Stammdaten

Register
Amtsgericht Mannheim HRB 9388
Eingetragen
7.12.1999
Branche
Herstellung von Bestrahlungs- und Elektrotherapiegeräten und elektromedizinischen GerätenGroßhandel mit medizinischen und orthopädischen Artikeln, Dental- und LaborbedarfEinzelhandel mit Telekommunikationsgeräten
Gegenstand
Der Betrieb von Geschäften im Bereich medizinisch-technischer Geräte und Zubehör, insbesondere Entwicklung, Herstellung, Vertrieb, Kundendienst sowie die Vergabe von Lizenzen und Vertriebsrechten.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Nils Dr. Hellrung
seit 20.1.2020
Geschäftsführer
Kamilo Kolarz
seit 1.3.2017
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (1)

NameAnteil
PODESTA GmbH
100.00%

Gesellschafter
Beta

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
PODESTA GmbH
Germany
113.800 €
93.74%
B****** H*********
7.600 €
6.26%

Beteiligungen
Beta

NameAnteil
49.50%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

VITA PHONE GmbH

Mannheim

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 50.477.841,99 48.845.724,36
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 2,00 2,00
II. Sachanlagen 7.987,00 12.430,00
III. Finanzanlagen 50.469.852,99 48.833.292,36
B. Umlaufvermögen 990.572,96 851.290,53
I. Vorräte 52.257,29 49.197,89
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 348.310,89 624.917,58
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 590.004,78 177.175,06
C. Rechnungsabgrenzungsposten 30.158,26 52.448,43
D. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 3.387.731,48 3.407.122,73
E. sonstige Aktiva 0,00 2.204,00
Bilanzsumme, Summe Aktiva 54.886.304,69 53.158.790,05

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. gezeichnetes Kapital 121.400,00 121.400,00
B. Kapitalrücklage 11.600.075,48 11.600.075,48
C. Bilanzverlust 15.109.206,96 15.128.598,21
D. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 3.387.731,48 3.407.122,73
E. Einlagen stiller Gesellschafter 43.497.338,38 42.128.983,87
F. Rückstellungen 168.974,03 73.023,99
G. Verbindlichkeiten 11.219.367,28 10.927.306,53
H. Rechnungsabgrenzungsposten 625,00 29.475,66
Bilanzsumme, Summe Passiva 54.886.304,69 53.158.790,05

Anhang

A. Allgemeine Angaben

Die VITA PHONE GmbH hat ihren Sitz in Mannheim und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Mannheim (Reg.Nr. HRB 9388).

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH Gesetzes beachtet.

Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen GmbH gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf.

Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung und bei der Offenlegung (§§ 288, 326 HGB) des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen.

I. Gliederungsgrundsätze / Darstellungsstetigkeit

Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung änderte sich nicht gegenüber dem Vorjahr.

II. Bilanzierungsmethoden

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals, sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert.

Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben.

III. Bewertungsmethoden

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.

Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:

1. Immaterielle Vermögensgegenstände

Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Zur Entwicklung der immateriellen Vermögensgegenstände wird auf den Anlagespiegel verwiesen.

2. Sachanlagen

Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet.

Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes.

Die Abschreibungen wurden beim beweglichen Anlagevermögen gemäß §7Abs.1EStG nach der linearen Methode vorgenommen.

Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis 800,00 Euro wurden sofort abgeschrieben.

3. Finanzanlagen

Beteiligungen wurden zu den Anschaffungskosten oder dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.

Ausleihungen wurden mit dem Nennwert angesetzt.

4. Vorräte

Die Vorräte wurden zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und sofern ein entsprechender Sachverhalt vorlag, auf den niedrigeren Börsen- und Marktpreis am Abschlussstichtag abgeschrieben. Soweit ein Börsen- oder Marktpreis nicht feststellbar war, wurden sie auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben.

5. Ford. aus Lieferungen u. Leistungen u. sonst. Vermögensgegenstände

Die Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände und Wertpapiere wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt.

6. Rückstellungen

Die Rückstellungen wurden nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung ermittelt.

Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.

7. Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag ausgewiesen. Sofern die Tageswerte über den Erfüllungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.

B. Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz

I. Aktivposten

Unter den sonstigen Vermögensgegenständen werden Forderungen gegen Gesellschafter von EUR 0,00 ausgewiesen.

Unter den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und den sonstigen Vermögensgegenständen werden Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als 1 Jahr von EUR 0,00 ausgewiesen.

Unter den sonstigen Vermögensgegenständen werden Forderungen gegen verbundene Unternehmen von EUR 1.644,49 ausgewiesen.

Bei der Ermittlung der Herstellungskosten von Vermögensgegenständen des Anlagevermögens wurden keine Fremdkapitalzinsen berücksichtigt.

In die Herstellungskosten von Vermögensgegenständen des Umlaufvermögens wurden keine Fremdkapitalzinsen einbezogen.

II. Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von über 5 Jahren belaufen sich zum Bilanzstichtag auf EUR 0,00.

Es sind Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in Höhe von EUR 0,00 enthalten.

Unter den Verbindlichkeiten werden Verbindlichkeiten gegen verbundene Unternehmen von EUR 6.120.010,07 ausgewiesen.

Die Geschäftsführung der VITA PHONE GmbH wurde in Kenntnis gesetzt, dass eine bilanzielle Überschuldung vorliegt. Unter Berücksichtigung der bestehenden atypisch stillen Beteiligung, welche insolvenzrechtlich nicht als Fremdkapital zu berücksichtigen ist, führt die bilanzielle Überschuldung nicht zu einer insolvenzrechtlich relevanten Überschuldung.

III. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen

Am Abschlussstichtag bestanden keine Haftungsverhältnisse.

C. Ergänzende Angaben

I. Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Der Jahresbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz enthalten und für die Beurteilung der Finanzlage von Bedeutung sind, beläuft sich auf EUR 44.029,00.

II. Beteiligungen

Das Unternehmen ist mit mindestens 1/5 an folgenden Unternehmen beteiligt:

Name Sitz Anteil Eigenkapital Ergebnis
Vitapublic GmbH München 95% -21.925,16 € -309,82 €
Studio360Grad GmbH 1 München 100% 11.703.043,80 € -1.116.527,77 €
eSport Studio GmbH & Co. KG München 70% -6.700.638,81 € -414.489,00 €
Vitacare GmbH München 100% -5.520.616,69 € -186.902,56 €

1 Der Jahresabschluss der Gesellschaften für das Wirtschaftsjahr 2023 wurde noch nicht fertiggestellt. Die Ausgewiesenen Werte zum Eigenkapital sowie zum Ergebnis beziehen sich daher auf das Wirtschaftsjahr 2022.

III. Angaben über Mitglieder der Unternehmensorgane

Geschäftsführer

Familienname Vorname Funktion Vertretungsbefugnis
Kolarz Kamilo Geschäftsführer Einzelvertretung
Hellrung Dr. Nils Geschäftsführer Einzelvertretung

Auf die Angabe der Geschäftsführerbezüge wird gemäß §286Abs.4HGB verzichtet.

IV. Arbeitnehmer

Im Geschäftsjahr wurden durchschnittlich 6 Arbeitnehmer beschäftigt.

D. Sonstige Angaben

Auf der Passivseite der Bilanz ist unter B. eine "Stille Beteiligung" in Höhe von 43.497.338,38 € ausgewiesen. Es handelt sich hierbei um die Einlage eines am Gewinn und Verlust teilhabenden atypisch stillen Gesellschafters in Gesamthöhe von 172.497.994,58 €. Der Bilanzausweis erfolgt nach Verrechnung mit den bisherigen vertragsgemäßen Ergebnisübernahmen in Höhe von 129.000.656,20 €. Der atypisch stille Gesellschafter ist zu 98,6 % am Ergebnis, Vermögen und an den stillen Reserven der Gesellschaft beteiligt. Verluste trägt der atypisch stille Gesellschafter bis zur Höhe seiner Einlage ebenfalls zu 98,6 %. Die stille Beteiligung ist mit einer Frist von drei Monaten zum Ablauf eines Geschäftsjahres kündbar.

Gemäß Gesellschafterbeschluss vom 31.01.2025 wird der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 genehmigt und festgestellt. Dem Geschäftsführer wird Entlastung erteilt.

 

Mannheim, den 06.02.2025

gezeichnet: Kamilo Kolarz, Dr. Nils Hellrung, Geschäftsführer

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 31.1.2025.

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