Hugl
GmbH
Ehekirchen,
Ortsteil Bonsal
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
35.241,00 |
40.462,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1.065,00 |
382,00 |
| II.
Sachanlagen |
34.176,00 |
40.080,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
61.844,63 |
115.980,77 |
| I.
Vorräte |
7.533,20 |
4.328,10 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
40.200,01 |
81.760,89 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
14.111,42 |
29.891,78 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
8.084,52 |
6.790,86 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
10.710,47 |
18.052,45 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
115.880,62 |
181.286,08 |
Passiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| 1.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-12.500,00 |
-12.500,00 |
| 2.
eingefordertes Kapital |
12.500,00 |
12.500,00 |
| II.
Verlustvortrag |
30.552,45 |
21.358,33 |
| III.
Jahresüberschuss |
7.341,98 |
-9.194,12 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
10.710,47 |
18.052,45 |
| B.
Rückstellungen |
26.407,31 |
21.218,61 |
| C.
Verbindlichkeiten |
89.473,31 |
160.067,47 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
48.621,34 |
98.523,15 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
115.880,62 |
181.286,08 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Hugl GmbH wurde auf der
Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses
nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurden
die Vorjahresvergleichszahlen auf Grund des Wahlrechts des
Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Besonderheiten der Form des Jahresabschlusses
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear und degressiv
vorgenommen.
Der Übergang von der degressiven zur linearen
Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu
einer höheren Jahresabschreibung führt.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Forderungen und Wertpapiere wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
übernommen werden.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der
Bilanz und Gewinn- und
Verlustrechnung
Angabe zu Verbindlichkeiten
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt Euro 48.621,34
(Vorjahr: Euro 98.523,15).
Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit >
5 Jahre und der Sicherungsrechte
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten
mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt
Euro 40.851,97 (Vorjahr: Euro 60.045,57).
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten,
die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert
sind, beträgt Euro 40.851,97 (Vorjahr: Euro
60.045,57).
Sonstige Pflichtangaben
Angaben zur Vermittlung eines besseren Einblicks in die
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
Die nachfolgenden, zusätzlichen Angaben sind bei
der Beurteilung der wirtschaftlichen Lage zu beachten:
Namen der Geschäftsführer
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
Erster
Geschäftsführer:
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Herr Markus Hugl
|
Angaben zu Ausleihungen, Forderungen und
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
(§ 42 Abs. 3 GmbHG / § 264c Abs. 1 HGB)
Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die
nachfolgenden Rechte und Pflichten:
Sachverhalte
|
Betrag
|
|
Euro
|
Verbindlichkeiten
|
19.364,18
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1. Es existiert eine Rangrücktrittsvereinbarung
zwischen dem Gläubiger Hugl Markus und der Schuldnerin
Hugl GmbH mit folgendem Text:
§ 1 Rangrücktritt
(1) Der oben genannte Gläubiger
tritt mit seiner Forderung gegen die Schuldnerin hinter
sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen
anderen Gläubiger der Schuldnerin im Rang hinter die
Gläubiger i.S.d. § 39 Abs. 1 Nr. 5 InsO
zurück, soweit diese nicht ebenfalls den Nachrang
ihrer Forderung vereinbart haben; in diesem Fall besteht
Gleichrang.
(2) Der Gläubiger darf seine Forderungen
solange und soweit nicht geltend machen, wie Befriedigungen
hierauf zu einer Überschuldung der Schuldnerin i.S.d.
§ 19 InsO führen würden.
§ 2 Anspruch des Gläubigers
außerhalb des Insolvenzverfahrens
Der Gläubiger verpflichtet sich, außerhalb
eines Insolvenzverfahrens, seine Ansprüche auf
Rückzahlung der zur Verfügung gestellten
Darlehensvaluta, sowie der hieraus resultierenden Zinsen so
lange nicht geltend zu machen, wie die teilweise oder
vollständige Befriedigung dieser Forderung zu einer
Überschuldung der Schuldnerin i.S.d. § 19 Abs. 2
InsO führen oder diese vertiefen würde. Die
Ansprüche des Darlehensgebers sind
ausschließlich aus einem künftigen, die
sonstigen Schulden der Gesellschaft übersteigenden
Bilanzgewinn aus einem etwaigen Liquidationsüberschuss
oder aus anderem, die sonstigen Verbindlichkeiten
übersteigenden, freiem Vermögen zu befriedigen.
§ 3 Forderungsanmeldung im
Insolvenzverfahren
Im Insolvenzverfahren darf der Gläubiger seine
nachrangigen Forderungen nur entsprechend der vereinbarten
Rangstelle anmelden und Befriedigung erst verlangen, wenn
die Forderungen aller vorrangigen Gläubiger
vollständig beglichen sind.
2. Ein Überschuldungstatbestand im Sinne des
§ 19 InsO in Verbindung mit § 64 GmbHG ist
demzufolge nicht gegeben.
gez. Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 25.06.2012
festgestellt.
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