Romanowski
Metallbau GmbH
Herford
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
9.051,00 |
6.980,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
319,00 |
958,00 |
| II.
Sachanlagen |
8.732,00 |
6.022,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
247.512,35 |
268.315,02 |
| I.
Vorräte |
30.944,36 |
48.532,19 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
124.417,87 |
112.490,89 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
485,44 |
0,00 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
92.150,12 |
107.291,94 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
231,50 |
0,00 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
52.830,85 |
2,43 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
309.625,70 |
275.297,45 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Kapitalrücklage |
121.408,33 |
121.408,33 |
| III.
Verlustvortrag |
146.975,35 |
159.686,78 |
| IV.
Jahresfehlbetrag |
52.828,42 |
-12.711,43 |
| V.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
52.830,85 |
2,43 |
| B.
Rückstellungen |
259.479,00 |
225.433,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
50.146,70 |
49.864,45 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
50.146,70 |
49.864,45 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
309.625,70 |
275.297,45 |
Anhang
Anhang für das Geschäftsjahr 2010
I.
Allgemeines
Die Romanowski Metallbau GmbH, Herford ist eine
kleine Kapitalgesellschaft i. S. d. § 267 HGB.
Der Jahresabschluss wurde nach den
Rechnungslegungsvorschriften der §§ 266 ff. und
§§ 275 ff. HGB aufgestellt und gegliedert.
Zusätzliche Angaben zu den einzelnen Posten
gemäß §§ 268, 277 HGB wurden
überwiegend in der Bilanz bzw. Gewinn- und
Verlustrechnung ausgewiesen.
II.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten
abzüglich planmäßiger Abschreibungen
bewertet. Die Anschaffungskosten enthalten die sowohl nach
steuerrechtlichen wie auch nach handelsrechtlichen
Vorschriften anzusetzenden aktivierungspflichtigen
Beträge. Bei der Bemessung der Nutzungsdauer wurde auf
betriebliche Erfahrungen abgestellt, die sich weitgehend
mit den Angaben in den steuerlichen AfA-Tabellen decken.
Die Bewertung der Vermögensgegenstände und
Schulden erfolgte unter der Annahme der Fortführung
der Unternehmenstätigkeit, § 252 Abs. 1 Nr. 2
HGB, obwohl die Gesellschaft zum Bilanzstichtag einen
nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag
ausweist.
Unter Berücksichtigung des Rangrücktritts
für die Pensionszusage, wird der nicht durch
Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag nach Auffassung der
Geschäftsführung beseitigt.
Bewegliche Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens wurden linear abgeschrieben.
Geringwertige Wirtschaftsgüter werden gemäß
§ 6 EstG in einen Sammelposten eingestellt und linear
über fünf Jahre abgeschrieben.
Die Vermögensgegenstände des
Umlaufvermögens sind mit den Anschaffungskosten oder
mit dem niedrigeren beizulegenden Wert am Bilanzstichtag
bewertet worden.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken nach dem
Niederstwertprinzip bewertet worden.
Zur Abgeltung der allgemeinen Risiken wurde eine
Pauschalwertberichtigung gebildet.
Rückstellungen wurden auf der Grundlage der
neuen Fassung des § 253 HGB ermittelt. Anzusetzen ist
hierbei der nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendige Erfüllungsbetrag gem. §
253 Abs. 1 HGB. Bei Rückstellungen mit einer
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden
künftige Preis- und Kostensteigerungen
berücksichtigt und mit einem von der Deutschen
Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen
Marktzinssatz abgezinst.
Rückstellen für zugesagte betriebliche
Altersversorgung sind nach den anerkannten
versicherungsmathematischen Grundsätzen unter
Berücksichtigung der nach BiLMoG geltenden
Bewertungsvorschriften für Pensionsrückstellungen
errechnet. Es wurde ein von der Deutschen Bundesbank
veröffentlichter durchschnittlicher Markzinssatz von
5,15% zugrunde gelegt. Zudem wurden als biomethrische
Rechnungsgrundlagen die "Richttafeln 2005 G" von Dr. Klaus
Heubeck verwendet.
Aufwendungen die sich durch die Neubewertung der
Rückstellungen zum 01. Januar 2010 ergaben, wurden im
Berichtsjahr als außerordentlicher Aufwand in der
Gewinn- und Verlustrechnung dargestellt (Art. 67 Abs. 7
EGHGB).
Verbindlichkeiten sind mit Ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
III.
Erläuterungen zur Bilanz
1.
Anlagevermögen
Die Zusammensetzung und Entwicklung des
Anlagevermögens ist auf einer der folgenden Seiten
gesondert dargestellt.
2.
Vorräte
Die Bestände des Vorratsvermögens wurden
durch Inventur zum Bilanzstichtag ermittelt.
3.
Forderungen
Die Forderungen haben folgende Struktur:
Art der Forderung
|
Gesamtbetrag
|
davon mit einer RLZ von
|
zum 31.12.2010
|
|
bis 1 J.
|
> 5 J.
|
|
T€
|
T€
|
T€
|
aus Lieferungen und
Leistungen
|
116,7
|
116,7
|
0,0
|
sonstige
Vermögensgegenstände
|
7,7
|
7,7
|
0,0
|
Summe
|
124,4
|
124,4
|
0,0
|
4.
Rückstellungen
Für den Gesellschafter Herrn Hans-Georg
Romanowski wurde eine betriebliche Altersvorsorge mit Datum
Januar 1993 in Form einer Pensionszusage erteilt. Die
Anpassung des Rückstellungswertes erfolgt
gemäß einer versicherungsmathematischen
Berechnung. Die Pensionsrückstellung beträgt lt.
Gutachten zum 31. Dezember 2010 € 254.579,00.
5.
Verbindlichkeiten
Alle Verbindlichkeiten hatten eine Restlaufzeit bis
zu einem Jahr und waren nicht durch Pfand- rechte oder
ähnliche Rechte gesichert.
Die Verbindlichkeiten haben folgende Struktur:
Art der Verbindlichkeit
|
Gesamtbetrag
|
davon mit einer RLZ von
|
zum 31.12.2010
|
|
< 1 J.
|
1 - 5 J.
|
> 5 J.
|
|
T€
|
T€
|
T€
|
T€
|
aus Lieferungen und
Leistungen
|
22,4
|
22,4
|
0,0
|
0,0
|
gegenüber
Unternehmen mit denen ein
|
|
|
|
|
Beteiligungsverhältnis besteht
|
7,7
|
7,7
|
0,0
|
0,0
|
sonstige
Verbindlichkeiten
|
20,0
|
20,0
|
0,0
|
0,0
|
Summe
|
50,1
|
50,1
|
0,0
|
0,0
|
IV.
Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren erstellt.
Das Ergebnis beinhaltet außerordentliche
Aufwendungen aus der erstmaligen Anwendung des BilMoG zum
01.01.2010 in Höhe von € 19.189,00 und ergibt
sich aus der Änderung der Bewertung von
Pensionsverpflichtungen.
V.
Sonstige Angaben
Geschäftsführerin ist: Frau Doris
Romanowski
Die Geschäftsführerin ist
alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen
des § 181 BGB befreit.
Herford, den
.............................................
Doris Romanowski
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 12.12.2011 festgestellt.
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