Stammdaten

Register
Amtsgericht Ansbach HRB 5840
Eingetragen
13.3.1996
Branche
Herstellung von keramischen Wand- und Bodenfliesen und -plattenGroßhandel mit FlachglasFußboden-, Fliesen- und Plattenlegerei, Tapeziererei
Gegenstand
Handel mit und die Verlegung von Fliesen und Natursteinen.

Historie

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Management

NameRolle
Walter Hunecker
seit 3.4.2014
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Walter Hunecker
Am Gestein Nr. 3, 91792 Ellingen
50.000 DM
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Fliesen Hunecker GmbH

Röttenbach

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 1.360,00 2.273,00
I. Sachanlagen 600,00 1.513,00
II. Finanzanlagen 760,00 760,00
B. Umlaufvermögen 54.652,00 57.680,13
I. Vorräte 32.000,00 35.000,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 22.115,34 21.954,58
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 536,66 725,55
C. Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 2.176,53
D. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 161.564,33 130.565,45
Bilanzsumme, Summe Aktiva 217.576,33 192.695,11

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
I. gezeichnetes Kapital 50.000,00 50.000,00
II. Kapitalrücklage 62.371,90 62.371,90
III. Verlustvortrag 242.937,35 202.449,89
IV. Jahresfehlbetrag 30.998,88 40.487,46
V. nicht gedeckter Fehlbetrag 161.564,33 130.565,45
B. Rückstellungen 2.286,88 2.286,88
C. Verbindlichkeiten 215.289,45 190.408,23
Bilanzsumme, Summe Passiva 217.576,33 192.695,11

Anhang

A. Allgemeines

Die Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag als kleine Kapitalgesellschaft gem. § 267 Abs. 1 HGB einzustufen.

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Regelungen des Handelsgesetzbuchs und des GmbH-Gesetzes aufgestellt.

Größenabhängige Erleichterungen wurden bei der Aufstellung und Offenlegung des Jahresabschlusses in Anspruch genommen.

B. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Von dem Wahlrecht zur Aktivierung selbsterstellter immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurde kein Gebrauch gemacht.

Die Zugänge zu den Sachanlagen wurden zu Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten angesetzt. Bei der Folgebewertung wurden die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des abnutzbaren Sachanlagevermögens vermindert um planmäßige lineare oder degressive Abschreibungen gemäß der voraussichtlichen Nutzungsdauer angesetzt. Bei der Bestimmung der Abschreibungsmethode wurde der tatsächliche Wertverzehr des Anlagevermögens beachtet. Die Abschreibungen des Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich zeitanteilig.

Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten angesetzt.

Die Bewertung der Vorräte erfolgte zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Soweit am Bilanzstichtag ein niedrigerer beizulegender Wert vorlag, wurde dieser angesetzt.

Bei der Bewertung der Forderungen wurden sämtliche erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr liegen nicht vor.

Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert angesetzt.

Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten wurden zum Nennwert angesetzt.

Die Rechnungsabgrenzungsposten wurden zum Nennwert angesetzt.

Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag berücksichtigt. Soweit die Restlaufzeit der Rückstellung am Bilanzstichtag mehr als ein Jahr betrug, erfolgte eine Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB. Für die Abzinsung des Erfüllungsbetrages wurden die von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Abzinsungszinssätze verwendet.

Die Steuerrückstellungen betreffen die Steuern für das laufende Geschäftsjahr.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.


Latente Steuern
Die Befreiungsvorschrift des § 274a Nr. 5 HGB über die Abgrenzung latenter Steuern wurde nicht in Anspruch genommen.

C. Abweichung von bisherigen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen beibehalten werden. Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.

D. Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz

Gezeichnetes Kapital
Das gezeichnete Kapital wurde mit dem Nennbetrag angesetzt. Die nicht eingeforderten ausstehenden Einlagen auf das gezeichnete Kapital wurden vom gezeichneten Kapital offen abgesetzt.

Angabe zu Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten mit Restlaufzeit bis zu einem Jahr    98.899,91 Euro
Verbindlichkeiten mit Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren    0,00 Euro

Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG)

Gegenüber den Gesellschaftern bestehen folgende Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten:
Forderungen    6.008,02 Euro
Verbindlichkeiten    114.435,42 Euro

Zum Bilanzstichtag besteht für die Gesellschaft eine bilanzielle Überschuldung. Der Gesellschafter hat für seine Gesellschafterdarlehen einen qualifizierten Rangrücktritt erklärt.

E. Sonstige Angaben

Als Geschäftsführer/-in war im Geschäftsjahr bestellt:

Herr Walter Hunecker, Fliesenlegermeister und Herr Markus Hunecker, Fliesenlegermeister

sonstige Berichtsbestandteile

Der Jahresabschluss 2010 wurde am 24.12.2011 festgestellt.

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