Cybermedia Verlagsgesellschaft mbH

Wallbergstraße 10, 86415 Mering, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Augsburg HRB 13272
Eingetragen
18.5.1993
Branche
Verlegen von ZeitschriftenVerlegen von ZeitungenVerlegen von Büchern
Gegenstand
Betrieb eines Verlags für Druckerzeugnisse und Publikationen auf Datenträgern, einschließlich Leserservice.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Martin Gaksch
seit 30.7.2002
Geschäftsführer
Andreas Knauf
seit 30.7.2002
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

Daten zu wirtschaftlich Berechtigten sind nur für registrierte Nutzer zugänglich.

Gesellschafter

3 Gesellschafter

GmbH-Struktur

2 von 3 angezeigt

86507 Kleinaitingen
22.900 DM
44.90%
86510 Hörmannsberg
22.900 DM
44.90%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Cybermedia Verlagsgesellschaft mbH

Mering

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.04.2023 bis zum 31.03.2024

Bilanz

Aktiva

31.3.2024
EUR
31.3.2023
EUR
A. Anlagevermögen 336,00 784,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1,00 1,00
II. Sachanlagen 335,00 783,00
B. Umlaufvermögen 634.406,99 727.305,71
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 156.280,72 131.076,28
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 478.126,27 596.229,43
C. Rechnungsabgrenzungsposten 45.696,50 54.214,94
Aktiva 680.439,49 782.304,65

Passiva

31.3.2024
EUR
31.3.2023
EUR
A. Eigenkapital 401.073,77 471.956,34
I. Gezeichnetes Kapital 26.075,89 26.075,89
II. Gewinnvortrag 445.880,45 436.996,20
III. Jahresfehlbetrag 70.882,57 -8.884,25
B. Rückstellungen 54.708,69 99.922,27
C. Verbindlichkeiten 25.918,02 36.095,09
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 25.918,02 36.095,09
D. Rechnungsabgrenzungsposten 198.739,01 174.330,95
Summe Passiva 680.439,49 782.304,65

Anhang


1. Grundlagen des Jahresabschlusses

1.1 Buchführung und Inventar, erteilte Auskünfte

Für die Gesellschaft besteht nach § 238 HGB Buchführungspflicht.

Die Buchführung wurde auf EDV-Systemen des Unternehmens er stellt. Die dabei eingesetzte Software (Kanzlei-)Rechnungswesen der DATEV eG erfüllt nach einer Bescheinigung der Ernst & Young GmbH vom 13.03.2019 die Voraussetzungen für eine ordnungsmäßige Finanzbuchführung und Entwicklung des Jahresabschlusses.
Die Anlagenbuchführung wurde auf EDV-Systemen des Unternehmens erstellt. Die dabei eingesetzte Software Anlagenbuchführung der DATEV eG erfüllt im Zusammenhang mit einer Bescheinigung der Ernst & Young GmbH vom 06.03.2017 zur Prüfung der Ordnungsmäßigkeit des Programms Kanzlei-Rechnungswesen die Voraussetzungen für ei ne ordnungsmäßige Anlagenbuchführung.

Die Lohn- und Gehaltsbuchführung wurde auf EDV-Systemen des Unternehmens erstellt. Die dabei eingesetzte Software Lohn im RZ mit LODAS der DATEV eG erfüllt nach einer Bescheinigung der Ernst & Young GmbH vom 19.11.2015 die Voraussetzungen für ei ne ordnungsmäßige Lohn- und Gehaltsbuchführung.
Die Verfahrensabläufe in der Buchführung haben keine nennenswerten organisatorischen Änderungen erfahren.
Auskünfte erteilte: Herr Martin Gaksch und Herr Andreas Knauf - Geschäftsführer -

Alle erbetenen Auskünfte, Aufklärungen und Nachweise wurden von der Geschäftsführung und von den zur Auskunft benannten Mitarbeitern bereitwillig erbracht.

1.2 Festlegungen über die Ausübung von Wahlrechten

Erforderliche Entscheidungen über die Ausübung materieller und formeller Gestaltungsmöglichkeiten (Ansatz-, Bewertungs- und Ausweiswahlrechte sowie Ermessensentscheidungen) gehören nicht zur Erstellung des Jahresabschlusses. Ich habe meinen Auftraggeber jedoch über die Ausübung materieller und formeller Gestaltungsmöglichkeiten (Ansatz-, Bewertungs- und Ausweiswahlrechte sowie Ermessensentscheidungen) in Kenntnis gesetzt, Entscheidungsvorgaben meines Auftraggebers hier zu eingeholt und diese im Rahmen der Erstellung exakt nach den Vorgaben des Kaufmanns bzw. der gesetzlichen Vertreter ausgeübt.
Entsprechendes galt für Entscheidungen über die Anwendung von Aufstellungs- und Offenlegungserleichterungen des Jahresabschlusses für kleine und mittelgroße Gesellschaften. Ich habe meinen Auftraggeber darüber hinaus über gesetzliche Fristen zur Aufstellung, Feststellung und Offenlegung des Jahresabschlusses aufgeklärt.

1.3 Feststellungen zu den Grundlagen des Jahresabschlusses

Die Saldenvorträge zum 1. April 2023 entsprechen den Ansätzen in der Bilanz zum 31. März 2024. Der Jahresabschluss wurde auf meinen EDV-Systemen erstellt. Die dabei eingesetzte Software Kanzlei-Rechnungswesen der DATEV eG in Nürnberg erfüllt nach einer Bescheinigung der Ernst & Young GmbH vom 06.03.2017 die Voraussetzungen für eine ordnungsmäßige Finanzbuchführung und Entwicklung des Jahresabschlusses.
Soweit sich im Rahmen meiner Jahresabschlusserstellung Buchungen ergaben, habe ich diese mit der Geschäftsführung meines Auftraggebers abgestimmt. Die Abschlussbuchungen wurden bis zum
Abschluss meiner Tätigkeit vorgenommen.
Die Gliederung des Jahresabschlusses entspricht den Vorschriften des HGB unter besonderer Beachtung der §§ 266 und 275 HGB. Das Anlagevermögen ist in einem Bestandsnachweis
ordnungsgemäß entwickelt. Die geltenden handelsrechtlichen Bewertungsvorschriften wurden unter Berücksichtigung der Fortführung der Unternehmenstätigkeit beachtet.

sonstige Berichtsbestandteile


13.02.2025

Gesellschaftergeschäftsführer
Herr Martin Gaksch
Herr Andreas Knauf


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 13.02.2025 festgestellt.

Nachrichten & Medien

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