Matthias Steiner GmbHLiquidiert

91578 Leutershausen, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Ansbach HRB 5920
Eingetragen
9.10.2014
Branche
Wärme- und KältehandelHerstellung von SolarwärmekollektorenGroßhandel mit Installationsbedarf für Gas, Wasser und Heizung
Gegenstand
Die Entwicklung, Produktion, Vertrieb und Handel von/mit Produkten der Heizungs-, Solar- und Sanitärtechnik.

Historie

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Management

NameRolle
Kerstin Steiner
seit 6.10.2020
Liquidator

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

91578 Leutershausen, Färbereistraße 18
50.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Matthias Steiner GmbH

Leutershausen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018

Bilanz

Aktiva

31.12.2018
EUR
31.12.2017
EUR
A. Anlagevermögen 2.129,00 84.299,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 2,00 42,00
II. Sachanlagen 2.127,00 84.257,00
B. Umlaufvermögen 314.406,07 365.249,25
I. Vorräte 2.241,25 99.704,73
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 47.291,07 89.242,16
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 264.873,75 176.302,36
C. Rechnungsabgrenzungsposten 534,56 1.891,08
Bilanzsumme, Summe Aktiva 317.069,63 451.439,33

Passiva

31.12.2018
EUR
31.12.2017
EUR
A. Eigenkapital 194.073,38 134.599,06
I. gezeichnetes Kapital 50.000,00 50.000,00
II. Bilanzgewinn 144.073,38 84.599,06
B. Rückstellungen 45.046,57 54.289,32
C. Verbindlichkeiten 77.949,68 262.550,95
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 41.274,47 206.955,94
Bilanzsumme, Summe Passiva 317.069,63 451.439,33

Anhang


I. Allgemein

Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den Vorschriften des §§ 242ff. und §§ 264ff. HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften des GmbHG aufgestellt. Dabei wurden die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung beachtet. Aufgrund der Merkmale der Firma Matthias Steiner GmbH liegt gem. § 267 (1) HGB eine "Kleine Kapitalgesellschaft" vor. Die Gliederung der Bilanz erfolgt nach § 266 HGB und wurde unverändert gegenüber dem Vorjahr beibehalten. Die allgemeinen Bewertungsgrundsätze und Bilanzierungsmethoden gem. § 252 HGB sind im Wesentlichem beibehalten worden. Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt. Dieser Anhang ist zu Veröffentlichungszwecke beim Bundesanzeiger angepasst unter Berücksichtigung der Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften. Daher ist insbesondere zu den Gewinn- und Verlustrechnungsposten keine Stellung genommen.

II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die folgenden Grundsätze beziehen sich lediglich auf Bilanzposten sofern diese in der Bilanz ausgewiesen sind.

Aktivseite

Von dem Wahlrecht zur Aktivierung selbsterstellter immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurde kein Gebrauch gemacht. Die Zugänge zu den Sachanlagen wurden mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten angesetzt. Bei der Folgebewertung wurden die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des abnutzbaren Sachanlagevermögens vermindert um planmäßige lineare oder degressive Abschreibungen gemäß der voraussichtlichen Nutzungsdauer angesetzt. In die Herstellungskosten wurden die Material- und Fertigungseinzelkosten sowie angemessene Gemeinkostenanteile einbezogen. Zinsen für Fremdkapital, Forschungs- und Vertriebskosten sind nicht in die Herstellungskosten einbezogen. Finanzanlagen wurden mit ihren Anschaffungskosten bilanziert bzw. ggf. auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben. Bei den Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen sowie Waren wurde zum Bilanzstichtag eine Inventur durchgeführt. Die Bewertung erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Soweit am Bilanzstichtag ein niedrigerer beizulegender Wert vorlag, wurde dieser angesetzt. Bei den in Arbeit befindlichen Aufträgen wurden zum Bilanzstichtag die geleisteten Arbeitswerte, das für den Auftrag verwendete Material (vorrätig sowie verarbeitet), sowie die von den Subunternehmern erbrachten Fremdleistungen aufgenommen. Die Bewertung erfolgte mit den Herstellungskosten, die sich aus den Aufwendungen für die Materialeinzelkosten, den Materialgemeinkosten, den Fertigungseinzelkosten, den Fertigungsgemeinkosten, den Aufwendungen für Fremdleistungen, den zugehörigen Gemeinkosten und den angemessenen Verwaltungsgemeinkosten zusammensetzen. Zinsen für Fremdkapital, Forschungs- und Vertriebskosten wurden nicht in die Herstellungskosten einbezogen. Die Herstellkosten der unfertigen Aufträge wurden einzeln betrachtet und falls erforderlich mit dem niedrigeren beizulegenden Wert bewertet. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert unter Abzug von Einzelwertberichtigungen -bei erkennbaren Einzelrisiken- und Pauschalwertberichtigungen zur Abgeltung des allgemeinen Kreditrisikos angesetzt. Bei der Bewertung der Forderungen wurden sämtliche erkennbaren Risiken berücksichtigt. Der Ansatz der Wertpapiere des Umlaufvermögens erfolgte zu Anschaffungskosten bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert am Abschlussstichtag. Dabei wurden erkennbare Risiken berücksichtigt. Der Kassenbestand und die Bankguthaben wurden zum Nennwert angesetzt. Die Rechnungsabgrenzungsposten wurden zum Nennwert angesetzt. Aktivposten in fremder Währung -sofern vorhanden- wurden zu Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag umgerechnet. Auf die Bildung von aktiven latenten Steuern wurde gemäß der Befreiungsvorschrift nach § 274a Nr. 5 HGB verzichtet.

Passivseite

Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags nach § 253 (1) S. 2 HGB angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag berücksichtigt. Soweit die Restlaufzeit von einer Rückstellung am Bilanzstichtag mehr als ein Jahr betragen hat, erfolgte eine Abzinsung nach § 253 (2) S. 1 HGB. Für die Abzinsung des Erfüllungsbetrags wurden die von der Deutschen Bundesbank Eurosystem veröffentlichten Abzinsungssätze verwendet. Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle ungewissen Verpflichtungen gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Passivposten in fremder Währung -sofern vorhanden- wurden zu Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag umgerechnet. Auf die Bildung von passiven latenten Steuern wurde gemäß der Befreiungsvorschrift nach § 274a Nr. 5 HGB verzichtet.

III. Bilanz

Aktiva

Ausleihungen und Forderungen gegenüber Gesellschafter betragen 0,00 € (Vorjahr: 0,00 €).
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bestehen wie folgt:

 
 
lfd. Geschäftsjahr.
Vorjahr
 
 
T€
T€
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
 
0,0
0,0
Forderungen gegen verbundenen Unternehmen
 
0,0
0,0
Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht
 
0,0
0,0
sonstige Vermögensgegenstände
 
0,0
0,0



Passiva

Der Gewinnvortrag aus dem Vorjahr beträgt 84.599,06 € (Vorjahr: 38.976,97 €).
Nach § 268 (8) HGB unterliegt ein Gesamtbetrag von 0,00 € der Ausschüttungssperre. Eine Aufgliederung des Gesamtbetrags unterbleibt, da keine Sachverhalte nach § 268 (8) HGB vorliegen. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen waren keine zu bilden. Das Verrechnungsgebot von Vermögensgegenständen mit deren Schulden nach § 246 (2) S. 2 HGB war nicht anzuwenden, da keine derartigen Sachverhalte vorlagen.

Verbindlichkeiten und Haftungsverhältnisse bestehen wie folgt:

 
 
lfd. Geschäftsjahr
Vorjahr
mit einer Restlaufzeit von weniger als einem Jahr:
 
T€
T€
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
 
0,0
0,6
erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen
 
0,0
0,0
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
 
14,2
36,2
Verbindlichkeiten gegen verbundenen Unternehmen
 
0,0
0,0
Verbindlichkeiten gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht
 
0,0
0,0
sonstige Verbindlichkeiten
 
22,4
18,8
Gesamtverbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren:
 
0,0
0,0



In den sonstigen Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten aus Steuern in Höhe von 12.586,21 € (Vorjahr 4.189,38 €), im Rahmen der sozialen Sicherheit in Höhe von  520,54 € (Vorjahr 725,14 €) und gegenüber Gesellschafter 0,00 € (Vorjahr: 175.841,35 €) enthalten. Durch Pfandrechte und ähnliche Rechte sind Verbindlichkeiten bei Kreditinstituten in Höhe von 0,00 € (Vorjahr: 603,87 €) abgesichert. Darüber hinaus bestehen für die Verbindlichkeiten im üblichen Umfang branchenübliche bzw. kraft Gesetz entstehende Sicherheiten.
Haftungsverhältnisse gegen verbundene Unternehmen sind in Höhe von 0,00 € (Vorjahr: 0,00 €) eingegangen. Das Wechselobligo beträgt 0,00 € (Vorjahr: 0,00 €). Bürgschaften für fremde Verbindlichkeiten sind keine gewährt (Vorjahr: 0,00 €). Verpflichtungen aus Gewährleistungen sind als Rückstellung berücksichtigt. Verpflichtungen aus Leasingverträgen bestanden für Ausstattung in Höhe von 0,00 € (Vorjahr: 9.087,92 €). Verpflichtungen aus Mietverträgen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bestehen nicht.

IV. Sonstige Angaben

Während des Geschäftsjahres waren durchschnittlich 3 Arbeitnehmer im Unternehmen beschäftigt.

Gesellschaftsorgane
Geschäftsführer war bis zum 31.12.18 Herr Matthias Steiner. Der Geschäftsführer war einzeln zur Vertretung befugt. Herr Matthias Steiner war von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Geschäftsführer ab dem 01.01.19 ist Frau Kerstin Steiner. Die Geschäftsführerin ist einzeln zur Vertretung befugt. Frau Kerstin Steiner ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Vom Schutzrecht nach § 286 (4) HGB bezüglich der Angabe der Gesamtbezüge für Mitglieder des Geschäftsführungsorgans wird Gebrauch gemacht.
Weitere Vorschüsse und Kredite sind keine gewährt sowie keine Haftung für Verbindlichkeiten und Verpflichtungen, die den Geschäftsführer persönlich betreffen, übernommen wurden.

Zur Ergebnisverwendung werden keine Angaben gemacht. Gem. § 325 (1) S. 4 HGB besteht ein Schutzrecht, wenn die Gesellschafter natürliche Personen sind.

Leutershausen, den 30.12.2019
gez. Kerstin Steiner, Geschäftsführerin

  

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 30.12.2019 festgestellt.

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