Jahresabschlusses ganz und auf die Erleichterungen
gemäß § 288 HGB teilweise verzichtet. Dies
gilt nicht für den nach § 325 HGB offen zu
legenden Jahresabschluss, für den die Erleichterungen
nach § 326 HGB in Anspruch genommen werden.
Soweit Angaben entweder in der Bilanz und Gewinn- und
Verlustrechnung oder im Anhang enthalten sein müssen,
wurden sie regelmäßig in den Anhang aufgenommen.
Die angewandten Ansatz- und Bewertungsmethoden
entsprechen den Vorschriften der §§ 246 ff.
HGB. Abweichungen von den Ansatz- und
Bewertungsvorschriften des Vorjahres oder von den sonstigen
Bewertungsvorschriften des § 252 Abs. 1 HGB sind nicht
erfolgt.
2. Erläuterung einzelner Posten der Bilanz
Anlagevermögen
Hinsichtlich der Zusammensetzung und Entwicklung des
Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2023 wird auf
den beigefügten Anlagenspiegel verwiesen.
Die Gegenstände des Anlagevermögens sind zu
Anschaffungs- oder Herstellungskosten (ohne Einbeziehung
von Fremdkapitalzinsen) vermindert um planmäßige
und außerplanmäßige Abschreibungen
angesetzt. Immaterielle Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens sind nur dann bilanziert, wenn sie
entgeltlich erworben wurden.
Die planmäßigen Abschreibungen auf
Vermögensgegenstände, deren Nutzung zeitlich
begrenzt ist, erfolgen auf der Grundlage der
voraussichtlichen Nutzungsdauern nach der linearen Methode,
weil diese unter dem Gesichtspunkt der
Unternehmensfortführung den Wertverzehr des
Anlagevermögens am treffendsten wiedergibt.
Selbständig nutzbare Vermögensgegenstände
des beweglichen Anlagevermögens, deren Anschaffungs-
oder Herstellungskosten jeweils EUR 800,00 nicht
übersteigen, werden im Jahr des Zugangs in voller
Höhe abgeschrieben.
Außerplanmäßige Abschreibungen nach
§ 253 Abs. 3 Sätze 5 oder 6 HGB wurden im
Geschäftsjahr 2023 nicht vorgenommen oder nach §
253 Abs. 5 Satz 1 HGB zurückgenommen (Wertaufholung).
Umlaufvermögen
Die in Arbeit befindlichen Aufträge sind zu den
Herstellungskosten bewertet. Soweit erforderlich, ist der
Bewertung der Vorräte ein niedriger Wert nach §
253 Abs. 4 HGB zu Grunde gelegt.
Die Forderungen sind zum Nennwert bilanziert.
Inkasso- und Zinskosten sowie Ausfallrisiken sind durch
angemessene Wertberichtigungen berücksichtigt. Die
liquiden Mittel sind zum Nominalwert angesetzt.
Rechnungsabgrenzungsposten
Aktive Rechnungsabgrenzungsposten werden nur
gebildet, soweit der über einen Bilanzstichtag
abzugrenzende Betrag im Einzelfall EUR 800,00
übersteigt.
Eigenkapital
Das Stammkapital in Höhe von EUR 25.000,00 ist
als gezeichnetes Kapital ausgewiesen. Die Stammeinlagen
sind hälftig erbracht. Die ausstehenden Einlagen sind
nicht eingefordert.
Rückstellungen
Die Steuerrückstellungen und sonstigen
Rückstellungen sind in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung und
Vorsicht zur Abgeltung der jeweiligen Risiken und
ungewissen Verbindlichkeiten notwendigen
Erfüllungsbetrags angesetzt. Bei Rückstellungen
für Verpflichtungen mit einer Restlaufzeit von mehr
als einem Jahr werden bei der Ermittlung des
Erfüllungsbetrags künftige Preis- und
Kostensteigerungen berücksichtigt und wird der
Erfüllungsbetrag gemäß § 253 Abs. 2
Satz 1 HGB abgezinst. Die Abzinsung erfolgt mit den von der
Deutschen Bundesbank bekannt gegebenen durchschnittlichen
Marktzinssätzen der vergangenen sieben Jahre und nach
Maßgabe der Restlaufzeiten der Verpflichtungen.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten sind gemäß §
253 Abs. 1 Satz 2 HGB mit ihrem jeweiligen
Erfüllungsbetrag angesetzt. Verbindlichkeiten mit
einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren bestanden
zum Bilanzstichtag nicht. Die Verbindlichkeiten
gegenüber Kreditinstituten sind zum Teil durch
Sicherungsübereignung der fremdfinanzierten Fahrzeuge
besichert.
3. Organmitglieder
Geschäftsführer der Gesellschaft ist Herr
Marco Rudolph, Bachelor of Engineering, Oppurg OT Kolba.
Oppurg OT Kolba, 14.03.2025
PEM-energy GmbH
Marco Rudolph
Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 14.03.2025
festgestellt.
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