Vermietung, Verpachtung von eigenen oder geleasten Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden
Lichtbetrieb GmbH
Prosperstraße 75A, 45357 Essen, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Thomas Szypa seit 5.7.2017 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich BerechtigteBeta
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
GesellschafterBeta
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Lichtbetrieb GmbH (vormals: Lichtwerk Service GmbH)EssenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018BilanzAktiva
AnhangI. ALLGEMEINE ANGABEN (§ 284 Abs.1 HGB) I.1. Die ursprüngliche Firma Lichtwerk Service GmbH, 45357 Essen, Prosperstr.75A entstand mit notarieller Urkunde vom 05. Mai 2017 (Urk.-Nr. 44/2017 vom 05.05.2017 des Notars Michael Müller in Essen). Laut Gesellschafterbeschluss vom 13.07.2018 wurde die Firma in Lichtbetrieb GmbH geändert. I.2. Die Handelsregistereintragung erfolgte am 05. Juli 2017 beim Amtsgericht Essen unter HRB 28274. Die Eintragung der neuen Firma Lichtbetrieb GmbH erfolgte bei gleichem Gericht am 01.08.2018. I.3. Sitz der Gesellschaft ist 45357 Essen. I.4. Der Gegenstand der Gesellschaft ist die Konstruktion, die Errichtung und die Wartung von Straßenbeleuchtungsanlagen. I.5. Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt 25.000,00 EUR und war zum Bilanzstichtag vollständig eingezahlt. I.6.Gesellschafter ist seit Gründung: a. Thomas Szypa, geb. 26.07.1968, Körnerstr.31, 45143 Essen 100% Kapitalanteil I.7.Geschäftsführer der Gesellschaft ist: a. Thomas Szypa, Körnerstr.31, 45143 Essen Der Geschäftsführer ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit und alleinvertretungsberechtigt. I.8.Prokuristen sind nicht bestellt. I.9. Das Geschäftsjahr ist gleich dem Kalenderjahr. I.10. Gemäß den Kriterien des § 267a Abs.1 HGB liegt eine Kleinstkapitalgesellschaft vor. Die größenabhängigen Erleichterungen gemäß § 274a HGB, § 276 HGB und § 288 HBG finden Anwendung. I.11. Das Unternehmen wird beim Finanzamt Essen-NordOst (St.-Nr. 111/5769/1100) steuerlich geführt. I.12. Das Unternehmen besitzt Grundvermögen. II. ERLäUTERUNGEN ZU DEN BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN (§ 284 Abs.1 HGB) II.1. Neben den für alle Kaufleute geltenden Vorschriften der §§ 238 f. HGB sind die ergänzenden Vorschriften für Kapitalgesellschaften gemäß §§ 264f. HGB zu beachten. II.2. Die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und Bilanzierung gemäß § 252 Abs.1 HGB wurden beachtet. Bei der Bilanzierung und Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden wurden die geltenden Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches beachtet. II.3. Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung, die weder im Geschäftsjahr noch im Vorjahr einen Betrag ausweisen, werden gemäß § 265 Abs. 8 HGB nicht angegeben. II.4. In den Anhang werden diejenigen Angaben aufgenommen, soweit sie in Ausübungen eines Wahlrechtes nicht in der Bilanz oder Gewinn- und Verlustrechnung erfolgten. II.5. Haftungsverhältnisse sind vollständig auf der Passivseite der Bilanz vermerkt; sonstige finanzielle Verpflichtungen aus Dauerschuldverhältnissen, Dauermietverhältnissen, begonnenen Investitionsvorhaben, künftige Großreparaturen, Umweltschutzmaßnahmen bestehen nicht. Bei der Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung wurden die folgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewandt: II.6. Sachanlagen werden gemäß § 253 Abs.3 HGB mit den Anschaffungskosten vermindert um die planmäßigen Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungen wurden unter Berücksichtigung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer im Rechnungsjahr 2018 linear vorgenommen. Den Abschreibungen der beweglichen Wirtschaftsgüter liegen Nutzungsdauern zwischen drei und sechs Jahren zugrunde. Die Berechnung der Abschreibungen erfolgte jeweils monatsgenau (pro rata temporis). II.7. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit einem Anschaffungswert bis 800,00 EUR netto wurden nach § 6 Abs.2 EStG im Wirtschaftsjahr vollständig abgeschrieben. II.8.Unfertige Erzeugnisse bzw. unfertige Leistungen waren zum Bilanzstichtag nicht zu berücksichtigen. II.9. Waren- und Materialbestände und Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe wurden mit den Anschaffungskosten bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert i.S. § 253 Abs.4 HGB angesetzt. Erkennbare Risiken im Vorratsvermögen werden nach kaufmännisch sorgfältiger Würdigung angemessen berücksichtigt. Im Wirtschaftsjahr 2018 waren keine Warenbestände o.ä. zu bilanzieren. II.10 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden mit den Anschaffungskosten (Nennwert) vermindert um pauschale Wertberichtigungen bewertet. Die Wertberichtigung wurde gemäß § 252 Abs.1 Nr.4 HGB i.V.m. § 253 Abs.4 HGB nach vernünftiger kaufmännischer Bewertung mit 1,75% bemessen. Für zweifelhafte Forderungen werden soweit notwendig inzelwertberichtigungen gebildet. Im Wirtschaftsjahr waren jedoch keine Einzelwertberichtigungen notwendig. II.11.Aktive Rechnungsabgrenzungsposten gemäß § 250 Abs.1 HGB umfassen im Wirtschaftsjahr gezahlte Geldleistungen, die Aufwand für spätere Rechnungsperioden darstellen. Hier wurden Posten für Mietaufwand, Kfz-Steuer und sonstige Beiträge berücksichtigt. II.12.Steuerrückstellungen werden in Höhe der sich ergebenden Nachzahlungen für Gewerbesteuer, Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag berechnet. Die Steuerrückstellungen entsprechen nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung den zu erwartenden Ausgaben. II.13. Sonstige Rückstellungen sind gemäß § 249 Abs.1 HGB in Höhe des Betrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, um die zu erwartenden Ausgaben zu decken. Im Rechnungsjahr 2018 wurden Rückstellungen für den Beitrag zur Berufsgenossenschaft, die Abschluss- und Prüfungskosten und die Tantiemen berücksichtigt. II.14. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten werden mit der jeweiligen Restvaluta zum Bilanzstichtag ausgewiesen. Bei der Darlehensauszahlung abgesetzte Disagiobeträge werden in einen aktiven Rechnungsabgrenzungsposten aufgenommen und zeitanteilig aufgelöst. II.15. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen wurden mit dem Nennwert angesetzt. II.16. Sonstige Verbindlichkeiten umfassen Aufwendungen des Rechnungsjahres, die erst in der kommenden Rechnungsperiode gezahlt wurden. II.17. Der Jahresabschluß vermittelt einen den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Einblick in die Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft. III. GEWINNVERWENDUNGSBESCHLUSS III.1. Die Bilanzierung erfolgte vor Verwendung des Jahresergebnisses (§ 268 I HGB). Die Geschäftsführung schlägt der Gesellschafterversammlung folgende Ergebnisverwendung vor: Der Jahresüberschuss in Höhe von 43.712,20 EUR wird neue Rechnung vorgetragen.
III.2. Eine Gewinnausschüttung für das Rechnungsjahr 2018 wurde nicht beschlossen. sonstige Berichtsbestandteilevgl. Anhang
Essen, den 08.07.2019 gezeichnet Thomas Szypa Angaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 08.07.2019 festgestellt. |
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