Matthias
Steiner GmbH
Leutershausen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2018
EUR |
31.12.2017
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
2.129,00 |
84.299,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
2,00 |
42,00 |
| II.
Sachanlagen |
2.127,00 |
84.257,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
314.406,07 |
365.249,25 |
| I.
Vorräte |
2.241,25 |
99.704,73 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
47.291,07 |
89.242,16 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
264.873,75 |
176.302,36 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
534,56 |
1.891,08 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
317.069,63 |
451.439,33 |
Passiva
|
|
31.12.2018
EUR |
31.12.2017
EUR |
| A.
Eigenkapital |
194.073,38 |
134.599,06 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
50.000,00 |
50.000,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
144.073,38 |
84.599,06 |
| B.
Rückstellungen |
45.046,57 |
54.289,32 |
| C.
Verbindlichkeiten |
77.949,68 |
262.550,95 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
41.274,47 |
206.955,94 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
317.069,63 |
451.439,33 |
Anhang
I. Allgemein
Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den
Vorschriften des §§ 242ff. und §§
264ff. HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften
des GmbHG aufgestellt. Dabei wurden die Grundsätze
ordnungsgemäßer Buchführung beachtet.
Aufgrund der Merkmale der Firma Matthias Steiner GmbH liegt
gem. § 267 (1) HGB eine "Kleine Kapitalgesellschaft"
vor. Die Gliederung der Bilanz erfolgt nach § 266 HGB
und wurde unverändert gegenüber dem Vorjahr
beibehalten. Die allgemeinen Bewertungsgrundsätze und
Bilanzierungsmethoden gem. § 252 HGB sind im
Wesentlichem beibehalten worden. Ein grundlegender Wechsel
von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber
dem Vorjahr fand nicht statt. Dieser Anhang ist zu
Veröffentlichungszwecke beim Bundesanzeiger angepasst
unter Berücksichtigung der Erleichterungen für
kleine Kapitalgesellschaften. Daher ist insbesondere zu den
Gewinn- und Verlustrechnungsposten keine Stellung genommen.
II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die folgenden Grundsätze beziehen sich lediglich
auf Bilanzposten sofern diese in der Bilanz ausgewiesen
sind.
Aktivseite
Von dem Wahlrecht zur Aktivierung selbsterstellter
immaterieller Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens wurde kein Gebrauch gemacht. Die
Zugänge zu den Sachanlagen wurden mit Anschaffungs-
oder Herstellungskosten angesetzt. Bei der Folgebewertung
wurden die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des
abnutzbaren Sachanlagevermögens vermindert um
planmäßige lineare oder degressive
Abschreibungen gemäß der voraussichtlichen
Nutzungsdauer angesetzt. In die Herstellungskosten wurden
die Material- und Fertigungseinzelkosten sowie angemessene
Gemeinkostenanteile einbezogen. Zinsen für
Fremdkapital, Forschungs- und Vertriebskosten sind nicht in
die Herstellungskosten einbezogen. Finanzanlagen wurden mit
ihren Anschaffungskosten bilanziert bzw. ggf. auf den
niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben. Bei den Roh-,
Hilfs- und Betriebsstoffen sowie Waren wurde zum
Bilanzstichtag eine Inventur durchgeführt. Die
Bewertung erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten.
Soweit am Bilanzstichtag ein niedrigerer beizulegender Wert
vorlag, wurde dieser angesetzt. Bei den in Arbeit
befindlichen Aufträgen wurden zum Bilanzstichtag die
geleisteten Arbeitswerte, das für den Auftrag
verwendete Material (vorrätig sowie verarbeitet),
sowie die von den Subunternehmern erbrachten
Fremdleistungen aufgenommen. Die Bewertung erfolgte mit den
Herstellungskosten, die sich aus den Aufwendungen für
die Materialeinzelkosten, den Materialgemeinkosten, den
Fertigungseinzelkosten, den Fertigungsgemeinkosten, den
Aufwendungen für Fremdleistungen, den zugehörigen
Gemeinkosten und den angemessenen Verwaltungsgemeinkosten
zusammensetzen. Zinsen für Fremdkapital, Forschungs-
und Vertriebskosten wurden nicht in die Herstellungskosten
einbezogen. Die Herstellkosten der unfertigen Aufträge
wurden einzeln betrachtet und falls erforderlich mit dem
niedrigeren beizulegenden Wert bewertet. Forderungen und
sonstige Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert
unter Abzug von Einzelwertberichtigungen -bei erkennbaren
Einzelrisiken- und Pauschalwertberichtigungen zur Abgeltung
des allgemeinen Kreditrisikos angesetzt. Bei der Bewertung
der Forderungen wurden sämtliche erkennbaren Risiken
berücksichtigt. Der Ansatz der Wertpapiere des
Umlaufvermögens erfolgte zu Anschaffungskosten bzw.
zum niedrigeren beizulegenden Wert am Abschlussstichtag.
Dabei wurden erkennbare Risiken berücksichtigt. Der
Kassenbestand und die Bankguthaben wurden zum Nennwert
angesetzt. Die Rechnungsabgrenzungsposten wurden zum
Nennwert angesetzt. Aktivposten in fremder Währung
-sofern vorhanden- wurden zu Devisenkassamittelkurs am
Abschlussstichtag umgerechnet. Auf die Bildung von aktiven
latenten Steuern wurde gemäß der
Befreiungsvorschrift nach § 274a Nr. 5 HGB verzichtet.
Passivseite
Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrags nach § 253 (1) S. 2 HGB
angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen
Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag
berücksichtigt. Soweit die Restlaufzeit von einer
Rückstellung am Bilanzstichtag mehr als ein Jahr
betragen hat, erfolgte eine Abzinsung nach § 253 (2)
S. 1 HGB. Für die Abzinsung des Erfüllungsbetrags
wurden die von der Deutschen Bundesbank Eurosystem
veröffentlichten Abzinsungssätze verwendet. Die
Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern. Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle ungewissen Verpflichtungen gebildet. Dabei wurden alle
erkennbaren Risiken berücksichtigt. Die
Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag
angesetzt. Passivposten in fremder Währung -sofern
vorhanden- wurden zu Devisenkassamittelkurs am
Abschlussstichtag umgerechnet. Auf die Bildung von passiven
latenten Steuern wurde gemäß der
Befreiungsvorschrift nach § 274a Nr. 5 HGB verzichtet.
III. Bilanz
Aktiva
Ausleihungen und Forderungen gegenüber
Gesellschafter betragen 0,00 € (Vorjahr: 0,00 €).
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von
mehr als einem Jahr bestehen wie folgt:
|
|
lfd.
Geschäftsjahr.
|
Vorjahr
|
|
|
T€
|
T€
|
Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen
|
|
0,0
|
0,0
|
Forderungen gegen
verbundenen Unternehmen
|
|
0,0
|
0,0
|
Forderungen gegen
Unternehmen, mit denen ein
Beteiligungsverhältnis besteht
|
|
0,0
|
0,0
|
sonstige
Vermögensgegenstände
|
|
0,0
|
0,0
|
Passiva
Der Gewinnvortrag aus dem Vorjahr beträgt
84.599,06 € (Vorjahr: 38.976,97 €).
Nach § 268 (8) HGB unterliegt ein Gesamtbetrag
von 0,00 € der Ausschüttungssperre. Eine
Aufgliederung des Gesamtbetrags unterbleibt, da keine
Sachverhalte nach § 268 (8) HGB vorliegen.
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche
Verpflichtungen waren keine zu bilden. Das
Verrechnungsgebot von Vermögensgegenständen mit
deren Schulden nach § 246 (2) S. 2 HGB war nicht
anzuwenden, da keine derartigen Sachverhalte vorlagen.
Verbindlichkeiten und Haftungsverhältnisse
bestehen wie folgt:
|
|
lfd.
Geschäftsjahr
|
Vorjahr
|
mit einer Restlaufzeit
von weniger als einem Jahr:
|
|
T€
|
T€
|
Verbindlichkeiten
gegenüber Kreditinstituten
|
|
0,0
|
0,6
|
erhaltene Anzahlungen
auf Bestellungen
|
|
0,0
|
0,0
|
Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen
|
|
14,2
|
36,2
|
Verbindlichkeiten gegen
verbundenen Unternehmen
|
|
0,0
|
0,0
|
Verbindlichkeiten gegen
Unternehmen, mit denen ein
Beteiligungsverhältnis besteht
|
|
0,0
|
0,0
|
sonstige
Verbindlichkeiten
|
|
22,4
|
18,8
|
Gesamtverbindlichkeiten
mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren:
|
|
0,0
|
0,0
|
In den sonstigen Verbindlichkeiten sind
Verbindlichkeiten aus Steuern in Höhe von 12.586,21
€ (Vorjahr 4.189,38 €), im Rahmen der sozialen
Sicherheit in Höhe von 520,54 € (Vorjahr
725,14 €) und gegenüber Gesellschafter 0,00
€ (Vorjahr: 175.841,35 €) enthalten. Durch
Pfandrechte und ähnliche Rechte sind Verbindlichkeiten
bei Kreditinstituten in Höhe von 0,00 € (Vorjahr:
603,87 €) abgesichert. Darüber hinaus bestehen
für die Verbindlichkeiten im üblichen Umfang
branchenübliche bzw. kraft Gesetz entstehende
Sicherheiten.
Haftungsverhältnisse gegen verbundene
Unternehmen sind in Höhe von 0,00 € (Vorjahr:
0,00 €) eingegangen. Das Wechselobligo beträgt
0,00 € (Vorjahr: 0,00 €). Bürgschaften
für fremde Verbindlichkeiten sind keine gewährt
(Vorjahr: 0,00 €). Verpflichtungen aus
Gewährleistungen sind als Rückstellung
berücksichtigt. Verpflichtungen aus
Leasingverträgen bestanden für Ausstattung in
Höhe von 0,00 € (Vorjahr: 9.087,92 €).
Verpflichtungen aus Mietverträgen mit einer
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bestehen nicht.
IV. Sonstige Angaben
Während des Geschäftsjahres waren
durchschnittlich 3 Arbeitnehmer im Unternehmen
beschäftigt.
Gesellschaftsorgane
Geschäftsführer war bis zum 31.12.18 Herr
Matthias Steiner. Der Geschäftsführer war einzeln
zur Vertretung befugt. Herr Matthias Steiner war von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Geschäftsführer ab dem 01.01.19 ist Frau Kerstin
Steiner. Die Geschäftsführerin ist einzeln zur
Vertretung befugt. Frau Kerstin Steiner ist von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Vom
Schutzrecht nach § 286 (4) HGB bezüglich der
Angabe der Gesamtbezüge für Mitglieder des
Geschäftsführungsorgans wird Gebrauch gemacht.
Weitere Vorschüsse und Kredite sind keine
gewährt sowie keine Haftung für Verbindlichkeiten
und Verpflichtungen, die den Geschäftsführer
persönlich betreffen, übernommen wurden.
Zur Ergebnisverwendung werden keine Angaben gemacht.
Gem. § 325 (1) S. 4 HGB besteht ein Schutzrecht, wenn
die Gesellschafter natürliche Personen sind.
Leutershausen, den 30.12.2019
gez. Kerstin Steiner, Geschäftsführerin
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 30.12.2019 festgestellt.
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