Henry Barckmann Textilverlag GmbHLiquidiert

22523 Hamburg, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Hamburg HRB 123741
Eingetragen
12.7.2012
Branche
Großhandel mit TextilienTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Bekleidung und BekleidungszubehörTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von sonstigen Textilien
Gegenstand
der Betrieb eines Textilverlags, der Handel mit Stoffen und Textilprodukten aller Art und die Erbringung von Beratungs-, Buchhaltungs- und betrieblichen Dienstleistungen für andere Unternehmen.

Historie

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Management

NameRolle
Liquidator

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Hamburg
69.390 €
90.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Henry Barckmann Textilverlag GmbH

Hamburg

Jahresabschluss zum 31. Dezember 2015

Aktiva

31.12.2015
EUR
31.12.2014
EUR
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1.479,00 3.099,00
II. Sachanlagen 3.659,00 7.874,00
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte 164.890,99 237.659,44
II. Forderungen und sonstige Vermögens-
gegenstände 176.143,52 169.455,94
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben,
Guthaben bei Kreditinstituten und
Schecks 8.542,55 74.290,45
C. Rechnungsabgrenzungsposten 694,60 853,22
D. Aktive latente Steuern 74.900,00 73.200,00
E. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 247.999,34 79.972,38
678.309,00 646.404,43

Passiva

31.12.2015
EUR
31.12.2014
EUR
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 77.100,00 77.100,00
II. Verlustvortrag - 157.072,38 -48.035,85
III. Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag - 168.026,96 - 109.036,53
IV. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 247.999,34 79.972,38
B. Rückstellungen 503.061,87 506.767,92
C. Verbindlichkeiten 175.247,13 139.636,51
678.309,00 646.404,43

Anhang

1. Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss der Gesellschaft wurde unter Anwendung der Vorschriften des Handelsgesetzbuches und des GmbH-Gesetzes aufgestellt.

Die Gesellschaft hat nach den Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften gemäß § 267 Abs. 1 HGB Rechnung zu legen.

2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Vermögensgegenstände der Gesellschaft wurden grundsätzlich mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet.

Bei abnutzbaren Vermögensgegenständen des Anlagevermögens sind planmäßige Abschreibungen vorgenommen worden. Abschreibung und Nutzungsdauer entsprechen den steuerlichen Vorschriften. Soweit erforderlich, wurde ein am Bilanzstichtag niedrigerer beizulegender Wert angesetzt.

Ein im Rahmen der Abspaltung gebildeter Geschäfts- oder Firmenwert wird über einen Zeitraum von fünf Jahren abgeschrieben.

Die Bewertung der Warenbestände erfolgte zu Anschaffungskosten. Abwertung auf den niedrigeren beizulegenden Wert wurde für auslaufende Warensortimente vorgenommen. Muster (Stoffe unter 2 m²) werden in voller Höhe wertberichtigt. Unfertige und fertige Erzeugnisse wurden unter Beachtung der steuerlichen Mindest-Herstellungskosten und entsprechend § 255 Abs. 2 HGB bewertet.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind zum Nominalwert aktiviert. Zweifelhafte und uneinbringliche Posten wurden wertberichtigt bzw. abgeschrieben. Das allgemeine Kreditrisiko wurde durch Pauschalwertberichtigungen berücksichtigt.

Für ungewisse Verbindlichkeiten aus Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen gebildet. Die Rückstellungsbildung wurde auf der Grundlage versicherungsmathematischer Berechnungen entsprechend den Regelungen des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes und des Gesetzes zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie mit der Änderung handelsrechtlicher Vorschriften durchgeführt.

Bei der Bewertung von Pensionszusagen für die Handelsbilanz ist zukünftig anstelle des 7-Jahres-Durchschnittszinssatzes ein 10-Jahres-Durchschnittszinssatz zu verwenden (§ 253 Abs. 2 HGB). Zusätzlich sind die Pensionsrückstellungen mit dem 7-Jahres-Durchschnittszinssatz zu ermitteln. Der Unterschiedsbetrag zwischen den beiden Rückstellungen ist in der Bilanz oder im Anhang anzugeben und unterliegt einer (laufenden) Ausschüttungssperre. Der neue 10-Jahres-Durchschnittszinssatz muss für alle Bilanzstichtage ab dem Jahr 2016 angewendet werden. Für den Stichtag 31.12.2015 besteht bezogen auf die Anwendung ein Wahlrecht zur vorgezogenen Anwendung (Art. 75 Abs. 7 EGHGB), welches im vorliegenden Abschluss ausgeübt wird.

Die Rückstellungen berücksichtigen im Übrigen alle im Zeitpunkt der Bilanzerstellung erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten mit dem Erfüllungsbetrag, welcher nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlich ist.

Die Verbindlichkeiten sind mit ihren jeweiligen Erfüllungsbeträgen angesetzt.

3. Erläuterungen zur Bilanz

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Forderungsspiegel Gesamtbetrag davon mit einer RLZ davon mit einer RLZ
zum 31.12.2015 kleiner 1 Jahr größer 1 Jahr
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 147.820,54 147.820,54 0,00
sonstige Vermögensgegenstände 28.322,98 4.142,91 24.180,07
--------------- --------------- ---------------
Summe 176.143,52 151.963,45 24.180,07
============ ============ ============

Von den sonstigen Vermögensgegenständen entfallen € 24.180,07 auf Gesellschafter.

Aktive latente Steuern

Auf den Unterschiedsbetrag zwischen handels- und steuerrechtlich ermittelten Pensionsverpflichtungen und zwischen handels- und steuerrechtlichen Buchwerten des Anlagevermögens (insbesondere des Firmenwertes) wurden aktive latente Steuern abgegrenzt (€ 74.900,00).

Dabei wurde ein unternehmensindividueller Ertragssteuersatz von rd. 32% zugrunde gelegt.

Pensionsrückstellungen und ähnliche Verpflichtungen

Die Ermittlung der Rückstellung für Pensionsverpflichtungen erfolgte mit Hilfe eines versicherungsmathematischen Gutachtens unter Einbeziehung angemessener Lohn- und Gehaltssteigerungen, Zinssatz und Berücksichtigung der Sterbetafel. Die Berechnung des versicherungsmathematischen Gutachtens erfolgte nach dem Heubeck-Verfahren.

Für die Berechnung wurden folgende Annahmen getroffen:

Zinssatz: 4,31 %

Erwartete Rentensteigerungen: 2,00 %

Zugrunde gelegte Sterbetafel: Richttafel von Prof. Heubeck, Köln, 2005 G

Die Zusagen sind nicht von einem Endgehalt bei Rentenbeginn abhängig. Insofern war eine Gehaltsdynamik bei der Rückstellungsberechnung nicht zu berücksichtigen.


Für die nach § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB gebotene Saldierung von Schulden aus Altersvorsorgeverpflichtungen mit verrechnungsfähigen Vermögenswerten (Planvermögen) wurden folgende Werte ermittelt:

Erfüllungsbetrag der Schulden: 528.215,00 €

Anschaffungskosten der verrechneten Vermögenswerte: 32.543,19 €

Unterschiedsbetrag zwischen der Rückstellung mit einem 10-Jahres-Durchschnittszinssatz

und einem 7-Jahres-Durchschnittszinssatz: 17.887,00 €

Die Ausschüttungssperre beträgt somit 17.887,00 €.

Verbindlichkeiten

Verbindlichkeitenspiegel RLZ von 1 - 5 RLZ mehr als
Art der Verbindlichkeit Summe RLZ bis 1 Jahr Jahre 5 Jahre
Verbindlichkeiten geg. Kreditinstituten 11.634,84 11.634,84 0,00 0,00
Verbindlichkeiten aus Lieferungen
und Leistungen 87.988,18 87.988,18 0,00 0,00
Sonstige Verbindlichkeiten 75.624,11 10.624,11 65.000,00 0,00
--------------- --------------- --------------- ---------------
Summe 175.247,13 110.247,13 65.000,00 0,00
============ ============ ============ ============

Von den sonstigen Verbindlichkeiten entfallen 69.195,83 € auf Gesellschafter.

Für die Verbindlichkeiten des übertragenen Rechtsträgers, die vor dem Wirksamwerden der Spaltung begründet worden sind, haften die an der Spaltung beteiligten Rechtsträger als Gesamtschuldner (§ 133 UmwG).

4. Sonstige Angaben

Ausschüttungssperre

Zum 31.12.2015 unterliegt nach § 268 Abs. 8 HGB ein Betrag von € 92.787,00 der Ausschüttungssperre. Der Betrag betrifft unter Punkt 3. die aktiven latenten Steuern und den Unterschiedsbetrag bei der Berechnung der Pensionsrückstellung mit einem 7-Jahres und einem 10-Jahres-Durchschnittszinssatz.

Kreditgewährung an Geschäftsführungsorgane

Ein einem Geschäftsführer gewährtes Darlehen, dass zum 01.01.2015 noch mit 26.229,17 € valutierte, wurde in 2015 mit einem Betrag von 4.200,00 € abgetragen. Die Verzinsung erfolgte mit 8,5% p.a. Im Geschäftsjahr 2015 wurden aus diesem Darlehen 2.150,90 € an Zinsen vereinnahmt.


Rangrücktrittsvereinbarung

Eine Gesellschafterin hat mit der Gesellschaft eine Rangrücktrittsvereinbarung abgeschlossen, wonach sie bezüglich ihrer Forderung im Range hinter alle gegenwärtigen und künftigen Gläubiger der Gesellschaft zurücktritt, sowie Tilgung und Kosten auf die Forderungen lediglich aus einem künftigen Bilanzgewinn, Liquidationsüberschuss oder aus dem die sonstigen Verbindlichkeiten der Schuldnerin übersteigenden Vermögen zu leisten sind und die Gläubigerin die Erfüllung der Forderung - bis zur Abwendung der Krise i.S.d. § 32a Abs. 1 GmbHG - auch nicht vor, sondern nur zugleich mit den Einlagerückgewährungsansprüchen der Gesellschafter verlangen kann.

Angaben zur Geschäftsführung

Als Geschäftsführer der Gesellschaft sind/waren bestellt:

Gitta David-Körner (bis 28.02.2015 und erneut seit dem 15.11.2016)
Andreas Albrecht, beide Kaufleute.

Hamburg,

gez. Gitta David-Körner Andreas Albrecht

Henry Barckmann Textilverlag GmbH

Datum der Feststellung: 07.02.2017

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