input film GmbHLiquidiert

14057 Berlin, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) HRB 85715
Eingetragen
14.7.2004
Branche
Herstellung von sonstigen Videofilmen, von Filmen und FernsehprogrammenHerstellung von Verpackungsmitteln aus KunststoffenNachbearbeitung und sonstige Filmtechnik
Gegenstand
Die Herstellung von Film- und Fernsehproduktionen, insbesondere zu Werbezwecken, sowie deren Verwertung auf jedem technischen System sowie alle hiermit verbundenen Tätigkeiten.

Historie

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Management

NameRolle
Ulrike Kandlinger
seit 14.7.2004
Geschäftsführer

Konzern- und Jahresabschlüsse

input film GmbH

Berlin

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

BILANZ



AKTIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Anlagevermögen

I. Sachanlagen

16198,91

22981,36

II. Finanzanlagen

520,00

520,00

B. Umlaufvermögen

I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

81082,70

129110,67

II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

15757,00

3814,29

C. Rechnungsabgrenzungsposten

1400,57

4761,91

Summe Aktiva

114959,18

161188,23



PASSIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Eigenkapital

I. Gezeichnetes Kapital

25000,00

25000,00

II. Bilanzgewinn

86763,81

110447,29

B. Rückstellungen

3000,00

19775,00

C. Verbindlichkeiten

195,37

5965,94

Summe Passiva

114959,18

161188,23

ANHANG für das Geschäftsjahr 31.12.2010

1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Der Jahresabschluss der Input Film GmbH in 14167 Berlin auf den 31.12.2010 wurde auf Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des HGB aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbHG sowie ggf. des Gesellschaftsvertrages zu beachten.

Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung des Jahresabschlusses wurden in Anspruch
genommen.

Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) wurden die Vorjahresvergleichszahlen aufgrund des Wahlrechtes des Artikels 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.

Die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB. Die Darstellung der Bilanz erfolgt in Kontoform nach § 266 HGB.

Mit Ausnahme der gesetzlich zulässigen Durchbrechung der Bilanzkontinuität durch die erstmalige
Anwendung des BilMoG, stimmen die Wertansätze in der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein.

Die Vermögensgegenstände und Schulden sind zum Abschlussstichtag einzeln bewertet.

Es ist vorsichtig bewertet worden, insbesondere sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.

Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahrs sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss berücksichtigt.

2. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen.

Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um die planmäßigen (ggf. außerplanmäßigen) Abschreibungen, angesetzt. Die Abschreibungen auf Zugänge im Geschäftsjahr wurden zeitanteilig berechnet.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nennewert, vermindert um Wertberichtigungen und unter Beachtung des Niederstwertprinzips angesetzt.

Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten angesetzt.

Bei der Bemessung der Rückstellungen wurde allen erkennbaren Risiken angemessen und ausreichend Rechnung getragen.

Die Bewertung der Rückstellungen erfolgte jeweils in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden Marktzinssatz abgezinst.

Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet.

Die Befreiungsvorschrift des § 274 a Nr. 5 HGB über die Abgrenzung latenter Steuern wurde in Anspruch genommen.

3. Erläuterungen zur Bilanz

Anlagevermögen

Die Entwicklung des Anlagevermögens ist dem Anlagespiegel zu entnehmen.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind - wie im Vorjahr- sämtlich innerhalb eines Jahres fällig.

Bei den sonstigen Vermögensgegenständen bestehen keine Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr.

Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen betreffen im wesentlichen

· Abschlusskosten

Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren bestehen nicht.

4. Sonstige Pflichtangaben

Unternehmensorgane

Im abgelaufenen Geschäftsjahr waren die folgenden Geschäftsführer bestellt:

Frau Ulrike Kandlinger

Sie ist alleinvertretungsberechtigt und vom Selbstkontrahierungsverbot befreit.

 

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 04.10.2011

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