Stammdaten

Register
Amtsgericht Lübeck HRB 13412 HL
Eingetragen
4.11.2013
Branche
Spezialisierte Bautätigkeiten im TiefbauHerstellung von Baubedarfsartikeln aus KunststoffenSonstige spezialisierte Bautätigkeiten im Hochbau a. n. g.
Gegenstand
Innen- und Außenausbau und alle damit in Zusammenhang stehenden Tätigkeiten

Historie

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Management

NameRolle
Roman Luc
seit 4.11.2013
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Roman Luc
Jersbek
25.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Roman Luc GmbH

Jersbek

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016

Bilanz

Aktiva

31.12.2016
EUR
31.12.2015
EUR
A. Anlagevermögen 60.470,00 60.934,00
I. Sachanlagen 60.470,00 60.934,00
B. Umlaufvermögen 24.392,62 43.578,49
I. Vorräte 14.959,31 14.741,48
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 9.433,31 15.690,15
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 0,00 13.146,86
C. Rechnungsabgrenzungsposten 1.036,68 1.743,43
Bilanzsumme, Summe Aktiva 85.899,30 106.255,92

Passiva

   
  31.12.2016
EUR
31.12.2015
EUR
A. Eigenkapital 20.399,38 14.351,87
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Verlustvortrag 10.648,13 33.371,13
III. Jahresüberschuss 6.047,51 22.723,00
B. Rückstellungen 931,92 2.963,01
C. Verbindlichkeiten 64.568,00 88.941,04
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 23.282,69 48.030,48
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 41.285,31 40.910,56
Bilanzsumme, Summe Passiva 85.899,30 106.255,92

Anhang

Die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgte unter Einbeziehung des § 276 HGB nach § 275 HGB. Auf die Anwendung des § 275 (5) HGB (Darstellung

für Kleinstkapitalgesellschaften) wurde verzichtet.

Die Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens wurden entsprechend den Regelungen des § 253 (1) HGB und § 8 (1) KStG in Verbindung mit § 6 (1) Nr.1 EStG bewertet.

Die planmäßigen Abschreibungen des Anlagevermögens wurden nach § 253 (2) HGB und § 7 (1) EStG (linear) vorgenommen. Von der Vereinfachungsregelung der Vollabsetzung für geringwertige Wirtschaftsgüter als Betriebsausgabe gemäß § 6 (2) EStG in Verbindung mit § 8 (1) KStG wurde für das Jahr 2016 Gebrauch gemacht.

Der Ansatz der Vorräte erfolgte nach § 253 (1) HGB mit den in § 255 HGB definierten Anschaffungs-/Herstellungskosten.

Niedrigere Tageswerte wurden in den Fällen berücksichtigt, in denen sie am Bilanzstichtag gültig waren.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind nach § 253 HGB unter Berücksichtigung der Nennbeträge bewertet worden.

Sie sind in der Bilanz mit einem Wert von EURO 9.433,31 ausgewiesen. Hierin sind Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von insgesamt EURO 200,00 enthalten.

Es bestehen gegenüber dem Finanzamt Stormarn Forderungen in Höhe von insgesamt EURO 9.233,31.

Diese setzen sich zusammen aus:

der Umsatzsteuer aufgrund der Erklärung für das Kalenderjahr 2015

in Höhe von EURO 628,80

der Umsatzsteuer aufgrund der Erklärung für das Kalenderjahr 2016

in Höhe von EURO 2.341,65

der Umsatzsteuer aufgrund der Umsatzsteuer-Voranmeldung für den

Monat Dezember 2016 in Höhe von EURO 2.781,38

der Körperschaftsteuer und des Solidaritätszuschlages aufgrund der

Erklärungen für 2015 in Höhe von EURO 3.481,48

Der Ansatz der ausgewiesenen Rückstellungen erfolgte nach § 249 (1) HGB. Sie wurden entsprechend den Regelungen des § 253 (1) S.2 HGB und § 6 (1) Nr.3a EStG bewertet. Es handelt sich hierbei um die Rückstellung für Jahresabschlusskosten, die die zu erwartenden Kosten für die Erstellung der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung sowie der Steuererklärungen für das Jahr 2016 betrifft. Die Rückstellung entspricht der erwarteten Inanspruchnahme.

Der Ansatz der Verbindlichkeiten erfolgte grundsätzlich nach § 253 (1) S.2 HGB mit der ursprünglichen Zahlungsverpflichtung.

Eine Prüfung hinsichtlich der Notwendigkeit des Ansatzes höherer Tageswerte wurde durchgeführt und gegebenenfalls entsprechend berücksichtigt.

Die Verbindlichkeiten sind in der Bilanz mit EURO 64.568,00 ausgewiesen. Hierin sind Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von insgesamt

EURO 11.359,95 enthalten. Die gegenüber dem Gesellschafter bestehenden Darlehensverbindlichkeiten in Höhe von insgesamt EURO 16.702,38 haben eine Laufzeit von mehr als fünf Jahren. Die Restlaufzeit des Darlehens der AUDI Bank beträgt zum 31.12.2016 33 Monate. Die Restlaufzeit des Darlehens der Jungheinrich Financial Services GmbH beträgt zum 31.12.2016 41 Monate

Gegenüber dem Finanzamt besteht eine Verbindlichkeit aufgrund der Umsatzsteuer-Voranmeldung für den Monat November 2016 in Höhe von EURO 3.216,81 sowie der Lohnsteuer-Anmeldung Dezember 2016 in Höhe von EURO 1.431,18.

Herr Roman Luc, Kaufmann, war zum 31.12.2016 als Geschäftsführer bestellt.

Gegenüber dem Gesellschafter bestehen Verbindlichkeiten in Höhe von insgesamt EURO 16.792,58.

sonstige Berichtsbestandteile

 

gez. Roman Luc

Angaben zur Feststellung:

Der Jahresabschluss wurde am 27.06.2017 festgestellt.

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