amynova holding UG (haftungsbeschränkt)
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| Name | Rolle |
|---|---|
Uwe Dr. Steffan seit 25.7.2013 | Liquidator |
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CONVERTEX Chemie GmbHWolfenJahresabschluss zum 31.12.2010 für Zwecke der Offenlegung nach § 325 HGBBilanz zum 31.12.2010
Anhang 20101. Vorbemerkungen Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267 Abs. 1 HGB. Auf die größenabhängigen Erleichterungen gemäß § 266 Abs. 1 Satz 3 und § 276 Satz 1 HGB wurde im Rahmen der Aufstellung des Jahresabschlusses ganz und auf die Erleichterungen gemäß § 288 HGB teilweise verzichtet. Dies gilt nicht für den nach § 325 HGB offenzulegenden Jahresabschluss, für den auch die Erleichterungen nach § 326 HGB in Anspruch genommen werden. Soweit Angaben entweder in der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang enthalten sein müssen, wurden sie regelmäßig in den Anhang aufgenommen. Von dem Grundsatz der Ansatz- und Bewertungsstetigkeit gegenüber dem Vorjahr wurde im Geschäftsjahr 2010 abgewichen, weil erstmalig die Vorschriften des HGB in der Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) angewandt wurden. Die zu den Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung angegebenen Vorjahreszahlen wurden in Ausübung des Wahlrechts Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst und sind deshalb nur eingeschränkt vergleichbar. Die mit der erstmaligen Anwendung des BilMoG zum Übergangszeitpunkt 01.01.2010 verbundenen Wahlrechte wurden im Übrigen wie folgt ausgeübt: - Von der Aktivierung selbst geschaffener immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens nach § 248 Abs. 2 Satz 1 HGB wird abgesehen. - Niedrigere Wertansätze von Vermögensgegenständen, die auf Abschreibungen nach § 253 Abs. 3 Satz 3, § 253 Abs. 4 oder § 254 Abs. 4 HGB a. F. in Vorjahren beruhen, werden gemäß Art. 67 Abs. 4 Satz 1 EGHGB unter Anwendung der für sie geltenden Vorschriften des HGB a. F. fortgeführt. - Gemäß Art. 67 Abs. 1 Satz 2 EGHGB werden Rückstellungen, für die sich aufgrund der geänderten Bewertung eine Auflösung ergeben würde, beibehalten, soweit der aufzulösende Betrag bis spätestens zum 31.12.2024 wieder zugeführt werden müsste. - Sonderposten mit Rücklageanteil nach § 247 Abs. 3 HGB in Verbindung mit § 7g EStG werden gemäß Art. 67 Abs. 3 EGHGB beibehalten und fortgeführt. 2. Erläuterung einzelner Posten der Bilanz AnlagevermögenDie Gegenstände des Anlagevermögens sind zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten (ohne Einbeziehung von Fremdkapitalzinsen) vermindert um planmäßige und außerplanmäßige Abschreibungen angesetzt. Immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind nur dann bilanziert, wenn sie entgeltlich erworben wurden. Die planmäßigen Abschreibungen auf Vermögensgegenstände, deren Nutzung zeitlich begrenzt ist, erfolgen auf der Grundlage der voraussichtlichen Nutzungsdauern nach der linearen Methode, weil diese unter dem Gesichtspunkt der Unternehmensfortführung den Wertverzehr des Anlagevermögens am treffendsten widergibt. Selbstständig nutzbare Vermögensgegenstände des beweglichen Anlagevermögens, deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten jeweils EUR 410,00 nicht übersteigen, werden im Jahr des Zugangs in voller Höhe abgeschrieben. Soweit die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens zum 31.12.2009 bereits vorhanden und gemäß §§ 254, 279 Abs. 2 HGB a. F. mit dem niedrigeren Wert angesetzt waren, der auf einer nur steuerrechtlich zulässigen Abschreibung beruhte, werden diese Wertansätze gemäß Art. 67 Abs. 1 EGHGB nach den für sie geltenden Vorschriften des HGB a. F. fortgeführt. Außerplanmäßige Abschreibungen nach § 253 Abs. 3 Sätze 3 oder 4 HGB wurden im Geschäftsjahr 2010 nicht vorgenommen oder nach § 253 Abs. 5 Satz 1 HGB zurückgenommen (Wertaufholung). VorräteDie Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sind zu den Anschaffungskosten bzw. Wiederbeschaffungskosten abzüglich eines pauschalen Abschlags von 90 v. H. angesetzt. Mit dem Abschlag wurden die eingeschränkte Verwertbarkeit sowie eventuell anfallende Entsorgungskosten berücksichtigt. Die in Arbeit befindlichen Aufträge wurden mit den bis zum Bilanzstichtag Einzel- und Ge-meinkosten angesetzt, die retrograd ermittelt wurden. Die Warenbestände sind mit den An-schaffungskosten bewertet. Sonstiges Umlaufvermögen und Rechnungsabgrenzungsposten Die Forderungen sind zum Nennwert bilanziert. Abschreibungen zur Berücksichtigung von Inkasso- und Zinskosten sowie Ausfallrisiken waren nicht erforderlich. Die liquiden Mittel sind zum Nominalwert angesetzt. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten werden nur gebildet, soweit der abzugrenzende Betrag im Einzelfall EUR 410,00 übersteigt. EigenkapitalDas Stammkapital in Höhe von EUR 25.564,59 ist als gezeichnetes Kapital ausgewiesen. Die Stammeinlagen sind vollständig geleistet. Sonderposten mit Rücklageanteil Der im Vorjahr ausgewiesene Sonderposten mit Rücklageanteil wird in Anwendung von Art. 67 Abs. 3 Satz 1 EGHBG nach den für ihn geltenden Vorschriften des HGB a. F. fortgeführt. Der Sonderposten beruht auf Sonderabschreibungen (für Klein- und Mittelbetriebe) gemäß § 7g Abs. 1 EStG a. F. bzw. § 7g Abs. 5 und 6 EStG n. F. RückstellungenDie Steuerrückstellungen und sonstigen Rückstellungen sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung und Vorsicht zur Abgeltung der jeweiligen Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. Bei Rückstellungen für Verpflichtungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden bei der Ermittlung des Erfüllungsbetrags künftige Preis- und Kostensteigerungen berücksichtigt und wird der Erfüllungsbetrag gemäß § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB abgezinst. Die Abzinsung erfolgt mit den von der Deutschen Bundesbank bekannt gegebenen durchschnittlichen Marktzinssätzen der vergangenen sieben Jahre und nach Maßgabe der Restlaufzeiten der Verpflichtungen. Die Steuerrückstellungen betreffen latente Steuern. Die sonstigen Rückstellungen setzen sich wie folgt zusammen:
Zu 1. Endvergütung aus Teilgewinnabführungsvertrag: Der von der Gesellschaft für die Zeit vom 01.01.2000 bis 31.12.2009 abgeschlossene Teilge-winnabführungsvertrag sah neben der laufenden Gewinnbeteiligung vor, dass bei Ablauf des Vertrags die Vertragspartnerin eine einmalige Vergütung (Endvergütung) in Höhe von (DM110.100,00 =) EUR 56.293,24 zuzüglich (DM 22.020,00 =) EUR 11.258,65 für jedes Jahr nach Ablauf des fünften vollen Vertragsjahres verlangen kann, wobei die jährlich zu entrichtenden variablen Gewinnbeteiligungen angerechnet werden. Danach hätte die Vertragspartnerin zum 31.12.2009 eine Endvergütung von EUR 80.817,93 verlangen können. Mit Rückzahlungsvereinbarung vom 30.11./31.12.2009 wurde bestimmt, dass die Endvergütung erst zum 31.12.2014 zur Zahlung fällig ist. Ob und in welcher Höhe die Endvergütung zu zahlen ist, hängt danach von der künftigen wirtschaftlichen Lage der Gesellschaft ab. In Höhe des grundsätzlich bestehenden Zahlungsanspruchs wurde deshalb in den Vorjahren eine Rückstellung gebildet. Auf eine Abzinsung des Erfüllungsbetrags, die zum Bilanzstichtag zu einer Minderung des Rückstellungsbetrags um EUR 12.317,00 geführt hätte, wurde gemäß Art. 67 Abs. 1 Satz 2 EGHGB verzichtet. VerbindlichkeitenDie Verbindlichkeiten sind gemäß § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB mit ihrem jeweiligen Erfüllungsbetrag angesetzt. Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte besichert sind, bestanden zum Bilanzstichtag nicht. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind jedoch teilweise durch geschäftsübliche Eigentumsvorbehalte besichert. 3. Sonstige Angaben Sonstige finanzielle Verpflichtungen Finanzielle Verpflichtungen, die sich nicht aus der Bilanz ergeben, resultieren aus dem Mietvertrag über die Betriebsräume der Gesellschaft, der auf 25 Jahre befristet ist und am 31.12.2033 endet. Die Grundmiete beläuft sich derzeit auf monatlich EUR 5.344,83 und die Nebenkostenvorauszahlungen belaufen sich auf monatlich EUR 1.860,88, jeweils zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Organmitglieder Geschäftsführer der Gesellschaft ist Herr Dr. Uwe Steffan, Diplom-Chemiker, Leipzig. Bitterfeld-Wolfen, den 14.11.2011 CONVERTEX Chemie GmbH gez. Steffan Dr. Steffan Geschäftsführer |
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