Cybermedia
Verlagsgesellschaft mbH
Mering
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.04.2023 bis zum 31.03.2024
Bilanz
Aktiva
|
|
31.3.2024
EUR |
31.3.2023
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
336,00 |
784,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1,00 |
1,00 |
| II.
Sachanlagen |
335,00 |
783,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
634.406,99 |
727.305,71 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
156.280,72 |
131.076,28 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
478.126,27 |
596.229,43 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
45.696,50 |
54.214,94 |
| Aktiva |
680.439,49 |
782.304,65 |
Passiva
|
|
31.3.2024
EUR |
31.3.2023
EUR |
| A.
Eigenkapital |
401.073,77 |
471.956,34 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
26.075,89 |
26.075,89 |
| II.
Gewinnvortrag |
445.880,45 |
436.996,20 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
70.882,57 |
-8.884,25 |
| B.
Rückstellungen |
54.708,69 |
99.922,27 |
| C.
Verbindlichkeiten |
25.918,02 |
36.095,09 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
25.918,02 |
36.095,09 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
198.739,01 |
174.330,95 |
| Summe
Passiva |
680.439,49 |
782.304,65 |
Anhang
1. Grundlagen des Jahresabschlusses
1.1 Buchführung und Inventar, erteilte
Auskünfte
Für die Gesellschaft besteht nach § 238 HGB
Buchführungspflicht.
Die Buchführung wurde auf EDV-Systemen des
Unternehmens er stellt. Die dabei eingesetzte Software
(Kanzlei-)Rechnungswesen der DATEV eG erfüllt nach
einer Bescheinigung der Ernst & Young GmbH vom
13.03.2019 die Voraussetzungen für eine
ordnungsmäßige Finanzbuchführung und
Entwicklung des Jahresabschlusses.
Die Anlagenbuchführung wurde auf EDV-Systemen
des Unternehmens erstellt. Die dabei eingesetzte Software
Anlagenbuchführung der DATEV eG erfüllt im
Zusammenhang mit einer Bescheinigung der Ernst & Young
GmbH vom 06.03.2017 zur Prüfung der
Ordnungsmäßigkeit des Programms
Kanzlei-Rechnungswesen die Voraussetzungen für ei ne
ordnungsmäßige Anlagenbuchführung.
Die Lohn- und Gehaltsbuchführung wurde auf
EDV-Systemen des Unternehmens erstellt. Die dabei
eingesetzte Software Lohn im RZ mit LODAS der DATEV eG
erfüllt nach einer Bescheinigung der Ernst & Young
GmbH vom 19.11.2015 die Voraussetzungen für ei ne
ordnungsmäßige Lohn- und
Gehaltsbuchführung.
Die Verfahrensabläufe in der Buchführung
haben keine nennenswerten organisatorischen Änderungen
erfahren.
Auskünfte erteilte: Herr Martin Gaksch und Herr
Andreas Knauf - Geschäftsführer -
Alle erbetenen Auskünfte, Aufklärungen und
Nachweise wurden von der Geschäftsführung und von
den zur Auskunft benannten Mitarbeitern bereitwillig
erbracht.
1.2 Festlegungen über die Ausübung von
Wahlrechten
Erforderliche Entscheidungen über die
Ausübung materieller und formeller
Gestaltungsmöglichkeiten (Ansatz-, Bewertungs- und
Ausweiswahlrechte sowie Ermessensentscheidungen)
gehören nicht zur Erstellung des Jahresabschlusses.
Ich habe meinen Auftraggeber jedoch über die
Ausübung materieller und formeller
Gestaltungsmöglichkeiten (Ansatz-, Bewertungs- und
Ausweiswahlrechte sowie Ermessensentscheidungen) in
Kenntnis gesetzt, Entscheidungsvorgaben meines
Auftraggebers hier zu eingeholt und diese im Rahmen der
Erstellung exakt nach den Vorgaben des Kaufmanns bzw. der
gesetzlichen Vertreter ausgeübt.
Entsprechendes galt für Entscheidungen über
die Anwendung von Aufstellungs- und
Offenlegungserleichterungen des Jahresabschlusses für
kleine und mittelgroße Gesellschaften. Ich habe
meinen Auftraggeber darüber hinaus über
gesetzliche Fristen zur Aufstellung, Feststellung und
Offenlegung des Jahresabschlusses aufgeklärt.
1.3 Feststellungen zu den Grundlagen des
Jahresabschlusses
Die Saldenvorträge zum 1. April 2023 entsprechen
den Ansätzen in der Bilanz zum 31. März 2024. Der
Jahresabschluss wurde auf meinen EDV-Systemen erstellt. Die
dabei eingesetzte Software Kanzlei-Rechnungswesen der DATEV
eG in Nürnberg erfüllt nach einer Bescheinigung
der Ernst & Young GmbH vom 06.03.2017 die
Voraussetzungen für eine ordnungsmäßige
Finanzbuchführung und Entwicklung des
Jahresabschlusses.
Soweit sich im Rahmen meiner
Jahresabschlusserstellung Buchungen ergaben, habe ich diese
mit der Geschäftsführung meines Auftraggebers
abgestimmt. Die Abschlussbuchungen wurden bis zum
Abschluss meiner Tätigkeit vorgenommen.
Die Gliederung des Jahresabschlusses entspricht den
Vorschriften des HGB unter besonderer Beachtung der
§§ 266 und 275 HGB. Das Anlagevermögen ist
in einem Bestandsnachweis
ordnungsgemäß entwickelt. Die geltenden
handelsrechtlichen Bewertungsvorschriften wurden unter
Berücksichtigung der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit beachtet.
sonstige Berichtsbestandteile
13.02.2025
Gesellschaftergeschäftsführer
Herr Martin Gaksch
Herr Andreas Knauf
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 13.02.2025
festgestellt.
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