Global Tool + Supply GmbHLiquidiert

86356 Neusäß, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Augsburg HRB 15702
Eingetragen
12.7.1989
Branche
Tätigkeiten der Großhandelsvermittlung von WerkzeugenGroßhandel mit WerkzeugmaschinenGroßhandel mit Werkzeugen und Kleineisenwaren
Gegenstand
Beschaffung von Werkzeugen, Vorrichtungen, Teilen, Komponenten und Systemen im technischen Bereich für die Automobil- und verwandte Industrien im Inund Ausland sowie die Beratung im nationalen und internationalen Bereich für Joint-Ventures, Kooperationen und sonstige Beteiligungen im erlaubnisfreien Bereich.

Historie

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Management

NameRolle
Peter Petersen
seit 8.3.2010
Liquidator

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Teutonenstr. 6, 86356 Neusäß
50.000 DM
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Global Tool + Supply GmbH

Augsburg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009

Bilanz

Aktiva

31.12.2009
EUR
31.12.2008
EUR
A. Anlagevermögen 560,50 5,00
I. Sachanlagen 560,50 5,00
B. Umlaufvermögen 289.633,06 248.291,37
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 289.633,06 248.214,79
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 0,00 76,58
C. Rechnungsabgrenzungsposten 560,00 590,00
D. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 18.278,66 55.073,10
Bilanzsumme, Summe Aktiva 309.032,22 303.959,47

Passiva

31.12.2009
EUR
31.12.2008
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
I. gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
II. Bilanzverlust 43.843,25 80.637,69
III. nicht gedeckter Fehlbetrag 18.278,66 55.073,10
B. Rückstellungen 278.947,33 247.696,49
C. Verbindlichkeiten 30.084,89 56.262,98
Bilanzsumme, Summe Passiva 309.032,22 303.959,47

Anhang


 
Der Jahresabschluss der Global Tool + Supply GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt.

Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.

Angaben, die wahlweise in der Bilanz oder im Anhang gemacht werden können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.

Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft.

Es wurde unter dem Gesichtspunkt der Unternehmensfortführung bewertet. Obwohl sich in der Bilanz ein nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag ermittelt, ergaben sich keine konkreten Zweifel an der Möglichkeit der Fortführung. Der Gesellschafter stellt durch Beschlüsse (bedingter Forderungsverzicht) sicher, dass eine tatsächliche Überschuldung nicht eingetreten ist. Außerdem sind die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstitute durch Grundpfandrechte des Gesellschafters gesichert. Eine rechnerische und rechtliche Überschuldung liegen daher nicht vor. Die Gesellschaft wurde am 09.02.2010 durch Beschluss des Gesellschafters aufgelöst. Die Gesellschaft nimmt steuerliche Bewertungswahlrechte wahr und übernimmt diese - soweit zulässig - in die Handelsbilanz. Bei zwingender Durchbrechung der Maßgeblichkeitskriterien wird den Abweichungen durch Zu- und Abrechnungen Rechnung getragen. Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden wurden beibehalten (§ 252 Abs. 1 Nr. 6 HGB). Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Saldierungen wurden nicht vorgenommen. Die Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres wurden unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss berücksichtigt. Allen am Bilanzstichtag bestehenden Risiken - soweit sie bis zur Aufstellung des Jahresabschlusses erkennbar waren - ist durch die Bildung von Rückstellungen und Wertberichtigungen Rechnung getragen. Nicht realisierte Gewinne wurden nicht ausgewiesen. Die einzelnen Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung haben wir im Erläuterungsteil ausführlich besprochen. Die Abschreibungen wurden entsprechend der steuerlichen Vorschriften ermittelt und - soweit diese von den handelsrechtlichen Vorschriften abweichen - gem. § 254 Satz 1 HGB in die Handelsbilanz übernommen. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und entsprechend den steuerlichen Vorschriften nur linear vorgenommen. Seit 01.01.2008 müssen selbständig nutzungsfähige bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens (geringwertige Wirtschaftsgüter), deren Anschaffungs- und Herstellungskosten nach Abzug der Vorsteuer nicht mehr als 150,00 Euro betragen haben, in voller Höhe im Erwerbsjahr abgeschrieben werden (§ 6 Abs. 2 EStG). Im Erwerbsjahr 2007 und früher wurden die geringwertigen Wirtschaftsgüter (Anschaffungs- und Herstellungskosten bis 410,00 Euro) ebenso in voller Höhe abgeschrieben. Für abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter, deren Anschaffungs- und Herstellungskosten mehr als 150,00 Euro, aber nicht mehr als 1.000,00 Euro betragen, ist in den Jahren 2008 und 2009 zwingend ein Sammelposten zu bilden, der gem. § 6 Abs. 2a EStG gleichmäßig auf fünf Jahre verteilt werden muss. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind zum Nennwert unter Berücksichtigung des erkennbaren und latent vorhan­denen Ausfall­risikos bewertet. Unter den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten ist nur transitorischer Aufwand, der zeitanteilig berücksichtigt wurde, ausgewiesen. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Ver­bind­lichkeiten im Rahmen des § 249 Abs. 1 HGB i. V. mit Abschn. 5.7 und Abschn. 6.11 EStR gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken be­rück­sichtigt. Für ungewisse Verbindlichkeiten aus Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen gebildet. Die Rückstellungsbildung wurde auf der Basis versicherungsmathematischer Berechnungen entsprechend den steuerlichen Regelungen nach dem Teilwertverfahren durchgeführt. Die Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag gem. § 253 Abs. 1 HGB i. V. mit Abschn. 6.10 EStR angesetzt. Von den gesamten Verbindlichkeiten weisen 30.084,89 Euro eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr auf. Die Verbindlichkeiten gegenüber dem Gesellschafter betragen 3.921,22 Euro, die Forderungen gegenüber dem Gesellschafter 10.512,14 Euro. Der Jahresabschluss wurde nach teilweiser Gewinnverwendung aufgestellt. In den Bilanzverlust wurde ein Verlustvortrag von 64.220,89 Euro einbezogen. 20,9 TEUR der bilanzierten Verbindlichkeiten sind durch Grundpfandrechte abgesichert (Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten). Der Jahresabschluss wurde am 22.12.2010 festgestellt. Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs wurden die Geschäfte des Unternehmens durch den Geschäftsführer, Herr Peter Petersen, geführt.
  

Neusäß, 30.12.2010
gezeichnet: P. Petersen


  

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