Heinz Apparatebau GmbHLiquidiert

57290 Neunkirchen, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Siegen HRB 1705
Eingetragen
9.12.1974
Branche
BeteiligungsgesellschaftenHerstellung von PrüfmaschinenHerstellung von Baubedarfsartikeln aus Kunststoffen
Gegenstand
Die Herstellung und der Vertrieb von Pressund Stanzartikel, sowie der Apparatebau. Die Gesellschaft darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art übernehmen, vertreten und sich an solchen Unternehmen beteiligen, sie darf auch Zweigniederlassungen errichten.

Historie

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Management

NameRolle
Achim Heinz
seit 26.1.2022
Liquidator

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

NameAnteil
50.00%
Achim Heinz
50.00%

Gesellschafter

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

26.000 €
50.00%
Achim Heinz
26.000 €
50.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Heinz Apparatebau GmbH

Neunkirchen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019

Bilanz

Aktiva

31.12.2019
EUR
31.12.2018
EUR
A. Anlagevermögen 23.644,17 37.121,17
I. Sachanlagen 23.644,17 37.121,17
B. Umlaufvermögen 764.028,49 687.381,45
I. Vorräte 125.398,87 138.903,07
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 175.727,52 85.309,16
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 462.902,10 463.169,22
C. Rechnungsabgrenzungsposten 870,00 927,00
Bilanzsumme, Summe Aktiva 788.542,66 725.429,62

Passiva

31.12.2019
EUR
31.12.2018
EUR
A. Eigenkapital 74.798,25 105.875,52
I. gezeichnetes Kapital 52.000,00 52.000,00
II. Gewinnvortrag 22.798,25 53.875,52
B. Rückstellungen 607.383,98 559.881,45
C. Verbindlichkeiten 106.360,43 59.672,65
Bilanzsumme, Summe Passiva 788.542,66 725.429,62

Anhang


I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

1. Angaben zur Identifikation der Gesellschaft

Firma: Heinz Apparatebau GmbH

Firmensitz: Neunkirchen

Registergericht: Siegen

Handelsregister-Nr.: HRB 1705

2. Gliederung des Jahresabschlusses

Die Bilanz ist nach dem gesetzlich vorgeschriebenen Gliederungsschema des § 266 Abs. 2 und 3 HGB aufgestellt.

Für die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt.

Die anzuwendenden Vorschriften des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) wurden beachtet.

3. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

a) Angabe der Bilanzierungsmethoden

Alle bilanzierungspflichtigen Vermögensgegenstände und Schulden sind unter den gesetzlich vorgeschriebenen Posten ausgewiesen.

Ansatzwahlrechte und Ausweiswahlrechte sind nicht in Anspruch genommen worden.

b) Angabe der Bewertungsmethoden

Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens sind zu Anschaffungs- und Herstellungskosten und soweit abnutzbar, vermindert um planmäßige Abschreibungen, bewertet. Der Abschreibungszeitraum entspricht der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer.

Die Bestände an Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen sowie Waren sind zu Anschaffungs-/ Herstellungskosten bzw. dem  niedrigeren beizulegenden Wert bewertet.

Der Wert der unfertigen und fertigen Produkte ist retrograd durch Abschlag eines pauschalen Satzes für Gewinn und Vertriebs- und Verwaltungskosten vom Angebotspreis ermittelt.

Forderungen sind unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.

Im Übrigen sind die Posten des Umlaufvermögens zu Nominalwerten angesetzt.

Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten enthält Ausgaben vor dem Bilanzstichtag, die Aufwendungen für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.

Die Rückstellungen wurden gem. § 253 Abs. 1 S. 2 HGB in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags bewertet.

Für ungewisse Verbindlichkeiten aus Pensionsverpflichtungen sind Rückstellungen gebildet worden.

Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr und die die Vorjahre betreffenden Steuern, soweit eine Veranlagung nicht durchgeführt ist.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Verbindlichkeiten sind mit ihren Erfüllungsbeträgen angesetzt.

II. Angaben zur Bilanz

1. Die Gesellschaft verzichtet unter Hinweis auf § 274a Nr.5 HGB auf die Bilanzierung latenter Steuern.

2. Bei den Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen ergibt sich zwischen dem Ansatz nach dem durchschnittlichen Marktzinssatz aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren und dem Ansatz nach dem durchschnittlichen Marktzinssatz aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren ein Unterschiedsbetrag im laufenden Geschäftsjahr in Höhe von EUR 76.377,00 (Vorjahr EUR 83.101,00). Der abzinsungsbedingte Unterschiedsbetrag ist gem. § 253 Abs. 6 S. 2 HGB für die Ausschüttung gesperrt.

3. Es bestehen Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern. Diese sind zum 31.12.2019 in Höhe von EUR 0,00 (Vorjahr EUR 26.440,00) ausgewiesen.

4. Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr beläuft sich auf EUR 106.360,43 (Vorjahr EUR 59.672,65).

5. Am Bilanzstichtag bestehen keine Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren.

6. Die Gesellschaft hat für ihre Verbindlichkeiten keine Sicherheiten gestellt.

7.Zum Bilanzstichtag bestanden sonstige nicht bilanzierte Verpflichtungen aus dem unbefristeten Betriebsüberlassungs- und Pachtvertrag in Höhe von jährlich TEUR 34.

8. Besondere Haftungsverhältnisse im Sinne von § 251 HGB bestehen am Bilanzstichtag nicht. Die Gesellschaft haftet nicht für fremde Verbindlichkeiten.

III. Sonstige Angaben

1. Die Gesellschaft hat im Berichtsjahr durchschnittlich 3 Arbeitnehmer beschäftigt.

Neunkirchen, den 24. August 2020

gez. Achim Heinz
gez. Udo Heinz
Geschäftsführer

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 22.10.2020 festgestellt.

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