Stammdaten

Register
Amtsgericht Flensburg HRB 14344 FL
Eingetragen
3.8.2020
Branche
Vermietung von Baumaschinen und -gerätenSpezialisierte Bautätigkeiten im TiefbauHerstellung von Baubedarfsartikeln aus Kunststoffen
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist die Durchführung von Tiefbauarbeiten, insbesondere Erd- und Pflasterarbeiten, die Vermietung von Baumaschinen und alle damit in Zusammenhang stehenden Tätigkeiten

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Jan Grunwald
seit 29.9.2021
Geschäftsführer
André Hornecker
seit 3.8.2020
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

60.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

NameAnteil
50.00%
J** G*******
10.00%

Gesellschafter

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Dorfstraße 22, 24963 Jerrishoe
12.500 €
50.00%
Wanderuper Straße 24, 24963 Jerrishoe
12.500 €
50.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Hornecker GmbH

Jerrishoe

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 723.546,00 421.205,00
I. Sachanlagen 723.546,00 421.205,00
B. Umlaufvermögen 835.234,67 286.110,34
I. Vorräte 608.086,24 30.000,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 224.571,60 226.087,95
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 2.576,83 30.022,39
Summe Aktiva 1.558.780,67 707.315,34

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 203.598,45 201.564,65
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnrücklagen 100.000,00 100.000,00
III. Bilanzgewinn 78.598,45 76.564,65
B. Rückstellungen 12.646,23 15.147,12
C. Verbindlichkeiten 1.342.535,99 490.603,57
Summe Passiva 1.558.780,67 707.315,34

Anhang

I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Der Jahresabschluss der Hornecker GmbH wurde auf der Grundlage der deutschen Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Gemäß § 264 Abs. 1 S. 1 HGB ist für Kapitalgesellschaften der Anhang "Pflichtbestandteil des Jahresabschlusses", der denselben Prüfungs- und Offenlegungspflichten unterliegt wie die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung. Der Anhang besteht aus folgenden Angaben, soweit im Jahresabschluss keine Angaben erfolgten:

Angaben zum Jahresabschluss insgesamt,

Angaben über Ansatz und Bewertung der Bilanzposten,

Angaben zur Gliederung des Jahresabschlusses,

Aufgliederung und Erläuterung von Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung sowie

Sonstige Angaben



1. Gliederung und Darstellung

Die Bilanz wurde nach den Vorschriften der §§ 266 ff. HGB in Kontoform aufgestellt.
In der Gewinn- und Verlustrechnung wurde wie in den Vorjahren die Gliederung nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB gewählt.
Der Ausweis des Anlagenspiegels erfolgt wie im Vorjahr in den Anlagen.
Die Bilanzierung erfolgte vor der Verwendung des Jahresergebnisses.
Für eine klare und übersichtliche Darstellung von allen geforderten Informationen war der verfügbare Platz in der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung nicht ausreichend. Die Ausweiswahlrechte wurden daher überwiegend im Anhang dargestellt.

2. Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften

Der Jahresabschluss der Gesellschaft wurde auf Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Nachfolgend werden folgende Angaben zu den Bilanzierungsgrundsätzen gemacht:

Bewertungsgrundsätze mit besonderer Angabe bei Abweichungen von früheren Methoden und Darstellung des Einflusses auf das Jahresergebnis

Angaben über Unterschiedsbeträge bei Bewertungen nach § 240 Abs. 4 und § 256 Satz 1 HGB

Einbeziehung von Fremdkapitalzinsen, soweit gegeben, in die Herstellungskosten

angewandte Abschreibungsmethoden

Vorrätebewertung



Im Allgemeinen waren dies folgende Grundsätze und Methoden:
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
In die Herstellungskosten wurden, soweit erforderlich, neben den unmittelbar zurechenbaren Kosten auch notwendige Gemeinkosten und durch die Fertigung veranlasste Abschreibungen einbezogen.
Die Herstellungskosten umfassen damit alle folgenden Pflichtbestandteile nach § 255 HGB:

notwendige Materialgemeinkosten,

notwendige Fertigungsgemeinkosten und

Wertverzehr des Anlagevermögen (den Fertigungsbereich betreffend).


In die Herstellungskosten von Vermögensgegenständen des Umlaufvermögens wurden auch Zinsen für Fremdkapital einbezogen. Das betreffende Fremdkapital dient ausschließlich der Finanzierung des längerfristigen Herstellungsvorgangs. Eingerechnet wurde nur der auf den Zeitraum der Herstellung entfallende Zinsaufwand.

Forderungen und Wertpapiere sowie Rückstellungen wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.

Im Übrigen waren für die Erstellung des Jahresabschlusses die unter II. genannten und gegenüber dem Vorjahr unveränderten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend.

II. Erläuterungen zur Bilanz

1. Anlagevermögen

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und entsprechend den steuerlichen Vorschriften linear und degressiv vorgenommen. Die Abschreibung auf Zugänge des Anlagevermögens erfolgte zeitanteilig. Der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu einer höheren Jahresabschreibung führt.
Bei geringwertigen Wirtschaftsgütern wurde im aktuellen Jahr im Jahr der Anschaffung der Vollabgang gemäß § 6 Abs. 2 EStG unterstellt. Die Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter ist in der Geschäftsjahresabschreibung enthalten.
Die Finanzanlagen wurden sofern vorhanden wie folgt angesetzt und bewertet:

Beteiligungen zu Anschaffungskosten,

Anteile an verbundenen Unternehmen sofern vorhanden zu Anschaffungskosten und

Ausleihungen sofern vorhanden zum Nennwert.



2. Umlaufvermögen

Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind nicht vorhanden (§ 268 Abs. 4 HGB).

3. Aktivposten / Passivposten für latente Steuererträge

Hinsichtlich des Ausweises eines Passivpostens für einen latenten Steueraufwand wird von der Erleichterungsvorschrift des § 274a Nr. 5 HGB Gebrauch gemacht.

4. Rückstellungen

Die Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten wurden in Höhe eines Betrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist.

5. Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr liegen in Höhe von 303.045,77 Euro vor (§ 268 Abs. 5 HGB).
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren liegen in Höhe von 86.271,37 Euro vor (§ 285 Nr. 1 Bst. a HGB).

6. Haftungsverhältnisse

Am Bilanzstichtag bestanden keine in der Bilanz nicht ausgewiesenen Haftungsverhältnisse gemäß § 251 HGB (§ 268 Abs. 7 HGB).

III. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

In der Handelsbilanz wurden keine steuerrechtlichen Sonderabschreibungen geltend gemacht.

IV. Sonstige Angaben

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte der Gesellschaft durch folgende Personen geführt (§ 285 Nr. 10 HGB):

André Hornecker

Jan Grunwald



Die Gesellschaft besaß am Bilanzstichtag gegenüber folgenden Gesellschaftern oder deren Angehörigen folgende Verbindlichkeiten (§ 42 Abs. 3 GmbHG):

Verbindlichkeiten (in EUR):



Stand 31.12.2022

+ Neuvergabe

- Rückzahlung

Stand 31.12.2023

André Hornecker

2.251,05 €

29.540,82 €

0,00

31.791,87 €



Betriebsgröße

In § 267 HGB ist geregelt, welche Kriterien für die Einstufung der Kapitalgesellschaften in die verschiedenen Größenklassen gelten. Dabei sind je nach Einstufung in so genannte "kleine", "mittelgroße" oder "große" Kapitalgesellschaften unterschiedliche Vorschriften für die Rechnungslegung, Offenlegung oder eine mögliche Abschlusspflichtprüfung zu beachten.
Die Betriebsgröße nach § 267 HGB hat wesentlichen Einfluss auf die Berichts- und Prüfungspflicht der Kapitalgesellschaft.
Die Gesellschaft beschäftigte im Jahresdurchschnitt unter 50 Arbeitnehmer gemäß
§ 285 Nr. 7 HGB.
Die Berichtsfirma ist somit zum Abschlusszeitpunkt im Sinne dieser Vorschriften als kleine Kapitalgesellschaft einzustufen.

Unterlassene Angaben

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB und macht von den größenabhängigen Erleichterungen bei der Aufstellung des Anhangs gemäß § 274a, § 276, § 286 sowie § 288 HGB Gebrauch. Daher wurde auf weitere Angaben verzichtet.

Jerrishoe, den

Unterschrift

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 21.10.2024.

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