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zum 31. Dezember 2013
Ruhm GmbH Confisserie, 53111 Bonn
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Gliederungs-, Bilanzierungs- und
Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches
aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften
wurde die Regelungen des GmbH Gesetzes / AktG
beachtet.
Größenabhängige Erleichterungen
bei der Erstellung (§§ 266 Abs. 1, 276,
288 HGB) und bei der Offenlegung (§ 326 HGB
bzw. § 327 HGB) des Jahresabschlusses werden
in Anspruch genommen.
Gliederungsgrundsätze /
Darstellungsstetigkeit
Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung änderte sich nicht
gegenüber dem Vorjahr.
Die Posten der Bilanz und Gewinn- und
Verlustrechnung sind mit denen des Vorjahres
vergleichbar.
Bilanzierungsmethoden
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und
Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts
anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite,
Aufwendungen nicht mit Erträgen,
Grundstücksrechte nicht mit
Grundstückslasten verrechnet worden.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das
Eigenkapital, die Schulden sowie die
Rechnungabgrenzungsposten wurde in der Bilanz
gesondert ausgewiesen und hinreichend
aufgegliedert.
Das Anlagevermögen weist nur
Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem
Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen.
Aufwendungen für die Gründung des
Unternehmens und für die Beschaffung des
Eigenkapitals, sowie für immaterielle
Vermögensgegenstände, die nicht
entgeltlich erworben wurden, wurden nicht
bilanziert.
Rückstellungen wurden nur im Rahmen des
§ 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten
wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB
gebildet. Haftungsverhältnisse i.S. von §
251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert
angegeben.
Bewertungsmethoden
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz
des Geschäftsjahres stimmen mit den der
Schlussbilanz des vergangenen Geschäftsjahres
überein. Bei der Bewertung wurde von der
Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die
Vermögensgegenstände und Schulden wurden
einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet
worden, namantlich sind alle vorhersehbaren Risiken
und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag
entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst
wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und
der Aufstellung bekannt geworden sind. Gewinne sind
nur berücksichtigt worden, wennsie zum
Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen
und Erträge des Geschäftsjahres sind
unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung
berücksichtigt worden.
Einzelne Positionen wurden wie folgt
bewertet:
Forderungen aus Lieferungen und Lestungen und
sonstige Vermögensgegenstände
Die Forderungen, sonstige
Vermögensgegenstände und Wertpapiere
wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag
angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken oder niedrigere
beizulegende Werte wurden durch
Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Das
allgenmeine Kreditrisiko bei den Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen wurde durch eine
Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten wurden mit dem
Rückzahlungsbetrag ausgewiesen. Sofern die
Tageswerte über den
Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die
Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert
angesetzt.
Rückstellungen
Die Rückstellungen wurden nach
vernünftiger kaufmännischer
Schätzung ermittelt. Die sonstigen
Rückstellungen berücksichtigen alle
erkennbaren Risiken und ungewisse
Verpflichtungen.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die bis
zum Bilanzstichtag noch nicht veranlagten
Steuern.
Währungsumrechnung
Im Jahresabschluss sind keine Positionen
enthalten, die auf fremde Währung lauten oder
ursprünglich auf fremde Währung gelautet
haben.
Erläuteungen zu einzelnen Posten der
Bilanz
Soweit die ursprünglichen Anschaffungs- und
Herstellungskosten von
Vermögensgegenständen des
Anlagevermögens nur mit
unverhältnismäßigen Kosten oder
Verzögerungen hätten festgestellt werden
können, wurden gemäß Art. 24 Abs. 6
EGHGB die Buchwerte aus dem vorhergehenden
Jahresabschluss als ursprüngliche
Anschaffungs- und Herstellungskosten
übernommen.
Die Entwicklung und Gliederung der einzelnen
Posten des Anlagevermögens, sowie die
Entwicklung des Postens "Aufwendungen für die
Ingangsetzung und Erweiterung des
Geschäftsbetriebs" sind aus dem Anlagespiegel
ersichtlich, ebenso die Abschreibungen des
Geschäftsjahres.
Am Abschlussstichtag bestehende
Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB
sind ggf. nachfolgend gesondert erläutert.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen, die nicht
in der Bilanz auszuweisen und auch keine
Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB
sind, bestanden am Abschlussstichtag nicht.
Erläuterungen zu den einzelnen Posten der
Gewinn- und Verlustrechnung
Als außerordentlicher Ertrag wurde die
Ausbuchung der Verbindlichkeit gegen nahestehende
Personen erfasst. Diese erfolgte auf Grund einer
Rangrücktrittserklärung.
Ergänzende Angaben
Geschäftsführer: Halet Ruhm
Auf die Angabe der
Geschäftsführerbezüge und der
Bezüge des Aufsichtsrates wird
gemäß § 286 Abs. 4 HGB
verzichtet.
Ergebnisverwendung
Der Jahresabschluss wurde unter
Berücksichtigung der von der
Geschäftsführung vorgeschlagenen
Gewinnverwendung aufgestellt.
Haftungsverhältnisse
Am Abschlussstichtag bestanden keine
Haftungsverhältnisse.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am
06.05.2015 festgestellt.
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