AquaDuctus Pipeline GmbH
Selbe AdresseGashandel durch Rohrleitungen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Lars Böttcher seit 7.2.2025 | Prokura |
Ulrich Benterbusch seit 10.2.2023 | Geschäftsführer |
Sönke Deppe seit 30.8.2021 | Prokura |
Sven Becker seit 21.12.2012 | Prokura |
Christoph-Sweder Dr. von dem Bussche-Hünnefeld seit 15.7.2009 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% | |
| 9.09% | |
| 1.33% |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
GASCADE Gastransport GmbHKasselJahres- und Tätigkeitsabschluss nach EnWG zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz zum 31. Dezember 2023AKTIVA
PASSIVA
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023
Anhang für das Geschäftsjahr 2023GASCADE Gastransport GmbHSitz der Gesellschaft: KasselRegistergericht: Amtsgericht KasselHandelsregisternummer: HRB 13752A. Allgemeine Hinweise Der vorliegende Jahresabschluss der GASCADE Gastransport GmbH, Kassel (GASCADE), für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 wurde gemäß §§ 242 ff. und 264 ff. HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften des GmbH-Gesetzes und des Gesetzes über die Elektrizitäts- und Gasversorgung - Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) aufgestellt. Es gelten die Vorschriften für große Kapitalgesellschaften. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Umsatzkostenverfahren aufgestellt. Die Gesellschaft ist ein Energieversorgungsunternehmen nach § 3 EnWG. Energieversorgungsunternehmen haben die Rechnungslegungs- und Offenlegungspflichten gemäß § 6b Abs. 1 EnWG zu beachten. Unternehmen, die zu einem vertikal integrierten Energieversorgungsunternehmen (§ 3 Nr. 38 EnWG) verbunden sind, haben für die in § 6b Abs. 3 EnWG aufgeführten Tätigkeiten jeweils getrennte Konten zu führen sowie für die in § 6b Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 6 EnWG genannten Tätigkeitsbereiche eine gesonderte Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung (Tätigkeitsabschluss) aufzustellen. Dabei sind die Konten so zu führen, wie dies erforderlich wäre, wenn diese Tätigkeiten von rechtlich selbstständigen Unternehmen ausgeführt würden. Die Führung der getrennten Konten wie auch die Tätigkeitsabschlüsse für die einzelnen Tätigkeitsbereiche unterliegen den Anforderungen des Handelsrechts. Soweit eine direkte Zuordnung von Konten zu den einzelnen Tätigkeiten nicht möglich ist oder mit unvertretbarem Aufwand verbunden wäre, erfolgt die Zuordnung durch Schlüsselung der Konten nach § 6b Abs. 3 Satz 5 EnWG. Die Aufteilungsregeln, nach denen die Gegenstände des Aktiv- und Passivvermögens sowie die Erträge und Aufwendungen den Tätigkeiten gemäß § 6b Abs. 3 EnWG in den gesonderten Tätigkeitsabschlüssen zugeordnet werden, sind einschließlich der Abschreibungsmethoden anzugeben. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden einschließlich der Abschreibungsmethoden sind in der Folge aufgeführt. Die gesonderten Tätigkeitsabschlüsse für die einzelnen Tätigkeitsbereiche sind dem Jahresabschluss beigefügt. Wirtschaftlich rückwirkend zum 1. Januar 2023 wurde die OPAL-Pipeline, die sich im 80%igen Bruchteilseigentum der W & G Transport Holding GmbH, Kassel (WGTH) befand und von der OPAL Gastransport GmbH & Co. KG, Kassel (OGT), betrieben wurde, in die vollständige Regulierung überführt und auf die GASCADE übertragen. Die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (BNetzA) hat mit Wirkung zum 30. Juni 2023 den Beschluss vom 25. Februar 2009 sowie den Änderungsbeschluss vom 7. Juli 2009 zur Freistellung der OPAL von der Regulierung widerrufen. Zunächst wurde die OPAL Verwaltungs-GmbH, Kassel (OVG), mit der WGTH verschmolzen. Dadurch ist die OGT auf die WGTH angewachsen. Anschließend wurden in einem weiteren Schritt allein die regulierten OPAL-Aktivitäten auf die GASCADE ausgegliedert. Daher werden alle Aktivitäten und Investitionen im Zusammenhang mit dem regulierten OPAL-Geschäft seither von GASCADE mit wirtschaftlicher Wirkung ab dem 1. Januar 2023 berücksichtigt. Mit der Ausgliederung wurden Vermögengegenstände des Anlagevermögens (EUR 440,6 Mio), Umlaufvermögen (EUR 28,5 Mio), Rückstellungen (EUR 44,5 Mio) und Verbindlichkeiten (EUR 401,1 Mio) übertragen. Dementsprechend erhöhte sich die Kapitalrücklage der Gascade um EUR 23,5 Mio. GASCADE erstellt seit Ende August 2023 eine ca. 50 km lange Offshore-Pipeline (Ostsee-Anbindungsleitung, im Folgendem auch als OAL bezeichnet) zwischen dem im Bau befindlichen LNG-Terminal der Deutsche ReGas GmbH & Co. KGaA, Lubmin (ReGas), in der Ostsee (Mukran) und der Anlandestation in Lubmin, die bis Ende 2023 weitgehend mechanisch fertiggestellt wurde und im ersten Quartal 2024 in Betrieb genommen werden soll. Mit dem Einspeisen von regasifiziertem LNG in das Gasnetz stärkt OAL die Versorgungssicherheit in Deutschland und Südosteuropa und macht die Gasversorgung insgesamt widerstandsfähiger im Krisenfall. Perspektivisch ist es möglich, die Leitung auf den Transport von Wasserstoff umzustellen. Aus der Übertragung der OPAL und dem Bau der OAL ergaben sich Zugänge im Anlagevermögen von EUR 441 Mio (OPAL) bzw. EUR 395 Mio (OAL). B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Für die Aufstellung des Jahresabschlusses sind im Wesentlichen die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden werden gegenüber dem Vorjahr unverändert fortgeführt. Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind zu Anschaffungskosten bilanziert und werden, sofern sie der Abnutzung unterliegen, entsprechend ihrer Nutzungsdauer um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die durchschnittlichen gewichteten Nutzungsdauern betragen für Software und für Patente, Lizenzen, Know-how sowie sonstige Rechte sieben Jahre (im Vorjahr sieben Jahre). Software wird im Jahr nach der vollständigen Abschreibung als Abgang gezeigt. Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und wird, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. In die Herstellungskosten selbst erstellter Anlagen sind neben den Einzelkosten auch anteilige Material- und Fertigungsgemeinkosten und durch die Fertigung veranlasste Abschreibungen einbezogen. Dabei werden Anlagen, die in einem einheitlichen Funktions- und Nutzungszusammenhang stehen, zu einem Vermögensgegenstand zusammengefasst. Das bewegliche und unbewegliche Anlagevermögen wird überwiegend linear abgeschrieben. Degressive Abschreibungen auf Zugänge vergangener Jahre werden fortgeführt. Bei degressiven Abschreibungen erfolgt ein planmäßiger Übergang auf lineare Abschreibungen, falls diese zu höheren Abschreibungsbeträgen führen. Die zu Grunde gelegten durchschnittlichen gewichteten Abschreibungsdauern betragen bei:
Selbstständig nutzbare bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens, die der Abnutzung unterliegen und deren Anschaffungskosten bis EUR 800,00 betragen, werden unmittelbar in den Aufwand gebucht. Bei voraussichtlich dauernden Wertminderungen wird außerplanmäßig abgeschrieben. Entfallen die Gründe für die Wertminderung in den Folgejahren, so erfolgt eine Zuschreibung bis maximal zur Höhe der fortgeführten Anschaffungskosten. Bei den Finanzanlagen werden die Beteiligungen nach dem Grundsatz der Einzelbewertung zu Anschaffungskosten oder im Falle voraussichtlich dauernder Wertminderung zu niedrigeren beizulegenden Werten angesetzt. Sonstige Ausleihungen werden zu Anschaffungskosten angesetzt. Erkennbaren Risiken wird durch außerplanmäßige Abschreibungen auf einen niedrigeren beizulegenden Wert Rechnung getragen. Entfallen die Gründe für die Wertminderung in den Folgejahren, so erfolgt eine Zuschreibung bis maximal zur Höhe der Anschaffungskosten. Die Anschaffungskosten der Hilfs- und Betriebsstoffe werden überwiegend nach der Durchschnittsmethode bewertet. Als niedrigerer beizulegender Wert werden bei Hilfs- und Betriebsstoffen die Wiederbeschaffungskosten angesetzt. Alle erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen sind durch angemessene Abwertungen berücksichtigt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt. Für Ausfall- und Transferrisiken sowie allgemeine Kreditrisiken werden angemessene Abschreibungen und Wertberichtigungen zur Berücksichtigung niedrigerer beizulegender Werte vorgenommen. Unentgeltlich zugeteilte Emissionsrechte werden mit einem Wert von null angesetzt. Die entgeltlich erworbenen Emissionsrechte werden mit den Anschaffungskosten bzw. zum niedrigeren Stichtagskurs bewertet. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten werden für Ausgaben vor dem Bilanzstichtag, die einen Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem darstellen, gebildet. Abgrenzung für aktive latente Steuern: Für temporär abweichende Wertansätze zwischen Handels- und Steuerbilanz werden aktive latente Steuern angesetzt, soweit sich ein Überhang an aktiven Unterschiedsbeträgen ergibt. Für die Ermittlung latenter Steuern aufgrund von temporären Differenzen zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sowie ihren steuerlichen Wertansätzen oder aufgrund steuerlicher Verlustvorträge werden die Beträge der sich ergebenden Steuerbelastung oder -entlastung mit den unternehmensindividuellen Steuersätzen zum Zeitpunkt des Abbaus der Differenzen bewertet und nicht abgezinst. Im Berichtsjahr besteht eine unmittelbare ertragsteuerliche Organschaft der Gesellschaft zur WGTH. Da von der WGTH keine Körperschaftsteuerumlage erhoben wird, ist bei der Gesellschaft nur die Gewerbesteuer in Höhe von 14 % (im Vorjahr 14 %) bei den latenten Steuern einzubeziehen. Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden versicherungsmathematisch nach dem international üblichen Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected Unit Credit Method) ermittelt. Die Bewertung der Verpflichtung erfolgt unter Zugrundelegung der im Jahr 2018 modifizierten Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck sowie unter Berücksichtigung zukünftiger Gehaltssteigerungen und Rentenanpassungen. Für die Abzinsung wird der durchschnittliche Marktzinssatz der vergangenen zehn Geschäftsjahre der Deutschen Bundesbank für eine Restlaufzeit von 15 Jahren verwendet. Der Rechnungszins beträgt 1,82 % p. a. (im Vorjahr 1,78 % p. a.). Erwartete Gehaltssteigerungen werden mit 3,00 % p. a. (im Vorjahr 3,00 % p. a.), die Rentensteigerungen mit 2,30 % p. a. (im Vorjahr 2,30 % p. a.) berücksichtigt. Zum 31. Dezember 2023 beträgt der Rückstellungsbetrag bei einer Bewertung auf Basis des durchschnittlichen Marktzinses der vergangenen zehn Jahre TEUR 30.988. Der Rückstellungsbetrag bei einer Bewertung auf Basis des durchschnittlichen Marktzinses der vergangenen sieben Jahre beträgt TEUR 31.388 (bei einem Rechnungszins von 1,75 %). Für die Pensionsverpflichtungen, die über den Tarif 1 der BASF Pensionskasse VVaG, Ludwigshafen am Rhein, erteilt wurden, sind keine Pensionsrückstellungen auszuweisen. Nach Artikel 28 Abs. 2 bzw. Artikel 48 Abs. 6 EGHGB ergibt sich aus der Differenz zwischen dem beizulegenden Zeitwert des Pensionsvermögens zzgl. der Rückstellung für Rentenanpassung für laufende Renten des Tarif 1 der BASF Pensionskasse VVaG und dem Erfüllungsbetrag der Altersversorgungsverpflichtungen eine Unterdeckung in Höhe von TEUR 7.425. Der Bewertung dieser Verpflichtung erfolgt unter Zugrundelegung der Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck, eines Rechnungszins in Höhe von 1,82 % p. a. (im Vorjahr 1,78 % p. a.) und einer Rentensteigerungen mit 2,30 % p. a. (im Vorjahr 2,30 % p. a.). Der ausschüttungsgesperrte Unterschiedsbetrag gemäß § 253 Abs. 6 HGB in Höhe von TEUR 401 stellt gemäß dem BMF-Schreiben vom 23. Dezember 2016 (IV C 2 - S 2770/16/10002) keine Abführungssperre dar. Die Steuerrückstellungen und sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten. Sie sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags (d. h. einschließlich zukünftiger Kosten- und Preissteigerungen) angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre, wie er von der Deutschen Bundesbank veröffentlicht wird, abgezinst. Bei der Ermittlung der Rückstellungen für Rückbauverpflichtungen wurde auf der Grundlage von Annahmen über den Umfang sowie die Art und Weise des künftigen Leitungsrückbaus bzw. über eine Stilllegung und deren zeitlichen Anfall die betragsmäßige Höhe je Abschnitt des Transportnetzes geschätzt. Dabei wurden Kostenschätzungen von Lieferanten genutzt und der sich ergebende geschätzte Erfüllungsbetrag abgezinst. Gemäß § 7 Abs. 1 Gesetz über den Handel mit Berechtigungen zur Emission von Treibhausgasen - Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz (TEHG) ist die Gesellschaft dazu verpflichtet, bis zum 30. April des jeweiligen Folgejahres die Anzahl von Emissionsrechten an die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt abzugeben, welche den verursachten Emissionen entsprechen. Dieser Verpflichtung zur Abgabe von Emissionsrechten wird durch die Dotierung einer Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten für die bis zum Bilanzstichtag verursachten Emissionen Rechnung getragen. Die Rückstellungsbewertung erfolgt hierbei mit dem Buchwert der im Bestand befindlichen bzw. mit dem Zeitwert der für die Verpflichtungserfüllung noch zu erwerbenden Emissionsrechte. Mit Jahresbeginn 2021 startete in Deutschland, zusätzlich zum Europäischen Emissionshandel (European Union Emissions Trading System, EU ETS), das nationale Emissionshandelssystem (nEHS) gemäß Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG), mit dem die Bepreisung von CO 2 -Emissionen eingeführt wird. Für jede Tonne CO 2 , die bei der Verbrennung von Brennstoff freigesetzt werden kann, muss ein nationales Emissionszertifikat (nEZ) an die DEHSt abgegeben werden. Rückstellungen für Jubiläen und Altersteilzeit werden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen mit dem Anwartschaftsbarwertverfahren unter Berücksichtigung des Gehaltstrends in Höhe von 3,10 % p. a. (im Vorjahr 3,00 % p. a.) und des fristadäquaten Zinssatzes in Höhe von 1,75 % p. a. (im Vorjahr 1,44 % p. a.) nach § 253 Abs. 2 HGB bewertet. Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag angesetzt. In Fremdwährung ausgewiesene Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten werden mit dem Devisenkassamittelkurs zum Abschlussstichtag umgerechnet. Aus dem Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2523 des Rates zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung und weiterer Begleitmaßnahmen ergeben sich für die Gesellschaft im Geschäftsjahr 2023 keine Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. C. Erläuterungen zur Bilanz 1. Anlagevermögen Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahres in der Anlage zum Anhang dargestellt. Der Anstieg des Anlagevermögens resultiert überwiegend aus dem Zuwachs von Anlagen im Bau für die OAL und deren Nebenanlagen sowie auch aus der Übertragung der OPAL von der WGTH. Es liegen keine außerplanmäßigen Abschreibungen im Anlagevermögen vor. Unter den Finanzanlagen wird eine 100%ige Beteiligung an der AquaDuctus Pipeline GmbH, Kassel, ausgewiesen. Im Geschäftsjahr 2023 erwirtschaftete diese einen Jahresfehlbetrag in Höhe von TEUR 23. Das Eigenkapital beträgt zum 31. Dezember 2023 TEUR 36. 2. Vorräte Die Vorräte in Höhe von TEUR 21.882 (im Vorjahr TEUR 45.592) sind aufgrund des höheren Gasverbrauches um TEUR 23.710 gesunken und um die Übertragung der OPAL von der WGTH um TEUR 3.836 erhöht. Auf Grund des gestiegenen Wiederbeschaffungspreises zum 31. Dezember 2023 wurde dieser bis höchstens zur Grenze der ursprünglichen Anschaffungskosten um TEUR 9.913 zugeschrieben. Die unentgeltlich zugeteilten Emissionsrechte werden mit null angesetzt. Der Zeitwert der unentgeltlich zugeteilten Emissionsrechte beträgt zum Bilanzstichtag TEUR 4.724 (EUR 76,47 je Stück). Die entgeltlich zugekauften Emissionsrechte betragen TEUR 16.816 (im Vorjahr TEUR 0).
3. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Alle Forderungen haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. In den sonstigen Vermögensgegenständen sind TEUR 12.633 (im Vorjahr TEUR 29.036) mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr enthalten. Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen handelt es sich überwiegend um ausstehende Zahlungen aus der Vermarktung von Transportkapazitäten (Netzentgelte). Aufgrund einer unverändert offenen Forderung aus dem Vorjahr gegen einen säumigen Transportkunden wird die Wertberichtigung in Höhe von TEUR 126.682 unverändert ausgewiesen. Zum Bilanzstichtag bestehen Forderungen gegen verbundene Unternehmen aus Lieferungen und Leistungen gegen die WIGA Transport Beteiligungs-GmbH & Co. KG, Kassel (WIGA) in Höhe von TEUR 23 (im Vorjahr TEUR 31), aus der Tagesgeldanlage bei der WIGA in Höhe von TEUR 42.374 (im Vorjahr TEUR 0) sowie sonstige finanzbedingte Forderungen aus Gewerbesteuer- und IHK-Umlage gegen WGTH in Höhe von TEUR 624 (im Vorjahr TEUR 1.212) und sonstige operative Forderungen in Höhe von TEUR 86 (im Vorjahr TEUR 14). Zum Bilanzstichtag bestehen Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, in Höhe von TEUR 7.315 (im Vorjahr TEUR 299). Diese Forderungen betreffen im Wesentlichen gezahlte Sicherheitsleistungen an die Trading Hub Europe GmbH, Ratingen (THE). Die sonstigen Vermögensgegenstände enthalten Forderungen gem. § 21b EnWG aus regulatorischen Ansprüchen (einschl. Verzinsung) in Höhe von TEUR 20.307 (im Vorjahr TEUR 29.036), davon resultieren TEUR 19.093 aus der Übertragung der OPAL von der WGTH. Des Weiteren sind sonstige Forderungen in Höhe von TEUR 135.238 im Wesentlichen aus der vereinbarten anteiligen Weiterbelastung von Investitionskosten für den Bau der Ostsee-Anbindungsleitung (OAL) enthalten. 4. Guthaben bei Kreditinstituten Die Guthaben bei Kreditinstituten in Höhe von TEUR 12.914 (im Vorjahr TEUR 92.100) beinhalten eine bei der Commerzbank AG, Ludwigshafen am Rhein, hinterlegte Sicherheitsleistung mit Sperrvermerk in Höhe von TEUR 12.684 (im Vorjahr TEUR 0) gegenüber dem Land Mecklenburg-Vorpommern. 5. Eigenkapital
Der Anstieg der Kapitalrücklage resultiert aus der Reinvermögensübertragung im Rahmen der Ausgliederung des Geschäftsbereichs "Regulierte OPAL-Aktivitäten" durch die WGTH in die GASCADE. 6. Abführungssperre In Höhe der aktiven latenten Steuern von TEUR 31.437 (im Vorjahr TEUR 22.463) ergibt sich gem. § 268 Abs. 8 HGB eine Gewinnabführungssperre. Den abführungsgesperrten Beträgen stehen frei verfügbare Rücklagen in Höhe von TEUR 637.683 (im Vorjahr TEUR 614.160) gegenüber. Daher kann der gesamte Jahresüberschuss abgeführt werden. 7. Sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen setzen sich wie folgt zusammen:
Die Rückstellung für Rückbauverpflichtungen betrifft den Teilrückbau des Gasfernleitungsnetzes. Ein Anstieg resultiert auch aus der Übertragung der OPAL von der WGTH in Höhe von TEUR 43.319. Im Berichtsjahr erhöhte sich die Rückstellung für das Regulierungskonto nach § 5 Anreizregulierungsverordnung (ARegV) für erzielte Mehrerlöse aus Transportentgelten sowie aus Biogas- und Marktraumumstellungsumlage gemäß §§ 7 bis 10 KOV um TEUR 145.513 auf TEUR 243.372 (im Vorjahr TEUR 97.859). Die Steigerung resultiert aus Mehrerlösen aus der Kapazitätsvermarktung und geringeren volatilen Kosten. 8. Verbindlichkeiten
Die aufgeführten Verbindlichkeiten sind ungesichert. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr belaufen sich auf TEUR 32.566 (im Vorjahr TEUR 10.327). Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um Verbindlichkeiten aus der Gewinnabführung. Zum 31. Dezember 2023 bestehen weiterhin Darlehensverbindlichkeiten gegenüber der WIGA mit einer Restlaufzeit von bis zu fünf Jahren in Höhe von TEUR 763.998 (im Vorjahr TEUR 175.000) und Darlehensverbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren in Höhe von TEUR 400.000 (im Vorjahr TEUR 400.000). 9. Sonstige finanzielle Verpflichtungen
NEP: Netzentwicklungsplan LNGG: Gesetz zur Beschleunigung des Einsatzes verflüssigten Erdgases Von den sonstigen finanziellen Verpflichtungen sind TEUR 84.505 (im Vorjahr TEUR 120.523) innerhalb eines Jahres fällig. D. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung 1. Umsatzerlöse
Die Umsatzerlöse wurden vollständig in Deutschland erzielt. Die Umsatzerlöse aus sonstigen betriebstypischen Geschäften resultieren überwiegend aus der Weiterbelastung der anteiligen Investitions- und Betriebskosten für das Projekt Europäische Gas-Anbindungsleitung (EUGAL) an die BTG-Partner. 2. Sonstige betriebliche Erträge Die periodenfremden Erträge resultieren im Wesentlichen aus den Erträgen aus der Auflösung von Rückstellungen in Höhe von TEUR 2.002 (im Vorjahr TEUR 0) sowie aus dem Abgang von Sachanlagevermögen in Höhe von TEUR 996 (im Vorjahr TEUR 105). Im Vorjahr beinhalteten die sonstigen betrieblichen Erträge auch Erträge aus regulatorischen Ansprüchen in Höhe von TEUR 126.983 (Geschäftsjahr 2023: TEUR 0). 3. Sonstige betriebliche Aufwendungen Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen betreffen im Wesentlichen regulatorische Mindererlöse in Höhe von TEUR 2.984 (im Vorjahr TEUR 0). Des Weiteren sind Einzelwertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von TEUR 4 (im Vorjahr TEUR 126.686) sowie periodenfremde, nicht unmittelbar der Geschäftstätigkeit des abgelaufenen Jahres zuzurechnende Aufwendungen in Höhe von TEUR 21 (im Vorjahr TEUR 45) enthalten. 4. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge
Die sonstigen Zinsen und ähnlichen Erträge betreffen im Wesentlichen mit TEUR 4.792 (im Vorjahr TEUR 0) Zinserträge aus dem Tagesgeldkonto bei der WIGA. Des Weiteren sind in Höhe von TEUR 956 (im Vorjahr TEUR 344) Bankzinsen für Guthaben bei Kreditinstituten enthalten sowie die Verzinsung aus regulatorischen Ansprüchen auf dem Regulierungskonto mit TEUR 550 (im Vorjahr TEUR 215). 5. Zinsen und ähnliche Aufwendungen
Von den Zinsen und ähnlichen Aufwendungen entfallen TEUR 3.464 (im Vorjahr TEUR 3.234) auf die Aufzinsung von langfristigen Rückstellungen. 6. Steuern vom Ertrag
Die latenten Steuern aus temporären Abweichungen zwischen handels- und steuerbilanziellen Wertansätzen teilen sich auf folgende Posten auf: Temporäre Differenzen
Latente Steuern werden mit einem Steuersatz von 14 % (im Vorjahr 14 %) im Inland angesetzt. E. Sonstige Angaben Materialaufwand
Der Reduzierung der Aufwendungen für Hilfs- und Betriebsstoffe resultiert überwiegend aus gesunkenen Energiekosten. Personalaufwand
Organe Mitglieder des Aufsichtsrats der GASCADE Gastransport GmbH
Gesamtbezüge des Aufsichtsrates Die Vergütungen des Aufsichtsrates betrugen für das Geschäftsjahr 2023 TEUR 48 (im Vorjahr TEUR 48). Geschäftsführung Dr. Christoph-Sweder von dem Bussche-Hünnefeld, Kassel, Diplom-Chemiker Ulrich Benterbusch, Kassel, Diplom-Verwaltungswissenschaftler Gesamtbezüge der Geschäftsführung Die Bezüge der Geschäftsführung betrugen im Berichtsjahr TEUR 1.287. Mitarbeiter Durchschnittliche Anzahl der während der letzten zwölf Monate beschäftigten Mitarbeiter/innen:
Mutterunternehmen Die GASCADE ist zum 31. Dezember 2023 ein mittelbares Tochterunternehmen der WIGA und unmittelbares Tochterunternehmen der WGTH. Die WIGA stellt einen gesetzlichen Konzernabschluss und Konzernlagebericht zum 31. Dezember 2023 für den größten und kleinsten Kreis von Unternehmen auf, die im Unternehmensregister bekannt gemacht werden. Das Jahresergebnis in Höhe von TEUR 107.553 wird aufgrund des Ergebnisabführungsvertrages in voller Höhe an die WGTH abgeführt. Die GASCADE ist von der Pflicht, einen Konzernabschluss und einen Konzernlagebericht, befreit, da sie nur ein Tochterunternehmen hat, das gemäß § 296 Abs. 2 Satz 1 HGB nicht in den Konzernabschluss einbezogen werden muss. Prüfungs- und Beratungsgebühren Das für das Geschäftsjahr vereinbarte Honorar des Abschlussprüfers beträgt TEUR 208 (im Vorjahr TEUR 171) und beinhaltet wie im Vorjahr ausschließlich Honorare für Abschlussprüfungsleistungen. Angaben gem. § 6b Abs. 2 EnWG Das mittelbare Mutterunternehmen WIGA hat zur Finanzierung der Aktivitäten im Erdgastransport im Jahr 2020 eine langfristige Kreditlinie in Höhe von EUR 1.600 Mio mit einem internationalen Bankenkonsortium abgeschlossen. Die Finanzierung valutiert zum Bilanzstichtag mit EUR 1.450 Mio. Hierüber wird unter anderem die GASCADE finanziert. Seit 3. April 2020 bestehen mit der WIGA zwei Verträge über revolvierende Kredite mit einer Laufzeit bis zum 31. Mai 2025 und ein Vertrag über revolvierende Kredite mit einer Laufzeit bis zum 31. Mai 2030. Im Berichtsjahr wurden mit WIGA zwei weitere Verträge über revolvierende Kredite mit einer Laufzeit bis zum 31. Mai 2025 abgeschlossen. Das mit WIGA vereinbarte Kreditvolumen beläuft sich auf EUR 1.354 Mio, wovon EUR 954 Mio eine Laufzeit bis 31. Mai 2025 aufweisen, das Kreditvolumen des zehnjährigen Vertrages beträgt EUR 400 Mio. Die genannten Kreditverträge sind alle mit einem fixen Zinssatz versehen. Zur Optimierung der Geldanlagen besteht seit dem 27. Juni 2023 ein Cash-Management-Vertrag mit der WIGA. Mit Datum vom 8. Juli/12. Juli 2022 wurde mit der AquaDuctus Pipeline GmbH (AQDP) (bis zum 25. Juli 2023 doing hydrogen GmbH) ein Cash-Management-Vertrag geschlossen, der die Einbeziehung der AQDP in den Cash Pool der GASCADE beinhaltet. Die Vereinbarung umfasst eine Kreditlinie von TEUR 200. Die Verzinsung der gegenseitigen Darlehensgewährungen erfolgt zum ESTR (Euro Short Term Rate)-Zinssatz zuzüglich 0,19 Prozentpunkte. Sofern sich negative Zinssätze ergeben, wird als Zinssatz 0 % verwendet. Zum 31. Dezember 2023 wurde die Kreditlinie nicht in Anspruch genommen. Nachtragsbericht Am 13. März 2024 haben die indirekten Gesellschafter der GASCADE, SEFE Securing Energy for Europe GmbH (SEFE) und Wintershall Dea AG (WD) einen aufschiebend bedingten Vertrag über den Transfer der von WD gehaltenen 50,02% Beteiligung an der WIGA Transport Beteiligungs-GmbH & Co. KG auf SEFE geschlossen. Die Genehmigung der EU-Kommission sowie weitere aufschiebende Bedingungen sind zum Aufstellungsstichtag des Konzernabschlusses noch nicht erfolgt.
Kassel, den 28. März 2024 GASCADE Gastransport GmbH von dem Bussche-Hünnefeld Benterbusch Entwicklung des Anlagevermögens zum 31. Dezember 2023
Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023Die GASCADE Gastransport GmbH, Kassel (GASCADE), ist zum Bilanzstichtag ein 100%iges Tochterunternehmen der W & G Transport Holding GmbH, Kassel (WGTH). Als unabhängiger Transportnetzbetreiber greifen wir auf ein zentral gesteuertes Pipelinesystem zurück, das auf höchsten technischen Standards basiert und kontinuierlich weiterentwickelt wird. Gegenstand der Gesellschaft ist die Beförderung von Gasen, insbesondere der Betrieb eines rund 3.700 km langen Ferngasleitungsnetzes in Deutschland sowie die Errichtung und der Betrieb hierzu erforderlicher Anlagen. GASCADE vermarktet diskriminierungsfrei Kapazitätsnutzungsrechte an Transportkunden und bietet diesen umfassende Transportdienstleistungen an. Wir sorgen dafür, dass die von uns transportierten Gase - aktuell Erdgas und zukünftig auch Wasserstoff - dorthin gelangen, wo sie benötigt werden. Unsere zentral gelegene Transport-Infrastruktur trägt damit zur sicheren Versorgung in Deutschland und Europa bei. Zudem erbringen wir energiewirtschaftliche und kaufmännische Dienstleistungen an Schwester- und Tochtergesellschaften sowie Dritte. Hintergrund für die Geschäftstätigkeit der Gesellschaft sind die Maßgaben des Gesetzes über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz - EnWG), insbesondere in Bezug auf die notwendige Trennung der Netzbetriebsaktivitäten von sonstigen Aktivitäten integrierter Energieversorgungsunternehmen. Wirtschaftsbericht Geschäft und Rahmenbedingungen Nach vorläufiger Veröffentlichung der Arbeitsgemeinschaft Energiebilanzen e.V. hat sich der deutsche Erdgasverbrauch 2023 gegenüber dem Vorjahr um vier Prozent reduziert. Der Rückgang resultiert sowohl aus einer geringeren industriellen Nachfrage als auch Einsparungen bei privaten Haushalten sowie im Bereich des Sektors Gewerbe, Handel und Dienstleistungen. Die deutsche Energiewirtschaft arbeitet seit 2022 mit Hochdruck an einer Diversifizierung der Bezugsquellen für Gas, um frühere Energieimporte aus Russland sicher zu ersetzen. Dazu sind und werden an der deutschen Nord- beziehungsweise Ostseeküste schwimmende oder feste LNG (Liquified Natural Gas)-Terminals errichtet, um regasifiziertes LNG in das deutsche Gasnetz einzuspeisen. Zu den größten LNG-Anbietern zählen die USA, Katar und Australien. Die Lage an den internationalen Gasmärkten hat sich im Vergleich zum Vorjahr entspannt, zeigt sich jedoch immer wieder sensibel. Das äußert sich in volatilen, teils sich sprunghaft entwickelnden Handelspreisen. Die Infrastruktur für Gastransporte steht seit 2022 unter der Belastung der umgekehrten Importflüsse von Westen nach Osten. Vor dem Hintergrund einer stärkeren Diversifizierung der Versorgungsquellen und veränderter Gasflussrichtungen im europäischen Binnenmarkt wird dem gut integrierten Fernleitungsnetz der GASCADE eine wichtige Rolle beim Transport von Gas und perspektivisch auch Wasserstoff zukommen. Mit dem Gesetz zur Beschleunigung des Einsatzes verflüssigten Erdgases (LNG-Beschleunigungsgesetz - LNGG) hat die Bundesregierung im Mai 2022 die Rahmenbedingungen für einen zeitnahen Bau von Anlagen zur Regasifizierung verflüssigten Erdgases und deren Einbindung in das bestehende deutsche Fernleitungsnetz geschaffen. Eine schwimmende Regasifizierungsanlage (Floating Storage Regasification Unit (FSRU)) ist im Hafen Lubmin errichtet und an die Netze von GASCADE und NEL Gastransport GmbH angeschlossen worden. Die Inbetriebnahme des FSRU ist am 14. Januar 2023 erfolgt. Mit Änderung des LNGG vom Juli 2023 sieht das Gesetz zusätzlich auch eine Verbindungsleitung zwischen einem neu aufgenommenen FSRU im Hafen Mukran auf Rügen und dem deutschen Fernleitungsnetz in Lubmin - die rund 50 Kilometer lange Ostsee-Anbindungsleitung (OAL) - vor. Da mit den Ferngasleitungen EUGAL und OPAL in Lubmin substanzielle Transportkapazitäten bereitgestellt werden, um Gas von der deutschen Küste im Nordosten zu den Verbrauchsschwerpunkten in Deutschland sowie in Mittel- und Südosteuropa zu transportieren, stärkt die OAL kurzfristig die Versorgungssicherheit und macht die Gasversorgung insgesamt widerstandsfähiger für mögliche Krisenfälle. Als regulierter Fernleitungsnetzbetreiber ist GASCADE verpflichtet, das FSRU im Hafen Mukran an das deutsche Gasnetz anzuschließen. Nach Erhalt der ersten Genehmigung am 21. August 2023 ist die OAL innerhalb kürzester Zeit gebaut worden. Seit dem 18. Januar 2024 ist die Pipeline durchgängig verbunden, auf dem Seeboden abgelegt und ihre mechanische Fertigstellung erreicht. Der Start des kommerziellen Betriebs der OAL ist Anfang März 2024 erfolgt. In der Zukunft kann die Leitung auf den Transport von Wasserstoff umgestellt und über den Einspeisepunkt in Mukran perspektivisch Wasserstoff eingespeist werden. Die Ostsee-Pipeline-Anbindungsleitung (OPAL) und das regulierte Transportgeschäft der OPAL Gastransport GmbH & Co. KG, Kassel (OGT) sind im Berichtsjahr in der GASCADE aufgegangen. Um die OPAL-Pipeline, die sich bis dahin im 80%igen Bruchteilseigentum der W & G Transport Holding GmbH, Kassel (WGTH) befand und von der OPAL Gastransport GmbH & Co. KG (OGT) betrieben wurde, in die vollständige Regulierung überführen zu können, wurde zunächst die OPAL Verwaltungs-GmbH, Kassel (OVG), mit der WGTH verschmolzen. Die OGT ist dadurch auf die WGTH angewachsen. Anschließend wurden in einem weiteren Schritt die regulierten OPAL-Aktivitäten auf die GASCADE ausgegliedert. Alle vorgenannten Vorgänge erfolgten wirtschaftlich rückwirkend zum 1. Januar 2023. Daher werden alle Aktivitäten und Investitionen im Zusammenhang mit dem regulierten OPAL-Geschäft von GASCADE mit wirtschaftlicher Wirkung ab dem 1. Januar 2023 berücksichtigt. Das Geschäftsjahr 2023 war durch einen weitgehend stabilen Regulierungsrahmen geprägt. Seit 2010 gelten für GASCADE die Rahmenbedingungen nach der Verordnung über die Anreizregulierung der Energieversorgungsnetze (Anreizregulierungsverordnung - ARegV). Danach legt die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (BNetzA) kostenbasierte Erlösobergrenzen für den Gastransport fest und begrenzt hierdurch die in diesem Bereich erzielbaren Erlöse. Seit dem 5. Februar 2013 ist GASCADE als "Unabhängiger Transportnetzbetreiber" gemäß § 4a Abs. 1 EnWG von der BNetzA zertifiziert. Am 18. Januar 2024 hat die BNetzA ein Eckpunktepapier zu den Nachfolgeregelungen zur Umsetzung des Urteils des Europäischen Gerichtshofs vom 2. September 2021 (C-718/18) für die fünfte Regulierungsperiode ab 2028 veröffentlicht. Dabei soll der bestehende Regulierungsrahmen grundsätzlich erhalten bleiben und nur in einigen Bereichen aufgrund neuer Anforderungen - insbesondere durch die mit der Energiewende verbundenen Transformationen - weiterentwickelt werden. Aufgrund der durch strengere Klimaziele initiierten europäischen und deutschen Energiewende und dem damit verbundenen Ziel, einen Wasserstoff-Markt aufzubauen, befasst sich GASCADE vermehrt mit dem Thema des Aufbaus einer reinen Wasserstoff-Infrastruktur sowie der erhöhten Beimischung von Wasserstoff in Erdgasnetze. Ziel ist es, internationale Wasserstoff-Märkte miteinander zu verknüpfen und der Industrie in Europa Bezugsmöglichkeiten für große Mengen Wasserstoff zu eröffnen. Bestehende Infrastruktur soll genutzt werden, um wichtige Regionen in Europa zügig für den Wasserstoff-Markthochlauf zu erschließen. Die Anbindung an internationale Importrouten, Wasserstoff-Speicher sowie weitere Großprojekte im Bereich Wasserstofftransport schaffen zusätzliche Versorgungssicherheit. Am 21. Juli 2023 veröffentlichte die Bundesregierung die Fortschreibung der Nationalen Wasserstoffstrategie (NWS). Als Ziel für 2030 ist eine Wasserstoffmenge von 95 TWh bis 130 TWh sowie eine Elektrolysekapazität von 10 GW vorgesehen. Bis 2027/28 soll in Deutschland ein Wasserstoff-Leitungsnetz von mindestens 1.800 km Länge entstehen, das bis 2032 weiter ausgebaut werden soll. Die Bundesregierung wird sich außerdem für einen europäischen Wasserstoff-Backbone einsetzen, der im Jahr 2030 eine Länge von 4.500 km erreichen soll. Für die Errichtung des Wasserstoff-Netzes sollen insbesondere Erdgasleitungen umgestellt werden. Als bevorzugte Wasserstoff-Importkorridore, aber auch als mögliche Gebiete einer Offshore-Wasserstoff-Produktion wurden der Nord- und Ostseeraum erwähnt. Die Novelle des EnWG vom 29. Dezember 2023 skizziert erstmals die Regeln für ein Wasserstoff-Kernnetz in Deutschland. Der Antragsentwurf der Fernnetzbetreiber wurde im November 2023 an BNetzA und das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) übermittelt und veröffentlicht und soll bis zum 21. Mai 2024 bei der BNetzA eingereicht werden. Die dritte Novelle des EnWG soll auch die Wasserstoff-Netzplanung und die Kernnetz-Finanzierung regeln; eine Verabschiedung der Novelle wird im ersten Halbjahr 2024 erwartet. Hervorzuheben sind die beiden Projekte "AquaDuctus" und "Flow - making hydrogen happen." Erste Transportkapazitäten der neu zu bauenden Offshore-Pipeline "AquaDuctus" sollen ab 2030 bereitstehen, um die Wasserstoff-Potenziale in der Nordsee zu erschließen. Im Rahmen von "Flow - making hydrogen happen" sollen im östlichen Teil circa 480 Kilometer Ferngasleitung von Lubmin an der deutschen Ostseeküste bis an die Grenze der Tschechischen Republik von Erdgas- auf Wasserstoff-Transporte umgestellt werden. Die Umstellung eines ersten Abschnittes ist bereits in 2025 geplant. Am 28. November 2023 hat die Europäische Kommission sowohl für "AquaDuctus" als auch für den östlichen Teil von "Flow - making hydrogen happen" den Status eines "Projects of Common Interest" (PCI) bestätigt. Der PCI-Status schafft die Möglichkeit eines Zugangs zu öffentlichen Förderinstrumenten zur Projektumsetzung. "AquaDuctus" wurde durch das BMWK ferner auch als "Important Project of Common European Interest" vorausgewählt und scheint somit im Sinne der nationalen Wasserstoff-Strategie förderfähig. Des Weiteren wurde im Berichtsjahr die doing hydrogen GmbH, Kassel, ein 100%iges Tochterunternehmen der GASCADE, in AquaDuctus Pipeline GmbH umbenannt. Ziel der Gesellschaft ist die Planung, Errichtung und der Betrieb eines Wasserstofftransportnetzes in Deutschland. Als einer der ersten deutschen Netzbetreiber ist GASCADE am 19. Dezember 2023 vom Deutschen Verein des Gas- und Wasserfaches e.V. (DVGW) hinsichtlich der technischen Sicherheit als "Wasserstoff-ready" zertifiziert worden und hat damit bereits 2023 eine wichtige Voraussetzung dafür geschaffen, um künftig als Wasserstoff-Transporteur agieren zu können. Die Zertifizierung als Erdgas-Netzbetreiber ist ebenfalls erneuert worden. Der DVGW bestätigt, dass GASCADE weiterhin alle Anforderungen an die Qualifikation und Organisation gemäß DVGW-Arbeitsblatt G1000 für den Erdgas-Transport erfüllt. GASCADE hat in 2023 zum dritten Mal in Folge den Gold Standard für die Berichterstattung ihrer Methanemissionen im Rahmen des International Methane Emission Observatorys (IMEO) des Umweltprogramms der Vereinten Nationen (UNEP) erhalten. Der Gold Standard wurde auf Basis eines fundierten Umsetzungsplans für die Reduzierung von Methanemissionen bis zum Jahr 2025 anerkannt. GASCADE berichtet für eigen- und fremdoperierte Anlagen über Methanemissionen auf Basis von regelmäßigen Messungen (Level 4). Operativer Geschäftsverlauf Die von GASCADE angebotenen Dienstleistungen wurden im Berichtszeitraum von 115 Transportkunden in Anspruch genommen (im Vorjahr 104 Transportkunden), die rund 259 Mrd. kWh in das Leitungsnetz der GASCADE eingespeist haben (im Vorjahr 372 Mrd. kWh). Der Mengenrückgang resultiert aus der Einstellung der Transporte über die Nord Stream. Vermögens-, Finanz- und Ertragslage Ertragslage Als Kennzahl zur Messung des wirtschaftlichen Erfolgs und zur Steuerung des operativen Geschäfts wird das handelsrechtliche EBIT (Earnings Before Interest and Taxes; Ergebnis der Betriebstätigkeit) verwendet. Das EBIT liegt im Berichtszeitraum leicht über der Prognose des Vorjahres. Die Ergebnisverbesserung resultiert aus dem zusätzlichen Erlösobergrenzenanspruch durch die Errichtung der OAL.
Im Geschäftsjahr 2023 belaufen sich die Umsatzerlöse der GASCADE auf TEUR 578.555 (im Vorjahr TEUR 696.395). Sie beinhalten neben den Erlösen aus der Vermarktung von Transportkapazitäten, inklusive erhöhter AMELIE-Ausgleichszahlung aufgrund einer geringeren Vermarktung an den östlichen Einspeisepunkten, im Wesentlichen auch TEUR 17.191 (im Vorjahr TEUR 21.795) aus der Erbringung von Dienstleistungen, insbesondere aus Betriebsführungsverträgen, sowie TEUR 17.693 (im Vorjahr TEUR 24.566) aus sonstigen betriebstypischen Geschäften und TEUR 4.400 sonstige Umsatzerlöse (im Vorjahr TEUR 4.423). Der Rückgang der Umsatzerlöse aus der Vermarktung von Transportkapazitäten um TEUR 106.333 ist insbesondere auf eine geringere Erlösobergrenze zurückzuführen. Zum einen sank die genehmigte Ausgangsbasis aufgrund niedrigerer regulatorischer Eigenkapitalzinssätze in der vierten Regulierungsperiode und zum anderen erfolgte preisbedingt eine geringere Anpassung der volatilen Kosten. Der Rückgang der Umsatzerlöse aus sonstigen betriebstypischen Geschäften ist insbesondere auf die gesunkene Weiterverrechnung der anteiligen Investitionskosten an die BTG-Partner der EUGAL zurückzuführen. Die Dienstleistungserlöse aus den Betriebsführungsverträgen sanken gegenüber dem Vorjahr aufgrund des im Rahmen der Verschmelzung weggefallenen Vertrages mit der OGT. Die sonstigen Erlöse insbesondere aus den am Leitungsnetz angeschlossenen Biogasanlagen liegen auf dem Niveau des Vorjahres. Die Herstellungs- und Einstandskosten der zur Erzielung der Umsatzerlöse erbrachten Leistungen betragen TEUR 419.555 (im Vorjahr TEUR 524.753). Der Rückgang resultiert insbesondere aus geringeren Kosten für Treibenergie der Gas- und Stromverdichter mengen- und preisbedingt um TEUR 55.073 und dem Rückgang der Aufwendungen aus der Biogaskostenwälzung, der Marktraumumstellungsumlage und der Ausgleichszahlungen für den Ausgleichsmechanismus AMELIE um insgesamt TEUR 54.687. Gegenläufig stiegen die Wartungs- und Instandhaltungsaufwendungen um TEUR 2.747. Der Anstieg der Vertriebs- und Verwaltungskosten auf TEUR 23.608 (im Vorjahr TEUR 20.754) ist der fehlenden Verrechnung von Dienstleistungen an die OGT geschuldet. Sonstigen betrieblichen Erträgen von TEUR 3.006 (im Vorjahr TEUR 127.101) stehen sonstige betriebliche Aufwendungen von TEUR 3.650 (im Vorjahr TEUR 126.927) gegenüber. Die sonstigen betrieblichen Erträge betrafen im Vorjahr insbesondere regulatorische Ansprüche gemäß § 21b EnWG in Höhe von TEUR 125.777. Die Ansprüche resultierten aus wertberichtigten Forderungen des Berichtsjahres. In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen waren im Vorjahr Einzelwertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von TEUR 126.686 enthalten. Diese betrafen insbesondere die aufgelaufenen Forderungen gegen einen großen Transportkunden. In Absprache mit der Bundesnetzagentur wurden die aufgelaufenen Forderungen als Mindererlöse gemäß § 21b EnWG im Regulierungskonto berücksichtigt. Das Finanzergebnis verschlechterte sich aufgrund einer höheren Darlehensinanspruchnahme bei der WIGA auf TEUR -19.898 (im Vorjahr TEUR -10.366). Die Ertragsteueraufwendungen in Höhe von TEUR 7.297 resultieren aus der Gewerbesteuerumlage aufgrund der mit der WGTH bestehenden unmittelbaren gewerbesteuerlichen Organschaft in Höhe von TEUR 16.191, aus latenten Steuererträgen in Höhe von TEUR 8.888 und Steuererträgen aus Vorjahren in Höhe von TEUR 6. Der Rückgang resultiert aus dem rückläufigen Ergebnis und einmaligen latenten Steuererträgen im Zusammenhang mit dem Übergang der OPAL. Das Ergebnis nach Ertragsteuern vor Gewinnabführung in Höhe von TEUR 107.553 wird aufgrund des bestehenden Ergebnisabführungsvertrages in voller Höhe an WGTH abgeführt. Vom abzuführenden Gewinn wurde bereits im Dezember 2023 eine Vorababführung des voraussichtlichen Jahresergebnisses in Höhe von TEUR 75.000 gemäß Aufsichtsratsbeschluss der GASCADE vom 9. November 2023 geleistet. Vermögenslage
Aktiva Das Anlagevermögen in Höhe von TEUR 2.182.750 (im Vorjahr TEUR 1.368.431) besteht insbesondere aus dem Fernleitungsnetz und den Verdichterstationen. Im Berichtsjahr stehen den Abschreibungen in Höhe von TEUR 123.348 und Anlagenabgängen von TEUR 68 Anlagenzugänge in Höhe von TEUR 937.735 gegenüber, die insbesondere dem Bau der OAL (TEUR 394.662), der Übertragung des 80%igen Bruchteilseigentums an der OPAL (TEUR 440.565) und Projekten aus den Netzentwicklungsplänen zuzurechnen sind. Die Vorräte belaufen sich zum 31. Dezember 2023 auf TEUR 57.785 (im Vorjahr TEUR 54.638). Davon entfallen TEUR 22.835 auf Magazinmaterial (im Vorjahr TEUR 22.669) und TEUR 18.134 auf den Gasbestand in Pipeline und Speichern (im Vorjahr TEUR 31.969). Der Rückgang beim Arbeitsgasbestand ist preisbedingt verursacht. Erstmalig wurden entgeltlich zugekaufte Emissionsrechte in Höhe von TEUR 16.816 (im Vorjahr TEUR 0) ausgewiesen. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von TEUR 5.561 (im Vorjahr TEUR 5.325) beruhen im Wesentlichen auf Forderungen aus noch nicht zur Zahlung fälligen Kapazitätsrechnungen. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen belaufen sich zum 31. Dezember 2023 auf TEUR 43.108 (im Vorjahr TEUR 1.257) und bestehen im Wesentlichen aus der Tagesgeldanlage bei der WIGA in Höhe von TEUR 42.374 (im Vorjahr TEUR 0), aus sonstigen finanzbedingten Forderungen gegen die WGTH in Höhe von TEUR 624 (im Vorjahr TEUR 1.212), aus Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von TEUR 60 (im Vorjahr TEUR 31) und sonstigen operativen Forderungen in Höhe von TEUR 50 (im Vorjahr TEUR 14). Die sonstigen Vermögensgegenstände enthalten Forderungen gemäß § 21b EnWG aus regulatorischen Ansprüchen in Höhe von TEUR 20.307 (im Vorjahr TEUR 29.036). Ursächlich für den Rückgang sind Mindererlöse aus Vorjahren, welche in die Erlösobergrenze für 2023 eingeflossen sind. Des Weiteren wird ein Anteil der Investitionen für den Bau der OAL in Höhe von TEUR 135.238 ausgewiesen, der auf zukünftige Bruchteilseigentümer übertragen werden soll. Passiva Der Anstieg des Eigenkapitals resultiert aus der Reinvermögensübertragung im Rahmen der Ausgliederung des Geschäftsbereichs "Regulierte OPAL-Aktivitäten" durch die WGTH in die GASCADE. Bei den Rückstellungen in Höhe von TEUR 683.439 (im Vorjahr TEUR 377.423) handelt es sich neben den Pensionsverpflichtungen von TEUR 30.988 (im Vorjahr TEUR 29.541) in erster Linie um sonstige Rückstellungen in Höhe von TEUR 651.784 (im Vorjahr TEUR 347.437). Davon entfallen TEUR 273.703 (im Vorjahr TEUR 217.219) auf die Rückstellungen für Rückbauverpflichtungen. Der Anstieg resultiert hauptsächlich aus der Ausgliederung der OPAL-Aktivitäten in die Gesellschaft. Zum Stichtag beträgt die Rückstellung für das Regulierungskonto nach § 5 ARegV nach der Aufzinsung TEUR 243.372 (im Vorjahr TEUR 97.859). Die Steigerung resultiert aus Mehrerlösen aus der Kapazitätsvermarktung. Außerdem sind in diesem Posten Rückstellungen für ausstehende Rechnungen, insbesondere aus dem Bau der OAL in Höhe von TEUR 105.149 (im Vorjahr TEUR 19.804), Rückstellungen aus Personalverpflichtungen in Höhe von TEUR 9.136 (im Vorjahr TEUR 10.858) und übrige Rückstellungen in Höhe von TEUR 20.424 (im Vorjahr TEUR 1.697) enthalten. Der Anstieg der erhaltenen Anzahlungen auf TEUR 8.591 (im Vorjahr TEUR 1.493) resultiert aus Errichtungsverträgen mit Dritten für Netzanschlüsse. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von TEUR 1.196.564 (im Vorjahr TEUR 585.327) stammen im Wesentlichen aus den fünf bei der WIGA in Anspruch genommenen Darlehensverträgen, die zum Stichtag des Berichtsjahres mit TEUR 1.163.998 valutieren (im Vorjahr TEUR 575.000) sowie aus Verbindlichkeiten gegenüber WGTH aus der Gewinnabführung (nach Verrechnung mit entsprechenden Vorauszahlungen verbleibenden) in Höhe von TEUR 32.553 (im Vorjahr TEUR 10.294). Der Anstieg der Darlehensverbindlichkeiten gegenüber WIGA resultiert hauptsächlich aus der Ausgliederung der OPAL-Aktivitäten in die Gesellschaft. Finanzlage Am 3. April 2020 wurden drei langfristige Kreditverträge über ein Kreditvolumen von insgesamt TEUR 800.000 mit der WIGA abgeschlossen. Zwei Verträge über revolvierende Kredite mit Kreditvolumina von TEUR 100.000 sowie TEUR 300.000 wurden mit einer Laufzeit bis zum 31. Mai 2025 und ein Vertrag über revolvierende Kredite mit einem Kreditvolumen von TEUR 400.000 mit einer Laufzeit bis zum 31. Mai 2030 abgeschlossen. Von dem Vertrag über TEUR 300.000 wurde im März 2022 nach Tilgung ein Teilbetrag von TEUR 225.000 vorzeitig gekündigt. Im Berichtsjahr wurden zwei zusätzliche Kreditverträge über TEUR 400.000 und TEUR 378.998 mit einer Laufzeit bis zum 31. Mai 2025 abgeschlossen. Für die Verträge mit einer Laufzeit bis zum 31. Mai 2025 wird eine Refinanzierung Anfang 2025 angestrebt. Die wesentliche Umsetzung des Refinanzierungsprozesses ist in Zusammenarbeit mit der WIGA für die zweite Jahreshälfte 2024 geplant. Darüber hinaus ist die Gesellschaft über den Cash-Management-Vertrag vom 16. Juni 2023 mit der WIGA in deren Cash Pool eingebunden. Gemäß diesem Vertrag kann die GASCADE ein Darlehen bis zum Höchstbetrag von TEUR 30.000 bei der WIGA aufnehmen. Damit ist die kurz- und mittelfristige Liquidität der Gesellschaft gesichert. Gesamtaussage zur wirtschaftlichen Lage Die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der GASCADE stellt sich vor dem Hintergrund der Mitteilung über die Bestimmung des Ausgangsniveaus der Erlösobergrenze der vierten Regulierungsperiode (2023 - 2027) als stabil dar. Die Finanzierung der Investitionsmaßnahmen aus den Netzentwicklungsplänen in Höhe von voraussichtlich TEUR 242.600 ist durch die bestehenden Kreditverträge gesichert. Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren Arbeitnehmerbelange Zum 31. Dezember 2023 waren bei GASCADE 481 Mitarbeitende (inkl. fünf Auszubildenden) in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis beschäftigt (im Vorjahr 446 Mitarbeitende inkl. drei Auszubildenden). Der Personalbestand hat sich im Vergleich zum vorhergehenden Geschäftsjahr um 7,85 % erhöht. Die Mitarbeitenden der GASCADE hatten zum 31. Dezember 2023 ein Durchschnittsalter von rund 45 Jahren. Die durchschnittliche Betriebszugehörigkeit der Mitarbeitenden lag, unter Berücksichtigung ihrer Dienstzeit bei Konzerngesellschaften vor Gründung der GASCADE, zum Stichtag bei circa 12,3 Jahren. Die Krankenquote betrug im Geschäftsjahr 3,93 %. Gesundheit, Arbeitssicherheit und Umweltschutz Risiken für Mensch und Natur systematisch zu reduzieren ist das Ziel des HSE-Managementsystems (Health = Gesundheit, Safety = Sicherheit, Environment Protection = Umweltschutz); dazu hat sich die Geschäftsführung verpflichtet. Es gibt nichts, das so wichtig wäre, dass die Grundsätze der Arbeitssicherheit und des Umweltschutzes außer Acht gelassen werden dürfen. Die HSE-Grundsätze der GASCADE gelten für eigene Mitarbeiter/innen ebenso wie für Fremdfirmen, die mit der GASCADE in Geschäftsbeziehungen stehen. Neben der Beachtung der geltenden Gesetze verpflichtet sich die GASCADE, international anerkannte Arbeitsweisen zu respektieren und anzuwenden. Darüber hinaus hält die GASCADE zusätzlich sehr hohe eigene Standards ein, die in Verfahrensanweisungen und Leitfäden konkretisiert sind. Diskriminierungsfreie Versorgung Die GASCADE stellt die diskriminierungsfreie Ausgestaltung und Abwicklung des Transportnetzbetriebes sicher. Die Vermarktung der Kapazitäten erfolgt seit dem 1. April 2013 über die europäische Kapazitätsvermarktungsplattform "PRISMA". Gemäß einer Entscheidung der Agency for the Cooperation of Energy Regulators (ACER) erfolgt für den Grenzübergangspunkt Mallnow die Vermarktung der Kapazitäten seit der Jahresauktion 2020 ausschließlich über die ungarische Regional Booking Platform (RBP). Chancen- und Risikobericht Die GASCADE hat ein eigenes Risikomanagement-System implementiert, das sich am international anerkannten COSO-Rahmenkonzept orientiert. Ziel ist die Identifikation, Überwachung und Beherrschung von funktionsübergreifenden, leistungswirtschaftlichen und finanzwirtschaftlichen Risiken. Hierzu ist ein umfangreiches Steuerungs-, Berichts-, Genehmigungs- und Kontrollsystem vorhanden. Die Bemessung der Risiken erfolgt auch weiterhin durch die Einschätzung der Auswirkungen auf das EBIT eines Geschäftsjahres, gewichtet mit den Eintrittswahrscheinlichkeiten. Ein wichtiger Bestandteil des GASCADE-Managementsystems ist auch das nach DIN EN ISO 9001:2015 zertifizierte Qualitätsmanagement mit der Beschreibung und Festlegung der Prozessabläufe, der internen Verantwortlichkeiten sowie der organisatorischen Schnittstellen. Das Qualitätsmanagement-System und die darin festgelegten Maßnahmen werden regelmäßig überprüft. Die Methoden zur Überprüfung und Verbesserung sind unter anderem interne und externe Audits, welche im Berichtsjahr durchgeführt wurden. Daneben ist bei GASCADE ein geprüftes technisches Sicherheitsmanagement gemäß DVGW Arbeitsblatt G 1000 zur Vermeidung von Schadensereignissen implementiert. Im Rahmen der Bewertungen wurden dabei nachfolgende wesentliche Punkte identifiziert. Im Bereich Netzbetrieb und Netzausbau besteht weiterhin das Risiko bzw. die Chance weiterer Eingriffe in die regulatorischen und damit auch in die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen. Hierdurch könnte die Attraktivität der Errichtung und des Betriebs von Ferngasleitungen nachhaltig beeinflusst werden, sowohl negativ als auch positiv. Insbesondere die alle fünf Jahre erfolgende Festlegung zur Eigenkapitalverzinsung sowie die Kostengenehmigung und der Effizienzvergleich durch die BNetzA haben einen großen Einfluss auf die Höhe der zukünftigen Erlöse aus der Kapazitätsvermarktung. Dies stellt das wesentlichste Risiko für die Gesellschaft dar. Zur Erreichung einer bestmöglichen Kostenanerkennung erfolgt eine intensive Vorbereitung auf den Kostenantrag und ein kontinuierlicher Austausch mit der BNetzA. Risiken bestehen auch im Zusammenhang mit der Wahrung eines sicheren Netzbetriebs, welcher gemäß § 11 Abs. 1a EnWG insbesondere auch einen angemessenen Schutz gegen Bedrohungen für Telekommunikations- und elektronische Datenverarbeitungssysteme umfasst. Dafür wurde im GASCADE-Managementsystem ein dokumentiertes Informationssicherheitsmanagementsystem (ISMS) gemäß IT-Sicherheitskatalog (ISO 27001 / ISO 27019) der Bundesnetzagentur fristgerecht implementiert und von der Zertifizierungsstelle des TÜV Hessen zertifiziert. Da die Netznutzungsverträge ausschließlich auf Euro-Basis abgewickelt werden, sieht sich GASCADE hinsichtlich der Absatzgeschäfte keinen Währungsrisiken ausgesetzt. Zusätzlich wird die Bonität der Kunden vor Vertragsabschluss geprüft sowie das Zahlungsverhalten der Kunden laufend überwacht. Ausfallrisiken für den Forderungsbestand bestehen aufgrund der Vorauszahlungen nur in geringem Umfang. Anhaltspunkte für eine grundsätzliche Änderung der Bonitätsstruktur der Transportkunden sind nicht festgestellt. Gegen die Festlegung der Eigenkapitalzinssätze für die vierte Regulierungsperiode durch die BNetzA am 12. Oktober 2021 hat GASCADE fristgerecht Beschwerde eingelegt. Im Erfolgsfall bietet sich für GASCADE die Chance, dass die BNetzA das Ausgangsniveau der Erlösobergrenze für die vierte Regulierungsperiode anhebt, wodurch höhere Umsätze aus Kapazitätsentgelten realisiert werden könnten. GASCADE hat in 2021 ferner einen Entgeltantrag basierend auf § 6 ARegV bei der BNetzA gestellt. Die regulatorisch anerkannten Kosten bilden zusammen mit dem regulatorischen Effizienzwert die Basis für die Erlösobergrenzen der vierten Regulierungsperiode. Im Ergebnis rechnen wir aufgrund der Zielsetzung und unter Berücksichtigung der Wirkungsmechanismen der Anreizregulierung sowie der niedrigeren regulatorischen Eigenkapitalzinssätze mit einem weiteren Druck auf die Ertragslage. In 2022 erfolgte die Mitteilung über die Bestimmung des Ausgangsniveaus der Erlösobergrenze der vierten Regulierungsperiode (2023 - 2027) durch die BNetzA. Die Bescheidung der Erlösobergrenze für die vierte Regulierungsperiode inklusive des Effizienzwertes durch die BNetzA ist noch nicht erfolgt. Weitere wesentliche Risiken wurden gegenwärtig nicht identifiziert. Die zuvor beschriebenen Risiken haben keine bestandsgefährdenden Auswirkungen. Prognosebericht Für das Geschäftsjahr 2024 erwartet die Gesellschaft, den sicheren und bedarfsgerechten Netzbetrieb und -ausbau im Einklang mit den geltenden regulatorischen Rahmenbedingungen fortsetzen zu können. In 2024 wird das positive EBIT nach Anpassung der Erlösobergrenze nach § 4 ARegV und der daraus resultierenden Tarifanpassung zum 1. Januar 2024 sowie der prognostizierten Kostenentwicklung voraussichtlich bedingt durch eine steigende Erlösobergrenze aus den geplanten Netzausbaumaßnahmen leicht über dem Niveau des Jahres 2023 liegen. Nachtragsbericht Am 13. März 2024 haben die indirekten Gesellschafter der GASCADE, SEFE Securing Energy for Europe GmbH (SEFE) und Wintershall Dea AG (WD), einen aufschiebend bedingten Vertrag über den Transfer der von WD gehaltenen 50,02 % Beteiligung an der WIGA Transport Beteiligungs-GmbH & Co. KG auf SEFE geschlossen. Die Genehmigung der EU-Kommission sowie weitere aufschiebende Bedingungen sind zum Aufstellungsstichtag des Konzernabschlusses noch nicht erfolgt.
Kassel, den 28. März 2024 GASCADE Gastransport GmbH von dem Bussche-Hünnefeld Benterbusch Bilanzen zum 31. Dezember 2023AKTIVA
PASSIVA
Gewinn- und Verlustrechnungen für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023
Angaben zu den Tätigkeitsabschlüssen der GASCADE Gastransport GmbH gemäß § 6b Abs. 3 EnWG für das Geschäftsjahr 2023 Zuordnungsregeln von Bilanz- und GuV-Posten zu den TätigkeitsabschlüssenDas Unternehmen ist in nachstehenden Tätigkeitsbereichen im Sinne des § 6b Abs. 3 EnWG tätig:
Der Tätigkeitsschwerpunkt der GASCADE Gastransport GmbH, Kassel, (GASCADE) besteht im Wesentlichen in der Beförderung von Gas aller Art, insbesondere in dem Betrieb von Gasfernleitungsnetzen sowie der Errichtung und dem Betrieb aller hierfür erforderlichen Anlagen. Aufgrund der durch strengere Klimaziele initiierten europäischen und deutschen Energiewende und dem damit verbundenen Ziel, einen Wasserstoffmarkt aufzubauen, befasst sich GASCADE mit dem Aufbau einer reinen Wasserstoffinfrastruktur. Hierzu gehört insbesondere die Initiierung der Projekte "AquaDuctus" und "Flow - making hydrogen happen". Für beide Projekte hat die Europäische Kommission in der Veröffentlichung vom 28. November 2023 der finalen Liste der Projects of Common Interest (PCI) den Status entsprechend bestätigt. Aqua Ductus wurde darüber hinaus durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz als Important Project of Common European Interest vorausgewählt und scheint somit im Sinne der nationalen Wasserstoffstrategie grundsätzlich geeignet, förderfähig zu sein. Hinsichtlich der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wird auf den Anhang zum Jahresabschluss verwiesen. Zurechnung der Posten der Bilanz Anlagevermögen Die Aufteilung der immateriellen Vermögensgegenstände und der Sachanlagen erfolgt anhand der Anlagenbuchhaltung. Die immateriellen Vermögensgegenstände sind überwiegend dem Tätigkeitsbereich "Gasfernleitung" zuzuordnen. Im Tätigkeitsbereich "Wasserstoffleitung" werden unter dem Posten Immaterielle Vermögensgegenstände Softwareaufwendungen für Internetauftritte und unter dem Posten Anlagen im Bau (Sachanlagevermögen) Aufwendungen für Planungsleistungen ausgewiesen. Das gesamte Sachanlagevermögen ist im Wesentlichen dem Tätigkeitsbereich "Gasfernleitung" zuzuordnen. Die Vermögensgegenstände des Finanzanlagevermögens sind überwiegend dem Tätigkeitsbereich "Wasserstoffleitung" zugeordnet. Hier wurde die Beteiligung an der AquaDuctus Pipeline GmbH (AQDP) (bis zum 25. Juli 2023 doing hydrogen GmbH) aktiviert. Hinsichtlich der Entwicklung der Anlagevermögen der Tätigkeitsbereiche zum 31. Dezember 2023 wird auf die beigefügte Anlage verwiesen. Umlaufvermögen Die Vorräte (Ersatzteile für Verdichterstationen, Arbeitsgas in dem von der GASCADE betriebenen Gasfernleitungsnetz und Gasspeicherbestand) sind vollständig dem Gasfernleitungsbereich zuzuordnen. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen betreffen vollständig den Tätigkeitsbereich "Gasfernleitung". Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen resultieren im Wesentlichen aus den sonstigen finanzbedingten Forderungen gegen die W & G Transport Holding GmbH, Kassel (WGTH), welche überwiegend den Gasfernleitungsbereich betreffen. Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, betreffen vollständig den Tätigkeitsbereich "Gasfernleitung". Die sonstigen Vermögensgegenstände betreffen vollständig den Tätigkeitsbereich "Gasfernleitung". Rechnungsabgrenzungsposten und latente Steuern Die Rechnungsabgrenzungsposten und die latenten Steuern betreffen im Wesentlichen den Gasfernleitungsbereich. Zugeordnetes Eigenkapital Das Eigenkapital ist ausschließlich dem Gasfernleitungsbereich zuzuordnen. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen sind vollständig dem Gasfernleitungsbereich zuzuordnen, da die GASCADE-Mitarbeiter im Wesentlichen für diesen Bereich tätig sind. Sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen (im Wesentlichen für Pipeline-Rückbau, ausstehende Gutschriften, Personalverpflichtungen, ausstehende Rechnungen) betreffen im Wesentlichen den Gasfernleitungsbereich. Verbindlichkeiten Die erhaltenen Anzahlungen auf Bestellungen, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und die sonstigen Verbindlichkeiten sind im Wesentlichen dem Tätigkeitsbereich "Gasfernleitung" zuzuordnen. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen im Gasfernleitungsbereich betreffen im Wesentlichen Verbindlichkeiten aus der Darlehensgewährung durch WIGA. Im Tätigkeitsbereich "Wasserstoffleitung" werden das anteilige Bereichsergebnis nach Steuern und die Tagesgeldanlage der AQDP bei der GASCADE ausgewiesen. Die sonstigen Verbindlichkeiten sind überwiegend dem Gasfernleitungsbereich zuzuordnen. Zurechnung der Posten der Gewinn- und Verlustrechnung Umsatzerlöse Die Umsatzerlöse sind nahezu ausschließlich Erlöse aus dem Tätigkeitsbereich "Gasfernleitung". Für den Tätigkeitsbereich "Wasserstoffleitung" werden TEUR 47 Umsatzerlöse ausgewiesen. Herstellungskosten Die Herstellungskosten, die im Wesentlichen Abschreibungen, Materialaufwand, Erdgasspeicherentgelt sowie Erdgassteuer betreffen, sind dem Gasfernleitungsbereich zuzuordnen. Die Aufwendungen für den Tätigkeitsbereich "Wasserstoffleitung" betreffen ausschließlich Forschungskosten. Vertriebs- und Verwaltungskosten Die Vertriebs- und Verwaltungskosten betreffen überwiegend den Gasfernleitungsbereich. Sonstige betriebliche Erträge Die sonstigen betrieblichen Erträge sind im Wesentlichen dem Tätigkeitsbereich "Gasfernleitung" zuzuordnen. Sonstige betriebliche Aufwendungen Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind nahezu ausschließlich dem Tätigkeitsbereich "Gasfernleitung" zuzuordnen. Finanzergebnis Die Zinsaufwendungen betreffen im Wesentlichen die Zinsen und Abschlussgebühren aus den Kreditverträgen mit WIGA sowie die Aufzinsung der Rückstellung für das Regulierungskonto nach § 5 ARegV und der Rückstellung für Pipeline-Rückbau, welche dem Gasfernleitungsbereich zuzuordnen sind. Steuern vom Ertrag Die Steuern vom Ertrag werden gemäß den anteiligen Jahresergebnissen der Tätigkeitsbereiche aufgeteilt. Zusätzliche Angaben nach EnWG Angaben nach § 268 HGB Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen haben mit TEUR 763.998 eine Restlaufzeit von über einem Jahr und bis zu fünf Jahren und mit TEUR 400.000 eine Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren. Sie betreffen die Darlehensgewährungen durch WIGA und sind vollständig dem Tätigkeitsbereich "Gasfernleitung" zuzuordnen. Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr setzen sich wie folgt zusammen.
Kassel, den 28. März 2024 GASCADE Gastransport GmbH von dem Bussche-Hünnefeld Benterbusch Entwicklung des Anlagevermögens zum 31. Dezember 2023Gasfernleitung
Entwicklung des Anlagevermögens zum 31. Dezember 2023Wasserstoffleitung
Kassel, 15.05.2024 Bericht des Aufsichtsrats an die Gesellschafterversammlung zum Geschäftsjahr 2023Der Aufsichtsrat der GASCADE Gastransport GmbH wurde zuletzt am 14.02.2021 von der Gesellschafterversammlung gewählt und nahm seitdem die ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Aufgaben wahr. Er ließ sich während des Berichtszeitraumes in zwei Sitzungen, im Rahmen von zwei Umlaufbeschlüssen und durch Vorlage von Berichten über den Gang der Geschäfte sowie die Lage der Gesellschaft und grundsätzliche Fragen der Geschäftspolitik berichten. Ausschüsse des Aufsichtsrats wurden nicht gebildet. Der Aufsichtsrat hat die Geschäftsführung der GASCADE Gastransport GmbH überwacht und die Entscheidungen getroffen, die ihm nach Gesetz und Satzung übertragen sind. Der Jahresabschluss sowie der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023 sind von der zum Abschlussprüfer bestellten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft worden. Im Ergebnis der Prüfung wurde der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk erteilt. Der Aufsichtsrat stimmt den Prüfungsergebnissen des Abschlussprüfers zu. Der Aufsichtsrat hat den von der Geschäftsführung vorgelegten Jahresabschluss und den Lagebericht geprüft. Nach dem abschließenden Ergebnis der Prüfung sind Einwendungen nicht zu erheben. Der Aufsichtsrat billigt den Jahresabschluss 2023 und schlägt der Gesellschafterversammlung vor, diesen festzustellen. Eine Einstellung von Beträgen aus dem Jahresüberschuss in andere Gewinnrücklagen gemäß § 272 Abs. 3 HGB ist nicht beschlossen worden. Zudem empfiehlt der Aufsichtsrat der Gesellschafterversammlung, die Geschäftsführung und den Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2023 zu entlasten. Der Aufsichtsrat dankt den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie der Geschäftsführung der GASCADE Gastransport GmbH für die vertrauensvolle Zusammenarbeit und spricht allen Beteiligten seine Anerkennung für die erfolgreiche Tätigkeit aus.
Mehren, Vorsitzender des Aufsichtsrats der GASCADE Gastransport GmbH Feststellung Jahresabschluss der GASCADE Gastransport GmbHWir teilen gemäß § 328 Ziffer 1 Satz 2 HGB mit, dass der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr für die Zeit vom 01.01.2023 bis 31.12.2023 der GASCADE Gastransport GmbH, am 28.05.2024 festgestellt wurde. Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersPrüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der GASCADE Gastransport GmbH, Kassel, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der GASCADE Gastransport GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen Vermerk über die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG Wir haben geprüft, ob die Gesellschaft ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 eingehalten hat. Darüber hinaus haben wir die Tätigkeitsabschlüsse für die Tätigkeiten - Gasfernleitung und Wasserstofftransport nach § 6b Abs. 3 Satz 1 EnWG - bestehend jeweils aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie den als Anlage beigefügten Angaben zu den Rechnungslegungsmethoden für die Aufstellung der Tätigkeitsabschlüsse - geprüft.
Wir haben unsere Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Führung getrennter Konten und der Tätigkeitsabschlüsse in Übereinstimmung mit § 6b Abs. 5 EnWG unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung nach § 6b Energiewirtschaftsgesetz (IDW PS 610 n.F. (07.2021)) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist nachfolgend weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir wenden als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft den IDW Qualitätsmanagementstandard: Anforderungen an das Qualitätsmanagement in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QMS 1 (09.2022)) an. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG zu dienen. Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten. Die gesetzlichen Vertreter sind auch verantwortlich für die Aufstellung der Tätigkeitsabschlüsse nach den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachtet haben, um die Pflichten zur Führung getrennter Konten einzuhalten. Die Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für die Tätigkeitsabschlüsse entspricht der im Abschnitt "Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht" hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung mit der Ausnahme, dass der jeweilige Tätigkeitsabschluss kein unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Tätigkeit zu vermitteln braucht. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung der Einhaltung der Rechnungslegungs-pflichten der Gesellschaft nach § 6b Abs. 3 EnWG. Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen,
Ferner umfasst unsere Zielsetzung, einen Vermerk in den Bestätigungsvermerk aufzunehmen, der unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG beinhaltet. Die Prüfung der Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten umfasst die Beurteilung, ob die Zuordnung der Konten zu den Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 4 EnWG sachgerecht und nachvollziehbar erfolgt ist und der Grundsatz der Stetigkeit beachtet wurde. Unsere Verantwortung für die Prüfung der Tätigkeitsabschlüsse entspricht der im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung mit der Ausnahme, dass wir für den jeweiligen Tätigkeitsabschluss keine Beurteilung der sachgerechten Gesamtdarstellung vornehmen können.
Frankfurt am Main, den 28. März 2024 KPMG
AG
Hauptmann, Wirtschaftsprüfer Galic, Wirtschaftsprüfer |
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