Stadtsparkasse Wuppertal
Stammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Holger Iborg seit 12.11.2024 | Vorstandsmitglied |
Torsten Patrick Hahne seit 3.4.2024 | Vorstandsmitglied |
Axel Jütz seit 3.4.2024 | Vorsitzender des Vorstands |
Beteiligungen
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| 33.33% | |
| 20.00% | |
| 4.18% |
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Stadtsparkasse WuppertalWuppertalJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Geschäftsbericht 2023Gegründet 1822, 202. Geschäftsjahr, Mitglied
des Rheinischen Sparkassen- und Giroverbandes und über
diesen dem Deutschen Sparkassen- und Giroverband e. V.
angeschlossen
Lagebericht 20231. Grundlagen der Geschäftstätigkeit der SparkasseDie Stadtsparkasse Wuppertal ist gemäß §
1 des Sparkassengesetzes Nordrhein-Westfalen (SpkG NW) eine
Anstalt des öffentlichen Rechts. Sie ist Mitglied des
Rheinischen Sparkassen- und Giroverbandes (RSGV),
Düsseldorf, und über diesen dem Deutschen
Sparkassen- und Giroverband e. V. (DSGV), Berlin,
angeschlossen. Sie ist beim Amtsgericht Wuppertal unter der
Nummer A 17193 im Handelsregister eingetragen.
Trägerin der Stadtsparkasse Wuppertal ist die Stadt
Wuppertal. Satzungsgebiet der Stadtsparkasse Wuppertal sind
das Gebiet der Trägerin sowie die angrenzenden Kreise
Mettmann, Ennepe-Ruhr, Oberbergischer Kreis sowie die
Städte Solingen, Remscheid und Leverkusen.
Organe der Stadtsparkasse Wuppertal sind der Vorstand
und der Verwaltungsrat.
Die Sparkasse ist Mitglied im RSGV und über dessen
Sparkassen-Teilfonds dem Sicherungssystem der
Sparkassen-Finanzgruppe angeschlossen. Die Bundesanstalt
für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat das
institutsbezogene Sicherungssystem der
Sparkassen-Finanzgruppe als Einlagensicherungssystem nach
dem Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) anerkannt. Das
Sicherungssystem stellt im Entschädigungsfall sicher,
dass den Kund:innen der Sparkassen der gesetzliche Anspruch
auf Auszahlung ihrer Einlagen gemäß dem EinSiG
erfüllt werden kann ("gesetzliche Einlagensicherung").
Darüber hinaus ist es das Ziel des Sicherungssystems,
einen Entschädigungsfall zu vermeiden und die
Sparkassen selbst zu schützen, insbesondere deren
Liquidität und Solvenz zu gewährleisten
("diskretionäre Institutssicherung").
Die Mitgliederversammlung des Deutschen Sparkassen- und
Giroverbandes (DSGV) hat am 27.08.2021 einen Beschluss zur
Weiterentwicklung des gemeinsamen Sicherungssystems
gefasst.
Mit ihrer Entscheidung ist die Gruppe entsprechenden
Feststellungen der Aufsichtsbehörden nachgekommen.
Kern der Einigung ist u. a. ein zusätzlicher
Sicherungsfonds (Zusatzfonds), der von den Instituten ab
2025 zu befüllen ist und zusätzlich zu den
bestehenden Sicherungsmitteln zur Verfügung stehen
soll. Damit soll ermöglicht werden, im Falle einer
Krise noch schneller handlungsfähig zu sein.
Aufgabe der Stadtsparkasse Wuppertal ist es
gemäß § 2 SpkG NW, der geld- und
kreditwirtschaftlichen Versorgung der Bevölkerung und
der Wirtschaft, insbesondere des Geschäftsgebietes und
ihrer Trägerin, zu dienen. Sie stärkt den
Wettbewerb im Kreditgewerbe. Sie versorgt im
Kreditgeschäft vorwiegend den Mittelstand sowie die
wirtschaftlich schwächeren Bevölkerungskreise.
Sie führt ihre Geschäfte nach kaufmännischen
Grundsätzen unter Beachtung ihres öffentlichen
Auftrages. Gewinnerzielung ist nicht Hauptzweck des
Geschäftsbetriebes. Sie betreibt im Rahmen des SpkG NW
und den nach diesem Gesetz erlassenen Begleitvorschriften
alle banküblichen Geschäfte.
Die Gesamtzahl der Beschäftigten hat sich bis zum
31. Dezember 2023 gegenüber dem Vorjahr um 4,37 % auf
1.194 erhöht, von denen 644 vollzeitbeschäftigt,
430 teilzeitbeschäftigt sowie 120 in Ausbildung sind.
Der Zuwachs ist zurückzuführen auf die
Entscheidung zur Umstrukturierung der Filialen im Jahr 2023
und wurde maßgeblich durch die vermehrte Einstellung
von Servicekräften beeinflusst.
Die Gesamtzahl der Zweigstellen hat sich bis zum 31.
Dezember 2023 gegenüber dem Vorjahr um eine auf
insgesamt 36 Zweigstellen reduziert. Die Veränderung
ist zurückzuführen auf die Verlagerung des
bisherigen Immobilien-Standortes Werther Brücke in die
Filiale Barmen.
2. Wirtschaftsbericht2.1. Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen im Jahr 2023Die Rahmenbedingungen für die deutsche Wirtschaft
verschlechterten sich im Jahr 2023 erneut. Die
geopolitische Lage verschärfte sich: zu dem
fortdauernden Krieg in der Ukraine kamen die
Terroranschläge auf Israel, und auch die Beziehungen
zwischen China und den westlichen Staaten verschlechterten
sich weiter.
Die Prognose zur Entwicklung der weltweiten Produktion,
die der Internationale Währungsfonds (IWF) zum
Jahresbeginn 2023 veröffentlicht hatte (+2,9 %), wurde
mit 3,1 % leicht übertroffen, u.a. aufgrund der
dynamischeren wirtschaftlichen Entwicklung in den USA und
in mehreren Schwellenländern. Der Welthandel nahm
jedoch lediglich um 0,4 % zu, statt wie prognostiziert um
2,4 % zuzulegen, was die deutsche Exportwirtschaft deutlich
belastete.
Deutschland verzeichnete im Jahr 2023 einen
Rückgang der gesamtwirtschaftlichen Produktion. Das
Bruttoinlandsprodukt (BIP) schrumpfte um 0,3 %
(arbeitstäglich bereinigt: -0,1 %), die Prognosen
hatten zwischen -0,7 % bis +0,3 % gelegen. Der
BIP-Rückgang um 0,3 % war insbesondere auf die
Entwicklung der Konsumausgaben zurückzuführen.
Die staatlichen Konsumausgaben wurden um 1,5 % verringert
und reduzierten das BIP damit um 0,3 Prozentpunkte. Die
privaten Konsumausgaben legten nominal um 5,6 % zu, gingen
jedoch bedingt durch die hohe Inflation real um 0,7 %
zurück, was das gesamtwirtschaftliche Wachstum um 0,4
Prozentpunkte verminderte.
Der Außenhandel, der sich in den Vorjahren erholt
hatte, entwickelte sich im Jahr 2023 rückläufig.
Da die Importe mit einem Minus von 3,4 % jedoch
stärker zurückgingen als die Exporte (-2,2 %),
erhöhte der Außenbeitrag das
gesamtwirtschaftliche Wachstum um 0,6 Prozentpunkte.
Die sinkende Investitionstätigkeit reduzierte das
BIP-Wachstum im Jahr 2023 um 0,1 %-Punkt. Während sich
sowohl die Bauinvestitionen wie auch die Investitionen in
sonstige Anlagen reduzierten, konnten die
Ausrüstungsinvestitionen als einzige
Verwendungskomponente des BIP 2023 real zulegen (+3,0 %).
Hierbei ist jedoch ein Sondereffekt zu beachten, da der
staatliche Umweltbonus für gewerblich genutzte
Elektrofahrzeuge zu einem deutlichen Anstieg der
gewerblichen Pkw-Neuzulassungen geführt hat.
Während der Beginn des russischen Angriffskrieges
gegen die Ukraine in 2022 zu rasant steigenden
Energiepreisen und einer hohen Versorgungsunsicherheit
geführt hatte, standen in 2023 die negativen
Folgeeffekte im Mittelpunkt, allen voran die Zinswende als
Reaktion auf die hohe Inflation. Die Energiepreise blieben
jedoch - trotz des deutlichen Rückgangs im Vergleich
zu den Höchstständen im Jahr 2022 - hoch und
belasteten insbesondere die energieintensiven
Industriezweige. Von Produktionsproblemen aufgrund von
Materialengpässen berichteten im Jahresdurchschnitt
noch rund ein Drittel der Unternehmen.
Die nominal verfügbaren Einkommen der privaten
Haushalte nahmen in 2023 deutlich um 6,1 % zu. Da jedoch
die Verbraucherpreise fast im gleichen Maße stiegen,
blieben die real verfügbaren Einkommen im Vergleich
zum Vorjahr beinahe unverändert. Die im Vorjahr
deutlich rückläufige Sparquote erhöhte sich
im Jahr 2023 von 11,1 % auf 11,4 %. Damit lag die Sparquote
leicht über dem Niveau vor dem Ausbruch der Pandemie
(Jahresdurchschnitt 2017 - 2019: 10,9 %).
Erste Folgen der konjunkturellen Schwächephase
für den deutschen Arbeitsmarkt hatten sich bereits im
Jahresverlauf 2022 gezeigt und verstärkten sich im
abgelaufenen Jahr. So nahm die Zahl der Arbeitslosen im
Jahresdurchschnitt 2023 um 191.000 (+8 %) auf 2.609.000
Personen zu. Die Arbeitslosenquote stieg von 5,3 % im Jahr
2022 auf 5,7 % im vergangenen Jahr.
Die Zahl der Erwerbstätigen stieg dagegen um ca.
333.000 auf 45,93 Mio., noch nie waren mehr Menschen in
Deutschland erwerbstätig. Allerdings fiel der Zuwachs
mit +0,7 % nicht mehr so deutlich aus wie in den Vorjahren
und schwächte sich im Jahresverlauf ab. Der
größte Teil des Anstiegs entfiel auf die
sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, die von
Juni 2022 bis Juni 2023 um 264.000 Personen zunahm.
Der Arbeitsmarkt hatte sich in den vergangenen Jahren
auch deshalb als so robust erwiesen, weil die
befürchtete Zunahme der Unternehmensinsolvenzen als
Folge der Corona-Pandemie ausgeblieben war. Verschiedene
Sonderregelungen im Insolvenzrecht, aber auch staatliche
Stützungsmaßnahmen sowie die starke Ausweitung
des Kurzarbeitergeldes hatten dafür gesorgt, dass
trotz der schwierigen wirtschaftlichen Lage wenige
Unternehmen in der Hochphase der Pandemie Insolvenz
anmelden mussten. Mit dem schrittweisen Auslaufen dieser
Maßnahmen und den wirtschaftlichen Folgen des
russischen Angriffs auf die Ukraine endete der
langjährige Trend sinkender Unternehmensinsolvenzen in
2022 (+3,8 %).
Im Jahr 2023 schlugen sich die weitere Verschlechterung
der gesamtwirtschaftlichen Lage, die hohen
Kostensteigerungen der vergangenen Jahre und die Belastung
aufgrund des deutlichen Zinsanstiegs dann deutlich in den
Insolvenzzahlen nieder. Die Zahl stieg um 23,5 % auf
geschätzte 18.100 Unternehmensinsolvenzen, lag damit
jedoch immer noch knapp unter dem Niveau von 2019 (18.830)
und weit entfernt von den Insolvenzzahlen früherer
Jahre (z.B. 2013: 26.120).
Alle Wirtschaftssektoren verzeichneten zweistellige
Zuwächse der Insolvenzzahlen. Den stärksten
Anstieg gab es im Verarbeitenden Gewerbe (+30,2 %) und im
Handel (+26 %). Die Zahl der Insolvenzen im Baubereich
stieg zwar weniger stark (+20,8 %), das Insolvenzrisiko ist
in diesem Bereich jedoch allgemein am höchsten. Durch
den Bauboom der vergangenen Jahre hatte sich der Abstand zu
den anderen Wirtschaftsbereichen verringert, er ist aber in
den vergangenen zwei Jahren wieder stärker gestiegen.
Im Jahr 2022 lag die Insolvenzquote im Baugewerbe bei 81
(Zahl der Insolvenzen je 10.000 Unternehmen), gefolgt vom
Handel mit einer Quote von 62.
Die Verbraucherpreise sind in Deutschland im Gesamtjahr
2023 um 5,9 % gestiegen. Bis auf das Vorjahr, in dem die
Inflationsrate 6,9 % betragen hatte, war dies der
stärkste Anstieg seit 1981. Dazu trug erneut die
Preisentwicklung bei der Haushaltsenergie bei, die sich um
durchschnittlich 14 % verteuerte, wobei sich die Preise der
einzelnen Haushaltsenergieprodukte sehr unterschiedlich
entwickelten. Auch die Nahrungsmittelpreise legten erneut
zweistellig zu (+12,4 %) und lagen damit im
Jahresdurchschnitt 2023 gut 30 % über dem Basisjahr
2020.
Der Blick auf die Inflationsentwicklung im Jahresverlauf
zeigt einen fast durchgängigen Rückgang. Der
Anstieg der Inflationsrate zum Jahresende ist auf einen
statistischen Basiseffekt zurückzuführen, da der
Staat die Abschlagszahlungen der privaten Haushalte
für Gas und Fernwärme im Dezember 2022
übernommen hatte, was nun wegfiel.
Die Situation im Wohnungsbau hat sich 2023 angesichts
stark gestiegener Zinsen und der Kostensteigerungen durch
die Inflation weiter eingetrübt. Die Zahl der
Baugenehmigungen für Wohnungen sank im Vergleich zum
Vorjahr um 94.100 (-26,6 %) auf 260.100 und erreichte damit
den niedrigsten Stand seit 2012. Die Auftragseingänge
im Bauhauptgewerbe sind im Gesamtjahr 2023 um 4,4 % (real)
gesunken, haben sich jedoch zuletzt stabilisiert.
Die Baukonjunktur wurde eine Zeitlang noch durch die
hohen Auftragsbestände der vorangegangenen Boomphase
gestützt, allerdings wurden viele bereits geplante
Bauprojekte zwischenzeitlich storniert. In Summe nahmen die
bereits 2022 um 1,8 % rückläufigen
Bauinvestitionen im Jahr 2023 nochmals stärker ab
(-2,7 %).
Auch die Preise für Wohnimmobilien haben erst mit
zeitlicher Verzögerung reagiert und sind seit dem 4.
Quartal 2022 im Vergleich zum jeweiligen Vorjahresquartal
rückläufig. Der Rückgang hat sich seitdem in
jedem Quartal verstärkt und erreichte im 3. Quartal
2023 ein Minus von 10,2 %. Dies ist der stärkste
Rückgang gegenüber einem Vorjahresquartal seit
dem Beginn der Zeitreihe im Jahr 2000. Dennoch ist das
Preisniveau durch den rasanten Anstieg der vorangegangenen
Jahre immer noch hoch. Gemessen am Häuserpreisindex
des Statistischen Bundesamtes lagen die Häuserpreise
im 3. Quartal 2023 knapp 60 % über dem Wert vor zehn
Jahren. Dies stellt - in Kombination mit dem deutlich
gestiegenen Zinsniveau - viele Interessenten vor
unüberwindbare Hürden beim Erwerb von
Wohneigentum.
Der im Jahr 2022 von den großen Notenbanken
weltweit eingeleitete Kurswechsel in der Geldpolitik wurde
2023 fortgesetzt. Die US-amerikanische Notenbank Federal
Reserve (Fed) hat ihren Leitzins seit dem Frühjahr
2022 von annähernd Null auf ein Niveau von fast 5,5 %
geführt. Im Jahresverlauf 2023 erhöhte die Fed
die Zinsen von einer Bandbreite von 4,25 % bis 4,5 % zu
Jahresbeginn bis auf 5,25 % bis 5,50 % zur Jahresmitte. Im
weiteren Jahresverlauf blieben die Leitzinsen
unverändert. Die EZB, die später die Zinswende
vollzogen hatte, erhöhte den Hauptrefinanzierungssatz
von 2,5 % zu Jahresbeginn 2023 bis in den Herbst hinein auf
4,5 % (ab dem 20. September 2023). Die Verzinsung der
Einlagefazilität wurde im gleichen Zeitraum von 2 %
auf 4 % angehoben. Die Erhöhung im September war die
zehnte Zinserhöhung in Folge seit der Zinswende im
Sommer 2022. Bei den Sitzungen im Oktober und Dezember 2023
ließ der EZB-Rat die Leitzinsen unverändert.
Nach einem enttäuschenden Börsenjahr 2022
legten die großen Aktienindizes in 2023 deutlich zu.
Der Deutsche Aktienindex (DAX) schloss am 29. Dezember 2023
mit 16.751,64 Punkten, ein Plus von fast 20 Prozent im
Jahresverlauf. Nach einem Zwischenhoch im Sommer mit rund
16.500 Punkten mussten die Anleger im Herbst einen
deutlichen Rückgang bis auf gut 14.600 Punkte erleben,
bevor es in den beiden Schlussmonaten wieder zu einem
deutlichen Anstieg kam. Ähnlich verlief die
Entwicklung beim EUROSTOXX 50 mit einem Jahresplus von
knapp 19 %; der Dow Jones legte im vergangenen Jahr um
knapp 14 % zu.
Die Kapitalmarktzinsentwicklung folgte den Vorgaben der
EZB weitgehend. Über weite Teile des Jahres 2023 lagen
die Kapitalmarktrenditen zunächst über dem
Startniveau des Jahres. Insbesondere in den Sommermonaten
bewegten sich die Renditen zehnjähriger
Bundesanleihen, die auch für das Kundengeschäft
eine wichtige Bezugsgröße darstellen, über
der Marke von 2,5 % (Ende 2022), in der Spitze fast bei 3
%. Gegen Ende des Jahres 2023 bildeten sich am Kapitalmarkt
die Renditen für lange Zinsbindungsfristen vor dem
Hintergrund sinkender Inflationsraten und der Erwartung
erster Leitzinssenkungen allerdings wieder zurück. Die
Rendite der zehnjährigen Bundesanleihe fiel Ende 2023
auf 2,06 %.
Regionale WirtschaftÄhnlich wie im Vorjahr stellten im Jahr 2023 vor
allem die hohen Energiekosten, die aufgrund der hohen
Inflation kräftig gestiegenen Betriebskosten sowie die
deutlichen Lohnerhöhungen belastende Faktoren für
die bergische Wirtschaft dar. Zudem vermissten die
Unternehmen verlässliche (politische)
Rahmenbedingungen und litten unter der anhaltenden
Kaufzurückhaltung der verunsicherten Bevölkerung.
Insbesondere zum Jahresende hin hat sich das konjunkturelle
Umfeld im Bergischen Städtedreieck weiter
verschlechtert. Der aggregierte Lagesaldo lag deutlich im
negativen Bereich und in der Umfrage des regionalen
Konjunkturbarometers zum vierten Quartal 2023 beurteilte
ein großer Teil der bergischen Unternehmen die eigene
wirtschaftliche Situation als schlecht. Auffällig
dabei war, dass sich Dienstleistungsunternehmen z. B. aus
der IT-Wirtschaft und dem Kreditgewerbe deutlich
zufriedener über ihren Geschäftsverlauf
äußerten. Die finanzielle Lage der Bergischen
Wirtschaft blieb trotz der unbefriedigenden
Konjunkturentwicklung robust: Nur 3,0 % der Unternehmen
sahen sich gemäß dem IHK-Konjunkturbericht zum
Jahresbeginn 2024 als insolvenzgefährdet an, ein
Fünftel litt unter dem Rückgang des Eigenkapitals
bzw. unter Liquiditätsengpässen, aber immerhin
sechs von zehn Unternehmen schätzten ihre eigene
Finanzlage als unproblematisch ein.
Der aggregierte Saldo für die
Geschäftserwartungen fiel zum Jahresende ebenfalls
deutlich negativ aus. Gemäß dem regionalen
Konjunkturreport zum vierten Quartal 2023 rechneten die
meisten bergischen Unternehmen nicht mit einer Belebung der
Konjunktur im ersten Halbjahr 2024. Jeder dritte Betrieb
befürchtete in der IHK-Umfrage zum Jahresbeginn sogar
eine Verschlechterung seiner Lage in den nächsten
Monaten. Besonders pessimistisch bzgl. der
Geschäftserwartungen äußerte sich das
Gastgewerbe.
Über fast alle Branchen hinweg wird die aktuell
hohe Verunsicherung der Unternehmen vermutlich zu einer
stärkeren Zurückhaltung bei Investitionsvorhaben
/-ausgaben im Jahr 2024 führen. Unterschiede zwischen
den einzelnen Wirtschaftszweigen sind dennoch erkennbar:
Die Unternehmen vieler Dienstleistungsbranchen bewerteten
ihre Lage überwiegend gut und schlossen das Jahr 2023
- verhalten optimistisch - mit positiven
Geschäftserwartungen für das Jahr 2024 ab.
Deutlich negativer sah es insbesondere in den Branchen
Großhandel (Stimmung insgesamt am schlechtesten),
Einzelhandel (höchster Anteil negativer
Lageeinschätzungen) und Gastgewerbe (angespanntere
Finanzlagen) aus.
Diese Unterschiede spiegeln sich auch auf dem
Arbeitsmarkt wider. In der IHK-Umfrage zum Jahresbeginn
2024 gab jeder fünfte Betrieb an, in den kommenden
Monaten voraussichtlich Arbeitsplätze abzubauen. Dies
galt in besonderem Maße für Unternehmen im
Großhandel. Nur 13,0 % - vor allem Unternehmen aus
Dienstleistungsbranchen - wollen zusätzliche Stellen
schaffen. Dabei entwickelte sich die Arbeitslosenquote in
Wuppertal im Jahresverlauf anders als in ganz Deutschland.
Sie stieg in Wuppertal von Jahresbeginn bis August 2023
kontinuierlich an und entwickelte sich ab Oktober stark
rückläufig.
Im Dezember 2023 lag sie - im Vergleich zum
Vorjahreswert unverändert - bei 9,1 %. Dabei fielen
die Veränderungen zu den Vorjahreswerten insbesondere
von März bis Juli mit + 1,0 bzw. + 1,1 %-Punkten sehr
deutlich aus. In Deutschland veränderte sich die
Arbeitslosenquote über den gesamten Jahresverlauf nur
moderat (zwischen 5,5 % im Mai/-Juni und 5,8 % im August)
und lag im Dezember 2023 bei 5,7 %. Im Vergleich zum
Vorjahreswert waren dies 0,3 %-Punkte mehr. Auch in den
übrigen Monaten fielen die Erhöhungen
gegenüber den jeweiligen Vorjahreswerten geringer aus
als in Wuppertal.
2.2. Branchenumfeld und rechtlichen Rahmenbedingungen 2023Die im Jahr 2022 eingeleitete Zinswende der
Europäischen Zentralbank (EZB) hat sich im
Berichtsjahr 2023 sowohl auf der Aktiv-wie auch auf der
Passivseite deutlich auf das Geschäft der
Kreditinstitute ausgewirkt. Wie von der EZB intendiert,
ging die Kreditnachfrage deutlich zurück, was zum
einen auf das gestiegene Zinsniveau
zurückzuführen war, zum anderen aber auch durch
die rückläufigen Anlageinvestitionen und die
aktuelle Situation am Immobilienmarkt bedingt war.
Im Aktivgeschäft verzeichneten die Kreditinstitute
nach Angaben der Deutschen Bundesbank nur noch eine leichte
Zunahme der Kredite an inländische Nichtbanken um 1,0
% von Dezember 2022 bis Dezember 2023, nach einem Anstieg
um 6,5 % im Jahr 2022. Am Jahresende 2023 lag der Bestand
an Unternehmenskrediten 1,1 % über dem Wert des
entsprechenden Vorjahres. Bei den Krediten an
wirtschaftlich unselbstständige und sonstige
Privatpersonen verzeichneten die Kreditinstitute ein Plus
von 0,7 %.
Die Kreditnachfrage privater Haushalte zum Erwerb von
Wohneigentum entwickelte sich - nach dem Einbruch um gut 60
% im Jahresverlauf 2022 - weiterhin schwach.
Auch die Sparkassen im Rheinland verzeichneten nur eine
geringfügige Zunahme des Kreditvolumens (+0,6 %).
Dieses Plus resultierte einzig aus dem
Firmenkundengeschäft (+1,9 %), während es im
Geschäft mit privaten Kunden zu
Bestandsrückgängen (-1,3 %) kam. Im
Neugeschäft ging insbesondere die Nachfrage nach
privaten Wohnungsbaukrediten zurück (-41,4 %), aber
auch Konsumentenkredite waren weit weniger gefragt (-22,7
%). Bei der Stadtsparkasse Wuppertal entwickelten sich die
Darlehenszusagen zum Vorjahr bei den Unternehmen und
Selbstständigen (-45,5 %) sowie bei den
Privathaushalten (-39,5 %) sogar noch deutlich
rückläufiger.
Über mehrere Jahre hinweg hatten Niedrig- bzw.
Negativzinsen und der Mangel an sicheren Anlagealternativen
zu einem starken Anstieg der Sichteinlagen geführt.
Der Anteil der Sichteinlagen an den Gesamteinlagen der
Banken erreichte gegen Ende 2021 beinahe 70 Prozent. Im
Zuge des steigenden Zinsniveaus wandten sich die Anleger im
Jahr 2023 wieder stärker der aktiven Geldanlage zu. In
der Folge kam es zu erheblichen Umschichtungen von
Sichteinlagen zu Termingeldern und verzinsten
Anlageprodukten, die sich im laufenden Jahr fortsetzen
dürften.
In Summe nahmen die Einlagen von Nichtbanken bei
Kreditinstituten im Inland im Jahr 2023 um 2,0 % zu (2022:
+4,1 %). Während die täglich fälligen
Bankguthaben um 6,6 % zurückgingen (im Jahr 2022 hatte
es noch ein Plus von 2,4 % gegeben), gab es deutliche
Steigerungen bei Termineinlagen (+25,9 %) sowie bei
Sparbriefen, die sich im Vergleich zum Vorjahr mehr als
vervierfachten.
Auch die Entwicklung bei den rheinischen Sparkassen
bewegte sich im Trend der gesamten Kreditwirtschaft.
Insgesamt nahmen die Kundeneinlagen leicht ab, bei
gleichzeitig deutlichen zinsbedingten Umschichtungen
zwischen den einzelnen Einlagenformen. Die
größten absoluten Mittelabflüsse waren im
Berichtsjahr 2023 bei täglich fälligen Geldern zu
verzeichnen, die in den Vorjahren mangels verzinster
Alternativen kontinuierlich zugenommen hatten. Bei der
Stadtsparkasse Wuppertal zeigte sich ein ähnliches
Bild der zinsbedingten Umschichtungen. In der Bilanz der
Stadtsparkasse Wuppertal war auch hier eine leichte Abnahme
der gesamten Kundeneinlagen um 2,8 % zu verzeichnen.
Das nicht bilanzwirksame Kunden-Wertpapiergeschäft
der rheinischen Sparkassen hat sich in Folge des
gestiegenen Zinsniveaus spürbar belebt und
insbesondere zu einer höheren Nachfrage nach
festverzinslichen Papieren geführt. Der gesamte
Wertpapierumsatz erreichte 23 Mrd. Euro und lag damit fast
ein Viertel über dem Vorjahreswert.
Nachdem die langandauernde Niedrigzinsphase die
Ertragskraft der Kreditinstitute deutlich belastet hatte,
führte die Zinswende der EZB zu einem spürbaren
Anstieg der zentralen Ertragsquelle "Zinsüberschuss"
und machte sich 2023 positiv in der Ertragslage der Banken
bemerkbar. Wie die Deutsche Bundesbank in ihrer Analyse der
Ertragslage der deutschen Kreditinstitute hervorhebt, wird
sich der Wertberichtigungsbedarf auf festverzinsliche
Wertpapiere im Jahr 2023 voraussichtlich verringern,
demgegenüber werden die Kreditinstitute
voraussichtlich eine höhere Kreditvorsorge zu bilden
haben.
Die Analyse für die Ertragsentwicklung in der
Kreditwirtschaft im Allgemeinen gilt im Wesentlichen auch
für die rheinischen Sparkassen. Die Zinswende der EZB
führte zu einem spürbaren Anstieg der zentralen
Ertragsquelle "Zinsüberschuss", auch der
Provisionsüberschuss konnte erneut gesteigert werden.
Dagegen erhöhte sich der Verwaltungsaufwand bedingt
durch die hohe Inflation deutlich. Angesichts steigender
Insolvenzzahlen, der schwierigen Lage am Immobilienmarkt
und der allgemeinen konjunkturellen Situation erhöhten
die rheinischen Sparkassen im abgelaufenen Jahr die
Risikovorsorge im Kreditgeschäft. Insgesamt bewegt
sich diese jedoch auf einem vergleichsweise moderaten
Niveau.
Veränderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen im Jahr 2023Die aufsichtsrechtlichen Regulierungsmaßnahmen
wurden im Jahr 2023 fortgesetzt. Die endgültige
Neufassung der Mindestanforderungen an das Risikomanagement
(7. MaRisk-Novelle) hat die BaFin im Juni 2023
veröffentlicht. Mit dieser Novelle wurden die
Anforderungen der Europäischen
Bankenaufsichtsbehörde (EBA) an die Kreditvergabe und
Überwachung in ein deutsches Rundschreiben
überführt. Weitere Ergänzungen und
Anpassungen betrafen insbesondere die Regelungen zur
Handhabung des Immobiliengeschäfts sowie Anforderungen
an das Management von Nachhaltigkeitsrisiken. Soweit die
Änderungen der MaRisk klarstellenden Charakter hatten,
trat die neue Fassung mit ihrer Veröffentlichung in
Kraft. Neue Anforderungen sind ab dem 1. Januar 2024
einzuhalten. Dies bezieht sich insbesondere auf die
Regelungen zu den Immobiliengeschäften. Ab Februar
2023 waren die bereits im Verlauf des Jahres 2022 von der
BaFin angeordneten erhöhten Eigenkapitalanforderungen
zu erfüllen. Dies betraf zum einen die Anhebung des
antizyklischen Kapitalpuffers von null auf 0,75 % der
risikogewichteten Aktiva mit dem Ziel, die
Widerstandsfähigkeit des deutschen Bankensystems
präventiv zu stärken. Zum anderen wurde ein
sektoraler Systemrisikopuffer von 2,0 % der
risikogewichteten Aktiva auf mit Wohnimmobilien besicherte
Kredite eingeführt. Dieser soll zusätzlich den
spezifischen Risiken am Immobilienmarkt entgegenwirken.
Insgesamt müssen sich die Kreditinstitute auf eine
Fortsetzung der Regulierungspolitik der letzten Jahre sowie
mittelfristig auf weiter erhöhte
Eigenmittelanforderungen einstellen. So wurde
beispielsweise am 15.02.2024 bereits die 8. MaRisk-Novelle
von der BaFin zur Konsultation gestellt. Aufgrund ihrer
zentralen gesamtwirtschaftlichen Verantwortung und Funktion
spielen die Kreditinstitute bei den gesetzlichen
Maßnahmen zum Thema "Nachhaltigkeit" eine bedeutsame
Rolle. Insbesondere die sukzessive ab dem
Geschäftsjahr 2024 deutlich erweiterten
Berichtspflichten auf Basis detaillierter gesetzlicher
Vorgaben haben von den Kreditinstituten im Jahr 2023
bereits vorbereitende Maßnahmen unter Einsatz
erheblicher personeller und organisatorischer Ressourcen
erforderlich gemacht.
2.3. Bedeutsamste finanzielle und nichtfinanzielle LeistungsindikatorenDie Kennziffer Eigenkapitalzuführung, die der
internen Steuerung dient und in die Berichterstattung
einfließt, wurde im Berichtsjahr 2019 erstmals als
bedeutsamster finanzieller Leistungsindikator definiert. Um
diese zu erreichen sind ebenso die Kennzahlen
Betriebsergebnis vor Bewertung und Verwaltungsaufwand von
Bedeutung.
Für bedeutsamste nichtfinanzielle
Leistungsindikatoren haben wir für Zwecke der internen
Steuerung keine Kennzahl festgelegt.
Folgende Kennzahl stellt unseren bedeutsamsten
finanziellen Leistungsindikator dar:
2.4. Darstellung, Analyse und Beurteilung der Geschäftsentwicklung
1 DBS = Durchschnittsbilanzsumme
Das Geschäftsjahr 2023 war erneut maßgeblich
geprägt von einer hohen Inflation bedingt durch stark
gestiegene Energiepreise und daraus resultierend
spürbar gestiegenen Zinssätzen. Hervorzuheben
sind dabei folgende Aspekte, auf die wir im weiteren
Verlauf näher eingehen:
2.4.1. Bilanzsumme und GeschäftsvolumenDas Geschäftsvolumen hat sich von 8.983,5 Mio.
€ auf 8.827,2 Mio. € etwas vermindert. Die
Bilanzsumme ist von 8.208,2 Mio. € auf 8.037,4 Mio.
€ ebenfalls zurückgegangen.
Gründe für den Rückgang sind insbesondere
eine Reduzierung der Forderungen an Kunden sowie eine
Reduzierung der Verbindlichkeiten gegenüber Kunden.
2.4.2. Aktivgeschäft2.4.2.1. BarreserveDer Rückgang der Barreserve ist vor allem auf ein
reduziertes Guthaben bei der deutschen Bundesbank
zurückzuführen.
2.4.2.2. Forderungen an KreditinstituteDie Forderungen an Kreditinstitute erhöhten sich
von 1.016,4 Mio. € auf 1.082,5 Mio. €.
Es bestehen Schuldscheine in Höhe von 80,0 Mio.
€ (im Vorjahr 60,0 Mio. €), die Emittenten aus
Deutschland betreffen.
2.4.2.3. KundenkreditvolumenIn Folge der Zinsentwicklung im Jahr 2023 war eine
deutliche Reduzierung der Kreditnachfrage zu beobachten.
Die Forderungen an Kunden reduzierten sich von 6.249,8
Mio. € auf 6.056,2 Mio. €. Insbesondere die
Baufinanzierungen waren entgegen der Planung
rückläufig.
Bei den gewerblichen Kreditkunden waren im KK-Bereich
Zuwächse zu beobachten.
Die Darlehenszusagen belaufen sich im Jahr 2023 auf
889,8 Mio. € und unterschreiten damit den Wert des
Vorjahres (1.431,8 Mio. €) deutlich. Die
Darlehenszusagen zur Finanzierung des Wohnungsbaus
reduzierten sich im Gesamtjahr um 41,3 % auf 233,9 Mio.
€.
Entgegen dem im Vorjahr prognostizierten leichten
Wachstums der Kundenforderungen von 0,4 % ist dieses stark
zurückgegangen um 2,5 %, weil sich in nahezu allen
Bereichen rückläufige Bestände ergeben
haben.
2.4.2.4. WertpapieranlagenZum Bilanzstichtag erhöhte sich der Bestand an
Wertpapieranlagen gegenüber dem Vorjahr um insgesamt
16,5 Mio. € auf 647,7 Mio. €.
Für die Zunahme war insbesondere der Anstieg bei
den Anleihen und Schuldverschreibungen in Höhe von
11,2 Mio. € maßgeblich. Die Bestände von
Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren
wurden um 5,3 Mio. € aufgebaut.
Entgegen dem prognostizierten Rückgang wiesen die
Wertpapieranlagen im Berichtsjahr einen leichten Anstieg
auf.
2.4.2.5. BeteiligungenIm Geschäftsjahr 2023 sank das Volumen der
Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen
entgegen der gleichbleibenden Prognose um 3,4 Mio. €
auf 106,7 Mio. €.
2.4.2.6. SachanlagenDie Sachanlagen reduzierten sich von 24,5 Mio. €
auf 22,8 Mio. €.
Die Abschreibungen in Höhe von 2,5 Mio. €
entsprach in etwa dem Vorjahreswert (2,4 Mio. €).
2.4.3. Passivgeschäft2.4.3.1. Verbindlichkeiten gegenüber KreditinstitutenDie Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
reduzierten sich von 669,2 Mio. € auf 658,1 Mio.
€.
Der Rückgang ist somit weniger stark als
prognostiziert eingetreten.
2.4.3.2. Verbindlichkeiten gegenüber KundenDie Verbindlichkeiten gegenüber Kunden verminderten
sich von 5.994,8 Mio. € auf 5.816,9 Mio. €.
Der in den Vorjahren vorherrschende Trend eines starken
Anstiegs der Kundeneinlagen hat sich im Jahr 2023
angesichts des geänderten Zinsniveaus nicht
fortgesetzt. Unsere Kunden haben mit Blick auf das
gestiegene Zinsniveau die Möglichkeit genutzt,
Umschichtungen der kurzfristig angelegten Gelder sowohl in
längerfristige Anlagen der Sparkasse als auch in nicht
bilanzwirksame Wertpapieranlagen vorzunehmen.
Die Abnahme resultiert weitgehend aus der Entwicklung
der täglich fälligen Einlagen. Vor dem
Hintergrund der unklaren wirtschaftlichen Entwicklung
bevorzugten unsere Kunden weiterhin liquide Anlageformen
allerdings mit einem insgesamt rückläufigen
Volumen auf 4.295,7 Mio. € (Vorjahr 4.504.6 Mio.
€).
Entgegen dem prognostizierten leichten Anstieg für
das abgelaufenen Geschäftsjahr 2023 gingen die
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden um 3,0 % leicht
zurück.
2.4.4. DienstleistungsgeschäftIm Dienstleistungsgeschäft haben sich im Jahr 2023
folgende Schwerpunkte ergeben:
ZahlungsverkehrDer Bestand an Konten erhöhte sich gegenüber
dem Vorjahr insgesamt um 4.022 Konten. Dies ist
insbesondere auf eine starke Zunahme im Bereich der
privaten Girokonten zurückzuführen.
Vermittlung von WertpapierenDas Geschäftsjahr 2023 war im Bereich der
Dienstleistungen geprägt durch das
Wertpapiergeschäft.
Neben den Anteilen an Investmentvermögen lag der
Schwerpunkt bei festverzinslichen Wertpapieren, Aktien und
Optionsscheine entwickelten sich zum Vorjahr positiv. Das
gestiegene Zinsniveau führte in Summe aber zu einem
Rückgang des Wertpapierumsatzes gegenüber dem
Vorjahr um 28,6 % und erreichte einen Wert von 833,9 Mio.
€.
ImmobilienvermittlungEs wurden insgesamt 191 Objekte vermittelt, was eine
Steigerung gegenüber dem Vorjahr von 20,9 % bedeutet.
Vermittlung von Bausparverträgen und VersicherungenIm Geschäftsjahr wurden insgesamt 1.631
Bausparverträge mit einer durchschnittlichen
Bausparsumme von 61,7 T€ und einem Volumen von
insgesamt 100,7 Mio. € abgeschlossen, was einen
deutlichen Rückgang gegenüber dem Vorjahr um
33,13 % bedeutet.
An Leben-/Rentenversicherungen konnten Verträge mit
einer Wertungssumme von 28,2 Mio. € vermittelt werden,
was einer Steigerung gegenüber dem Vorjahr von 14,04 %
entspricht.
Vermittlung an S-KreditpartnerDie Stadtsparkasse Wuppertal vermittelt Kredite an
Privatpersonen für Konsumzwecke überwiegend an
den S-Kreditpartner, einer Tochtergesellschaft der
Sparkassenorganisation. Das Volumen der neu bewilligten
Kredite lag im Geschäftsjahr mit 33,8 Mio. €
deutlich unter dem Vorjahresniveau.
2.4.5. DerivateDie derivativen Finanzinstrumente dienten
ausschließlich der Sicherung der eigenen Positionen
und nicht spekulativen Zwecken. Hinsichtlich der zum
Jahresende bestehenden Geschäfte wird auf die
Darstellung im Anhang verwiesen.
2.4.6. Investitionen Wesentliche Baumaßnahmen und technische VeränderungenDie Stadtsparkasse Wuppertal hat im abgelaufenen
Geschäftsjahr eine Vielzahl von Investitionen in die
eigenen Immobilien vorgenommen. Dabei stellt die
größte bauliche Maßnahme die Sanierung der
Filiale am Hahnerberg dar, die erst im Geschäftsjahr
2024 abgeschlossen werden soll. Darüber hinaus wurde
eine eigene App für das Kundenbindungsprogramm
"TreueWelt" fertig gestellt, diese Investition wurden mit
ca. 2,2 Mio. € inventarisiert.
2.5. Darstellung, Analyse und Beurteilung der Lage2.5.1. VermögenslageDie zum Jahresende ausgewiesene Sicherheitsrücklage
beträgt 437 Mio. €. Sie erhöhte sich durch
die Zuführung eines Teils des Bilanzgewinns 2022.
Insgesamt weist die Sparkasse inklusive des Bilanzgewinns
2023 vor Gewinnverwendung ein Eigenkapital von 451,0 Mio.
€ (Vorjahr 439,5 Mio. €) aus.
Neben der Sicherheitsrücklage verfügt die
Sparkasse über umfangreiche weitere aufsichtliche
Eigenkapitalbestandteile. So wurde der Fonds für
allgemeine Bankrisiken gemäß § 340g HGB
durch eine zusätzliche Vorsorge von 13,6 Mio. €
auf 359,5 Mio. € erhöht. Hierin enthalten ist
eine zusätzliche Vorsorge zur Absicherung des Risikos,
das die Sparkasse während der voraussichtlich
langfristigen Abwicklungsdauer der "Ersten
Abwicklungsanstalt" von 25 Jahren trägt; im Einzelnen
verweisen wir auf die Angaben im Anhang zum Jahresabschluss
2023.
Die Gesamtkapitalquote gemäß Art. 92 CRR
(Verhältnis der angerechneten Eigenmittel bezogen auf
die anrechnungspflichtigen Positionen beträgt am 31.
Dezember 2023 18,87 % (Vorjahr 18,41 %) und übertrifft
damit die aufsichtlichen Mindestanforderungen von 8,0 %
gemäß CRR (zuzüglich SREP-Zuschlag sowie
Kapitalerhaltungs- und antizyklischem Kapitalpuffer.
Zum 1. Februar 2022 erhöhte sich der antizyklische
Kapitalpuffer von null auf 0,75 % der risikogewichteten
Positionswerte. Zudem wurde ein Systemrisikopuffer von 2,00
% für die Wohnimmobiliensektor eingeführt. Die
Quoten sind seit dem 1. Februar 2023 zu beachten. Die
anrechnungspflichtigen Positionen zum 31. Dezember 2023
betragen 4.388,9 Mio. € und die aufsichtlich
anerkannten Eigenmittel 828,0 Mio. €.
Auch die harte Kernkapitalquote und die Kernkapitalquote
übersteigen die aufsichtlich vorgeschriebenen Werte
deutlich. Die Kernkapitalquote beläuft sich zum 31.
Dezember 2023 auf 17,27 % der anrechnungspflichtigen
Positionen nach CRR.
Die für 2023 prognostizierten Werte für die
Gesamtkapitalquote konnten aufgrund reduzierter
Risikopositionen übertroffen werden.
Die Verschuldungsquote gemäß Artikel 429 CRR
(Verhältnis des Kernkapitals zur Summe der
bilanziellen und außerbilanziellen Positionen)
beträgt am 31. Dezember 2023 8,78 % und liegt damit
über der aufsichtlichen Mindestanforderung von 3,0 %.
Auf Grundlage unserer Kapitalplanung bis zum Jahr 2028
ist auch weiterhin eine Erfüllung der aufsichtlichen
Anforderungen an die Eigenmittelausstattung als Basis
für die Umsetzung unserer Geschäftsstrategie zu
erwarten.
2.5.2. FinanzlageDie Zahlungsfähigkeit der Sparkasse war im
abgelaufenen Geschäftsjahr aufgrund einer angemessenen
Liquiditätsvorsorge jederzeit gegeben. Die
Liquiditätsdeckungsquote (Liquidity Coverage Ratio -
LCR) lag mit 166,3 % bis 209,4 % oberhalb des Mindestwerts
von 100,0 %. Die LCR-Quote lag zum 31. Dezember 2023 bei
166,3 %.
Die strukturelle Liquiditätsquote (Net Stable
Funding Ratio - NSFR) lag in einer Bandbreite von 129,0 %
bis 134,2 %; damit wurde die aufsichtliche Mindestquote von
100 % durchgängig eingehalten.
Zur Erfüllung der Mindestreservevorschriften wurden
Guthaben bei der Deutschen Bundesbank geführt. Kredit-
und Dispositionslinien bestehen bei der Deutschen
Bundesbank.
Die Sparkasse nahm 2023 am elektronischen Verfahren
"MACCs (Mobilisation and Administration of Credit Claims)"
der Deutschen Bundesbank zur Nutzung von Kreditforderungen
als notenbankfähige Sicherheiten teil.
Die Zahlungsfähigkeit ist nach unserer
Finanzplanung auch für die absehbare Zukunft
gewährleistet.
2.5.3. ErtragslageDie wesentlichen Erfolgskomponenten der Gewinn- und
Verlustrechnung laut Jahresabschluss sind in der folgenden
Tabelle aufgeführt. Die Erträge und Aufwendungen
sind nicht um periodenfremde und
außergewöhnliche Posten bereinigt.
Zur Analyse der Ertragslage wird für interne Zwecke
und für den überbetrieblichen Vergleich der
bundeseinheitliche Betriebsvergleich der
Sparkassenorganisation eingesetzt, in dem eine detaillierte
Aufspaltung und Analyse des Ergebnisses unserer Sparkasse
in Relation zur durchschnittlichen Bilanzsumme erfolgt.
Zur Ermittlung eines Betriebsergebnisses vor Bewertung
werden die Erträge und Aufwendungen um periodenfremde
und außergewöhnliche Posten bereinigt, die in
der internen Darstellung dem neutralen Ergebnis zugerechnet
werden. Nach Berücksichtigung des
Bewertungsergebnisses ergibt sich das Betriebsergebnis nach
Bewertung. Nach Abzug des neutralen Ergebnisses und der
Steuern verbleibt der Jahresüberschuss.
Der bedeutsamste finanzielle Leistungsindikator für
die Ertragslage ist die Eigenkapitalzuführung. Unser
Ziel, zusätzliches Eigenkapital in Höhe von 16
Mio. € aus 2023 aufzubauen, wurde in dem
Geschäftsjahr 2023 erreicht.
Das Betriebsergebnis vor Bewertung auf Basis von
Betriebsvergleichswerten beträgt 1,40 % (Vorjahr 0,62
%) der durchschnittlichen Bilanzsumme des Jahres 2023 es
lag damit über dem Durchschnitt der rheinischen
Sparkassen. Der im Vorjahreslagebericht prognostizierte
Wert von 0,66 % wurde aufgrund erheblich besser
ausgefallenen Zinsüberschusses als geplant deutlich
übertroffen. Ein höher als geplant ausgefallener
Verwaltungsaufwand konnte spürbar überkompensiert
werden.
Im Geschäftsjahr hat sich der Zinsüberschuss
deutlich besser entwickelt als erwartet. Er erhöhte
sich um 66,2 % auf 185,8 Mio. €. Zwar stiegen die
Zinsaufwendungen um 40,9 Mio. € an, sehr deutliche
Ergebnisverbesserungen im Zinsertrag (+86,9 Mio. €)
sowie im Derivateergebnis (+27,9 Mio. €) konnten dies
jedoch stark überkompensieren. In allen Bereichen
machte sich sehr stark das veränderte Zinsumfeld
bemerkbar.
Auch der Provisionsüberschuss lag über dem
erwarteten Niveau. Er lag insbesondere aufgrund einer
Verschiebung vom Provisionsaufwand in den Sachaufwand 3,6 %
über dem Vorjahreswert.
Des Weiteren lag der Personalaufwand leicht unter dem
prognostizierten Wert. Die Personalaufwendungen
erhöhten sich allerdings zum Vorjahr um 5,4 % auf 73,4
Mio. €. Dies resultiert sowohl aus einem erhöhten
Personalbedarf und den daraus folgenden Neueinstellungen
als auch aus der zuvor bereits eingeplanten
Tariferhöhung.
Der Sachaufwand ist entgegen unserer Erwartungen auf
60,0 Mio. € gestiegen. Neben dem allgemeinen Anstieg
von Dienstleistungskosten, trug besonders die Erhöhung
der Umlagen für den Stützungsfonds (3,1 Mio.
€) dazu bei. Zusätzlich wurden weitere 0,6 Mio.
€ für den Stützungsfonds als
Rückstellung im neutralen Aufwand berücksichtigt.
Ein weiterer wesentlicher Grund waren die gestiegenen
Energiekosten (1,9 Mio. €). Zusätzlich wirkte die
Auslagerung von Aufgaben außerhalb des
Kernbankbereichs in Verbindung mit Personalgestellung
für eine zusätzlich Belastung des Sachaufwands.
Darüber hinaus stellte die Berücksichtigung der
Versicherungsbeiträge für die Kreditkarten eine
zusätzliche Erhöhung des Sachaufwands in
Höhe von 1,4 Mio. € dar, die zuvor im
Provisionsaufwand berücksichtigt wurden und diesen
zugleich entlastet. Für unwiderrufliche
Zahlungsverpflichtungen im Zusammenhang mit der Dotierung
des Zusatzfonds im Rahmen des Sicherungssystems der
S-Finanzgruppe haben wir 2023 handelsrechtlich zulasten der
Verwaltungsaufwendungen eine Rückstellung in Höhe
von 3,8 Mio. EUR gebildet, die im Sinne des BVG dem
neutralen Aufwand zuzurechnen.
Die anderen Verwaltungsaufwendungen konnten nicht wie
geplant gemindert werden, sondern erhöhten sich leicht
zum Vorjahr um 5,8 %.
Abschreibungen und Wertberichtigungen nach Verrechnung
mit Erträgen (Bewertung und Risikovorsorge) beliefen
sich auf 45,5 Mio. € (Vorjahr 23,1 Mio. €). Aus
dem Kreditgeschäft ergab sich ein negatives
Bewertungsergebnis, das über dem Vorjahreswert lag.
Das Bewertungsergebnis aus den Wertpapieranlagen stellte
sich aufgrund der Zinsentwicklung positiv dar, und lag
deutlich über dem Vorjahreswert.
Der Sonderposten nach § 340 g HGB wurde deutlich um
13,6 Mio. € aufgestockt.
Für das Geschäftsjahr 2023 war ein um 19,1
Mio. € auf 33,7 Mio. € gestiegener Steueraufwand
auszuweisen.
Vor dem Hintergrund des politischen und
gesamtwirtschaftlichen Umfelds und der veränderten
Zinssituation ist der Vorstand mit der Entwicklung der
Ertragslage im Jahr 2023 zufrieden.
Unabhängig der vorhergehenden Ausführungen
sind die Prognosen überwiegend eingetroffen und
teilweise übertroffen. Unter den gegebenen
wirtschaftlichen Bedingungen wird die Ertragslage als gut
beurteilt.
Die gemäß § 26a Absatz 1 Satz 4 KWG
offenzulegende Kapitalrendite, berechnet als Quotient aus
Nettogewinn (Jahresüberschuss) und Bilanzsumme, betrug
im Geschäftsjahr 2023 0,18 %.
Gesamtaussage zum Geschäftsverlauf und zur LageVor dem Hintergrund der politischen und konjunkturellen
Rahmenbedingungen sowie der Zinsentwicklung bewerten wir
die Geschäftsentwicklung und das Ergebnis vor
Bewertung und Risikovorsorge als gut. Infolge der
gestiegenen Zinsen war jedoch beim privaten Wohnungsbau und
damit auch bei der Nachfrage nach Wohnungsbaufinanzierungen
ein erheblicher Rückgang zu verzeichnen. Mit der
Ertragsentwicklung im abgelaufenen Jahr sind wir insgesamt
zufrieden, da gestiegene Zinsüberschüsse den
Anstieg der Verwaltungsaufwendungen deutlich
übertroffen haben. In Verbindung mit der deutlich
überdurchschnittlichen Kreditrisikovorsorge konnten
wir unser wirtschaftliches Eigenkapital wiederum
stärken.
3. NachtragsberichtDie Nachtragsberichterstattung erfolgt gemäß
§ 285 Nr. 33 HGB im Anhang.
Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Schluss
des Geschäftsjahres zum 31. Dezember 2023 haben sich
nicht ergeben.
4. Verweis auf die Veröffentlichung des nichtfinanziellen Berichts im UnternehmensregisterDie Stadtsparkasse Wuppertal ist zur Erstellung einer
nichtfinanziellen Erklärung gemäß §
340a Abs. 1a HGB in Verbindung mit § 289b HGB
verpflichtet. Dabei wurde von der Möglichkeit zur
Erstellung eines gesonderten nichtfinanziellen Berichtes
gemäß § 289b Abs. 3 HGB Gebrauch gemacht,
der im Unternehmensregister veröffentlicht wird.
5. Risiko- und Chancenbericht5.1. RisikomanagementsystemZur Sicherstellung der langfristigen Fortführung
der Unternehmenstätigkeit auf Basis der eigenen
Substanz und Ertragskraft setzt die Sparkasse ein
Risikotragfähigkeitskonzept mit einer
regelmäßigen Berechnung der
Risikotragfähigkeit (ökonomische Perspektive) und
einer Kapitalplanung (normative Perspektive) ein. Die
Risikotragfähigkeit wird ergänzt um Stresstests,
und es erfolgt eine prozessuale Verknüpfung mit den
Strategien, der Risikoinventur und der
Risikoberichterstattung. Erstmals zum 31. März 2023
wurden damit fristgerecht die Anforderungen der am 24. Mai
2018 veröffentlichten aufsichtlichen Leitlinien an
bankinterne Risikotragfähigkeitskonzepte umgesetzt.
In der Geschäftsstrategie werden die Ziele der
Sparkasse für jede wesentliche
Geschäftstätigkeit sowie die Maßnahmen zur
Erreichung dieser Ziele dargestellt. Die Risikostrategie
umfasst die Ziele der Risikosteuerung der wesentlichen
Geschäftsaktivitäten sowie die Maßnahmen
zur Erreichung dieser Ziele.
Ziel der Risikoinventur ist es, mindestens jährlich
systematisch Risiken zu identifizieren, um deren
Wesentlichkeit beurteilen zu können. Zudem werden
regelmäßig quantitative und qualitative Analysen
zur Bestimmung von Risiko- und Ertragskonzentrationen
vorgenommen. Auf der Grundlage der zuletzt
durchgeführten Risikoinventur wurden folgende Risiken
in der ökonomischen und der normativen Perspektive als
wesentlich eingestuft:
Für die frühzeitige Identifizierung von
wesentlichen Risiken sowie von
risikoartenübergreifenden Effekten wurden Indikatoren
abgeleitet, die auf quantitativen oder qualitativen
Merkmalen basieren.
Ziel der Ermittlung der Risikotragfähigkeit in der
ökonomischen Perspektive ist die Gewährleistung
des Gläubigerschutzes. Die Sparkasse ermittelte zum
31. Dezember 2023 ein ökonomisches
Risikodeckungspotenzial von 965,1 Mio. €. Das daraus
abgeleitete Gesamtlimit von 482,6 Mio. € wurde auf die
wesentlichen Risiken verteilt und so bemessen, dass eine
angemessene Steuerung der Risiken ermöglicht wird. Die
wesentlichen Risiken werden monatlich ermittelt und den
Limiten gegenübergestellt. Im Berichtszeitraum wurde
das Limit für Zinsänderungsrisiken
überschritten. Als Reaktion hierauf wurde das Limit
angepasst. Die daraufhin bereitgestellten Limite reichten
sowohl unterjährig als auch zum Bilanzstichtag aus, um
die wesentlichen Risiken abzudecken.
Zur Berechnung des gesamtinstitutsbezogenen Risikos
wurden für alle wesentlichen Risiken das
Konfidenzniveau auf 99,9 % und der
Risikobetrachtungshorizont auf ein Jahr rollierend
festgelegt. Zwischen den wesentlichen Risikoarten werden
keine risikomindernden Diversifikationseffekte
berücksichtigt. Die Sparkasse berücksichtigt
innerhalb des Adressenrisikos zwischen dem Kunden- und dem
Eigengeschäft und innerhalb des Marktpreisrisikos
zwischen den Risikofaktoren Zinsen und Spreads
risikomindernde Diversifikationseffekte.
Das auf der Grundlage des Gesamtlimits eingerichtete
Limitsystem stellt sich zum 31. Dezember 2023 wie folgt
dar:
Die zuständigen Abteilungen steuern die Risiken im
Rahmen der bestehenden organisatorischen Regelungen und der
Limitvorgaben des Vorstands.
Ziel der Ermittlung der Risikotragfähigkeit in der
normativen Perspektive ist die Fortführung der
Sparkasse. Hierzu besteht ein zukunftsgerichteter
Kapitalplanungsprozess bis zum Jahr 2028. Um einen
Kapitalbedarf rechtzeitig identifizieren zu können,
wurden Annahmen über die künftige
Ergebnisentwicklung für das Planszenario sowie
für ein adverses Szenario getroffen.
In der normativen Perspektive sind alle regulatorischen
und aufsichtlichen Anforderungen sowie die darauf
basierenden internen Anforderungen zu berücksichtigen.
Relevante Steuerungsgrößen sind die
Kernkapitalanforderung, die Gesamtkapitalanforderung
(SREP-Gesamtkapitalanforderung, die kombinierte
Pufferanforderung und die Eigenmittelempfehlung) sowie die
Strukturanforderungen hinsichtlich des Kapitals, die
Höchstverschuldungsgrenze und die
Großkreditgrenze.
Für den betrachteten Zeitraum von 5 Jahren
können die aufsichtlichen Anforderungen im
Planszenario vollständig erfüllt werden. Gleiches
gilt im Falle der Betrachtung adverser Entwicklungen, in
dem jedoch nur die harten Mindestkapitalanforderungen
zwingend einzuhalten sind.
Die der Risikotragfähigkeit zu Grunde liegenden
Annahmen sowie die Angemessenheit der Methoden und
Verfahren werden jährlich überprüft und bei
Bedarf angepasst (Validierung).
Die Sparkasse setzt zur Steuerung der
Zinsänderungsrisiken derivative Finanzinstrumente
(Swapgeschäfte) ein. Sie wurden in die verlustfreie
Bewertung des Bankbuches einbezogen. Daneben ist die
Sparkasse an drei Kreditbasket-Transaktionen der
Sparkassen-Finanzgruppe beteiligt. Die hieraus
resultierenden Kreditderivate werden sowohl in der Position
des Sicherungsnehmers als auch als Sicherungsgeber
gehalten. Dabei handelt es sich um in emittierte Credit
Linked Notes eingebettete Positionen. Darüber hinaus
wurden Bewertungseinheiten gemäß § 254 HGB
als Micro-Hedges zur Absicherung von
Zinsänderungsrisiken von Wertpapieren und emittierten
Schuldverschreibungen gebildet.
Stresstests werden ergänzend zur
Risikotragfähigkeit durchgeführt. Ziel ist die
Abbildung außergewöhnlicher aber plausibel
möglicher Ereignisse über Szenario- und
Sensitivitätsanalysen. Als Ergebnis dieser
Simulationen ist festzuhalten, dass auch bei
außergewöhnlichen Ereignissen die
Risikotragfähigkeit gegeben ist.
Die turnusmäßige Risikoberichterstattung an
den Vorstand umfasst den Gesamtrisikobericht und
ergänzende Berichte zu den wesentlichen Risikoarten.
Die Berichte enthalten neben quantitativen Informationen
auch eine qualitative Beurteilung zu wesentlichen
Positionen und Risiken. Auf besondere Risiken für die
Geschäftsentwicklung und dafür geplante
Maßnahmen wird gesondert eingegangen. Der
Verwaltungsrat wird vierteljährlich über die
Risikosituation informiert. Neben der
turnusmäßigen Berichterstattung ist auch
geregelt, in welchen Fällen eine
Ad-hoc-Berichterstattung zu erfolgen hat.
Der Sicherung der Funktionsfähigkeit und
Wirksamkeit von Steuerungs- und Überwachungssystemen
(Interne Kontrollverfahren) dienen neben eingerichteten
Funktionstrennungen bei Zuständigkeiten und
Arbeitsprozessen auch die Tätigkeiten der
Risikocontrolling-Funktion, der Compliance-Funktion und der
Internen Revision.
Die Risikocontrolling-Funktion, die
aufbauorganisatorisch von Bereichen, die Geschäfte
initiieren oder abschließen, getrennt ist, hat die
Aufgabe, die wesentlichen Risiken zu identifizieren, zu
beurteilen, zu überwachen und darüber zu
berichten. Der Risikocontrolling-Funktion obliegt die
Methodenauswahl, die Überprüfung der
Angemessenheit der eingesetzten Methoden und Verfahren und
die Errichtung und Weiterentwicklung der Risikosteuerungs-
und -controllingprozesse. Zusätzlich verantwortet sie
die Umsetzung der aufsichtlichen und gesetzlichen
Anforderungen, die Erstellung der
Risikotragfähigkeitsberechnung und die laufende
Überwachung der Einhaltung von Limiten. Sie
unterstützt den Vorstand in allen risikopolitischen
Fragen und ist an der Erstellung und Umsetzung der
Risikostrategie maßgeblich beteiligt. Die
Risikocontrolling-Funktion wird im Wesentlichen durch die
Mitarbeiter der Abteilung Betriebswirtschaft und des
Kompetenzcenters Finanzierung & Leasing wahrgenommen.
Die Leitung der Risikocontrolling-Funktion obliegt dem
Leiter der Abteilung Betriebswirtschaft. Unterstellt ist er
dem Vorstand.
Die Compliance-Funktion wirkt auf die Implementierung
wirksamer Verfahren zur Einhaltung der für die
Sparkasse wesentlichen rechtlichen Regelungen und Vorgaben
und entsprechender Kontrollen hin. Ferner hat sie den
Vorstand hinsichtlich der Einhaltung dieser rechtlichen
Regelungen und Vorgaben zu unterstützen und zu
beraten.
Die Interne Revision prüft und beurteilt
risikoorientiert und prozessunabhängig die Wirksamkeit
und Angemessenheit des Risikomanagements im Allgemeinen und
des internen Kontrollsystems im Besonderen sowie die
Ordnungsmäßigkeit grundsätzlich aller
Aktivitäten und Prozesse. Sie ist dem Vorstand
unmittelbar unterstellt und ihm gegenüber
berichtspflichtig.
Verfahren zur Aufnahme von
Geschäftsaktivitäten in neuen Produkten oder auf
neuen Märkten (Neu-Produkt-Prozess) sind festgelegt.
Zur Einschätzung der Wesentlichkeit geplanter
Veränderungen in der Aufbau- und Ablauforganisation
sowie den IT-Systemen bestehen Definitionen und Regelungen.
Auch die mit der erstmaligen Emission von
Hypotheken-Namenspfandbriefen nach § 27 PfandBG
gestellten Anforderungen werden durch das bestehende
Risikomanagementsystem erfüllt.
5.2 Strukturelle Darstellung der wesentlichen Risiken5.2.1 AdressenrisikoUnter dem Adressenrisiko wird ein Verlust in einer
bilanziellen oder außerbilanziellen Position
verstanden, der durch eine Bonitätsverschlechterung
einschließlich des Ausfalls eines Schuldners bedingt
ist. Dabei wird das Adressenrisiko in das Ausfall- sowie
das Migrationsrisiko eines Schuldners unterteilt.
Das Ausfallrisiko umfasst die Gefahr eines Verlustes,
welcher aus einem drohenden bzw. vorliegenden
Zahlungsausfall eines Schuldners entsteht.
Das Migrationsrisiko bezeichnet die Gefahr eines
Verlustes, der sich dadurch ergibt, dass sich die
Bonitätseinstufung (Rating) des Schuldners
verändert hat.
Das Länderrisiko umfasst neben dem
bonitätsinduzierten Länderrisiko auch das
politische Risiko, z. B. aus einem Transferstopp. Das
Länderrisiko im Sinne eines Ausfalls oder einer
Bonitätsveränderung eines Schuldners ist Teil des
Adressenrisikos im Kunden- und Eigengeschäft. Der
Schuldner kann ein ausländischer öffentlicher
Haushalt oder ein sonstiger Schuldner sein, der seinen Sitz
im Ausland und somit in einem anderen Rechtsraum hat.
5.2.1.1 Adressenrisiko im KundengeschäftDas Adressenrisiko im Kundengeschäft umfasst
einerseits die Gefahr eines Verlustes durch einen drohenden
bzw. vorliegenden Zahlungsausfall eines originären
Kredites sowie von Eventualverbindlichkeiten wie
beispielsweise Avale (Ausfallrisiko). Andererseits umfasst
es auch die Gefahr, dass Sicherheiten teilweise oder ganz
an Wert verlieren und deshalb zur Absicherung der Kredite
nicht ausreichen oder überhaupt nicht beitragen
können (Sicherheitenverwertungs- und
-einbringungsrisiko).
Teil des Adressenrisikos im Kundengeschäft ist auch
die Gefahr, dass sich im Zeitablauf die
Bonitätseinstufung (Ratingklasse) des Kreditnehmers
ändert und damit ein möglicherweise höherer
Spread gegenüber der risikolosen Zinskurve
berücksichtigt werden muss (Migrationsrisiko).
Die Steuerung des Adressenrisikos im
Kundengeschäfts erfolgt entsprechend der festgelegten
Strategie unter besonderer Berücksichtigung der
Größenklassenstruktur, der Bonitäten, der
Branchen, der gestellten Sicherheiten sowie des Risikos der
Engagements.
Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche
Elemente:
Das Kreditgeschäft der Sparkasse gliedert sich in
zwei große Gruppen: Das Firmenkunden- und das
Privatkundenkreditgeschäft.
Tabelle: Kreditgeschäft der Sparkasse
* nach Abzug von Einzelwertberichtigungen und
Vorsorgereserven
Zum 31. Dezember 2023 wurden etwa 60,8 % der zum
Jahresende ausgelegten Kreditmittel an Unternehmen und
wirtschaftlich selbstständige Privatpersonen vergeben,
33,3 % an wirtschaftlich unselbstständige und sonstige
Privatpersonen.
Die regionale Wirtschaftsstruktur spiegelt sich auch im
Kreditgeschäft der Sparkasse wider. Schwerpunkte
bilden mit 25,0 % die Ausleihungen an das Grundstücks-
und Wohnungswesen sowie mit 19,6 % die Ausleihungen an das
Kredit- und Versicherungswesen. Darüber hinaus
entfallen jeweils 8,7 % auf das verarbeitende Gewerbe und
Öffentliche Haushalte, sowie 8,6 % auf den Bereich
Beratung, Planung und Sicherheit.
Die Größenklassenstruktur zeigt insgesamt
eine breite Streuung des Ausleihgeschäfts. 52,3 % des
Gesamtkreditvolumens im Sinne des § 19 Abs. 1 KWG
entfallen auf Kreditengagements mit einem Kreditvolumen bis
2,5 Mio. €. 47,7 % des Gesamtkreditvolumens im Sinne
des § 19 Abs. 1 KWG betreffen Kreditengagements mit
einem Kreditvolumen von mehr als 2,5 Mio. €.
Die Risikostrategie ist ausgerichtet auf Kreditnehmer
mit guten Bonitäten bzw. geringeren
Ausfallwahrscheinlichkeiten. Dies wird durch die
Neugeschäftsplanung unterstützt. Zum 31. Dezember
2023 ergibt sich im Kundengeschäft folgende
Ratingklassenstruktur:
Das Länderrisiko ist für die Sparkasse von
untergeordneter Bedeutung. Das an Kreditnehmer mit Sitz im
Ausland ausgelegte Kreditvolumen einschließlich
Wertpapiere betrug am 31. Dezember 2023 1,3 % des
Gesamtkreditvolumens im Sinne des § 19 Abs. 1 KWG.
Konzentrationen bestehen im Kreditportfolio in folgenden
Bereichen: Größenkonzentration bei
Großkrediten nach Art. 392 CRR, Risikokonzentration
aufgrund der regionalen Begrenzung des
Geschäftsgebietes sowie Konzentration im Bereich der
regionalen, grundpfandrechtlichen Sicherheiten.
Insgesamt sind wir der Auffassung, dass unser
Kreditportfolio sowohl nach Branchen und
Größenklassen als auch nach Ratinggruppen gut
diversifiziert ist.
Zur Absicherung von Adressenausfallrisiken hat die
Sparkasse 5 Einzelkreditnehmer mit einem Kreditvolumen von
insgesamt 16,2 Mio. € in die Sparkassen-Kreditbaskets
(über die Emission von Originatoren-Credit Linked
Notes) eingebracht.
Risikovorsorgemaßnahmen sind für alle
Engagements vorgesehen, bei denen nach umfassender
Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse der
Kreditnehmer davon ausgegangen werden kann, dass es
voraussichtlich nicht mehr möglich sein wird, alle
fälligen Zins- und Tilgungszahlungen gemäß
den vertraglich vereinbarten Kreditbedingungen zu
vereinnahmen. Bei der Bemessung der
Risikovorsorgemaßnahmen werden die voraussichtlichen
Realisationswerte der gestellten Sicherheiten
berücksichtigt. Darüber hinaus haben wir
angemessene Pauschalwertberichtigungen gebildet. Das
Verfahren für die Bildung der
Pauschalwertberichtigungen ist im Anhang zum
Jahresabschluss erläutert. Der Vorstand wird
vierteljährlich über die Entwicklung der
Strukturmerkmale des Kreditportfolios, die Einhaltung der
Limite und die Entwicklung der notwendigen
Vorsorgemaßnahmen für Einzelrisiken schriftlich
unterrichtet. Eine ad-hoc-Berichterstattung ergänzt
bei Bedarf das standardisierte Verfahren.
Entwicklung der Risikovorsorge:
Die Entwicklung der Risikovorsorge in 2023 zeigt im
Vergleich zum Vorjahr eine wesentliche Steigerung aufgrund
weniger großer Einzelfälle.
5.2.1.2 Adressenrisiko im EigengeschäftDas Adressenrisiko im Eigengeschäft umfasst die
Gefahr eines Verlustes, der aus einem drohenden bzw.
vorliegenden Zahlungsausfall eines Emittenten oder eines
Kontrahenten (Ausfallrisiko) resultieren kann.
Ebenso besteht die Gefahr, dass sich im Zeitablauf die
Bonitätseinstufung (Rating) des Schuldners ändert
und damit ein möglicherweise höherer Spread
gegenüber der risikolosen Zinskurve
berücksichtigt werden muss (Migrationsrisiko). Dabei
unterteilt sich das Kontrahentenrisiko in ein
Wiedereindeckungs-, ein Vorleistungs- und ein
Erfüllungsrisiko.
Zudem gibt es im Eigengeschäft das Risiko, dass die
tatsächlichen Restwerte der Emissionen bei Ausfall von
den prognostizierten Werten abweichen.
Ferner beinhalten Aktien eine Adressenrisikokomponente.
Diese besteht in der Gefahr einer negativen
Wertveränderung aufgrund von
Bonitätsverschlechterung oder Ausfall des
Aktienemittenten.
Die Steuerung des Adressenrisikos des
Eigengeschäfts erfolgt entsprechend der festgelegten
Strategie unter besonderer Berücksichtigung der
Größenklassenstruktur, der Bonitäten, der
Branchen sowie des Risikos der Engagements.
Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche
Elemente:
Die Eigengeschäfte umfassen zum Bilanzstichtag ein
Volumen von 764,9 Mio. €. Wesentliche Positionen sind
dabei Schuldverschreibungen und Anleihen (331,5 Mio.
€), Pfandbriefe (210,3 Mio. €), Termingelder
(145,5 Mio. €) sowie der Wertpapierspezialfonds (61,6
Mio. €).
Dabei zeigt sich nachfolgende
Ratingverteilung
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Externes Rating Moody's
/
Standard & Poor's |
Aaa bis Baa1 /
AAA bis BBB+ |
Baa2 bis Baa3 /
BBB bis BBB- |
Ba1 bis Ba3 /
BB+ bis BB- |
B1 bis C /
B+ bis C |
Ausfall | ungeratet |
| 31.12.2023 | 567,2 | 14,9 | 11,5 | 9,0 | 0,0 | 1,2 |
| 31.12.2022 | 570,0 | 14,0 | 10,0 | 9,0 | 0,0 | 0,4 |
Die direkt durch die Sparkasse gehaltenen Wertpapiere
verfügen ausnahmslos über ein Rating von
mindestens AA-. Der Wertpapierspezialfonds hat vereinbarte
Anlagerichtlinien, die bezüglich der verzinslichen
Anlagen Mindest-Ratings für die investierten Segmente
vorsehen. Hierbei liegt der Schwerpunkt im Bereich
Investmentgrade, ein Drittel wird in den Bereich HighYield
investiert.
Das Länderrisiko ist für die Sparkasse von
untergeordneter Bedeutung, da das am 31.12.2023 in Form von
Wertpapieren investierte Volumen in Höhe von 138,8
Mio. € ausschließlich aus gedeckten
Schuldverschreibungen europäischer Länder
bestand.
Konzentrationen bestehen nicht.
5.2.2 Marktpreisrisiko
Das Marktpreisrisiko wird definiert als Verlust in einer
bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher
sich aus der Veränderung von marktabhängigen
Risikofaktoren wie Zinsen, Aktienkurse, Volatilitäten
etc. ergibt.
Die Steuerung des Marktpreisrisikos erfolgt entsprechend
der festgelegten Strategie unter besonderer
Berücksichtigung der festgelegten Limite und der
vereinbarten Anlagerichtlinien für Spezialfonds
5.2.2.1 Zinsänderungsrisiko
Das Zinsänderungsrisiko wird definiert als die
Gefahr eines Verlustes in einer bilanziellen oder
außerbilanziellen Position, welcher sich aus der
Veränderung der risikolosen Zinskurve ergibt. In einer
periodischen Sicht bzw. in der normativen Perspektive
können sich Veränderungen im Zinsüberschuss,
im Bewertungsergebnis Wertpapiere sowie einer Bildung bzw.
Veränderung einer Drohverlustrückstellung im
Rahmen der verlustfreien Bewertung des Bankbuchs
gemäß IDW RS BFA 3 n. F. ergeben. Schwankungen
im Zinskonditionsbeitrag sind in die Betrachtung des
Zinsänderungsrisikos in der normativen Perspektive
integriert.
Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche
Elemente:
| ― |
Periodische Steuerung und normative Perspektive: Berechnungen auf Basis verschiedener Zinsszenarien mittels der IT-Anwendung "Integrierte Zinsbuchsteuerung Plus", Betrachtung des laufenden Geschäftsjahres und der fünf Folgejahre bei der Bestimmung der Auswirkungen auf das handelsrechtliche Ergebnis |
| ― |
Ökonomische Perspektive: Ermittlung des Value-at-Risk auf Basis des Varianz-Kovarianz-Ansatzes mittels der von der Sparkassen Rating und Risikosystem GmbH (SR) entwickelten IT-Anwendung "MPR" |
| ― |
Steuerung des wertorientierten Zinsänderungsrisikos auf Basis einer modernen historischen Simulation der Marktzinsänderungen: Die negative Abweichung der Performance innerhalb der nächsten 90 Tage (Haltedauer) wird mit einem Konfidenzniveau von 99,0 % berechnet. Zur Beurteilung des Zinsänderungsrisikos orientiert sich die Sparkasse an einer definierten Benchmark (angelehnt an die Struktur des gleitenden 10-Jahresdurchschnitts). Abweichungen zeigen ggf. einen Bedarf an Steuerungsmaßnahmen auf und dienen als zusätzliche Information für zu tätigende Neuanlagen, Verkäufe bzw. Absicherungen (u.a. durch Swapgeschäfte). |
| ― |
Ermittlung des Zinsrisikokoeffizienten und des Frühwarnindikators gemäß § 25a Abs. 2 KWG auf Basis des BaFin-Rundschreibens 6/2019 vom 6. August 2019 |
| ― |
Berücksichtigung von Risiken aus Fonds nach dem Durchschauprinzip |
| ― |
regelmäßige Überprüfung, ob bei Eintritt des unterstellten Risikoszenarios eine Rückstellung gemäß IDW RS BFA 3 n. F. zu bilden wäre |
| ― |
Ermittlung des SREP-Koeffizienten |
Zur Absicherung von Zinsänderungsrisiken wurden
neben bilanzwirksamen Instrumenten in Form langfristiger
Refinanzierungen auch derivative Finanzinstrumente in Form
von Zinsswaps in bedeutendem Umfang eingesetzt (vgl.
Angaben im Anhang zum Jahresabschluss).
Die Auswirkungen eines Zinsschocks um + bzw. - 200
Basispunkte auf den Barwert der zinstragenden
Geschäfte des Anlagebuchs stellen sich zum 31.
Dezember 2023 wie folgt dar:
| Zinsänderungsrisiken | ||
| Barwertveränderung | ||
| +200 Basispunkte | -200 Basispunkte | |
| T€ | -99.474 | +112.190 |
| in % der Eigenmittel | -12,01 | +13,55 |
Um Konzentration zu begrenzen, werden
Großgeschäfte ab 20 Mio. € im Regelfall
sofort mit einem Gegengeschäft geschlossen.
Konzentrationen in einzelnen Laufzeitbändern werden
durch die Ausrichtung an der gewählten Benchmark
begegnet.
5.2.2.2 Spreadrisiko
Das Spreadrisiko wird definiert als die Gefahr eines
Verlustes in einer bilanziellen oder
außerbilanziellen Position, welcher sich aus der
Veränderung von Spreads bei gleichbleibendem Rating
ergibt. Dabei wird unter einem Spread die Differenz zu
einer risikolosen Zinskurve verstanden. Der Spread ist
unabhängig von der zu Grunde liegenden Zinskurve zu
sehen, d.h. ein Spread in einer anderen Währung wird
analog einem Spread in Euro behandelt.
Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche
Elemente:
| ― |
Ökonomische Perspektive: Ermittlung des Value-at-Risk auf Basis des Varianz-Kovarianz-Ansatzes mittels der IT-Anwendung "MPR" |
| ― |
Berücksichtigung von Risiken aus Fonds nach dem Durchschauprinzip |
5.2.2.3 Beteiligungsrisiko
Das Beteiligungsrisiko umfasst die Gefahr eines
Verlustes durch eine negative Wertänderung einer
Beteiligung.
Je nach Beteiligungsart unterscheidet man nach dem
Risiko aus strategischen Beteiligungen,
Funktionsbeteiligungen und Kapitalbeteiligungen.
Die Steuerung des Beteiligungsrisikos erfolgt
entsprechend der festgelegten Strategie.
Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche
Elemente:
| ― |
Rückgriff auf das Beteiligungscontrolling des Sparkassenverbands RSGV für die Verbundbeteiligungen |
| ― |
In der normativen Perspektive wird die Auswirkung auf aufsichtliche Quoten durch Beteiligungen berücksichtigt. |
| ― |
Ökonomische Perspektive: Ermittlung des Value-at-Risk auf Basis einer Szenarioanalyse |
| ― |
Regelmäßige Auswertung und Beurteilung der Jahresabschlüsse der Beteiligungsunternehmen |
| ― |
Regelmäßige qualitative Beurteilung der Unternehmensentwicklung, der strategischen Ausrichtung sowie der Marktstellung des jeweiligen Beteiligungsunternehmens |
Wertansätze für Beteiligungsinstrumente zum 31. Dezember 2023
| Gruppen von Beteiligungsinstrumenten | Buchwert
in Mio. € |
| Strategische Beteiligungen | 88,4 |
| Funktionsbeteiligungen | 19,0 |
| Kapitalbeteiligungen | 3,7 |
Das Beteiligungsportfolio besteht vorwiegend aus
strategischen und funktionellen Beteiligungen innerhalb der
Sparkassen-Finanzgruppe. Daneben bestehen weitere
Beteiligungen, die unter Renditegesichtspunkten gehalten
werden.
Konzentrationen bestehen im Beteiligungsportfolio in
folgendem Bereich: Konzentration aufgrund der
Bündelung strategischer Verbundbeteiligungen innerhalb
der Sparkassen-Finanzgruppe.
Aufgrund dessen sind besondere zusätzliche
Maßnahmen zur Vermeidung oder Begrenzung von
Konzentrationsrisiken nicht erforderlich.
5.2.3 Liquiditätsrisiko
Das Liquiditätsrisiko setzt sich aus dem
Zahlungsunfähigkeits- und dem
Refinanzierungskostenrisiko zusammen. Das
Liquiditätsrisiko umfasst in beiden Bestandteilen auch
das Marktliquiditätsrisiko. Dieses ist das Risiko,
dass aufgrund von Marktstörungen oder
unzulänglicher Markttiefe Finanztitel an den
Finanzmärkten nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt
und/oder nicht zu fairen Preisen gehandelt werden
können.
Das Zahlungsunfähigkeitsrisiko stellt die Gefahr
dar, Zahlungsverpflichtungen nicht in voller Höhe oder
nicht fristgerecht nachzukommen.
Das Refinanzierungskostenrisiko bildet die Gefahr ab,
dass die Refinanzierungskosten über der in der Planung
angesetzten Höhe liegen. Dies kann auf der Schwankung
des institutseigenen Spreads sowie aus der unerwarteten
Veränderung der Refinanzierungsstruktur beruhen.
Das Refinanzierungskostenrisiko in der ökonomischen
Perspektive ergibt sich aus der negativen Veränderung
des Liquiditätsbeitrages aufgrund von marktbedingten
Spreadschwankungen.
In der normativen Perspektive wird die GuV-Auswirkung
des Refinanzierungskostenrisikos in Form höherer
Zinsaufwendungen abgebildet. Aufgrund des Einflusses von
Bilanzbeständen und der Zinsentwicklung wird das
Refinanzierungskostenrisiko zusammen mit dem
Zinsänderungsrisiko betrachtet.
Die Steuerung des Liquiditätsrisikos erfolgt
entsprechend der festgelegten Strategie.
Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche
Elemente:
| ― |
Regelmäßige Ermittlung und Überwachung der LCR |
| ― |
Regelmäßige Ermittlung und Überwachung der strukturellen Liquiditätsquote (Net Stable Funding Ratio, NSFR) |
| ― |
Regelmäßige Ermittlung der Survival Period und Festlegung einer Risikotoleranz |
| ― |
Diversifikation der Vermögens- und Kapitalstruktur |
| ― |
Regelmäßige Erstellung von Liquiditätsübersichten auf Basis einer hausinternen Liquiditätsplanung, in der die erwarteten Mittelzuflüsse den erwarteten Mittelabflüssen gegenübergestellt werden |
| ― |
Tägliche Disposition der laufenden Konten |
| ― |
Liquiditätsverbund mit Verbundpartnern der Sparkassenorganisation |
| ― |
Definition eines sich abzeichnenden Liquiditätsengpasses sowie eines Notfallplans |
| ― |
Erstellung einer Refinanzierungsplanung |
| ― |
Ökonomische Perspektive: Ermittlung des Value-at-Risk auf Basis des Varianz-Kovarianz-Ansatzes mittels der von der SR entwickelten IT-Anwendung "RKR" |
| ― |
Regelmäßige Überwachung der Fundingkonzentration zur Ermittlung und Begrenzung des Anteils einzelner Kontrahenten an der Gesamtrefinanzierung |
| ― |
Vorhalten eines ausreichend hohen Deckungsstockvolumens für Hypothekenpfandbriefe |
Unplanmäßige Entwicklungen, wie z. B.
vorzeitige Kündigungen sowie Zahlungsunfähigkeit
von Geschäftspartnern, werden dadurch
berücksichtigt, dass im Rahmen der Risiko- und
Stressszenarien sowohl ein Abfluss von Kundeneinlagen als
auch eine erhöhte Inanspruchnahme offener Kreditlinien
simuliert wird.
Die Survival Period der Sparkasse beträgt zum 31.
Dezember 2023 mehr als 60 Monate.
Konzentrationen bestehen beim Liquiditätsrisiko in
folgendem Bereich: hoher Bestand an täglich
fälligen Kundeneinlagen.
Um diese Konzentration zu begrenzen, wurde ein nach
Märkten und Laufzeiten differenzierten
Refinanzierungsplan aufgestellt, auf Basis dessen eine
regelmäßige Abweichungsanalyse durchgeführt
wird. Zusätzlich wurde ein Konzentrationsmaß
für Kundeneinlagen definiert, welches als
Frühwarnindikator genutzt wird.
Die Zahlungsfähigkeit der Sparkasse war im
Geschäftsjahr jederzeit gegeben.
5.2.4 Operationelles Risiko
Das operationelle Risiko bedeutet die Gefahr eines
Verlustes durch Schäden, die infolge der
Unangemessenheit oder des Versagens von internen Verfahren,
Mitarbeitern, der internen Infrastruktur oder in Folge
externer Einflüsse eintreten.
Die Steuerung der operationellen Risiken erfolgt
entsprechend der festgelegten Strategie.
Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche
Elemente:
| ― |
Jährliche Schätzung von operationellen Risiken auf Basis der szenariobezogenen Schätzung von risikorelevanten Verlustpotenzialen aus der IT-Anwendung "OpRisk-Szenarien" |
| ― |
systematische Sammlung und Analyse eingetretener Schadensfälle in einer Schadensfalldatenbank |
| ― |
Periodische Steuerung und normative Perspektive: Abbildung im Plan- und adversen Szenario |
| ― |
Ökonomische Perspektive: Ermittlung des Value-at-Risk auf Basis IT-Anwendung "OpRisk-Schätzverfahren" |
| ― |
Erstellung von Notfallplänen, insbesondere im Bereich der IT Konzentrationen bestehen bei den operationellen Risiken in folgenden Bereichen: |
Aufgrund der ausschließlichen Nutzung von
IT-Anwendungen des Sparkassenverbunds bzw. der S-Rating und
Risikosysteme GmbH bestehen hohe Abhängigkeiten im
Falle eines Ausfalls der IT.
5.3. Chancenbericht
Unser "Chancenmanagement" ist in den jährlichen
Strategieüberprüfungsprozess integriert.
Die Chancen für unsere geschäftliche
Entwicklung sind eng mit der Entwicklung des politischen
und wirtschaftlichen Umfelds verknüpft. Sofern sich
dieses positiv entwickelt, erwarten wir auch eine
Stabilisierung der Nachfrage nach Krediten für den
Wohnungsbau. Dies würde sich positiv auf unseren
Zinsüberschuss auswirken.
Die Chance auf eine Stabilisierung unserer Ertragskraft
wollen wir sofern sich die gesamtwirtschaftlichen
Rahmenbedingungen wieder positiv entwickeln, weiterhin
nutzen, um unsere Geschäftsfelder nachhaltiger
auszurichten und somit langfristig Wettbewerbsvorteile zu
erlangen. Insbesondere in wirtschaftlich herausfordernden
Zeiten sind die Menschen und Unternehmen auf eine
professionelle Begleitung angewiesen. Im Rahmen unseres
öffentlichen Auftrags stehen wir ihnen als
verlässlicher Partner zur Seite. Dies bietet nach
unserem Selbstverständnis die besten Chancen auf
langfristige und im beiderseitigen Interesse erfolgreiche
Geschäftsverbindungen mit unseren privaten und
gewerblichen Kunden.
Chancen wollen wir darüber hinaus durch die
kontinuierliche Verbesserung unserer Vertriebsstruktur
nutzen. Positive Impulse für unser Wachstum und die
Ergebnisbeiträge erwarten wir dabei aus dem weiteren
Ausbau digitaler Vertriebs- und Servicekanäle.
Außerdem erwarten wir Chancen aus unseren
Investitionen in zukunftsweisende Informationstechnologien.
5.4 Gesamtbeurteilung der Risikolage
Unser Haus verfügt über ein dem Umfang der
Geschäftstätigkeit entsprechendes System zur
Steuerung, Überwachung und Kontrolle der vorhandenen
Risiken gemäß § 25a KWG. Mit den
eingerichteten Risikosteuerungs- und -controllingprozessen
können die wesentlichen Risiken frühzeitig
identifiziert und gesteuert sowie relevante Informationen
an die zuständigen Entscheidungsträger
weitergeleitet werden.
Gemäß unseren internen Risikoberichten
bewegten sich die Risiken im Jahr 2023 innerhalb der vom
Vorstand vorgegebenen Limite, mit Ausnahme einer
Sublimitüberschreitung im Bereich der
Zinsänderungsrisiken per 31.01.2023. Limitanpassungen
ergaben sich zum 28.02.2023 im Rahmen der Umstellung auf
die ökonomische Risikotragfähigkeit und im
vierten Quartal aufgrund von diversen Anpassungen der
Standard-Parameter für die Risikoberechnung. Das
Risikotragfähigkeitslimit (ökonomische
Perspektive) war am Bilanzstichtag mit 86,4 % ausgelastet.
Die Mindestanforderungen an die Einhaltung aufsichtlicher
Kenngrößen der normativen Perspektive der
Risikotragfähigkeit wurden gemäß unseren
internen Risikoberichten sowohl im Planszenario als auch
unter der Berücksichtigung adverser Entwicklungen
vollständig erfüllt. Auf dieser Basis war und ist
die Risikotragfähigkeit derzeit gegeben. Die
durchgeführten Stresstests zeigen, dass auch
außergewöhnliche Ereignisse durch das vorhandene
Risikodeckungspotenzial abgedeckt werden können.
Bestandsgefährdende oder
entwicklungsbeeinträchtigende Risiken sind nicht
erkennbar. Risiken der künftigen Entwicklung bestehen
durch die Regulatorik, in weiteren starken Zinsanstiegen
(u. a. Drohverlustrückstellung gemäß IDW RS
BFA 3) sowie im Fall einer sich weiter eintrübenden
Konjunktur.
Die Sparkasse nimmt am Risikomonitoring des Verbands
teil. Die Erhebung erfolgt dreimal jährlich. Dabei
werden die wichtigsten Risikomesszahlen auf Verbandsebene
ausgewertet und die Entwicklungen beobachtet. Jede
Sparkasse wird insgesamt bewertet und einer von vier
Monitoringstufen zugeordnet. Die Sparkasse ist der besten
Bewertungsstufe zugeordnet.
Da unser Risikodeckungspotential die eingegangenen
Risiken übersteigt und sich dies auf Basis unserer
Ergebnis- und Kapitalplanung voraussichtlich nicht
ändern wird, beurteilen wir unsere Risikolage unter
Berücksichtigung von dem zurzeit nur zur Hälfte
des Risikodeckungspotenzials bereitgestellten Gesamtlimits
insgesamt als ausgewogen.
6. Prognosebericht
6.1. Rahmenbedingungen
Die nachfolgenden Einschätzungen haben
Prognosecharakter. Sie stellen unsere Einschätzungen
der wahrscheinlichsten künftigen Entwicklung auf Basis
der uns zum Zeitpunkt der Erstellung des Lageberichts zur
Verfügung stehenden Informationen dar.
Da Prognosen mit Unsicherheit behaftet sind bzw. sich
durch die Veränderungen der zugrundeliegenden Annahmen
als unzutreffend erweisen können, ist es möglich,
dass die tatsächlichen künftigen Ergebnisse
gegebenenfalls deutlich von den zum Zeitpunkt der
Erstellung des Lageberichts getroffenen Erwartungen
über die voraussichtlichen Entwicklungen abweichen.
Der Prognosezeitraum umfasst das auf den Bilanzstichtag
folgende Geschäftsjahr.
Als Risiken im Sinne des Prognoseberichts werden
künftige Entwicklungen oder Ereignisse gesehen, die zu
einer für die Sparkasse negativen Prognose- bzw.
Zielabweichung führen können.
Als Chancen im Sinne des Prognoseberichts werden
künftige Entwicklungen oder Ereignisse gesehen, die zu
einer für die Sparkasse positiven Prognose- bzw.
Zielabweichung führen können.
Alle Angaben in diesem Prognosebericht basieren auf den
Ergebnis-, Kapital- und Liquiditätsplanungen im Rahmen
unserer internen Planungs- und Risikomanagementverfahren.
Die geopolitischen Aussichten für das Jahr 2024
sind erneut von großer Unsicherheit geprägt. Der
Krieg in der Ukraine dauert an, ebenso im Nahen Osten, dazu
kommen die Angriffe auf die internationale Schifffahrt im
Roten Meer. In 76 Ländern, die für mehr als die
Hälfte der Weltbevölkerung stehen, finden im Jahr
2024 Wahlen statt. Als größte Volkswirtschaft
der Welt kommt der Präsidentschaftswahl in den USA
eine besondere Bedeutung zu, auch an den internationalen
Kapitalmärkten.
Der Internationale Währungsfonds (IWF) rechnet mit
einem ähnlichen Wachstum der Weltwirtschaft wie im
vergangenen Jahr. Die Organisation hat ihre Prognose
für die Weltproduktion (BIP) um 0,2 %-Punkte auf 3,1 %
angehoben und erwartet einen Anstieg des Welthandels um 3,3
% (2023: +0,4 %). Im Folgejahr erwartet der IWF eine
BIP-Wachstumsrate von 3,2 % und eine weitere Zunahme des
Welthandels um 3,6 %.
Für Deutschland fallen die Prognosen weniger gut
aus. Die großen deutschen
Wirtschaftsforschungsinstitute hatten in ihren
jüngsten Prognosen von Dezember 2023 eine Zunahme des
Bruttoinlandsprodukts (BIP) um +0,5 % bis +0,9 % im Jahr
2024 und um 1,0 % bis 1,4 % im Jahr 2025 erwartet. Die
Bundesregierung hat ihre Wachstumsprognose für das
Jahr 2024 gegenüber ihrer Herbstprognose deutlich
reduziert auf nunmehr 0,2 % für das laufende und 1,0 %
für das kommende Jahr.
Die instabile geopolitische Lage hat nicht nur negative
Auswirkungen auf die Außenwirtschaft, sondern durch
die Verunsicherung der Verbraucher ebenso auf den
inländischen Konsum und die langfristigen
Investitionsentscheidungen von Unternehmen. Belastend
wirken weiterhin die Auswirkungen der vorangegangenen
geldpolitischen Straffung, die Unternehmensinvestitionen
verteuern und in besonderem Maße den Immobilienmarkt
stark belasten. Auch der extreme Anstieg der
Verbraucherpreise in den vergangenen Jahren dürfte das
Konsumverhalten zunächst noch negativ beeinflussen.
Positiv für die Konjunktur im Jahr 2024 ist zu
vermerken, dass sich die Energiepreise wieder etwas
normalisiert haben. Auch die Beschaffungssituation in der
Industrie hat sich deutlich entspannt. Allerdings drohen
hier aufgrund der verschlechterten Sicherheitslage auf dem
Seeweg erneut Schwierigkeiten. Für die exportstarke
deutsche Wirtschaft würde sich zudem die -
beispielweise vom IWF - prognostizierte Belebung des
Welthandels positiv auswirken. Im Inland dürften sich
der Anstieg der Tariflöhne und im Zeitverlauf die
nachlassende Inflation positiv auf den privaten Konsum
auswirken.
Vor diesem Hintergrund entwickelte sich der
ifo-Geschäftsklimaindex nach einer gewissen
Stabilisierung im Herbst 2023 zu Jahresbeginn 2024 nur
schwach. Während die Dienstleistungsunternehmen sich
mehrheitlich eher positiv zu ihrer aktuellen
Geschäftslage äußerten, beurteilten die
Unternehmen aller anderen Sektoren sowohl ihre aktuelle
Lage wie auch die Aussichten negativ. Die Erwartungen im
Bausektor sind im Februar 2024 auf den niedrigsten Stand
seit 1991 gesunken.
Die Auftragslage im Verarbeitenden Gewerbe zeigt ein
gemischtes Bild. Wie das Statistische Bundesamt mitteilt,
lagen die Auftragseingänge im Gesamtjahr 2023 5,9 %
niedriger als im Vorjahr. Dennoch befindet sich der
Auftragsbestand auf einem hohen Niveau und die Unternehmen
verfügen immer noch über ein Auftragspolster von
mehr als einem halben Jahr (7 Monate).
Die rückläufige Zahl der Baugenehmigungen und
weitere Faktoren sprechen dafür, dass die Bauindustrie
im Jahr 2024 einen weiteren Rückgang verzeichnen wird.
Die großen Wirtschaftsforschungsinstitute
prognostizieren einen Rückgang der realen
Bauinvestitionen um -0,6 % bis -2,5 %. Die Aussichten in
den einzelnen Baubereichen fallen dabei recht
unterschiedlich aus. Während es beim Wohnungsbau erste
Anzeichen für ein Erreichen der Talsohle gibt, bleibt
die Lage im Bereich der Gewerbe- und insbesondere der
Büroimmobilien schwierig.
Die Verbraucher schauen zu Jahresbeginn skeptisch in die
Zukunft. Das GfK-Konsumklima, das kurzzeitig zum Jahresende
2023 eine leichte Erholung verzeichnete, ist erneut
gesunken, und zwar um 4,3 Punkte auf -29,7. Laut der
GfK-Umfrage in der ersten Januarhälfte sind die
Verbraucher sowohl pessimistischer hinsichtlich der
Entwicklung ihrer Einkommenssituation als auch in Bezug auf
die allgemeine Konjunkturlage. Infolgedessen neigen sie
vermehrt dazu, zu sparen, und zögern bei
größeren Anschaffungen.
Die schwierige Konjunkturlage schlägt sich bislang
lediglich teilweise in einer steigenden Arbeitslosigkeit
bzw. einer rückläufigen Nachfrage nach
Arbeitskräften nieder. Auch im Jahr 2024 dürfte
der deutsche Arbeitsmarkt vergleichsweise stabil bleiben.
Für das Gesamtjahr 2024 erwarten die großen
deutschen Wirtschaftsforschungsinstitute mehrheitlich einen
leichten Anstieg der Arbeitslosenquote auf 5,8 % bis 5,9 %
und eine weitere Zunahme der Zahl der Erwerbstätigen
auf über 46 Millionen (+0,1 % bis +0,2 %).
Nach den außergewöhnlichen Anstiegen der
Inflationsrate in Deutschland in 2022 (+6,9 %) und 2023
(+5,9 %) lassen die aktuellen Daten zur Preisentwicklung
erwarten, dass der Höhepunkt der Inflation
überschritten ist. Den Prognosen der großen
Wirtschaftsforschungsinstitute zufolge wird der Anstieg der
Verbraucherpreise in Deutschland 2024 mit +2,2 % bis +3,0 %
nur etwa halb so hoch ausfallen wie im Vorjahr und im
Folgejahr mit +1,8 % bis +2,3 % wieder weitgehend der 2
%-EZB-Zielmarke entsprechen.
Der Anstieg der Unternehmensinsolvenzen wird sich im
laufenden Jahr voraussichtlich weiter fortsetzen. Der
IWH-Insolvenztrend blieb zu Jahresbeginn auf hohem Niveau:
40 % über dem Wert vor einem Jahr und 20 % über
dem Wert der Vor-Corona-Jahre 2016 bis 2019. Neben dem
schwierigen gesamtwirtschaftlichen Umfeld dürften die
Staatshilfen während der Corona-Pandemie dafür
ursächlich sein, die zunächst viele Insolvenzen
verhindert hatten.
Nachdem der Insolvenztrend im Baugewerbe bereits im
vergangenen Jahr klar aufwärtsgerichtet war und die
Entwicklung der Baugenehmigungen als Konjunkturindikator
auf eine weitere Verschlechterung der Baukonjunktur
hinweist, ist ein weiterer Anstieg in diesem
Wirtschaftsbereich wahrscheinlich.
Auch zu Jahresbeginn 2024 bleiben alle
Einschätzungen zu den wirtschaftlichen Aussichten mit
einer hohen Unsicherheit behaftet. Risiken bestehen
insbesondere bzgl. des weiteren Verlaufs des Krieges in der
Ukraine und im Nahen Osten und dem Ausgang wichtiger Wahlen
in diesem Jahr. Zudem ist es noch ungewiss, ob die
Inflation wirklich nachhaltig auf ein
stabilitätskonformes Niveau sinkt und im Zuge dessen,
die Frage, wann die EZB die erneute geldpolitische Wende
vollziehen wird. Der künftige Zinsverlauf ist wiederum
ein wichtiger Faktor für die weitere Entwicklung am
Immobilienmarkt. Darüber hinaus steht die deutsche
Wirtschaft unverändert vor strukturellen
Herausforderungen. Der Fachkräftemangel in der
deutschen Wirtschaft hat sich unverändert ausgeweitet,
die Lieferketten sind weiterhin fragil und die Zukunft
insbesondere energieintensiver Industrien in Deutschland
ist vor dem Hintergrund der Klimakrise ungewiss.
Nachdem die Notenbanken in 2023 weltweit zunächst
ihren restriktiven Kurs fortgeführt hatten und in den
vergangenen Monaten das Leitzinsniveau stabil gehalten
haben, deuten sich nunmehr erste Tendenzen für
Zinssenkungen der Zentralbanken im Jahr 2024 an.
Im bisherigen Jahr 2024 haben sich die Zinsen am
Geldmarkt wenig verändert. Am Kapitalmarkt war bei den
zehnjährigen Bundesanleihen wieder ein Anstieg der
Renditen festzustellen. Die Renditen der 10-Jährigen
Bundesanleihen lagen zum Jahresbeginn bei 2,1 % und bis zum
Tag der Aufstellung dieses Lageberichts bei 2,3 %.
Die Deutsche Bundesbank geht davon aus, dass sich der
Anstieg der Margen im Einlagen- und Kreditgeschäft der
deutschen Kreditinstitute so nicht fortsetzen wird. Es ist
demnach zu erwarten, dass der zunehmende Wettbewerb im
Einlagengeschäft, das schwache Kreditneugeschäft
sowie eine Zunahme von Kreditausfällen die Ertragslage
der nächsten Jahre belasten werden. Darüber
hinaus geht die Bundesbank von steigenden
Verwaltungsaufwendungen durch notwendige Investitionen (u.
a. zur Verhinderung von Cyberkriminalität und zur
verstärkten Digitalisierung) aus.
Für das stark zinsabhängige
Geschäftsmodell der Sparkassen wird im laufenden Jahr
aufgrund der Erwartung sinkender Marktzinsen mit leicht
rückläufigen Zinsüberschüssen
gerechnet. Gleichzeitig werden die Verwaltungsaufwendungen
durch das Inkrafttreten des letzten Tarifabschlusses sowie
der weiterhin hohen Inflation erneut ansteigen, wenn auch
nicht so stark wie im Jahr 2023. Die Kreditnachfrage wird
voraussichtlich weiter verhalten ausfallen, während
auf der Einlagenseite weitere Umschichtungen von den
Sichteinlagen hin zu Termingeldern und Eigenemissionen zu
erwarten sind.
Eine Einschätzung zur Entwicklung der
Risikovorsorge im Kreditgeschäft unterliegt den
gleichen Unsicherheiten wie die Prognose zur
Wirtschaftsentwicklung. Vor dem Hintergrund der
angespannten wirtschaftlichen Gesamtsituation kann es zu
einem Anstieg der Risikovorsorge im Kreditgeschäft
kommen.
6.1.2. Geschäftsentwicklung
Abgeleitet aus den prognostizierten
Durchschnittsbeständen der Jahre 2023 sowie 2024
rechnen wir mit einem leichten Rückgang für das
Kundenkreditgeschäft, vorrangig aus dem
Darlehensgeschäft der öffentlichen Haushalte und
der gewerblichen Kunden.
Im Einlagengeschäft gehen wir von leicht sinkenden
Beständen aus. Vor dem Hintergrund der aktuellen und
prognostizierten konjunkturellen Entwicklung erwarten wir
für 2024 einen leichten Rückgang der liquiden
Kundensichteinlagen, da wir aufgrund der veränderten
Zinssituation mit einer Verschiebung der Gelder zu den
Eigenemissionen rechnen.
Bei der Bilanzsumme erwarten wir aufgrund der
vorgenannten Entwicklungen im Kredit- und
Einlagengeschäft für das Folgejahr in Summe einen
leichten Rückgang.
Im Dienstleistungsgeschäft gehen wir für 2024
von sich verschlechternden Rahmenbedingungen und geringeren
Vermittlungen von Krediten an den Sparkassen Kreditpartner
aus.
6.1.3. Finanzlage
Auf der Basis unserer Finanzplanung gehen wir davon aus,
dass auch im Prognosezeitraum die Zahlungsfähigkeit
gewährleistet ist und die bankaufsichtlichen
Anforderungen eingehalten werden können.
Als wesentlichste Investition werden wir im Rahmen des
Projektes Haus der Beratung, die Modernisierung und
Umgestaltung unserer Beratungsfläche am Islandufer
vornehmen, um diese für alle Wuppertaler attraktiv zu
machen.
6.1.4. Ertrags- und Vermögenslage
Auf Basis des Betriebsvergleichs der
Sparkassenfinanzgruppe rechnen wir aufgrund des gestiegenen
Zinsniveaus unter anderem aus dem Kundenkredit- und
-einlagengeschäft mit einem um 5,7 Mio. €
sinkenden Zinsüberschuss. Ursächlich dafür
ist der deutlich stärker ansteigende Zinsaufwand, der
den Anstieg des Zinsertrages übersteigt.
Beim Provisionsüberschuss gehen wir für das
nächste Jahr von einem leichten Anstieg um 1,7 Mio.
€ aus, wofür insbesondere Zusatzerträge aus
dem Zahlungsverkehr, aus dem Wertpapierbereich sowie aus
dem Treueweltprojekt verantwortlich sind.
Der Verwaltungsaufwand wird mit einer Steigerung um 8,4
% geplant. Hauptgrund hierfür wird die Entwicklung der
Sachkosten sein, welche sich aufgrund der in Projekten
organisierten Zukunftsinvestitionen sowie allgemeiner
Kostensteigerungen um 12,6 % erhöht. Die
Personalkosten steigen hauptsächlich aufgrund der
bekannten Tariferhöhungen um 4,8 %.
Insgesamt ergibt sich unter Berücksichtigung der
vorgestellten Annahmen für das Jahr 2024 ein
rückläufiges Betriebsergebnis vor Bewertung von
rund 1,2 % der jahresdurchschnittlichen Bilanzsumme von ca.
8,1 Mrd. €.
Das Bewertungsergebnis im Kreditgeschäft ist
aufgrund der konjunkturellen Entwicklung nur mit
großen Unsicherheiten zu prognostizieren.
Bei der Risikovorsorge für das Kreditgeschäft
erwarten wir ein konstantes bis rückläufiges
negatives Bewertungsergebnis.
Aus den eigenen festverzinslichen Wertpapieren sowie den
weiteren Eigenanlagen in Spezialfonds rechnen wir aufgrund
einer konservativen Anlagepolitik und Absicherungsstrategie
mit keinem Bewertungsergebnis.
Das sonstige Bewertungsergebnis ist von untergeordneter
Bedeutung.
Die prognostizierte Entwicklung der Ertragslage
ermöglicht eine weitere Stärkung der Eigenmittel,
so dass die aufsichtlichen Mindestanforderungen von 8 %
gemäß CRR (zuzüglich SREP-Zuschlag sowie
Kapitalerhaltungs-, antizyklischem Kapital- und
Systemrisikopuffer) nach unserer Einschätzung auch
künftig deutlich überschritten werden.
Die intern festgelegte Verschuldungsquote
(Verhältnis des Kernkapitals zur Summe der
bilanziellen und außerbilanziellen Positionen) soll
über der aufsichtlichen Mindestanforderung von 3,0 %
liegen und wird zum 31. Dezember 2024 mit ca. 8,8 %
prognostiziert.
Vor dem Hintergrund der dargestellten Erwartungen
hinsichtlich der Entwicklung der Rahmenbedingungen erwarten
wir für das Geschäftsjahr 2024 eine
Eigenkapitalzuführung in Höhe von 23,0 Mio.
€
Für die DBS gemäß der Abgrenzung des
Betriebsvergleichs erwarten wir aufgrund von
Rückgängen des Kundenbereichs eine Reduzierung.
Wir erwarten bezüglich der Forderungen an Kunden
auf Basis der prognostizierten Durchschnittsbestände
insgesamt einen leichten Rückgang, der in erster Linie
auf geringer geplante Bestände im
Firmenkundengeschäft sowie auf die öffentlichen
Haushalte zurückzuführen ist. Bei den
Privathaushalten erwarten wir eine leicht steigende
Nachfrage nach Kreditmitteln zur Finanzierung des
Wohnungsbaus.
Beim Mittelaufkommen von Kunden erwarten wir auf
Grundlage der prognostizierten Durchschnittsbestände
einen Rückgang insbesondere im Bereich der
Sichteinlagen aufgrund des erhöhten Zinsniveaus inkl.
Verschiebungen zu festverzinslichen Sparbriefen.
Für das Betriebsergebnis vor Bewertung in % der DBS
(gemäß der Abgrenzung des Betriebsvergleichs,
bereinigt um neutrale und aperiodische Positionen) erwarten
wir bei rückläufiger DBS einen Rückgang von
1,40 % auf 1,21 % in 2024. In absoluten Zahlen reduziert
sich das Betriebsergebnis vor Bewertung um 16,4 Mio. €
im Vergleich zum Vorjahr. Dies resultiert im Wesentlichen
aus einem geringer prognostizierten Zinsüberschuss
sowie deutlich höher geplanten
Verwaltungsaufwendungen. Wir erwarten deshalb eine leichte
Verschlechterung der Cost-Income-Ratio gegenüber dem
Berichtjahr.
Für die Gesamtkapitalquote erwarten wir für
das Folgejahr eine Seitwärtsbewegung auf rd. 19,1 %.
Wir rechnen mit leicht steigenden
Risikopositionsbeträgen.
Daneben gehen wir trotz der insgesamt positiven
Ertragslage von einer gegenüber dem Vorjahr leicht
geringeren Zuführung zum Fonds für allgemeine
Bankrisiken aus.
Für das wirtschaftliche Eigenkapital erwarten wir
für das Folgejahr eine leichte Steigerung um rd. 2 %,
die leicht über dem Vorjahreswert liegen wird.
Insbesondere bei einer länger anhaltenden
konjunkturellen Abschwächung bzw. einer
verzögerten konjunkturellen Erholung könnten sich
weitere Belastungen für die künftige Ergebnis-
und Kapitalentwicklung ergeben.
Des Weiteren können sich aufgrund regulatorischer
Verschärfungen für die Finanzwirtschaft (z. B.
erhöhte Kapitalanforderungen, Meldewesen) weitere
Belastungen ergeben, die sich auf die Ergebnis- und
Kapitalentwicklung der Sparkasse negativ auswirken
können.
6.2. Gesamtaussage
Unsere Perspektiven für das Geschäftsjahr 2024
beurteilen wir unter Berücksichtigung der von uns
erwarteten Entwicklung der Rahmenbedingungen und unserer
bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren
zusammengefasst als günstig.
Bei der prognostizierten Entwicklung der Ertragslage
sollte eine weitere Stärkung der Eigenmittel gesichert
sein.
Insgesamt rechnen wir vor diesem Hintergrund und der
daraus resultierenden Risikofaktoren mit einer stabilen
Entwicklung der Ertragslage.
Auf Basis unserer Ergebnis-, Kapital- und
Liquiditätsplanung gehen wir davon aus, dass auch im
Prognosezeitraum die Risikotragfähigkeit und die
Einhaltung aller bankaufsichtlichen Kennziffern
durchgängig gewährleistet sind.
Wuppertal, 28. Mai 2024
Der Vorstand
Axel Jütz
Patrick Hahne
Jahresabschluss
zum 31. Dezember 2023
der Stadtsparkasse Wuppertal
Sitz Islandufer 15, 42103 Wuppertal
eingetragen beim Amtsgericht Wuppertal
Register Nr. A 17193
Land Nordrhein-Westfalen
Regierungsbezirk Düsseldorf
Jahresbilanz zum 31. Dezember 2023
Aktivseite
| 31.12.2022 | ||||||
| € | € | € | € | Tsd. € | ||
| 1. | Barreserve | |||||
| a) Kassenbestand | 43.935.910,58 | 48.421 | ||||
| b) Guthaben bei der Deutschen Bundesbank | 53.617.039,00 | 102.680 | ||||
| 97.552.949,58 | 151.102 | |||||
| 2. | Schuldtitel öffentlicher Stellen und Wechsel, die zur Refinanzierung bei der Deutschen Bundesbank zugelassen sind | |||||
| a)
Schatzwechsel und unverzinsliche Schatzanweisungen
sowie ähnliche Schuldtitel öffentlicher Stellen |
-,-- | - | ||||
| b) Wechsel | -,-- | - | ||||
| -,-- | - | |||||
| 3. | Forderungen an Kreditinstitute | |||||
| a) Hypothekendarlehen | -,-- | - | ||||
| b) Kommunalkredite | 981.273.499,10 | 87.314 | ||||
| c) andere Forderungen | 101.214.558,58 | 929.105 | ||||
| darunter: | ||||||
| täglich fällig | 727.714,72 | (826.605) | ||||
| 1.082.488.057,68 | 1.016.420 | |||||
| 4. | Forderungen an Kunden | |||||
| a) Hypothekendarlehen | 2.061.305.405,79 | 1.953.058 | ||||
| b) Kommunalkredite | 552.382.609,22 | 565.809 | ||||
| c) andere Forderungen | 3.442.494.445,72 | 3.730.919 | ||||
| 6.056.182.460,73 | 6.249.786 | |||||
| 5. | Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere | |||||
| a) Geldmarktpapiere | ||||||
| aa) von öffentlichen Emittenten | -,-- | - | ||||
| darunter: beleihbar bei der Deutschen Bundesbank | -,-- | ( -) | ||||
| ab) von anderen Emittenten | -,-- | - | ||||
| darunter: beleihbar bei der Deutschen Bundesbank | -,-- | ( -) | ||||
| -,-- | - | |||||
| b) Anleihen und Schuldverschreibungen | ||||||
| ba) von öffentlichen Emittenten | 201.462.517,93 | 207.647 | ||||
| darunter: beleihbar bei der Deutschen Bundesbank | 201.462.517,93 | (207.647) | ||||
| bb) von anderen Emittenten | 383.030.942,10 | 365.652 | ||||
| 584.493.460,03 | 573.299 | |||||
| darunter: beleihbar bei der Deutschen Bundesbank | 356.627.987,77 | (332.581) | ||||
| c) eigene Schuldverschreibungen | -,-- | - | ||||
| Nennbetrag | -,-- | ( -) | ||||
| 584.493.460,03 | 573.299 | |||||
| 6. | Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere | 63.243.779,54 | 57.935 | |||
| 6a. | Handelsbestand | -,-- | - | |||
| 7. | Beteiligungen | 106.676.397,11 | 110.060 | |||
| darunter: | ||||||
| an Kreditinstituten | -,-- | ( -) | ||||
| an Finanzdienstleistungsinstituten | -,-- | (2.900) | ||||
| an Wertpapierinstituten | -,-- | ( -) | ||||
| 8. | Anteile an verbundenen Unternehmen | 779.000,00 | - | |||
| darunter: | ||||||
| an Kreditinstituten | -,-- | ( -) | ||||
| an Finanzdienstleistungsinstituten | -,-- | ( -) | ||||
| an Wertpapierinstituten | -,-- | ( -) | ||||
| 9. | Treuhandvermögen | 14.690.385,41 | 16.660 | |||
| darunter: | ||||||
| Treuhandkredite | 14.690.385,41 | (16.660) | ||||
| 10. | Ausgleichsforderungen gegen die öffentliche Hand einschließlich Schuldverschreibungen aus deren Umtausch | -,-- | - | |||
| 11. | Immaterielle Anlagewerte | |||||
| a) Selbst
geschaffene gewerbliche Schutzrechte
und ähnliche Rechte und Werte |
-,-- | - | ||||
| b)
entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche
Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte
sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten |
4.439.051,00 | 361 | ||||
| c) Geschäfts- oder Firmenwert | -,-- | - | ||||
| d) geleistete Anzahlungen | 15.285,55 | 2.332 | ||||
| 4.454.336,55 | 2.693 | |||||
| 12. | Sachanlagen | 22.841.328,52 | 24.540 | |||
| 13. | Sonstige Vermögensgegenstände | 3.481.786,54 | 5.109 | |||
| 14. | Rechnungsabgrenzungsposten | |||||
| a) aus dem Emissions- und Darlehensgeschäft | 321.713,31 | 55 | ||||
| b) andere | 204.145,45 | 529 | ||||
| 525.858,76 | 584 | |||||
| Summe der Aktiva | 8.037.409.800,45 | 8.208.187 | ||||
Passivseite
| 31.12.2022 | ||||||
| € | € | € | € | Tsd. € | ||
| 1. | Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | |||||
| a) begebene Hypotheken-Namenspfandbriefe | 166.707.775,03 | 186.819 | ||||
| b) begebene öffentliche Namenspfandbriefe | -,-- | - | ||||
| c) andere Verbindlichkeiten | 491.384.288,23 | 482.357 | ||||
| darunter: täglich fällig | 295.901,56 | (1.175) | ||||
| 658.092.063,26 | 669.176 | |||||
| 2. | Verbindlichkeiten gegenüber Kunden | |||||
| a) begebene Hypotheken-Namenspfandbriefe | 50.319.604,71 | 55.440 | ||||
| b) begebene öffentliche Namenspfandbriefe | -,-- | - | ||||
| c) Spareinlagen | ||||||
| ca) mit
vereinbarter Kündigungsfrist
von drei Monaten |
901.843.512,28 | 1.056.065 | ||||
| cb) mit
vereinbarter Kündigungsfrist
von mehr als drei Monaten |
147.345.541,55 | 196.955 | ||||
| 1.049.189.053,83 | 1.253.020 | |||||
| d) andere Verbindlichkeiten | 4.717.347.211,72 | 4.686.312 | ||||
| darunter: | ||||||
| täglich fällig | 4.295.704.594,90 | (4.504.561) | ||||
| 5.816.855.870,26 | 5.994.773 | |||||
| 3. | Verbriefte Verbindlichkeiten | |||||
| a) begebene Schuldverschreibungen | ||||||
| aa) Hypothekenpfandbriefe | -,-- | 25.104 | ||||
| ab) öffentliche Pfandbriefe | -,-- | - | ||||
| ac) sonstige Schuldverschreibungen | 538.354.319,81 | 539.118 | ||||
| 538.354.319,81 | 564.222 | |||||
| b) andere verbriefte Verbindlichkeiten | -,-- | - | ||||
| darunter: | ||||||
| Geldmarktpapiere | -,-- | ( -) | ||||
| 538.354.319,81 | 564.222 | |||||
| 3a. | Handelsbestand | -,-- | - | |||
| 4. | Treuhandverbindlichkeiten | 14.690.385,41 | 16.660 | |||
| darunter: Treuhandkredite | 14.690.385,41 | (16.660) | ||||
| 5. | Sonstige Verbindlichkeiten | 7.400.110,94 | 5.842 | |||
| 6. | Rechnungsabgrenzungsposten | |||||
| a) aus dem Emissions- und Darlehensgeschäft | 650.988,65 | 805 | ||||
| b) andere | 69.402,72 | 87 | ||||
| 720.391,37 | 891 | |||||
| 7. | Rückstellungen | |||||
| a) Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen | 34.685.914,00 | 34.595 | ||||
| b) Steuerrückstellungen | 17.826.385,00 | 1.746 | ||||
| c) andere Rückstellungen | 47.684.634,18 | 44.226 | ||||
| 100.196.933,18 | 80.567 | |||||
| 8. | (weggefallen) | -,-- | - | |||
| 9. | Nachrangige Verbindlichkeiten | 89.897.979,29 | 89.900 | |||
| 10. | Genussrechtskapital | 697.720,00 | 698 | |||
| darunter: | ||||||
| vor Ablauf von zwei Jahren fällig | 124.920,00 | ( -) | ||||
| 11. | Fonds für allgemeine Bankrisiken | 359.526.927,14 | 345.927 | |||
| 12. | Eigenkapital | |||||
| a) gezeichnetes Kapital | -,-- | - | ||||
| b) Kapitalrücklage | -,-- | - | ||||
| c) Gewinnrücklagen | ||||||
| ca) Sicherheitsrücklage | 436.562.074,37 | 427.277 | ||||
| cb) andere Rücklagen | -,-- | - | ||||
| 436.562.074,37 | 427.277 | |||||
| d) Bilanzgewinn | 14.415.025,42 | 12.255 | ||||
| 450.977.099,79 | 439.532 | |||||
| Summe der Passiva | 8.037.409.800,45 | 8.208.187 | ||||
| 1. | Eventualverbindlichkeiten | |||||
| a) Eventualverbindlichkeiten aus weitergegebenen abgerechneten Wechseln | -,-- | - | ||||
| b) Verbindlichkeiten aus Bürgschaften und Gewährleistungsverträgen 1 | 789.742.923,68 | 775.339 | ||||
| c) Haftung aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten | -,-- | - | ||||
| 789.742.923,68 | 775.339 | |||||
| 2. | Andere Verpflichtungen | |||||
| a) Rücknahmeverpflichtungen aus unechten Pensionsgeschäften | -,-- | - | ||||
| b) Platzierungs- und Übernahmeverpflichtungen | -,-- | - | ||||
| c) Unwiderrufliche Kreditzusagen | 453.057.999,46 | 593.179 | ||||
| 453.057.999,46 | 593.179 | |||||
1 Siehe auch Ausführungen zu "Sonstige
Angaben" im Anhang
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023
| 1.1. - 31.12.2022 | ||||||
| € | € | € | € | Tsd. € | ||
| 1. | Zinserträge aus | |||||
| a) Kredit- und Geldmarktgeschäften | 224.616.058,25 | 139.271 | ||||
| darunter: | ||||||
| aus der Abzinsung von Rückstellungen | 46.906,16 | (5) | ||||
| abgesetzte negative Zinsen aus Geldanlagen | -,-- | (3.779) | ||||
| b) festverzinslichen Wertpapieren und Schuldbuchforderungen | 19.488.354,45 | 1.616 | ||||
| 244.104.412,70 | 140.887 | |||||
| 2. | Zinsaufwendungen | 60.371.915,88 | 25.304 | |||
| darunter: | ||||||
| aus der Aufzinsung von Rückstellungen | 225.853,29 | (198) | ||||
| abgesetzte positive Zinsen aus Geldaufnahmen | 35.840,53 | (8.380) | ||||
| 183.732.496,82 | 115.583 | |||||
| 3. | Laufende Erträge aus | |||||
| a) Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren | -,-- | 1.298 | ||||
| b) Beteiligungen | 3.212.110,32 | 2.796 | ||||
| c) Anteilen an verbundenen Unternehmen | -,-- | - | ||||
| 3.212.110,32 | 4.094 | |||||
| 4. | Erträge
aus Gewinngemeinschaften, Gewinnabführungs- oder
Teilgewinnabführungsverträgen |
-,-- | - | |||
| 5. | Provisionserträge | 65.674.987,15 | 65.411 | |||
| 6. | Provisionsaufwendungen | 7.692.808,37 | 9.470 | |||
| 57.982.178,78 | 55.942 | |||||
| 7. | Nettoertrag des Handelsbestands | -,-- | - | |||
| 8. | Sonstige betriebliche Erträge | 9.954.397,74 | 8.956 | |||
| darunter: | ||||||
| aus der Fremdwährungsumrechnung | 373.836,94 | (1.081) | ||||
| aus der Abzinsung von Rückstellungen | 313.802,74 | (13) | ||||
| 9. | (weggefallen) | -,-- | - | |||
| 254.881.183,66 | 184.575 | |||||
| 10. | Allgemeine Verwaltungsaufwendungen | |||||
| a) Personalaufwand | ||||||
| aa) Löhne und Gehälter | 58.186.428,90 | 54.510 | ||||
| ab) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung | 15.849.523,90 | 18.689 | ||||
| darunter: | 74.035.952,80 | 73.198 | ||||
| für Altersversorgung | 5.265.434,40 | (8.352) | ||||
| b) andere Verwaltungsaufwendungen | 62.039.561,89 | 44.140 | ||||
| 136.075.514,69 | 117.338 | |||||
| 11. |
Abschreibungen und Wertberichtigungen auf
immaterielle
Anlagewerte und Sachanlagen |
2.977.467,97 | 2.652 | |||
| 12. | Sonstige betriebliche Aufwendungen | 8.181.425,66 | 7.726 | |||
| darunter: | ||||||
| aus der Fremdwährungsumrechnung | 309.657,26 | (1.059) | ||||
| aus der Aufzinsung von Rückstellungen | 714.561,21 | (1.052) | ||||
| 13. |
Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Forderungen
und bestimmte
Wertpapiere sowie Zuführungen zu Rückstellungen im Kreditgeschäft |
42.254.007,73 | 22.319 | |||
| 14. | Erträge aus Zuschreibungen zu Forderungen und bestimmten Wertpapieren sowie aus der Auflösung von Rückstellungen im Kreditgeschäft | -,-- | - | |||
| 42.254.007,73 | 22.319 | |||||
| 15. |
Abschreibungen und Wertberichtigungen auf
Beteiligungen, Anteile an
verbundenen Unternehmen und wie Anlagevermögen behandelte Wertpapiere |
3.211.474,64 | 768 | |||
| 16. | Erträge aus Zuschreibungen zu Beteiligungen, Anteilen an verbundenen Unternehmen und wie Anlagevermögen behandelten Wertpapieren | -,-- | - | |||
| 3.211.474,64 | 768 | |||||
| 17. | Aufwendungen aus Verlustübernahme | -,-- | - | |||
| 18. | Zuführungen zu dem Fonds für allgemeine Bankrisiken | 13.600.000,00 | 6.400 | |||
| 19. | Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit | 48.581.292,97 | 27.372 | |||
| 20. | Außerordentliche Erträge | -,-- | - | |||
| 21. | Außerordentliche Aufwendungen | -,-- | - | |||
| 22. | Außerordentliches Ergebnis | -,-- | - | |||
| 23. | Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | 33.687.614,15 | 14.631 | |||
| 24. | Sonstige Steuern, soweit nicht unter Posten 12 ausgewiesen | 478.653,40 | 486 | |||
| 34.166.267,55 | 15.117 | |||||
| 25. | Jahresüberschuss | 14.415.025,42 | 12.255 | |||
| 26. | Gewinnvortrag aus dem Vorjahr | -,-- | - | |||
| 14.415.025,42 | 12.255 | |||||
| 27. | Entnahmen aus Gewinnrücklagen | |||||
| a) aus der Sicherheitsrücklage | -,-- | - | ||||
| b) aus anderen Rücklagen | -,-- | - | ||||
| -,-- | - | |||||
| 14.415.025,42 | 12.255 | |||||
| 28. | Einstellungen in Gewinnrücklagen | |||||
| a) in die Sicherheitsrücklage | -.-- | - | ||||
| b) in andere Rücklagen | -,-- | - | ||||
| -,-- | - | |||||
| 29. | Bilanzgewinn | 14.415.025,42 | 12.255 | |||
Anhang
A. ALLGEMEINE ANGABEN
Der Jahresabschluss zum 31.12.2023 wurde auf der
Grundlage des Handelsgesetzbuches (HGB) unter Beachtung der
Vorschriften über die Rechnungslegung der
Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute
(RechKredV) sowie des Pfandbriefgesetzes (PfandBG)
aufgestellt.
B. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN
Allgemeines
Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewendeten
Ansatz- und Bewertungsmethoden werden stetig angewendet.
Sofern sich Abweichungen ergeben haben, wird in den
jeweiligen Abschnitten darauf hingewiesen.
Zinsabgrenzungen aus negativen Zinsen werden mit
Ausnahme derjenigen, die auf Guthaben bei der Deutschen
Bundesbank entfallen, dem Bilanzposten zugeordnet, dem sie
zugehören.
Bilanzierung und Bewertung der Aktivposten
Forderungen
Forderungen an Kreditinstitute und Kunden
(einschließlich Schuldscheindarlehen mit Halteabsicht
bis zur Endfälligkeit) haben wir zum Nennwert
bilanziert. Die Unterschiedsbeträge zwischen Nennwert
und Auszahlungsbetrag wurden aufgrund ihres Zinscharakters
in die Rechnungsabgrenzungsposten aufgenommen und
planmäßig über die Laufzeit der
Geschäfte verteilt. Abzinsungen haben wir vorgenommen,
soweit Forderungen zum Zeitpunkt ihrer Begründung un-
oder unterverzinslich waren.
Eingetretenen bzw. am Abschlussstichtag vorhersehbaren
Risiken aus Forderungen wurde durch die Bildung von
Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen. Der Umfang der
Risikovorsorge ist abhängig von der Fähigkeit der
Kreditnehmer, vereinbarte Kapitalrückzahlungen und
Zinsen zu leisten sowie dem Wert vorhandener Sicherheiten.
Im Rahmen der dazu notwendigen Zukunftsbetrachtung haben
wir das aktuelle gesamtwirtschaftliche Umfeld und die
Situation einzelner Branchen ebenso berücksichtigt wie
staatliche Stabilisierungsmaßnahmen. Sofern unter
diesen Rahmenbedingungen und Annahmen keine nachhaltige
Schuldendienstfähigkeit von Kreditnehmern zu erwarten
ist, haben wir eine Einzelwertberichtigung gebildet. Die
Schätzungsunsicherheiten und Ermessensspielräume
haben wir im Sinne der kaufmännischen Vorsicht
berücksichtigt bzw. ausgeübt.
Für vorhersehbare, noch nicht individuell
konkretisierte Ausfallrisiken im Kreditgeschäft haben
wir für Forderungen an Kreditinstitute und Forderungen
an Kunden sowie Eventualverbindlichkeiten und andere
Verpflichtungen Pauschalwertberichtigungen nach dem
sogenannten Bewertungsvereinfachungsverfahren des vom
Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V.
(IDW) veröffentlichten Rechnungslegungsstandards des
Bankenfachausschusses Nr. 7 (IDW RS BFA 7) gebildet. Dabei
haben wir mit der in der internen Risikosteuerung
eingesetzten Anwendung CreditPortfolioView für das
vorgenannte Kreditportfolio den erwarteten Verlust für
einen 12-Monatszeitraum ohne Anrechnung einer
Bonitätsprämie berechnet. Grundlage dieser
Berechnung waren insbesondere die mit unseren
Ratingverfahren auf Grundlage der Vergangenheit ermittelten
Ausfallwahrscheinlichkeiten der Kreditnehmer für einen
12-Monatszeitraum und die im Rahmen der Kreditprozesse
bewerteten Sicherheiten. Adressen, die im Rahmen der
internen Risikosteuerung im Hinblick auf einen Ausfall als
risikolos betrachten werden, wurden auch für die
handelsbilanzielle Betrachtung ausgeschlossen. Die im
Rahmen der Berechnung der Pauschalwertberichtigung
verwendeten Parameter spiegeln nach unserer
Einschätzung die Risikosituation zum Abschlussstichtag
ausreichend wider.
Wir haben als Voraussetzung für die Anwendung der
Bewertungsvereinfachung im Rahmen der Kreditvergabepraxis
sichergestellt, dass die Konditionenvereinbarung bei
Kreditausreichung unter Berücksichtigung einer
risikoadäquaten Bonitätsprämie erfolgt,
deren Höhe sich an dem erwarteten Verlust über
die Restlaufzeit orientiert. Diese Ausgeglichenheitsannahme
haben wir zum Bilanzstichtag überprüft. Dabei
haben wir auch im Rahmen eines Stichtagsvergleichs die
Entwicklung des mit CreditPortfolioView für die
Restlaufzeit berechneten erwarteten Verlusts des Portfolios
(sog. Lifetime Expected Loss) analysiert. Die Grundlagen
der Berechnungen entsprechen im Wesentlichen der Ermittlung
des erwarteten Verlusts für einen 12-Monatszeitraum.
Danach kann die Ausgeglichenheit weiter angenommen werden.
Der Ausweis der Pauschalwertberichtigungen erfolgt als
Risiko vorsorge zu den Forderungen an Kunden (Aktivposten
4) und den Forderungen an Kreditinstitute (Aktivposten 3).
Die für Eventualverbindlichkeiten sowie
unwiderrufliche Kreditzusagen ermittelten
Pauschalwertberichtigungen werden an den
Unterstrichpositionen abgesetzt und als Risikovorsorge/
pauschale Rückstellungen in den anderen
Rückstellungen (Passivposten 7c) ausgewiesen. Für
widerrufliche Kreditzusagen erfolgt allein der Ausweis als
Risikovorsorge/pauschale Rückstellungen in den anderen
Rückstellungen (Passivposten 7c).
Zusätzlich haben wir Vorsorge für die
besonderen Risiken des Geschäftszweiges der
Kreditinstitute getroffen.
Von Kunden im Zusammenhang mit einer vorzeitigen
Anpassung von Festzinsvereinbarungen an das aktuelle
Marktzinsniveau erhaltene Ausgleichsbeträge wurden -
wie Vorfälligkeitsentgelte - unmittelbar in voller
Höhe erfolgswirksam vereinnahmt.
Wertpapiere
Die Zuordnung von Wertpapieren zur
Liquiditätsreserve (Umlaufvermögen) oder zum
Anlagevermögen haben wir im Geschäftsjahr nicht
geändert.
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche
Wertpapiere sowie andere nicht festverzinsliche Wertpapiere
der Liquiditätsreserve (Umlaufvermögen) sind mit
ihren Anschaffungskosten unter Beachtung des strengen
Niederstwertprinzips und des Wertaufholungsgebots
bilanziert.
Anschaffungskosten von Wertpapieren, die aus mehreren
Erwerbsvorgängen resultieren, wurden auf Basis des
Durchschnittspreises ermittelt.
Wertpapiere, die dazu bestimmt wurden, dauernd dem
Geschäftsbetrieb zu dienen (Anlagevermögen),
wurden ebenfalls nach dem strengen Niederstwertprinzip
bewertet.
Soweit für die Wertpapiere ein aktiver Markt
bestand, wurde der Marktpreis für die Bewertung
herangezogen. Für die Abgrenzung, ob ein aktiver Markt
vorliegt, haben wir die Kriterien zugrunde gelegt, die in
§ 2 Abs. 23 WpHG für die Abgrenzung eines
liquiden von einem illiquiden Markt festgelegt wurden. Auf
Basis dieser Abgrenzungskriterien liegen für die
festverzinslichen Wertpapiere ausschließlich nicht
aktive Märkte vor.
In den Fällen, in denen wir nicht von einem aktiven
Markt ausgehen konnten, haben wir die Bewertung anhand von
Kursen des Kursinformationsanbieters Refinitiv vorgenommen,
auf die unser bestandsführendes System SimCorp
Dimension (SCD) zurückgreift. Dieser Kursermittlung
liegt ein Discounted-Cashflow-Modell unter Verwendung
laufzeit- und risikoadäquater Zinssätze zugrunde.
Für Anteile an Investmentvermögen haben wir
als beizulegenden Wert den Rücknahmepreis angesetzt.
Wertpapiere, die wir im Rahmen der Wertpapierleihe
verleihen, weisen wir weiterhin in der Bilanz aus, da die
wesentlichen Chancen und Risiken, die aus ihnen
resultieren, bei der Stadtsparkasse Wuppertal verbleiben.
Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen
Anteile an verbundenen Unternehmen und Unternehmen, mit
denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, werden mit
den Anschaffungskosten bzw. zum beizulegenden Wert
bilanziert. Abschreibungen auf den niedrigeren
beizulegenden Wert werden bei voraussichtlich dauernder
Wertminderung vorgenommen.
Ausstehende Verpflichtungen zur Leistung
gesellschaftsvertraglich begründeter
Einlageverpflichtungen wurden dann aktiviert, wenn sie am
Bilanzstichtag bereits eingefordert wurden.
Die Beteiligungsbewertung erfolgt grundsätzlich auf
Basis der Vorgaben des IDW RS HFA 10 nach dem
Ertragswertverfahren. Andere Bewertungsmethoden kommen dann
zum Einsatz, wenn die Art bzw. der betragliche Umfang der
Beteiligung dies rechtfertigen.
Immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen
Die immateriellen Anlagewerte und die Sachanlagen werden
zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige
Abschreibungen entsprechend der voraussichtlichen
Nutzungsdauer, bilanziert.
Geringwertige Vermögensgegenstände mit
Anschaffungskosten bis 250 € werden aus
Vereinfachungsgründen sofort als Sachaufwand erfasst.
Für Vermögensgegenstände mit
Anschaffungskosten von mehr als 250 € bis 1.000 €
wird ein Sammelposten gebildet, der aufgrund der insgesamt
unwesentlichen Bedeutung für die Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage im Rahmen einer Gesamtbetrachtung
über fünf Jahre ergebniswirksam verteilt wird.
Die Gebäude werden linear über die
voraussichtliche Nutzungsdauer abgeschrieben.
Gegenstände der Betriebs- und
Geschäftsausstattung einschließlich
Betriebsvorrichtungen werden linear abgeschrieben. Im Jahr
der Anschaffung wird die zeitanteilige Jahresabschreibung
verrechnet.
Aktive latente Steuern
Einen Überhang aktiver latenter Steuern, der sich
nach Saldierung mit passiven latenten Steuern ergab, haben
wir in Ausübung des Wahlrechts nach § 274 Abs. 1
Satz 2 HGB nicht bilanziert.
Bilanzierung und Bewertung der Passivposten
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten sind mit den
Erfüllungsbeträgen angesetzt. Agien und Disagien
werden in Rechnungsabgrenzungsposten eingestellt und
zeitanteilig verteilt.
Verbindlichkeiten aus über mehreren Jahrzehnten
umsatzlosen Sparkonten werden bilanziell aufgelöst.
Die Stadtsparkasse Wuppertal geht davon aus, dass diese mit
an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht
erfüllt werden müssen. Zugrundeliegende
bestehende Rechtsansprüche der Kunden auf Auszahlung
der Guthaben sind hiervon unberührt.
Rückstellungen
Die Rückstellungen werden in Höhe des
notwendigen Erfüllungsbetrags gebildet, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist; sie berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und
ungewissen Verpflichtungen. Hierzu haben wir eine
Einschätzung vorgenommen, ob dem Grunde nach
rückstellungspflichtige Tatbestände vorliegen und
ob nach aktuellen Erkenntnissen mit hoher
Wahrscheinlichkeit eine Inanspruchnahme zu erwarten ist.
Bei der Beurteilung von Rechtsrisiken haben wir die
aktuelle Rechtsprechung berücksichtigt.
Beim erstmaligen Ansatz von Rückstellungen wird der
diskontierte Erfüllungsbetrag in einer Summe erfasst
(Nettomethode).
Rückstellungen mit einer voraussichtlichen
Restlaufzeit von einem Jahr oder weniger werden nicht
abgezinst. Die übrigen Rückstellungen werden
gemäß § 253 Abs. 2 HGB mit dem der
Restlaufzeit entsprechenden Zinssatz der
Rückstellungsabzinsungsverordnung (RückAbzinsV)
abgezinst. Bei unbekannter Restlaufzeit haben wir den
Abzinsungszeitraum anhand von Erfahrungswerten
geschätzt. Bei der Ermittlung der Rückstellungen
und den damit in Zusammenhang stehenden Erträgen und
Aufwendungen haben wir unterstellt, dass eine Änderung
des Abzinsungssatzes erst zum Ende der Periode eintritt.
Entsprechendes gilt für eine Veränderung des
Verpflichtungsumfangs bzw. des zweckentsprechenden
Verbrauchs.
Erfolge aus der Änderung des Abzinsungssatzes
zwischen zwei Abschlussstichtagen werden für
Rückstellungen aus dem Bankgeschäft im
Zinsergebnis und im sonstigen betrieblichen Aufwand
für Rückstellungen aus dem Nichtbankgeschäft
ausgewiesen. Aufzinsungseffekte weisen wir unter den
Zinsaufwendungen für Rückstellungen aus dem
Bankgeschäft und im sonstigen betrieblichen Aufwand
für Rückstellungen aus dem Nichtbankgeschäft
aus.
Die Pensionsrückstellungen wurden nach
versicherungsmathematischen Grundsätzen auf der
Grundlage der Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Heubeck
entsprechend dem Teilwertverfahren ermittelt. Dabei werden
künftige jährliche Lohn- und Gehaltssteigerungen
von 3,0 % sowie Rentensteigerungen von 2,0 % unterstellt.
Bereits bekannte Steigerungen für das Jahr 2024 sind
in der Bemessungsgrundlage berücksichtigt.
Für Rentenanpassungen, die den noch ausstehenden
beamtenrechtlichen Regelungen des Landes NRW folgen, wurde
für die Jahre 2024 und 2025 eine Steigerung in
Anlehnung an den Tarifvertrag im öffentlichen Dienst
der Länder (Sockelbetrag 200 € und 5,5 %)
angenommen. Der Berechnung der Pensionsrückstellungen
wurde der von der Deutschen Bundesbank für Dezember
2023 veröffentlichte Durchschnittszinssatz von 1,82 %,
der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren
ergibt, zugrunde gelegt. Die Ermittlung dieses
durchschnittlichen Zinssatzes basiert auf einem
Betrachtungszeitraum von zehn Jahren.
Altersteilzeitverträge wurden auf der Grundlage des
Altersteilzeitgesetzes und des Tarifvertrags zur Regelung
der Altersteilzeit abgeschlossen. Bei den hierfür
gebildeten Rückstellungen werden künftige Lohn-
und Gehaltssteigerungen von 3,00 % angenommen. Die
Restlaufzeit der Verträge beträgt bis zu 3,42
Jahre. Die durchschnittliche Restlaufzeit der Verträge
beträgt 1,10 Jahre. Die Abzinsung erfolgt mit dem
Zinssatz, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von
15 Jahren im Sinne des § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB ergibt.
Die Rückstellungen für in diesem Zusammenhang
bestehende finanzielle Aufstockungsverpflichtungen, die
wirtschaftlich den Charakter von Abfindungen haben, wurden
zu Lasten des Personalaufwandes gebildet.
Fonds für allgemeine Bankrisiken
Zur Sicherung gegen allgemeine Bankrisiken besteht ein
Sonderposten gemäß § 340 g HGB, der im
Geschäftsjahr 2023 aufgestockt wurde. Davon dient ein
Teilbetrag von 15,2 Mio. € für den unter "D.
Sonstige Angaben - Nicht in der Bilanz enthaltene
finanzielle Verpflichtungen" - dargestellten Sachverhalt
zur Ersten Abwicklungsanstalt. Daneben bleibt vorsorglich
ein Teilbetrag von 1,0 Mio. € auf Grund der
Zusammensetzung unseres Beteiligungsportfolios reserviert.
Bilanzierung und Bewertung von Derivaten
Die Stadtsparkasse Wuppertal setzt Derivate im
Wesentlichen im Rahmen der Zinsbuchsteuerung ein. Sie
wurden in die verlustfreie Bewertung des Bankbuchs
(Zinsbuchs) einbezogen.
Darüber hinaus wurden Bewertungseinheiten
gemäß § 254 HGB als Micro-Hedges zur
Absicherung von Zinsrisiken von Wertpapieren, Optionen und
emittierten Schuldverschreibungen gebildet. Die Angaben
nach § 285 Nr. 23 HGB erfolgen in einem separaten
Abschnitt des Anhangs.
Derivate, die weder in die verlustfreie Bewertung des
Bankbuchs noch in Bewertungseinheiten nach § 254 HGB
einbezogen wurden, halten wir nicht.
Die laufenden Zinszahlungen aus Zinsswapgeschäften
sowie die entsprechenden Zinsabgrenzungen werden je
Zinsswap saldiert ausgewiesen.
Kreditderivate halten wir sowohl in der Position des
Sicherungsnehmers als auch als Sicherungsgeber. Dabei
handelt es sich um in emittierte Credit Linked Notes
eingebettete Credit Default Swaps. Als Sicherungsnehmer
haben wir die Sicherungswirkung des Credit Default Swaps im
Hinblick auf die vertraglichen Vereinbarungen und unsere
Halteabsicht bis zur Fälligkeit bei der Bewertung der
gesicherten Geschäfte berücksichtigt. In der
Position des Sicherungsgebers gehaltene Kreditderivate
behandeln wir aufgrund des vereinbarten Sicherungszwecks
(Ausfallrisiko) und unserer Dauerhalteabsicht als gestellte
Kreditsicherheit. Die Bilanzierung und Bewertung erfolgt
nach den für das Bürgschafts- und
Garantiekreditgeschäft geltenden Regeln.
Verbindlichkeitsrückstellungen für eine mit
großer Wahrscheinlichkeit zu erwartender
Inanspruchnahme haben wir gebildet. Den Nominalbetrag
dieser Kreditderivate haben wir - ggf. gekürzt um
gebildete Rückstellungen - unter der Bilanz als
Eventualverbindlichkeit (Bilanzvermerk) angegeben.
Die in strukturierten Produkten eingebetteten Derivate
haben wir grundsätzlich zusammen mit dem
Basisinstrument als einheitlichen Vermögensgegenstand
bzw. als einheitliche Verbindlichkeit bilanziert.
Strukturierte Produkte sind dadurch gekennzeichnet, dass
ein verzinsliches oder unverzinsliches Basisinstrument (i.
d. R. Forderungen oder Wertpapiere) mit einem oder mehreren
Derivaten vertraglich zu einer Einheit verbunden ist. Die
Bilanzierung und Bewertung erfolgte in Übereinstimmung
mit der Stellungnahme RS HFA 22 des IDW.
Bewertung des zinsbezogenen Bankbuchs (Zinsbuch)
Zinsbezogene Finanzinstrumente (einschließlich
Derivate) unseres Bankbuches (Zinsbuches) haben wir auf der
Grundlage der vom IDW veröffentlichten Stellungnahme
zur Rechnungslegung RS BFA 3 unter Berücksichtigung
des fachlichen Hinweises des IDW vom 29.11.2022 im Rahmen
einer barwertigen Berechnung untersucht. Das Bankbuch
umfasst - entsprechend dem internen Risikomanagement - alle
bilanziellen und außerbilanziellen zinsbezogenen
Finanzinstrumente außerhalb des Handelsbestandes mit
vergleichbarer maximaler Zinsbindungsdauer. Bei der
Beurteilung wird die Summe der Barwerte aller zinsbezogenen
Finanzinstrumente deren Buchwerten gegenübergestellt.
Der Saldo wird um die voraussichtlich noch für die
Verwaltung des Bankbuches erforderlichen Aufwendungen
(Refinanzierungszuschlag auf Basis der Konditionen für
Pfandbriefemissionen, Risikokosten, Verwaltungskosten)
gemindert. Bei der Bemessung der Verwaltungskosten wurden
sogenannte Overheadkosten nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung einbezogen. Die Ermittlung
der Barwerte erfolgt auf Basis der zukünftigen
Zahlungsströme des Bankbuches, abgezinst mit der
Zinsstrukturkurve für Zinsswapgeschäfte unter
Banken am Abschlussstichtag. Ein
Verpflichtungsüberschuss besteht nach unseren
Berechnungen nicht, so dass die Bildung einer
Rückstellung nicht erforderlich war.
Währungsumrechnung
Nicht dem Handelsbestand zugeordnete oder nicht in
Bewertungseinheiten gemäß § 254 HGB
aufgenommene, auf ausländische Währung lautende
Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten sowie
am Bilanzstichtag nicht abgewickelte Kassageschäfte
sind mit dem Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag in
Euro umgerechnet. Für entsprechende, zum Jahresende
nicht abgewickelte Termingeschäfte wurde der
Terminkurs herangezogen. Wenn Termingeschäfte der
Sicherung zinstragender Bilanzpositionen dienen, wurde der
Terminkurs in seine Bestandteile Kassakurs und Swapsatz
aufgeteilt. In diesen Fällen ist der
Unterschiedsbetrag zwischen Kassa- und Terminkurs bei
Abschluss der Termingeschäfte zeitanteilig im
Zinsergebnis enthalten. Die Umrechnung der
Termingeschäfte wurde daher zum Devisenkassamittelkurs
vorgenommen.
Unsere Fremdwährungsbestände sind im Rahmen
einer Währungsgesamtposition besonders gedeckt. Von
einer besonderen Deckung gehen wir aus, wenn das
Wechselkursänderungsrisiko durch sich
betragsmäßig entsprechende Geschäfte oder
Gruppen von Geschäften einer Währung
ausgeschlossen wird. Bei den besonders gedeckten
Geschäften handelt es sich um lfd. Konten von Kunden,
die durch gegenläufige Geschäfte mit
Kreditinstituten gedeckt sind.
Die Aufwendungen und Erträge von besonders
gedeckten Geschäften wurden je Währung saldiert
und in der Gewinn- und Verlustrechnung unter den sonstigen
betrieblichen Erträgen bzw. den sonstigen
betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen.
Im Übrigen wurden die Aufwendungen aus der
Währungsumrechnung unabhängig von der
Restlaufzeit erfolgswirksam berücksichtigt und in den
sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen. Die
Erträge aus der Umrechnung von
Fremdwährungsposten mit einer Restlaufzeit von einem
Jahr oder weniger wurden erfolgswirksam vereinnahmt und
analog ausgewiesen.
Der Gesamtbetrag der auf fremde Währung lautenden
Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten
(einschließlich der Eventualverbindlichkeiten)
beträgt 11.923 Tsd. € bzw. 12.882 Tsd. €.
C. ANGABEN UND ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ
Aktiva 3 - Forderungen an Kreditinstitute
| In diesem Posten sind enthalten: | 31.12.2023 | 31.12.2022 |
| Tsd. € | Tsd. € | |
| Forderungen an die eigene Girozentrale | 176.566 | 87.314 |
Abweichend zum Vorjahr haben wir Tagesgeld im Rahmen der
Einlagenfazilität bei der Deutschen Bundesbank in
Höhe von 665 Mio. € (Vorjahr 825 Mio. €) in
Aktiva 3b (Vorjahr Aktiva 3c) ausgewiesen. Ursächlich
hierfür ist eine Neubewertung der Ausweisvorschriften
für Pfandbriefbanken.
Aktiva 4 - Forderungen an Kunden
| In diesem Posten sind enthalten: | 31.12.2023 | 31.12.2022 |
| Tsd. € | Tsd. € | |
| Forderungen an verbundene Unternehmen | 2.450 | - |
| Forderungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht | 56.934 | 64.078 |
Aktiva 5 - Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere
| Von den in diesem Posten enthaltenen börsenfähigen Wertpapieren sind: | 31.12.2023 |
| Tsd. € | |
| börsennotiert | 552.603 |
| nicht börsennotiert | 31.890 |
Die Entwicklung des Anlagevermögens ist in der
Anlage "Anlagenspiegel" dargestellt, die Bestandteil des
Anhangs ist.
Aktiva 6 - Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere
Die Stadtsparkasse Wuppertal hält mehr als 10 % der
Anteile an einem Sondervermögen im Sinne des
Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB), die nachfolgend
dargestellt sind:
| Investmentfonds in Mio. € | Buchwert | Marktwert | Differenz Buchwert Marktwert | Ausschüttungen im Jahr 2022 | Tägliche
Rückgabemöglichkeit |
Unterlassene Abschreibungen |
| Rentenfonds | ||||||
| Bergischer-Fonds | 62,3 | 62,3 | 0,0 | 0,0 | Ja | - |
Die Anteile an Investmentvermögen sind der
Liquiditätsreserve zugeordnet.
Der renditeorientierte Bergischer-Fonds ist
international ausgerichtet und investiert breit
diversifiziert in Unternehmensanleihen des Investment
Grade. Ein weiteres Segment investiert diversifiziert in
höher verzinsliche Unternehmensanleihen (High Yield).
Die Entwicklung des Anlagevermögens ist in der
Anlage "Anlagenspiegel" dargestellt, die Bestandteil des
Anhangs ist.
| Von den in diesem Posten enthaltenen börsenfähigen Wertpapieren sind: | 31.12.2023 |
| Tsd. € | |
| börsennotiert | 0 |
| nicht börsennotiert | 0 |
Aktiva 7 - Beteiligungen
Abweichend zum Vorjahr haben wir eine Beteiligung in
Höhe von 1,5 Mio. € (Vorjahr 2,9 Mio. €)
nicht mehr als Beteiligung an einem
Finanzdienstleistungsunternehmen ausgegliedert.
Ursächlich hierfür ist eine angepasste
Beurteilung der Geschäftstätigkeit der
Gesellschaft.
Angaben zu Unternehmen im Sinne von § 271 Abs. 1
HGB, soweit diese nicht von untergeordneter Bedeutung sind:
| Name | Sitz | Anteil am
Kapital in % |
Eigenkapital
in Mio. € |
Jahresergebnis
in Mio. € 1 |
| Rheinischer Sparkassen- und Giroverband | Düsseldorf | 4,5348 | 914,3
(31.12.2022) |
k. A. |
| Erwerbsgesellschaft der S-Finanzgruppe mbH & Co. KG | Neuhardenberg | 0,5372 | 3.285,3
(31.12.2022) |
k. A. |
1 Angabe nur, soweit Veröffentlichung
erfolgt ist.
Im Hinblick auf die untergeordnete Bedeutung der
übrigen Beteiligungen für die Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage der Stadtsparkasse Wuppertal wird
auf Angaben gemäß § 285 Nr. 11 HGB
verzichtet.
Die Entwicklung des Anlagevermögens ist in der
Anlage "Anlagenspiegel" dargestellt, die Bestandteil des
Anhangs ist.
Aktiva 8 - Verbundene Unternehmen
Im Hinblick auf die untergeordnete Bedeutung der
Tochterunternehmen für die Beurteilung der
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Stadtsparkasse
Wuppertal wurde auf die Angaben nach § 285 Nr. 11 HGB
und die Aufstellung eines Konzernabschlusses
gemäß § 296 Abs. 2 HGB verzichtet.
Die Entwicklung des Anlagevermögens ist in der
Anlage "Anlagenspiegel" dargestellt, die Bestandteil des
Anhangs ist.
Aktiva 9 - Treuhandvermögen
Das Treuhandvermögen betrifft in voller Höhe
die Forderungen an Kunden.
Aktiva 11 - Immaterielle Anlagewerte
Die Entwicklung des Anlagevermögens ist in der
Anlage "Anlagenspiegel" dargestellt, die Bestandteil des
Anhangs ist.
Aktiva 12 - Sachanlagen
| In diesem Posten sind enthalten: | 31.12.2023 |
| Tsd. € | |
| Im Rahmen der eigenen Tätigkeit genutzte Grundstücke und Gebäude | 11.091 |
| Betriebs- und Geschäftsausstattung | 8.277 |
Die Entwicklung des Anlagevermögens ist in der
Anlage "Anlagenspiegel" dargestellt, die Bestandteil des
Anhangs ist.
Aktiva 13 - Sonstige Vermögensgegenstände
| In den sonstigen Vermögensgegenständen sind folgende nicht unwesentliche Einzelposten enthalten: | 31.12.2023 |
| Tsd. € | |
| Steuererstattungsansprüche | 1.744 |
Die Entwicklung des Anlagevermögens ist in der
Anlage "Anlagenspiegel" dargestellt, die Bestandteil des
Anhangs ist.
Aktiva 14 - Rechnungsabgrenzungsposten
| In diesem Posten ist enthalten: | 31.12.2023 | 31.12.2022 |
| Tsd. € | Tsd. € | |
| Unterschiedsbetrag zwischen Rückzahlungsbetrag und niedrigerem Ausgabebetrag bei Verbindlichkeiten | 41 | 55 |
Passiva 1 - Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
| In diesem Posten sind enthalten: | 31.12.2023 | 31.12.2022 |
| Tsd. € | Tsd. € | |
| Verbindlichkeiten gegenüber der eigenen Girozentrale | 1.431 | 1.341 |
Für die Verbindlichkeiten gegenüber
Kreditinstituten sind Vermögensgegenstände in
Höhe von 489.153 Tsd. € als Sicherheit
übertragen worden.
Passiva 2 - Verbindlichkeiten gegenüber Kunden
| In diesem Posten sind enthalten: | 31.12.2023 | 31.12.2022 |
| Tsd. € | Tsd. € | |
| Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | 664 | - |
| Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht | 2.167 | 1.124 |
Passiva 4 - Treuhandverbindlichkeiten
Bei den Treuhandverbindlichkeiten handelt es sich um
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (14.688
Tsd. €) und gegenüber Kunden (2 Tsd. €).
Für die Treuhandverbindlichkeiten sind
Vermögensgegenstände in Höhe von 14.688 Tsd.
€ als Sicherheit übertragen worden.
Passiva 6 - Rechnungsabgrenzungsposten
| In den Rechnungsabgrenzungsposten sind enthalten: | 31.12.2023 | 31.12.2022 |
| Tsd. € | Tsd. € | |
| Unterschiedsbetrag zwischen Nennbetrag und niedrigerem Auszahlungsbetrag von Forderungen | 422 | 532 |
Passiva 7 - Rückstellungen
Der Unterschiedsbetrag zwischen dem Ansatz der
Rückstellungen für
Altersversorgungsverpflichtungen nach Maßgabe des
entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den
vergangenen zehn Geschäftsjahren und deren Ansatz nach
Maßgabe des durchschnittlichen Marktzinssatzes aus
den vergangenen sieben Geschäftsjahren beträgt
zum 31.12.2023 338 Tsd. €.
Eine Ausschüttungssperre besteht nicht, da in
Vorjahren bereits in entsprechender Höhe die
Sicherheitsrücklage dotiert wurde.
Passiva 9 - Nachrangige Verbindlichkeiten
Folgende nachrangige Verbindlichkeit übersteigt 10
% des Gesamtbetrags der nachrangigen Verbindlichkeiten:
| Betrag Tsd. € | Zinssatz % | fällig am | vorzeitige Rückzahlungsverpflichtung |
| 10.000 | 2,777 | 02.10.2028 | nein |
Die nachrangigen Verbindlichkeiten von insgesamt 79.012
Tsd. €, die im Einzelfall 10 % des Gesamtbetrags der
nachrangigen Verbindlichkeiten nicht übersteigen,
haben eine Durchschnittsverzinsung von 2,1891 % und eine
ursprüngliche Laufzeit von neun bis zehn Jahren; davon
werden in dem Jahr, das auf den Bilanzstichtag folgt, 0
Tsd. € fällig.
Für die in dieser Position ausgewiesenen
Verbindlichkeiten sind im Geschäftsjahr Aufwendungen
in Höhe von 2.007 Tsd. € angefallen.
Die von der Stadtsparkasse Wuppertal eingegangenen
nachrangigen Verbindlichkeiten können im Falle der
Insolvenz oder der Liquidation der Stadtsparkasse Wuppertal
erst nach Befriedigung aller nicht nachrangigen
Gläubiger zurückerstattet werden. Sie sind
für beide Vertragsparteien während der Laufzeit
unkündbar. Die Stadtsparkasse Wuppertal hat sich im
Einzelfall ein außerordentliches Kündigungsrecht
vorbehalten. Danach kann sie nachrangige
Namens-Schuldverschreibungen mit Wirkung vor Ablauf von
fünf Jahren nach dem Zeitpunkt der Ausgabe
kündigen, wenn entweder eine Rechtsvorschrift in der
Bundesrepublik Deutschland erlassen, geändert oder in
der Weise angewendet wird, die bei der Stadtsparkasse
Wuppertal zu einer höheren Steuerbelastung im
Zusammenhang mit der Ausgabe von nachrangigen
Verbindlichkeiten führt als zum Zeitpunkt ihrer
Ausgabe, oder die Anerkennung nachrangiger
Verbindlichkeiten als Eigenmittel im Sinne der CRR
entfällt oder beeinträchtigt wird. Eine
Umwandlungsmöglichkeit in Kapital oder andere
Schuldformen besteht nicht.
Passiva 10 - Genussrechtskapital
In diesem Posten sind drei Genussrechte mit einem
Nominalvolumen von 0,7 Mio. € enthalten. Die
Genussrechte werden durch Genussscheine verbrieft, die
ausschließlich an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
der Stadtsparkasse Wuppertal ausgegeben wurden. Die
Genussrechte verbriefen lediglich Gläubigerrechte. Der
Genussscheininhaber hat keinen Anspruch auf Beteiligung am
Liquidationserlös der Stadtsparkasse Wuppertal. Die
Genussrechte verbriefen das Recht auf eine jährliche
Zinszahlung, sofern durch die Ausschüttung kein
Bilanzverlust entsteht.
| Wertpapier-Kenn-Nr. | Nominalvolumen in € | Zinssatz in % p. a. |
| 0458ZM | 124.920,00 | 0,65 |
| 04580B | 307.705,00 | 1,85 |
| 04585X | 265.095,00 | 2,15 |
| Gesamt: | 697.720,00 |
Erläuterungen zu den Posten unter dem Bilanzstrich
Eventualverbindlichkeiten
In diesem Posten werden übernommene
Bürgschaften und Gewährleistungsverträge
erfasst. Auf Basis der regelmäßigen
Bonitätsbeurteilungen im Rahmen unserer
Kreditrisikomanagementprozesse gehen wir für die hier
ausgewiesenen Beträge davon aus, dass sie nicht zu
einer wirtschaftlichen Belastung der Stadtsparkasse
Wuppertal führen werden. Sofern dies im Einzelfall
nicht mit überwiegender Wahrscheinlichkeit
ausgeschlossen werden kann, haben wir ausreichende
Risikovorsorge gebildet. Sie ist vom Gesamtbetrag der
Eventualverbindlichkeiten abgesetzt worden.
Andere Verpflichtungen
Die unter diesem Posten ausgewiesenen unwiderruflichen
Kreditzusagen werden im Rahmen unserer
Kreditvergabeprozesse herausgelegt. Auf dieser Grundlage
sind wir der Auffassung, dass unsere Kunden voraussichtlich
in der Lage sein werden, ihre vertraglichen Verpflichtungen
nach der Auszahlung zu erfüllen. Sofern im Einzelfall
nicht davon ausgegangen werden kann, haben wir eine
ausreichende Risikovorsorge gebildet. Die gebildete
Risikovorsorge ist vom Gesamtbetrag der unwiderruflichen
Kreditzusagen abgesetzt worden.
D. SONSTIGE ANGABEN
| Fristengliederung | mit einer Restlaufzeit von | |||||
| (in Tsd. €) | bis drei Monate | mehr als
drei Monate bis ein Jahr |
mehr als
ein Jahr bis fünf Jahren |
mehr als
fünf Jahren |
mit unbestimmter
Laufzeit |
im Jahr 2024 fällig |
| Aktivposten | ||||||
| 3. Forderungen an Kreditinstitute | ||||||
| b) Kommunalkredite 1) | 20.000 | 150.000 | 0 | 0 | - | - |
| c) andere Forderungen 1) | 5.499 | 26.995 | 67.993 | 0 | - | - |
| 4. Forderungen an Kunden | 196.810 | 477.962 | 1.780.869 | 3.367.634 | 229.380 | - |
| 5. Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere | - | - | - | - | - | 123.530 |
| Passivposten | ||||||
| 1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | ||||||
| a) begebene Hypotheken Namenspfandbriefe | 10.000 | 10.000 | 125.900 | 20.000 | - | - |
| c) andere Verbindlichkeiten 1) | 13.601 | 41.574 | 172.567 | 261.411 | - | - |
| 2. Verbindlichkeiten gegenüber Kunden | ||||||
| a) begebene Hypotheken Namenspfandbriefe | 0 | 0 | 50.000 | 0 | - | - |
| c) Spareinlagen | ||||||
| cb) mit vereinbarter Kündigungsfrist von mehr als drei Monaten | 2.915 | 128.624 | 14.321 | 1.406 | - | - |
| d) andere Verbindlichkeiten 1) | 108.186 | 118.676 | 187.182 | 4.816 | - | - |
| 3. Verbriefte Verbindlichkeiten | ||||||
| a) begebene Schuldverschreibungen | - | - | - | - | - | 25.000 |
Anteilige Zinsen werden nach § 11 Satz 3 RechKredV
nicht in die Fristengliederung einbezogen.
Latente Steuern
Aus den in § 274 HGB genannten Sachverhalten
resultieren latente Steuerbe- und Steuerentlastungseffekte.
Wir haben diese Effekte auf der Basis eines
Körperschaftsteuersatzes (inklusive
Solidaritätszuschlag) von 15,83 % und eines
Gewerbesteuersatzes von 17,15 % unter Zugrundelegung des
Deutschen Rechnungslegungsstandards Nr. 18 ermittelt.
Aktive und passive latente Steuern haben wir verrechnet.
Die aktiven latenten Steuern resultieren im Wesentlichen
aus unterschiedlichen Wertansätzen folgender Gruppen
von Vermögensgegenständen und Schulden:
Forderungen an Kunden, Aktien und andere nicht
festverzinsliche Wertpapiere, Beteiligungen, Sachanlagen
und Rückstellungen.
Saldiert ergibt sich ein Überhang aktiver latenter
Steuern, für den das Aktivierungswahlrecht nicht
genutzt wurde.
Derivative Finanzinstrumente
Die Stadtsparkasse Wuppertal hat im Rahmen der Sicherung
bzw. Steuerung von Zinsänderungsrisiken
Termingeschäfte als Deckungsgeschäfte
abgeschlossen.
Bei den zinsbezogenen Termingeschäften handelt es
sich ausschließlich um Deckungsgeschäfte.
Die am Bilanzstichtag noch nicht abgewickelten
Termingeschäfte ergeben sich aus der nachstehenden
Tabelle der nicht zum beizulegenden Zeitwert bilanzierten
derivativen Finanzinstrumente.
|
Nominalbeträge
in Mio. € |
Beizulegende Zeitwerte 1 in Mio. € | |||||
| nach Restlaufzeiten | insgesamt | |||||
| bis 1 Jahr | 1-5 Jahre | > 5 Jahre | Marktpreis | Preis nach Bewertungsmethode | ||
| Zins-/zinsindex-bezogene Geschäfte | ||||||
| OTC-Produkte | ||||||
| Termingeschäfte | ||||||
| - Zinsswaps/einschließlich Forwardswaps | 151 | 658 | 939 | 1.748 | + 101 | |
| - 36 | ||||||
| - Sonstige | 0 | 0 | 108 | 108 | + 18 | |
| - 0 | ||||||
| Optionen | ||||||
| - Longpositionen | 0 | 12 | 0 | 12 | 0 | |
| - Shortpositionen | 0 | 12 | 0 | 12 | 0 | |
| Summe | 151 | 682 | 1.047 | 1.880 | + 119 | |
| - 37 | ||||||
| Buchwerte in Mio. € | ||
| Optionsprämie /
Variation-Margin /
up-frontpayment |
||
| Rückstellung (P7) | ||
| Zins-/zinsindex-bezogene Geschäfte | ||
| OTC-Produkte | ||
| Termingeschäfte | ||
| - Zinsswaps/einschließlich Forwardswaps | - | - |
| - Sonstige | - | - |
| Optionen | ||
| - Longpositionen | 0 | - |
| - Shortpositionen | 0 | - |
| Summe | ||
1) Aus Sicht der Stadtsparkasse Wuppertal
negative Zeitwerte werden mit Minus angegeben.
Bei den aufgeführten derivativen Finanzinstrumenten
handelt es sich ausschließlich um OTC-Derivate, deren
beizulegender Zeitwert anhand von Bewertungsmethoden
ermittelt worden ist.
Die im Rahmen der Steuerung von
Zinsänderungsrisiken abgeschlossenen
Zinsswapgeschäfte wurden in die verlustfreie Bewertung
des Bankbuchs einbezogen und somit nicht einzeln bewertet.
Für Zinsswaps wurden die Zeitwerte als Barwert
zukünftiger Zinszahlungsströme ermittelt. Dabei
fanden die am Markt beobachtbaren Zinssätze für
Zinsswapgeschäfte per 31.12.2023 Verwendung, die den
Währungen der jeweiligen Geschäfte entsprechen.
Die ausgewiesenen Zeitwerte enthalten keine Abgrenzungen
und Kosten (clean price).
Zeitwerte von Optionen wurden anhand des allgemein
anerkannten Black-Scholes-Modells ermittelt; für
Index-Optionen, Future-Optionen und europäische
Zinsoptionen kam die entsprechend modifizierte
Black-Scholes-Formel zur Anwendung. Grundlagen der
Bewertung waren der Marktwert des Underlyings im
Verhältnis zum Basispreis, die Restlaufzeit und die
impliziten Volatilitäten, die den
Veröffentlichungen der Agentur Reuters entnommen
wurden.
Bei den Kontrahenten der derivativen Finanzinstrumente
handelt es sich ausschließlich um deutsche
Kreditinstitute. Zusätzlich wurden Zinsswaps, Optionen
sowie strukturierte Inhaberschuldverschreibungen mit Kunden
abgeschlossen.
Bewertungseinheiten
Im Risikomanagement eingegangene Sicherungsbeziehungen,
die die Voraussetzungen des § 254 HGB erfüllen,
werden auch für bilanzielle Zwecke als
Sicherungsbeziehung (Bewertungseinheit) behandelt.
Die bilanzielle Behandlung von Bewertungseinheiten
gemäß § 254 HGB erfolgt nach den
gesetzlichen Vorschriften und den Interpretationen des
Rechnungslegungsstandards IDW RS HFA 35. Auf dieser Basis
ermitteln wir für jede Bewertungseinheit zum
Bilanzstichtag die Wertänderung von Grund- und
Sicherungsgeschäft. Wir differenzieren dabei nach
Wertänderungen, die auf gesicherte Risiken und solche,
die auf ungesicherte Risiken entfallen. Die auf gesicherte
Risiken entfallenden Wertänderungen werden auf
Grundlage der sogenannten "Einfrierungsmethode"
außerhalb der bilanziellen Wertansätze
miteinander verrechnet. Sofern sich die Wertänderungen
nicht vollständig ausgleichen, bilden wir für
einen Aufwandsüberhang eine Rückstellung, ein
positiver Überhang bleibt unberücksichtigt.
Sofern im Wesentlichen alle wertbestimmenden Parameter von
Grund- und Sicherungsgeschäft identisch sind,
unterstellen wir einen vollständigen Wertausgleich
hinsichtlich der gesicherten Risiken
(Critical-Term-Match-Methode).
Die auf ungesicherte Risiken entfallenden
Wertänderungen werden unsaldiert nach den allgemeinen
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen der
zugrundeliegenden Geschäfte behandelt.
Grundlage jeder Bewertungseinheit sind eine
Dokumentation unter anderem unserer Sicherungsabsicht und
unserer Sicherungsziele sowie die Darlegung, dass die
Sicherungsgeschäfte objektiv geeignet sind, den
angestrebten Sicherungserfolg zu gewährleisten.
Bei der Bildung von Bewertungseinheiten gemäß
§ 254 HGB wurden folgende Posten bzw. Transaktionen
einbezogen:
| Posten bzw. Transaktionen | einbezogener Betrag in Mio. € | Art der Bewertungseinheit | gesichertes Risiko | |
| Vermögensgegenstände, davon: | festverzinsliche Wertpapiere | 442 | Micro-Hedge | Wertänderungsrisiko |
| Schulden, davon: | Inhaberschuldverschreibungen | 108 | Micro-Hedge | Zahlungsstromrisiko |
| schwebende Geschäfte, davon: | Festzins-Swaps | 14 | Micro-Hedge | Wertänderungsrisiko |
| Optionen | 12 | Micro-Hedge | Wertänderungsrisiko | |
Mit den Bewertungseinheiten wurden Risiken mit einem
Gesamtbetrag von 576 Mio. € abgesichert.
In der nachfolgenden Aufstellung ist dargestellt, warum
und in welchem Umfang sich die gegenläufigen
Wertänderungen oder Zahlungsströme künftig
voraussichtlich ausgleichen. Der Zeitraum, in dem sich die
gegenläufigen Wertänderungen oder
Zahlungsströme künftig voraussichtlich
ausgleichen, beginnt mit der Bildung der Bewertungseinheit
und endet mit der Fälligkeit des Grundgeschäftes
bzw. des Sicherungsgeschäftes.
| Risiko | Grundgeschäft | Sicherungsinstrument | |||
| Art | Art | Betrag Mio. € | Risiko | Betrag Mio. € | |
| Wertänderungsrisiko | |||||
| Zins | Zinsänderungsrisiko | Festverzinsliche Wertpapiere | 442 | Swap | 442 |
| Zins | Zinsänderungsrisiko | Zinsswaps | 14 | Swap | 14 |
| Zins | Zinsänderungsrisiko | Optionen | 12 | Option | 12 |
| Zahlungsstromrisiko | |||||
| Zins | Zahlungsstromrisiko | Inhaberschuldverschreibungen | 108 | Swap | 108 |
| Risiko | Art der Bewertungseinheit | prospektive Effektivität | |
| Art | |||
| Wertänderungsrisiko | |||
| Zins | Zinsänderungsrisiko | Micro-Hedge | Critical Term Match |
| Zins | Zinsänderungsrisiko | Micro-Hedge | Critical Term Match |
| Zins | Zinsänderungsrisiko | Micro-Hedge | Critical Term Match |
| Zahlungsstromrisiko | |||
| Zins | Zahlungsstromrisiko | Micro-Hedge | Critical Term Match |
Nicht in der Bilanz enthaltene finanzielle Verpflichtungen
Leistungszusage der Zusatzversorgungskasse
Die Stadtsparkasse Wuppertal hat ihren
Beschäftigten Leistungen der betrieblichen
Altersversorgung nach Maßgabe des "Tarifvertrags
über die zusätzliche Altersvorsorge der
Beschäftigten des öffentlichen Dienstes -
Altersvorsorge-TV-Kommunal (ATV-K)" zugesagt. Für die
Durchführung der Zusage bedient sich die
Stadtsparkasse Wuppertal der Rheinischen
Zusatzversorgungskasse (im Folgenden: RZVK) und somit eines
externen Versorgungsträgers. Der Rechtsanspruch der
versorgungsberechtigten Mitarbeitenden zur Erfüllung
des Leistungsanspruchs gemäß ATV-K richtet sich
gegen die RZVK, während die Verpflichtung der
Stadtsparkasse Wuppertal ausschließlich darin
besteht, der RZVK im Rahmen des mit ihr begründeten
Mitgliedschaftsverhältnisses
(Gruppenversicherungsvertrag) die erforderlichen,
satzungsmäßig geforderten Finanzierungsmittel
zur Verfügung zu stellen. Maßgeblich für
die Höhe der Rentenleistung ist die Summe der vom
Beschäftigten bis zum Rentenbeginn erworbenen
Versorgungspunkte, die auf Basis des jeweiligen
versorgungspflichtigen Entgelts und des Alters der
Beschäftigten ermittelt werden.
Die RZVK finanziert die Versorgungsverpflichtungen im
Abrechnungsverband I der Pflichtversicherung im
Umlageverfahren. Hierbei wird im Rahmen eines
100-jährigen, gleitenden Deckungsabschnitts ein
Gesamtfinanzierungssatz bezogen auf die
versorgungspflichtigen Entgelte der versicherten
Beschäftigten ermittelt. Die RZVK erhebt zur Deckung
der im ehemaligen Gesamtversorgungssystem vor dem
01.01.2002 erworbenen Versorgungsansprüche ein
Sanierungsgeld, das Teil des Gesamtfinanzierungssatzes ist.
Der Gesamtfinanzierungssatz (einschl. Sanierungsgeld)
beträgt derzeit 7,75 % des versorgungspflichtigen
Entgelts; davon entfallen 4,25 % auf die Umlage. Der
Finanzierungssatz bleibt im Jahr 2024 unverändert.
Die Gesamtaufwendungen der Stadtsparkasse Wuppertal
für die Zusatzversorgung betrugen bei
versorgungspflichtigen Entgelten von 51,6 Mio. € im
Geschäftsjahr 2023 3,9 Mio. €.
Nach der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW)
in seinem Rechnungslegungsstandard IDW RS HFA 30
vertretenen Rechtsauffassung begründet die
Durchführung der betrieblichen Altersversorgung bei
einem externen Versorgungsträger wie der RZVK
handelsrechtlich eine mittelbare
Altersversorgungsverpflichtung. Die RZVK hat im Auftrag des
Rheinischen Sparkassen- und Giroverbandes im Namen und
für Rechnung der Stadtsparkasse Wuppertal den nach
Rechtsauffassung des IDW zu ermittelnden Barwert der auf
die Stadtsparkasse Wuppertal entfallenden
Leistungsverpflichtungen zum 31.12.2023 durch die Heubeck
AG ermitteln lassen. Unabhängig davon, dass es sich
beim Vermögen der RZVK im Abrechnungsverband I um
Kollektivvermögen aller Mitglieder handelt
(sogenanntes Puffervermögen, das dazu dient, den
Finanzierungssatz im umlagefinanzierten Abrechnungsverband
I der RZVK stabil zu halten), wird gemäß IDW RS
HFA 30 für Zwecke der Angaben im Anhang nach Art. 28
Abs. 2 EGHGB für die Stadtsparkasse Wuppertal
anteiliges Vermögen in Abzug gebracht. Auf dieser
Basis beläuft sich der gemäß Art. 28 Abs. 2
EGHGB anzugebende Betrag für die Stadtsparkasse
Wuppertal auf 156,0 Mio. €.
Die Bewertung der Verpflichtungen erfolgte durch die
Heubeck AG auf der Grundlage des
Anwartschaftsbarwertverfahrens, wobei die
Heubeck-Richttafeln 2018 G (modifiziert im Hinblick auf die
Besonderheiten des Versichertenbestandes), ein Zinssatz von
1,83 % (durchschnittlicher Marktzinssatz der vergangenen
zehn Geschäftsjahre, der auf Basis der
einschlägigen Veröffentlichungen der Deutschen
Bundesbank für November 2023 auf den 31.12.2023
fortgeschrieben wurde) bei einer angenommenen Restlaufzeit
von 15 Jahren (§ 253 Abs. 2 HGB) sowie eine
Rentendynamik entsprechend der Satzung der RZVK von 1 %
zugrunde gelegt wurden.
Da es sich nicht um ein endgehaltsbezogenes
Versorgungssystem handelt, ist ein Gehaltstrend nicht zu
berücksichtigen. Die Daten des Versichertenbestands
zum 31.12.2023 liegen derzeit noch nicht vor, sodass auf
den Versichertenbestand zum 31.12.2022 abgestellt wurde.
Anwartschaftszuwächse wurden auf der Grundlage der
versorgungspflichtigen Entgelte auf den 31.12.2023
hochgerechnet.
Der gemäß Art. 28 Abs. 2 EGHGB anzugebende
Betrag bezieht sich auf die Einstandspflicht der
Stadtsparkasse Wuppertal gemäß § 1 Abs. 1
Satz 3 BetrAVG, nach der diese für die Erfüllung
der zugesagten Leistungen einzustehen hat
(Subsidiärhaftung), sofern die RZVK die Leistungen
nicht selbst erbringt. Hierfür liegen gemäß
einer aktuellen gutachterlichen Einschätzung des
Verantwortlichen Aktuars keine Anhaltspunkte vor. Der
Verantwortliche Aktuar hat darüber hinaus die
Gewährleistung der dauernden Erfüllbarkeit der
Verpflichtungen der RZVK zum 31.12.2022 gemäß
§ 7 der Satzung der RZVK bestätigt. Er hält
somit die Annahmen zur Ermittlung des
Gesamtfinanzierungssatzes für angemessen. Das im
Abrechnungsverband I der Pflichtversicherung vorhandene
Vermögen und die zukünftigen Ansprüche auf
Zahlung von Umlagen und Sanierungsgeld reichen danach auf
der Grundlage der Annahmen über die weitere
Entwicklung des Vermögens und des
Versichertenbestandes (einschließlich Neuzugang) aus,
um zu jedem Zeitpunkt die bestehenden
Zahlungsverpflichtungen gegenüber den Versicherten zu
erfüllen (versicherungsmathematisches
Äquivalenzprinzip).
Sicherungssystem der deutschen Sparkassenorganisation
Die Stadtsparkasse Wuppertal ist dem bundesweiten
Sicherungssystem der deutschen Sparkassenorganisation
angeschlossen, das elf regionale Sparkassen-Teilfonds durch
einen überregionalen Ausgleich miteinander
verknüpft. Zwischen diesen und den
Sicherungseinrichtungen der Landesbanken und
Landesbausparkassen besteht ein Haftungsverbund. Durch
diese Verknüpfung steht im Stützungsfall das
gesamte Sicherungsvolumen der Sparkassen-Finanzgruppe zur
Verfügung. Das Sicherungssystem der
Sparkassen-Finanzgruppe, das von der Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) als
Einlagensicherungssystem nach dem Einlagensicherungsgesetz
(EinSiG) amtlich anerkannt ist, besteht aus:
1. Freiwillige Institutssicherung
Primäre Zielsetzung des Sicherungssystems ist es,
die angehörenden Institute selbst zu schützen und
bei diesen drohende oder bestehende wirtschaftliche
Schwierigkeiten abzuwenden. Auf diese Weise soll ein
Entschädigungsfall vermieden und die
Geschäftsbeziehung zum Kunden dauerhaft und ohne
Einschränkungen fortgeführt werden.
2. Gesetzliche Einlagensicherung
Das institutsbezogene Sicherungssystem der
Sparkassen-Finanzgruppe ist als Einlagensicherungssystem
nach EinSiG amtlich anerkannt. In der gesetzlichen
Einlagensicherung haben die Kunden gegen das
Sicherungssystem neben bestimmten Sonderfällen einen
Anspruch auf Erstattung ihrer Einlagen bis zu 100 Tsd.
€. Dieser gesetzliche Entschädigungsfall ist
jedoch eine reine Rückfalllösung für den
Fall, dass die freiwillige Institutssicherung ausnahmsweise
einmal nicht greifen sollte.
Die Stadtsparkasse Wuppertal ist nach § 48 Abs. 2
Nr. 5 EinSiG verpflichtet, gegenüber dem RSGV und dem
DSGV als Träger des als Einlagensicherungssystem
anerkannten institutsbezogenen Sicherungssystems der
Sparkassen-Finanzgruppe zu garantieren, dass die Jahres-
und Sonderbeiträge sowie die Sonderzahlung geleistet
werden.
Für die Stadtsparkasse Wuppertal beträgt das
bis zum Jahr 2024 aufzubringende Zielvolumen 22,7 Mio.
€. Von diesem Betrag sind im den Folgejahr noch 0,8
Mio. € einzuzahlen.
Das EinSiG lässt zu, dass bis zu 30 % der
Zielausstattung der Sicherungssysteme in Form von
unwiderruflichen Zahlungsverpflichtungen (Payment
Commitments) aufgebracht werden können. Von dieser
Möglichkeit hat die Stadtsparkasse Wuppertal in
Höhe von 4.916 Tsd. € Gebrauch gemacht. Es
handelt sich dabei um sonstige finanzielle Verpflichtungen
gemäß § 285 Nr. 3a HGB. Die Payment
Commitments sind vollständig durch Finanzsicherheiten
unterlegt.
Indirekte Haftung für die Erste Abwicklungsanstalt (EAA)
Als ehemaliger Aktionär der WestLB AG ist der
Rheinische Sparkassen- und Giroverband, Düsseldorf -
RSGV - mit rd. 25,03 % an der "Ersten Abwicklungsanstalt"
beteiligt. Auf diese Abwicklungsanstalt gemäß
§ 8a Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetz (FMStFG)
wurden in den Jahren 2009 und 2012
Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten der
ehemaligen WestLB AG zum Zwecke der Abwicklung
übertragen.
Der RSGV ist entsprechend seinem Anteil (25,03 %)
verpflichtet, tatsächliche liquiditätswirksame
Verluste der Abwicklungsanstalt, die nicht durch das
Eigenkapital der Abwicklungsanstalt von 3 Mrd. € und
deren erzielte Erträge ausgeglichen werden
können, bis zu einem Höchstbetrag von 2,25 Mrd.
€ zu übernehmen. Bis zu einer auf den
Höchstbetrag anzurechnenden Höhe von 37,5 Mio.
€ besteht die Verpflichtung, bei Bedarf Eigenkapital
zum Ausgleich bilanzieller Verluste zur Verfügung zu
stellen.
Auf die Stadtsparkasse Wuppertal entfällt als
Mitglied des RSGV eine anteilige indirekte Verpflichtung
entsprechend ihrer Beteiligung am RSGV. Auf Basis
derzeitiger Erkenntnisse ist für diese Verpflichtung
im Jahresabschluss 2023 der Stadtsparkasse Wuppertal keine
Rückstellung zu bilden.
Es besteht jedoch das Risiko, dass die Stadtsparkasse
Wuppertal während der Abwicklungsdauer entsprechend
ihrem Anteil am RSGV aus ihrer indirekten Verpflichtung in
Anspruch genommen wird. Die Stadtsparkasse Wuppertal ist
verpflichtet, über einen Zeitraum von 25 Jahren aus
den Gewinnen des jeweiligen Geschäftsjahres
jährlich eine bilanzielle Vorsorge zu treffen. Die
Höhe der Vorsorge orientiert sich an unserer
Beteiligungsquote am RSGV zum Zeitpunkt der Übernahme
der indirekten Verpflichtung im Jahr 2009 (3,3898 %). Die
Notwendigkeit einer weiteren bilanziellen Vorsorge wird
vertragsgemäß von allen Beteiligten
regelmäßig überprüft. Neben dem
Erreichen eines Mindestvorsorgevolumens muss auf Basis des
Abwicklungsplans der "Ersten Abwicklungsanstalt" erwartet
werden, dass während der gesamten Abwicklungsdauer
kein Verlustausgleich zu leisten ist.
Auf der Grundlage der Ergebnisse dieser
Überprüfung im Jahr 2016 wurde die Dotierung der
bilanziellen Vorsorge zum 31.12.2015 bis auf Weiteres
ausgesetzt. Die Voraussetzungen für die Aussetzung
sind auch zum 31.12.2023 erfüllt.
Die bis zum 31.12.2014 gebildete bilanzielle Vorsorge
von 15,2 Mio. € in Form der Dotierung des Fonds
für allgemeine Bankrisiken nach § 340g HGB bleibt
von der Aussetzung unberührt.
Patronatserklärung
Die Stadtsparkasse Wuppertal hat für ihr
Tochterunternehmen eine befristete Patronatserklärung
abgegeben und sich verpflichtet dafür zu sorgen, dass
die Gesellschaft stets in einem Umfang finanziell und
kapitalmäßig ausgestattet ist, dass diese
jederzeit in der Lage ist, ihren gesamten fälligen
Zahlungsverpflichtungen aus ihrer
Geschäftstätigkeit nachzukommen.
Abschlussprüferhonorar
| Im Geschäftsjahr wurden für den Abschlussprüfer folgende Honorare erfasst: | Tsd. € |
| Abschlussprüferleistungen | 417 |
| andere Bestätigungsleistungen | 47 |
| sonstige Leistungen | 0 |
| Gesamtbetrag | 464 |
Berichterstattung über die Bezüge der und andere Leistungen an Mitglieder des Vorstandes
Für die Verträge mit den Mitgliedern des
Vorstandes ist der vom Verwaltungsrat gebildete
Hauptausschuss zuständig. Er orientiert sich dabei an
den Empfehlungen der nordrhein-westfälischen
Sparkassen- und Giroverbände zu den
Anstellungsbedingungen für Vorstandsmitglieder und
Stellvertreter.
Mit den Mitgliedern des Vorstandes bestehen auf
fünf Jahre befristete Dienstverträge. Neben den
festen Bezügen (Grundgehalt und Allgemeine Zulage von
15 %) kann den Mitgliedern des Vorstands, Herrn
Wölfges und Herrn Jütz, als variable
Vergütung eine Leistungszulage von bis zu 15 % des
Grundgehalts und Herrn Hahne als variable Vergütung
eine Leistungszulage von bis zu 15 % des um 15 %
gekürzten Jahresfestgehalts gewährt werden. Die
Leistungszulage wird jährlich auf der Basis der
nachhaltig angelegten Geschäftsstrategie durch den
Hauptausschuss gewährt. Auf die festen
Gehaltsansprüche der Herren Wölfges und Jütz
wird die Tarifentwicklung des öffentlichen Dienstes
angewendet. Ob und in welcher Höhe diese Anpassung bei
Herrn Hahne erfolgt, beschließt der Hauptausschuss
anlassbezogen unter Beachtung des Unternehmenszwecks und
des öffentlichen Auftrags.
Den Mitgliedern des Vorstandes wurden im
Geschäftsjahr Gesamtbezüge in Höhe von
1.792,7 Tsd. € gewährt, die sich wie folgt
aufteilen: Gunther Wölfges 662,9 Tsd. € (davon
erfolgsabhängig 66,6 Tsd. €), Axel Jütz
598,0 Tsd. € (davon erfolgsabhängig 60,5 Tsd.
€) und Patrick Hahne 531,7 Tsd. € (davon
erfolgsabhängig 43,0 Tsd. €). In den
Gesamtbezügen von Herrn Hahne ist ein Betrag in
Höhe von 96,4 Tsd. € zur Finanzierung eines
zusätzlichen Alterseinkommens enthalten; er entspricht
derzeit 25 % seines Jahresfestgehalts.
Sachbezüge und Nebenleistungen sind jeweils
Bestandteil des erfolgsunabhängigen Teils der
Gesamtbezüge. Sie betreffen im Wesentlichen
Sachbezüge aus der privaten Nutzung von
Dienstfahrzeugen. Diese werden gemäß § 6
Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG ermittelt. Die Altersversorgung
beträgt für die Herren Wölfges und Jütz
maximal 55 % der festen Bezüge zum Zeitpunkt des
Eintritts in den Ruhestand. Auf die Pensionsansprüche
wird ab Beginn der Ruhegehaltszahlungen die
Tarifentwicklung des öffentlichen Dienstes angewendet.
Auf dieser Basis und unter der Annahme eines Eintritts
in den Ruhestand mit Vollendung des 65. Lebensjahres bei
Herrn Wölfges und des 67. Lebensjahres bei Herrn
Jütz wurde der Barwert der Pensionsansprüche nach
versicherungsmathematischen Grundsätzen berechnet.
Im Jahr 2023 wurden den Pensionsrückstellungen
für Herrn Wölfges 729,5 Tsd. € und Herrn
Jütz 127,1 Tsd. € zugeführt. Nach den
Zuführungen im Jahr 2023 und den bereits in den
Vorjahren gebildeten Pensionsrückstellungen bestehen
zum 31.12.2023 für die aktiven Vorstandsmitglieder
folgende barwertige Pensionsansprüche: Gunther
Wölfges 7.257,8 Tsd. € und Axel Jütz 5.497,9
Tsd. €.
Bezüge der Mitglieder der Aufsichtsgremien
Den Mitgliedern des Verwaltungsrates, des
Bilanzprüfungsausschusses, des Hauptausschusses und
des Risikoausschusses der Stadtsparkasse Wuppertal wird ein
Sitzungsgeld von 395 € je Sitzung gezahlt; die
Vorsitzenden erhalten jeweils 789 € und die
stellvertretenden Vorsitzenden jeweils 592 €.
Außerdem erhalten die ordentlichen Mitglieder des
Verwaltungsrates für die Tätigkeit im
Verwaltungsrat bzw. Risikoausschuss einen Pauschalbetrag
von 3.472 € p. a.; die Vorsitzenden erhalten jeweils
den doppelten Betrag, die stellvertretenden Vorsitzenden
den anderthalbfachen Betrag. Erfolgsbezogene Anteile,
Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung sowie
Ansprüche bei vorzeitiger oder regulärer
Beendigung der Tätigkeit bestehen nicht.
In Abhängigkeit von der Sitzungshäufigkeit und
-teilnahme ergaben sich im Geschäftsjahr 2023 folgende
Bezüge der einzelnen Mitglieder der zuvor genannten
Gremien:
| Bezüge der Mitglieder der Aufsichtsgremien | Vergütungen 2023 in € | ||
| Namen (in alphabetischer Reihenfolge) | Jahrespauschale | Sitzungsgeld | Gesamt |
| Beucker, Dr. Hartmut | 3.472,00 | 1.580,00 | 5.052,00 |
| Engin, Dilek | 6.944,00 | 1.975,00 | 8.919,00 |
| Giskes, Susanne 1 | 0,00 | 1.880,20 | 1.880,20 |
| Grether, Florian | 3.472,00 | 2.370,00 | 5.842,00 |
| Hugendick, Andreas | 6.944,00 | 6.715,00 | 13.659,00 |
| Kineke, Ludger 1 | 16.526,72 | 13.149,50 | 29.676,22 |
| Köksal, Servet | 8.680,00 | 4.540,00 | 13.220,00 |
| Liedtke, Martin | 0,00 | 1.975,00 | 1.975,00 |
| Liste-Frinker, Dagmar 1 | 6.197,52 | 7.047,18 | 13.244,70 |
| Mahnert, Gabriele | 0,00 | 395,00 | 395,00 |
| Meins, Heiko | 0,00 | 395,00 | 395,00 |
| Palumbo, Bettina | 3.472,00 | 2.370,00 | 5.842,00 |
| Radtke, Claudia | 0,00 | 395,00 | 395,00 |
| Sander, Bernhard | 3.472,00 | 2.765,00 | 6.237,00 |
| Schmidt, Alexander 1 | 4.131,68 | 3.760,40 | 7.892,08 |
| Schulte, Michael | 3.472,00 | 2.370,00 | 5.842,00 |
| Siller, Gerta | 6.944,00 | 3.950,00 | 10.894,00 |
| Weide, Karsten | 3.472,00 | 1.975,00 | 5.447,00 |
| Wemper, Frank | 3.472,00 | 2.370,00 | 5.842,00 |
| Wessel, Michael 1 | 10.329,20 | 6.578,32 | 16.907,52 |
| Gesamt | 91.001,12 | 68.555,60 | 159.556,72 |
Gesamtbezüge für bzw. an frühere Mitglieder des Vorstandes und deren Hinterbliebene
An frühere Mitglieder des Vorstandes und deren
Hinterbliebene wurden Versorgungsbezüge von 1.557,7
Tsd. € gezahlt; die Pensionsrückstellungen
für diesen Personenkreis betrugen am 31.12.2023
21.480,4 Tsd. €.
Vorschüsse und Kreditgewährungen an den Vorstand und den Verwaltungsrat
Die Stadtsparkasse Wuppertal hatte Mitgliedern des
Vorstands zum 31.12.2023 Kredite in Höhe von 4,0 Tsd.
€ und Mitgliedern des Verwaltungsrates in Höhe
von 1.128,2 Tsd. € gewährt.
Mitarbeitende
| Im Jahresdurchschnitt wurden beschäftigt: | 2023 | 2022 |
| Vollzeitkräfte | 574 | 560 |
| Teilzeit- und Ultimokräfte | 387 | 387 |
| 961 | 947 | |
| Auszubildende | 100 | 94 |
| Insgesamt | 1.061 | 1.041 |
Offenlegung der Angaben gemäß der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 über Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen durch Institute
Die nicht aus dem Jahresabschluss ersichtlichen,
offenzulegenden Angaben gemäß der Verordnung
(EU) 575/2013 über Aufsichtsanforderungen an
Kreditinstitute und Wertpapierfirmen werden auf der
Internetseite der Stadtsparkasse Wuppertal
(www.sparkasse-wuppertal.de) unter der Rubrik "Ihre
Sparkasse", "Investor Relations" veröffentlicht.
Angaben zu Pfandbriefen
Die Stadtsparkasse Wuppertal hat im Berichtsjahr einen
weiteren Pfandbrief nach den Vorschriften des Gesetzes zur
Neuordnung des Pfandbriefrechts (Pfandbriefgesetz -
PfandBG) emittiert. Die regelmäßigen
Transparenzvorschriften des § 28 PfandBG werden durch
die Veröffentlichung über unsere Homepage im
Internet (www.sparkasse-wuppertal.de) erfüllt.
Zum 31.12.2023 stellt sich die Deckungsrechnung wie
folgt dar:
Hypothekenpfandbriefe
Veröffentlichung gemäß § 28 Abs. 1
S. 1 Nrn. 1, 3 PfandBG
Umlaufende Pfandbriefe und dafür verwendete Deckungswerte (ohne Derivate und Fremdwährung)
| Gesamtbetrag der im Umlauf befindlichen | Nominalwert | Barwert | |||
| (Tsd. €) | 29.12.2023 | 30.12.2022 | 29.12.2023 | 30.12.2022 | |
| Hypothekenpfandbriefe | (Tsd. €) | 215.900 | 265.900 | 206.574 | 248.967 |
| darunter Derivate | (Tsd. €) | - | - | - | - |
| Deckungsmasse | (Tsd. €) | 657.930 | 741.716 | 637.708 | 692.147 |
| darunter Derivate | (Tsd. €) | - | - | - | - |
| Überdeckung | (Tsd. €) | 442.030 | 475.816 | 431.133 | 443.181 |
| Überdeckung vom Pfandbriefumlauf | % | 204,74 | 178,95 | 208,71 | 178,01 |
| Gesetzliche Überdeckung 2) 3) | (Tsd. €) | 9.108 | 11.569 | 4.131 | 9.966 |
| Vertragliche Überdeckung 3) | (Tsd. €) | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Freiwillige Überdeckung 3) | (Tsd. €) | 432.922 | 464.248 | 427.002 | 433.214 |
| Gesamtbetrag der im Umlauf befindlichen | Risikobarwert 1) | ||
| (Tsd. €) | 29.12.2023 | 30.12.2022 | |
| Hypothekenpfandbriefe | (Tsd. €) | 191.447 | 230.430 |
| darunter Derivate | (Tsd. €) | - | - |
| Deckungsmasse | (Tsd. €) | 566.046 | 609.914 |
| darunter Derivate | (Tsd. €) | - | - |
| Überdeckung | (Tsd. €) | 374.599 | 379.484 |
| Überdeckung vom Pfandbriefumlauf | % | 195,67 | 164,69 |
| Gesetzliche Überdeckung 2) 3) | (Tsd. €) | n.e. | 8.572 |
| Vertragliche Überdeckung 3) | (Tsd. €) | n.e. | 0 |
| Freiwillige Überdeckung 3) | (Tsd. €) | n.e. | 370.912 |
1) Nach statischem Verfahren gem. PfandBarwertV
2) Gesetzliche Überdeckung nach dem
Nominalwert: Summe aus der nennwertigen sichernden
Überdeckung gemäß § 4 Abs. 2 PfandBG
und des Nennwerts der barwertigen sichernden
Überdeckung gemäß § 4 Abs. 1 PfandBG.
Gesetzliche Überdeckung nach dem Barwert:
Barwertige sichernde Überdeckung gemäß
§ 4 Abs. 1 PfandBG
Vertragliche Überdeckung: Vertraglich
zugesicherte Überdeckung.
Freiwillige Überdeckung: Residual, in
Abhängigkeit der gesetzlichen und vertraglichen
Überdeckung; Barwert enthält den Barwert der
nennwertigen sichernden Überdeckung gemäß
§ 4 Abs. 2 PfandBG.
Vorjahr: Das gesetzliche
Überdeckungserfordernis setzt sich aus der barwertigen
sichernden Überdeckung gemäß § 4 Abs.
1 PfandBG inkl. Zinsstressszenarien und der nennwertigen
sichernden Überdeckung gemäß § 4 Abs.
2 PfandBG zusammen.
3 Wert per 29.12.2023 nicht ermittelbar.
Veröffentlichung gemäß § 28 Abs. 1 S. 1 Nrn. 4, 5 PfandBG
Laufzeitenstruktur der umlaufenden Pfandbriefe und Zinsbindungsfristen der dafür verwendeten Deckungsmasse
| Hypothekenpfandbriefe | 29.12.2023 | 30.12.2022 | 29.12.2023
FäV (12 Monate) 1) |
30.12.2022
FäV (12 Monate) 1) |
||
| Restlaufzeit: | Pfandbriefumlauf | Deckungsmasse | Pfandbriefumlauf | Deckungsmasse | Pfandbriefumlauf | Pfandbriefumlauf |
| Tsd. € | Tsd. € | Tsd. € | Tsd. € | Tsd. € | Tsd. € | |
| <= 0,5 Jahre | 20.000 | 44.071 | 20.000 | 62.675 | 0 | 0 |
| > 0,5 Jahre und <= 1 Jahr | 0 | 24.199 | 40.000 | 20.028 | 0 | 0 |
| > 1 Jahr und <= 1,5 Jahre | 10.000 | 23.010 | 20.000 | 23.756 | 20.000 | 20.000 |
| > 1,5 Jahre und <= 2 Jahre | 30.000 | 25.920 | 0 | 26.302 | 0 | 40.000 |
| > 2 Jahre und <= 3 Jahre | 20.900 | 66.408 | 40.000 | 54.993 | 40.000 | 20.000 |
| > 3 Jahre und <= 4 Jahre | 65.000 | 52.278 | 10.900 | 64.235 | 20.900 | 40.000 |
| > 4 Jahre und <= 5 Jahre | 50.000 | 54.558 | 65.000 | 56.680 | 65.000 | 10.900 |
| > 5 Jahre und <= 10 Jahre | 20.000 | 264.307 | 70.000 | 298.982 | 70.000 | 135.000 |
| > 10 Jahre | 0 | 103.179 | 0 | 134.066 | 0 | 0 |
Informationen zur Verschiebung der Fälligkeit der Pfandbriefe:
Voraussetzungen für die Verschiebung der
Fälligkeit der Pfandbriefe
Das Hinausschieben der Fälligkeit ist
erforderlich, um die Zahlungsunfähigkeit der
Pfandbriefbank mit beschränkter
Geschäftstätigkeit zu vermeiden (Verhinderung der
Zahlungsunfähigkeit), die Pfandbriefbank mit
beschränkter Geschäftstätigkeit ist nicht
überschuldet (keine bestehende Überschuldung) und
es besteht Grund zu der Annahme, dass die Pfandbriefbank
mit beschränkter Geschäftstätigkeit
jedenfalls nach Ablauf des größtmöglichen
Verschiebungszeitraums unter Berücksichtigung weiterer
Verschiebungsmöglichkeiten ihre dann fälligen
Verbindlichkeiten erfüllen kann (positive
Erfüllungsprognose). Siehe ergänzend auch §
30 Abs. 2b PfandBG.
Befugnisse des Sachwalters bei Verschiebung der
Fälligkeit der Pfandbriefe
Der Sachwalter kann die Fälligkeiten der
Tilgungszahlungen verschieben, wenn die maßgeblichen
Voraussetzungen nach § 30 Abs. 2b PfandBG hierfür
erfüllt sind. Die Verschiebungsdauer, welche einen
Zeitraum von 12 Monaten nicht überschreiten darf,
bestimmt der Sachwalter entsprechend der Erforderlichkeit.
Der Sachwalter kann die Fälligkeiten von Tilgungs-
und Zinszahlungen, die innerhalb eines Monats nach seiner
Ernennung fällig werden, auf das Ende dieses
Monatszeitraums verschieben. Entscheidet sich der
Sachwalter für eine solche Verschiebung, wird das
Vorliegen der Voraussetzungen nach § 30 Abs. 2b
PfandBG unwiderlegbar vermutet. Eine solche Verschiebung
ist im Rahmen der Höchstverschiebungsdauer von 12
Monaten zu berücksichtigen.
Der Sachwalter darf von seiner Befugnis für
sämtliche Pfandbriefe einer Emission nur einheitlich
Gebrauch machen. Hierbei dürfen die Fälligkeiten
vollständig oder anteilig verschoben werden. Der
Sachwalter hat die Fälligkeit für eine
Pfandbriefemission so zu verschieben, dass die
ursprüngliche Reihenfolge der Bedienung der
Pfandbriefe, welche durch die Verschiebung überholt
werden könnten, nicht geändert wird
(Überholverbot). Dies kann dazu führen, dass auch
die Fälligkeiten später fällig werdender
Emissionen zu verschieben sind, um das Überholverbot
zu wahren. Siehe ergänzend auch § 30 Abs. 2a und
2b PfandBG.
Veröffentlichung gemäß § 28 Abs. 2 Nr. 1 a PfandBG
Zur Deckung von Hypothekenpfandbriefen verwendete Forderungen nach Größengruppen
| Deckungswerte | 29.12.2023 | 30.12.2022 |
| Tsd. € | Tsd. € | |
| bis einschließlich 300 Tsd. € | 447.618 | 496.148 |
| mehr als 300 Tsd. € bis einschließlich 1 Mio. € | 97.098 | 117.837 |
| mehr als 1 Mio. € bis einschließlich 10 Mio. € | 79.954 | 103.732 |
| mehr als 10 Mio. € | 13.260 | 0 |
| Summe | 637.930 | 717.716 |
Veröffentlichung gemäß § 28 Abs. 2 Nr. 1 b, c und Nr. 2 PfandBG
Zur Deckung von Hypothekenpfandbriefen verwendete Forderungen nach Gebieten, in denen die beliehenen Grundstücke liegen und nach Nutzungsart sowie Gesamtbetrag der mindestens 90 Tage rückständigen Leistungen als auch Gesamtbetrag dieser Forderungen, soweit der jeweilige Rückstand mindestens 5 % der Forderung beträgt.
Deckungswerte davon wohnwirtschaftlich
| Insgesamt | davon | |||||
| Eigentumswohnungen | Ein- und
Zweifamilienhäuser |
Mehrfamilienhäuser | Unfertige und noch
nicht
ertragsfähige Neubauten |
|||
| Staat | Stichtag | Tsd. € | Tsd. € | Tsd. € | Tsd. € | Tsd. € |
| Deutschland | 29.12.2023 | 543.430 | 84.438 | 225.781 | 233.211 | 0 |
| 30.12.2022 | 613.378 | 92.234 | 252.539 | 268.605 | 0 | |
| davon | ||
| Bauplätze | ||
| Staat | Stichtag | Tsd. € |
| Deutschland | 29.12.2023 | 0 |
| 30.12.2022 | 0 |
Deckungswerte davon gewerblich
| Insgesamt | davon | |||||
| Bürogebäude | Handelsgebäude | Industriegebäude | Sonstige gewerblich genutzte Gebäude | |||
| Staat | Stichtag | Tsd. € | Tsd. € | Tsd. € | Tsd. € | Tsd. € |
| Deutschland | 29.12.2023 | 94.500 | 21.469 | 10.970 | 30.333 | 31.728 |
| 30.12.2022 | 104.338 | 18.620 | 13.384 | 36.345 | 35.989 | |
| davon | |||
| Unfertige und noch nicht ertragsfähige Neubauten | Bauplätze | ||
| Staat | Stichtag | Tsd. € | Tsd. € |
| Deutschland | 29.12.2023 | 0 | 0 |
| 30.12.2022 | 0 | 0 | |
| Gesamtbetrag der mindestens 90 Tage rückständigen Leistungen | Gesamtbetrag dieser
Forderungen,
soweit der jeweilige Rückstand mindestens 5 % der Forderung beträgt |
||
| Staat | Stichtag | Tsd. € | Tsd. € |
| Deutschland | 29.12.2023 | 0 | 0 |
| 30.12.2022 | 0 | 0 |
Veröffentlichung gemäß § 28 Abs. 1 S. 1 Nrn. 8, 9, 10 PfandBG
Weitere Deckungswerte - Detaildarstellung für Hypothekenpfandbriefe
Weitere Deckungswerte für Hypothekenpfandbriefe nach § 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 a) und b), § 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 a) bis c), § 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 PfandBG
| Summe | davon | |||||
|
Forderungen gem. § 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 a) u. b)
Grundlage: §28 Abs. 1 S. 1 Nr. 8 |
Forderungen gem. § 19 Abs. 1 S. 1
Nr. 3 a) bis c) Grundlage: § 28 Abs. 1 S. 1 Nr. 9 |
|||||
| Insgesamt | davon | Insgesamt | davon | |||
| gedeckte
Schuldverschreibungen
gem. Art. 129 Verordnung (EU) Nr. 575 / 2013 |
gedeckte
Schuldverschreibungen
gem. Art. 129 Verordnung (EU) Nr. 575 / 2013 |
|||||
| Staat | Stichtag | Tsd. € | Tsd. € | Tsd. € | Tsd. € | Tsd. € |
| Gesamtsumme | 29.12.2023 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| alle Staaten | 30.12.2022 | - | - | - | - | - |
| Deutschland | 29.12.2023 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 30.12.2022 | - | - | - | - | - | |
| davon | ||
| Forderungen gem. §
19 Abs. 1 S. 1
Nr. 4 Grundlage: § 28 Abs. 1 S. 1 Nr. 10 |
||
| Staat | Stichtag | Tsd. € |
| Gesamtsumme | 29.12.2023 | 0 |
| alle Staaten | 30.12.2022 | - |
| Deutschland | 29.12.2023 | 0 |
| 30.12.2022 | - |
Veröffentlichung gemäß § 28 Abs. 1 S. 1 Nrn. 6, 11, 12, 13, 14, 15 PfandBG und § 28 Abs. 2 S. 1 Nrn. 3, 4 PfandBG
Kennzahlen zu umlaufenden Pfandbriefen und dafür verwendeten Deckungswerten
| Hypothekenpfandbriefe | 29.12.2023 | 30.12.2022 | |
| Umlaufende Pfandbriefe | (Tsd. €) | 215.900 | 265.900 |
| davon Anteil festverzinslicher Pfandbriefe § 28 Abs. 1 Nr. 13 (gewichteter Durchschnitt) | % | 100,00 | 94,36 |
| Deckungsmasse | |||
| Gesamte Deckungsmasse | (Tsd. €) | 657.930 | 741.716 |
| davon Gesamtbetrag der
Forderungen nach § 12 Abs. 1, die die Grenzen
nach § 13 Abs. 1 S. 2 2. Halbsatz überschreiten § 28 Abs. 1 S. 1 Nr. 11 |
(Tsd. €) | 0 | 0 |
| davon Gesamtbetrag der
Werte nach § 19 Abs. 1, die die Grenzen
nach § 19 Abs. 1 S. 7 überschreiten § 28 Abs. 1 S. 1 Nr. 11 |
(Tsd. €) | 0 | 0 |
| Forderungen, die die Grenze nach § 19 Abs. 1 Nr. 2 überschreiten § 28 Abs. 1 S. 1 Nr. 12 ¹) | (Tsd. €) | 0 | 0 |
| Forderungen, die die Grenze nach § 19 Abs. 1 Nr. 3 überschreiten § 28 Abs. 1 S. 1 Nr. 12 ¹) | (Tsd. €) | 0 | 0 |
| Forderungen, die die Grenze nach § 19 Abs. 1 Nr. 4 überschreiten § 28 Abs. 1 S. 1 Nr. 12 ¹) | (Tsd. €) | 0 | 0 |
| davon Anteil festverzinslicher Deckungsmasse § 28 Abs. 1 Nr. 13 (gewichteter Durchschnitt) | % | 95,56 | 95,11 |
| Nettobarwert nach §
6 Pfandbrief-Barwertverordnung je Fremdwährung
§ 28 Abs. 1 Nr. 14 (Saldo aus Aktiv-/Passivseite) |
(Tsd. €) | - | - |
| volumengewichteter
Durchschnitt des Alters der Forderungen (verstrichene
Laufzeit seit Kreditvergabe - seasoning) § 28 Abs. 2 Nr. 4 |
Jahre | 6,79 | 6,10 |
| durchschnittlicher gewichteter Beleihungsauslauf § 28 Abs. 2 Nr. 3 | % | 56,97 | 57,31 |
|
Liquiditätskennzahlen
Kennzahlen zur Liquidität nach § 28 Abs. 1 S. 1 Nr. 6 PfandBG |
29.12.2023 | 30.12.2022 | |
| Größte sich
innerhalb der nächsten 180 Tage ergebende
negative Summe im Sinne
des § 4 Abs. 1a S. 3 PfandBG für Pfandbriefe (Liquiditätsbedarf) 1) |
(Tsd. €) | 7.392 | 12.396 |
| Tag, an dem sich die größte negative Summe ergibt 1) | Tag (1-180) | 49 | 60 |
| Gesamtbetrag der
Deckungswerte, welche die Anforderungen von § 4
Abs. 1a S. 3
PfandBG erfüllen (Liquiditätsdeckung) 1) |
(Tsd. €) | 16.512 | 18.226 |
| Schuldnerausfall
Kennzahlen nach § 28 Abs. 1 S. 1 Nr. 15 PfandBG |
29.12.2023 | 30.12.2022 | |
| Anteil der Deckungswerte an der Deckungsmasse, für die oder für deren Schuldner ein Ausfall gem. Art. 178 Abs. 1 CRR als eingetreten gilt. 1) | % | 0 | 0 |
Veröffentlichung gemäß § 28 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 PfandBG
Liste internationaler Wertpapierkennnummern der Internationalen Organisation für Normung (ISIN) nach Pfandbriefgattung
| Hypothekenpfandbriefe / ISIN | 29.12.2023 | 30.12.2022 |
| ISIN | - | DE000A1R0659 |
| DE000A1TNGE8 |
Veröffentlichung gemäß § 28 Abs. 2 S. 2 Nr. 5 PfandBG
Aufstellung der Zwangsversteigerungen,
Zwangsverwaltungsverfahren,
Rettungserwerbe und rückständigen
Zinsen
| wohnwirtschaftlich genutzt | gewerblich genutzt | ||||
| 29.12.2023 | 30.12.2022 | 29.12.2023 | 30.12.2022 | ||
| Anzahl der am
Abschlusstag anhängigen Zwangsversteigerungs-
und Zwangsverwaltungsverfahren |
Stück | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Anzahl der im Geschäftsjahr durchgeführten Zwangsversteigerungen | Stück | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Anzahl der im
Geschäftsjahr zur Verhütung von Verlusten
übernommenen Grundstücke |
Stück | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Gesamtbetrag der rückständigen Zinsen | Tsd. € | 2 | 3 | 0 | 0 |
Die im Hypothekendeckungsregister aufgeführten
Realdarlehen (637.930 Tsd. €) werden in der Bilanz
unter "Forderungen an Kunden" ausgewiesen. Die Wertpapiere
zur Deckung der Hypothekenpfandbriefe (20.000 Tsd. €)
finden sich in der Bilanz unter "Schuldverschreibungen und
andere festverzinsliche Wertpapiere".
Nachtragsbericht
Vorgänge von besonderer Bedeutung nach Schluss des
Geschäftsjahres sind nicht eingetreten.
Verwaltungsrat
Vorsitzendes Mitglied
| Mitglieder | Stellvertreter:innen |
| Servet Köksal
Verwaltungsbeamter 1. Stellvertreter des vorsitzenden Mitgliedes |
Susanne Giskes Oberstudienrätin |
| Dagmar Liste-Frinker
Regierungshauptsekretärin und Gleichstellungsbeauftragte 2. Stellvertreterin des vorsitzenden Mitgliedes |
Denise Frings
Studentin |
| Dr. Hartmut Beucker
selbst. Rechtsanwalt und MdL von NRW |
Martin Liedtke
Kaufmann |
| Dilek Engin
Oberstudienrätin und MdL von NRW |
Heiko Meins
Betriebsrat |
| Bernhard Sander
Diplom-Politologe / kaufm. Angestellter i. R. |
Claudia Radtke
Diplom-Verwaltungswirtin i. R. |
| Alexander Schmidt
Betriebsleiter / Prokurist CarCeang GmbH |
bis zum 05.09.2023
Patricia Knauf-Varnhorst angest. Steuerberaterin |
| ab dem 06.09.2023
Hartmut Stiller Dipl. Physiker |
|
| Michael Schulte
Industriefachwirt |
Janine Weegmann
Gemeindemanagerin |
| Gerta Siller
Wissenschaftliche Mitarbeiterin i. R. |
Gabriele Mahnert
Verwaltungsangestellte |
| Michael Wessel
Einzelunternehmer Pflegedienst Wessel |
bis zum 06.03.2023
Caroline Lünenschloss Assistentin der Geschäftsführung |
| ab dem 07.03.2023
Gregor Ahlmann Museumsdirektor |
Arbeitnehmervertreter:innen
(Mitarbeitende der Stadtsparkasse Wuppertal)
| Mitglieder | Stellvertreter:innen |
| Florian Grether | Anke Paukert |
| Andreas Hugendick | Michael Hackmann |
| Bettina Palumbo | Sebastian Bauer |
| Karsten Weide | Christine Arndt |
| Frank Wemper | Carmen Freund |
Vorstand
bis zum 31.03.2024
Gunther Wölfges, Vorsitzender
Diplom-Ökonom Axel Jütz
Patrick Hahne, MBA - Stellvertreter gemäß
§ 19 SpkG NRW
ab dem 01.04.2024
Diplom-Ökonom Axel Jütz, Vorsitzender
Patrick Hahne, MBA
Wuppertal, den 28.05.2024
Der Vorstand
Axel
Jütz
vorsitzendes Mitglied
Patrick
Hahne
Mitglied
Anlage Anlagenspiegel
Die im Posten Schuldverschreibungen und andere
festverzinsliche Wertpapiere enthaltenen
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
(Finanzanlagen) haben sich wie folgt entwickelt:
| 2023 | 2022 | |
| € | Tsd. € | |
| Bilanzwert am Vorjahresende | 22.981.513,54 | 28.881 |
| Nettoveränderung | -6.894.494,39 | -5.899 |
| Bilanzwert am Jahresende | 16.087.019,15 | 22.982 |
Die Bilanzwerte enthalten keine anteiligen Zinsen.
Die im Posten Aktien und andere nicht festverzinsliche
Wertpapiere enthaltenen Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens (Finanzanlagen) haben sich wie folgt
entwickelt:
| 2023 | 2022 | |
| € | Tsd. € | |
| Bilanzwert am Vorjahresende | 1.163.151,33 | 1.542 |
| Nettoveränderung | -211.100,46 | - 379 |
| Bilanzwert am Jahresende | 952.050,87 | 1.163 |
Die Bilanzwerte enthalten keine anteiligen Zinsen.
Die im Posten Beteiligungen enthaltenen
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
(Finanzanlagen) haben sich wie folgt entwickelt:
| 2023 | 2022 | |
| € | Tsd. € | |
| Bilanzwert am Vorjahresende | 110.060.492,70 | 108.267 |
| Nettoveränderung | -3.384.095,59 | 1.793 |
| Bilanzwert am Jahresende | 106.676.397,11 | 110.060 |
Die im Posten Verbundene Unternehmen enthaltenen
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
(Finanzanlagen) haben sich wie folgt entwickelt:
| 2023 | 2022 | |
| € | Tsd. € | |
| Bilanzwert am Vorjahresende | 0,00 | 0 |
| Nettoveränderung | 779.000,00 | 0 |
| Bilanzwert am Jahresende | 779.000,00 | 0 |
Die im Posten Sonstige Vermögensgegenstände
enthaltenen Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens (Finanzanlagen) haben sich wie folgt
entwickelt:
| 2023 | 2022 | |
| € | Tsd. € | |
| Bilanzwert am Vorjahresende | 1.609,68 | 2 |
| Nettoveränderung | 0,00 | 0 |
| Bilanzwert am Jahresende | 1.609,68 | 2 |
Entwicklung des Anlagevermögens
| Immaterielle Anlagewerte | Sachanlagen | |||
| € | € | |||
| Entwicklung der Anschaffungs-/Herstellungskosten | Stand am 01.01. des Geschäftsjahres | 4.745.637,74 | 213.828.350,01 | |
| Zugänge | 2.236.019,04 | 2.396.933,61 | ||
| Abgänge | 33.000,97 | 2.464.502,45 | ||
| Umbuchungen | 39.091,21 | -39.091,21 | ||
| Stand am 31.12. des Geschäftsjahres | 6.987.747,02 | 213.721.689,96 | ||
| Entwicklung der kumulierten Abschreibungen | Stand am 01.01. des Geschäftsjahres | 2.052.579,21 | 189.288.026,99 | |
| Abschreibungen im Geschäftsjahr | 513.832,23 | 2.463.635,74 | ||
| Zuschreibungen im Geschäftsjahr | 0,00 | 0,00 | ||
| Änderung der
gesamten Abschreibungen |
im Zusammenhang
mit Zugängen |
0,00 | 0,00 | |
| im Zusammenhang
mit Abgängen |
-33.000,97 | -871.301,29 | ||
| im Zusammenhang
mit Umbuchungen |
0,00 | 0,00 | ||
| Stand am 31.12. des Geschäftsjahres | 2.533.410,47 | 190.880.361,44 | ||
| Buchwerte | Stand am 31.12. des Geschäftsjahres | 4.454.336,55 | 22.841.328,52 | |
| Stand am 31.12. des Vorjahres | 2.693.058,53 | 24.540.323,02 | ||
Anlage zum Jahresabschluss
gemäß § 26a Abs. 1 Satz 2 KWG
zum 31. Dezember 2023
("Länderspezifische Berichterstattung")
Die Stadtsparkasse Wuppertal hat keine Niederlassungen
im Ausland. Sämtliche nachfolgende Angaben entstammen
dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 und beziehen sich
ausschließlich auf ihre Geschäftstätigkeit
als regional tätige Sparkasse in der Bundesrepublik
Deutschland. Die Tätigkeit der Stadtsparkasse
Wuppertal besteht im Wesentlichen darin, Einlagen oder
andere rückzahlbare Gelder von Privat- und
Firmenkunden entgegenzunehmen und Kredite für eigene
Rechnung zu gewähren.
Die Stadtsparkasse Wuppertal definiert den Umsatz als
Saldo folgender Komponenten der Gewinn- und Verlustrechnung
nach HGB: Zinserträge, Zinsaufwendungen, laufende
Erträge aus Aktien etc., Erträge aus
Gewinngemeinschaften etc., Provisionserträge,
Provisionsaufwendungen und sonstige betriebliche
Erträge. Der Umsatz beträgt für den Zeitraum
1. Januar bis 31. Dezember 2023 254.881,2 Tsd. €.
Die Anzahl der Lohn- und Gehaltsempfänger in
Vollzeitäquivalenten beträgt im
Jahresdurchschnitt 820,9.
Der Gewinn vor Steuern beträgt 48.581,3 Tsd.
€.
Die Steuern auf den Gewinn betragen 33.687,6 Tsd.
€. Die Steuern betreffen laufende Steuern.
Die Stadtsparkasse Wuppertal hat im Geschäftsjahr
keine öffentlichen Beihilfen erhalten.
Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers
An die Stadtsparkasse Wuppertal (im Folgenden
"Sparkasse"), Wuppertal
A. Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts
Prüfungsurteile
Wir haben den Jahresabschluss der Sparkasse, bestehend
aus der Bilanz zum 31.12.2023 und der Gewinn- und
Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom
01.01.2023 bis zum 31.12.2023 sowie dem Anhang,
einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden, geprüft. Darüber hinaus haben
wir den Lagebericht der Sparkasse für das
Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der
Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
| ― |
entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kreditinstitute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Sparkasse zum 31.12.2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 und |
| ― |
vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Sparkasse. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Lagebericht erstreckt sich nicht auf den oben genannten gesonderten nichtfinanziellen Bericht, auf dessen noch zu erfolgende Offenlegung im Unternehmensregister im Lagebericht verwiesen wird. |
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB
erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen
Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des
Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.
Grundlage für die Prüfungsurteile
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und
des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB
und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im
Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der
Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen
Grundsätze ordnungsmäßiger
Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere
Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen
ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers
für die Prüfung des Jahresabschlusses und des
Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks
weitergehend beschrieben. Wir sind in Übereinstimmung
mit den europarechtlichen sowie den deutschen
handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften von
der Sparkasse unabhängig und haben unsere sonstigen
deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit
diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus
erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2
Buchst. f) EU-APrVO i. V. m. § 340k Abs. 3 HGB, dass
alle von uns beschäftigten Personen, die das Ergebnis
der Prüfung beeinflussen können, keine verbotenen
Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO
erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns
erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet
sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile
zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.
B. Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Jahresabschlusses
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche
Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen
Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des
Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom
01.01.2023 bis zum 31.12.2023 waren. Diese Sachverhalte
wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des
Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres
Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben
kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen
Sachverhalten ab.
Nachfolgend stellen wir den aus unserer Sicht besonders
wichtigen Prüfungssachverhalt dar:
1. Ermittlung der Risikovorsorge im Kreditgeschäft
Unsere Darstellung dieses besonders wichtigen
Prüfungssachverhaltes haben wir wie folgt aufgebaut:
a) Gründe für die Bestimmung als besonders
wichtiger Prüfungssachverhalt
b) Prüferisches Vorgehen
c) Verweis auf weitergehende Informationen
1. Ermittlung der Risikovorsorge im Kreditgeschäft
a) Gründe für die Bestimmung als besonders wichtiger Prüfungssachverhalt
Im Jahresabschluss der Sparkasse werden zum 31.12.2023
unter der Bilanzposition Aktiva 4 Forderungen an Kunden in
Höhe von 6.056,2 Mio. EUR ausgewiesen, die rund 75 %
der Bilanzsumme ausmachen; darüber hinaus bestehen
Eventualverbindlichkeiten und unwiderrufliche Kreditzusagen
in Höhe von insgesamt 1.242,8 Mio. EUR. Das
Kreditgeschäft ist eine wesentliche
Geschäftsaktivität der Sparkasse.
Die Sparkasse untersucht regelmäßig und ggf.
anlassbezogen, ob die Werthaltigkeit der Forderungen im
Kreditgeschäft weiterhin gegeben ist. Ist zweifelhaft,
ob der Schuldner seinen vertraglichen Verpflichtungen in
vollem Umfang nachkommen kann (Ausfallrisiko), ist für
die Forderung eine Wertberichtigung zu bilden. Ein
möglicher Wertberichtigungsbedarf, d. h die
Abschreibung auf den niedrigeren beizulegenden Wert, wird
grundsätzlich aus der Differenz des aktuellen
Buchwertes der Forderung und den nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung zukünftig erwarteten
Zahlungseingängen (einschl. erwarteter Erlöse aus
der Verwertung von Kreditsicherheiten) ermittelt. Bei
außerbilanziellen Geschäften (Bürgschaften,
Gewährleistungen) und unwiderruflichen Kreditzusagen,
bei denen eine Inanspruchnahme und ein darauf folgender
Kreditausfall droht, werden entsprechende
Rückstellungen gebildet. Darüber hinaus bildet
die Sparkasse für vorhersehbare, aber noch nicht bei
einzelnen Kreditnehmern konkretisierte
Adressenausfallrisiken Pauschalwertberichtigungen. Als
fachliche Grundlage wird der vom Institut der
Wirtschaftsprüfer (IDW) herausgegebene
Rechnungslegungsstandards IDW RS BFA 7 verwendet.
Die Beurteilung der Werthaltigkeit einzelner Forderungen
an Kunden (einschließlich unwiderruflicher
Kreditzusagen und der Eventualverbindlichkeiten) und die
Bildung von Pauschalwertberichtigungen sind von hoher
Relevanz für die Ordnungsmäßigkeit des
Jahresabschlusses der Sparkasse und waren damit auch im
Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung.
b) Prüferisches Vorgehen
Im Rahmen unseres risikoorientierten
Prüfungsansatzes führen wir auf der Grundlage
unserer Risikoeinschätzung mit jährlich
wechselnden Schwerpunkten Aufbau- und
Funktionsprüfungen des relevanten internen
Kontrollsystems (i. W. zur Kreditgewährung, zur
Risikofrüherkennung, zur Risikoklassifizierung von
Kreditnehmern sowie zur Sicherheitenbewertung und
Risikovorsorge) sowie stets auch aussagebezogene
Prüfungshandlungen in Form von
Einzelfallprüfungen bestimmter Kreditengagements
durch. Darüber hinaus untersuchen wir strukturelle
Merkmale des Kreditbestandes der Sparkasse (z. B.
Größenklassen-; Branchen-, Ratingstruktur) und
leiten daraus ggf. weitergehende Prüfungshandlungen
ab.
Die in die Einzelfallprüfung einbezogenen
Kreditengagements wurden nach einem berufsüblichen
Verfahren in einer bewussten Auswahl nach Risikomerkmalen
bestimmt. Zu den herangezogenen Risikomerkmalen
gehören u. a. die zugewiesene
Risikoklassifizierungsnote, der Umfang nicht durch
Sicherheiten gedeckter Kreditteile (Blankokredite), die
Branchenzugehörigkeit oder Negativhinweise aus der
Kontoführung des Kreditnehmers. Die ausgewählten
Kreditengagements haben wir hinsichtlich der Beachtung der
internen Kreditprozesse und daraufhin untersucht, ob die
wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers eine
vertragsgemäße Erfüllung erwarten lassen
oder eine Rückführung der Forderung durch die
Verwertung vorhandener Kreditsicherheiten zu erwarten ist.
Sofern dies nicht zu erwarten ist, haben wir die der
Bewertung zugrundeliegenden Annahmen insbesondere
hinsichtlich der Höhe der in Zukunft noch erwarteten
Zahlungseingänge gewürdigt. Hinsichtlich der
Pauschalwertberichtigungen haben wir insbesondere
geprüft, ob diese nach Maßgabe des IDW RS BFA 7
ermittelt wurden.
Die vom Vorstand zur Bewertung einzelner Forderungen
sowie zur Bemessung der Pauschalwertberichtigungen
eingerichteten Kredit- und Rechnungslegungsprozesse
ermöglichen nach dem Ergebnis unserer Prüfung
eine ordnungsgemäße Bewertung und werden
beachtet. Bei den in unsere Einzelfallprüfung
einbezogenen Kreditengagements waren die von der Sparkasse
der Bewertungsentscheidung zugrundeliegenden Annahmen
nachvollziehbar und im Rahmen vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung sachgerecht abgeleitet. Die
Ermittlung der Pauschalwertberichtigungen erfolgte
nachvollziehbar nach Maßgabe des IDW RS BFA 7.
c) Verweis auf weitergehende Informationen
Weitere Informationen zu den Beständen und der
Bewertung sind im Anhang in den Angaben zu Aktiva 4
(Abschnitt C) sowie den Erläuterungen zu
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (Abschnitt B)
enthalten. Darüber hinaus verweisen wir auf die
Darstellungen und Erläuterungen im Lagebericht
(Abschnitte 2.4 Darstellung, Analyse und Beurteilung der
Geschäftsentwicklung, 5.1 Risikomanagementsystem, 5.2
Strukturelle Darstellung der wesentlichen Risiken sowie 6.
Prognosebericht).
C. Sonstige Informationen
Der Vorstand bzw. der Verwaltungsrat hinsichtlich des
"Bericht des Verwaltungsrates" sind für die sonstigen
Informationen verantwortlich. Der Bericht des
Verwaltungsrates wurde uns vor dem Datum des
Bestätigungsvermerks zur Verfügung gestellt. Die
sonstigen Informationen, die uns nach dem Datum dieses
Bestätigungsvermerks zur Verfügung gestellt
werden, umfassen
| ― |
den Geschäftsbericht 2023 sowie |
| ― |
den gemäß § 289b Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe a HGB zusammen mit dem Lagebericht nach § 325 HGB zu veröffentlichenden nichtfinanziellen Bericht für das Geschäftsjahr 2023. |
Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum
Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen
Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein
Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von
Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die
Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und
dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
| ― |
wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, zum Lagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder |
| ― |
anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. |
Falls wir auf Grundlage der von uns zu den vor dem Datum
dieses Bestätigungsvermerks erlangten sonstigen
Informationen durchgeführten Arbeiten den Schluss
ziehen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser
sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet,
über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem
Zusammenhang nichts zu berichten.
D. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter (Vorstand) und des Aufsichtsorgans (Verwaltungsrat) für den Jahresabschluss und den Lagebericht
Der Vorstand ist verantwortlich für die Aufstellung
des Jahresabschlusses, der den deutschen, für
Kreditinstitute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften
in allen wesentlichen Belangen entspricht und dafür,
dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung
ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage der Sparkasse vermittelt. Ferner ist der
Vorstand verantwortlich für die internen Kontrollen,
die er in Übereinstimmung mit den deutschen
Grundsätzen ordnungsmäßiger
Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die
Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen,
der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund
von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der
Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder
Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der
Vorstand dafür verantwortlich, die Fähigkeit der
Sparkasse zur Fortführung der
Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat
er die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der
Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern
einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er
dafür verantwortlich, auf der Grundlage des
Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht
tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten
entgegenstehen.
Außerdem ist der Vorstand verantwortlich für
die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein
zutreffendes Bild von der Lage der Sparkasse vermittelt
sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem
Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen
gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und
Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend
darstellt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für
die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die er als
notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines
Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden
deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen,
und um ausreichende geeignete Nachweise für die
Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.
Der Verwaltungsrat ist verantwortlich für die
Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der
Sparkasse zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des
Lageberichts.
E. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit
darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes
frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von
dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der
Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage
der Sparkasse vermittelt sowie in allen wesentlichen
Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der
Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht,
den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die
Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung
zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk
zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum
Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an
Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in
Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO
unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer
(IDW) festgestellten deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Abschlussprüfung
durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche
Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen
können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern
resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn
vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass
sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses
Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen
wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten
beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir
pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine
kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
| ― |
identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können; |
| ― |
gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben; |
| ― |
beurteilen wir die Angemessenheit der vom Vorstand angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der vom Vorstand dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben; |
| ― |
ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des vom Vorstand angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Sparkasse zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Sparkasse ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann; |
| ― |
beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Sparkasse vermittelt; |
| ― |
beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Sparkasse; |
| ― |
führen wir Prüfungshandlungen zu den vom Vorstand dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben vom Vorstand zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. |
Wir erörtern mit dem Verwaltungsrat unter anderem
den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung
sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen,
einschließlich etwaiger Mängel im internen
Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung
feststellen.
Wir geben gegenüber dem Verwaltungsrat eine
Erklärung ab, dass wir die relevanten
Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und
erörtern mit ihm alle Beziehungen und sonstigen
Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen
werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit
auswirken, und sofern einschlägig, die zur Beseitigung
von Unabhängigkeitsgefährdungen vorgenommenen
Handlungen oder ergriffenen Schutzmaßnahmen.
Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit dem
Verwaltungsrat erörtert haben, diejenigen
Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses
für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten
waren und daher die besonders wichtigen
Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese
Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn,
Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die
öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.
F. Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen
Übrige Angaben gemäß Artikel 10
EU-APrVO:
Wir sind nach § 24 Abs. 3 Satz 1 des
Sparkassengesetzes Nordrhein-Westfalen i. V. m. § 340k
Abs. 3 Satz 1 HGB gesetzlicher Abschlussprüfer der
Sparkasse.
Wir erklären, dass die in diesem
Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile
mit dem Prüfungsbericht nach Artikel 11 EU-APrVO in
Einklang stehen.
Von der Prüfungsstelle des Rheinischen Sparkassen-
und Giroverbandes beschäftigte Personen, haben
folgende Leistungen, die nicht im Jahresabschluss oder im
Lagebericht angegeben wurden, zusätzlich zur
Abschlussprüfung für die Sparkasse erbracht:
| ― |
Prüfung des Wertpapierdienstleistungsgeschäftes gemäß § 89 Abs. 1 Satz 1, 2 und 5 WpHG i. V. m. § 24 Abs. 6 SpkG NRW, |
| ― |
Bestätigungen im Zusammenhang mit der Abtretung von Kreditforderungen im Zuge geldpolitischer Geschäfte der Bundesbank (sog. "MACCs Verfahren" der Bundesbank), |
| ― |
Bestätigungen gemäß § 16j Abs. 2 Satz 3 des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes (FinDAG) hinsichtlich der Bemessungsgrundlage der Umlage im Aufgabenbereich Wertpapierhandel |
G. Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer
Der für die Prüfung verantwortliche
Wirtschaftsprüfer ist Ralf Eiting.
Düsseldorf, 31. Mai 2024
Prüfungsstelle
des
Rheinischen Sparkassen- und Giroverbandes
Eiting
Wirtschaftsprüfer
Beckmann,
T.
Verbandsprüfer
Bericht des Verwaltungsrates
Der Verwaltungsrat der Stadtsparkasse Wuppertal hat die
ihm nach dem Sparkassenrecht obliegenden Aufgaben im
abgelaufenen Geschäftsjahr wahrgenommen. Hierzu
zählen insbesondere gemäß § 15 Abs. 1
SpkG NW die Bestimmung der Richtlinien der
Geschäftspolitik und die Überwachung der
Geschäftsführung.
Nach den Mindestanforderungen an das Risikomanagement
(MaRisk) erfolgt die Erörterung der Risikolage in dem
vom Verwaltungsrat zu bildenden Risikoausschuss;
darüber hinaus ist der Verwaltungsrat über die
wesentlichen Inhalte der Risikolage zu informieren. Vor
diesem Hintergrund erfolgten umfassende Informationen zu
den verschiedenen Risikoarten und deren Bedeutung für
die Risikosituation der Stadtsparkasse Wuppertal.
Der Vorstand informierte den Verwaltungsrat
außerdem regelmäßig über die
Geschäftsentwicklung, die wirtschaftlichen
Verhältnisse und über alle sonstigen wichtigen
Vorgänge. Außerdem ließ sich der
Verwaltungsrat nach § 20 Abs. 6 SpkG NW ein Budget
vorlegen und über dessen Einhaltung
regelmäßig berichten. Die grundsätzlichen
Fragen der Geschäftspolitik wurden eingehend
erläutert.
Der Verwaltungsrat hat in insgesamt sieben Sitzungen die
nach dem Gesetz erforderlichen Beschlüsse gefasst.
Der Rat der Stadt Wuppertal hat in seiner Sitzung am
05.09.2023 den Organen der Stadtsparkasse Wuppertal
gemäß § 8 Abs. 2 f SpkG NW Entlastung
für das Geschäftsjahr 2022 erteilt und
gemäß § 8 Abs. 2 g SpkG NW in Verbindung
mit § 24 Abs. 4 und § 25 SpkG NW über die
Verwendung des Jahresüberschusses der Stadtsparkasse
Wuppertal beschlossen.
Nach Prüfung des Jahresabschlusses und des
Lageberichtes für das Jahr 2023 durch die
Prüfungsstelle des Rheinischen Sparkassen- und
Giroverbandes wurde der uneingeschränkte
Bestätigungsvermerk erteilt. Demnach entspricht der
Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den
deutschen, für Kreditinstitute geltenden
handelsrechtlichen Vorschriften. Der Lagebericht vermittelt
insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der
Stadtsparkasse Wuppertal. In allen wesentlichen Belangen
steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem
Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen
Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der
zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Die
Prüfung hat zu keinen Einwendungen gegen die
Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des
Lageberichtes geführt.
Gemäß § 15 Abs. 2 d SpkG NW hat der
Verwaltungsrat den vom Vorstand vorgelegten Lagebericht
gebilligt und den Jahresabschluss 2023 festgestellt.
Die Verwendung des Jahresüberschusses in Höhe
von 14.415.025,42 € erfolgt nach § 25 SpkG NW.
Der Verwaltungsrat schlägt der Vertretung der
Trägerin vor, von dem oben genannten
Jahresüberschuss einen Bruttobetrag von 3.564.003,57
€ - nach Abzug von Steuern verbleibt eine Nettozahlung
von 3.000.000,00 € - an die Trägerin
auszuschütten und den verbleibenden Betrag von
10.851.021,85 € in voller Höhe der
Sicherheitsrücklage nach § 25 Abs. 1 c SpkG NW
zuzuführen.
Der Verwaltungsrat dankt dem Vorstand und allen
Mitarbeitenden für den engagierten Einsatz und die
erfolgreiche Tätigkeit im Geschäftsjahr 2023.
Wuppertal, 28. Mai 2024
Der
Vorsitzende des Verwaltungsrates
Ludger Kineke
| Herausgeber: | Stadtsparkasse Wuppertal, Anstalt des öffentlichen Rechts, Islandufer 15, 42103 Wuppertal - vertreten durch den Vorsitzenden des Vorstandes |
| Vorsitzender des Vorstandes: | Axel Jütz |
| Text: | Stadtsparkasse Wuppertal |
| Gestaltung: | Stadtsparkasse Wuppertal |
Beschlussauszug
öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des
Rates der Stadt Wuppertal
vom 16.09.2024
Jahresabschluss 2023 der Stadtsparkasse
Wuppertal
Vorlage: VO/0909/24
Beschluss des Rates der Stadt Wuppertal vom 16.09.2024:
Die Verwaltungsdrucksache wird gemäß Vorlage
beschlossen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmigkeit (bei Enthaltung der Fraktion Freie
Wähler/WfW).
Für die Richtigkeit des Beschlusses:
Oliver
Saurin
(Schriftführer)
Für heute und morgen.
Sparkasse
Wuppertal.
Nachhaltig.
DNK-Erklärung 2023
zur Nutzung als nichtfinanzielle
Erklärung im Sinne
des CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetzes
und
zur Berichterstattung zum Nationalen Aktionsplan
Wirtschaft und Menschenrechte
Stadtsparkasse Wuppertal
| Leistungsindikatoren-Set | GRI SRS |
| Kontakt | Stadtsparkasse Wuppertal
Anstalt des öffentlichen Rechts |
| Constanze Klee
Vorstandssekretariat |
|
| Islandufer 15
42103 Wuppertal Deutschland |
|
| +49 (0) 202 488-5210
vorstandssekretariat@sparkasse-wuppertal.de |
| erstellt nach CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz | Die Durchsicht der DNK-Erklärung erfolgte durch das Büro Deutscher Nachhaltigkeitskodex auf formale Vollständigkeit nach dem CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz. |
Leistungsindikatoren-Set
| Die Erklärung wurde nach folgenden Berichtsstandards verfasst: | GRI SRS |
Berichtspflicht:
| erstellt nach CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz | Die Durchsicht der DNK-Erklärung erfolgte durch das Büro Deutscher Nachhaltigkeitskodex auf formale Vollständigkeit nach dem CSR-Richtlinie- Umsetzungsgesetz. |
Zusätzliche Berichtsinhalte:
| Wirtschaft & Menschenrechte | Nationaler Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte in Kriterium 17 - Menschenrechte |
Stand: 2023, Quelle: Unternehmensangaben. Die Haftung
für die Angaben liegt beim berichtenden Unternehmen.
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Allgemeines
Allgemeine Informationen
Beschreiben Sie Ihr Geschäftsmodell (u. a. Unternehmensgegenstand, Produkte/Dienstleistungen)
Die Stadtsparkasse Wuppertal ist ein rechtlich
eigenständiges, kommunal und bürgerschaftlich
verankertes Kreditinstitut. Sie wurde von der Gemeinde als
Träger in der Rechtsform einer Anstalt des
öffentlichen Rechts gegründet. Die juristische
Grundlage für ihre Geschäftstätigkeit ist
das Sparkassengesetz Nordrhein-Westfalen. Hier sind sowohl
das Regionalprinzip als auch der öffentliche Auftrag
der Sparkasse geregelt. Als eine von 27 Sparkassen im
Rheinland ist die Stadtsparkasse Wuppertal Mitglied im
Rheinischen Sparkassen- und Giroverband (RSGV). Das
Geschäftsmodell leitet sich originär aus den
Wurzeln des Gründungsgedankens der Sparkasse ab. Seit
1822 ist das primäre Ziel die Verbesserung der
Lebensverhältnisse und damit des Wohlstandes in
Wuppertal. Mit 257.914 Privatkunden und 20.807 Firmenkunden
sowie einer Bilanzsumme von knapp 8,1 Milliarden Euro ist
die Stadtsparkasse Wuppertal Marktführer für
Finanzdienstleistungen in ihrem Stadtgebiet. Durch die
bestmögliche Versorgung der Menschen und Unternehmen
in der Region stiftet die Sparkasse einen Nutzen für
die Gemeinschaft und sichert durch Wachstum und Ertrag
gleichzeitig ihre Geschäftsgrundlage. Die
Stadtsparkasse Wuppertal unterstützt das Leben aller
Menschen vor Ort - auch abseits von Finanzgeschäften.
Im vergangenen Jahr wurden gut 700 Projekte und
Maßnahmen in den Bereichen Soziales, Bildung, Umwelt,
Sport und Kultur gefördert. Durch die Vielzahl von
Spenden und Sponsoring-Aktivitäten fließt der
nicht für die Entwicklung der Sparkasse notwendige
Teil des erwirtschafteten Gewinns an die Bürgerinnen
und Bürger in Wuppertal zurück. Mit ihrem
umfassenden Engagement trägt die Sparkasse dazu bei,
die Grundlagen der Gesellschaft zu erhalten und ihren
Zusammenhalt zu stärken. Damit fördert sie die
Verbesserung der Lebensverhältnisse der
bürgerlichen Gemeinschaft und ist
Gemeinwohlförderer Nummer eins im Stadtgebiet.
Beides, die bestmögliche Versorgung des Einzelnen
und die Unterstützung der Gemeinschaft, trägt zur
Wohlstandsentwicklung und zur Verbesserung der
Lebensqualität Wuppertals bei. Die Stadtsparkasse
Wuppertal versteht sich als starker Partner der
Transformation eines großen Netzwerkes der Menschen,
Unternehmen und Institutionen in der Region, aus dem alle
Seiten einen spürbaren Nutzen ziehen und damit die
Region lebenswert machen. Die Sparkasse lebt für die
Menschen in Wuppertal und von dem, was sie für diese
Menschen leistet. Somit wird sie auch in Zukunft
verlässliche Partnerin aller Menschen vor Ort in
Wuppertal bleiben.
Ergänzende Anmerkungen:
Die Stadtsparkasse Wuppertal ist berichtspflichtig im
Sinne des CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetzes und wendet in
ihrer nichtfinanziellen Berichterstattung die 20 Kriterien
des DNK sowie die 28 Leistungsindikatoren der Global
Reporting Initiative (GRI SRS) an. Der
Nachhaltigkeitsbericht der Stadtsparkasse Wuppertal steht
online unter www.sparkasse-wuppertal.de/nachhaltigkeit als
PDF zum Download zur Verfügung.
KRITERIEN
1-10:
NACHHALTIGKEITSKONZEPT
Kriterien 1-4 zu STRATEGIE
1. Strategische Analyse und Maßnahmen
Das Unternehmen legt offen, ob es eine Nachhaltigkeitsstrategie verfolgt. Es erläutert, welche konkreten Maßnahmen es ergreift, um im Einklang mit den wesentlichen und anerkannten branchenspezifischen, nationalen und internationalen Standards zu operieren.
Seit 1822 stehen wir als Stadtsparkasse Wuppertal
kontinuierlich an der Seite der Menschen und Unternehmen in
der Region. Unser Geschäftsmodell ist von Beginn an
auf nachhaltige Entwicklung angelegt, in unserer
Gründungsidee insbesondere bezogen auf die soziale und
ökonomische Dimension der Nachhaltigkeit und im
modernen und der Zeit angepassten Verständnis auch in
der ökologischen Dimension.
Eine eigenständige Nachhaltigkeitsstrategie
existiert nicht, die Entwicklung einer solchen ist derzeit
nicht geplant. Dafür ist Nachhaltigkeit fest in der
Geschäftsstrategie 2024 verankert, die Rolle im
Transformationsprozess überall spürbar: Um den
Wohlstand der Menschen und das gute Leben vor Ort zu
fördern, orientieren wir uns an den 17
Nachhaltigkeitszielen der UN. Mit unserer geld- und
kreditwirtschaftlichen Versorgung der Menschen und
Unternehmen in Wuppertal tragen wir zu einer positiven
Wirkung auf die Erreichung dieser Ziele bei. Unser
unternehmerischer Erfolg spiegelt sich dabei nicht in
großen Gewinnen oder Kurssteigerungen wider, sondern
in nachhaltigem Handeln. Hierzu betrachten wir alle
Dimensionen der Nachhaltigkeit. Die soziale Nachhaltigkeit
bedienen wir bereits aus unserem Gründungsgedanken
heraus, nämlich Bevölkerungsarmut durch
Förderung des Spargedankens zu überwinden.
Weiterentwicklungen, wie der gesellschaftliche Wandel,
haben jedoch auch dazu geführt, dass sich die Rolle
der Sparkasse ändert. So begegnen uns Themen wie z. B.
die Digitalisierung, und diesen Bedürfnissen
möchten wir bspw. mit der App Bliggit oder der
TreueWelt App begegnen. Diese digitale Plattform vernetzt
Menschen, Unternehmen und Vereine in unserer Stadt. Auch
die von uns erwirtschafteten Überschüsse, die
nicht zur Eigenkapitalbildung gebraucht werden, kommen seit
jeher der Gemeinschaft zugute. Die ökologische
Nachhaltigkeit berücksichtigen wir, indem wir uns
intensiv mit dem Thema CO
2-Fußabdruck beschäftigen - für
uns selber und für unsere Kundinnen und Kunden.
Für die Erhebung und Auswertung unserer
betriebsökologischen Kennzahlen nutzen wir seit 2018
das Kennzahlen-Berechnungstool des Vereins für
Umweltmanagement und Nachhaltigkeit (VfU). Die ermittelten
Umweltkennzahlen schaffen eine Vergleichbarkeit mit anderen
Unternehmen der Finanzbranche, die ihre ökologischen
Kennzahlen nach dem VfU-Standard erheben. Darüber
hinaus dient das Tool als Instrument für die
Ermittlung unserer Treibhausgasemissionen (s. Kriterium 13
"Klimarelevante Emissionen"), die seit 2020 auch
Bestandteil der strategischen Kennzahlen sind. Für
unsere Kundinnen und Kunden bieten wir den
"Ökologischen Rucksack", einen CO
2-Rechner des Wuppertal Instituts für
Klima, Umwelt und Energie, auf unserer Homepage an. Die
Dimension der ökonomischen Nachhaltigkeit
berücksichtigen wir insbesondere mit unserem
langfristigen Ziel, eine Eigenkapitalquote i. H. v. 20 % zu
erreichen. Hierzu werden wir unsere Kundinnen und Kunden
besser versorgen, dadurch Erlöse steigern und
gleichzeitig unsere Leistungserbringung ausweiten. Im Jahr
2022 haben wir die Ergebnisse unserer 2016 mit dem
Collaborating Centre on Sustainable Consumption and
Production (CSCP) durchgeführten
Wesentlichkeitsanalyse mit dem Nachhaltigkeits-Kompass der
Firma N-Motion überprüft. Die Ergebnisse werden
im späteren Verlauf des Berichtes erläutert (s.
Kriterien 2 "Wesentlichkeit" und 3 "Ziele"). Im Zuge der
neuen Nachhaltigkeitsberichterstattung nach CSRD werden wir
in 2024 wieder eine Wesentlichkeitsanalyse
durchführen. Unser nachhaltiges Engagement richten wir
zudem an weitergehenden internationalen
nachhaltigkeitsrelevanten Standards aus. Durch unseren
Beitritt in die Allianz für Entwicklung und Klima im
November 2018 haben wir uns dazu bekannt, unsere
Kernaufgabe der Verbesserung der Lebensverhältnisse
von Menschen mit der Verringerung unseres ökologischen
Fußabdrucks zu verbinden
(https://allianz-entwicklung-klima.de/). Unterstrichen
haben wir diese Bemühungen dadurch, dass wir im Jahr
2020 als einer der Ersten die Selbstverpflichtung deutscher
Sparkassen für klimafreundliches und nachhaltiges
Wirtschaften unterzeichnet haben. Neben der Agenda 2030 und
den Pariser Klimazielen streben wir dadurch auch
nachhaltige Verbesserungen in den Bereichen "Finanzierung
und Eigenanlagen", "Kundenunterstützung", "Nachhaltige
Wertpapierinvestments", "Führungskräfte und
Mitarbeitende" sowie "Klimaschutz vor Ort" an.
2. Wesentlichkeit
Das Unternehmen legt offen, welche Aspekte der eigenen Geschäftstätigkeit wesentlich auf Aspekte der Nachhaltigkeit einwirken und welchen wesentlichen Einfluss die Aspekte der Nachhaltigkeit auf die Geschäftstätigkeit haben. Es analysiert die positiven und negativen Wirkungen und gibt an, wie diese Erkenntnisse in die eigenen Prozesse einfließen.
Zur Überprüfung unseres Fortschritts haben wir
im Jahr 2023 wieder den Nachhaltigkeits-Kompass
durchgeführt. Die dabei untersuchten Felder waren:
| ― |
Strategie und Steuerung: Verankerung in der Geschäftsstrategie und -politik, Risikomanagement und Gesamtbanksteuerung |
| ― |
Geschäftsbetrieb: Personal, Bauorganisation, Betriebsökologie, Mobilität, Lieferanten und Einkauf |
| ― |
Kerngeschäft: Eigengeschäft, Kreditgeschäft, Spargeschäft, Anlagegeschäft und Zahlungsverkehr |
| ― |
Kommunikation und gesellschaftliches Engagement: Externe Berichterstattung, Interne Kommunikation, Stakeholderdialog, Gesellschaftliches Engagement |
In allen untersuchten Bereichen lagen wir erneut
über dem Sparkassen-Durchschnitt. Das
größte Potential haben wir in den Bereichen
Strategie und Steuerung sowie Geschäftsbetrieb. Um
dies zu ändern sowie uns auch in den weiteren
Themenfeldern stetig zu verbessern, haben wir einen
Maßnahmenplan erstellt, der bis zum Ende des Jahres
teilweise umgesetzt wurde (s. Kriterium 3 "Ziele").
Bei den für unsere Sparkasse als wesentlich
identifizierten Nachhaltigkeitsthemen werden bisher die
Auswirkungen (positiv und negativ) auf unsere
Geschäftstätigkeit nicht analysiert. Auch wird
nicht zwischen Inside-Out- und Outside-In-Auswirkungen
unterschieden. Im Rahmen der Wesentlichkeitsanalyse 2024
werden wir prüfen, ob wir dies in Zukunft
ermöglichen können. In allen genannten Bereichen
entwickeln wir uns weiter. Die Messung einzelner Aspekte
erfolgte 2023 mithilfe des Nachhaltigkeits-Kompasses.
Dieser wird in Zukunft auch weiterhin als Analyseinstrument
dienen, um in Zukunft wesentliche Nachhaltigkeitsthemen zu
identifizieren.
Im Rahmen des innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe
entwickelten Leitfadens zum Umgang mit
Nachhaltigkeitsrisiken wurden die sogenannten
Basisempfehlungen als eine angemessene Vorgehensweise
für Sparkassen mit gewöhnlichem
Geschäftsbetrieb von uns übernommen. Dieses
Vorgehen erachten wir weiterhin als empfehlenswert. In
diesem Sinne stellen Nachhaltigkeitsrisiken keine eigene
Risikoart dar, sondern wirken auf die bereits in der
Risikoinventur der Sparkasse identifizierten Risikoarten
als mögliche Risikotreiber. Diese können direkt
auf die Stadtsparkasse Wuppertal wirken (z. B. im Bereich
der Operationellen- und der Reputationsrisiken) oder
indirekt über Kunden und Emittenten (z. B. in
Adressen- bzw. Spread- und Aktienrisiken).Mit den in diesem
Zusammenhang entwickelten Standards erweitern wir
sukzessive das Risikomanagement der Sparkasse. Hierzu
zählen z. B. das neue S-ESG-Scoring sowie die
strategische Nachhaltigkeitsrisikoinventur. In gleicher
Weise, wie Nachhaltigkeitsrisiken negativ wirken
können, ergeben sich Chancen, wenn
Nachhaltigkeitsaspekte aktiv aufgegriffen und im Rahmen der
Geschäftstätigkeit angemessen berücksichtigt
werden. So können Kosten und Risiken vermieden oder
minimiert und auch Wettbewerbsvorteile und zusätzliche
Erträge generiert werden. Dies gilt sowohl für
die Sparkasse als auch für ihre Kundinnen und Kunden
und dadurch auch im gesamten gesellschaftlichen Umfeld der
unserer Sparkasse. Beispielsweise können
Nachhaltigkeitsaspekte als zusätzliche Anlagekriterien
genutzt werden, um über nachhaltige Anlagen der
Sparkasse und ihrer Kundinnen und Kunden
Anlageoptimierungen zu erreichen. Dies setzen wir seit
Dezember 2020 um (s. Kriterium 10 "Innovations- und
Produktmanagement"). Die Begleitung unserer Kundinnen und
Kunden bei der Finanzierung von
Transformationserfordernissen oder bei der Vermittlung von
Förderkrediten (beispielsweise zur nachhaltigen
Ausrichtung und Anpassung der Produktion eines Betriebs)
kann die kreditwirtschaftliche Versorgung spürbar
beleben. Die entsprechenden Kredite bieten wir unseren
Kundinnen und Kunden aktiv an. Die Sparkasse kann dabei,
dank ihres starken Vertriebsnetzes und der besonderen
Nähe zu Kundinnen und Kunden, eine wichtige
Katalysatorfunktion für die Verbreitung des
Nachhaltigkeitsgedankens übernehmen. Dabei hat es sich
bewährt, die Aktivitäten der Sparkasse im Rahmen
von verbandsseitigen Konzepten innerhalb der S-Finanzgruppe
begleiten und koordinieren zu lassen, insbesondere auch im
Kontext der diesbezüglich steigenden
aufsichtsrechtlichen Anforderungen.
3. Ziele
Das Unternehmen legt offen, welche qualitativen und/oder quantitativen sowie zeitlich definierten Nachhaltigkeitsziele gesetzt und operationalisiert werden und wie deren Erreichungsgrad kontrolliert wird.
Es existiert keine explizite Nachhaltigkeitsstrategie.
Nachhaltigkeit ist jedoch seit 2019 fester Bestandteil der
Geschäftsstrategie (s. Kriterium 1 "Strategische
Analyse und Maßnahmen"). Wir wollen unsere soziale,
ökonomische und ökologische
Nachhaltigkeitswirkung im Kundengeschäft, im eigenen
Betrieb sowie bei der Unterstützung der
Gemeinschaftsaufgaben schrittweise verbessern. Die aus der
Geschäftsstrategie abgeleiteten operativen Ziele
bilden überwiegend die ökonomische und soziale
Nachhaltigkeit ab. Die ökologische Kennzahl
"Klimabilanz", unseren eigenen ökologischen
Fußabdruck, errechnen wir mithilfe des VfU-Tools.
Unser Ziel ist es, klimafreundlich zu werden. Dies soll im
besten Fall ohne globale Kompensationen erfolgen.
Darüber hinaus haben wir seit 2020 für den
Bereich Nachhaltigkeit eine weitere strategische Kennzahl
eingeführt: das Gesamtergebnis (Score) des
regelmäßig durchzuführenden
Nachhaltigkeits-Kompasses. Der Nachhaltigkeits-Kompass wird
somit das zentrale Analyse- und Steuerungsinstrument
für das Nachhaltigkeitsmanagement unserer Sparkasse.
Er dient der Analyse des Umsetzungsstands, dem Benchmarking
und der Ableitung weiterer Handlungsoptionen. Die
kontinuierliche Verbesserung unseres Handelns ist ebenso
Ziel unseres Nachhaltigkeitsmanagements wie die
Beibehaltung unserer guten Position im Benchmarking.
Gleichzeitig haben wir uns das Ziel gesetzt, im
Gesamtranking der teilnehmenden Sparkassen jedes Jahr zu
den Top 20 % zu gehören. Eine Priorisierung der
operativen Ziele erfolgt nicht, da diese von gleich hoher
Bedeutung sind. Die sogenannten 17 Sustainable Development
Goals (SDGs) der Vereinten Nationen sind Bestandteil
unserer Geschäftsstrategie 2024. Unser gesamtes
Handeln soll möglichst einen positiven Einfluss auf
eines oder mehrere Ziele haben. Weitergehende
Ausführungen zur Zielkontrolle und zum Reporting
werden im Kriterium 7 "Kontrolle" beschrieben. Aus den
bereits angeführten Ergebnissen des
Nachhaltigkeits-Kompasses wurden konkrete Maßnahmen
abgeleitet, deren Umsetzung wir anstreben. Exemplarisch
sind das:
| ― |
Verstetigung der Maßnahmen im Bereich Gesundheitsmanagement (Schaffung einer Stelle "Spezialist:in Arbeitsgestaltung und Gesundheit") |
| ― |
Entwicklung eines Regelwerks für Dienstreisen |
| ― |
Schulungen aller Firmenkundenberater zum S-ESG-Check |
| ― |
Integration von Nachhaltigkeitsbezügen in die Spenden-/Sponsoringanträge |
4. Tiefe der Wertschöpfungskette
Das Unternehmen gibt an, welche Bedeutung Aspekte der Nachhaltigkeit für die Wertschöpfung haben und bis zu welcher Tiefe seiner Wertschöpfungskette Nachhaltigkeitskriterien überprüft werden.
Wir, die Stadtsparkasse Wuppertal, sind ein zentrales
Element des regionalen Wirtschaftskreislaufes und arbeiten
zum Wohle der Menschen und Unternehmen unserer Umgebung.
Als Finanzdienstleister erbringen wir unsere
Wertschöpfung zum Großteil selbst und richten
unser Produktangebot an regionalen Bedürfnissen aus.
Die Begleitung unserer Kundinnen und Kunden ist auf eine
langfristige, nachhaltige und bestmögliche Versorgung
ausgelegt. Wir bieten allen Bürgerinnen und
Bürgern Zugang zu Finanzdienstleistungen. Einlagen
unserer Kundinnen und Kunden dienen der Vergabe von
Krediten an Unternehmen, Privatpersonen und die Kommune. Im
Sinne gesetzlicher Vorgaben und im Interesse des
Verbrauchers, der Verbraucherin prüfen wir, ob dabei
die Verpflichtungen mit überwiegender
Wahrscheinlichkeit nachhaltig erfüllt werden
können. Dadurch werden das Ausfallrisiko des einzelnen
Kreditnehmers und das Risiko des gesamten Kreditportfolios
limitiert. Dieses Vorgehen stärkt regionale
Wirtschaftskreisläufe. Der Trend zu nachhaltigen
Geldanlagen ist auch in unserer Sparkasse zu erkennen. In
Kriterium 10 "Innovations- und Produktmanagement" ist
beschrieben, welche Standards wir bei der Vergabe von
Kreditmitteln und der Vermittlung von
Anlagemöglichkeiten anwenden. Darüber hinaus sind
bislang keine weiteren Nachhaltigkeitsaspekte von
Bedeutung.
Wir sind bestrebt, Nachhaltigkeit sowohl im
Geschäft als auch im Betrieb unserer Sparkasse zu
berücksichtigen. Für den Einkauf von Produkten
sowie den Bezug von Dienstleistungen gelten strikte
Richtlinien, die sowohl Mindeststandards als auch
Ausschlusskriterien umfassen (s. Kriterium 17
"Menschenrechte"). Im Zuge der Auftragsvergabe
kommunizieren wir gegenüber unseren
Geschäftspartnern den Stellenwert, den Nachhaltigkeit
für uns hat, und treten ggf. mit ihnen in einen
Austausch über eventuelle Herausforderungen, die bei
der Herstellung ihrer Dienstleistungen und Produkte
entstehen könnten, und über entsprechende
Lösungsmöglichkeiten. Unsere Auftragnehmer
verpflichten sich durch die Unterzeichnung unserer
Ethikrichtlinie, ökonomische, ökologische und
soziale Verantwortung zu übernehmen. Dazu zählen
insbesondere umweltfreundliche Produkte sowie
Recyclingprogramme, die Einhaltung der Arbeits- und
Menschenrechte und die Verringerung des Ausstoßes von
Treibhausgasen. Als Finanzinstitut mit mehr als 1.000
Mitarbeitenden fallen wir außerdem ab 2024 in den
Anwendungsbereich des
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG). Zur
Umsetzung der neuen gesetzlichen Anforderungen haben wir
noch im Jahr 2023 ein Projekt aufgesetzt. Unser Anspruch
ist es, die in 2024 geltenden Normen zu erfüllen. Als
nicht produzierendes und ausschließlich regional
tätiges Unternehmen sind uns keine sozialen und
ökologischen Probleme bekannt, die auf den einzelnen
Stufen unserer Wertschöpfungskette entstehen
könnten.
Kriterien 5-10 zu PROZESSMANAGEMENT
5. Verantwortung
Die Verantwortlichkeiten in der Unternehmensführung für Nachhaltigkeit werden offengelegt.
Die strategische Gesamtverantwortung für das Thema
"Nachhaltigkeit" obliegt dem Vorstand. Darüber hinaus
wurden weitere Verantwortlichkeiten geschaffen, um
nachhaltiges Denken und Handeln im gesamten Institut zu
implementieren. Die Funktion eines zentralen
Nachhaltigkeitsmanagements zur institutsinternen
Koordination von Nachhaltigkeitsthemen übernimmt das
Vorstandssekretariat. Darüber hinaus ist es
erforderlich und unser Ziel, zusätzlich
Nachhaltigkeitsexperten in einzelnen Fachbereichen zu
etablieren.
6. Regeln und Prozesse
Das Unternehmen legt offen, wie die Nachhaltigkeitsstrategie durch Regeln und Prozesse im operativen Geschäft implementiert wird.
Das Thema Nachhaltigkeit ist seit 2019 fest in unserer
Geschäftsstrategie verankert, um unser gesamtes
Geschäft nachhaltig auszurichten. Es gilt, bei den
Führungskräften und bei allen Mitarbeitenden
hierfür ein gemeinsames Verständnis zu
entwickeln. Um ein nachhaltiges Handeln im Sinne der
Strategie zu erreichen, sind intensive und laufende Dialoge
zwischen Vorstand und Führungskräften sowie
zwischen den Führungskräften und ihren
Mitarbeitenden in der Geschäfts- und Personalstrategie
festgelegt. Zudem übernimmt das Vorstandssekretariat
die Aufgabe des zentralen Nachhaltigkeitsmanagements zur
institutsinternen Koordination von Nachhaltigkeitsthemen,
wie bspw. die Überprüfung der definierten
Maßnahmen aus dem Nachhaltigkeits-Kompass (s.
Kriterium 5 "Verantwortung"). Unterstützt wird das
Vorstandssekretariat hierbei durch den sog.
Nachhaltigkeits-Botschafterkreis, der sich aus
Mitarbeitenden unterschiedlicher Stabs- und
Vertriebseinheiten zusammensetzt. Der Kreis trifft sich
grundsätzlich zweimal im Jahr, tauscht sich über
vorangetriebene oder umgesetzte nachhaltige Maßnahmen
aus und entwickelt neue Ideen für die Zukunft. Zudem
werden für einzelne Themenbereiche eigene
Nachhaltigkeitsstandards erarbeitet (z. B. Kriterien
für eine nachhaltige Kreditvergabe). So soll
sichergestellt werden, dass alle Bereiche der
Nachhaltigkeit ganzheitlich betrachtet und weiterentwickelt
werden. Die Botschafterinnen und Botschafter fungieren als
Multiplikator und Anlaufstelle für ihre
Organisationseinheiten. Der Vorstand wird
regelmäßig über die vom
Nachhaltigkeits-Botschafterkreis behandelten Themen und
Sachverhalte informiert. Wichtige Aspekte mit
Nachhaltigkeitsbezug werden dem Vorstand zur Information
bzw. Entscheidung vorgelegt. Das im Jahr 2020 einberufene
Nachhaltigkeits-Komitee hat sich etabliert. Das Gremium ist
mit führenden Nachhaltigkeits-Expertinnen und
-Experten aus der Region besetzt. Dieser kritische und
unabhängige Beirat kommt zweimal im Jahr zusammen, um
den Vorstand zu beraten.
7. Kontrolle
Das Unternehmen legt offen, wie und welche Leistungsindikatoren zur Nachhaltigkeit in der regelmäßigen internen Planung und Kontrolle genutzt werden. Es legt dar, wie geeignete Prozesse Zuverlässigkeit, Vergleichbarkeit und Konsistenz der Daten zur internen Steuerung und externen Kommunikation sichern.
Unser Erfolg wird anhand zahlreicher strategischer
Kennzahlen gemessen. Diese sind in der
Geschäftsstrategie 2024 definiert. Die Mehrheit der
Kennzahlen ist ökonomisch geprägt und dient dazu,
den dauerhaften Fortbestand unserer Sparkasse zu sichern
(z. B. die Anzahl der Girokonten oder der Net Promoter
Score). Zudem weisen einzelne Kennziffern einen sozialen
Bezug auf (z. B. Gesundheitsquote, erfolgreiche
Mitarbeitende, Barrierefreiheits-Check). Eine rein
ökologisch orientierte Kennzahl ist mit der
Klimabilanz (CO
2-Äquivalent) seit dem Jahr 2020 ebenfalls
Bestandteil der Zielekarte der Stadtsparkasse Wuppertal.
Zudem zählt das Gesamtergebnis des jährlich
durchgeführten Nachhaltigkeits-Kompasses von N-Motion
ebenfalls als eine nachhaltig orientierte strategische
Kennzahl. Die strategischen Kennzahlen werden in den
verantwortlichen Fachabteilungen erhoben und quartalsweise
(sofern möglich) dem strategischen Steuerungskreis
berichtet, der sich aus dem Gesamtvorstand und aus
Führungskräften der zweiten Führungsebene
von Markt- und Stabsabteilungen zusammensetzt. Darüber
hinaus erfolgt ein quartalsweises Reporting an den
Verwaltungsrat. Um eine Konsistenz der Daten zu
gewährleisten, wurden alle Kennzahlen bei
Einführung eindeutig definiert. Die
Zuverlässigkeit der Daten wird dadurch erreicht, dass
die Kennzahlen grundsätzlich im Vier-Augen-Prinzip
erhoben werden. Hierdurch wird eine Vergleichbarkeit im
Zeitablauf gewährleistet. Die
unternehmensübergreifende Vergleichbarkeit ist nur bei
allgemeingültigen und veröffentlichten Kennzahlen
möglich (z. B. Betriebsergebnis im
Geschäftsbericht). Für die Erhebung und
Auswertung unserer betriebsökologischen Kennzahlen
nutzen wir seit 2018 das bereits angesprochene
Kennzahlen-Berechnungstool des VfU (s. Kriterium 1"
Strategische Analyse und Maßnahmen"). Die ermittelten
Umweltkennzahlen schaffen eine Vergleichbarkeit mit anderen
Unternehmen der Finanzbranche, die ihre ökologischen
Kennzahlen nach dem VfU-Standard erheben.
Leistungsindikatoren zu den Kriterien 5 bis 7
Leistungsindikator GRI SRS-102-16:
Werte
Die berichtende Organisation muss folgende
Informationen offenlegen:
a. eine Beschreibung der Werte, Grundsätze, Standards und Verhaltensnormen der Organisation.
Wir glauben seit 1822 daran, dass alle Menschen Zugang
zu Finanzdienstleistungen haben sollten. Diese sind in
unserer Gesellschaft unverzichtbar und machen vieles im
Leben einfacher. Wir sind zudem davon überzeugt, dass
eine starke lokale Wirtschaft sowie eine Vielfalt
gemeinnütziger Organisationen die Verbesserung der
Lebensverhältnisse und damit den Wohlstand sowie die
Lebensqualität der Menschen in unserer Stadt
fördern.
Diese Überzeugung findet Ausdruck in vier
Werten:
| ― |
Nähe |
| ― |
Einfachheit |
| ― |
Sicherheit |
| ― |
Gemeinschaft |
All unser Handeln geschieht im Sinne dieser vier Werte
und erfolgt im Rahmen intern festgelegter
Qualitätsstandards. So soll sichergestellt werden,
dass unsere vier Werte dauerhaft erlebbar sind. Wir
kommunizieren diese Werte in Form von Verhaltensnormen
intern an alle Mitarbeitenden sowie in Form eines
Qualitätsversprechens an unsere Kundinnen und Kunden.
Fester Bestandteil dessen ist u. a. die Übernahme von
Verantwortung gegenüber Menschen, Umwelt und der
Gemeinschaft unserer Region.
8. Anreizsysteme
Das Unternehmen legt offen, wie sich die Zielvereinbarungen und Vergütungen für Führungskräfte und Mitarbeiter auch am Erreichen von Nachhaltigkeitszielen und an der langfristigen Wertschöpfung orientieren. Es wird offengelegt, inwiefern die Erreichung dieser Ziele Teil der Evaluation der obersten Führungsebene (Vorstand/Geschäftsführung) durch das Kontrollorgan (Aufsichtsrat/Beirat) ist.
In unserer Sparkasse leiten sich die Zielvereinbarungen
in erster Linie aus dem individuellen Funktionsprofil der
Mitarbeitenden ab. Unsere Vergütungsstruktur wird
sowohl den Anforderungen des geltenden Tarifvertrags als
auch der Geschäftsstrategie 2024 gerecht.
Nachhaltigkeit ist ein wesentlicher Bestandteil unserer
Geschäftsstrategie 2024. In Bereichen von besonderer
geschäftsstrategischer Bedeutung wird eine höhere
Vergütung gezahlt, als es die Anforderungen des
Tarifvertrags erfordern. So trägt unser
Vergütungssystem den zukünftigen Erwartungen an
ein anforderungsgerechtes Gehaltssystem Rechnung. Die
Anwendung des geltenden Tarifvertrages sieht eine Zahlung
von Gehältern vor, die grundsätzlich nur in
begrenztem Umfang variable Vergütungsbestandteile
beinhalten (Sparkassen-Sonderzahlung). Ergänzt wird
das monatliche "Grundgehalt" der Mitarbeitenden durch
variable Vergütungsanteile, deren Auszahlung zum einen
Teil tarifvertraglichen Regelungen unterliegt und zum
anderen Teil vom wirtschaftlichen Erfolg der Sparkasse
abhängt. Hierzu werden die beiden strategischen Ziele
Eigenkapitalbildung und Grad der Versorgung unserer
Kundschaft herangezogen. Dabei handelt es sich um
Kennzahlen, die die ökonomische und soziale Dimension
der Nachhaltigkeit abbilden. Die ökologische Dimension
findet keine Berücksichtigung. Die variablen
Vergütungsanteile orientieren sich infolgedessen an
der langfristigen Wertschöpfung unserer Sparkasse. Die
Führungskräfte verteilen individuell den zur
Verfügung stehenden variablen Anteil an besonders
leistungsstarke und motivierte Mitarbeitende. Dabei werden
fachbezogene, aufgabenbezogene und
persönlichkeitsbezogene Kriterien sowie der
Erreichungsgrad individuell vereinbarter Ziele
berücksichtigt. Die Vergütungspolitik der
obersten Führungsebene und die Integration von
Nachhaltigkeitszielen in dieselbe wird im
Leistungsindikator GRI SRS-102-35 "Vergütungspolitik"
näher erläutert. Gemäß den
Anforderungen der Institutsvergütungsverordnung (IVV)
wird jährlich ein Angemessenheitsbericht über die
Vergütungsstruktur erstellt und damit den
Anforderungen Rechnung getragen. Der Verwaltungsrat wird
jährlich über diesen Bericht informiert.
Leistungsindikatoren zu Kriterium 8
Leistungsindikator GRI SRS-102-35:
Vergütungspolitik
Die berichtende Organisation muss folgende
Informationen offenlegen:
a. Vergütungspolitik für das höchste Kontrollorgan und Führungskräfte, aufgeschlüsselt nach folgenden Vergütungsarten:
i. Grundgehalt und variable
Vergütung, einschließlich leistungsbasierter
Vergütung, aktienbasierter Vergütung, Boni und
aufgeschoben oder bedingt zugeteilter Aktien;
ii. Anstellungsprämien oder Zahlungen als
Einstellungsanreiz;
iii. Abfindungen;
iv. Rückforderungen;
v. Altersversorgungsleistungen, einschließlich
der Unterscheidung zwischen Vorsorgeplänen und
Beitragssätzen für das höchste
Kontrollorgan, Führungskräfte und alle sonstigen
Angestellten.
b. wie Leistungskriterien der Vergütungspolitik in Beziehung zu den Zielen des höchsten Kontrollorgans und der Führungskräfte für ökonomische, ökologische und soziale Themen stehen.
Die Struktur und die Höhe der Bezüge der
Mitglieder des Vorstandes orientieren sich an den
Empfehlungen des Rheinischen Sparkassen- und Giroverbandes
zu den Anstellungsbedingungen für Vorstandsmitglieder
und Stellvertreter. Neben den festen Bezügen kann den
Mitgliedern des Vorstandes eine variable Leistungszulage
gewährt werden. Über die Gewährung und die
Grundlagen zur Bemessung der variablen Leistungszulage des
Vorstandes entscheidet der vom Verwaltungsrat gebildete
Hauptausschuss. Die Bemessung der Leistungszulage leitet
sich aus unserer Geschäftsstrategie 2024 ab. Die
Leistungszulage differenziert sich in einen
erfolgsabhängigen Teil und einen
leistungsabhängigen Teil, die sich beide auf einen
mehrjährigen Bemessungszeitraum beziehen. Der
erfolgsabhängige Teil bemisst, ob wir unseren
strategischen Eigenkapitalzielpfad einhalten. Für die
Beurteilung der leistungsabhängigen Komponente werden
Kennzahlen der operativen Steuerung herangezogen (Personal-
und Sachaufwand / Anzahl Girokonten, Zins- und
Provisionsüberschuss / aktive
Mitarbeiterkapazität sowie die
Risikotragfähigkeit II). Es handelt sich sowohl bei
dem strategischen Eigenkapitalziel als auch bei den
Kennzahlen der operativen Steuerung um Kennzahlen, die die
ökonomische Dimension der Nachhaltigkeit abbilden. Die
soziale und ökologische Dimension findet keine
explizite Berücksichtigung. Die detaillierten
Bezüge der Vorstandsmitglieder werden
veröffentlicht und sind dem Anhang unseres
Geschäftsberichtes unter dem Punkt "Berichterstattung
über die Bezüge und andere Leistungen der
Mitglieder des Vorstandes" zu entnehmen. Dieser kann im
elektronischen Bundesanzeiger eingesehen werden
(https://www.bundesanzeiger.de/ ). Sowohl die für die
Auszahlung der variablen Vergütung an die
Mitarbeitenden als auch die für die Bemessung der
Leistungszulage für die Vorstandsmitglieder zugrunde
gelegten Parameter sind aus der Geschäfts- und
Risikostrategie des Instituts abgeleitet. Sie sollen eine
nachhaltige Entwicklung der Sparkasse unterstützen.
Die Struktur der Vergütung für die Mitglieder des
Verwaltungsrates orientiert sich an den Empfehlungen des
Rheinischen Sparkassen- und Giroverbandes für
Sitzungsgelder. Die ordentlichen Mitglieder des
Verwaltungsrates erhalten für ihre Tätigkeit im
Verwaltungsrat und im Risikoausschuss einen jährlichen
Pauschalbetrag sowie zusätzlich ein Sitzungsgeld je
Sitzung. Die stellvertretenden Vorsitzenden erhalten den
anderthalbfachen und die Vorsitzenden jeweils den doppelten
Betrag. Stellvertretenden Mitgliedern des Verwaltungsrates
und des Risikoausschusses wird ein Sitzungsgeld je Sitzung
gezahlt. Sie erhalten keine gesonderte Jahrespauschale. Den
Teilnehmern an Sitzungen des Hauptausschusses und des
Bilanzprüfungsausschusses wird ebenfalls das
Sitzungsgeld je Sitzung gezahlt. Die detaillierten
Bezüge der Mitglieder des Verwaltungsrates werden
veröffentlicht und sind dem Anhang unseres
Geschäftsberichtes unter dem Punkt "Bezüge der
Mitglieder der Aufsichtsgremien" zu entnehmen. Dieser kann
im elektronischen Bundesanzeiger eingesehen werden
(https://www.bundesanzeiger.de/).
Leistungsindikator GRI SRS-102-38:
Verhältnis der Jahresgesamtvergütung
Die berichtende Organisation muss folgende
Informationen offenlegen:
a. Verhältnis der Jahresgesamtvergütung der am höchsten bezahlten Person der Organisation in jedem einzelnen Land mit einer wichtigen Betriebsstätte zum Median der Jahresgesamtvergütung für alle Angestellten (mit Ausnahme der am höchsten bezahlten Person) im gleichen Land.
Wir beschäftigen ausschließlich Mitarbeitende
in Deutschland. Das Verhältnis der
Jahresvergütung des höchstbezahlten
Mitarbeitenden zum Median der Jahresgesamtvergütung
beträgt im Jahr 2023 ohne Berücksichtigung von
Zuführungen zur Pensionskasse 11,66:1. Folgende
Lohnarten finden in der Berechnung der
Jahresgesamtvergütung Berücksichtigung:
| ― |
Grundvergütung TVöD |
| ― |
Grundbetrag, Zulage und Zuwendung Vorstand |
| ― |
Vereinbarte Vergütung (keine automatische Steigerung) |
| ― |
Besitzstand Kind (wenn Kindergeld gezahlt wird) |
| ― |
Gehaltsbestandteil (Aufwandsentschädigung) |
| ― |
Tarifliche Vergütungsgruppenzulage |
| ― |
Überstundenpauschale für Handwerker und Fahrer |
| ― |
Zulage Leiter in Abhängigkeit der Größe der Abteilung/Stelle |
| ― |
Zulage Putzkräfte |
| ― |
Außertarifliches Urlaubsgeld als manuelle Zahlung an alle laut Vorstandsentscheidung |
| ― |
Sparkassenbriefe Arbeitgeberzuschuss |
| ― |
Leistungsorientierte Vergütung |
| ― |
Einmalzahlungen |
| ― |
Abschlussprämie Ausbildung 400 Euro lt. TVAöD |
Darüber hinaus werden in der Berechnung die
Vollzeit-Äquivalent-Sätze für jeden in
Teilzeit beschäftigten Angestellten einbezogen.
9. Beteiligung von Anspruchsgruppen
Das Unternehmen legt offen, wie gesellschaftliche und wirtschaftlich relevante Anspruchsgruppen identifiziert und in den Nachhaltigkeitsprozess integriert werden. Es legt offen, ob und wie ein kontinuierlicher Dialog mit ihnen gepflegt und seine Ergebnisse in den Nachhaltigkeitsprozess integriert werden.
In unserem täglichen Denken und Handeln stehen alle
Menschen und Unternehmen in unserer Stadt im Mittelpunkt.
Mit 257.914 Privatkunden und 20.807 Firmenkunden sind wir
Marktführer für Finanzdienstleistungen in
Wuppertal. Wir pflegen zahlreiche Beziehungen zu
Geschäftspartnern, den lokalen Medien sowie regionalen
Einrichtungen. Wir stehen sowohl mit unserem kommunalen
Träger, der Stadt Wuppertal, als auch mit unserem
Verwaltungsrat im regelmäßigen Austausch.
Darüber hinaus ist uns die offene Kommunikation mit
allen Mitarbeitenden wichtig. Somit zählen alle
Menschen und Institutionen aus der Region zu unseren
relevanten Anspruchsgruppen. Um mit unseren Stakeholdern im
Dialog zu bleiben, nutzen wir verschiedene Medien und
Methoden. Über den Sparkassen-Online-Kundendialog und
die After-Sales-Befragungen der Kundinnen und Kunden wissen
wir, wie zufrieden unsere Anspruchsgruppen mit der
Stadtsparkasse Wuppertal und unserer Arbeit sind. Um die
relevanten Stakeholder zu identifizieren, haben wir unsere
Organisationseinheiten dazu aufgefordert, diese zu
benennen. Diese Gruppen wurden dann in die Kunden- und
Netzwerkbefragung eingebunden. Bei dem
Sparkassen-Online-Dialog (Umfrageangebot des Verbandes
für alle Sparkassen) identifizieren wir die zu
befragenden Kundinnen und Kunden über eine Vorgabe des
Verbandes. Es handelt sich dabei um eine "grobe" Abfrage
von wirtschaftlich unselbstständigen volljährigen
Privatkundinnen und Privatkunden bis 75 Jahre, die in
unserem Geschäftsgebiet wohnen und einen
Online-Banking-Vertrag haben. Dies vor dem Hintergrund,
viele Menschen zu erreichen und eine höhere
Beteiligung an der Umfrage zu erwirken. Wir bleiben mit der
Abfrage bei den Vorgaben des Verbandes auch, um eine
Vergleichbarkeit mit anderen Sparkassen zu erzielen. Die
Umfrage findet alle zwei Jahre statt.
Bei der Nachkontaktbefragung, die zur Ermittlung des
sog. Net Promoter Score führt, befragen wir im
Vergleich zu der vorherigen Beschreibung einen kleineren
Kreis von Kundinnen und Kunden. Es handelt sich dabei um
alle privaten und gewerblichen Kundinnen und Kunden, die
ein qualifiziertes Beratungsgespräch mit unseren
Beratenden geführt haben. Sie werden jeweils
wöchentlich ermittelt und entsprechend per E-Mail
kontaktiert. Die Ergebnisse aus den Kundenbefragungen der
letzten drei Jahre können der nachfolgenden Tabelle
entnommen werden. Die Zielwerte befinden sich jeweils in
Klammern dahinter. Die ambitionierten Ziele der
Kundenbefragungen sind nicht über alle Bereiche hinweg
erreicht worden. Dennoch sind die Ergebnisse sehr
zufriedenstellend für uns und damit
gleichermaßen Ansporn und Herausforderung für
das Jahr 2024.
| Organisationseinheit | Jahr | Antwortquote
in % |
Zufriedenheitsquote
in % |
Net Promoter Score (NPS) |
| Filialen | 202120222023 | 36,9 | 86,2 (90)85,9 | 65,5 |
| (30)35,2 | (90)85,7 (90) | (60)65,7 | ||
| (35)34,6 | (65) 66,6 | |||
| (35) | (65) | |||
| Private Banking | 202120222023 | 48,6 | 84,0 (90)84,3 | 66,3 |
| (30)43,2 | (90)81,8 (90) | (70)68,6 | ||
| (35)51,8 | (70)65,2 | |||
| (45) | (70) | |||
| Gewerbe- und Geschäftskunden | 202120222023 | 54,9 | 97,6 (95)90,8 | 77,4 |
| (50)43,6 | (95)91,0 (95) | (75)60,0 | ||
| (50)42,9 | (75)74,3 | |||
| (50) | (75) | |||
| Unternehmens- und Firmenkunden | 202120222023 | 62,3 | 97,9 (95)95,1 | 76,6 |
| (60)50,7 | (95)92,0 (95) | (75)81,7 | ||
| (65)51,3 | (80)80,0 | |||
| (60) | (80) |
Darüber hinaus haben wir mit der Kundenumfrage zum
Kundenzentrierungsindex ein weiteres Modul aufgenommen, um
einen bundesweiten Vergleich mit anderen Mitbewerbern zu
nutzen, um uns stetig zu verbessern. Es werden Kundinnen
und Kunden aus allen Segmenten gleichermaßen befragt.
Anhand von Fragen werden acht Faktoren
(Individualität, Kompetenz, Service, Innovation,
Wertschätzung, Fairness, Komfort und Beziehung)
bewertet und in einem Quotienten zusammengeführt.
Dieser kann mit den Bewertungen anderer Institute, sowohl
innerhalb der Sparkassenorganisation als auch anderer
Kreditinstitute, verglichen werden. Unser Verwaltungsrat
als weiterer Stakeholder wird unter anderem von kommunalen
Vertreterinnen und Vertretern gebildet. Eine entsprechend
enge persönliche Kommunikation erfolgt unter anderem
in den regelmäßigen Sitzungen.
Die TreueWelt ist und bleibt ein Instrument, um unseren
Kundinnen und Kunden die Werte unserer Sparkasse zu
vermitteln. Über unsere TreueWelt können die
Unternehmen und Kulturanbieter in der Region unseren
Privatkunden ihre Leistungen und Vorteile anbieten. Seit
April 2023 gibt es die TreueWelt als App-Version, die von
den Mitarbeitenden der Sparkasse Wuppertal ausgiebig
getestet wurde, bevor sie - nach 8 Jahren - die Webversion
der TreueWelt im September abgelöst hat. Seitdem
können unsere Kundinnen und Kunden alle Vorteile der
TreueWelt - von Veranstaltungen über Events bis hin zu
Gutscheinen - über die App generieren. Das
Cashback-Programm wurde in ein Punktesammelsystem umgebaut.
Die Teilnehmenden sammeln jetzt bei TreueWelt-Partnern
Punkte. Diese können dann genutzt werden, um
Einkaufsgutscheine der Partner, aber auch Tickets und
Events vergünstigt in der TreueWelt zu erwerben. Durch
diesen Umbau wird die TreueWelt noch stärker zu einem
regionalen Marktplatz, der 2024 auch für Personen
geöffnet werden soll, die bislang nicht zu unserer
Kundschaft gehören. Etwas mehr als 12,6 Mio. Punkte
wurden bereits an unsere TreueWelt-Nutzenden von der
Sparkasse und ihren Partner ausgeschüttet, was einem
Gegenwert von über 126.000 Euro entspricht. 627
regionale Gutscheine und 1.858 regionale Event-Tickets
haben unsere Teilnehmenden seit April in der neuen TW-App
gekauft. Um darüber hinaus für und mit der
Wuppertaler Gemeinschaft in den Austausch zu aktuellen
Themen und Herausforderungen rund um die Nachhaltigkeit zu
kommen, konnten wir in 2023 vier
Nachhaltigkeitsveranstaltungen erfolgreich realisieren. Die
Anmeldung für die Termine war kostenlos. Dies werden
wir auch in 2024 fortsetzen.
Leistungsindikatoren zu Kriterium 9
Leistungsindikator GRI SRS-102-44:
Wichtige Themen und Anliegen
Die berichtende Organisation muss folgende
Informationen offenlegen:
a. wichtige, im Rahmen der Einbindung der Stakeholder geäußerte Themen und Anliegen, unter anderem:
i. wie die Organisation auf diese
wichtigen Themen und Anliegen - auch über ihre
Berichterstattung - reagiert hat;
ii. die Stakeholder‑ Gruppen, die die
wichtigen Themen und Anliegen im Einzelnen
geäußert haben.
In diesem Jahr haben wir die Ergebnisse mit dem
sogenannten Nachhaltigkeits-Kompass wiederholt
überprüft. Auch im Berichtsjahr 2023 haben uns
von externen Stakeholdern keine spezifischen
Rückmeldungen zu relevanten Themen erreicht. Für
das Jahr 2024 ist im Rahmen der verpflichtenden
Wesentlichkeitsanalyse für die neue
Nachhaltigkeitsberichterstattung eine umfassende Befragung
zum Thema Nachhaltigkeit mit den relevanten
Stakeholdergruppen geplant. Über die laufende
Implementierung und Umsetzung dieser
Maßnahmenbündel werden wir fortlaufend in
unserem Nachhaltigkeitsbericht Stellung beziehen.
10. Innovations- und Produktmanagement
Das Unternehmen legt offen, wie es durch geeignete Prozesse dazu beiträgt, dass Innovationen bei Produkten und Dienstleistungen die Nachhaltigkeit bei der eigenen Ressourcennutzung und bei Nutzern verbessern. Ebenso wird für die wesentlichen Produkte und Dienstleistungen dargelegt, ob und wie deren aktuelle und zukünftige Wirkung in der Wertschöpfungskette und im Produktlebenszyklus bewertet wird.
Als Finanzdienstleister erbringen wir unsere
Wertschöpfung zum Großteil selbst (s. Kriterium
4 "Tiefe der Wertschöpfungskette"). Dem Grundgedanken
der Sparkassen entsprechend fördern wir die
nachhaltige Bildung privater Ersparnisse der
Bürgerinnen und Bürger in unserer Region. Wir
bieten unseren Kundinnen und Kunden den Zugang zu
Kreditmitteln und eine breite Produktpalette durch
verschiedene Anlagemöglichkeiten. Auch bei der
Absicherung von Lebensrisiken und bei der Vermittlung von
Immobilien stehen wir unserer Kundschaft zur Seite.
Dabei werden große produkt- und vertriebsbezogene
Innovationen in der Sparkassen-Finanzgruppe
maßgeblich durch den Deutschen Sparkassen- und
Giroverband, den Deutschen Sparkassenverlag und die Finanz
Informatik vorangetrieben. Unsere Mitarbeitenden haben
über den Nachhaltigkeitsbotschafterkreis und im Rahmen
ihres eigenen Verantwortungsbereiches jederzeit die
Möglichkeit, Ideen und Vorschläge zur
Verbesserung der Nachhaltigkeitsleistung einzubringen. Auf
diesem Weg sind bereits viele Innovationen bei Produkten
und Dienstleistungen umgesetzt worden. Im Folgenden gehen
wir daher auf unsere Produktsparten ein und stellen die
Maßnahmen zur Steigerung der Nachhaltigkeit vor, die
wir als Sparkasse Wuppertal initiiert und umgesetzt haben.
Nachhaltige Geldanlage:
Nachhaltigkeit und insbesondere der hierfür
relevante Beitrag der Finanzwirtschaft ist eines der
bestimmenden Themen der Gegenwart. Die Bundesregierung
möchte Deutschland zu einem führenden
Sustainable-Finance-Standort entwickeln. Das Wachstum der
nachhaltigen Geldanlagen flacht deutlich ab, trotzdem
erreichen nachhaltige Geldanlagen erneut einen Rekordwert.
Die Gesamtsumme nachhaltiger Geldanlagen erreichte 2022 in
Deutschland mit einem Zugewinn von 15 % eine neue
Rekordmarke von fast 578,1 Mrd. Euro. In diesem Jahr
erfasste das Forum für nachhaltige Geldanlagen
außerdem 1,9 Bill. Euro verantwortliche Investments.
Wachstumstreiber waren neben der Zunahme im Bereich der
Publikumsfonds auch die gestiegenen Eigenanlagen der
Nachhaltigkeitsbanken. Die Stadtsparkasse Wuppertal, die
für die nachhaltige Förderung des Spargedankens
vom traditionellen Sparplan bis hin zum Fondssparen steht,
stellt ihren Kundinnen und Kunden nach wie vor ein breites
und auch nachhaltiges Produktangebot zur Verfügung.
Dafür halten wir ein qualitativ hochwertiges
Wertpapierportfolio vor, das im Rahmen unseres
Produktausschusses regelmäßig
überprüft und bei Bedarf angepasst wird. Bei der
Produktauswahl stehen neben Ertragsaspekten insbesondere
auch produkt- und emittentenspezifische Gesichtspunkte im
Fokus, die im Interesse der Kundinnen und Kunden liegen.
Mit unserem ganzheitlichen Beratungsansatz gehen wir auf
die Anlagewünsche unserer Kundinnen und Kunden ein,
bieten individuelle Anlagelösungen und streben dabei
stets die bestmögliche Versorgung unserer Kundinnen
und Kunden in der Region an. Dabei beraten wir sie nicht
abhängig von der jeweiligen Marktlage, sondern richten
unsere Beratung konsequent an deren Anlegermentalität
aus. Dieser sog. "prognoselose Ansatz" ist fester
Bestandteil unseres Investmentprozesses und hilft unseren
Kundinnen und Kunden, ihre Geldanlage nachhaltig
ökonomisch zu tätigen. Der Bedeutung entsprechend
werden gesetzliche Anforderungen zu der
Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten in der
Anlageberatung angewendet. Für die Finanzberatung
beinhalten diese Anforderungen mittlerweile die Abfrage von
Nachhaltigkeitspräferenzen und auch detaillierter den
Mindestanteil der jeweiligen Merkmale, die Kundinnen und
Kunden berücksichtigt haben möchten. Neue
gesetzliche Anforderungen vertiefen diese Abfrage und
wurden in der Sparkasse Wuppertal Ende 2023 umgesetzt.
Diese beinhalten u. a. eine erweiterte Abfrage der
Nachhaltigkeitspräferenzen unserer Kundschaft. Unsere
Beratenden wurden zu den neuen Anforderungen geschult, um
den Kundinnen und Kunden die Thematik erläutern zu
können.
Seit 2022 bieten wir neben unserer exklusiven,
einzeltitelbasierten Vermögensverwaltung "Wuppertal
Premium Invest" mit "Wuppertal Smart Invest" die
Möglichkeit der Investition in eine digitale
Vermögensverwaltung an. Beide
Vermögensverwaltungen beinhalten auch eine nachhaltige
Variante der Geldanlage. Diese wurde bei Wuppertal Premium
Invest seit 2021 von 51 % Kundinnen und Kunden gewählt
(Stand Oktober 2023). Bei Wuppertal Smart Invest
entschieden sich seit Februar 2023 37 % unserer Kundinnen
und Kunden für ein nachhaltiges Portfolio (Stand
November 2023). Bei beiden vermögensverwaltenden
Lösungen zeigt sich ein leichter Rückgang der
nachhaltigen Varianten zum Vorjahr um 4 %.
Auch unsere weiteren Produktempfehlungen beinhalten
überwiegend nachhaltige Anlagelösungen. Unser
Produktangebot umfasst viele individuelle und nachhaltige
Lösungen für unsere Kundinnen und Kunden, die den
Wunsch haben, nachhaltig zu investieren. Bei der Auswahl
unserer Produktempfehlungen haben wir uns bewusst für
Anlagelösungen entschieden, die mit definierten
Nachhaltigkeitskriterien und Ausschlusskriterien
nachvollziehbar und mit einem verbindlichen Regelwerk
unterlegt sind. Um spezielle Nachhaltigkeitskriterien auf
Kundenwunsch in der Anlageberatung berücksichtigen zu
können, steht unseren Anlageberaterinnen und
Anlageberatern eine Vielzahl an Anlagelösungen der
DekaBank und ihrer Kooperationspartner zur Verfügung.
Für unsere institutionellen Anleger ist das Thema
Nachhaltigkeit auch von Bedeutung. Insbesondere die
Anlegergruppe der Kirchen, gemeinnützigen
Einrichtungen und auch Stiftungen hat in ihren
Anlagerichtlinien i. d. R. festgelegt, dass
ausschließlich oder überwiegend in nachhaltige
Produkte investiert werden darf. Mit entsprechenden
Anlagemöglichkeiten der DekaBank und weiterer
Kooperationspartner decken wir die Nachfrage unserer Kunden
ab.
Eigenanlage - Depot A:
Nachdem im Jahr 2021 das weltweite Emissionsvolumen von
ESG-Anleihen einen neuen Höchststand erreicht hat,
wurde der durchgängige Wachstumspfad im Jahr 2022
verlassen. Begründet wird dies zum einen mit einer
bisher nie da gewesenen Dynamik im Zinsanstieg über
einen sehr kurzen Zeitraum sowie zum anderen mit den
gegenwärtigen Krisen (Ukraine, Energie, Covid). Der
aktuelle Halbjahresstichtag deutet eine neues Rekordvolumen
für das Gesamtjahr 2023 an.
Emissionsvolumen der einzelnen Jahre in Mrd. €
Quelle: Bloomberg, LBBW Research Stand 30.06.2023
Aktuell (Stand: November 2023) sind grüne
Bundeswertpapiere mit einem Volumen in Höhe von
insgesamt rd. 56 Mrd. Euro im Umlauf. Die Rendite der
grünen Bundeswertpapiere liegt jeweils unterhalb derer
ihrer konventionellen Zwillingsanleihe (grüne
Prämie). Die größten Emittenten kommen aus
dem öffentlichen Sektor, wobei in Deutschland die
Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) noch vor dem Bund
größter Green-Bond-Emittent ist. In Deutschland
übersteigt die Nachfrage nach grünen Anleihen das
inländische Angebot deutlich. Alle Anlagen für
das Depot A werden vor dem Kauf mit der
Nachhaltigkeitsampel der Nachhaltigkeits-Ratingagenturen
imug (Institut für Markt-Umwelt-Gesellschaft) sowie
zusätzlich seit dem ersten Quartal 2023 mit ISS-ESG
(Institutional Shareholder Services group of companies)
unter den bekannten vier Kriterien für Unternehmen aus
dem UN Global Compact geprüft und mit Blick auf die
Nachhaltigkeit als unkritisch bewertet:
| ― |
Check Umwelt: Mangelnder Umgang bei schwerwiegenden Umweltskandalen |
| ― |
Check ILO-Kernarbeitsnormen: Mangelnder Umgang bei Verstößen gegen die ILO-Kernarbeitsnormen (Kinderarbeit, Zwangsarbeit, Diskriminierung, Versammlungsfreiheit) |
| ― |
Check Korruption: Mangelnder Umgang mit Korruptions- und Bestechungsfällen |
| ― |
Check Rüstung: Produktion kontroverser Waffen oder relevanter Dienstleistungen (Streubomben und Antipersonenminen) |
Im Verlauf des Jahres 2023 haben wir auch die
bestehenden Eigenanlagen unseres Depot A-Bestandes stets
hinsichtlich der Kriterien der
Nachhaltigkeits-Ratingagenturen imug und ISS-ESG
überwacht. Aus dieser Überwachung ergaben sich im
Jahr 2023 Impulse, drei Wertpapiere aufgrund von
Verstößen des Emittenten gegen
Governance-Richtlinien neu zu bewerten. In der Folge wurden
diese Wertpapiere unmittelbar verkauft. Das Anlagevolumen
der Stadtsparkasse Wuppertal wurde 2023 im Bereich des
Kapitalmarktes ausschließlich in Anlagelösungen
von Emittenten mit grünen Ampelwerten beider
Ratingagenturen investiert. Davon wurden rund 28 % explizit
in Green Bonds und Social Bonds angelegt. Das
Anlage-Universum besteht aktuell weiterhin nur aus den
Bereichen gedeckter Emissionen europäischer
Hypothekenbanken, Landesschatz-Anweisungen deutscher
Bundesländer sowie deren Investitions- bzw.
Förderbanken und Emittenten aus dem Sparkassenverbund.
Im Bereich des Geldmarktes wurden Termingeldanlagen im
Rahmen des Sparkassenverbundes getätigt. Auch hier
haben die entsprechenden Partner eine grüne
Rating-Ampel. Weiterhin gilt, dass die einzelnen
Wertpapiere grundsätzlich eine hohe Qualität
haben. So befinden sich schon seit Jahren keine
Unternehmensanleihen im Depot A, wodurch generell eine
niedrigere Wahrscheinlichkeit besteht, gegen
Nachhaltigkeitskriterien zu verstoßen.
Seit Beginn des Jahres 2021 besitzt die Stadtsparkasse
Wuppertal nur einen Masterfonds, der ausschließlich
festverzinsliche Wertpapiere managt. Der praktizierte
Ansatz zur Integration von ESG-Kriterien basiert bereits
auf den Prinzipien für verantwortliches Investieren
(UN PRI), die schon im Jahre 2010 unterzeichnet wurden. Im
Verlauf des Jahres 2021 wurde die Zielsetzung für die
Einstufung des Spezialfonds nach Art. 8 der
Offenlegungsverordnung formuliert (= ESG-Strategie), um
eine Nachhaltigkeitsstrategie des gesamten Treasury
(Spezialfonds + Depot A) der Stadtsparkasse Wuppertal zu
erreichen. Diese Strategie basiert auf festgelegten
Ausschlusskriterien für alle Unternehmensanleihen
sowohl aus dem Investmentgrade- als auch dem
High-Yield-Bereich. Unternehmen mit einem Umsatzanteil von
mehr als 5 % aus den Sektoren Adult Entertainment,
Glücksspiel, Kohlegewinnung und - verstromung,
Kernenergie, unkonventionelle Öl- und Gasgewinnung,
Tabak, Waffen sowie Herstellung von genetisch
veränderter Organismen werden ausgeschlossen. Seit dem
01. Januar 2022 erfüllt der Spezialfonds diese
Kriterien. Darüber hinaus besteht weiterhin ein
regelmäßiger Gesprächskontakt mit dem
Fondsmanager. Nachhaltigkeit ist hierbei
regelmäßig einer der Gesprächspunkte mit
der Zielsetzung der Umsetzung der neuesten Anforderungen
für ein nachhaltiges Anlegen.
Nachhaltigkeit im Kreditgeschäft
Das Thema Nachhaltigkeit ist für die Stadtsparkasse
Wuppertal von zentraler Bedeutung; dies wird durch die
Aufnahme in die Beratungsstrategie nochmals unterstrichen.
Im Rahmen der Beratungsgespräche mit unseren Kundinnen
und Kunden thematisieren wir die drei Säulen der
Nachhaltigkeit und legen im weiteren Verlauf den Fokus auf
Investitionen und Optimierungen.
Die Bereitstellung des S-ESG-Score stellt uns im ersten
Schritt nachhaltige Indikationen auf Branchenebene unserer
gewerblichen Kundschaft zur Verfügung. Auf Basis der
ermittelten Werte werden wir auch die Möglichkeit
haben, unsere Firmen-/Unternehmenskunden individuell zu
bewerten und ihnen dadurch Orientierung zu
persönlichen Nachhaltigkeitsrisiken zu geben. Ende
2023 schafften wir mit der Rubrik "Nachhaltigkeit" im
gewerblichen Finanzkonzept einen festen Bestandteil in der
Kundenberatung, um mit allen gewerblichen Kundinnen und
Kunden ins Gespräch zu kommen. Dieser löste
zusammen mit dem Gewerbekunden-Check unseren hauseigenen
Nachhaltigkeitsfragebogen Ende des Jahres ab. Um den
Kundinnen und Kunden kompetente Beratungsleistungen zur
Verfügung zu stellen, haben wir alle Beratenden im
Aktivgeschäft 2023 umfassend geschult. Wir fordern
weiterhin die Nachhaltigkeitsberichte unserer
offenlegungspflichtigen Kundinnen und Kunden an und haben
somit einen weiteren Kontaktpunkt geschaffen, um über
Nachhaltigkeit ins Gespräch zu kommen.
Bereits heute begleiten wir eine Vielzahl unserer
Kundinnen und Kunden mit Förderkrediten der KfW, z. B.
in den Bereichen Umweltschutz oder energieeffizientes Bauen
und Sanieren. Neu ist, dass wir grundsätzlich den
Energieausweis unserer Kundinnen und Kunden bei
Finanzierungsgesprächen anfordern und technisch
hinterlegen. Diese Daten nutzen wir, um unsere Kundinnen
und Kunden gezielt auf eventuelle Maßnahmen zur
energetischen Sanierung inkl. der
Fördermöglichkeiten anzusprechen. Zur
Finanzierung von Photovoltaikanlagen haben wir unseren
Kundinnen und Kunden ein neues Finanzierungsprodukt zu
besonders attraktiven Konditionen zur Verfügung
gestellt.
Die Nutzung des für die Kommunikation mit
öffentlichen Stellen eingerichteten "Besonderen
Behördenpostfachs" wurde intensiviert, was zu einer
weiteren Reduzierung des papiergebundenen Postaustausches
mit Behörden geführt hat. Mit der Einführung
digitaler Signaturverfahren ist es bereits heute
möglich, mehrere Kreditprodukte komplett digital und
ressourcenschonend abzuwickeln. Das Großprojekt der
elektronischen Kreditakte treibt die Digitalisierung auch
2023 und 2024 weiter an. In diesem Zusammenhang werden wir
auch den digitalen Finanzbericht einführen. Auch
hierüber gelingt es, den Papierverbrauch im Rahmen der
Erstellung von Bilanzierungsunterlagen erheblich zu
reduzieren. ESG-Kriterien spielen schon heute bei uns
sowohl im Rahmen des Kreditentscheidungsprozesses als auch
der Bewertung von als Sicherheiten dienenden Immobilien
eine wichtige Rolle. Die juristischen Periodika haben wir
in 2023 vollständig auf digitale Medien umgestellt.
Produkte zur Stärkung sozialer Eigenvorsorge:
Im Rahmen unseres ganzheitlichen Beratungsansatzes
streben wir an, unseren Kundinnen und Kunden jeweils das
passende Produkt und die passende Absicherung für jede
Lebenssituation zu bieten. Durch geeignete Sparprodukte
fördern wir die individuelle Spartätigkeit aller
Kundinnen und Kunden. Die folgende Übersicht umfasst
die Wertungssummen von Lebens- und Rentenversicherungen und
von Bausparverträgen.
| Angaben in Millionen Euro | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 |
| Wertungssumme Lebens- und Rentenversicherungen * | 31,82 | 45,37 | 45,47 | 52,23 | 24,77 | 28,24 |
| Wertungssumme Bausparen * | 105,81 | 108,56 | 101,35 | 104,30 | 150,59 | 100,71 |
Leistungsindikatoren zu Kriterium 10
Leistungsindikator G4-FS11
Prozentsatz der Finanzanlagen, die eine positive
oder negative Auswahlprüfung nach Umwelt- oder
sozialen Faktoren durchlaufen.
(Hinweis: der Indikator ist auch bei einer Berichterstattung nach GRI SRS zu berichten)
Alle Anlagen für das Depot A wurden vor dem Kauf
mit der Nachhaltigkeitsampel der
Nachhaltigkeits-Ratingagentur imug unter den oben genannten
vier Kriterien geprüft und mit Blick auf die
Nachhaltigkeit als unkritisch bewertet.
Im Verlauf des Jahres 2023 ergaben sich aus der
Überwachung heraus Impulse, drei Wertpapiere aufgrund
von Verstößen des Emittenten gegen
Governance-Richtlinien neu zu bewerten. In der Folge wurden
diese Papiere unmittelbar verkauft.
Weiterhin gilt, dass die einzelnen Wertpapiere
grundsätzlich eine hohe Qualität haben. So
befinden sich schon seit Jahren keine Unternehmensanleihen
im Depot A der Stadtsparkasse Wuppertal, wodurch generell
eine niedrigere Wahrscheinlichkeit besteht, gegen
Nachhaltigkeitskriterien zu verstoßen.
KRITERIEN
11-20:
Nachhaltigkeitsaspekte
Kriterien 11-13 zu UMWELTBELANGEN
11. Inanspruchnahme von natürlichen Ressourcen
Das Unternehmen legt offen, in welchem Umfang natürliche Ressourcen für die Geschäftstätigkeit in Anspruch genommen werden. Infrage kommen hier Materialien sowie der Input und Output von Wasser, Boden, Abfall, Energie, Fläche, Biodiversität sowie Emissionen für den Lebenszyklus von Produkten und Dienstleistungen.
Sowohl im Betrieb als auch im Geschäft unserer
Sparkasse ist die Inanspruchnahme natürlicher
Ressourcen von untergeordneter Bedeutung. Im Rahmen unserer
Geschäftstätigkeit als nicht produzierendes
Unternehmen ist der Verbrauch an natürlichen
Ressourcen zwangsläufig geringer als bei
Industrieunternehmen. Es werden primär Papier und
Energie verbraucht. Abfall und Abwasser fallen
ausschließlich im haushaltsüblichen Rahmen an.
Details hierzu sind den Leistungsindikatoren der Kriterien
11 und 12 zu entnehmen. Vor dem Hintergrund
gegenwärtiger ökologischer Herausforderungen sind
wir bestrebt, unseren Ressourcenverbrauch zu reduzieren.
Im Bereich des Papierverbrauchs konnten wir in 2023
erneut einen weiteren positiven Rückgang verzeichnen.
Die gesamte Menge des Papierverbrauches ist dem
Leistungsindikator SRS-301-1 zu entnehmen.
Grundsätzlich halten wir unsere Mitarbeitenden dazu
an, schonend mit den Ressourcen (z. B. Strom-,
Wasserverbrauch sowie der Abfallproduktion) umzugehen, um
so den ökologischen Fußabdruck klein zu halten.
Um unserer gesellschaftlichen Verantwortung nachzukommen
und als gutes Beispiel für unsere Kundschaft
voranzugehen, haben wir uns das Ziel gesetzt, uns durch den
Ausgleich von (noch) nicht vermeidbaren eigenen Emissionen
klimafreundlich aufzustellen. Wir verfolgen dabei die
Grundsätze: Vermeiden, Reduzieren, Kompensieren.
Bereits durchgeführte oder noch geplante
Maßnahmen zur Reduktion des Ressourcenverbrauchs, zur
Steigerung der Ressourceneffizienz sowie zur Senkung der
Treibhausgasemissionen werden in den Kriterien 12
"Ressourcenmanagement" und 13 "Klimarelevante Emissionen"
näher erläutert. Die Inanspruchnahme von
natürlichen Ressourcen wird mithilfe des
Kennzahlentools des VfU gemessen. Eine dazugehörige
Risikoanalyse existiert derzeit nicht.
12. Ressourcenmanagement
Das Unternehmen legt offen, welche qualitativen und quantitativen Ziele es sich für seine Ressourceneffizienz, insbesondere den Einsatz erneuerbarer Energien, die Steigerung der Rohstoffproduktivität und die Verringerung der Inanspruchnahme von Ökosystemdienstleistungen gesetzt hat, welche Maßnahmen und Strategien es hierzu verfolgt, wie diese erfüllt wurden bzw. in Zukunft erfüllt werden sollen und wo es Risiken sieht.
Die Geschäftsstrategie und Vision unserer Sparkasse
legt der Vorstand fest. Der strategischen Ausrichtung
folgend, haben wir uns schon im Jahr 2020 klimafreundlich
aufgestellt, indem wir hochwertige Ausgleichsprojekte im
Globalen Süden im Gegenwert der bislang nicht
vermeidbaren Emissionen unterstützt haben. Unser
langfristiges Ziel ist es, alle Möglichkeiten der
schnellen und umfassenden Vermeidung und Minderung von
Treibhausgasen auszuschöpfen. Parallel dazu setzen wir
den Ausgleich der (noch) nicht vermeidbaren Emissionen
fort, um den globalen Klimaschutz und globale nachhaltige
Entwicklungen zu fördern. Bei jeder Baumaßnahme
prüfen wir konsequent die Umsetzung einer effizienten
und nachhaltigen Anlagen- und Bautechnik. In der
Materialbeschaffung wird zudem zielstrebig auf die
Nachhaltigkeit der jeweiligen Produkte geachtet. Wir als
Sparkasse sehen es als unsere Pflicht an, unseren
gegenwärtigen ökologischen Fußabdruck zu
verkleinern. Eine konkrete und umfassende zeitliche Planung
für weitere Ziele der Ressourceneffizienz und weiterer
ökologischer Aspekte existiert derzeit nicht und ist
zunächst nicht geplant. Es wurde bereits
erläutert, dass das Thema Nachhaltigkeit in der
Geschäftsstrategie 2024 einen höheren Stellenwert
erhält (s. Kriterium 1 "Strategische Analyse und
Maßnahmen"). Eine zugehörige Risikoanalyse
existiert derzeit nicht, weil diese für uns als
nichtproduzierendes Unternehmen von untergeordneter
Bedeutung ist.
Weiterhin führen wir unsere Kundinnen und Kunden
zur Nutzung von Online-Banking und des elektronischen
Postfachs. Das führte zu einer weiteren Reduktion der
Kontoausdrucke.
Verbrauch von Thermopapierblättern der
Kontoauszugsdrucker:
| Jahr | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 |
| Blatt Thermopapier in Millionen | 13,6 | 11,2 | 10,5 | 10,5 | 9,25 | 7,06 |
| Veränderung zum Vorjahr in Prozent | -13,92 % | -17,65 % | -6,25 % | 0 | -11,92 % | -23,7 % |
2022 starteten wir die Maßnahme, unseren
Papierverbrauch durch den verringerten Bezug und die
verringerte Ausgabe von Printmedien weiter zu reduzieren.
Die gesamte Menge des Papierverbrauches ist dem
Leistungsindikator SRS-301-1 zu entnehmen. Durch die
integrale Planung des Gebäudemanagements,
regelmäßige Energieaudits und eine permanente
Prüfung der Energieverbräuche im
Geschäftsbetrieb wird eine kontinuierliche
Verbesserung angestrebt. Eine Vergleichbarkeit der
Energieverbräuche von 2022 auf 2023 ist ausfolgenden
Gründen nur eingeschränkt möglich:
| ― |
Zu erwartender Anstieg auf Normaltemperatur in Winter 2023/2024, nach der Energieeinsparverordnung im Winter 2022/2023 |
| ― |
Aufhebung von Coronamaßnahmen, überwiegende Rückkehr zu Normalbetrieb (Auswirkungen des mobilen Arbeitens werden weiter untersucht) |
| ― |
Einführung eines neuen Filialkonzeptes mit veränderten Öffnungszeiten |
Die Gesamtmenge des Abfalls nach Art und
Entsorgungsmethode ist dem Leistungsindikator SRS-306-2 zu
entnehmen.
Leistungsindikatoren zu den Kriterien 11 bis 12
Leistungsindikator GRI SRS-301-1: Eingesetzte Materialien Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Gesamtgewicht oder -volumen der Materialien, die zur Herstellung und Verpackung der wichtigsten Produkte und Dienstleistungen der Organisation während des Berichtszeitraums verwendet wurden, nach:
i. eingesetzten nicht erneuerbaren
Materialien;
ii. eingesetzten erneuerbaren Materialien.
Die folgende Tabelle zeigt den Papierverbrauch. Der Wert
umfasst das verbrauchte Kopier- und Druckpapier sowie
Briefpapier, Umschläge und das Thermopapier der
Kontoauszugsdrucker.
| Jahr | Verbrauch in kg | Prozentuale
Veränderung
zum Vorjahr |
| 2019 | 46.945 | - 16,54 % |
| 2020 | 48.000 | + 2,25 % |
| 2021 | 42.933 | - 10,56 % |
| 2022 | 37.815 | - 11,92 % |
| 2023 | 31.027 | - 17,96 % |
Leistungsindikator GRI SRS-302-1:
Energieverbrauch
Die berichtende Organisation muss folgende
Informationen offenlegen:
a. Den gesamten Kraftstoffverbrauch innerhalb der Organisation aus nicht erneuerbaren Quellen in Joule oder deren Vielfachen, einschließlich der verwendeten Kraftstoffarten.
b. Den gesamten Kraftstoffverbrauch innerhalb der Organisation aus erneuerbaren Quellen in Joule oder deren Vielfachen, einschließlich der verwendeten Kraftstoffarten.
c. In Joule, Wattstunden oder deren Vielfachen den gesamten:
i. Stromverbrauch
ii. Heizenergieverbrauch
iii. Kühlenergieverbrauch
iv. Dampfverbrauch
d. In Joule, Wattstunden oder deren Vielfachen die/den gesamte(n):
i. verkauften Strom
ii. verkaufte Heizungsenergie
iii. verkaufte Kühlenergie
iv. verkauften Dampf
e. Gesamten Energieverbrauch innerhalb der Organisation in Joule oder deren Vielfachen.
f. Verwendete Standards, Methodiken, Annahmen und/oder verwendetes Rechenprogramm.
g. Quelle für die verwendeten Umrechnungsfaktoren.
Hinweis: Die Verbrauchswerte von Heizenergie und Strom
werden der Stadtsparkasse Wuppertal von den
Energielieferanten und weiteren Datenzulieferern (z. B.
Stadt Wuppertal, Verbräuche der Mieter) mit
erheblichem Zeitverzug zum Jahreswechsel zur Verfügung
gestellt. In der Folge handelt es sich bei den Werten des
Berichtsjahres zum Teil um Hochrechnungen. Die Werte der
Vorjahre werden rückwirkend korrigiert. Die folgende
Tabelle zeigt den Verbrauch von Heizenergie, differenziert
nach verschiedenen Energieträgern.
| 2019 | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 | |
| Heizenergie insgesamt in kWh | 9.382.106 | 8.672.596 | 11.967.151 | 9.928.018 | 10.476.971 |
| Prozentuale Entwicklung zum Vorjahr | - 15,98 | - 7,56 | + 37,99 | - 17,03 | + 5,53 |
| davon Gas | 1.753.173 | 1.745.912 | 2.549.260 | 1.992.384 | 2.035.788 |
| davon Öl | 361.200 | 374.954 | 613.834 | 552.088 | 548.000 |
| davon Fernwärme | 7.267.733 | 6.504.642 | 8.753.030 | 7.383.546 | 7.893.183 |
Die folgende Tabelle zeigt den Stromverbrauch:
| 2019 | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 | |
| Stromverbrauch in kWh | 6.523.478 | 5.672.956 | 5.890.069 | 6.253.775 | 5.800.000 |
| Prozentuale Entwicklung zum Vorjahr | - 7,87 | - 13,04 | + 3,83 | + 6,17 | - 7,82 |
Leistungsindikator GRI SRS-302-4:
Verringerung des Energieverbrauchs
Die berichtende Organisation muss folgende
Informationen offenlegen:
a. Umfang der Verringerung des Energieverbrauchs, die als direkte Folge von Initiativen zur Energieeinsparung und Energieeffizienz erreicht wurde, in Joule oder deren Vielfachen.
b. Die in die Verringerung einbezogenen Energiearten: Kraftstoff, elektrischer Strom, Heizung, Kühlung, Dampf oder alle.
c. Die Grundlage für die Berechnung der Verringerung des Energieverbrauchs wie Basisjahr oder Basis/Referenz, sowie die Gründe für diese Wahl.
d. Verwendete Standards, Methodiken, Annahmen und/oder verwendetes Rechenprogramm.
Um unseren Energieverbrauch zu senken, rufen wir alle
Mitarbeitenden regelmäßig dazu auf, schonend mit
den Ressourcen, hier insbesondere Elektrizität und
Heizenergie, umzugehen. Daher haben wir uns 2021 zur
Umsetzung der von der Energieagentur entwickelten Mission E
entschieden. Die ersten Maßnahmen wurden zu Beginn
2022 umgesetzt. Das Ziel ist eine zweistellige Reduktion
des Energieverbrauchs. In 2023 konnte die Mission E unter
anderem durch Energieverbrauchschallenges in den Filialen,
ein Mobilitätsgewinnspiel und eine große
Baumpflanzaktion weitere Kollegen und Kolleginnen
dafür begeistern, sich mit einem nachhaltigen
Lebensstil auseinanderzusetzen. Die Mission E wird von
Mitarbeitenden für Mitarbeitende auch in 2024
weitergeführt werden.
Zusätzlich tätigen wir regelmäßig
Investitionen, um möglichst energieeffiziente
Geräte und Gebäude zu betreiben.
Leistungsindikator GRI SRS-303-3:
Wasserentnahme
Die berichtende Organisation muss folgende
Informationen offenlegen:
a. Gesamte Wasserentnahme aus allen Bereichen in Megalitern sowie eine Aufschlüsselung der Gesamtmenge nach den folgenden Quellen (falls zutreffend):
i. Oberflächenwasser;
ii. Grundwasser;
iii. Meerwasser;
iv. produziertes Wasser;
v. Wasser von Dritten.
b. Gesamte Wasserentnahme in Megalitern aus allen Bereichen mit Wasserstress sowie eine Aufschlüsselung der Gesamtmenge nach den folgenden Quellen (falls zutreffend):
i. Oberflächenwasser;
ii. Grundwasser;
iii. Meerwasser;
iv. produziertes Wasser;
v. Wasser von Dritten sowie eine
Aufschlüsselung des Gesamtvolumens nach den in i-iv
aufgeführten Entnahmequellen.
c. Eine Aufschlüsselung der gesamten Wasserentnahme aus jeder der in den Angaben 303-3-a und 303-3-b aufgeführten Quellen in Megalitern nach den folgenden Kategorien:
i. Süßwasser (≤1000 mg/l
Filtrattrockenrückstand (Total Dissolved Solids
(TDS)));
ii. anderes Wasser (>1000 mg/l
Filtrattrockenrückstand (TDS)).
d. Gegebenenfalls erforderlicher Kontext dazu, wie die Daten zusammengestellt wurden, z. B. Standards, Methoden und Annahmen.
Hinweis: Die Verbrauchswerte von Wasser werden der
Stadtsparkasse Wuppertal von der Stadt Wuppertal mit
erheblichem Zeitverzug zum Jahreswechsel zur Verfügung
gestellt. In der Folge handelt es sich bei den Werten des
Berichtsjahres zum Teil um Hochrechnungen. Die Werte der
Vorjahre werden rückwirkend korrigiert.
Die folgende Tabelle zeigt den Wasserverbrauch im
Jahresverlauf:
| Angaben in m³ | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 |
| Wasserverbrauch | 21.000 | 22.000 | 19.470 | 19.000 | 18.000 |
In den Gebäuden unserer Hauptstelle werden circa
80,0 % der gesamten Wassermenge verbraucht. Hauptabnehmer
sind:
| ― |
Großküche |
| ― |
Sporträume |
| ― |
Großkälteanlagen |
Auch der reduzierte Wasserverbrauch ist - durch die
Teilschließungen der Filialen - auf die
Coronapandemie zurückzuführen.
Leistungsindikator GRI SRS-306-3
(2020): Angefallener Abfall
Die berichtende Organisation muss folgende
Informationen offenlegen:
a. Gesamtgewicht des anfallenden Abfalls in metrischen Tonnen sowie eine Aufschlüsselung dieser Summe nach Zusammensetzung des Abfalls.
b. Kontextbezogene Informationen, die für das Verständnis der Daten und der Art, wie die Daten zusammengestellt wurden, erforderlich sind.
Im Jahr 2023 sind rund 135,6 Tonnen Abfall angefallen.
Davon wurden 29,6 % recycelt und 38,7 % verbrannt. Die
konsequente Mülltrennung steht überall im Haus
für jeden Mitarbeiter im Vordergrund.
| Angaben in Tonnen | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 |
| Abfall | 205,9 | 172,4 | 176,4 | 178,1 | 135,6 |
Folgende Abfallarten sind bei uns angefallen:
| ― |
Papier- und Aktenvernichtung |
| ― |
Datenträger |
| ― |
Gewerbemüll Hauptstelle |
| ― |
Siedlungsabfälle Filialen |
| ― |
Gelbe Tonne |
| ― |
Speiseabfälle, Frittierfett/-öle |
| ― |
Elektronikschrott, Batterien |
| ― |
Monitore |
| ― |
Verpackungen aus Glas |
13. Klimarelevante Emissionen
Das Unternehmen legt die Treibhausgas(THG)-Emissionen entsprechend dem Greenhouse Gas (GHG) Protocol oder darauf basierenden Standards offen und gibt seine selbst gesetzten Ziele zur Reduktion der Emissionen an.
Ausgehend von dem Grundgedanken, dass jeglicher
Energieeinsatz mit Umweltauswirkungen verbunden ist, ist
mit externer Hilfe im Jahr 2022 eine Handlungsempfehlung zu
Energieeinsparpotenzialen im Filialbestand erstellt worden,
die nunmehr richtungsweisend sein soll. Bei Sanierungs-
bzw. Modernisierungsarbeiten erfolgt die Betrachtung aller
Gewerke wie Wärme-, Kälte-, Klima- und
Aufzugstechnik sowie Strom- und Lichtmanagement. Die
technischen Maßnahmen zur Optimierung der
Energieeinsparungen im Überblick:
| ― |
Hochhaus/Flachbau: Erneuerung des Steuer- und Regelschaltschrankes Heizung |
| ― |
Austausch von Beleuchtungskörpern gegen LED-Technik |
| ― |
Austausch von Pumpen im Rahmen von Reparaturen (Einbau von Hocheffizienzpumpen) in Heizungs- und Lüftungsanlagen |
| ― |
Verbesserung der Gebäudeleittechnik, um Energieverbräuche zu optimieren |
| ― |
Weitergehende Sanierung der Filiale Hahnerberg, Dämmung der Gebäudehülle nach modernsten Standards, Einsatz langlebiger Aluminiumfenster, Erneuerung des Dachs, Finalisierung in 2024 |
Die Klimabilanz wird mithilfe des VfU-Tools erstellt.
Als Dienstleistungsunternehmen ist der Bezug von Energie
unsere größte Emissionsquelle. Für die
klimafreundliche Ausrichtung unserer Sparkasse ist es
weiterhin notwendig und gesetztes Ziel, eigene Emissionen,
wo es geht, zu vermeiden und kontinuierlich zu reduzieren,
um die Kompensationen so gering wie möglich zu halten.
Bei jeder ökologischen Maßnahme prüfen wir
daher die Umsetzung einer möglichst emissionsarmen
Technik. Konkrete Reduktionsziele existieren derzeit nicht,
weil diese für uns als nichtproduzierendes Unternehmen
von untergeordneter Bedeutung ist; allerdings haben
Wirtschaftlichkeit und Energieeffizienz höchste
Priorität im Gebäudemanagement.
Leistungsindikatoren zu Kriterium 13
Leistungsindikator GRI SRS-305-1 (siehe
GH-EN15): Direkte THG-Emissionen (Scope 1)
Die berichtende Organisation muss folgende
Informationen offenlegen:
a. Bruttovolumen der direkten THG-Emissionen (Scope 1)
in Tonnen CO
2-Äquivalent.
b. In die Berechnung einbezogene Gase; entweder CO
2, CH
4, N
2O, FKW, PFKW, SF
6, NF
3 oder alle.
c. Biogene CO
2-Emissionen in Tonnen CO
2-Äquivalent.
d. Das gegebenenfalls für die Berechnung gewählte Basisjahr, einschließlich:
i. der Begründung für diese
Wahl;
ii. der Emissionen im Basisjahr;
iii. des Kontextes für alle signifikanten
Veränderungen bei den Emissionen, die zur
Neuberechnung der Basisjahr-Emissionen geführt
haben.
e. Quelle der Emissionsfaktoren und der verwendeten Werte für das globale Erwärmungspotenzial (Global Warming Potential, GWP) oder einen Verweis auf die GWP-Quelle.
f. Konsolidierungsansatz für Emissionen; ob Equity-Share-Ansatz, finanzielle oder operative Kontrolle.
g. Verwendete Standards, Methodiken, Annahmen und/oder verwendetes Rechenprogramm.
Die Verbrauchswerte von Wärme, Strom und Wasser
erhält die Stadtsparkasse Wuppertal von den
Energielieferanten und weiteren Datenzulieferern (z. B.
Wuppertaler Stadtwerke, Stadt Wuppertal, Verbräuche
der Mieter) erst mit erheblichem Zeitverzug zum
Jahreswechsel. Daher wurden zur Berechnung des
Leistungsindikators z. T. Hochrechnungen genutzt (die Werte
der Vorjahre werden rückwirkend korrigiert). Aufgrund
der geringen Bedeutung von flüchtigen Emissionen
wurden diese Daten nicht erhoben. Die Verbrauchwerte werden
von Jahr zu Jahr vergleichen und nicht ins Verhältnis
zu einer Bezugsgröße gestellt.
| Category: | tons CO
2e
2019 |
tons CO
2e
2020 |
tons CO
2e
2021 |
tons CO
2e
2022 |
tons CO
2e
2023 |
| A) Brennstoffe: | |||||
| Erdgas | 342 | 329 | 505 | 393 | 404 |
| Heizöl EL | 97 | 72 | 174 | 143 | 142 |
| Wärmeproduktion aus eigener Wärme-Kraft-Kopplung | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| Treibstoffe für Notstrom-Aggregate (Diesel) | 13 | 13 | 13 | 13 | 14 |
| Kohle | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| B) Treibstoffe: | |||||
| Benzin | 27 | 20 | 20 | 20 | 20 |
| Diesel | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Erdgas (CNG) | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Autogas (LPG) | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| C) Flüchtige Emissionen | |||||
| Kühlmittelverluste | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Löschmittelverluste | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Total Disclosure -
305-1: Direct (Scope 1)
GHG emissions |
480 | 434 | 713 | 570 | 579 |
Seit einigen Jahren wird das VfU-Kennzahlen-Tool im
Rahmen eines regelmäßigen Update-Prozesses mit
einem Intervall von 2 bis 3 Jahren überarbeitet, um
internationale Weiterentwicklungen von
Umweltindikatorensystemen und Treibhausgas-Footprinting in
das System zu integrieren. Das Indikatorensystem entspricht
somit internationalen Standards der Nachhaltigkeits- und
Klimaberichterstattung für Banken.
Leistungsindikator GRI SRS-305-2:
Indirekte energiebezogenen THG-Emissionen (Scope 2)
Die berichtende Organisation muss folgende
Informationen offenlegen:
a. Bruttovolumen der indirekten energiebedingten
THG-Emissionen (Scope 2) in Tonnen CO
2-Äquivalent.
b. Gegebenenfalls das Bruttovolumen der marktbasierten
indirekten energiebedingten THG-Emissionen (Scope 2) in
Tonnen CO
2 -Äquivalent.
c. Gegebenenfalls die in die Berechnung einbezogenen
Gase; entweder CO
2, CH
4, N
2O, FKW, PFKW, SF
6, NF
3 oder alle.
d. Das gegebenenfalls für die Berechnung gewählte Basisjahr, einschließlich:
i. der Begründung für diese
Wahl;
ii. der Emissionen im Basisjahr;
iii. des Kontextes für alle signifikanten
Veränderungen bei den Emissionen, die zur
Neuberechnung der Basisjahr-Emissionen geführt
haben.
e. Quelle der Emissionsfaktoren und der verwendeten Werte für das globale Erwärmungspotenzial (Global Warming Potential, GWP) oder einen Verweis auf die GWP-Quelle.
f. Konsolidierungsansatz für Emissionen; ob Equity-Share-Ansatz, finanzielle oder operative Kontrolle.
g. Verwendete Standards, Methodiken, Annahmen und/oder verwendete Rechenprogramme.
Die Verbrauchswerte von Wärme, Strom und Wasser
erhält die Stadtsparkasse Wuppertal von den
Energielieferanten und weiteren Datenzulieferern (z. B.
Wuppertaler Stadtwerke, Stadt Wuppertal, Verbräuche
der Mieter) erst mit erheblichem Zeitverzug zum
Jahreswechsel. Daher wurden zur Berechnung des
Leistungsindikators z. T. Hochrechnungen genutzt. Die Werte
der Vorjahre werden rückwirkend korrigiert.
| Category: | tons CO
2e
2019 |
tons CO
2e
2020 |
tons CO
2e
2021 |
tons CO
2e
2022 |
tons CO
2e
2023 |
| A) Aus Stromverbrauch - Location Based | 3.409 | 2.469 | 2.450 | 2.596 | 2.413 |
| B) Aus Stromverbrauch - Market Based | 1.677 | 29 | 27 | 36 | 36 |
| C) Aus Fernwärme | 1.090 | 44 | 63 | 53 | 57 |
| D) Aus Elektromobilität | - | - | - | - | - |
| Total Disclosure -
305-2: Anteil Indirect
GHG Emissions (Scope 2 Location Based) |
4.499 | 2.513 | 2.513 | 2.649 | 2.470 |
| Total Disclosure -
305-2: Anteil Indirect
GHG Emissions (Scope 2 Market Based) |
2.768 | 73 | 90 | 89 | 93 |
Seit einigen Jahren wird das VfU-Kennzahlen-Tool im
Rahmen eines regelmäßigen Update-Prozesses mit
einem Intervall von 2 bis 3 Jahren überarbeitet, um
internationale Weiterentwicklungen von
Umweltindikatorensystemen und Treibhausgas-Footprinting in
das System zu integrieren. Das Indikatorensystem entspricht
somit internationalen Standards der Nachhaltigkeits- und
Klimaberichterstattung.
Leistungsindikator GRI SRS-305-3:
Sonstige indirekte THG-Emissionen (Scope 3)
Die berichtende Organisation muss folgende
Informationen offenlegen:
a. Bruttovolumen sonstiger indirekter THG-Emissionen
(Scope 3) in Tonnen CO
2 -Äquivalenten.
b. Gegebenenfalls die in die Berechnung einbezogenen
Gase; entweder CO
2, CH
4, N
2O, FKW, PFKW, SF
6, NF
3 oder alle.
c. Biogene CO
2 -Emissionen in Tonnen CO
2-Äquivalent.
d. Kategorien und Aktivitäten bezüglich sonstiger indirekter THG-Emissionen (Scope 3), die in die Berechnung einbezogen wurden.
e. Das gegebenenfalls für die Berechnung gewählte Basisjahr, einschließlich:
i. der Begründung für diese
Wahl;
ii. der Emissionen im Basisjahr;
iii. des Kontextes für alle signifikanten
Veränderungen bei den Emissionen, die zur
Neuberechnung der Basisjahr-Emissionen geführt
haben.
f. Quelle der Emissionsfaktoren und der verwendeten Werte für das globale Erwärmungspotenzial (Global Warming Potential, GWP) oder einen Verweis auf die GWP-Quelle.
g. Verwendete Standards, Methodiken, Annahmen und/oder verwendete Rechenprogramme.
Die Verbrauchswerte von Wärme, Strom und Wasser
erhält die Stadtsparkasse Wuppertal von den
Energielieferanten und weiteren Datenzulieferern (z. B.
Wuppertaler Stadtwerke, Stadt Wuppertal, Verbräuche
der Mieter) erst mit erheblichem Zeitverzug zum
Jahreswechsel. Daher wurden zur Berechnung des
Leistungsindikators z. T. Hochrechnungen genutzt (die Werte
der Vorjahre werden rückwirkend korrigiert). Die
Auswertung der Verkehrsdaten basiert auf der im Jahr 2020
durchgeführten Mobilitätsabfrage.
| Category: | tons CO
2e
2019 |
tons CO
2e
2020 |
tons CO
2e
2021 |
tons CO
2e
2022 |
tons CO
2e
2023 |
| Strom | 218 | 32 | 31 | 36 | 34 |
| Heizung | 656 | 332 | 492 | 405 | 426 |
| Verkehr | 21 | 14 | 14 | 14 | 14 |
| Papier | 51 | 43 | 39 | 39 | 28 |
| Wasser | 15 | 12 | 12 | 12 | 11 |
| Abfall | 34 | 32 | 32 | 32 | 27 |
| Total Disclosure - 305-3: Other inderect (Scope 3) GHG emissions | 995 | 465 | 620 | 537 | 541 |
Seit einigen Jahren wird das VfU Kennzahlen-Tool im
Rahmen eines regelmäßigen Update Prozesses mit
einem Intervall von 2-3 Jahren überarbeitet, um
internationale Weiterentwicklungen von
Umweltindikatorensystemen und Treibhausgas-Footprinting in
das System zu integrieren. Das Indikatorensystem entspricht
somit internationalen Standards der Nachhaltigkeits- und
Klimaberichterstattung.
Leistungsindikator GRI SRS-305-5:
Senkung der THG-Emissionen
Die berichtende Organisation muss folgende
Informationen offenlegen:
a. Umfang der Senkung der THG-Emissionen, die direkte
Folge von Initiativen zur Emissionssenkung ist, in Tonnen
CO
2 Äquivalenten.
b. In die Berechnung einbezogene Gase; entweder CO
2, CH
4, N
2O, FKW, PFKW, SF
6, NF
3 oder alle.
c. Basisjahr oder Basis/Referenz, einschließlich der Begründung für diese Wahl.
d. Kategorien (Scopes), in denen die Senkung erfolgt ist; ob bei direkten (Scope 1), indirekten energiebedingten (Scope 2) und/oder sonstigen indirekten (Scope 3) THG-Emissionen.
e. Verwendete Standards, Methodiken, Annahmen und/oder verwendete Rechenprogramme.
Die THG-Reduktionen ermitteln wir durch das VfU-Tool in
der Gesamtsicht. Eine Bezifferung der Einsparungen durch
die Einzelmaßnahmen ist uns daher leider nicht
möglich
EU-Taxonomie
1.) Leistungsindikatoren (KPI)
Berichten Sie die für Ihr Unternehmen nach Art. 8 der EU-Taxonomie-Verordnung in Verbindung mit den Delegierten Rechtsakten für das zurückliegende Geschäftsjahr zu veröffentlichenden Leistungsindikatoren (KPI).
[So sind z.B. bei berichtpflichtigen
Nicht-Finanzunternehmen Angaben zum Anteil der
Umsatzerlöse, der Investitionsausgaben (CapEx) und der
Betriebsausgaben (Opex), die mit ökologisch nachhaltig
Wirtschaftsaktivitäten verbunden sind, erforderlich.
Berichtspflichtige Finanzunternehmen müssen
demgegenüber Asset-orientierte Angaben machen, wobei
nach der jeweiligen Art des Finanzunternehmens zu
unterscheiden ist. Der Umfang der Pflichtangaben wird in
den kommenden Berichtsjahren gemäß Art. 8
EU-Taxonomie-Verordnung ((EU) 2020/852) i.V.m. den
Delegierten Rechtsakten für alle berichtspflichtigen
Unternehmen steigen. Daher können auch unter Aspekt
3.) weitere Darstellungen zu den Leistungsindikatoren (KPI)
erfolgen.]
Green Asset Ratio
Die Green Asset Ratio der Stadtsparkasse Wuppertal auf
Basis der Umsatz-KPI der Gegenpartei beträgt zum
Geschäftsjahresende 2023 0,12 % (Bogen "0.
Überblick über die von Kreditinstituten nach
Artikel 8 der Taxonomie-Verordnung offenzulegenden KPI",
Excel-Feld E8). Die Green Asset Ratio der Stadtsparkasse
Wuppertal auf Basis der CapEx-KPI der Gegenpartei
beträgt zum Geschäftsjahresende 2023 0,14 %
(Bogen "0. Überblick über die von
Kreditinstituten nach Artikel 8 der Taxonomie-Verordnung
offenzulegenden KPI", Excel-Feld F8). Diese beiden Zahlen
liegen im Rahmen der Erwartungen und dürften im
Branchenvergleich üblich sein. Es wurden in den
vergangenen Jahren umfangreiche Anstrengungen unternommen
die regulatorischen Anforderungen zur Verordnung (EU)
2020/852 (EU-Taxonomie) in die Kreditprozesse,
Bewertungsprozesse von Kapitalmarktanlagen, den
Datenhaushalt und die weitestgehend automatisiert laufende
Ableitungslogik der Kennzahlen aus dem Datenhaushalt in die
Taxonomiemeldebögen zu ermöglichen. Die GARs
liegen im Rahmen der Erwartungen, da:
| ― |
ein großer Teil der Aktiva der Stadtsparkasse Wuppertal gegenüber nicht nachhaltigkeitsberichtspflichtigen Firmenkunden bestehen. Potentielle taxonomiekonforme Kredite an diese Unternehmen, zu denen neben klassischen KMUs (Handwerksbetrieben, kleinen Dienstleistern) auch größere Betriebe ohne Nachhaltigkeitsberichtspflicht, sowie finanzierte Projekte von Zweckgesellschaften gehören, dürfen nicht in den Zähler bei der Berechnung der GAR einbezogen werden, erhöhen im Nenner aber die Bemessungsgrundlage. |
| ― |
es trotz intensiver Bemühungen bisher noch nicht möglich ist, den kompletten Bestand an bereits ausgereichten Immobilienfinanzierungen gegenüber privaten Haushalten bzgl. Taxonomiekonformität nach zu erfassen. Denn regelmäßig ist die Erfolgsquote der relevanten Datenbeschaffung z. B. bezüglich Energieeffizienzklassen anhand Energieausweisen nur dann hoch, wenn Gesprächsanlässe mit den Kunden generiert werden konnten. Gesprächsanlässe sind zumeist Prolongationen oder sonstige Anpassungen am Kreditvertrag. Es wurden umfangreiche Anstrengungen unternommen die erforderlichen Daten nach zu erheben. Es wird mit einem stetig verbesserten Datenbestand und damit auch steigenden KPIs in den kommenden Jahren gerechnet. Im Neukreditgeschäft werden Energieausweise von privaten Haushalten seit einiger Zeit ohnehin eingesammelt. |
| ― |
Etwas mehr als ein Drittel der gehaltenen Kapitalmarktpositionen im Depot-A besteht gegenüber Emittenten, die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen. Diese Positionen erhöhen die Bemessungsgrundlage (Nenner), dürfen im Zähler aber nicht berücksichtigt werden. |
Anteil der Vermögenswerte die nicht im Zähler der GAR einbezogen werden
Der Anteil der Vermögenswerte, die nicht in den
Zähler der GAR einbezogen werden, beträgt
für 2023 41,71 % (Bogen "0. Überblick über
die von Kreditinstituten nach Artikel 8 der
Taxonomieverordnung offenzulegenden KPI", Excel-Feld H8).
Diese Kennzahl wird im Wesentlichen determiniert durch
Risikopositionen gegenüber kleinen und mittleren
Unternehmen (i. d. R. Kredite) und nicht-finanziellen
Kapitalgesellschaften (direkt und/oder indirekt gehaltenen
Kapitalmarktpositionen), die nicht der Offenlegungspflicht
der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller
Informationen unterliegen. Grundsätzlich wäre
eine Bewertung der Taxonomiekonformität von
zweckgebundenen KMU-Krediten möglich, unterbleibt aber
wegen der fehlenden Anrechenbarkeit. Nicht zweckgebundene
KMU-Finanzierungen könnten aufgrund fehlender KPIs
dieser Unternehmen ohnehin nicht positiv auf die Kennzahlen
einwirken. Einen wichtigen Anteil an dieser Kennzahl haben
die kurzfristigen Interbankenkredite. Diese Risikoposition
besteht zumeist gegenüber Kreditinstituten, die der
Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe
nicht-finanzieller Informationen unterliegen. Das
heißt grundsätzlich stünden
taxonomierelevante Kennzahlen von diesen Kreditinstituten
zur Verfügung, dürfen aber nicht für die
Berechnung der institutseigenen GAR herangezogen werden. Im
Geschäftsjahr 2023 hatte dies noch keine Auswirkungen
auf die Kennzahlen, da aktuellste verfügbare KPIs von
2022 sind, und damals Kreditinstitute noch nicht
verpflichtet waren, Taxonomiekonformitätsquoten zu
veröffentlichen.
Durch Wohnimmobilien besicherte Kredite gegenüber privaten Haushalten
Zum Geschäftsjahresende 2023 hatte die
Stadtsparkasse Wuppertal ein Volumen an
Wohnimmobiliendarlehen gegenüber privaten Haushalten
in Höhe von 2.704 Mio. Euro (Bogen "1.
Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis
Umsatz", Feld a25) begeben. Dies entspricht ca. 33,67 %
(Bogen "1. Vermögenswerte für die Berechnung der
GAR - Basis Umsatz", Feld a25 geteilt durch Bogen "1.
Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis
Umsatz", Feld a48) der gesamten erfassten
Vermögenswerte im Nenner. Die Stadtsparkasse Wuppertal
finanziert dabei einen Querschnitt des Gebäudebestands
der Region. Neben der Finanzierung von Neubauten, die
tendenziell eher energieeffizient gebaut wurden, finanziert
die Sparkasse auch ältere Gebäude mit einer
schlechteren Energiebilanz. Die derzeitige
Taxonomiekonformitätsquote der finanzierten
Wohnimmobilien gegenüber privaten Haushalten
beträgt 0,09 % (Bogen "3. GAR KPI-Bestand - Basis
Umsatz", Feld ab25). Zu dieser Quote tragen dabei
grundsätzlich diejenigen Darlehen erhöhend bei,
bei denen eine Energieeffizienzklasse von A oder besser
nachgewiesen werden konnte. Die Nachweise über die
Energieeffizienzklasse werden dabei über die
Energieausweise erbracht. Im Neukreditgeschäft werden
seit einiger Zeit Energieausweise mit angefordert. Die
große Herausforderung bestand und besteht darin,
Energieeffizienzklassen für den Altbestand nach zu
erfassen. In der Vergangenheit war es nicht erforderlich
Energieausweise systematisch zu erheben. Es wurden in den
vergangenen zwei Jahren umfangreiche Anstrengungen
unternommen, um diese Energieausweise von den Kunden
nachträglich einzuholen. Nicht alle entsprechenden
Anfragen an Kunden führten jedoch zu einer
Verbesserung der Datenlage. Es ist zu erwarten, dass sich
die Datenbasis in den kommenden Jahren verbessern wird, was
sich voraussichtlich positiv auf die Taxonomie-KPIs in
diesem Bereich auswirken dürfte. Konkret wurden im
Bereich der durch Wohnimmobilien besicherten Kredite
gegenüber privaten Haushalten verschiedene
Vereinfachungen zur Ermittlung der ökologisch
nachhaltigen Finanzierungen getroffen. So erfolgte z. B.
die Ableitung der Taxonomiekonformität von
Baufinanzierungen pauschal nach der Energieeffizienzklasse
des Finanzierungsobjektes. Eine Taxonomiekonformität
i. H. v. 100 % (grün) wurde dabei bei allen
Baufinanzierungen (Bestand wie Neugeschäft)
angenommen, bei denen das Baujahr und durch Energieausweis
nachgewiesene Energieeffizienzklasse folgende Bedingungen
erfüllen. Erstens bei einem Baujahr vor oder in 2020,
wenn die Energieeffizienzklasse "A" oder "A+" ist. Zweitens
bei einem Baujahr nach dem 31.12.2020, wenn die
Energieeffizienzklasse nur "A+" ist. Mit dieser Umsetzung
wurden bereits die neuen regulatorischen Anforderungen
durch das Sustainable-Finance-Paket der EU-Kommission vom
21.11.2023 berücksichtigt. Entsprechend werden
Baufinanzierungen mit einer schlechteren oder keiner
ermittelbaren Energieeffizienzklasse (also ungleich A+ und
A) als nicht taxonomiekonform klassifiziert.
Gebäudesanierungskredite
Die Stadtsparkasse Wuppertal weist zum
Geschäftsjahresende 2023 Gebäudesanierungskredite
gegenüber Privaten Haushalten in Höhe von 151
Mio. Euro (Bogen "1. Vermögenswerte für die
Berechnung der GAR - Basis Umsatz" Feld a26) aus. Davon
wurden 151 Mio. Euro (Bogen "1. Vermögenswerte
für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz" Feld ab26)
als taxonomiefähig klassifiziert. 2 Mio. Euro (Bogen
"1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR -
Basis Umsatz" Feld ac26) konnten als ökologisch
nachhaltig klassifiziert werden. Die Ableitung der
Taxonomiefähigkeit dieser Darlehensart basiert im
Wesentlichen auf Basis einer internen Klassifizierung des
Verwendungszwecks der Darlehenskonten, welche im
Kreditbeantragungsprozess festgelegt wird. Relevant sind
hierbei die Ausprägungen "Modernisierung und
Instandsetzung bestehender Gebäude Eigenheim/ETW",
"Modernisierung und Instandsetzung bestehender Gebäude
übriger Wohnungsbau (MFH)", sowie "Modernisierung /
Renovierung". Bei diesen Darlehen handelt es sich nicht um
durch Immobilien besicherte Darlehen. Eine Ableitung der
Taxonomiekonformität ist für das
Bestandsgeschäft aufgrund häufig fehlender
Informationen und Nachweisen zu den konkreten
Kundenvorhaben regelmäßig nicht möglich.
Sofern bei Darlehen eine Verbindung zu potentiell
ökologisch nachhaltigen Drittmitteln
(Förderdarlehen) vorlag, erfolgt die Ableitung der
Taxonomiefähigkeit und -konformität darüber.
Kfz-Kredite
Kreditinstitute sollen Auskunft über
taxonomiekonforme Kfz-Kredite gegenüber
natürlichen Personen offenlegen. Derzeit vergibt die
Stadtsparkasse Wuppertal keine in der eigenen Bilanz
erfassten Kfz-Kredite gegenüber privaten Haushalten.
Kreditwünsche an diese Kundengruppe werden durch das
Institut an die S-Kreditpartner GmbH vermittelt.
Nicht-Finanzunternehmen
Die Stadtsparkasse Wuppertal hat zum
Geschäftsjahresende 2023 324 Mio. Euro (Bogen "1.
Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis
Umsatz" Feld a20) Risikopositionen gegenüber
Nicht-Finanzunternehmen, die der Pflicht zur
nicht-finanziellen Berichterstattung unterliegen. Diese
Positionen enthalten alle Risikopositionen, die als
allgemeine oder zweckgebundene Darlehen klassifiziert
wurden, sowie direkt gehaltene Anleihen und Aktien von
Nicht-Finanzunternehmen dieser Kategorie. Von der Sparkasse
nicht direkt gehaltene Fremd- und Eigenkapitalanteile von
nachhaltigkeitsberichtspflichtigen Unternehmen, z. B.
über Publikums- oder Spezialfonds (auch
Dachfonds-Konstrukte), können grundsätzlich auch
in diese Kategorie gehören, können technisch aber
für 2023 noch nicht abgebildet werden. Diese sind
derzeit noch im Meldebogen 1. Vermögenswerte für
die Berechnung der GAR in den Zellen a 38 a 39 zu finden.
Die in den Fonds enthaltenen taxonomiekonformen
Risikopositionen zahlen daher nicht positiv auf die Green
Asset Ratio ein. Eine bessere Zuordnung dieser
Risikoposition für die kommenden Berichte wird
angestrebt. Derzeit sind 0,16 % (Bogen "3. GAR KPI Bestand
- Basis CapEx" Feld aa20) bzw. 0,02 % (Bogen "3. GAR KPI
Bestand - Basis CapEx" Feld ab20) der Risikopositionen
gegenüber Nicht-Finanzunternehmen taxonomiekonform
bzw. taxonomiefähig. Da ein Großteil unserer
Unternehmenskunden kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
sind, und Risikopositionen gegenüber diesen
Unternehmen zumeist nicht in den Zähler für die
GAR-Berechnung einbezogen werden dürfen, fällt
diese Einzelkennzahl entsprechend sowie die GAR insgesamt
vergleichsweise niedrig aus. Die Kennzahl für
allgemeine Risikopositionen (allgemeine Darlehen, gehaltene
Anleihen und Aktien) wird im Wesentlichen determiniert
durch die KPI-Angaben der jeweiligen Unternehmen zum
Umweltziel 1. Nur sehr wenige Unternehmen haben eine
Analyse der Wirtschaftstätigkeiten nach dem Umweltziel
2 vorgenommen. Die den Kennzahlen der Stadtsparkasse
Wuppertal zugrunde liegenden Unternehmensdaten stammen vom
Geschäftsjahresende 2022. Dabei handelt es sich um die
zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Berichts aktuellsten
vorliegenden Unternehmensinformationen.
Hinweis zu den zugrundeliegenden Unternehmensdaten:
Für die Ermittlung der Kennzahlen und die
Befüllung der einzelnen Meldebögen konnte auf
eine umfangreiche Stammdatenliste zurückgegriffen
werden. Diese Liste enthält Taxonomiedaten von
deutlich über 1.200 Finanz- und
Nicht-Finanzunternehmen mit Sitz in der Europäischen
Union, die potentiell der Pflicht zur nicht-finanziellen
Berichterstattung zum Geschäftsjahresende 2022
unterlagen. Die Liste enthält zahlreiche
taxonomierelevante Kennzahlen. Dazu zählen:
Unternehmensname, LEI-Code (Legal Entity Identifier);
Taxonomiefähigkeits- und konformitätsquote, Quote
der Übergangstätigkeiten sowie Quote der
ermöglichenden Tätigkeiten für die
Umweltziele 1, 2 und auf Gesamtunternehmensebene. Alle
Kennzahlen wurden auf Basis der Turnover-(Umsatz-) und
CapEx (Investitionsausgaben)-KPIs der
Nicht-Finanzunternehmen erhoben. Zusätzlich
enthält diese Liste noch Informationen von mehreren
Dutzend EU-Unternehmen über deren Angaben zum
Meldebogen 1 "Tätigkeiten in den Bereichen Kernenergie
und fossiles Gas". Diese Stammdatenliste wurde zentral
innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe erstellt, durch
manuelle Übernahme der Angaben aus den einzelnen
Unternehmensberichten vom Geschäftsjahresende 2022.
Eine umfassende Qualitätssicherung zu dieser
Stammdatenliste ist erfolgt. Kennzahlen von
Finanzunternehmen, die über die
Taxonomiefähigkeitsquoten hinaus gehen, liegen
für 2022 nicht vor. Aufgrund dieser umfassenden
Unternehmensdaten war für die Stadtsparkasse Wuppertal
die Ableitung der Taxonomie-KPIs der allgemeinen
Risikoposition gegenüber
nachhaltigkeitsberichtspflichtigen Nicht-Finanzunternehmen
vergleichsweise einfach möglich. Im Datenhaushalt der
Sparkasse mussten im Wesentlichen zwei aufwendige
Anpassungen händisch vorgenommen werden. Das betraf
die Ermittlung und Zuordnung der LEI-Codes bei
Unternehmenskunden, unabhängig von deren
Größe. Dies betraf auch die datentechnische
Festlegung, ob ein Unternehmenskunde der Pflicht zur
nicht-finanziellen Berichterstattung zum
Geschäftsjahresende 2023 unterlag. Hierzu hat die
Stadtsparkasse Wuppertal einen umfangreichen Datenabzug der
Schufa Holding AG importiert, der für mehrere Tausend
Unternehmen in Deutschland die Kennzahlen
Mitarbeitendenzahl, Bilanzsumme und Umsatz enthält.
Auf Basis der in der NFRD formulierten Grenzwerte konnte
daraufhin die Pflicht zur nicht-finanziellen
Berichterstattung der Unternehmenskunden abgeleitet werden.
Danach konnten die erhobenen relevanten
Unternehmensstammdaten mit Hilfe des zentralen
IT-Dienstleisters der Sparkassen-Finanzgruppe (Finanz
Informatik - FI) in den Datenhaushalt überführt
werden.
Finanzunternehmen
Die Stadtsparkasse Wuppertal weist gegenüber
Finanzunternehmen, die der Pflicht zur nicht-finanziellen
Berichterstattung unterliegen zum Geschäftsjahresende
2023 Risikopositionen in Höhe von 502 Mio. Euro (Bogen
"1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR -
Basis Umsatz" Feld a2) auf. Davon sind 0,29 % (Bogen "3.
GAR KPI-Bestand - Basis CapEx" Feld aa2)
taxonomiefähig und 0 % (Bogen "3. GAR KPI-Bestand -
Basis CapEx" Feld ab2) taxonomiekonform. Finanzunternehmen
müssen erstmals Kennzahlen zur
Taxonomiekonformität zum 31. Dezember 2023 berichten.
Die Grundlage für die Erstellung dieses
Nachhaltigkeitsberichts sind jedoch die
Unternehmenskennzahlen von Finanzunternehmen vom
Geschäftsjahresende 2022 (Anm.: Zum Zeitpunkt der
Erstellung dieses Nachhaltigkeitsberichts lagen noch keine
Kennzahlen von Finanzunternehmen für 2023 vor). Die
von den Finanzunternehmen für deren
Geschäftsjahresende 2022 veröffentlichten
Taxonomiekennzahlen enthalten im Wesentlichen nur eine
Taxonomiefähigkeitsquote. Diese Quote weicht in ihrer
Berechnungslogik aufgrund der Vorgaben der delegierten
Verordnung (EU) 2021/2178 sogar von der Berechnungslogik
für das Geschäftsjahresende 2023 ab. Ein
Vergleich zwischen den beiden Jahresscheiben ist nicht
möglich. Die Kennzahlen zur Taxonomiekonformität
von Risikopositionen gegenüber Finanzunternehmen
für das Geschäftsjahresende 2023 können
daher theoretisch nur von zweckgebundenen Darlehen an diese
Finanzunternehmen determiniert werden. Zweckgebundene
taxonomiekonforme Darlehen an diese Gesellschaften lagen
nicht (Bogen "1. Vermögenswerte für die
Berechnung der GAR - Basis Umsatz" Feld d2) vor. Daher ist
die Taxonomiekonformitätsquote in diesem
Geschäftsbereich 0 % (Bogen "3. GAR KPI-Bestand -
Basis Umsatz" Feld b2).
Kreditinstitute
Die Stadtsparkasse Wuppertal hat zum
Geschäftsjahresende 2023 292 Mio. Euro (Bogen 1.
"Vermögenswerte für die Berechnung der GAR -
Basis Umsatz" Feld a3) Risikopositionen gegenüber
Kreditinstituten, die der Pflicht zur nichtfinanziellen
Berichterstattung unterliegen. Diese Positionen enthalten
alle Risikopositionen, die als allgemeine oder
zweckgebundene Darlehen klassifiziert wurden (272 Mio. Euro
(Bogen "1. Vermögenswerte für die Berechnung der
GAR - Basis Umsatz" Feld a4) - davon 0 % (Bogen "3. GAR
KPI-Bestand - Basis Umsatz" Feld ab4) taxonomiekonform),
sowie direkt gehaltene Anleihen und Aktien (20 Mio. Euro
(Bogen "1. Vermögenswerte für die Berechnung der
GAR - Basis Umsatz" Feld a5 + Bogen "1. Vermögenswerte
für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz" Feld a6) -
davon 0 % taxonomiekonform) in dieser Kategorie.
Taxonomiekonforme zweckgebundene Darlehen gegenüber
nachhaltigkeitsberichtspflichtigen Kreditinstituten liegen
nicht (Bogen "1. Vermögenswerte für die
Berechnung der GAR - Basis Umsatz" Feld d4) vor.
Grundsätzlich erfolgte die Ableitung der Eigenschaft
"Kreditinstitut" in diese Kategorie im Meldebogen anhand
der üblichen FINREP-Kategorisierung und einer
zusätzlichen individuellen Einschätzung bzgl. der
Nachhaltigkeitsberichtspflicht des jeweiligen
Kreditinstituts. Zu den allgemeinen Darlehen zählen
auch die Einlagen bei anderen Kreditinstituten. Von der
Sparkasse nicht direkt gehaltene Fremd- und
Eigenkapitalanteile von nachhaltigkeitsberichtspflichtigen
Unternehmen z. B. mittels Publikums- oder Spezialfonds
(auch Dachfonds-Konstrukte) können grundsätzlich
auch in diese Kategorie gehören, können technisch
aber für 2023 noch nicht darin abgebildet werden.
Diese sind derzeit noch der Meldeposition laufende Nummer
38 bzw. 39 zu finden. Die in den Fonds enthaltenen
taxonomiekonformen Risikopositionen zahlen daher nicht
positiv auf die Green Asset Ratio ein. Eine genauere
Zuordnung dieser Risikoposition für die kommenden
Berichtsjahre wird angestrebt. Ein Teil der
Risikopositionen gegenüber der Unternehmenskategorie
"Kreditinstitute" besteht auch gegenüber
Kreditinstituten, die selbst nicht
nachhaltigkeitsberichtspflichtig sind. Diese
Risikopositionen gegenüber diesen Kreditinstituten
dürfen nicht in den Zähler für die
GAR-Berechnung einbezogen werden, dürfen aber auch
nicht vom Nenner abgezogen werden und verzerren damit die
GAR. Die den Kennzahlen der Stadtsparkasse Wuppertal
zugrunde liegenden Unternehmensdaten stammen vom
Geschäftsjahresende 2022 und betragen
grundsätzlich 0 %. Dies liegt an der im Vergleich zu
Nicht-Finanzunternehmen um ein Jahr erst später
einsetzenden vollständigen Taxonomie-Berichtspflicht.
Dabei handelt es sich um die zum Zeitpunkt der Erstellung
dieses Berichts aktuellsten vorliegenden
Unternehmensinformationen.
Versicherungsunternehmen
Es bestehen keine relevanten Risikopositionen
gegenüber dieser Kategorie von Unternehmen.
Wertpapierfirmen
Es bestehen keine relevanten Risikopositionen
gegenüber dieser Kategorie von Unternehmen.
Verwaltungsgesellschaften
Es bestehen keine relevanten Risikopositionen
gegenüber dieser Kategorie von Unternehmen.
Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften
Die Stadtsparkasse Wuppertal ist ein starker
Finanzierungspartner für Kommunen vor Ort. Einen
Großteil der Forderungen gegenüber lokalen
Gebietskörperschaften stellen sogenannte Kassenkredite
dar. Mit diesen unterstützt die Stadtsparkasse
Wuppertal die jederzeitige Liquiditätssicherung der
Kommunen/Städte im Geschäftsgebiet. Es konnten
keine (Bogen "1. Vermögenswerte für die
Berechnung der GAR - Basis Umsatz" Feld ab28)
taxonomierelevanten Darlehen gegenüber lokalen
Gebietskörperschaften zum Geschäftsjahresende
identifiziert werden. Taxonomiekonforme zweckgebundene
Darlehen gegenüber lokalen Gebietskörperschaften
liegen nicht (Bogen "1. Vermögenswerte für die
Berechnung der GAR - Basis Umsatz" Feld ad28) vor. Ein
wichtiger Anteil an der Bilanzsumme der Stadtsparkasse
Wuppertal machen die Kassenkredite aus. Diese können
nicht positiv auf den Zähler der erfassten
Vermögenswerte zur Berechnung der GAR einzahlen und
dürfen auch nicht vom Nenner der erfassten
Vermögenswerte, wie etwa Staatsanleihen, abgezogen
werden. Damit lässt sich ein Teil der geringen GAR i.
H. v. 0,12 % (Basis Turnover) bzw.0,14 % (Basis CapEx)
(Bogen "0. Überblick über die von
Kreditinstituten nach Artikel 8 der Taxonomieverordnung
offenzulegenden KPI", Excel-Feld e8 bzw. f8) erklären.
Darüber hinaus ist die Sparkasse dennoch sehr aktiv
bei der Kreditvergabe gegenüber kommunalen
Unternehmenskunden. So wurde in der Vergangenheit z. B. der
kommunale Wohnungsbau finanziert. Die Kreditnehmer sind in
diesen Fällen jedoch regelmäßig nicht die
kommunalen Gebietskörperschaften selbst, sondern z. B.
kommunale Wohnungsunternehmen. Die Kredite an diese
kommunalen Wohnungsunternehmen werden jedoch im Meldebogen
1 in der Zeile 35 aufgeführt. Diese Kredite - auch
wenn sie in Teilen ökologisch nachhaltigen Projekten
dienen - dürfen derzeit nicht für die Berechnung
der Taxonomiekennzahlen angesetzt werden.
Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien
Die Stadtsparkasse Wuppertal hat derzeit keine
derartigen Vermögenwerte.
Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen - KMU und nicht-Finanzielle Kapitalgesellschaften
Die Stadtsparkasse Wuppertal hat zum
Geschäftsjahresende 2023 2.584 Mio. Euro (Bogen "1.
Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis
Umsatz" Feld a33) Risikopositionen gegenüber
Finanzunternehmen und Nicht-Finanzunternehmen, die der
Pflicht zur nicht-finanziellen Berichterstattung nicht
unterliegen. Diese Positionen enthalten alle
Risikopositionen, die als allgemeine oder zweckgebundene
Darlehen klassifiziert wurden, sowie direkt gehaltene
Anleihen und Aktien von Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen
dieser Kategorie. Zusätzlich enthalten diese
Risikopositionen auch die von der Sparkasse erworbenen
allgemeinen Publikums- oder Spezialfondsanteile.
Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen - KMU
Bei den 2.584 Mio. Euro (Bogen "1. Vermögenswerte
für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz" Feld a33)
Risikopositionen gegenüber nicht
nachhaltigkeitsberichtspflichtigen Finanz- und
Nicht-Finanzunternehmen handelt es sich im Wesentlichen um
die klassischen KMU-Kredite. Der Hauptteil der
Unternehmensfinanzierungen der Stadtsparkasse Wuppertal
betrifft somit Kreditgeschäft, welches bisher
überhaupt nicht von der Taxonomie erfasst ist. Eine
Berücksichtigung dieses großen Anteils an der
Gesamtaktiva (32,18% (Bogen "1. Vermögenswerte
für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz" Feld a34
geteilt durch Feld a53)) kann aufgrund regulatorischer
Vorgaben der delegierten Verordnung (EU) 2021/2178 nicht
positiv auf die Taxonomiekennzahlen (z. B. GAR) einzahlen.
Dadurch, dass diese Risikopositionen nicht aus dem Nenner
der Bemessungsgrundlage für die Berechnung der GAR
herausgerechnet werden dürfen, wird die GAR negativ
verzerrt. Da die Stadtsparkasse Wuppertal besonders
aufgrund ihrer regionalen Ausrichtung im Bereich der
Unternehmensfinanzierung auf KMU-Finanzierung fokussiert
ist, wird dieser die GAR verzerrende Effekt verstärkt.
Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen - Nicht-KMU
Bei den 2.584 Mio. Euro (Bogen "1. Vermögenswerte
für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz" Feld a33)
Risikopositionen gegenüber nicht
nachhaltigkeitsberichtspflichtigen Finanz- und
Nicht-Finanzunternehmen handelt es sich neben den
klassischen KMU-Krediten auch um Kredite an
größeren und großen Unternehmen, die z. B.
aufgrund einer fehlenden Kapitalmarktorientierung oder
aufgrund einer von der Pflicht zur nichtfinanziellen
Berichterstattung nicht erfassten Rechtsform, nicht einer
Nachhaltigkeitsberichtspflicht unterliegen. Dazu
zählen auch Kredite an Unternehmen, die
Tochtergesellschaften von
nachhaltigkeitsberichtspflichtigen Muttergesellschaften
sind. Risikopositionen gegenüber diesen Unternehmen
verzerren die GAR der Stadtsparkasse Wuppertal
zusätzlich negativ.
Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen - Fondsanteile
Von der Sparkasse nicht direkt gehaltene Fremd- und
Eigenkapitalanteile von Unternehmen, z. B. mittels
Publikums- oder Spezialfonds (auch Dachfonds-Konstrukte),
werden grundsätzlich auch in dieser Kategorie
abgebildet. Es ist möglich, dass in diesen
Fonds-Konstrukten Risikopositionen gegenüber
Unternehmen enthalten sind, die der Pflicht zur
nicht-finanziellen Berichterstattung unterliegen. Eine
technische Ableitung bzw. Zuordnung dieser Risikopositionen
im Meldebogen 1 (Vermögenswerte für die
Berechnung der GAR) zu den laufenden Nummern 2 bis 23 ist
für das Geschäftsjahresende 2023 IT-technisch
leider nicht möglich. Es besteht die Möglichkeit,
dass in diesen Risikopositionen auch taxonomiekonforme
Anteile enthalten sind. Diese Anteile wirken aufgrund der
fehlenden IT-technischen Zuordnungsmöglichkeit in die
entsprechenden Zeilen nicht erhöhend auf die
Taxonomiekennzahlen der Stadtsparkasse Wuppertal. Eine
bessere Zuordnung dieser Risikoposition für den
kommenden Bericht wird angestrebt. Die betroffenen
Fondsanteile sind IT-technisch für 2023
größtenteils den laufenden Nummern 38 bzw. 39 im
Berichtsbogen 1 zugeordnet. Die GAR auf Basis CapEx oder
Turnover der Sparkasse wird dadurch für das
Geschäftsjahresende 2023 möglicherweise
unterzeichnet. Derzeit sind 0,02 % (Bogen "3. GAR
KPI-Bestand - Basis CapEx" ab20) der Risikopositionen
gegenüber nachhaltigkeitsberichtspflichtigen
Nicht-Finanzunternehmen taxonomiekonform. Da ein
Großteil unserer Unternehmenskunden kleine und
mittlere Unternehmen (KMU) sind, und Risikopositionen
gegenüber diesen Unternehmen zumeist nicht in den
Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden
dürfen, fällt diese Einzelkennzahl entsprechend
sowie die GAR insgesamt vergleichsweise niedrig aus. Die
Kennzahl für allgemeine Risikopositionen (allgemeine
Darlehen, gehaltene Anleihen und Aktien) wird im
Wesentlichen determiniert durch die KPI-Angaben der
jeweiligen Unternehmen zum Umweltziel 1. Nur sehr wenige
Unternehmen haben eine Analyse der
Wirtschaftstätigkeiten nach dem Umweltziel 2
vorgenommen. Die den Kennzahlen der Stadtsparkasse
Wuppertal zugrunde liegenden Unternehmensdaten stammen vom
Geschäftsjahresende 2022. Dabei handelt es sich um die
zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Berichts aktuellsten
vorliegenden Unternehmensinformationen.
Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen - Unternehmen aus Drittstaaten
Die Stadtsparkasse Wuppertal hat zum
Geschäftsjahresende 2023 36 Mio. Euro (Bogen "1.
Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis
Umsatz" Feld a40) Risikopositionen gegenüber
Nicht-Finanzunternehmen und Finanzunternehmen, die ihren
Sitz in einem Staat außerhalb der europäischen
Union haben. Allgemeine Risikopositionen gegenüber
diesen Unternehmen, zu denen neben allgemeinen Darlehen
auch von der Sparkasse direkt gehaltene
Inhaberschuldverschreibungen und Aktien gehören,
können nicht in die Berechnung der Green-Asset-Ratio
einbezogen werden. Eine Herausrechnung aus dem Nenner kann
aus regulatorischen Gründen nicht durchgeführt
werden. Dies hat einen voraussichtlich negativen Effekt auf
die GAR der Sparkasse. Es konnte festgestellt werden, dass
Unternehmen aus Drittstaaten trotz fehlender Pflicht in
Teilen umfangreiche Taxonomiekennzahlen
veröffentlichen.
Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte
Die Vermögenswerte der Stadtsparkasse Wuppertal,
welche nicht in den Zähler und den Nenner der GAR
einbezogen werden dürfen, umfassen für 2023 243
Mio. Euro (Bogen "1. Vermögenswerte für die
Berechnung der GAR - Basis Umsatz" Feld a49). Dies
entspricht ca. 2,94 % (Bogen "1. Vermögenswerte
für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz" Feld a49
geteilt durch Bogen "1. Vermögenswerte für die
Berechnung der GAR - Basis Umsatz" Feld a53) der gesamten
Aktiva. Diese Kennzahl wird im Wesentlichen determiniert
durch Risikopositionen gegenüber Zentralstaaten sowie
Einlagen bei der Zentralen Notenbank. Relevante
Handelsbuchpositionen existieren nicht (Bogen "1.
Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis
Umsatz" Feld a52).
Zentralstaaten und Supranationale Emittenten
Die Stadtsparkasse Wuppertal hat zum
Geschäftsjahresende 2023 Risikopositionen
gegenüber Zentralstaaten und supranationalen
Emittenten über 189 Mio. Euro (Bogen "1.
Vermögenswerte für die Berechnung der GAR -Basis
Umsatz" Feld a50). Dies entspricht ca. 2,28 % (Bogen "1.
Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis
Umsatz" Feld a50 geteilt durch Bogen "1.
Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis
Umsatz" Feld a53) der Gesamtaktiva. Diese Risikopositionen
dürfen nicht im Zähler und Nenner der GAR
einbezogen werden. Diese Kennzahlen werden im Wesentlichen
determiniert durch Risikopositionen gegenüber
Zentralstaaten, welche traditionell einen höheren
Anteil an der Bilanzsumme der Sparkasse ausmachen. Die
Stadtsparkasse Wuppertal hält direkt sogenannte
grüne Anleihen von staatlichen Emittenten. Es besteht
keine Möglichkeit diese möglicherweise
taxonomiekonformen Risikopositionen in die Berechnung der
Green Asset Ratio einfließen zu lassen.
Risikopositionen gegenüber Zentralbanken
Die Stadtsparkasse Wuppertal hat zum
Geschäftsjahresende 2023 Risikopositionen
gegenüber Zentralbanken über 54 Mio. Euro (Bogen
"1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR -
Basis Umsatz" Feld a51). Dies entspricht ca. 0,65 % (Bogen
"1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR -
Basis Umsatz" Feld a51 geteilt durch Bogen "1.
Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis
Umsatz" Feld a53) der Gesamtaktiva. Diese Risikopositionen
dürfen nicht im Zähler und Nenner der GAR
einbezogen werden. Bei dieser Risikoposition handelt es
sich im Wesentlichen um Einlagen bei der Deutschen
Bundesbank.
GAR-Sektorinformationen
Im Meldebogen "2. GAR-Sektorinformationen" sind alle
Risikopositionen gegenüber Nicht-Finanzunternehmen
aufzuführen, die der Pflicht zur nichtfinanziellen
Berichterstattung unterliegen. Die Auflistung der einzelnen
Vermögenswerte basiert konsolidiert auf Ebene des
vierstelligen NACE-Codes, welches dem
Nicht-Finanzunternehmen zugeordnet wurde. Eine
Berichterstattung über Finanzunternehmen erfolgt
aufgrund der regulatorischen Vorgaben nicht in diesem
Meldebogen. Die Zuordnung des NACE-Codes erfolgte dabei
nach einem Best-Effort-Ansatz anhand der Einschätzung
über die Haupttätigkeit des Unternehmens durch
die Stadtsparkasse Wuppertal. Es besteht die
Möglichkeit, dass sich die Zusammensetzung und die
jeweiligen Anteile in den kommenden Berichtsperioden
aufgrund von neuen Erkenntnissen über die
Hauptgeschäftstätigkeiten der Unternehmen oder
aufgrund von Portfolioveränderungen verändern.
Die drei bedeutendsten NACE-Codes waren dabei "M70.1
Verwaltung und Führung von Unternehmen und Betrieben"
mit 26 Mio. Euro; "C28 Maschinenbau" mit 10 Mio. Euro
sowie "A01 Landwirtschaft, Jagd und verbundene
Tätigkeiten" mit 5 Mio. Euro (siehe "Bogen 2.
GAR-Sektorinformationen - Basis CapEx). Die höchsten
taxonomiekonformen Risikopositionen für das Umweltziel
1 und auf Gesamtebene weißen die NACE-Codes M70.1 mit
1 Mio. Euro und C28 mit 1 Mio. Euro (Bogen "2.
GAR-Sektorinformationen - Basis CapEx in Spalte b) auf.
Für das Umweltziel 2 hatten nur sehr wenige
Nicht-Finanzunternehmen entsprechende Informationen
veröffentlicht. Das die Gesamtkennzahl determinierende
Umweltziel ist daher für 2023 noch das Umweltziel 1
(Klimaschutz). Ein Vergleich zwischen dem Meldebogen auf
Basis CapEx mit dem Meldebogen auf Basis Umsatz zeigt, dass
tendenziell die Quote der ökologisch nachhaltigen
Investitionsausgaben systematisch höher ist als die
Quoten der ökologisch nachhaltigen
Unternehmensumsätze. Dies könnte darauf
hindeuten, dass bei Neuinvestitionen
Nicht-Finanzunternehmen eher in neue ökologisch
nachhaltige Projekte investieren, während der
Gesamtinvestitionsbestand (alte und neue Investitionen),
welcher ursächlich für die erzielbaren
Unternehmensumsätze ist, auch noch große Anteile
von nicht ökologisch nachhaltigen Vermögenswerten
enthält.
Berichtsbogen 1. Tätigkeiten in den Bereichen Kernenergie und fossiles Gas
Dieser Berichtsbogen enthält grundsätzlich
Angaben darüber, ob berichtende Unternehmen
Wirtschaftstätigkeiten im Bereich der Kernenergie oder
des fossilen Gases nachgehen. Darunter zählen u. a.
der Bau oder Betrieb von Kraftwerken und Anlagen zur
Stromerzeugung mittels Kernkraft oder der Verfeuerung von
fossilem Gas. Dazu zählt aber auch die Finanzierung
oder das Halten von Risikopositionen in diesen
Wirtschaftstätigkeiten. Durch das Halten von
Risikopositionen in diesen Bereichen, z. B. mittels
Inhaberschuldverschreibung oder Eigenkapitalanteilen von
Unternehmen, die diesen Wirtschaftstätigkeiten
nachgehen, müssen die Angaben dieser Unternehmen auch
auf die Angaben des berichtenden Kreditinstituts
übertragen werden. Die Kreditinstitute sind damit
indirekt investiert. Der Berichtsbogen enthält sechs
Fragestellungen, die jeweils mit JA oder NEIN zu
beantworten sind. Allgemeine Darlehen an
nachhaltigkeitsberichtspflichtige Unternehmen oder
gehaltene Inhaberschuldverschreibungen sowie Aktien von
nachhaltigkeitsberichtspflichtigen Unternehmen, die in
ihrer Berichterstattung die einzelnen Fragen bejaht haben,
führen beim berichtenden Kreditinstitut damit
automatisch auch zu einer Bejahung der jeweiligen
Fragestellung, unabhängig davon wie hoch der dem
Kreditinstitut indirekt zurechenbare Anteil an der
Wirtschaftstätigkeit ist. Kreditinstitute haben
häufig größere Bestände an
verschiedenen direkt gehaltenen Fremd- und
Eigenkapitalanteilen von einer Vielzahl von Unternehmen.
Die Zahl der zuzuordnen Fremd- und Eigenkapitalanteile
erhöht sich nochmals durch indirekt gehaltene Fremd-
oder Eigenkapitalanteile mittels allgemeinen Publikums-
oder Spezialfonds. Es ist daher möglich, das
Finanzunternehmen aufgrund ihres breit diversifizierten
Anlageportfolios in diesem Berichtsbogen Fragen bejahen.
Die Stadtsparkasse Wuppertal verneint jede der sechs Fragen
aufgrund fehlender Erkenntnisse zu etwaigen Finanzierungen.
Dies ist auf die bisher fehlende IT-technische
Zuordnungsmöglichkeit sowie die grundsätzliche
Verbandsempfehlung, keine manuellen Anpassungen der
Meldebögen vorzunehmen, zurückzuführen. Eine
bessere Zuordnung dieser Risikoposition für den
kommenden Bericht wird angestrebt, woraufhin es in
zukünftigen Berichten potenziell zu einer Bejahung
eines Teils der Fragestellungen kommen kann. Für die
Ermittlung der JA-Angaben auf Basis der Unternehmensangaben
wurde auf die zuvor bereits erwähnte zentrale
Stammdatenliste zurückgegriffen. Insgesamt lässt
sich feststellen, dass für 2022 erst wenige Dutzend
Unternehmen Angaben zu diesem Meldebogen gemacht haben. Im
Wesentlichen haben Energieerzeuger bzw. Finanzunternehmen
entsprechende Angaben veröffentlicht. Aufgrund noch
fehlender quantitativer Unternehmensangaben (aus den
jeweiligen Geschäftsberichten der Unternehmen von
2022) bzgl. der restlichen Meldebögen zu den Bereichen
Kernenergie und fossiles Gas und keiner direkt von der
Stadtsparkasse Wuppertal begebenen zweckgebundenen
Finanzierung, ist für das Geschäftsjahresende
2023 keine Befüllung der restlichen quantitativen
Meldebögen zu Kernenergie und fossilem Gas
möglich. In den kommenden Berichtsperioden wird sich
die Datenlage verbessern und die einzelnen Meldebögen
können voraussichtlich mit Kennzahlen befüllt
durch die Stadtsparkasse Wuppertal veröffentlicht
werden.
Erläuterungen zu Art und Zielen der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten
Die Risikopositionen der Stadtsparkasse Wuppertal, mit
denen taxonomiefähige oder taxonomiekonforme
Wirtschaftstätigkeiten finanziert werden können,
betreffen im Wesentlichen die Kategorie 7 "Baugewerbe und
Immobilien" der in der delegierten Verordnung (EU)
2021/2139 aufgeführten Wirtschaftstätigkeiten.
Diese Risikopositionen bestehen im Wesentlichen
gegenüber privaten Haushalten und KMU. Letzte
dürfen bei der Veröffentlichung von Kennzahlen
derzeit nicht berücksichtigt werden, was sich negativ
auf die GAR insgesamt auswirkt. Allgemeine Risikopositionen
gegenüber nachhaltigkeitsberichtspflichtigen
Unternehmenskunden (z. B. allgemeine Darlehen,
Inhaberschuldverschreibungen, Aktien) determinieren weitere
wichtige Teile der GAR der Stadtsparkasse Wuppertal. Die
Art und die Ziele der taxonomiekonformen
Wirtschaftstätigkeiten werden dabei von den
Unternehmenskunden beeinflusst, da deren KPIs lediglich in
den Datenhaushalt der Sparkasse übernommen werden. Die
taxonomiekonformen Risikopositionen gegenüber privaten
Haushalten werden im Wesentlichen durch das Umweltziel 1
"Klimaschutz" determiniert. Dies liegt daran, dass es
für die allermeisten Finanzierungsvorhaben in diesem
Bereich am Wesentlichsten ist. Die taxonomiekonformen
Wirtschaftstätigkeiten, welche über die
allgemeinen Risikopositionen vom Unternehmenskunden
übernommen werden, basieren im Wesentlichen auch auf
dem Umweltziel 1. Dies liegt daran, dass die
Unternehmenskunden bei der Ermittlung der Kennzahlen
für das Geschäftsjahresende 2022 in den
allermeisten Fällen ausschließlich die
Bestimmung der Taxonomiekonformität nach Umweltziel 1
vorgenommen haben. Dies schlägt dann auch indirekt auf
die Kennzahlen der Sparkasse durch. Die anderen vier
Umweltziele werden erst in den kommenden Berichtsperioden
Einfluss auf die GAR und die weiteren Kennzahlen der
Stadtsparkasse Wuppertal nehmen.
Entwicklung der Art und der Ziele der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten im Lauf der Zeit
Für die Geschäftsjahre 2021 und 2022
veröffentlichte die Stadtsparkasse Wuppertal aufgrund
der regulatorischen Vorgaben erste einzelne
taxonomierelevante Kennzahlen. Dazu zählte eine
Taxonomiefähigkeitsquote. Diese sind jedoch nicht
vergleichbar mit der Taxonomiefähigkeitsquote aus dem
Meldebogen "3. GAR KPI-Bestand -Basis Umsatz / Basis CapEx"
vom Geschäftsjahr 2023. Die Bemessungsgrundlage
für 2023 unterscheidet sich von der der Vorjahre
erheblich. Bei den bisherigen
Taxonomiefähigkeitsquoten mussten Kreditinstitute die
Summe der taxonomiefähigen Vermögenswerte durch
die Gesamtaktiva teilen. Die Taxonomiefähigkeitsquote
für 2023 hat eine andere Bemessungsgrundlage im
Nenner. Von den Gesamtaktiva sind verschiedene Positionen
abzuziehen. Taxonomiekonformitätsquoten werden nun
erstmalig für das Geschäftsjahr 2023
veröffentlicht. Angaben über Entwicklung der Art
und der Ziele der taxonomiekonformen
Wirtschaftstätigkeiten im Lauf der Zeit können
daher erstmals sinnvoll ab dem Jahr 2025 (für
Geschäftsjahr 2024) geleistet werden.
Beschreibung der Einhaltung der Verordnung (EU) Nr. 2020/852 in der Geschäftsstrategie des Finanzunternehmens, bei den Produktgestaltungsprozessen und der Zusammenarbeit mit Kunden und Gegenparteien
Nachhaltigkeit ist ein wesentlicher Bestandteil der
Geschäftsstrategie, wie unter Kriterium 1.)
Strategische Analyse und Maßnahmen bereits
erläutert. In der Geschäftsstrategie und im
täglichen Handeln bekennt sich die Stadtsparkasse
Wuppertal zu einer nachhaltigen Geschäftspolitik und
den 17 UN-Zielen für eine nachhaltige Entwicklung. Die
Verordnung (EU) Nr. 2020/852 (EU-Umwelttaxonomie) sowie die
dazugehörigen verschiedenen delegierten Verordnungen
haben für die Stadtsparkasse Wuppertal eine sehr hohe
Bedeutung, denn die EU-Taxonomie betrifft wesentliche
Geschäftsfelder. Dazu zählen im Wesentlichen das
komplette Privatkundengeschäft, die
Kapitalmarktanlagen und ein kleiner Teil der
Unternehmenskunden. Darüber hinaus kann die
EU-Taxonomie dazu beitragen, dass Finanzströme
leichter in ökologisch nachhaltige
Wirtschaftstätigkeiten geleitet werden. Aufgrund der
Bedeutung der EU-Taxonomie ist es daher für die
Stadtsparkasse Wuppertal besonders wichtig, das Regelwerk
in der Geschäftsstrategie, bei
Produktgestaltungsprozessen und der Zusammenarbeit mit
Kunden und Gegenparteien zu beachten. Dies findet seit Ende
2023 umfassend statt. Es werden umfangreiche Anstrengungen
unternommen, die EU-Taxonomie anzuwenden.
Qualitative Angaben zur Anpassung der Handelsbestände an die Verordnung (EU) Nr. 2020/852, einschließlich der Gesamtzusammensetzung, beobachteten Trends, Ziele und Leitlinien
Die Stadtsparkasse Wuppertal hatte zum
Geschäftsjahresende keine Handelsbuchpositionen. Daher
entfällt diese Berichtsposition.
Beschränkungen: DelVO 2023/2485 (Umweltziele 1 und 2)
Am 21.11.2023 veröffentlichte die Europäische
Kommission die Delegierte Verordnung 2023/2485. Diese
erweitert die bereits definierten
Wirtschaftstätigkeiten zu den Umweltzielen 1 und 2 der
Delegierten Verordnung 2021/2139. Für das Umweltziel 1
wurden die Wirtschaftstätigkeiten 3.18. bis 3.21.
sowie 6.18. bis 6.20. neu definiert und mit technischen
Bewertungskriterien zur Bestimmung der
Taxonomiekonformität unterlegt. Für das
Umweltziel 2 wurden die Wirtschaftstätigkeiten 5.13.,
8.4., 9.3., 14.1. und 14.2. mitsamt der technischen
Bewertungskriterien ergänzt. Die Finanzunternehmen
sind dazu angehalten, zum Berichtsstichtag 31.12.2023 die
Taxonomiefähigkeit hinsichtlich der neu definierten
Wirtschaftstätigkeiten zu berichten. Hierzu wurden
zunächst zweckgebundene Vermögenswerte auf
Grundlage ihrer NACE-Code-Klassifikation identifiziert,
deren Verwendungszweck potentiell einer der neuen
Wirtschaftstätigkeiten unter den Umweltzielen 1 oder 2
entsprechen könnte. In einem zweiten Schritt wurden
die identifizierten Vermögenswerte auf
Taxonomiefähigkeit untersucht.
Im Ergebnis wurden keine Vermögenswerte
identifiziert, die entsprechend den neuen
Wirtschaftstätigkeiten der Delegierten Verordnung
2023/2485 taxonomiefähig sind.
Am 21.12.2023 hat die EU-Kommission ein FAQ zur
EU-Taxonomie bei Finanzinstituten im Entwurf
veröffentlicht. Diese werden aktuell analysiert.
Anpassungen werden, falls diese notwendig sind, in 2024
umgesetzt.
Gemäß der Delegierten Verordnung 2021/2178,
geändert durch die Delegierte Verordnung 2023/2486,
sind innerhalb der Meldebögen die
taxonomiefähigen und taxonomiekonformen
Vermögenswerte zu berichten. Diese Anforderung umfasst
bei den Finanzunternehmen die Investmentfonds im
Depot-A-Geschäft. Demzufolge ist gemäß der
Delegierten Verordnung 2021/2139 die
Taxonomiefähigkeit und -konformität unter den
Umweltzielen 1 und 2 sowie die Taxonomiefähigkeit in
Verbindung mit den neuen Wirtschaftstätigkeiten der
Delegierten Verordnungen 2023/2485 und 2023/2486 zu
berichten. Aufgrund der aktuell fehlenden Schnittstellen
zur Übermittlung von ISIN-basierten
Taxonomie-Kennzahlen, der teilweise fehlenden
Verfügbarkeit Fonds-basierter Kennzahlen sowie
Komplexität in der Erfassung wird auf die manuelle
Nacherfassung der Investmentfonds innerhalb der
Meldebögen verzichtet. Eine technische Umsetzung ist
für den Berichtsstichtag 31.12.2024 geplant, sodass
die taxonomiefähigen und taxonomiekonformen
Investmentfonds dann innerhalb der dafür vorgesehenen
Positionen innerhalb der Meldebögen berichtet werden.
2.) Ansatz / Prozessbeschreibung
Beschreiben Sie den Ansatz Ihres Unternehmens in Bezug auf die EU-Taxonomie und die Prozesse zur Ermittlung der unternehmensspezifischen Leistungsindikatoren.
[An dieser Stelle sind von den berichtspflichtigen
Unternehmen insbesondere die jeweils spezifischen
qualitativen Angaben gemäß Art. 8
EU-Taxonomie-Verordnung i.V.m. den Delegierten Rechtsakten
zu machen (z.B. Erläuterungen zur Ermittlung von
Umsatz, Investitions- und Betriebsausgaben bei
Nicht-Finanzunternehmen). Auch hierbei kann ergänzend
die Möglichkeit unter Aspekt 3.) genutzt werden,
weitere erforderliche Darstellungen hochzuladen.]
Nachhaltigkeitsberichterstattung - EU-Taxonomie Offenlegung
Erstmals zum Geschäftsjahresende 2023 ist die
Stadtsparkasse Wuppertal verpflichtet die umfangreicheren
Anforderungen aus der EU-Taxonomie, insbesondere zur
Taxonomiekonformität umzusetzen. Daraus ergeben sich
zahlreiche quantitative Berichtsanforderungen, die in den
nachfolgenden Abschnitten umfassend qualitativ beschrieben
werden. Die nach der delegierten Verordnung (EU) 2021/2178
(im Folgenden EU-Taxonomie-Verordnung) erforderliche
Veröffentlichung von zahlreichen
Taxonomie-Meldebögen kann aufgrund einer
übersichtlicheren Darstellung dem Anhang in diesem
Nachhaltigkeitsbericht entnommen werden.
Allgemeine Informationen zur Umsetzung der Taxonomieregulatorik in der Stadtsparkasse Wuppertal
Die Berichterstattung zur EU-Taxonomie basiert auf den
Finanzinformationen, die regelmäßig für das
regulatorische Meldewesen gem. Verordnung (EU) 575/2013
(CRR) und der zugehörigen Delegierten Verordnung (EU)
2021/451 (FINREP) erhoben und gemeldet werden und die die
gesamten Vermögenswerte der Stadtsparkasse Wuppertal
umfassen. Einbezogen in die Berechnungen der beiden
Hauptkennzahlen Green Asset Ratio Capex und Green Asset
Ratio Turnover werden jedoch nur spezifische
Vermögenswerte, die gemäß dem Ziel der
Finanzierung der jeweils relevantesten
Wirtschaftstätigkeit zugeordnet werden können
sowie nicht zweckgebundene Risikopositionen gegenüber
Unternehmen, die eine nichtfinanzielle Erklärung
abgeben müssen. Die Berichterstattung erfolgt
gemäß den Anforderungen aus der
EU-Taxonomie-Verordnung mit dem Bruttobuchwert der
Vermögenswerte, der verringert um die gebildeten
Wertberichtigungen die Summe der Gesamtaktiva im Sinne der
EU-Taxonomie der Sparkasse ergibt. Auf Grund der
diesjährigen erstmaligen Veröffentlichung der
Taxonomiekonformität (für
Geschäftsjahresende 2023) können keine
Vergleichsangaben veröffentlicht werden. Für die
Identifikation von nach EU-Taxonomie nachhaltiger
Wirtschaftstätigkeiten von Finanz- und
Nichtfinanzunternehmen werden eine Vielzahl von bisher
nicht vorliegenden Informationen benötigt. Die Analyse
der Vermögenswerte der Stadtsparkasse Wuppertal
erfordert neben allgemein veröffentlichten
Informationen zu den nachhaltigen
Wirtschaftstätigkeiten von Kreditnehmern und
Gegenparteien weitere von diesen Kreditnehmern
bereitzustellenden Informationen. Aufgrund der Neuartigkeit
der Datenanforderung und der Kategorisierung von
Risikopositionen anhand ihrer ökologischen
Nachhaltigkeit hat die Stadtsparkasse Wuppertal
umfangreiche Anstrengungen hinsichtlich Datenerhebung und
-erfassung, insbesondere Datennacherfassungen bei
Bestandspositionen, durchgeführt. Anpassungen
relevanter Kreditprozesse und der IT-Infrastruktur sowie
der Mitarbeiterweiterbildung wurden unternommen, um
insbesondere im Neugeschäft EU-Taxonomie relevante
Informationen unmittelbar im Kreditprozess zu erheben und
technisch zu erfassen. Trotz der Bemühungen war die
Datenerhebung für die Berichterstattung über
EU-taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten
beschränkt, insbesondere da zum Berichtszeitpunkt
keine veröffentlichten Berichte über Kennzahlen
zur Taxonomiekonformität von Finanzunternehmen
vorlagen und die erhobenen Daten für
Nichtfinanzunternehmen regelmäßig auf deren
Berichterstattung aus dem Jahr 2022 basiert. Darüber
hinaus ist eine Berichterstattung über die Eignung in
Frage kommender Vermögenswerte und finanzierter
Wirtschaftstätigkeiten für die vier
zusätzlichen Umweltziele, die neuen
Wirtschaftstätigkeiten aus dem
Sustainable-Finance-Paket und der
Wirtschaftstätigkeiten mit Bezug zu Kernenergie und
fossiles Gas auf Grund mangelnder Verfügbarkeit der
Daten und nicht vollumfänglicher IT-technischer
Unterstützung beschränkt. Details zu den
Beschränkungen finden sich am Ende dieses Kapitels
unter "Beschränkungen". Die Beschränkungen in der
Verfügbarkeit der Daten zur Einwertung
EU-taxonomiekonformer Vermögenswerte führt zu
einer konservativen Ableitung der Taxonomiekennzahlen,
insbesondere der beiden Green Asset Ratios. Die Zuordnung
zu den einzelnen Positionen der
EU-Taxonomie-Meldebögen erfolgt auf Basis des
Bruttobuchwertes und unter Berücksichtigung weiterer
Kennzeichen wie Kontrahentengruppe und Wirtschaftssektor in
Übereinstimmung mit dem Ausweis in der FINREP-Meldung.
Die relevante Wirtschaftstätigkeit zur Ableitung der
Taxonomiefähigkeit erfolgt regelmäßig
über Kennzeichen zum Verwendungszweck und der
Kundensystematik, die die Sparkassenorganisation basierend
auf der Wirtschaftszweigzuordnung (NACE - Statistische
Systematik der Wirtschaftszweige in der Europäischen
Union) implementiert hat. Kennzeichen der
berichtspflichtigen Unternehmen ergänzen die Ableitung
taxonomiefähiger Risikopositionen.
3.) Anhänge
Ergänzende unternehmensspezifische Angaben und/oder
weitere Darstellungen finden Sie im Anhang am Ende dieses
Dokuments.
Kriterien 14-20 zu GESELLSCHAFT
Kriterien 14-16 zu ARBEITNEHMERBELANGEN
14. Arbeitnehmerrechte
Das Unternehmen berichtet, wie es national und international anerkannte Standards zu Arbeitnehmerrechten einhält sowie die Beteiligung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Unternehmen und am Nachhaltigkeitsmanagement des Unternehmens fördert, welche Ziele es sich hierbei setzt, welche Ergebnisse bisher erzielt wurden und wo es Risiken sieht.
Als öffentlich-rechtliche Arbeitgeberin, die
ausschließlich national tätig ist, unterliegen
wir dem TVöD Sparkassen, in dem Gehalt, Arbeitszeiten
und weitere Arbeitsbedingungen geregelt sind. Die
gesetzlichen Mitbestimmungs-, Mitwirkungs- und
Informationsrechte der Mitarbeitenden werden durch den
Personalrat gesichert. Die Zielsetzung der Dienststelle und
der Arbeitnehmervertretung ist eine vollumfängliche
Berücksichtigung der Arbeitnehmerrechte. Die Rechte
unserer in der Dienststelle vertretenen Gewerkschaft ver.di
werden durch die Mitglieder gewahrt und vertreten.
Unsere Sparkasse soll eine attraktive Arbeitgeberin in
der Region bleiben. Aus diesem Grund haben wir in unserer
Geschäftsstrategie 2024 ein Handlungsfeld
"Mitarbeitende" definiert, das sich in die Themen
"attraktive Arbeitsplätze" und "erfolgreiche
Mitarbeitende" unterteilt. Alle Maßnahmen zur
Sicherstellung der Arbeitnehmerbelange leiten sich daraus
ab. Aus diesem Grund existiert kein gesondertes Konzept.
Die Geschäftsstrategie und Vision unserer Sparkasse
legt der Vorstand fest. Eine Überarbeitung erfolgt
alle drei Jahre. Dieser
Strategieüberprüfungsprozess sieht vor, die
strategische Relevanz aller Handlungsfelder zu prüfen,
zu konkretisieren oder auch zu verändern. Im Jahr 2022
wurde die Geschäftsstrategie aktualisiert. Auch die
Teilstrategien, wie zum Beispiel die Personalstrategie,
wurden aktualisiert.
In unserer Sparkasse gibt es verschiedene Gremien, wie
z. B. den Sicherheitsausschuss, den Arbeitsschutzausschuss
und den Arbeitskreis Gesundheit. Aufgabe dieser Gremien ist
es, über die Einhaltung rechtlicher Standards hinaus
gute Arbeitsbedingungen zu schaffen und zu erhalten.
Darunter verstehen wir, die gesetzlichen Anforderungen in
den Bereichen Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und
Arbeitssicherheit mindestens zu erfüllen. Durch
Arbeitsplatzbegehungen vor Ort, die unsere Fachkraft
für Arbeitssicherheit mit unserem Betriebsarzt
durchführt, stellen wir sicher, dass diese eingehalten
und bei Bedarf auch übererfüllt werden. So
gelingt es uns, individuelle Wünsche z. B. nach
Headsets, höhenverstellbaren Schreibtischen etc. zum
Teil möglich zu machen. Zwischen den Gremien findet
ein wirksamer Austausch statt.
Alle unsere Mitarbeitenden können im Rahmen einer
regelmäßigen Mitarbeitendenbefragung
Rückmeldungen zu ihrer Zufriedenheit geben sowie
Veränderungsvorschläge machen. Aus der
Mitarbeitendenbefragung haben wir die
"Weiterempfehlungsquote Arbeitgeber" als strategische
Kennzahl definiert:
| Ziel-Wert | Ist-Wert per 31.12. | |
| 2019 | 4,0 | 3,7 |
| 2020 | 4,0 | 3,4 |
| 2021 | 4,0 | 3,6 |
| 2022 | 4,0 | 3,05 |
| 2023 | 4,0 | 3,12 |
Die Befragungsergebnisse lassen sich nur bedingt mit den
Vorjahren vergleichen, da die Teilnehmendenzahl geringer
ausgefallen ist und die Befragung nicht im
Gesamtbefragungsbogen eingebettet war, sondern
losgelöst gestellt wurde. Das Ergebnis unterstreicht
einmal mehr unser Vorgehen, alle Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter im Rahmen eines in 2022 geschehenen
Kulturentwicklungsprozesses "Innovation, gesunde und
kompetente Mitarbeitende sind unsere Zukunft" in Form von
Workshops aktiv einzubinden und mit Ihnen gemeinsam zu
erarbeiten, welche Maßnahmen zu einem besseren
Befinden während der Arbeit führen und dazu
beitragen, eine Arbeitsumgebung zu schaffen, in der
Kompetenzentwicklung ermöglicht wird. Darüber
hinaus ermöglichen wir es unseren Mitarbeitenden durch
Mitarbeitendenwerkstätten, aktiv an Verbesserungen
mitzuwirken, und erhöhen so ihre
Einflussmöglichkeiten. Aufgrund einer
Mitarbeitendenbefragung in 2022 wurde ein
Kulturentwicklungsprozess angestoßen, der weiterhin
anhält. So wurde u. a. eine Taskforce gegründet,
in der der Vorstand, einige Führungskräfte und
engagierte Mitarbeitende mitwirken. Das unterstreicht unser
Ziel, alle Mitarbeitenden aktiv einzubinden und mit ihnen
gemeinsam zu erarbeiten, welche Maßnahmen zu einem
besseren Befinden während der Arbeit führen und
dazu beitragen, eine Arbeitsumgebung zu schaffen, in der
Kompetenzentwicklung ermöglicht wird. Darüber
hinaus ermöglichen wir es unseren Mitarbeitenden durch
Mitarbeitendenwerkstätten, aktiv an Verbesserungen
mitzuwirken, und erhöhen so ihre
Einflussmöglichkeiten. Wir fördern
ausdrücklich und aktiv das ehrenamtliche Engagement
der Beschäftigten.
In 2023 mussten alle Mitarbeitenden eine
Grundlagenschulung zum Thema Nachhaltigkeit absolvieren,
die regelmäßig zu wiederholen sein wird. Mit
dieser Vorgehensweise halten wir das Thema Nachhaltigkeit
bei allen Mitarbeitenden regelmäßig aktuell. Aus
unserer Geschäftstätigkeit und unseren
Geschäftsbeziehungen, Produkten oder Dienstleistungen
gehen keine wesentlichen Risiken in Bezug auf die
Arbeitnehmerrechte hervor. Ein gesondertes Konzept zur
Verhinderung von Arbeitnehmerrechtsverletzungen sowie eine
dazugehörige Risikoanalyse existieren derzeit nicht.
Eine Umsetzung ist nicht angedacht, da wir aufgrund der
umfangreichen soeben beschriebenen Maßnahmen keine
Notwendigkeit dafür erkennen.
Im Bereich der Ausbildung wird seit 2018 in
Zusammenarbeit mit der IHK ein digitaler Ausbildungsplan
für unsere Auszubildenden umgesetzt. Unsere
Auszubildenden profitieren von digitalen Lern- und
Prüfungsangeboten wie PrüfungsTV und
innerbetrieblichen Unterrichtsreihen sowie individuellen
Nachhilfeangeboten. Eine systematische Risikoanalyse
existiert nicht und ist zudem nicht angedacht. Durch die
Beachtung der geltenden Arbeitsschutzgesetze sehen wir
keine Risiken, die die Arbeitnehmerrechte
einschränken. Die Anwendung des TVöD Sparkassen
stärkt die Arbeitnehmerrechte und -belange zudem weit
über die Gesetzeslage hinaus.
15. Chancengerechtigkeit
Das Unternehmen legt offen, wie es national und international Prozesse implementiert und welche Ziele es hat, um Chancengerechtigkeit und Vielfalt (Diversity), Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, Mitbestimmung, Integration von Migranten und Menschen mit Behinderung, angemessene Bezahlung sowie Vereinbarung von Familie und Beruf zu fördern, und wie es diese umsetzt.
Die Erfüllung des Allgemeinen
Gleichbehandlungsgesetzes ist für uns
selbstverständlich, genauso wie die
Berücksichtigung des Landesgleichstellungsgesetzes
NRW, das Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und
Männern. Darüber hinaus wurde im Mai 2022 die
"Charta der Vielfalt" unterschrieben. Maßnahmen zur
Gleichstellung von Frauen und Männern, zur
Vereinbarkeit von Beruf und Familie und zum Abbau der
Unterrepräsentanz von Frauen sind in unserem
Gleichstellungsplan aufgeführt. In unserem Unternehmen
arbeiten Menschen mit und ohne Behinderung sowie mit
unterschiedlicher ethnischer Herkunft und religiöser
Zugehörigkeit. Zudem sind alle Altersgruppen in der
Belegschaft vertreten. In 2022 haben wir begonnen, bewusst
das Thema Diversität in den Fokus zu nehmen. Aktuell
haben wir Ende 2023 unsere Antragsstrecke für Spenden
und Sponsoring um die Auswahlmöglichkeit 'divers'
erweitert.
Wie im Öffentlichen Dienst üblich, beachten
wir in besonderem Maße die Chancengerechtigkeit.
Kontrollorgane hierfür sind insbesondere der
Personalrat, die Schwerbehindertenvertretung, die
Gleichstellungsbeauftragte und die Jugend- und
Auszubildendenvertretung. In das Handlungsfeld
"Mitarbeitende" unserer Geschäftsstrategie 2024 sind
Aspekte zur Chancengerechtigkeit integriert. Alle
Maßnahmen zur Sicherstellung der Einhaltung der
Chancengerechtigkeit leiten sich daraus ab. Aus diesem
Grund existiert kein gesondertes Konzept. Die Schaffung von
Ausbildungsplätzen in angemessener und kontinuierlich
gleichbleibender Anzahl ist für uns Normalität.
Aktuell bieten wir neben den vorhandenen Berufsbildern
Bankkaufleute und Kaufleute zum Dialogmarketing seit 2023
auch das Berufsbild Kaufleute zum
Digitalisierungsmanagement und eine Fachpraktikerausbildung
Büromanagement an. Jedes Jahr können so
ungefähr 50 Ausbildungsplätze angeboten werden.
Die Beschäftigungsquote für schwerbehinderte
Mitarbeitende wurde 2023 (wie in den Vorjahren)
übertroffen. Um die Chancengleichheit für
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Behinderung oder
chronischer Erkrankung zu verbessern, wurde zwischen
Vorstand, Personalrat und Schwerbehindertenvertretung eine
Inklusionsvereinbarung abgeschlossen. Neben den gesetzlich
verankerten Nachteilsausgleichen wurden hier sowohl die
Zielgruppe als auch die freiwilligen Leistungen
ausgeweitet. Zudem haben wir im Außenverhältnis
unsere Zielvereinbarung "Barrierefreie
Finanzdienstleistungen" um weitere fünf Jahre
verlängert und uns somit erneut zur Umsetzung der
Barrierefreiheit und des Inklusionsgedankens verpflichtet.
Eine Verknüpfung zur Inklusionsvereinbarung wurde
implementiert. Beide Vereinbarungen ergeben ein
allumfassendes Gesamtpaket. Um diesem Aspekt eine effektive
Außenwirkung zu geben, hat sich die Stadtsparkasse
Wuppertal um den städtischen Inklusionspreis beworben.
Damit stehen wir klar im Gegensatz zu den allgemeinen
Bestrebungen anderer vergleichbarer Arbeitgeber des
Finanzsektors (Abbau Engagement im Bereich Ausbildung und
Inklusion). Die Gesundheit unserer Mitarbeitenden ist
fester Bestandteil unserer Unternehmenskultur.
Körperliche, seelische und soziale sowie mentale
Anforderungen werden möglichst so gestaltet, dass ein
Einklang von Leistungsanforderungen und
Leistungserfüllung entsteht. Mit der Einführung
eines ganzheitlichen Gesundheitsmanagements im Jahr 2007
werden bestehende und neue Maßnahmen zur Erhaltung
und Förderung der Gesundheit aller Mitarbeitenden
gebündelt. Seit 2010 besteht eine
Grundsatzerklärung zum Gesundheitsmanagement. Diese
wurde im Jahr 2021 erneut bestätigt. Dazu hat im Jahr
2021 eine Mitarbeitendenbefragung stattgefunden, um
Gründe für positives oder negatives
Beanspruchungserleben aufzudecken und anschließend an
Verbesserungen zu arbeiten. Die Befragungsergebnisse
ermöglichen die Aktualisierung unserer Beurteilung
psychischer Belastungen. Im Umgang mit den Ergebnissen
finden intensive und umfangreiche Workshops mit allen
Filialen und Abteilungen statt, um Verbesserungsideen in
die Umsetzung zu bringen. Die Workshops werden
professionell durch externe Expertise begleitet.
In 2023 haben wir begonnen, die ermittelten
Maßnahmen in unserer Sparkasse umzusetzen. Um dem
Thema eine stärkere Bedeutung zu geben, wurde eine
neue Mitarbeiterin mit entsprechender fachlicher Vorbildung
eingestellt, um uns diese Expertise dauerhaft zu sichern.
Das betriebliche Gesundheitsmanagement setzt über das
gesamte Jahr 2023 durch verschiedene Veranstaltungen und
Workshops Themenschwerpunkte. In den Themenfindungsprozess
wurden alle Mitarbeitenden eingebunden. Die Zusammenarbeit
mit einer Krankenkasse wurde neu aufgestellt und
intensiviert. Für uns ist die Gesundheit unserer
Mitarbeitenden DIE Voraussetzung für
Leistungsfähigkeit, Leistungsbereitschaft und ein
erfolgreiches und erfülltes Berufs- und Privatleben.
Mit der konsequenten und nachhaltigen Umsetzung des
Gesundheitsmanagements bleibt unsere Sparkasse ein nicht
nur wirtschaftlich gesundes Unternehmen. Um der
gesellschaftlich wachsenden Gewaltbereitschaft
entgegenzuwirken, haben wir uns zudem intensiv mit
Gewaltprävention beschäftigt. Seit Anfang
November sind wir als erstes Kreditinstitut in NRW dem
NRW-Präventionsnetzwerk #sicherimDienst beigetreten.
Auf Grundlage der geltenden tariflichen Bestimmungen des
TVöD ist die Entgeltgruppe einzig an
Tätigkeitsmerkmale geknüpft und wird durch diese
bestimmt. So ist sichergestellt, dass sowohl das
Benachteiligungsverbot als auch das Entgeltgleichheitsgebot
hinsichtlich der tariflichen Vergütung eingehalten
werden. Als ein Entwicklungsfeld im Bereich der
Gleichstellung sehen wir die Förderung von Frauen in
Führungspositionen. 63,5 % unserer Beschäftigten
sind Frauen. Ihr Anteil in der ersten und zweiten
Führungsebene liegt aktuell bei 17,4% [SJ1] (Vorjahr
18,2 %). Seit dem Jahr 2017 nehmen wir
regelmäßig am Cross-Mentoring-Programm des RSGV
teil, das die zielgerichtete Karriereplanung von Frauen in
Führungspositionen verfolgt. Hierdurch erhoffen wir
uns einen steigenden Anteil von Frauen in
Führungspositionen. Das Programm wird in 2024
fortgesetzt.
Die Vereinbarkeit von Privatleben und Beruf ist bei uns
fest verankert. Seit 2016 sind wir durch das "audit
berufundfamilie" zertifiziert. In 2022 haben wir eine
weitere Rezertifizierung abgeschlossen, durch die das
Zertifikat für weitere drei Jahre bestätigt
wurde. Es bestehen bereits viele Maßnahmen, um die
Vereinbarkeit von Familie, Freizeit und Beruf zu
ermöglichen. Dazu zählen z. B.:
| ― |
Flexible Arbeitszeitmodelle |
| ― |
Mobiles Arbeiten |
| ― |
Familienservice |
| ― |
Betriebseigene Kinderbetreuung für U3-Kinder |
Darüber hinaus entwickeln wir hierfür stetig
neue Maßnahmen und passen die bestehenden an. Ein
vielfältiges Angebot ist ein wichtiger Beitrag
für hoch qualifizierte, engagierte und motivierte
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. So können
Mitarbeitende beispielsweise flexibel mit ihrem
Arbeitszeitkonto agieren und Freizeittage kaufen. Auch
haben wir Anfang Dezember eine arbeitgeberfinanzierte
betriebliche Krankenzusatzversicherung eingeführt. Die
Mitarbeitenden haben die Möglichkeit, eine
Grundleistung zu erweitern und/oder weitere
Familienangehörige mitzuversichern.
Eine systematische Risikoanalyse für das Kriterium
"Chancengleichheit" existiert nicht, da wir bisher
hierfür keinen Bedarf gesehen haben. Dies wird
fortlaufend von uns hinterfragt. Ebenso werden wir im
Rahmen der Wesentlichkeitsanalyse 2024 prüfen, wie
konkrete Ziele für die Zukunft formuliert werden
können.
[SJ1]Fehler korrigiert aus 2022
16. Qualifizierung
Das Unternehmen legt offen, welche Ziele es gesetzt und welche Maßnahmen es ergriffen hat, um die Beschäftigungsfähigkeit, d. h. die Fähigkeit zur Teilhabe an der Arbeits- und Berufswelt aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, zu fördern und im Hinblick auf die demografische Entwicklung anzupassen, und wo es Risiken sieht.
Insbesondere in der Personalstrategie werden die Ziele
und Maßnahmen benannt, die uns darin
unterstützen, die Beschäftigungsfähigkeit
unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sicherzustellen.
Die Entwicklung unserer Personalstrategie 2024 leitet sich
aus der Geschäftsstrategie 2024 der Stadtsparkasse
Wuppertal ab. Sie dient dazu, durch modernes und
nachhaltiges Personalmanagement eine gute Entwicklung
unserer Mitarbeitenden und richtige personalwirtschaftliche
Maßnahmen im Sinne der Geschäftsstrategie
umzusetzen. Dabei handelt es sich um eine dauerhafte und
fortlaufende Zielsetzung, die nicht endet. Innovation sowie
gesunde und kompetente Mitarbeitende sind unsere Zukunft.
Unsere Mitarbeitenden sind der Schlüssel zum Erfolg
und das Gesicht unserer Sparkasse. Der Auftrag, unsere
Kunden zu versorgen, ist eine Aufgabe im Team, zu der jeder
einzelne Mitarbeitende unseres Hauses einen Beitrag
leistet. Deshalb will unsere Sparkasse passende
Mitarbeitende gewinnen und die individuellen Kompetenzen
jedes Einzelnen erkennen sowie funktionsbezogen entwickeln.
Durch eine gesunde Arbeitswelt soll die
Leistungsfähigkeit gesteigert und die Wirksamkeit
unserer Zusammenarbeit kontinuierlich verbessert werden.
Dabei messen wir unseren Führungskräften eine
Schlüsselrolle bei, denn sie vermitteln allen
Mitarbeitenden den Sinn und Zweck ihres Handelns. Ein
gemeinsam getragenes Verständnis innerhalb der
Führungskräfte über die Ziele der Strategie
steht dabei genauso im Mittelpunkt wie die Übersetzung
in unser tägliches Handeln. Denn nur, wenn unsere
Mitarbeitenden den Sinn und Zweck ihrer Arbeit erkennen und
sich mit den Zielen unserer Sparkasse identifizieren und
ihre Arbeit folglich gerne und gut machen, sind sie
erfolgreich. In den "Corona"-Jahren 2020 bis 2022 haben wir
sämtliche Formate digitalisiert, sodass viele
bestehende Weiterbildungen so gut wie möglich
fortgeführt werden konnten. Die Einführung von
Skype for Business für alle Mitarbeitenden ging damit
einher. Die Arbeitsweise digitalisiert sich zunehmend.
In 2023 konnten wir neben dem digitalen Format auch
wieder, je nach Passung, Präsenztermine anbieten. Wir
als Sparkasse schützen und fördern aktiv die
Gesundheit unserer Beschäftigten (s. Kriterium 15
"Chancengerechtigkeit"). Dazu bieten wir vielfältige
gesundheitsfördernde Angebote an, wie z. B.:
| ― |
Beratungsangebote bei psychosomatischen Belastungen und Erkrankungen |
| ― |
Impfaktionen |
| ― |
Gesundheitstipps und Kooperationsangebote mit lokalen Gesundheitsanbietern auf der explizit dafür eingerichteten Plattform "machtfit", |
| ― |
Sportangebote der Betriebssportgemeinschaft in insgesamt 20 unterschiedlichen Sparten, |
| ― |
Kostenlose Augenuntersuchungen für Bildschirmarbeitsplatzbrillen, deren Finanzierung die Sparkasse trägt, |
| ― |
Beratungsservice, der allen Beschäftigten bei beruflichen oder privaten Problemen zur Verfügung steht (z. B. Pflegebedürftigkeit in der Familie), |
| ― |
Angebot eines vielfältigen, gesunden Mittagessens in der Kantine, bezuschusst durch die Arbeitgeberin. |
Darüber hinaus schaffen Regelungen zur
Wiedereingliederung von Langzeitkranken, zum Umgang mit
Suchterkrankungen und zur Überfallprävention und
-nachsorge weitere wichtige Rahmenbedingungen für die
Gesundheit unserer Beschäftigten. Bei allen unseren
Qualifizierungsmaßnahmen lassen wir uns nicht von den
quantitativen Zahlen lenken - die Qualität steht klar
im Vordergrund.
Eine systematische Risikoanalyse existiert bislang
nicht, da wir bisher hierfür keinen Bedarf gesehen
haben. Dies wird fortlaufend von uns hinterfragt. Einzelne
Risiken, wie z. B. die Herausforderung einer notwendigen
Qualifizierung unserer Mitarbeitenden aufgrund steigender
regulatorischer Anforderungen in unserem Geschäftsfeld
sowie den drohenden Fachkräftemangel, haben wir
erkannt. Wir begegnen diesen Risiken durch
regelmäßige Schulungen und Seminare der
Beschäftigten, um sie in die Lage zu versetzen, ihre
jeweiligen Tätigkeiten mit dem erforderlichen
Fachwissen durchzuführen. Wir haben persönliche
Kompetenzen definiert, die unsere Mitarbeitenden brauchen,
um ihre Beschäftigungsfähigkeit sicherzustellen.
Neben den Kompetenzen wurde die Gestaltung einer gesunden
Arbeitswelt in unsere strategischen Ziele integriert. Die
strategische Ausrichtung macht sich in den Kennzahlen
bemerkbar, die wir seit 2019 reporten. Die Kennzahlen
werden dynamisch angepasst.
Die genannten Aspekte sind auch in unserer
Geschäfts- und Personalstrategie 2024 verankert. Die
bestehenden Strategien wurden zuletzt Ende 2021
weiterentwickelt. Die Zielerreichung lässt sich
dynamisch anhand der genannten Kennzahlen ablesen.
Leistungsindikatoren zu den Kriterien 14 bis 16
Leistungsindikator GRI SRS-403-9:
Arbeitsbedingte Verletzungen
Die berichtende Organisation muss folgende
Informationen offenlegen:
a. Für alle Angestellten:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle
aufgrund arbeitsbedingter Verletzungen;
ii. Anzahl und Rate arbeitsbedingter Verletzungen
mit schweren Folgen (mit Ausnahme von
Todesfällen);
iii. Anzahl und Rate der dokumentierbaren
arbeitsbedingten Verletzungen;
iv. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter
Verletzungen;
v. Anzahl der gearbeiteten Stunden.
b. Für alle Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle
aufgrund arbeitsbedingter Verletzungen;
ii. Anzahl und Rate arbeitsbedingter Verletzungen
mit schweren Folgen (mit Ausnahme von
Todesfällen);
iii. Anzahl und Rate der dokumentierbaren
arbeitsbedingten Verletzungen;
iv. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter
Verletzungen;
v. Anzahl der gearbeiteten Stunden.
Die Punkte c-g des Indikators SRS 403-9 können Sie entsprechend GRI entnehmen und an dieser Stelle freiwillig berichten.
Leistungsindikator GRI SRS-403-10:
Arbeitsbedingte Erkrankungen
Die berichtende Organisation muss folgende
Informationen offenlegen:
a. Für alle Angestellten:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle
aufgrund arbeitsbedingter Erkrankungen;
ii. Anzahl der dokumentierbaren arbeitsbedingten
Erkrankungen;
iii. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter
Erkrankungen;
b. Für alle Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden:
i. Anzahl der Todesfälle aufgrund
arbeitsbedingter Erkrankungen;
ii. Anzahl der dokumentierbaren arbeitsbedingten
Erkrankungen;
iii. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter
Erkrankungen.
Die Punkte c-e des Indikators SRS 403-10 können Sie entsprechend GRI entnehmen und an dieser Stelle freiwillig berichten.
In 2023 wurde insgesamt ein Wege- und Arbeitsunfall
gemeldet. Die Gesundheitsquote liegt zum 31.12.2023 bei
90,12 %. Im Berichtsjahr gab es keine arbeitsbedingten
Todesfälle. Kenntnisse über arbeitsbedingte
Erkrankungen unserer Mitarbeitenden haben wir nicht. Im
Jahr 2020 wurde die Dokumentation der
Erste-Hilfe-Leistungen (Meldeblock) nach den Regeln der
Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV)
zentralisiert. Somit können wir erstmalig und ab
sofort fortlaufend über die Anzahl berichten. Im
Zeitraum vom 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2023 gab es 53
Meldungen.
Leistungsindikator GRI SRS-403-4:
Mitarbeiterbeteiligung zu Arbeitssicherheit und
Gesundheitsschutz
Die berichtende Organisation muss für
Angestellte, und Mitarbeiter, die keine Angestellten sind,
deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der
Organisation kontrolliert werden, folgende Informationen
offenlegen:
a. Eine Beschreibung der Verfahren zur Mitarbeiterbeteiligung und Konsultation bei der Entwicklung, Umsetzung und Leistungsbewertung des Managementsystems für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz und zur Bereitstellung des Zugriffs auf sowie zur Kommunikation von relevanten Informationen zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gegenüber den Mitarbeitern.
b. Wenn es formelle Arbeitgeber-Mitarbeiter-Ausschüsse für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gibt, eine Beschreibung ihrer Zuständigkeiten, der Häufigkeit der Treffen, der Entscheidungsgewalt und, ob und gegebenenfalls warum Mitarbeiter in diesen Ausschüssen nicht vertreten sind.
ie Stadtsparkasse Wuppertal regelt diverse Gesundheits-
und Sicherheitsthemen über das gesetzliche und
tarifrechtliche Maß hinaus in verschiedenen
Dienstvereinbarungen, wie z. B.:
| ― |
Dienstvereinbarung Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) |
| ― |
Inklusionsvereinbarung |
| ― |
Dienstvereinbarung Variable Arbeitszeit |
| ― |
Dienstvereinbarung Flexibilität der Arbeitszeit, |
| ― |
Dienstvereinbarung gegen den Suchtmittelmissbrauch |
| ― |
Dienstvereinbarung zum mobilen Arbeiten |
| ― |
Vereinbarung zur Betreuung Überfallbetroffener |
| ― |
Grundsatzerklärung zum Gesundheitsmanagement der Stadtsparkasse Wuppertal |
| ― |
Vereinbarung zur Unterstützung bei psychischen Belastungssituationen |
| ― |
Übertragung von Unternehmerpflichten |
Im Bereich Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit (ASA)
werden die nötigen Regelungen über den
Arbeitsschutzausschuss beschlossen, an dem ebenfalls die
Arbeitnehmervertretung und die Schwerbehindertenvertretung
beteiligt sind. Die Sitzungen finden einmal im Quartal
statt. Der ASA übernimmt eine überwiegend
koordinierende Aufgabe. Wir beschäftigen sowohl einen
eigenen Betriebsarzt als auch eine Fachkraft für
Arbeitssicherheit. Diese führen an allen Standorten
regelmäßige Vor-Ort-Begehungen durch. Wie im
Arbeitssicherheitsgesetz vorgeschrieben, finden hierzu
regelmäßig Sitzungen statt. Für die
(mobile) ergonomische Arbeitsplatzgestaltung steht unseren
Mitarbeitenden ein Erklärvideo zur Verfügung. Der
Arbeitskreis Gesundheit unter Beteiligung der
Arbeitnehmervertretung und der Schwerbehindertenvertretung
koordiniert alle Maßnahmen. Die Personalressourcen im
Betrieblichen Gesundheitsmanagement werden dynamisch
ausgebaut. Dadurch möchten wir die Partizipation
unserer Mitarbeitenden erhöhen (z. B. Implementierung
von Gesundheitsbotschaftern).
Leistungsindikator GRI SRS-404-1 (siehe
G4-LA9): Stundenzahl der Aus- und Weiterbildungen
Die berichtende Organisation muss folgende
Informationen offenlegen:
a. durchschnittliche Stundenzahl, die die Angestellten einer Organisation während des Berichtszeitraums für die Aus- und Weiterbildung aufgewendet haben, aufgeschlüsselt nach:
i. Geschlecht;
ii. Angestelltenkategorie.
Die folgende Tabelle zeigt die durchschnittliche
jährliche Stundenzahl für Aus- und Weiterbildung:
| 2019 | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 | |
| Auszubildende (weiblich) | ca. 312 Stunden | ca. 358 Stunden | ca. 406 Stunden | ca. 289 Stunden | ca. 263 |
| Auszubildende (männlich) | ca. 364 Stunden | ca. 309 Stunden | ca. 425 Stunden | ca. 278 Stunden | ca. 282 |
| Mitarbeitende (weiblich) | ca. 11,5 Stunden | ca. 5 Stunden | ca. 8,5 Stunden | ca. 10,5 Stunden | ca. 8 |
| Mitarbeitende (männlich) | ca. 18,5 Stunden | ca. 6,5 Stunden | ca. 10,5 Stunden | ca. 17 Stunden | ca. 10 |
Um die Kompetenzen unserer Mitarbeitenden zu
fördern, konnten wir im Zeitraum vom 1. Oktober 2022
bis 30. September 2023 einen starken Anstieg im Vergleich
zum Vorjahr auf 711 Seminarangeboten und Coachings
verzeichnen, die von unseren Mitarbeitenden in Anspruch
genommen wurden. Dies ist auf den Einsatz von 4 Coaches im
Rahmen der Veränderung der Filialstruktur und viele
Onboardingschulungen begleitend zu den Neueinstellungen
zurückzuführen.
Die Übernahmequote unserer Auszubildenden liegt
2023 bei 94,6 %. Von 37 Auszubildenden haben 35
Auszubildende ein Übernahmeangebot erhalten.
Zum Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit unserer
Mitarbeitenden wurden in der Zeit vom 31. Dezember 2022 bis
zum 31. Dezember 2023 insgesamt 165 schriftliche
Beurteilungen durchgeführt. Bei einer Zielgruppe von
allen Mitarbeitenden bis 55 Jahre und ohne Auszubildende
(diese erhalten alle drei Monate von ihrer Einsatzstelle
eine Beurteilung) entspricht dies einer Quote von 23,0 %.
Durch eine regelmäßige Unterweisung unserer
Mitarbeitenden stellen wir den Wissenstransfer zu folgenden
Themen sicher:
| ― |
Inhalte der Unfallverhütungsvorschrift (UVV) Kassen sowie des Notfallhandbuches nach MaRisk sowie weiterer Kontrollvorschriften |
| ― |
Inhalte der Dienstanweisung und der UVV "Grundsätze der Prävention" sowie Inhalte der Richtlinien Bildschirmarbeitsplätze, Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz, Geldwäschegesetz, Datenschutz und Informationssicherheit |
Die Mitarbeitenden müssen durch Unterschrift die
Teilnahme an den Unterweisungen dokumentieren. Die
Innenrevision prüft die Vollständigkeit in den
Einheiten individuell.
Leistungsindikator GRI SRS-405-1:
Diversität
Die berichtende Organisation muss folgende
Informationen offenlegen:
a. Prozentsatz der Personen in den Kontrollorganen einer Organisation in jeder der folgenden Diversitätskategorien:
i. Geschlecht;
ii. Altersgruppe: unter 30 Jahre alt, 30-50 Jahre
alt, über 50 Jahre alt;
iii. Gegebenenfalls andere
Diversitätsindikatoren (wie z. B. Minderheiten oder
schutzbedürftige Gruppen).
b. Prozentsatz der Angestellten pro Angestelltenkategorie in jeder der folgenden Diversitätskategorien:
i. Geschlecht;
ii. Altersgruppe: unter 30 Jahre alt, 30-50 Jahre
alt, über 50 Jahre alt;
iii. Gegebenenfalls andere
Diversitätsindikatoren (wie z. B. Minderheiten oder
schutzbedürftige Gruppen).
Die Größe und Zusammensetzung des
Verwaltungsrates ist landesrechtlich vorgegeben.
Gemäß § 10 Abs. 2 SpkG NW setzt sich der
Verwaltungsrat aus dem vorsitzenden Mitglied, neun weiteren
sachkundigen Mitgliedern und fünf Dienstkräften
der Sparkasse zusammen. Die Besetzung bzw. Wahl des
vorsitzenden Mitglieds und der weiteren neun sachkundigen
Mitglieder ist Trägerentscheidung und obliegt somit
dem Rat der Stadt Wuppertal. Die Dienstkräfte der
Sparkasse werden aus einem Vorschlag der
Personalversammlung der Sparkasse gewählt. Unser
Verwaltungsrat besteht demnach aus 15 ordentlichen
Mitgliedern. Von den 15 Mitgliedern sind elf männlich
und vier weiblich. Dies entspricht einer Frauenquote von
26,7 %. Fünf Mitglieder sind im Alter von 30 bis 50
Jahren. Zehn Mitglieder sind älter als 50 Jahre.
Derzeit ist kein ordentliches Verwaltungsratsmitglied unter
30 Jahre alt.
Am 31. Dezember 2023 hatten wir insgesamt 1.193
Mitarbeitende, die sich wie folgt aufteilen:
| Frauen | Männer | |
| Anzahl Mitarbeitende | 757 | 436 |
| Altersgruppe unter 30 | 148 | 93 |
| Altersgruppe 30 bis 50 | 259 | 145 |
| Altersgruppe über 50 | 350 | 198 |
| Erste Führungsebene (Vorstand) | 0 | 3 |
| Zweite Führungsebene | 4 (20 %) | 16 |
| Dritte Führungsebene | 31 (41,89 %) | 43 |
Unsere Teilzeitquote liegt bei 36,04 %. Wir
beschäftigen Mitarbeitende aus insgesamt 15
verschiedenen Nationalitäten und 121 Mitarbeitende mit
einer angezeigten Schwerbehinderung. Im aktuellen
Berichtszeitraum haben 84 Mitarbeitende an insgesamt 9.905
Kalendertagen Elternzeit oder anschließenden
Sonderurlaub genommen. Unsere durchschnittliche
Betriebszugehörigkeit (ohne Azubis) beträgt 19,99
Jahre. 102 Kündigungen haben wir in diesem Jahr
erhalten.
Das Verhältnis der Jahresvergütung des
höchstbezahlten Mitarbeitenden zum Median der
Jahresgesamtvergütung beträgt im Jahr 2023 ohne
Berücksichtigung von Zuführungen zur
Pensionskasse: 11,66:1.
Leistungsindikator GRI SRS-406-1:
Diskriminierungsvorfälle
Die berichtende Organisation muss folgende
Informationen offenlegen:
a. Gesamtzahl der Diskriminierungsvorfälle während des Berichtszeitraums.
b. Status der Vorfälle und ergriffene Maßnahmen mit Bezug auf die folgenden Punkte:
i. Von der Organisation geprüfter
Vorfall;
ii. Umgesetzte Abhilfepläne;
iii. Abhilfepläne, die umgesetzt wurden und
deren Ergebnisse im Rahmen eines routinemäßigen
internen Managementprüfverfahrens bewertet
wurden;
iv. Vorfall ist nicht mehr Gegenstand einer
Maßnahme oder Klage.
Im Berichtszeitraum sind uns keine Vorfälle von
Diskriminierung bekannt geworden. Die Stadtsparkasse
Wuppertal hat eine Beauftragte gemäß dem
Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz benannt, die die
Einhaltung des Diskriminierungsverbots überwacht.
Bisher mussten keine Abhilfemaßnahmen getroffen
werden.
Kriterium 17 zu MENSCHENRECHTEN
17. Menschenrechte
Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Strategien und Zielsetzungen für das Unternehmen und seine Lieferkette ergriffen werden, um zu erreichen, dass Menschenrechte weltweit geachtet und Zwangs- und Kinderarbeit sowie jegliche Form der Ausbeutung verhindert werden. Hierbei ist auch auf Ergebnisse der Maßnahmen und etwaige Risiken einzugehen.
Die Achtung der Menschenrechte sowie die Verhinderung
von Zwangs- und Kinderarbeit sind für uns sowohl im
Betrieb als auch im Geschäft unserer Sparkasse
Grundvoraussetzungen. Wir haben 2019 am Monitoring zum
Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte (NAP)
der Bundesregierung teilgenommen und im Zuge dessen
berichtet, wie wir unserer im NAP verankerten
Sorgfaltspflicht nachkommen. Dies belegt auch das Ergebnis
des imug Quick Check Nachhaltigkeit, der u. a. die
ILO-Kernarbeitsnormen berücksichtigt. Details zum
Ergebnis sind dem Leistungsindikator des Kriteriums 10
"Innovations- und Produktmanagement" zu entnehmen.
Wir erwarten von unseren Zulieferern, dass sie die
Allgemeine Erklärung der Menschenrechte sowie die
Europäische Menschenrechtskonvention anerkennen und
zudem die Grundprinzipien der Internationalen
Arbeitsorganisation beachten. Seit Einführung des
Mindestlohngesetzes legen wir überdies ein besonderes
Augenmerk auf die Beachtung der geltenden Vorschriften
dieses Gesetzes. Wir fordern unsere Lieferanten und
Dienstleister dazu auf, ernsthafte Anstrengungen zu
unternehmen, um die aufgezeigten ethischen Grundsätze
und Anforderungen zu achten und zu erfüllen. Deshalb
erwarten wir seit 2018 von unseren Partnerinnen und
Partnern die Unterzeichnung einer
Verpflichtungserklärung, um diese Erwartungshaltung
deutlich zu machen. Diese "Ethikrichtlinie" beinhaltet
folgende Themen: Menschen- und Arbeitsrechte, Einhaltung
von Gesetzen, Vermeidung von Bestechung und Korruption,
Nachhaltigkeit und Umweltschutz, Arbeitsschutz und faire
Entlohnung. Die ILO-Kernarbeitsnormen werden darin bislang
nicht explizit benannt. Um die Bedeutung dessen zu
erhöhen, wurde 2019 per Vorstandsbeschluss festgelegt,
dass unsere Ethikrichtlinie fester Bestandteil aller
Aufträge ist. Als Finanzinstitut mit mehr als 1.000
Mitarbeitenden fallen wir außerdem ab 2024 in den
Anwendungsbereich des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
(LkSG). Zur Umsetzung der neuen gesetzlichen Anforderungen
haben wir noch im Jahr 2023 ein Projekt aufgesetzt. Unser
Anspruch ist es, die in 2024 geltenden Normen zu
erfüllen. Darüber hinaus ist in der
Stadtsparkasse Wuppertal ein gesetzlich vorgeschriebenes
Verfahren zur Bearbeitung von Beschwerden implementiert. Es
handelt sich um ein öffentliches Verfahren, zu dem
alle potenziell betroffenen Stakeholder Zugang haben. Wenn
das Anliegen abgelehnt wurde oder nur teilweise gelöst
werden konnte, hat der Betroffene die Möglichkeit, das
Anliegen durch die übergeordnete Schlichtungsstelle
des Deutschen Sparkassen- und Giroverbands e. V. neutral
bewerten zu lassen. Wir stellen sicher, dass der
Mechanismus fair, transparent, ausgewogen und berechenbar
ist, indem durch das dezentrale Beschwerdemanagement in
allen Vertriebseinheiten sowie durch das zentrale
Qualitätsmanagement der Mechanismus für alle
potenziellen Anspruchsgruppen transparent ist. Die
Effektivität des Beschwerdemechanismus wird durch ein
monatliches Reporting der vorliegenden Beschwerden und Lobe
überprüft. Für die Wiedergutmachung
potenziell entstehender Schäden wird zwischen
Schadensregulierung und kulanter Regelung unterschieden.
Entstandene Schäden werden rechtlich geprüft und
in Zusammenarbeit mit Juristen und Beratern bearbeitet und
beantwortet. Der Umfang einer Wiedergutmachung aus Kulanz
obliegt den jeweiligen Kompetenzträgerinnen und
Kompetenzträgern. Darüber hinaus geben wir
unseren Kundinnen und Kunden Leistungsversprechen in Bezug
auf Pünktlichkeit, Erreichbarkeit und Freundlichkeit.
Halten wir unsere Versprechen nicht, erhält die Kundin
oder der Kunde eine angemessene Entschädigung. Es gibt
keine wesentlichen Risiken in Bezug auf
Menschenrechtsbelange, die mit unserer
Geschäftstätigkeit und unseren
Geschäftsbeziehungen, Produkten oder Dienstleistungen
verknüpft sind. Mit der Umsetzung des LkSG werden wir
die im gesetzlichen Rahmen erforderlichen Risikoanalysen in
unserer Lieferkette und im eigenen Geschäftsbereich
sowie die zugehörigen, ggf. erforderlichen
Präventions- und Abhilfemaßnahmen
durchführen und so die weitere Verhinderung von
Menschenrechtsverletzungen sicherstellen. Im Zuge dessen
werden wir auch überprüfen, inwiefern wir das
bisherige konzeptionelle Vorgehen anpassen müssen.
Erklärung im Sinne des NAP Wirtschaft und Menschenrechte
1. Grundsatzerklärung zur Achtung der Menschenrechte
a. ) Berichten Sie, ob Ihr Unternehmen über eine eigene Unternehmensrichtlinie zur Achtung der Menschenrechte verfügt und ob diese Richtlinie die ILO-Kernarbeitsnormen umfasst.
b. ) Hat die Unternehmensleitung die Grundsatzerklärung verabschiedet?
c. ) Beschreiben Sie die interne und externe Kommunikation Ihres Unternehmens zur Grundsatzerklärung.
d. ) Auf welcher Ebene ist die Verantwortung für menschenrechtliche Belange verankert? (CSR-RUG Checkliste 1b)
e. ) Welche Reichweite hat die Richtlinie (welche Standorte, auch Tochterunternehmen etc.)
In der vom Vorstand festgelegten Geschäftsstrategie
2024 wird u. a. auch unsere soziale Verantwortung
beschrieben und definiert. Das verantwortliche Verhalten
und Wirtschaften unserer Sparkasse berücksichtigt auch
menschenrechtliches Verhalten.
Seit 2018 existiert bei der Sparkasse eine
"Ethikrichtlinie", die unsere Lieferanten und Dienstleister
von uns erhalten, mit der Bitte, diese zu unterzeichnen und
sich zu unseren Grundsätzen zu bekennen. Dies haben
wir weiter beibehalten. Die ILO-Kernarbeitsnormen werden
darin weiterhin nicht explizit benannt. Um die Bedeutung
dessen zu erhöhen, wurde bereits 2019 per
Vorstandsbeschluss festgelegt, dass unsere Ethikrichtlinie
fester Bestandteil aller Aufträge ist. Da es sich um
eine Grundvoraussetzung für unsere Arbeit handelt, ist
sie durch unsere Geschäftsführung verankert. Im
Jahr 2023 wurde zudem ein "Beauftragter für
Lieferketten-Compliance" benannt, der die Umsetzung der
menschen- und umweltrechtlichen Sorgfaltspflichten im
Rahmen des LkSG, die ab 2024 für die Stadtsparkasse
Wuppertal gelten, sicherstellen soll. Die Stadtsparkasse
Wuppertal ist ein örtlich agierendes Unternehmen.
Tochterunternehmen und "Sub"-Standorte bestehen nicht.
2. Verfahren zur Ermittlung tatsächlicher und potenziell nachteiliger Auswirkungen auf die Menschenrechte
a. ) Berichten Sie, ob und wie Ihr Unternehmen menschenrechtliche Risiken analysiert (durch Ihre Geschäftstätigkeit, durch Geschäftsbeziehungen, durch Produkte und Dienstleistungen, an Standorten, durch politische Rahmenbedingungen) (Kriterium 17, Checkliste Aspekt 4)
b. ) Werden besonders schutzbedürftige Personengruppen in die Risikobetrachtung mit einbezogen?
c. ) Wie hoch werden die menschenrechtlichen Risiken und die eigenen Einflussmöglichkeiten diesen zu begegnen eingeschätzt?
d. ) Wie werden menschenrechtliche Risiken in das Risikomanagement Ihres Unternehmens integriert?
Wir sind im Aufbau eines Registers, in dem die
Lieferanten und Dienstleister aufgeführt sind, die
unsere "Ethikrichtlinie" unterzeichnet haben. Wir behalten
uns grundsätzlich das Recht vor, die Umsetzung der
vereinbarten ethischen Grundsätze zu prüfen. Zur
Umsetzung der ab 2024 für uns geltenden Anforderungen
des LkSG haben wir im Jahr 2023 ein Projekt aufgesetzt.
Unsere bereits beschriebene soziale Verantwortung
beinhaltet in unserem Verhalten gegenüber internen und
externen Kundinnen und Kunden auch besonders
schutzbedürftige Personengruppen. Die dafür
bestehenden Kontrollmechanismen sind z. B. die Einhaltung
von Personalvertretungsgesetzen, des AGG, des SGB IX oder
die Zielvereinbarung zur Barrierefreiheit. Es existieren
keine weiteren Verfahren zur Ermittlung negativer
Auswirkungen auf Menschenrechte. Die Risiken, die sich
innerhalb unserer Einflussmöglichkeiten ergeben
könnten, werden als gering eingeschätzt.
3. Maßnahmen zur
Wirksamkeitskontrolle / Element:
Beschwerdemechanismus
a. ) Gibt es Schulungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu Menschenrechten?
b. ) Berichten Sie, ob und wie die Einhaltung von Menschenrechten geprüft wird.
c. ) Beschreiben Sie interne Beschwerdemechanismen und klare Zuständigkeiten im Unternehmen oder erläutern Sie, wie der Zugang zu externen Beschwerdeverfahren sichergestellt wird.
d. ) Gelten Whistle-Blowing-Mechanismen auch für Zulieferer?
Wir haben ein internes Beschwerdemanagement
implementiert und etabliert. Darüber hinaus besteht
auch die Möglichkeit der Anrufung einer externen
Schlichtungsstelle beim Rheinischen Sparkassen- und
Giroverband. Die Mitarbeitenden werden mindestens einmal im
Jahr über die Führungskräfte auf die
geltenden Regelungen und die "Ethikrichtlinie" hingewiesen
und für das Thema sensibilisiert.
Als Finanzinstitut mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden
fallen wir ab 2024 in den Anwendungsbereich des LkSG. Zu
den dann geltenden Normen wurden die Mitarbeitenden bereits
Ende 2023 umfassend informiert. Schulungen sind im Rahmen
des Umsetzungsprojektes zur Erfüllung des LkSG
geplant. Das eingerichtete Beschwerdeverfahren wird
öffentlich auf der Internetseite Stadtsparkasse
zugänglich sein.
4. Menschenrechtliche Sorgfaltspflicht in der Wertschöpfungskette
a. ) Gibt es einen Verhaltenskodex für zuliefernde Unternehmen, der die vier ILO-Kernarbeitsnormen umfasst?
b. ) Berichten Sie, ob und wie eine Prüfung von menschenrechtlichen Risiken vor dem Eingehen einer Geschäftspartnerschaft durchgeführt wird.
c. ) Werden zuliefernde Unternehmen zu Menschenrechten geschult?
d. ) Mit welchen Prozessen stellt Ihr Unternehmen die Einhaltung von Menschenrechten bei zuliefernden Unternehmen sicher?
e. ) Ergreifen Sie (gemeinsam mit zuliefernden Unternehmen) Maßnahmen im Konfliktfall oder kooperieren Sie mit weiteren Akteuren? Wenn ja: welchen?
f. ) Welche Konzepte gibt es zur Wiedergutmachung? Berichten Sie über Fälle im Berichtszeitraum.
Seit 2018 existiert bei der Sparkasse eine
"Ethikrichtlinie", die unsere Lieferanten und Dienstleister
von uns erhalten, mit der Bitte, diese zu unterzeichnen und
sich zu unseren Grundsätzen zu bekennen. Die
ILO-Kernarbeitsnormen werden darin bislang nicht explizit
benannt. Wir halten uns grundsätzlich das Recht vor,
die Umsetzung der vereinbarten ethischen Grundsätze zu
prüfen. Weitergehende Prozesse, Schulungen und
Maßnahmen oder Konzepte zur Wiedergutmachung
existieren nicht und sind derzeit nicht geplant.
Fälle, in denen gegen menschenrechtliche
Sorgfaltspflichten im Jahr 2023 verstoßen wurde, sind
uns nicht bekannt.
Leistungsindikatoren zu Kriterium 17
Leistungsindikator GRI SRS-412-3: Auf
Menschenrechtsaspekte geprüfte
Investitionsvereinbarungen
Die berichtende Organisation muss folgende
Informationen offenlegen:
a. Gesamtzahl und Prozentsatz der erheblichen Investitionsvereinbarungen und -verträge, die Menschenrechtsklauseln enthalten oder auf Menschenrechtsaspekte geprüft wurden.
b. Die verwendete Definition für "erhebliche Investitionsvereinbarungen".
Zu diesem Indikator können wir leider weiterhin
keine verlässliche Angabe liefern. Die
Rücklaufquote zur Erhebung der
Verpflichtungserklärung ist zu gering, um eine valide
Aussage treffen zu können. Wir arbeiten weiter an
einer Verbesserung des Systems und verpflichten
zukünftig unsere Lieferanten und Dienstleister, uns zu
bestätigen, dass sie die wesentlichen
Nachhaltigkeitsstandards einhalten (u. a.
Menschenrechtsaspekte). Dies könnte sich in Zukunft -
unter Beachtung der Anforderungen aus dem LkSG - eventuell
ändern.
Leistungsindikator GRI SRS-412-1: Auf
Menschenrechtsaspekte geprüfte Betriebsstätten
Die berichtende Organisation muss folgende
Informationen offenlegen:
a. Gesamtzahl und Prozentsatz der Geschäftsstandorte, an denen eine Prüfung auf Einhaltung der Menschenrechte oder eine menschenrechtliche Folgenabschätzung durchgeführt wurde, aufgeschlüsselt nach Ländern.
Alle 34 Filialen befinden sich in der Bundesrepublik
Deutschland in der Stadt Wuppertal. Eine Prüfung im
Hinblick auf Menschenrechte oder menschenrechtliche
Auswirkungen wird nicht vorgenommen.
Leistungsindikator GRI SRS-414-1: Auf
soziale Aspekte geprüfte, neue Lieferanten
Die berichtende Organisation muss folgende
Informationen offenlegen:
a. Prozentsatz der neuen Lieferanten, die anhand von sozialen Kriterien bewertet wurden.
Zu diesem Indikator können wir leider weiterhin
keine verlässliche Angabe liefern. Die
Rücklaufquote zur Erhebung der
Verpflichtungserklärung ist zu gering, um eine valide
Aussage treffen zu können. Wir arbeiten weiter an
einer Verbesserung des Systems und verpflichten
zukünftig unsere Lieferanten und Dienstleister, uns zu
bestätigen, dass sie die wesentlichen
Nachhaltigkeitsstandards einhalten (u. a.
Menschenrechtsaspekte). Dies könnte sich in Zukunft -
unter Beachtung der Anforderungen aus dem LkSG - eventuell
ändern.
Leistungsindikator GRI SRS-414-2:
Soziale Auswirkungen in der Lieferkette
Die berichtende Organisation muss folgende
Informationen offenlegen:
a. Zahl der Lieferanten, die auf soziale Auswirkungen überprüft wurden.
b. Zahl der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen ermittelt wurden.
c. Erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen, die in der Lieferkette ermittelt wurden.
d. Prozentsatz der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen erkannt und infolge der Bewertung Verbesserungen vereinbart wurden.
e. Prozentsatz der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen erkannt wurden und infolgedessen die Geschäftsbeziehung beendet wurde, sowie Gründe für diese Entscheidung.
Negative menschenrechtliche Auswirkungen in der
Lieferkette, die von der Stadtsparkasse Wuppertal
verursacht wurden, zu denen sie beigetragen hat oder die
mit unseren Aktivitäten, Angeboten oder
Dienstleistungen als Folge unserer Beziehungen zu einem
Lieferanten in Verbindung stehen, sind uns nicht bekannt. .
Kriterium 18 zu SOZIALES/GEMEINWESEN
18. Gemeinwesen
Das Unternehmen legt offen, wie es zum Gemeinwesen in den Regionen beiträgt, in denen es wesentliche Geschäftstätigkeiten ausübt.
Unsere Vision ist es, dass unsere Arbeit Wert schafft
und Nutzen für die Gemeinschaft stiftet. Die mit
unserem Gründungsauftrag und unserem
sparkassenrechtlichen Unternehmenszweck verbundene
primäre Mission ist die bestmögliche geld- und
kreditwirtschaftliche Versorgung. Darüber hinaus
engagieren wir uns für alles, was das Leben in unserer
Stadt gut und lebenswert macht. Diese Zielsetzung leitet
sich aus unserem Gründungsgedanken und unserer
Geschäftsstrategie ab und wird niemals abgeschlossen
sein. Aus diesem Grund existieren hierfür keine
Quantifizierung und kein Zeitplan. Die
Geschäftsstrategie und Vision unserer Sparkasse legt
der Vorstand fest. Eine Überarbeitung erfolgt alle
drei Jahre. Der aktuelle Strategiezeitraum reicht bis in
das Jahr 2024.
Über die Segmente Spenden und Sponsoring
unterstützen wir jedes Jahr vielfältige
gemeinnützige Vorhaben aus den Bereichen Soziales,
Bildung, Kultur, Sport, Musik sowie Wissenschaft und
Forschung. Durch die Errichtung der "Gemeinschaftsstiftung
für Wuppertal" und unserer lokalen Spendenplattform
www.wirwunder.de/wuppertal verschaffen wir
gemeinnützigen Institutionen Wuppertals einen weiteren
Zugang zu Finanzierungsmitteln für ihre Projekte.
Neben unseren eigenen Aktivitäten als Institution
fördern und unterstützen wir dauerhaft das
ehrenamtliche Engagement unserer Mitarbeitenden. Eine
Vielzahl setzt sich bereits aktiv in ihrer Freizeit
für Vereine und Projekte ein und packt tatkräftig
mit an. Darüber hinaus liegt uns die ökonomische
Bildung am Herzen. Hierzu haben wir vor vielen Jahren den
sog. "SchulService" ins Leben gerufen, der für
Wuppertaler Schülerinnen und Schüler ein
vielfältiges Angebot beinhaltet. Die Durchführung
der Jugendsparwochen und des Weltspartages sowie die
Begleitung des Planspiels Börse, des Rheinischen
Schülerzeitungswettbewerbes und des Planspiels
Deutscher Gründerpreis sind nur einige Beispiele
für Aktivitäten und Veranstaltungen, die wir
regelmäßig anbieten.
Im Jahr 2023 haben wir über das Jahr verteilt
über 640 Förderzusagen in einer Gesamthöhe
von 4,6 Mio. Euro ausgesprochen. Aus diesem Grund werden
wir als erster Ansprechpartner bei Fragen und Wünschen
rund um Spenden und Sponsoring geschätzt. Es ist unser
Wunsch, dieses Engagement beizubehalten und da, wo es uns
möglich ist, bedarfsgerecht auszubauen. Das Anliegen
unserer Geschäftsstrategie 2024, den Wohlstand in
unserer Stadt zu verbessern, kann nur über ein gut
aufgestelltes und nachhaltiges Engagement gestärkt
werden. Dazu gehört auch eine systematische
Dokumentation des finanziellen Engagements unserer
Sparkasse. Eine interne Prüfung findet darüber
hinaus nicht statt.
Eine systematische Risikoanalyse existiert nicht und ist
zudem nicht angedacht. Die Förderung des Gemeinwesens
ist bereits in unserem Gründungsgedanken verankert und
lässt für uns keine Risiken erkennen. Seit 2015
verfolgen wir das Ziel, Menschen mit Behinderung
erreichbare Angebote bereitzustellen und bisherige
Hindernisse abzuschaffen. Aus diesem Grund haben wir die
Zielvereinbarung "Barrierefreie Finanzdienstleistungen"
unterzeichnet. Folgende Maßnahmen wurden in dem
Kontext bereits implementiert: Bewerbertraining für
Förderschulen, Praktikumseinsätze für
Menschen mit Behinderung, Gehörlosendolmetscher etc.
Seit Sommer 2023 setzen wir für einen Jugendlichen
eine Fachpraktiker-Büromanagement-Ausbildung um. Damit
fördern wir eine inklusive Ausbildung. Des Weiteren
werden bei der Errichtung oder dem Umbau sparkasseneigener
Gebäude barrierefreie Konzepte berücksichtigt.
Praktisch sichtbar wird das z. B. bei der Umsetzung der
Kundenversorgung im Bereich Elberfeld (Filiale
Döppersberg, BargeldCenter, Beratung am Islandufer).
Nach der Unifiliale (2015) wurde die Filiale
Döppersberg (2022) vom Beirat der Menschen mit
Behinderung als barrierefrei/-arm abgenommen. Im ersten
Quartal 2024 soll sie zusätzlich vom VdK mit einer
Plakette zum barrierefreien Bauen ausgezeichnet werden.
Seit 2019 existiert in der Personalabteilung eine neue
Stelle, die mit der Umsetzung der Barrierefreiheit in
unserer Sparkasse beauftragt ist. "Barrierefreiheit" ist
Bestandteil der aktuellen Geschäftsstrategie 2024.
Unseren Erfolg messen wir hierbei anhand des Ergebnisses
der "10-Punkte-Checkliste zur Barrierefreiheit" des
Deutschen Sparkassen- und Giroverbands (DSGV). Die
Umsetzung der Maßnahmen lassen wir jährlich von
den Partnerinnen und Partnern der Zielvereinbarung bewerten
und reflektieren. Unsere Partner sind dabei z. B. der
Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB), kirchliche Institutionen,
Sozialverbände, Werkstätten für behinderte
Menschen, Förderschulen, Vereine und Verbände der
Gehandicapten oder Selbsthilfeorganisationen. Wir stellen
so eine subjektive Qualitätssicherung durch die
Vertreter der Betroffenen sicher. Die möglichen
Aktionen in diesem Jahr wurden vom Beirat und den anderen
assoziierten Partnern als sehr positiv wahrgenommen. Der
Vorbildcharakter wurde ein weiteres Mal bestätigt.
2022 Jahr wurde die Zielvereinbarung für weitere
fünf Jahre verlängert. Auch die Verlängerung
wurde den Zielvereinbarungs-Registern zur
Veröffentlichung gemeldet. Dies auch vor dem
Hintergrund, dass wir das erste Kreditinstitut sind, das
sich in das NRW-Zielvereinbarungsregister eingetragen hat.
Um eine barrierefreie Stadtgesellschaft nachhaltig zu
unterstützen, hat der mit diesem Thema Beauftragte im
Ehrenamt seit Anfang 2023 einen stimmberechtigten Sitz im
Beirat der Menschen mit Behinderung. Somit erreichen wir
eine noch engere Zusammenarbeit von Stadt und
Stadtsparkasse in diesem Thema. Mitte 2025 muss lt.
Barrierefreiheitsstärkungsgesetz unsere
Kundendienstleistung barrierefrei nutzbar sein. Zur
Vorbereitung engagiert sich die Sparkasse Wuppertal aktiv
im Umsetzungsprojekt des DSGV.
Auch in diesem Jahr wurde der Sollwert der
Erfolgskennziffer "Barrierefreiheit" erreicht.
| Jahr | Sollwert | Istwert |
| 2019 | 65/100 | 67,5/100 |
| 2020 | 70/100 | 70/100 |
| 2021 | 72,5/100 | 72,5/100 |
| 2022 | 75/100 | 75/100 |
| 2023 | 75/100 | 75/100 |
Leistungsindikatoren zu Kriterium 18
Leistungsindikator GRI SRS-201-1:
Unmittelbar erzeugter und ausgeschütteter
wirtschaftlicher Wert
Die berichtende Organisation muss folgende
Informationen offenlegen:
a. den zeitanteilig abgegrenzten, unmittelbar erzeugten und ausgeschütteten wirtschaftlichen Wert, einschließlich der grundlegenden Komponenten der globalen Tätigkeiten der Organisation, wie nachfolgend aufgeführt. Werden Daten als Einnahmen‑Ausgaben‑Rechnung dargestellt, muss zusätzlich zur Offenlegung folgender grundlegender Komponenten auch die Begründung für diese Entscheidung offengelegt werden:
i. unmittelbar erzeugter
wirtschaftlicher Wert: Erlöse;
ii. ausgeschütteter wirtschaftlicher Wert:
Betriebskosten, Löhne und Leistungen für
Angestellte, Zahlungen an Kapitalgeber, nach Ländern
aufgeschlüsselte Zahlungen an den Staat und
Investitionen auf kommunaler Ebene;
iii. beibehaltener wirtschaftlicher Wert:
"unmittelbar erzeugter wirtschaftlicher Wert"
abzüglich des "ausgeschütteten wirtschaftlichen
Werts".
b. Der erzeugte und ausgeschüttete wirtschaftliche Wert muss getrennt auf nationaler, regionaler oder Marktebene angegeben werden, wo dies von Bedeutung ist, und es müssen die Kriterien, die für die Bestimmung der Bedeutsamkeit angewandt wurden, genannt werden.
Mit einer Summe von über 4,6 Millionen Euro haben
wir im Jahr 2023 vielfältige gemeinnützige
Vorhaben durch Spenden- und Sponsoringzahlungen
unterstützt. Darüber hinaus schütten wir
jährlich einen Teil unseres erwirtschafteten
Jahresüberschusses (2022: gut 12,0 Mio. Euro) an
unseren Träger, die Stadt Wuppertal, aus. Für
2022 betrug diese Ausschüttung nach Abzug von Steuern
2,5 Millionen Euro. Die Ausschüttung für das Jahr
2023 wird erst nach Feststellung des Jahresabschlusses und
Billigung des Lageberichtes Mitte Juni 2024 festgelegt.
Kriterien 19-20 zu COMPLIANCE
19. Politische Einflussnahme
Alle wesentlichen Eingaben bei Gesetzgebungsverfahren, alle Einträge in Lobbylisten, alle wesentlichen Zahlungen von Mitgliedsbeiträgen, alle Zuwendungen an Regierungen sowie alle Spenden an Parteien und Politiker sollen nach Ländern differenziert offengelegt werden.
Wir als Sparkasse sind Mitglied im RSGV. Der RSGV
zählt - wie die anderen regionalen Sparkassen und
Giroverbände auch - zu den Trägern des DSGV, der
als Dachverband die Interessen der Sparkassen-Finanzgruppe
und damit auch die Interessen der Stadtsparkasse Wuppertal
in bankpolitischen, kreditwirtschaftlichen und
aufsichtsrechtlichen Fragen gegenüber den
Institutionen des Bundes und der Europäischen Union
wahrnimmt.
Details zu unserer Compliance-Kultur werden in Kriterium
20 "Gesetzes- und richtlinienkonformes Verhalten"
erläutert. Ein gesondertes Konzept zur Verhinderung
politischer Einflussnahme existiert nicht, da wir uns
politisch neutral verhalten und grundsätzlich keine
Spenden oder sonstigen Zuwendungen an Parteien, Politiker
oder Regierungen tätigen. Risiken entstehen für
uns somit nicht und müssen auch nicht
regelmäßig analysiert werden.
Leistungsindikatoren zu Kriterium 19
Leistungsindikator GRI SRS-415-1:
Parteispenden
Die berichtende Organisation muss folgende
Informationen offenlegen:
a. Monetären Gesamtwert der Parteispenden in Form von finanziellen Beiträgen und Sachzuwendungen, die direkt oder indirekt von der Organisation geleistet wurden, nach Land und Empfänger/Begünstigtem.
b. Gegebenenfalls wie der monetäre Wert von Sachzuwendungen geschätzt wurde.
Es wurden keine politischen Spenden getätigt.
20. Gesetzes- und richtlinienkonformes Verhalten
Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Standards, Systeme und Prozesse zur Vermeidung von rechtswidrigem Verhalten und insbesondere von Korruption existieren, wie sie geprüft werden, welche Ergebnisse hierzu vorliegen und wo Risiken liegen. Es stellt dar, wie Korruption und andere Gesetzesverstöße im Unternehmen verhindert, aufgedeckt und sanktioniert werden.
Die gewissenhafte Einhaltung der gesetzlichen und
aufsichtsrechtlichen Regeln (Compliance) sowie ein
verantwortungsvoller Umgang mit Risiken aller Art
gehören zu den Grundprinzipien unserer Sparkasse. Als
öffentlich-rechtliches Institut legen wir
größten Wert auf integres Handeln. Wir haben uns
zum Ziel gesetzt, Compliance-relevante Verstöße
zu vermeiden und die Compliance-Kultur in der
Stadtsparkasse Wuppertal zu fördern und zu verbessern.
Für die operative Umsetzung dieser Regelungen
verfügen wir über ein Beauftragtenwesen. Zum
Beauftragtenwesen gehören u. a. die folgenden
Themenfelder:
| ― |
Datenschutz |
| ― |
Geldwäsche- und Fraud-Prävention |
| ― |
Wertpapier-Compliance |
| ― |
Informationssicherheit und Notfallmanagement |
| ― |
Die Compliancefunktion nach MaRisk |
| ― |
Ein fristgerecht eingerichtetes Hinweisgebersystem (Whistleblowing) |
Die Beauftragten wachen darüber, dass die
rechtlichen und internen Regelungen eingehalten werden. Des
Weiteren unterstützen und beraten die Beauftragten den
Vorstand bei der Einhaltung rechtlicher Vorgaben. Die
Beauftragten berichten sowohl jährlich als auch
anlassbezogen an den Vorstand. Die Informationen werden
zusätzlich an die Interne Revision und den
Verwaltungsrat weitergeleitet. Wir besitzen interne
Richtlinien und Anweisungen zu den vorgenannten Themen, die
von allen Mitarbeitenden beachtet werden müssen.
Regelmäßige Schulungen stellen sicher, dass die
festgelegten Regeln und Maßnahmen in unserer
Sparkasse gelebt werden. Für das Jahr 2023 erreichten
wir so unser Ziel einer stabilen Compliance-Kultur, da uns
keine Korruptionsfälle oder Bußgeldstrafen
bekannt sind (s. nachfolgende Leistungsindikatoren). Die
Stadtsparkasse Wuppertal überwacht intern
Compliance-relevante Sachverhalte mittels einer
jährlichen Gefährdungsanalyse gem. den
MaRisk-Anforderungen. Dabei werden Compliance-Risiken in
Bezug auf Verbraucherschutzvorgaben (im engeren und
weiteren Sinne) sowie darüber hinausgehende
gesetzliche Regelungen und Vorgaben, die von der Sparkasse
einzuhalten sind, betrachtet. Die für die Sparkasse
als wesentlich identifizierten Handlungsfelder stehen im
Weiteren unter besonderer Beobachtung der
Compliance-Funktion und werden einer laufenden
Überwachung unterzogen. Es sind bislang keine
wesentlichen Risiken identifiziert, die sich negativ auf
die Bekämpfung von Korruption und Bestechung auswirken
und innerhalb der nicht finanziellen Berichterstattung
offengelegt werden müssten
Leistungsindikatoren zu Kriterium 20
Leistungsindikator GRI SRS-205-1: Auf
Korruptionsrisiken geprüfte Betriebsstätten
Die berichtende Organisation muss folgende
Informationen offenlegen:
a. Gesamtzahl und Prozentsatz der Betriebsstätten, die auf Korruptionsrisiken geprüft wurden.
b. Erhebliche Korruptionsrisiken, die im Rahmen der Risikobewertung ermittelt wurden.
Die Interne Revision hat im Berichtszeitraum alle
Betriebsstätten (Anzahl der Geschäftsstellen im
Geschäftsjahr 2023 insgesamt 34 Stück) in ihre
Prüfung auf Korruptionsrisiken einbezogen. Für
das Jahr 2023 existierten keine Compliance-relevanten
Verstöße. Das Potenzial für
Korruptionsvorfälle stufen wir intern als gering ein
und gründen diese Einschätzung auf ein
funktionsfähiges internes Kontrollsystem und die
restriktiven gesetzlichen Vorgaben im Bankenwesen.
Darüber hinaus existieren Dienstvereinbarungen
hinsichtlich Belohnungen, Geschenken und sonstigen
Vergünstigungen/Zuwendungen.
Leistungsindikator GRI SRS-205-3:
Korruptionsvorfälle
Die berichtende Organisation muss über folgende
Informationen berichten:
a. Gesamtzahl und Art der bestätigten Korruptionsvorfälle.
b. Gesamtzahl der bestätigten Vorfälle, in denen Angestellte aufgrund von Korruption entlassen oder abgemahnt wurden.
c. Gesamtzahl der bestätigten Vorfälle, in denen Verträge mit Geschäftspartnern aufgrund von Verstößen im Zusammenhang mit Korruption gekündigt oder nicht verlängert wurden.
d. Öffentliche rechtliche Verfahren im Zusammenhang mit Korruption, die im Berichtszeitraum gegen die Organisation oder deren Angestellte eingeleitet wurden, sowie die Ergebnisse dieser Verfahren.
Es ist kein Korruptionsfall bekannt.
Leistungsindikator GRI SRS-419-1:
Nichteinhaltung von Gesetzen und Vorschriften
Die berichtende Organisation muss folgende
Informationen offenlegen:
a. Erhebliche Bußgelder und nicht-monetäre Sanktionen aufgrund von Nichteinhaltung von Gesetzen und/oder Vorschriften im sozialen und wirtschaftlichen Bereich, und zwar:
i. Gesamtgeldwert erheblicher
Bußgelder;
ii. Gesamtanzahl nicht-monetärer
Sanktionen;
iii. Fälle, die im Rahmen von
Streitbeilegungsverfahren vorgebracht wurden.
b. Wenn die Organisation keinen Fall von Nichteinhaltung der Gesetze und/oder Vorschriften ermittelt hat, reicht eine kurze Erklärung über diese Tatsache aus.
c. Der Kontext, in dem erhebliche Bußgelder und nicht-monetäre Sanktionen auferlegt wurden.
Es wurden keine Bußgelder oder nicht monetäre
Strafen wegen Nichteinhaltung von Gesetzen und Vorschriften
verhängt.
0. Überblick über die von Kreditinstituten nach Artikel 8 der Taxonomieverordnung offenzulegenden KPI
| Gesamte ökologisch
nachhaltige Vermögenswerte |
KPI (****) | KPI (*****) | % Erfassung (an den
Gesamtaktiva) (***) |
% der
Vermögenswerte, die
nicht in den Zähler der GAR einbezogen werden (Artikel 7 Absätze 2 und 3 sowie Anhang V Abschnitt 1.1.2) |
||
| Haupt-KPI | Bestand Grüne Aktiva-Quote (GAR) | 10 | 0,12 | 0,14 | 0,12 | 41,71 |
| % der
Vermögenswerte, die
nicht in den Nenner der GAR einbezogen werden (Artikel 7 Absatz 1 und Anhang V Abschnitt 1.2.4) |
||
| Haupt-KPI | Bestand Grüne Aktiva-Quote (GAR) | 2,94 |
| Gesamte ökologisch
nachhaltige
Tätigkeiten |
KPI | KPI | % Erfassung (an den
Gesamtaktiva) |
% der
Vermögenswerte, die
nicht in den Zähler der GAR einbezogen werden (Artikel 7 Absätze 2 und 3 sowie Anhang V Abschnitt 1.1.2) |
||
| Zusätzliche KPI | GAR (Zuflüsse) | 3 | 0,37 | 0,37 | 59,08 | 40,58 |
| Handelsbuch (*) | 0 | 0 | 0 | |||
| Finanzgarantien | 0 | 0 | 0 | |||
| Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) | 0 | 0 | 0 | |||
| Gebühren- und Provisionserträge (**) |
| % der
Vermögenswerte, die
nicht in den Nenner der GAR einbezogen werden (Artikel 7 Absatz 1 und Anhang V Abschnitt 1.2.4) |
||
| Zusätzliche KPI | GAR (Zuflüsse) | 0,84 |
| Handelsbuch (*) | ||
| Finanzgarantien | ||
| Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) | ||
| Gebühren- und Provisionserträge (**) |
(*) Für Kreditinstitute, die die
Bedingungen von Artikel 94 Absatz 1 oder Artikel 325a
Absatz 1 der Kapitaladäquanzverordnung nicht
erfüllen
(**) Gebühren- und Provisionserträge
aus anderen Dienstleistungen als Kreditvergabe und AuM
Die Institute legen für diese KPI
zukunftsgerichtete Informationen offen,
einschließlich Informationen in Form von Zielen,
zusammen mit relevanten Erläuterungen zur angewandten
Methodik.
(***) % der für den KPI erfassten
Vermögenswerte im Verhältnis zu den Gesamtaktiva
der Banken
(****) basierend auf dem Umsatz-KPI der
Gegenpartei
(*****) basiert auf dem CapEx-KPI der
Gegenpartei, außer für das Kreditgeschäft;
für das allgemeine Kreditgeschäft wird der
Umsatz-KPI verwendet
1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis CapEx
| a | b | c | d | e | f | |
| Offenlegungsstichtag T | ||||||
| Klimaschutz (CCM) | ||||||
| Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) | ||||||
| Mio. EUR | Gesamt
[brutto]-buchwert |
Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) | ||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon Übergangstätigkeiten | Davon ermöglichende Tätigkeiten | ||||
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | ||||||
| 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | 4.580 | 638 | 11 | 0 | 0 | 2 |
| 2 Finanzunternehmen | 502 | 23 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 3 Kreditinstitute | 292 | 23 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 4 Darlehen und Kredite | 272 | 22 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 20 | 1 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 6 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | 209 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 8 davon Wertpapierfirmen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 9 Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 11 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 12 davon Verwaltungsgesellschaften | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 13 Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 15 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 16 davon Versicherungsunternehmen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 17 Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 19 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 20 Nicht-Finanzunternehmen | 324 | 13 | 2 | 0 | 0 | 2 |
| 21 Darlehen und Kredite | 324 | 13 | 2 | 0 | 0 | 2 |
| 22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 23 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 24 Private Haushalte | 3.400 | 602 | 9 | 0 | 0 | 0 |
| 25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | 2.704 | 451 | 7 | 0 | 0 | 0 |
| 26 davon Gebäudesanierungskredite | 151 | 151 | 2 | 0 | 0 | 0 |
| 27 davon Kfz-Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 354 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 29 Wohnraumfinanzierung | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 354 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 32 Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten) | 3.451 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 33 Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen | 2.584 | |||||
| 34 KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe | 2.548 | |||||
| 35 Darlehen und Kredite | 2.142 | |||||
| 36 davon durch Gewerbeimmobilien besicherte | 880 | |||||
| 37 davon Gebäudesanierungskredite | 34 | |||||
| 38 Schuldverschreibungen | 343 | |||||
| 39 Eigenkapitalinstrumente | 63 | |||||
| 40 Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegen | 36 | |||||
| 41 Darlehen und Kredite | 16 | |||||
| 42 Schuldverschreibungen | 20 | |||||
| 43 Eigenkapitalinstrumente | 0 | |||||
| 44 Derivate | 10 | |||||
| 45 Kurzfristige Interbankenkredite | 665 | |||||
| 46 Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte | 44 | |||||
| 47 Sonstige Vermögenswertkategorien (z. B. Unternehmenswert, Waren usw.) | 148 | |||||
| 48 GAR-Vermögenswerte insgesamt | 8.031 | 638 | 11 | 0 | 0 | 2 |
| 49 Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte | 243 | |||||
| 50 Zentralstaaten und supranationale Emittenten | 189 | |||||
| 51 Risikopositionen gegenüber Zentralbanken | 54 | |||||
| 52 Handelsbuch | 0 | |||||
| 53 Gesamtaktiva | 8.274 | 638 | 11 | 0 | 0 | 2 |
| Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 54 Finanzgarantien | 726 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 55 Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 56 Davon Schuldverschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 57 Davon Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| g | h | i | j | k | l | |
| Offenlegungsstichtag T | ||||||
| Anpassung an den Klimawandel (CCA) | Wasser- und Meeresressourcen (WTR) | |||||
| Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) | Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) | |||||
| Mio. EUR | Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) | Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) | ||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | |||||
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | ||||||
| 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | 0 | 0 | 0 | 0 | ||
| 2 Finanzunternehmen | 0 | 0 | 0 | 0 | ||
| 3 Kreditinstitute | 0 | 0 | 0 | 0 | ||
| 4 Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | ||
| 5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 | ||
| 6 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | |||
| 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | 0 | 0 | 0 | 0 | ||
| 8 davon Wertpapierfirmen | 0 | 0 | 0 | 0 | ||
| 9 Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | ||
| 10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 | ||
| 11 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | |||
| 12 davon Verwaltungsgesellschaften | 0 | 0 | 0 | 0 | ||
| 13 Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | ||
| 14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 | ||
| 15 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | |||
| 16 davon Versicherungsunternehmen | 0 | 0 | 0 | 0 | ||
| 17 Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | ||
| 18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 | ||
| 19 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | |||
| 20 Nicht-Finanzunternehmen | 0 | 0 | 0 | 0 | ||
| 21 Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | ||
| 22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 | ||
| 23 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | |||
| 24 Private Haushalte | 0 | 0 | 0 | 0 | ||
| 25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | ||
| 26 davon Gebäudesanierungskredite | 0 | 0 | 0 | 0 | ||
| 27 davon Kfz-Kredite | ||||||
| 28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 0 | 0 | 0 | 0 | ||
| 29 Wohnraumfinanzierung | 0 | 0 | 0 | 0 | ||
| 30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 0 | 0 | 0 | 0 | ||
| 31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | 0 | 0 | 0 | 0 | ||
| 32 Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten) | 0 | 0 | 0 | 0 | ||
| 33 Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen | ||||||
| 34 KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe | ||||||
| 35 Darlehen und Kredite | ||||||
| 36 davon durch Gewerbeimmobilien besicherte | ||||||
| 37 davon Gebäudesanierungskredite | ||||||
| 38 Schuldverschreibungen | ||||||
| 39 Eigenkapitalinstrumente | ||||||
| 40 Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegen | ||||||
| 41 Darlehen und Kredite | ||||||
| 42 Schuldverschreibungen | ||||||
| 43 Eigenkapitalinstrumente | ||||||
| 44 Derivate | ||||||
| 45 Kurzfristige Interbankenkredite | ||||||
| 46 Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte | ||||||
| 47 Sonstige Vermögenswertkategorien (z. B. Unternehmenswert, Waren usw.) | ||||||
| 48 GAR-Vermögenswerte insgesamt | 0 | 0 | 0 | 0 | ||
| 49 Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte | ||||||
| 50 Zentralstaaten und supranationale Emittenten | ||||||
| 51 Risikopositionen gegenüber Zentralbanken | ||||||
| 52 Handelsbuch | ||||||
| 53 Gesamtaktiva | 0 | 0 | 0 | 0 | ||
| Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller | 0 | 0 | 0 | 0 | ||
| 54 Finanzgarantien | 0 | 0 | 0 | 0 | ||
| 55 Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) | 0 | 0 | 0 | 0 | ||
| 56 Davon Schuldverschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | ||
| 57 Davon Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | ||
| m | n | o | p | q | r | |
| Offenlegungsstichtag T | ||||||
| Wasser- und Meeresressourcen (WTR) | Kreislaufwirtschaft (CE) | |||||
| Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) | Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) | |||||
| Mio. EUR | Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) | Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) | ||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | |||
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | ||||||
| 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | ||||||
| 2 Finanzunternehmen | ||||||
| 3 Kreditinstitute | ||||||
| 4 Darlehen und Kredite | ||||||
| 5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | ||||||
| 6 Eigenkapitalinstrumente | ||||||
| 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | ||||||
| 8 davon Wertpapierfirmen | ||||||
| 9 Darlehen und Kredite | ||||||
| 10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | ||||||
| 11 Eigenkapitalinstrumente | ||||||
| 12 davon Verwaltungsgesellschaften | ||||||
| 13 Darlehen und Kredite | ||||||
| 14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | ||||||
| 15 Eigenkapitalinstrumente | ||||||
| 16 davon Versicherungsunternehmen | ||||||
| 17 Darlehen und Kredite | ||||||
| 18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | ||||||
| 19 Eigenkapitalinstrumente | ||||||
| 20 Nicht-Finanzunternehmen | ||||||
| 21 Darlehen und Kredite | ||||||
| 22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | ||||||
| 23 Eigenkapitalinstrumente | ||||||
| 24 Private Haushalte | ||||||
| 25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | ||||||
| 26 davon Gebäudesanierungskredite | ||||||
| 27 davon Kfz-Kredite | ||||||
| 28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | ||||||
| 29 Wohnraumfinanzierung | ||||||
| 30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | ||||||
| 31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | ||||||
| 32 Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten) | ||||||
| 33 Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen | ||||||
| 34 KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe | ||||||
| 35 Darlehen und Kredite | ||||||
| 36 davon durch Gewerbeimmobilien besicherte | ||||||
| 37 davon Gebäudesanierungskredite | ||||||
| 38 Schuldverschreibungen | ||||||
| 39 Eigenkapitalinstrumente | ||||||
| 40 Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegen | ||||||
| 41 Darlehen und Kredite | ||||||
| 42 Schuldverschreibungen | ||||||
| 43 Eigenkapitalinstrumente | ||||||
| 44 Derivate | ||||||
| 45 Kurzfristige Interbankenkredite | ||||||
| 46 Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte | ||||||
| 47 Sonstige Vermögenswertkategorien (z. B. Unternehmenswert, Waren usw.) | ||||||
| 48 GAR-Vermögenswerte insgesamt | ||||||
| 49 Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte | ||||||
| 50 Zentralstaaten und supranationale Emittenten | ||||||
| 51 Risikopositionen gegenüber Zentralbanken | ||||||
| 52 Handelsbuch | ||||||
| 53 Gesamtaktiva | ||||||
| Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller | ||||||
| 54 Finanzgarantien | ||||||
| 55 Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) | ||||||
| 56 Davon Schuldverschreibungen | ||||||
| 57 Davon Eigenkapitalinstrumente | ||||||
| s | t | u | v | w | x | |
| Offenlegungsstichtag T | ||||||
| Verschmutzung (PPC) | Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) | |||||
| Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) | Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) | |||||
| Mio. EUR | Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) | Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) | ||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | |||||
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | ||||||
| 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | ||||||
| 2 Finanzunternehmen | ||||||
| 3 Kreditinstitute | ||||||
| 4 Darlehen und Kredite | ||||||
| 5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | ||||||
| 6 Eigenkapitalinstrumente | ||||||
| 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | ||||||
| 8 davon Wertpapierfirmen | ||||||
| 9 Darlehen und Kredite | ||||||
| 10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | ||||||
| 11 Eigenkapitalinstrumente | ||||||
| 12 davon Verwaltungsgesellschaften | ||||||
| 13 Darlehen und Kredite | ||||||
| 14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | ||||||
| 15 Eigenkapitalinstrumente | ||||||
| 16 davon Versicherungsunternehmen | ||||||
| 17 Darlehen und Kredite | ||||||
| 18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | ||||||
| 19 Eigenkapitalinstrumente | ||||||
| 20 Nicht-Finanzunternehmen | ||||||
| 21 Darlehen und Kredite | ||||||
| 22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | ||||||
| 23 Eigenkapitalinstrumente | ||||||
| 24 Private Haushalte | ||||||
| 25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | ||||||
| 26 davon Gebäudesanierungskredite | ||||||
| 27 davon Kfz-Kredite | ||||||
| 28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | ||||||
| 29 Wohnraumfinanzierung | ||||||
| 30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | ||||||
| 31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | ||||||
| 32 Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten) | ||||||
| 33 Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen | ||||||
| 34 KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe | ||||||
| 35 Darlehen und Kredite | ||||||
| 36 davon durch Gewerbeimmobilien besicherte | ||||||
| 37 davon Gebäudesanierungskredite | ||||||
| 38 Schuldverschreibungen | ||||||
| 39 Eigenkapitalinstrumente | ||||||
| 40 Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegen | ||||||
| 41 Darlehen und Kredite | ||||||
| 42 Schuldverschreibungen | ||||||
| 43 Eigenkapitalinstrumente | ||||||
| 44 Derivate | ||||||
| 45 Kurzfristige Interbankenkredite | ||||||
| 46 Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte | ||||||
| 47 Sonstige Vermögenswertkategorien (z. B. Unternehmenswert, Waren usw.) | ||||||
| 48 GAR-Vermögenswerte insgesamt | ||||||
| 49 Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte | ||||||
| 50 Zentralstaaten und supranationale Emittenten | ||||||
| 51 Risikopositionen gegenüber Zentralbanken | ||||||
| 52 Handelsbuch | ||||||
| 53 Gesamtaktiva | ||||||
| Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller | ||||||
| 54 Finanzgarantien | ||||||
| 55 Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) | ||||||
| 56 Davon Schuldverschreibungen | ||||||
| 57 Davon Eigenkapitalinstrumente | ||||||
| z | aa | ab | ac | ad | ae | |
| Offenlegungsstichtag T | ||||||
| Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) | GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO) | |||||
| Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) | Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) | |||||
| Mio. EUR | Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) | Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) | ||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | Davon Verwendung der Erlöse | Davon Übergangstätigkeiten | |||
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | ||||||
| 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | 638 | 11 | 0 | 0 | ||
| 2 Finanzunternehmen | 23 | 0 | 0 | 0 | ||
| 3 Kreditinstitute | 23 | 0 | 0 | 0 | ||
| 4 Darlehen und Kredite | 22 | 0 | 0 | 0 | ||
| 5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 1 | 0 | 0 | 0 | ||
| 6 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | |||
| 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | 0 | 0 | 0 | 0 | ||
| 8 davon Wertpapierfirmen | 0 | 0 | 0 | 0 | ||
| 9 Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | ||
| 10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 | ||
| 11 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | |||
| 12 davon Verwaltungsgesellschaften | 0 | 0 | 0 | 0 | ||
| 13 Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | ||
| 14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 | ||
| 15 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | |||
| 16 davon Versicherungsunternehmen | 0 | 0 | 0 | 0 | ||
| 17 Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | ||
| 18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 | ||
| 19 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | |||
| 20 Nicht-Finanzunternehmen | 13 | 2 | 0 | 0 | ||
| 21 Darlehen und Kredite | 13 | 2 | 0 | 0 | ||
| 22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 | ||
| 23 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | |||
| 24 Private Haushalte | 602 | 9 | 0 | 0 | ||
| 25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | 451 | 7 | 0 | 0 | ||
| 26 davon Gebäudesanierungskredite | 151 | 2 | 0 | 0 | ||
| 27 davon Kfz-Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | ||
| 28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 0 | 0 | 0 | 0 | ||
| 29 Wohnraumfinanzierung | 0 | 0 | 0 | 0 | ||
| 30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 0 | 0 | 0 | 0 | ||
| 31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | 0 | 0 | 0 | 0 | ||
| 32 Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten) | 0 | 0 | 0 | 0 | ||
| 33 Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen | ||||||
| 34 KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe | ||||||
| 35 Darlehen und Kredite | ||||||
| 36 davon durch Gewerbeimmobilien besicherte | ||||||
| 37 davon Gebäudesanierungskredite | ||||||
| 38 Schuldverschreibungen | ||||||
| 39 Eigenkapitalinstrumente | ||||||
| 40 Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegen | ||||||
| 41 Darlehen und Kredite | ||||||
| 42 Schuldverschreibungen | ||||||
| 43 Eigenkapitalinstrumente | ||||||
| 44 Derivate | ||||||
| 45 Kurzfristige Interbankenkredite | ||||||
| 46 Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte | ||||||
| 47 Sonstige Vermögenswertkategorien (z. B. Unternehmenswert, Waren usw.) | ||||||
| 48 GAR-Vermögenswerte insgesamt | 638 | 11 | 0 | 0 | ||
| 49 Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte | ||||||
| 50 Zentralstaaten und supranationale Emittenten | ||||||
| 51 Risikopositionen gegenüber Zentralbanken | ||||||
| 52 Handelsbuch | ||||||
| 53 Gesamtaktiva | 638 | 11 | 0 | 0 | ||
| Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller | 0 | 0 | 0 | 0 | ||
| 54 Finanzgarantien | 0 | 0 | 0 | 0 | ||
| 55 Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) | 0 | 0 | 0 | 0 | ||
| 56 Davon Schuldverschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | ||
| 57 Davon Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | ||
| af | |
| Offenlegungsstichtag T | |
| GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO) | |
| Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) | |
| Mio. EUR | Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) |
| Davon ermöglichende Tätigkeiten | |
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | |
| 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | 2 |
| 2 Finanzunternehmen | 0 |
| 3 Kreditinstitute | 0 |
| 4 Darlehen und Kredite | 0 |
| 5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 |
| 6 Eigenkapitalinstrumente | 0 |
| 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | 0 |
| 8 davon Wertpapierfirmen | 0 |
| 9 Darlehen und Kredite | 0 |
| 10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 |
| 11 Eigenkapitalinstrumente | 0 |
| 12 davon Verwaltungsgesellschaften | 0 |
| 13 Darlehen und Kredite | 0 |
| 14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 |
| 15 Eigenkapitalinstrumente | 0 |
| 16 davon Versicherungsunternehmen | 0 |
| 17 Darlehen und Kredite | 0 |
| 18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 |
| 19 Eigenkapitalinstrumente | 0 |
| 20 Nicht-Finanzunternehmen | 2 |
| 21 Darlehen und Kredite | 2 |
| 22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 |
| 23 Eigenkapitalinstrumente | 0 |
| 24 Private Haushalte | 0 |
| 25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | 0 |
| 26 davon Gebäudesanierungskredite | 0 |
| 27 davon Kfz-Kredite | 0 |
| 28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 0 |
| 29 Wohnraumfinanzierung | 0 |
| 30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 0 |
| 31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | 0 |
| 32 Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten) | 0 |
| 33 Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen | |
| 34 KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe | |
| 35 Darlehen und Kredite | |
| 36 davon durch Gewerbeimmobilien besicherte | |
| 37 davon Gebäudesanierungskredite | |
| 38 Schuldverschreibungen | |
| 39 Eigenkapitalinstrumente | |
| 40 Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegen | |
| 41 Darlehen und Kredite | |
| 42 Schuldverschreibungen | |
| 43 Eigenkapitalinstrumente | |
| 44 Derivate | |
| 45 Kurzfristige Interbankenkredite | |
| 46 Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte | |
| 47 Sonstige Vermögenswertkategorien (z. B. Unternehmenswert, Waren usw.) | |
| 48 GAR-Vermögenswerte insgesamt | 2 |
| 49 Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte | |
| 50 Zentralstaaten und supranationale Emittenten | |
| 51 Risikopositionen gegenüber Zentralbanken | |
| 52 Handelsbuch | |
| 53 Gesamtaktiva | 2 |
| Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller | 0 |
| 54 Finanzgarantien | 0 |
| 55 Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) | 0 |
| 56 Davon Schuldverschreibungen | 0 |
| 57 Davon Eigenkapitalinstrumente | 0 |
1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz
| a | b | c | d | e | f | |
| Offenlegungsstichtag T | ||||||
| Klimaschutz (CCM) | ||||||
| Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) | ||||||
| Mio. EUR | Gesamt
[brutto]-buchwert |
Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) | ||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon Übergangstätigkeiten | Davon ermöglichende Tätigkeiten | ||||
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | ||||||
| 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | 4.580 | 631 | 10 | 0 | 0 | 0 |
| 2 Finanzunternehmen | 502 | 22 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 3 Kreditinstitute | 292 | 22 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 4 Darlehen und Kredite | 272 | 21 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 20 | 1 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 6 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | 209 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 8 davon Wertpapierfirmen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 9 Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 11 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 12 davon Verwaltungsgesellschaften | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 13 Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 15 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 16 davon Versicherungsunternehmen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 17 Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 19 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 20 Nicht-Finanzunternehmen | 324 | 6 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 21 Darlehen und Kredite | 324 | 6 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 23 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 24 Private Haushalte | 3.400 | 602 | 9 | 0 | 0 | 0 |
| 25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | 2.704 | 451 | 7 | 0 | 0 | 0 |
| 26 davon Gebäudesanierungskredite | 151 | 151 | 2 | 0 | 0 | 0 |
| 27 davon Kfz-Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 354 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 29 Wohnraumfinanzierung | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 354 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 32 Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten) | 3.451 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 33 Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen | 2.584 | |||||
| 34 KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | 2.548 | |||||
| 35 Darlehen und Kredite | 2.142 | |||||
| 36 davon durch Gewerbeimmobilien besicherte | 880 | |||||
| 37 davon Gebäudesanierungskredite | 34 | |||||
| 38 Schuldverschreibungen | 343 | |||||
| 39 Eigenkapitalinstrumente | 63 | |||||
| 40 Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegen | 36 | |||||
| 41 Darlehen und Kredite | 16 | |||||
| 42 Schuldverschreibungen | 20 | |||||
| 43 Eigenkapitalinstrumente | 0 | |||||
| 44 Derivate | 10 | |||||
| 45 Kurzfristige Interbankenkredite | 665 | |||||
| 46 Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte | 44 | |||||
| 47 Sonstige Vermögenswertkategorien (z. B. Unternehmenswert, Waren usw.) | 148 | |||||
| 48 GAR-Vermögenswerte insgesamt | 8.031 | 631 | 10 | 0 | 0 | 0 |
| 49 Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte | 243 | |||||
| 50 Zentralstaaten und supranationale Emittenten | 189 | |||||
| 51 Risikopositionen gegenüber Zentralbanken | 54 | |||||
| 52 Handelsbuch | 0 | |||||
| 53 Gesamtaktiva | 8.274 | 631 | 10 | 0 | 0 | 0 |
| Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 54 Finanzgarantien | 726 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 55 Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 56 Davon Schuldverschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 57 Davon Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| g | h | i | j | k | l | |
| Offenlegungsstichtag T | ||||||
| Anpassung an den Klimawandel (CCA) | Wasser- und Meeresressourcen (WTR) | |||||
| Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) | Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) | |||||
| Mio. EUR | Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) | Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) | ||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | |||||
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | ||||||
| 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | 0 | 0 | 0 | 0 | ||
| 2 Finanzunternehmen | 0 | 0 | 0 | 0 | ||
| 3 Kreditinstitute | 0 | 0 | 0 | 0 | ||
| 4 Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | ||
| 5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 | ||
| 6 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | |||
| 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | 0 | 0 | 0 | 0 | ||
| 8 davon Wertpapierfirmen | 0 | 0 | 0 | 0 | ||
| 9 Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | ||
| 10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 | ||
| 11 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | |||
| 12 davon Verwaltungsgesellschaften | 0 | 0 | 0 | 0 | ||
| 13 Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | ||
| 14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 | ||
| 15 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | |||
| 16 davon Versicherungsunternehmen | 0 | 0 | 0 | 0 | ||
| 17 Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | ||
| 18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 | ||
| 19 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | |||
| 20 Nicht-Finanzunternehmen | 0 | 0 | 0 | 0 | ||
| 21 Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | ||
| 22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 | ||
| 23 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | |||
| 24 Private Haushalte | 0 | 0 | 0 | 0 | ||
| 25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | ||
| 26 davon Gebäudesanierungskredite | 0 | 0 | 0 | 0 | ||
| 27 davon Kfz-Kredite | ||||||
| 28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 0 | 0 | 0 | 0 | ||
| 29 Wohnraumfinanzierung | 0 | 0 | 0 | 0 | ||
| 30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 0 | 0 | 0 | 0 | ||
| 31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | 0 | 0 | 0 | 0 | ||
| 32 Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten) | 0 | 0 | 0 | 0 | ||
| 33 Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen | ||||||
| 34 KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | ||||||
| 35 Darlehen und Kredite | ||||||
| 36 davon durch Gewerbeimmobilien besicherte | ||||||
| 37 davon Gebäudesanierungskredite | ||||||
| 38 Schuldverschreibungen | ||||||
| 39 Eigenkapitalinstrumente | ||||||
| 40 Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegen | ||||||
| 41 Darlehen und Kredite | ||||||
| 42 Schuldverschreibungen | ||||||
| 43 Eigenkapitalinstrumente | ||||||
| 44 Derivate | ||||||
| 45 Kurzfristige Interbankenkredite | ||||||
| 46 Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte | ||||||
| 47 Sonstige Vermögenswertkategorien (z. B. Unternehmenswert, Waren usw.) | ||||||
| 48 GAR-Vermögenswerte insgesamt | 0 | 0 | 0 | 0 | ||
| 49 Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte | ||||||
| 50 Zentralstaaten und supranationale Emittenten | ||||||
| 51 Risikopositionen gegenüber Zentralbanken | ||||||
| 52 Handelsbuch | ||||||
| 53 Gesamtaktiva | 0 | 0 | 0 | 0 | ||
| Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller | 0 | 0 | 0 | 0 | ||
| 54 Finanzgarantien | 0 | 0 | 0 | 0 | ||
| 55 Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) | 0 | 0 | 0 | 0 | ||
| 56 Davon Schuldverschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | ||
| 57 Davon Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | ||
| m | n | o | p | q | r | |
| Offenlegungsstichtag T | ||||||
| Wasser- und Meeresressourcen (WTR) | Kreislaufwirtschaft (CE) | |||||
| Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) | Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) | |||||
| Mio. EUR | Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) | Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) | ||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | |||
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | ||||||
| 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | ||||||
| 2 Finanzunternehmen | ||||||
| 3 Kreditinstitute | ||||||
| 4 Darlehen und Kredite | ||||||
| 5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | ||||||
| 6 Eigenkapitalinstrumente | ||||||
| 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | ||||||
| 8 davon Wertpapierfirmen | ||||||
| 9 Darlehen und Kredite | ||||||
| 10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | ||||||
| 11 Eigenkapitalinstrumente | ||||||
| 12 davon Verwaltungsgesellschaften | ||||||
| 13 Darlehen und Kredite | ||||||
| 14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | ||||||
| 15 Eigenkapitalinstrumente | ||||||
| 16 davon Versicherungsunternehmen | ||||||
| 17 Darlehen und Kredite | ||||||
| 18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | ||||||
| 19 Eigenkapitalinstrumente | ||||||
| 20 Nicht-Finanzunternehmen | ||||||
| 21 Darlehen und Kredite | ||||||
| 22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | ||||||
| 23 Eigenkapitalinstrumente | ||||||
| 24 Private Haushalte | ||||||
| 25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | ||||||
| 26 davon Gebäudesanierungskredite | ||||||
| 27 davon Kfz-Kredite | ||||||
| 28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | ||||||
| 29 Wohnraumfinanzierung | ||||||
| 30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | ||||||
| 31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | ||||||
| 32 Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten) | ||||||
| 33 Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen | ||||||
| 34 KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | ||||||
| 35 Darlehen und Kredite | ||||||
| 36 davon durch Gewerbeimmobilien besicherte | ||||||
| 37 davon Gebäudesanierungskredite | ||||||
| 38 Schuldverschreibungen | ||||||
| 39 Eigenkapitalinstrumente | ||||||
| 40 Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegen | ||||||
| 41 Darlehen und Kredite | ||||||
| 42 Schuldverschreibungen | ||||||
| 43 Eigenkapitalinstrumente | ||||||
| 44 Derivate | ||||||
| 45 Kurzfristige Interbankenkredite | ||||||
| 46 Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte | ||||||
| 47 Sonstige Vermögenswertkategorien (z. B. Unternehmenswert, Waren usw.) | ||||||
| 48 GAR-Vermögenswerte insgesamt | ||||||
| 49 Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte | ||||||
| 50 Zentralstaaten und supranationale Emittenten | ||||||
| 51 Risikopositionen gegenüber Zentralbanken | ||||||
| 52 Handelsbuch | ||||||
| 53 Gesamtaktiva | ||||||
| Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller | ||||||
| 54 Finanzgarantien | ||||||
| 55 Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) | ||||||
| 56 Davon Schuldverschreibungen | ||||||
| 57 Davon Eigenkapitalinstrumente | ||||||
| s | t | u | v | w | x | |
| Offenlegungsstichtag T | ||||||
| Verschmutzung (PPC) | Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) | |||||
| Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) | Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) | |||||
| Mio. EUR | Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) | Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) | ||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | |||||
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | ||||||
| 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | ||||||
| 2 Finanzunternehmen | ||||||
| 3 Kreditinstitute | ||||||
| 4 Darlehen und Kredite | ||||||
| 5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | ||||||
| 6 Eigenkapitalinstrumente | ||||||
| 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | ||||||
| 8 davon Wertpapierfirmen | ||||||
| 9 Darlehen und Kredite | ||||||
| 10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | ||||||
| 11 Eigenkapitalinstrumente | ||||||
| 12 davon Verwaltungsgesellschaften | ||||||
| 13 Darlehen und Kredite | ||||||
| 14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | ||||||
| 15 Eigenkapitalinstrumente | ||||||
| 16 davon Versicherungsunternehmen | ||||||
| 17 Darlehen und Kredite | ||||||
| 18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | ||||||
| 19 Eigenkapitalinstrumente | ||||||
| 20 Nicht-Finanzunternehmen | ||||||
| 21 Darlehen und Kredite | ||||||
| 22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | ||||||
| 23 Eigenkapitalinstrumente | ||||||
| 24 Private Haushalte | ||||||
| 25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | ||||||
| 26 davon Gebäudesanierungskredite | ||||||
| 27 davon Kfz-Kredite | ||||||
| 28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | ||||||
| 29 Wohnraumfinanzierung | ||||||
| 30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | ||||||
| 31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | ||||||
| 32 Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten) | ||||||
| 33 Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen | ||||||
| 34 KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | ||||||
| 35 Darlehen und Kredite | ||||||
| 36 davon durch Gewerbeimmobilien besicherte | ||||||
| 37 davon Gebäudesanierungskredite | ||||||
| 38 Schuldverschreibungen | ||||||
| 39 Eigenkapitalinstrumente | ||||||
| 40 Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegen | ||||||
| 41 Darlehen und Kredite | ||||||
| 42 Schuldverschreibungen | ||||||
| 43 Eigenkapitalinstrumente | ||||||
| 44 Derivate | ||||||
| 45 Kurzfristige Interbankenkredite | ||||||
| 46 Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte | ||||||
| 47 Sonstige Vermögenswertkategorien (z. B. Unternehmenswert, Waren usw.) | ||||||
| 48 GAR-Vermögenswerte insgesamt | ||||||
| 49 Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte | ||||||
| 50 Zentralstaaten und supranationale Emittenten | ||||||
| 51 Risikopositionen gegenüber Zentralbanken | ||||||
| 52 Handelsbuch | ||||||
| 53 Gesamtaktiva | ||||||
| Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller | ||||||
| 54 Finanzgarantien | ||||||
| 55 Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) | ||||||
| 56 Davon Schuldverschreibungen | ||||||
| 57 Davon Eigenkapitalinstrumente | ||||||
| z | aa | ab | ac | ad | ae | |
| Offenlegungsstichtag T | ||||||
| Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) | GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO) | |||||
| Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) | Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) | |||||
| Mio. EUR | Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) | Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) | ||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | Davon Verwendung der Erlöse | Davon Übergangstätigkeiten | |||
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | ||||||
| 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | 631 | 10 | 0 | 0 | ||
| 2 Finanzunternehmen | 22 | 0 | 0 | 0 | ||
| 3 Kreditinstitute | 22 | 0 | 0 | 0 | ||
| 4 Darlehen und Kredite | 21 | 0 | 0 | 0 | ||
| 5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 1 | 0 | 0 | 0 | ||
| 6 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | |||
| 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | 0 | 0 | 0 | 0 | ||
| 8 davon Wertpapierfirmen | 0 | 0 | 0 | 0 | ||
| 9 Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | ||
| 10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 | ||
| 11 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | |||
| 12 davon Verwaltungsgesellschaften | 0 | 0 | 0 | 0 | ||
| 13 Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | ||
| 14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 | ||
| 15 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | |||
| 16 davon Versicherungsunternehmen | 0 | 0 | 0 | 0 | ||
| 17 Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | ||
| 18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 | ||
| 19 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | |||
| 20 Nicht-Finanzunternehmen | 7 | 0 | 0 | 0 | ||
| 21 Darlehen und Kredite | 7 | 0 | 0 | 0 | ||
| 22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 | ||
| 23 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | |||
| 24 Private Haushalte | 602 | 9 | 0 | 0 | ||
| 25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | 451 | 7 | 0 | 0 | ||
| 26 davon Gebäudesanierungskredite | 151 | 2 | 0 | 0 | ||
| 27 davon Kfz-Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | ||
| 28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 0 | 0 | 0 | 0 | ||
| 29 Wohnraumfinanzierung | 0 | 0 | 0 | 0 | ||
| 30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 0 | 0 | 0 | 0 | ||
| 31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | 0 | 0 | 0 | 0 | ||
| 32 Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten) | 0 | 0 | 0 | 0 | ||
| 33 Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen | ||||||
| 34 KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | ||||||
| 35 Darlehen und Kredite | ||||||
| 36 davon durch Gewerbeimmobilien besicherte | ||||||
| 37 davon Gebäudesanierungskredite | ||||||
| 38 Schuldverschreibungen | ||||||
| 39 Eigenkapitalinstrumente | ||||||
| 40 Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegen | ||||||
| 41 Darlehen und Kredite | ||||||
| 42 Schuldverschreibungen | ||||||
| 43 Eigenkapitalinstrumente | ||||||
| 44 Derivate | ||||||
| 45 Kurzfristige Interbankenkredite | ||||||
| 46 Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte | ||||||
| 47 Sonstige Vermögenswertkategorien (z. B. Unternehmenswert, Waren usw.) | ||||||
| 48 GAR-Vermögenswerte insgesamt | 631 | 10 | 0 | 0 | ||
| 49 Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte | ||||||
| 50 Zentralstaaten und supranationale Emittenten | ||||||
| 51 Risikopositionen gegenüber Zentralbanken | ||||||
| 52 Handelsbuch | ||||||
| 53 Gesamtaktiva | 631 | 10 | 0 | 0 | ||
| Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller | 0 | 0 | 0 | 0 | ||
| 54 Finanzgarantien | 0 | 0 | 0 | 0 | ||
| 55 Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) | 0 | 0 | 0 | 0 | ||
| 56 Davon Schuldverschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | ||
| 57 Davon Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | ||
| af | |
| Offenlegungsstichtag T | |
| GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO) | |
| Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) | |
| Mio. EUR | Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) |
| Davon ermöglichende Tätigkeiten | |
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | |
| 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | 0 |
| 2 Finanzunternehmen | 0 |
| 3 Kreditinstitute | 0 |
| 4 Darlehen und Kredite | 0 |
| 5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 |
| 6 Eigenkapitalinstrumente | 0 |
| 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | 0 |
| 8 davon Wertpapierfirmen | 0 |
| 9 Darlehen und Kredite | 0 |
| 10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 |
| 11 Eigenkapitalinstrumente | 0 |
| 12 davon Verwaltungsgesellschaften | 0 |
| 13 Darlehen und Kredite | 0 |
| 14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 |
| 15 Eigenkapitalinstrumente | 0 |
| 16 davon Versicherungsunternehmen | 0 |
| 17 Darlehen und Kredite | 0 |
| 18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 |
| 19 Eigenkapitalinstrumente | 0 |
| 20 Nicht-Finanzunternehmen | 0 |
| 21 Darlehen und Kredite | 0 |
| 22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 |
| 23 Eigenkapitalinstrumente | 0 |
| 24 Private Haushalte | 0 |
| 25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | 0 |
| 26 davon Gebäudesanierungskredite | 0 |
| 27 davon Kfz-Kredite | 0 |
| 28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 0 |
| 29 Wohnraumfinanzierung | 0 |
| 30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 0 |
| 31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | 0 |
| 32 Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten) | 0 |
| 33 Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen | |
| 34 KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | |
| 35 Darlehen und Kredite | |
| 36 davon durch Gewerbeimmobilien besicherte | |
| 37 davon Gebäudesanierungskredite | |
| 38 Schuldverschreibungen | |
| 39 Eigenkapitalinstrumente | |
| 40 Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegen | |
| 41 Darlehen und Kredite | |
| 42 Schuldverschreibungen | |
| 43 Eigenkapitalinstrumente | |
| 44 Derivate | |
| 45 Kurzfristige Interbankenkredite | |
| 46 Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte | |
| 47 Sonstige Vermögenswertkategorien (z. B. Unternehmenswert, Waren usw.) | |
| 48 GAR-Vermögenswerte insgesamt | 0 |
| 49 Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte | |
| 50 Zentralstaaten und supranationale Emittenten | |
| 51 Risikopositionen gegenüber Zentralbanken | |
| 52 Handelsbuch | |
| 53 Gesamtaktiva | 0 |
| Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller | 0 |
| 54 Finanzgarantien | 0 |
| 55 Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) | 0 |
| 56 Davon Schuldverschreibungen | 0 |
| 57 Davon Eigenkapitalinstrumente | 0 |
2. GAR-Sektorinformationen - Basis CapEx
| Klimaschutz (CCM) | Anpassung an den Klimawandel (CCA) | |||||
| Aufschlüsselung nach Sektoren - NACE 4-Stellen-Ebene (Code und Bezeichnung) | Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) | KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) | |||
| [Brutto]buchwert | [Brutto]buchwert | [Brutto]buchwert | ||||
| Mio. EUR | Davon ökologisch nachhaltig (CCM) | Mio. EUR | Davon ökologisch nachhaltig (CCM) | Mio. EUR | Davon ökologisch nachhaltig (CCA) | |
| # A01 Landwirtschaft, Jagd u.verbundene Tätigk. | 5 | 0 | 0 | 0 | ||
| # C20 Herstellung von chemischen Erzeugnissen | 1 | 0 | 0 | 0 | ||
| # C28 Maschinenbau | 10 | 1 | 0 | 0 | ||
| # J62 Erbringung von IT-Dienstleistungen | 4 | 0 | 0 | 0 | ||
| # M70.1 Verw.u.Führung v.Unternehmen u.Betrieben | 26 | 1 | 0 | 0 | ||
| Anpassung an den Klimawandel (CCA) | Wasser- und Meeresressourcen (WTR) | |||||
| Aufschlüsselung nach Sektoren - NACE 4-Stellen-Ebene (Code und Bezeichnung) | KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) | KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | |||
| [Brutto]buchwert | [Brutto]buchwert | [Brutto]buchwert | ||||
| Mio. EUR | Davon ökologisch nachhaltig (CCA) | Mio. EUR | Davon ökologisch nachhaltig (WTR) | Mio. EUR | Davon ökologisch nachhaltig (WTR) | |
| # A01 Landwirtschaft, Jagd u.verbundene Tätigk. | ||||||
| # C20 Herstellung von chemischen Erzeugnissen | ||||||
| # C28 Maschinenbau | ||||||
| # J62 Erbringung von IT-Dienstleistungen | ||||||
| # M70.1 Verw.u.Führung v.Unternehmen u.Betrieben | ||||||
| Kreislaufwirtschaft (CE) | Verschmutzung (PPC) | |||||
| Aufschlüsselung nach Sektoren - NACE 4-Stellen-Ebene (Code und Bezeichnung) | Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) | KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegender Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) | |||
| [Brutto]buchwert | [Brutto]buchwert | [Brutto]buchwert | ||||
| Mio. EUR | Davon ökologisch nachhaltig (CE) | Mio. EUR | Davon ökologisch nachhaltig (CE) | Mio. EUR | Davon ökologisch nachhaltig (PPC) | |
| # A01 Landwirtschaft, Jagd u.verbundene Tätigk. | ||||||
| # C20 Herstellung von chemischen Erzeugnissen | ||||||
| # C28 Maschinenbau | ||||||
| # J62 Erbringung von IT-Dienstleistungen | ||||||
| # M70.1 Verw.u.Führung v.Unternehmen u.Betrieben | ||||||
| Verschmutzung (PPC) | Biologis | |||||
| Aufschlüsselung nach Sektoren - NACE 4-Stellen-Ebene (Code und Bezeichnung) | KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) | KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | |||
| [Brutto]buchwert | [Brutto]buchwert | [Brutto]buchwert | ||||
| Mio. EUR | Davon ökologisch nachhaltig (PPC) | Mio. EUR | Davon ökologisch
nachhaltig (BIO) |
Mio. EUR | Davon ökologisch nachhaltig (BIO) | |
| # A01 Landwirtschaft, Jagd u.verbundene Tätigk. | ||||||
| # C20 Herstellung von chemischen Erzeugnissen | ||||||
| # C28 Maschinenbau | ||||||
| # J62 Erbringung von IT-Dienstleistungen | ||||||
| # M70.1 Verw.u.Führung v.Unternehmen u.Betrieben | ||||||
| GESAMT (CCM + CCA + | ||||
| Aufschlüsselung nach Sektoren - NACE 4-Stellen-Ebene (Code und Bezeichnung) | Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) | KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | ||
| [Brutto]buchwert | [Brutto]buchwert | |||
| Mio. EUR | davon ökologisch nachhaltig (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO) | Mio. EUR | davon ökologisch
nachhaltig (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO) |
|
| # A01 Landwirtschaft, Jagd u.verbundene Tätigk. | 5 | 0 | ||
| # C20 Herstellung von chemischen Erzeugnissen | 1 | 0 | ||
| # C28 Maschinenbau | 10 | 1 | ||
| # J62 Erbringung von IT-Dienstleistungen | 4 | 0 | ||
| # M70.1 Verw.u.Führung v.Unternehmen u.Betrieben | 26 | 1 | ||
2. GAR-Sektorinformationen - Basis Umsatz
| Klimaschutz (CCM) | Anpassung an den Klimawandel (CCA) | |||||
| Aufschlüsselung nach Sektoren - NACE 4-Stellen-Ebene (Code und Bezeichnung) | Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) | KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) | |||
| [Brutto]buchwert | [Brutto]buchwert | [Brutto]buchwert | ||||
| Mio. EUR | Davon ökologisch nachhaltig (CCM) | Mio. EUR | Davon ökologisch nachhaltig (CCM) | Mio. EUR 0 | Davon ökologisch nachhaltig (CCA) 0 | |
| # C20 Herstellung von chemischen Erzeugnissen | 1 | 0 | 0 | 0 | ||
| # C28 Maschinenbau | 10 | 0 | 0 | 0 | ||
| # J62 Erbringung von IT-Dienstleistungen | 4 | 0 | 0 | 0 | ||
| # M70.1 Verw.u.Führung v.Unternehmen u.Betrieben | 24 | 0 | 2 | 0 | ||
| Anpassung an den Klimawandel (CCA) | Wasser- und Meeresressourcen (WTR) | |||||
| Aufschlüsselung nach Sektoren - NACE 4-Stellen-Ebene (Code und Bezeichnung) | KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) | KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | |||
| [Brutto]buchwert | [Brutto]buchwert | [Brutto]buchwert | ||||
| Mio. EUR | Davon ökologisch nachhaltig (CCA) | Mio. EUR | Davon ökologisch nachhaltig (WTR) | Mio. EUR | Davon ökologisch nachhaltig (WTR) | |
| # C20 Herstellung von chemischen Erzeugnissen | ||||||
| # C28 Maschinenbau | ||||||
| # J62 Erbringung von IT-Dienstleistungen | ||||||
| # M70.1 Verw.u.Führung v.Unternehmen u.Betrieben | ||||||
| Kreislaufwirtschaft (CE) | Verschmutzung (PPC) | |||||
| Aufschlüsselung nach Sektoren - NACE 4-Stellen-Ebene (Code und Bezeichnung) | Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) | KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) | |||
| [Brutto]buchwert | [Brutto]buchwert | [Brutto]buchwert | ||||
| Mio. EUR | Davon ökologisch nachhaltig (CE) | Mio. EUR | Davon ökologisch nachhaltig (CE) | Mio. EUR | Davon ökologisch nachhaltig (PPC) | |
| # C20 Herstellung von chemischen Erzeugnissen | ||||||
| # C28 Maschinenbau | ||||||
| # J62 Erbringung von IT-Dienstleistungen | ||||||
| # M70.1 Verw.u.Führung v.Unternehmen u.Betrieben | ||||||
| Verschmutzung (PPC) | Biologis | |||||
| Aufschlüsselung nach Sektoren - NACE 4-Stellen-Ebene (Code und Bezeichnung) | KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) | KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | |||
| [Brutto]buchwert | [Brutto]buchwert | [Brutto]buchwert | ||||
| Mio. EUR | Davon ökologisch nachhaltig (PPC) | Mio. EUR | Davon ökologisch nachhaltig (BIO) | Mio. EUR | Davon ökologisch nachhaltig (BIO) | |
| # C20 Herstellung von chemischen Erzeugnissen | ||||||
| # C28 Maschinenbau | ||||||
| # J62 Erbringung von IT-Dienstleistungen | ||||||
| # M70.1 Verw.u.Führung v.Unternehmen u.Betrieben | ||||||
| GESAMT (CCM + CCA + | ||||
| Aufschlüsselung nach Sektoren - NACE 4-Stellen-Ebene (Code und Bezeichnung) | Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) | KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | ||
| [Brutto]buchwert | [Brutto]buchwert | |||
| Mio. EUR | davon ökologisch nachhaltig (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO) | Mio. EUR | davon ökologisch nachhaltig (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO) | |
| # C20 Herstellung von chemischen Erzeugnissen | 1 | 0 | ||
| # C28 Maschinenbau | 10 | 0 | ||
| # J62 Erbringung von IT-Dienstleistungen | 4 | 0 | ||
| # M70.1 Verw.u.Führung v.Unternehmen u.Betrieben | 26 | 0 | ||
3. GAR KPI-Bestand - Basis CapEx
| a | b | c | d | e | f | |
| Offenlegungsstichtag T | ||||||
| Klimaschutz (CCM) | Anpassung an den Klimawandel (CCA) | |||||
| Anteil der
gesamten erfassten Vermögenswerte,
durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) |
Anteil der gesamten
erfassten Vermögenswerte,
durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) |
|||||
| % (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon Übergangstätigkeiten | Davon ermöglichende Tätigkeiten | ||||
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | ||||||
| 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR Berechnung anrechenbar sind | 7,94 | 0,14 | 0 | 0 | 0,02 | 0 |
| 2 Finanzunternehmen | 0,29 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 3 Kreditinstitute | 0,29 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 4 Darlehen und Kredite | 0,27 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse | 0,02 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 6 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 8 davon Wertpapierfirmen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 9 Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 11 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 12 davon Verwaltungsgesellschaften | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 13 Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 15 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 16 davon Versicherungsunternehmen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 17 Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 19 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 20 Nicht-Finanzunternehmen | 0,16 | 0,02 | 0 | 0 | 0,02 | 0 |
| 21 Darlehen und Kredite | 0,16 | 0,02 | 0 | 0 | 0,02 | 0 |
| 22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 23 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 24 Private Haushalte | 7,5 | 0,12 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | 5,61 | 0,09 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 26 davon Gebäudesanierungskredite | 1,88 | 0,02 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 27 davon Kfz-Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 29 Wohnraumfinanzierung | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 32 GAR-Vermögenswerte insgesamt | 7,94 | 0,14 | 0 | 0 | 0,02 | 0 |
| g | h | i | j | k | l | |
| Offenlegungsstichtag T | ||||||
| Anpassung an den Klimawandel (CCA) | Wasser- und Meeresressourcen (WTR) | |||||
| Anteil der
gesamten erfassten Vermögenswerte,
durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) |
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||||
| % (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | ||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | Davon Verwendung der Erlöse | ||||
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | ||||||
| 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR Berechnung anrechenbar sind | 0 | 0 | 0 | |||
| 2 Finanzunternehmen | 0 | 0 | 0 | |||
| 3 Kreditinstitute | 0 | 0 | 0 | |||
| 4 Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | |||
| 5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse | 0 | 0 | 0 | |||
| 6 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | ||||
| 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | 0 | 0 | 0 | |||
| 8 davon Wertpapierfirmen | 0 | 0 | 0 | |||
| 9 Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | |||
| 10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse | 0 | 0 | 0 | |||
| 11 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | ||||
| 12 davon Verwaltungsgesellschaften | 0 | 0 | 0 | |||
| 13 Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | |||
| 14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse | 0 | 0 | 0 | |||
| 15 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | ||||
| 16 davon Versicherungsunternehmen | 0 | 0 | 0 | |||
| 17 Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | |||
| 18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse | 0 | 0 | 0 | |||
| 19 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | ||||
| 20 Nicht-Finanzunternehmen | 0 | 0 | 0 | |||
| 21 Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | |||
| 22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse | 0 | 0 | 0 | |||
| 23 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | ||||
| 24 Private Haushalte | 0 | 0 | 0 | |||
| 25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | 0 | 0 | 0 | |||
| 26 davon Gebäudesanierungskredite | 0 | 0 | 0 | |||
| 27 davon Kfz-Kredite | ||||||
| 28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 0 | 0 | 0 | |||
| 29 Wohnraumfinanzierung | 0 | 0 | 0 | |||
| 30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 0 | 0 | 0 | |||
| 31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | 0 | 0 | 0 | |||
| 32 GAR-Vermögenswerte insgesamt | 0 | 0 | 0 | |||
| m | n | o | p | q | r | |
| Offenlegungsstichtag T | ||||||
| Wasser- und Meeresressourcen (WTR) | Kreislaufwirtschaft (CE) | Verschmutzung (PPC) | ||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | ||||
| % (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | ||||
| Davon ermöglichende Tätigkeiten | Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | ||||
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | ||||||
| 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR Berechnung anrechenbar sind | ||||||
| 2 Finanzunternehmen | ||||||
| 3 Kreditinstitute | ||||||
| 4 Darlehen und Kredite | ||||||
| 5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse | ||||||
| 6 Eigenkapitalinstrumente | ||||||
| 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | ||||||
| 8 davon Wertpapierfirmen | ||||||
| 9 Darlehen und Kredite | ||||||
| 10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse | ||||||
| 11 Eigenkapitalinstrumente | ||||||
| 12 davon Verwaltungsgesellschaften | ||||||
| 13 Darlehen und Kredite | ||||||
| 14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse | ||||||
| 15 Eigenkapitalinstrumente | ||||||
| 16 davon Versicherungsunternehmen | ||||||
| 17 Darlehen und Kredite | ||||||
| 18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse | ||||||
| 19 Eigenkapitalinstrumente | ||||||
| 20 Nicht-Finanzunternehmen | ||||||
| 21 Darlehen und Kredite | ||||||
| 22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse | ||||||
| 23 Eigenkapitalinstrumente | ||||||
| 24 Private Haushalte | ||||||
| 25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | ||||||
| 26 davon Gebäudesanierungskredite | ||||||
| 27 davon Kfz-Kredite | ||||||
| 28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | ||||||
| 29 Wohnraumfinanzierung | ||||||
| 30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | ||||||
| 31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | ||||||
| 32 GAR-Vermögenswerte insgesamt | ||||||
| s | t | u | v | w | x | |
| Offenlegungsstichtag T | ||||||
| Verschmutzung (PPC) | Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) | |||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||||
| % (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | ||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | Davon Verwendung der Erlöse | ||||
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | ||||||
| 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR Berechnung anrechenbar sind | ||||||
| 2 Finanzunternehmen | ||||||
| 3 Kreditinstitute | ||||||
| 4 Darlehen und Kredite | ||||||
| 5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse | ||||||
| 6 Eigenkapitalinstrumente | ||||||
| 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | ||||||
| 8 davon Wertpapierfirmen | ||||||
| 9 Darlehen und Kredite | ||||||
| 10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse | ||||||
| 11 Eigenkapitalinstrumente | ||||||
| 12 davon Verwaltungsgesellschaften | ||||||
| 13 Darlehen und Kredite | ||||||
| 14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse | ||||||
| 15 Eigenkapitalinstrumente | ||||||
| 16 davon Versicherungsunternehmen | ||||||
| 17 Darlehen und Kredite | ||||||
| 18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse | ||||||
| 19 Eigenkapitalinstrumente | ||||||
| 20 Nicht-Finanzunternehmen | ||||||
| 21 Darlehen und Kredite | ||||||
| 22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse | ||||||
| 23 Eigenkapitalinstrumente | ||||||
| 24 Private Haushalte | ||||||
| 25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | ||||||
| 26 davon Gebäudesanierungskredite | ||||||
| 27 davon Kfz-Kredite | ||||||
| 28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | ||||||
| 29 Wohnraumfinanzierung | ||||||
| 30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | ||||||
| 31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | ||||||
| 32 GAR-Vermögenswerte insgesamt | ||||||
| z | aa | ab | ac | ad | ae | |
| Offenlegungsstichtag T | ||||||
| Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) | GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO) | |||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||||
| % (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | ||||
| Davon ermöglichende Tätigkeiten | Davon Verwendung der Erlöse | Davon Übergangstätigkeiten | Davon ermöglichende Tätigkeiten | |||
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | ||||||
| 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR Berechnung anrechenbar sind | 7,94 | 0,14 | 0 | 0 | 0,02 | |
| 2 Finanzunternehmen | 0,29 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 3 Kreditinstitute | 0,29 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 4 Darlehen und Kredite | 0,27 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse | 0,02 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 6 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | ||
| 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 8 davon Wertpapierfirmen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 9 Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 11 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | ||
| 12 davon Verwaltungsgesellschaften | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 13 Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 15 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | ||
| 16 davon Versicherungsunternehmen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 17 Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 19 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | ||
| 20 Nicht-Finanzunternehmen | 0,16 | 0,02 | 0 | 0 | 0,02 | |
| 21 Darlehen und Kredite | 0,16 | 0,02 | 0 | 0 | 0,02 | |
| 22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 23 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | ||
| 24 Private Haushalte | 7,5 | 0,12 | 0 | 0 | 0 | |
| 25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | 5,61 | 0,09 | 0 | 0 | 0 | |
| 26 davon Gebäudesanierungskredite | 1,88 | 0,02 | 0 | 0 | 0 | |
| 27 davon Kfz-Kredite | ||||||
| 28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 29 Wohnraumfinanzierung | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 32 GAR-Vermögenswerte insgesamt | 7,94 | 0,14 | 0 | 0 | 0,02 | |
| af | |
| Offenlegungsstichtag T | |
| % (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte |
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | |
| 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR Berechnung anrechenbar sind | 57,03 |
| 2 Finanzunternehmen | 6,25 |
| 3 Kreditinstitute | 3,64 |
| 4 Darlehen und Kredite | 3,39 |
| 5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse | 0,25 |
| 6 Eigenkapitalinstrumente | 0 |
| 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | 2,61 |
| 8 davon Wertpapierfirmen | 0 |
| 9 Darlehen und Kredite | 0 |
| 10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse | 0 |
| 11 Eigenkapitalinstrumente | 0 |
| 12 davon Verwaltungsgesellschaften | 0 |
| 13 Darlehen und Kredite | 0 |
| 14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse | 0 |
| 15 Eigenkapitalinstrumente | 0 |
| 16 davon Versicherungsunternehmen | 0 |
| 17 Darlehen und Kredite | 0 |
| 18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse | 0 |
| 19 Eigenkapitalinstrumente | 0 |
| 20 Nicht-Finanzunternehmen | 4,03 |
| 21 Darlehen und Kredite | 4,03 |
| 22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse | 0 |
| 23 Eigenkapitalinstrumente | 0 |
| 24 Private Haushalte | 42,34 |
| 25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | 33,67 |
| 26 davon Gebäudesanierungskredite | 1,88 |
| 27 davon Kfz-Kredite | |
| 28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 4,41 |
| 29 Wohnraumfinanzierung | 0 |
| 30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 4,41 |
| 31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | 0 |
| 32 GAR-Vermögenswerte insgesamt | 100 |
3. GAR KPI-Bestand - Basis Umsatz
| a | b | c | d | e | f | |
| Offenlegungsstichtag T | ||||||
| Klimaschutz (CCM) | Anpassung an den Klimawandel (CCA) | |||||
| Anteil der
gesamten erfassten Vermögenswerte,
durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) |
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||||
| % (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) | Anteil der
gesamten erfassten Vermögenswerte,
durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) |
|||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon Übergangstätigkeiten | Davon ermöglichende Tätigkeiten | ||||
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | ||||||
| 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR Berechnung anrechenbar sind | 7,86 | 0,12 | 0 | 0 | 0 | 0,01 |
| 2 Finanzunternehmen | 0,28 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 3 Kreditinstitute | 0,28 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 4 Darlehen und Kredite | 0,26 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0,02 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 6 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 8 davon Wertpapierfirmen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 9 Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 11 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 12 davon Verwaltungsgesellschaften | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 13 Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 15 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 16 davon Versicherungsunternehmen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 17 Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 19 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 20 Nicht-Finanzunternehmen | 0,08 | 0,01 | 0 | 0 | 0 | 0,01 |
| 21 Darlehen und Kredite | 0,08 | 0,01 | 0 | 0 | 0 | 0,01 |
| 22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 23 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 24 Private Haushalte | 7,5 | 0,12 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | 5,61 | 0,09 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 26 davon Gebäudesanierungskredite | 1,88 | 0,02 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 27 davon Kfz-Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 29 Wohnraumfinanzierung | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 32 GAR-Vermögenswerte insgesamt | 7,86 | 0,12 | 0 | 0 | 0 | 0,01 |
| g | h | i | j | k | l | |
| Offenlegungsstichtag T | ||||||
| Anpassung an den Klimawandel (CCA) | Wasser- und Meeresressourcen (WTR) | |||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||||
| % (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | ||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | Davon Verwendung der Erlöse | ||||
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | ||||||
| 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR Berechnung anrechenbar sind | 0 | 0 | 0 | |||
| 2 Finanzunternehmen | 0 | 0 | 0 | |||
| 3 Kreditinstitute | 0 | 0 | 0 | |||
| 4 Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | |||
| 5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | |||
| 6 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | ||||
| 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | 0 | 0 | 0 | |||
| 8 davon Wertpapierfirmen | 0 | 0 | 0 | |||
| 9 Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | |||
| 10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | |||
| 11 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | ||||
| 12 davon Verwaltungsgesellschaften | 0 | 0 | 0 | |||
| 13 Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | |||
| 14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | |||
| 15 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | ||||
| 16 davon Versicherungsunternehmen | 0 | 0 | 0 | |||
| 17 Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | |||
| 18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | |||
| 19 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | ||||
| 20 Nicht-Finanzunternehmen | 0 | 0 | 0 | |||
| 21 Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | |||
| 22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | |||
| 23 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | ||||
| 24 Private Haushalte | 0 | 0 | 0 | |||
| 25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | 0 | 0 | 0 | |||
| 26 davon Gebäudesanierungskredite | 0 | 0 | 0 | |||
| 27 davon Kfz-Kredite | ||||||
| 28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 0 | 0 | 0 | |||
| 29 Wohnraumfinanzierung | 0 | 0 | 0 | |||
| 30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 0 | 0 | 0 | |||
| 31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | 0 | 0 | 0 | |||
| 32 GAR-Vermögenswerte insgesamt | 0 | 0 | 0 | |||
| m | n | o | p | q | r | |
| Offenlegungsstichtag T | ||||||
| Wasser- und Meeresressourcen (WTR) | Kreislaufwirtschaft (CE) | Verschmutzung (PPC) | ||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | ||||
| % (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | ||||
| Davon ermöglichende Tätigkeiten | Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | ||||
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | ||||||
| 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR Berechnung anrechenbar sind | ||||||
| 2 Finanzunternehmen | ||||||
| 3 Kreditinstitute | ||||||
| 4 Darlehen und Kredite | ||||||
| 5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | ||||||
| 6 Eigenkapitalinstrumente | ||||||
| 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | ||||||
| 8 davon Wertpapierfirmen | ||||||
| 9 Darlehen und Kredite | ||||||
| 10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | ||||||
| 11 Eigenkapitalinstrumente | ||||||
| 12 davon Verwaltungsgesellschaften | ||||||
| 13 Darlehen und Kredite | ||||||
| 14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | ||||||
| 15 Eigenkapitalinstrumente | ||||||
| 16 davon Versicherungsunternehmen | ||||||
| 17 Darlehen und Kredite | ||||||
| 18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | ||||||
| 19 Eigenkapitalinstrumente | ||||||
| 20 Nicht-Finanzunternehmen | ||||||
| 21 Darlehen und Kredite | ||||||
| 22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | ||||||
| 23 Eigenkapitalinstrumente | ||||||
| 24 Private Haushalte | ||||||
| 25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | ||||||
| 26 davon Gebäudesanierungskredite | ||||||
| 27 davon Kfz-Kredite | ||||||
| 28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | ||||||
| 29 Wohnraumfinanzierung | ||||||
| 30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | ||||||
| 31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | ||||||
| 32 GAR-Vermögenswerte insgesamt | ||||||
| s | t | u | v | w | x | |
| Offenlegungsstichtag T | ||||||
| Verschmutzung (PPC) | Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) | |||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||||
| % (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | ||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | Davon Verwendung der Erlöse | ||||
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | ||||||
| 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR Berechnung anrechenbar sind | ||||||
| 2 Finanzunternehmen | ||||||
| 3 Kreditinstitute | ||||||
| 4 Darlehen und Kredite | ||||||
| 5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | ||||||
| 6 Eigenkapitalinstrumente | ||||||
| 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | ||||||
| 8 davon Wertpapierfirmen | ||||||
| 9 Darlehen und Kredite | ||||||
| 10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | ||||||
| 11 Eigenkapitalinstrumente | ||||||
| 12 davon Verwaltungsgesellschaften | ||||||
| 13 Darlehen und Kredite | ||||||
| 14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | ||||||
| 15 Eigenkapitalinstrumente | ||||||
| 16 davon Versicherungsunternehmen | ||||||
| 17 Darlehen und Kredite | ||||||
| 18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | ||||||
| 19 Eigenkapitalinstrumente | ||||||
| 20 Nicht-Finanzunternehmen | ||||||
| 21 Darlehen und Kredite | ||||||
| 22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | ||||||
| 23 Eigenkapitalinstrumente | ||||||
| 24 Private Haushalte | ||||||
| 25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | ||||||
| 26 davon Gebäudesanierungskredite | ||||||
| 27 davon Kfz-Kredite | ||||||
| 28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | ||||||
| 29 Wohnraumfinanzierung | ||||||
| 30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | ||||||
| 31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | ||||||
| 32 GAR-Vermögenswerte insgesamt | ||||||
| z | aa | ab | ac | ad | ae | |
| Offenlegungsstichtag T | ||||||
| Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) | GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO) | |||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||||
| % (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | ||||
| Davon ermöglichende Tätigkeiten | Davon Verwendung der Erlöse | Davon Übergangstätigkeiten | Davon ermöglichende Tätigkeiten | |||
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | ||||||
| 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR Berechnung anrechenbar sind | 7,86 | 0,12 | 0 | 0 | 0 | |
| 2 Finanzunternehmen | 0,28 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 3 Kreditinstitute | 0,28 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 4 Darlehen und Kredite | 0,26 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0,02 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 6 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | ||
| 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 8 davon Wertpapierfirmen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 9 Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 11 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | ||
| 12 davon Verwaltungsgesellschaften | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 13 Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 15 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | ||
| 16 davon Versicherungsunternehmen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 17 Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 19 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | ||
| 20 Nicht-Finanzunternehmen | 0,09 | 0,01 | 0 | 0 | 0 | |
| 21 Darlehen und Kredite | 0,09 | 0,01 | 0 | 0 | 0 | |
| 22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 23 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | ||
| 24 Private Haushalte | 7,5 | 0,12 | 0 | 0 | 0 | |
| 25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | 5,61 | 0,09 | 0 | 0 | 0 | |
| 26 davon Gebäudesanierungskredite | 1,88 | 0,02 | 0 | 0 | 0 | |
| 27 davon Kfz-Kredite | ||||||
| 28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 29 Wohnraumfinanzierung | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 32 GAR-Vermögenswerte insgesamt | 7,86 | 0,12 | 0 | 0 | 0 | |
| af | |
| Offenlegungsstichtag T | |
| % (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte |
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | |
| 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR Berechnung anrechenbar sind | 57,03 |
| 2 Finanzunternehmen | 6,25 |
| 3 Kreditinstitute | 3,64 |
| 4 Darlehen und Kredite | 3,39 |
| 5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0,25 |
| 6 Eigenkapitalinstrumente | 0 |
| 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | 2,61 |
| 8 davon Wertpapierfirmen | 0 |
| 9 Darlehen und Kredite | 0 |
| 10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 |
| 11 Eigenkapitalinstrumente | 0 |
| 12 davon Verwaltungsgesellschaften | 0 |
| 13 Darlehen und Kredite | 0 |
| 14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 |
| 15 Eigenkapitalinstrumente | 0 |
| 16 davon Versicherungsunternehmen | 0 |
| 17 Darlehen und Kredite | 0 |
| 18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 |
| 19 Eigenkapitalinstrumente | 0 |
| 20 Nicht-Finanzunternehmen | 4,03 |
| 21 Darlehen und Kredite | 4,03 |
| 22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 |
| 23 Eigenkapitalinstrumente | 0 |
| 24 Private Haushalte | 42,34 |
| 25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | 33,67 |
| 26 davon Gebäudesanierungskredite | 1,88 |
| 27 davon Kfz-Kredite | |
| 28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 4,41 |
| 29 Wohnraumfinanzierung | 0 |
| 30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 4,41 |
| 31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | 0 |
| 32 GAR-Vermögenswerte insgesamt | 100 |
4. GAR KPI-Zuflüsse - Basis CapEx
| a | b | c | d | e | f | |
| Offenlegungsstichtag T | ||||||
| Klimaschutz (CCM) | Anpassung an den Klimawandel (CCA) | |||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||||
| % (im Vergleich zum Zufluss der gesamten taxonomiefähigen Vermögenswerte) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon Übergangstätigkeiten | Davon ermöglichende Tätigkeiten | ||||
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | ||||||
| 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR Berechnung anrechenbar sind | 18,39 | 0,37 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 2 Finanzunternehmen | 1,39 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 3 Kreditinstitute | 1,39 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 4 Darlehen und Kredite | 1,24 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0,15 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 6 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 8 davon Wertpapierfirmen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 9 Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 11 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 12 davon Verwaltungsgesellschaften | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 13 Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 15 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 16 davon Versicherungsunternehmen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 17 Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erträge bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 19 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 20 Nicht-Finanzunternehmen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 21 Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 23 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 24 Private Haushalte | 17 | 0,37 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | 15,44 | 0,33 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 26 davon Gebäudesanierungskredite | 1,56 | 0,04 | 0 | 0 | 0 | |
| 27 davon Kfz-Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 28 Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 29 Wohnraumfinanzierung | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 30 sonstige Finanzierungen lokaler | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 32 GAR-Vermögenswerte insgesamt | 18,39 | 0,37 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| g | h | i | j | k | l | |
| Offenlegungsstichtag T | ||||||
| Anpassung an den Klimawandel (CCA) | Wasser- und Meeresressourcen (WTR) | |||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||||
| % (im Vergleich zum Zufluss der gesamten taxonomiefähigen Vermögenswerte) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | ||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | Davon Verwendung der Erlöse | ||||
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | ||||||
| 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR Berechnung anrechenbar sind | 0 | 0 | 0 | |||
| 2 Finanzunternehmen | 0 | 0 | 0 | |||
| 3 Kreditinstitute | 0 | 0 | 0 | |||
| 4 Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | |||
| 5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | |||
| 6 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | ||||
| 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | 0 | 0 | 0 | |||
| 8 davon Wertpapierfirmen | 0 | 0 | 0 | |||
| 9 Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | |||
| 10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | |||
| 11 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | ||||
| 12 davon Verwaltungsgesellschaften | 0 | 0 | 0 | |||
| 13 Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | |||
| 14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | |||
| 15 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | ||||
| 16 davon Versicherungsunternehmen | 0 | 0 | 0 | |||
| 17 Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | |||
| 18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erträge bekannt ist | 0 | 0 | 0 | |||
| 19 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | ||||
| 20 Nicht-Finanzunternehmen | 0 | 0 | 0 | |||
| 21 Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | |||
| 22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | ||||
| 23 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | |||
| 24 Private Haushalte | 0 | 0 | 0 | |||
| 25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | 0 | 0 | 0 | |||
| 26 davon Gebäudesanierungskredite | ||||||
| 27 davon Kfz-Kredite | 0 | 0 | 0 | |||
| 28 Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften | 0 | 0 | 0 | |||
| 29 Wohnraumfinanzierung | 0 | 0 | 0 | |||
| 30 sonstige Finanzierungen lokaler | 0 | 0 | 0 | |||
| 31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | 0 | 0 | 0 | |||
| 32 GAR-Vermögenswerte insgesamt | 0 | 0 | 0 | |||
| m | n | o | p | q | r | |
| Offenlegungsstichtag T | ||||||
| Wasser- und Meeresressourcen (WTR) | Kreislaufwirtschaft (CE) | Verschmutzung (PPC) | ||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | ||||
| % (im Vergleich zum Zufluss der gesamten taxonomiefähigen Vermögenswerte) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | ||||
| Davon ermöglichende Tätigkeiten | Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | ||||
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | ||||||
| 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR Berechnung anrechenbar sind | ||||||
| 2 Finanzunternehmen | ||||||
| 3 Kreditinstitute | ||||||
| 4 Darlehen und Kredite | ||||||
| 5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | ||||||
| 6 Eigenkapitalinstrumente | ||||||
| 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | ||||||
| 8 davon Wertpapierfirmen | ||||||
| 9 Darlehen und Kredite | ||||||
| 10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | ||||||
| 11 Eigenkapitalinstrumente | ||||||
| 12 davon Verwaltungsgesellschaften | ||||||
| 13 Darlehen und Kredite | ||||||
| 14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | ||||||
| 15 Eigenkapitalinstrumente | ||||||
| 16 davon Versicherungsunternehmen | ||||||
| 17 Darlehen und Kredite | ||||||
| 18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erträge bekannt ist | ||||||
| 19 Eigenkapitalinstrumente | ||||||
| 20 Nicht-Finanzunternehmen | ||||||
| 21 Darlehen und Kredite | ||||||
| 22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | ||||||
| 23 Eigenkapitalinstrumente | ||||||
| 24 Private Haushalte | ||||||
| 25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | ||||||
| 26 davon Gebäudesanierungskredite | ||||||
| 27 davon Kfz-Kredite | ||||||
| 28 Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften | ||||||
| 29 Wohnraumfinanzierung | ||||||
| 30 sonstige Finanzierungen lokaler | ||||||
| 31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | ||||||
| 32 GAR-Vermögenswerte insgesamt | ||||||
| s | t | u | v | w | x | |
| Offenlegungsstichtag T | ||||||
| Verschmutzung (PPC) | Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) | |||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||||
| % (im Vergleich zum Zufluss der gesamten taxonomiefähigen Vermögenswerte) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | ||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | Davon Verwendung der Erlöse | ||||
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | ||||||
| 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR Berechnung anrechenbar sind | ||||||
| 2 Finanzunternehmen | ||||||
| 3 Kreditinstitute | ||||||
| 4 Darlehen und Kredite | ||||||
| 5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | ||||||
| 6 Eigenkapitalinstrumente | ||||||
| 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | ||||||
| 8 davon Wertpapierfirmen | ||||||
| 9 Darlehen und Kredite | ||||||
| 10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | ||||||
| 11 Eigenkapitalinstrumente | ||||||
| 12 davon Verwaltungsgesellschaften | ||||||
| 13 Darlehen und Kredite | ||||||
| 14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | ||||||
| 15 Eigenkapitalinstrumente | ||||||
| 16 davon Versicherungsunternehmen | ||||||
| 17 Darlehen und Kredite | ||||||
| 18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erträge bekannt ist | ||||||
| 19 Eigenkapitalinstrumente | ||||||
| 20 Nicht-Finanzunternehmen | ||||||
| 21 Darlehen und Kredite | ||||||
| 22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | ||||||
| 23 Eigenkapitalinstrumente | ||||||
| 24 Private Haushalte | ||||||
| 25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | ||||||
| 26 davon Gebäudesanierungskredite | ||||||
| 27 davon Kfz-Kredite | ||||||
| 28 Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften | ||||||
| 29 Wohnraumfinanzierung | ||||||
| 30 sonstige Finanzierungen lokaler | ||||||
| 31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | ||||||
| 32 GAR-Vermögenswerte insgesamt | ||||||
| z | aa | ab | ac | ad | ae | |
| Offenlegungsstichtag T | ||||||
| Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) | GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO) | |||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | Anteil der
gesamten erfassten Vermögenswerte,
durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) |
|||||
| % (im Vergleich zum Zufluss der gesamten taxonomiefähigen Vermögenswerte) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | Anteil der
gesamten erfassten Vermögenswerte,
durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) |
||||
| Davon ermöglichende Tätigkeiten | Davon Verwendung der Erlöse | Davon Übergangstätigkeiten | Davon ermöglichende Tätigkeiten | |||
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | ||||||
| 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR Berechnung anrechenbar sind | 18,39 | 0,37 | 0 | 0 | 0 | |
| 2 Finanzunternehmen | 1,39 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 3 Kreditinstitute | 1,39 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 4 Darlehen und Kredite | 1,24 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0,15 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 6 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | ||
| 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 8 davon Wertpapierfirmen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 9 Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 11 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | ||
| 12 davon Verwaltungsgesellschaften | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 13 Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 15 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | ||
| 16 davon Versicherungsunternehmen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 17 Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erträge bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 19 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | ||
| 20 Nicht-Finanzunternehmen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 21 Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 | ||
| 23 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 24 Private Haushalte | 17 | 0,37 | 0 | 0 | 0 | |
| 25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | 15,44 | 0,33 | 0 | 0 | 0 | |
| 26 davon Gebäudesanierungskredite | 1,56 | 0,04 | 0 | 0 | 0 | |
| 27 davon Kfz-Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 28 Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 29 Wohnraumfinanzierung | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 30 sonstige Finanzierungen lokaler | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 32 GAR-Vermögenswerte insgesamt | 18,39 | 0,37 | 0 | 0 | 0 | |
| af | |
| Offenlegungsstichtag T | |
| % (im Vergleich zum Zufluss der gesamten taxonomiefähigen Vermögenswerte) | Anteil der gesamten neuen erfassten Vermögenswerte |
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | |
| 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR Berechnung anrechenbar sind | 59,08 |
| 2 Finanzunternehmen | 23 |
| 3 Kreditinstitute | 17,85 |
| 4 Darlehen und Kredite | 15,54 |
| 5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 2,3 |
| 6 Eigenkapitalinstrumente | 0 |
| 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | 5,15 |
| 8 davon Wertpapierfirmen | 0 |
| 9 Darlehen und Kredite | 0 |
| 10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 |
| 11 Eigenkapitalinstrumente | 0 |
| 12 davon Verwaltungsgesellschaften | 0 |
| 13 Darlehen und Kredite | 0 |
| 14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 |
| 15 Eigenkapitalinstrumente | 0 |
| 16 davon Versicherungsunternehmen | 0 |
| 17 Darlehen und Kredite | 0 |
| 18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erträge bekannt ist | 0 |
| 19 Eigenkapitalinstrumente | 0 |
| 20 Nicht-Finanzunternehmen | 0,62 |
| 21 Darlehen und Kredite | 0,62 |
| 22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 |
| 23 Eigenkapitalinstrumente | 0 |
| 24 Private Haushalte | 28,31 |
| 25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | 19,82 |
| 26 davon Gebäudesanierungskredite | 1,56 |
| 27 davon Kfz-Kredite | 0 |
| 28 Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften | 7,14 |
| 29 Wohnraumfinanzierung | 0 |
| 30 sonstige Finanzierungen lokaler | 7,14 |
| 31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | 0 |
| 32 GAR-Vermögenswerte insgesamt | 100 |
4. GAR KPI-Zuflüsse - Basis Umsatz
| a | b | c | d | e | f | |
| Offenlegungsstichtag T | ||||||
| Klimaschutz (CCM) | Anpassung an den Klimawandel (CCA) | |||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||||
| % (im Vergleich zum Zufluss der gesamten taxonomiefähigen Vermögenswerte) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon Übergangstätigkeiten | Davon ermöglichende Tätigkeiten | ||||
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | ||||||
| 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR Berechnung anrechenbar sind | 18,35 | 0,37 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 2 Finanzunternehmen | 1,35 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 3 Kreditinstitute | 1,35 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 4 Darlehen und Kredite | 1,2 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0,15 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 6 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 8 davon Wertpapierfirmen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 9 Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 11 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 12 davon Verwaltungsgesellschaften | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 13 Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 15 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 16 davon Versicherungsunternehmen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 17 Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erträge bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 19 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 20 Nicht-Finanzunternehmen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 21 Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 23 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 24 Private Haushalte | 17 | 0,37 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | 15,44 | 0,33 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 26 davon Gebäudesanierungskredite | 1,56 | 0,04 | 0 | 0 | 0 | |
| 27 davon Kfz-Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 28 Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 29 Wohnraumfinanzierung | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 30 sonstige Finanzierungen lokaler | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 32 GAR-Vermögenswerte insgesamt | 18,35 | 0,37 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| g | h | i | j | k | l | |
| Offenlegungsstichtag T | ||||||
| Anpassung an den Klimawandel (CCA) | Wasser- und Meeresressourcen (WTR) | |||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||||
| % (im Vergleich zum Zufluss der gesamten taxonomiefähigen Vermögenswerte) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | ||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | Davon Verwendung der Erlöse | ||||
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | ||||||
| 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR Berechnung anrechenbar sind | 0 | 0 | 0 | |||
| 2 Finanzunternehmen | 0 | 0 | 0 | |||
| 3 Kreditinstitute | 0 | 0 | 0 | |||
| 4 Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | |||
| 5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | |||
| 6 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | ||||
| 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | 0 | 0 | 0 | |||
| 8 davon Wertpapierfirmen | 0 | 0 | 0 | |||
| 9 Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | |||
| 10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | |||
| 11 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | ||||
| 12 davon Verwaltungsgesellschaften | 0 | 0 | 0 | |||
| 13 Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | |||
| 14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | |||
| 15 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | ||||
| 16 davon Versicherungsunternehmen | 0 | 0 | 0 | |||
| 17 Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | |||
| 18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erträge bekannt ist | 0 | 0 | 0 | |||
| 19 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | ||||
| 20 Nicht-Finanzunternehmen | 0 | 0 | 0 | |||
| 21 Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | |||
| 22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | ||||
| 23 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | |||
| 24 Private Haushalte | 0 | 0 | 0 | |||
| 25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | 0 | 0 | 0 | |||
| 26 davon Gebäudesanierungskredite | ||||||
| 27 davon Kfz-Kredite | 0 | 0 | 0 | |||
| 28 Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften | 0 | 0 | 0 | |||
| 29 Wohnraumfinanzierung | 0 | 0 | 0 | |||
| 30 sonstige Finanzierungen lokaler | 0 | 0 | 0 | |||
| 31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | 0 | 0 | 0 | |||
| 32 GAR-Vermögenswerte insgesamt | 0 | 0 | 0 | |||
| m | n | o | p | q | r | |
| Offenlegungsstichtag T | ||||||
| Wasser- und Meeresressourcen (WTR) | Kreislaufwirtschaft (CE) | Verschmutzung (PPC) | ||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | ||||
| % (im Vergleich zum Zufluss der gesamten taxonomiefähigen Vermögenswerte) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | ||||
| Davon ermöglichende Tätigkeiten | Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | ||||
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | ||||||
| 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR Berechnung anrechenbar sind | ||||||
| 2 Finanzunternehmen | ||||||
| 3 Kreditinstitute | ||||||
| 4 Darlehen und Kredite | ||||||
| 5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | ||||||
| 6 Eigenkapitalinstrumente | ||||||
| 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | ||||||
| 8 davon Wertpapierfirmen | ||||||
| 9 Darlehen und Kredite | ||||||
| 10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | ||||||
| 11 Eigenkapitalinstrumente | ||||||
| 12 davon Verwaltungsgesellschaften | ||||||
| 13 Darlehen und Kredite | ||||||
| 14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | ||||||
| 15 Eigenkapitalinstrumente | ||||||
| 16 davon Versicherungsunternehmen | ||||||
| 17 Darlehen und Kredite | ||||||
| 18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erträge bekannt ist | ||||||
| 19 Eigenkapitalinstrumente | ||||||
| 20 Nicht-Finanzunternehmen | ||||||
| 21 Darlehen und Kredite | ||||||
| 22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | ||||||
| 23 Eigenkapitalinstrumente | ||||||
| 24 Private Haushalte | ||||||
| 25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | ||||||
| 26 davon Gebäudesanierungskredite | ||||||
| 27 davon Kfz-Kredite | ||||||
| 28 Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften | ||||||
| 29 Wohnraumfinanzierung | ||||||
| 30 sonstige Finanzierungen lokaler | ||||||
| 31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | ||||||
| 32 GAR-Vermögenswerte insgesamt | ||||||
| s | t | u | v | w | x | |
| Offenlegungsstichtag T | ||||||
| Verschmutzung (PPC) | Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) | |||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||||
| % (im Vergleich zum Zufluss der gesamten taxonomiefähigen Vermögenswerte) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | ||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | Davon Verwendung der Erlöse | ||||
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | ||||||
| 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR Berechnung anrechenbar sind | ||||||
| 2 Finanzunternehmen | ||||||
| 3 Kreditinstitute | ||||||
| 4 Darlehen und Kredite | ||||||
| 5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | ||||||
| 6 Eigenkapitalinstrumente | ||||||
| 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | ||||||
| 8 davon Wertpapierfirmen | ||||||
| 9 Darlehen und Kredite | ||||||
| 10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | ||||||
| 11 Eigenkapitalinstrumente | ||||||
| 12 davon Verwaltungsgesellschaften | ||||||
| 13 Darlehen und Kredite | ||||||
| 14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | ||||||
| 15 Eigenkapitalinstrumente | ||||||
| 16 davon Versicherungsunternehmen | ||||||
| 17 Darlehen und Kredite | ||||||
| 18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erträge bekannt ist | ||||||
| 19 Eigenkapitalinstrumente | ||||||
| 20 Nicht-Finanzunternehmen | ||||||
| 21 Darlehen und Kredite | ||||||
| 22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | ||||||
| 23 Eigenkapitalinstrumente | ||||||
| 24 Private Haushalte | ||||||
| 25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | ||||||
| 26 davon Gebäudesanierungskredite | ||||||
| 27 davon Kfz-Kredite | ||||||
| 28 Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften | ||||||
| 29 Wohnraumfinanzierung | ||||||
| 30 sonstige Finanzierungen lokaler | ||||||
| 31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | ||||||
| 32 GAR-Vermögenswerte insgesamt | ||||||
| z | aa | ab | ac | ad | ae | |
| Offenlegungsstichtag T | ||||||
| Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) | GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO) | |||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | Anteil der
gesamten erfassten Vermögenswerte,
durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) |
|||||
| % (im Vergleich zum Zufluss der gesamten taxonomiefähigen Vermögenswerte) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | Anteil der
gesamten erfassten Vermögenswerte,
durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) |
||||
| Davon ermöglichende Tätigkeiten | Davon Verwendung der Erlöse | Davon Übergangstätigkeiten | Davon ermöglichende Tätigkeiten | |||
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | ||||||
| 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR Berechnung anrechenbar sind | 18,35 | 0,37 | 0 | 0 | 0 | |
| 2 Finanzunternehmen | 1,35 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 3 Kreditinstitute | 1,35 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 4 Darlehen und Kredite | 1,2 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0,15 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 6 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | ||
| 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 8 davon Wertpapierfirmen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 9 Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 11 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | ||
| 12 davon Verwaltungsgesellschaften | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 13 Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 15 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | ||
| 16 davon Versicherungsunternehmen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 17 Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erträge bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 19 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | ||
| 20 Nicht-Finanzunternehmen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 21 Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 | ||
| 23 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 24 Private Haushalte | 17 | 0,37 | 0 | 0 | 0 | |
| 25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | 15,44 | 0,33 | 0 | 0 | 0 | |
| 26 davon Gebäudesanierungskredite | 1,56 | 0,04 | 0 | 0 | 0 | |
| 27 davon Kfz-Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 28 Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 29 Wohnraumfinanzierung | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 30 sonstige Finanzierungen lokaler | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 32 GAR-Vermögenswerte insgesamt | 18,35 | 0,37 | 0 | 0 | 0 | |
| af | |
| Offenlegungsstichtag T | |
| % (im Vergleich zum Zufluss der gesamten taxonomiefähigen Vermögenswerte) | Anteil der gesamten neuen erfassten Vermögenswerte |
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | |
| 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR Berechnung anrechenbar sind | 59,08 |
| 2 Finanzunternehmen | 23 |
| 3 Kreditinstitute | 17,85 |
| 4 Darlehen und Kredite | 15,54 |
| 5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 2,3 |
| 6 Eigenkapitalinstrumente | 0 |
| 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | 5,15 |
| 8 davon Wertpapierfirmen | 0 |
| 9 Darlehen und Kredite | 0 |
| 10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 |
| 11 Eigenkapitalinstrumente | 0 |
| 12 davon Verwaltungsgesellschaften | 0 |
| 13 Darlehen und Kredite | 0 |
| 14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 |
| 15 Eigenkapitalinstrumente | 0 |
| 16 davon Versicherungsunternehmen | 0 |
| 17 Darlehen und Kredite | 0 |
| 18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erträge bekannt ist | 0 |
| 19 Eigenkapitalinstrumente | 0 |
| 20 Nicht-Finanzunternehmen | 0,62 |
| 21 Darlehen und Kredite | 0,62 |
| 22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 |
| 23 Eigenkapitalinstrumente | 0 |
| 24 Private Haushalte | 28,31 |
| 25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | 19,82 |
| 26 davon Gebäudesanierungskredite | 1,56 |
| 27 davon Kfz-Kredite | 0 |
| 28 Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften | 7,14 |
| 29 Wohnraumfinanzierung | 0 |
| 30 sonstige Finanzierungen lokaler | 7,14 |
| 31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | 0 |
| 32 GAR-Vermögenswerte insgesamt | 100 |
5. KPI außerbilanzielle Risikopositionen - Bestand - Basis CapEx
| a | b | c | d | e | f | |
| Offenlegungsstichtag T | ||||||
| Klimaschutz (CCM) | Anpassung an den Klimawandel (CCA) | |||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die | |||||
| % (im Vergleich zu den
gesamten anrechenbaren
außerbilanziellen Vermögenswerten) |
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die | |||||
| Davon Verwendung
der Erlöse |
Davon Übergangstätig keiten | Davon
ermöglichende Tätigkeiten |
||||
| 1 Finanzgarantien (FinGar-KPI) | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| g | h | i | j | k | l | |
| Offenlegungsstichtag T | ||||||
| Anpassung an den Klimawandel (CCA) | Wasser- und Meeresressourcen (WTR) | |||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die | |||||
| % (im Vergleich zu den
gesamten anrechenbaren
außerbilanziellen Vermögenswerten) |
Anteil der gesamten erfassten | Anteil der gesamten erfassten | ||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon
ermöglichende Tätigkeiten |
Davon Verwendung der Erlöse | ||||
| 1 Finanzgarantien (FinGar-KPI) | 0 | 0 | 0 | |||
| 2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) | 0 | 0 | 0 | |||
| m | n | o | p | q | r | |
| Offenlegungsstichtag T | ||||||
| Wasser- und Meeresressourcen (WTR) | Kreislaufwirtschaft (CE) | Verschmutzung (PPC) | ||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die | ||||
| % (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) | Anteil der gesamten erfassten | Anteil der gesamten erfassten | ||||
| Davon
ermöglichende Tätigkeiten |
Davon Verwendung der Erlöse | Davon
ermöglichende Tätigkeiten |
||||
| 1 Finanzgarantien (FinGar-KPI) | ||||||
| 2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) | ||||||
| s | t | u | v | w | x | |
| Offenlegungsstichtag T | ||||||
| Verschmutzung (PPC) | Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) | |||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die | |||||
| % (im Vergleich zu den
gesamten anrechenbaren
außerbilanziellen Vermögenswerten) |
Anteil der gesamten erfassten | Anteil der gesamten erfassten | ||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon
ermöglichende Tätigkeiten |
Davon Verwendung der Erlöse | ||||
| 1 Finanzgarantien (FinGar-KPI) | ||||||
| 2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) | ||||||
| z | aa | ab | ac | ad | ae | |
| Offenlegungsstichtag T | ||||||
| Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) | GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO) | |||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die | |||||
| % (im Vergleich zu den
gesamten anrechenbaren
außerbilanziellen Vermögenswerten) |
Anteil der gesamten erfassten | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die | ||||
| Davon
ermöglichende Tätigkeiten |
Davon Verwendung der Erlöse | Davon Übergangstätigkeiten | Davon
ermöglichende Tätigkeiten |
|||
| 1 Finanzgarantien (FinGar-KPI) | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
5. KPI außerbilanzielle Risikopositionen - Zuflüsse - Basis CapEx
| a | b | c | d | e | f | |
| Offenlegungsstichtag T | ||||||
| Klimaschutz (CCM) | Anpassung an den Klimawandel (CCA) | |||||
| Anteil der
gesamten erfassten Vermögenswerte,
durch die taxonomierelevante |
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die | |||||
| % (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) | Anteil der
gesamten erfassten Vermögenswerte,
durch die |
|||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon Übergangstätigkeiten | Davon ermöglichende Tätigkeiten | ||||
| 1 Finanzgarantien (FinGar-KPI) | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| g | h | i | j | k | l | |
| Offenlegungsstichtag T | ||||||
| Anpassung an den Klimawandel (CCA) | Wasser- und Meeresressourcen (WTR) | |||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die | |||||
| % (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) | Anteil der gesamten erfassten | Anteil der gesamten erfassten | ||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | Davon Verwendung der Erlöse | ||||
| 1 Finanzgarantien (FinGar-KPI) | 0 | 0 | 0 | |||
| 2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) | 0 | 0 | 0 | |||
| m | n | o | p | q | r | |
| Offenlegungsstichtag T | ||||||
| Wasser- und Meeresressourcen (WTR) | Kreislaufwirtschaft (CE) | Verschmutzung (PPC) | ||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die | ||||
| % (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) | Anteil der gesamten erfassten | Anteil der gesamten erfassten | ||||
| Davon ermöglichende Tätigkeiten | Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | ||||
| 1 Finanzgarantien (FinGar-KPI) | ||||||
| 2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) | ||||||
| s | t | u | v | w | x | |
| Offenlegungsstichtag T | ||||||
| Verschmutzung (PPC) | Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) | |||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die | |||||
| % (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) | Anteil der gesamten erfassten | Anteil der gesamten erfassten | ||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | Davon Verwendung der Erlöse | ||||
| 1 Finanzgarantien (FinGar-KPI) | ||||||
| 2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) | ||||||
| z | aa | ab | ac | ad | ae | |
| Offenlegungsstichtag T | ||||||
| Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) | GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO) | |||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die | Anteil der
gesamten erfassten Vermögenswerte,
durch die |
|||||
| % (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) | Anteil der gesamten erfassten | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die | ||||
| Davon ermöglichende Tätigkeiten | Davon Verwendung der Erlöse | Davon Übergangstätigkeiten | Davon ermöglichende Tätigkeiten | |||
| 1 Finanzgarantien (FinGar-KPI) | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
5. KPI außerbilanzielle Risikopositionen - Bestand - Basis Umsatz
| a | b | c | d | e | f | |
| Offenlegungsstichtag T | ||||||
| Klimaschutz (CCM) | Anpassung an den Klimawandel (CCA) | |||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden | |||||
| % (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon Übergangstätigkeiten | Davon ermöglichende Tätigkeiten | ||||
| 1 Finanzgarantien (FinGar-KPI) | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| g | h | i | j | k | l | |
| Offenlegungsstichtag T | ||||||
| Anpassung an den Klimawandel (CCA) | Wasser- und Meeresressourcen (WTR) | |||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden | |||||
| % (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert | ||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | Davon Verwendung der Erlöse | ||||
| 1 Finanzgarantien (FinGar-KPI) | 0 | 0 | 0 | |||
| 2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) | 0 | 0 | 0 | |||
| m | n | o | p | q | r | |
| Offenlegungsstichtag T | ||||||
| Wasser- und Meeresressourcen (WTR) | Kreislaufwirtschaft (CE) | Verschmutzung (PPC) | ||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden | ||||
| % (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert | ||||
| Davon ermöglichende Tätigkeiten | Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | ||||
| 1 Finanzgarantien (FinGar-KPI) | ||||||
| 2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) | ||||||
| s | t | u | v | w | x | |
| Offenlegungsstichtag T | ||||||
| Verschmutzung (PPC) | Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) | |||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden | |||||
| % (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert | ||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | Davon Verwendung der Erlöse | ||||
| 1 Finanzgarantien (FinGar-KPI) | ||||||
| 2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) | ||||||
| z | aa | ab | ac | ad | ae | |
| Offenlegungsstichtag T | ||||||
| Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) | GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO) | |||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||||
| % (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | ||||
| Davon ermöglichende Tätigkeiten | Davon Verwendung der Erlöse | Davon Übergangstätigkeiten | Davon ermöglichende Tätigkeiten | |||
| 1 Finanzgarantien (FinGar-KPI) | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
5. KPI außerbilanzielle Risikopositionen - Zuflüsse - Basis Umsatz
| a | b | c | d | e | f | |
| Offenlegungsstichtag T | ||||||
| Klimaschutz (CCM) | Anpassung an den Klimawandel (CCA) | |||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die | |||||
| % (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die | |||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon Übergangstätigkeiten | Davon ermöglichende Tätigkeiten | ||||
| 1 Finanzgarantien (FinGar-KPI) | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| h | i | j | k | l | ||
| Offenlegungsstichtag T | ||||||
| Anpassung an den Klimawandel (CCA) | Wasser- und Meeresressourcen (WTR) | |||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die | |||||
| % (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) | Anteil der gesamten erfassten | Anteil der gesamten erfassten | ||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | Davon Verwendung der Erlöse | ||||
| 1 Finanzgarantien (FinGar-KPI) | 0 | 0 | 0 | |||
| 2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) | 0 | 0 | 0 | |||
| m | n | o | r | |||
| Offenlegungsstichtag T | ||||||
| Wasser- und Meeresressourcen (WTR) | Kreislaufwirtschaft (CE) | Verschmutzung (PPC) | ||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die | ||||
| % (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) | Anteil der gesamten erfassten | Anteil der gesamten erfassten | ||||
| Davon ermöglichende Tätigkeiten | Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | ||||
| 1 Finanzgarantien (FinGar-KPI) | ||||||
| 2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) | ||||||
| s | t | u | v | w | x | |
| Offenlegungsstichtag T | ||||||
| Verschmutzung (PPC) | Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) | |||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die | |||||
| % (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) | Anteil der gesamten erfassten | Anteil der gesamten erfassten | ||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | Davon Verwendung der Erlöse | ||||
| 1 Finanzgarantien (FinGar-KPI) | ||||||
| 2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) | ||||||
| z | aa | ab | ac | ad | ae | |
| Offenlegungsstichtag T | ||||||
| Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) | GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO) | |||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die | |||||
| % (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) | Anteil der gesamten erfassten | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die | ||||
| Davon ermöglichende Tätigkeiten | Davon Verwendung der Erlöse | Davon Übergangstätigkeiten | Davon ermöglichende Tätigkeiten | |||
| 1 Finanzgarantien (FinGar-KPI) | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Meldebogen 1 Tätigkeiten in den Bereichen Kernenergie und fossiles Gas
| Zeile | Tätigkeiten im Bereich Kernenergie | |
| 1 | Das Unternehmen ist im Bereich Erforschung, Entwicklung, Demonstration und Einsatz innovativer Stromerzeugungsanlagen, die bei minimalem Abfall aus dem Brennstoffkreislauf Energie aus Nuklearprozessen erzeugen, tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. | Nein |
| 2 | Das Unternehmen ist im Bau und sicheren Betrieb neuer kerntechnischer Anlagen zur Erzeugung von Strom oder Prozesswärme - auch für die Fernwärmeversorgung oder industrielle Prozesse wie die Wasserstofferzeugung - sowie bei deren sicherheitstechnischer Verbesserung mithilfe der besten verfügbaren Technologien tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. | Nein |
| 3 | Das Unternehmen ist im sicheren Betrieb bestehender kerntechnischer Anlagen zur Erzeugung von Strom oder Prozesswärme - auch für die Fernwärmeversorgung oder industrielle Prozesse wie die Wasserstofferzeugung - sowie bei deren sicherheitstechnischer Verbesserung tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. | Nein |
| Tätigkeiten im Bereich fossiles Gas | ||
| 4 | Das Unternehmen ist im Bau oder Betrieb von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus fossilen gasförmigen Brennstoffen tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. | Nein |
| 5 | Das Unternehmen ist im Bau, in der Modernisierung und im Betrieb von Anlagen für die Kraft-Wärme/Kälte-Kopplung mit fossilen gasförmigen Brennstoffen tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. | Nein |
| 6 | Das Unternehmen ist im Bau, in der Modernisierung und im Betrieb von Anlagen für die Wärmegewinnung, die Wärme/Kälte aus fossilen gasförmigen Brennstoffen erzeugen, tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. | Nein |
Meldebogen 2 Taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten (Nenner) - Basis CapEx
| Betrag und Anteil (Angaben in Geldbeträgen und in Prozent) | |||||
| (CCM + CCA) | Klimaschutz (CCM) | ||||
| Zeile | Wirtschaftstätigkeiten | Betrag | % | Betrag | % |
| 1 | Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegierten-Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI | ||||
| 2 | Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI | ||||
| 3 | Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI | ||||
| 4 | Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI | ||||
| 5 | Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI | ||||
| 6 | Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI | ||||
| 7 | Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter taxonomiekonformer Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI | ||||
| 8 | Anwendbarer KPI insgesamt | ||||
| Betrag und Anteil (Angaben in Geldbeträgen und in Prozent) | |||
| Anpassung an den Klimawandel (CCA) | |||
| Zeile | Wirtschaftstätigkeiten | Betrag | % |
| 1 | Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegierten-Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI | ||
| 2 | Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI | ||
| 3 | Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI | ||
| 4 | Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI | ||
| 5 | Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI | ||
| 6 | Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI | ||
| 7 | Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter taxonomiekonformer Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI | ||
| 8 | Anwendbarer KPI insgesamt | ||
Meldebogen 2 Taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten (Nenner) - Basis Umsatz
| Betrag und Anteil (Angaben in Geldbeträgen und in Prozent) | ||||||
| (CCM + CCA) | Klimaschutz (CCM) | Anpassung an den Klimawandel (CCA) | ||||
| Zeile | Wirtschaftstätigkeiten | Betrag | % | Betrag | % | Betrag |
| 1 | Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegierten-Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI | |||||
| 2 | Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI | |||||
| 3 | Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI | |||||
| 4 | Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI | |||||
| 5 | Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI | |||||
| 6 | Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI | |||||
| 7 | Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter taxonomiekonformer Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI | |||||
| 8 | Anwendbarer KPI insgesamt | |||||
| Betrag und Anteil (Angaben in Geldbeträgen und in Prozent) | ||
| Anpassung an den Klimawandel (CCA) | ||
| Zeile | Wirtschaftstätigkeiten | % |
| 1 | Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegierten-Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI | |
| 2 | Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI | |
| 3 | Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI | |
| 4 | Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI | |
| 5 | Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI | |
| 6 | Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI | |
| 7 | Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter taxonomiekonformer Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI | |
| 8 | Anwendbarer KPI insgesamt |
Meldebogen 3 Taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten (Zähler) - Basis CapEx
| Betrag und Anteil (Angaben in Geldbeträgen und in Prozent) | ||||||
| (CCM + CCA) | Klimaschutz (CCM) | Anpassung an den Klimawandel (CCA) | ||||
| Zeile | Wirtschaftstätigkeiten | Betrag | % | Betrag | % | Betrag |
| 1 | Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegierten-Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI | |||||
| 2 | Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI | |||||
| 3 | Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI | |||||
| 4 | Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI | |||||
| 5 | Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI | |||||
| 6 | Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI | |||||
| 7 | Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter taxonomiekonformer Wirtschaftstätigkeiten im Zähler des anwendbaren KPI | |||||
| 8 | Gesamtbetrag und -anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten im Zähler des anwendbaren KPI | 100% | ||||
| Betrag und Anteil (Angaben in Geldbeträgen und in Prozent) | ||
| Anpassung an den Klimawandel (CCA) | ||
| Zeile | Wirtschaftstätigkeiten | % |
| 1 | Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegierten-Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI | |
| 2 | Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI | |
| 3 | Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI | |
| 4 | Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI | |
| 5 | Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI | |
| 6 | Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI | |
| 7 | Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter taxonomiekonformer Wirtschaftstätigkeiten im Zähler des anwendbaren KPI | |
| 8 | Gesamtbetrag und -anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten im Zähler des anwendbaren KPI |
Meldebogen 3 Taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten (Zähler) - Basis Umsatz
| Betrag und Anteil (Angaben in Geldbeträgen und in Prozent) | ||||||
| (CCM + CCA) | Klimaschutz (CCM) | Anpassung an den Klimawandel (CCA) | ||||
| Zeile | Wirtschaftstätigkeiten | Betrag | % | Betrag | % | Betrag |
| 1 | Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegierten-Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI | |||||
| 2 | Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI | |||||
| 3 | Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI | |||||
| 4 | Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI | |||||
| 5 | Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI | |||||
| 6 | Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI | |||||
| 7 | Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter taxonomiekonformer Wirtschaftstätigkeiten im Zähler des anwendbaren KPI | |||||
| 8 | Gesamtbetrag und -anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten im Zähler des anwendbaren KPI | 100% | ||||
| Betrag und Anteil (Angaben in Geldbeträgen und in Prozent) | ||
| Anpassung an den Klimawandel (CCA) | ||
| Zeile | Wirtschaftstätigkeiten | % |
| 1 | Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegierten-Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI | |
| 2 | Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI | |
| 3 | Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI | |
| 4 | Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI | |
| 5 | Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI | |
| 6 | Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI | |
| 7 | Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter taxonomiekonformer Wirtschaftstätigkeiten im Zähler des anwendbaren KPI | |
| 8 | Gesamtbetrag und -anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten im Zähler des anwendbaren KPI |
Meldebogen 4 Taxonomiefähige, aber nicht taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten - Basis CapEx
| Anteil (Angaben in Geldbeträgen und in Prozent) | ||||||
| (CCM + CCA) | Klimaschutz (CCM) | Anpassung an den Klimawandel (CCA) | ||||
| Zeile | Wirtschaftstätigkeiten | Betrag | % | Betrag | % | Betrag |
| 1 | Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI | |||||
| 2 | Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI | |||||
| 3 | Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI | |||||
| 4 | Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI | |||||
| 5 | Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI | |||||
| 6 | Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI | |||||
| 7 | Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter taxonomiefähiger, aber nicht taxonomiekonformer Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI | |||||
| 8 | Gesamtbetrag und -anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI | |||||
| Anteil (Angaben in Geldbeträgen und in Prozent) | ||
| Anpassung an den Klimawandel (CCA) | ||
| Zeile | Wirtschaftstätigkeiten | % |
| 1 | Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI | |
| 2 | Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI | |
| 3 | Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI | |
| 4 | Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI | |
| 5 | Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI | |
| 6 | Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI | |
| 7 | Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter taxonomiefähiger, aber nicht taxonomiekonformer Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI | |
| 8 | Gesamtbetrag und -anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI |
Meldebogen 4 Taxonomiefähige, aber nicht taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten - Basis Umsatz
| Anteil (Angaben in Geldbeträgen und in Prozent) | ||||||
| (CCM + CCA) | Klimaschutz (CCM) | Anpassung an den Klimawandel (CCA) | ||||
| Zeile | Wirtschaftstätigkeiten | Betrag | % | Betrag | % | Betrag |
| 1 | Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI | |||||
| 2 | Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI | |||||
| 3 | Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI | |||||
| 4 | Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI | |||||
| 5 | Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI | |||||
| 6 | Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI | |||||
| 7 | Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter taxonomiefähiger, aber nicht taxonomiekonformer Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI | |||||
| 8 | Gesamtbetrag und -anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI | |||||
| Anteil (Angaben in Geldbeträgen und in Prozent) | ||
| Anpassung an den Klimawandel (CCA) | ||
| Zeile | Wirtschaftstätigkeiten | % |
| 1 | Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI | |
| 2 | Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI | |
| 3 | Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI | |
| 4 | Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI | |
| 5 | Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI | |
| 6 | Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI | |
| 7 | Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter taxonomiefähiger, aber nicht taxonomiekonformer Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI | |
| 8 | Gesamtbetrag und -anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI |
Meldebogen 5 Nicht taxonomiefähige Wirtschaftstätigkeiten - Basis CapEx
| Zeile | Wirtschaftstätigkeiten | Betrag | Prozentsatz |
| 1 | Betrag und Anteil der in Zeile 1 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI | ||
| 2 | Betrag und Anteil der in Zeile 2 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI | ||
| 3 | Betrag und Anteil der in Zeile 3 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI | ||
| 4 | Betrag und Anteil der in Zeile 4 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI | ||
| 5 | Betrag und Anteil der in Zeile 5 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI | ||
| 6 | Betrag und Anteil der in Zeile 6 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI | ||
| 7 | Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter nicht taxonomiefähiger Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI | ||
| 8 | Gesamtbetrag und -anteil der nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI |
Meldebogen 5 Nicht taxonomiefähige Wirtschaftstätigkeiten - Basis Umsatz
| Zeile | Wirtschaftstätigkeiten | Betrag | Prozentsatz |
| 1 | Betrag und Anteil der in Zeile 1 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI | ||
| 2 | Betrag und Anteil der in Zeile 2 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI | ||
| 3 | Betrag und Anteil der in Zeile 3 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI | ||
| 4 | Betrag und Anteil der in Zeile 4 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI | ||
| 5 | Betrag und Anteil der in Zeile 5 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI | ||
| 6 | Betrag und Anteil der in Zeile 6 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI | ||
| 7 | Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter nicht taxonomiefähiger Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI | ||
| 8 | Gesamtbetrag und -anteil der nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI |
Übersicht der GRI-Indikatoren in der DNK-Erklärung
In dieser DNK-Erklärung wurde nach dem "comply or
explain" Prinzip zu den nachfolgend aufgeführten
GRI-Indikatoren berichtet. Dieses Dokument verweist auf die
GRI-Standards 2016, sofern in der Tabelle nicht anders
vermerkt.
| Bereiche | DNK-Kriterien | GRI SRS Indikatoren | |
| STRATEGIE | 1. | Strategische Analyse und Maßnahmen | |
| 2. | Wesentlichkeit | ||
| 3. | Ziele | ||
| 4. | Tiefe der Wertschöpfungskette | ||
| PROZESS-MANAGEMENT | 5. | Verantwortung | GRI SRS 102-16 |
| 6. | Regeln und Prozesse | ||
| 7. | Kontrolle | ||
| 8. | Anreizsysteme | GRI SRS 102-35
GRI SRS 102-38 |
|
| 9. | Beteiligung von Anspruchsgruppen | GRI SRS 102-44 | |
| 10. | Innovations- und Produktmanagement | G4-FS11 | |
| UMWELT | 11. | Inanspruchnahme natürlicher Ressourcen | GRI SRS 301-1 |
| 12. | Ressourcenmanagement | GRI SRS 302-1 | |
| GRI SRS 302-4 | |||
| GRI SRS 303-3 (2018) | |||
| GRI SRS 306-3 (2020) * | |||
| 13. | Klimarelevante Emissionen | GRI SRS 305-1 | |
| GRI SRS 305-2 | |||
| GRI SRS 305-3 | |||
| GRI SRS 305-5 | |||
| GESELLSCHAFT | 14. | Arbeitnehmerrechte | GRI SRS 403-4 (2018) |
| 15. | Chancengerechtigkeit | GRI SRS 403-9 (2018) | |
| 16. | Qualifizierung | GRI SRS 403-10 (2018) | |
| GRI SRS 404-1 | |||
| GRI SRS 405-1 | |||
| GRI SRS 406-1 | |||
| 17. | Menschenrechte | GRI SRS 412-3 | |
| GRI SRS 412-1 | |||
| GRI SRS 414-1 | |||
| GRI SRS 414-2 | |||
| 18. | Gemeinwesen | GRI SRS 201-1 | |
| 19. | Politische Einflussnahme | GRI SRS 415-1 | |
| 20. | Gesetzes- und richtlinienkonformes Verhalten | GRI SRS 205-1 | |
| GRI SRS 205-3 | |||
| GRI SRS 419-1 | |||
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