Fensterplatz Amberg GmbH
Amberg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
4.244,00 |
6.045,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1,00 |
1,00 |
| II.
Sachanlagen |
4.243,00 |
6.044,00 |
| III.
Finanzanlagen |
0,00 |
0,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
45.776,51 |
45.679,56 |
| I.
Vorräte |
13.451,35 |
17.374,60 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
31.883,92 |
28.127,46 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
441,24 |
177,50 |
| C.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
88.970,76 |
92.749,80 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
138.991,27 |
144.474,36 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
117.749,80 |
145.342,28 |
| III.
Jahresüberschuss |
3.779,04 |
27.592,48 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
88.970,76 |
92.749,80 |
| B.
Rückstellungen |
4.894,00 |
4.709,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
134.097,27 |
139.765,36 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
134.097,27 |
139.765,36 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
138.991,27 |
144.474,36 |
Anhang für
das Geschäftsjahr 2010
Fensterplatz Amberg GmbH
Amberg
I.
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen GmbH
gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf.
Der vorliegende Jahresabschluss ist
grundsätzlich unter Beibehaltung der für den
Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und
Bewertungsgrundsätze nach den für kleinen
Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt (§§ 265 Abs. 1 S
2, § 266 ff HGB).
Der Jahresabschluss wurde erstmals nach den
Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes
(BilMoG) aufgestellt. Die bisherige Form der Darstellung
und die bisher angewandten Bewertungsmethoden wurden
insoweit angepasst. Eine Durchbrechung der Stetigkeit liegt
insoweit nicht vor (Art. 67 Abs. 8 S. 1 HGB). Die
Vorjahreszahlen wurden entsprechend Art. 67 Abs. 8 S. 2
EGHGB nicht angepasst.
Ergebniswirksame Anpassungen zum 1. Januar 2010 auf
Grund des Übergangs auf die
Rechnungslegungsvorschriften nach BilMoG waren nicht
erforderlich, so dass auch kein außerordentliches
Ergebnis auszuweisen ist.
II.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Der Jahresabschluss der Gesellschaft wurde trotz der
bilanziellen Überschuldung auf der Grundlage von
qualifizierten Rangrücktrittserklärungen des
Gesellschafters unter Berücksichtigung des Grundsatzes
der Unternehmensfortführung (§ 252 Abs. 1 Nr. 2
HGB) aufgestellt. Zu Einzelheiten wird auf die
Ausführungen zur Bilanz in Abschnitt III. dieses
Anhangs verwiesen.
Im Einzelnden wurden folgende Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden angewendet:
Die immaterielle Vermögensgegenstände und
das Sachanlagevermögen wurden zu
Anschaffungskosten, vermindert um lineare Abschreibungen
(Nutzungsdauer zwischen drei und vierzehn Jahren)
angesetzt. Die geringwertigen Wirtschaftsgüter werden
im Zugangsjahr nicht voll abgeschrieben. Für
Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten zwischen EUR
150,00 - EUR 1.000,00 wurde ein steuerlich zulässiger
Sammelposten gebildet (Nutzungsdauer 5 Jahre ). Aufgrund
der geringen Höhe wurde auf eine handelsrechtlich
abweichende Behandlung verzichtet. Neue Sammelposten wurden
nicht mehr gebildet.
Die Bewertung der Gegenstände des
Vorratsvermögens erfolgte grundsätzlich zu
Anschaffungskosten unter Beachtung des
Niederstwertprinzips.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich
mit Ihren Nennwerten angesetzt.
Die flüssigen Mittel wurden mit ihren Nennwerten
angesetzt.
Der Rechnungsabgrenzungsposten wurde zu Nennwerten
angesetzt.
Die Posten des Eigenkapitals wurden zu Nennwerten
bilanziert.
Die sonstigen Rückstellungen
berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und
ungewissen Verpflichtungen.
Die Verbindlichkeiten wurden mit ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
III.
Angaben zur Bilanz
Zur Vermeidung einer möglichen
Überschuldung im insolvenzrechtlichen Sinne trat der
Gesellschafter durch Rangrücktrittsvereinbarungen mit
gegenüber der Gesellschaft bestehenden Forderungen in
Höhe von TEUR 92 hinter die Forderungen aller
gegenwärtigen und zukünftigen Gläubiger der
Gesellschaft in der Weise zurück.
Der Gesellschafter hat sich verpflichtet, seine
nachrangigen Forderungen gegenüber der Gesellschaft so
lange wie die teilweise oder vollständige Befriedigung
dieser Forderungen zu einer Überschuldung der
Gesellschaft gem. § 19 Abs. 2 Satz 1 InsO führt,
nicht geltend zu machen.
Die Tilgung obiger im Rang zurückgetretener
Forderungen wird der Gesellschafter nur verlangen, soweit
die Gesellschaft diese aus künftigen
Jahresüberschüssen, aus weiterem, die sonstigen
Verbindlichkeiten der Gesellschaft übersteigendem
freien Vermögen oder einem etwaigen
Liquidationsüberschuss und erst nach Befriedigung
sämtlicher nicht nachrangiger Gläubiger, leisten
kann.
Im Falle eines Insolvenzverfahrens darf der
Gesellschafter seine nachrangigen Forderungen nur im Rang
nach allen vorrangigen Gläubigern anmelden und die
Begleichung seiner Forderungen erst nach Befriedigung der
Forderungen aller vorrangiger Gläubiger und
nachrangiger Gläubiger nach § 39 Abs. 1 Nr. 1 bis
5 InsO geltend machen.
Die Forderungen gegenüber Gesellschaftern
betragen EUR 26.625,09 (i.VJ EUR 20.857,01)
Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter
betragen EUR 92.488,48 (i. VJ EUR 98.539,91)
Von den Verbindlichkeiten haben EUR 134.097,27 (i.
VJEUR 139.765,36) eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
Die Verbindlichkeiten aus Steuern betragen EUR
3.508,10 (i. VJ EUR 2.636,41).
Haftungsverhältnisse i.S.d .§ 251 HBG
bestanden nicht.
V.
Sonstige Angaben
Die Geschäftsführung schlägt vor, den
Jahresüberschuss in Höhe von EUR 3.779,04 mit dem
Verlustvortrag in Höhe von EUR 117.749,80 zu
verrechnen.
Im Geschäftsjahr 2010 erfolgte die
Geschäftsführung der Gesellschaft durch den
Geschäftsführer
Herr Heinz Reif, Roding
Der Geschäftsführer ist von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Amberg, den 08. Juni 2011
…………………………………………
Fensterplatz Amberg GmbH
Heinz Reif
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 06.06.2011
festgestellt.
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