AT Medien GmbHLiquidiert

70736 Fellbach, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Stuttgart HRB 20725
Eingetragen
17.2.2000
Branche
Verlegen von ZeitschriftenVerlegen von ZeitungenVerlegen von Büchern
Gegenstand
Die Herstellung und der Vertrieb von Medien, insbesondere von Print- und elektronischen Medien, sowie der Verlag und Vertrieb von Fachzeitschriften, Büchern, Disketten, CD's und Videobändern aller Art, sowie damit zusammhängende Dienstleistungen. Gegenstand ist auch die Geschäftsführung sowie die Beteiligung an Unternehmen, die derartige Geschäftstätigkeiten betreiben.

Historie

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Management

NameRolle
Werner Forstmaier
seit 28.2.2018
Prokura
Alexander Holzmann
seit 23.7.2012
Geschäftsführer

Konzern- und Jahresabschlüsse

AT Medien GmbH

Fellbach

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013

Bilanz

Aktiva

31.12.2013
EUR
31.12.2012
EUR
A. Anlagevermögen 560,00 933,00
I. Sachanlagen 560,00 933,00
B. Umlaufvermögen 92.360,15 101.235,13
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 6.897,67 16.073,09
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 85.462,48 85.162,04
Bilanzsumme, Summe Aktiva 92.920,15 102.168,13

Passiva

31.12.2013
EUR
31.12.2012
EUR
A. Eigenkapital 78.338,15 85.538,26
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Bilanzgewinn 53.338,15 60.538,26
B. Rückstellungen 5.300,00 14.900,00
C. Verbindlichkeiten 9.282,00 1.729,87
Bilanzsumme, Summe Passiva 92.920,15 102.168,13

Anhang


A. Allgemeine Angaben zur Bilanzierung und Bewertung

1. Vorbemerkung

Der Jahresabschluss der Gesellschaft wird auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des deutschen Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften sind die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung sind nach den Bestimmungen des Handelsgesetzbuches, insbesondere gemäß §§ 265, 266 und 275 HGB gegliedert.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267 Abs. 1 HGB. Sie stellt nach § 266 Abs. 1 Satz 3 HGB nur eine verkürzte Bilanz auf. Von den Erleichterungen gem. §§ 266 Abs. 1, 276 und 288 Abs. 1 HGB wird Gebrauch gemacht, soweit es der Übersichtlichkeit dient. Der Grundsatz der Gliederungsstetigkeit wird beachtet.

2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Der Jahresabschluss der Gesellschaft wird auf der Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des deutschen Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften sind die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Im Einzelnen sind dies folgende Grundsätze und Methoden:

Die Immateriellen Vermögensgegenstände und das Sachanlagevermögen werden mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet und soweit abnutzbar, um planmäßige, nutzungsbedingte Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen erfolgen unter Zugrundelegen der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Neuzugänge werden grundsätzlich linear, pro rata temporis abgeschrieben. Bei vorausichtlich dauernder Wertminderung werden außerplanmäßige Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegen Wert vorgenommen.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens, deren Einzelanschaffungskosten 410,00 € nicht übersteigen, werden im Wirtschaftsjahr in voller Höhe aufwandswirksam berücksichtigt. In Vorjahren wurden für bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens, deren Einzelanschaffungskosten 150,00 € aber nicht 1.000,00 € überstiegen, ein Sammelposten analog § 6 Abs. 2a EStG a.F. gebildet, der gleichmäßig auf 5 Jahre verteilt aufgelöst wird.

Die Finanzanlagen werden grundsätzlich mit ihren Anschaffungskosten, gegebenenfalls mit dem niedrigeren beizulegenden Wert bewertet.

Die Vorräte werden grundsätzlich zu Anschaffungskosten bzw. zu Herstellungskosten bewertet. Die Anschaffungskosten beinhalten gemäß § 255 Abs. 1 HGB auch die Anschaffungsnebenkosten sowie nachträgliche Anschaffungskosten abzüglich Anschaffungspreisminderungen. Die Herstellungskosten enthalten alle aktivierungspflichtigen Kostenbestandteile gemäß § 255 Abs. 2 Satz 2 HGB. Kosten der allgemeinen Verwaltung werden nicht angesetzt. Zinsen für Fremdkapital sind nicht in die Herstellungskosten einbezogen. Soweit notwendig wird auf den niedrigeren am Bilanzstichtag beizulegenden Wert abgewertet.

Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen werden mit ihrem Nennwert bewertet. Erkennbare Ausfallrisiken werden soweit notwendig durch individuelle Wertabschläge berücksichtigt. Für das allgemeine Kreditrisiko wurde eine Pauschalwertberichtigung gebildet. Kurzfristige Forderungen, die auf fremde Währung lauten, werden mit dem Währungskurs im Entstehungszeitpunkt umgerechnet. Soweit erforderlich, erfolgt  eine Abschreibung auf den niedrigeren am Bilanzstichtag beizulegenden Wert.

Rechnungsabgrenzungsposten sind gebildet, für Ausgaben und Einnahmen soweit diese Aufwand oder Ertrag für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen.

Die Rückstellungen sind mit dem notwendigen Erfüllungsbetrag ausgewiesen, der unter Beachtung des Vorsichtprinzips bei vernünftiger kaufmännischer Beurteilung anzusetzen ist. Sie berücksichtigen alle erkennbaren Risiken, ungewisse Verpflichtungen sowie künftig zu erwartende Preis- und Kostensteigerungen.

Die Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Die Aufwendungen und Erträge sind auf das Geschäftsjahr abgegrenzt. Periodenfremde und außerordentliche Aufwendungen und Erträge mit Bedeutung für die Ertragslage liegen nicht vor.

B. Angaben zur Bilanz

1. Anlagevermögen

Auf die Darstellung des Anlagespiegels nach § 268 Abs. 2 HGB wird nach § 274a Nr. 1 HGB verzichtet.

2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Mit Ausnahme des Körperschaftsteuerguthabens in Höhe von 0,4 T€ (Vj. 0,5 T€) haben sämtliche Forderungen eine Restlaufzeit von unter einem Jahr.  

Im Berichtsjahr bestehen keine Forderungen gegen Gesellschafter (Vj. 0 T€).

3. Gezeichnetes Kapital

Das als gezeichnetes Kapital ausgewiesene Stammkapital von 25.000,00 € ist voll einbezahlt.

4. Rückstellungen

Auf die Angaben zu den sonstigen Rückstellungen nach § 285 Nr. 12 HGB wird unter Hinweis auf § 288 Abs. 1 HGB verzichtet.

5. Verbindlichkeiten

Die Darstellung zeigt die in der Bilanz aufgeführten Verbindlichkeiten nach Art, Höhe und - soweit feststellbar und vereinbart - die Restlaufzeit:

Verbindlichkeiten
Gesamt-
davon mit einer Restlaufzeit
besicherte
Art der
 
betrag
in Jahren
Beträge
Sicherheit
 
 
bis 1
1-5
über 5
 
 
 
T€
T€
T€
T€
T€
Vermerk
aus Lieferungen
 
 
 
 
 
 
und Leistungen
9
9
 
 
 
keine
Sonstige
0
0
 
 
 
keine
 
9
9
0
0
0
 



C. Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB

Neben den in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten bestehen am Bilanzstichtag zum 31.12.2013 keine besonderen Haftungsverhältnisse gemäß § 251 HGB.

D. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

Auf die Offenlegung der Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung wird unter Hinweis auf § 326 HGB verzichtet.

E. Sonstige Angaben

1. Geschäftsführungsorgan

Zum Geschäftsführer ist bestellt: Alexander Holzmann, Landsberg

2. Lagebericht

Ein Lagebericht wird gemäß § 264 Abs. 1 Satz 3 HGB nicht erstellt.

3. Ergebnisverwendungsvorschlag

Auf die Offenlegung des Vorschlags und des Beschlusses zur Verwendung des Jahresergebnisses wird unter Hinweis auf § 325 Abs. 1 S. 4 HGB verzichtet.

Fellbach, 18. August 2014    

gez. Alexander Holzmann

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 18.08.2014 festgestellt.

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