Lüttgen GmbH
Köln
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
5.363,00 |
5.780,00 |
| I.
Sachanlagen |
5.363,00 |
5.780,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
123.608,95 |
126.765,50 |
| I.
Vorräte |
32.326,09 |
31.909,09 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
90.806,93 |
92.128,96 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
30.964,00 |
26.859,48 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
475,93 |
2.727,45 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
2.452,45 |
2.300,58 |
| D.
Aktiver Unterschiedsbetrag aus der
Vermögensverrechnung |
3.619,00 |
0,00 |
| E.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
42.055,18 |
43.692,68 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
177.098,58 |
178.538,76 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| 1.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-12.500,00 |
-12.500,00 |
| 2.
eingefordertes Kapital |
12.500,00 |
12.500,00 |
| II.
Verlustvortrag |
56.192,68 |
26.672,13 |
| III.
Jahresüberschuss |
1.637,50 |
-29.520,55 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
42.055,18 |
43.692,68 |
| B.
Rückstellungen |
44.146,00 |
34.242,65 |
| C.
Verbindlichkeiten |
132.952,58 |
144.296,11 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
44.012,68 |
32.554,51 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
177.098,58 |
178.538,76 |
Anhang
I.
Allgemeine Angaben
Die
Firma Lüttgen GmbH ist nach den in § 267
HGB bestimmten Größenmerkmalen als kleine
Kapitalgesellschaft einzustufen.
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
vertraglichen und gesetzlichen Vor- schriften erstellt
(Verlautbarung der Bundessteuerberaterkammer und des
Instituts der Wirtschaftsprüfer e.V. und § 264
Abs. 1 HGB). Vorgänge im Sinne des § 264 Abs. 2
Satz 2 HGB waren im Berichtsjahr nicht angefallen.
Die vorliegende Gliederung des Jahresabschlusses
entspricht der Gliederung nach den Vorschriften des §
265 Ab. 1 i.V.m. § 266 HGB.
Anpassungen der Vorjahreszahlen und Beträge zur
Verbesserung der Vergleichbarkeit wurden im
Berichtsjahr nicht vorgenommen. Die Erläuterungen in
der Bilanz entsprechen den Vorschriften des § 264 Abs.
2 HGB.
Auf die Regelung gemäß § 64 GmbH
wurde die Geschäftsführung schriftlich
hingewiesen.
II.
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen
den Vorschriften des HGB. Diese sind im Wesentlichen und
soweit zulässig an den steuerlichen Vorschriften aus-
gerichtet, soweit sie nicht nachfolgend dargestellt werden.
Im Einzelnen wurden folgende Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden angewandt:
Das Sachanlagevermögen und die immateriellen
Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten
angesetzt und um planmäßige Abschreibungen
vermindert. Die Abschreibungen wurden nach der
voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögens-
gegenstände und entsprechend steuerlicher Vorschriften
linear vorgenommen. Vermögensgegenstände im Wert
zwischen 150,-- EURO und 1.000,-- EURO (GWG´s) wurden
zu einem Sammelposten zusammengefasst und entsprechend den
steuerlichen Vorschriften abgeschrieben.
Das Vorratsvermögen wurde durch körperliche
Inventur aufgenommen und mit den Anschaffungskosten gem.
§ 255 Abs. 1 HGB bewertet.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind zum Nennwert bilanziert
und innerhalb eines Jahres fällig. Es bestehen keine
Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr.
Die flüssigen Mittel werden zu Nominalwerten
angesetzt.
Die Rückstellungen werden in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages passiviert. Bei
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr werden künftige Preis- und
Kostensteigerungen berücksichtigt und eine Abzinsung
auf den Bilanzstichtag vorgenommen. Als
Abzinsungssätze werden die den Restlaufzeiten der
Rückstellungen entsprechenden durchschnittlichen
Marktzins- sätze der vergangenen sieben
Geschäftsjahre verwendet, wie sie von der Deutschen
Bundesbank gemäß
Rückstellungsabzinsungsverordnung monatlich ermittelt
und bekannt gegeben werden.
Verbindlichkeiten sind mit ihrem
Rückzahlungsbetrag/Erfüllungsbetrag gem. §
253
Abs. 1 Satz 2 HGB angesetzt.
III.
Sonstige Angaben
Der Jahresabschluss stellt unter Beachtung der
gesetzlichen Vorschriften ein entsprechendes Bild der
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage dar.
Im Wirtschaftsjahr 2010 waren durchschnittlich 10
Personen beschäftigt.
Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
belaufen sich zum Abschlusstag auf 25.614,51 EURO.
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
Angabe der
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern
1.1.2010 -
31.12.2010
Der Betrag der Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände gegenüber
Gesellschaftern beträgt 47.629,29 EUR.
1.1.2009 -
31.12.2009
Der Betrag der Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände gegenüber
Gesellschaftern beträgt 58.143,38 EUR.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 30.06.2011 festgestellt.
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