Stammdaten

Register
Amtsgericht Flensburg HRB 6950 FL
Eingetragen
14.5.2008
Branche
Verwaltung von Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden für DritteKauf und Verkauf von eigenen Gewerbegrundstücken und NichtwohngebäudenManagementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Gegenstand
Der Gegenstand des Unternehmens ist die Verwaltung eigenen Vermögens. In diesem Rahmen ist die Gesellschaft auch zum Anund Verkauf von Immobilien berechtigt. Weiterer Gesellschaftszweck ist die Verwaltung fremden Vermögens mit Ausnahme erlaubnispflichtiger Geschäfte.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Claus Neergaard-Holm
seit 14.5.2008
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Claus Neergaard-Holm
Waitzstraße 29, 24937 Flensburg
25.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Burgholm GmbH

Flensburg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

BILANZ

AKTIVA

Einzelposten
Geschäftsjahr
EUR

Gesamt
Geschäftsjahr
EUR

Einzelposten
Vorjahr
EUR

Gesamt
Vorjahr
EUR

A. Anlagevermögen

I. Immaterielle Vermögensgegenstände

II. Sachanlagen

5.969.578,00

III. Finanzanlagen

B. Umlaufvermögen

I. Vorräte

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

70.587,25

III. Wertpapiere

278.926,83

IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

1.532.899,20

C. Rechnungsabgrenzungsposten

28.143,30

Summe Aktiva

7.880.134,58



PASSIVA

Einzelposten
Geschäftsjahr
EUR

Gesamt
Geschäftsjahr
EUR

Einzelposten
Vorjahr
EUR

Gesamt
Vorjahr
EUR

A. Eigenkapital

I. Gezeichnetes Kapital

25.000,00

II. Kapitalrücklage

III. Gewinnrücklagen

IV. Gewinnvortrag/Verlustvortrag

2.867.585,76

V. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag

-23.709,58

B. Rückstellungen

8.825,00

C. Verbindlichkeiten

4.996.033,40

D. Rechnungsabgrenzungsposten

6.400,00

Summe Passiva

7.880.134,58

ANHANG

1.1 Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Der Jahresabschluss der Firma Burgholm GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt.

Gemäß § 264 Abs. 1 S. 1 HGB ist für Kapitalgesellschaften der Anhang "Pflichtbestandteil des Jahresabschlusses", der denselben Prüfungs- und Offenlegungspflichten unterliegt wie die

Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung. Der Anhang besteht aus folgenden Angaben, soweit im Jahresabschluss keine Angaben erfolgten:

- Angaben zum Jahresabschluss insgesamt

- Angaben über Ansatz und Bewertung der Bilanzposten

- Angaben zur Gliederung des Jahresabschlusses

- Aufgliederung und Erläuterung von Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung

- Sonstige Angaben

1.1.1 Gliederung und Darstellung

Die Bilanz wurde nach den Vorschriften der §§ 266 ff. HGB in Kontoform aufgestellt.

In der Gewinn- und Verlustrechnung wurde wie in den Vorjahren die Gliederung nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB gewählt.

Für eine klare und übersichtliche Darstellung von allen geforderten Informationen war der verfügbare Platz in der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung nicht ausreichend. Die Ausweiswahlrechte

wurden daher überwiegend im Anhang dargestellt.

1.1.2 Fremdwährungsumrechnung

Die Bewertung der Valuta-Forderungen und -Verbindlichkeiten/der Rückstellungen für Fremdwährungsschulden sowie die darauf entfallenden Erträge/Aufwendungen erfolgte zu dem am

Entstehungstag maßgeblichen Wechselkurs, soweit nicht am Bilanzstichtag ein gesunkener/gestiegener Kurs eine Abwertung der Forderung/eine Höherbewertung der Verpflichtung erforderlich

machte.

Die Bewertung der auf Valuta-Basis erworbenen Vermögenswerte und der darauf entfallenden Aufwendungen erfolgte zu dem am Anschaffungstag maßgebenden Wechselkurs unter Berücksichtigung/

ohne Berücksichtigung der bis zum Bilanzstichtag eingetretenen Kursänderungen.

Soweit G+V-Posten auf Valuta-Forderungen oder -Verbindlichkeiten einschließlich Rückstellungen für Fremdwährungsschulden beruhen, erfolgte ihre Bewertung zu dem am Entstehungstag

maßgeblichen Wechselkurs.

1.2 Erläuterungen zur Bilanz

1.2.1 Erläuterungen zur Bilanz

Anlagevermögen

Die Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter ist in der Geschäftsjahresabschreibung enthalten. Sie wird aber von den kumulierten Abschreibungen wieder abgesetzt und in den

Spalten Zugang und Abgang getrennt ausgewiesen.

Die Abschreibung auf Zugänge des Anlagevermögens erfolgte zeitanteilig unter Anwendung der steuerlichen Erleichterungsvorschriften.

Der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu einer höheren Jahresabschreibung führt.

Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von EUR 150 wurden im Jahr des Zugangs aktiviert und planmäßig abgeschrieben.

Die Abschreibungen des Anlagevermögens belaufen sich auf

- EUR 0,00 bei immateriellen Vermögensgegenständen

- EUR 148.024,89 bei Sachanlagen

- EUR 000.000,00 bei Finanzanlagen

In den Abschreibungen des Sachanlagevermögens sind keine außerplanmäßigen Abschreibungen nach § 253 Abs. 2 S. 3 HGB enthalten.

Abschreibungen aufgrund ausschließlich steuerrechtlicher Vorschriften wurden aktivisch von den jeweiligen Bilanzposten abgesetzt.

Obwohl die Gründe für eine früher vorgenommene außerplanmäßige Abschreibung zwischenzeitlich weggefallen sind, wurde im Geschäftsjahr vom Wahlrecht Gebrauch gemacht, den

niedrigeren Wertansatz beizubehalten.

Grundsätzlich wird der niedrigere Wert bei Vermögensgegenständen auch dann beibehalten, wenn die Gründe für vorgenommene außerplanmäßige Abschreibungen weggefallen sind. Der

Betrag der im Geschäftsjahr unterlassenen Zuschreibungen beläuft sich auf EUR 0,00.

Die Zuschreibung unterbleibt zur Vermeidung steuerlicher Nachteile und aus Gründen einer vorsichtigen Bewertung.

Herstellungskosten

In die Herstellungskosten wurden neben den unmittelbar zurechenbaren Kosten auch notwendige Gemeinkosten und durch die Fertigung veranlasste Abschreibungen einbezogen.

Die Herstellungskosten umfassen damit alle folgenden Pflichtbestandteile nach § 255 HGB:

- notwendige Materialgemeinkosten

- notwendige Fertigungsgemeinkosten

- Wertverzehr des Anlagevermögen (den Fertigungsbereich betreffend)

In die Herstellungskosten von Vermögensgegenständen des Umlaufvermögens wurden auch Zinsen für Fremdkapital einbezogen. Das betreffende Fremdkapital dient ausschließlich der

Finanzierung des längerfristigen Herstellungsvorgangs. Eingerechnet wurde nur der auf den Zeitraum der Herstellung entfallende Zinsaufwand.

Aktivposten für latente Steuererträge

Der sich nach der Steuerbilanz ergebende Steueraufwand entspricht dem Ergebnis der Handelsbilanz.

Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.

Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr liegen in Höhe von EUR 250.972,09 vor. Die mittelfristigen Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit zwischen 1 und 5 Jahren

betragen EUR 4.745.061,31

Die bilanzierten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren sind wie folgt strukturiert:

Restlaufzeit > 5 Jahre Davon gesicherte Beträge Art der Sicherheit

EUR EUR

Anleihen -0 000.000.000 Art der Sicherheit

Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

-4.745.061,31

Erhaltene Anzahlungen -0 000.000.000

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und

Leistungen -0 000.000.000

Wechselverbindlichkeiten -0 000.000.000

Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen

Unternehmen 000.000.000

Verbindlichkeiten geg. Unternehmen

mit Beteilig.verhältnis -0 000.000.000

Sonstige Verbindlichkeiten -0 000.000.000

Gesamtsumme 4.745.061,31

Die Bilanzierung erfolgte vor der Verwendung des Jahresergebnisses.

Haftungsverhältnisse

Am Bilanzstichtag bestanden keine in der Bilanz nicht ausgewiesenen Haftungsverhältnisse gemäß § 251 HGB:

1.3 Sonstige Angaben

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte der Gesellschaft durch folgende Personen geführt:

Claus Neergaard-Holm

 

Flensburg, den 12. Juni 2024

gez. Claus Neergaard-Holm

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 12. Juni 2024

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