Stadtsparkasse Wuppertal

Stammdaten

Register
Amtsgericht Wuppertal HRA 17193
Eingetragen
25.4.2000
Branche
Kreditinstitute des SparkassensektorsKreditinstitute mit SonderaufgabenBausparkassen
Gegenstand
Betrieb der Geschäfte im Sinne der §§ 3,4 des SpkG NW in der Fassung vom 25. Januar 1995 in Verbindung mit den §§ 1, 2 Sparkassenverordnung NW in der Fassung vom 21. Juni 1999. Dies sind insbesondere die geld- und kreditwirtschaftliche Versorgung der Bevölkerung und der Wirtschaft insbesondere des Geschäftsgebietes und ihres Gewährträgers. Die Stärkung des Wettbewerbs im Kreditgewerbe. Die Förderung des Sparsinns und der Vermögensbildung der Bevölkerung sowie des eigenverantwortlichen Verhaltens der Jugend in wirtschaftlichen Angelegenheiten . Die Mittragung der Finanzierung der Schuldnerberatung in Verbraucher- und Schuldnerberatungsstellen.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Holger Iborg
seit 12.11.2024
Vorstandsmitglied
Vorstandsmitglied
Axel Jütz
seit 3.4.2024
Vorsitzender des Vorstands

Beteiligungen

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Stadtsparkasse Wuppertal

Wuppertal

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Geschäftsbericht 2023

Gegründet 1822, 202. Geschäftsjahr, Mitglied des Rheinischen Sparkassen- und Giroverbandes und über diesen dem Deutschen Sparkassen- und Giroverband e. V. angeschlossen

Lagebericht 2023

1. Grundlagen der Geschäftstätigkeit der Sparkasse

Die Stadtsparkasse Wuppertal ist gemäß § 1 des Sparkassengesetzes Nordrhein-Westfalen (SpkG NW) eine Anstalt des öffentlichen Rechts. Sie ist Mitglied des Rheinischen Sparkassen- und Giroverbandes (RSGV), Düsseldorf, und über diesen dem Deutschen Sparkassen- und Giroverband e. V. (DSGV), Berlin, angeschlossen. Sie ist beim Amtsgericht Wuppertal unter der Nummer A 17193 im Handelsregister eingetragen.

Trägerin der Stadtsparkasse Wuppertal ist die Stadt Wuppertal. Satzungsgebiet der Stadtsparkasse Wuppertal sind das Gebiet der Trägerin sowie die angrenzenden Kreise Mettmann, Ennepe-Ruhr, Oberbergischer Kreis sowie die Städte Solingen, Remscheid und Leverkusen.

Organe der Stadtsparkasse Wuppertal sind der Vorstand und der Verwaltungsrat.

Die Sparkasse ist Mitglied im RSGV und über dessen Sparkassen-Teilfonds dem Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe angeschlossen. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat das institutsbezogene Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe als Einlagensicherungssystem nach dem Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) anerkannt. Das Sicherungssystem stellt im Entschädigungsfall sicher, dass den Kund:innen der Sparkassen der gesetzliche Anspruch auf Auszahlung ihrer Einlagen gemäß dem EinSiG erfüllt werden kann ("gesetzliche Einlagensicherung"). Darüber hinaus ist es das Ziel des Sicherungssystems, einen Entschädigungsfall zu vermeiden und die Sparkassen selbst zu schützen, insbesondere deren Liquidität und Solvenz zu gewährleisten ("diskretionäre Institutssicherung").

Die Mitgliederversammlung des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes (DSGV) hat am 27.08.2021 einen Beschluss zur Weiterentwicklung des gemeinsamen Sicherungssystems gefasst.

Mit ihrer Entscheidung ist die Gruppe entsprechenden Feststellungen der Aufsichtsbehörden nachgekommen. Kern der Einigung ist u. a. ein zusätzlicher Sicherungsfonds (Zusatzfonds), der von den Instituten ab 2025 zu befüllen ist und zusätzlich zu den bestehenden Sicherungsmitteln zur Verfügung stehen soll. Damit soll ermöglicht werden, im Falle einer Krise noch schneller handlungsfähig zu sein.

Aufgabe der Stadtsparkasse Wuppertal ist es gemäß § 2 SpkG NW, der geld- und kreditwirtschaftlichen Versorgung der Bevölkerung und der Wirtschaft, insbesondere des Geschäftsgebietes und ihrer Trägerin, zu dienen. Sie stärkt den Wettbewerb im Kreditgewerbe. Sie versorgt im Kreditgeschäft vorwiegend den Mittelstand sowie die wirtschaftlich schwächeren Bevölkerungskreise. Sie führt ihre Geschäfte nach kaufmännischen Grundsätzen unter Beachtung ihres öffentlichen Auftrages. Gewinnerzielung ist nicht Hauptzweck des Geschäftsbetriebes. Sie betreibt im Rahmen des SpkG NW und den nach diesem Gesetz erlassenen Begleitvorschriften alle banküblichen Geschäfte.

Die Gesamtzahl der Beschäftigten hat sich bis zum 31. Dezember 2023 gegenüber dem Vorjahr um 4,37 % auf 1.194 erhöht, von denen 644 vollzeitbeschäftigt, 430 teilzeitbeschäftigt sowie 120 in Ausbildung sind. Der Zuwachs ist zurückzuführen auf die Entscheidung zur Umstrukturierung der Filialen im Jahr 2023 und wurde maßgeblich durch die vermehrte Einstellung von Servicekräften beeinflusst.

Die Gesamtzahl der Zweigstellen hat sich bis zum 31. Dezember 2023 gegenüber dem Vorjahr um eine auf insgesamt 36 Zweigstellen reduziert. Die Veränderung ist zurückzuführen auf die Verlagerung des bisherigen Immobilien-Standortes Werther Brücke in die Filiale Barmen.

2. Wirtschaftsbericht

2.1. Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen im Jahr 2023

Die Rahmenbedingungen für die deutsche Wirtschaft verschlechterten sich im Jahr 2023 erneut. Die geopolitische Lage verschärfte sich: zu dem fortdauernden Krieg in der Ukraine kamen die Terroranschläge auf Israel, und auch die Beziehungen zwischen China und den westlichen Staaten verschlechterten sich weiter.

Die Prognose zur Entwicklung der weltweiten Produktion, die der Internationale Währungsfonds (IWF) zum Jahresbeginn 2023 veröffentlicht hatte (+2,9 %), wurde mit 3,1 % leicht übertroffen, u.a. aufgrund der dynamischeren wirtschaftlichen Entwicklung in den USA und in mehreren Schwellenländern. Der Welthandel nahm jedoch lediglich um 0,4 % zu, statt wie prognostiziert um 2,4 % zuzulegen, was die deutsche Exportwirtschaft deutlich belastete.

Deutschland verzeichnete im Jahr 2023 einen Rückgang der gesamtwirtschaftlichen Produktion. Das Bruttoinlandsprodukt (BIP) schrumpfte um 0,3 % (arbeitstäglich bereinigt: -0,1 %), die Prognosen hatten zwischen -0,7 % bis +0,3 % gelegen. Der BIP-Rückgang um 0,3 % war insbesondere auf die Entwicklung der Konsumausgaben zurückzuführen. Die staatlichen Konsumausgaben wurden um 1,5 % verringert und reduzierten das BIP damit um 0,3 Prozentpunkte. Die privaten Konsumausgaben legten nominal um 5,6 % zu, gingen jedoch bedingt durch die hohe Inflation real um 0,7 % zurück, was das gesamtwirtschaftliche Wachstum um 0,4 Prozentpunkte verminderte.

Der Außenhandel, der sich in den Vorjahren erholt hatte, entwickelte sich im Jahr 2023 rückläufig. Da die Importe mit einem Minus von 3,4 % jedoch stärker zurückgingen als die Exporte (-2,2 %), erhöhte der Außenbeitrag das gesamtwirtschaftliche Wachstum um 0,6 Prozentpunkte.

Die sinkende Investitionstätigkeit reduzierte das BIP-Wachstum im Jahr 2023 um 0,1 %-Punkt. Während sich sowohl die Bauinvestitionen wie auch die Investitionen in sonstige Anlagen reduzierten, konnten die Ausrüstungsinvestitionen als einzige Verwendungskomponente des BIP 2023 real zulegen (+3,0 %). Hierbei ist jedoch ein Sondereffekt zu beachten, da der staatliche Umweltbonus für gewerblich genutzte Elektrofahrzeuge zu einem deutlichen Anstieg der gewerblichen Pkw-Neuzulassungen geführt hat.

Während der Beginn des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine in 2022 zu rasant steigenden Energiepreisen und einer hohen Versorgungsunsicherheit geführt hatte, standen in 2023 die negativen Folgeeffekte im Mittelpunkt, allen voran die Zinswende als Reaktion auf die hohe Inflation. Die Energiepreise blieben jedoch - trotz des deutlichen Rückgangs im Vergleich zu den Höchstständen im Jahr 2022 - hoch und belasteten insbesondere die energieintensiven Industriezweige. Von Produktionsproblemen aufgrund von Materialengpässen berichteten im Jahresdurchschnitt noch rund ein Drittel der Unternehmen.

Die nominal verfügbaren Einkommen der privaten Haushalte nahmen in 2023 deutlich um 6,1 % zu. Da jedoch die Verbraucherpreise fast im gleichen Maße stiegen, blieben die real verfügbaren Einkommen im Vergleich zum Vorjahr beinahe unverändert. Die im Vorjahr deutlich rückläufige Sparquote erhöhte sich im Jahr 2023 von 11,1 % auf 11,4 %. Damit lag die Sparquote leicht über dem Niveau vor dem Ausbruch der Pandemie (Jahresdurchschnitt 2017 - 2019: 10,9 %).

Erste Folgen der konjunkturellen Schwächephase für den deutschen Arbeitsmarkt hatten sich bereits im Jahresverlauf 2022 gezeigt und verstärkten sich im abgelaufenen Jahr. So nahm die Zahl der Arbeitslosen im Jahresdurchschnitt 2023 um 191.000 (+8 %) auf 2.609.000 Personen zu. Die Arbeitslosenquote stieg von 5,3 % im Jahr 2022 auf 5,7 % im vergangenen Jahr.

Die Zahl der Erwerbstätigen stieg dagegen um ca. 333.000 auf 45,93 Mio., noch nie waren mehr Menschen in Deutschland erwerbstätig. Allerdings fiel der Zuwachs mit +0,7 % nicht mehr so deutlich aus wie in den Vorjahren und schwächte sich im Jahresverlauf ab. Der größte Teil des Anstiegs entfiel auf die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, die von Juni 2022 bis Juni 2023 um 264.000 Personen zunahm.

Der Arbeitsmarkt hatte sich in den vergangenen Jahren auch deshalb als so robust erwiesen, weil die befürchtete Zunahme der Unternehmensinsolvenzen als Folge der Corona-Pandemie ausgeblieben war. Verschiedene Sonderregelungen im Insolvenzrecht, aber auch staatliche Stützungsmaßnahmen sowie die starke Ausweitung des Kurzarbeitergeldes hatten dafür gesorgt, dass trotz der schwierigen wirtschaftlichen Lage wenige Unternehmen in der Hochphase der Pandemie Insolvenz anmelden mussten. Mit dem schrittweisen Auslaufen dieser Maßnahmen und den wirtschaftlichen Folgen des russischen Angriffs auf die Ukraine endete der langjährige Trend sinkender Unternehmensinsolvenzen in 2022 (+3,8 %).

Im Jahr 2023 schlugen sich die weitere Verschlechterung der gesamtwirtschaftlichen Lage, die hohen Kostensteigerungen der vergangenen Jahre und die Belastung aufgrund des deutlichen Zinsanstiegs dann deutlich in den Insolvenzzahlen nieder. Die Zahl stieg um 23,5 % auf geschätzte 18.100 Unternehmensinsolvenzen, lag damit jedoch immer noch knapp unter dem Niveau von 2019 (18.830) und weit entfernt von den Insolvenzzahlen früherer Jahre (z.B. 2013: 26.120).

Alle Wirtschaftssektoren verzeichneten zweistellige Zuwächse der Insolvenzzahlen. Den stärksten Anstieg gab es im Verarbeitenden Gewerbe (+30,2 %) und im Handel (+26 %). Die Zahl der Insolvenzen im Baubereich stieg zwar weniger stark (+20,8 %), das Insolvenzrisiko ist in diesem Bereich jedoch allgemein am höchsten. Durch den Bauboom der vergangenen Jahre hatte sich der Abstand zu den anderen Wirtschaftsbereichen verringert, er ist aber in den vergangenen zwei Jahren wieder stärker gestiegen. Im Jahr 2022 lag die Insolvenzquote im Baugewerbe bei 81 (Zahl der Insolvenzen je 10.000 Unternehmen), gefolgt vom Handel mit einer Quote von 62.

Die Verbraucherpreise sind in Deutschland im Gesamtjahr 2023 um 5,9 % gestiegen. Bis auf das Vorjahr, in dem die Inflationsrate 6,9 % betragen hatte, war dies der stärkste Anstieg seit 1981. Dazu trug erneut die Preisentwicklung bei der Haushaltsenergie bei, die sich um durchschnittlich 14 % verteuerte, wobei sich die Preise der einzelnen Haushaltsenergieprodukte sehr unterschiedlich entwickelten. Auch die Nahrungsmittelpreise legten erneut zweistellig zu (+12,4 %) und lagen damit im Jahresdurchschnitt 2023 gut 30 % über dem Basisjahr 2020.

Der Blick auf die Inflationsentwicklung im Jahresverlauf zeigt einen fast durchgängigen Rückgang. Der Anstieg der Inflationsrate zum Jahresende ist auf einen statistischen Basiseffekt zurückzuführen, da der Staat die Abschlagszahlungen der privaten Haushalte für Gas und Fernwärme im Dezember 2022 übernommen hatte, was nun wegfiel.

Die Situation im Wohnungsbau hat sich 2023 angesichts stark gestiegener Zinsen und der Kostensteigerungen durch die Inflation weiter eingetrübt. Die Zahl der Baugenehmigungen für Wohnungen sank im Vergleich zum Vorjahr um 94.100 (-26,6 %) auf 260.100 und erreichte damit den niedrigsten Stand seit 2012. Die Auftragseingänge im Bauhauptgewerbe sind im Gesamtjahr 2023 um 4,4 % (real) gesunken, haben sich jedoch zuletzt stabilisiert.

Die Baukonjunktur wurde eine Zeitlang noch durch die hohen Auftragsbestände der vorangegangenen Boomphase gestützt, allerdings wurden viele bereits geplante Bauprojekte zwischenzeitlich storniert. In Summe nahmen die bereits 2022 um 1,8 % rückläufigen Bauinvestitionen im Jahr 2023 nochmals stärker ab (-2,7 %).

Auch die Preise für Wohnimmobilien haben erst mit zeitlicher Verzögerung reagiert und sind seit dem 4. Quartal 2022 im Vergleich zum jeweiligen Vorjahresquartal rückläufig. Der Rückgang hat sich seitdem in jedem Quartal verstärkt und erreichte im 3. Quartal 2023 ein Minus von 10,2 %. Dies ist der stärkste Rückgang gegenüber einem Vorjahresquartal seit dem Beginn der Zeitreihe im Jahr 2000. Dennoch ist das Preisniveau durch den rasanten Anstieg der vorangegangenen Jahre immer noch hoch. Gemessen am Häuserpreisindex des Statistischen Bundesamtes lagen die Häuserpreise im 3. Quartal 2023 knapp 60 % über dem Wert vor zehn Jahren. Dies stellt - in Kombination mit dem deutlich gestiegenen Zinsniveau - viele Interessenten vor unüberwindbare Hürden beim Erwerb von Wohneigentum.

Der im Jahr 2022 von den großen Notenbanken weltweit eingeleitete Kurswechsel in der Geldpolitik wurde 2023 fortgesetzt. Die US-amerikanische Notenbank Federal Reserve (Fed) hat ihren Leitzins seit dem Frühjahr 2022 von annähernd Null auf ein Niveau von fast 5,5 % geführt. Im Jahresverlauf 2023 erhöhte die Fed die Zinsen von einer Bandbreite von 4,25 % bis 4,5 % zu Jahresbeginn bis auf 5,25 % bis 5,50 % zur Jahresmitte. Im weiteren Jahresverlauf blieben die Leitzinsen unverändert. Die EZB, die später die Zinswende vollzogen hatte, erhöhte den Hauptrefinanzierungssatz von 2,5 % zu Jahresbeginn 2023 bis in den Herbst hinein auf 4,5 % (ab dem 20. September 2023). Die Verzinsung der Einlagefazilität wurde im gleichen Zeitraum von 2 % auf 4 % angehoben. Die Erhöhung im September war die zehnte Zinserhöhung in Folge seit der Zinswende im Sommer 2022. Bei den Sitzungen im Oktober und Dezember 2023 ließ der EZB-Rat die Leitzinsen unverändert.

Nach einem enttäuschenden Börsenjahr 2022 legten die großen Aktienindizes in 2023 deutlich zu. Der Deutsche Aktienindex (DAX) schloss am 29. Dezember 2023 mit 16.751,64 Punkten, ein Plus von fast 20 Prozent im Jahresverlauf. Nach einem Zwischenhoch im Sommer mit rund 16.500 Punkten mussten die Anleger im Herbst einen deutlichen Rückgang bis auf gut 14.600 Punkte erleben, bevor es in den beiden Schlussmonaten wieder zu einem deutlichen Anstieg kam. Ähnlich verlief die Entwicklung beim EUROSTOXX 50 mit einem Jahresplus von knapp 19 %; der Dow Jones legte im vergangenen Jahr um knapp 14 % zu.

Die Kapitalmarktzinsentwicklung folgte den Vorgaben der EZB weitgehend. Über weite Teile des Jahres 2023 lagen die Kapitalmarktrenditen zunächst über dem Startniveau des Jahres. Insbesondere in den Sommermonaten bewegten sich die Renditen zehnjähriger Bundesanleihen, die auch für das Kundengeschäft eine wichtige Bezugsgröße darstellen, über der Marke von 2,5 % (Ende 2022), in der Spitze fast bei 3 %. Gegen Ende des Jahres 2023 bildeten sich am Kapitalmarkt die Renditen für lange Zinsbindungsfristen vor dem Hintergrund sinkender Inflationsraten und der Erwartung erster Leitzinssenkungen allerdings wieder zurück. Die Rendite der zehnjährigen Bundesanleihe fiel Ende 2023 auf 2,06 %.

Regionale Wirtschaft

Ähnlich wie im Vorjahr stellten im Jahr 2023 vor allem die hohen Energiekosten, die aufgrund der hohen Inflation kräftig gestiegenen Betriebskosten sowie die deutlichen Lohnerhöhungen belastende Faktoren für die bergische Wirtschaft dar. Zudem vermissten die Unternehmen verlässliche (politische) Rahmenbedingungen und litten unter der anhaltenden Kaufzurückhaltung der verunsicherten Bevölkerung. Insbesondere zum Jahresende hin hat sich das konjunkturelle Umfeld im Bergischen Städtedreieck weiter verschlechtert. Der aggregierte Lagesaldo lag deutlich im negativen Bereich und in der Umfrage des regionalen Konjunkturbarometers zum vierten Quartal 2023 beurteilte ein großer Teil der bergischen Unternehmen die eigene wirtschaftliche Situation als schlecht. Auffällig dabei war, dass sich Dienstleistungsunternehmen z. B. aus der IT-Wirtschaft und dem Kreditgewerbe deutlich zufriedener über ihren Geschäftsverlauf äußerten. Die finanzielle Lage der Bergischen Wirtschaft blieb trotz der unbefriedigenden Konjunkturentwicklung robust: Nur 3,0 % der Unternehmen sahen sich gemäß dem IHK-Konjunkturbericht zum Jahresbeginn 2024 als insolvenzgefährdet an, ein Fünftel litt unter dem Rückgang des Eigenkapitals bzw. unter Liquiditätsengpässen, aber immerhin sechs von zehn Unternehmen schätzten ihre eigene Finanzlage als unproblematisch ein.

Der aggregierte Saldo für die Geschäftserwartungen fiel zum Jahresende ebenfalls deutlich negativ aus. Gemäß dem regionalen Konjunkturreport zum vierten Quartal 2023 rechneten die meisten bergischen Unternehmen nicht mit einer Belebung der Konjunktur im ersten Halbjahr 2024. Jeder dritte Betrieb befürchtete in der IHK-Umfrage zum Jahresbeginn sogar eine Verschlechterung seiner Lage in den nächsten Monaten. Besonders pessimistisch bzgl. der Geschäftserwartungen äußerte sich das Gastgewerbe.

Über fast alle Branchen hinweg wird die aktuell hohe Verunsicherung der Unternehmen vermutlich zu einer stärkeren Zurückhaltung bei Investitionsvorhaben /-ausgaben im Jahr 2024 führen. Unterschiede zwischen den einzelnen Wirtschaftszweigen sind dennoch erkennbar: Die Unternehmen vieler Dienstleistungsbranchen bewerteten ihre Lage überwiegend gut und schlossen das Jahr 2023 - verhalten optimistisch - mit positiven Geschäftserwartungen für das Jahr 2024 ab. Deutlich negativer sah es insbesondere in den Branchen Großhandel (Stimmung insgesamt am schlechtesten), Einzelhandel (höchster Anteil negativer Lageeinschätzungen) und Gastgewerbe (angespanntere Finanzlagen) aus.

Diese Unterschiede spiegeln sich auch auf dem Arbeitsmarkt wider. In der IHK-Umfrage zum Jahresbeginn 2024 gab jeder fünfte Betrieb an, in den kommenden Monaten voraussichtlich Arbeitsplätze abzubauen. Dies galt in besonderem Maße für Unternehmen im Großhandel. Nur 13,0 % - vor allem Unternehmen aus Dienstleistungsbranchen - wollen zusätzliche Stellen schaffen. Dabei entwickelte sich die Arbeitslosenquote in Wuppertal im Jahresverlauf anders als in ganz Deutschland. Sie stieg in Wuppertal von Jahresbeginn bis August 2023 kontinuierlich an und entwickelte sich ab Oktober stark rückläufig.

Im Dezember 2023 lag sie - im Vergleich zum Vorjahreswert unverändert - bei 9,1 %. Dabei fielen die Veränderungen zu den Vorjahreswerten insbesondere von März bis Juli mit + 1,0 bzw. + 1,1 %-Punkten sehr deutlich aus. In Deutschland veränderte sich die Arbeitslosenquote über den gesamten Jahresverlauf nur moderat (zwischen 5,5 % im Mai/-Juni und 5,8 % im August) und lag im Dezember 2023 bei 5,7 %. Im Vergleich zum Vorjahreswert waren dies 0,3 %-Punkte mehr. Auch in den übrigen Monaten fielen die Erhöhungen gegenüber den jeweiligen Vorjahreswerten geringer aus als in Wuppertal.

2.2. Branchenumfeld und rechtlichen Rahmenbedingungen 2023

Die im Jahr 2022 eingeleitete Zinswende der Europäischen Zentralbank (EZB) hat sich im Berichtsjahr 2023 sowohl auf der Aktiv-wie auch auf der Passivseite deutlich auf das Geschäft der Kreditinstitute ausgewirkt. Wie von der EZB intendiert, ging die Kreditnachfrage deutlich zurück, was zum einen auf das gestiegene Zinsniveau zurückzuführen war, zum anderen aber auch durch die rückläufigen Anlageinvestitionen und die aktuelle Situation am Immobilienmarkt bedingt war.

Im Aktivgeschäft verzeichneten die Kreditinstitute nach Angaben der Deutschen Bundesbank nur noch eine leichte Zunahme der Kredite an inländische Nichtbanken um 1,0 % von Dezember 2022 bis Dezember 2023, nach einem Anstieg um 6,5 % im Jahr 2022. Am Jahresende 2023 lag der Bestand an Unternehmenskrediten 1,1 % über dem Wert des entsprechenden Vorjahres. Bei den Krediten an wirtschaftlich unselbstständige und sonstige Privatpersonen verzeichneten die Kreditinstitute ein Plus von 0,7 %.

Die Kreditnachfrage privater Haushalte zum Erwerb von Wohneigentum entwickelte sich - nach dem Einbruch um gut 60 % im Jahresverlauf 2022 - weiterhin schwach.

Auch die Sparkassen im Rheinland verzeichneten nur eine geringfügige Zunahme des Kreditvolumens (+0,6 %). Dieses Plus resultierte einzig aus dem Firmenkundengeschäft (+1,9 %), während es im Geschäft mit privaten Kunden zu Bestandsrückgängen (-1,3 %) kam. Im Neugeschäft ging insbesondere die Nachfrage nach privaten Wohnungsbaukrediten zurück (-41,4 %), aber auch Konsumentenkredite waren weit weniger gefragt (-22,7 %). Bei der Stadtsparkasse Wuppertal entwickelten sich die Darlehenszusagen zum Vorjahr bei den Unternehmen und Selbstständigen (-45,5 %) sowie bei den Privathaushalten (-39,5 %) sogar noch deutlich rückläufiger.

Über mehrere Jahre hinweg hatten Niedrig- bzw. Negativzinsen und der Mangel an sicheren Anlagealternativen zu einem starken Anstieg der Sichteinlagen geführt. Der Anteil der Sichteinlagen an den Gesamteinlagen der Banken erreichte gegen Ende 2021 beinahe 70 Prozent. Im Zuge des steigenden Zinsniveaus wandten sich die Anleger im Jahr 2023 wieder stärker der aktiven Geldanlage zu. In der Folge kam es zu erheblichen Umschichtungen von Sichteinlagen zu Termingeldern und verzinsten Anlageprodukten, die sich im laufenden Jahr fortsetzen dürften.

In Summe nahmen die Einlagen von Nichtbanken bei Kreditinstituten im Inland im Jahr 2023 um 2,0 % zu (2022: +4,1 %). Während die täglich fälligen Bankguthaben um 6,6 % zurückgingen (im Jahr 2022 hatte es noch ein Plus von 2,4 % gegeben), gab es deutliche Steigerungen bei Termineinlagen (+25,9 %) sowie bei Sparbriefen, die sich im Vergleich zum Vorjahr mehr als vervierfachten.

Auch die Entwicklung bei den rheinischen Sparkassen bewegte sich im Trend der gesamten Kreditwirtschaft. Insgesamt nahmen die Kundeneinlagen leicht ab, bei gleichzeitig deutlichen zinsbedingten Umschichtungen zwischen den einzelnen Einlagenformen. Die größten absoluten Mittelabflüsse waren im Berichtsjahr 2023 bei täglich fälligen Geldern zu verzeichnen, die in den Vorjahren mangels verzinster Alternativen kontinuierlich zugenommen hatten. Bei der Stadtsparkasse Wuppertal zeigte sich ein ähnliches Bild der zinsbedingten Umschichtungen. In der Bilanz der Stadtsparkasse Wuppertal war auch hier eine leichte Abnahme der gesamten Kundeneinlagen um 2,8 % zu verzeichnen.

Das nicht bilanzwirksame Kunden-Wertpapiergeschäft der rheinischen Sparkassen hat sich in Folge des gestiegenen Zinsniveaus spürbar belebt und insbesondere zu einer höheren Nachfrage nach festverzinslichen Papieren geführt. Der gesamte Wertpapierumsatz erreichte 23 Mrd. Euro und lag damit fast ein Viertel über dem Vorjahreswert.

Nachdem die langandauernde Niedrigzinsphase die Ertragskraft der Kreditinstitute deutlich belastet hatte, führte die Zinswende der EZB zu einem spürbaren Anstieg der zentralen Ertragsquelle "Zinsüberschuss" und machte sich 2023 positiv in der Ertragslage der Banken bemerkbar. Wie die Deutsche Bundesbank in ihrer Analyse der Ertragslage der deutschen Kreditinstitute hervorhebt, wird sich der Wertberichtigungsbedarf auf festverzinsliche Wertpapiere im Jahr 2023 voraussichtlich verringern, demgegenüber werden die Kreditinstitute voraussichtlich eine höhere Kreditvorsorge zu bilden haben.

Die Analyse für die Ertragsentwicklung in der Kreditwirtschaft im Allgemeinen gilt im Wesentlichen auch für die rheinischen Sparkassen. Die Zinswende der EZB führte zu einem spürbaren Anstieg der zentralen Ertragsquelle "Zinsüberschuss", auch der Provisionsüberschuss konnte erneut gesteigert werden. Dagegen erhöhte sich der Verwaltungsaufwand bedingt durch die hohe Inflation deutlich. Angesichts steigender Insolvenzzahlen, der schwierigen Lage am Immobilienmarkt und der allgemeinen konjunkturellen Situation erhöhten die rheinischen Sparkassen im abgelaufenen Jahr die Risikovorsorge im Kreditgeschäft. Insgesamt bewegt sich diese jedoch auf einem vergleichsweise moderaten Niveau.

Veränderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen im Jahr 2023

Die aufsichtsrechtlichen Regulierungsmaßnahmen wurden im Jahr 2023 fortgesetzt. Die endgültige Neufassung der Mindestanforderungen an das Risikomanagement (7. MaRisk-Novelle) hat die BaFin im Juni 2023 veröffentlicht. Mit dieser Novelle wurden die Anforderungen der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) an die Kreditvergabe und Überwachung in ein deutsches Rundschreiben überführt. Weitere Ergänzungen und Anpassungen betrafen insbesondere die Regelungen zur Handhabung des Immobiliengeschäfts sowie Anforderungen an das Management von Nachhaltigkeitsrisiken. Soweit die Änderungen der MaRisk klarstellenden Charakter hatten, trat die neue Fassung mit ihrer Veröffentlichung in Kraft. Neue Anforderungen sind ab dem 1. Januar 2024 einzuhalten. Dies bezieht sich insbesondere auf die Regelungen zu den Immobiliengeschäften. Ab Februar 2023 waren die bereits im Verlauf des Jahres 2022 von der BaFin angeordneten erhöhten Eigenkapitalanforderungen zu erfüllen. Dies betraf zum einen die Anhebung des antizyklischen Kapitalpuffers von null auf 0,75 % der risikogewichteten Aktiva mit dem Ziel, die Widerstandsfähigkeit des deutschen Bankensystems präventiv zu stärken. Zum anderen wurde ein sektoraler Systemrisikopuffer von 2,0 % der risikogewichteten Aktiva auf mit Wohnimmobilien besicherte Kredite eingeführt. Dieser soll zusätzlich den spezifischen Risiken am Immobilienmarkt entgegenwirken.

Insgesamt müssen sich die Kreditinstitute auf eine Fortsetzung der Regulierungspolitik der letzten Jahre sowie mittelfristig auf weiter erhöhte Eigenmittelanforderungen einstellen. So wurde beispielsweise am 15.02.2024 bereits die 8. MaRisk-Novelle von der BaFin zur Konsultation gestellt. Aufgrund ihrer zentralen gesamtwirtschaftlichen Verantwortung und Funktion spielen die Kreditinstitute bei den gesetzlichen Maßnahmen zum Thema "Nachhaltigkeit" eine bedeutsame Rolle. Insbesondere die sukzessive ab dem Geschäftsjahr 2024 deutlich erweiterten Berichtspflichten auf Basis detaillierter gesetzlicher Vorgaben haben von den Kreditinstituten im Jahr 2023 bereits vorbereitende Maßnahmen unter Einsatz erheblicher personeller und organisatorischer Ressourcen erforderlich gemacht.

2.3. Bedeutsamste finanzielle und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren

Die Kennziffer Eigenkapitalzuführung, die der internen Steuerung dient und in die Berichterstattung einfließt, wurde im Berichtsjahr 2019 erstmals als bedeutsamster finanzieller Leistungsindikator definiert. Um diese zu erreichen sind ebenso die Kennzahlen Betriebsergebnis vor Bewertung und Verwaltungsaufwand von Bedeutung.

Für bedeutsamste nichtfinanzielle Leistungsindikatoren haben wir für Zwecke der internen Steuerung keine Kennzahl festgelegt.

Folgende Kennzahl stellt unseren bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikator dar:

Kennzahlen Betrag
Eigenkapitalzuführung 1 24,5 Mio. €

1 Eigenkapitalzuführung = Zuführung zu den Reserven nach § 340g HGB, Jahresüberschuss sowie ggfs. Vorwegzuführung zur Sicherheitsrücklage

2.4. Darstellung, Analyse und Beurteilung der Geschäftsentwicklung

Bestand Anteil in % /
der Bilanzsumme /
DBS
2023 2022 Veränderung Veränderung
Mio. € Mio. € Mio. € % %
Bilanzsumme 8.037,4 8.208,2 -170,8 -2,1 --
DBS 1 8.182,5 8.753,5 -571,0 -6,5 --
Geschäftsvolumen 2 8.827,2 8.983,5 -156,3 -1,7 --
Barreserve 97,6 151,1 -53,5 -35,4 1,2
Forderungen an Kreditinstitute 1.082,5 1.016,4 66,1 6,5 13,5
Forderungen an Kunden 6.056,2 6.249,8 -193,6 -3,1 75,4
Wertpapieranlagen 647,7 631,2 16,5 2,6 8,1
Beteiligungen 106,7 110,1 -3,4 -3,1 1,3
Sachanlagen 22,8 24,5 -1,7 -6,9 0,3
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 658,1 669,2 -11,1 -1,7 8,2
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden 5.816,9 5.994,8 -177,9 -3,0 72,4
Rückstellungen 100,2 80,6 19,6 24,3 1,3
Eigenkapital 451,0 439,5 11,5 2,6 5,6

1 DBS = Durchschnittsbilanzsumme
2 Geschäftsvolumen = Bilanzsumme zuzüglich Eventualverbindlichkeiten

Das Geschäftsjahr 2023 war erneut maßgeblich geprägt von einer hohen Inflation bedingt durch stark gestiegene Energiepreise und daraus resultierend spürbar gestiegenen Zinssätzen. Hervorzuheben sind dabei folgende Aspekte, auf die wir im weiteren Verlauf näher eingehen:

Kundenkreditvolumen

Verbindlichkeiten gegenüber Kunden

2.4.1. Bilanzsumme und Geschäftsvolumen

Das Geschäftsvolumen hat sich von 8.983,5 Mio. € auf 8.827,2 Mio. € etwas vermindert. Die Bilanzsumme ist von 8.208,2 Mio. € auf 8.037,4 Mio. € ebenfalls zurückgegangen.

Gründe für den Rückgang sind insbesondere eine Reduzierung der Forderungen an Kunden sowie eine Reduzierung der Verbindlichkeiten gegenüber Kunden.

2.4.2. Aktivgeschäft

2.4.2.1. Barreserve

Der Rückgang der Barreserve ist vor allem auf ein reduziertes Guthaben bei der deutschen Bundesbank zurückzuführen.

2.4.2.2. Forderungen an Kreditinstitute

Die Forderungen an Kreditinstitute erhöhten sich von 1.016,4 Mio. € auf 1.082,5 Mio. €.

Es bestehen Schuldscheine in Höhe von 80,0 Mio. € (im Vorjahr 60,0 Mio. €), die Emittenten aus Deutschland betreffen.

2.4.2.3. Kundenkreditvolumen

In Folge der Zinsentwicklung im Jahr 2023 war eine deutliche Reduzierung der Kreditnachfrage zu beobachten.

Die Forderungen an Kunden reduzierten sich von 6.249,8 Mio. € auf 6.056,2 Mio. €. Insbesondere die Baufinanzierungen waren entgegen der Planung rückläufig.

Bei den gewerblichen Kreditkunden waren im KK-Bereich Zuwächse zu beobachten.

Die Darlehenszusagen belaufen sich im Jahr 2023 auf 889,8 Mio. € und unterschreiten damit den Wert des Vorjahres (1.431,8 Mio. €) deutlich. Die Darlehenszusagen zur Finanzierung des Wohnungsbaus reduzierten sich im Gesamtjahr um 41,3 % auf 233,9 Mio. €.

Entgegen dem im Vorjahr prognostizierten leichten Wachstums der Kundenforderungen von 0,4 % ist dieses stark zurückgegangen um 2,5 %, weil sich in nahezu allen Bereichen rückläufige Bestände ergeben haben.

2.4.2.4. Wertpapieranlagen

Zum Bilanzstichtag erhöhte sich der Bestand an Wertpapieranlagen gegenüber dem Vorjahr um insgesamt 16,5 Mio. € auf 647,7 Mio. €.

Für die Zunahme war insbesondere der Anstieg bei den Anleihen und Schuldverschreibungen in Höhe von 11,2 Mio. € maßgeblich. Die Bestände von Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren wurden um 5,3 Mio. € aufgebaut.

Entgegen dem prognostizierten Rückgang wiesen die Wertpapieranlagen im Berichtsjahr einen leichten Anstieg auf.

2.4.2.5. Beteiligungen

Im Geschäftsjahr 2023 sank das Volumen der Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen entgegen der gleichbleibenden Prognose um 3,4 Mio. € auf 106,7 Mio. €.

2.4.2.6. Sachanlagen

Die Sachanlagen reduzierten sich von 24,5 Mio. € auf 22,8 Mio. €.

Die Abschreibungen in Höhe von 2,5 Mio. € entsprach in etwa dem Vorjahreswert (2,4 Mio. €).

2.4.3. Passivgeschäft

2.4.3.1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten reduzierten sich von 669,2 Mio. € auf 658,1 Mio. €.

Der Rückgang ist somit weniger stark als prognostiziert eingetreten.

2.4.3.2. Verbindlichkeiten gegenüber Kunden

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kunden verminderten sich von 5.994,8 Mio. € auf 5.816,9 Mio. €.

Der in den Vorjahren vorherrschende Trend eines starken Anstiegs der Kundeneinlagen hat sich im Jahr 2023 angesichts des geänderten Zinsniveaus nicht fortgesetzt. Unsere Kunden haben mit Blick auf das gestiegene Zinsniveau die Möglichkeit genutzt, Umschichtungen der kurzfristig angelegten Gelder sowohl in längerfristige Anlagen der Sparkasse als auch in nicht bilanzwirksame Wertpapieranlagen vorzunehmen.

Die Abnahme resultiert weitgehend aus der Entwicklung der täglich fälligen Einlagen. Vor dem Hintergrund der unklaren wirtschaftlichen Entwicklung bevorzugten unsere Kunden weiterhin liquide Anlageformen allerdings mit einem insgesamt rückläufigen Volumen auf 4.295,7 Mio. € (Vorjahr 4.504.6 Mio. €).

Entgegen dem prognostizierten leichten Anstieg für das abgelaufenen Geschäftsjahr 2023 gingen die Verbindlichkeiten gegenüber Kunden um 3,0 % leicht zurück.

2.4.4. Dienstleistungsgeschäft

Im Dienstleistungsgeschäft haben sich im Jahr 2023 folgende Schwerpunkte ergeben:

Zahlungsverkehr

Der Bestand an Konten erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr insgesamt um 4.022 Konten. Dies ist insbesondere auf eine starke Zunahme im Bereich der privaten Girokonten zurückzuführen.

Vermittlung von Wertpapieren

Das Geschäftsjahr 2023 war im Bereich der Dienstleistungen geprägt durch das Wertpapiergeschäft.

Neben den Anteilen an Investmentvermögen lag der Schwerpunkt bei festverzinslichen Wertpapieren, Aktien und Optionsscheine entwickelten sich zum Vorjahr positiv. Das gestiegene Zinsniveau führte in Summe aber zu einem Rückgang des Wertpapierumsatzes gegenüber dem Vorjahr um 28,6 % und erreichte einen Wert von 833,9 Mio. €.

Immobilienvermittlung

Es wurden insgesamt 191 Objekte vermittelt, was eine Steigerung gegenüber dem Vorjahr von 20,9 % bedeutet.

Vermittlung von Bausparverträgen und Versicherungen

Im Geschäftsjahr wurden insgesamt 1.631 Bausparverträge mit einer durchschnittlichen Bausparsumme von 61,7 T€ und einem Volumen von insgesamt 100,7 Mio. € abgeschlossen, was einen deutlichen Rückgang gegenüber dem Vorjahr um 33,13 % bedeutet.

An Leben-/Rentenversicherungen konnten Verträge mit einer Wertungssumme von 28,2 Mio. € vermittelt werden, was einer Steigerung gegenüber dem Vorjahr von 14,04 % entspricht.

Vermittlung an S-Kreditpartner

Die Stadtsparkasse Wuppertal vermittelt Kredite an Privatpersonen für Konsumzwecke überwiegend an den S-Kreditpartner, einer Tochtergesellschaft der Sparkassenorganisation. Das Volumen der neu bewilligten Kredite lag im Geschäftsjahr mit 33,8 Mio. € deutlich unter dem Vorjahresniveau.

2.4.5. Derivate

Die derivativen Finanzinstrumente dienten ausschließlich der Sicherung der eigenen Positionen und nicht spekulativen Zwecken. Hinsichtlich der zum Jahresende bestehenden Geschäfte wird auf die Darstellung im Anhang verwiesen.

2.4.6. Investitionen Wesentliche Baumaßnahmen und technische Veränderungen

Die Stadtsparkasse Wuppertal hat im abgelaufenen Geschäftsjahr eine Vielzahl von Investitionen in die eigenen Immobilien vorgenommen. Dabei stellt die größte bauliche Maßnahme die Sanierung der Filiale am Hahnerberg dar, die erst im Geschäftsjahr 2024 abgeschlossen werden soll. Darüber hinaus wurde eine eigene App für das Kundenbindungsprogramm "TreueWelt" fertig gestellt, diese Investition wurden mit ca. 2,2 Mio. € inventarisiert.

2.5. Darstellung, Analyse und Beurteilung der Lage

2.5.1. Vermögenslage

Die zum Jahresende ausgewiesene Sicherheitsrücklage beträgt 437 Mio. €. Sie erhöhte sich durch die Zuführung eines Teils des Bilanzgewinns 2022. Insgesamt weist die Sparkasse inklusive des Bilanzgewinns 2023 vor Gewinnverwendung ein Eigenkapital von 451,0 Mio. € (Vorjahr 439,5 Mio. €) aus.

Neben der Sicherheitsrücklage verfügt die Sparkasse über umfangreiche weitere aufsichtliche Eigenkapitalbestandteile. So wurde der Fonds für allgemeine Bankrisiken gemäß § 340g HGB durch eine zusätzliche Vorsorge von 13,6 Mio. € auf 359,5 Mio. € erhöht. Hierin enthalten ist eine zusätzliche Vorsorge zur Absicherung des Risikos, das die Sparkasse während der voraussichtlich langfristigen Abwicklungsdauer der "Ersten Abwicklungsanstalt" von 25 Jahren trägt; im Einzelnen verweisen wir auf die Angaben im Anhang zum Jahresabschluss 2023.

Die Gesamtkapitalquote gemäß Art. 92 CRR (Verhältnis der angerechneten Eigenmittel bezogen auf die anrechnungspflichtigen Positionen beträgt am 31. Dezember 2023 18,87 % (Vorjahr 18,41 %) und übertrifft damit die aufsichtlichen Mindestanforderungen von 8,0 % gemäß CRR (zuzüglich SREP-Zuschlag sowie Kapitalerhaltungs- und antizyklischem Kapitalpuffer.

Zum 1. Februar 2022 erhöhte sich der antizyklische Kapitalpuffer von null auf 0,75 % der risikogewichteten Positionswerte. Zudem wurde ein Systemrisikopuffer von 2,00 % für die Wohnimmobiliensektor eingeführt. Die Quoten sind seit dem 1. Februar 2023 zu beachten. Die anrechnungspflichtigen Positionen zum 31. Dezember 2023 betragen 4.388,9 Mio. € und die aufsichtlich anerkannten Eigenmittel 828,0 Mio. €.

Auch die harte Kernkapitalquote und die Kernkapitalquote übersteigen die aufsichtlich vorgeschriebenen Werte deutlich. Die Kernkapitalquote beläuft sich zum 31. Dezember 2023 auf 17,27 % der anrechnungspflichtigen Positionen nach CRR.

Die für 2023 prognostizierten Werte für die Gesamtkapitalquote konnten aufgrund reduzierter Risikopositionen übertroffen werden.

Die Verschuldungsquote gemäß Artikel 429 CRR (Verhältnis des Kernkapitals zur Summe der bilanziellen und außerbilanziellen Positionen) beträgt am 31. Dezember 2023 8,78 % und liegt damit über der aufsichtlichen Mindestanforderung von 3,0 %.

Auf Grundlage unserer Kapitalplanung bis zum Jahr 2028 ist auch weiterhin eine Erfüllung der aufsichtlichen Anforderungen an die Eigenmittelausstattung als Basis für die Umsetzung unserer Geschäftsstrategie zu erwarten.

2.5.2. Finanzlage

Die Zahlungsfähigkeit der Sparkasse war im abgelaufenen Geschäftsjahr aufgrund einer angemessenen Liquiditätsvorsorge jederzeit gegeben. Die Liquiditätsdeckungsquote (Liquidity Coverage Ratio - LCR) lag mit 166,3 % bis 209,4 % oberhalb des Mindestwerts von 100,0 %. Die LCR-Quote lag zum 31. Dezember 2023 bei 166,3 %.

Die strukturelle Liquiditätsquote (Net Stable Funding Ratio - NSFR) lag in einer Bandbreite von 129,0 % bis 134,2 %; damit wurde die aufsichtliche Mindestquote von 100 % durchgängig eingehalten.

Zur Erfüllung der Mindestreservevorschriften wurden Guthaben bei der Deutschen Bundesbank geführt. Kredit- und Dispositionslinien bestehen bei der Deutschen Bundesbank.

Die Sparkasse nahm 2023 am elektronischen Verfahren "MACCs (Mobilisation and Administration of Credit Claims)" der Deutschen Bundesbank zur Nutzung von Kreditforderungen als notenbankfähige Sicherheiten teil.

Die Zahlungsfähigkeit ist nach unserer Finanzplanung auch für die absehbare Zukunft gewährleistet.

2.5.3. Ertragslage

Die wesentlichen Erfolgskomponenten der Gewinn- und Verlustrechnung laut Jahresabschluss sind in der folgenden Tabelle aufgeführt. Die Erträge und Aufwendungen sind nicht um periodenfremde und außergewöhnliche Posten bereinigt.

2023 2022 Veränderung
Mio. € Mio. € in Mio. € in %
Zinsüberschuss 186,9 119,7 67,2 56,14
Provisionsüberschuss 58,0 55,9 2,1 3,76
Nettoergebnis des Handelsbestands 0 0 - -
Sonstige betriebliche Erträge 9,9 9,0 0,9 10,00
Personalaufwand 74,0 73,2 0,8 1,09
Anderer Verwaltungsaufwand 62,0 44,1 17,9 40,59
Sonstige betriebliche Aufwendungen 11,2 10,4 0,8 7,69
Ergebnis vor Bewertung und Risikovorsorge 107,6 56,9 50,7 89,10
Aufwand aus Bewertung und Risikovorsorge 45,5 23,1 22,4 96,97
Zuführungen / Fonds für allgemeine Bankrisiken 13,6 6,4 7,2 112,50
Ergebnis vor Steuern 48,6 27,4 21,2 77,37
Steueraufwand 34,1 15,1 19,0 126,49
Jahresüberschuss 14,4 12,3 2,1 17,07
Zinsüberschuss: GuV-Posten Nr. 1 bis 4
Provisionsüberschuss: GuV-Posten Nr. 5 und 6
Sonstige betriebliche Erträge: GuV-Posten Nr. 8 und 20
Sonstige betriebliche Aufwendungen: GuV-Posten Nr. 11, 12, 17 und 21
Aufwand aus Bewertung und Risikovorsorge: GuV-Posten Nr. 13 bis 16

Zur Analyse der Ertragslage wird für interne Zwecke und für den überbetrieblichen Vergleich der bundeseinheitliche Betriebsvergleich der Sparkassenorganisation eingesetzt, in dem eine detaillierte Aufspaltung und Analyse des Ergebnisses unserer Sparkasse in Relation zur durchschnittlichen Bilanzsumme erfolgt.

Zur Ermittlung eines Betriebsergebnisses vor Bewertung werden die Erträge und Aufwendungen um periodenfremde und außergewöhnliche Posten bereinigt, die in der internen Darstellung dem neutralen Ergebnis zugerechnet werden. Nach Berücksichtigung des Bewertungsergebnisses ergibt sich das Betriebsergebnis nach Bewertung. Nach Abzug des neutralen Ergebnisses und der Steuern verbleibt der Jahresüberschuss.

Der bedeutsamste finanzielle Leistungsindikator für die Ertragslage ist die Eigenkapitalzuführung. Unser Ziel, zusätzliches Eigenkapital in Höhe von 16 Mio. € aus 2023 aufzubauen, wurde in dem Geschäftsjahr 2023 erreicht.

Das Betriebsergebnis vor Bewertung auf Basis von Betriebsvergleichswerten beträgt 1,40 % (Vorjahr 0,62 %) der durchschnittlichen Bilanzsumme des Jahres 2023 es lag damit über dem Durchschnitt der rheinischen Sparkassen. Der im Vorjahreslagebericht prognostizierte Wert von 0,66 % wurde aufgrund erheblich besser ausgefallenen Zinsüberschusses als geplant deutlich übertroffen. Ein höher als geplant ausgefallener Verwaltungsaufwand konnte spürbar überkompensiert werden.

Im Geschäftsjahr hat sich der Zinsüberschuss deutlich besser entwickelt als erwartet. Er erhöhte sich um 66,2 % auf 185,8 Mio. €. Zwar stiegen die Zinsaufwendungen um 40,9 Mio. € an, sehr deutliche Ergebnisverbesserungen im Zinsertrag (+86,9 Mio. €) sowie im Derivateergebnis (+27,9 Mio. €) konnten dies jedoch stark überkompensieren. In allen Bereichen machte sich sehr stark das veränderte Zinsumfeld bemerkbar.

Auch der Provisionsüberschuss lag über dem erwarteten Niveau. Er lag insbesondere aufgrund einer Verschiebung vom Provisionsaufwand in den Sachaufwand 3,6 % über dem Vorjahreswert.

Des Weiteren lag der Personalaufwand leicht unter dem prognostizierten Wert. Die Personalaufwendungen erhöhten sich allerdings zum Vorjahr um 5,4 % auf 73,4 Mio. €. Dies resultiert sowohl aus einem erhöhten Personalbedarf und den daraus folgenden Neueinstellungen als auch aus der zuvor bereits eingeplanten Tariferhöhung.

Der Sachaufwand ist entgegen unserer Erwartungen auf 60,0 Mio. € gestiegen. Neben dem allgemeinen Anstieg von Dienstleistungskosten, trug besonders die Erhöhung der Umlagen für den Stützungsfonds (3,1 Mio. €) dazu bei. Zusätzlich wurden weitere 0,6 Mio. € für den Stützungsfonds als Rückstellung im neutralen Aufwand berücksichtigt. Ein weiterer wesentlicher Grund waren die gestiegenen Energiekosten (1,9 Mio. €). Zusätzlich wirkte die Auslagerung von Aufgaben außerhalb des Kernbankbereichs in Verbindung mit Personalgestellung für eine zusätzlich Belastung des Sachaufwands. Darüber hinaus stellte die Berücksichtigung der Versicherungsbeiträge für die Kreditkarten eine zusätzliche Erhöhung des Sachaufwands in Höhe von 1,4 Mio. € dar, die zuvor im Provisionsaufwand berücksichtigt wurden und diesen zugleich entlastet. Für unwiderrufliche Zahlungsverpflichtungen im Zusammenhang mit der Dotierung des Zusatzfonds im Rahmen des Sicherungssystems der S-Finanzgruppe haben wir 2023 handelsrechtlich zulasten der Verwaltungsaufwendungen eine Rückstellung in Höhe von 3,8 Mio. EUR gebildet, die im Sinne des BVG dem neutralen Aufwand zuzurechnen.

Die anderen Verwaltungsaufwendungen konnten nicht wie geplant gemindert werden, sondern erhöhten sich leicht zum Vorjahr um 5,8 %.

Abschreibungen und Wertberichtigungen nach Verrechnung mit Erträgen (Bewertung und Risikovorsorge) beliefen sich auf 45,5 Mio. € (Vorjahr 23,1 Mio. €). Aus dem Kreditgeschäft ergab sich ein negatives Bewertungsergebnis, das über dem Vorjahreswert lag. Das Bewertungsergebnis aus den Wertpapieranlagen stellte sich aufgrund der Zinsentwicklung positiv dar, und lag deutlich über dem Vorjahreswert.

Der Sonderposten nach § 340 g HGB wurde deutlich um 13,6 Mio. € aufgestockt.

Für das Geschäftsjahr 2023 war ein um 19,1 Mio. € auf 33,7 Mio. € gestiegener Steueraufwand auszuweisen.

Vor dem Hintergrund des politischen und gesamtwirtschaftlichen Umfelds und der veränderten Zinssituation ist der Vorstand mit der Entwicklung der Ertragslage im Jahr 2023 zufrieden.

Unabhängig der vorhergehenden Ausführungen sind die Prognosen überwiegend eingetroffen und teilweise übertroffen. Unter den gegebenen wirtschaftlichen Bedingungen wird die Ertragslage als gut beurteilt.

Die gemäß § 26a Absatz 1 Satz 4 KWG offenzulegende Kapitalrendite, berechnet als Quotient aus Nettogewinn (Jahresüberschuss) und Bilanzsumme, betrug im Geschäftsjahr 2023 0,18 %.

Gesamtaussage zum Geschäftsverlauf und zur Lage

Vor dem Hintergrund der politischen und konjunkturellen Rahmenbedingungen sowie der Zinsentwicklung bewerten wir die Geschäftsentwicklung und das Ergebnis vor Bewertung und Risikovorsorge als gut. Infolge der gestiegenen Zinsen war jedoch beim privaten Wohnungsbau und damit auch bei der Nachfrage nach Wohnungsbaufinanzierungen ein erheblicher Rückgang zu verzeichnen. Mit der Ertragsentwicklung im abgelaufenen Jahr sind wir insgesamt zufrieden, da gestiegene Zinsüberschüsse den Anstieg der Verwaltungsaufwendungen deutlich übertroffen haben. In Verbindung mit der deutlich überdurchschnittlichen Kreditrisikovorsorge konnten wir unser wirtschaftliches Eigenkapital wiederum stärken.

3. Nachtragsbericht

Die Nachtragsberichterstattung erfolgt gemäß § 285 Nr. 33 HGB im Anhang.

Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Schluss des Geschäftsjahres zum 31. Dezember 2023 haben sich nicht ergeben.

4. Verweis auf die Veröffentlichung des nichtfinanziellen Berichts im Unternehmensregister

Die Stadtsparkasse Wuppertal ist zur Erstellung einer nichtfinanziellen Erklärung gemäß § 340a Abs. 1a HGB in Verbindung mit § 289b HGB verpflichtet. Dabei wurde von der Möglichkeit zur Erstellung eines gesonderten nichtfinanziellen Berichtes gemäß § 289b Abs. 3 HGB Gebrauch gemacht, der im Unternehmensregister veröffentlicht wird.

5. Risiko- und Chancenbericht

5.1. Risikomanagementsystem

Zur Sicherstellung der langfristigen Fortführung der Unternehmenstätigkeit auf Basis der eigenen Substanz und Ertragskraft setzt die Sparkasse ein Risikotragfähigkeitskonzept mit einer regelmäßigen Berechnung der Risikotragfähigkeit (ökonomische Perspektive) und einer Kapitalplanung (normative Perspektive) ein. Die Risikotragfähigkeit wird ergänzt um Stresstests, und es erfolgt eine prozessuale Verknüpfung mit den Strategien, der Risikoinventur und der Risikoberichterstattung. Erstmals zum 31. März 2023 wurden damit fristgerecht die Anforderungen der am 24. Mai 2018 veröffentlichten aufsichtlichen Leitlinien an bankinterne Risikotragfähigkeitskonzepte umgesetzt.

In der Geschäftsstrategie werden die Ziele der Sparkasse für jede wesentliche Geschäftstätigkeit sowie die Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele dargestellt. Die Risikostrategie umfasst die Ziele der Risikosteuerung der wesentlichen Geschäftsaktivitäten sowie die Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele.

Ziel der Risikoinventur ist es, mindestens jährlich systematisch Risiken zu identifizieren, um deren Wesentlichkeit beurteilen zu können. Zudem werden regelmäßig quantitative und qualitative Analysen zur Bestimmung von Risiko- und Ertragskonzentrationen vorgenommen. Auf der Grundlage der zuletzt durchgeführten Risikoinventur wurden folgende Risiken in der ökonomischen und der normativen Perspektive als wesentlich eingestuft:

Risikoart Risikokategorie
Adressenrisiken Kundengeschäft
Eigengeschäft
Marktpreisrisiken Zinsänderungsrisiko
Spreadrisiko
Beteiligungsrisiken
Liquiditätsrisiken Zahlungsunfähigkeitsrisiko
Refinanzierungskostenrisiko
Operationelle Risiken

Für die frühzeitige Identifizierung von wesentlichen Risiken sowie von risikoartenübergreifenden Effekten wurden Indikatoren abgeleitet, die auf quantitativen oder qualitativen Merkmalen basieren.

Ziel der Ermittlung der Risikotragfähigkeit in der ökonomischen Perspektive ist die Gewährleistung des Gläubigerschutzes. Die Sparkasse ermittelte zum 31. Dezember 2023 ein ökonomisches Risikodeckungspotenzial von 965,1 Mio. €. Das daraus abgeleitete Gesamtlimit von 482,6 Mio. € wurde auf die wesentlichen Risiken verteilt und so bemessen, dass eine angemessene Steuerung der Risiken ermöglicht wird. Die wesentlichen Risiken werden monatlich ermittelt und den Limiten gegenübergestellt. Im Berichtszeitraum wurde das Limit für Zinsänderungsrisiken überschritten. Als Reaktion hierauf wurde das Limit angepasst. Die daraufhin bereitgestellten Limite reichten sowohl unterjährig als auch zum Bilanzstichtag aus, um die wesentlichen Risiken abzudecken.

Zur Berechnung des gesamtinstitutsbezogenen Risikos wurden für alle wesentlichen Risiken das Konfidenzniveau auf 99,9 % und der Risikobetrachtungshorizont auf ein Jahr rollierend festgelegt. Zwischen den wesentlichen Risikoarten werden keine risikomindernden Diversifikationseffekte berücksichtigt. Die Sparkasse berücksichtigt innerhalb des Adressenrisikos zwischen dem Kunden- und dem Eigengeschäft und innerhalb des Marktpreisrisikos zwischen den Risikofaktoren Zinsen und Spreads risikomindernde Diversifikationseffekte.

Das auf der Grundlage des Gesamtlimits eingerichtete Limitsystem stellt sich zum 31. Dezember 2023 wie folgt dar:

Limit Limitauslastung
Risikoart Risikokategorie Mio. € Mio. € %
Adressenrisiken 106,0 94,9 89,5
Marktpreisrisiken 182,0 180,1 99,0
Beteiligungsrisiken 32,0 28,7 89,8
Liquiditätsrisiken Refinanzierungskostenrisiko 74,0 58,1 78,5
Operationelles Risiko 56,0 55,1 98,5
Freier Risikopuffer 32,6
Risikotragfähigkeitslimit/Gesamtrisiko 482,6 417,0 86,4

Die zuständigen Abteilungen steuern die Risiken im Rahmen der bestehenden organisatorischen Regelungen und der Limitvorgaben des Vorstands.

Ziel der Ermittlung der Risikotragfähigkeit in der normativen Perspektive ist die Fortführung der Sparkasse. Hierzu besteht ein zukunftsgerichteter Kapitalplanungsprozess bis zum Jahr 2028. Um einen Kapitalbedarf rechtzeitig identifizieren zu können, wurden Annahmen über die künftige Ergebnisentwicklung für das Planszenario sowie für ein adverses Szenario getroffen.

In der normativen Perspektive sind alle regulatorischen und aufsichtlichen Anforderungen sowie die darauf basierenden internen Anforderungen zu berücksichtigen. Relevante Steuerungsgrößen sind die Kernkapitalanforderung, die Gesamtkapitalanforderung (SREP-Gesamtkapitalanforderung, die kombinierte Pufferanforderung und die Eigenmittelempfehlung) sowie die Strukturanforderungen hinsichtlich des Kapitals, die Höchstverschuldungsgrenze und die Großkreditgrenze.

Für den betrachteten Zeitraum von 5 Jahren können die aufsichtlichen Anforderungen im Planszenario vollständig erfüllt werden. Gleiches gilt im Falle der Betrachtung adverser Entwicklungen, in dem jedoch nur die harten Mindestkapitalanforderungen zwingend einzuhalten sind.

Die der Risikotragfähigkeit zu Grunde liegenden Annahmen sowie die Angemessenheit der Methoden und Verfahren werden jährlich überprüft und bei Bedarf angepasst (Validierung).

Die Sparkasse setzt zur Steuerung der Zinsänderungsrisiken derivative Finanzinstrumente (Swapgeschäfte) ein. Sie wurden in die verlustfreie Bewertung des Bankbuches einbezogen. Daneben ist die Sparkasse an drei Kreditbasket-Transaktionen der Sparkassen-Finanzgruppe beteiligt. Die hieraus resultierenden Kreditderivate werden sowohl in der Position des Sicherungsnehmers als auch als Sicherungsgeber gehalten. Dabei handelt es sich um in emittierte Credit Linked Notes eingebettete Positionen. Darüber hinaus wurden Bewertungseinheiten gemäß § 254 HGB als Micro-Hedges zur Absicherung von Zinsänderungsrisiken von Wertpapieren und emittierten Schuldverschreibungen gebildet.

Stresstests werden ergänzend zur Risikotragfähigkeit durchgeführt. Ziel ist die Abbildung außergewöhnlicher aber plausibel möglicher Ereignisse über Szenario- und Sensitivitätsanalysen. Als Ergebnis dieser Simulationen ist festzuhalten, dass auch bei außergewöhnlichen Ereignissen die Risikotragfähigkeit gegeben ist.

Die turnusmäßige Risikoberichterstattung an den Vorstand umfasst den Gesamtrisikobericht und ergänzende Berichte zu den wesentlichen Risikoarten. Die Berichte enthalten neben quantitativen Informationen auch eine qualitative Beurteilung zu wesentlichen Positionen und Risiken. Auf besondere Risiken für die Geschäftsentwicklung und dafür geplante Maßnahmen wird gesondert eingegangen. Der Verwaltungsrat wird vierteljährlich über die Risikosituation informiert. Neben der turnusmäßigen Berichterstattung ist auch geregelt, in welchen Fällen eine Ad-hoc-Berichterstattung zu erfolgen hat.

Der Sicherung der Funktionsfähigkeit und Wirksamkeit von Steuerungs- und Überwachungssystemen (Interne Kontrollverfahren) dienen neben eingerichteten Funktionstrennungen bei Zuständigkeiten und Arbeitsprozessen auch die Tätigkeiten der Risikocontrolling-Funktion, der Compliance-Funktion und der Internen Revision.

Die Risikocontrolling-Funktion, die aufbauorganisatorisch von Bereichen, die Geschäfte initiieren oder abschließen, getrennt ist, hat die Aufgabe, die wesentlichen Risiken zu identifizieren, zu beurteilen, zu überwachen und darüber zu berichten. Der Risikocontrolling-Funktion obliegt die Methodenauswahl, die Überprüfung der Angemessenheit der eingesetzten Methoden und Verfahren und die Errichtung und Weiterentwicklung der Risikosteuerungs- und -controllingprozesse. Zusätzlich verantwortet sie die Umsetzung der aufsichtlichen und gesetzlichen Anforderungen, die Erstellung der Risikotragfähigkeitsberechnung und die laufende Überwachung der Einhaltung von Limiten. Sie unterstützt den Vorstand in allen risikopolitischen Fragen und ist an der Erstellung und Umsetzung der Risikostrategie maßgeblich beteiligt. Die Risikocontrolling-Funktion wird im Wesentlichen durch die Mitarbeiter der Abteilung Betriebswirtschaft und des Kompetenzcenters Finanzierung & Leasing wahrgenommen. Die Leitung der Risikocontrolling-Funktion obliegt dem Leiter der Abteilung Betriebswirtschaft. Unterstellt ist er dem Vorstand.

Die Compliance-Funktion wirkt auf die Implementierung wirksamer Verfahren zur Einhaltung der für die Sparkasse wesentlichen rechtlichen Regelungen und Vorgaben und entsprechender Kontrollen hin. Ferner hat sie den Vorstand hinsichtlich der Einhaltung dieser rechtlichen Regelungen und Vorgaben zu unterstützen und zu beraten.

Die Interne Revision prüft und beurteilt risikoorientiert und prozessunabhängig die Wirksamkeit und Angemessenheit des Risikomanagements im Allgemeinen und des internen Kontrollsystems im Besonderen sowie die Ordnungsmäßigkeit grundsätzlich aller Aktivitäten und Prozesse. Sie ist dem Vorstand unmittelbar unterstellt und ihm gegenüber berichtspflichtig.

Verfahren zur Aufnahme von Geschäftsaktivitäten in neuen Produkten oder auf neuen Märkten (Neu-Produkt-Prozess) sind festgelegt. Zur Einschätzung der Wesentlichkeit geplanter Veränderungen in der Aufbau- und Ablauforganisation sowie den IT-Systemen bestehen Definitionen und Regelungen. Auch die mit der erstmaligen Emission von Hypotheken-Namenspfandbriefen nach § 27 PfandBG gestellten Anforderungen werden durch das bestehende Risikomanagementsystem erfüllt.

5.2 Strukturelle Darstellung der wesentlichen Risiken

5.2.1 Adressenrisiko

Unter dem Adressenrisiko wird ein Verlust in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position verstanden, der durch eine Bonitätsverschlechterung einschließlich des Ausfalls eines Schuldners bedingt ist. Dabei wird das Adressenrisiko in das Ausfall- sowie das Migrationsrisiko eines Schuldners unterteilt.

Das Ausfallrisiko umfasst die Gefahr eines Verlustes, welcher aus einem drohenden bzw. vorliegenden Zahlungsausfall eines Schuldners entsteht.

Das Migrationsrisiko bezeichnet die Gefahr eines Verlustes, der sich dadurch ergibt, dass sich die Bonitätseinstufung (Rating) des Schuldners verändert hat.

Das Länderrisiko umfasst neben dem bonitätsinduzierten Länderrisiko auch das politische Risiko, z. B. aus einem Transferstopp. Das Länderrisiko im Sinne eines Ausfalls oder einer Bonitätsveränderung eines Schuldners ist Teil des Adressenrisikos im Kunden- und Eigengeschäft. Der Schuldner kann ein ausländischer öffentlicher Haushalt oder ein sonstiger Schuldner sein, der seinen Sitz im Ausland und somit in einem anderen Rechtsraum hat.

5.2.1.1 Adressenrisiko im Kundengeschäft

Das Adressenrisiko im Kundengeschäft umfasst einerseits die Gefahr eines Verlustes durch einen drohenden bzw. vorliegenden Zahlungsausfall eines originären Kredites sowie von Eventualverbindlichkeiten wie beispielsweise Avale (Ausfallrisiko). Andererseits umfasst es auch die Gefahr, dass Sicherheiten teilweise oder ganz an Wert verlieren und deshalb zur Absicherung der Kredite nicht ausreichen oder überhaupt nicht beitragen können (Sicherheitenverwertungs- und -einbringungsrisiko).

Teil des Adressenrisikos im Kundengeschäft ist auch die Gefahr, dass sich im Zeitablauf die Bonitätseinstufung (Ratingklasse) des Kreditnehmers ändert und damit ein möglicherweise höherer Spread gegenüber der risikolosen Zinskurve berücksichtigt werden muss (Migrationsrisiko).

Die Steuerung des Adressenrisikos im Kundengeschäfts erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie unter besonderer Berücksichtigung der Größenklassenstruktur, der Bonitäten, der Branchen, der gestellten Sicherheiten sowie des Risikos der Engagements.

Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

Trennung zwischen Markt (1. Votum) und Marktfolge (2. Votum) bis in die Geschäftsverteilung des Vorstands

regelmäßige Bonitätsbeurteilung und Beurteilung des Kapitaldienstes auf Basis aktueller Unterlagen

Einsatz standardisierter Risikoklassifizierungsverfahren (Rating- und Scoringverfahren) in Kombination mit bonitätsabhängiger Preisgestaltung und bonitätsabhängigen Kompetenzen

interne, bonitätsabhängige Richtwerte für Kreditobergrenzen, die unterhalb der Großkreditgrenzen des KWG liegen, dienen der Vermeidung von Risikokonzentrationen im Kundenkreditportfolio. Einzelfälle, die diese Obergrenze überschreiten, unterliegen einer verstärkten Beobachtung

regelmäßige Überprüfung von Sicherheiten

Einsatz eines Risikofrüherkennungsverfahrens, das gewährleistet, dass bei Auftreten von signifikanten Bonitätsverschlechterungen frühzeitig risikobegrenzende Maßnahmen eingeleitet werden können

festgelegte Verfahren zur Überleitung von Kreditengagements in die Intensivbetreuung oder Sanierungsbetreuung

Berechnung des Adressenrisikos für die Risikotragfähigkeit in der ökonomischen Perspektive mit dem Kreditrisikomodell "Credit Portfolio View"

Einsatz von Sicherungsinstrumenten zur Reduzierung vorhandener Risikokonzentrationen mittels Kredithandelstransaktionen in einem angemessenen Volumen

Kreditportfolioüberwachung auf Gesamthausebene mittels regelmäßigem Reporting

Das Kreditgeschäft der Sparkasse gliedert sich in zwei große Gruppen: Das Firmenkunden- und das Privatkundenkreditgeschäft.

Kreditgeschäft der Sparkasse Buchwerte *
31.12.2023 31.12.2022
Mio. € Mio. €
Firmenkundenkredite 2.992 3.148
Privatkundenkredite 2.045 2.077
Weiterleitungsdarlehen 482 475
darunter für den Wohnungsbau 267 255
Kommunalkredite und kommunalverbürgte Kredite 552 588
Gesamt 6.071 6.288

Tabelle: Kreditgeschäft der Sparkasse

* nach Abzug von Einzelwertberichtigungen und Vorsorgereserven

Zum 31. Dezember 2023 wurden etwa 60,8 % der zum Jahresende ausgelegten Kreditmittel an Unternehmen und wirtschaftlich selbstständige Privatpersonen vergeben, 33,3 % an wirtschaftlich unselbstständige und sonstige Privatpersonen.

Die regionale Wirtschaftsstruktur spiegelt sich auch im Kreditgeschäft der Sparkasse wider. Schwerpunkte bilden mit 25,0 % die Ausleihungen an das Grundstücks- und Wohnungswesen sowie mit 19,6 % die Ausleihungen an das Kredit- und Versicherungswesen. Darüber hinaus entfallen jeweils 8,7 % auf das verarbeitende Gewerbe und Öffentliche Haushalte, sowie 8,6 % auf den Bereich Beratung, Planung und Sicherheit.

Die Größenklassenstruktur zeigt insgesamt eine breite Streuung des Ausleihgeschäfts. 52,3 % des Gesamtkreditvolumens im Sinne des § 19 Abs. 1 KWG entfallen auf Kreditengagements mit einem Kreditvolumen bis 2,5 Mio. €. 47,7 % des Gesamtkreditvolumens im Sinne des § 19 Abs. 1 KWG betreffen Kreditengagements mit einem Kreditvolumen von mehr als 2,5 Mio. €.

Die Risikostrategie ist ausgerichtet auf Kreditnehmer mit guten Bonitäten bzw. geringeren Ausfallwahrscheinlichkeiten. Dies wird durch die Neugeschäftsplanung unterstützt. Zum 31. Dezember 2023 ergibt sich im Kundengeschäft folgende Ratingklassenstruktur:

Ratingklasse Anzahl in % Volumen in %
1 bis 9 91,6 90,7
10 bis 15 7,2 6,9
16 bis 18 1,3 2,4

Das Länderrisiko ist für die Sparkasse von untergeordneter Bedeutung. Das an Kreditnehmer mit Sitz im Ausland ausgelegte Kreditvolumen einschließlich Wertpapiere betrug am 31. Dezember 2023 1,3 % des Gesamtkreditvolumens im Sinne des § 19 Abs. 1 KWG.

Konzentrationen bestehen im Kreditportfolio in folgenden Bereichen: Größenkonzentration bei Großkrediten nach Art. 392 CRR, Risikokonzentration aufgrund der regionalen Begrenzung des Geschäftsgebietes sowie Konzentration im Bereich der regionalen, grundpfandrechtlichen Sicherheiten.

Insgesamt sind wir der Auffassung, dass unser Kreditportfolio sowohl nach Branchen und Größenklassen als auch nach Ratinggruppen gut diversifiziert ist.

Zur Absicherung von Adressenausfallrisiken hat die Sparkasse 5 Einzelkreditnehmer mit einem Kreditvolumen von insgesamt 16,2 Mio. € in die Sparkassen-Kreditbaskets (über die Emission von Originatoren-Credit Linked Notes) eingebracht.

Risikovorsorgemaßnahmen sind für alle Engagements vorgesehen, bei denen nach umfassender Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse der Kreditnehmer davon ausgegangen werden kann, dass es voraussichtlich nicht mehr möglich sein wird, alle fälligen Zins- und Tilgungszahlungen gemäß den vertraglich vereinbarten Kreditbedingungen zu vereinnahmen. Bei der Bemessung der Risikovorsorgemaßnahmen werden die voraussichtlichen Realisationswerte der gestellten Sicherheiten berücksichtigt. Darüber hinaus haben wir angemessene Pauschalwertberichtigungen gebildet. Das Verfahren für die Bildung der Pauschalwertberichtigungen ist im Anhang zum Jahresabschluss erläutert. Der Vorstand wird vierteljährlich über die Entwicklung der Strukturmerkmale des Kreditportfolios, die Einhaltung der Limite und die Entwicklung der notwendigen Vorsorgemaßnahmen für Einzelrisiken schriftlich unterrichtet. Eine ad-hoc-Berichterstattung ergänzt bei Bedarf das standardisierte Verfahren.

Entwicklung der Risikovorsorge:

Art der Risikovorsorge Anfangsbestand
per 01.01.2023
Zuführung Auflösung Verbrauch Endbestand
per 31.12.2023
T€ T€ T€ T€ T€
Einzelwertberichtigungen 25.688 29.124 3.852 4.538 46.422
Rückstellungen 976 179 562 0 593
Pauschalwertberichtigungen 25.800 7.897 2 0 33.695
Pauschale Rückstellungen 0 0 0 0 0
Gesamt 52.464 37.200 4.416 4.538 80.710

Die Entwicklung der Risikovorsorge in 2023 zeigt im Vergleich zum Vorjahr eine wesentliche Steigerung aufgrund weniger großer Einzelfälle.

5.2.1.2 Adressenrisiko im Eigengeschäft

Das Adressenrisiko im Eigengeschäft umfasst die Gefahr eines Verlustes, der aus einem drohenden bzw. vorliegenden Zahlungsausfall eines Emittenten oder eines Kontrahenten (Ausfallrisiko) resultieren kann.

Ebenso besteht die Gefahr, dass sich im Zeitablauf die Bonitätseinstufung (Rating) des Schuldners ändert und damit ein möglicherweise höherer Spread gegenüber der risikolosen Zinskurve berücksichtigt werden muss (Migrationsrisiko). Dabei unterteilt sich das Kontrahentenrisiko in ein Wiedereindeckungs-, ein Vorleistungs- und ein Erfüllungsrisiko.

Zudem gibt es im Eigengeschäft das Risiko, dass die tatsächlichen Restwerte der Emissionen bei Ausfall von den prognostizierten Werten abweichen.

Ferner beinhalten Aktien eine Adressenrisikokomponente. Diese besteht in der Gefahr einer negativen Wertveränderung aufgrund von Bonitätsverschlechterung oder Ausfall des Aktienemittenten.

Die Steuerung des Adressenrisikos des Eigengeschäfts erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie unter besonderer Berücksichtigung der Größenklassenstruktur, der Bonitäten, der Branchen sowie des Risikos der Engagements.

Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

Festlegung von Limiten je Partner (Emittenten- und Kontrahentenlimite)

Regelmäßige Bonitätsbeurteilung der Vertragspartner anhand von externen Ratingeinstufungen sowie eigenen Analysen

Berechnung des Adressenrisikos für die Risikotragfähigkeit in der ökonomischen Perspektive mit dem Kreditrisikomodell "Credit Portfolio View"

Die Eigengeschäfte umfassen zum Bilanzstichtag ein Volumen von 764,9 Mio. €. Wesentliche Positionen sind dabei Schuldverschreibungen und Anleihen (331,5 Mio. €), Pfandbriefe (210,3 Mio. €), Termingelder (145,5 Mio. €) sowie der Wertpapierspezialfonds (61,6 Mio. €).

Dabei zeigt sich nachfolgende Ratingverteilung
(ohne Termingelder und Kreditbaskets):

Externes Rating Moody's /
Standard & Poor's
Aaa bis Baa1 /
AAA bis BBB+
Baa2 bis Baa3 /
BBB bis BBB-
Ba1 bis Ba3 /
BB+ bis BB-
B1 bis C /
B+ bis C
Ausfall ungeratet
31.12.2023 567,2 14,9 11,5 9,0 0,0 1,2
31.12.2022 570,0 14,0 10,0 9,0 0,0 0,4

Die direkt durch die Sparkasse gehaltenen Wertpapiere verfügen ausnahmslos über ein Rating von mindestens AA-. Der Wertpapierspezialfonds hat vereinbarte Anlagerichtlinien, die bezüglich der verzinslichen Anlagen Mindest-Ratings für die investierten Segmente vorsehen. Hierbei liegt der Schwerpunkt im Bereich Investmentgrade, ein Drittel wird in den Bereich HighYield investiert.

Das Länderrisiko ist für die Sparkasse von untergeordneter Bedeutung, da das am 31.12.2023 in Form von Wertpapieren investierte Volumen in Höhe von 138,8 Mio. € ausschließlich aus gedeckten Schuldverschreibungen europäischer Länder bestand.

Konzentrationen bestehen nicht.

5.2.2 Marktpreisrisiko

Das Marktpreisrisiko wird definiert als Verlust in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung von marktabhängigen Risikofaktoren wie Zinsen, Aktienkurse, Volatilitäten etc. ergibt.

Die Steuerung des Marktpreisrisikos erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie unter besonderer Berücksichtigung der festgelegten Limite und der vereinbarten Anlagerichtlinien für Spezialfonds

5.2.2.1 Zinsänderungsrisiko

Das Zinsänderungsrisiko wird definiert als die Gefahr eines Verlustes in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung der risikolosen Zinskurve ergibt. In einer periodischen Sicht bzw. in der normativen Perspektive können sich Veränderungen im Zinsüberschuss, im Bewertungsergebnis Wertpapiere sowie einer Bildung bzw. Veränderung einer Drohverlustrückstellung im Rahmen der verlustfreien Bewertung des Bankbuchs gemäß IDW RS BFA 3 n. F. ergeben. Schwankungen im Zinskonditionsbeitrag sind in die Betrachtung des Zinsänderungsrisikos in der normativen Perspektive integriert.

Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

Periodische Steuerung und normative Perspektive: Berechnungen auf Basis verschiedener Zinsszenarien mittels der IT-Anwendung "Integrierte Zinsbuchsteuerung Plus", Betrachtung des laufenden Geschäftsjahres und der fünf Folgejahre bei der Bestimmung der Auswirkungen auf das handelsrechtliche Ergebnis

Ökonomische Perspektive: Ermittlung des Value-at-Risk auf Basis des Varianz-Kovarianz-Ansatzes mittels der von der Sparkassen Rating und Risikosystem GmbH (SR) entwickelten IT-Anwendung "MPR"

Steuerung des wertorientierten Zinsänderungsrisikos auf Basis einer modernen historischen Simulation der Marktzinsänderungen: Die negative Abweichung der Performance innerhalb der nächsten 90 Tage (Haltedauer) wird mit einem Konfidenzniveau von 99,0 % berechnet. Zur Beurteilung des Zinsänderungsrisikos orientiert sich die Sparkasse an einer definierten Benchmark (angelehnt an die Struktur des gleitenden 10-Jahresdurchschnitts). Abweichungen zeigen ggf. einen Bedarf an Steuerungsmaßnahmen auf und dienen als zusätzliche Information für zu tätigende Neuanlagen, Verkäufe bzw. Absicherungen (u.a. durch Swapgeschäfte).

Ermittlung des Zinsrisikokoeffizienten und des Frühwarnindikators gemäß § 25a Abs. 2 KWG auf Basis des BaFin-Rundschreibens 6/2019 vom 6. August 2019

Berücksichtigung von Risiken aus Fonds nach dem Durchschauprinzip

regelmäßige Überprüfung, ob bei Eintritt des unterstellten Risikoszenarios eine Rückstellung gemäß IDW RS BFA 3 n. F. zu bilden wäre

Ermittlung des SREP-Koeffizienten

Zur Absicherung von Zinsänderungsrisiken wurden neben bilanzwirksamen Instrumenten in Form langfristiger Refinanzierungen auch derivative Finanzinstrumente in Form von Zinsswaps in bedeutendem Umfang eingesetzt (vgl. Angaben im Anhang zum Jahresabschluss).

Die Auswirkungen eines Zinsschocks um + bzw. - 200 Basispunkte auf den Barwert der zinstragenden Geschäfte des Anlagebuchs stellen sich zum 31. Dezember 2023 wie folgt dar:

Zinsänderungsrisiken
Barwertveränderung
+200 Basispunkte -200 Basispunkte
T€ -99.474 +112.190
in % der Eigenmittel -12,01 +13,55

Um Konzentration zu begrenzen, werden Großgeschäfte ab 20 Mio. € im Regelfall sofort mit einem Gegengeschäft geschlossen. Konzentrationen in einzelnen Laufzeitbändern werden durch die Ausrichtung an der gewählten Benchmark begegnet.

5.2.2.2 Spreadrisiko

Das Spreadrisiko wird definiert als die Gefahr eines Verlustes in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung von Spreads bei gleichbleibendem Rating ergibt. Dabei wird unter einem Spread die Differenz zu einer risikolosen Zinskurve verstanden. Der Spread ist unabhängig von der zu Grunde liegenden Zinskurve zu sehen, d.h. ein Spread in einer anderen Währung wird analog einem Spread in Euro behandelt.

Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

Ökonomische Perspektive: Ermittlung des Value-at-Risk auf Basis des Varianz-Kovarianz-Ansatzes mittels der IT-Anwendung "MPR"

Berücksichtigung von Risiken aus Fonds nach dem Durchschauprinzip

5.2.2.3 Beteiligungsrisiko

Das Beteiligungsrisiko umfasst die Gefahr eines Verlustes durch eine negative Wertänderung einer Beteiligung.

Je nach Beteiligungsart unterscheidet man nach dem Risiko aus strategischen Beteiligungen, Funktionsbeteiligungen und Kapitalbeteiligungen.

Die Steuerung des Beteiligungsrisikos erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie.

Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

Rückgriff auf das Beteiligungscontrolling des Sparkassenverbands RSGV für die Verbundbeteiligungen

In der normativen Perspektive wird die Auswirkung auf aufsichtliche Quoten durch Beteiligungen berücksichtigt.

Ökonomische Perspektive: Ermittlung des Value-at-Risk auf Basis einer Szenarioanalyse

Regelmäßige Auswertung und Beurteilung der Jahresabschlüsse der Beteiligungsunternehmen

Regelmäßige qualitative Beurteilung der Unternehmensentwicklung, der strategischen Ausrichtung sowie der Marktstellung des jeweiligen Beteiligungsunternehmens

Wertansätze für Beteiligungsinstrumente zum 31. Dezember 2023

Gruppen von Beteiligungsinstrumenten Buchwert
in Mio. €
Strategische Beteiligungen 88,4
Funktionsbeteiligungen 19,0
Kapitalbeteiligungen 3,7

Das Beteiligungsportfolio besteht vorwiegend aus strategischen und funktionellen Beteiligungen innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe. Daneben bestehen weitere Beteiligungen, die unter Renditegesichtspunkten gehalten werden.

Konzentrationen bestehen im Beteiligungsportfolio in folgendem Bereich: Konzentration aufgrund der Bündelung strategischer Verbundbeteiligungen innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe.

Aufgrund dessen sind besondere zusätzliche Maßnahmen zur Vermeidung oder Begrenzung von Konzentrationsrisiken nicht erforderlich.

5.2.3 Liquiditätsrisiko

Das Liquiditätsrisiko setzt sich aus dem Zahlungsunfähigkeits- und dem Refinanzierungskostenrisiko zusammen. Das Liquiditätsrisiko umfasst in beiden Bestandteilen auch das Marktliquiditätsrisiko. Dieses ist das Risiko, dass aufgrund von Marktstörungen oder unzulänglicher Markttiefe Finanztitel an den Finanzmärkten nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt und/oder nicht zu fairen Preisen gehandelt werden können.

Das Zahlungsunfähigkeitsrisiko stellt die Gefahr dar, Zahlungsverpflichtungen nicht in voller Höhe oder nicht fristgerecht nachzukommen.

Das Refinanzierungskostenrisiko bildet die Gefahr ab, dass die Refinanzierungskosten über der in der Planung angesetzten Höhe liegen. Dies kann auf der Schwankung des institutseigenen Spreads sowie aus der unerwarteten Veränderung der Refinanzierungsstruktur beruhen.

Das Refinanzierungskostenrisiko in der ökonomischen Perspektive ergibt sich aus der negativen Veränderung des Liquiditätsbeitrages aufgrund von marktbedingten Spreadschwankungen.

In der normativen Perspektive wird die GuV-Auswirkung des Refinanzierungskostenrisikos in Form höherer Zinsaufwendungen abgebildet. Aufgrund des Einflusses von Bilanzbeständen und der Zinsentwicklung wird das Refinanzierungskostenrisiko zusammen mit dem Zinsänderungsrisiko betrachtet.

Die Steuerung des Liquiditätsrisikos erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie.

Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

Regelmäßige Ermittlung und Überwachung der LCR

Regelmäßige Ermittlung und Überwachung der strukturellen Liquiditätsquote (Net Stable Funding Ratio, NSFR)

Regelmäßige Ermittlung der Survival Period und Festlegung einer Risikotoleranz

Diversifikation der Vermögens- und Kapitalstruktur

Regelmäßige Erstellung von Liquiditätsübersichten auf Basis einer hausinternen Liquiditätsplanung, in der die erwarteten Mittelzuflüsse den erwarteten Mittelabflüssen gegenübergestellt werden

Tägliche Disposition der laufenden Konten

Liquiditätsverbund mit Verbundpartnern der Sparkassenorganisation

Definition eines sich abzeichnenden Liquiditätsengpasses sowie eines Notfallplans

Erstellung einer Refinanzierungsplanung

Ökonomische Perspektive: Ermittlung des Value-at-Risk auf Basis des Varianz-Kovarianz-Ansatzes mittels der von der SR entwickelten IT-Anwendung "RKR"

Regelmäßige Überwachung der Fundingkonzentration zur Ermittlung und Begrenzung des Anteils einzelner Kontrahenten an der Gesamtrefinanzierung

Vorhalten eines ausreichend hohen Deckungsstockvolumens für Hypothekenpfandbriefe

Unplanmäßige Entwicklungen, wie z. B. vorzeitige Kündigungen sowie Zahlungsunfähigkeit von Geschäftspartnern, werden dadurch berücksichtigt, dass im Rahmen der Risiko- und Stressszenarien sowohl ein Abfluss von Kundeneinlagen als auch eine erhöhte Inanspruchnahme offener Kreditlinien simuliert wird.

Die Survival Period der Sparkasse beträgt zum 31. Dezember 2023 mehr als 60 Monate.

Konzentrationen bestehen beim Liquiditätsrisiko in folgendem Bereich: hoher Bestand an täglich fälligen Kundeneinlagen.

Um diese Konzentration zu begrenzen, wurde ein nach Märkten und Laufzeiten differenzierten Refinanzierungsplan aufgestellt, auf Basis dessen eine regelmäßige Abweichungsanalyse durchgeführt wird. Zusätzlich wurde ein Konzentrationsmaß für Kundeneinlagen definiert, welches als Frühwarnindikator genutzt wird.

Die Zahlungsfähigkeit der Sparkasse war im Geschäftsjahr jederzeit gegeben.

5.2.4 Operationelles Risiko

Das operationelle Risiko bedeutet die Gefahr eines Verlustes durch Schäden, die infolge der Unangemessenheit oder des Versagens von internen Verfahren, Mitarbeitern, der internen Infrastruktur oder in Folge externer Einflüsse eintreten.

Die Steuerung der operationellen Risiken erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie.

Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

Jährliche Schätzung von operationellen Risiken auf Basis der szenariobezogenen Schätzung von risikorelevanten Verlustpotenzialen aus der IT-Anwendung "OpRisk-Szenarien"

systematische Sammlung und Analyse eingetretener Schadensfälle in einer Schadensfalldatenbank

Periodische Steuerung und normative Perspektive: Abbildung im Plan- und adversen Szenario

Ökonomische Perspektive: Ermittlung des Value-at-Risk auf Basis IT-Anwendung "OpRisk-Schätzverfahren"

Erstellung von Notfallplänen, insbesondere im Bereich der IT Konzentrationen bestehen bei den operationellen Risiken in folgenden Bereichen:

Aufgrund der ausschließlichen Nutzung von IT-Anwendungen des Sparkassenverbunds bzw. der S-Rating und Risikosysteme GmbH bestehen hohe Abhängigkeiten im Falle eines Ausfalls der IT.

5.3. Chancenbericht

Unser "Chancenmanagement" ist in den jährlichen Strategieüberprüfungsprozess integriert.

Die Chancen für unsere geschäftliche Entwicklung sind eng mit der Entwicklung des politischen und wirtschaftlichen Umfelds verknüpft. Sofern sich dieses positiv entwickelt, erwarten wir auch eine Stabilisierung der Nachfrage nach Krediten für den Wohnungsbau. Dies würde sich positiv auf unseren Zinsüberschuss auswirken.

Die Chance auf eine Stabilisierung unserer Ertragskraft wollen wir sofern sich die gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen wieder positiv entwickeln, weiterhin nutzen, um unsere Geschäftsfelder nachhaltiger auszurichten und somit langfristig Wettbewerbsvorteile zu erlangen. Insbesondere in wirtschaftlich herausfordernden Zeiten sind die Menschen und Unternehmen auf eine professionelle Begleitung angewiesen. Im Rahmen unseres öffentlichen Auftrags stehen wir ihnen als verlässlicher Partner zur Seite. Dies bietet nach unserem Selbstverständnis die besten Chancen auf langfristige und im beiderseitigen Interesse erfolgreiche Geschäftsverbindungen mit unseren privaten und gewerblichen Kunden.

Chancen wollen wir darüber hinaus durch die kontinuierliche Verbesserung unserer Vertriebsstruktur nutzen. Positive Impulse für unser Wachstum und die Ergebnisbeiträge erwarten wir dabei aus dem weiteren Ausbau digitaler Vertriebs- und Servicekanäle. Außerdem erwarten wir Chancen aus unseren Investitionen in zukunftsweisende Informationstechnologien.

5.4 Gesamtbeurteilung der Risikolage

Unser Haus verfügt über ein dem Umfang der Geschäftstätigkeit entsprechendes System zur Steuerung, Überwachung und Kontrolle der vorhandenen Risiken gemäß § 25a KWG. Mit den eingerichteten Risikosteuerungs- und -controllingprozessen können die wesentlichen Risiken frühzeitig identifiziert und gesteuert sowie relevante Informationen an die zuständigen Entscheidungsträger weitergeleitet werden.

Gemäß unseren internen Risikoberichten bewegten sich die Risiken im Jahr 2023 innerhalb der vom Vorstand vorgegebenen Limite, mit Ausnahme einer Sublimitüberschreitung im Bereich der Zinsänderungsrisiken per 31.01.2023. Limitanpassungen ergaben sich zum 28.02.2023 im Rahmen der Umstellung auf die ökonomische Risikotragfähigkeit und im vierten Quartal aufgrund von diversen Anpassungen der Standard-Parameter für die Risikoberechnung. Das Risikotragfähigkeitslimit (ökonomische Perspektive) war am Bilanzstichtag mit 86,4 % ausgelastet. Die Mindestanforderungen an die Einhaltung aufsichtlicher Kenngrößen der normativen Perspektive der Risikotragfähigkeit wurden gemäß unseren internen Risikoberichten sowohl im Planszenario als auch unter der Berücksichtigung adverser Entwicklungen vollständig erfüllt. Auf dieser Basis war und ist die Risikotragfähigkeit derzeit gegeben. Die durchgeführten Stresstests zeigen, dass auch außergewöhnliche Ereignisse durch das vorhandene Risikodeckungspotenzial abgedeckt werden können.

Bestandsgefährdende oder entwicklungsbeeinträchtigende Risiken sind nicht erkennbar. Risiken der künftigen Entwicklung bestehen durch die Regulatorik, in weiteren starken Zinsanstiegen (u. a. Drohverlustrückstellung gemäß IDW RS BFA 3) sowie im Fall einer sich weiter eintrübenden Konjunktur.

Die Sparkasse nimmt am Risikomonitoring des Verbands teil. Die Erhebung erfolgt dreimal jährlich. Dabei werden die wichtigsten Risikomesszahlen auf Verbandsebene ausgewertet und die Entwicklungen beobachtet. Jede Sparkasse wird insgesamt bewertet und einer von vier Monitoringstufen zugeordnet. Die Sparkasse ist der besten Bewertungsstufe zugeordnet.

Da unser Risikodeckungspotential die eingegangenen Risiken übersteigt und sich dies auf Basis unserer Ergebnis- und Kapitalplanung voraussichtlich nicht ändern wird, beurteilen wir unsere Risikolage unter Berücksichtigung von dem zurzeit nur zur Hälfte des Risikodeckungspotenzials bereitgestellten Gesamtlimits insgesamt als ausgewogen.

6. Prognosebericht

6.1. Rahmenbedingungen

Die nachfolgenden Einschätzungen haben Prognosecharakter. Sie stellen unsere Einschätzungen der wahrscheinlichsten künftigen Entwicklung auf Basis der uns zum Zeitpunkt der Erstellung des Lageberichts zur Verfügung stehenden Informationen dar.

Da Prognosen mit Unsicherheit behaftet sind bzw. sich durch die Veränderungen der zugrundeliegenden Annahmen als unzutreffend erweisen können, ist es möglich, dass die tatsächlichen künftigen Ergebnisse gegebenenfalls deutlich von den zum Zeitpunkt der Erstellung des Lageberichts getroffenen Erwartungen über die voraussichtlichen Entwicklungen abweichen.

Der Prognosezeitraum umfasst das auf den Bilanzstichtag folgende Geschäftsjahr.

Als Risiken im Sinne des Prognoseberichts werden künftige Entwicklungen oder Ereignisse gesehen, die zu einer für die Sparkasse negativen Prognose- bzw. Zielabweichung führen können.

Als Chancen im Sinne des Prognoseberichts werden künftige Entwicklungen oder Ereignisse gesehen, die zu einer für die Sparkasse positiven Prognose- bzw. Zielabweichung führen können.

Alle Angaben in diesem Prognosebericht basieren auf den Ergebnis-, Kapital- und Liquiditätsplanungen im Rahmen unserer internen Planungs- und Risikomanagementverfahren.

Die geopolitischen Aussichten für das Jahr 2024 sind erneut von großer Unsicherheit geprägt. Der Krieg in der Ukraine dauert an, ebenso im Nahen Osten, dazu kommen die Angriffe auf die internationale Schifffahrt im Roten Meer. In 76 Ländern, die für mehr als die Hälfte der Weltbevölkerung stehen, finden im Jahr 2024 Wahlen statt. Als größte Volkswirtschaft der Welt kommt der Präsidentschaftswahl in den USA eine besondere Bedeutung zu, auch an den internationalen Kapitalmärkten.

Der Internationale Währungsfonds (IWF) rechnet mit einem ähnlichen Wachstum der Weltwirtschaft wie im vergangenen Jahr. Die Organisation hat ihre Prognose für die Weltproduktion (BIP) um 0,2 %-Punkte auf 3,1 % angehoben und erwartet einen Anstieg des Welthandels um 3,3 % (2023: +0,4 %). Im Folgejahr erwartet der IWF eine BIP-Wachstumsrate von 3,2 % und eine weitere Zunahme des Welthandels um 3,6 %.

Für Deutschland fallen die Prognosen weniger gut aus. Die großen deutschen Wirtschaftsforschungsinstitute hatten in ihren jüngsten Prognosen von Dezember 2023 eine Zunahme des Bruttoinlandsprodukts (BIP) um +0,5 % bis +0,9 % im Jahr 2024 und um 1,0 % bis 1,4 % im Jahr 2025 erwartet. Die Bundesregierung hat ihre Wachstumsprognose für das Jahr 2024 gegenüber ihrer Herbstprognose deutlich reduziert auf nunmehr 0,2 % für das laufende und 1,0 % für das kommende Jahr.

Die instabile geopolitische Lage hat nicht nur negative Auswirkungen auf die Außenwirtschaft, sondern durch die Verunsicherung der Verbraucher ebenso auf den inländischen Konsum und die langfristigen Investitionsentscheidungen von Unternehmen. Belastend wirken weiterhin die Auswirkungen der vorangegangenen geldpolitischen Straffung, die Unternehmensinvestitionen verteuern und in besonderem Maße den Immobilienmarkt stark belasten. Auch der extreme Anstieg der Verbraucherpreise in den vergangenen Jahren dürfte das Konsumverhalten zunächst noch negativ beeinflussen.

Positiv für die Konjunktur im Jahr 2024 ist zu vermerken, dass sich die Energiepreise wieder etwas normalisiert haben. Auch die Beschaffungssituation in der Industrie hat sich deutlich entspannt. Allerdings drohen hier aufgrund der verschlechterten Sicherheitslage auf dem Seeweg erneut Schwierigkeiten. Für die exportstarke deutsche Wirtschaft würde sich zudem die - beispielweise vom IWF - prognostizierte Belebung des Welthandels positiv auswirken. Im Inland dürften sich der Anstieg der Tariflöhne und im Zeitverlauf die nachlassende Inflation positiv auf den privaten Konsum auswirken.

Vor diesem Hintergrund entwickelte sich der ifo-Geschäftsklimaindex nach einer gewissen Stabilisierung im Herbst 2023 zu Jahresbeginn 2024 nur schwach. Während die Dienstleistungsunternehmen sich mehrheitlich eher positiv zu ihrer aktuellen Geschäftslage äußerten, beurteilten die Unternehmen aller anderen Sektoren sowohl ihre aktuelle Lage wie auch die Aussichten negativ. Die Erwartungen im Bausektor sind im Februar 2024 auf den niedrigsten Stand seit 1991 gesunken.

Die Auftragslage im Verarbeitenden Gewerbe zeigt ein gemischtes Bild. Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, lagen die Auftragseingänge im Gesamtjahr 2023 5,9 % niedriger als im Vorjahr. Dennoch befindet sich der Auftragsbestand auf einem hohen Niveau und die Unternehmen verfügen immer noch über ein Auftragspolster von mehr als einem halben Jahr (7 Monate).

Die rückläufige Zahl der Baugenehmigungen und weitere Faktoren sprechen dafür, dass die Bauindustrie im Jahr 2024 einen weiteren Rückgang verzeichnen wird. Die großen Wirtschaftsforschungsinstitute prognostizieren einen Rückgang der realen Bauinvestitionen um -0,6 % bis -2,5 %. Die Aussichten in den einzelnen Baubereichen fallen dabei recht unterschiedlich aus. Während es beim Wohnungsbau erste Anzeichen für ein Erreichen der Talsohle gibt, bleibt die Lage im Bereich der Gewerbe- und insbesondere der Büroimmobilien schwierig.

Die Verbraucher schauen zu Jahresbeginn skeptisch in die Zukunft. Das GfK-Konsumklima, das kurzzeitig zum Jahresende 2023 eine leichte Erholung verzeichnete, ist erneut gesunken, und zwar um 4,3 Punkte auf -29,7. Laut der GfK-Umfrage in der ersten Januarhälfte sind die Verbraucher sowohl pessimistischer hinsichtlich der Entwicklung ihrer Einkommenssituation als auch in Bezug auf die allgemeine Konjunkturlage. Infolgedessen neigen sie vermehrt dazu, zu sparen, und zögern bei größeren Anschaffungen.

Die schwierige Konjunkturlage schlägt sich bislang lediglich teilweise in einer steigenden Arbeitslosigkeit bzw. einer rückläufigen Nachfrage nach Arbeitskräften nieder. Auch im Jahr 2024 dürfte der deutsche Arbeitsmarkt vergleichsweise stabil bleiben. Für das Gesamtjahr 2024 erwarten die großen deutschen Wirtschaftsforschungsinstitute mehrheitlich einen leichten Anstieg der Arbeitslosenquote auf 5,8 % bis 5,9 % und eine weitere Zunahme der Zahl der Erwerbstätigen auf über 46 Millionen (+0,1 % bis +0,2 %).

Nach den außergewöhnlichen Anstiegen der Inflationsrate in Deutschland in 2022 (+6,9 %) und 2023 (+5,9 %) lassen die aktuellen Daten zur Preisentwicklung erwarten, dass der Höhepunkt der Inflation überschritten ist. Den Prognosen der großen Wirtschaftsforschungsinstitute zufolge wird der Anstieg der Verbraucherpreise in Deutschland 2024 mit +2,2 % bis +3,0 % nur etwa halb so hoch ausfallen wie im Vorjahr und im Folgejahr mit +1,8 % bis +2,3 % wieder weitgehend der 2 %-EZB-Zielmarke entsprechen.

Der Anstieg der Unternehmensinsolvenzen wird sich im laufenden Jahr voraussichtlich weiter fortsetzen. Der IWH-Insolvenztrend blieb zu Jahresbeginn auf hohem Niveau: 40 % über dem Wert vor einem Jahr und 20 % über dem Wert der Vor-Corona-Jahre 2016 bis 2019. Neben dem schwierigen gesamtwirtschaftlichen Umfeld dürften die Staatshilfen während der Corona-Pandemie dafür ursächlich sein, die zunächst viele Insolvenzen verhindert hatten.

Nachdem der Insolvenztrend im Baugewerbe bereits im vergangenen Jahr klar aufwärtsgerichtet war und die Entwicklung der Baugenehmigungen als Konjunkturindikator auf eine weitere Verschlechterung der Baukonjunktur hinweist, ist ein weiterer Anstieg in diesem Wirtschaftsbereich wahrscheinlich.

Auch zu Jahresbeginn 2024 bleiben alle Einschätzungen zu den wirtschaftlichen Aussichten mit einer hohen Unsicherheit behaftet. Risiken bestehen insbesondere bzgl. des weiteren Verlaufs des Krieges in der Ukraine und im Nahen Osten und dem Ausgang wichtiger Wahlen in diesem Jahr. Zudem ist es noch ungewiss, ob die Inflation wirklich nachhaltig auf ein stabilitätskonformes Niveau sinkt und im Zuge dessen, die Frage, wann die EZB die erneute geldpolitische Wende vollziehen wird. Der künftige Zinsverlauf ist wiederum ein wichtiger Faktor für die weitere Entwicklung am Immobilienmarkt. Darüber hinaus steht die deutsche Wirtschaft unverändert vor strukturellen Herausforderungen. Der Fachkräftemangel in der deutschen Wirtschaft hat sich unverändert ausgeweitet, die Lieferketten sind weiterhin fragil und die Zukunft insbesondere energieintensiver Industrien in Deutschland ist vor dem Hintergrund der Klimakrise ungewiss.

Nachdem die Notenbanken in 2023 weltweit zunächst ihren restriktiven Kurs fortgeführt hatten und in den vergangenen Monaten das Leitzinsniveau stabil gehalten haben, deuten sich nunmehr erste Tendenzen für Zinssenkungen der Zentralbanken im Jahr 2024 an.

Im bisherigen Jahr 2024 haben sich die Zinsen am Geldmarkt wenig verändert. Am Kapitalmarkt war bei den zehnjährigen Bundesanleihen wieder ein Anstieg der Renditen festzustellen. Die Renditen der 10-Jährigen Bundesanleihen lagen zum Jahresbeginn bei 2,1 % und bis zum Tag der Aufstellung dieses Lageberichts bei 2,3 %.

Die Deutsche Bundesbank geht davon aus, dass sich der Anstieg der Margen im Einlagen- und Kreditgeschäft der deutschen Kreditinstitute so nicht fortsetzen wird. Es ist demnach zu erwarten, dass der zunehmende Wettbewerb im Einlagengeschäft, das schwache Kreditneugeschäft sowie eine Zunahme von Kreditausfällen die Ertragslage der nächsten Jahre belasten werden. Darüber hinaus geht die Bundesbank von steigenden Verwaltungsaufwendungen durch notwendige Investitionen (u. a. zur Verhinderung von Cyberkriminalität und zur verstärkten Digitalisierung) aus.

Für das stark zinsabhängige Geschäftsmodell der Sparkassen wird im laufenden Jahr aufgrund der Erwartung sinkender Marktzinsen mit leicht rückläufigen Zinsüberschüssen gerechnet. Gleichzeitig werden die Verwaltungsaufwendungen durch das Inkrafttreten des letzten Tarifabschlusses sowie der weiterhin hohen Inflation erneut ansteigen, wenn auch nicht so stark wie im Jahr 2023. Die Kreditnachfrage wird voraussichtlich weiter verhalten ausfallen, während auf der Einlagenseite weitere Umschichtungen von den Sichteinlagen hin zu Termingeldern und Eigenemissionen zu erwarten sind.

Eine Einschätzung zur Entwicklung der Risikovorsorge im Kreditgeschäft unterliegt den gleichen Unsicherheiten wie die Prognose zur Wirtschaftsentwicklung. Vor dem Hintergrund der angespannten wirtschaftlichen Gesamtsituation kann es zu einem Anstieg der Risikovorsorge im Kreditgeschäft kommen.

6.1.2. Geschäftsentwicklung

Abgeleitet aus den prognostizierten Durchschnittsbeständen der Jahre 2023 sowie 2024 rechnen wir mit einem leichten Rückgang für das Kundenkreditgeschäft, vorrangig aus dem Darlehensgeschäft der öffentlichen Haushalte und der gewerblichen Kunden.

Im Einlagengeschäft gehen wir von leicht sinkenden Beständen aus. Vor dem Hintergrund der aktuellen und prognostizierten konjunkturellen Entwicklung erwarten wir für 2024 einen leichten Rückgang der liquiden Kundensichteinlagen, da wir aufgrund der veränderten Zinssituation mit einer Verschiebung der Gelder zu den Eigenemissionen rechnen.

Bei der Bilanzsumme erwarten wir aufgrund der vorgenannten Entwicklungen im Kredit- und Einlagengeschäft für das Folgejahr in Summe einen leichten Rückgang.

Im Dienstleistungsgeschäft gehen wir für 2024 von sich verschlechternden Rahmenbedingungen und geringeren Vermittlungen von Krediten an den Sparkassen Kreditpartner aus.

6.1.3. Finanzlage

Auf der Basis unserer Finanzplanung gehen wir davon aus, dass auch im Prognosezeitraum die Zahlungsfähigkeit gewährleistet ist und die bankaufsichtlichen Anforderungen eingehalten werden können.

Als wesentlichste Investition werden wir im Rahmen des Projektes Haus der Beratung, die Modernisierung und Umgestaltung unserer Beratungsfläche am Islandufer vornehmen, um diese für alle Wuppertaler attraktiv zu machen.

6.1.4. Ertrags- und Vermögenslage

Auf Basis des Betriebsvergleichs der Sparkassenfinanzgruppe rechnen wir aufgrund des gestiegenen Zinsniveaus unter anderem aus dem Kundenkredit- und -einlagengeschäft mit einem um 5,7 Mio. € sinkenden Zinsüberschuss. Ursächlich dafür ist der deutlich stärker ansteigende Zinsaufwand, der den Anstieg des Zinsertrages übersteigt.

Beim Provisionsüberschuss gehen wir für das nächste Jahr von einem leichten Anstieg um 1,7 Mio. € aus, wofür insbesondere Zusatzerträge aus dem Zahlungsverkehr, aus dem Wertpapierbereich sowie aus dem Treueweltprojekt verantwortlich sind.

Der Verwaltungsaufwand wird mit einer Steigerung um 8,4 % geplant. Hauptgrund hierfür wird die Entwicklung der Sachkosten sein, welche sich aufgrund der in Projekten organisierten Zukunftsinvestitionen sowie allgemeiner Kostensteigerungen um 12,6 % erhöht. Die Personalkosten steigen hauptsächlich aufgrund der bekannten Tariferhöhungen um 4,8 %.

Insgesamt ergibt sich unter Berücksichtigung der vorgestellten Annahmen für das Jahr 2024 ein rückläufiges Betriebsergebnis vor Bewertung von rund 1,2 % der jahresdurchschnittlichen Bilanzsumme von ca. 8,1 Mrd. €.

Das Bewertungsergebnis im Kreditgeschäft ist aufgrund der konjunkturellen Entwicklung nur mit großen Unsicherheiten zu prognostizieren.

Bei der Risikovorsorge für das Kreditgeschäft erwarten wir ein konstantes bis rückläufiges negatives Bewertungsergebnis.

Aus den eigenen festverzinslichen Wertpapieren sowie den weiteren Eigenanlagen in Spezialfonds rechnen wir aufgrund einer konservativen Anlagepolitik und Absicherungsstrategie mit keinem Bewertungsergebnis.

Das sonstige Bewertungsergebnis ist von untergeordneter Bedeutung.

Die prognostizierte Entwicklung der Ertragslage ermöglicht eine weitere Stärkung der Eigenmittel, so dass die aufsichtlichen Mindestanforderungen von 8 % gemäß CRR (zuzüglich SREP-Zuschlag sowie Kapitalerhaltungs-, antizyklischem Kapital- und Systemrisikopuffer) nach unserer Einschätzung auch künftig deutlich überschritten werden.

Die intern festgelegte Verschuldungsquote (Verhältnis des Kernkapitals zur Summe der bilanziellen und außerbilanziellen Positionen) soll über der aufsichtlichen Mindestanforderung von 3,0 % liegen und wird zum 31. Dezember 2024 mit ca. 8,8 % prognostiziert.

Vor dem Hintergrund der dargestellten Erwartungen hinsichtlich der Entwicklung der Rahmenbedingungen erwarten wir für das Geschäftsjahr 2024 eine Eigenkapitalzuführung in Höhe von 23,0 Mio. €

Für die DBS gemäß der Abgrenzung des Betriebsvergleichs erwarten wir aufgrund von Rückgängen des Kundenbereichs eine Reduzierung.

Wir erwarten bezüglich der Forderungen an Kunden auf Basis der prognostizierten Durchschnittsbestände insgesamt einen leichten Rückgang, der in erster Linie auf geringer geplante Bestände im Firmenkundengeschäft sowie auf die öffentlichen Haushalte zurückzuführen ist. Bei den Privathaushalten erwarten wir eine leicht steigende Nachfrage nach Kreditmitteln zur Finanzierung des Wohnungsbaus.

Beim Mittelaufkommen von Kunden erwarten wir auf Grundlage der prognostizierten Durchschnittsbestände einen Rückgang insbesondere im Bereich der Sichteinlagen aufgrund des erhöhten Zinsniveaus inkl. Verschiebungen zu festverzinslichen Sparbriefen.

Für das Betriebsergebnis vor Bewertung in % der DBS (gemäß der Abgrenzung des Betriebsvergleichs, bereinigt um neutrale und aperiodische Positionen) erwarten wir bei rückläufiger DBS einen Rückgang von 1,40 % auf 1,21 % in 2024. In absoluten Zahlen reduziert sich das Betriebsergebnis vor Bewertung um 16,4 Mio. € im Vergleich zum Vorjahr. Dies resultiert im Wesentlichen aus einem geringer prognostizierten Zinsüberschuss sowie deutlich höher geplanten Verwaltungsaufwendungen. Wir erwarten deshalb eine leichte Verschlechterung der Cost-Income-Ratio gegenüber dem Berichtjahr.

Für die Gesamtkapitalquote erwarten wir für das Folgejahr eine Seitwärtsbewegung auf rd. 19,1 %. Wir rechnen mit leicht steigenden Risikopositionsbeträgen.

Daneben gehen wir trotz der insgesamt positiven Ertragslage von einer gegenüber dem Vorjahr leicht geringeren Zuführung zum Fonds für allgemeine Bankrisiken aus.

Für das wirtschaftliche Eigenkapital erwarten wir für das Folgejahr eine leichte Steigerung um rd. 2 %, die leicht über dem Vorjahreswert liegen wird.

Insbesondere bei einer länger anhaltenden konjunkturellen Abschwächung bzw. einer verzögerten konjunkturellen Erholung könnten sich weitere Belastungen für die künftige Ergebnis- und Kapitalentwicklung ergeben.

Des Weiteren können sich aufgrund regulatorischer Verschärfungen für die Finanzwirtschaft (z. B. erhöhte Kapitalanforderungen, Meldewesen) weitere Belastungen ergeben, die sich auf die Ergebnis- und Kapitalentwicklung der Sparkasse negativ auswirken können.

6.2. Gesamtaussage

Unsere Perspektiven für das Geschäftsjahr 2024 beurteilen wir unter Berücksichtigung der von uns erwarteten Entwicklung der Rahmenbedingungen und unserer bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren zusammengefasst als günstig.

Bei der prognostizierten Entwicklung der Ertragslage sollte eine weitere Stärkung der Eigenmittel gesichert sein.

Insgesamt rechnen wir vor diesem Hintergrund und der daraus resultierenden Risikofaktoren mit einer stabilen Entwicklung der Ertragslage.

Auf Basis unserer Ergebnis-, Kapital- und Liquiditätsplanung gehen wir davon aus, dass auch im Prognosezeitraum die Risikotragfähigkeit und die Einhaltung aller bankaufsichtlichen Kennziffern durchgängig gewährleistet sind.

 

Wuppertal, 28. Mai 2024

Der Vorstand

Axel Jütz

Patrick Hahne


Jahresabschluss
zum 31. Dezember 2023

der Stadtsparkasse Wuppertal

Sitz Islandufer 15, 42103 Wuppertal
eingetragen beim Amtsgericht Wuppertal
Register Nr. A 17193

Land Nordrhein-Westfalen
Regierungsbezirk Düsseldorf

Jahresbilanz zum 31. Dezember 2023

Aktivseite

31.12.2022
Tsd. €
1. Barreserve
a) Kassenbestand 43.935.910,58 48.421
b) Guthaben bei der Deutschen Bundesbank 53.617.039,00 102.680
97.552.949,58 151.102
2. Schuldtitel öffentlicher Stellen und Wechsel, die zur Refinanzierung bei der Deutschen Bundesbank zugelassen sind
a) Schatzwechsel und unverzinsliche Schatzanweisungen
sowie ähnliche Schuldtitel öffentlicher Stellen
-,-- -
b) Wechsel -,-- -
-,-- -
3. Forderungen an Kreditinstitute
a) Hypothekendarlehen -,-- -
b) Kommunalkredite 981.273.499,10 87.314
c) andere Forderungen 101.214.558,58 929.105
darunter:
täglich fällig 727.714,72 (826.605)
1.082.488.057,68 1.016.420
4. Forderungen an Kunden
a) Hypothekendarlehen 2.061.305.405,79 1.953.058
b) Kommunalkredite 552.382.609,22 565.809
c) andere Forderungen 3.442.494.445,72 3.730.919
6.056.182.460,73 6.249.786
5. Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere
a) Geldmarktpapiere
aa) von öffentlichen Emittenten -,-- -
darunter: beleihbar bei der Deutschen Bundesbank -,-- ( -)
ab) von anderen Emittenten -,-- -
darunter: beleihbar bei der Deutschen Bundesbank -,-- ( -)
-,-- -
b) Anleihen und Schuldverschreibungen
ba) von öffentlichen Emittenten 201.462.517,93 207.647
darunter: beleihbar bei der Deutschen Bundesbank 201.462.517,93 (207.647)
bb) von anderen Emittenten 383.030.942,10 365.652
584.493.460,03 573.299
darunter: beleihbar bei der Deutschen Bundesbank 356.627.987,77 (332.581)
c) eigene Schuldverschreibungen -,-- -
Nennbetrag -,-- ( -)
584.493.460,03 573.299
6. Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 63.243.779,54 57.935
6a. Handelsbestand -,-- -
7. Beteiligungen 106.676.397,11 110.060
darunter:
an Kreditinstituten -,-- ( -)
an Finanzdienstleistungsinstituten -,-- (2.900)
an Wertpapierinstituten -,-- ( -)
8. Anteile an verbundenen Unternehmen 779.000,00 -
darunter:
an Kreditinstituten -,-- ( -)
an Finanzdienstleistungsinstituten -,-- ( -)
an Wertpapierinstituten -,-- ( -)
9. Treuhandvermögen 14.690.385,41 16.660
darunter:
Treuhandkredite 14.690.385,41 (16.660)
10. Ausgleichsforderungen gegen die öffentliche Hand einschließlich Schuldverschreibungen aus deren Umtausch -,-- -
11. Immaterielle Anlagewerte
a) Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte
und ähnliche Rechte und Werte
-,-- -
b) entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte
sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten
4.439.051,00 361
c) Geschäfts- oder Firmenwert -,-- -
d) geleistete Anzahlungen 15.285,55 2.332
4.454.336,55 2.693
12. Sachanlagen 22.841.328,52 24.540
13. Sonstige Vermögensgegenstände 3.481.786,54 5.109
14. Rechnungsabgrenzungsposten
a) aus dem Emissions- und Darlehensgeschäft 321.713,31 55
b) andere 204.145,45 529
525.858,76 584
Summe der Aktiva 8.037.409.800,45 8.208.187

Passivseite

31.12.2022
Tsd. €
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
a) begebene Hypotheken-Namenspfandbriefe 166.707.775,03 186.819
b) begebene öffentliche Namenspfandbriefe -,-- -
c) andere Verbindlichkeiten 491.384.288,23 482.357
darunter: täglich fällig 295.901,56 (1.175)
658.092.063,26 669.176
2. Verbindlichkeiten gegenüber Kunden
a) begebene Hypotheken-Namenspfandbriefe 50.319.604,71 55.440
b) begebene öffentliche Namenspfandbriefe -,-- -
c) Spareinlagen
ca) mit vereinbarter Kündigungsfrist
von drei Monaten
901.843.512,28 1.056.065
cb) mit vereinbarter Kündigungsfrist
von mehr als drei Monaten
147.345.541,55 196.955
1.049.189.053,83 1.253.020
d) andere Verbindlichkeiten 4.717.347.211,72 4.686.312
darunter:
täglich fällig 4.295.704.594,90 (4.504.561)
5.816.855.870,26 5.994.773
3. Verbriefte Verbindlichkeiten
a) begebene Schuldverschreibungen
aa) Hypothekenpfandbriefe -,-- 25.104
ab) öffentliche Pfandbriefe -,-- -
ac) sonstige Schuldverschreibungen 538.354.319,81 539.118
538.354.319,81 564.222
b) andere verbriefte Verbindlichkeiten -,-- -
darunter:
Geldmarktpapiere -,-- ( -)
538.354.319,81 564.222
3a. Handelsbestand -,-- -
4. Treuhandverbindlichkeiten 14.690.385,41 16.660
darunter: Treuhandkredite 14.690.385,41 (16.660)
5. Sonstige Verbindlichkeiten 7.400.110,94 5.842
6. Rechnungsabgrenzungsposten
a) aus dem Emissions- und Darlehensgeschäft 650.988,65 805
b) andere 69.402,72 87
720.391,37 891
7. Rückstellungen
a) Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 34.685.914,00 34.595
b) Steuerrückstellungen 17.826.385,00 1.746
c) andere Rückstellungen 47.684.634,18 44.226
100.196.933,18 80.567
8. (weggefallen) -,-- -
9. Nachrangige Verbindlichkeiten 89.897.979,29 89.900
10. Genussrechtskapital 697.720,00 698
darunter:
vor Ablauf von zwei Jahren fällig 124.920,00 ( -)
11. Fonds für allgemeine Bankrisiken 359.526.927,14 345.927
12. Eigenkapital
a) gezeichnetes Kapital -,-- -
b) Kapitalrücklage -,-- -
c) Gewinnrücklagen
ca) Sicherheitsrücklage 436.562.074,37 427.277
cb) andere Rücklagen -,-- -
436.562.074,37 427.277
d) Bilanzgewinn 14.415.025,42 12.255
450.977.099,79 439.532
Summe der Passiva 8.037.409.800,45 8.208.187
1. Eventualverbindlichkeiten
a) Eventualverbindlichkeiten aus weitergegebenen abgerechneten Wechseln -,-- -
b) Verbindlichkeiten aus Bürgschaften und Gewährleistungsverträgen 1 789.742.923,68 775.339
c) Haftung aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten -,-- -
789.742.923,68 775.339
2. Andere Verpflichtungen
a) Rücknahmeverpflichtungen aus unechten Pensionsgeschäften -,-- -
b) Platzierungs- und Übernahmeverpflichtungen -,-- -
c) Unwiderrufliche Kreditzusagen 453.057.999,46 593.179
453.057.999,46 593.179

1 Siehe auch Ausführungen zu "Sonstige Angaben" im Anhang

Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023

1.1. - 31.12.2022
Tsd. €
1. Zinserträge aus
a) Kredit- und Geldmarktgeschäften 224.616.058,25 139.271
darunter:
aus der Abzinsung von Rückstellungen 46.906,16 (5)
abgesetzte negative Zinsen aus Geldanlagen -,-- (3.779)
b) festverzinslichen Wertpapieren und Schuldbuchforderungen 19.488.354,45 1.616
244.104.412,70 140.887
2. Zinsaufwendungen 60.371.915,88 25.304
darunter:
aus der Aufzinsung von Rückstellungen 225.853,29 (198)
abgesetzte positive Zinsen aus Geldaufnahmen 35.840,53 (8.380)
183.732.496,82 115.583
3. Laufende Erträge aus
a) Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren -,-- 1.298
b) Beteiligungen 3.212.110,32 2.796
c) Anteilen an verbundenen Unternehmen -,-- -
3.212.110,32 4.094
4. Erträge aus Gewinngemeinschaften, Gewinnabführungs- oder
Teilgewinnabführungsverträgen
-,-- -
5. Provisionserträge 65.674.987,15 65.411
6. Provisionsaufwendungen 7.692.808,37 9.470
57.982.178,78 55.942
7. Nettoertrag des Handelsbestands -,-- -
8. Sonstige betriebliche Erträge 9.954.397,74 8.956
darunter:
aus der Fremdwährungsumrechnung 373.836,94 (1.081)
aus der Abzinsung von Rückstellungen 313.802,74 (13)
9. (weggefallen) -,-- -
254.881.183,66 184.575
10. Allgemeine Verwaltungsaufwendungen
a) Personalaufwand
aa) Löhne und Gehälter 58.186.428,90 54.510
ab) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 15.849.523,90 18.689
darunter: 74.035.952,80 73.198
für Altersversorgung 5.265.434,40 (8.352)
b) andere Verwaltungsaufwendungen 62.039.561,89 44.140
136.075.514,69 117.338
11. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf immaterielle
Anlagewerte und Sachanlagen
2.977.467,97 2.652
12. Sonstige betriebliche Aufwendungen 8.181.425,66 7.726
darunter:
aus der Fremdwährungsumrechnung 309.657,26 (1.059)
aus der Aufzinsung von Rückstellungen 714.561,21 (1.052)
13. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Forderungen und bestimmte
Wertpapiere sowie Zuführungen zu Rückstellungen im Kreditgeschäft
42.254.007,73 22.319
14. Erträge aus Zuschreibungen zu Forderungen und bestimmten Wertpapieren sowie aus der Auflösung von Rückstellungen im Kreditgeschäft -,-- -
42.254.007,73 22.319
15. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Beteiligungen, Anteile an
verbundenen Unternehmen und wie Anlagevermögen behandelte Wertpapiere
3.211.474,64 768
16. Erträge aus Zuschreibungen zu Beteiligungen, Anteilen an verbundenen Unternehmen und wie Anlagevermögen behandelten Wertpapieren -,-- -
3.211.474,64 768
17. Aufwendungen aus Verlustübernahme -,-- -
18. Zuführungen zu dem Fonds für allgemeine Bankrisiken 13.600.000,00 6.400
19. Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit 48.581.292,97 27.372
20. Außerordentliche Erträge -,-- -
21. Außerordentliche Aufwendungen -,-- -
22. Außerordentliches Ergebnis -,-- -
23. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 33.687.614,15 14.631
24. Sonstige Steuern, soweit nicht unter Posten 12 ausgewiesen 478.653,40 486
34.166.267,55 15.117
25. Jahresüberschuss 14.415.025,42 12.255
26. Gewinnvortrag aus dem Vorjahr -,-- -
14.415.025,42 12.255
27. Entnahmen aus Gewinnrücklagen
a) aus der Sicherheitsrücklage -,-- -
b) aus anderen Rücklagen -,-- -
-,-- -
14.415.025,42 12.255
28. Einstellungen in Gewinnrücklagen
a) in die Sicherheitsrücklage -.-- -
b) in andere Rücklagen -,-- -
-,-- -
29. Bilanzgewinn 14.415.025,42 12.255

Anhang

A. ALLGEMEINE ANGABEN

Der Jahresabschluss zum 31.12.2023 wurde auf der Grundlage des Handelsgesetzbuches (HGB) unter Beachtung der Vorschriften über die Rechnungslegung der Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute (RechKredV) sowie des Pfandbriefgesetzes (PfandBG) aufgestellt.

B. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN

Allgemeines

Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewendeten Ansatz- und Bewertungsmethoden werden stetig angewendet. Sofern sich Abweichungen ergeben haben, wird in den jeweiligen Abschnitten darauf hingewiesen.

Zinsabgrenzungen aus negativen Zinsen werden mit Ausnahme derjenigen, die auf Guthaben bei der Deutschen Bundesbank entfallen, dem Bilanzposten zugeordnet, dem sie zugehören.

Bilanzierung und Bewertung der Aktivposten

Forderungen

Forderungen an Kreditinstitute und Kunden (einschließlich Schuldscheindarlehen mit Halteabsicht bis zur Endfälligkeit) haben wir zum Nennwert bilanziert. Die Unterschiedsbeträge zwischen Nennwert und Auszahlungsbetrag wurden aufgrund ihres Zinscharakters in die Rechnungsabgrenzungsposten aufgenommen und planmäßig über die Laufzeit der Geschäfte verteilt. Abzinsungen haben wir vorgenommen, soweit Forderungen zum Zeitpunkt ihrer Begründung un- oder unterverzinslich waren.

Eingetretenen bzw. am Abschlussstichtag vorhersehbaren Risiken aus Forderungen wurde durch die Bildung von Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen. Der Umfang der Risikovorsorge ist abhängig von der Fähigkeit der Kreditnehmer, vereinbarte Kapitalrückzahlungen und Zinsen zu leisten sowie dem Wert vorhandener Sicherheiten. Im Rahmen der dazu notwendigen Zukunftsbetrachtung haben wir das aktuelle gesamtwirtschaftliche Umfeld und die Situation einzelner Branchen ebenso berücksichtigt wie staatliche Stabilisierungsmaßnahmen. Sofern unter diesen Rahmenbedingungen und Annahmen keine nachhaltige Schuldendienstfähigkeit von Kreditnehmern zu erwarten ist, haben wir eine Einzelwertberichtigung gebildet. Die Schätzungsunsicherheiten und Ermessensspielräume haben wir im Sinne der kaufmännischen Vorsicht berücksichtigt bzw. ausgeübt.

Für vorhersehbare, noch nicht individuell konkretisierte Ausfallrisiken im Kreditgeschäft haben wir für Forderungen an Kreditinstitute und Forderungen an Kunden sowie Eventualverbindlichkeiten und andere Verpflichtungen Pauschalwertberichtigungen nach dem sogenannten Bewertungsvereinfachungsverfahren des vom Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) veröffentlichten Rechnungslegungsstandards des Bankenfachausschusses Nr. 7 (IDW RS BFA 7) gebildet. Dabei haben wir mit der in der internen Risikosteuerung eingesetzten Anwendung CreditPortfolioView für das vorgenannte Kreditportfolio den erwarteten Verlust für einen 12-Monatszeitraum ohne Anrechnung einer Bonitätsprämie berechnet. Grundlage dieser Berechnung waren insbesondere die mit unseren Ratingverfahren auf Grundlage der Vergangenheit ermittelten Ausfallwahrscheinlichkeiten der Kreditnehmer für einen 12-Monatszeitraum und die im Rahmen der Kreditprozesse bewerteten Sicherheiten. Adressen, die im Rahmen der internen Risikosteuerung im Hinblick auf einen Ausfall als risikolos betrachten werden, wurden auch für die handelsbilanzielle Betrachtung ausgeschlossen. Die im Rahmen der Berechnung der Pauschalwertberichtigung verwendeten Parameter spiegeln nach unserer Einschätzung die Risikosituation zum Abschlussstichtag ausreichend wider.

Wir haben als Voraussetzung für die Anwendung der Bewertungsvereinfachung im Rahmen der Kreditvergabepraxis sichergestellt, dass die Konditionenvereinbarung bei Kreditausreichung unter Berücksichtigung einer risikoadäquaten Bonitätsprämie erfolgt, deren Höhe sich an dem erwarteten Verlust über die Restlaufzeit orientiert. Diese Ausgeglichenheitsannahme haben wir zum Bilanzstichtag überprüft. Dabei haben wir auch im Rahmen eines Stichtagsvergleichs die Entwicklung des mit CreditPortfolioView für die Restlaufzeit berechneten erwarteten Verlusts des Portfolios (sog. Lifetime Expected Loss) analysiert. Die Grundlagen der Berechnungen entsprechen im Wesentlichen der Ermittlung des erwarteten Verlusts für einen 12-Monatszeitraum. Danach kann die Ausgeglichenheit weiter angenommen werden.

Der Ausweis der Pauschalwertberichtigungen erfolgt als Risiko vorsorge zu den Forderungen an Kunden (Aktivposten 4) und den Forderungen an Kreditinstitute (Aktivposten 3). Die für Eventualverbindlichkeiten sowie unwiderrufliche Kreditzusagen ermittelten Pauschalwertberichtigungen werden an den Unterstrichpositionen abgesetzt und als Risikovorsorge/ pauschale Rückstellungen in den anderen Rückstellungen (Passivposten 7c) ausgewiesen. Für widerrufliche Kreditzusagen erfolgt allein der Ausweis als Risikovorsorge/pauschale Rückstellungen in den anderen Rückstellungen (Passivposten 7c).

Zusätzlich haben wir Vorsorge für die besonderen Risiken des Geschäftszweiges der Kreditinstitute getroffen.

Von Kunden im Zusammenhang mit einer vorzeitigen Anpassung von Festzinsvereinbarungen an das aktuelle Marktzinsniveau erhaltene Ausgleichsbeträge wurden - wie Vorfälligkeitsentgelte - unmittelbar in voller Höhe erfolgswirksam vereinnahmt.

Wertpapiere

Die Zuordnung von Wertpapieren zur Liquiditätsreserve (Umlaufvermögen) oder zum Anlagevermögen haben wir im Geschäftsjahr nicht geändert.

Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere sowie andere nicht festverzinsliche Wertpapiere der Liquiditätsreserve (Umlaufvermögen) sind mit ihren Anschaffungskosten unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips und des Wertaufholungsgebots bilanziert.

Anschaffungskosten von Wertpapieren, die aus mehreren Erwerbsvorgängen resultieren, wurden auf Basis des Durchschnittspreises ermittelt.

Wertpapiere, die dazu bestimmt wurden, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen (Anlagevermögen), wurden ebenfalls nach dem strengen Niederstwertprinzip bewertet.

Soweit für die Wertpapiere ein aktiver Markt bestand, wurde der Marktpreis für die Bewertung herangezogen. Für die Abgrenzung, ob ein aktiver Markt vorliegt, haben wir die Kriterien zugrunde gelegt, die in § 2 Abs. 23 WpHG für die Abgrenzung eines liquiden von einem illiquiden Markt festgelegt wurden. Auf Basis dieser Abgrenzungskriterien liegen für die festverzinslichen Wertpapiere ausschließlich nicht aktive Märkte vor.

In den Fällen, in denen wir nicht von einem aktiven Markt ausgehen konnten, haben wir die Bewertung anhand von Kursen des Kursinformationsanbieters Refinitiv vorgenommen, auf die unser bestandsführendes System SimCorp Dimension (SCD) zurückgreift. Dieser Kursermittlung liegt ein Discounted-Cashflow-Modell unter Verwendung laufzeit- und risikoadäquater Zinssätze zugrunde.

Für Anteile an Investmentvermögen haben wir als beizulegenden Wert den Rücknahmepreis angesetzt.

Wertpapiere, die wir im Rahmen der Wertpapierleihe verleihen, weisen wir weiterhin in der Bilanz aus, da die wesentlichen Chancen und Risiken, die aus ihnen resultieren, bei der Stadtsparkasse Wuppertal verbleiben.

Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen

Anteile an verbundenen Unternehmen und Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, werden mit den Anschaffungskosten bzw. zum beizulegenden Wert bilanziert. Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert werden bei voraussichtlich dauernder Wertminderung vorgenommen.

Ausstehende Verpflichtungen zur Leistung gesellschaftsvertraglich begründeter Einlageverpflichtungen wurden dann aktiviert, wenn sie am Bilanzstichtag bereits eingefordert wurden.

Die Beteiligungsbewertung erfolgt grundsätzlich auf Basis der Vorgaben des IDW RS HFA 10 nach dem Ertragswertverfahren. Andere Bewertungsmethoden kommen dann zum Einsatz, wenn die Art bzw. der betragliche Umfang der Beteiligung dies rechtfertigen.

Immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen

Die immateriellen Anlagewerte und die Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer, bilanziert.

Geringwertige Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten bis 250 € werden aus Vereinfachungsgründen sofort als Sachaufwand erfasst. Für Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten von mehr als 250 € bis 1.000 € wird ein Sammelposten gebildet, der aufgrund der insgesamt unwesentlichen Bedeutung für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage im Rahmen einer Gesamtbetrachtung über fünf Jahre ergebniswirksam verteilt wird.

Die Gebäude werden linear über die voraussichtliche Nutzungsdauer abgeschrieben.

Gegenstände der Betriebs- und Geschäftsausstattung einschließlich Betriebsvorrichtungen werden linear abgeschrieben. Im Jahr der Anschaffung wird die zeitanteilige Jahresabschreibung verrechnet.

Aktive latente Steuern

Einen Überhang aktiver latenter Steuern, der sich nach Saldierung mit passiven latenten Steuern ergab, haben wir in Ausübung des Wahlrechts nach § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB nicht bilanziert.

Bilanzierung und Bewertung der Passivposten

Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten sind mit den Erfüllungsbeträgen angesetzt. Agien und Disagien werden in Rechnungsabgrenzungsposten eingestellt und zeitanteilig verteilt.

Verbindlichkeiten aus über mehreren Jahrzehnten umsatzlosen Sparkonten werden bilanziell aufgelöst. Die Stadtsparkasse Wuppertal geht davon aus, dass diese mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht erfüllt werden müssen. Zugrundeliegende bestehende Rechtsansprüche der Kunden auf Auszahlung der Guthaben sind hiervon unberührt.

Rückstellungen

Die Rückstellungen werden in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrags gebildet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist; sie berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Hierzu haben wir eine Einschätzung vorgenommen, ob dem Grunde nach rückstellungspflichtige Tatbestände vorliegen und ob nach aktuellen Erkenntnissen mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Inanspruchnahme zu erwarten ist. Bei der Beurteilung von Rechtsrisiken haben wir die aktuelle Rechtsprechung berücksichtigt.

Beim erstmaligen Ansatz von Rückstellungen wird der diskontierte Erfüllungsbetrag in einer Summe erfasst (Nettomethode).

Rückstellungen mit einer voraussichtlichen Restlaufzeit von einem Jahr oder weniger werden nicht abgezinst. Die übrigen Rückstellungen werden gemäß § 253 Abs. 2 HGB mit dem der Restlaufzeit entsprechenden Zinssatz der Rückstellungsabzinsungsverordnung (RückAbzinsV) abgezinst. Bei unbekannter Restlaufzeit haben wir den Abzinsungszeitraum anhand von Erfahrungswerten geschätzt. Bei der Ermittlung der Rückstellungen und den damit in Zusammenhang stehenden Erträgen und Aufwendungen haben wir unterstellt, dass eine Änderung des Abzinsungssatzes erst zum Ende der Periode eintritt. Entsprechendes gilt für eine Veränderung des Verpflichtungsumfangs bzw. des zweckentsprechenden Verbrauchs.

Erfolge aus der Änderung des Abzinsungssatzes zwischen zwei Abschlussstichtagen werden für Rückstellungen aus dem Bankgeschäft im Zinsergebnis und im sonstigen betrieblichen Aufwand für Rückstellungen aus dem Nichtbankgeschäft ausgewiesen. Aufzinsungseffekte weisen wir unter den Zinsaufwendungen für Rückstellungen aus dem Bankgeschäft und im sonstigen betrieblichen Aufwand für Rückstellungen aus dem Nichtbankgeschäft aus.

Die Pensionsrückstellungen wurden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen auf der Grundlage der Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Heubeck entsprechend dem Teilwertverfahren ermittelt. Dabei werden künftige jährliche Lohn- und Gehaltssteigerungen von 3,0 % sowie Rentensteigerungen von 2,0 % unterstellt. Bereits bekannte Steigerungen für das Jahr 2024 sind in der Bemessungsgrundlage berücksichtigt.

Für Rentenanpassungen, die den noch ausstehenden beamtenrechtlichen Regelungen des Landes NRW folgen, wurde für die Jahre 2024 und 2025 eine Steigerung in Anlehnung an den Tarifvertrag im öffentlichen Dienst der Länder (Sockelbetrag 200 € und 5,5 %) angenommen. Der Berechnung der Pensionsrückstellungen wurde der von der Deutschen Bundesbank für Dezember 2023 veröffentlichte Durchschnittszinssatz von 1,82 %, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt, zugrunde gelegt. Die Ermittlung dieses durchschnittlichen Zinssatzes basiert auf einem Betrachtungszeitraum von zehn Jahren.

Altersteilzeitverträge wurden auf der Grundlage des Altersteilzeitgesetzes und des Tarifvertrags zur Regelung der Altersteilzeit abgeschlossen. Bei den hierfür gebildeten Rückstellungen werden künftige Lohn- und Gehaltssteigerungen von 3,00 % angenommen. Die Restlaufzeit der Verträge beträgt bis zu 3,42 Jahre. Die durchschnittliche Restlaufzeit der Verträge beträgt 1,10 Jahre. Die Abzinsung erfolgt mit dem Zinssatz, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren im Sinne des § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB ergibt.

Die Rückstellungen für in diesem Zusammenhang bestehende finanzielle Aufstockungsverpflichtungen, die wirtschaftlich den Charakter von Abfindungen haben, wurden zu Lasten des Personalaufwandes gebildet.

Fonds für allgemeine Bankrisiken

Zur Sicherung gegen allgemeine Bankrisiken besteht ein Sonderposten gemäß § 340 g HGB, der im Geschäftsjahr 2023 aufgestockt wurde. Davon dient ein Teilbetrag von 15,2 Mio. € für den unter "D. Sonstige Angaben - Nicht in der Bilanz enthaltene finanzielle Verpflichtungen" - dargestellten Sachverhalt zur Ersten Abwicklungsanstalt. Daneben bleibt vorsorglich ein Teilbetrag von 1,0 Mio. € auf Grund der Zusammensetzung unseres Beteiligungsportfolios reserviert.

Bilanzierung und Bewertung von Derivaten

Die Stadtsparkasse Wuppertal setzt Derivate im Wesentlichen im Rahmen der Zinsbuchsteuerung ein. Sie wurden in die verlustfreie Bewertung des Bankbuchs (Zinsbuchs) einbezogen.

Darüber hinaus wurden Bewertungseinheiten gemäß § 254 HGB als Micro-Hedges zur Absicherung von Zinsrisiken von Wertpapieren, Optionen und emittierten Schuldverschreibungen gebildet. Die Angaben nach § 285 Nr. 23 HGB erfolgen in einem separaten Abschnitt des Anhangs.

Derivate, die weder in die verlustfreie Bewertung des Bankbuchs noch in Bewertungseinheiten nach § 254 HGB einbezogen wurden, halten wir nicht.

Die laufenden Zinszahlungen aus Zinsswapgeschäften sowie die entsprechenden Zinsabgrenzungen werden je Zinsswap saldiert ausgewiesen.

Kreditderivate halten wir sowohl in der Position des Sicherungsnehmers als auch als Sicherungsgeber. Dabei handelt es sich um in emittierte Credit Linked Notes eingebettete Credit Default Swaps. Als Sicherungsnehmer haben wir die Sicherungswirkung des Credit Default Swaps im Hinblick auf die vertraglichen Vereinbarungen und unsere Halteabsicht bis zur Fälligkeit bei der Bewertung der gesicherten Geschäfte berücksichtigt. In der Position des Sicherungsgebers gehaltene Kreditderivate behandeln wir aufgrund des vereinbarten Sicherungszwecks (Ausfallrisiko) und unserer Dauerhalteabsicht als gestellte Kreditsicherheit. Die Bilanzierung und Bewertung erfolgt nach den für das Bürgschafts- und Garantiekreditgeschäft geltenden Regeln. Verbindlichkeitsrückstellungen für eine mit großer Wahrscheinlichkeit zu erwartender Inanspruchnahme haben wir gebildet. Den Nominalbetrag dieser Kreditderivate haben wir - ggf. gekürzt um gebildete Rückstellungen - unter der Bilanz als Eventualverbindlichkeit (Bilanzvermerk) angegeben.

Die in strukturierten Produkten eingebetteten Derivate haben wir grundsätzlich zusammen mit dem Basisinstrument als einheitlichen Vermögensgegenstand bzw. als einheitliche Verbindlichkeit bilanziert. Strukturierte Produkte sind dadurch gekennzeichnet, dass ein verzinsliches oder unverzinsliches Basisinstrument (i. d. R. Forderungen oder Wertpapiere) mit einem oder mehreren Derivaten vertraglich zu einer Einheit verbunden ist. Die Bilanzierung und Bewertung erfolgte in Übereinstimmung mit der Stellungnahme RS HFA 22 des IDW.

Bewertung des zinsbezogenen Bankbuchs (Zinsbuch)

Zinsbezogene Finanzinstrumente (einschließlich Derivate) unseres Bankbuches (Zinsbuches) haben wir auf der Grundlage der vom IDW veröffentlichten Stellungnahme zur Rechnungslegung RS BFA 3 unter Berücksichtigung des fachlichen Hinweises des IDW vom 29.11.2022 im Rahmen einer barwertigen Berechnung untersucht. Das Bankbuch umfasst - entsprechend dem internen Risikomanagement - alle bilanziellen und außerbilanziellen zinsbezogenen Finanzinstrumente außerhalb des Handelsbestandes mit vergleichbarer maximaler Zinsbindungsdauer. Bei der Beurteilung wird die Summe der Barwerte aller zinsbezogenen Finanzinstrumente deren Buchwerten gegenübergestellt. Der Saldo wird um die voraussichtlich noch für die Verwaltung des Bankbuches erforderlichen Aufwendungen (Refinanzierungszuschlag auf Basis der Konditionen für Pfandbriefemissionen, Risikokosten, Verwaltungskosten) gemindert. Bei der Bemessung der Verwaltungskosten wurden sogenannte Overheadkosten nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung einbezogen. Die Ermittlung der Barwerte erfolgt auf Basis der zukünftigen Zahlungsströme des Bankbuches, abgezinst mit der Zinsstrukturkurve für Zinsswapgeschäfte unter Banken am Abschlussstichtag. Ein Verpflichtungsüberschuss besteht nach unseren Berechnungen nicht, so dass die Bildung einer Rückstellung nicht erforderlich war.

Währungsumrechnung

Nicht dem Handelsbestand zugeordnete oder nicht in Bewertungseinheiten gemäß § 254 HGB aufgenommene, auf ausländische Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten sowie am Bilanzstichtag nicht abgewickelte Kassageschäfte sind mit dem Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag in Euro umgerechnet. Für entsprechende, zum Jahresende nicht abgewickelte Termingeschäfte wurde der Terminkurs herangezogen. Wenn Termingeschäfte der Sicherung zinstragender Bilanzpositionen dienen, wurde der Terminkurs in seine Bestandteile Kassakurs und Swapsatz aufgeteilt. In diesen Fällen ist der Unterschiedsbetrag zwischen Kassa- und Terminkurs bei Abschluss der Termingeschäfte zeitanteilig im Zinsergebnis enthalten. Die Umrechnung der Termingeschäfte wurde daher zum Devisenkassamittelkurs vorgenommen.

Unsere Fremdwährungsbestände sind im Rahmen einer Währungsgesamtposition besonders gedeckt. Von einer besonderen Deckung gehen wir aus, wenn das Wechselkursänderungsrisiko durch sich betragsmäßig entsprechende Geschäfte oder Gruppen von Geschäften einer Währung ausgeschlossen wird. Bei den besonders gedeckten Geschäften handelt es sich um lfd. Konten von Kunden, die durch gegenläufige Geschäfte mit Kreditinstituten gedeckt sind.

Die Aufwendungen und Erträge von besonders gedeckten Geschäften wurden je Währung saldiert und in der Gewinn- und Verlustrechnung unter den sonstigen betrieblichen Erträgen bzw. den sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen.

Im Übrigen wurden die Aufwendungen aus der Währungsumrechnung unabhängig von der Restlaufzeit erfolgswirksam berücksichtigt und in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen. Die Erträge aus der Umrechnung von Fremdwährungsposten mit einer Restlaufzeit von einem Jahr oder weniger wurden erfolgswirksam vereinnahmt und analog ausgewiesen.

Der Gesamtbetrag der auf fremde Währung lautenden Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten (einschließlich der Eventualverbindlichkeiten) beträgt 11.923 Tsd. € bzw. 12.882 Tsd. €.

C. ANGABEN UND ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ

Aktiva 3 - Forderungen an Kreditinstitute

In diesem Posten sind enthalten: 31.12.2023 31.12.2022
Tsd. € Tsd. €
Forderungen an die eigene Girozentrale 176.566 87.314

Abweichend zum Vorjahr haben wir Tagesgeld im Rahmen der Einlagenfazilität bei der Deutschen Bundesbank in Höhe von 665 Mio. € (Vorjahr 825 Mio. €) in Aktiva 3b (Vorjahr Aktiva 3c) ausgewiesen. Ursächlich hierfür ist eine Neubewertung der Ausweisvorschriften für Pfandbriefbanken.

Aktiva 4 - Forderungen an Kunden

In diesem Posten sind enthalten: 31.12.2023 31.12.2022
Tsd. € Tsd. €
Forderungen an verbundene Unternehmen 2.450 -
Forderungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 56.934 64.078

Aktiva 5 - Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere

Von den in diesem Posten enthaltenen börsenfähigen Wertpapieren sind: 31.12.2023
Tsd. €
börsennotiert 552.603
nicht börsennotiert 31.890

Die Entwicklung des Anlagevermögens ist in der Anlage "Anlagenspiegel" dargestellt, die Bestandteil des Anhangs ist.

Aktiva 6 - Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere

Die Stadtsparkasse Wuppertal hält mehr als 10 % der Anteile an einem Sondervermögen im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB), die nachfolgend dargestellt sind:

Investmentfonds in Mio. € Buchwert Marktwert Differenz Buchwert Marktwert Ausschüttungen im Jahr 2022 Tägliche
Rückgabemöglichkeit
Unterlassene Abschreibungen
Rentenfonds
Bergischer-Fonds 62,3 62,3 0,0 0,0 Ja -

Die Anteile an Investmentvermögen sind der Liquiditätsreserve zugeordnet.

Der renditeorientierte Bergischer-Fonds ist international ausgerichtet und investiert breit diversifiziert in Unternehmensanleihen des Investment Grade. Ein weiteres Segment investiert diversifiziert in höher verzinsliche Unternehmensanleihen (High Yield).

Die Entwicklung des Anlagevermögens ist in der Anlage "Anlagenspiegel" dargestellt, die Bestandteil des Anhangs ist.

Von den in diesem Posten enthaltenen börsenfähigen Wertpapieren sind: 31.12.2023
Tsd. €
börsennotiert 0
nicht börsennotiert 0

Aktiva 7 - Beteiligungen

Abweichend zum Vorjahr haben wir eine Beteiligung in Höhe von 1,5 Mio. € (Vorjahr 2,9 Mio. €) nicht mehr als Beteiligung an einem Finanzdienstleistungsunternehmen ausgegliedert. Ursächlich hierfür ist eine angepasste Beurteilung der Geschäftstätigkeit der Gesellschaft.

Angaben zu Unternehmen im Sinne von § 271 Abs. 1 HGB, soweit diese nicht von untergeordneter Bedeutung sind:

Name Sitz Anteil am
Kapital in %
Eigenkapital
in Mio. €
Jahresergebnis
in Mio. € 1
Rheinischer Sparkassen- und Giroverband Düsseldorf 4,5348 914,3
(31.12.2022)
k. A.
Erwerbsgesellschaft der S-Finanzgruppe mbH & Co. KG Neuhardenberg 0,5372 3.285,3
(31.12.2022)
k. A.

1 Angabe nur, soweit Veröffentlichung erfolgt ist.

Im Hinblick auf die untergeordnete Bedeutung der übrigen Beteiligungen für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Stadtsparkasse Wuppertal wird auf Angaben gemäß § 285 Nr. 11 HGB verzichtet.

Die Entwicklung des Anlagevermögens ist in der Anlage "Anlagenspiegel" dargestellt, die Bestandteil des Anhangs ist.

Aktiva 8 - Verbundene Unternehmen

Im Hinblick auf die untergeordnete Bedeutung der Tochterunternehmen für die Beurteilung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Stadtsparkasse Wuppertal wurde auf die Angaben nach § 285 Nr. 11 HGB und die Aufstellung eines Konzernabschlusses gemäß § 296 Abs. 2 HGB verzichtet.

Die Entwicklung des Anlagevermögens ist in der Anlage "Anlagenspiegel" dargestellt, die Bestandteil des Anhangs ist.

Aktiva 9 - Treuhandvermögen

Das Treuhandvermögen betrifft in voller Höhe die Forderungen an Kunden.

Aktiva 11 - Immaterielle Anlagewerte

Die Entwicklung des Anlagevermögens ist in der Anlage "Anlagenspiegel" dargestellt, die Bestandteil des Anhangs ist.

Aktiva 12 - Sachanlagen

In diesem Posten sind enthalten: 31.12.2023
Tsd. €
Im Rahmen der eigenen Tätigkeit genutzte Grundstücke und Gebäude 11.091
Betriebs- und Geschäftsausstattung 8.277

Die Entwicklung des Anlagevermögens ist in der Anlage "Anlagenspiegel" dargestellt, die Bestandteil des Anhangs ist.

Aktiva 13 - Sonstige Vermögensgegenstände

In den sonstigen Vermögensgegenständen sind folgende nicht unwesentliche Einzelposten enthalten: 31.12.2023
Tsd. €
Steuererstattungsansprüche 1.744

Die Entwicklung des Anlagevermögens ist in der Anlage "Anlagenspiegel" dargestellt, die Bestandteil des Anhangs ist.

Aktiva 14 - Rechnungsabgrenzungsposten

In diesem Posten ist enthalten: 31.12.2023 31.12.2022
Tsd. € Tsd. €
Unterschiedsbetrag zwischen Rückzahlungsbetrag und niedrigerem Ausgabebetrag bei Verbindlichkeiten 41 55

Passiva 1 - Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

In diesem Posten sind enthalten: 31.12.2023 31.12.2022
Tsd. € Tsd. €
Verbindlichkeiten gegenüber der eigenen Girozentrale 1.431 1.341

Für die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind Vermögensgegenstände in Höhe von 489.153 Tsd. € als Sicherheit übertragen worden.

Passiva 2 - Verbindlichkeiten gegenüber Kunden

In diesem Posten sind enthalten: 31.12.2023 31.12.2022
Tsd. € Tsd. €
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 664 -
Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 2.167 1.124

Passiva 4 - Treuhandverbindlichkeiten

Bei den Treuhandverbindlichkeiten handelt es sich um Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (14.688 Tsd. €) und gegenüber Kunden (2 Tsd. €).

Für die Treuhandverbindlichkeiten sind Vermögensgegenstände in Höhe von 14.688 Tsd. € als Sicherheit übertragen worden.

Passiva 6 - Rechnungsabgrenzungsposten

In den Rechnungsabgrenzungsposten sind enthalten: 31.12.2023 31.12.2022
Tsd. € Tsd. €
Unterschiedsbetrag zwischen Nennbetrag und niedrigerem Auszahlungsbetrag von Forderungen 422 532

Passiva 7 - Rückstellungen

Der Unterschiedsbetrag zwischen dem Ansatz der Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren und deren Ansatz nach Maßgabe des durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren beträgt zum 31.12.2023 338 Tsd. €.

Eine Ausschüttungssperre besteht nicht, da in Vorjahren bereits in entsprechender Höhe die Sicherheitsrücklage dotiert wurde.

Passiva 9 - Nachrangige Verbindlichkeiten

Folgende nachrangige Verbindlichkeit übersteigt 10 % des Gesamtbetrags der nachrangigen Verbindlichkeiten:

Betrag Tsd. € Zinssatz % fällig am vorzeitige Rückzahlungsverpflichtung
10.000 2,777 02.10.2028 nein

Die nachrangigen Verbindlichkeiten von insgesamt 79.012 Tsd. €, die im Einzelfall 10 % des Gesamtbetrags der nachrangigen Verbindlichkeiten nicht übersteigen, haben eine Durchschnittsverzinsung von 2,1891 % und eine ursprüngliche Laufzeit von neun bis zehn Jahren; davon werden in dem Jahr, das auf den Bilanzstichtag folgt, 0 Tsd. € fällig.

Für die in dieser Position ausgewiesenen Verbindlichkeiten sind im Geschäftsjahr Aufwendungen in Höhe von 2.007 Tsd. € angefallen.

Die von der Stadtsparkasse Wuppertal eingegangenen nachrangigen Verbindlichkeiten können im Falle der Insolvenz oder der Liquidation der Stadtsparkasse Wuppertal erst nach Befriedigung aller nicht nachrangigen Gläubiger zurückerstattet werden. Sie sind für beide Vertragsparteien während der Laufzeit unkündbar. Die Stadtsparkasse Wuppertal hat sich im Einzelfall ein außerordentliches Kündigungsrecht vorbehalten. Danach kann sie nachrangige Namens-Schuldverschreibungen mit Wirkung vor Ablauf von fünf Jahren nach dem Zeitpunkt der Ausgabe kündigen, wenn entweder eine Rechtsvorschrift in der Bundesrepublik Deutschland erlassen, geändert oder in der Weise angewendet wird, die bei der Stadtsparkasse Wuppertal zu einer höheren Steuerbelastung im Zusammenhang mit der Ausgabe von nachrangigen Verbindlichkeiten führt als zum Zeitpunkt ihrer Ausgabe, oder die Anerkennung nachrangiger Verbindlichkeiten als Eigenmittel im Sinne der CRR entfällt oder beeinträchtigt wird. Eine Umwandlungsmöglichkeit in Kapital oder andere Schuldformen besteht nicht.

Passiva 10 - Genussrechtskapital

In diesem Posten sind drei Genussrechte mit einem Nominalvolumen von 0,7 Mio. € enthalten. Die Genussrechte werden durch Genussscheine verbrieft, die ausschließlich an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtsparkasse Wuppertal ausgegeben wurden. Die Genussrechte verbriefen lediglich Gläubigerrechte. Der Genussscheininhaber hat keinen Anspruch auf Beteiligung am Liquidationserlös der Stadtsparkasse Wuppertal. Die Genussrechte verbriefen das Recht auf eine jährliche Zinszahlung, sofern durch die Ausschüttung kein Bilanzverlust entsteht.

Wertpapier-Kenn-Nr. Nominalvolumen in € Zinssatz in % p. a.
0458ZM 124.920,00 0,65
04580B 307.705,00 1,85
04585X 265.095,00 2,15
Gesamt: 697.720,00

Erläuterungen zu den Posten unter dem Bilanzstrich

Eventualverbindlichkeiten

In diesem Posten werden übernommene Bürgschaften und Gewährleistungsverträge erfasst. Auf Basis der regelmäßigen Bonitätsbeurteilungen im Rahmen unserer Kreditrisikomanagementprozesse gehen wir für die hier ausgewiesenen Beträge davon aus, dass sie nicht zu einer wirtschaftlichen Belastung der Stadtsparkasse Wuppertal führen werden. Sofern dies im Einzelfall nicht mit überwiegender Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden kann, haben wir ausreichende Risikovorsorge gebildet. Sie ist vom Gesamtbetrag der Eventualverbindlichkeiten abgesetzt worden.

Andere Verpflichtungen

Die unter diesem Posten ausgewiesenen unwiderruflichen Kreditzusagen werden im Rahmen unserer Kreditvergabeprozesse herausgelegt. Auf dieser Grundlage sind wir der Auffassung, dass unsere Kunden voraussichtlich in der Lage sein werden, ihre vertraglichen Verpflichtungen nach der Auszahlung zu erfüllen. Sofern im Einzelfall nicht davon ausgegangen werden kann, haben wir eine ausreichende Risikovorsorge gebildet. Die gebildete Risikovorsorge ist vom Gesamtbetrag der unwiderruflichen Kreditzusagen abgesetzt worden.

D. SONSTIGE ANGABEN

Fristengliederung mit einer Restlaufzeit von
(in Tsd. €) bis drei Monate mehr als
drei Monate
bis ein Jahr
mehr als
ein Jahr bis
fünf Jahren
mehr als
fünf Jahren
mit unbestimmter
Laufzeit
im Jahr 2024 fällig
Aktivposten
3. Forderungen an Kreditinstitute
b) Kommunalkredite 1) 20.000 150.000 0 0 - -
c) andere Forderungen 1) 5.499 26.995 67.993 0 - -
4. Forderungen an Kunden 196.810 477.962 1.780.869 3.367.634 229.380 -
5. Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere - - - - - 123.530
Passivposten
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
a) begebene Hypotheken Namenspfandbriefe 10.000 10.000 125.900 20.000 - -
c) andere Verbindlichkeiten 1) 13.601 41.574 172.567 261.411 - -
2. Verbindlichkeiten gegenüber Kunden
a) begebene Hypotheken Namenspfandbriefe 0 0 50.000 0 - -
c) Spareinlagen
cb) mit vereinbarter Kündigungsfrist von mehr als drei Monaten 2.915 128.624 14.321 1.406 - -
d) andere Verbindlichkeiten 1) 108.186 118.676 187.182 4.816 - -
3. Verbriefte Verbindlichkeiten
a) begebene Schuldverschreibungen - - - - - 25.000

1) ohne täglich fällige

Anteilige Zinsen werden nach § 11 Satz 3 RechKredV nicht in die Fristengliederung einbezogen.

Latente Steuern

Aus den in § 274 HGB genannten Sachverhalten resultieren latente Steuerbe- und Steuerentlastungseffekte. Wir haben diese Effekte auf der Basis eines Körperschaftsteuersatzes (inklusive Solidaritätszuschlag) von 15,83 % und eines Gewerbesteuersatzes von 17,15 % unter Zugrundelegung des Deutschen Rechnungslegungsstandards Nr. 18 ermittelt. Aktive und passive latente Steuern haben wir verrechnet.

Die aktiven latenten Steuern resultieren im Wesentlichen aus unterschiedlichen Wertansätzen folgender Gruppen von Vermögensgegenständen und Schulden: Forderungen an Kunden, Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere, Beteiligungen, Sachanlagen und Rückstellungen.

Saldiert ergibt sich ein Überhang aktiver latenter Steuern, für den das Aktivierungswahlrecht nicht genutzt wurde.

Derivative Finanzinstrumente

Die Stadtsparkasse Wuppertal hat im Rahmen der Sicherung bzw. Steuerung von Zinsänderungsrisiken Termingeschäfte als Deckungsgeschäfte abgeschlossen.

Bei den zinsbezogenen Termingeschäften handelt es sich ausschließlich um Deckungsgeschäfte.

Die am Bilanzstichtag noch nicht abgewickelten Termingeschäfte ergeben sich aus der nachstehenden Tabelle der nicht zum beizulegenden Zeitwert bilanzierten derivativen Finanzinstrumente.

Nominalbeträge
in Mio. €
Beizulegende Zeitwerte 1 in Mio. €
nach Restlaufzeiten insgesamt
bis 1 Jahr 1-5 Jahre > 5 Jahre Marktpreis Preis nach Bewertungsmethode
Zins-/zinsindex-bezogene Geschäfte
OTC-Produkte
Termingeschäfte
- Zinsswaps/einschließlich Forwardswaps 151 658 939 1.748 + 101
- 36
- Sonstige 0 0 108 108 + 18
- 0
Optionen
- Longpositionen 0 12 0 12 0
- Shortpositionen 0 12 0 12 0
Summe 151 682 1.047 1.880 + 119
- 37
Buchwerte in Mio. €
Optionsprämie / Variation-Margin /
up-frontpayment
Rückstellung (P7)
Zins-/zinsindex-bezogene Geschäfte
OTC-Produkte
Termingeschäfte
- Zinsswaps/einschließlich Forwardswaps - -
- Sonstige - -
Optionen
- Longpositionen 0 -
- Shortpositionen 0 -
Summe

1) Aus Sicht der Stadtsparkasse Wuppertal negative Zeitwerte werden mit Minus angegeben.

Bei den aufgeführten derivativen Finanzinstrumenten handelt es sich ausschließlich um OTC-Derivate, deren beizulegender Zeitwert anhand von Bewertungsmethoden ermittelt worden ist.

Die im Rahmen der Steuerung von Zinsänderungsrisiken abgeschlossenen Zinsswapgeschäfte wurden in die verlustfreie Bewertung des Bankbuchs einbezogen und somit nicht einzeln bewertet. Für Zinsswaps wurden die Zeitwerte als Barwert zukünftiger Zinszahlungsströme ermittelt. Dabei fanden die am Markt beobachtbaren Zinssätze für Zinsswapgeschäfte per 31.12.2023 Verwendung, die den Währungen der jeweiligen Geschäfte entsprechen.

Die ausgewiesenen Zeitwerte enthalten keine Abgrenzungen und Kosten (clean price).

Zeitwerte von Optionen wurden anhand des allgemein anerkannten Black-Scholes-Modells ermittelt; für Index-Optionen, Future-Optionen und europäische Zinsoptionen kam die entsprechend modifizierte Black-Scholes-Formel zur Anwendung. Grundlagen der Bewertung waren der Marktwert des Underlyings im Verhältnis zum Basispreis, die Restlaufzeit und die impliziten Volatilitäten, die den Veröffentlichungen der Agentur Reuters entnommen wurden.

Bei den Kontrahenten der derivativen Finanzinstrumente handelt es sich ausschließlich um deutsche Kreditinstitute. Zusätzlich wurden Zinsswaps, Optionen sowie strukturierte Inhaberschuldverschreibungen mit Kunden abgeschlossen.

Bewertungseinheiten

Im Risikomanagement eingegangene Sicherungsbeziehungen, die die Voraussetzungen des § 254 HGB erfüllen, werden auch für bilanzielle Zwecke als Sicherungsbeziehung (Bewertungseinheit) behandelt.

Die bilanzielle Behandlung von Bewertungseinheiten gemäß § 254 HGB erfolgt nach den gesetzlichen Vorschriften und den Interpretationen des Rechnungslegungsstandards IDW RS HFA 35. Auf dieser Basis ermitteln wir für jede Bewertungseinheit zum Bilanzstichtag die Wertänderung von Grund- und Sicherungsgeschäft. Wir differenzieren dabei nach Wertänderungen, die auf gesicherte Risiken und solche, die auf ungesicherte Risiken entfallen. Die auf gesicherte Risiken entfallenden Wertänderungen werden auf Grundlage der sogenannten "Einfrierungsmethode" außerhalb der bilanziellen Wertansätze miteinander verrechnet. Sofern sich die Wertänderungen nicht vollständig ausgleichen, bilden wir für einen Aufwandsüberhang eine Rückstellung, ein positiver Überhang bleibt unberücksichtigt. Sofern im Wesentlichen alle wertbestimmenden Parameter von Grund- und Sicherungsgeschäft identisch sind, unterstellen wir einen vollständigen Wertausgleich hinsichtlich der gesicherten Risiken (Critical-Term-Match-Methode).

Die auf ungesicherte Risiken entfallenden Wertänderungen werden unsaldiert nach den allgemeinen Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen der zugrundeliegenden Geschäfte behandelt.

Grundlage jeder Bewertungseinheit sind eine Dokumentation unter anderem unserer Sicherungsabsicht und unserer Sicherungsziele sowie die Darlegung, dass die Sicherungsgeschäfte objektiv geeignet sind, den angestrebten Sicherungserfolg zu gewährleisten.

Bei der Bildung von Bewertungseinheiten gemäß § 254 HGB wurden folgende Posten bzw. Transaktionen einbezogen:

Posten bzw. Transaktionen einbezogener Betrag in Mio. € Art der Bewertungseinheit gesichertes Risiko
Vermögensgegenstände, davon: festverzinsliche Wertpapiere 442 Micro-Hedge Wertänderungsrisiko
Schulden, davon: Inhaberschuldverschreibungen 108 Micro-Hedge Zahlungsstromrisiko
schwebende Geschäfte, davon: Festzins-Swaps 14 Micro-Hedge Wertänderungsrisiko
Optionen 12 Micro-Hedge Wertänderungsrisiko

Mit den Bewertungseinheiten wurden Risiken mit einem Gesamtbetrag von 576 Mio. € abgesichert.

In der nachfolgenden Aufstellung ist dargestellt, warum und in welchem Umfang sich die gegenläufigen Wertänderungen oder Zahlungsströme künftig voraussichtlich ausgleichen. Der Zeitraum, in dem sich die gegenläufigen Wertänderungen oder Zahlungsströme künftig voraussichtlich ausgleichen, beginnt mit der Bildung der Bewertungseinheit und endet mit der Fälligkeit des Grundgeschäftes bzw. des Sicherungsgeschäftes.

Risiko Grundgeschäft Sicherungsinstrument
Art Art Betrag Mio. € Risiko Betrag Mio. €
Wertänderungsrisiko
Zins Zinsänderungsrisiko Festverzinsliche Wertpapiere 442 Swap 442
Zins Zinsänderungsrisiko Zinsswaps 14 Swap 14
Zins Zinsänderungsrisiko Optionen 12 Option 12
Zahlungsstromrisiko
Zins Zahlungsstromrisiko Inhaberschuldverschreibungen 108 Swap 108
Risiko Art der Bewertungseinheit prospektive Effektivität
Art
Wertänderungsrisiko
Zins Zinsänderungsrisiko Micro-Hedge Critical Term Match
Zins Zinsänderungsrisiko Micro-Hedge Critical Term Match
Zins Zinsänderungsrisiko Micro-Hedge Critical Term Match
Zahlungsstromrisiko
Zins Zahlungsstromrisiko Micro-Hedge Critical Term Match

Nicht in der Bilanz enthaltene finanzielle Verpflichtungen

Leistungszusage der Zusatzversorgungskasse

Die Stadtsparkasse Wuppertal hat ihren Beschäftigten Leistungen der betrieblichen Altersversorgung nach Maßgabe des "Tarifvertrags über die zusätzliche Altersvorsorge der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes - Altersvorsorge-TV-Kommunal (ATV-K)" zugesagt. Für die Durchführung der Zusage bedient sich die Stadtsparkasse Wuppertal der Rheinischen Zusatzversorgungskasse (im Folgenden: RZVK) und somit eines externen Versorgungsträgers. Der Rechtsanspruch der versorgungsberechtigten Mitarbeitenden zur Erfüllung des Leistungsanspruchs gemäß ATV-K richtet sich gegen die RZVK, während die Verpflichtung der Stadtsparkasse Wuppertal ausschließlich darin besteht, der RZVK im Rahmen des mit ihr begründeten Mitgliedschaftsverhältnisses (Gruppenversicherungsvertrag) die erforderlichen, satzungsmäßig geforderten Finanzierungsmittel zur Verfügung zu stellen. Maßgeblich für die Höhe der Rentenleistung ist die Summe der vom Beschäftigten bis zum Rentenbeginn erworbenen Versorgungspunkte, die auf Basis des jeweiligen versorgungspflichtigen Entgelts und des Alters der Beschäftigten ermittelt werden.

Die RZVK finanziert die Versorgungsverpflichtungen im Abrechnungsverband I der Pflichtversicherung im Umlageverfahren. Hierbei wird im Rahmen eines 100-jährigen, gleitenden Deckungsabschnitts ein Gesamtfinanzierungssatz bezogen auf die versorgungspflichtigen Entgelte der versicherten Beschäftigten ermittelt. Die RZVK erhebt zur Deckung der im ehemaligen Gesamtversorgungssystem vor dem 01.01.2002 erworbenen Versorgungsansprüche ein Sanierungsgeld, das Teil des Gesamtfinanzierungssatzes ist.

Der Gesamtfinanzierungssatz (einschl. Sanierungsgeld) beträgt derzeit 7,75 % des versorgungspflichtigen Entgelts; davon entfallen 4,25 % auf die Umlage. Der Finanzierungssatz bleibt im Jahr 2024 unverändert.

Die Gesamtaufwendungen der Stadtsparkasse Wuppertal für die Zusatzversorgung betrugen bei versorgungspflichtigen Entgelten von 51,6 Mio. € im Geschäftsjahr 2023 3,9 Mio. €.

Nach der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) in seinem Rechnungslegungsstandard IDW RS HFA 30 vertretenen Rechtsauffassung begründet die Durchführung der betrieblichen Altersversorgung bei einem externen Versorgungsträger wie der RZVK handelsrechtlich eine mittelbare Altersversorgungsverpflichtung. Die RZVK hat im Auftrag des Rheinischen Sparkassen- und Giroverbandes im Namen und für Rechnung der Stadtsparkasse Wuppertal den nach Rechtsauffassung des IDW zu ermittelnden Barwert der auf die Stadtsparkasse Wuppertal entfallenden Leistungsverpflichtungen zum 31.12.2023 durch die Heubeck AG ermitteln lassen. Unabhängig davon, dass es sich beim Vermögen der RZVK im Abrechnungsverband I um Kollektivvermögen aller Mitglieder handelt (sogenanntes Puffervermögen, das dazu dient, den Finanzierungssatz im umlagefinanzierten Abrechnungsverband I der RZVK stabil zu halten), wird gemäß IDW RS HFA 30 für Zwecke der Angaben im Anhang nach Art. 28 Abs. 2 EGHGB für die Stadtsparkasse Wuppertal anteiliges Vermögen in Abzug gebracht. Auf dieser Basis beläuft sich der gemäß Art. 28 Abs. 2 EGHGB anzugebende Betrag für die Stadtsparkasse Wuppertal auf 156,0 Mio. €.

Die Bewertung der Verpflichtungen erfolgte durch die Heubeck AG auf der Grundlage des Anwartschaftsbarwertverfahrens, wobei die Heubeck-Richttafeln 2018 G (modifiziert im Hinblick auf die Besonderheiten des Versichertenbestandes), ein Zinssatz von 1,83 % (durchschnittlicher Marktzinssatz der vergangenen zehn Geschäftsjahre, der auf Basis der einschlägigen Veröffentlichungen der Deutschen Bundesbank für November 2023 auf den 31.12.2023 fortgeschrieben wurde) bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren (§ 253 Abs. 2 HGB) sowie eine Rentendynamik entsprechend der Satzung der RZVK von 1 % zugrunde gelegt wurden.

Da es sich nicht um ein endgehaltsbezogenes Versorgungssystem handelt, ist ein Gehaltstrend nicht zu berücksichtigen. Die Daten des Versichertenbestands zum 31.12.2023 liegen derzeit noch nicht vor, sodass auf den Versichertenbestand zum 31.12.2022 abgestellt wurde. Anwartschaftszuwächse wurden auf der Grundlage der versorgungspflichtigen Entgelte auf den 31.12.2023 hochgerechnet.

Der gemäß Art. 28 Abs. 2 EGHGB anzugebende Betrag bezieht sich auf die Einstandspflicht der Stadtsparkasse Wuppertal gemäß § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG, nach der diese für die Erfüllung der zugesagten Leistungen einzustehen hat (Subsidiärhaftung), sofern die RZVK die Leistungen nicht selbst erbringt. Hierfür liegen gemäß einer aktuellen gutachterlichen Einschätzung des Verantwortlichen Aktuars keine Anhaltspunkte vor. Der Verantwortliche Aktuar hat darüber hinaus die Gewährleistung der dauernden Erfüllbarkeit der Verpflichtungen der RZVK zum 31.12.2022 gemäß § 7 der Satzung der RZVK bestätigt. Er hält somit die Annahmen zur Ermittlung des Gesamtfinanzierungssatzes für angemessen. Das im Abrechnungsverband I der Pflichtversicherung vorhandene Vermögen und die zukünftigen Ansprüche auf Zahlung von Umlagen und Sanierungsgeld reichen danach auf der Grundlage der Annahmen über die weitere Entwicklung des Vermögens und des Versichertenbestandes (einschließlich Neuzugang) aus, um zu jedem Zeitpunkt die bestehenden Zahlungsverpflichtungen gegenüber den Versicherten zu erfüllen (versicherungsmathematisches Äquivalenzprinzip).

Sicherungssystem der deutschen Sparkassenorganisation

Die Stadtsparkasse Wuppertal ist dem bundesweiten Sicherungssystem der deutschen Sparkassenorganisation angeschlossen, das elf regionale Sparkassen-Teilfonds durch einen überregionalen Ausgleich miteinander verknüpft. Zwischen diesen und den Sicherungseinrichtungen der Landesbanken und Landesbausparkassen besteht ein Haftungsverbund. Durch diese Verknüpfung steht im Stützungsfall das gesamte Sicherungsvolumen der Sparkassen-Finanzgruppe zur Verfügung. Das Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe, das von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) als Einlagensicherungssystem nach dem Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) amtlich anerkannt ist, besteht aus:

1. Freiwillige Institutssicherung

Primäre Zielsetzung des Sicherungssystems ist es, die angehörenden Institute selbst zu schützen und bei diesen drohende oder bestehende wirtschaftliche Schwierigkeiten abzuwenden. Auf diese Weise soll ein Entschädigungsfall vermieden und die Geschäftsbeziehung zum Kunden dauerhaft und ohne Einschränkungen fortgeführt werden.

2. Gesetzliche Einlagensicherung

Das institutsbezogene Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe ist als Einlagensicherungssystem nach EinSiG amtlich anerkannt. In der gesetzlichen Einlagensicherung haben die Kunden gegen das Sicherungssystem neben bestimmten Sonderfällen einen Anspruch auf Erstattung ihrer Einlagen bis zu 100 Tsd. €. Dieser gesetzliche Entschädigungsfall ist jedoch eine reine Rückfalllösung für den Fall, dass die freiwillige Institutssicherung ausnahmsweise einmal nicht greifen sollte.

Die Stadtsparkasse Wuppertal ist nach § 48 Abs. 2 Nr. 5 EinSiG verpflichtet, gegenüber dem RSGV und dem DSGV als Träger des als Einlagensicherungssystem anerkannten institutsbezogenen Sicherungssystems der Sparkassen-Finanzgruppe zu garantieren, dass die Jahres- und Sonderbeiträge sowie die Sonderzahlung geleistet werden.

Für die Stadtsparkasse Wuppertal beträgt das bis zum Jahr 2024 aufzubringende Zielvolumen 22,7 Mio. €. Von diesem Betrag sind im den Folgejahr noch 0,8 Mio. € einzuzahlen.

Das EinSiG lässt zu, dass bis zu 30 % der Zielausstattung der Sicherungssysteme in Form von unwiderruflichen Zahlungsverpflichtungen (Payment Commitments) aufgebracht werden können. Von dieser Möglichkeit hat die Stadtsparkasse Wuppertal in Höhe von 4.916 Tsd. € Gebrauch gemacht. Es handelt sich dabei um sonstige finanzielle Verpflichtungen gemäß § 285 Nr. 3a HGB. Die Payment Commitments sind vollständig durch Finanzsicherheiten unterlegt.

Indirekte Haftung für die Erste Abwicklungsanstalt (EAA)

Als ehemaliger Aktionär der WestLB AG ist der Rheinische Sparkassen- und Giroverband, Düsseldorf - RSGV - mit rd. 25,03 % an der "Ersten Abwicklungsanstalt" beteiligt. Auf diese Abwicklungsanstalt gemäß § 8a Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetz (FMStFG) wurden in den Jahren 2009 und 2012 Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten der ehemaligen WestLB AG zum Zwecke der Abwicklung übertragen.

Der RSGV ist entsprechend seinem Anteil (25,03 %) verpflichtet, tatsächliche liquiditätswirksame Verluste der Abwicklungsanstalt, die nicht durch das Eigenkapital der Abwicklungsanstalt von 3 Mrd. € und deren erzielte Erträge ausgeglichen werden können, bis zu einem Höchstbetrag von 2,25 Mrd. € zu übernehmen. Bis zu einer auf den Höchstbetrag anzurechnenden Höhe von 37,5 Mio. € besteht die Verpflichtung, bei Bedarf Eigenkapital zum Ausgleich bilanzieller Verluste zur Verfügung zu stellen.

Auf die Stadtsparkasse Wuppertal entfällt als Mitglied des RSGV eine anteilige indirekte Verpflichtung entsprechend ihrer Beteiligung am RSGV. Auf Basis derzeitiger Erkenntnisse ist für diese Verpflichtung im Jahresabschluss 2023 der Stadtsparkasse Wuppertal keine Rückstellung zu bilden.

Es besteht jedoch das Risiko, dass die Stadtsparkasse Wuppertal während der Abwicklungsdauer entsprechend ihrem Anteil am RSGV aus ihrer indirekten Verpflichtung in Anspruch genommen wird. Die Stadtsparkasse Wuppertal ist verpflichtet, über einen Zeitraum von 25 Jahren aus den Gewinnen des jeweiligen Geschäftsjahres jährlich eine bilanzielle Vorsorge zu treffen. Die Höhe der Vorsorge orientiert sich an unserer Beteiligungsquote am RSGV zum Zeitpunkt der Übernahme der indirekten Verpflichtung im Jahr 2009 (3,3898 %). Die Notwendigkeit einer weiteren bilanziellen Vorsorge wird vertragsgemäß von allen Beteiligten regelmäßig überprüft. Neben dem Erreichen eines Mindestvorsorgevolumens muss auf Basis des Abwicklungsplans der "Ersten Abwicklungsanstalt" erwartet werden, dass während der gesamten Abwicklungsdauer kein Verlustausgleich zu leisten ist.

Auf der Grundlage der Ergebnisse dieser Überprüfung im Jahr 2016 wurde die Dotierung der bilanziellen Vorsorge zum 31.12.2015 bis auf Weiteres ausgesetzt. Die Voraussetzungen für die Aussetzung sind auch zum 31.12.2023 erfüllt.

Die bis zum 31.12.2014 gebildete bilanzielle Vorsorge von 15,2 Mio. € in Form der Dotierung des Fonds für allgemeine Bankrisiken nach § 340g HGB bleibt von der Aussetzung unberührt.

Patronatserklärung

Die Stadtsparkasse Wuppertal hat für ihr Tochterunternehmen eine befristete Patronatserklärung abgegeben und sich verpflichtet dafür zu sorgen, dass die Gesellschaft stets in einem Umfang finanziell und kapitalmäßig ausgestattet ist, dass diese jederzeit in der Lage ist, ihren gesamten fälligen Zahlungsverpflichtungen aus ihrer Geschäftstätigkeit nachzukommen.

Abschlussprüferhonorar

Im Geschäftsjahr wurden für den Abschlussprüfer folgende Honorare erfasst: Tsd. €
Abschlussprüferleistungen 417
andere Bestätigungsleistungen 47
sonstige Leistungen 0
Gesamtbetrag 464

Berichterstattung über die Bezüge der und andere Leistungen an Mitglieder des Vorstandes

Für die Verträge mit den Mitgliedern des Vorstandes ist der vom Verwaltungsrat gebildete Hauptausschuss zuständig. Er orientiert sich dabei an den Empfehlungen der nordrhein-westfälischen Sparkassen- und Giroverbände zu den Anstellungsbedingungen für Vorstandsmitglieder und Stellvertreter.

Mit den Mitgliedern des Vorstandes bestehen auf fünf Jahre befristete Dienstverträge. Neben den festen Bezügen (Grundgehalt und Allgemeine Zulage von 15 %) kann den Mitgliedern des Vorstands, Herrn Wölfges und Herrn Jütz, als variable Vergütung eine Leistungszulage von bis zu 15 % des Grundgehalts und Herrn Hahne als variable Vergütung eine Leistungszulage von bis zu 15 % des um 15 % gekürzten Jahresfestgehalts gewährt werden. Die Leistungszulage wird jährlich auf der Basis der nachhaltig angelegten Geschäftsstrategie durch den Hauptausschuss gewährt. Auf die festen Gehaltsansprüche der Herren Wölfges und Jütz wird die Tarifentwicklung des öffentlichen Dienstes angewendet. Ob und in welcher Höhe diese Anpassung bei Herrn Hahne erfolgt, beschließt der Hauptausschuss anlassbezogen unter Beachtung des Unternehmenszwecks und des öffentlichen Auftrags.

Den Mitgliedern des Vorstandes wurden im Geschäftsjahr Gesamtbezüge in Höhe von 1.792,7 Tsd. € gewährt, die sich wie folgt aufteilen: Gunther Wölfges 662,9 Tsd. € (davon erfolgsabhängig 66,6 Tsd. €), Axel Jütz 598,0 Tsd. € (davon erfolgsabhängig 60,5 Tsd. €) und Patrick Hahne 531,7 Tsd. € (davon erfolgsabhängig 43,0 Tsd. €). In den Gesamtbezügen von Herrn Hahne ist ein Betrag in Höhe von 96,4 Tsd. € zur Finanzierung eines zusätzlichen Alterseinkommens enthalten; er entspricht derzeit 25 % seines Jahresfestgehalts.

Sachbezüge und Nebenleistungen sind jeweils Bestandteil des erfolgsunabhängigen Teils der Gesamtbezüge. Sie betreffen im Wesentlichen Sachbezüge aus der privaten Nutzung von Dienstfahrzeugen. Diese werden gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG ermittelt. Die Altersversorgung beträgt für die Herren Wölfges und Jütz maximal 55 % der festen Bezüge zum Zeitpunkt des Eintritts in den Ruhestand. Auf die Pensionsansprüche wird ab Beginn der Ruhegehaltszahlungen die Tarifentwicklung des öffentlichen Dienstes angewendet.

Auf dieser Basis und unter der Annahme eines Eintritts in den Ruhestand mit Vollendung des 65. Lebensjahres bei Herrn Wölfges und des 67. Lebensjahres bei Herrn Jütz wurde der Barwert der Pensionsansprüche nach versicherungsmathematischen Grundsätzen berechnet.

Im Jahr 2023 wurden den Pensionsrückstellungen für Herrn Wölfges 729,5 Tsd. € und Herrn Jütz 127,1 Tsd. € zugeführt. Nach den Zuführungen im Jahr 2023 und den bereits in den Vorjahren gebildeten Pensionsrückstellungen bestehen zum 31.12.2023 für die aktiven Vorstandsmitglieder folgende barwertige Pensionsansprüche: Gunther Wölfges 7.257,8 Tsd. € und Axel Jütz 5.497,9 Tsd. €.

Bezüge der Mitglieder der Aufsichtsgremien

Den Mitgliedern des Verwaltungsrates, des Bilanzprüfungsausschusses, des Hauptausschusses und des Risikoausschusses der Stadtsparkasse Wuppertal wird ein Sitzungsgeld von 395 € je Sitzung gezahlt; die Vorsitzenden erhalten jeweils 789 € und die stellvertretenden Vorsitzenden jeweils 592 €. Außerdem erhalten die ordentlichen Mitglieder des Verwaltungsrates für die Tätigkeit im Verwaltungsrat bzw. Risikoausschuss einen Pauschalbetrag von 3.472 € p. a.; die Vorsitzenden erhalten jeweils den doppelten Betrag, die stellvertretenden Vorsitzenden den anderthalbfachen Betrag. Erfolgsbezogene Anteile, Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung sowie Ansprüche bei vorzeitiger oder regulärer Beendigung der Tätigkeit bestehen nicht.

In Abhängigkeit von der Sitzungshäufigkeit und -teilnahme ergaben sich im Geschäftsjahr 2023 folgende Bezüge der einzelnen Mitglieder der zuvor genannten Gremien:

Bezüge der Mitglieder der Aufsichtsgremien Vergütungen 2023 in €
Namen (in alphabetischer Reihenfolge) Jahrespauschale Sitzungsgeld Gesamt
Beucker, Dr. Hartmut 3.472,00 1.580,00 5.052,00
Engin, Dilek 6.944,00 1.975,00 8.919,00
Giskes, Susanne 1 0,00 1.880,20 1.880,20
Grether, Florian 3.472,00 2.370,00 5.842,00
Hugendick, Andreas 6.944,00 6.715,00 13.659,00
Kineke, Ludger 1 16.526,72 13.149,50 29.676,22
Köksal, Servet 8.680,00 4.540,00 13.220,00
Liedtke, Martin 0,00 1.975,00 1.975,00
Liste-Frinker, Dagmar 1 6.197,52 7.047,18 13.244,70
Mahnert, Gabriele 0,00 395,00 395,00
Meins, Heiko 0,00 395,00 395,00
Palumbo, Bettina 3.472,00 2.370,00 5.842,00
Radtke, Claudia 0,00 395,00 395,00
Sander, Bernhard 3.472,00 2.765,00 6.237,00
Schmidt, Alexander 1 4.131,68 3.760,40 7.892,08
Schulte, Michael 3.472,00 2.370,00 5.842,00
Siller, Gerta 6.944,00 3.950,00 10.894,00
Weide, Karsten 3.472,00 1.975,00 5.447,00
Wemper, Frank 3.472,00 2.370,00 5.842,00
Wessel, Michael 1 10.329,20 6.578,32 16.907,52
Gesamt 91.001,12 68.555,60 159.556,72

1 inkl. Umsatzsteuer

Gesamtbezüge für bzw. an frühere Mitglieder des Vorstandes und deren Hinterbliebene

An frühere Mitglieder des Vorstandes und deren Hinterbliebene wurden Versorgungsbezüge von 1.557,7 Tsd. € gezahlt; die Pensionsrückstellungen für diesen Personenkreis betrugen am 31.12.2023 21.480,4 Tsd. €.

Vorschüsse und Kreditgewährungen an den Vorstand und den Verwaltungsrat

Die Stadtsparkasse Wuppertal hatte Mitgliedern des Vorstands zum 31.12.2023 Kredite in Höhe von 4,0 Tsd. € und Mitgliedern des Verwaltungsrates in Höhe von 1.128,2 Tsd. € gewährt.

Mitarbeitende

Im Jahresdurchschnitt wurden beschäftigt: 2023 2022
Vollzeitkräfte 574 560
Teilzeit- und Ultimokräfte 387 387
961 947
Auszubildende 100 94
Insgesamt 1.061 1.041

Offenlegung der Angaben gemäß der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 über Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen durch Institute

Die nicht aus dem Jahresabschluss ersichtlichen, offenzulegenden Angaben gemäß der Verordnung (EU) 575/2013 über Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen werden auf der Internetseite der Stadtsparkasse Wuppertal (www.sparkasse-wuppertal.de) unter der Rubrik "Ihre Sparkasse", "Investor Relations" veröffentlicht.

Angaben zu Pfandbriefen

Die Stadtsparkasse Wuppertal hat im Berichtsjahr einen weiteren Pfandbrief nach den Vorschriften des Gesetzes zur Neuordnung des Pfandbriefrechts (Pfandbriefgesetz - PfandBG) emittiert. Die regelmäßigen Transparenzvorschriften des § 28 PfandBG werden durch die Veröffentlichung über unsere Homepage im Internet (www.sparkasse-wuppertal.de) erfüllt.

Zum 31.12.2023 stellt sich die Deckungsrechnung wie folgt dar:

Hypothekenpfandbriefe

Veröffentlichung gemäß § 28 Abs. 1 S. 1 Nrn. 1, 3 PfandBG

Umlaufende Pfandbriefe und dafür verwendete Deckungswerte (ohne Derivate und Fremdwährung)

Gesamtbetrag der im Umlauf befindlichen Nominalwert Barwert
(Tsd. €) 29.12.2023 30.12.2022 29.12.2023 30.12.2022
Hypothekenpfandbriefe (Tsd. €) 215.900 265.900 206.574 248.967
darunter Derivate (Tsd. €) - - - -
Deckungsmasse (Tsd. €) 657.930 741.716 637.708 692.147
darunter Derivate (Tsd. €) - - - -
Überdeckung (Tsd. €) 442.030 475.816 431.133 443.181
Überdeckung vom Pfandbriefumlauf % 204,74 178,95 208,71 178,01
Gesetzliche Überdeckung 2) 3) (Tsd. €) 9.108 11.569 4.131 9.966
Vertragliche Überdeckung 3) (Tsd. €) 0 0 0 0
Freiwillige Überdeckung 3) (Tsd. €) 432.922 464.248 427.002 433.214
Gesamtbetrag der im Umlauf befindlichen Risikobarwert 1)
(Tsd. €) 29.12.2023 30.12.2022
Hypothekenpfandbriefe (Tsd. €) 191.447 230.430
darunter Derivate (Tsd. €) - -
Deckungsmasse (Tsd. €) 566.046 609.914
darunter Derivate (Tsd. €) - -
Überdeckung (Tsd. €) 374.599 379.484
Überdeckung vom Pfandbriefumlauf % 195,67 164,69
Gesetzliche Überdeckung 2) 3) (Tsd. €) n.e. 8.572
Vertragliche Überdeckung 3) (Tsd. €) n.e. 0
Freiwillige Überdeckung 3) (Tsd. €) n.e. 370.912

1) Nach statischem Verfahren gem. PfandBarwertV
2) Gesetzliche Überdeckung nach dem Nominalwert: Summe aus der nennwertigen sichernden Überdeckung gemäß § 4 Abs. 2 PfandBG und des Nennwerts der barwertigen sichernden Überdeckung gemäß § 4 Abs. 1 PfandBG.
Gesetzliche Überdeckung nach dem Barwert: Barwertige sichernde Überdeckung gemäß § 4 Abs. 1 PfandBG
Vertragliche Überdeckung: Vertraglich zugesicherte Überdeckung.
Freiwillige Überdeckung: Residual, in Abhängigkeit der gesetzlichen und vertraglichen Überdeckung; Barwert enthält den Barwert der nennwertigen sichernden Überdeckung gemäß § 4 Abs. 2 PfandBG.
Vorjahr: Das gesetzliche Überdeckungserfordernis setzt sich aus der barwertigen sichernden Überdeckung gemäß § 4 Abs. 1 PfandBG inkl. Zinsstressszenarien und der nennwertigen sichernden Überdeckung gemäß § 4 Abs. 2 PfandBG zusammen.
3 Wert per 29.12.2023 nicht ermittelbar.

Veröffentlichung gemäß § 28 Abs. 1 S. 1 Nrn. 4, 5 PfandBG

Laufzeitenstruktur der umlaufenden Pfandbriefe und Zinsbindungsfristen der dafür verwendeten Deckungsmasse

Hypothekenpfandbriefe 29.12.2023 30.12.2022 29.12.2023
FäV
(12 Monate) 1)
30.12.2022
FäV
(12 Monate) 1)
Restlaufzeit: Pfandbriefumlauf Deckungsmasse Pfandbriefumlauf Deckungsmasse Pfandbriefumlauf Pfandbriefumlauf
Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. €
<= 0,5 Jahre 20.000 44.071 20.000 62.675 0 0
> 0,5 Jahre und <= 1 Jahr 0 24.199 40.000 20.028 0 0
> 1 Jahr und <= 1,5 Jahre 10.000 23.010 20.000 23.756 20.000 20.000
> 1,5 Jahre und <= 2 Jahre 30.000 25.920 0 26.302 0 40.000
> 2 Jahre und <= 3 Jahre 20.900 66.408 40.000 54.993 40.000 20.000
> 3 Jahre und <= 4 Jahre 65.000 52.278 10.900 64.235 20.900 40.000
> 4 Jahre und <= 5 Jahre 50.000 54.558 65.000 56.680 65.000 10.900
> 5 Jahre und <= 10 Jahre 20.000 264.307 70.000 298.982 70.000 135.000
> 10 Jahre 0 103.179 0 134.066 0 0

1) Auswirkungen einer Fälligkeitsverschiebung auf die Laufzeitenstruktur der Pfandbriefe / Verschiebungsszenario: 12 Monate.
Es handelt sich hierbei um ein äußerst unwahrscheinliches Szenario, welches erst nach Ernennung eines Sachwalters zur Geltung kommen könnte.

Informationen zur Verschiebung der Fälligkeit der Pfandbriefe:

Voraussetzungen für die Verschiebung der Fälligkeit der Pfandbriefe
Das Hinausschieben der Fälligkeit ist erforderlich, um die Zahlungsunfähigkeit der Pfandbriefbank mit beschränkter Geschäftstätigkeit zu vermeiden (Verhinderung der Zahlungsunfähigkeit), die Pfandbriefbank mit beschränkter Geschäftstätigkeit ist nicht überschuldet (keine bestehende Überschuldung) und es besteht Grund zu der Annahme, dass die Pfandbriefbank mit beschränkter Geschäftstätigkeit jedenfalls nach Ablauf des größtmöglichen Verschiebungszeitraums unter Berücksichtigung weiterer Verschiebungsmöglichkeiten ihre dann fälligen Verbindlichkeiten erfüllen kann (positive Erfüllungsprognose). Siehe ergänzend auch § 30 Abs. 2b PfandBG.

Befugnisse des Sachwalters bei Verschiebung der Fälligkeit der Pfandbriefe
Der Sachwalter kann die Fälligkeiten der Tilgungszahlungen verschieben, wenn die maßgeblichen Voraussetzungen nach § 30 Abs. 2b PfandBG hierfür erfüllt sind. Die Verschiebungsdauer, welche einen Zeitraum von 12 Monaten nicht überschreiten darf, bestimmt der Sachwalter entsprechend der Erforderlichkeit.

Der Sachwalter kann die Fälligkeiten von Tilgungs- und Zinszahlungen, die innerhalb eines Monats nach seiner Ernennung fällig werden, auf das Ende dieses Monatszeitraums verschieben. Entscheidet sich der Sachwalter für eine solche Verschiebung, wird das Vorliegen der Voraussetzungen nach § 30 Abs. 2b PfandBG unwiderlegbar vermutet. Eine solche Verschiebung ist im Rahmen der Höchstverschiebungsdauer von 12 Monaten zu berücksichtigen.

Der Sachwalter darf von seiner Befugnis für sämtliche Pfandbriefe einer Emission nur einheitlich Gebrauch machen. Hierbei dürfen die Fälligkeiten vollständig oder anteilig verschoben werden. Der Sachwalter hat die Fälligkeit für eine Pfandbriefemission so zu verschieben, dass die ursprüngliche Reihenfolge der Bedienung der Pfandbriefe, welche durch die Verschiebung überholt werden könnten, nicht geändert wird (Überholverbot). Dies kann dazu führen, dass auch die Fälligkeiten später fällig werdender Emissionen zu verschieben sind, um das Überholverbot zu wahren. Siehe ergänzend auch § 30 Abs. 2a und 2b PfandBG.

Veröffentlichung gemäß § 28 Abs. 2 Nr. 1 a PfandBG

Zur Deckung von Hypothekenpfandbriefen verwendete Forderungen nach Größengruppen

Deckungswerte 29.12.2023 30.12.2022
Tsd. € Tsd. €
bis einschließlich 300 Tsd. € 447.618 496.148
mehr als 300 Tsd. € bis einschließlich 1 Mio. € 97.098 117.837
mehr als 1 Mio. € bis einschließlich 10 Mio. € 79.954 103.732
mehr als 10 Mio. € 13.260 0
Summe 637.930 717.716

Veröffentlichung gemäß § 28 Abs. 2 Nr. 1 b, c und Nr. 2 PfandBG

Zur Deckung von Hypothekenpfandbriefen verwendete Forderungen nach Gebieten, in denen die beliehenen Grundstücke liegen und nach Nutzungsart sowie Gesamtbetrag der mindestens 90 Tage rückständigen Leistungen als auch Gesamtbetrag dieser Forderungen, soweit der jeweilige Rückstand mindestens 5 % der Forderung beträgt.

Deckungswerte davon wohnwirtschaftlich

Insgesamt davon
Eigentumswohnungen Ein- und
Zweifamilienhäuser
Mehrfamilienhäuser Unfertige und noch nicht
ertragsfähige Neubauten
Staat Stichtag Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. €
Deutschland 29.12.2023 543.430 84.438 225.781 233.211 0
30.12.2022 613.378 92.234 252.539 268.605 0
davon
Bauplätze
Staat Stichtag Tsd. €
Deutschland 29.12.2023 0
30.12.2022 0

Deckungswerte davon gewerblich

Insgesamt davon
Bürogebäude Handelsgebäude Industriegebäude Sonstige gewerblich genutzte Gebäude
Staat Stichtag Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. €
Deutschland 29.12.2023 94.500 21.469 10.970 30.333 31.728
30.12.2022 104.338 18.620 13.384 36.345 35.989
davon
Unfertige und noch nicht ertragsfähige Neubauten Bauplätze
Staat Stichtag Tsd. € Tsd. €
Deutschland 29.12.2023 0 0
30.12.2022 0 0
Gesamtbetrag der mindestens 90 Tage rückständigen Leistungen Gesamtbetrag dieser Forderungen,
soweit der jeweilige Rückstand mindestens
5 % der Forderung beträgt
Staat Stichtag Tsd. € Tsd. €
Deutschland 29.12.2023 0 0
30.12.2022 0 0

Veröffentlichung gemäß § 28 Abs. 1 S. 1 Nrn. 8, 9, 10 PfandBG

Weitere Deckungswerte - Detaildarstellung für Hypothekenpfandbriefe

Weitere Deckungswerte für Hypothekenpfandbriefe nach § 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 a) und b), § 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 a) bis c), § 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 PfandBG

Summe davon
Forderungen gem. § 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 a) u. b)
Grundlage: §28 Abs. 1 S. 1 Nr. 8
Forderungen gem. § 19 Abs. 1 S. 1
Nr. 3 a) bis c) Grundlage: § 28 Abs. 1 S. 1 Nr. 9
Insgesamt davon Insgesamt davon
gedeckte Schuldverschreibungen
gem. Art. 129 Verordnung (EU) Nr. 575 / 2013
gedeckte Schuldverschreibungen
gem. Art. 129 Verordnung (EU) Nr. 575 / 2013
Staat Stichtag Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. €
Gesamtsumme 29.12.2023 0 0 0 0 0
alle Staaten 30.12.2022 - - - - -
Deutschland 29.12.2023 0 0 0 0 0
30.12.2022 - - - - -
davon
Forderungen gem. § 19 Abs. 1 S. 1
Nr. 4 Grundlage: § 28 Abs. 1 S. 1 Nr. 10
Staat Stichtag Tsd. €
Gesamtsumme 29.12.2023 0
alle Staaten 30.12.2022 -
Deutschland 29.12.2023 0
30.12.2022 -

Veröffentlichung gemäß § 28 Abs. 1 S. 1 Nrn. 6, 11, 12, 13, 14, 15 PfandBG und § 28 Abs. 2 S. 1 Nrn. 3, 4 PfandBG

Kennzahlen zu umlaufenden Pfandbriefen und dafür verwendeten Deckungswerten

Hypothekenpfandbriefe 29.12.2023 30.12.2022
Umlaufende Pfandbriefe (Tsd. €) 215.900 265.900
davon Anteil festverzinslicher Pfandbriefe § 28 Abs. 1 Nr. 13 (gewichteter Durchschnitt) % 100,00 94,36
Deckungsmasse
Gesamte Deckungsmasse (Tsd. €) 657.930 741.716
davon Gesamtbetrag der Forderungen nach § 12 Abs. 1, die die Grenzen
nach § 13 Abs. 1 S. 2 2. Halbsatz überschreiten § 28 Abs. 1 S. 1 Nr. 11
(Tsd. €) 0 0
davon Gesamtbetrag der Werte nach § 19 Abs. 1, die die Grenzen
nach § 19 Abs. 1 S. 7 überschreiten § 28 Abs. 1 S. 1 Nr. 11
(Tsd. €) 0 0
Forderungen, die die Grenze nach § 19 Abs. 1 Nr. 2 überschreiten § 28 Abs. 1 S. 1 Nr. 12 ¹) (Tsd. €) 0 0
Forderungen, die die Grenze nach § 19 Abs. 1 Nr. 3 überschreiten § 28 Abs. 1 S. 1 Nr. 12 ¹) (Tsd. €) 0 0
Forderungen, die die Grenze nach § 19 Abs. 1 Nr. 4 überschreiten § 28 Abs. 1 S. 1 Nr. 12 ¹) (Tsd. €) 0 0
davon Anteil festverzinslicher Deckungsmasse § 28 Abs. 1 Nr. 13 (gewichteter Durchschnitt) % 95,56 95,11
Nettobarwert nach § 6 Pfandbrief-Barwertverordnung je Fremdwährung
§ 28 Abs. 1 Nr. 14 (Saldo aus Aktiv-/Passivseite)
(Tsd. €) - -
volumengewichteter Durchschnitt des Alters der Forderungen (verstrichene
Laufzeit seit Kreditvergabe - seasoning) § 28 Abs. 2 Nr. 4
Jahre 6,79 6,10
durchschnittlicher gewichteter Beleihungsauslauf § 28 Abs. 2 Nr. 3 % 56,97 57,31
Liquiditätskennzahlen
Kennzahlen zur Liquidität nach § 28 Abs. 1 S. 1 Nr. 6 PfandBG
29.12.2023 30.12.2022
Größte sich innerhalb der nächsten 180 Tage ergebende negative Summe im Sinne
des § 4 Abs. 1a S. 3 PfandBG für Pfandbriefe (Liquiditätsbedarf) 1)
(Tsd. €) 7.392 12.396
Tag, an dem sich die größte negative Summe ergibt 1) Tag (1-180) 49 60
Gesamtbetrag der Deckungswerte, welche die Anforderungen von § 4 Abs. 1a S. 3
PfandBG erfüllen (Liquiditätsdeckung) 1)
(Tsd. €) 16.512 18.226
Schuldnerausfall
Kennzahlen nach § 28 Abs. 1 S. 1 Nr. 15 PfandBG
29.12.2023 30.12.2022
Anteil der Deckungswerte an der Deckungsmasse, für die oder für deren Schuldner ein Ausfall gem. Art. 178 Abs. 1 CRR als eingetreten gilt. 1) % 0 0

Veröffentlichung gemäß § 28 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 PfandBG

Liste internationaler Wertpapierkennnummern der Internationalen Organisation für Normung (ISIN) nach Pfandbriefgattung

Hypothekenpfandbriefe / ISIN 29.12.2023 30.12.2022
ISIN - DE000A1R0659
DE000A1TNGE8

Veröffentlichung gemäß § 28 Abs. 2 S. 2 Nr. 5 PfandBG

Aufstellung der Zwangsversteigerungen, Zwangsverwaltungsverfahren,
Rettungserwerbe und rückständigen Zinsen

wohnwirtschaftlich genutzt gewerblich genutzt
29.12.2023 30.12.2022 29.12.2023 30.12.2022
Anzahl der am Abschlusstag anhängigen Zwangsversteigerungs-
und Zwangsverwaltungsverfahren
Stück 0 0 0 0
Anzahl der im Geschäftsjahr durchgeführten Zwangsversteigerungen Stück 0 0 0 0
Anzahl der im Geschäftsjahr zur Verhütung von Verlusten
übernommenen Grundstücke
Stück 0 0 0 0
Gesamtbetrag der rückständigen Zinsen Tsd. € 2 3 0 0

Die im Hypothekendeckungsregister aufgeführten Realdarlehen (637.930 Tsd. €) werden in der Bilanz unter "Forderungen an Kunden" ausgewiesen. Die Wertpapiere zur Deckung der Hypothekenpfandbriefe (20.000 Tsd. €) finden sich in der Bilanz unter "Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere".

Nachtragsbericht

Vorgänge von besonderer Bedeutung nach Schluss des Geschäftsjahres sind nicht eingetreten.

Verwaltungsrat

Vorsitzendes Mitglied

Mitglieder Stellvertreter:innen
Servet Köksal
Verwaltungsbeamter
1. Stellvertreter des vorsitzenden Mitgliedes
Susanne Giskes Oberstudienrätin
Dagmar Liste-Frinker
Regierungshauptsekretärin und Gleichstellungsbeauftragte
2. Stellvertreterin des vorsitzenden Mitgliedes
Denise Frings
Studentin
Dr. Hartmut Beucker
selbst. Rechtsanwalt und MdL von NRW
Martin Liedtke
Kaufmann
Dilek Engin
Oberstudienrätin und MdL von NRW
Heiko Meins
Betriebsrat
Bernhard Sander
Diplom-Politologe / kaufm. Angestellter i. R.
Claudia Radtke
Diplom-Verwaltungswirtin i. R.
Alexander Schmidt
Betriebsleiter / Prokurist
CarCeang GmbH
bis zum 05.09.2023
Patricia Knauf-Varnhorst
angest. Steuerberaterin
ab dem 06.09.2023
Hartmut Stiller
Dipl. Physiker
Michael Schulte
Industriefachwirt
Janine Weegmann
Gemeindemanagerin
Gerta Siller
Wissenschaftliche Mitarbeiterin i. R.
Gabriele Mahnert
Verwaltungsangestellte
Michael Wessel
Einzelunternehmer
Pflegedienst Wessel
bis zum 06.03.2023
Caroline Lünenschloss
Assistentin der Geschäftsführung
ab dem 07.03.2023
Gregor Ahlmann
Museumsdirektor

Arbeitnehmervertreter:innen
(Mitarbeitende der Stadtsparkasse Wuppertal)

Mitglieder Stellvertreter:innen
Florian Grether Anke Paukert
Andreas Hugendick Michael Hackmann
Bettina Palumbo Sebastian Bauer
Karsten Weide Christine Arndt
Frank Wemper Carmen Freund

Vorstand

bis zum 31.03.2024
Gunther Wölfges, Vorsitzender
Diplom-Ökonom Axel Jütz
Patrick Hahne, MBA - Stellvertreter gemäß § 19 SpkG NRW

ab dem 01.04.2024
Diplom-Ökonom Axel Jütz, Vorsitzender
Patrick Hahne, MBA

 

Wuppertal, den 28.05.2024

Der Vorstand

Axel Jütz
vorsitzendes Mitglied

Patrick Hahne
Mitglied


Anlage Anlagenspiegel

Die im Posten Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere enthaltenen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens (Finanzanlagen) haben sich wie folgt entwickelt:

2023 2022
Tsd. €
Bilanzwert am Vorjahresende 22.981.513,54 28.881
Nettoveränderung -6.894.494,39 -5.899
Bilanzwert am Jahresende 16.087.019,15 22.982

Die Bilanzwerte enthalten keine anteiligen Zinsen.

Die im Posten Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere enthaltenen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens (Finanzanlagen) haben sich wie folgt entwickelt:

2023 2022
Tsd. €
Bilanzwert am Vorjahresende 1.163.151,33 1.542
Nettoveränderung -211.100,46 - 379
Bilanzwert am Jahresende 952.050,87 1.163

Die Bilanzwerte enthalten keine anteiligen Zinsen.

Die im Posten Beteiligungen enthaltenen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens (Finanzanlagen) haben sich wie folgt entwickelt:

2023 2022
Tsd. €
Bilanzwert am Vorjahresende 110.060.492,70 108.267
Nettoveränderung -3.384.095,59 1.793
Bilanzwert am Jahresende 106.676.397,11 110.060

Die im Posten Verbundene Unternehmen enthaltenen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens (Finanzanlagen) haben sich wie folgt entwickelt:

2023 2022
Tsd. €
Bilanzwert am Vorjahresende 0,00 0
Nettoveränderung 779.000,00 0
Bilanzwert am Jahresende 779.000,00 0

Die im Posten Sonstige Vermögensgegenstände enthaltenen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens (Finanzanlagen) haben sich wie folgt entwickelt:

2023 2022
Tsd. €
Bilanzwert am Vorjahresende 1.609,68 2
Nettoveränderung 0,00 0
Bilanzwert am Jahresende 1.609,68 2

Entwicklung des Anlagevermögens

Immaterielle Anlagewerte Sachanlagen
Entwicklung der Anschaffungs-/Herstellungskosten Stand am 01.01. des Geschäftsjahres 4.745.637,74 213.828.350,01
Zugänge 2.236.019,04 2.396.933,61
Abgänge 33.000,97 2.464.502,45
Umbuchungen 39.091,21 -39.091,21
Stand am 31.12. des Geschäftsjahres 6.987.747,02 213.721.689,96
Entwicklung der kumulierten Abschreibungen Stand am 01.01. des Geschäftsjahres 2.052.579,21 189.288.026,99
Abschreibungen im Geschäftsjahr 513.832,23 2.463.635,74
Zuschreibungen im Geschäftsjahr 0,00 0,00
Änderung der
gesamten
Abschreibungen
im Zusammenhang
mit Zugängen
0,00 0,00
im Zusammenhang
mit Abgängen
-33.000,97 -871.301,29
im Zusammenhang
mit Umbuchungen
0,00 0,00
Stand am 31.12. des Geschäftsjahres 2.533.410,47 190.880.361,44
Buchwerte Stand am 31.12. des Geschäftsjahres 4.454.336,55 22.841.328,52
Stand am 31.12. des Vorjahres 2.693.058,53 24.540.323,02

Anlage zum Jahresabschluss gemäß § 26a Abs. 1 Satz 2 KWG
zum 31. Dezember 2023
("Länderspezifische Berichterstattung")

Die Stadtsparkasse Wuppertal hat keine Niederlassungen im Ausland. Sämtliche nachfolgende Angaben entstammen dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 und beziehen sich ausschließlich auf ihre Geschäftstätigkeit als regional tätige Sparkasse in der Bundesrepublik Deutschland. Die Tätigkeit der Stadtsparkasse Wuppertal besteht im Wesentlichen darin, Einlagen oder andere rückzahlbare Gelder von Privat- und Firmenkunden entgegenzunehmen und Kredite für eigene Rechnung zu gewähren.

Die Stadtsparkasse Wuppertal definiert den Umsatz als Saldo folgender Komponenten der Gewinn- und Verlustrechnung nach HGB: Zinserträge, Zinsaufwendungen, laufende Erträge aus Aktien etc., Erträge aus Gewinngemeinschaften etc., Provisionserträge, Provisionsaufwendungen und sonstige betriebliche Erträge. Der Umsatz beträgt für den Zeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2023 254.881,2 Tsd. €.

Die Anzahl der Lohn- und Gehaltsempfänger in Vollzeitäquivalenten beträgt im Jahresdurchschnitt 820,9.

Der Gewinn vor Steuern beträgt 48.581,3 Tsd. €.

Die Steuern auf den Gewinn betragen 33.687,6 Tsd. €. Die Steuern betreffen laufende Steuern.

Die Stadtsparkasse Wuppertal hat im Geschäftsjahr keine öffentlichen Beihilfen erhalten.

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die Stadtsparkasse Wuppertal (im Folgenden "Sparkasse"), Wuppertal

A. Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der Sparkasse, bestehend aus der Bilanz zum 31.12.2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Sparkasse für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kreditinstitute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Sparkasse zum 31.12.2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Sparkasse. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Lagebericht erstreckt sich nicht auf den oben genannten gesonderten nichtfinanziellen Bericht, auf dessen noch zu erfolgende Offenlegung im Unternehmensregister im Lagebericht verwiesen wird.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften von der Sparkasse unabhängig und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO i. V. m. § 340k Abs. 3 HGB, dass alle von uns beschäftigten Personen, die das Ergebnis der Prüfung beeinflussen können, keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

B. Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Jahresabschlusses

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Nachfolgend stellen wir den aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalt dar:

1. Ermittlung der Risikovorsorge im Kreditgeschäft

Unsere Darstellung dieses besonders wichtigen Prüfungssachverhaltes haben wir wie folgt aufgebaut:

a) Gründe für die Bestimmung als besonders wichtiger Prüfungssachverhalt
b) Prüferisches Vorgehen
c) Verweis auf weitergehende Informationen

1. Ermittlung der Risikovorsorge im Kreditgeschäft

a) Gründe für die Bestimmung als besonders wichtiger Prüfungssachverhalt

Im Jahresabschluss der Sparkasse werden zum 31.12.2023 unter der Bilanzposition Aktiva 4 Forderungen an Kunden in Höhe von 6.056,2 Mio. EUR ausgewiesen, die rund 75 % der Bilanzsumme ausmachen; darüber hinaus bestehen Eventualverbindlichkeiten und unwiderrufliche Kreditzusagen in Höhe von insgesamt 1.242,8 Mio. EUR. Das Kreditgeschäft ist eine wesentliche Geschäftsaktivität der Sparkasse.

Die Sparkasse untersucht regelmäßig und ggf. anlassbezogen, ob die Werthaltigkeit der Forderungen im Kreditgeschäft weiterhin gegeben ist. Ist zweifelhaft, ob der Schuldner seinen vertraglichen Verpflichtungen in vollem Umfang nachkommen kann (Ausfallrisiko), ist für die Forderung eine Wertberichtigung zu bilden. Ein möglicher Wertberichtigungsbedarf, d. h die Abschreibung auf den niedrigeren beizulegenden Wert, wird grundsätzlich aus der Differenz des aktuellen Buchwertes der Forderung und den nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung zukünftig erwarteten Zahlungseingängen (einschl. erwarteter Erlöse aus der Verwertung von Kreditsicherheiten) ermittelt. Bei außerbilanziellen Geschäften (Bürgschaften, Gewährleistungen) und unwiderruflichen Kreditzusagen, bei denen eine Inanspruchnahme und ein darauf folgender Kreditausfall droht, werden entsprechende Rückstellungen gebildet. Darüber hinaus bildet die Sparkasse für vorhersehbare, aber noch nicht bei einzelnen Kreditnehmern konkretisierte Adressenausfallrisiken Pauschalwertberichtigungen. Als fachliche Grundlage wird der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) herausgegebene Rechnungslegungsstandards IDW RS BFA 7 verwendet.

Die Beurteilung der Werthaltigkeit einzelner Forderungen an Kunden (einschließlich unwiderruflicher Kreditzusagen und der Eventualverbindlichkeiten) und die Bildung von Pauschalwertberichtigungen sind von hoher Relevanz für die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses der Sparkasse und waren damit auch im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung.

b) Prüferisches Vorgehen

Im Rahmen unseres risikoorientierten Prüfungsansatzes führen wir auf der Grundlage unserer Risikoeinschätzung mit jährlich wechselnden Schwerpunkten Aufbau- und Funktionsprüfungen des relevanten internen Kontrollsystems (i. W. zur Kreditgewährung, zur Risikofrüherkennung, zur Risikoklassifizierung von Kreditnehmern sowie zur Sicherheitenbewertung und Risikovorsorge) sowie stets auch aussagebezogene Prüfungshandlungen in Form von Einzelfallprüfungen bestimmter Kreditengagements durch. Darüber hinaus untersuchen wir strukturelle Merkmale des Kreditbestandes der Sparkasse (z. B. Größenklassen-; Branchen-, Ratingstruktur) und leiten daraus ggf. weitergehende Prüfungshandlungen ab.

Die in die Einzelfallprüfung einbezogenen Kreditengagements wurden nach einem berufsüblichen Verfahren in einer bewussten Auswahl nach Risikomerkmalen bestimmt. Zu den herangezogenen Risikomerkmalen gehören u. a. die zugewiesene Risikoklassifizierungsnote, der Umfang nicht durch Sicherheiten gedeckter Kreditteile (Blankokredite), die Branchenzugehörigkeit oder Negativhinweise aus der Kontoführung des Kreditnehmers. Die ausgewählten Kreditengagements haben wir hinsichtlich der Beachtung der internen Kreditprozesse und daraufhin untersucht, ob die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers eine vertragsgemäße Erfüllung erwarten lassen oder eine Rückführung der Forderung durch die Verwertung vorhandener Kreditsicherheiten zu erwarten ist. Sofern dies nicht zu erwarten ist, haben wir die der Bewertung zugrundeliegenden Annahmen insbesondere hinsichtlich der Höhe der in Zukunft noch erwarteten Zahlungseingänge gewürdigt. Hinsichtlich der Pauschalwertberichtigungen haben wir insbesondere geprüft, ob diese nach Maßgabe des IDW RS BFA 7 ermittelt wurden.

Die vom Vorstand zur Bewertung einzelner Forderungen sowie zur Bemessung der Pauschalwertberichtigungen eingerichteten Kredit- und Rechnungslegungsprozesse ermöglichen nach dem Ergebnis unserer Prüfung eine ordnungsgemäße Bewertung und werden beachtet. Bei den in unsere Einzelfallprüfung einbezogenen Kreditengagements waren die von der Sparkasse der Bewertungsentscheidung zugrundeliegenden Annahmen nachvollziehbar und im Rahmen vernünftiger kaufmännischer Beurteilung sachgerecht abgeleitet. Die Ermittlung der Pauschalwertberichtigungen erfolgte nachvollziehbar nach Maßgabe des IDW RS BFA 7.

c) Verweis auf weitergehende Informationen

Weitere Informationen zu den Beständen und der Bewertung sind im Anhang in den Angaben zu Aktiva 4 (Abschnitt C) sowie den Erläuterungen zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (Abschnitt B) enthalten. Darüber hinaus verweisen wir auf die Darstellungen und Erläuterungen im Lagebericht (Abschnitte 2.4 Darstellung, Analyse und Beurteilung der Geschäftsentwicklung, 5.1 Risikomanagementsystem, 5.2 Strukturelle Darstellung der wesentlichen Risiken sowie 6. Prognosebericht).

C. Sonstige Informationen

Der Vorstand bzw. der Verwaltungsrat hinsichtlich des "Bericht des Verwaltungsrates" sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Der Bericht des Verwaltungsrates wurde uns vor dem Datum des Bestätigungsvermerks zur Verfügung gestellt. Die sonstigen Informationen, die uns nach dem Datum dieses Bestätigungsvermerks zur Verfügung gestellt werden, umfassen

den Geschäftsbericht 2023 sowie

den gemäß § 289b Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe a HGB zusammen mit dem Lagebericht nach § 325 HGB zu veröffentlichenden nichtfinanziellen Bericht für das Geschäftsjahr 2023.

Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, zum Lagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder

anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Falls wir auf Grundlage der von uns zu den vor dem Datum dieses Bestätigungsvermerks erlangten sonstigen Informationen durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten.

D. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter (Vorstand) und des Aufsichtsorgans (Verwaltungsrat) für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Der Vorstand ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kreditinstitute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Sparkasse vermittelt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die internen Kontrollen, die er in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der Vorstand dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Sparkasse zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat er die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem ist der Vorstand verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Sparkasse vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die er als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Der Verwaltungsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Sparkasse zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

E. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Sparkasse vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können;

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben;

beurteilen wir die Angemessenheit der vom Vorstand angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der vom Vorstand dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben;

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des vom Vorstand angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Sparkasse zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Sparkasse ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann;

beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Sparkasse vermittelt;

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Sparkasse;

führen wir Prüfungshandlungen zu den vom Vorstand dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben vom Vorstand zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit dem Verwaltungsrat unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Wir geben gegenüber dem Verwaltungsrat eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihm alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und sofern einschlägig, die zur Beseitigung von Unabhängigkeitsgefährdungen vorgenommenen Handlungen oder ergriffenen Schutzmaßnahmen.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit dem Verwaltungsrat erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.

F. Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen

Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO:

Wir sind nach § 24 Abs. 3 Satz 1 des Sparkassengesetzes Nordrhein-Westfalen i. V. m. § 340k Abs. 3 Satz 1 HGB gesetzlicher Abschlussprüfer der Sparkasse.

Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem Prüfungsbericht nach Artikel 11 EU-APrVO in Einklang stehen.

Von der Prüfungsstelle des Rheinischen Sparkassen- und Giroverbandes beschäftigte Personen, haben folgende Leistungen, die nicht im Jahresabschluss oder im Lagebericht angegeben wurden, zusätzlich zur Abschlussprüfung für die Sparkasse erbracht:

Prüfung des Wertpapierdienstleistungsgeschäftes gemäß § 89 Abs. 1 Satz 1, 2 und 5 WpHG i. V. m. § 24 Abs. 6 SpkG NRW,

Bestätigungen im Zusammenhang mit der Abtretung von Kreditforderungen im Zuge geldpolitischer Geschäfte der Bundesbank (sog. "MACCs Verfahren" der Bundesbank),

Bestätigungen gemäß § 16j Abs. 2 Satz 3 des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes (FinDAG) hinsichtlich der Bemessungsgrundlage der Umlage im Aufgabenbereich Wertpapierhandel

G. Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer

Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Ralf Eiting.

 

Düsseldorf, 31. Mai 2024

Prüfungsstelle des
Rheinischen Sparkassen- und Giroverbandes

Eiting
Wirtschaftsprüfer

Beckmann, T.
Verbandsprüfer


Bericht des Verwaltungsrates

Der Verwaltungsrat der Stadtsparkasse Wuppertal hat die ihm nach dem Sparkassenrecht obliegenden Aufgaben im abgelaufenen Geschäftsjahr wahrgenommen. Hierzu zählen insbesondere gemäß § 15 Abs. 1 SpkG NW die Bestimmung der Richtlinien der Geschäftspolitik und die Überwachung der Geschäftsführung.

Nach den Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) erfolgt die Erörterung der Risikolage in dem vom Verwaltungsrat zu bildenden Risikoausschuss; darüber hinaus ist der Verwaltungsrat über die wesentlichen Inhalte der Risikolage zu informieren. Vor diesem Hintergrund erfolgten umfassende Informationen zu den verschiedenen Risikoarten und deren Bedeutung für die Risikosituation der Stadtsparkasse Wuppertal.

Der Vorstand informierte den Verwaltungsrat außerdem regelmäßig über die Geschäftsentwicklung, die wirtschaftlichen Verhältnisse und über alle sonstigen wichtigen Vorgänge. Außerdem ließ sich der Verwaltungsrat nach § 20 Abs. 6 SpkG NW ein Budget vorlegen und über dessen Einhaltung regelmäßig berichten. Die grundsätzlichen Fragen der Geschäftspolitik wurden eingehend erläutert.

Der Verwaltungsrat hat in insgesamt sieben Sitzungen die nach dem Gesetz erforderlichen Beschlüsse gefasst.

Der Rat der Stadt Wuppertal hat in seiner Sitzung am 05.09.2023 den Organen der Stadtsparkasse Wuppertal gemäß § 8 Abs. 2 f SpkG NW Entlastung für das Geschäftsjahr 2022 erteilt und gemäß § 8 Abs. 2 g SpkG NW in Verbindung mit § 24 Abs. 4 und § 25 SpkG NW über die Verwendung des Jahresüberschusses der Stadtsparkasse Wuppertal beschlossen.

Nach Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes für das Jahr 2023 durch die Prüfungsstelle des Rheinischen Sparkassen- und Giroverbandes wurde der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk erteilt. Demnach entspricht der Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kreditinstitute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften. Der Lagebericht vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Stadtsparkasse Wuppertal. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichtes geführt.

Gemäß § 15 Abs. 2 d SpkG NW hat der Verwaltungsrat den vom Vorstand vorgelegten Lagebericht gebilligt und den Jahresabschluss 2023 festgestellt.

Die Verwendung des Jahresüberschusses in Höhe von 14.415.025,42 € erfolgt nach § 25 SpkG NW. Der Verwaltungsrat schlägt der Vertretung der Trägerin vor, von dem oben genannten Jahresüberschuss einen Bruttobetrag von 3.564.003,57 € - nach Abzug von Steuern verbleibt eine Nettozahlung von 3.000.000,00 € - an die Trägerin auszuschütten und den verbleibenden Betrag von 10.851.021,85 € in voller Höhe der Sicherheitsrücklage nach § 25 Abs. 1 c SpkG NW zuzuführen.

Der Verwaltungsrat dankt dem Vorstand und allen Mitarbeitenden für den engagierten Einsatz und die erfolgreiche Tätigkeit im Geschäftsjahr 2023.

 

Wuppertal, 28. Mai 2024

Der Vorsitzende des Verwaltungsrates
Ludger Kineke


Herausgeber: Stadtsparkasse Wuppertal, Anstalt des öffentlichen Rechts, Islandufer 15, 42103 Wuppertal - vertreten durch den Vorsitzenden des Vorstandes
Vorsitzender des Vorstandes: Axel Jütz
Text: Stadtsparkasse Wuppertal
Gestaltung: Stadtsparkasse Wuppertal

Beschlussauszug
öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Rates der Stadt Wuppertal
vom 16.09.2024

Jahresabschluss 2023 der Stadtsparkasse Wuppertal
Vorlage: VO/0909/24

Beschluss des Rates der Stadt Wuppertal vom 16.09.2024:

Die Verwaltungsdrucksache wird gemäß Vorlage beschlossen.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmigkeit (bei Enthaltung der Fraktion Freie Wähler/WfW).

Für die Richtigkeit des Beschlusses:

 

Oliver Saurin
(Schriftführer)

Für heute und morgen.

Sparkasse Wuppertal.
Nachhaltig.

DNK-Erklärung 2023

zur Nutzung als nichtfinanzielle Erklärung im Sinne
des CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetzes
und
zur Berichterstattung zum Nationalen Aktionsplan
Wirtschaft und Menschenrechte

Stadtsparkasse Wuppertal

Leistungsindikatoren-Set GRI SRS
Kontakt Stadtsparkasse Wuppertal
Anstalt des öffentlichen Rechts
Constanze Klee
Vorstandssekretariat
Islandufer 15
42103 Wuppertal
Deutschland
+49 (0) 202 488-5210
vorstandssekretariat@sparkasse-wuppertal.de
erstellt nach CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz Die Durchsicht der DNK-Erklärung erfolgte durch das Büro Deutscher Nachhaltigkeitskodex auf formale Vollständigkeit nach dem CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz.

Leistungsindikatoren-Set

Die Erklärung wurde nach folgenden Berichtsstandards verfasst: GRI SRS

Berichtspflicht:

erstellt nach CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz Die Durchsicht der DNK-Erklärung erfolgte durch das Büro Deutscher Nachhaltigkeitskodex auf formale Vollständigkeit nach dem CSR-Richtlinie- Umsetzungsgesetz.

Zusätzliche Berichtsinhalte:

Wirtschaft & Menschenrechte Nationaler Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte in Kriterium 17 - Menschenrechte

Stand: 2023, Quelle: Unternehmensangaben. Die Haftung für die Angaben liegt beim berichtenden Unternehmen.

Die Angaben dienen nur der Information. Bitte beachten Sie auch den Haftungsausschluss unter www.nachhaltigkeitsrat.de/ impressum-und-datenschutzerklaerung

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Allgemeine Informationen

Beschreiben Sie Ihr Geschäftsmodell (u. a. Unternehmensgegenstand, Produkte/Dienstleistungen)

Die Stadtsparkasse Wuppertal ist ein rechtlich eigenständiges, kommunal und bürgerschaftlich verankertes Kreditinstitut. Sie wurde von der Gemeinde als Träger in der Rechtsform einer Anstalt des öffentlichen Rechts gegründet. Die juristische Grundlage für ihre Geschäftstätigkeit ist das Sparkassengesetz Nordrhein-Westfalen. Hier sind sowohl das Regionalprinzip als auch der öffentliche Auftrag der Sparkasse geregelt. Als eine von 27 Sparkassen im Rheinland ist die Stadtsparkasse Wuppertal Mitglied im Rheinischen Sparkassen- und Giroverband (RSGV). Das Geschäftsmodell leitet sich originär aus den Wurzeln des Gründungsgedankens der Sparkasse ab. Seit 1822 ist das primäre Ziel die Verbesserung der Lebensverhältnisse und damit des Wohlstandes in Wuppertal. Mit 257.914 Privatkunden und 20.807 Firmenkunden sowie einer Bilanzsumme von knapp 8,1 Milliarden Euro ist die Stadtsparkasse Wuppertal Marktführer für Finanzdienstleistungen in ihrem Stadtgebiet. Durch die bestmögliche Versorgung der Menschen und Unternehmen in der Region stiftet die Sparkasse einen Nutzen für die Gemeinschaft und sichert durch Wachstum und Ertrag gleichzeitig ihre Geschäftsgrundlage. Die Stadtsparkasse Wuppertal unterstützt das Leben aller Menschen vor Ort - auch abseits von Finanzgeschäften. Im vergangenen Jahr wurden gut 700 Projekte und Maßnahmen in den Bereichen Soziales, Bildung, Umwelt, Sport und Kultur gefördert. Durch die Vielzahl von Spenden und Sponsoring-Aktivitäten fließt der nicht für die Entwicklung der Sparkasse notwendige Teil des erwirtschafteten Gewinns an die Bürgerinnen und Bürger in Wuppertal zurück. Mit ihrem umfassenden Engagement trägt die Sparkasse dazu bei, die Grundlagen der Gesellschaft zu erhalten und ihren Zusammenhalt zu stärken. Damit fördert sie die Verbesserung der Lebensverhältnisse der bürgerlichen Gemeinschaft und ist Gemeinwohlförderer Nummer eins im Stadtgebiet.

Beides, die bestmögliche Versorgung des Einzelnen und die Unterstützung der Gemeinschaft, trägt zur Wohlstandsentwicklung und zur Verbesserung der Lebensqualität Wuppertals bei. Die Stadtsparkasse Wuppertal versteht sich als starker Partner der Transformation eines großen Netzwerkes der Menschen, Unternehmen und Institutionen in der Region, aus dem alle Seiten einen spürbaren Nutzen ziehen und damit die Region lebenswert machen. Die Sparkasse lebt für die Menschen in Wuppertal und von dem, was sie für diese Menschen leistet. Somit wird sie auch in Zukunft verlässliche Partnerin aller Menschen vor Ort in Wuppertal bleiben.

Ergänzende Anmerkungen:

Die Stadtsparkasse Wuppertal ist berichtspflichtig im Sinne des CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetzes und wendet in ihrer nichtfinanziellen Berichterstattung die 20 Kriterien des DNK sowie die 28 Leistungsindikatoren der Global Reporting Initiative (GRI SRS) an. Der Nachhaltigkeitsbericht der Stadtsparkasse Wuppertal steht online unter www.sparkasse-wuppertal.de/nachhaltigkeit als PDF zum Download zur Verfügung.

KRITERIEN 1-10:
NACHHALTIGKEITSKONZEPT

Kriterien 1-4 zu STRATEGIE

1. Strategische Analyse und Maßnahmen

Das Unternehmen legt offen, ob es eine Nachhaltigkeitsstrategie verfolgt. Es erläutert, welche konkreten Maßnahmen es ergreift, um im Einklang mit den wesentlichen und anerkannten branchenspezifischen, nationalen und internationalen Standards zu operieren.

Seit 1822 stehen wir als Stadtsparkasse Wuppertal kontinuierlich an der Seite der Menschen und Unternehmen in der Region. Unser Geschäftsmodell ist von Beginn an auf nachhaltige Entwicklung angelegt, in unserer Gründungsidee insbesondere bezogen auf die soziale und ökonomische Dimension der Nachhaltigkeit und im modernen und der Zeit angepassten Verständnis auch in der ökologischen Dimension.

Eine eigenständige Nachhaltigkeitsstrategie existiert nicht, die Entwicklung einer solchen ist derzeit nicht geplant. Dafür ist Nachhaltigkeit fest in der Geschäftsstrategie 2024 verankert, die Rolle im Transformationsprozess überall spürbar: Um den Wohlstand der Menschen und das gute Leben vor Ort zu fördern, orientieren wir uns an den 17 Nachhaltigkeitszielen der UN. Mit unserer geld- und kreditwirtschaftlichen Versorgung der Menschen und Unternehmen in Wuppertal tragen wir zu einer positiven Wirkung auf die Erreichung dieser Ziele bei. Unser unternehmerischer Erfolg spiegelt sich dabei nicht in großen Gewinnen oder Kurssteigerungen wider, sondern in nachhaltigem Handeln. Hierzu betrachten wir alle Dimensionen der Nachhaltigkeit. Die soziale Nachhaltigkeit bedienen wir bereits aus unserem Gründungsgedanken heraus, nämlich Bevölkerungsarmut durch Förderung des Spargedankens zu überwinden. Weiterentwicklungen, wie der gesellschaftliche Wandel, haben jedoch auch dazu geführt, dass sich die Rolle der Sparkasse ändert. So begegnen uns Themen wie z. B. die Digitalisierung, und diesen Bedürfnissen möchten wir bspw. mit der App Bliggit oder der TreueWelt App begegnen. Diese digitale Plattform vernetzt Menschen, Unternehmen und Vereine in unserer Stadt. Auch die von uns erwirtschafteten Überschüsse, die nicht zur Eigenkapitalbildung gebraucht werden, kommen seit jeher der Gemeinschaft zugute. Die ökologische Nachhaltigkeit berücksichtigen wir, indem wir uns intensiv mit dem Thema CO 2-Fußabdruck beschäftigen - für uns selber und für unsere Kundinnen und Kunden. Für die Erhebung und Auswertung unserer betriebsökologischen Kennzahlen nutzen wir seit 2018 das Kennzahlen-Berechnungstool des Vereins für Umweltmanagement und Nachhaltigkeit (VfU). Die ermittelten Umweltkennzahlen schaffen eine Vergleichbarkeit mit anderen Unternehmen der Finanzbranche, die ihre ökologischen Kennzahlen nach dem VfU-Standard erheben. Darüber hinaus dient das Tool als Instrument für die Ermittlung unserer Treibhausgasemissionen (s. Kriterium 13 "Klimarelevante Emissionen"), die seit 2020 auch Bestandteil der strategischen Kennzahlen sind. Für unsere Kundinnen und Kunden bieten wir den "Ökologischen Rucksack", einen CO 2-Rechner des Wuppertal Instituts für Klima, Umwelt und Energie, auf unserer Homepage an. Die Dimension der ökonomischen Nachhaltigkeit berücksichtigen wir insbesondere mit unserem langfristigen Ziel, eine Eigenkapitalquote i. H. v. 20 % zu erreichen. Hierzu werden wir unsere Kundinnen und Kunden besser versorgen, dadurch Erlöse steigern und gleichzeitig unsere Leistungserbringung ausweiten. Im Jahr 2022 haben wir die Ergebnisse unserer 2016 mit dem Collaborating Centre on Sustainable Consumption and Production (CSCP) durchgeführten Wesentlichkeitsanalyse mit dem Nachhaltigkeits-Kompass der Firma N-Motion überprüft. Die Ergebnisse werden im späteren Verlauf des Berichtes erläutert (s. Kriterien 2 "Wesentlichkeit" und 3 "Ziele"). Im Zuge der neuen Nachhaltigkeitsberichterstattung nach CSRD werden wir in 2024 wieder eine Wesentlichkeitsanalyse durchführen. Unser nachhaltiges Engagement richten wir zudem an weitergehenden internationalen nachhaltigkeitsrelevanten Standards aus. Durch unseren Beitritt in die Allianz für Entwicklung und Klima im November 2018 haben wir uns dazu bekannt, unsere Kernaufgabe der Verbesserung der Lebensverhältnisse von Menschen mit der Verringerung unseres ökologischen Fußabdrucks zu verbinden (https://allianz-entwicklung-klima.de/). Unterstrichen haben wir diese Bemühungen dadurch, dass wir im Jahr 2020 als einer der Ersten die Selbstverpflichtung deutscher Sparkassen für klimafreundliches und nachhaltiges Wirtschaften unterzeichnet haben. Neben der Agenda 2030 und den Pariser Klimazielen streben wir dadurch auch nachhaltige Verbesserungen in den Bereichen "Finanzierung und Eigenanlagen", "Kundenunterstützung", "Nachhaltige Wertpapierinvestments", "Führungskräfte und Mitarbeitende" sowie "Klimaschutz vor Ort" an.

2. Wesentlichkeit

Das Unternehmen legt offen, welche Aspekte der eigenen Geschäftstätigkeit wesentlich auf Aspekte der Nachhaltigkeit einwirken und welchen wesentlichen Einfluss die Aspekte der Nachhaltigkeit auf die Geschäftstätigkeit haben. Es analysiert die positiven und negativen Wirkungen und gibt an, wie diese Erkenntnisse in die eigenen Prozesse einfließen.

Zur Überprüfung unseres Fortschritts haben wir im Jahr 2023 wieder den Nachhaltigkeits-Kompass durchgeführt. Die dabei untersuchten Felder waren:

Strategie und Steuerung: Verankerung in der Geschäftsstrategie und -politik, Risikomanagement und Gesamtbanksteuerung

Geschäftsbetrieb: Personal, Bauorganisation, Betriebsökologie, Mobilität, Lieferanten und Einkauf

Kerngeschäft: Eigengeschäft, Kreditgeschäft, Spargeschäft, Anlagegeschäft und Zahlungsverkehr

Kommunikation und gesellschaftliches Engagement: Externe Berichterstattung, Interne Kommunikation, Stakeholderdialog, Gesellschaftliches Engagement

In allen untersuchten Bereichen lagen wir erneut über dem Sparkassen-Durchschnitt. Das größte Potential haben wir in den Bereichen Strategie und Steuerung sowie Geschäftsbetrieb. Um dies zu ändern sowie uns auch in den weiteren Themenfeldern stetig zu verbessern, haben wir einen Maßnahmenplan erstellt, der bis zum Ende des Jahres teilweise umgesetzt wurde (s. Kriterium 3 "Ziele").

Bei den für unsere Sparkasse als wesentlich identifizierten Nachhaltigkeitsthemen werden bisher die Auswirkungen (positiv und negativ) auf unsere Geschäftstätigkeit nicht analysiert. Auch wird nicht zwischen Inside-Out- und Outside-In-Auswirkungen unterschieden. Im Rahmen der Wesentlichkeitsanalyse 2024 werden wir prüfen, ob wir dies in Zukunft ermöglichen können. In allen genannten Bereichen entwickeln wir uns weiter. Die Messung einzelner Aspekte erfolgte 2023 mithilfe des Nachhaltigkeits-Kompasses. Dieser wird in Zukunft auch weiterhin als Analyseinstrument dienen, um in Zukunft wesentliche Nachhaltigkeitsthemen zu identifizieren.

Im Rahmen des innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe entwickelten Leitfadens zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken wurden die sogenannten Basisempfehlungen als eine angemessene Vorgehensweise für Sparkassen mit gewöhnlichem Geschäftsbetrieb von uns übernommen. Dieses Vorgehen erachten wir weiterhin als empfehlenswert. In diesem Sinne stellen Nachhaltigkeitsrisiken keine eigene Risikoart dar, sondern wirken auf die bereits in der Risikoinventur der Sparkasse identifizierten Risikoarten als mögliche Risikotreiber. Diese können direkt auf die Stadtsparkasse Wuppertal wirken (z. B. im Bereich der Operationellen- und der Reputationsrisiken) oder indirekt über Kunden und Emittenten (z. B. in Adressen- bzw. Spread- und Aktienrisiken).Mit den in diesem Zusammenhang entwickelten Standards erweitern wir sukzessive das Risikomanagement der Sparkasse. Hierzu zählen z. B. das neue S-ESG-Scoring sowie die strategische Nachhaltigkeitsrisikoinventur. In gleicher Weise, wie Nachhaltigkeitsrisiken negativ wirken können, ergeben sich Chancen, wenn Nachhaltigkeitsaspekte aktiv aufgegriffen und im Rahmen der Geschäftstätigkeit angemessen berücksichtigt werden. So können Kosten und Risiken vermieden oder minimiert und auch Wettbewerbsvorteile und zusätzliche Erträge generiert werden. Dies gilt sowohl für die Sparkasse als auch für ihre Kundinnen und Kunden und dadurch auch im gesamten gesellschaftlichen Umfeld der unserer Sparkasse. Beispielsweise können Nachhaltigkeitsaspekte als zusätzliche Anlagekriterien genutzt werden, um über nachhaltige Anlagen der Sparkasse und ihrer Kundinnen und Kunden Anlageoptimierungen zu erreichen. Dies setzen wir seit Dezember 2020 um (s. Kriterium 10 "Innovations- und Produktmanagement"). Die Begleitung unserer Kundinnen und Kunden bei der Finanzierung von Transformationserfordernissen oder bei der Vermittlung von Förderkrediten (beispielsweise zur nachhaltigen Ausrichtung und Anpassung der Produktion eines Betriebs) kann die kreditwirtschaftliche Versorgung spürbar beleben. Die entsprechenden Kredite bieten wir unseren Kundinnen und Kunden aktiv an. Die Sparkasse kann dabei, dank ihres starken Vertriebsnetzes und der besonderen Nähe zu Kundinnen und Kunden, eine wichtige Katalysatorfunktion für die Verbreitung des Nachhaltigkeitsgedankens übernehmen. Dabei hat es sich bewährt, die Aktivitäten der Sparkasse im Rahmen von verbandsseitigen Konzepten innerhalb der S-Finanzgruppe begleiten und koordinieren zu lassen, insbesondere auch im Kontext der diesbezüglich steigenden aufsichtsrechtlichen Anforderungen.

3. Ziele

Das Unternehmen legt offen, welche qualitativen und/oder quantitativen sowie zeitlich definierten Nachhaltigkeitsziele gesetzt und operationalisiert werden und wie deren Erreichungsgrad kontrolliert wird.

Es existiert keine explizite Nachhaltigkeitsstrategie. Nachhaltigkeit ist jedoch seit 2019 fester Bestandteil der Geschäftsstrategie (s. Kriterium 1 "Strategische Analyse und Maßnahmen"). Wir wollen unsere soziale, ökonomische und ökologische Nachhaltigkeitswirkung im Kundengeschäft, im eigenen Betrieb sowie bei der Unterstützung der Gemeinschaftsaufgaben schrittweise verbessern. Die aus der Geschäftsstrategie abgeleiteten operativen Ziele bilden überwiegend die ökonomische und soziale Nachhaltigkeit ab. Die ökologische Kennzahl "Klimabilanz", unseren eigenen ökologischen Fußabdruck, errechnen wir mithilfe des VfU-Tools. Unser Ziel ist es, klimafreundlich zu werden. Dies soll im besten Fall ohne globale Kompensationen erfolgen. Darüber hinaus haben wir seit 2020 für den Bereich Nachhaltigkeit eine weitere strategische Kennzahl eingeführt: das Gesamtergebnis (Score) des regelmäßig durchzuführenden Nachhaltigkeits-Kompasses. Der Nachhaltigkeits-Kompass wird somit das zentrale Analyse- und Steuerungsinstrument für das Nachhaltigkeitsmanagement unserer Sparkasse. Er dient der Analyse des Umsetzungsstands, dem Benchmarking und der Ableitung weiterer Handlungsoptionen. Die kontinuierliche Verbesserung unseres Handelns ist ebenso Ziel unseres Nachhaltigkeitsmanagements wie die Beibehaltung unserer guten Position im Benchmarking. Gleichzeitig haben wir uns das Ziel gesetzt, im Gesamtranking der teilnehmenden Sparkassen jedes Jahr zu den Top 20 % zu gehören. Eine Priorisierung der operativen Ziele erfolgt nicht, da diese von gleich hoher Bedeutung sind. Die sogenannten 17 Sustainable Development Goals (SDGs) der Vereinten Nationen sind Bestandteil unserer Geschäftsstrategie 2024. Unser gesamtes Handeln soll möglichst einen positiven Einfluss auf eines oder mehrere Ziele haben. Weitergehende Ausführungen zur Zielkontrolle und zum Reporting werden im Kriterium 7 "Kontrolle" beschrieben. Aus den bereits angeführten Ergebnissen des Nachhaltigkeits-Kompasses wurden konkrete Maßnahmen abgeleitet, deren Umsetzung wir anstreben. Exemplarisch sind das:

Verstetigung der Maßnahmen im Bereich Gesundheitsmanagement (Schaffung einer Stelle "Spezialist:in Arbeitsgestaltung und Gesundheit")

Entwicklung eines Regelwerks für Dienstreisen

Schulungen aller Firmenkundenberater zum S-ESG-Check

Integration von Nachhaltigkeitsbezügen in die Spenden-/Sponsoringanträge

4. Tiefe der Wertschöpfungskette

Das Unternehmen gibt an, welche Bedeutung Aspekte der Nachhaltigkeit für die Wertschöpfung haben und bis zu welcher Tiefe seiner Wertschöpfungskette Nachhaltigkeitskriterien überprüft werden.

Wir, die Stadtsparkasse Wuppertal, sind ein zentrales Element des regionalen Wirtschaftskreislaufes und arbeiten zum Wohle der Menschen und Unternehmen unserer Umgebung. Als Finanzdienstleister erbringen wir unsere Wertschöpfung zum Großteil selbst und richten unser Produktangebot an regionalen Bedürfnissen aus. Die Begleitung unserer Kundinnen und Kunden ist auf eine langfristige, nachhaltige und bestmögliche Versorgung ausgelegt. Wir bieten allen Bürgerinnen und Bürgern Zugang zu Finanzdienstleistungen. Einlagen unserer Kundinnen und Kunden dienen der Vergabe von Krediten an Unternehmen, Privatpersonen und die Kommune. Im Sinne gesetzlicher Vorgaben und im Interesse des Verbrauchers, der Verbraucherin prüfen wir, ob dabei die Verpflichtungen mit überwiegender Wahrscheinlichkeit nachhaltig erfüllt werden können. Dadurch werden das Ausfallrisiko des einzelnen Kreditnehmers und das Risiko des gesamten Kreditportfolios limitiert. Dieses Vorgehen stärkt regionale Wirtschaftskreisläufe. Der Trend zu nachhaltigen Geldanlagen ist auch in unserer Sparkasse zu erkennen. In Kriterium 10 "Innovations- und Produktmanagement" ist beschrieben, welche Standards wir bei der Vergabe von Kreditmitteln und der Vermittlung von Anlagemöglichkeiten anwenden. Darüber hinaus sind bislang keine weiteren Nachhaltigkeitsaspekte von Bedeutung.

Wir sind bestrebt, Nachhaltigkeit sowohl im Geschäft als auch im Betrieb unserer Sparkasse zu berücksichtigen. Für den Einkauf von Produkten sowie den Bezug von Dienstleistungen gelten strikte Richtlinien, die sowohl Mindeststandards als auch Ausschlusskriterien umfassen (s. Kriterium 17 "Menschenrechte"). Im Zuge der Auftragsvergabe kommunizieren wir gegenüber unseren Geschäftspartnern den Stellenwert, den Nachhaltigkeit für uns hat, und treten ggf. mit ihnen in einen Austausch über eventuelle Herausforderungen, die bei der Herstellung ihrer Dienstleistungen und Produkte entstehen könnten, und über entsprechende Lösungsmöglichkeiten. Unsere Auftragnehmer verpflichten sich durch die Unterzeichnung unserer Ethikrichtlinie, ökonomische, ökologische und soziale Verantwortung zu übernehmen. Dazu zählen insbesondere umweltfreundliche Produkte sowie Recyclingprogramme, die Einhaltung der Arbeits- und Menschenrechte und die Verringerung des Ausstoßes von Treibhausgasen. Als Finanzinstitut mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden fallen wir außerdem ab 2024 in den Anwendungsbereich des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG). Zur Umsetzung der neuen gesetzlichen Anforderungen haben wir noch im Jahr 2023 ein Projekt aufgesetzt. Unser Anspruch ist es, die in 2024 geltenden Normen zu erfüllen. Als nicht produzierendes und ausschließlich regional tätiges Unternehmen sind uns keine sozialen und ökologischen Probleme bekannt, die auf den einzelnen Stufen unserer Wertschöpfungskette entstehen könnten.

Kriterien 5-10 zu PROZESSMANAGEMENT

5. Verantwortung

Die Verantwortlichkeiten in der Unternehmensführung für Nachhaltigkeit werden offengelegt.

Die strategische Gesamtverantwortung für das Thema "Nachhaltigkeit" obliegt dem Vorstand. Darüber hinaus wurden weitere Verantwortlichkeiten geschaffen, um nachhaltiges Denken und Handeln im gesamten Institut zu implementieren. Die Funktion eines zentralen Nachhaltigkeitsmanagements zur institutsinternen Koordination von Nachhaltigkeitsthemen übernimmt das Vorstandssekretariat. Darüber hinaus ist es erforderlich und unser Ziel, zusätzlich Nachhaltigkeitsexperten in einzelnen Fachbereichen zu etablieren.

6. Regeln und Prozesse

Das Unternehmen legt offen, wie die Nachhaltigkeitsstrategie durch Regeln und Prozesse im operativen Geschäft implementiert wird.

Das Thema Nachhaltigkeit ist seit 2019 fest in unserer Geschäftsstrategie verankert, um unser gesamtes Geschäft nachhaltig auszurichten. Es gilt, bei den Führungskräften und bei allen Mitarbeitenden hierfür ein gemeinsames Verständnis zu entwickeln. Um ein nachhaltiges Handeln im Sinne der Strategie zu erreichen, sind intensive und laufende Dialoge zwischen Vorstand und Führungskräften sowie zwischen den Führungskräften und ihren Mitarbeitenden in der Geschäfts- und Personalstrategie festgelegt. Zudem übernimmt das Vorstandssekretariat die Aufgabe des zentralen Nachhaltigkeitsmanagements zur institutsinternen Koordination von Nachhaltigkeitsthemen, wie bspw. die Überprüfung der definierten Maßnahmen aus dem Nachhaltigkeits-Kompass (s. Kriterium 5 "Verantwortung"). Unterstützt wird das Vorstandssekretariat hierbei durch den sog. Nachhaltigkeits-Botschafterkreis, der sich aus Mitarbeitenden unterschiedlicher Stabs- und Vertriebseinheiten zusammensetzt. Der Kreis trifft sich grundsätzlich zweimal im Jahr, tauscht sich über vorangetriebene oder umgesetzte nachhaltige Maßnahmen aus und entwickelt neue Ideen für die Zukunft. Zudem werden für einzelne Themenbereiche eigene Nachhaltigkeitsstandards erarbeitet (z. B. Kriterien für eine nachhaltige Kreditvergabe). So soll sichergestellt werden, dass alle Bereiche der Nachhaltigkeit ganzheitlich betrachtet und weiterentwickelt werden. Die Botschafterinnen und Botschafter fungieren als Multiplikator und Anlaufstelle für ihre Organisationseinheiten. Der Vorstand wird regelmäßig über die vom Nachhaltigkeits-Botschafterkreis behandelten Themen und Sachverhalte informiert. Wichtige Aspekte mit Nachhaltigkeitsbezug werden dem Vorstand zur Information bzw. Entscheidung vorgelegt. Das im Jahr 2020 einberufene Nachhaltigkeits-Komitee hat sich etabliert. Das Gremium ist mit führenden Nachhaltigkeits-Expertinnen und -Experten aus der Region besetzt. Dieser kritische und unabhängige Beirat kommt zweimal im Jahr zusammen, um den Vorstand zu beraten.

7. Kontrolle

Das Unternehmen legt offen, wie und welche Leistungsindikatoren zur Nachhaltigkeit in der regelmäßigen internen Planung und Kontrolle genutzt werden. Es legt dar, wie geeignete Prozesse Zuverlässigkeit, Vergleichbarkeit und Konsistenz der Daten zur internen Steuerung und externen Kommunikation sichern.

Unser Erfolg wird anhand zahlreicher strategischer Kennzahlen gemessen. Diese sind in der Geschäftsstrategie 2024 definiert. Die Mehrheit der Kennzahlen ist ökonomisch geprägt und dient dazu, den dauerhaften Fortbestand unserer Sparkasse zu sichern (z. B. die Anzahl der Girokonten oder der Net Promoter Score). Zudem weisen einzelne Kennziffern einen sozialen Bezug auf (z. B. Gesundheitsquote, erfolgreiche Mitarbeitende, Barrierefreiheits-Check). Eine rein ökologisch orientierte Kennzahl ist mit der Klimabilanz (CO 2-Äquivalent) seit dem Jahr 2020 ebenfalls Bestandteil der Zielekarte der Stadtsparkasse Wuppertal. Zudem zählt das Gesamtergebnis des jährlich durchgeführten Nachhaltigkeits-Kompasses von N-Motion ebenfalls als eine nachhaltig orientierte strategische Kennzahl. Die strategischen Kennzahlen werden in den verantwortlichen Fachabteilungen erhoben und quartalsweise (sofern möglich) dem strategischen Steuerungskreis berichtet, der sich aus dem Gesamtvorstand und aus Führungskräften der zweiten Führungsebene von Markt- und Stabsabteilungen zusammensetzt. Darüber hinaus erfolgt ein quartalsweises Reporting an den Verwaltungsrat. Um eine Konsistenz der Daten zu gewährleisten, wurden alle Kennzahlen bei Einführung eindeutig definiert. Die Zuverlässigkeit der Daten wird dadurch erreicht, dass die Kennzahlen grundsätzlich im Vier-Augen-Prinzip erhoben werden. Hierdurch wird eine Vergleichbarkeit im Zeitablauf gewährleistet. Die unternehmensübergreifende Vergleichbarkeit ist nur bei allgemeingültigen und veröffentlichten Kennzahlen möglich (z. B. Betriebsergebnis im Geschäftsbericht). Für die Erhebung und Auswertung unserer betriebsökologischen Kennzahlen nutzen wir seit 2018 das bereits angesprochene Kennzahlen-Berechnungstool des VfU (s. Kriterium 1" Strategische Analyse und Maßnahmen"). Die ermittelten Umweltkennzahlen schaffen eine Vergleichbarkeit mit anderen Unternehmen der Finanzbranche, die ihre ökologischen Kennzahlen nach dem VfU-Standard erheben.

Leistungsindikatoren zu den Kriterien 5 bis 7

Leistungsindikator GRI SRS-102-16: Werte
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. eine Beschreibung der Werte, Grundsätze, Standards und Verhaltensnormen der Organisation.

Wir glauben seit 1822 daran, dass alle Menschen Zugang zu Finanzdienstleistungen haben sollten. Diese sind in unserer Gesellschaft unverzichtbar und machen vieles im Leben einfacher. Wir sind zudem davon überzeugt, dass eine starke lokale Wirtschaft sowie eine Vielfalt gemeinnütziger Organisationen die Verbesserung der Lebensverhältnisse und damit den Wohlstand sowie die Lebensqualität der Menschen in unserer Stadt fördern.
Diese Überzeugung findet Ausdruck in vier Werten:

Nähe

Einfachheit

Sicherheit

Gemeinschaft

All unser Handeln geschieht im Sinne dieser vier Werte und erfolgt im Rahmen intern festgelegter Qualitätsstandards. So soll sichergestellt werden, dass unsere vier Werte dauerhaft erlebbar sind. Wir kommunizieren diese Werte in Form von Verhaltensnormen intern an alle Mitarbeitenden sowie in Form eines Qualitätsversprechens an unsere Kundinnen und Kunden. Fester Bestandteil dessen ist u. a. die Übernahme von Verantwortung gegenüber Menschen, Umwelt und der Gemeinschaft unserer Region.

8. Anreizsysteme

Das Unternehmen legt offen, wie sich die Zielvereinbarungen und Vergütungen für Führungskräfte und Mitarbeiter auch am Erreichen von Nachhaltigkeitszielen und an der langfristigen Wertschöpfung orientieren. Es wird offengelegt, inwiefern die Erreichung dieser Ziele Teil der Evaluation der obersten Führungsebene (Vorstand/Geschäftsführung) durch das Kontrollorgan (Aufsichtsrat/Beirat) ist.

In unserer Sparkasse leiten sich die Zielvereinbarungen in erster Linie aus dem individuellen Funktionsprofil der Mitarbeitenden ab. Unsere Vergütungsstruktur wird sowohl den Anforderungen des geltenden Tarifvertrags als auch der Geschäftsstrategie 2024 gerecht. Nachhaltigkeit ist ein wesentlicher Bestandteil unserer Geschäftsstrategie 2024. In Bereichen von besonderer geschäftsstrategischer Bedeutung wird eine höhere Vergütung gezahlt, als es die Anforderungen des Tarifvertrags erfordern. So trägt unser Vergütungssystem den zukünftigen Erwartungen an ein anforderungsgerechtes Gehaltssystem Rechnung. Die Anwendung des geltenden Tarifvertrages sieht eine Zahlung von Gehältern vor, die grundsätzlich nur in begrenztem Umfang variable Vergütungsbestandteile beinhalten (Sparkassen-Sonderzahlung). Ergänzt wird das monatliche "Grundgehalt" der Mitarbeitenden durch variable Vergütungsanteile, deren Auszahlung zum einen Teil tarifvertraglichen Regelungen unterliegt und zum anderen Teil vom wirtschaftlichen Erfolg der Sparkasse abhängt. Hierzu werden die beiden strategischen Ziele Eigenkapitalbildung und Grad der Versorgung unserer Kundschaft herangezogen. Dabei handelt es sich um Kennzahlen, die die ökonomische und soziale Dimension der Nachhaltigkeit abbilden. Die ökologische Dimension findet keine Berücksichtigung. Die variablen Vergütungsanteile orientieren sich infolgedessen an der langfristigen Wertschöpfung unserer Sparkasse. Die Führungskräfte verteilen individuell den zur Verfügung stehenden variablen Anteil an besonders leistungsstarke und motivierte Mitarbeitende. Dabei werden fachbezogene, aufgabenbezogene und persönlichkeitsbezogene Kriterien sowie der Erreichungsgrad individuell vereinbarter Ziele berücksichtigt. Die Vergütungspolitik der obersten Führungsebene und die Integration von Nachhaltigkeitszielen in dieselbe wird im Leistungsindikator GRI SRS-102-35 "Vergütungspolitik" näher erläutert. Gemäß den Anforderungen der Institutsvergütungsverordnung (IVV) wird jährlich ein Angemessenheitsbericht über die Vergütungsstruktur erstellt und damit den Anforderungen Rechnung getragen. Der Verwaltungsrat wird jährlich über diesen Bericht informiert.

Leistungsindikatoren zu Kriterium 8

Leistungsindikator GRI SRS-102-35: Vergütungspolitik
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Vergütungspolitik für das höchste Kontrollorgan und Führungskräfte, aufgeschlüsselt nach folgenden Vergütungsarten:

i. Grundgehalt und variable Vergütung, einschließlich leistungsbasierter Vergütung, aktienbasierter Vergütung, Boni und aufgeschoben oder bedingt zugeteilter Aktien;
ii. Anstellungsprämien oder Zahlungen als Einstellungsanreiz;
iii. Abfindungen;
iv. Rückforderungen;
v. Altersversorgungsleistungen, einschließlich der Unterscheidung zwischen Vorsorgeplänen und Beitragssätzen für das höchste Kontrollorgan, Führungskräfte und alle sonstigen Angestellten.

b. wie Leistungskriterien der Vergütungspolitik in Beziehung zu den Zielen des höchsten Kontrollorgans und der Führungskräfte für ökonomische, ökologische und soziale Themen stehen.

Die Struktur und die Höhe der Bezüge der Mitglieder des Vorstandes orientieren sich an den Empfehlungen des Rheinischen Sparkassen- und Giroverbandes zu den Anstellungsbedingungen für Vorstandsmitglieder und Stellvertreter. Neben den festen Bezügen kann den Mitgliedern des Vorstandes eine variable Leistungszulage gewährt werden. Über die Gewährung und die Grundlagen zur Bemessung der variablen Leistungszulage des Vorstandes entscheidet der vom Verwaltungsrat gebildete Hauptausschuss. Die Bemessung der Leistungszulage leitet sich aus unserer Geschäftsstrategie 2024 ab. Die Leistungszulage differenziert sich in einen erfolgsabhängigen Teil und einen leistungsabhängigen Teil, die sich beide auf einen mehrjährigen Bemessungszeitraum beziehen. Der erfolgsabhängige Teil bemisst, ob wir unseren strategischen Eigenkapitalzielpfad einhalten. Für die Beurteilung der leistungsabhängigen Komponente werden Kennzahlen der operativen Steuerung herangezogen (Personal- und Sachaufwand / Anzahl Girokonten, Zins- und Provisionsüberschuss / aktive Mitarbeiterkapazität sowie die Risikotragfähigkeit II). Es handelt sich sowohl bei dem strategischen Eigenkapitalziel als auch bei den Kennzahlen der operativen Steuerung um Kennzahlen, die die ökonomische Dimension der Nachhaltigkeit abbilden. Die soziale und ökologische Dimension findet keine explizite Berücksichtigung. Die detaillierten Bezüge der Vorstandsmitglieder werden veröffentlicht und sind dem Anhang unseres Geschäftsberichtes unter dem Punkt "Berichterstattung über die Bezüge und andere Leistungen der Mitglieder des Vorstandes" zu entnehmen. Dieser kann im elektronischen Bundesanzeiger eingesehen werden (https://www.bundesanzeiger.de/ ). Sowohl die für die Auszahlung der variablen Vergütung an die Mitarbeitenden als auch die für die Bemessung der Leistungszulage für die Vorstandsmitglieder zugrunde gelegten Parameter sind aus der Geschäfts- und Risikostrategie des Instituts abgeleitet. Sie sollen eine nachhaltige Entwicklung der Sparkasse unterstützen. Die Struktur der Vergütung für die Mitglieder des Verwaltungsrates orientiert sich an den Empfehlungen des Rheinischen Sparkassen- und Giroverbandes für Sitzungsgelder. Die ordentlichen Mitglieder des Verwaltungsrates erhalten für ihre Tätigkeit im Verwaltungsrat und im Risikoausschuss einen jährlichen Pauschalbetrag sowie zusätzlich ein Sitzungsgeld je Sitzung. Die stellvertretenden Vorsitzenden erhalten den anderthalbfachen und die Vorsitzenden jeweils den doppelten Betrag. Stellvertretenden Mitgliedern des Verwaltungsrates und des Risikoausschusses wird ein Sitzungsgeld je Sitzung gezahlt. Sie erhalten keine gesonderte Jahrespauschale. Den Teilnehmern an Sitzungen des Hauptausschusses und des Bilanzprüfungsausschusses wird ebenfalls das Sitzungsgeld je Sitzung gezahlt. Die detaillierten Bezüge der Mitglieder des Verwaltungsrates werden veröffentlicht und sind dem Anhang unseres Geschäftsberichtes unter dem Punkt "Bezüge der Mitglieder der Aufsichtsgremien" zu entnehmen. Dieser kann im elektronischen Bundesanzeiger eingesehen werden (https://www.bundesanzeiger.de/).

Leistungsindikator GRI SRS-102-38: Verhältnis der Jahresgesamtvergütung
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Verhältnis der Jahresgesamtvergütung der am höchsten bezahlten Person der Organisation in jedem einzelnen Land mit einer wichtigen Betriebsstätte zum Median der Jahresgesamtvergütung für alle Angestellten (mit Ausnahme der am höchsten bezahlten Person) im gleichen Land.

Wir beschäftigen ausschließlich Mitarbeitende in Deutschland. Das Verhältnis der Jahresvergütung des höchstbezahlten Mitarbeitenden zum Median der Jahresgesamtvergütung beträgt im Jahr 2023 ohne Berücksichtigung von Zuführungen zur Pensionskasse 11,66:1. Folgende Lohnarten finden in der Berechnung der Jahresgesamtvergütung Berücksichtigung:

Grundvergütung TVöD

Grundbetrag, Zulage und Zuwendung Vorstand

Vereinbarte Vergütung (keine automatische Steigerung)

Besitzstand Kind (wenn Kindergeld gezahlt wird)

Gehaltsbestandteil (Aufwandsentschädigung)

Tarifliche Vergütungsgruppenzulage

Überstundenpauschale für Handwerker und Fahrer

Zulage Leiter in Abhängigkeit der Größe der Abteilung/Stelle

Zulage Putzkräfte

Außertarifliches Urlaubsgeld als manuelle Zahlung an alle laut Vorstandsentscheidung

Sparkassenbriefe Arbeitgeberzuschuss

Leistungsorientierte Vergütung

Einmalzahlungen

Abschlussprämie Ausbildung 400 Euro lt. TVAöD

Darüber hinaus werden in der Berechnung die Vollzeit-Äquivalent-Sätze für jeden in Teilzeit beschäftigten Angestellten einbezogen.

9. Beteiligung von Anspruchsgruppen

Das Unternehmen legt offen, wie gesellschaftliche und wirtschaftlich relevante Anspruchsgruppen identifiziert und in den Nachhaltigkeitsprozess integriert werden. Es legt offen, ob und wie ein kontinuierlicher Dialog mit ihnen gepflegt und seine Ergebnisse in den Nachhaltigkeitsprozess integriert werden.

In unserem täglichen Denken und Handeln stehen alle Menschen und Unternehmen in unserer Stadt im Mittelpunkt. Mit 257.914 Privatkunden und 20.807 Firmenkunden sind wir Marktführer für Finanzdienstleistungen in Wuppertal. Wir pflegen zahlreiche Beziehungen zu Geschäftspartnern, den lokalen Medien sowie regionalen Einrichtungen. Wir stehen sowohl mit unserem kommunalen Träger, der Stadt Wuppertal, als auch mit unserem Verwaltungsrat im regelmäßigen Austausch. Darüber hinaus ist uns die offene Kommunikation mit allen Mitarbeitenden wichtig. Somit zählen alle Menschen und Institutionen aus der Region zu unseren relevanten Anspruchsgruppen. Um mit unseren Stakeholdern im Dialog zu bleiben, nutzen wir verschiedene Medien und Methoden. Über den Sparkassen-Online-Kundendialog und die After-Sales-Befragungen der Kundinnen und Kunden wissen wir, wie zufrieden unsere Anspruchsgruppen mit der Stadtsparkasse Wuppertal und unserer Arbeit sind. Um die relevanten Stakeholder zu identifizieren, haben wir unsere Organisationseinheiten dazu aufgefordert, diese zu benennen. Diese Gruppen wurden dann in die Kunden- und Netzwerkbefragung eingebunden. Bei dem Sparkassen-Online-Dialog (Umfrageangebot des Verbandes für alle Sparkassen) identifizieren wir die zu befragenden Kundinnen und Kunden über eine Vorgabe des Verbandes. Es handelt sich dabei um eine "grobe" Abfrage von wirtschaftlich unselbstständigen volljährigen Privatkundinnen und Privatkunden bis 75 Jahre, die in unserem Geschäftsgebiet wohnen und einen Online-Banking-Vertrag haben. Dies vor dem Hintergrund, viele Menschen zu erreichen und eine höhere Beteiligung an der Umfrage zu erwirken. Wir bleiben mit der Abfrage bei den Vorgaben des Verbandes auch, um eine Vergleichbarkeit mit anderen Sparkassen zu erzielen. Die Umfrage findet alle zwei Jahre statt.

Bei der Nachkontaktbefragung, die zur Ermittlung des sog. Net Promoter Score führt, befragen wir im Vergleich zu der vorherigen Beschreibung einen kleineren Kreis von Kundinnen und Kunden. Es handelt sich dabei um alle privaten und gewerblichen Kundinnen und Kunden, die ein qualifiziertes Beratungsgespräch mit unseren Beratenden geführt haben. Sie werden jeweils wöchentlich ermittelt und entsprechend per E-Mail kontaktiert. Die Ergebnisse aus den Kundenbefragungen der letzten drei Jahre können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Die Zielwerte befinden sich jeweils in Klammern dahinter. Die ambitionierten Ziele der Kundenbefragungen sind nicht über alle Bereiche hinweg erreicht worden. Dennoch sind die Ergebnisse sehr zufriedenstellend für uns und damit gleichermaßen Ansporn und Herausforderung für das Jahr 2024.

Organisationseinheit Jahr Antwortquote
in %
Zufriedenheitsquote
in %
Net Promoter Score (NPS)
Filialen 202120222023 36,9 86,2 (90)85,9 65,5
(30)35,2 (90)85,7 (90) (60)65,7
(35)34,6 (65) 66,6
(35) (65)
Private Banking 202120222023 48,6 84,0 (90)84,3 66,3
(30)43,2 (90)81,8 (90) (70)68,6
(35)51,8 (70)65,2
(45) (70)
Gewerbe- und Geschäftskunden 202120222023 54,9 97,6 (95)90,8 77,4
(50)43,6 (95)91,0 (95) (75)60,0
(50)42,9 (75)74,3
(50) (75)
Unternehmens- und Firmenkunden 202120222023 62,3 97,9 (95)95,1 76,6
(60)50,7 (95)92,0 (95) (75)81,7
(65)51,3 (80)80,0
(60) (80)

Darüber hinaus haben wir mit der Kundenumfrage zum Kundenzentrierungsindex ein weiteres Modul aufgenommen, um einen bundesweiten Vergleich mit anderen Mitbewerbern zu nutzen, um uns stetig zu verbessern. Es werden Kundinnen und Kunden aus allen Segmenten gleichermaßen befragt. Anhand von Fragen werden acht Faktoren (Individualität, Kompetenz, Service, Innovation, Wertschätzung, Fairness, Komfort und Beziehung) bewertet und in einem Quotienten zusammengeführt. Dieser kann mit den Bewertungen anderer Institute, sowohl innerhalb der Sparkassenorganisation als auch anderer Kreditinstitute, verglichen werden. Unser Verwaltungsrat als weiterer Stakeholder wird unter anderem von kommunalen Vertreterinnen und Vertretern gebildet. Eine entsprechend enge persönliche Kommunikation erfolgt unter anderem in den regelmäßigen Sitzungen.

Die TreueWelt ist und bleibt ein Instrument, um unseren Kundinnen und Kunden die Werte unserer Sparkasse zu vermitteln. Über unsere TreueWelt können die Unternehmen und Kulturanbieter in der Region unseren Privatkunden ihre Leistungen und Vorteile anbieten. Seit April 2023 gibt es die TreueWelt als App-Version, die von den Mitarbeitenden der Sparkasse Wuppertal ausgiebig getestet wurde, bevor sie - nach 8 Jahren - die Webversion der TreueWelt im September abgelöst hat. Seitdem können unsere Kundinnen und Kunden alle Vorteile der TreueWelt - von Veranstaltungen über Events bis hin zu Gutscheinen - über die App generieren. Das Cashback-Programm wurde in ein Punktesammelsystem umgebaut. Die Teilnehmenden sammeln jetzt bei TreueWelt-Partnern Punkte. Diese können dann genutzt werden, um Einkaufsgutscheine der Partner, aber auch Tickets und Events vergünstigt in der TreueWelt zu erwerben. Durch diesen Umbau wird die TreueWelt noch stärker zu einem regionalen Marktplatz, der 2024 auch für Personen geöffnet werden soll, die bislang nicht zu unserer Kundschaft gehören. Etwas mehr als 12,6 Mio. Punkte wurden bereits an unsere TreueWelt-Nutzenden von der Sparkasse und ihren Partner ausgeschüttet, was einem Gegenwert von über 126.000 Euro entspricht. 627 regionale Gutscheine und 1.858 regionale Event-Tickets haben unsere Teilnehmenden seit April in der neuen TW-App gekauft. Um darüber hinaus für und mit der Wuppertaler Gemeinschaft in den Austausch zu aktuellen Themen und Herausforderungen rund um die Nachhaltigkeit zu kommen, konnten wir in 2023 vier Nachhaltigkeitsveranstaltungen erfolgreich realisieren. Die Anmeldung für die Termine war kostenlos. Dies werden wir auch in 2024 fortsetzen.

Leistungsindikatoren zu Kriterium 9

Leistungsindikator GRI SRS-102-44: Wichtige Themen und Anliegen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. wichtige, im Rahmen der Einbindung der Stakeholder geäußerte Themen und Anliegen, unter anderem:

i. wie die Organisation auf diese wichtigen Themen und Anliegen - auch über ihre Berichterstattung - reagiert hat;
ii. die Stakeholder‑ Gruppen, die die wichtigen Themen und Anliegen im Einzelnen geäußert haben.

In diesem Jahr haben wir die Ergebnisse mit dem sogenannten Nachhaltigkeits-Kompass wiederholt überprüft. Auch im Berichtsjahr 2023 haben uns von externen Stakeholdern keine spezifischen Rückmeldungen zu relevanten Themen erreicht. Für das Jahr 2024 ist im Rahmen der verpflichtenden Wesentlichkeitsanalyse für die neue Nachhaltigkeitsberichterstattung eine umfassende Befragung zum Thema Nachhaltigkeit mit den relevanten Stakeholdergruppen geplant. Über die laufende Implementierung und Umsetzung dieser Maßnahmenbündel werden wir fortlaufend in unserem Nachhaltigkeitsbericht Stellung beziehen.

10. Innovations- und Produktmanagement

Das Unternehmen legt offen, wie es durch geeignete Prozesse dazu beiträgt, dass Innovationen bei Produkten und Dienstleistungen die Nachhaltigkeit bei der eigenen Ressourcennutzung und bei Nutzern verbessern. Ebenso wird für die wesentlichen Produkte und Dienstleistungen dargelegt, ob und wie deren aktuelle und zukünftige Wirkung in der Wertschöpfungskette und im Produktlebenszyklus bewertet wird.

Als Finanzdienstleister erbringen wir unsere Wertschöpfung zum Großteil selbst (s. Kriterium 4 "Tiefe der Wertschöpfungskette"). Dem Grundgedanken der Sparkassen entsprechend fördern wir die nachhaltige Bildung privater Ersparnisse der Bürgerinnen und Bürger in unserer Region. Wir bieten unseren Kundinnen und Kunden den Zugang zu Kreditmitteln und eine breite Produktpalette durch verschiedene Anlagemöglichkeiten. Auch bei der Absicherung von Lebensrisiken und bei der Vermittlung von Immobilien stehen wir unserer Kundschaft zur Seite.

Dabei werden große produkt- und vertriebsbezogene Innovationen in der Sparkassen-Finanzgruppe maßgeblich durch den Deutschen Sparkassen- und Giroverband, den Deutschen Sparkassenverlag und die Finanz Informatik vorangetrieben. Unsere Mitarbeitenden haben über den Nachhaltigkeitsbotschafterkreis und im Rahmen ihres eigenen Verantwortungsbereiches jederzeit die Möglichkeit, Ideen und Vorschläge zur Verbesserung der Nachhaltigkeitsleistung einzubringen. Auf diesem Weg sind bereits viele Innovationen bei Produkten und Dienstleistungen umgesetzt worden. Im Folgenden gehen wir daher auf unsere Produktsparten ein und stellen die Maßnahmen zur Steigerung der Nachhaltigkeit vor, die wir als Sparkasse Wuppertal initiiert und umgesetzt haben.

Nachhaltige Geldanlage:

Nachhaltigkeit und insbesondere der hierfür relevante Beitrag der Finanzwirtschaft ist eines der bestimmenden Themen der Gegenwart. Die Bundesregierung möchte Deutschland zu einem führenden Sustainable-Finance-Standort entwickeln. Das Wachstum der nachhaltigen Geldanlagen flacht deutlich ab, trotzdem erreichen nachhaltige Geldanlagen erneut einen Rekordwert. Die Gesamtsumme nachhaltiger Geldanlagen erreichte 2022 in Deutschland mit einem Zugewinn von 15 % eine neue Rekordmarke von fast 578,1 Mrd. Euro. In diesem Jahr erfasste das Forum für nachhaltige Geldanlagen außerdem 1,9 Bill. Euro verantwortliche Investments. Wachstumstreiber waren neben der Zunahme im Bereich der Publikumsfonds auch die gestiegenen Eigenanlagen der Nachhaltigkeitsbanken. Die Stadtsparkasse Wuppertal, die für die nachhaltige Förderung des Spargedankens vom traditionellen Sparplan bis hin zum Fondssparen steht, stellt ihren Kundinnen und Kunden nach wie vor ein breites und auch nachhaltiges Produktangebot zur Verfügung. Dafür halten wir ein qualitativ hochwertiges Wertpapierportfolio vor, das im Rahmen unseres Produktausschusses regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst wird. Bei der Produktauswahl stehen neben Ertragsaspekten insbesondere auch produkt- und emittentenspezifische Gesichtspunkte im Fokus, die im Interesse der Kundinnen und Kunden liegen. Mit unserem ganzheitlichen Beratungsansatz gehen wir auf die Anlagewünsche unserer Kundinnen und Kunden ein, bieten individuelle Anlagelösungen und streben dabei stets die bestmögliche Versorgung unserer Kundinnen und Kunden in der Region an. Dabei beraten wir sie nicht abhängig von der jeweiligen Marktlage, sondern richten unsere Beratung konsequent an deren Anlegermentalität aus. Dieser sog. "prognoselose Ansatz" ist fester Bestandteil unseres Investmentprozesses und hilft unseren Kundinnen und Kunden, ihre Geldanlage nachhaltig ökonomisch zu tätigen. Der Bedeutung entsprechend werden gesetzliche Anforderungen zu der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten in der Anlageberatung angewendet. Für die Finanzberatung beinhalten diese Anforderungen mittlerweile die Abfrage von Nachhaltigkeitspräferenzen und auch detaillierter den Mindestanteil der jeweiligen Merkmale, die Kundinnen und Kunden berücksichtigt haben möchten. Neue gesetzliche Anforderungen vertiefen diese Abfrage und wurden in der Sparkasse Wuppertal Ende 2023 umgesetzt. Diese beinhalten u. a. eine erweiterte Abfrage der Nachhaltigkeitspräferenzen unserer Kundschaft. Unsere Beratenden wurden zu den neuen Anforderungen geschult, um den Kundinnen und Kunden die Thematik erläutern zu können.

Seit 2022 bieten wir neben unserer exklusiven, einzeltitelbasierten Vermögensverwaltung "Wuppertal Premium Invest" mit "Wuppertal Smart Invest" die Möglichkeit der Investition in eine digitale Vermögensverwaltung an. Beide Vermögensverwaltungen beinhalten auch eine nachhaltige Variante der Geldanlage. Diese wurde bei Wuppertal Premium Invest seit 2021 von 51 % Kundinnen und Kunden gewählt (Stand Oktober 2023). Bei Wuppertal Smart Invest entschieden sich seit Februar 2023 37 % unserer Kundinnen und Kunden für ein nachhaltiges Portfolio (Stand November 2023). Bei beiden vermögensverwaltenden Lösungen zeigt sich ein leichter Rückgang der nachhaltigen Varianten zum Vorjahr um 4 %.

Auch unsere weiteren Produktempfehlungen beinhalten überwiegend nachhaltige Anlagelösungen. Unser Produktangebot umfasst viele individuelle und nachhaltige Lösungen für unsere Kundinnen und Kunden, die den Wunsch haben, nachhaltig zu investieren. Bei der Auswahl unserer Produktempfehlungen haben wir uns bewusst für Anlagelösungen entschieden, die mit definierten Nachhaltigkeitskriterien und Ausschlusskriterien nachvollziehbar und mit einem verbindlichen Regelwerk unterlegt sind. Um spezielle Nachhaltigkeitskriterien auf Kundenwunsch in der Anlageberatung berücksichtigen zu können, steht unseren Anlageberaterinnen und Anlageberatern eine Vielzahl an Anlagelösungen der DekaBank und ihrer Kooperationspartner zur Verfügung. Für unsere institutionellen Anleger ist das Thema Nachhaltigkeit auch von Bedeutung. Insbesondere die Anlegergruppe der Kirchen, gemeinnützigen Einrichtungen und auch Stiftungen hat in ihren Anlagerichtlinien i. d. R. festgelegt, dass ausschließlich oder überwiegend in nachhaltige Produkte investiert werden darf. Mit entsprechenden Anlagemöglichkeiten der DekaBank und weiterer Kooperationspartner decken wir die Nachfrage unserer Kunden ab.

Eigenanlage - Depot A:

Nachdem im Jahr 2021 das weltweite Emissionsvolumen von ESG-Anleihen einen neuen Höchststand erreicht hat, wurde der durchgängige Wachstumspfad im Jahr 2022 verlassen. Begründet wird dies zum einen mit einer bisher nie da gewesenen Dynamik im Zinsanstieg über einen sehr kurzen Zeitraum sowie zum anderen mit den gegenwärtigen Krisen (Ukraine, Energie, Covid). Der aktuelle Halbjahresstichtag deutet eine neues Rekordvolumen für das Gesamtjahr 2023 an.

Emissionsvolumen der einzelnen Jahre in Mrd. €

Quelle: Bloomberg, LBBW Research Stand 30.06.2023

Aktuell (Stand: November 2023) sind grüne Bundeswertpapiere mit einem Volumen in Höhe von insgesamt rd. 56 Mrd. Euro im Umlauf. Die Rendite der grünen Bundeswertpapiere liegt jeweils unterhalb derer ihrer konventionellen Zwillingsanleihe (grüne Prämie). Die größten Emittenten kommen aus dem öffentlichen Sektor, wobei in Deutschland die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) noch vor dem Bund größter Green-Bond-Emittent ist. In Deutschland übersteigt die Nachfrage nach grünen Anleihen das inländische Angebot deutlich. Alle Anlagen für das Depot A werden vor dem Kauf mit der Nachhaltigkeitsampel der Nachhaltigkeits-Ratingagenturen imug (Institut für Markt-Umwelt-Gesellschaft) sowie zusätzlich seit dem ersten Quartal 2023 mit ISS-ESG (Institutional Shareholder Services group of companies) unter den bekannten vier Kriterien für Unternehmen aus dem UN Global Compact geprüft und mit Blick auf die Nachhaltigkeit als unkritisch bewertet:

Check Umwelt: Mangelnder Umgang bei schwerwiegenden Umweltskandalen

Check ILO-Kernarbeitsnormen: Mangelnder Umgang bei Verstößen gegen die ILO-Kernarbeitsnormen (Kinderarbeit, Zwangsarbeit, Diskriminierung, Versammlungsfreiheit)

Check Korruption: Mangelnder Umgang mit Korruptions- und Bestechungsfällen

Check Rüstung: Produktion kontroverser Waffen oder relevanter Dienstleistungen (Streubomben und Antipersonenminen)

Im Verlauf des Jahres 2023 haben wir auch die bestehenden Eigenanlagen unseres Depot A-Bestandes stets hinsichtlich der Kriterien der Nachhaltigkeits-Ratingagenturen imug und ISS-ESG überwacht. Aus dieser Überwachung ergaben sich im Jahr 2023 Impulse, drei Wertpapiere aufgrund von Verstößen des Emittenten gegen Governance-Richtlinien neu zu bewerten. In der Folge wurden diese Wertpapiere unmittelbar verkauft. Das Anlagevolumen der Stadtsparkasse Wuppertal wurde 2023 im Bereich des Kapitalmarktes ausschließlich in Anlagelösungen von Emittenten mit grünen Ampelwerten beider Ratingagenturen investiert. Davon wurden rund 28 % explizit in Green Bonds und Social Bonds angelegt. Das Anlage-Universum besteht aktuell weiterhin nur aus den Bereichen gedeckter Emissionen europäischer Hypothekenbanken, Landesschatz-Anweisungen deutscher Bundesländer sowie deren Investitions- bzw. Förderbanken und Emittenten aus dem Sparkassenverbund. Im Bereich des Geldmarktes wurden Termingeldanlagen im Rahmen des Sparkassenverbundes getätigt. Auch hier haben die entsprechenden Partner eine grüne Rating-Ampel. Weiterhin gilt, dass die einzelnen Wertpapiere grundsätzlich eine hohe Qualität haben. So befinden sich schon seit Jahren keine Unternehmensanleihen im Depot A, wodurch generell eine niedrigere Wahrscheinlichkeit besteht, gegen Nachhaltigkeitskriterien zu verstoßen.

Seit Beginn des Jahres 2021 besitzt die Stadtsparkasse Wuppertal nur einen Masterfonds, der ausschließlich festverzinsliche Wertpapiere managt. Der praktizierte Ansatz zur Integration von ESG-Kriterien basiert bereits auf den Prinzipien für verantwortliches Investieren (UN PRI), die schon im Jahre 2010 unterzeichnet wurden. Im Verlauf des Jahres 2021 wurde die Zielsetzung für die Einstufung des Spezialfonds nach Art. 8 der Offenlegungsverordnung formuliert (= ESG-Strategie), um eine Nachhaltigkeitsstrategie des gesamten Treasury (Spezialfonds + Depot A) der Stadtsparkasse Wuppertal zu erreichen. Diese Strategie basiert auf festgelegten Ausschlusskriterien für alle Unternehmensanleihen sowohl aus dem Investmentgrade- als auch dem High-Yield-Bereich. Unternehmen mit einem Umsatzanteil von mehr als 5 % aus den Sektoren Adult Entertainment, Glücksspiel, Kohlegewinnung und - verstromung, Kernenergie, unkonventionelle Öl- und Gasgewinnung, Tabak, Waffen sowie Herstellung von genetisch veränderter Organismen werden ausgeschlossen. Seit dem 01. Januar 2022 erfüllt der Spezialfonds diese Kriterien. Darüber hinaus besteht weiterhin ein regelmäßiger Gesprächskontakt mit dem Fondsmanager. Nachhaltigkeit ist hierbei regelmäßig einer der Gesprächspunkte mit der Zielsetzung der Umsetzung der neuesten Anforderungen für ein nachhaltiges Anlegen.

Nachhaltigkeit im Kreditgeschäft

Das Thema Nachhaltigkeit ist für die Stadtsparkasse Wuppertal von zentraler Bedeutung; dies wird durch die Aufnahme in die Beratungsstrategie nochmals unterstrichen. Im Rahmen der Beratungsgespräche mit unseren Kundinnen und Kunden thematisieren wir die drei Säulen der Nachhaltigkeit und legen im weiteren Verlauf den Fokus auf Investitionen und Optimierungen.

Die Bereitstellung des S-ESG-Score stellt uns im ersten Schritt nachhaltige Indikationen auf Branchenebene unserer gewerblichen Kundschaft zur Verfügung. Auf Basis der ermittelten Werte werden wir auch die Möglichkeit haben, unsere Firmen-/Unternehmenskunden individuell zu bewerten und ihnen dadurch Orientierung zu persönlichen Nachhaltigkeitsrisiken zu geben. Ende 2023 schafften wir mit der Rubrik "Nachhaltigkeit" im gewerblichen Finanzkonzept einen festen Bestandteil in der Kundenberatung, um mit allen gewerblichen Kundinnen und Kunden ins Gespräch zu kommen. Dieser löste zusammen mit dem Gewerbekunden-Check unseren hauseigenen Nachhaltigkeitsfragebogen Ende des Jahres ab. Um den Kundinnen und Kunden kompetente Beratungsleistungen zur Verfügung zu stellen, haben wir alle Beratenden im Aktivgeschäft 2023 umfassend geschult. Wir fordern weiterhin die Nachhaltigkeitsberichte unserer offenlegungspflichtigen Kundinnen und Kunden an und haben somit einen weiteren Kontaktpunkt geschaffen, um über Nachhaltigkeit ins Gespräch zu kommen.

Bereits heute begleiten wir eine Vielzahl unserer Kundinnen und Kunden mit Förderkrediten der KfW, z. B. in den Bereichen Umweltschutz oder energieeffizientes Bauen und Sanieren. Neu ist, dass wir grundsätzlich den Energieausweis unserer Kundinnen und Kunden bei Finanzierungsgesprächen anfordern und technisch hinterlegen. Diese Daten nutzen wir, um unsere Kundinnen und Kunden gezielt auf eventuelle Maßnahmen zur energetischen Sanierung inkl. der Fördermöglichkeiten anzusprechen. Zur Finanzierung von Photovoltaikanlagen haben wir unseren Kundinnen und Kunden ein neues Finanzierungsprodukt zu besonders attraktiven Konditionen zur Verfügung gestellt.

Die Nutzung des für die Kommunikation mit öffentlichen Stellen eingerichteten "Besonderen Behördenpostfachs" wurde intensiviert, was zu einer weiteren Reduzierung des papiergebundenen Postaustausches mit Behörden geführt hat. Mit der Einführung digitaler Signaturverfahren ist es bereits heute möglich, mehrere Kreditprodukte komplett digital und ressourcenschonend abzuwickeln. Das Großprojekt der elektronischen Kreditakte treibt die Digitalisierung auch 2023 und 2024 weiter an. In diesem Zusammenhang werden wir auch den digitalen Finanzbericht einführen. Auch hierüber gelingt es, den Papierverbrauch im Rahmen der Erstellung von Bilanzierungsunterlagen erheblich zu reduzieren. ESG-Kriterien spielen schon heute bei uns sowohl im Rahmen des Kreditentscheidungsprozesses als auch der Bewertung von als Sicherheiten dienenden Immobilien eine wichtige Rolle. Die juristischen Periodika haben wir in 2023 vollständig auf digitale Medien umgestellt.

Produkte zur Stärkung sozialer Eigenvorsorge:

Im Rahmen unseres ganzheitlichen Beratungsansatzes streben wir an, unseren Kundinnen und Kunden jeweils das passende Produkt und die passende Absicherung für jede Lebenssituation zu bieten. Durch geeignete Sparprodukte fördern wir die individuelle Spartätigkeit aller Kundinnen und Kunden. Die folgende Übersicht umfasst die Wertungssummen von Lebens- und Rentenversicherungen und von Bausparverträgen.

Angaben in Millionen Euro 2018 2019 2020 2021 2022 2023
Wertungssumme Lebens- und Rentenversicherungen * 31,82 45,37 45,47 52,23 24,77 28,24
Wertungssumme Bausparen * 105,81 108,56 101,35 104,30 150,59 100,71

* Die Wertungssumme ist bei Versicherungen die insgesamt zu leistende Einzahlung in allen Laufzeitjahren und bei Bausparverträgen der Gesamtwert aus Guthaben und Darlehensanspruch. Um einen unternehmensübergreifenden Vergleich zu schaffen, wurde als Messwert die Wertungssumme gewählt.

Leistungsindikatoren zu Kriterium 10

Leistungsindikator G4-FS11
Prozentsatz der Finanzanlagen, die eine positive oder negative Auswahlprüfung nach Umwelt- oder sozialen Faktoren durchlaufen.

(Hinweis: der Indikator ist auch bei einer Berichterstattung nach GRI SRS zu berichten)

Alle Anlagen für das Depot A wurden vor dem Kauf mit der Nachhaltigkeitsampel der Nachhaltigkeits-Ratingagentur imug unter den oben genannten vier Kriterien geprüft und mit Blick auf die Nachhaltigkeit als unkritisch bewertet.

Im Verlauf des Jahres 2023 ergaben sich aus der Überwachung heraus Impulse, drei Wertpapiere aufgrund von Verstößen des Emittenten gegen Governance-Richtlinien neu zu bewerten. In der Folge wurden diese Papiere unmittelbar verkauft.

Weiterhin gilt, dass die einzelnen Wertpapiere grundsätzlich eine hohe Qualität haben. So befinden sich schon seit Jahren keine Unternehmensanleihen im Depot A der Stadtsparkasse Wuppertal, wodurch generell eine niedrigere Wahrscheinlichkeit besteht, gegen Nachhaltigkeitskriterien zu verstoßen.

KRITERIEN 11-20:
Nachhaltigkeitsaspekte

Kriterien 11-13 zu UMWELTBELANGEN

11. Inanspruchnahme von natürlichen Ressourcen

Das Unternehmen legt offen, in welchem Umfang natürliche Ressourcen für die Geschäftstätigkeit in Anspruch genommen werden. Infrage kommen hier Materialien sowie der Input und Output von Wasser, Boden, Abfall, Energie, Fläche, Biodiversität sowie Emissionen für den Lebenszyklus von Produkten und Dienstleistungen.

Sowohl im Betrieb als auch im Geschäft unserer Sparkasse ist die Inanspruchnahme natürlicher Ressourcen von untergeordneter Bedeutung. Im Rahmen unserer Geschäftstätigkeit als nicht produzierendes Unternehmen ist der Verbrauch an natürlichen Ressourcen zwangsläufig geringer als bei Industrieunternehmen. Es werden primär Papier und Energie verbraucht. Abfall und Abwasser fallen ausschließlich im haushaltsüblichen Rahmen an. Details hierzu sind den Leistungsindikatoren der Kriterien 11 und 12 zu entnehmen. Vor dem Hintergrund gegenwärtiger ökologischer Herausforderungen sind wir bestrebt, unseren Ressourcenverbrauch zu reduzieren.

Im Bereich des Papierverbrauchs konnten wir in 2023 erneut einen weiteren positiven Rückgang verzeichnen. Die gesamte Menge des Papierverbrauches ist dem Leistungsindikator SRS-301-1 zu entnehmen. Grundsätzlich halten wir unsere Mitarbeitenden dazu an, schonend mit den Ressourcen (z. B. Strom-, Wasserverbrauch sowie der Abfallproduktion) umzugehen, um so den ökologischen Fußabdruck klein zu halten. Um unserer gesellschaftlichen Verantwortung nachzukommen und als gutes Beispiel für unsere Kundschaft voranzugehen, haben wir uns das Ziel gesetzt, uns durch den Ausgleich von (noch) nicht vermeidbaren eigenen Emissionen klimafreundlich aufzustellen. Wir verfolgen dabei die Grundsätze: Vermeiden, Reduzieren, Kompensieren. Bereits durchgeführte oder noch geplante Maßnahmen zur Reduktion des Ressourcenverbrauchs, zur Steigerung der Ressourceneffizienz sowie zur Senkung der Treibhausgasemissionen werden in den Kriterien 12 "Ressourcenmanagement" und 13 "Klimarelevante Emissionen" näher erläutert. Die Inanspruchnahme von natürlichen Ressourcen wird mithilfe des Kennzahlentools des VfU gemessen. Eine dazugehörige Risikoanalyse existiert derzeit nicht.

12. Ressourcenmanagement

Das Unternehmen legt offen, welche qualitativen und quantitativen Ziele es sich für seine Ressourceneffizienz, insbesondere den Einsatz erneuerbarer Energien, die Steigerung der Rohstoffproduktivität und die Verringerung der Inanspruchnahme von Ökosystemdienstleistungen gesetzt hat, welche Maßnahmen und Strategien es hierzu verfolgt, wie diese erfüllt wurden bzw. in Zukunft erfüllt werden sollen und wo es Risiken sieht.

Die Geschäftsstrategie und Vision unserer Sparkasse legt der Vorstand fest. Der strategischen Ausrichtung folgend, haben wir uns schon im Jahr 2020 klimafreundlich aufgestellt, indem wir hochwertige Ausgleichsprojekte im Globalen Süden im Gegenwert der bislang nicht vermeidbaren Emissionen unterstützt haben. Unser langfristiges Ziel ist es, alle Möglichkeiten der schnellen und umfassenden Vermeidung und Minderung von Treibhausgasen auszuschöpfen. Parallel dazu setzen wir den Ausgleich der (noch) nicht vermeidbaren Emissionen fort, um den globalen Klimaschutz und globale nachhaltige Entwicklungen zu fördern. Bei jeder Baumaßnahme prüfen wir konsequent die Umsetzung einer effizienten und nachhaltigen Anlagen- und Bautechnik. In der Materialbeschaffung wird zudem zielstrebig auf die Nachhaltigkeit der jeweiligen Produkte geachtet. Wir als Sparkasse sehen es als unsere Pflicht an, unseren gegenwärtigen ökologischen Fußabdruck zu verkleinern. Eine konkrete und umfassende zeitliche Planung für weitere Ziele der Ressourceneffizienz und weiterer ökologischer Aspekte existiert derzeit nicht und ist zunächst nicht geplant. Es wurde bereits erläutert, dass das Thema Nachhaltigkeit in der Geschäftsstrategie 2024 einen höheren Stellenwert erhält (s. Kriterium 1 "Strategische Analyse und Maßnahmen"). Eine zugehörige Risikoanalyse existiert derzeit nicht, weil diese für uns als nichtproduzierendes Unternehmen von untergeordneter Bedeutung ist.

Weiterhin führen wir unsere Kundinnen und Kunden zur Nutzung von Online-Banking und des elektronischen Postfachs. Das führte zu einer weiteren Reduktion der Kontoausdrucke.

Verbrauch von Thermopapierblättern der Kontoauszugsdrucker:

Jahr 2018 2019 2020 2021 2022 2023
Blatt Thermopapier in Millionen 13,6 11,2 10,5 10,5 9,25 7,06
Veränderung zum Vorjahr in Prozent -13,92 % -17,65 % -6,25 % 0 -11,92 % -23,7 %

2022 starteten wir die Maßnahme, unseren Papierverbrauch durch den verringerten Bezug und die verringerte Ausgabe von Printmedien weiter zu reduzieren. Die gesamte Menge des Papierverbrauches ist dem Leistungsindikator SRS-301-1 zu entnehmen. Durch die integrale Planung des Gebäudemanagements, regelmäßige Energieaudits und eine permanente Prüfung der Energieverbräuche im Geschäftsbetrieb wird eine kontinuierliche Verbesserung angestrebt. Eine Vergleichbarkeit der Energieverbräuche von 2022 auf 2023 ist ausfolgenden Gründen nur eingeschränkt möglich:

Zu erwartender Anstieg auf Normaltemperatur in Winter 2023/2024, nach der Energieeinsparverordnung im Winter 2022/2023

Aufhebung von Coronamaßnahmen, überwiegende Rückkehr zu Normalbetrieb (Auswirkungen des mobilen Arbeitens werden weiter untersucht)

Einführung eines neuen Filialkonzeptes mit veränderten Öffnungszeiten

Die Gesamtmenge des Abfalls nach Art und Entsorgungsmethode ist dem Leistungsindikator SRS-306-2 zu entnehmen.

Leistungsindikatoren zu den Kriterien 11 bis 12

Leistungsindikator GRI SRS-301-1: Eingesetzte Materialien Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtgewicht oder -volumen der Materialien, die zur Herstellung und Verpackung der wichtigsten Produkte und Dienstleistungen der Organisation während des Berichtszeitraums verwendet wurden, nach:

i. eingesetzten nicht erneuerbaren Materialien;
ii. eingesetzten erneuerbaren Materialien.

Die folgende Tabelle zeigt den Papierverbrauch. Der Wert umfasst das verbrauchte Kopier- und Druckpapier sowie Briefpapier, Umschläge und das Thermopapier der Kontoauszugsdrucker.

Jahr Verbrauch in kg Prozentuale Veränderung
zum Vorjahr
2019 46.945 - 16,54 %
2020 48.000 + 2,25 %
2021 42.933 - 10,56 %
2022 37.815 - 11,92 %
2023 31.027 - 17,96 %

Leistungsindikator GRI SRS-302-1: Energieverbrauch
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Den gesamten Kraftstoffverbrauch innerhalb der Organisation aus nicht erneuerbaren Quellen in Joule oder deren Vielfachen, einschließlich der verwendeten Kraftstoffarten.

b. Den gesamten Kraftstoffverbrauch innerhalb der Organisation aus erneuerbaren Quellen in Joule oder deren Vielfachen, einschließlich der verwendeten Kraftstoffarten.

c. In Joule, Wattstunden oder deren Vielfachen den gesamten:

i. Stromverbrauch
ii. Heizenergieverbrauch
iii. Kühlenergieverbrauch
iv. Dampfverbrauch

d. In Joule, Wattstunden oder deren Vielfachen die/den gesamte(n):

i. verkauften Strom
ii. verkaufte Heizungsenergie
iii. verkaufte Kühlenergie
iv. verkauften Dampf

e. Gesamten Energieverbrauch innerhalb der Organisation in Joule oder deren Vielfachen.

f. Verwendete Standards, Methodiken, Annahmen und/oder verwendetes Rechenprogramm.

g. Quelle für die verwendeten Umrechnungsfaktoren.

Hinweis: Die Verbrauchswerte von Heizenergie und Strom werden der Stadtsparkasse Wuppertal von den Energielieferanten und weiteren Datenzulieferern (z. B. Stadt Wuppertal, Verbräuche der Mieter) mit erheblichem Zeitverzug zum Jahreswechsel zur Verfügung gestellt. In der Folge handelt es sich bei den Werten des Berichtsjahres zum Teil um Hochrechnungen. Die Werte der Vorjahre werden rückwirkend korrigiert. Die folgende Tabelle zeigt den Verbrauch von Heizenergie, differenziert nach verschiedenen Energieträgern.

2019 2020 2021 2022 2023
Heizenergie insgesamt in kWh 9.382.106 8.672.596 11.967.151 9.928.018 10.476.971
Prozentuale Entwicklung zum Vorjahr - 15,98 - 7,56 + 37,99 - 17,03 + 5,53
davon Gas 1.753.173 1.745.912 2.549.260 1.992.384 2.035.788
davon Öl 361.200 374.954 613.834 552.088 548.000
davon Fernwärme 7.267.733 6.504.642 8.753.030 7.383.546 7.893.183

Die folgende Tabelle zeigt den Stromverbrauch:

2019 2020 2021 2022 2023
Stromverbrauch in kWh 6.523.478 5.672.956 5.890.069 6.253.775 5.800.000
Prozentuale Entwicklung zum Vorjahr - 7,87 - 13,04 + 3,83 + 6,17 - 7,82

Leistungsindikator GRI SRS-302-4: Verringerung des Energieverbrauchs
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Umfang der Verringerung des Energieverbrauchs, die als direkte Folge von Initiativen zur Energieeinsparung und Energieeffizienz erreicht wurde, in Joule oder deren Vielfachen.

b. Die in die Verringerung einbezogenen Energiearten: Kraftstoff, elektrischer Strom, Heizung, Kühlung, Dampf oder alle.

c. Die Grundlage für die Berechnung der Verringerung des Energieverbrauchs wie Basisjahr oder Basis/Referenz, sowie die Gründe für diese Wahl.

d. Verwendete Standards, Methodiken, Annahmen und/oder verwendetes Rechenprogramm.

Um unseren Energieverbrauch zu senken, rufen wir alle Mitarbeitenden regelmäßig dazu auf, schonend mit den Ressourcen, hier insbesondere Elektrizität und Heizenergie, umzugehen. Daher haben wir uns 2021 zur Umsetzung der von der Energieagentur entwickelten Mission E entschieden. Die ersten Maßnahmen wurden zu Beginn 2022 umgesetzt. Das Ziel ist eine zweistellige Reduktion des Energieverbrauchs. In 2023 konnte die Mission E unter anderem durch Energieverbrauchschallenges in den Filialen, ein Mobilitätsgewinnspiel und eine große Baumpflanzaktion weitere Kollegen und Kolleginnen dafür begeistern, sich mit einem nachhaltigen Lebensstil auseinanderzusetzen. Die Mission E wird von Mitarbeitenden für Mitarbeitende auch in 2024 weitergeführt werden.

Zusätzlich tätigen wir regelmäßig Investitionen, um möglichst energieeffiziente Geräte und Gebäude zu betreiben.

Leistungsindikator GRI SRS-303-3: Wasserentnahme
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamte Wasserentnahme aus allen Bereichen in Megalitern sowie eine Aufschlüsselung der Gesamtmenge nach den folgenden Quellen (falls zutreffend):

i. Oberflächenwasser;
ii. Grundwasser;
iii. Meerwasser;
iv. produziertes Wasser;
v. Wasser von Dritten.

b. Gesamte Wasserentnahme in Megalitern aus allen Bereichen mit Wasserstress sowie eine Aufschlüsselung der Gesamtmenge nach den folgenden Quellen (falls zutreffend):

i. Oberflächenwasser;
ii. Grundwasser;
iii. Meerwasser;
iv. produziertes Wasser;
v. Wasser von Dritten sowie eine Aufschlüsselung des Gesamtvolumens nach den in i-iv aufgeführten Entnahmequellen.

c. Eine Aufschlüsselung der gesamten Wasserentnahme aus jeder der in den Angaben 303-3-a und 303-3-b aufgeführten Quellen in Megalitern nach den folgenden Kategorien:

i. Süßwasser (≤1000 mg/l Filtrattrockenrückstand (Total Dissolved Solids (TDS)));
ii. anderes Wasser (>1000 mg/l Filtrattrockenrückstand (TDS)).

d. Gegebenenfalls erforderlicher Kontext dazu, wie die Daten zusammengestellt wurden, z. B. Standards, Methoden und Annahmen.

Hinweis: Die Verbrauchswerte von Wasser werden der Stadtsparkasse Wuppertal von der Stadt Wuppertal mit erheblichem Zeitverzug zum Jahreswechsel zur Verfügung gestellt. In der Folge handelt es sich bei den Werten des Berichtsjahres zum Teil um Hochrechnungen. Die Werte der Vorjahre werden rückwirkend korrigiert.

Die folgende Tabelle zeigt den Wasserverbrauch im Jahresverlauf:

Angaben in m³ 2019 2020 2021 2022 2023
Wasserverbrauch 21.000 22.000 19.470 19.000 18.000

In den Gebäuden unserer Hauptstelle werden circa 80,0 % der gesamten Wassermenge verbraucht. Hauptabnehmer sind:

Großküche

Sporträume

Großkälteanlagen

Auch der reduzierte Wasserverbrauch ist - durch die Teilschließungen der Filialen - auf die Coronapandemie zurückzuführen.

Leistungsindikator GRI SRS-306-3 (2020): Angefallener Abfall
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtgewicht des anfallenden Abfalls in metrischen Tonnen sowie eine Aufschlüsselung dieser Summe nach Zusammensetzung des Abfalls.

b. Kontextbezogene Informationen, die für das Verständnis der Daten und der Art, wie die Daten zusammengestellt wurden, erforderlich sind.

Im Jahr 2023 sind rund 135,6 Tonnen Abfall angefallen. Davon wurden 29,6 % recycelt und 38,7 % verbrannt. Die konsequente Mülltrennung steht überall im Haus für jeden Mitarbeiter im Vordergrund.

Angaben in Tonnen 2019 2020 2021 2022 2023
Abfall 205,9 172,4 176,4 178,1 135,6

Folgende Abfallarten sind bei uns angefallen:

Papier- und Aktenvernichtung

Datenträger

Gewerbemüll Hauptstelle

Siedlungsabfälle Filialen

Gelbe Tonne

Speiseabfälle, Frittierfett/-öle

Elektronikschrott, Batterien

Monitore

Verpackungen aus Glas

13. Klimarelevante Emissionen

Das Unternehmen legt die Treibhausgas(THG)-Emissionen entsprechend dem Greenhouse Gas (GHG) Protocol oder darauf basierenden Standards offen und gibt seine selbst gesetzten Ziele zur Reduktion der Emissionen an.

Ausgehend von dem Grundgedanken, dass jeglicher Energieeinsatz mit Umweltauswirkungen verbunden ist, ist mit externer Hilfe im Jahr 2022 eine Handlungsempfehlung zu Energieeinsparpotenzialen im Filialbestand erstellt worden, die nunmehr richtungsweisend sein soll. Bei Sanierungs- bzw. Modernisierungsarbeiten erfolgt die Betrachtung aller Gewerke wie Wärme-, Kälte-, Klima- und Aufzugstechnik sowie Strom- und Lichtmanagement. Die technischen Maßnahmen zur Optimierung der Energieeinsparungen im Überblick:

Hochhaus/Flachbau: Erneuerung des Steuer- und Regelschaltschrankes Heizung

Austausch von Beleuchtungskörpern gegen LED-Technik

Austausch von Pumpen im Rahmen von Reparaturen (Einbau von Hocheffizienzpumpen) in Heizungs- und Lüftungsanlagen

Verbesserung der Gebäudeleittechnik, um Energieverbräuche zu optimieren

Weitergehende Sanierung der Filiale Hahnerberg, Dämmung der Gebäudehülle nach modernsten Standards, Einsatz langlebiger Aluminiumfenster, Erneuerung des Dachs, Finalisierung in 2024

Die Klimabilanz wird mithilfe des VfU-Tools erstellt. Als Dienstleistungsunternehmen ist der Bezug von Energie unsere größte Emissionsquelle. Für die klimafreundliche Ausrichtung unserer Sparkasse ist es weiterhin notwendig und gesetztes Ziel, eigene Emissionen, wo es geht, zu vermeiden und kontinuierlich zu reduzieren, um die Kompensationen so gering wie möglich zu halten. Bei jeder ökologischen Maßnahme prüfen wir daher die Umsetzung einer möglichst emissionsarmen Technik. Konkrete Reduktionsziele existieren derzeit nicht, weil diese für uns als nichtproduzierendes Unternehmen von untergeordneter Bedeutung ist; allerdings haben Wirtschaftlichkeit und Energieeffizienz höchste Priorität im Gebäudemanagement.

Leistungsindikatoren zu Kriterium 13

Leistungsindikator GRI SRS-305-1 (siehe GH-EN15): Direkte THG-Emissionen (Scope 1)
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Bruttovolumen der direkten THG-Emissionen (Scope 1) in Tonnen CO 2-Äquivalent.

b. In die Berechnung einbezogene Gase; entweder CO 2, CH 4, N 2O, FKW, PFKW, SF 6, NF 3 oder alle.

c. Biogene CO 2-Emissionen in Tonnen CO 2-Äquivalent.

d. Das gegebenenfalls für die Berechnung gewählte Basisjahr, einschließlich:

i. der Begründung für diese Wahl;
ii. der Emissionen im Basisjahr;
iii. des Kontextes für alle signifikanten Veränderungen bei den Emissionen, die zur Neuberechnung der Basisjahr-Emissionen geführt haben.

e. Quelle der Emissionsfaktoren und der verwendeten Werte für das globale Erwärmungspotenzial (Global Warming Potential, GWP) oder einen Verweis auf die GWP-Quelle.

f. Konsolidierungsansatz für Emissionen; ob Equity-Share-Ansatz, finanzielle oder operative Kontrolle.

g. Verwendete Standards, Methodiken, Annahmen und/oder verwendetes Rechenprogramm.

Die Verbrauchswerte von Wärme, Strom und Wasser erhält die Stadtsparkasse Wuppertal von den Energielieferanten und weiteren Datenzulieferern (z. B. Wuppertaler Stadtwerke, Stadt Wuppertal, Verbräuche der Mieter) erst mit erheblichem Zeitverzug zum Jahreswechsel. Daher wurden zur Berechnung des Leistungsindikators z. T. Hochrechnungen genutzt (die Werte der Vorjahre werden rückwirkend korrigiert). Aufgrund der geringen Bedeutung von flüchtigen Emissionen wurden diese Daten nicht erhoben. Die Verbrauchwerte werden von Jahr zu Jahr vergleichen und nicht ins Verhältnis zu einer Bezugsgröße gestellt.

Category: tons CO 2e
2019
tons CO 2e
2020
tons CO 2e
2021
tons CO 2e
2022
tons CO 2e
2023
A) Brennstoffe:
Erdgas 342 329 505 393 404
Heizöl EL 97 72 174 143 142
Wärmeproduktion aus eigener Wärme-Kraft-Kopplung 0 0 0 0
Treibstoffe für Notstrom-Aggregate (Diesel) 13 13 13 13 14
Kohle 0 0 0 0 0
B) Treibstoffe:
Benzin 27 20 20 20 20
Diesel 0 0 0 0 0
Erdgas (CNG) 0 0 0 0 0
Autogas (LPG) 0 0 0 0 0
C) Flüchtige Emissionen
Kühlmittelverluste 0 0 0 0 0
Löschmittelverluste 0 0 0 0 0
Total Disclosure - 305-1: Direct (Scope 1)
GHG emissions
480 434 713 570 579

Seit einigen Jahren wird das VfU-Kennzahlen-Tool im Rahmen eines regelmäßigen Update-Prozesses mit einem Intervall von 2 bis 3 Jahren überarbeitet, um internationale Weiterentwicklungen von Umweltindikatorensystemen und Treibhausgas-Footprinting in das System zu integrieren. Das Indikatorensystem entspricht somit internationalen Standards der Nachhaltigkeits- und Klimaberichterstattung für Banken.

Leistungsindikator GRI SRS-305-2: Indirekte energiebezogenen THG-Emissionen (Scope 2)
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Bruttovolumen der indirekten energiebedingten THG-Emissionen (Scope 2) in Tonnen CO 2-Äquivalent.

b. Gegebenenfalls das Bruttovolumen der marktbasierten indirekten energiebedingten THG-Emissionen (Scope 2) in Tonnen CO 2 -Äquivalent.

c. Gegebenenfalls die in die Berechnung einbezogenen Gase; entweder CO 2, CH 4, N 2O, FKW, PFKW, SF 6, NF 3 oder alle.

d. Das gegebenenfalls für die Berechnung gewählte Basisjahr, einschließlich:

i. der Begründung für diese Wahl;
ii. der Emissionen im Basisjahr;
iii. des Kontextes für alle signifikanten Veränderungen bei den Emissionen, die zur Neuberechnung der Basisjahr-Emissionen geführt haben.

e. Quelle der Emissionsfaktoren und der verwendeten Werte für das globale Erwärmungspotenzial (Global Warming Potential, GWP) oder einen Verweis auf die GWP-Quelle.

f. Konsolidierungsansatz für Emissionen; ob Equity-Share-Ansatz, finanzielle oder operative Kontrolle.

g. Verwendete Standards, Methodiken, Annahmen und/oder verwendete Rechenprogramme.

Die Verbrauchswerte von Wärme, Strom und Wasser erhält die Stadtsparkasse Wuppertal von den Energielieferanten und weiteren Datenzulieferern (z. B. Wuppertaler Stadtwerke, Stadt Wuppertal, Verbräuche der Mieter) erst mit erheblichem Zeitverzug zum Jahreswechsel. Daher wurden zur Berechnung des Leistungsindikators z. T. Hochrechnungen genutzt. Die Werte der Vorjahre werden rückwirkend korrigiert.

Category: tons CO 2e
2019
tons CO 2e
2020
tons CO 2e
2021
tons CO 2e
2022
tons CO 2e
2023
A) Aus Stromverbrauch - Location Based 3.409 2.469 2.450 2.596 2.413
B) Aus Stromverbrauch - Market Based 1.677 29 27 36 36
C) Aus Fernwärme 1.090 44 63 53 57
D) Aus Elektromobilität - - - - -
Total Disclosure - 305-2: Anteil Indirect
GHG Emissions
(Scope 2 Location Based)
4.499 2.513 2.513 2.649 2.470
Total Disclosure - 305-2: Anteil Indirect
GHG Emissions
(Scope 2 Market Based)
2.768 73 90 89 93

Seit einigen Jahren wird das VfU-Kennzahlen-Tool im Rahmen eines regelmäßigen Update-Prozesses mit einem Intervall von 2 bis 3 Jahren überarbeitet, um internationale Weiterentwicklungen von Umweltindikatorensystemen und Treibhausgas-Footprinting in das System zu integrieren. Das Indikatorensystem entspricht somit internationalen Standards der Nachhaltigkeits- und Klimaberichterstattung.

Leistungsindikator GRI SRS-305-3: Sonstige indirekte THG-Emissionen (Scope 3)
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Bruttovolumen sonstiger indirekter THG-Emissionen (Scope 3) in Tonnen CO 2 -Äquivalenten.

b. Gegebenenfalls die in die Berechnung einbezogenen Gase; entweder CO 2, CH 4, N 2O, FKW, PFKW, SF 6, NF 3 oder alle.

c. Biogene CO 2 -Emissionen in Tonnen CO 2-Äquivalent.

d. Kategorien und Aktivitäten bezüglich sonstiger indirekter THG-Emissionen (Scope 3), die in die Berechnung einbezogen wurden.

e. Das gegebenenfalls für die Berechnung gewählte Basisjahr, einschließlich:

i. der Begründung für diese Wahl;
ii. der Emissionen im Basisjahr;
iii. des Kontextes für alle signifikanten Veränderungen bei den Emissionen, die zur Neuberechnung der Basisjahr-Emissionen geführt haben.

f. Quelle der Emissionsfaktoren und der verwendeten Werte für das globale Erwärmungspotenzial (Global Warming Potential, GWP) oder einen Verweis auf die GWP-Quelle.

g. Verwendete Standards, Methodiken, Annahmen und/oder verwendete Rechenprogramme.

Die Verbrauchswerte von Wärme, Strom und Wasser erhält die Stadtsparkasse Wuppertal von den Energielieferanten und weiteren Datenzulieferern (z. B. Wuppertaler Stadtwerke, Stadt Wuppertal, Verbräuche der Mieter) erst mit erheblichem Zeitverzug zum Jahreswechsel. Daher wurden zur Berechnung des Leistungsindikators z. T. Hochrechnungen genutzt (die Werte der Vorjahre werden rückwirkend korrigiert). Die Auswertung der Verkehrsdaten basiert auf der im Jahr 2020 durchgeführten Mobilitätsabfrage.

Category: tons CO 2e
2019
tons CO 2e
2020
tons CO 2e
2021
tons CO 2e
2022
tons CO 2e
2023
Strom 218 32 31 36 34
Heizung 656 332 492 405 426
Verkehr 21 14 14 14 14
Papier 51 43 39 39 28
Wasser 15 12 12 12 11
Abfall 34 32 32 32 27
Total Disclosure - 305-3: Other inderect (Scope 3) GHG emissions 995 465 620 537 541

Seit einigen Jahren wird das VfU Kennzahlen-Tool im Rahmen eines regelmäßigen Update Prozesses mit einem Intervall von 2-3 Jahren überarbeitet, um internationale Weiterentwicklungen von Umweltindikatorensystemen und Treibhausgas-Footprinting in das System zu integrieren. Das Indikatorensystem entspricht somit internationalen Standards der Nachhaltigkeits- und Klimaberichterstattung.

Leistungsindikator GRI SRS-305-5: Senkung der THG-Emissionen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Umfang der Senkung der THG-Emissionen, die direkte Folge von Initiativen zur Emissionssenkung ist, in Tonnen CO 2 Äquivalenten.

b. In die Berechnung einbezogene Gase; entweder CO 2, CH 4, N 2O, FKW, PFKW, SF 6, NF 3 oder alle.

c. Basisjahr oder Basis/Referenz, einschließlich der Begründung für diese Wahl.

d. Kategorien (Scopes), in denen die Senkung erfolgt ist; ob bei direkten (Scope 1), indirekten energiebedingten (Scope 2) und/oder sonstigen indirekten (Scope 3) THG-Emissionen.

e. Verwendete Standards, Methodiken, Annahmen und/oder verwendete Rechenprogramme.

Die THG-Reduktionen ermitteln wir durch das VfU-Tool in der Gesamtsicht. Eine Bezifferung der Einsparungen durch die Einzelmaßnahmen ist uns daher leider nicht möglich

EU-Taxonomie

1.) Leistungsindikatoren (KPI)

Berichten Sie die für Ihr Unternehmen nach Art. 8 der EU-Taxonomie-Verordnung in Verbindung mit den Delegierten Rechtsakten für das zurückliegende Geschäftsjahr zu veröffentlichenden Leistungsindikatoren (KPI).

[So sind z.B. bei berichtpflichtigen Nicht-Finanzunternehmen Angaben zum Anteil der Umsatzerlöse, der Investitionsausgaben (CapEx) und der Betriebsausgaben (Opex), die mit ökologisch nachhaltig Wirtschaftsaktivitäten verbunden sind, erforderlich. Berichtspflichtige Finanzunternehmen müssen demgegenüber Asset-orientierte Angaben machen, wobei nach der jeweiligen Art des Finanzunternehmens zu unterscheiden ist. Der Umfang der Pflichtangaben wird in den kommenden Berichtsjahren gemäß Art. 8 EU-Taxonomie-Verordnung ((EU) 2020/852) i.V.m. den Delegierten Rechtsakten für alle berichtspflichtigen Unternehmen steigen. Daher können auch unter Aspekt 3.) weitere Darstellungen zu den Leistungsindikatoren (KPI) erfolgen.]

Green Asset Ratio

Die Green Asset Ratio der Stadtsparkasse Wuppertal auf Basis der Umsatz-KPI der Gegenpartei beträgt zum Geschäftsjahresende 2023 0,12 % (Bogen "0. Überblick über die von Kreditinstituten nach Artikel 8 der Taxonomie-Verordnung offenzulegenden KPI", Excel-Feld E8). Die Green Asset Ratio der Stadtsparkasse Wuppertal auf Basis der CapEx-KPI der Gegenpartei beträgt zum Geschäftsjahresende 2023 0,14 % (Bogen "0. Überblick über die von Kreditinstituten nach Artikel 8 der Taxonomie-Verordnung offenzulegenden KPI", Excel-Feld F8). Diese beiden Zahlen liegen im Rahmen der Erwartungen und dürften im Branchenvergleich üblich sein. Es wurden in den vergangenen Jahren umfangreiche Anstrengungen unternommen die regulatorischen Anforderungen zur Verordnung (EU) 2020/852 (EU-Taxonomie) in die Kreditprozesse, Bewertungsprozesse von Kapitalmarktanlagen, den Datenhaushalt und die weitestgehend automatisiert laufende Ableitungslogik der Kennzahlen aus dem Datenhaushalt in die Taxonomiemeldebögen zu ermöglichen. Die GARs liegen im Rahmen der Erwartungen, da:

ein großer Teil der Aktiva der Stadtsparkasse Wuppertal gegenüber nicht nachhaltigkeitsberichtspflichtigen Firmenkunden bestehen. Potentielle taxonomiekonforme Kredite an diese Unternehmen, zu denen neben klassischen KMUs (Handwerksbetrieben, kleinen Dienstleistern) auch größere Betriebe ohne Nachhaltigkeitsberichtspflicht, sowie finanzierte Projekte von Zweckgesellschaften gehören, dürfen nicht in den Zähler bei der Berechnung der GAR einbezogen werden, erhöhen im Nenner aber die Bemessungsgrundlage.

es trotz intensiver Bemühungen bisher noch nicht möglich ist, den kompletten Bestand an bereits ausgereichten Immobilienfinanzierungen gegenüber privaten Haushalten bzgl. Taxonomiekonformität nach zu erfassen. Denn regelmäßig ist die Erfolgsquote der relevanten Datenbeschaffung z. B. bezüglich Energieeffizienzklassen anhand Energieausweisen nur dann hoch, wenn Gesprächsanlässe mit den Kunden generiert werden konnten. Gesprächsanlässe sind zumeist Prolongationen oder sonstige Anpassungen am Kreditvertrag. Es wurden umfangreiche Anstrengungen unternommen die erforderlichen Daten nach zu erheben. Es wird mit einem stetig verbesserten Datenbestand und damit auch steigenden KPIs in den kommenden Jahren gerechnet. Im Neukreditgeschäft werden Energieausweise von privaten Haushalten seit einiger Zeit ohnehin eingesammelt.

Etwas mehr als ein Drittel der gehaltenen Kapitalmarktpositionen im Depot-A besteht gegenüber Emittenten, die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen. Diese Positionen erhöhen die Bemessungsgrundlage (Nenner), dürfen im Zähler aber nicht berücksichtigt werden.

Anteil der Vermögenswerte die nicht im Zähler der GAR einbezogen werden

Der Anteil der Vermögenswerte, die nicht in den Zähler der GAR einbezogen werden, beträgt für 2023 41,71 % (Bogen "0. Überblick über die von Kreditinstituten nach Artikel 8 der Taxonomieverordnung offenzulegenden KPI", Excel-Feld H8). Diese Kennzahl wird im Wesentlichen determiniert durch Risikopositionen gegenüber kleinen und mittleren Unternehmen (i. d. R. Kredite) und nicht-finanziellen Kapitalgesellschaften (direkt und/oder indirekt gehaltenen Kapitalmarktpositionen), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen. Grundsätzlich wäre eine Bewertung der Taxonomiekonformität von zweckgebundenen KMU-Krediten möglich, unterbleibt aber wegen der fehlenden Anrechenbarkeit. Nicht zweckgebundene KMU-Finanzierungen könnten aufgrund fehlender KPIs dieser Unternehmen ohnehin nicht positiv auf die Kennzahlen einwirken. Einen wichtigen Anteil an dieser Kennzahl haben die kurzfristigen Interbankenkredite. Diese Risikoposition besteht zumeist gegenüber Kreditinstituten, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nicht-finanzieller Informationen unterliegen. Das heißt grundsätzlich stünden taxonomierelevante Kennzahlen von diesen Kreditinstituten zur Verfügung, dürfen aber nicht für die Berechnung der institutseigenen GAR herangezogen werden. Im Geschäftsjahr 2023 hatte dies noch keine Auswirkungen auf die Kennzahlen, da aktuellste verfügbare KPIs von 2022 sind, und damals Kreditinstitute noch nicht verpflichtet waren, Taxonomiekonformitätsquoten zu veröffentlichen.

Durch Wohnimmobilien besicherte Kredite gegenüber privaten Haushalten

Zum Geschäftsjahresende 2023 hatte die Stadtsparkasse Wuppertal ein Volumen an Wohnimmobiliendarlehen gegenüber privaten Haushalten in Höhe von 2.704 Mio. Euro (Bogen "1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz", Feld a25) begeben. Dies entspricht ca. 33,67 % (Bogen "1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz", Feld a25 geteilt durch Bogen "1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz", Feld a48) der gesamten erfassten Vermögenswerte im Nenner. Die Stadtsparkasse Wuppertal finanziert dabei einen Querschnitt des Gebäudebestands der Region. Neben der Finanzierung von Neubauten, die tendenziell eher energieeffizient gebaut wurden, finanziert die Sparkasse auch ältere Gebäude mit einer schlechteren Energiebilanz. Die derzeitige Taxonomiekonformitätsquote der finanzierten Wohnimmobilien gegenüber privaten Haushalten beträgt 0,09 % (Bogen "3. GAR KPI-Bestand - Basis Umsatz", Feld ab25). Zu dieser Quote tragen dabei grundsätzlich diejenigen Darlehen erhöhend bei, bei denen eine Energieeffizienzklasse von A oder besser nachgewiesen werden konnte. Die Nachweise über die Energieeffizienzklasse werden dabei über die Energieausweise erbracht. Im Neukreditgeschäft werden seit einiger Zeit Energieausweise mit angefordert. Die große Herausforderung bestand und besteht darin, Energieeffizienzklassen für den Altbestand nach zu erfassen. In der Vergangenheit war es nicht erforderlich Energieausweise systematisch zu erheben. Es wurden in den vergangenen zwei Jahren umfangreiche Anstrengungen unternommen, um diese Energieausweise von den Kunden nachträglich einzuholen. Nicht alle entsprechenden Anfragen an Kunden führten jedoch zu einer Verbesserung der Datenlage. Es ist zu erwarten, dass sich die Datenbasis in den kommenden Jahren verbessern wird, was sich voraussichtlich positiv auf die Taxonomie-KPIs in diesem Bereich auswirken dürfte. Konkret wurden im Bereich der durch Wohnimmobilien besicherten Kredite gegenüber privaten Haushalten verschiedene Vereinfachungen zur Ermittlung der ökologisch nachhaltigen Finanzierungen getroffen. So erfolgte z. B. die Ableitung der Taxonomiekonformität von Baufinanzierungen pauschal nach der Energieeffizienzklasse des Finanzierungsobjektes. Eine Taxonomiekonformität i. H. v. 100 % (grün) wurde dabei bei allen Baufinanzierungen (Bestand wie Neugeschäft) angenommen, bei denen das Baujahr und durch Energieausweis nachgewiesene Energieeffizienzklasse folgende Bedingungen erfüllen. Erstens bei einem Baujahr vor oder in 2020, wenn die Energieeffizienzklasse "A" oder "A+" ist. Zweitens bei einem Baujahr nach dem 31.12.2020, wenn die Energieeffizienzklasse nur "A+" ist. Mit dieser Umsetzung wurden bereits die neuen regulatorischen Anforderungen durch das Sustainable-Finance-Paket der EU-Kommission vom 21.11.2023 berücksichtigt. Entsprechend werden Baufinanzierungen mit einer schlechteren oder keiner ermittelbaren Energieeffizienzklasse (also ungleich A+ und A) als nicht taxonomiekonform klassifiziert.

Gebäudesanierungskredite

Die Stadtsparkasse Wuppertal weist zum Geschäftsjahresende 2023 Gebäudesanierungskredite gegenüber Privaten Haushalten in Höhe von 151 Mio. Euro (Bogen "1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz" Feld a26) aus. Davon wurden 151 Mio. Euro (Bogen "1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz" Feld ab26) als taxonomiefähig klassifiziert. 2 Mio. Euro (Bogen "1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz" Feld ac26) konnten als ökologisch nachhaltig klassifiziert werden. Die Ableitung der Taxonomiefähigkeit dieser Darlehensart basiert im Wesentlichen auf Basis einer internen Klassifizierung des Verwendungszwecks der Darlehenskonten, welche im Kreditbeantragungsprozess festgelegt wird. Relevant sind hierbei die Ausprägungen "Modernisierung und Instandsetzung bestehender Gebäude Eigenheim/ETW", "Modernisierung und Instandsetzung bestehender Gebäude übriger Wohnungsbau (MFH)", sowie "Modernisierung / Renovierung". Bei diesen Darlehen handelt es sich nicht um durch Immobilien besicherte Darlehen. Eine Ableitung der Taxonomiekonformität ist für das Bestandsgeschäft aufgrund häufig fehlender Informationen und Nachweisen zu den konkreten Kundenvorhaben regelmäßig nicht möglich. Sofern bei Darlehen eine Verbindung zu potentiell ökologisch nachhaltigen Drittmitteln (Förderdarlehen) vorlag, erfolgt die Ableitung der Taxonomiefähigkeit und -konformität darüber.

Kfz-Kredite

Kreditinstitute sollen Auskunft über taxonomiekonforme Kfz-Kredite gegenüber natürlichen Personen offenlegen. Derzeit vergibt die Stadtsparkasse Wuppertal keine in der eigenen Bilanz erfassten Kfz-Kredite gegenüber privaten Haushalten. Kreditwünsche an diese Kundengruppe werden durch das Institut an die S-Kreditpartner GmbH vermittelt.

Nicht-Finanzunternehmen

Die Stadtsparkasse Wuppertal hat zum Geschäftsjahresende 2023 324 Mio. Euro (Bogen "1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz" Feld a20) Risikopositionen gegenüber Nicht-Finanzunternehmen, die der Pflicht zur nicht-finanziellen Berichterstattung unterliegen. Diese Positionen enthalten alle Risikopositionen, die als allgemeine oder zweckgebundene Darlehen klassifiziert wurden, sowie direkt gehaltene Anleihen und Aktien von Nicht-Finanzunternehmen dieser Kategorie. Von der Sparkasse nicht direkt gehaltene Fremd- und Eigenkapitalanteile von nachhaltigkeitsberichtspflichtigen Unternehmen, z. B. über Publikums- oder Spezialfonds (auch Dachfonds-Konstrukte), können grundsätzlich auch in diese Kategorie gehören, können technisch aber für 2023 noch nicht abgebildet werden. Diese sind derzeit noch im Meldebogen 1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR in den Zellen a 38 a 39 zu finden. Die in den Fonds enthaltenen taxonomiekonformen Risikopositionen zahlen daher nicht positiv auf die Green Asset Ratio ein. Eine bessere Zuordnung dieser Risikoposition für die kommenden Berichte wird angestrebt. Derzeit sind 0,16 % (Bogen "3. GAR KPI Bestand - Basis CapEx" Feld aa20) bzw. 0,02 % (Bogen "3. GAR KPI Bestand - Basis CapEx" Feld ab20) der Risikopositionen gegenüber Nicht-Finanzunternehmen taxonomiekonform bzw. taxonomiefähig. Da ein Großteil unserer Unternehmenskunden kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sind, und Risikopositionen gegenüber diesen Unternehmen zumeist nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden dürfen, fällt diese Einzelkennzahl entsprechend sowie die GAR insgesamt vergleichsweise niedrig aus. Die Kennzahl für allgemeine Risikopositionen (allgemeine Darlehen, gehaltene Anleihen und Aktien) wird im Wesentlichen determiniert durch die KPI-Angaben der jeweiligen Unternehmen zum Umweltziel 1. Nur sehr wenige Unternehmen haben eine Analyse der Wirtschaftstätigkeiten nach dem Umweltziel 2 vorgenommen. Die den Kennzahlen der Stadtsparkasse Wuppertal zugrunde liegenden Unternehmensdaten stammen vom Geschäftsjahresende 2022. Dabei handelt es sich um die zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Berichts aktuellsten vorliegenden Unternehmensinformationen.

Hinweis zu den zugrundeliegenden Unternehmensdaten: Für die Ermittlung der Kennzahlen und die Befüllung der einzelnen Meldebögen konnte auf eine umfangreiche Stammdatenliste zurückgegriffen werden. Diese Liste enthält Taxonomiedaten von deutlich über 1.200 Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen mit Sitz in der Europäischen Union, die potentiell der Pflicht zur nicht-finanziellen Berichterstattung zum Geschäftsjahresende 2022 unterlagen. Die Liste enthält zahlreiche taxonomierelevante Kennzahlen. Dazu zählen: Unternehmensname, LEI-Code (Legal Entity Identifier); Taxonomiefähigkeits- und konformitätsquote, Quote der Übergangstätigkeiten sowie Quote der ermöglichenden Tätigkeiten für die Umweltziele 1, 2 und auf Gesamtunternehmensebene. Alle Kennzahlen wurden auf Basis der Turnover-(Umsatz-) und CapEx (Investitionsausgaben)-KPIs der Nicht-Finanzunternehmen erhoben. Zusätzlich enthält diese Liste noch Informationen von mehreren Dutzend EU-Unternehmen über deren Angaben zum Meldebogen 1 "Tätigkeiten in den Bereichen Kernenergie und fossiles Gas". Diese Stammdatenliste wurde zentral innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe erstellt, durch manuelle Übernahme der Angaben aus den einzelnen Unternehmensberichten vom Geschäftsjahresende 2022. Eine umfassende Qualitätssicherung zu dieser Stammdatenliste ist erfolgt. Kennzahlen von Finanzunternehmen, die über die Taxonomiefähigkeitsquoten hinaus gehen, liegen für 2022 nicht vor. Aufgrund dieser umfassenden Unternehmensdaten war für die Stadtsparkasse Wuppertal die Ableitung der Taxonomie-KPIs der allgemeinen Risikoposition gegenüber nachhaltigkeitsberichtspflichtigen Nicht-Finanzunternehmen vergleichsweise einfach möglich. Im Datenhaushalt der Sparkasse mussten im Wesentlichen zwei aufwendige Anpassungen händisch vorgenommen werden. Das betraf die Ermittlung und Zuordnung der LEI-Codes bei Unternehmenskunden, unabhängig von deren Größe. Dies betraf auch die datentechnische Festlegung, ob ein Unternehmenskunde der Pflicht zur nicht-finanziellen Berichterstattung zum Geschäftsjahresende 2023 unterlag. Hierzu hat die Stadtsparkasse Wuppertal einen umfangreichen Datenabzug der Schufa Holding AG importiert, der für mehrere Tausend Unternehmen in Deutschland die Kennzahlen Mitarbeitendenzahl, Bilanzsumme und Umsatz enthält. Auf Basis der in der NFRD formulierten Grenzwerte konnte daraufhin die Pflicht zur nicht-finanziellen Berichterstattung der Unternehmenskunden abgeleitet werden. Danach konnten die erhobenen relevanten Unternehmensstammdaten mit Hilfe des zentralen IT-Dienstleisters der Sparkassen-Finanzgruppe (Finanz Informatik - FI) in den Datenhaushalt überführt werden.

Finanzunternehmen

Die Stadtsparkasse Wuppertal weist gegenüber Finanzunternehmen, die der Pflicht zur nicht-finanziellen Berichterstattung unterliegen zum Geschäftsjahresende 2023 Risikopositionen in Höhe von 502 Mio. Euro (Bogen "1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz" Feld a2) auf. Davon sind 0,29 % (Bogen "3. GAR KPI-Bestand - Basis CapEx" Feld aa2) taxonomiefähig und 0 % (Bogen "3. GAR KPI-Bestand - Basis CapEx" Feld ab2) taxonomiekonform. Finanzunternehmen müssen erstmals Kennzahlen zur Taxonomiekonformität zum 31. Dezember 2023 berichten. Die Grundlage für die Erstellung dieses Nachhaltigkeitsberichts sind jedoch die Unternehmenskennzahlen von Finanzunternehmen vom Geschäftsjahresende 2022 (Anm.: Zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Nachhaltigkeitsberichts lagen noch keine Kennzahlen von Finanzunternehmen für 2023 vor). Die von den Finanzunternehmen für deren Geschäftsjahresende 2022 veröffentlichten Taxonomiekennzahlen enthalten im Wesentlichen nur eine Taxonomiefähigkeitsquote. Diese Quote weicht in ihrer Berechnungslogik aufgrund der Vorgaben der delegierten Verordnung (EU) 2021/2178 sogar von der Berechnungslogik für das Geschäftsjahresende 2023 ab. Ein Vergleich zwischen den beiden Jahresscheiben ist nicht möglich. Die Kennzahlen zur Taxonomiekonformität von Risikopositionen gegenüber Finanzunternehmen für das Geschäftsjahresende 2023 können daher theoretisch nur von zweckgebundenen Darlehen an diese Finanzunternehmen determiniert werden. Zweckgebundene taxonomiekonforme Darlehen an diese Gesellschaften lagen nicht (Bogen "1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz" Feld d2) vor. Daher ist die Taxonomiekonformitätsquote in diesem Geschäftsbereich 0 % (Bogen "3. GAR KPI-Bestand - Basis Umsatz" Feld b2).

Kreditinstitute

Die Stadtsparkasse Wuppertal hat zum Geschäftsjahresende 2023 292 Mio. Euro (Bogen 1. "Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz" Feld a3) Risikopositionen gegenüber Kreditinstituten, die der Pflicht zur nichtfinanziellen Berichterstattung unterliegen. Diese Positionen enthalten alle Risikopositionen, die als allgemeine oder zweckgebundene Darlehen klassifiziert wurden (272 Mio. Euro (Bogen "1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz" Feld a4) - davon 0 % (Bogen "3. GAR KPI-Bestand - Basis Umsatz" Feld ab4) taxonomiekonform), sowie direkt gehaltene Anleihen und Aktien (20 Mio. Euro (Bogen "1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz" Feld a5 + Bogen "1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz" Feld a6) - davon 0 % taxonomiekonform) in dieser Kategorie. Taxonomiekonforme zweckgebundene Darlehen gegenüber nachhaltigkeitsberichtspflichtigen Kreditinstituten liegen nicht (Bogen "1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz" Feld d4) vor. Grundsätzlich erfolgte die Ableitung der Eigenschaft "Kreditinstitut" in diese Kategorie im Meldebogen anhand der üblichen FINREP-Kategorisierung und einer zusätzlichen individuellen Einschätzung bzgl. der Nachhaltigkeitsberichtspflicht des jeweiligen Kreditinstituts. Zu den allgemeinen Darlehen zählen auch die Einlagen bei anderen Kreditinstituten. Von der Sparkasse nicht direkt gehaltene Fremd- und Eigenkapitalanteile von nachhaltigkeitsberichtspflichtigen Unternehmen z. B. mittels Publikums- oder Spezialfonds (auch Dachfonds-Konstrukte) können grundsätzlich auch in diese Kategorie gehören, können technisch aber für 2023 noch nicht darin abgebildet werden. Diese sind derzeit noch der Meldeposition laufende Nummer 38 bzw. 39 zu finden. Die in den Fonds enthaltenen taxonomiekonformen Risikopositionen zahlen daher nicht positiv auf die Green Asset Ratio ein. Eine genauere Zuordnung dieser Risikoposition für die kommenden Berichtsjahre wird angestrebt. Ein Teil der Risikopositionen gegenüber der Unternehmenskategorie "Kreditinstitute" besteht auch gegenüber Kreditinstituten, die selbst nicht nachhaltigkeitsberichtspflichtig sind. Diese Risikopositionen gegenüber diesen Kreditinstituten dürfen nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden, dürfen aber auch nicht vom Nenner abgezogen werden und verzerren damit die GAR. Die den Kennzahlen der Stadtsparkasse Wuppertal zugrunde liegenden Unternehmensdaten stammen vom Geschäftsjahresende 2022 und betragen grundsätzlich 0 %. Dies liegt an der im Vergleich zu Nicht-Finanzunternehmen um ein Jahr erst später einsetzenden vollständigen Taxonomie-Berichtspflicht. Dabei handelt es sich um die zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Berichts aktuellsten vorliegenden Unternehmensinformationen.

Versicherungsunternehmen

Es bestehen keine relevanten Risikopositionen gegenüber dieser Kategorie von Unternehmen.

Wertpapierfirmen

Es bestehen keine relevanten Risikopositionen gegenüber dieser Kategorie von Unternehmen.

Verwaltungsgesellschaften

Es bestehen keine relevanten Risikopositionen gegenüber dieser Kategorie von Unternehmen.

Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften

Die Stadtsparkasse Wuppertal ist ein starker Finanzierungspartner für Kommunen vor Ort. Einen Großteil der Forderungen gegenüber lokalen Gebietskörperschaften stellen sogenannte Kassenkredite dar. Mit diesen unterstützt die Stadtsparkasse Wuppertal die jederzeitige Liquiditätssicherung der Kommunen/Städte im Geschäftsgebiet. Es konnten keine (Bogen "1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz" Feld ab28) taxonomierelevanten Darlehen gegenüber lokalen Gebietskörperschaften zum Geschäftsjahresende identifiziert werden. Taxonomiekonforme zweckgebundene Darlehen gegenüber lokalen Gebietskörperschaften liegen nicht (Bogen "1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz" Feld ad28) vor. Ein wichtiger Anteil an der Bilanzsumme der Stadtsparkasse Wuppertal machen die Kassenkredite aus. Diese können nicht positiv auf den Zähler der erfassten Vermögenswerte zur Berechnung der GAR einzahlen und dürfen auch nicht vom Nenner der erfassten Vermögenswerte, wie etwa Staatsanleihen, abgezogen werden. Damit lässt sich ein Teil der geringen GAR i. H. v. 0,12 % (Basis Turnover) bzw.0,14 % (Basis CapEx) (Bogen "0. Überblick über die von Kreditinstituten nach Artikel 8 der Taxonomieverordnung offenzulegenden KPI", Excel-Feld e8 bzw. f8) erklären. Darüber hinaus ist die Sparkasse dennoch sehr aktiv bei der Kreditvergabe gegenüber kommunalen Unternehmenskunden. So wurde in der Vergangenheit z. B. der kommunale Wohnungsbau finanziert. Die Kreditnehmer sind in diesen Fällen jedoch regelmäßig nicht die kommunalen Gebietskörperschaften selbst, sondern z. B. kommunale Wohnungsunternehmen. Die Kredite an diese kommunalen Wohnungsunternehmen werden jedoch im Meldebogen 1 in der Zeile 35 aufgeführt. Diese Kredite - auch wenn sie in Teilen ökologisch nachhaltigen Projekten dienen - dürfen derzeit nicht für die Berechnung der Taxonomiekennzahlen angesetzt werden.

Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien

Die Stadtsparkasse Wuppertal hat derzeit keine derartigen Vermögenwerte.

Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen - KMU und nicht-Finanzielle Kapitalgesellschaften

Die Stadtsparkasse Wuppertal hat zum Geschäftsjahresende 2023 2.584 Mio. Euro (Bogen "1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz" Feld a33) Risikopositionen gegenüber Finanzunternehmen und Nicht-Finanzunternehmen, die der Pflicht zur nicht-finanziellen Berichterstattung nicht unterliegen. Diese Positionen enthalten alle Risikopositionen, die als allgemeine oder zweckgebundene Darlehen klassifiziert wurden, sowie direkt gehaltene Anleihen und Aktien von Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen dieser Kategorie. Zusätzlich enthalten diese Risikopositionen auch die von der Sparkasse erworbenen allgemeinen Publikums- oder Spezialfondsanteile.

Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen - KMU

Bei den 2.584 Mio. Euro (Bogen "1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz" Feld a33) Risikopositionen gegenüber nicht nachhaltigkeitsberichtspflichtigen Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen handelt es sich im Wesentlichen um die klassischen KMU-Kredite. Der Hauptteil der Unternehmensfinanzierungen der Stadtsparkasse Wuppertal betrifft somit Kreditgeschäft, welches bisher überhaupt nicht von der Taxonomie erfasst ist. Eine Berücksichtigung dieses großen Anteils an der Gesamtaktiva (32,18% (Bogen "1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz" Feld a34 geteilt durch Feld a53)) kann aufgrund regulatorischer Vorgaben der delegierten Verordnung (EU) 2021/2178 nicht positiv auf die Taxonomiekennzahlen (z. B. GAR) einzahlen. Dadurch, dass diese Risikopositionen nicht aus dem Nenner der Bemessungsgrundlage für die Berechnung der GAR herausgerechnet werden dürfen, wird die GAR negativ verzerrt. Da die Stadtsparkasse Wuppertal besonders aufgrund ihrer regionalen Ausrichtung im Bereich der Unternehmensfinanzierung auf KMU-Finanzierung fokussiert ist, wird dieser die GAR verzerrende Effekt verstärkt.

Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen - Nicht-KMU

Bei den 2.584 Mio. Euro (Bogen "1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz" Feld a33) Risikopositionen gegenüber nicht nachhaltigkeitsberichtspflichtigen Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen handelt es sich neben den klassischen KMU-Krediten auch um Kredite an größeren und großen Unternehmen, die z. B. aufgrund einer fehlenden Kapitalmarktorientierung oder aufgrund einer von der Pflicht zur nichtfinanziellen Berichterstattung nicht erfassten Rechtsform, nicht einer Nachhaltigkeitsberichtspflicht unterliegen. Dazu zählen auch Kredite an Unternehmen, die Tochtergesellschaften von nachhaltigkeitsberichtspflichtigen Muttergesellschaften sind. Risikopositionen gegenüber diesen Unternehmen verzerren die GAR der Stadtsparkasse Wuppertal zusätzlich negativ.

Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen - Fondsanteile

Von der Sparkasse nicht direkt gehaltene Fremd- und Eigenkapitalanteile von Unternehmen, z. B. mittels Publikums- oder Spezialfonds (auch Dachfonds-Konstrukte), werden grundsätzlich auch in dieser Kategorie abgebildet. Es ist möglich, dass in diesen Fonds-Konstrukten Risikopositionen gegenüber Unternehmen enthalten sind, die der Pflicht zur nicht-finanziellen Berichterstattung unterliegen. Eine technische Ableitung bzw. Zuordnung dieser Risikopositionen im Meldebogen 1 (Vermögenswerte für die Berechnung der GAR) zu den laufenden Nummern 2 bis 23 ist für das Geschäftsjahresende 2023 IT-technisch leider nicht möglich. Es besteht die Möglichkeit, dass in diesen Risikopositionen auch taxonomiekonforme Anteile enthalten sind. Diese Anteile wirken aufgrund der fehlenden IT-technischen Zuordnungsmöglichkeit in die entsprechenden Zeilen nicht erhöhend auf die Taxonomiekennzahlen der Stadtsparkasse Wuppertal. Eine bessere Zuordnung dieser Risikoposition für den kommenden Bericht wird angestrebt. Die betroffenen Fondsanteile sind IT-technisch für 2023 größtenteils den laufenden Nummern 38 bzw. 39 im Berichtsbogen 1 zugeordnet. Die GAR auf Basis CapEx oder Turnover der Sparkasse wird dadurch für das Geschäftsjahresende 2023 möglicherweise unterzeichnet. Derzeit sind 0,02 % (Bogen "3. GAR KPI-Bestand - Basis CapEx" ab20) der Risikopositionen gegenüber nachhaltigkeitsberichtspflichtigen Nicht-Finanzunternehmen taxonomiekonform. Da ein Großteil unserer Unternehmenskunden kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sind, und Risikopositionen gegenüber diesen Unternehmen zumeist nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden dürfen, fällt diese Einzelkennzahl entsprechend sowie die GAR insgesamt vergleichsweise niedrig aus. Die Kennzahl für allgemeine Risikopositionen (allgemeine Darlehen, gehaltene Anleihen und Aktien) wird im Wesentlichen determiniert durch die KPI-Angaben der jeweiligen Unternehmen zum Umweltziel 1. Nur sehr wenige Unternehmen haben eine Analyse der Wirtschaftstätigkeiten nach dem Umweltziel 2 vorgenommen. Die den Kennzahlen der Stadtsparkasse Wuppertal zugrunde liegenden Unternehmensdaten stammen vom Geschäftsjahresende 2022. Dabei handelt es sich um die zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Berichts aktuellsten vorliegenden Unternehmensinformationen.

Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen - Unternehmen aus Drittstaaten

Die Stadtsparkasse Wuppertal hat zum Geschäftsjahresende 2023 36 Mio. Euro (Bogen "1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz" Feld a40) Risikopositionen gegenüber Nicht-Finanzunternehmen und Finanzunternehmen, die ihren Sitz in einem Staat außerhalb der europäischen Union haben. Allgemeine Risikopositionen gegenüber diesen Unternehmen, zu denen neben allgemeinen Darlehen auch von der Sparkasse direkt gehaltene Inhaberschuldverschreibungen und Aktien gehören, können nicht in die Berechnung der Green-Asset-Ratio einbezogen werden. Eine Herausrechnung aus dem Nenner kann aus regulatorischen Gründen nicht durchgeführt werden. Dies hat einen voraussichtlich negativen Effekt auf die GAR der Sparkasse. Es konnte festgestellt werden, dass Unternehmen aus Drittstaaten trotz fehlender Pflicht in Teilen umfangreiche Taxonomiekennzahlen veröffentlichen.

Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte

Die Vermögenswerte der Stadtsparkasse Wuppertal, welche nicht in den Zähler und den Nenner der GAR einbezogen werden dürfen, umfassen für 2023 243 Mio. Euro (Bogen "1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz" Feld a49). Dies entspricht ca. 2,94 % (Bogen "1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz" Feld a49 geteilt durch Bogen "1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz" Feld a53) der gesamten Aktiva. Diese Kennzahl wird im Wesentlichen determiniert durch Risikopositionen gegenüber Zentralstaaten sowie Einlagen bei der Zentralen Notenbank. Relevante Handelsbuchpositionen existieren nicht (Bogen "1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz" Feld a52).

Zentralstaaten und Supranationale Emittenten

Die Stadtsparkasse Wuppertal hat zum Geschäftsjahresende 2023 Risikopositionen gegenüber Zentralstaaten und supranationalen Emittenten über 189 Mio. Euro (Bogen "1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR -Basis Umsatz" Feld a50). Dies entspricht ca. 2,28 % (Bogen "1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz" Feld a50 geteilt durch Bogen "1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz" Feld a53) der Gesamtaktiva. Diese Risikopositionen dürfen nicht im Zähler und Nenner der GAR einbezogen werden. Diese Kennzahlen werden im Wesentlichen determiniert durch Risikopositionen gegenüber Zentralstaaten, welche traditionell einen höheren Anteil an der Bilanzsumme der Sparkasse ausmachen. Die Stadtsparkasse Wuppertal hält direkt sogenannte grüne Anleihen von staatlichen Emittenten. Es besteht keine Möglichkeit diese möglicherweise taxonomiekonformen Risikopositionen in die Berechnung der Green Asset Ratio einfließen zu lassen.

Risikopositionen gegenüber Zentralbanken

Die Stadtsparkasse Wuppertal hat zum Geschäftsjahresende 2023 Risikopositionen gegenüber Zentralbanken über 54 Mio. Euro (Bogen "1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz" Feld a51). Dies entspricht ca. 0,65 % (Bogen "1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz" Feld a51 geteilt durch Bogen "1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz" Feld a53) der Gesamtaktiva. Diese Risikopositionen dürfen nicht im Zähler und Nenner der GAR einbezogen werden. Bei dieser Risikoposition handelt es sich im Wesentlichen um Einlagen bei der Deutschen Bundesbank.

GAR-Sektorinformationen

Im Meldebogen "2. GAR-Sektorinformationen" sind alle Risikopositionen gegenüber Nicht-Finanzunternehmen aufzuführen, die der Pflicht zur nichtfinanziellen Berichterstattung unterliegen. Die Auflistung der einzelnen Vermögenswerte basiert konsolidiert auf Ebene des vierstelligen NACE-Codes, welches dem Nicht-Finanzunternehmen zugeordnet wurde. Eine Berichterstattung über Finanzunternehmen erfolgt aufgrund der regulatorischen Vorgaben nicht in diesem Meldebogen. Die Zuordnung des NACE-Codes erfolgte dabei nach einem Best-Effort-Ansatz anhand der Einschätzung über die Haupttätigkeit des Unternehmens durch die Stadtsparkasse Wuppertal. Es besteht die Möglichkeit, dass sich die Zusammensetzung und die jeweiligen Anteile in den kommenden Berichtsperioden aufgrund von neuen Erkenntnissen über die Hauptgeschäftstätigkeiten der Unternehmen oder aufgrund von Portfolioveränderungen verändern. Die drei bedeutendsten NACE-Codes waren dabei "M70.1 Verwaltung und Führung von Unternehmen und Betrieben" mit 26 Mio. Euro; "C28 Maschinenbau" mit 10 Mio. Euro sowie "A01 Landwirtschaft, Jagd und verbundene Tätigkeiten" mit 5 Mio. Euro (siehe "Bogen 2. GAR-Sektorinformationen - Basis CapEx). Die höchsten taxonomiekonformen Risikopositionen für das Umweltziel 1 und auf Gesamtebene weißen die NACE-Codes M70.1 mit 1 Mio. Euro und C28 mit 1 Mio. Euro (Bogen "2. GAR-Sektorinformationen - Basis CapEx in Spalte b) auf. Für das Umweltziel 2 hatten nur sehr wenige Nicht-Finanzunternehmen entsprechende Informationen veröffentlicht. Das die Gesamtkennzahl determinierende Umweltziel ist daher für 2023 noch das Umweltziel 1 (Klimaschutz). Ein Vergleich zwischen dem Meldebogen auf Basis CapEx mit dem Meldebogen auf Basis Umsatz zeigt, dass tendenziell die Quote der ökologisch nachhaltigen Investitionsausgaben systematisch höher ist als die Quoten der ökologisch nachhaltigen Unternehmensumsätze. Dies könnte darauf hindeuten, dass bei Neuinvestitionen Nicht-Finanzunternehmen eher in neue ökologisch nachhaltige Projekte investieren, während der Gesamtinvestitionsbestand (alte und neue Investitionen), welcher ursächlich für die erzielbaren Unternehmensumsätze ist, auch noch große Anteile von nicht ökologisch nachhaltigen Vermögenswerten enthält.

Berichtsbogen 1. Tätigkeiten in den Bereichen Kernenergie und fossiles Gas

Dieser Berichtsbogen enthält grundsätzlich Angaben darüber, ob berichtende Unternehmen Wirtschaftstätigkeiten im Bereich der Kernenergie oder des fossilen Gases nachgehen. Darunter zählen u. a. der Bau oder Betrieb von Kraftwerken und Anlagen zur Stromerzeugung mittels Kernkraft oder der Verfeuerung von fossilem Gas. Dazu zählt aber auch die Finanzierung oder das Halten von Risikopositionen in diesen Wirtschaftstätigkeiten. Durch das Halten von Risikopositionen in diesen Bereichen, z. B. mittels Inhaberschuldverschreibung oder Eigenkapitalanteilen von Unternehmen, die diesen Wirtschaftstätigkeiten nachgehen, müssen die Angaben dieser Unternehmen auch auf die Angaben des berichtenden Kreditinstituts übertragen werden. Die Kreditinstitute sind damit indirekt investiert. Der Berichtsbogen enthält sechs Fragestellungen, die jeweils mit JA oder NEIN zu beantworten sind. Allgemeine Darlehen an nachhaltigkeitsberichtspflichtige Unternehmen oder gehaltene Inhaberschuldverschreibungen sowie Aktien von nachhaltigkeitsberichtspflichtigen Unternehmen, die in ihrer Berichterstattung die einzelnen Fragen bejaht haben, führen beim berichtenden Kreditinstitut damit automatisch auch zu einer Bejahung der jeweiligen Fragestellung, unabhängig davon wie hoch der dem Kreditinstitut indirekt zurechenbare Anteil an der Wirtschaftstätigkeit ist. Kreditinstitute haben häufig größere Bestände an verschiedenen direkt gehaltenen Fremd- und Eigenkapitalanteilen von einer Vielzahl von Unternehmen. Die Zahl der zuzuordnen Fremd- und Eigenkapitalanteile erhöht sich nochmals durch indirekt gehaltene Fremd- oder Eigenkapitalanteile mittels allgemeinen Publikums- oder Spezialfonds. Es ist daher möglich, das Finanzunternehmen aufgrund ihres breit diversifizierten Anlageportfolios in diesem Berichtsbogen Fragen bejahen. Die Stadtsparkasse Wuppertal verneint jede der sechs Fragen aufgrund fehlender Erkenntnisse zu etwaigen Finanzierungen. Dies ist auf die bisher fehlende IT-technische Zuordnungsmöglichkeit sowie die grundsätzliche Verbandsempfehlung, keine manuellen Anpassungen der Meldebögen vorzunehmen, zurückzuführen. Eine bessere Zuordnung dieser Risikoposition für den kommenden Bericht wird angestrebt, woraufhin es in zukünftigen Berichten potenziell zu einer Bejahung eines Teils der Fragestellungen kommen kann. Für die Ermittlung der JA-Angaben auf Basis der Unternehmensangaben wurde auf die zuvor bereits erwähnte zentrale Stammdatenliste zurückgegriffen. Insgesamt lässt sich feststellen, dass für 2022 erst wenige Dutzend Unternehmen Angaben zu diesem Meldebogen gemacht haben. Im Wesentlichen haben Energieerzeuger bzw. Finanzunternehmen entsprechende Angaben veröffentlicht. Aufgrund noch fehlender quantitativer Unternehmensangaben (aus den jeweiligen Geschäftsberichten der Unternehmen von 2022) bzgl. der restlichen Meldebögen zu den Bereichen Kernenergie und fossiles Gas und keiner direkt von der Stadtsparkasse Wuppertal begebenen zweckgebundenen Finanzierung, ist für das Geschäftsjahresende 2023 keine Befüllung der restlichen quantitativen Meldebögen zu Kernenergie und fossilem Gas möglich. In den kommenden Berichtsperioden wird sich die Datenlage verbessern und die einzelnen Meldebögen können voraussichtlich mit Kennzahlen befüllt durch die Stadtsparkasse Wuppertal veröffentlicht werden.

Erläuterungen zu Art und Zielen der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten

Die Risikopositionen der Stadtsparkasse Wuppertal, mit denen taxonomiefähige oder taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten finanziert werden können, betreffen im Wesentlichen die Kategorie 7 "Baugewerbe und Immobilien" der in der delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 aufgeführten Wirtschaftstätigkeiten. Diese Risikopositionen bestehen im Wesentlichen gegenüber privaten Haushalten und KMU. Letzte dürfen bei der Veröffentlichung von Kennzahlen derzeit nicht berücksichtigt werden, was sich negativ auf die GAR insgesamt auswirkt. Allgemeine Risikopositionen gegenüber nachhaltigkeitsberichtspflichtigen Unternehmenskunden (z. B. allgemeine Darlehen, Inhaberschuldverschreibungen, Aktien) determinieren weitere wichtige Teile der GAR der Stadtsparkasse Wuppertal. Die Art und die Ziele der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten werden dabei von den Unternehmenskunden beeinflusst, da deren KPIs lediglich in den Datenhaushalt der Sparkasse übernommen werden. Die taxonomiekonformen Risikopositionen gegenüber privaten Haushalten werden im Wesentlichen durch das Umweltziel 1 "Klimaschutz" determiniert. Dies liegt daran, dass es für die allermeisten Finanzierungsvorhaben in diesem Bereich am Wesentlichsten ist. Die taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten, welche über die allgemeinen Risikopositionen vom Unternehmenskunden übernommen werden, basieren im Wesentlichen auch auf dem Umweltziel 1. Dies liegt daran, dass die Unternehmenskunden bei der Ermittlung der Kennzahlen für das Geschäftsjahresende 2022 in den allermeisten Fällen ausschließlich die Bestimmung der Taxonomiekonformität nach Umweltziel 1 vorgenommen haben. Dies schlägt dann auch indirekt auf die Kennzahlen der Sparkasse durch. Die anderen vier Umweltziele werden erst in den kommenden Berichtsperioden Einfluss auf die GAR und die weiteren Kennzahlen der Stadtsparkasse Wuppertal nehmen.

Entwicklung der Art und der Ziele der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten im Lauf der Zeit

Für die Geschäftsjahre 2021 und 2022 veröffentlichte die Stadtsparkasse Wuppertal aufgrund der regulatorischen Vorgaben erste einzelne taxonomierelevante Kennzahlen. Dazu zählte eine Taxonomiefähigkeitsquote. Diese sind jedoch nicht vergleichbar mit der Taxonomiefähigkeitsquote aus dem Meldebogen "3. GAR KPI-Bestand -Basis Umsatz / Basis CapEx" vom Geschäftsjahr 2023. Die Bemessungsgrundlage für 2023 unterscheidet sich von der der Vorjahre erheblich. Bei den bisherigen Taxonomiefähigkeitsquoten mussten Kreditinstitute die Summe der taxonomiefähigen Vermögenswerte durch die Gesamtaktiva teilen. Die Taxonomiefähigkeitsquote für 2023 hat eine andere Bemessungsgrundlage im Nenner. Von den Gesamtaktiva sind verschiedene Positionen abzuziehen. Taxonomiekonformitätsquoten werden nun erstmalig für das Geschäftsjahr 2023 veröffentlicht. Angaben über Entwicklung der Art und der Ziele der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten im Lauf der Zeit können daher erstmals sinnvoll ab dem Jahr 2025 (für Geschäftsjahr 2024) geleistet werden.

Beschreibung der Einhaltung der Verordnung (EU) Nr. 2020/852 in der Geschäftsstrategie des Finanzunternehmens, bei den Produktgestaltungsprozessen und der Zusammenarbeit mit Kunden und Gegenparteien

Nachhaltigkeit ist ein wesentlicher Bestandteil der Geschäftsstrategie, wie unter Kriterium 1.) Strategische Analyse und Maßnahmen bereits erläutert. In der Geschäftsstrategie und im täglichen Handeln bekennt sich die Stadtsparkasse Wuppertal zu einer nachhaltigen Geschäftspolitik und den 17 UN-Zielen für eine nachhaltige Entwicklung. Die Verordnung (EU) Nr. 2020/852 (EU-Umwelttaxonomie) sowie die dazugehörigen verschiedenen delegierten Verordnungen haben für die Stadtsparkasse Wuppertal eine sehr hohe Bedeutung, denn die EU-Taxonomie betrifft wesentliche Geschäftsfelder. Dazu zählen im Wesentlichen das komplette Privatkundengeschäft, die Kapitalmarktanlagen und ein kleiner Teil der Unternehmenskunden. Darüber hinaus kann die EU-Taxonomie dazu beitragen, dass Finanzströme leichter in ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten geleitet werden. Aufgrund der Bedeutung der EU-Taxonomie ist es daher für die Stadtsparkasse Wuppertal besonders wichtig, das Regelwerk in der Geschäftsstrategie, bei Produktgestaltungsprozessen und der Zusammenarbeit mit Kunden und Gegenparteien zu beachten. Dies findet seit Ende 2023 umfassend statt. Es werden umfangreiche Anstrengungen unternommen, die EU-Taxonomie anzuwenden.

Qualitative Angaben zur Anpassung der Handelsbestände an die Verordnung (EU) Nr. 2020/852, einschließlich der Gesamtzusammensetzung, beobachteten Trends, Ziele und Leitlinien

Die Stadtsparkasse Wuppertal hatte zum Geschäftsjahresende keine Handelsbuchpositionen. Daher entfällt diese Berichtsposition.

Beschränkungen: DelVO 2023/2485 (Umweltziele 1 und 2)

Am 21.11.2023 veröffentlichte die Europäische Kommission die Delegierte Verordnung 2023/2485. Diese erweitert die bereits definierten Wirtschaftstätigkeiten zu den Umweltzielen 1 und 2 der Delegierten Verordnung 2021/2139. Für das Umweltziel 1 wurden die Wirtschaftstätigkeiten 3.18. bis 3.21. sowie 6.18. bis 6.20. neu definiert und mit technischen Bewertungskriterien zur Bestimmung der Taxonomiekonformität unterlegt. Für das Umweltziel 2 wurden die Wirtschaftstätigkeiten 5.13., 8.4., 9.3., 14.1. und 14.2. mitsamt der technischen Bewertungskriterien ergänzt. Die Finanzunternehmen sind dazu angehalten, zum Berichtsstichtag 31.12.2023 die Taxonomiefähigkeit hinsichtlich der neu definierten Wirtschaftstätigkeiten zu berichten. Hierzu wurden zunächst zweckgebundene Vermögenswerte auf Grundlage ihrer NACE-Code-Klassifikation identifiziert, deren Verwendungszweck potentiell einer der neuen Wirtschaftstätigkeiten unter den Umweltzielen 1 oder 2 entsprechen könnte. In einem zweiten Schritt wurden die identifizierten Vermögenswerte auf Taxonomiefähigkeit untersucht.

Im Ergebnis wurden keine Vermögenswerte identifiziert, die entsprechend den neuen Wirtschaftstätigkeiten der Delegierten Verordnung 2023/2485 taxonomiefähig sind.

Am 21.12.2023 hat die EU-Kommission ein FAQ zur EU-Taxonomie bei Finanzinstituten im Entwurf veröffentlicht. Diese werden aktuell analysiert. Anpassungen werden, falls diese notwendig sind, in 2024 umgesetzt.

Gemäß der Delegierten Verordnung 2021/2178, geändert durch die Delegierte Verordnung 2023/2486, sind innerhalb der Meldebögen die taxonomiefähigen und taxonomiekonformen Vermögenswerte zu berichten. Diese Anforderung umfasst bei den Finanzunternehmen die Investmentfonds im Depot-A-Geschäft. Demzufolge ist gemäß der Delegierten Verordnung 2021/2139 die Taxonomiefähigkeit und -konformität unter den Umweltzielen 1 und 2 sowie die Taxonomiefähigkeit in Verbindung mit den neuen Wirtschaftstätigkeiten der Delegierten Verordnungen 2023/2485 und 2023/2486 zu berichten. Aufgrund der aktuell fehlenden Schnittstellen zur Übermittlung von ISIN-basierten Taxonomie-Kennzahlen, der teilweise fehlenden Verfügbarkeit Fonds-basierter Kennzahlen sowie Komplexität in der Erfassung wird auf die manuelle Nacherfassung der Investmentfonds innerhalb der Meldebögen verzichtet. Eine technische Umsetzung ist für den Berichtsstichtag 31.12.2024 geplant, sodass die taxonomiefähigen und taxonomiekonformen Investmentfonds dann innerhalb der dafür vorgesehenen Positionen innerhalb der Meldebögen berichtet werden.

2.) Ansatz / Prozessbeschreibung

Beschreiben Sie den Ansatz Ihres Unternehmens in Bezug auf die EU-Taxonomie und die Prozesse zur Ermittlung der unternehmensspezifischen Leistungsindikatoren.

[An dieser Stelle sind von den berichtspflichtigen Unternehmen insbesondere die jeweils spezifischen qualitativen Angaben gemäß Art. 8 EU-Taxonomie-Verordnung i.V.m. den Delegierten Rechtsakten zu machen (z.B. Erläuterungen zur Ermittlung von Umsatz, Investitions- und Betriebsausgaben bei Nicht-Finanzunternehmen). Auch hierbei kann ergänzend die Möglichkeit unter Aspekt 3.) genutzt werden, weitere erforderliche Darstellungen hochzuladen.]

Nachhaltigkeitsberichterstattung - EU-Taxonomie Offenlegung

Erstmals zum Geschäftsjahresende 2023 ist die Stadtsparkasse Wuppertal verpflichtet die umfangreicheren Anforderungen aus der EU-Taxonomie, insbesondere zur Taxonomiekonformität umzusetzen. Daraus ergeben sich zahlreiche quantitative Berichtsanforderungen, die in den nachfolgenden Abschnitten umfassend qualitativ beschrieben werden. Die nach der delegierten Verordnung (EU) 2021/2178 (im Folgenden EU-Taxonomie-Verordnung) erforderliche Veröffentlichung von zahlreichen Taxonomie-Meldebögen kann aufgrund einer übersichtlicheren Darstellung dem Anhang in diesem Nachhaltigkeitsbericht entnommen werden.

Allgemeine Informationen zur Umsetzung der Taxonomieregulatorik in der Stadtsparkasse Wuppertal

Die Berichterstattung zur EU-Taxonomie basiert auf den Finanzinformationen, die regelmäßig für das regulatorische Meldewesen gem. Verordnung (EU) 575/2013 (CRR) und der zugehörigen Delegierten Verordnung (EU) 2021/451 (FINREP) erhoben und gemeldet werden und die die gesamten Vermögenswerte der Stadtsparkasse Wuppertal umfassen. Einbezogen in die Berechnungen der beiden Hauptkennzahlen Green Asset Ratio Capex und Green Asset Ratio Turnover werden jedoch nur spezifische Vermögenswerte, die gemäß dem Ziel der Finanzierung der jeweils relevantesten Wirtschaftstätigkeit zugeordnet werden können sowie nicht zweckgebundene Risikopositionen gegenüber Unternehmen, die eine nichtfinanzielle Erklärung abgeben müssen. Die Berichterstattung erfolgt gemäß den Anforderungen aus der EU-Taxonomie-Verordnung mit dem Bruttobuchwert der Vermögenswerte, der verringert um die gebildeten Wertberichtigungen die Summe der Gesamtaktiva im Sinne der EU-Taxonomie der Sparkasse ergibt. Auf Grund der diesjährigen erstmaligen Veröffentlichung der Taxonomiekonformität (für Geschäftsjahresende 2023) können keine Vergleichsangaben veröffentlicht werden. Für die Identifikation von nach EU-Taxonomie nachhaltiger Wirtschaftstätigkeiten von Finanz- und Nichtfinanzunternehmen werden eine Vielzahl von bisher nicht vorliegenden Informationen benötigt. Die Analyse der Vermögenswerte der Stadtsparkasse Wuppertal erfordert neben allgemein veröffentlichten Informationen zu den nachhaltigen Wirtschaftstätigkeiten von Kreditnehmern und Gegenparteien weitere von diesen Kreditnehmern bereitzustellenden Informationen. Aufgrund der Neuartigkeit der Datenanforderung und der Kategorisierung von Risikopositionen anhand ihrer ökologischen Nachhaltigkeit hat die Stadtsparkasse Wuppertal umfangreiche Anstrengungen hinsichtlich Datenerhebung und -erfassung, insbesondere Datennacherfassungen bei Bestandspositionen, durchgeführt. Anpassungen relevanter Kreditprozesse und der IT-Infrastruktur sowie der Mitarbeiterweiterbildung wurden unternommen, um insbesondere im Neugeschäft EU-Taxonomie relevante Informationen unmittelbar im Kreditprozess zu erheben und technisch zu erfassen. Trotz der Bemühungen war die Datenerhebung für die Berichterstattung über EU-taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten beschränkt, insbesondere da zum Berichtszeitpunkt keine veröffentlichten Berichte über Kennzahlen zur Taxonomiekonformität von Finanzunternehmen vorlagen und die erhobenen Daten für Nichtfinanzunternehmen regelmäßig auf deren Berichterstattung aus dem Jahr 2022 basiert. Darüber hinaus ist eine Berichterstattung über die Eignung in Frage kommender Vermögenswerte und finanzierter Wirtschaftstätigkeiten für die vier zusätzlichen Umweltziele, die neuen Wirtschaftstätigkeiten aus dem Sustainable-Finance-Paket und der Wirtschaftstätigkeiten mit Bezug zu Kernenergie und fossiles Gas auf Grund mangelnder Verfügbarkeit der Daten und nicht vollumfänglicher IT-technischer Unterstützung beschränkt. Details zu den Beschränkungen finden sich am Ende dieses Kapitels unter "Beschränkungen". Die Beschränkungen in der Verfügbarkeit der Daten zur Einwertung EU-taxonomiekonformer Vermögenswerte führt zu einer konservativen Ableitung der Taxonomiekennzahlen, insbesondere der beiden Green Asset Ratios. Die Zuordnung zu den einzelnen Positionen der EU-Taxonomie-Meldebögen erfolgt auf Basis des Bruttobuchwertes und unter Berücksichtigung weiterer Kennzeichen wie Kontrahentengruppe und Wirtschaftssektor in Übereinstimmung mit dem Ausweis in der FINREP-Meldung. Die relevante Wirtschaftstätigkeit zur Ableitung der Taxonomiefähigkeit erfolgt regelmäßig über Kennzeichen zum Verwendungszweck und der Kundensystematik, die die Sparkassenorganisation basierend auf der Wirtschaftszweigzuordnung (NACE - Statistische Systematik der Wirtschaftszweige in der Europäischen Union) implementiert hat. Kennzeichen der berichtspflichtigen Unternehmen ergänzen die Ableitung taxonomiefähiger Risikopositionen.

3.) Anhänge

Ergänzende unternehmensspezifische Angaben und/oder weitere Darstellungen finden Sie im Anhang am Ende dieses Dokuments.

Kriterien 14-20 zu GESELLSCHAFT

Kriterien 14-16 zu ARBEITNEHMERBELANGEN

14. Arbeitnehmerrechte

Das Unternehmen berichtet, wie es national und international anerkannte Standards zu Arbeitnehmerrechten einhält sowie die Beteiligung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Unternehmen und am Nachhaltigkeitsmanagement des Unternehmens fördert, welche Ziele es sich hierbei setzt, welche Ergebnisse bisher erzielt wurden und wo es Risiken sieht.

Als öffentlich-rechtliche Arbeitgeberin, die ausschließlich national tätig ist, unterliegen wir dem TVöD Sparkassen, in dem Gehalt, Arbeitszeiten und weitere Arbeitsbedingungen geregelt sind. Die gesetzlichen Mitbestimmungs-, Mitwirkungs- und Informationsrechte der Mitarbeitenden werden durch den Personalrat gesichert. Die Zielsetzung der Dienststelle und der Arbeitnehmervertretung ist eine vollumfängliche Berücksichtigung der Arbeitnehmerrechte. Die Rechte unserer in der Dienststelle vertretenen Gewerkschaft ver.di werden durch die Mitglieder gewahrt und vertreten.

Unsere Sparkasse soll eine attraktive Arbeitgeberin in der Region bleiben. Aus diesem Grund haben wir in unserer Geschäftsstrategie 2024 ein Handlungsfeld "Mitarbeitende" definiert, das sich in die Themen "attraktive Arbeitsplätze" und "erfolgreiche Mitarbeitende" unterteilt. Alle Maßnahmen zur Sicherstellung der Arbeitnehmerbelange leiten sich daraus ab. Aus diesem Grund existiert kein gesondertes Konzept. Die Geschäftsstrategie und Vision unserer Sparkasse legt der Vorstand fest. Eine Überarbeitung erfolgt alle drei Jahre. Dieser Strategieüberprüfungsprozess sieht vor, die strategische Relevanz aller Handlungsfelder zu prüfen, zu konkretisieren oder auch zu verändern. Im Jahr 2022 wurde die Geschäftsstrategie aktualisiert. Auch die Teilstrategien, wie zum Beispiel die Personalstrategie, wurden aktualisiert.

In unserer Sparkasse gibt es verschiedene Gremien, wie z. B. den Sicherheitsausschuss, den Arbeitsschutzausschuss und den Arbeitskreis Gesundheit. Aufgabe dieser Gremien ist es, über die Einhaltung rechtlicher Standards hinaus gute Arbeitsbedingungen zu schaffen und zu erhalten. Darunter verstehen wir, die gesetzlichen Anforderungen in den Bereichen Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und Arbeitssicherheit mindestens zu erfüllen. Durch Arbeitsplatzbegehungen vor Ort, die unsere Fachkraft für Arbeitssicherheit mit unserem Betriebsarzt durchführt, stellen wir sicher, dass diese eingehalten und bei Bedarf auch übererfüllt werden. So gelingt es uns, individuelle Wünsche z. B. nach Headsets, höhenverstellbaren Schreibtischen etc. zum Teil möglich zu machen. Zwischen den Gremien findet ein wirksamer Austausch statt.

Alle unsere Mitarbeitenden können im Rahmen einer regelmäßigen Mitarbeitendenbefragung Rückmeldungen zu ihrer Zufriedenheit geben sowie Veränderungsvorschläge machen. Aus der Mitarbeitendenbefragung haben wir die "Weiterempfehlungsquote Arbeitgeber" als strategische Kennzahl definiert:

Ziel-Wert Ist-Wert per 31.12.
2019 4,0 3,7
2020 4,0 3,4
2021 4,0 3,6
2022 4,0 3,05
2023 4,0 3,12

Die Befragungsergebnisse lassen sich nur bedingt mit den Vorjahren vergleichen, da die Teilnehmendenzahl geringer ausgefallen ist und die Befragung nicht im Gesamtbefragungsbogen eingebettet war, sondern losgelöst gestellt wurde. Das Ergebnis unterstreicht einmal mehr unser Vorgehen, alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Rahmen eines in 2022 geschehenen Kulturentwicklungsprozesses "Innovation, gesunde und kompetente Mitarbeitende sind unsere Zukunft" in Form von Workshops aktiv einzubinden und mit Ihnen gemeinsam zu erarbeiten, welche Maßnahmen zu einem besseren Befinden während der Arbeit führen und dazu beitragen, eine Arbeitsumgebung zu schaffen, in der Kompetenzentwicklung ermöglicht wird. Darüber hinaus ermöglichen wir es unseren Mitarbeitenden durch Mitarbeitendenwerkstätten, aktiv an Verbesserungen mitzuwirken, und erhöhen so ihre Einflussmöglichkeiten. Aufgrund einer Mitarbeitendenbefragung in 2022 wurde ein Kulturentwicklungsprozess angestoßen, der weiterhin anhält. So wurde u. a. eine Taskforce gegründet, in der der Vorstand, einige Führungskräfte und engagierte Mitarbeitende mitwirken. Das unterstreicht unser Ziel, alle Mitarbeitenden aktiv einzubinden und mit ihnen gemeinsam zu erarbeiten, welche Maßnahmen zu einem besseren Befinden während der Arbeit führen und dazu beitragen, eine Arbeitsumgebung zu schaffen, in der Kompetenzentwicklung ermöglicht wird. Darüber hinaus ermöglichen wir es unseren Mitarbeitenden durch Mitarbeitendenwerkstätten, aktiv an Verbesserungen mitzuwirken, und erhöhen so ihre Einflussmöglichkeiten. Wir fördern ausdrücklich und aktiv das ehrenamtliche Engagement der Beschäftigten.

In 2023 mussten alle Mitarbeitenden eine Grundlagenschulung zum Thema Nachhaltigkeit absolvieren, die regelmäßig zu wiederholen sein wird. Mit dieser Vorgehensweise halten wir das Thema Nachhaltigkeit bei allen Mitarbeitenden regelmäßig aktuell. Aus unserer Geschäftstätigkeit und unseren Geschäftsbeziehungen, Produkten oder Dienstleistungen gehen keine wesentlichen Risiken in Bezug auf die Arbeitnehmerrechte hervor. Ein gesondertes Konzept zur Verhinderung von Arbeitnehmerrechtsverletzungen sowie eine dazugehörige Risikoanalyse existieren derzeit nicht. Eine Umsetzung ist nicht angedacht, da wir aufgrund der umfangreichen soeben beschriebenen Maßnahmen keine Notwendigkeit dafür erkennen.

Im Bereich der Ausbildung wird seit 2018 in Zusammenarbeit mit der IHK ein digitaler Ausbildungsplan für unsere Auszubildenden umgesetzt. Unsere Auszubildenden profitieren von digitalen Lern- und Prüfungsangeboten wie PrüfungsTV und innerbetrieblichen Unterrichtsreihen sowie individuellen Nachhilfeangeboten. Eine systematische Risikoanalyse existiert nicht und ist zudem nicht angedacht. Durch die Beachtung der geltenden Arbeitsschutzgesetze sehen wir keine Risiken, die die Arbeitnehmerrechte einschränken. Die Anwendung des TVöD Sparkassen stärkt die Arbeitnehmerrechte und -belange zudem weit über die Gesetzeslage hinaus.

15. Chancengerechtigkeit

Das Unternehmen legt offen, wie es national und international Prozesse implementiert und welche Ziele es hat, um Chancengerechtigkeit und Vielfalt (Diversity), Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, Mitbestimmung, Integration von Migranten und Menschen mit Behinderung, angemessene Bezahlung sowie Vereinbarung von Familie und Beruf zu fördern, und wie es diese umsetzt.

Die Erfüllung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes ist für uns selbstverständlich, genauso wie die Berücksichtigung des Landesgleichstellungsgesetzes NRW, das Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern. Darüber hinaus wurde im Mai 2022 die "Charta der Vielfalt" unterschrieben. Maßnahmen zur Gleichstellung von Frauen und Männern, zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie und zum Abbau der Unterrepräsentanz von Frauen sind in unserem Gleichstellungsplan aufgeführt. In unserem Unternehmen arbeiten Menschen mit und ohne Behinderung sowie mit unterschiedlicher ethnischer Herkunft und religiöser Zugehörigkeit. Zudem sind alle Altersgruppen in der Belegschaft vertreten. In 2022 haben wir begonnen, bewusst das Thema Diversität in den Fokus zu nehmen. Aktuell haben wir Ende 2023 unsere Antragsstrecke für Spenden und Sponsoring um die Auswahlmöglichkeit 'divers' erweitert.

Wie im Öffentlichen Dienst üblich, beachten wir in besonderem Maße die Chancengerechtigkeit. Kontrollorgane hierfür sind insbesondere der Personalrat, die Schwerbehindertenvertretung, die Gleichstellungsbeauftragte und die Jugend- und Auszubildendenvertretung. In das Handlungsfeld "Mitarbeitende" unserer Geschäftsstrategie 2024 sind Aspekte zur Chancengerechtigkeit integriert. Alle Maßnahmen zur Sicherstellung der Einhaltung der Chancengerechtigkeit leiten sich daraus ab. Aus diesem Grund existiert kein gesondertes Konzept. Die Schaffung von Ausbildungsplätzen in angemessener und kontinuierlich gleichbleibender Anzahl ist für uns Normalität. Aktuell bieten wir neben den vorhandenen Berufsbildern Bankkaufleute und Kaufleute zum Dialogmarketing seit 2023 auch das Berufsbild Kaufleute zum Digitalisierungsmanagement und eine Fachpraktikerausbildung Büromanagement an. Jedes Jahr können so ungefähr 50 Ausbildungsplätze angeboten werden. Die Beschäftigungsquote für schwerbehinderte Mitarbeitende wurde 2023 (wie in den Vorjahren) übertroffen. Um die Chancengleichheit für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Behinderung oder chronischer Erkrankung zu verbessern, wurde zwischen Vorstand, Personalrat und Schwerbehindertenvertretung eine Inklusionsvereinbarung abgeschlossen. Neben den gesetzlich verankerten Nachteilsausgleichen wurden hier sowohl die Zielgruppe als auch die freiwilligen Leistungen ausgeweitet. Zudem haben wir im Außenverhältnis unsere Zielvereinbarung "Barrierefreie Finanzdienstleistungen" um weitere fünf Jahre verlängert und uns somit erneut zur Umsetzung der Barrierefreiheit und des Inklusionsgedankens verpflichtet. Eine Verknüpfung zur Inklusionsvereinbarung wurde implementiert. Beide Vereinbarungen ergeben ein allumfassendes Gesamtpaket. Um diesem Aspekt eine effektive Außenwirkung zu geben, hat sich die Stadtsparkasse Wuppertal um den städtischen Inklusionspreis beworben. Damit stehen wir klar im Gegensatz zu den allgemeinen Bestrebungen anderer vergleichbarer Arbeitgeber des Finanzsektors (Abbau Engagement im Bereich Ausbildung und Inklusion). Die Gesundheit unserer Mitarbeitenden ist fester Bestandteil unserer Unternehmenskultur. Körperliche, seelische und soziale sowie mentale Anforderungen werden möglichst so gestaltet, dass ein Einklang von Leistungsanforderungen und Leistungserfüllung entsteht. Mit der Einführung eines ganzheitlichen Gesundheitsmanagements im Jahr 2007 werden bestehende und neue Maßnahmen zur Erhaltung und Förderung der Gesundheit aller Mitarbeitenden gebündelt. Seit 2010 besteht eine Grundsatzerklärung zum Gesundheitsmanagement. Diese wurde im Jahr 2021 erneut bestätigt. Dazu hat im Jahr 2021 eine Mitarbeitendenbefragung stattgefunden, um Gründe für positives oder negatives Beanspruchungserleben aufzudecken und anschließend an Verbesserungen zu arbeiten. Die Befragungsergebnisse ermöglichen die Aktualisierung unserer Beurteilung psychischer Belastungen. Im Umgang mit den Ergebnissen finden intensive und umfangreiche Workshops mit allen Filialen und Abteilungen statt, um Verbesserungsideen in die Umsetzung zu bringen. Die Workshops werden professionell durch externe Expertise begleitet.

In 2023 haben wir begonnen, die ermittelten Maßnahmen in unserer Sparkasse umzusetzen. Um dem Thema eine stärkere Bedeutung zu geben, wurde eine neue Mitarbeiterin mit entsprechender fachlicher Vorbildung eingestellt, um uns diese Expertise dauerhaft zu sichern. Das betriebliche Gesundheitsmanagement setzt über das gesamte Jahr 2023 durch verschiedene Veranstaltungen und Workshops Themenschwerpunkte. In den Themenfindungsprozess wurden alle Mitarbeitenden eingebunden. Die Zusammenarbeit mit einer Krankenkasse wurde neu aufgestellt und intensiviert. Für uns ist die Gesundheit unserer Mitarbeitenden DIE Voraussetzung für Leistungsfähigkeit, Leistungsbereitschaft und ein erfolgreiches und erfülltes Berufs- und Privatleben. Mit der konsequenten und nachhaltigen Umsetzung des Gesundheitsmanagements bleibt unsere Sparkasse ein nicht nur wirtschaftlich gesundes Unternehmen. Um der gesellschaftlich wachsenden Gewaltbereitschaft entgegenzuwirken, haben wir uns zudem intensiv mit Gewaltprävention beschäftigt. Seit Anfang November sind wir als erstes Kreditinstitut in NRW dem NRW-Präventionsnetzwerk #sicherimDienst beigetreten. Auf Grundlage der geltenden tariflichen Bestimmungen des TVöD ist die Entgeltgruppe einzig an Tätigkeitsmerkmale geknüpft und wird durch diese bestimmt. So ist sichergestellt, dass sowohl das Benachteiligungsverbot als auch das Entgeltgleichheitsgebot hinsichtlich der tariflichen Vergütung eingehalten werden. Als ein Entwicklungsfeld im Bereich der Gleichstellung sehen wir die Förderung von Frauen in Führungspositionen. 63,5 % unserer Beschäftigten sind Frauen. Ihr Anteil in der ersten und zweiten Führungsebene liegt aktuell bei 17,4% [SJ1] (Vorjahr 18,2 %). Seit dem Jahr 2017 nehmen wir regelmäßig am Cross-Mentoring-Programm des RSGV teil, das die zielgerichtete Karriereplanung von Frauen in Führungspositionen verfolgt. Hierdurch erhoffen wir uns einen steigenden Anteil von Frauen in Führungspositionen. Das Programm wird in 2024 fortgesetzt.

Die Vereinbarkeit von Privatleben und Beruf ist bei uns fest verankert. Seit 2016 sind wir durch das "audit berufundfamilie" zertifiziert. In 2022 haben wir eine weitere Rezertifizierung abgeschlossen, durch die das Zertifikat für weitere drei Jahre bestätigt wurde. Es bestehen bereits viele Maßnahmen, um die Vereinbarkeit von Familie, Freizeit und Beruf zu ermöglichen. Dazu zählen z. B.:

Flexible Arbeitszeitmodelle

Mobiles Arbeiten

Familienservice

Betriebseigene Kinderbetreuung für U3-Kinder

Darüber hinaus entwickeln wir hierfür stetig neue Maßnahmen und passen die bestehenden an. Ein vielfältiges Angebot ist ein wichtiger Beitrag für hoch qualifizierte, engagierte und motivierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. So können Mitarbeitende beispielsweise flexibel mit ihrem Arbeitszeitkonto agieren und Freizeittage kaufen. Auch haben wir Anfang Dezember eine arbeitgeberfinanzierte betriebliche Krankenzusatzversicherung eingeführt. Die Mitarbeitenden haben die Möglichkeit, eine Grundleistung zu erweitern und/oder weitere Familienangehörige mitzuversichern.

Eine systematische Risikoanalyse für das Kriterium "Chancengleichheit" existiert nicht, da wir bisher hierfür keinen Bedarf gesehen haben. Dies wird fortlaufend von uns hinterfragt. Ebenso werden wir im Rahmen der Wesentlichkeitsanalyse 2024 prüfen, wie konkrete Ziele für die Zukunft formuliert werden können.

[SJ1]Fehler korrigiert aus 2022

16. Qualifizierung

Das Unternehmen legt offen, welche Ziele es gesetzt und welche Maßnahmen es ergriffen hat, um die Beschäftigungsfähigkeit, d. h. die Fähigkeit zur Teilhabe an der Arbeits- und Berufswelt aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, zu fördern und im Hinblick auf die demografische Entwicklung anzupassen, und wo es Risiken sieht.

Insbesondere in der Personalstrategie werden die Ziele und Maßnahmen benannt, die uns darin unterstützen, die Beschäftigungsfähigkeit unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sicherzustellen. Die Entwicklung unserer Personalstrategie 2024 leitet sich aus der Geschäftsstrategie 2024 der Stadtsparkasse Wuppertal ab. Sie dient dazu, durch modernes und nachhaltiges Personalmanagement eine gute Entwicklung unserer Mitarbeitenden und richtige personalwirtschaftliche Maßnahmen im Sinne der Geschäftsstrategie umzusetzen. Dabei handelt es sich um eine dauerhafte und fortlaufende Zielsetzung, die nicht endet. Innovation sowie gesunde und kompetente Mitarbeitende sind unsere Zukunft. Unsere Mitarbeitenden sind der Schlüssel zum Erfolg und das Gesicht unserer Sparkasse. Der Auftrag, unsere Kunden zu versorgen, ist eine Aufgabe im Team, zu der jeder einzelne Mitarbeitende unseres Hauses einen Beitrag leistet. Deshalb will unsere Sparkasse passende Mitarbeitende gewinnen und die individuellen Kompetenzen jedes Einzelnen erkennen sowie funktionsbezogen entwickeln. Durch eine gesunde Arbeitswelt soll die Leistungsfähigkeit gesteigert und die Wirksamkeit unserer Zusammenarbeit kontinuierlich verbessert werden. Dabei messen wir unseren Führungskräften eine Schlüsselrolle bei, denn sie vermitteln allen Mitarbeitenden den Sinn und Zweck ihres Handelns. Ein gemeinsam getragenes Verständnis innerhalb der Führungskräfte über die Ziele der Strategie steht dabei genauso im Mittelpunkt wie die Übersetzung in unser tägliches Handeln. Denn nur, wenn unsere Mitarbeitenden den Sinn und Zweck ihrer Arbeit erkennen und sich mit den Zielen unserer Sparkasse identifizieren und ihre Arbeit folglich gerne und gut machen, sind sie erfolgreich. In den "Corona"-Jahren 2020 bis 2022 haben wir sämtliche Formate digitalisiert, sodass viele bestehende Weiterbildungen so gut wie möglich fortgeführt werden konnten. Die Einführung von Skype for Business für alle Mitarbeitenden ging damit einher. Die Arbeitsweise digitalisiert sich zunehmend.

In 2023 konnten wir neben dem digitalen Format auch wieder, je nach Passung, Präsenztermine anbieten. Wir als Sparkasse schützen und fördern aktiv die Gesundheit unserer Beschäftigten (s. Kriterium 15 "Chancengerechtigkeit"). Dazu bieten wir vielfältige gesundheitsfördernde Angebote an, wie z. B.:

Beratungsangebote bei psychosomatischen Belastungen und Erkrankungen

Impfaktionen

Gesundheitstipps und Kooperationsangebote mit lokalen Gesundheitsanbietern auf der explizit dafür eingerichteten Plattform "machtfit",

Sportangebote der Betriebssportgemeinschaft in insgesamt 20 unterschiedlichen Sparten,

Kostenlose Augenuntersuchungen für Bildschirmarbeitsplatzbrillen, deren Finanzierung die Sparkasse trägt,

Beratungsservice, der allen Beschäftigten bei beruflichen oder privaten Problemen zur Verfügung steht (z. B. Pflegebedürftigkeit in der Familie),

Angebot eines vielfältigen, gesunden Mittagessens in der Kantine, bezuschusst durch die Arbeitgeberin.

Darüber hinaus schaffen Regelungen zur Wiedereingliederung von Langzeitkranken, zum Umgang mit Suchterkrankungen und zur Überfallprävention und -nachsorge weitere wichtige Rahmenbedingungen für die Gesundheit unserer Beschäftigten. Bei allen unseren Qualifizierungsmaßnahmen lassen wir uns nicht von den quantitativen Zahlen lenken - die Qualität steht klar im Vordergrund.

Eine systematische Risikoanalyse existiert bislang nicht, da wir bisher hierfür keinen Bedarf gesehen haben. Dies wird fortlaufend von uns hinterfragt. Einzelne Risiken, wie z. B. die Herausforderung einer notwendigen Qualifizierung unserer Mitarbeitenden aufgrund steigender regulatorischer Anforderungen in unserem Geschäftsfeld sowie den drohenden Fachkräftemangel, haben wir erkannt. Wir begegnen diesen Risiken durch regelmäßige Schulungen und Seminare der Beschäftigten, um sie in die Lage zu versetzen, ihre jeweiligen Tätigkeiten mit dem erforderlichen Fachwissen durchzuführen. Wir haben persönliche Kompetenzen definiert, die unsere Mitarbeitenden brauchen, um ihre Beschäftigungsfähigkeit sicherzustellen. Neben den Kompetenzen wurde die Gestaltung einer gesunden Arbeitswelt in unsere strategischen Ziele integriert. Die strategische Ausrichtung macht sich in den Kennzahlen bemerkbar, die wir seit 2019 reporten. Die Kennzahlen werden dynamisch angepasst.

Die genannten Aspekte sind auch in unserer Geschäfts- und Personalstrategie 2024 verankert. Die bestehenden Strategien wurden zuletzt Ende 2021 weiterentwickelt. Die Zielerreichung lässt sich dynamisch anhand der genannten Kennzahlen ablesen.

Leistungsindikatoren zu den Kriterien 14 bis 16

Leistungsindikator GRI SRS-403-9: Arbeitsbedingte Verletzungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Für alle Angestellten:

i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Verletzungen;
ii. Anzahl und Rate arbeitsbedingter Verletzungen mit schweren Folgen (mit Ausnahme von Todesfällen);
iii. Anzahl und Rate der dokumentierbaren arbeitsbedingten Verletzungen;
iv. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Verletzungen;
v. Anzahl der gearbeiteten Stunden.

b. Für alle Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden:

i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Verletzungen;
ii. Anzahl und Rate arbeitsbedingter Verletzungen mit schweren Folgen (mit Ausnahme von Todesfällen);
iii. Anzahl und Rate der dokumentierbaren arbeitsbedingten Verletzungen;
iv. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Verletzungen;
v. Anzahl der gearbeiteten Stunden.

Die Punkte c-g des Indikators SRS 403-9 können Sie entsprechend GRI entnehmen und an dieser Stelle freiwillig berichten.

Leistungsindikator GRI SRS-403-10: Arbeitsbedingte Erkrankungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Für alle Angestellten:

i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Erkrankungen;
ii. Anzahl der dokumentierbaren arbeitsbedingten Erkrankungen;
iii. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Erkrankungen;

b. Für alle Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden:

i. Anzahl der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Erkrankungen;
ii. Anzahl der dokumentierbaren arbeitsbedingten Erkrankungen;
iii. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Erkrankungen.

Die Punkte c-e des Indikators SRS 403-10 können Sie entsprechend GRI entnehmen und an dieser Stelle freiwillig berichten.

In 2023 wurde insgesamt ein Wege- und Arbeitsunfall gemeldet. Die Gesundheitsquote liegt zum 31.12.2023 bei 90,12 %. Im Berichtsjahr gab es keine arbeitsbedingten Todesfälle. Kenntnisse über arbeitsbedingte Erkrankungen unserer Mitarbeitenden haben wir nicht. Im Jahr 2020 wurde die Dokumentation der Erste-Hilfe-Leistungen (Meldeblock) nach den Regeln der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) zentralisiert. Somit können wir erstmalig und ab sofort fortlaufend über die Anzahl berichten. Im Zeitraum vom 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2023 gab es 53 Meldungen.

Leistungsindikator GRI SRS-403-4: Mitarbeiterbeteiligung zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
Die berichtende Organisation muss für Angestellte, und Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden, folgende Informationen offenlegen:

a. Eine Beschreibung der Verfahren zur Mitarbeiterbeteiligung und Konsultation bei der Entwicklung, Umsetzung und Leistungsbewertung des Managementsystems für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz und zur Bereitstellung des Zugriffs auf sowie zur Kommunikation von relevanten Informationen zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gegenüber den Mitarbeitern.

b. Wenn es formelle Arbeitgeber-Mitarbeiter-Ausschüsse für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gibt, eine Beschreibung ihrer Zuständigkeiten, der Häufigkeit der Treffen, der Entscheidungsgewalt und, ob und gegebenenfalls warum Mitarbeiter in diesen Ausschüssen nicht vertreten sind.

ie Stadtsparkasse Wuppertal regelt diverse Gesundheits- und Sicherheitsthemen über das gesetzliche und tarifrechtliche Maß hinaus in verschiedenen Dienstvereinbarungen, wie z. B.:

Dienstvereinbarung Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)

Inklusionsvereinbarung

Dienstvereinbarung Variable Arbeitszeit

Dienstvereinbarung Flexibilität der Arbeitszeit,

Dienstvereinbarung gegen den Suchtmittelmissbrauch

Dienstvereinbarung zum mobilen Arbeiten

Vereinbarung zur Betreuung Überfallbetroffener

Grundsatzerklärung zum Gesundheitsmanagement der Stadtsparkasse Wuppertal

Vereinbarung zur Unterstützung bei psychischen Belastungssituationen

Übertragung von Unternehmerpflichten

Im Bereich Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit (ASA) werden die nötigen Regelungen über den Arbeitsschutzausschuss beschlossen, an dem ebenfalls die Arbeitnehmervertretung und die Schwerbehindertenvertretung beteiligt sind. Die Sitzungen finden einmal im Quartal statt. Der ASA übernimmt eine überwiegend koordinierende Aufgabe. Wir beschäftigen sowohl einen eigenen Betriebsarzt als auch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit. Diese führen an allen Standorten regelmäßige Vor-Ort-Begehungen durch. Wie im Arbeitssicherheitsgesetz vorgeschrieben, finden hierzu regelmäßig Sitzungen statt. Für die (mobile) ergonomische Arbeitsplatzgestaltung steht unseren Mitarbeitenden ein Erklärvideo zur Verfügung. Der Arbeitskreis Gesundheit unter Beteiligung der Arbeitnehmervertretung und der Schwerbehindertenvertretung koordiniert alle Maßnahmen. Die Personalressourcen im Betrieblichen Gesundheitsmanagement werden dynamisch ausgebaut. Dadurch möchten wir die Partizipation unserer Mitarbeitenden erhöhen (z. B. Implementierung von Gesundheitsbotschaftern).

Leistungsindikator GRI SRS-404-1 (siehe G4-LA9): Stundenzahl der Aus- und Weiterbildungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. durchschnittliche Stundenzahl, die die Angestellten einer Organisation während des Berichtszeitraums für die Aus- und Weiterbildung aufgewendet haben, aufgeschlüsselt nach:

i. Geschlecht;
ii. Angestelltenkategorie.

Die folgende Tabelle zeigt die durchschnittliche jährliche Stundenzahl für Aus- und Weiterbildung:

2019 2020 2021 2022 2023
Auszubildende (weiblich) ca. 312 Stunden ca. 358 Stunden ca. 406 Stunden ca. 289 Stunden ca. 263
Auszubildende (männlich) ca. 364 Stunden ca. 309 Stunden ca. 425 Stunden ca. 278 Stunden ca. 282
Mitarbeitende (weiblich) ca. 11,5 Stunden ca. 5 Stunden ca. 8,5 Stunden ca. 10,5 Stunden ca. 8
Mitarbeitende (männlich) ca. 18,5 Stunden ca. 6,5 Stunden ca. 10,5 Stunden ca. 17 Stunden ca. 10

Um die Kompetenzen unserer Mitarbeitenden zu fördern, konnten wir im Zeitraum vom 1. Oktober 2022 bis 30. September 2023 einen starken Anstieg im Vergleich zum Vorjahr auf 711 Seminarangeboten und Coachings verzeichnen, die von unseren Mitarbeitenden in Anspruch genommen wurden. Dies ist auf den Einsatz von 4 Coaches im Rahmen der Veränderung der Filialstruktur und viele Onboardingschulungen begleitend zu den Neueinstellungen zurückzuführen.

Die Übernahmequote unserer Auszubildenden liegt 2023 bei 94,6 %. Von 37 Auszubildenden haben 35 Auszubildende ein Übernahmeangebot erhalten.

Zum Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit unserer Mitarbeitenden wurden in der Zeit vom 31. Dezember 2022 bis zum 31. Dezember 2023 insgesamt 165 schriftliche Beurteilungen durchgeführt. Bei einer Zielgruppe von allen Mitarbeitenden bis 55 Jahre und ohne Auszubildende (diese erhalten alle drei Monate von ihrer Einsatzstelle eine Beurteilung) entspricht dies einer Quote von 23,0 %. Durch eine regelmäßige Unterweisung unserer Mitarbeitenden stellen wir den Wissenstransfer zu folgenden Themen sicher:

Inhalte der Unfallverhütungsvorschrift (UVV) Kassen sowie des Notfallhandbuches nach MaRisk sowie weiterer Kontrollvorschriften

Inhalte der Dienstanweisung und der UVV "Grundsätze der Prävention" sowie Inhalte der Richtlinien Bildschirmarbeitsplätze, Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz, Geldwäschegesetz, Datenschutz und Informationssicherheit

Die Mitarbeitenden müssen durch Unterschrift die Teilnahme an den Unterweisungen dokumentieren. Die Innenrevision prüft die Vollständigkeit in den Einheiten individuell.

Leistungsindikator GRI SRS-405-1: Diversität
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Prozentsatz der Personen in den Kontrollorganen einer Organisation in jeder der folgenden Diversitätskategorien:

i. Geschlecht;
ii. Altersgruppe: unter 30 Jahre alt, 30-50 Jahre alt, über 50 Jahre alt;
iii. Gegebenenfalls andere Diversitätsindikatoren (wie z. B. Minderheiten oder schutzbedürftige Gruppen).

b. Prozentsatz der Angestellten pro Angestelltenkategorie in jeder der folgenden Diversitätskategorien:

i. Geschlecht;
ii. Altersgruppe: unter 30 Jahre alt, 30-50 Jahre alt, über 50 Jahre alt;
iii. Gegebenenfalls andere Diversitätsindikatoren (wie z. B. Minderheiten oder schutzbedürftige Gruppen).

Die Größe und Zusammensetzung des Verwaltungsrates ist landesrechtlich vorgegeben. Gemäß § 10 Abs. 2 SpkG NW setzt sich der Verwaltungsrat aus dem vorsitzenden Mitglied, neun weiteren sachkundigen Mitgliedern und fünf Dienstkräften der Sparkasse zusammen. Die Besetzung bzw. Wahl des vorsitzenden Mitglieds und der weiteren neun sachkundigen Mitglieder ist Trägerentscheidung und obliegt somit dem Rat der Stadt Wuppertal. Die Dienstkräfte der Sparkasse werden aus einem Vorschlag der Personalversammlung der Sparkasse gewählt. Unser Verwaltungsrat besteht demnach aus 15 ordentlichen Mitgliedern. Von den 15 Mitgliedern sind elf männlich und vier weiblich. Dies entspricht einer Frauenquote von 26,7 %. Fünf Mitglieder sind im Alter von 30 bis 50 Jahren. Zehn Mitglieder sind älter als 50 Jahre. Derzeit ist kein ordentliches Verwaltungsratsmitglied unter 30 Jahre alt.

Am 31. Dezember 2023 hatten wir insgesamt 1.193 Mitarbeitende, die sich wie folgt aufteilen:

Frauen Männer
Anzahl Mitarbeitende 757 436
Altersgruppe unter 30 148 93
Altersgruppe 30 bis 50 259 145
Altersgruppe über 50 350 198
Erste Führungsebene (Vorstand) 0 3
Zweite Führungsebene 4 (20 %) 16
Dritte Führungsebene 31 (41,89 %) 43

Unsere Teilzeitquote liegt bei 36,04 %. Wir beschäftigen Mitarbeitende aus insgesamt 15 verschiedenen Nationalitäten und 121 Mitarbeitende mit einer angezeigten Schwerbehinderung. Im aktuellen Berichtszeitraum haben 84 Mitarbeitende an insgesamt 9.905 Kalendertagen Elternzeit oder anschließenden Sonderurlaub genommen. Unsere durchschnittliche Betriebszugehörigkeit (ohne Azubis) beträgt 19,99 Jahre. 102 Kündigungen haben wir in diesem Jahr erhalten.

Das Verhältnis der Jahresvergütung des höchstbezahlten Mitarbeitenden zum Median der Jahresgesamtvergütung beträgt im Jahr 2023 ohne Berücksichtigung von Zuführungen zur Pensionskasse: 11,66:1.

Leistungsindikator GRI SRS-406-1: Diskriminierungsvorfälle
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtzahl der Diskriminierungsvorfälle während des Berichtszeitraums.

b. Status der Vorfälle und ergriffene Maßnahmen mit Bezug auf die folgenden Punkte:

i. Von der Organisation geprüfter Vorfall;
ii. Umgesetzte Abhilfepläne;
iii. Abhilfepläne, die umgesetzt wurden und deren Ergebnisse im Rahmen eines routinemäßigen internen Managementprüfverfahrens bewertet wurden;
iv. Vorfall ist nicht mehr Gegenstand einer Maßnahme oder Klage.

Im Berichtszeitraum sind uns keine Vorfälle von Diskriminierung bekannt geworden. Die Stadtsparkasse Wuppertal hat eine Beauftragte gemäß dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz benannt, die die Einhaltung des Diskriminierungsverbots überwacht. Bisher mussten keine Abhilfemaßnahmen getroffen werden.

Kriterium 17 zu MENSCHENRECHTEN

17. Menschenrechte

Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Strategien und Zielsetzungen für das Unternehmen und seine Lieferkette ergriffen werden, um zu erreichen, dass Menschenrechte weltweit geachtet und Zwangs- und Kinderarbeit sowie jegliche Form der Ausbeutung verhindert werden. Hierbei ist auch auf Ergebnisse der Maßnahmen und etwaige Risiken einzugehen.

Die Achtung der Menschenrechte sowie die Verhinderung von Zwangs- und Kinderarbeit sind für uns sowohl im Betrieb als auch im Geschäft unserer Sparkasse Grundvoraussetzungen. Wir haben 2019 am Monitoring zum Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) der Bundesregierung teilgenommen und im Zuge dessen berichtet, wie wir unserer im NAP verankerten Sorgfaltspflicht nachkommen. Dies belegt auch das Ergebnis des imug Quick Check Nachhaltigkeit, der u. a. die ILO-Kernarbeitsnormen berücksichtigt. Details zum Ergebnis sind dem Leistungsindikator des Kriteriums 10 "Innovations- und Produktmanagement" zu entnehmen.

Wir erwarten von unseren Zulieferern, dass sie die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte sowie die Europäische Menschenrechtskonvention anerkennen und zudem die Grundprinzipien der Internationalen Arbeitsorganisation beachten. Seit Einführung des Mindestlohngesetzes legen wir überdies ein besonderes Augenmerk auf die Beachtung der geltenden Vorschriften dieses Gesetzes. Wir fordern unsere Lieferanten und Dienstleister dazu auf, ernsthafte Anstrengungen zu unternehmen, um die aufgezeigten ethischen Grundsätze und Anforderungen zu achten und zu erfüllen. Deshalb erwarten wir seit 2018 von unseren Partnerinnen und Partnern die Unterzeichnung einer Verpflichtungserklärung, um diese Erwartungshaltung deutlich zu machen. Diese "Ethikrichtlinie" beinhaltet folgende Themen: Menschen- und Arbeitsrechte, Einhaltung von Gesetzen, Vermeidung von Bestechung und Korruption, Nachhaltigkeit und Umweltschutz, Arbeitsschutz und faire Entlohnung. Die ILO-Kernarbeitsnormen werden darin bislang nicht explizit benannt. Um die Bedeutung dessen zu erhöhen, wurde 2019 per Vorstandsbeschluss festgelegt, dass unsere Ethikrichtlinie fester Bestandteil aller Aufträge ist. Als Finanzinstitut mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden fallen wir außerdem ab 2024 in den Anwendungsbereich des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG). Zur Umsetzung der neuen gesetzlichen Anforderungen haben wir noch im Jahr 2023 ein Projekt aufgesetzt. Unser Anspruch ist es, die in 2024 geltenden Normen zu erfüllen. Darüber hinaus ist in der Stadtsparkasse Wuppertal ein gesetzlich vorgeschriebenes Verfahren zur Bearbeitung von Beschwerden implementiert. Es handelt sich um ein öffentliches Verfahren, zu dem alle potenziell betroffenen Stakeholder Zugang haben. Wenn das Anliegen abgelehnt wurde oder nur teilweise gelöst werden konnte, hat der Betroffene die Möglichkeit, das Anliegen durch die übergeordnete Schlichtungsstelle des Deutschen Sparkassen- und Giroverbands e. V. neutral bewerten zu lassen. Wir stellen sicher, dass der Mechanismus fair, transparent, ausgewogen und berechenbar ist, indem durch das dezentrale Beschwerdemanagement in allen Vertriebseinheiten sowie durch das zentrale Qualitätsmanagement der Mechanismus für alle potenziellen Anspruchsgruppen transparent ist. Die Effektivität des Beschwerdemechanismus wird durch ein monatliches Reporting der vorliegenden Beschwerden und Lobe überprüft. Für die Wiedergutmachung potenziell entstehender Schäden wird zwischen Schadensregulierung und kulanter Regelung unterschieden. Entstandene Schäden werden rechtlich geprüft und in Zusammenarbeit mit Juristen und Beratern bearbeitet und beantwortet. Der Umfang einer Wiedergutmachung aus Kulanz obliegt den jeweiligen Kompetenzträgerinnen und Kompetenzträgern. Darüber hinaus geben wir unseren Kundinnen und Kunden Leistungsversprechen in Bezug auf Pünktlichkeit, Erreichbarkeit und Freundlichkeit. Halten wir unsere Versprechen nicht, erhält die Kundin oder der Kunde eine angemessene Entschädigung. Es gibt keine wesentlichen Risiken in Bezug auf Menschenrechtsbelange, die mit unserer Geschäftstätigkeit und unseren Geschäftsbeziehungen, Produkten oder Dienstleistungen verknüpft sind. Mit der Umsetzung des LkSG werden wir die im gesetzlichen Rahmen erforderlichen Risikoanalysen in unserer Lieferkette und im eigenen Geschäftsbereich sowie die zugehörigen, ggf. erforderlichen Präventions- und Abhilfemaßnahmen durchführen und so die weitere Verhinderung von Menschenrechtsverletzungen sicherstellen. Im Zuge dessen werden wir auch überprüfen, inwiefern wir das bisherige konzeptionelle Vorgehen anpassen müssen.

Erklärung im Sinne des NAP Wirtschaft und Menschenrechte

1. Grundsatzerklärung zur Achtung der Menschenrechte

a. ) Berichten Sie, ob Ihr Unternehmen über eine eigene Unternehmensrichtlinie zur Achtung der Menschenrechte verfügt und ob diese Richtlinie die ILO-Kernarbeitsnormen umfasst.

b. ) Hat die Unternehmensleitung die Grundsatzerklärung verabschiedet?

c. ) Beschreiben Sie die interne und externe Kommunikation Ihres Unternehmens zur Grundsatzerklärung.

d. ) Auf welcher Ebene ist die Verantwortung für menschenrechtliche Belange verankert? (CSR-RUG Checkliste 1b)

e. ) Welche Reichweite hat die Richtlinie (welche Standorte, auch Tochterunternehmen etc.)

In der vom Vorstand festgelegten Geschäftsstrategie 2024 wird u. a. auch unsere soziale Verantwortung beschrieben und definiert. Das verantwortliche Verhalten und Wirtschaften unserer Sparkasse berücksichtigt auch menschenrechtliches Verhalten.

Seit 2018 existiert bei der Sparkasse eine "Ethikrichtlinie", die unsere Lieferanten und Dienstleister von uns erhalten, mit der Bitte, diese zu unterzeichnen und sich zu unseren Grundsätzen zu bekennen. Dies haben wir weiter beibehalten. Die ILO-Kernarbeitsnormen werden darin weiterhin nicht explizit benannt. Um die Bedeutung dessen zu erhöhen, wurde bereits 2019 per Vorstandsbeschluss festgelegt, dass unsere Ethikrichtlinie fester Bestandteil aller Aufträge ist. Da es sich um eine Grundvoraussetzung für unsere Arbeit handelt, ist sie durch unsere Geschäftsführung verankert. Im Jahr 2023 wurde zudem ein "Beauftragter für Lieferketten-Compliance" benannt, der die Umsetzung der menschen- und umweltrechtlichen Sorgfaltspflichten im Rahmen des LkSG, die ab 2024 für die Stadtsparkasse Wuppertal gelten, sicherstellen soll. Die Stadtsparkasse Wuppertal ist ein örtlich agierendes Unternehmen. Tochterunternehmen und "Sub"-Standorte bestehen nicht.

2. Verfahren zur Ermittlung tatsächlicher und potenziell nachteiliger Auswirkungen auf die Menschenrechte

a. ) Berichten Sie, ob und wie Ihr Unternehmen menschenrechtliche Risiken analysiert (durch Ihre Geschäftstätigkeit, durch Geschäftsbeziehungen, durch Produkte und Dienstleistungen, an Standorten, durch politische Rahmenbedingungen) (Kriterium 17, Checkliste Aspekt 4)

b. ) Werden besonders schutzbedürftige Personengruppen in die Risikobetrachtung mit einbezogen?

c. ) Wie hoch werden die menschenrechtlichen Risiken und die eigenen Einflussmöglichkeiten diesen zu begegnen eingeschätzt?

d. ) Wie werden menschenrechtliche Risiken in das Risikomanagement Ihres Unternehmens integriert?

Wir sind im Aufbau eines Registers, in dem die Lieferanten und Dienstleister aufgeführt sind, die unsere "Ethikrichtlinie" unterzeichnet haben. Wir behalten uns grundsätzlich das Recht vor, die Umsetzung der vereinbarten ethischen Grundsätze zu prüfen. Zur Umsetzung der ab 2024 für uns geltenden Anforderungen des LkSG haben wir im Jahr 2023 ein Projekt aufgesetzt. Unsere bereits beschriebene soziale Verantwortung beinhaltet in unserem Verhalten gegenüber internen und externen Kundinnen und Kunden auch besonders schutzbedürftige Personengruppen. Die dafür bestehenden Kontrollmechanismen sind z. B. die Einhaltung von Personalvertretungsgesetzen, des AGG, des SGB IX oder die Zielvereinbarung zur Barrierefreiheit. Es existieren keine weiteren Verfahren zur Ermittlung negativer Auswirkungen auf Menschenrechte. Die Risiken, die sich innerhalb unserer Einflussmöglichkeiten ergeben könnten, werden als gering eingeschätzt.

3. Maßnahmen zur Wirksamkeitskontrolle / Element:
Beschwerdemechanismus

a. ) Gibt es Schulungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu Menschenrechten?

b. ) Berichten Sie, ob und wie die Einhaltung von Menschenrechten geprüft wird.

c. ) Beschreiben Sie interne Beschwerdemechanismen und klare Zuständigkeiten im Unternehmen oder erläutern Sie, wie der Zugang zu externen Beschwerdeverfahren sichergestellt wird.

d. ) Gelten Whistle-Blowing-Mechanismen auch für Zulieferer?

Wir haben ein internes Beschwerdemanagement implementiert und etabliert. Darüber hinaus besteht auch die Möglichkeit der Anrufung einer externen Schlichtungsstelle beim Rheinischen Sparkassen- und Giroverband. Die Mitarbeitenden werden mindestens einmal im Jahr über die Führungskräfte auf die geltenden Regelungen und die "Ethikrichtlinie" hingewiesen und für das Thema sensibilisiert.

Als Finanzinstitut mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden fallen wir ab 2024 in den Anwendungsbereich des LkSG. Zu den dann geltenden Normen wurden die Mitarbeitenden bereits Ende 2023 umfassend informiert. Schulungen sind im Rahmen des Umsetzungsprojektes zur Erfüllung des LkSG geplant. Das eingerichtete Beschwerdeverfahren wird öffentlich auf der Internetseite Stadtsparkasse zugänglich sein.

4. Menschenrechtliche Sorgfaltspflicht in der Wertschöpfungskette

a. ) Gibt es einen Verhaltenskodex für zuliefernde Unternehmen, der die vier ILO-Kernarbeitsnormen umfasst?

b. ) Berichten Sie, ob und wie eine Prüfung von menschenrechtlichen Risiken vor dem Eingehen einer Geschäftspartnerschaft durchgeführt wird.

c. ) Werden zuliefernde Unternehmen zu Menschenrechten geschult?

d. ) Mit welchen Prozessen stellt Ihr Unternehmen die Einhaltung von Menschenrechten bei zuliefernden Unternehmen sicher?

e. ) Ergreifen Sie (gemeinsam mit zuliefernden Unternehmen) Maßnahmen im Konfliktfall oder kooperieren Sie mit weiteren Akteuren? Wenn ja: welchen?

f. ) Welche Konzepte gibt es zur Wiedergutmachung? Berichten Sie über Fälle im Berichtszeitraum.

Seit 2018 existiert bei der Sparkasse eine "Ethikrichtlinie", die unsere Lieferanten und Dienstleister von uns erhalten, mit der Bitte, diese zu unterzeichnen und sich zu unseren Grundsätzen zu bekennen. Die ILO-Kernarbeitsnormen werden darin bislang nicht explizit benannt. Wir halten uns grundsätzlich das Recht vor, die Umsetzung der vereinbarten ethischen Grundsätze zu prüfen. Weitergehende Prozesse, Schulungen und Maßnahmen oder Konzepte zur Wiedergutmachung existieren nicht und sind derzeit nicht geplant. Fälle, in denen gegen menschenrechtliche Sorgfaltspflichten im Jahr 2023 verstoßen wurde, sind uns nicht bekannt.

Leistungsindikatoren zu Kriterium 17

Leistungsindikator GRI SRS-412-3: Auf Menschenrechtsaspekte geprüfte Investitionsvereinbarungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtzahl und Prozentsatz der erheblichen Investitionsvereinbarungen und -verträge, die Menschenrechtsklauseln enthalten oder auf Menschenrechtsaspekte geprüft wurden.

b. Die verwendete Definition für "erhebliche Investitionsvereinbarungen".

Zu diesem Indikator können wir leider weiterhin keine verlässliche Angabe liefern. Die Rücklaufquote zur Erhebung der Verpflichtungserklärung ist zu gering, um eine valide Aussage treffen zu können. Wir arbeiten weiter an einer Verbesserung des Systems und verpflichten zukünftig unsere Lieferanten und Dienstleister, uns zu bestätigen, dass sie die wesentlichen Nachhaltigkeitsstandards einhalten (u. a. Menschenrechtsaspekte). Dies könnte sich in Zukunft - unter Beachtung der Anforderungen aus dem LkSG - eventuell ändern.

Leistungsindikator GRI SRS-412-1: Auf Menschenrechtsaspekte geprüfte Betriebsstätten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtzahl und Prozentsatz der Geschäftsstandorte, an denen eine Prüfung auf Einhaltung der Menschenrechte oder eine menschenrechtliche Folgenabschätzung durchgeführt wurde, aufgeschlüsselt nach Ländern.

Alle 34 Filialen befinden sich in der Bundesrepublik Deutschland in der Stadt Wuppertal. Eine Prüfung im Hinblick auf Menschenrechte oder menschenrechtliche Auswirkungen wird nicht vorgenommen.

Leistungsindikator GRI SRS-414-1: Auf soziale Aspekte geprüfte, neue Lieferanten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Prozentsatz der neuen Lieferanten, die anhand von sozialen Kriterien bewertet wurden.

Zu diesem Indikator können wir leider weiterhin keine verlässliche Angabe liefern. Die Rücklaufquote zur Erhebung der Verpflichtungserklärung ist zu gering, um eine valide Aussage treffen zu können. Wir arbeiten weiter an einer Verbesserung des Systems und verpflichten zukünftig unsere Lieferanten und Dienstleister, uns zu bestätigen, dass sie die wesentlichen Nachhaltigkeitsstandards einhalten (u. a. Menschenrechtsaspekte). Dies könnte sich in Zukunft - unter Beachtung der Anforderungen aus dem LkSG - eventuell ändern.

Leistungsindikator GRI SRS-414-2: Soziale Auswirkungen in der Lieferkette
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Zahl der Lieferanten, die auf soziale Auswirkungen überprüft wurden.

b. Zahl der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen ermittelt wurden.

c. Erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen, die in der Lieferkette ermittelt wurden.

d. Prozentsatz der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen erkannt und infolge der Bewertung Verbesserungen vereinbart wurden.

e. Prozentsatz der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen erkannt wurden und infolgedessen die Geschäftsbeziehung beendet wurde, sowie Gründe für diese Entscheidung.

Negative menschenrechtliche Auswirkungen in der Lieferkette, die von der Stadtsparkasse Wuppertal verursacht wurden, zu denen sie beigetragen hat oder die mit unseren Aktivitäten, Angeboten oder Dienstleistungen als Folge unserer Beziehungen zu einem Lieferanten in Verbindung stehen, sind uns nicht bekannt. .

Kriterium 18 zu SOZIALES/GEMEINWESEN

18. Gemeinwesen

Das Unternehmen legt offen, wie es zum Gemeinwesen in den Regionen beiträgt, in denen es wesentliche Geschäftstätigkeiten ausübt.

Unsere Vision ist es, dass unsere Arbeit Wert schafft und Nutzen für die Gemeinschaft stiftet. Die mit unserem Gründungsauftrag und unserem sparkassenrechtlichen Unternehmenszweck verbundene primäre Mission ist die bestmögliche geld- und kreditwirtschaftliche Versorgung. Darüber hinaus engagieren wir uns für alles, was das Leben in unserer Stadt gut und lebenswert macht. Diese Zielsetzung leitet sich aus unserem Gründungsgedanken und unserer Geschäftsstrategie ab und wird niemals abgeschlossen sein. Aus diesem Grund existieren hierfür keine Quantifizierung und kein Zeitplan. Die Geschäftsstrategie und Vision unserer Sparkasse legt der Vorstand fest. Eine Überarbeitung erfolgt alle drei Jahre. Der aktuelle Strategiezeitraum reicht bis in das Jahr 2024.

Über die Segmente Spenden und Sponsoring unterstützen wir jedes Jahr vielfältige gemeinnützige Vorhaben aus den Bereichen Soziales, Bildung, Kultur, Sport, Musik sowie Wissenschaft und Forschung. Durch die Errichtung der "Gemeinschaftsstiftung für Wuppertal" und unserer lokalen Spendenplattform www.wirwunder.de/wuppertal verschaffen wir gemeinnützigen Institutionen Wuppertals einen weiteren Zugang zu Finanzierungsmitteln für ihre Projekte. Neben unseren eigenen Aktivitäten als Institution fördern und unterstützen wir dauerhaft das ehrenamtliche Engagement unserer Mitarbeitenden. Eine Vielzahl setzt sich bereits aktiv in ihrer Freizeit für Vereine und Projekte ein und packt tatkräftig mit an. Darüber hinaus liegt uns die ökonomische Bildung am Herzen. Hierzu haben wir vor vielen Jahren den sog. "SchulService" ins Leben gerufen, der für Wuppertaler Schülerinnen und Schüler ein vielfältiges Angebot beinhaltet. Die Durchführung der Jugendsparwochen und des Weltspartages sowie die Begleitung des Planspiels Börse, des Rheinischen Schülerzeitungswettbewerbes und des Planspiels Deutscher Gründerpreis sind nur einige Beispiele für Aktivitäten und Veranstaltungen, die wir regelmäßig anbieten.

Im Jahr 2023 haben wir über das Jahr verteilt über 640 Förderzusagen in einer Gesamthöhe von 4,6 Mio. Euro ausgesprochen. Aus diesem Grund werden wir als erster Ansprechpartner bei Fragen und Wünschen rund um Spenden und Sponsoring geschätzt. Es ist unser Wunsch, dieses Engagement beizubehalten und da, wo es uns möglich ist, bedarfsgerecht auszubauen. Das Anliegen unserer Geschäftsstrategie 2024, den Wohlstand in unserer Stadt zu verbessern, kann nur über ein gut aufgestelltes und nachhaltiges Engagement gestärkt werden. Dazu gehört auch eine systematische Dokumentation des finanziellen Engagements unserer Sparkasse. Eine interne Prüfung findet darüber hinaus nicht statt.

Eine systematische Risikoanalyse existiert nicht und ist zudem nicht angedacht. Die Förderung des Gemeinwesens ist bereits in unserem Gründungsgedanken verankert und lässt für uns keine Risiken erkennen. Seit 2015 verfolgen wir das Ziel, Menschen mit Behinderung erreichbare Angebote bereitzustellen und bisherige Hindernisse abzuschaffen. Aus diesem Grund haben wir die Zielvereinbarung "Barrierefreie Finanzdienstleistungen" unterzeichnet. Folgende Maßnahmen wurden in dem Kontext bereits implementiert: Bewerbertraining für Förderschulen, Praktikumseinsätze für Menschen mit Behinderung, Gehörlosendolmetscher etc. Seit Sommer 2023 setzen wir für einen Jugendlichen eine Fachpraktiker-Büromanagement-Ausbildung um. Damit fördern wir eine inklusive Ausbildung. Des Weiteren werden bei der Errichtung oder dem Umbau sparkasseneigener Gebäude barrierefreie Konzepte berücksichtigt. Praktisch sichtbar wird das z. B. bei der Umsetzung der Kundenversorgung im Bereich Elberfeld (Filiale Döppersberg, BargeldCenter, Beratung am Islandufer).

Nach der Unifiliale (2015) wurde die Filiale Döppersberg (2022) vom Beirat der Menschen mit Behinderung als barrierefrei/-arm abgenommen. Im ersten Quartal 2024 soll sie zusätzlich vom VdK mit einer Plakette zum barrierefreien Bauen ausgezeichnet werden. Seit 2019 existiert in der Personalabteilung eine neue Stelle, die mit der Umsetzung der Barrierefreiheit in unserer Sparkasse beauftragt ist. "Barrierefreiheit" ist Bestandteil der aktuellen Geschäftsstrategie 2024. Unseren Erfolg messen wir hierbei anhand des Ergebnisses der "10-Punkte-Checkliste zur Barrierefreiheit" des Deutschen Sparkassen- und Giroverbands (DSGV). Die Umsetzung der Maßnahmen lassen wir jährlich von den Partnerinnen und Partnern der Zielvereinbarung bewerten und reflektieren. Unsere Partner sind dabei z. B. der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB), kirchliche Institutionen, Sozialverbände, Werkstätten für behinderte Menschen, Förderschulen, Vereine und Verbände der Gehandicapten oder Selbsthilfeorganisationen. Wir stellen so eine subjektive Qualitätssicherung durch die Vertreter der Betroffenen sicher. Die möglichen Aktionen in diesem Jahr wurden vom Beirat und den anderen assoziierten Partnern als sehr positiv wahrgenommen. Der Vorbildcharakter wurde ein weiteres Mal bestätigt. 2022 Jahr wurde die Zielvereinbarung für weitere fünf Jahre verlängert. Auch die Verlängerung wurde den Zielvereinbarungs-Registern zur Veröffentlichung gemeldet. Dies auch vor dem Hintergrund, dass wir das erste Kreditinstitut sind, das sich in das NRW-Zielvereinbarungsregister eingetragen hat. Um eine barrierefreie Stadtgesellschaft nachhaltig zu unterstützen, hat der mit diesem Thema Beauftragte im Ehrenamt seit Anfang 2023 einen stimmberechtigten Sitz im Beirat der Menschen mit Behinderung. Somit erreichen wir eine noch engere Zusammenarbeit von Stadt und Stadtsparkasse in diesem Thema. Mitte 2025 muss lt. Barrierefreiheitsstärkungsgesetz unsere Kundendienstleistung barrierefrei nutzbar sein. Zur Vorbereitung engagiert sich die Sparkasse Wuppertal aktiv im Umsetzungsprojekt des DSGV.

Auch in diesem Jahr wurde der Sollwert der Erfolgskennziffer "Barrierefreiheit" erreicht.

Jahr Sollwert Istwert
2019 65/100 67,5/100
2020 70/100 70/100
2021 72,5/100 72,5/100
2022 75/100 75/100
2023 75/100 75/100

Leistungsindikatoren zu Kriterium 18

Leistungsindikator GRI SRS-201-1: Unmittelbar erzeugter und ausgeschütteter wirtschaftlicher Wert
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. den zeitanteilig abgegrenzten, unmittelbar erzeugten und ausgeschütteten wirtschaftlichen Wert, einschließlich der grundlegenden Komponenten der globalen Tätigkeiten der Organisation, wie nachfolgend aufgeführt. Werden Daten als Einnahmen‑Ausgaben‑Rechnung dargestellt, muss zusätzlich zur Offenlegung folgender grundlegender Komponenten auch die Begründung für diese Entscheidung offengelegt werden:

i. unmittelbar erzeugter wirtschaftlicher Wert: Erlöse;
ii. ausgeschütteter wirtschaftlicher Wert: Betriebskosten, Löhne und Leistungen für Angestellte, Zahlungen an Kapitalgeber, nach Ländern aufgeschlüsselte Zahlungen an den Staat und Investitionen auf kommunaler Ebene;
iii. beibehaltener wirtschaftlicher Wert: "unmittelbar erzeugter wirtschaftlicher Wert" abzüglich des "ausgeschütteten wirtschaftlichen Werts".

b. Der erzeugte und ausgeschüttete wirtschaftliche Wert muss getrennt auf nationaler, regionaler oder Marktebene angegeben werden, wo dies von Bedeutung ist, und es müssen die Kriterien, die für die Bestimmung der Bedeutsamkeit angewandt wurden, genannt werden.

Mit einer Summe von über 4,6 Millionen Euro haben wir im Jahr 2023 vielfältige gemeinnützige Vorhaben durch Spenden- und Sponsoringzahlungen unterstützt. Darüber hinaus schütten wir jährlich einen Teil unseres erwirtschafteten Jahresüberschusses (2022: gut 12,0 Mio. Euro) an unseren Träger, die Stadt Wuppertal, aus. Für 2022 betrug diese Ausschüttung nach Abzug von Steuern 2,5 Millionen Euro. Die Ausschüttung für das Jahr 2023 wird erst nach Feststellung des Jahresabschlusses und Billigung des Lageberichtes Mitte Juni 2024 festgelegt.

Kriterien 19-20 zu COMPLIANCE

19. Politische Einflussnahme

Alle wesentlichen Eingaben bei Gesetzgebungsverfahren, alle Einträge in Lobbylisten, alle wesentlichen Zahlungen von Mitgliedsbeiträgen, alle Zuwendungen an Regierungen sowie alle Spenden an Parteien und Politiker sollen nach Ländern differenziert offengelegt werden.

Wir als Sparkasse sind Mitglied im RSGV. Der RSGV zählt - wie die anderen regionalen Sparkassen und Giroverbände auch - zu den Trägern des DSGV, der als Dachverband die Interessen der Sparkassen-Finanzgruppe und damit auch die Interessen der Stadtsparkasse Wuppertal in bankpolitischen, kreditwirtschaftlichen und aufsichtsrechtlichen Fragen gegenüber den Institutionen des Bundes und der Europäischen Union wahrnimmt.

Details zu unserer Compliance-Kultur werden in Kriterium 20 "Gesetzes- und richtlinienkonformes Verhalten" erläutert. Ein gesondertes Konzept zur Verhinderung politischer Einflussnahme existiert nicht, da wir uns politisch neutral verhalten und grundsätzlich keine Spenden oder sonstigen Zuwendungen an Parteien, Politiker oder Regierungen tätigen. Risiken entstehen für uns somit nicht und müssen auch nicht regelmäßig analysiert werden.

Leistungsindikatoren zu Kriterium 19

Leistungsindikator GRI SRS-415-1: Parteispenden
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Monetären Gesamtwert der Parteispenden in Form von finanziellen Beiträgen und Sachzuwendungen, die direkt oder indirekt von der Organisation geleistet wurden, nach Land und Empfänger/Begünstigtem.

b. Gegebenenfalls wie der monetäre Wert von Sachzuwendungen geschätzt wurde.

Es wurden keine politischen Spenden getätigt.

20. Gesetzes- und richtlinienkonformes Verhalten

Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Standards, Systeme und Prozesse zur Vermeidung von rechtswidrigem Verhalten und insbesondere von Korruption existieren, wie sie geprüft werden, welche Ergebnisse hierzu vorliegen und wo Risiken liegen. Es stellt dar, wie Korruption und andere Gesetzesverstöße im Unternehmen verhindert, aufgedeckt und sanktioniert werden.

Die gewissenhafte Einhaltung der gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Regeln (Compliance) sowie ein verantwortungsvoller Umgang mit Risiken aller Art gehören zu den Grundprinzipien unserer Sparkasse. Als öffentlich-rechtliches Institut legen wir größten Wert auf integres Handeln. Wir haben uns zum Ziel gesetzt, Compliance-relevante Verstöße zu vermeiden und die Compliance-Kultur in der Stadtsparkasse Wuppertal zu fördern und zu verbessern. Für die operative Umsetzung dieser Regelungen verfügen wir über ein Beauftragtenwesen. Zum Beauftragtenwesen gehören u. a. die folgenden Themenfelder:

Datenschutz

Geldwäsche- und Fraud-Prävention

Wertpapier-Compliance

Informationssicherheit und Notfallmanagement

Die Compliancefunktion nach MaRisk

Ein fristgerecht eingerichtetes Hinweisgebersystem (Whistleblowing)

Die Beauftragten wachen darüber, dass die rechtlichen und internen Regelungen eingehalten werden. Des Weiteren unterstützen und beraten die Beauftragten den Vorstand bei der Einhaltung rechtlicher Vorgaben. Die Beauftragten berichten sowohl jährlich als auch anlassbezogen an den Vorstand. Die Informationen werden zusätzlich an die Interne Revision und den Verwaltungsrat weitergeleitet. Wir besitzen interne Richtlinien und Anweisungen zu den vorgenannten Themen, die von allen Mitarbeitenden beachtet werden müssen. Regelmäßige Schulungen stellen sicher, dass die festgelegten Regeln und Maßnahmen in unserer Sparkasse gelebt werden. Für das Jahr 2023 erreichten wir so unser Ziel einer stabilen Compliance-Kultur, da uns keine Korruptionsfälle oder Bußgeldstrafen bekannt sind (s. nachfolgende Leistungsindikatoren). Die Stadtsparkasse Wuppertal überwacht intern Compliance-relevante Sachverhalte mittels einer jährlichen Gefährdungsanalyse gem. den MaRisk-Anforderungen. Dabei werden Compliance-Risiken in Bezug auf Verbraucherschutzvorgaben (im engeren und weiteren Sinne) sowie darüber hinausgehende gesetzliche Regelungen und Vorgaben, die von der Sparkasse einzuhalten sind, betrachtet. Die für die Sparkasse als wesentlich identifizierten Handlungsfelder stehen im Weiteren unter besonderer Beobachtung der Compliance-Funktion und werden einer laufenden Überwachung unterzogen. Es sind bislang keine wesentlichen Risiken identifiziert, die sich negativ auf die Bekämpfung von Korruption und Bestechung auswirken und innerhalb der nicht finanziellen Berichterstattung offengelegt werden müssten

Leistungsindikatoren zu Kriterium 20

Leistungsindikator GRI SRS-205-1: Auf Korruptionsrisiken geprüfte Betriebsstätten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtzahl und Prozentsatz der Betriebsstätten, die auf Korruptionsrisiken geprüft wurden.

b. Erhebliche Korruptionsrisiken, die im Rahmen der Risikobewertung ermittelt wurden.

Die Interne Revision hat im Berichtszeitraum alle Betriebsstätten (Anzahl der Geschäftsstellen im Geschäftsjahr 2023 insgesamt 34 Stück) in ihre Prüfung auf Korruptionsrisiken einbezogen. Für das Jahr 2023 existierten keine Compliance-relevanten Verstöße. Das Potenzial für Korruptionsvorfälle stufen wir intern als gering ein und gründen diese Einschätzung auf ein funktionsfähiges internes Kontrollsystem und die restriktiven gesetzlichen Vorgaben im Bankenwesen. Darüber hinaus existieren Dienstvereinbarungen hinsichtlich Belohnungen, Geschenken und sonstigen Vergünstigungen/Zuwendungen.

Leistungsindikator GRI SRS-205-3: Korruptionsvorfälle
Die berichtende Organisation muss über folgende Informationen berichten:

a. Gesamtzahl und Art der bestätigten Korruptionsvorfälle.

b. Gesamtzahl der bestätigten Vorfälle, in denen Angestellte aufgrund von Korruption entlassen oder abgemahnt wurden.

c. Gesamtzahl der bestätigten Vorfälle, in denen Verträge mit Geschäftspartnern aufgrund von Verstößen im Zusammenhang mit Korruption gekündigt oder nicht verlängert wurden.

d. Öffentliche rechtliche Verfahren im Zusammenhang mit Korruption, die im Berichtszeitraum gegen die Organisation oder deren Angestellte eingeleitet wurden, sowie die Ergebnisse dieser Verfahren.

Es ist kein Korruptionsfall bekannt.

Leistungsindikator GRI SRS-419-1: Nichteinhaltung von Gesetzen und Vorschriften
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Erhebliche Bußgelder und nicht-monetäre Sanktionen aufgrund von Nichteinhaltung von Gesetzen und/oder Vorschriften im sozialen und wirtschaftlichen Bereich, und zwar:

i. Gesamtgeldwert erheblicher Bußgelder;
ii. Gesamtanzahl nicht-monetärer Sanktionen;
iii. Fälle, die im Rahmen von Streitbeilegungsverfahren vorgebracht wurden.

b. Wenn die Organisation keinen Fall von Nichteinhaltung der Gesetze und/oder Vorschriften ermittelt hat, reicht eine kurze Erklärung über diese Tatsache aus.

c. Der Kontext, in dem erhebliche Bußgelder und nicht-monetäre Sanktionen auferlegt wurden.

Es wurden keine Bußgelder oder nicht monetäre Strafen wegen Nichteinhaltung von Gesetzen und Vorschriften verhängt.

0. Überblick über die von Kreditinstituten nach Artikel 8 der Taxonomieverordnung offenzulegenden KPI

Gesamte ökologisch
nachhaltige

Vermögenswerte
KPI (****) KPI (*****) % Erfassung (an den
Gesamtaktiva) (***)
% der Vermögenswerte, die
nicht in den Zähler der GAR
einbezogen werden
(Artikel 7 Absätze 2 und 3
sowie Anhang V
Abschnitt 1.1.2)
Haupt-KPI Bestand Grüne Aktiva-Quote (GAR) 10 0,12 0,14 0,12 41,71
% der Vermögenswerte, die
nicht in den Nenner der GAR
einbezogen werden (Artikel 7
Absatz 1 und Anhang V
Abschnitt 1.2.4)
Haupt-KPI Bestand Grüne Aktiva-Quote (GAR) 2,94
Gesamte ökologisch nachhaltige
Tätigkeiten
KPI KPI % Erfassung (an den
Gesamtaktiva)
% der Vermögenswerte, die
nicht in den Zähler der GAR
einbezogen werden
(Artikel 7 Absätze 2 und 3
sowie Anhang V
Abschnitt 1.1.2)
Zusätzliche KPI GAR (Zuflüsse) 3 0,37 0,37 59,08 40,58
Handelsbuch (*) 0 0 0
Finanzgarantien 0 0 0
Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) 0 0 0
Gebühren- und Provisionserträge (**)
% der Vermögenswerte, die
nicht in den Nenner der GAR
einbezogen werden (Artikel 7
Absatz 1 und Anhang V
Abschnitt 1.2.4)
Zusätzliche KPI GAR (Zuflüsse) 0,84
Handelsbuch (*)
Finanzgarantien
Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management)
Gebühren- und Provisionserträge (**)

(*) Für Kreditinstitute, die die Bedingungen von Artikel 94 Absatz 1 oder Artikel 325a Absatz 1 der Kapitaladäquanzverordnung nicht erfüllen
(**) Gebühren- und Provisionserträge aus anderen Dienstleistungen als Kreditvergabe und AuM
Die Institute legen für diese KPI zukunftsgerichtete Informationen offen, einschließlich Informationen in Form von Zielen, zusammen mit relevanten Erläuterungen zur angewandten Methodik.
(***) % der für den KPI erfassten Vermögenswerte im Verhältnis zu den Gesamtaktiva der Banken
(****) basierend auf dem Umsatz-KPI der Gegenpartei
(*****) basiert auf dem CapEx-KPI der Gegenpartei, außer für das Kreditgeschäft; für das allgemeine Kreditgeschäft wird der Umsatz-KPI verwendet

1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis CapEx

a b c d e f
Offenlegungsstichtag T
Klimaschutz (CCM)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig)
Mio. EUR Gesamt
[brutto]-buchwert
Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse Davon Übergangstätigkeiten Davon ermöglichende Tätigkeiten
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind 4.580 638 11 0 0 2
2 Finanzunternehmen 502 23 0 0 0 0
3 Kreditinstitute 292 23 0 0 0 0
4 Darlehen und Kredite 272 22 0 0 0 0
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 20 1 0 0 0 0
6 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0 0
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften 209 0 0 0 0 0
8 davon Wertpapierfirmen 0 0 0 0 0 0
9 Darlehen und Kredite 0 0 0 0 0 0
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0 0 0
11 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0 0
12 davon Verwaltungsgesellschaften 0 0 0 0 0 0
13 Darlehen und Kredite 0 0 0 0 0 0
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0 0 0
15 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0 0
16 davon Versicherungsunternehmen 0 0 0 0 0 0
17 Darlehen und Kredite 0 0 0 0 0 0
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0 0 0
19 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0 0
20 Nicht-Finanzunternehmen 324 13 2 0 0 2
21 Darlehen und Kredite 324 13 2 0 0 2
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0 0 0
23 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0 0
24 Private Haushalte 3.400 602 9 0 0 0
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite 2.704 451 7 0 0 0
26 davon Gebäudesanierungskredite 151 151 2 0 0 0
27 davon Kfz-Kredite 0 0 0 0 0 0
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 354 0 0 0 0 0
29 Wohnraumfinanzierung 0 0 0 0 0 0
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 354 0 0 0 0 0
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien 0 0 0 0 0 0
32 Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten) 3.451 0 0 0 0 0
33 Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen 2.584
34 KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe 2.548
35 Darlehen und Kredite 2.142
36 davon durch Gewerbeimmobilien besicherte 880
37 davon Gebäudesanierungskredite 34
38 Schuldverschreibungen 343
39 Eigenkapitalinstrumente 63
40 Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegen 36
41 Darlehen und Kredite 16
42 Schuldverschreibungen 20
43 Eigenkapitalinstrumente 0
44 Derivate 10
45 Kurzfristige Interbankenkredite 665
46 Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte 44
47 Sonstige Vermögenswertkategorien (z. B. Unternehmenswert, Waren usw.) 148
48 GAR-Vermögenswerte insgesamt 8.031 638 11 0 0 2
49 Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte 243
50 Zentralstaaten und supranationale Emittenten 189
51 Risikopositionen gegenüber Zentralbanken 54
52 Handelsbuch 0
53 Gesamtaktiva 8.274 638 11 0 0 2
Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller 0 0 0 0 0 0
54 Finanzgarantien 726 0 0 0 0 0
55 Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) 0 0 0 0 0 0
56 Davon Schuldverschreibungen 0 0 0 0 0 0
57 Davon Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0 0 0
g h i j k l
Offenlegungsstichtag T
Anpassung an den Klimawandel (CCA) Wasser- und Meeresressourcen (WTR)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig)
Mio. EUR Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind 0 0 0 0
2 Finanzunternehmen 0 0 0 0
3 Kreditinstitute 0 0 0 0
4 Darlehen und Kredite 0 0 0 0
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0
6 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften 0 0 0 0
8 davon Wertpapierfirmen 0 0 0 0
9 Darlehen und Kredite 0 0 0 0
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0
11 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0
12 davon Verwaltungsgesellschaften 0 0 0 0
13 Darlehen und Kredite 0 0 0 0
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0
15 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0
16 davon Versicherungsunternehmen 0 0 0 0
17 Darlehen und Kredite 0 0 0 0
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0
19 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0
20 Nicht-Finanzunternehmen 0 0 0 0
21 Darlehen und Kredite 0 0 0 0
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0
23 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0
24 Private Haushalte 0 0 0 0
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite 0 0 0 0
26 davon Gebäudesanierungskredite 0 0 0 0
27 davon Kfz-Kredite
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0 0 0 0
29 Wohnraumfinanzierung 0 0 0 0
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0 0 0 0
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien 0 0 0 0
32 Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten) 0 0 0 0
33 Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen
34 KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe
35 Darlehen und Kredite
36 davon durch Gewerbeimmobilien besicherte
37 davon Gebäudesanierungskredite
38 Schuldverschreibungen
39 Eigenkapitalinstrumente
40 Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegen
41 Darlehen und Kredite
42 Schuldverschreibungen
43 Eigenkapitalinstrumente
44 Derivate
45 Kurzfristige Interbankenkredite
46 Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte
47 Sonstige Vermögenswertkategorien (z. B. Unternehmenswert, Waren usw.)
48 GAR-Vermögenswerte insgesamt 0 0 0 0
49 Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte
50 Zentralstaaten und supranationale Emittenten
51 Risikopositionen gegenüber Zentralbanken
52 Handelsbuch
53 Gesamtaktiva 0 0 0 0
Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller 0 0 0 0
54 Finanzgarantien 0 0 0 0
55 Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) 0 0 0 0
56 Davon Schuldverschreibungen 0 0 0 0
57 Davon Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0
m n o p q r
Offenlegungsstichtag T
Wasser- und Meeresressourcen (WTR) Kreislaufwirtschaft (CE)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig)
Mio. EUR Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind
2 Finanzunternehmen
3 Kreditinstitute
4 Darlehen und Kredite
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
6 Eigenkapitalinstrumente
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften
8 davon Wertpapierfirmen
9 Darlehen und Kredite
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
11 Eigenkapitalinstrumente
12 davon Verwaltungsgesellschaften
13 Darlehen und Kredite
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
15 Eigenkapitalinstrumente
16 davon Versicherungsunternehmen
17 Darlehen und Kredite
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
19 Eigenkapitalinstrumente
20 Nicht-Finanzunternehmen
21 Darlehen und Kredite
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
23 Eigenkapitalinstrumente
24 Private Haushalte
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite
26 davon Gebäudesanierungskredite
27 davon Kfz-Kredite
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
29 Wohnraumfinanzierung
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien
32 Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten)
33 Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen
34 KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe
35 Darlehen und Kredite
36 davon durch Gewerbeimmobilien besicherte
37 davon Gebäudesanierungskredite
38 Schuldverschreibungen
39 Eigenkapitalinstrumente
40 Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegen
41 Darlehen und Kredite
42 Schuldverschreibungen
43 Eigenkapitalinstrumente
44 Derivate
45 Kurzfristige Interbankenkredite
46 Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte
47 Sonstige Vermögenswertkategorien (z. B. Unternehmenswert, Waren usw.)
48 GAR-Vermögenswerte insgesamt
49 Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte
50 Zentralstaaten und supranationale Emittenten
51 Risikopositionen gegenüber Zentralbanken
52 Handelsbuch
53 Gesamtaktiva
Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller
54 Finanzgarantien
55 Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management)
56 Davon Schuldverschreibungen
57 Davon Eigenkapitalinstrumente
s t u v w x
Offenlegungsstichtag T
Verschmutzung (PPC) Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig)
Mio. EUR Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind
2 Finanzunternehmen
3 Kreditinstitute
4 Darlehen und Kredite
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
6 Eigenkapitalinstrumente
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften
8 davon Wertpapierfirmen
9 Darlehen und Kredite
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
11 Eigenkapitalinstrumente
12 davon Verwaltungsgesellschaften
13 Darlehen und Kredite
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
15 Eigenkapitalinstrumente
16 davon Versicherungsunternehmen
17 Darlehen und Kredite
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
19 Eigenkapitalinstrumente
20 Nicht-Finanzunternehmen
21 Darlehen und Kredite
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
23 Eigenkapitalinstrumente
24 Private Haushalte
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite
26 davon Gebäudesanierungskredite
27 davon Kfz-Kredite
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
29 Wohnraumfinanzierung
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien
32 Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten)
33 Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen
34 KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe
35 Darlehen und Kredite
36 davon durch Gewerbeimmobilien besicherte
37 davon Gebäudesanierungskredite
38 Schuldverschreibungen
39 Eigenkapitalinstrumente
40 Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegen
41 Darlehen und Kredite
42 Schuldverschreibungen
43 Eigenkapitalinstrumente
44 Derivate
45 Kurzfristige Interbankenkredite
46 Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte
47 Sonstige Vermögenswertkategorien (z. B. Unternehmenswert, Waren usw.)
48 GAR-Vermögenswerte insgesamt
49 Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte
50 Zentralstaaten und supranationale Emittenten
51 Risikopositionen gegenüber Zentralbanken
52 Handelsbuch
53 Gesamtaktiva
Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller
54 Finanzgarantien
55 Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management)
56 Davon Schuldverschreibungen
57 Davon Eigenkapitalinstrumente
z aa ab ac ad ae
Offenlegungsstichtag T
Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig)
Mio. EUR Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten Davon Verwendung der Erlöse Davon Übergangstätigkeiten
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind 638 11 0 0
2 Finanzunternehmen 23 0 0 0
3 Kreditinstitute 23 0 0 0
4 Darlehen und Kredite 22 0 0 0
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 1 0 0 0
6 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften 0 0 0 0
8 davon Wertpapierfirmen 0 0 0 0
9 Darlehen und Kredite 0 0 0 0
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0
11 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0
12 davon Verwaltungsgesellschaften 0 0 0 0
13 Darlehen und Kredite 0 0 0 0
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0
15 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0
16 davon Versicherungsunternehmen 0 0 0 0
17 Darlehen und Kredite 0 0 0 0
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0
19 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0
20 Nicht-Finanzunternehmen 13 2 0 0
21 Darlehen und Kredite 13 2 0 0
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0
23 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0
24 Private Haushalte 602 9 0 0
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite 451 7 0 0
26 davon Gebäudesanierungskredite 151 2 0 0
27 davon Kfz-Kredite 0 0 0 0
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0 0 0 0
29 Wohnraumfinanzierung 0 0 0 0
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0 0 0 0
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien 0 0 0 0
32 Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten) 0 0 0 0
33 Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen
34 KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe
35 Darlehen und Kredite
36 davon durch Gewerbeimmobilien besicherte
37 davon Gebäudesanierungskredite
38 Schuldverschreibungen
39 Eigenkapitalinstrumente
40 Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegen
41 Darlehen und Kredite
42 Schuldverschreibungen
43 Eigenkapitalinstrumente
44 Derivate
45 Kurzfristige Interbankenkredite
46 Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte
47 Sonstige Vermögenswertkategorien (z. B. Unternehmenswert, Waren usw.)
48 GAR-Vermögenswerte insgesamt 638 11 0 0
49 Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte
50 Zentralstaaten und supranationale Emittenten
51 Risikopositionen gegenüber Zentralbanken
52 Handelsbuch
53 Gesamtaktiva 638 11 0 0
Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller 0 0 0 0
54 Finanzgarantien 0 0 0 0
55 Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) 0 0 0 0
56 Davon Schuldverschreibungen 0 0 0 0
57 Davon Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0
af
Offenlegungsstichtag T
GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig)
Mio. EUR Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform)
Davon ermöglichende Tätigkeiten
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind 2
2 Finanzunternehmen 0
3 Kreditinstitute 0
4 Darlehen und Kredite 0
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0
6 Eigenkapitalinstrumente 0
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften 0
8 davon Wertpapierfirmen 0
9 Darlehen und Kredite 0
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0
11 Eigenkapitalinstrumente 0
12 davon Verwaltungsgesellschaften 0
13 Darlehen und Kredite 0
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0
15 Eigenkapitalinstrumente 0
16 davon Versicherungsunternehmen 0
17 Darlehen und Kredite 0
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0
19 Eigenkapitalinstrumente 0
20 Nicht-Finanzunternehmen 2
21 Darlehen und Kredite 2
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0
23 Eigenkapitalinstrumente 0
24 Private Haushalte 0
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite 0
26 davon Gebäudesanierungskredite 0
27 davon Kfz-Kredite 0
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0
29 Wohnraumfinanzierung 0
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien 0
32 Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten) 0
33 Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen
34 KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe
35 Darlehen und Kredite
36 davon durch Gewerbeimmobilien besicherte
37 davon Gebäudesanierungskredite
38 Schuldverschreibungen
39 Eigenkapitalinstrumente
40 Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegen
41 Darlehen und Kredite
42 Schuldverschreibungen
43 Eigenkapitalinstrumente
44 Derivate
45 Kurzfristige Interbankenkredite
46 Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte
47 Sonstige Vermögenswertkategorien (z. B. Unternehmenswert, Waren usw.)
48 GAR-Vermögenswerte insgesamt 2
49 Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte
50 Zentralstaaten und supranationale Emittenten
51 Risikopositionen gegenüber Zentralbanken
52 Handelsbuch
53 Gesamtaktiva 2
Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller 0
54 Finanzgarantien 0
55 Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) 0
56 Davon Schuldverschreibungen 0
57 Davon Eigenkapitalinstrumente 0

1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz

a b c d e f
Offenlegungsstichtag T
Klimaschutz (CCM)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig)
Mio. EUR Gesamt
[brutto]-buchwert
Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse Davon Übergangstätigkeiten Davon ermöglichende Tätigkeiten
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind 4.580 631 10 0 0 0
2 Finanzunternehmen 502 22 0 0 0 0
3 Kreditinstitute 292 22 0 0 0 0
4 Darlehen und Kredite 272 21 0 0 0 0
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 20 1 0 0 0 0
6 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0 0
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften 209 0 0 0 0 0
8 davon Wertpapierfirmen 0 0 0 0 0 0
9 Darlehen und Kredite 0 0 0 0 0 0
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0 0 0
11 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0 0
12 davon Verwaltungsgesellschaften 0 0 0 0 0 0
13 Darlehen und Kredite 0 0 0 0 0 0
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0 0 0
15 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0 0
16 davon Versicherungsunternehmen 0 0 0 0 0 0
17 Darlehen und Kredite 0 0 0 0 0 0
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0 0 0
19 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0 0
20 Nicht-Finanzunternehmen 324 6 0 0 0 0
21 Darlehen und Kredite 324 6 0 0 0 0
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0 0 0
23 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0 0
24 Private Haushalte 3.400 602 9 0 0 0
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite 2.704 451 7 0 0 0
26 davon Gebäudesanierungskredite 151 151 2 0 0 0
27 davon Kfz-Kredite 0 0 0 0 0 0
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 354 0 0 0 0 0
29 Wohnraumfinanzierung 0 0 0 0 0 0
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 354 0 0 0 0 0
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien 0 0 0 0 0 0
32 Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten) 3.451 0 0 0 0 0
33 Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen 2.584
34 KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen 2.548
35 Darlehen und Kredite 2.142
36 davon durch Gewerbeimmobilien besicherte 880
37 davon Gebäudesanierungskredite 34
38 Schuldverschreibungen 343
39 Eigenkapitalinstrumente 63
40 Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegen 36
41 Darlehen und Kredite 16
42 Schuldverschreibungen 20
43 Eigenkapitalinstrumente 0
44 Derivate 10
45 Kurzfristige Interbankenkredite 665
46 Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte 44
47 Sonstige Vermögenswertkategorien (z. B. Unternehmenswert, Waren usw.) 148
48 GAR-Vermögenswerte insgesamt 8.031 631 10 0 0 0
49 Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte 243
50 Zentralstaaten und supranationale Emittenten 189
51 Risikopositionen gegenüber Zentralbanken 54
52 Handelsbuch 0
53 Gesamtaktiva 8.274 631 10 0 0 0
Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller 0 0 0 0 0 0
54 Finanzgarantien 726 0 0 0 0 0
55 Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) 0 0 0 0 0 0
56 Davon Schuldverschreibungen 0 0 0 0 0 0
57 Davon Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0 0 0
g h i j k l
Offenlegungsstichtag T
Anpassung an den Klimawandel (CCA) Wasser- und Meeresressourcen (WTR)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig)
Mio. EUR Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind 0 0 0 0
2 Finanzunternehmen 0 0 0 0
3 Kreditinstitute 0 0 0 0
4 Darlehen und Kredite 0 0 0 0
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0
6 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften 0 0 0 0
8 davon Wertpapierfirmen 0 0 0 0
9 Darlehen und Kredite 0 0 0 0
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0
11 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0
12 davon Verwaltungsgesellschaften 0 0 0 0
13 Darlehen und Kredite 0 0 0 0
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0
15 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0
16 davon Versicherungsunternehmen 0 0 0 0
17 Darlehen und Kredite 0 0 0 0
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0
19 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0
20 Nicht-Finanzunternehmen 0 0 0 0
21 Darlehen und Kredite 0 0 0 0
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0
23 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0
24 Private Haushalte 0 0 0 0
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite 0 0 0 0
26 davon Gebäudesanierungskredite 0 0 0 0
27 davon Kfz-Kredite
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0 0 0 0
29 Wohnraumfinanzierung 0 0 0 0
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0 0 0 0
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien 0 0 0 0
32 Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten) 0 0 0 0
33 Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen
34 KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen
35 Darlehen und Kredite
36 davon durch Gewerbeimmobilien besicherte
37 davon Gebäudesanierungskredite
38 Schuldverschreibungen
39 Eigenkapitalinstrumente
40 Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegen
41 Darlehen und Kredite
42 Schuldverschreibungen
43 Eigenkapitalinstrumente
44 Derivate
45 Kurzfristige Interbankenkredite
46 Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte
47 Sonstige Vermögenswertkategorien (z. B. Unternehmenswert, Waren usw.)
48 GAR-Vermögenswerte insgesamt 0 0 0 0
49 Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte
50 Zentralstaaten und supranationale Emittenten
51 Risikopositionen gegenüber Zentralbanken
52 Handelsbuch
53 Gesamtaktiva 0 0 0 0
Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller 0 0 0 0
54 Finanzgarantien 0 0 0 0
55 Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) 0 0 0 0
56 Davon Schuldverschreibungen 0 0 0 0
57 Davon Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0
m n o p q r
Offenlegungsstichtag T
Wasser- und Meeresressourcen (WTR) Kreislaufwirtschaft (CE)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig)
Mio. EUR Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind
2 Finanzunternehmen
3 Kreditinstitute
4 Darlehen und Kredite
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
6 Eigenkapitalinstrumente
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften
8 davon Wertpapierfirmen
9 Darlehen und Kredite
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
11 Eigenkapitalinstrumente
12 davon Verwaltungsgesellschaften
13 Darlehen und Kredite
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
15 Eigenkapitalinstrumente
16 davon Versicherungsunternehmen
17 Darlehen und Kredite
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
19 Eigenkapitalinstrumente
20 Nicht-Finanzunternehmen
21 Darlehen und Kredite
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
23 Eigenkapitalinstrumente
24 Private Haushalte
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite
26 davon Gebäudesanierungskredite
27 davon Kfz-Kredite
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
29 Wohnraumfinanzierung
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien
32 Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten)
33 Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen
34 KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen
35 Darlehen und Kredite
36 davon durch Gewerbeimmobilien besicherte
37 davon Gebäudesanierungskredite
38 Schuldverschreibungen
39 Eigenkapitalinstrumente
40 Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegen
41 Darlehen und Kredite
42 Schuldverschreibungen
43 Eigenkapitalinstrumente
44 Derivate
45 Kurzfristige Interbankenkredite
46 Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte
47 Sonstige Vermögenswertkategorien (z. B. Unternehmenswert, Waren usw.)
48 GAR-Vermögenswerte insgesamt
49 Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte
50 Zentralstaaten und supranationale Emittenten
51 Risikopositionen gegenüber Zentralbanken
52 Handelsbuch
53 Gesamtaktiva
Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller
54 Finanzgarantien
55 Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management)
56 Davon Schuldverschreibungen
57 Davon Eigenkapitalinstrumente
s t u v w x
Offenlegungsstichtag T
Verschmutzung (PPC) Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig)
Mio. EUR Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind
2 Finanzunternehmen
3 Kreditinstitute
4 Darlehen und Kredite
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
6 Eigenkapitalinstrumente
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften
8 davon Wertpapierfirmen
9 Darlehen und Kredite
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
11 Eigenkapitalinstrumente
12 davon Verwaltungsgesellschaften
13 Darlehen und Kredite
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
15 Eigenkapitalinstrumente
16 davon Versicherungsunternehmen
17 Darlehen und Kredite
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
19 Eigenkapitalinstrumente
20 Nicht-Finanzunternehmen
21 Darlehen und Kredite
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
23 Eigenkapitalinstrumente
24 Private Haushalte
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite
26 davon Gebäudesanierungskredite
27 davon Kfz-Kredite
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
29 Wohnraumfinanzierung
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien
32 Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten)
33 Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen
34 KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen
35 Darlehen und Kredite
36 davon durch Gewerbeimmobilien besicherte
37 davon Gebäudesanierungskredite
38 Schuldverschreibungen
39 Eigenkapitalinstrumente
40 Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegen
41 Darlehen und Kredite
42 Schuldverschreibungen
43 Eigenkapitalinstrumente
44 Derivate
45 Kurzfristige Interbankenkredite
46 Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte
47 Sonstige Vermögenswertkategorien (z. B. Unternehmenswert, Waren usw.)
48 GAR-Vermögenswerte insgesamt
49 Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte
50 Zentralstaaten und supranationale Emittenten
51 Risikopositionen gegenüber Zentralbanken
52 Handelsbuch
53 Gesamtaktiva
Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller
54 Finanzgarantien
55 Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management)
56 Davon Schuldverschreibungen
57 Davon Eigenkapitalinstrumente
z aa ab ac ad ae
Offenlegungsstichtag T
Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig)
Mio. EUR Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten Davon Verwendung der Erlöse Davon Übergangstätigkeiten
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind 631 10 0 0
2 Finanzunternehmen 22 0 0 0
3 Kreditinstitute 22 0 0 0
4 Darlehen und Kredite 21 0 0 0
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 1 0 0 0
6 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften 0 0 0 0
8 davon Wertpapierfirmen 0 0 0 0
9 Darlehen und Kredite 0 0 0 0
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0
11 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0
12 davon Verwaltungsgesellschaften 0 0 0 0
13 Darlehen und Kredite 0 0 0 0
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0
15 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0
16 davon Versicherungsunternehmen 0 0 0 0
17 Darlehen und Kredite 0 0 0 0
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0
19 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0
20 Nicht-Finanzunternehmen 7 0 0 0
21 Darlehen und Kredite 7 0 0 0
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0
23 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0
24 Private Haushalte 602 9 0 0
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite 451 7 0 0
26 davon Gebäudesanierungskredite 151 2 0 0
27 davon Kfz-Kredite 0 0 0 0
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0 0 0 0
29 Wohnraumfinanzierung 0 0 0 0
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0 0 0 0
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien 0 0 0 0
32 Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten) 0 0 0 0
33 Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen
34 KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen
35 Darlehen und Kredite
36 davon durch Gewerbeimmobilien besicherte
37 davon Gebäudesanierungskredite
38 Schuldverschreibungen
39 Eigenkapitalinstrumente
40 Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegen
41 Darlehen und Kredite
42 Schuldverschreibungen
43 Eigenkapitalinstrumente
44 Derivate
45 Kurzfristige Interbankenkredite
46 Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte
47 Sonstige Vermögenswertkategorien (z. B. Unternehmenswert, Waren usw.)
48 GAR-Vermögenswerte insgesamt 631 10 0 0
49 Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte
50 Zentralstaaten und supranationale Emittenten
51 Risikopositionen gegenüber Zentralbanken
52 Handelsbuch
53 Gesamtaktiva 631 10 0 0
Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller 0 0 0 0
54 Finanzgarantien 0 0 0 0
55 Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) 0 0 0 0
56 Davon Schuldverschreibungen 0 0 0 0
57 Davon Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0
af
Offenlegungsstichtag T
GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig)
Mio. EUR Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform)
Davon ermöglichende Tätigkeiten
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind 0
2 Finanzunternehmen 0
3 Kreditinstitute 0
4 Darlehen und Kredite 0
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0
6 Eigenkapitalinstrumente 0
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften 0
8 davon Wertpapierfirmen 0
9 Darlehen und Kredite 0
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0
11 Eigenkapitalinstrumente 0
12 davon Verwaltungsgesellschaften 0
13 Darlehen und Kredite 0
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0
15 Eigenkapitalinstrumente 0
16 davon Versicherungsunternehmen 0
17 Darlehen und Kredite 0
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0
19 Eigenkapitalinstrumente 0
20 Nicht-Finanzunternehmen 0
21 Darlehen und Kredite 0
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0
23 Eigenkapitalinstrumente 0
24 Private Haushalte 0
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite 0
26 davon Gebäudesanierungskredite 0
27 davon Kfz-Kredite 0
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0
29 Wohnraumfinanzierung 0
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien 0
32 Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten) 0
33 Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen
34 KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen
35 Darlehen und Kredite
36 davon durch Gewerbeimmobilien besicherte
37 davon Gebäudesanierungskredite
38 Schuldverschreibungen
39 Eigenkapitalinstrumente
40 Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegen
41 Darlehen und Kredite
42 Schuldverschreibungen
43 Eigenkapitalinstrumente
44 Derivate
45 Kurzfristige Interbankenkredite
46 Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte
47 Sonstige Vermögenswertkategorien (z. B. Unternehmenswert, Waren usw.)
48 GAR-Vermögenswerte insgesamt 0
49 Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte
50 Zentralstaaten und supranationale Emittenten
51 Risikopositionen gegenüber Zentralbanken
52 Handelsbuch
53 Gesamtaktiva 0
Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller 0
54 Finanzgarantien 0
55 Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) 0
56 Davon Schuldverschreibungen 0
57 Davon Eigenkapitalinstrumente 0

2. GAR-Sektorinformationen - Basis CapEx

Klimaschutz (CCM) Anpassung an den Klimawandel (CCA)
Aufschlüsselung nach Sektoren - NACE 4-Stellen-Ebene (Code und Bezeichnung) Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen)
[Brutto]buchwert [Brutto]buchwert [Brutto]buchwert
Mio. EUR Davon ökologisch nachhaltig (CCM) Mio. EUR Davon ökologisch nachhaltig (CCM) Mio. EUR Davon ökologisch nachhaltig (CCA)
# A01 Landwirtschaft, Jagd u.verbundene Tätigk. 5 0 0 0
# C20 Herstellung von chemischen Erzeugnissen 1 0 0 0
# C28 Maschinenbau 10 1 0 0
# J62 Erbringung von IT-Dienstleistungen 4 0 0 0
# M70.1 Verw.u.Führung v.Unternehmen u.Betrieben 26 1 0 0
Anpassung an den Klimawandel (CCA) Wasser- und Meeresressourcen (WTR)
Aufschlüsselung nach Sektoren - NACE 4-Stellen-Ebene (Code und Bezeichnung) KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen
[Brutto]buchwert [Brutto]buchwert [Brutto]buchwert
Mio. EUR Davon ökologisch nachhaltig (CCA) Mio. EUR Davon ökologisch nachhaltig (WTR) Mio. EUR Davon ökologisch nachhaltig (WTR)
# A01 Landwirtschaft, Jagd u.verbundene Tätigk.
# C20 Herstellung von chemischen Erzeugnissen
# C28 Maschinenbau
# J62 Erbringung von IT-Dienstleistungen
# M70.1 Verw.u.Führung v.Unternehmen u.Betrieben
Kreislaufwirtschaft (CE) Verschmutzung (PPC)
Aufschlüsselung nach Sektoren - NACE 4-Stellen-Ebene (Code und Bezeichnung) Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegender Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen)
[Brutto]buchwert [Brutto]buchwert [Brutto]buchwert
Mio. EUR Davon ökologisch nachhaltig (CE) Mio. EUR Davon ökologisch nachhaltig (CE) Mio. EUR Davon ökologisch nachhaltig (PPC)
# A01 Landwirtschaft, Jagd u.verbundene Tätigk.
# C20 Herstellung von chemischen Erzeugnissen
# C28 Maschinenbau
# J62 Erbringung von IT-Dienstleistungen
# M70.1 Verw.u.Führung v.Unternehmen u.Betrieben
Verschmutzung (PPC) Biologis
Aufschlüsselung nach Sektoren - NACE 4-Stellen-Ebene (Code und Bezeichnung) KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen
[Brutto]buchwert [Brutto]buchwert [Brutto]buchwert
Mio. EUR Davon ökologisch nachhaltig (PPC) Mio. EUR Davon ökologisch
nachhaltig (BIO)
Mio. EUR Davon ökologisch nachhaltig (BIO)
# A01 Landwirtschaft, Jagd u.verbundene Tätigk.
# C20 Herstellung von chemischen Erzeugnissen
# C28 Maschinenbau
# J62 Erbringung von IT-Dienstleistungen
# M70.1 Verw.u.Führung v.Unternehmen u.Betrieben
GESAMT (CCM + CCA +
Aufschlüsselung nach Sektoren - NACE 4-Stellen-Ebene (Code und Bezeichnung) Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen
[Brutto]buchwert [Brutto]buchwert
Mio. EUR davon ökologisch nachhaltig (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO) Mio. EUR davon ökologisch
nachhaltig (CCM + CCA +
WTR + CE + PPC + BIO)
# A01 Landwirtschaft, Jagd u.verbundene Tätigk. 5 0
# C20 Herstellung von chemischen Erzeugnissen 1 0
# C28 Maschinenbau 10 1
# J62 Erbringung von IT-Dienstleistungen 4 0
# M70.1 Verw.u.Führung v.Unternehmen u.Betrieben 26 1

2. GAR-Sektorinformationen - Basis Umsatz

Klimaschutz (CCM) Anpassung an den Klimawandel (CCA)
Aufschlüsselung nach Sektoren - NACE 4-Stellen-Ebene (Code und Bezeichnung) Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen)
[Brutto]buchwert [Brutto]buchwert [Brutto]buchwert
Mio. EUR Davon ökologisch nachhaltig (CCM) Mio. EUR Davon ökologisch nachhaltig (CCM) Mio. EUR 0 Davon ökologisch nachhaltig (CCA) 0
# C20 Herstellung von chemischen Erzeugnissen 1 0 0 0
# C28 Maschinenbau 10 0 0 0
# J62 Erbringung von IT-Dienstleistungen 4 0 0 0
# M70.1 Verw.u.Führung v.Unternehmen u.Betrieben 24 0 2 0
Anpassung an den Klimawandel (CCA) Wasser- und Meeresressourcen (WTR)
Aufschlüsselung nach Sektoren - NACE 4-Stellen-Ebene (Code und Bezeichnung) KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen
[Brutto]buchwert [Brutto]buchwert [Brutto]buchwert
Mio. EUR Davon ökologisch nachhaltig (CCA) Mio. EUR Davon ökologisch nachhaltig (WTR) Mio. EUR Davon ökologisch nachhaltig (WTR)
# C20 Herstellung von chemischen Erzeugnissen
# C28 Maschinenbau
# J62 Erbringung von IT-Dienstleistungen
# M70.1 Verw.u.Führung v.Unternehmen u.Betrieben
Kreislaufwirtschaft (CE) Verschmutzung (PPC)
Aufschlüsselung nach Sektoren - NACE 4-Stellen-Ebene (Code und Bezeichnung) Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen)
[Brutto]buchwert [Brutto]buchwert [Brutto]buchwert
Mio. EUR Davon ökologisch nachhaltig (CE) Mio. EUR Davon ökologisch nachhaltig (CE) Mio. EUR Davon ökologisch nachhaltig (PPC)
# C20 Herstellung von chemischen Erzeugnissen
# C28 Maschinenbau
# J62 Erbringung von IT-Dienstleistungen
# M70.1 Verw.u.Führung v.Unternehmen u.Betrieben
Verschmutzung (PPC) Biologis
Aufschlüsselung nach Sektoren - NACE 4-Stellen-Ebene (Code und Bezeichnung) KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen
[Brutto]buchwert [Brutto]buchwert [Brutto]buchwert
Mio. EUR Davon ökologisch nachhaltig (PPC) Mio. EUR Davon ökologisch nachhaltig (BIO) Mio. EUR Davon ökologisch nachhaltig (BIO)
# C20 Herstellung von chemischen Erzeugnissen
# C28 Maschinenbau
# J62 Erbringung von IT-Dienstleistungen
# M70.1 Verw.u.Führung v.Unternehmen u.Betrieben
GESAMT (CCM + CCA +
Aufschlüsselung nach Sektoren - NACE 4-Stellen-Ebene (Code und Bezeichnung) Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen
[Brutto]buchwert [Brutto]buchwert
Mio. EUR davon ökologisch nachhaltig (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO) Mio. EUR davon ökologisch nachhaltig (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO)
# C20 Herstellung von chemischen Erzeugnissen 1 0
# C28 Maschinenbau 10 0
# J62 Erbringung von IT-Dienstleistungen 4 0
# M70.1 Verw.u.Führung v.Unternehmen u.Betrieben 26 0

3. GAR KPI-Bestand - Basis CapEx

a b c d e f
Offenlegungsstichtag T
Klimaschutz (CCM) Anpassung an den Klimawandel (CCA)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte,
durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte,
durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
% (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse Davon Übergangstätigkeiten Davon ermöglichende Tätigkeiten
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR Berechnung anrechenbar sind 7,94 0,14 0 0 0,02 0
2 Finanzunternehmen 0,29 0 0 0 0 0
3 Kreditinstitute 0,29 0 0 0 0 0
4 Darlehen und Kredite 0,27 0 0 0 0 0
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse 0,02 0 0 0 0 0
6 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0 0
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften 0 0 0 0 0 0
8 davon Wertpapierfirmen 0 0 0 0 0 0
9 Darlehen und Kredite 0 0 0 0 0 0
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse 0 0 0 0 0 0
11 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0 0
12 davon Verwaltungsgesellschaften 0 0 0 0 0 0
13 Darlehen und Kredite 0 0 0 0 0 0
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse 0 0 0 0 0 0
15 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0 0
16 davon Versicherungsunternehmen 0 0 0 0 0 0
17 Darlehen und Kredite 0 0 0 0 0 0
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse 0 0 0 0 0 0
19 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0 0
20 Nicht-Finanzunternehmen 0,16 0,02 0 0 0,02 0
21 Darlehen und Kredite 0,16 0,02 0 0 0,02 0
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse 0 0 0 0 0 0
23 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0 0
24 Private Haushalte 7,5 0,12 0 0 0 0
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite 5,61 0,09 0 0 0 0
26 davon Gebäudesanierungskredite 1,88 0,02 0 0 0 0
27 davon Kfz-Kredite 0 0 0 0 0
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0 0 0 0 0 0
29 Wohnraumfinanzierung 0 0 0 0 0 0
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0 0 0 0 0 0
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien 0 0 0 0 0 0
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt 7,94 0,14 0 0 0,02 0
g h i j k l
Offenlegungsstichtag T
Anpassung an den Klimawandel (CCA) Wasser- und Meeresressourcen (WTR)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte,
durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
% (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten Davon Verwendung der Erlöse
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR Berechnung anrechenbar sind 0 0 0
2 Finanzunternehmen 0 0 0
3 Kreditinstitute 0 0 0
4 Darlehen und Kredite 0 0 0
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse 0 0 0
6 Eigenkapitalinstrumente 0 0
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften 0 0 0
8 davon Wertpapierfirmen 0 0 0
9 Darlehen und Kredite 0 0 0
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse 0 0 0
11 Eigenkapitalinstrumente 0 0
12 davon Verwaltungsgesellschaften 0 0 0
13 Darlehen und Kredite 0 0 0
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse 0 0 0
15 Eigenkapitalinstrumente 0 0
16 davon Versicherungsunternehmen 0 0 0
17 Darlehen und Kredite 0 0 0
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse 0 0 0
19 Eigenkapitalinstrumente 0 0
20 Nicht-Finanzunternehmen 0 0 0
21 Darlehen und Kredite 0 0 0
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse 0 0 0
23 Eigenkapitalinstrumente 0 0
24 Private Haushalte 0 0 0
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite 0 0 0
26 davon Gebäudesanierungskredite 0 0 0
27 davon Kfz-Kredite
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0 0 0
29 Wohnraumfinanzierung 0 0 0
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0 0 0
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien 0 0 0
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt 0 0 0
m n o p q r
Offenlegungsstichtag T
Wasser- und Meeresressourcen (WTR) Kreislaufwirtschaft (CE) Verschmutzung (PPC)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
% (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
Davon ermöglichende Tätigkeiten Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR Berechnung anrechenbar sind
2 Finanzunternehmen
3 Kreditinstitute
4 Darlehen und Kredite
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse
6 Eigenkapitalinstrumente
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften
8 davon Wertpapierfirmen
9 Darlehen und Kredite
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse
11 Eigenkapitalinstrumente
12 davon Verwaltungsgesellschaften
13 Darlehen und Kredite
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse
15 Eigenkapitalinstrumente
16 davon Versicherungsunternehmen
17 Darlehen und Kredite
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse
19 Eigenkapitalinstrumente
20 Nicht-Finanzunternehmen
21 Darlehen und Kredite
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse
23 Eigenkapitalinstrumente
24 Private Haushalte
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite
26 davon Gebäudesanierungskredite
27 davon Kfz-Kredite
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
29 Wohnraumfinanzierung
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt
s t u v w x
Offenlegungsstichtag T
Verschmutzung (PPC) Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
% (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten Davon Verwendung der Erlöse
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR Berechnung anrechenbar sind
2 Finanzunternehmen
3 Kreditinstitute
4 Darlehen und Kredite
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse
6 Eigenkapitalinstrumente
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften
8 davon Wertpapierfirmen
9 Darlehen und Kredite
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse
11 Eigenkapitalinstrumente
12 davon Verwaltungsgesellschaften
13 Darlehen und Kredite
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse
15 Eigenkapitalinstrumente
16 davon Versicherungsunternehmen
17 Darlehen und Kredite
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse
19 Eigenkapitalinstrumente
20 Nicht-Finanzunternehmen
21 Darlehen und Kredite
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse
23 Eigenkapitalinstrumente
24 Private Haushalte
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite
26 davon Gebäudesanierungskredite
27 davon Kfz-Kredite
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
29 Wohnraumfinanzierung
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt
z aa ab ac ad ae
Offenlegungsstichtag T
Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
% (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
Davon ermöglichende Tätigkeiten Davon Verwendung der Erlöse Davon Übergangstätigkeiten Davon ermöglichende Tätigkeiten
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR Berechnung anrechenbar sind 7,94 0,14 0 0 0,02
2 Finanzunternehmen 0,29 0 0 0 0
3 Kreditinstitute 0,29 0 0 0 0
4 Darlehen und Kredite 0,27 0 0 0 0
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse 0,02 0 0 0 0
6 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften 0 0 0 0 0
8 davon Wertpapierfirmen 0 0 0 0 0
9 Darlehen und Kredite 0 0 0 0 0
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse 0 0 0 0 0
11 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0
12 davon Verwaltungsgesellschaften 0 0 0 0 0
13 Darlehen und Kredite 0 0 0 0 0
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse 0 0 0 0 0
15 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0
16 davon Versicherungsunternehmen 0 0 0 0 0
17 Darlehen und Kredite 0 0 0 0 0
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse 0 0 0 0 0
19 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0
20 Nicht-Finanzunternehmen 0,16 0,02 0 0 0,02
21 Darlehen und Kredite 0,16 0,02 0 0 0,02
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse 0 0 0 0 0
23 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0
24 Private Haushalte 7,5 0,12 0 0 0
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite 5,61 0,09 0 0 0
26 davon Gebäudesanierungskredite 1,88 0,02 0 0 0
27 davon Kfz-Kredite
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0 0 0 0 0
29 Wohnraumfinanzierung 0 0 0 0 0
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0 0 0 0 0
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien 0 0 0 0 0
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt 7,94 0,14 0 0 0,02
af
Offenlegungsstichtag T
% (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR Berechnung anrechenbar sind 57,03
2 Finanzunternehmen 6,25
3 Kreditinstitute 3,64
4 Darlehen und Kredite 3,39
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse 0,25
6 Eigenkapitalinstrumente 0
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften 2,61
8 davon Wertpapierfirmen 0
9 Darlehen und Kredite 0
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse 0
11 Eigenkapitalinstrumente 0
12 davon Verwaltungsgesellschaften 0
13 Darlehen und Kredite 0
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse 0
15 Eigenkapitalinstrumente 0
16 davon Versicherungsunternehmen 0
17 Darlehen und Kredite 0
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse 0
19 Eigenkapitalinstrumente 0
20 Nicht-Finanzunternehmen 4,03
21 Darlehen und Kredite 4,03
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse 0
23 Eigenkapitalinstrumente 0
24 Private Haushalte 42,34
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite 33,67
26 davon Gebäudesanierungskredite 1,88
27 davon Kfz-Kredite
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 4,41
29 Wohnraumfinanzierung 0
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 4,41
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien 0
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt 100

3. GAR KPI-Bestand - Basis Umsatz

a b c d e f
Offenlegungsstichtag T
Klimaschutz (CCM) Anpassung an den Klimawandel (CCA)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte,
durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
% (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte,
durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse Davon Übergangstätigkeiten Davon ermöglichende Tätigkeiten
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR Berechnung anrechenbar sind 7,86 0,12 0 0 0 0,01
2 Finanzunternehmen 0,28 0 0 0 0 0
3 Kreditinstitute 0,28 0 0 0 0 0
4 Darlehen und Kredite 0,26 0 0 0 0 0
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0,02 0 0 0 0 0
6 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0 0
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften 0 0 0 0 0 0
8 davon Wertpapierfirmen 0 0 0 0 0 0
9 Darlehen und Kredite 0 0 0 0 0 0
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0 0 0
11 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0 0
12 davon Verwaltungsgesellschaften 0 0 0 0 0 0
13 Darlehen und Kredite 0 0 0 0 0 0
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0 0 0
15 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0 0
16 davon Versicherungsunternehmen 0 0 0 0 0 0
17 Darlehen und Kredite 0 0 0 0 0 0
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0 0 0
19 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0 0
20 Nicht-Finanzunternehmen 0,08 0,01 0 0 0 0,01
21 Darlehen und Kredite 0,08 0,01 0 0 0 0,01
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0 0 0
23 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0 0
24 Private Haushalte 7,5 0,12 0 0 0 0
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite 5,61 0,09 0 0 0 0
26 davon Gebäudesanierungskredite 1,88 0,02 0 0 0 0
27 davon Kfz-Kredite 0 0 0 0 0
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0 0 0 0 0 0
29 Wohnraumfinanzierung 0 0 0 0 0 0
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0 0 0 0 0 0
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien 0 0 0 0 0 0
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt 7,86 0,12 0 0 0 0,01
g h i j k l
Offenlegungsstichtag T
Anpassung an den Klimawandel (CCA) Wasser- und Meeresressourcen (WTR)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
% (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten Davon Verwendung der Erlöse
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR Berechnung anrechenbar sind 0 0 0
2 Finanzunternehmen 0 0 0
3 Kreditinstitute 0 0 0
4 Darlehen und Kredite 0 0 0
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0
6 Eigenkapitalinstrumente 0 0
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften 0 0 0
8 davon Wertpapierfirmen 0 0 0
9 Darlehen und Kredite 0 0 0
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0
11 Eigenkapitalinstrumente 0 0
12 davon Verwaltungsgesellschaften 0 0 0
13 Darlehen und Kredite 0 0 0
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0
15 Eigenkapitalinstrumente 0 0
16 davon Versicherungsunternehmen 0 0 0
17 Darlehen und Kredite 0 0 0
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0
19 Eigenkapitalinstrumente 0 0
20 Nicht-Finanzunternehmen 0 0 0
21 Darlehen und Kredite 0 0 0
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0
23 Eigenkapitalinstrumente 0 0
24 Private Haushalte 0 0 0
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite 0 0 0
26 davon Gebäudesanierungskredite 0 0 0
27 davon Kfz-Kredite
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0 0 0
29 Wohnraumfinanzierung 0 0 0
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0 0 0
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien 0 0 0
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt 0 0 0
m n o p q r
Offenlegungsstichtag T
Wasser- und Meeresressourcen (WTR) Kreislaufwirtschaft (CE) Verschmutzung (PPC)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
% (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
Davon ermöglichende Tätigkeiten Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR Berechnung anrechenbar sind
2 Finanzunternehmen
3 Kreditinstitute
4 Darlehen und Kredite
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
6 Eigenkapitalinstrumente
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften
8 davon Wertpapierfirmen
9 Darlehen und Kredite
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
11 Eigenkapitalinstrumente
12 davon Verwaltungsgesellschaften
13 Darlehen und Kredite
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
15 Eigenkapitalinstrumente
16 davon Versicherungsunternehmen
17 Darlehen und Kredite
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
19 Eigenkapitalinstrumente
20 Nicht-Finanzunternehmen
21 Darlehen und Kredite
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
23 Eigenkapitalinstrumente
24 Private Haushalte
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite
26 davon Gebäudesanierungskredite
27 davon Kfz-Kredite
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
29 Wohnraumfinanzierung
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt
s t u v w x
Offenlegungsstichtag T
Verschmutzung (PPC) Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
% (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten Davon Verwendung der Erlöse
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR Berechnung anrechenbar sind
2 Finanzunternehmen
3 Kreditinstitute
4 Darlehen und Kredite
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
6 Eigenkapitalinstrumente
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften
8 davon Wertpapierfirmen
9 Darlehen und Kredite
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
11 Eigenkapitalinstrumente
12 davon Verwaltungsgesellschaften
13 Darlehen und Kredite
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
15 Eigenkapitalinstrumente
16 davon Versicherungsunternehmen
17 Darlehen und Kredite
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
19 Eigenkapitalinstrumente
20 Nicht-Finanzunternehmen
21 Darlehen und Kredite
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
23 Eigenkapitalinstrumente
24 Private Haushalte
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite
26 davon Gebäudesanierungskredite
27 davon Kfz-Kredite
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
29 Wohnraumfinanzierung
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt
z aa ab ac ad ae
Offenlegungsstichtag T
Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
% (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
Davon ermöglichende Tätigkeiten Davon Verwendung der Erlöse Davon Übergangstätigkeiten Davon ermöglichende Tätigkeiten
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR Berechnung anrechenbar sind 7,86 0,12 0 0 0
2 Finanzunternehmen 0,28 0 0 0 0
3 Kreditinstitute 0,28 0 0 0 0
4 Darlehen und Kredite 0,26 0 0 0 0
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0,02 0 0 0 0
6 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften 0 0 0 0 0
8 davon Wertpapierfirmen 0 0 0 0 0
9 Darlehen und Kredite 0 0 0 0 0
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0 0
11 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0
12 davon Verwaltungsgesellschaften 0 0 0 0 0
13 Darlehen und Kredite 0 0 0 0 0
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0 0
15 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0
16 davon Versicherungsunternehmen 0 0 0 0 0
17 Darlehen und Kredite 0 0 0 0 0
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0 0
19 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0
20 Nicht-Finanzunternehmen 0,09 0,01 0 0 0
21 Darlehen und Kredite 0,09 0,01 0 0 0
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0 0
23 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0
24 Private Haushalte 7,5 0,12 0 0 0
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite 5,61 0,09 0 0 0
26 davon Gebäudesanierungskredite 1,88 0,02 0 0 0
27 davon Kfz-Kredite
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0 0 0 0 0
29 Wohnraumfinanzierung 0 0 0 0 0
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0 0 0 0 0
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien 0 0 0 0 0
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt 7,86 0,12 0 0 0
af
Offenlegungsstichtag T
% (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR Berechnung anrechenbar sind 57,03
2 Finanzunternehmen 6,25
3 Kreditinstitute 3,64
4 Darlehen und Kredite 3,39
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0,25
6 Eigenkapitalinstrumente 0
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften 2,61
8 davon Wertpapierfirmen 0
9 Darlehen und Kredite 0
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0
11 Eigenkapitalinstrumente 0
12 davon Verwaltungsgesellschaften 0
13 Darlehen und Kredite 0
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0
15 Eigenkapitalinstrumente 0
16 davon Versicherungsunternehmen 0
17 Darlehen und Kredite 0
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0
19 Eigenkapitalinstrumente 0
20 Nicht-Finanzunternehmen 4,03
21 Darlehen und Kredite 4,03
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0
23 Eigenkapitalinstrumente 0
24 Private Haushalte 42,34
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite 33,67
26 davon Gebäudesanierungskredite 1,88
27 davon Kfz-Kredite
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 4,41
29 Wohnraumfinanzierung 0
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 4,41
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien 0
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt 100

4. GAR KPI-Zuflüsse - Basis CapEx

a b c d e f
Offenlegungsstichtag T
Klimaschutz (CCM) Anpassung an den Klimawandel (CCA)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
% (im Vergleich zum Zufluss der gesamten taxonomiefähigen Vermögenswerte) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse Davon Übergangstätigkeiten Davon ermöglichende Tätigkeiten
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR Berechnung anrechenbar sind 18,39 0,37 0 0 0 0
2 Finanzunternehmen 1,39 0 0 0 0 0
3 Kreditinstitute 1,39 0 0 0 0 0
4 Darlehen und Kredite 1,24 0 0 0 0 0
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0,15 0 0 0 0 0
6 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0 0
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften 0 0 0 0 0 0
8 davon Wertpapierfirmen 0 0 0 0 0 0
9 Darlehen und Kredite 0 0 0 0 0 0
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0 0 0
11 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0 0
12 davon Verwaltungsgesellschaften 0 0 0 0 0 0
13 Darlehen und Kredite 0 0 0 0 0 0
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0 0 0
15 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0 0
16 davon Versicherungsunternehmen 0 0 0 0 0 0
17 Darlehen und Kredite 0 0 0 0 0 0
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erträge bekannt ist 0 0 0 0 0 0
19 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0 0
20 Nicht-Finanzunternehmen 0 0 0 0 0 0
21 Darlehen und Kredite 0 0 0 0 0 0
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0 0
23 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0 0 0
24 Private Haushalte 17 0,37 0 0 0 0
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite 15,44 0,33 0 0 0 0
26 davon Gebäudesanierungskredite 1,56 0,04 0 0 0
27 davon Kfz-Kredite 0 0 0 0 0 0
28 Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften 0 0 0 0 0 0
29 Wohnraumfinanzierung 0 0 0 0 0 0
30 sonstige Finanzierungen lokaler 0 0 0 0 0 0
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien 0 0 0 0 0 0
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt 18,39 0,37 0 0 0 0
g h i j k l
Offenlegungsstichtag T
Anpassung an den Klimawandel (CCA) Wasser- und Meeresressourcen (WTR)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
% (im Vergleich zum Zufluss der gesamten taxonomiefähigen Vermögenswerte) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten Davon Verwendung der Erlöse
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR Berechnung anrechenbar sind 0 0 0
2 Finanzunternehmen 0 0 0
3 Kreditinstitute 0 0 0
4 Darlehen und Kredite 0 0 0
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0
6 Eigenkapitalinstrumente 0 0
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften 0 0 0
8 davon Wertpapierfirmen 0 0 0
9 Darlehen und Kredite 0 0 0
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0
11 Eigenkapitalinstrumente 0 0
12 davon Verwaltungsgesellschaften 0 0 0
13 Darlehen und Kredite 0 0 0
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0
15 Eigenkapitalinstrumente 0 0
16 davon Versicherungsunternehmen 0 0 0
17 Darlehen und Kredite 0 0 0
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erträge bekannt ist 0 0 0
19 Eigenkapitalinstrumente 0 0
20 Nicht-Finanzunternehmen 0 0 0
21 Darlehen und Kredite 0 0 0
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0
23 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0
24 Private Haushalte 0 0 0
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite 0 0 0
26 davon Gebäudesanierungskredite
27 davon Kfz-Kredite 0 0 0
28 Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften 0 0 0
29 Wohnraumfinanzierung 0 0 0
30 sonstige Finanzierungen lokaler 0 0 0
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien 0 0 0
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt 0 0 0
m n o p q r
Offenlegungsstichtag T
Wasser- und Meeresressourcen (WTR) Kreislaufwirtschaft (CE) Verschmutzung (PPC)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
% (im Vergleich zum Zufluss der gesamten taxonomiefähigen Vermögenswerte) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
Davon ermöglichende Tätigkeiten Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR Berechnung anrechenbar sind
2 Finanzunternehmen
3 Kreditinstitute
4 Darlehen und Kredite
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
6 Eigenkapitalinstrumente
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften
8 davon Wertpapierfirmen
9 Darlehen und Kredite
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
11 Eigenkapitalinstrumente
12 davon Verwaltungsgesellschaften
13 Darlehen und Kredite
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
15 Eigenkapitalinstrumente
16 davon Versicherungsunternehmen
17 Darlehen und Kredite
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erträge bekannt ist
19 Eigenkapitalinstrumente
20 Nicht-Finanzunternehmen
21 Darlehen und Kredite
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
23 Eigenkapitalinstrumente
24 Private Haushalte
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite
26 davon Gebäudesanierungskredite
27 davon Kfz-Kredite
28 Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften
29 Wohnraumfinanzierung
30 sonstige Finanzierungen lokaler
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt
s t u v w x
Offenlegungsstichtag T
Verschmutzung (PPC) Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
% (im Vergleich zum Zufluss der gesamten taxonomiefähigen Vermögenswerte) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten Davon Verwendung der Erlöse
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR Berechnung anrechenbar sind
2 Finanzunternehmen
3 Kreditinstitute
4 Darlehen und Kredite
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
6 Eigenkapitalinstrumente
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften
8 davon Wertpapierfirmen
9 Darlehen und Kredite
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
11 Eigenkapitalinstrumente
12 davon Verwaltungsgesellschaften
13 Darlehen und Kredite
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
15 Eigenkapitalinstrumente
16 davon Versicherungsunternehmen
17 Darlehen und Kredite
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erträge bekannt ist
19 Eigenkapitalinstrumente
20 Nicht-Finanzunternehmen
21 Darlehen und Kredite
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
23 Eigenkapitalinstrumente
24 Private Haushalte
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite
26 davon Gebäudesanierungskredite
27 davon Kfz-Kredite
28 Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften
29 Wohnraumfinanzierung
30 sonstige Finanzierungen lokaler
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt
z aa ab ac ad ae
Offenlegungsstichtag T
Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte,
durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
% (im Vergleich zum Zufluss der gesamten taxonomiefähigen Vermögenswerte) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte,
durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
Davon ermöglichende Tätigkeiten Davon Verwendung der Erlöse Davon Übergangstätigkeiten Davon ermöglichende Tätigkeiten
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR Berechnung anrechenbar sind 18,39 0,37 0 0 0
2 Finanzunternehmen 1,39 0 0 0 0
3 Kreditinstitute 1,39 0 0 0 0
4 Darlehen und Kredite 1,24 0 0 0 0
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0,15 0 0 0 0
6 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften 0 0 0 0 0
8 davon Wertpapierfirmen 0 0 0 0 0
9 Darlehen und Kredite 0 0 0 0 0
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0 0
11 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0
12 davon Verwaltungsgesellschaften 0 0 0 0 0
13 Darlehen und Kredite 0 0 0 0 0
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0 0
15 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0
16 davon Versicherungsunternehmen 0 0 0 0 0
17 Darlehen und Kredite 0 0 0 0 0
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erträge bekannt ist 0 0 0 0 0
19 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0
20 Nicht-Finanzunternehmen 0 0 0 0 0
21 Darlehen und Kredite 0 0 0 0 0
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0
23 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0 0
24 Private Haushalte 17 0,37 0 0 0
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite 15,44 0,33 0 0 0
26 davon Gebäudesanierungskredite 1,56 0,04 0 0 0
27 davon Kfz-Kredite 0 0 0 0 0
28 Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften 0 0 0 0 0
29 Wohnraumfinanzierung 0 0 0 0 0
30 sonstige Finanzierungen lokaler 0 0 0 0 0
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien 0 0 0 0 0
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt 18,39 0,37 0 0 0
af
Offenlegungsstichtag T
% (im Vergleich zum Zufluss der gesamten taxonomiefähigen Vermögenswerte) Anteil der gesamten neuen erfassten Vermögenswerte
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR Berechnung anrechenbar sind 59,08
2 Finanzunternehmen 23
3 Kreditinstitute 17,85
4 Darlehen und Kredite 15,54
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 2,3
6 Eigenkapitalinstrumente 0
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften 5,15
8 davon Wertpapierfirmen 0
9 Darlehen und Kredite 0
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0
11 Eigenkapitalinstrumente 0
12 davon Verwaltungsgesellschaften 0
13 Darlehen und Kredite 0
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0
15 Eigenkapitalinstrumente 0
16 davon Versicherungsunternehmen 0
17 Darlehen und Kredite 0
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erträge bekannt ist 0
19 Eigenkapitalinstrumente 0
20 Nicht-Finanzunternehmen 0,62
21 Darlehen und Kredite 0,62
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0
23 Eigenkapitalinstrumente 0
24 Private Haushalte 28,31
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite 19,82
26 davon Gebäudesanierungskredite 1,56
27 davon Kfz-Kredite 0
28 Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften 7,14
29 Wohnraumfinanzierung 0
30 sonstige Finanzierungen lokaler 7,14
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien 0
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt 100

4. GAR KPI-Zuflüsse - Basis Umsatz

a b c d e f
Offenlegungsstichtag T
Klimaschutz (CCM) Anpassung an den Klimawandel (CCA)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
% (im Vergleich zum Zufluss der gesamten taxonomiefähigen Vermögenswerte) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse Davon Übergangstätigkeiten Davon ermöglichende Tätigkeiten
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR Berechnung anrechenbar sind 18,35 0,37 0 0 0 0
2 Finanzunternehmen 1,35 0 0 0 0 0
3 Kreditinstitute 1,35 0 0 0 0 0
4 Darlehen und Kredite 1,2 0 0 0 0 0
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0,15 0 0 0 0 0
6 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0 0
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften 0 0 0 0 0 0
8 davon Wertpapierfirmen 0 0 0 0 0 0
9 Darlehen und Kredite 0 0 0 0 0 0
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0 0 0
11 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0 0
12 davon Verwaltungsgesellschaften 0 0 0 0 0 0
13 Darlehen und Kredite 0 0 0 0 0 0
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0 0 0
15 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0 0
16 davon Versicherungsunternehmen 0 0 0 0 0 0
17 Darlehen und Kredite 0 0 0 0 0 0
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erträge bekannt ist 0 0 0 0 0 0
19 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0 0
20 Nicht-Finanzunternehmen 0 0 0 0 0 0
21 Darlehen und Kredite 0 0 0 0 0 0
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0 0
23 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0 0 0
24 Private Haushalte 17 0,37 0 0 0 0
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite 15,44 0,33 0 0 0 0
26 davon Gebäudesanierungskredite 1,56 0,04 0 0 0
27 davon Kfz-Kredite 0 0 0 0 0 0
28 Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften 0 0 0 0 0 0
29 Wohnraumfinanzierung 0 0 0 0 0 0
30 sonstige Finanzierungen lokaler 0 0 0 0 0 0
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien 0 0 0 0 0 0
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt 18,35 0,37 0 0 0 0
g h i j k l
Offenlegungsstichtag T
Anpassung an den Klimawandel (CCA) Wasser- und Meeresressourcen (WTR)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
% (im Vergleich zum Zufluss der gesamten taxonomiefähigen Vermögenswerte) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten Davon Verwendung der Erlöse
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR Berechnung anrechenbar sind 0 0 0
2 Finanzunternehmen 0 0 0
3 Kreditinstitute 0 0 0
4 Darlehen und Kredite 0 0 0
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0
6 Eigenkapitalinstrumente 0 0
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften 0 0 0
8 davon Wertpapierfirmen 0 0 0
9 Darlehen und Kredite 0 0 0
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0
11 Eigenkapitalinstrumente 0 0
12 davon Verwaltungsgesellschaften 0 0 0
13 Darlehen und Kredite 0 0 0
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0
15 Eigenkapitalinstrumente 0 0
16 davon Versicherungsunternehmen 0 0 0
17 Darlehen und Kredite 0 0 0
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erträge bekannt ist 0 0 0
19 Eigenkapitalinstrumente 0 0
20 Nicht-Finanzunternehmen 0 0 0
21 Darlehen und Kredite 0 0 0
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0
23 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0
24 Private Haushalte 0 0 0
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite 0 0 0
26 davon Gebäudesanierungskredite
27 davon Kfz-Kredite 0 0 0
28 Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften 0 0 0
29 Wohnraumfinanzierung 0 0 0
30 sonstige Finanzierungen lokaler 0 0 0
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien 0 0 0
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt 0 0 0
m n o p q r
Offenlegungsstichtag T
Wasser- und Meeresressourcen (WTR) Kreislaufwirtschaft (CE) Verschmutzung (PPC)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
% (im Vergleich zum Zufluss der gesamten taxonomiefähigen Vermögenswerte) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
Davon ermöglichende Tätigkeiten Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR Berechnung anrechenbar sind
2 Finanzunternehmen
3 Kreditinstitute
4 Darlehen und Kredite
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
6 Eigenkapitalinstrumente
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften
8 davon Wertpapierfirmen
9 Darlehen und Kredite
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
11 Eigenkapitalinstrumente
12 davon Verwaltungsgesellschaften
13 Darlehen und Kredite
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
15 Eigenkapitalinstrumente
16 davon Versicherungsunternehmen
17 Darlehen und Kredite
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erträge bekannt ist
19 Eigenkapitalinstrumente
20 Nicht-Finanzunternehmen
21 Darlehen und Kredite
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
23 Eigenkapitalinstrumente
24 Private Haushalte
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite
26 davon Gebäudesanierungskredite
27 davon Kfz-Kredite
28 Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften
29 Wohnraumfinanzierung
30 sonstige Finanzierungen lokaler
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt
s t u v w x
Offenlegungsstichtag T
Verschmutzung (PPC) Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
% (im Vergleich zum Zufluss der gesamten taxonomiefähigen Vermögenswerte) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten Davon Verwendung der Erlöse
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR Berechnung anrechenbar sind
2 Finanzunternehmen
3 Kreditinstitute
4 Darlehen und Kredite
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
6 Eigenkapitalinstrumente
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften
8 davon Wertpapierfirmen
9 Darlehen und Kredite
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
11 Eigenkapitalinstrumente
12 davon Verwaltungsgesellschaften
13 Darlehen und Kredite
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
15 Eigenkapitalinstrumente
16 davon Versicherungsunternehmen
17 Darlehen und Kredite
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erträge bekannt ist
19 Eigenkapitalinstrumente
20 Nicht-Finanzunternehmen
21 Darlehen und Kredite
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
23 Eigenkapitalinstrumente
24 Private Haushalte
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite
26 davon Gebäudesanierungskredite
27 davon Kfz-Kredite
28 Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften
29 Wohnraumfinanzierung
30 sonstige Finanzierungen lokaler
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt
z aa ab ac ad ae
Offenlegungsstichtag T
Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte,
durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
% (im Vergleich zum Zufluss der gesamten taxonomiefähigen Vermögenswerte) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte,
durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
Davon ermöglichende Tätigkeiten Davon Verwendung der Erlöse Davon Übergangstätigkeiten Davon ermöglichende Tätigkeiten
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR Berechnung anrechenbar sind 18,35 0,37 0 0 0
2 Finanzunternehmen 1,35 0 0 0 0
3 Kreditinstitute 1,35 0 0 0 0
4 Darlehen und Kredite 1,2 0 0 0 0
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0,15 0 0 0 0
6 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften 0 0 0 0 0
8 davon Wertpapierfirmen 0 0 0 0 0
9 Darlehen und Kredite 0 0 0 0 0
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0 0
11 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0
12 davon Verwaltungsgesellschaften 0 0 0 0 0
13 Darlehen und Kredite 0 0 0 0 0
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0 0
15 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0
16 davon Versicherungsunternehmen 0 0 0 0 0
17 Darlehen und Kredite 0 0 0 0 0
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erträge bekannt ist 0 0 0 0 0
19 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0
20 Nicht-Finanzunternehmen 0 0 0 0 0
21 Darlehen und Kredite 0 0 0 0 0
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0
23 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0 0
24 Private Haushalte 17 0,37 0 0 0
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite 15,44 0,33 0 0 0
26 davon Gebäudesanierungskredite 1,56 0,04 0 0 0
27 davon Kfz-Kredite 0 0 0 0 0
28 Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften 0 0 0 0 0
29 Wohnraumfinanzierung 0 0 0 0 0
30 sonstige Finanzierungen lokaler 0 0 0 0 0
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien 0 0 0 0 0
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt 18,35 0,37 0 0 0
af
Offenlegungsstichtag T
% (im Vergleich zum Zufluss der gesamten taxonomiefähigen Vermögenswerte) Anteil der gesamten neuen erfassten Vermögenswerte
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR Berechnung anrechenbar sind 59,08
2 Finanzunternehmen 23
3 Kreditinstitute 17,85
4 Darlehen und Kredite 15,54
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 2,3
6 Eigenkapitalinstrumente 0
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften 5,15
8 davon Wertpapierfirmen 0
9 Darlehen und Kredite 0
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0
11 Eigenkapitalinstrumente 0
12 davon Verwaltungsgesellschaften 0
13 Darlehen und Kredite 0
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0
15 Eigenkapitalinstrumente 0
16 davon Versicherungsunternehmen 0
17 Darlehen und Kredite 0
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erträge bekannt ist 0
19 Eigenkapitalinstrumente 0
20 Nicht-Finanzunternehmen 0,62
21 Darlehen und Kredite 0,62
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0
23 Eigenkapitalinstrumente 0
24 Private Haushalte 28,31
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite 19,82
26 davon Gebäudesanierungskredite 1,56
27 davon Kfz-Kredite 0
28 Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften 7,14
29 Wohnraumfinanzierung 0
30 sonstige Finanzierungen lokaler 7,14
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien 0
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt 100

5. KPI außerbilanzielle Risikopositionen - Bestand - Basis CapEx

a b c d e f
Offenlegungsstichtag T
Klimaschutz (CCM) Anpassung an den Klimawandel (CCA)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die
% (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren
außerbilanziellen Vermögenswerten)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die
Davon Verwendung
der Erlöse
Davon Übergangstätig keiten Davon
ermöglichende
Tätigkeiten
1 Finanzgarantien (FinGar-KPI) 0 0 0 0 0 0
2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) 0 0 0 0 0 0
g h i j k l
Offenlegungsstichtag T
Anpassung an den Klimawandel (CCA) Wasser- und Meeresressourcen (WTR)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die
% (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren
außerbilanziellen Vermögenswerten)
Anteil der gesamten erfassten Anteil der gesamten erfassten
Davon Verwendung der Erlöse Davon
ermöglichende Tätigkeiten
Davon Verwendung der Erlöse
1 Finanzgarantien (FinGar-KPI) 0 0 0
2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) 0 0 0
m n o p q r
Offenlegungsstichtag T
Wasser- und Meeresressourcen (WTR) Kreislaufwirtschaft (CE) Verschmutzung (PPC)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die
% (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) Anteil der gesamten erfassten Anteil der gesamten erfassten
Davon
ermöglichende Tätigkeiten
Davon Verwendung der Erlöse Davon
ermöglichende Tätigkeiten
1 Finanzgarantien (FinGar-KPI)
2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI)
s t u v w x
Offenlegungsstichtag T
Verschmutzung (PPC) Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die
% (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren
außerbilanziellen Vermögenswerten)
Anteil der gesamten erfassten Anteil der gesamten erfassten
Davon Verwendung der Erlöse Davon
ermöglichende Tätigkeiten
Davon Verwendung der Erlöse
1 Finanzgarantien (FinGar-KPI)
2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI)
z aa ab ac ad ae
Offenlegungsstichtag T
Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die
% (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren
außerbilanziellen Vermögenswerten)
Anteil der gesamten erfassten Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die
Davon
ermöglichende Tätigkeiten
Davon Verwendung der Erlöse Davon Übergangstätigkeiten Davon
ermöglichende Tätigkeiten
1 Finanzgarantien (FinGar-KPI) 0 0 0 0 0
2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) 0 0 0 0 0

5. KPI außerbilanzielle Risikopositionen - Zuflüsse - Basis CapEx

a b c d e f
Offenlegungsstichtag T
Klimaschutz (CCM) Anpassung an den Klimawandel (CCA)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte,
durch die taxonomierelevante
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die
% (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte,
durch die
Davon Verwendung der Erlöse Davon Übergangstätigkeiten Davon ermöglichende Tätigkeiten
1 Finanzgarantien (FinGar-KPI) 0 0 0 0 0 0
2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) 0 0 0 0 0 0
g h i j k l
Offenlegungsstichtag T
Anpassung an den Klimawandel (CCA) Wasser- und Meeresressourcen (WTR)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die
% (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) Anteil der gesamten erfassten Anteil der gesamten erfassten
Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten Davon Verwendung der Erlöse
1 Finanzgarantien (FinGar-KPI) 0 0 0
2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) 0 0 0
m n o p q r
Offenlegungsstichtag T
Wasser- und Meeresressourcen (WTR) Kreislaufwirtschaft (CE) Verschmutzung (PPC)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die
% (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) Anteil der gesamten erfassten Anteil der gesamten erfassten
Davon ermöglichende Tätigkeiten Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten
1 Finanzgarantien (FinGar-KPI)
2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI)
s t u v w x
Offenlegungsstichtag T
Verschmutzung (PPC) Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die
% (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) Anteil der gesamten erfassten Anteil der gesamten erfassten
Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten Davon Verwendung der Erlöse
1 Finanzgarantien (FinGar-KPI)
2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI)
z aa ab ac ad ae
Offenlegungsstichtag T
Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte,
durch die
% (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) Anteil der gesamten erfassten Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die
Davon ermöglichende Tätigkeiten Davon Verwendung der Erlöse Davon Übergangstätigkeiten Davon ermöglichende Tätigkeiten
1 Finanzgarantien (FinGar-KPI) 0 0 0 0 0
2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) 0 0 0 0 0

5. KPI außerbilanzielle Risikopositionen - Bestand - Basis Umsatz

a b c d e f
Offenlegungsstichtag T
Klimaschutz (CCM) Anpassung an den Klimawandel (CCA)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden
% (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse Davon Übergangstätigkeiten Davon ermöglichende Tätigkeiten
1 Finanzgarantien (FinGar-KPI) 0 0 0 0 0 0
2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) 0 0 0 0 0 0
g h i j k l
Offenlegungsstichtag T
Anpassung an den Klimawandel (CCA) Wasser- und Meeresressourcen (WTR)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden
% (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert
Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten Davon Verwendung der Erlöse
1 Finanzgarantien (FinGar-KPI) 0 0 0
2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) 0 0 0
m n o p q r
Offenlegungsstichtag T
Wasser- und Meeresressourcen (WTR) Kreislaufwirtschaft (CE) Verschmutzung (PPC)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden
% (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert
Davon ermöglichende Tätigkeiten Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten
1 Finanzgarantien (FinGar-KPI)
2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI)
s t u v w x
Offenlegungsstichtag T
Verschmutzung (PPC) Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden
% (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert
Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten Davon Verwendung der Erlöse
1 Finanzgarantien (FinGar-KPI)
2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI)
z aa ab ac ad ae
Offenlegungsstichtag T
Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
% (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
Davon ermöglichende Tätigkeiten Davon Verwendung der Erlöse Davon Übergangstätigkeiten Davon ermöglichende Tätigkeiten
1 Finanzgarantien (FinGar-KPI) 0 0 0 0 0
2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) 0 0 0 0 0

5. KPI außerbilanzielle Risikopositionen - Zuflüsse - Basis Umsatz

a b c d e f
Offenlegungsstichtag T
Klimaschutz (CCM) Anpassung an den Klimawandel (CCA)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die
% (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die
Davon Verwendung der Erlöse Davon Übergangstätigkeiten Davon ermöglichende Tätigkeiten
1 Finanzgarantien (FinGar-KPI) 0 0 0 0 0 0
2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) 0 0 0 0 0 0
h i j k l
Offenlegungsstichtag T
Anpassung an den Klimawandel (CCA) Wasser- und Meeresressourcen (WTR)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die
% (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) Anteil der gesamten erfassten Anteil der gesamten erfassten
Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten Davon Verwendung der Erlöse
1 Finanzgarantien (FinGar-KPI) 0 0 0
2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) 0 0 0
m n o r
Offenlegungsstichtag T
Wasser- und Meeresressourcen (WTR) Kreislaufwirtschaft (CE) Verschmutzung (PPC)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die
% (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) Anteil der gesamten erfassten Anteil der gesamten erfassten
Davon ermöglichende Tätigkeiten Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten
1 Finanzgarantien (FinGar-KPI)
2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI)
s t u v w x
Offenlegungsstichtag T
Verschmutzung (PPC) Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die
% (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) Anteil der gesamten erfassten Anteil der gesamten erfassten
Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten Davon Verwendung der Erlöse
1 Finanzgarantien (FinGar-KPI)
2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI)
z aa ab ac ad ae
Offenlegungsstichtag T
Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die
% (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) Anteil der gesamten erfassten Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die
Davon ermöglichende Tätigkeiten Davon Verwendung der Erlöse Davon Übergangstätigkeiten Davon ermöglichende Tätigkeiten
1 Finanzgarantien (FinGar-KPI) 0 0 0 0 0
2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) 0 0 0 0 0

Meldebogen 1 Tätigkeiten in den Bereichen Kernenergie und fossiles Gas

Zeile Tätigkeiten im Bereich Kernenergie
1 Das Unternehmen ist im Bereich Erforschung, Entwicklung, Demonstration und Einsatz innovativer Stromerzeugungsanlagen, die bei minimalem Abfall aus dem Brennstoffkreislauf Energie aus Nuklearprozessen erzeugen, tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. Nein
2 Das Unternehmen ist im Bau und sicheren Betrieb neuer kerntechnischer Anlagen zur Erzeugung von Strom oder Prozesswärme - auch für die Fernwärmeversorgung oder industrielle Prozesse wie die Wasserstofferzeugung - sowie bei deren sicherheitstechnischer Verbesserung mithilfe der besten verfügbaren Technologien tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. Nein
3 Das Unternehmen ist im sicheren Betrieb bestehender kerntechnischer Anlagen zur Erzeugung von Strom oder Prozesswärme - auch für die Fernwärmeversorgung oder industrielle Prozesse wie die Wasserstofferzeugung - sowie bei deren sicherheitstechnischer Verbesserung tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. Nein
Tätigkeiten im Bereich fossiles Gas
4 Das Unternehmen ist im Bau oder Betrieb von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus fossilen gasförmigen Brennstoffen tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. Nein
5 Das Unternehmen ist im Bau, in der Modernisierung und im Betrieb von Anlagen für die Kraft-Wärme/Kälte-Kopplung mit fossilen gasförmigen Brennstoffen tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. Nein
6 Das Unternehmen ist im Bau, in der Modernisierung und im Betrieb von Anlagen für die Wärmegewinnung, die Wärme/Kälte aus fossilen gasförmigen Brennstoffen erzeugen, tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. Nein

Meldebogen 2 Taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten (Nenner) - Basis CapEx

Betrag und Anteil (Angaben in Geldbeträgen und in Prozent)
(CCM + CCA) Klimaschutz (CCM)
Zeile Wirtschaftstätigkeiten Betrag % Betrag %
1 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegierten-Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
2 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
3 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
4 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
5 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
6 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
7 Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter taxonomiekonformer Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI
8 Anwendbarer KPI insgesamt
Betrag und Anteil (Angaben in Geldbeträgen und in Prozent)
Anpassung an den Klimawandel (CCA)
Zeile Wirtschaftstätigkeiten Betrag %
1 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegierten-Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
2 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
3 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
4 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
5 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
6 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
7 Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter taxonomiekonformer Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI
8 Anwendbarer KPI insgesamt

Meldebogen 2 Taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten (Nenner) - Basis Umsatz

Betrag und Anteil (Angaben in Geldbeträgen und in Prozent)
(CCM + CCA) Klimaschutz (CCM) Anpassung an den Klimawandel (CCA)
Zeile Wirtschaftstätigkeiten Betrag % Betrag % Betrag
1 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegierten-Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
2 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
3 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
4 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
5 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
6 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
7 Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter taxonomiekonformer Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI
8 Anwendbarer KPI insgesamt
Betrag und Anteil (Angaben in Geldbeträgen und in Prozent)
Anpassung an den Klimawandel (CCA)
Zeile Wirtschaftstätigkeiten %
1 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegierten-Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
2 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
3 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
4 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
5 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
6 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
7 Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter taxonomiekonformer Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI
8 Anwendbarer KPI insgesamt

Meldebogen 3 Taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten (Zähler) - Basis CapEx

Betrag und Anteil (Angaben in Geldbeträgen und in Prozent)
(CCM + CCA) Klimaschutz (CCM) Anpassung an den Klimawandel (CCA)
Zeile Wirtschaftstätigkeiten Betrag % Betrag % Betrag
1 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegierten-Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI
2 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI
3 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI
4 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI
5 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI
6 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI
7 Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter taxonomiekonformer Wirtschaftstätigkeiten im Zähler des anwendbaren KPI
8 Gesamtbetrag und -anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten im Zähler des anwendbaren KPI 100%
Betrag und Anteil (Angaben in Geldbeträgen und in Prozent)
Anpassung an den Klimawandel (CCA)
Zeile Wirtschaftstätigkeiten %
1 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegierten-Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI
2 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI
3 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI
4 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI
5 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI
6 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI
7 Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter taxonomiekonformer Wirtschaftstätigkeiten im Zähler des anwendbaren KPI
8 Gesamtbetrag und -anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten im Zähler des anwendbaren KPI

Meldebogen 3 Taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten (Zähler) - Basis Umsatz

Betrag und Anteil (Angaben in Geldbeträgen und in Prozent)
(CCM + CCA) Klimaschutz (CCM) Anpassung an den Klimawandel (CCA)
Zeile Wirtschaftstätigkeiten Betrag % Betrag % Betrag
1 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegierten-Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI
2 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI
3 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI
4 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI
5 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI
6 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI
7 Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter taxonomiekonformer Wirtschaftstätigkeiten im Zähler des anwendbaren KPI
8 Gesamtbetrag und -anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten im Zähler des anwendbaren KPI 100%
Betrag und Anteil (Angaben in Geldbeträgen und in Prozent)
Anpassung an den Klimawandel (CCA)
Zeile Wirtschaftstätigkeiten %
1 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegierten-Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI
2 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI
3 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI
4 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI
5 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI
6 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI
7 Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter taxonomiekonformer Wirtschaftstätigkeiten im Zähler des anwendbaren KPI
8 Gesamtbetrag und -anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten im Zähler des anwendbaren KPI

Meldebogen 4 Taxonomiefähige, aber nicht taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten - Basis CapEx

Anteil (Angaben in Geldbeträgen und in Prozent)
(CCM + CCA) Klimaschutz (CCM) Anpassung an den Klimawandel (CCA)
Zeile Wirtschaftstätigkeiten Betrag % Betrag % Betrag
1 Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
2 Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
3 Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
4 Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
5 Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
6 Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
7 Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter taxonomiefähiger, aber nicht taxonomiekonformer Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI
8 Gesamtbetrag und -anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI
Anteil (Angaben in Geldbeträgen und in Prozent)
Anpassung an den Klimawandel (CCA)
Zeile Wirtschaftstätigkeiten %
1 Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
2 Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
3 Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
4 Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
5 Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
6 Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
7 Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter taxonomiefähiger, aber nicht taxonomiekonformer Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI
8 Gesamtbetrag und -anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI

Meldebogen 4 Taxonomiefähige, aber nicht taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten - Basis Umsatz

Anteil (Angaben in Geldbeträgen und in Prozent)
(CCM + CCA) Klimaschutz (CCM) Anpassung an den Klimawandel (CCA)
Zeile Wirtschaftstätigkeiten Betrag % Betrag % Betrag
1 Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
2 Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
3 Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
4 Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
5 Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
6 Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
7 Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter taxonomiefähiger, aber nicht taxonomiekonformer Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI
8 Gesamtbetrag und -anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI
Anteil (Angaben in Geldbeträgen und in Prozent)
Anpassung an den Klimawandel (CCA)
Zeile Wirtschaftstätigkeiten %
1 Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
2 Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
3 Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
4 Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
5 Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
6 Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
7 Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter taxonomiefähiger, aber nicht taxonomiekonformer Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI
8 Gesamtbetrag und -anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI

Meldebogen 5 Nicht taxonomiefähige Wirtschaftstätigkeiten - Basis CapEx

Zeile Wirtschaftstätigkeiten Betrag Prozentsatz
1 Betrag und Anteil der in Zeile 1 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI
2 Betrag und Anteil der in Zeile 2 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI
3 Betrag und Anteil der in Zeile 3 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI
4 Betrag und Anteil der in Zeile 4 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI
5 Betrag und Anteil der in Zeile 5 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI
6 Betrag und Anteil der in Zeile 6 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI
7 Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter nicht taxonomiefähiger Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI
8 Gesamtbetrag und -anteil der nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI

Meldebogen 5 Nicht taxonomiefähige Wirtschaftstätigkeiten - Basis Umsatz

Zeile Wirtschaftstätigkeiten Betrag Prozentsatz
1 Betrag und Anteil der in Zeile 1 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI
2 Betrag und Anteil der in Zeile 2 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI
3 Betrag und Anteil der in Zeile 3 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI
4 Betrag und Anteil der in Zeile 4 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI
5 Betrag und Anteil der in Zeile 5 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI
6 Betrag und Anteil der in Zeile 6 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI
7 Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter nicht taxonomiefähiger Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI
8 Gesamtbetrag und -anteil der nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI

Übersicht der GRI-Indikatoren in der DNK-Erklärung

In dieser DNK-Erklärung wurde nach dem "comply or explain" Prinzip zu den nachfolgend aufgeführten GRI-Indikatoren berichtet. Dieses Dokument verweist auf die GRI-Standards 2016, sofern in der Tabelle nicht anders vermerkt.

Bereiche DNK-Kriterien GRI SRS Indikatoren
STRATEGIE 1. Strategische Analyse und Maßnahmen
2. Wesentlichkeit
3. Ziele
4. Tiefe der Wertschöpfungskette
PROZESS-MANAGEMENT 5. Verantwortung GRI SRS 102-16
6. Regeln und Prozesse
7. Kontrolle
8. Anreizsysteme GRI SRS 102-35
GRI SRS 102-38
9. Beteiligung von Anspruchsgruppen GRI SRS 102-44
10. Innovations- und Produktmanagement G4-FS11
UMWELT 11. Inanspruchnahme natürlicher Ressourcen GRI SRS 301-1
12. Ressourcenmanagement GRI SRS 302-1
GRI SRS 302-4
GRI SRS 303-3 (2018)
GRI SRS 306-3 (2020) *
13. Klimarelevante Emissionen GRI SRS 305-1
GRI SRS 305-2
GRI SRS 305-3
GRI SRS 305-5
GESELLSCHAFT 14. Arbeitnehmerrechte GRI SRS 403-4 (2018)
15. Chancengerechtigkeit GRI SRS 403-9 (2018)
16. Qualifizierung GRI SRS 403-10 (2018)
GRI SRS 404-1
GRI SRS 405-1
GRI SRS 406-1
17. Menschenrechte GRI SRS 412-3
GRI SRS 412-1
GRI SRS 414-1
GRI SRS 414-2
18. Gemeinwesen GRI SRS 201-1
19. Politische Einflussnahme GRI SRS 415-1
20. Gesetzes- und richtlinienkonformes Verhalten GRI SRS 205-1
GRI SRS 205-3
GRI SRS 419-1

* GRI hat GRI SRS 306 (Abfall) angepasst. Die überarbeitete Version tritt zum 01.01.2022 in Kraft. Im Zuge dessen hat sich für die Berichterstattung zu angefallenen Abfall die Nummerierung von 306-2 zu 306-3 geändert.

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