vitagroup corporate service GmbH
Selbe AdresseTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Möbeln
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Nils Dr. Hellrung seit 20.1.2020 | Geschäftsführer |
Kamilo Kolarz seit 1.3.2017 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
PODESTA GmbH | 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
TAG TeleArzt GmbHAufgelöst | 49.50% |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
VITA PHONE GmbHMannheimJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz
AnhangA. Allgemeine AngabenDie VITA PHONE GmbH hat ihren Sitz in Mannheim und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Mannheim (Reg.Nr. HRB 9388). Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH Gesetzes beachtet. Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen GmbH gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf. Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung und bei der Offenlegung (§§ 288, 326 HGB) des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen. I. Gliederungsgrundsätze / DarstellungsstetigkeitDie Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung änderte sich nicht gegenüber dem Vorjahr. II. BilanzierungsmethodenIm Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert. Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals, sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben. III. BewertungsmethodenDie Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden. Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet: 1. Immaterielle VermögensgegenständeErworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Zur Entwicklung der immateriellen Vermögensgegenstände wird auf den Anlagespiegel verwiesen. 2. SachanlagenDie Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes. Die Abschreibungen wurden beim beweglichen Anlagevermögen gemäß §7Abs.1EStG nach der linearen Methode vorgenommen. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis 800,00 Euro wurden sofort abgeschrieben. 3. FinanzanlagenBeteiligungen wurden zu den Anschaffungskosten oder dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Ausleihungen wurden mit dem Nennwert angesetzt. 4. VorräteDie Vorräte wurden zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und sofern ein entsprechender Sachverhalt vorlag, auf den niedrigeren Börsen- und Marktpreis am Abschlussstichtag abgeschrieben. Soweit ein Börsen- oder Marktpreis nicht feststellbar war, wurden sie auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben. 5. Ford. aus Lieferungen u. Leistungen u. sonst. VermögensgegenständeDie Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände und Wertpapiere wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. 6. RückstellungenDie Rückstellungen wurden nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. 7. VerbindlichkeitenDie Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag ausgewiesen. Sofern die Tageswerte über den Erfüllungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt. B. Erläuterungen zu einzelnen Posten der BilanzI. AktivpostenUnter den sonstigen Vermögensgegenständen werden Forderungen gegen Gesellschafter von EUR 0,00 ausgewiesen. Unter den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und den sonstigen Vermögensgegenständen werden Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als 1 Jahr von EUR 0,00 ausgewiesen. Unter den sonstigen Vermögensgegenständen werden Forderungen gegen verbundene Unternehmen von EUR 1.644,49 ausgewiesen. Bei der Ermittlung der Herstellungskosten von Vermögensgegenständen des Anlagevermögens wurden keine Fremdkapitalzinsen berücksichtigt. In die Herstellungskosten von Vermögensgegenständen des Umlaufvermögens wurden keine Fremdkapitalzinsen einbezogen. II. VerbindlichkeitenDie Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von über 5 Jahren belaufen sich zum Bilanzstichtag auf EUR 0,00. Es sind Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in Höhe von EUR 0,00 enthalten. Unter den Verbindlichkeiten werden Verbindlichkeiten gegen verbundene Unternehmen von EUR 6.120.010,07 ausgewiesen. Die Geschäftsführung der VITA PHONE GmbH wurde in Kenntnis gesetzt, dass eine bilanzielle Überschuldung vorliegt. Unter Berücksichtigung der bestehenden atypisch stillen Beteiligung, welche insolvenzrechtlich nicht als Fremdkapital zu berücksichtigen ist, führt die bilanzielle Überschuldung nicht zu einer insolvenzrechtlich relevanten Überschuldung. III. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle VerpflichtungenAm Abschlussstichtag bestanden keine Haftungsverhältnisse. C. Ergänzende AngabenI. Sonstige finanzielle VerpflichtungenDer Jahresbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz enthalten und für die Beurteilung der Finanzlage von Bedeutung sind, beläuft sich auf EUR 44.029,00. II. BeteiligungenDas Unternehmen ist mit mindestens 1/5 an folgenden Unternehmen beteiligt:
1 Der Jahresabschluss der Gesellschaften für das Wirtschaftsjahr 2023 wurde noch nicht fertiggestellt. Die Ausgewiesenen Werte zum Eigenkapital sowie zum Ergebnis beziehen sich daher auf das Wirtschaftsjahr 2022. III. Angaben über Mitglieder der UnternehmensorganeGeschäftsführer
Auf die Angabe der Geschäftsführerbezüge wird gemäß §286Abs.4HGB verzichtet. IV. ArbeitnehmerIm Geschäftsjahr wurden durchschnittlich 6 Arbeitnehmer beschäftigt. D. Sonstige AngabenAuf der Passivseite der Bilanz ist unter B. eine "Stille Beteiligung" in Höhe von 43.497.338,38 € ausgewiesen. Es handelt sich hierbei um die Einlage eines am Gewinn und Verlust teilhabenden atypisch stillen Gesellschafters in Gesamthöhe von 172.497.994,58 €. Der Bilanzausweis erfolgt nach Verrechnung mit den bisherigen vertragsgemäßen Ergebnisübernahmen in Höhe von 129.000.656,20 €. Der atypisch stille Gesellschafter ist zu 98,6 % am Ergebnis, Vermögen und an den stillen Reserven der Gesellschaft beteiligt. Verluste trägt der atypisch stille Gesellschafter bis zur Höhe seiner Einlage ebenfalls zu 98,6 %. Die stille Beteiligung ist mit einer Frist von drei Monaten zum Ablauf eines Geschäftsjahres kündbar. Gemäß Gesellschafterbeschluss vom 31.01.2025 wird der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 genehmigt und festgestellt. Dem Geschäftsführer wird Entlastung erteilt.
Mannheim, den 06.02.2025 gezeichnet: Kamilo Kolarz, Dr. Nils Hellrung, Geschäftsführer Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 31.1.2025. |
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