Global Tool
+ Supply GmbH
Augsburg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2009
EUR |
31.12.2008
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
560,50 |
5,00 |
| I.
Sachanlagen |
560,50 |
5,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
289.633,06 |
248.291,37 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
289.633,06 |
248.214,79 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
0,00 |
76,58 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
560,00 |
590,00 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
18.278,66 |
55.073,10 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
309.032,22 |
303.959,47 |
Passiva
|
|
31.12.2009
EUR |
31.12.2008
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Bilanzverlust |
43.843,25 |
80.637,69 |
| III.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
18.278,66 |
55.073,10 |
| B.
Rückstellungen |
278.947,33 |
247.696,49 |
| C.
Verbindlichkeiten |
30.084,89 |
56.262,98 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
309.032,22 |
303.959,47 |
Anhang
Der Jahresabschluss der Global Tool + Supply GmbH
wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften
des Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz oder im Anhang
gemacht werden können, sind insgesamt im Anhang
aufgeführt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Es wurde unter dem Gesichtspunkt der
Unternehmensfortführung bewertet. Obwohl sich in der
Bilanz ein nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag
ermittelt, ergaben sich keine konkreten Zweifel an der
Möglichkeit der Fortführung. Der Gesellschafter
stellt durch Beschlüsse (bedingter Forderungsverzicht)
sicher, dass eine tatsächliche Überschuldung
nicht eingetreten ist. Außerdem sind die
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstitute durch
Grundpfandrechte des Gesellschafters gesichert. Eine
rechnerische und rechtliche Überschuldung liegen daher
nicht vor. Die Gesellschaft wurde am 09.02.2010 durch
Beschluss des Gesellschafters aufgelöst. Die
Gesellschaft nimmt steuerliche Bewertungswahlrechte wahr
und übernimmt diese - soweit zulässig - in die
Handelsbilanz. Bei zwingender Durchbrechung der
Maßgeblichkeitskriterien wird den Abweichungen durch
Zu- und Abrechnungen Rechnung getragen. Die auf den
vorhergehenden Jahresabschluss angewandten
Bewertungsmethoden wurden beibehalten (§ 252 Abs. 1
Nr. 6 HGB). Die Vermögensgegenstände und Schulden
wurden einzeln bewertet. Saldierungen wurden nicht
vorgenommen. Die Aufwendungen und Erträge des
Geschäftsjahres wurden unabhängig von den
Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss
berücksichtigt. Allen am Bilanzstichtag bestehenden
Risiken - soweit sie bis zur Aufstellung des
Jahresabschlusses erkennbar waren - ist durch die Bildung
von Rückstellungen und Wertberichtigungen Rechnung
getragen. Nicht realisierte Gewinne wurden nicht
ausgewiesen. Die einzelnen Posten der Bilanz und der
Gewinn- und Verlustrechnung haben wir im
Erläuterungsteil ausführlich besprochen. Die
Abschreibungen wurden entsprechend der steuerlichen
Vorschriften ermittelt und - soweit diese von den
handelsrechtlichen Vorschriften abweichen - gem. § 254
Satz 1 HGB in die Handelsbilanz übernommen. Das
Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar um
planmäßige Abschreibungen vermindert. Die
planmäßigen Abschreibungen wurden nach der
voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände und entsprechend den
steuerlichen Vorschriften nur linear vorgenommen. Seit
01.01.2008 müssen selbständig nutzungsfähige
bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens
(geringwertige Wirtschaftsgüter), deren Anschaffungs-
und Herstellungskosten nach Abzug der Vorsteuer nicht mehr
als 150,00 Euro betragen haben, in voller Höhe im
Erwerbsjahr abgeschrieben werden (§ 6 Abs. 2 EStG). Im
Erwerbsjahr 2007 und früher wurden die geringwertigen
Wirtschaftsgüter (Anschaffungs- und Herstellungskosten
bis 410,00 Euro) ebenso in voller Höhe abgeschrieben.
Für abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter, deren
Anschaffungs- und Herstellungskosten mehr als 150,00 Euro,
aber nicht mehr als 1.000,00 Euro betragen, ist in den
Jahren 2008 und 2009 zwingend ein Sammelposten zu bilden,
der gem. § 6 Abs. 2a EStG gleichmäßig auf
fünf Jahre verteilt werden muss. Die Forderungen und
sonstigen Vermögensgegenstände sind zum Nennwert
unter Berücksichtigung des erkennbaren und latent
vorhandenen Ausfallrisikos bewertet. Unter den
aktiven Rechnungsabgrenzungsposten ist nur transitorischer
Aufwand, der zeitanteilig berücksichtigt wurde,
ausgewiesen. Die sonstigen Rückstellungen wurden
für alle weiteren ungewissen
Verbindlichkeiten im Rahmen des § 249 Abs. 1
HGB i. V. mit Abschn. 5.7 und Abschn. 6.11 EStR gebildet.
Dabei wurden alle erkennbaren Risiken
berücksichtigt. Für ungewisse
Verbindlichkeiten aus Pensionsverpflichtungen wurden
Rückstellungen gebildet. Die Rückstellungsbildung
wurde auf der Basis versicherungsmathematischer
Berechnungen entsprechend den steuerlichen Regelungen nach
dem Teilwertverfahren durchgeführt. Die
Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag gem.
§ 253 Abs. 1 HGB i. V. mit Abschn. 6.10 EStR
angesetzt. Von den gesamten Verbindlichkeiten weisen
30.084,89 Euro eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr auf. Die
Verbindlichkeiten gegenüber dem Gesellschafter
betragen 3.921,22 Euro, die Forderungen gegenüber dem
Gesellschafter 10.512,14 Euro. Der Jahresabschluss wurde
nach teilweiser Gewinnverwendung aufgestellt. In den
Bilanzverlust wurde ein Verlustvortrag von 64.220,89 Euro
einbezogen. 20,9 TEUR der bilanzierten Verbindlichkeiten
sind durch Grundpfandrechte abgesichert (Verbindlichkeiten
gegenüber Kreditinstituten). Der Jahresabschluss wurde
am 22.12.2010 festgestellt. Während des abgelaufenen
Geschäftsjahrs wurden die Geschäfte des
Unternehmens durch den Geschäftsführer, Herr
Peter Petersen, geführt.
Neusäß,
30.12.2010
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gezeichnet: P. Petersen
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