Bowl Sushi Lab II GmbH
Selbe AdresseHerstellung von Fertiggerichten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Christian Abdulmalik Kraft seit 15.12.2023 | Geschäftsführer |
Kirsten Andrea Steegmann seit 12.7.2023 | Prokura |
Katrin Hahn seit 12.7.2023 | Prokura |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 53.20% | |
| 13.28% | |
| 12.06% |
| Name | Anteil |
|---|---|
FCF Holding GmbHEigenbeteiligung | 6.76% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
FCF Holding GmbHKölnKonzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021Konzernbilanz zum 31. Dezember 2021Aktiva
Konzern Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis 31. Dezember 2021
Konzernanhang für das Geschäftsjahr 2021I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut Registergericht
Konzernabschluss Die FCF Holding GmbH, Köln, eingetragen im Handelsregister B des Amtsgerichts Köln unter der Nummer 79313, erstellt als oberste Muttergesellschaft neben dem handelsrechtlichen Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021 zusätzlich einen Konzernabschluss für den größten und kleinsten Kreis nach den handelsrechtlichen Vorschriften gemäß §§ 290 ff. HGB. Dieser ist im Bundesanzeiger veröffentlicht. Die Konzernbilanz ist gemäß § 298 HGB i.V.m. § 266 HGB gegliedert. Für die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gemäß § 298 HGB i.V.m. § 275 Abs. 2 HGB gewählt. Zur Verbesserung der Klarheit und Aussagefähigkeit werden einzelne Angaben zu Posten der Konzern-Bilanz und der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung im Konzernanhang ausgewiesen. Der Konzernabschluss ist in Euro (EUR) aufgestellt. Das Geschäftsjahr der FCF Holding GmbH und ihrer Tochtergesellschaften entspricht grundsätzlich dem Kalenderjahr. Konsolidierungskreis In den Konzernabschluss sind neben der FCF Holding GmbH alle Unternehmen einzubeziehen, die unter dem beherrschenden Einfluss der FCF Holding GmbH stehen und nicht von untergeordneter Bedeutung sind. Die Angaben entsprechend § 313 Abs. 2 HGB sind aus der folgenden Übersicht "Anteilsbesitz zum 31. Dezember 2021" ersichtlich:
A: Als vollkonsolidierte Tochtergesellschaften in den Konzernabschluss einbezogen B: Aufgrund untergeordneter Bedeutung hinsichtlich des Geschäftsvolumens, gem. §§ 296 Abs. 2, 311 Abs. 2 HGB nicht in den Konzernabschluss einbezogen C: 100% Tochtergesellschaft der EatHappy ToGo Österreich GmbH D: Erstmalig zum 1. Januar 2021 in den Konzernabschluss im Rahmen der Vollkonsolidierung einbezogen Konsolidierungsgrundsätze und -methoden Die Kapitalkonsolidierung für Unternehmen, die aufgrund eines Erwerbs erstmals konsolidiert werden, wird nach der Erwerbsmethode (Neubewertungsmethode) zum Zeitpunkt, zu dem das Unternehmen Tochterunternehmen geworden ist, vorgenommen. Dabei wurde der Wertansatz, der dem Mutterunternehmen gehörenden Anteile mit dem auf diese Anteile entfallenden Betrag des Eigenkapitals des Tochterunternehmens verrechnet. Das Eigenkapital wurde mit dem Betrag angesetzt, der dem zum Konsolidierungszeitpunkt beizulegenden Zeitwert der in den Konzernabschluss aufzunehmenden Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten und Sonderposten entspricht. Ein sich aus der Verrechnung ergebender aktiver Unterschiedsbetrag wird als Geschäfts- oder Firmenwert, ein sich ergebender passiver Unterschiedsbetrag als "Badwill" behandelt. Die Geschäfts- oder Firmenwerte werden über die voraussichtliche Nutzungsdauer planmäßig nach der linearen Methode zu Lasten des Konzernergebnisses abgeschrieben; grundsätzlich ist dies in der Regel ein Zeitraum von fünf bis zehn Jahren. Liegen Anzeichen für eine dauernde Wertminderung vor, werden auch außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen. Etwaige passive Unterschiedsbeträge aus der Kapitalkonsolidierung werden über ihren Nutzungszeitraum aufgelöst und ertragswirksam vereinnahmt. Der für die Bestimmung des Zeitwerts der in den Konzernabschluss aufzunehmenden Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten und Sonderposten und der für die Kapitalkonsolidierung maßgebliche Zeitpunkt ist grundsätzlich der, zu dem das Unternehmen Tochterunternehmen geworden ist. Bei Tochterunternehmen, auf deren Einbeziehung bisher gemäß § 296 HGB verzichtet worden war, ist der Zeitpunkt der Einbeziehung des Tochterunternehmens in den Konzernabschluss maßgeblich. Die Anteile konzernfremder Gesellschafter am konsolidierungspflichtigen Kapital verbundener Unternehmen werden innerhalb des Eigenkapitals als "Nicht beherrschende Anteile" gesondert dargestellt. In der Gewinn- und Verlustrechnung wird der auf die konzernfremden Gesellschafter entfallende Anteil an den Gewinnen und Verlusten ebenfalls gesondert unter dem Posten "Nicht beherrschende Anteile am Konzerngewinn" ausgewiesen. Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen Konzernunternehmen werden aufgerechnet. Die sich aus kurzfristigen Forderungen und Verbindlichkeiten ergebenden Differenzen aus der Schuldenkonsolidierung werden ergebniswirksam behandelt. In der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung werden die Erlöse aus Innenumsätzen sowie anderen konzerninternen Erträgen mit den entsprechenden Aufwendungen verrechnet. Zwischenergebnisse innerhalb des Konsolidierungskreises werden eliminiert. Bei konsolidierungsbedingten temporären Differenzen werden latente Steuern abgegrenzt. II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden nach § 242 ff. HGB und § 264 ff. HGB durchgeführt, sowie die Gewinn- und Verlustrechnung nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Des Weiteren bestehen keine Risiken, welche die Annahme der Unternehmensfortführung beeinträchtigen. Die immateriellen Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterliegen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Abschreibungen erfolgen nach der linearen Methode. Bei unterjährigen Zu- oder Abgängen erfolgt die Abschreibung pro rata temporis. Die Geschäfts- oder Firmenwerte werden über eine Laufzeit von in der Regel fünf bis zehn Jahren abgeschrieben. Die Abschreibung erfolgt nach der linearen Methode. Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Shops werden hierbei planmäßig über sieben Jahre abgeschrieben. Die Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter wird als Zugang und Abgang ausgewiesen. Das geringwertige Wirtschaftsgut umfasst einen Nettoeinzelwert zwischen EUR 250 bis EUR 800 und wird im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben. Der Sammelposten für geringwertige Wirtschaftsgüter von EUR 250 bis EUR 1.000 wurde auf fünf Jahre abgeschrieben. Die planmäßigen Abschreibungen werden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen. Hierbei richtet sich die Abschreibung nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag vorliegende niedrigere Wert angesetzt. Die Finanzanlagen sind mit den Anschaffungskosten bewertet, sofern sie nicht wegen einer dauerhaften Minderung des beizulegenden Wertes außerplanmäßig abgeschrieben worden sind. Die Vorräte werden zu Anschaffungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger sind, wird der niedrigere Werte angesetzt. Fremdkapitalzinsen und Kosten der allgemeinen Verwaltung werden nicht in die Herstellungskosten einbezogen. Abgesehen von handelsüblichen Eigentumsvorbehalten sind die Vorräte frei von Rechten Dritter. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden zu Nennwerten angesetzt. Es werden alle erkennbaren Risiken durch individuelle Wertberichtigungen berücksichtigt. Dem allgemeinen Kreditrisiko wird durch eine pauschale Wertberichtigung Rechnung getragen. Die Bewertung der Kassenbestände und der Guthaben bei Kreditinstituten erfolgt zum Nominalwert. Als Rechnungsabgrenzungsposten sind auf der Aktivseite Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, sofern sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Auf der Passivseite werden Einnahmen vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, sofern diese Erträge für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Die Steuerrückstellungen und sonstigen Rückstellungen sind so bemessen, dass sie allen erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen Rechnung tragen. Sie sind mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlichen Erfüllungsbetrag angesetzt. Langfristige Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit einem fristadäquaten Zinssatz, wie er von der Deutschen Bundesbank veröffentlicht wird, abgezinst. Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Für die Ermittlung latenter Steuern aufgrund von temporären oder quasi-permanenten Differenzen zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und ihren steuerlichen Wertansätzen oder aufgrund steuerlicher Verlustvorträge werden diese mit den unternehmensindividuellen Steuersätzen im Zeitpunkt des Abbaus der Differenzen bewertet und die Beträge der sich ergebenden Steuerbe- und -entlastung nicht abgezinst. Zudem werden auch Differenzen, die auf Konsolidierungsmaßnahmen gemäß den §§ 300 bis 307 HGB beruhen, berücksichtigt, nicht jedoch Differenzen aus dem erstmaligen Ansatz eines Geschäfts- oder Firmenwerts bzw. eines negativen Unterschiedsbetrags aus der Kapitalkonsolidierung. Soweit im Rahmen des Erwerbs von Tochterunternehmen steuerliche Verlustvorträge mit erworben werden, für die innerhalb der nächsten fünf Jahre eine Verrechenbarkeit zu erwarten ist, wird die Möglichkeit, hierfür im Zuge der Kaufpreisaufteilung bis zum Ablauf der Anpassungsperiode i.S.d. § 301 Abs. 2 Satz 2 HGB aktive latente Steuern erfolgsneutral zu berücksichtigen, in Anspruch genommen. Aktive und passive Steuerlatenzen werden verrechnet ausgewiesen. Die Aktivierung eines Überhangs latenter Steuern, die aus Differenzen in den Jahresabschlüssen der konsolidierten Unternehmen resultieren, unterbleibt in Ausübung des dafür bestehenden Ansatzwahlrechts. Währungsumrechnung Die erstmalige Erfassung der aus Fremdwährungsgeschäften resultierenden Vermögensgegenständen und Schulden im Rahmen Währungsumrechnung in der Handelsbilanz II erfolgt mit dem Devisenkassakurs zum Transaktionstag. Bei monetären Vermögensgegenständen wird der Briefkurs zugrunde gelegt. Bei nichtmonetären Vermögensgegenständen sowie Fremdwährungsverbindlichkeiten erfolgt die Umrechnung mit dem Geldkurs. Auf fremde Währung lautende monetäre Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten werden im Rahmen der Folgebewertung grundsätzlich mit dem Devisenkassamittelkurs zum Abschlussstichtag umgerechnet. Bei einer Restlaufzeit von einem Jahr und weniger wird das Realisationsprinz (§ 298 Abs. 1 i.V.m. § 253 Abs. 1 Satz 1 HGB) bei nicht wechselkursbedingten Wertänderungen nicht angewendet. Nichtmonetäre Vermögensgegenstände, die in fremder Währung erworben wurden, werden nur zum Zugangszeitpunkt umgerechnet. Die Folgebewertung wird auf Basis der zum Zugangszeitpunkt erfassten Anschaffungskosten in Landeswährung vorgenommen. Die Aktiv- und Passivposten der in ausländischer Währung aufgestellten Jahresabschlüsse werden, mit Ausnahme des Eigenkapitals (gezeichnetes Kapital, Rücklagen, Ergebnisvortrag), das zu den historischen Devisenkassamittelkursen zum Erstkonsolidierungszeitpunkt umgerechnet wird, mit dem jeweiligen Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag in Euro umgerechnet. Die Posten der Gewinn- und Verlustrechnung sind zum Durchschnittskurs in Euro umgerechnet. Die Durchschnittskurse basieren auf dem jeweiligen täglichen Euro-Referenzkurse der EZB. Die sich ergebende Umrechnungsdifferenz ist innerhalb des Konzerneigenkapitals nach der Kapitalrücklage unter dem Posten "Eigenkapitaldifferenz aus Währungsumrechnung" ausgewiesen. Für die Umrechnung der Abschlüsse ausländischer Gesellschaften gelten folgende Kurse:
Währungskursbedingte Differenzen aus der Schuldenkonsolidierung werden grundsätzlich ergebnisneutral in den Posten "Eigenkapitaldifferenz aus Währungsumrechnung" eingestellt. Ergebnisauswirkungen aus der Bewertung des konzerninternen Schuldverhältnisses im Jahresabschluss eines der einbezogenen Unternehmen unter Anwendung des Imparitäts-/Realisationsprinzips gemäß § 252 Abs. 1 Nr. 4 bzw. § 256a HGB werden erfolgswirksam eliminiert und in den Posten "Eigenkapitaldifferenz aus Währungsumrechnung" eingestellt. Die in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen davon-Vermerke zur Währungsumrechnung enthalten sowohl realisierte als auch nicht realisierte Währungskursdifferenzen. I. Vergleichbarkeit der Konzernbilanz und Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung zum Vorjahreskonzernabschluss Aufgrund der erstmaligen Einbeziehung der FCF Digital Solutions GmbH, Köln/Deutschland, der EatHappy ToGo Denmark AsP, Horsholm/Dänemark, der EatHappy ToGo Luxembourg Sàrl, Grevenmacher/Luxembourg und der Yuzu Sushi UK Limited, Weybridge/England sowie der im Verlauf des vorangegangenen Geschäftsjahres 2020 getroffenen Entscheidung, die Belieferung im Rahmen des Shop-in-Shop-Konzepts auf ein externes Unternehmen zu übertragen, ist die Vergleichbarkeit des Zahlenwerks für das Geschäftsjahr 2021 mit dem Geschäftsjahr 2020 nur bedingt möglich ist. Dies betrifft insbesondere die Bilanzlinien Anlagevermögen sowie Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie die Gewinn- und Verlustrechnungslinien Umsatzerlöse, Materialaufwand, sonstige betriebliche Erträge und Personalaufwand. Aufgrund der neu in den Konsolidierungskreis einbezogenen Unternehmen wurden in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung 2021 im Vergleich zu 2020 die Umsatzerlöse mit TEUR 6.840, der Materialaufwand (Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren) mit TEUR 2.775, der Personalaufwand mit TEUR 3.631 und der sonstige betriebliche Aufwand mit TEUR 1.353 beeinflusst. II. Erläuterungen zur Konzernbilanz Darstellung und Entwicklung des Anlagevermögens Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahres im Anlagenspiegel "Entwicklung des Konzernanlagevermögens", der als Anlage zum Anhang beigefügt ist, dargestellt. Geschäfts- oder Firmenwert Geschäfts- oder Firmenwerte einschließlich der Geschäfts- oder Firmenwerte aus der Erstkonsolidierung von Anteilen werden über einen Zeitraum von fünf bis zehn Jahren linear abgeschrieben. Die aus dem Geschäftsjahr 2021 aus der Übernahme der restlichen Geschäftsanteile an der Lovante GmbH (vormals Yuzu GmbH), sowie der erstmalig in den Konzernabschluss einbezogenen Tochterunternehmen - aufgrund Wegfall des Befreiungswahlrechts von untergeordneter Bedeutung nach §§ 296 Abs. 2, 311 Abs. 2 HGB - resultierende Geschäfts- oder Firmenwert von TEUR 657 werden über einen Zeitraum von fünf Jahren abgeschrieben. Die aus dem Geschäftsjahr 2020 aus der Übernahme der restlichen Geschäftsanteile an der EatHappy ToGo Österreich GmbH, der Lovante GmbH, der EatHappy ToGo Italia S.R.L. sowie der Wakame Italia S.R.L. resultierenden Geschäfts- oder Firmenwerte in Höhe von TEUR 1.534 sowie der bereits im Vorjahr im Rahmen der Erstkonsolidierung entstandene Geschäfts- oder Firmenwert in Höhe von TEUR 193 der zum 1. Januar 2019 erstmalig einbezogenen EatHappy ToGo Italia S.R.L reflektieren im Wesentlichen die beim Geschäftsaufbau geschaffenen immateriellen, aber nicht einzeln bilanzierungsfähigen Werte wie Marken, Know-How und Kundenstamm. Die Nutzungsdauer wurde anhand der erwarteten Dauer der Geschäftsbeziehungen und Nutzbarkeit des Know-Hows ermittelt. Vorräte Die Vorräte setzen sich wie folgt zusammen:
Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe betreffen Lebensmittel zur Herstellung von Sushi. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Aufgliederung der Forderungen nach Restlaufzeiten ergibt sich aus dem nachfolgenden Forderungsspiegel:
Der Ausweis der Forderungen gegen verbundene Unternehmen von TEUR 870 (Vorjahr TEUR 2.004) betrifft TEUR 386 (Vorjahr TEUR 1.089) aus Lieferungen und Leistungen und TEUR 484 (Vorjahr TEUR 915) ausgegebene kurzfristige Darlehen an Konzernunternehmen, die gemäß § 296 Abs. 1 Nr. 3 HGB nicht im Rahmen der Vollkonsolidierung in den Konzernabschluss der FCF Holding GmbH einbezogen werden. Die sonstigen Vermögensgegenstände in Höhe von TEUR 29.785 (Vorjahr 27.521 TEUR) entfallen maßgeblich auf Darlehensforderungen gegen fremde Unternehmen, geleistete Kautionen, debitorische Kreditoren sowie Steuererstattungsansprüche. Gegen Gesellschafter bestehen Forderungen in Höhe von TEUR 0 (Vorjahr TEUR 265). Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten betrifft hauptsächlich geleistete Leasingsonderzahlungen, die entsprechend der Laufzeit des jeweiligen Leasingverhältnisses abgegrenzt, werden. Ein Disagio ist hierin nicht enthalten Eigenkapital Wir verweisen auf die Darstellung des Eigenkapitals im Konzern-Eigenkapitalspiegel. Das gezeichnete Kapital von TEUR 60 (Vorjahr TEUR 60), der eigenen Anteile von TEUR 4 (Vorjahr TEUR 4) sowie der Kapitalrücklage von TEUR 756 (Vorjahr TEUR 4.314) entsprechend den bei der Muttergesellschaft ausgewiesenen Bilanzposten. Die gehaltenen eigenen Anteile entsprechen einem Anteil von 6,9 % (Vorjahr 6,1 %) am gezeichneten Kapital. Die Veränderung des Konzernbilanzgewinn von TEUR 7.537 ist neben dem Jahresüberschuss des Mutterunternehmens von TEUR 6.776 (Vorjahr TEUR 9.642) sowie der Tochterunternehmen in Höhe von TEUR 6.632 und der Vorabgewinnausschüttung des Mutterunternehmens von TEUR 6.708 auf weitere TEUR 837 zurückzuführen. Diese weitere Veränderung ist auf den sich aus der erstmaligen Kapitalkonsolidierung der EatHappy ToGo Luxembourg Sàrl, Grevenmacher/Luxembourg ergebenen passiven Unterschiedsbetrag zurückzuführen. Da der passive Unterschiedsbetrag aus dem Auseinanderfallen des Zeitpunkts der Entstehung des Mutter-Tochter-Verhältnisses (§ 290 Abs.1 und 2 HGB) und des Zeitpunkts der erstmaligen Einbeziehung des Tochterunternehmens in den Konzernabschluss (§ 301 Abs. 2 S. 4 HGB) resultiert und das zu konsolidierende Eigenkapital des Tochterunternehmens zwischen diesen Zeitpunkten aufgrund von Gewinnthesaurierungen erhöht hat handelt es sich um einen rein technischen Unterschiedsbetrag, der unmittelbar erfolgsneutral im Konzernbilanzgewinn eingestellt wurde. Gesetzliche und gesellschaftsvertragliche Ausschüttungssperren der FCF Holding GmbH bestehen nicht. Insgesamt beträgt das Konzerneigenkapital zum Stichtag dem 31. Dezember 2021 TEUR 26.724 (Vorjahr TEUR 22.663). Steuerrückstellungen Die Steuerrückstellungen beinhalten die das aktuelle und vorige Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten, Steuern. Sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen werden im Wesentlichen Personalrückstellungen aus Sondervergütungen und Urlaubsansprüchen sowie für Provisionszahlungen, Rückbauverpflichtungen, drohende Verluste, ausstehende Lieferantenrechnungen und Rechtsstreitigkeiten gebildet. Verbindlichkeiten Die Aufgliederung der Verbindlichkeiten nach Restlaufzeiten ergibt sich aus dem nachfolgenden Verbindlichkeitenspiegel:
Der Ausweis der Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen von TEUR 8 (Vorjahr TEUR 270) betrifft Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen TEUR 8 (Vorjahr TEUR 57) und TEUR 0 (Vorjahr TEUR 212) aus kurzfristige Darlehen von Konzernunternehmen, die gemäß § 296 Abs. 1 Nr. 3 HGB nicht im Rahmen der Vollkonsolidierung in den Konzernabschluss der FCF Holding GmbH einbezogen werden. In den sonstigen Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern aus gewährten Darlehen in Höhe von TEUR 4.940 (Vorjahr TEUR 4.421) enthalten. Ferner bestehen sonstige Verbindlichkeiten aus Steuern in Höhe von TEUR 3.364 (Vorjahr TEUR 6.253) und im Rahmen der sozialen Sicherheit in Höhe von TEUR 781 (Vorjahr TEUR 124) mit einer Restlaufzeit kleiner ein Jahr. I. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Umsatzerlöse Die erzielten Umsatzerlöse gliedern sich wie folgt nach Tätigkeitsbereichen bzw. geographischen Regionen auf:
Sonstige betriebliche Erträge Die sonstigen betrieblichen Erträge setzen sich wie folgt zusammen:
* Davon außerwöhnliche Erträge Die Erträge aus Weiterbelastungen an fremde Unternehmen gehen mit der fremden Belieferung einher, da nach der unter III. beschriebenen Transaktion zunächst Einkäufe, die die Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe im Materialaufwand betreffen, an das Belieferungsunternehmen weiterverrechnet wurden. Zudem sind in den sonstigen betrieblichen Erträgen periodenfremde Erträge in Höhe von TEUR 525 (Vorjahr TEUR 162) enthalten. Materialaufwand und Personalaufwand Der Anstieg der bezogenen Leistungen innerhalb des Materialaufwands ist ebenfalls auf die Verlagerung der Belieferung auf ein externes Unternehmen zurückzuführen. Dies hat zudem zur Folge, dass sich der Personalaufwand im Vergleich zum Vorjahr rückläufig entwickelt hat. In den sozialen Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung von TEUR 6.777 (Vorjahr TEUR 9.657) sind TEUR 327 (Vorjahr TEUR 66) für Altersversorgung enthalten. Abschreibungen Außerplanmäßige Abschreibungen wurden in Höhe von TEUR 3.025 auf Forderungen sowie im Beteiligungsbereich vorgenommen. Sonstige betriebliche Aufwendungen Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen setzen sich wie folgt zusammen:
In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind periodenfremde Aufwendungen in Höhe von TEUR 379 (Vorjahr TEUR 801) enthalten. Finanzergebnis
I. Sonstige Angaben Nicht in der Bilanz enthaltene Geschäfte Bei nicht in der Bilanz enthaltenen Geschäften handelt es sich um Leasing-Sachverhalte. Das Leasing hat den Zweck das Wachstum sicherzustellen, mit dem Vorteil die Liquidität des Unternehmens zu schonen. Der Leasingaufwand betrug im Jahr 2021 TEUR 7.944 (Vorjahr TEUR 8.974). Darüber hinaus bleibt die weitere Nutzbarkeit des Vermögengegenstandes bestehen. Eine Gefahr besteht darin, dass die FCF Holding GmbH für Beschädigungen vor Vertragsablauf haftet. Finanzielle Auswirkungen bestehen darin, dass neben der Bilanzierung des Wirtschaftsgutes beim Leasingnehmer, Abschreibungen statt Leasingaufwand verbucht werden. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Es bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen aus Leasing bezüglich Shop-Ausstattung sowie PKWs in Höhe von TEUR 25.571 (Vorjahr TEUR 15.417). Haftungsverhältnisse Eine nach §§ 251 und 268 Abs. 7 HGB im Vorjahr bestehende Bürgschaft gegenüber einer Bank in Höhe von TEUR 2.400 konnte im Laufe des Geschäftsjahres 2021 zurückgegeben werden. Geschäftsführung • Herr Florian Bell, Geschäftsführer, [zuständig für Finanzen, IT, Business new Development] Eggenburg / Österreich (ab 5. Mai 2021) • Herr Christian Kraft, Geschäftsführer, [zuständig für Finanzen, IT, Business new Development], Köln (bis 30. Juni 2022) • Herr Andreas Bork, Geschäftsführer [zuständig für Operations, Vertrieb, Einkauf, Qualitätssicherung], Düsseldorf (bis 26. Mai 2021) Gesamtbezüge der Geschäftsführung Die FCF Holding verzichtet auf die Veröffentlichung der Geschäftsführergehälter und macht hierfür von den Befreiungsvorschriften gemäß § 314 Abs. 3 S. 2 HGB i.V.m. § 286 Abs. 4 HGB gebrauch. Mitarbeiter Der Konzern beschäftigte im Jahresdurchschnitt 2021 913 Mitarbeiter (Vorjahr 1.765 Mitarbeiter). Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Mitarbeiter der in den Konzernanhang einbezogenen Unternehmen:
Befreiung gemäß § 264 Abs. 3 HGB Für folgende inländische Konzerngesellschaften wird von den Erleichterungen nach § 264 Abs. 3 HGB Gebrauch gemacht: • EatHappy ToGo GmbH, Köln • Wakame Foods GmbH, Köln • Lovante GmbH, Köln (vormals Yuzu GmbH, Köln) • EH Candy Cuisine GmbH, Köln • FCF Grundstücks GmbH, Köln • FCF Digital Solutions GmbH, Köln Gesamthonorar des Abschlussprüfers Im Jahr 2021 erhielt unser Abschlussprüfer folgendes Gesamthonorar:
Erläuterung zur Konzernkapitalflussrechnung Die Kapitalflussrechnung des Konzerns (Anlage 3) wird gem. DRS 21 erstellt. Sie ist nach den Zahlungsströmen aus Geschäfts-, Investitions- und Finanzierungstätigkeit gegliedert. Der Finanzmittelfonds setzt sich - unverändert zum Vorjahr - aus der Bilanzposition "Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten" zusammen. Bei den flüssigen Mittel bestehen keine Verfügungsbeschränkungen. GewinnverwendungsvorschlagDie Geschäftsführung der FCF Holding GmbH schlägt vor, den Bilanzgewinn der FCF Holding GmbH in Höhe von TEUR 9.405 auf neue Rechnung vorzutragen. Darin enthalten ist ein Gewinnvortrag in Höhe von TEUR 18.175. Nachtragsbericht Durch die weltweite Ausbreitung des Coronavirus seit Mitte März 2020 und den Ukraine-Krieg seit Februar 2022 sind erhebliche Einschränkungen des weltweiten Wirtschaftsverkehrs zu verzeichnen. Eine Verschlechterung der gesamtwirtschaftlichen Nachfrage bedingt durch hohe Inflationsraten und Lieferkettenprobleme sind zu verzeichnen. Für die Folgen des Ukraine-Kriegs, hier insbesondere die hohen Energiekosten sowie die Abkopplung der Wirtschaft von Russland, wurden von der Bundesregierung Hilfspakete beschlossen. Dennoch sind die aus der Corona-Krise und dem Ukraine-Krieg resultierenden Risiken auf die Tochterunternehmen insgesamt noch nicht final absehbar bzw. quantifizierbar. Die Landesgesellschaften in Dänemark, Frankreich und Niederlande werden aufgrund der aktuellen Entwicklungen einer ergebnisoffenen strategischen Prüfung unterzogen. Das Management der FCF Holding GmbH ergreift derzeit gezielte Maßnahmen, um den Effekten entgegenzuwirken. Darüber hinaus liegen keine weiteren wesentlichen Ereignisse nach dem Bilanzstichtag vor, über die zu berichten wäre.
Köln, 26. September 2022 Florian Bell, Geschäftsführer Entwicklung des Konzernanlagevermögens im Geschäftsjahr 2021
Konzern Kapitalflussrechnung 2021
Konzern Eigenkapitalveränderungsrechnung
Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2021A. Geschäfts- und Rahmenbedingungen 1. Unternehmensstruktur, Geschäftstätigkeit Die FCF Holding GmbH, mit Sitz in Köln, hat sich seit ihrer Gründung im Geschäftsjahr 2013 stetig weiter zu einer Beteiligungsgesellschaft entwickelt. Die Geschäftstätigkeit der wesentlichen Beteiligungen liegt im Lebensmittelbereich. Die FCF Holding GmbH erbringt im Rahmen ihrer Holdingfunktion Dienstleistungen im aktiven Management der Tochtergesellschaften sowie der Lizenzierung bestehender Marken. Daneben gehört der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen an angeschlossenen Unternehmen im In- und Ausland in das Aufgabenspektrum der FCF Holding GmbH. Zusätzlich übernimmt sie die Finanzierungsfunktion der operativen Gesellschaften. Die Beteiligungen der FCF Holding GmbH sind im Lebensmitteleinzelhandel, insbesondere im Convenience-Bereich vertreten. Dabei ist insbesondere die Beteiligung an der EatHappy ToGo GmbH, welche ein Shop-in-Shop-Konzept betreibt, zu nennen. Der FCF Konzern ist in Deutschland, Österreich, der Slowakei sowie in Italien tätig. Darüber hinaus sind Tochtergesellschaften zur Erschließung der Märkte in Dänemark, Luxemburg und in Großbritannien gegründet worden. Diese wurden erstmalig mit Beginn des Geschäftsjahres 2021 in den Konzernabschluss einbezogen. Darüber hinaus bestehen Tochtergesellschaften in Frankreich und den Niederlanden. Im Rahmen der Gleichberechtigung von Männern und Frauen an Führungspositionen hatte die FCF Holding GmbH die Erreichung des Ziels eines mindestens 30 %-igen Frauenanteils in Führungspositionen formuliert. Zum Stichtag Ende Dezember wurde die angestrebte Zielvorgabe mit 36% erreicht. 2. Wirtschaftsbericht Konjunktur und Entwicklung der Branche Die Weltwirtschaft erholte sich 2021 bis zum Ausbruch des Ukraine-Krieges mit einem Wachstum von 6,0% Die Erholung in den Ländern und Regionen war dabei sehr unterschiedlich und wurde teils noch stark durch ergriffene Maßnahmen im Rahmen der Corona-Pandemie geprägt. Das BIP im Euroraum ist mit 5,3% Wachstum im Trend der Weltwirtschaft. Die deutsche Wirtschaft konnte sich im Jahr 2021 mit 2,7% (preisbereinigt) ebenfalls erholen. Stark abhängig war im Jahr 2021 auch hier die Corona-Pandemie und verordneten Maßnahmen. Im Verarbeitenden Gewerbe ist die Erholung mit 4,4% deutlicher gestiegen, wobei, bedingt durch die Corona-Pandemie, im Baugewerbe ein leichter Rückgang von 0,4% verzeichnet wurde. Dennoch kann die Wirtschaftsleistung in vielen Wirtschaftsbereichen noch nicht das Vorkrisenniveau erreichen, insbesondere im Verarbeiteten Gewerbe oder im Kultur-Bereich. Der Umsatz in der Gastronomiebranche konnte aufgrund des aufgehobenen Lockdowns stark um 30,3% steigen. Aber auch hier liegt der Umsatz noch unter 2021. Inflationsbereinigt setzte die Branche 2021 40,3% weniger um. Der Umsatz im Lebensmitteleinzelhandel, in welchen sich die EatHappy Shops befinden, ist leicht um 1,2% gestiegen und konnte sich normalisieren. In Österreich konnte das Wirtschaftswachstum um 4,3% zulegen und zeichnet damit ein ähnliches Bild wie in Deutschland. Das Vorkrisenniveau von 2019 konnten im Jahresvergleich vor allem die Bereiche Industrie und Handel erreichen, die Gastronomie und Beherbergung liegt hingeben mit 63,2% noch deutlich unter dem Vorkrisenniveau. Der Anteil der privaten Konsumausgaben konnte nach einem starken Einbruch in 2020 wieder um 3,5% steigen. Der für Österreich wichtige Tourismus ist gegenüber 2020 um 18,7% zurückgegangen, insbesondere durch internationale Reisebeschränkungen. Der Einzelhandel hingegen konnte einen preisbereinigten Anstieg von 2,9% erzielen, der Lebensmitteleinzelhandel einen leichten Anstieg von real 0,4%. Italien war 2020 stark geprägt von der Corona-Pandemie. Im Jahr 2021 konnte Italien mit 6,1% deutlich wachsen. Ein Treiber hierzu war eine stark steigende Inlandsnachfrage von 6%. Die für Italien wichtige Tourismus-Branche konnte im Vergleich zum Vorjahr um 58,5% wachsen, bleibt aber noch hinter den Umsätzen auf Vorkrisenniveau 2019. Die Umsätze der Supermärkte sind um 3,2% gegenüber 2020 nochmals gestiegen. B. Geschäftsverlauf 1. Darstellung der Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage 1.1 Finanzielle Leistungsindikatoren Als zentrale, finanzielle Leistungsindikatoren zur Steuerung der operativen Geschäftstätigkeit der Tochtergesellschaften wird das EBIT verwendet. Im Vorjahr lautete die Angabe auf EBITDA. Zudem stellt für die Umsetzung der jeweiligen Expansionspläne die Eigenkapitalquote eine wichtige Steuerungsgröße dar. Der nicht finanzielle Indikator der Steuerung bildet die Entwicklung der Anzahl an Shops. 1.2 Ertragslage Im Jahr 2021 konnten die Umsatzerlöse auf TEUR 420.280 (Vorjahr TEUR 266.232) gesteigert werden. Der Gesamtumsatz entfällt in Höhe von 79,6% (Vorjahr 85,1%) auf Deutschland. Der übrige Umsatz entfällt zum Großteil auf die österreichische sowie auf die italienischen Gesellschaften. Das Umsatzwachstum entwickelte sich in Deutschland mit 48% und in Österreich mit 68%weiterhin stark. Der neuere italienische Markt zeigt mit 152% ein erheblich größeres Wachstum, wenngleich auf absolut geringerer Basis. Der Materialaufwand stieg auf TEUR 274.962 (Vorjahr TEUR 155.783) an. Der Anstieg, auch in Bezug auf die Materialaufwandsquote von 65,4% (Vorjahr: 58,5%), ist zum Großteil mit der getroffenen strategischen Neuausrichtung Mitte des Geschäftsjahres 2020 begründet, da sich der Effekt im abgelaufenen Geschäftsjahr erstmals für das gesamte Geschäftsjahr 2021 buchhalterisch niederschlägt. Der Personalaufwand beläuft sich auf TEUR 36.250 (Vorjahr TEUR 53.162). Der Rückgang, auch in Bezug auf die Personalaufwandsquote von 8,6% (Vorjahr: 20,0%), ist ebenfalls mit der strategischen Neuausrichtung Mitte des Geschäftsjahres 2020 begründet. Das EBIT beläuft sich auf TEUR 28.200 (Vorjahr TEUR 19.231). Die Quote von 6,7% hat gegenüber dem Vorjahr mit 7,2% um 0,5% abgenommen, was im Wesentlichen auf die außerplanmäßigen Abschreibungen im Anlage- und Umlaufvermögen zurückzuführen ist Das EBITDA-Ziel von TEUR 44.000 konnte für das Geschäftsjahr 2021 nicht erreicht werden. Dies ist insbesondere durch die gestiegenen Kosten im Rahmen der strategischen Neuausrichtung zurückzuführen. 1.3 Vermögens- und Finanzlage Das Anlagevermögen hat sich um 6.276 TEUR auf 15.890 TEUR erhöht. Maßgeblich für die Entwicklung ist die erstmalige Berücksichtigung von in der Entwicklung befindlichen immateriellen Wirtschaftsgütern durch den Einbezug der FCF Digital GmbH in den Konsolidierungskreis in Höhe von TEUR 1.972. Im Kontext der weiteren Expansion stieg das Sachanlagevermögen von TEUR 7.197 um TEUR 3.665 auf TEUR 10.862. Die Forderungen aus Lieferung und Leistungen haben sich gegenüber dem Vorjahr von TEUR 12.496 auf TEUR 25.612 erhöht. Diese Entwicklung ist auf das gestiegene Geschäftsvolumen sowie die Erweiterung des Konsolidierungskreises zurückzuführen. Zudem hat das Auslandsgeschäft, insbesondere durch die weitere Erschließung des italienischen Marktes, zugenommen. Das Auslandsgeschäft hat in der Regel längere Zahlungsziele als in Deutschland. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen haben sich im selben Zeitraum von TEUR 19.281 auf TEUR 30.900 erhöht. Trotz des erwirtschafteten Jahresüberschusses nahm die Eigenkapitalquote im Vergleich zum Geschäftsjahr 2020 von 29,1% auf 26,7% ab. Diese Entwicklung ist zum Großteil auf den Kauf eigener Anteile sowie die erfolgte Ausschüttung zurückzuführen. Zudem hat sich die Bilanzsumme von TEUR 77.975 auf TEUR 100.203 erhöht. Die Finanzmittel haben sich im Betrachtungszeitraum gegenüber dem Vorjahr von TEUR 24.685 um TEUR 374 auf TEUR 24.312 leicht reduziert. Einhergehend mit einem im Vergleich zum Vorjahr verbesserten operativem Cashflow mit TEUR 24.325 (Vorjahr TEUR 18.894), waren die erforderlichen Investitionen im Cashflow aus Investitionstätigkeit mit TEUR -8.730 (Vorjahr TEUR 413) auf ähnlich hohem Niveau, unter Berücksichtigung des im Vorjahr erfolgten Verkaufs von Anlagevermögen in Höhe von TEUR 8.277. Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit bewegt sich mit TEUR -17.221 (Vorjahr TEUR -118), welcher neben der Dividendenzahlung vor allem durch die Tilgung von Krediten geprägt ist, deutlich unter Vorjahresniveau. Insgesamt ist die Liquidität der FCF Holding-Konzerns als positiv einzustufen, so dass den Zahlungsverpflichtungen jederzeit nachgekommen werden kann. Zudem bildet die Finanzlage des FCF Holding Konzerns eine stabile Grundlage, um auch die weitere Expansion für das Geschäftsjahr 2022 zu forcieren. 2. Gesamtaussage zur wirtschaftlichen Lage Der FCF Konzern schließt ein erfolgreiches Jahr 2021 ab. Die Entwicklung der Gesellschaft stand weiterhin im Zeichen der weiteren, konsequenten Umsetzung der Wachstums- und Expansionsstrategie. Neben dem Kernmarkt wurden weitere Teile des europäischen Marktes erschlossen. Die neuen Märkte werden weiter ausgebaut und erschlossen werden. Dabei konnte der FCF Konzern im Geschäftsjahr 2021 seine Position als größter nationaler Player in Europa im Bereich Sushi Shop-in-Shop weiter festigen und ausbauen. Mit 272 Shop-Eröffnungen wurden sowohl die Vorjahreswerte als auch der Plan für das vergangene Jahr übertroffen. Zum Jahresende bestand das Filialnetz aus 2.949 Standorten in Gesamt-Europa. Auch die Auslandsgesellschaften trugen zum starken Umsatzwachstum bei. Österreich verzeichnete einen starken Anstieg der Anzahl der Shops und der Truhen, die aus den Produktionsstätten in Bratislava/Slowakei und Böheimkirchen/Österreich beliefert werden. In Italien wurde die Sushi-Produktion in Busto Arsizio bei Mailand weiter ausgebaut. Zum Jahresende wurden aus dieser Produktion bereits 325 Truhen und zwei Großkunden beliefert, außerdem wurden zum 31.12.2021 41 Shops betrieben. Die Entwicklung im Geschäftsjahr 2021 und die wirtschaftliche Lage des FCF Holding Konzerns wird zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Lageberichts von der Geschäftsführung als insgesamt positiv bewertet. Mit einem EBIT von TEUR 28.200 (Vorjahr TEUR 19.231) konnte, wie auch im vorigen Geschäftsjahr, ein starkes Ergebnis erzielt werden. C. Chancen- und Risikobericht 1. Risikobericht Nachfolgend werden die Risiken erläutert, die sich aus Sicht des FCF Holding Konzerns als bedeutend erweisen und bei ihrem potenziellen Eintritt relevante nachteilige Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns haben können. Eine Eintrittswahrscheinlichkeit von weniger als 20 % wird als "niedrig" eingestuft, eine von mehr als 85% als "hoch". Eine mögliche finanzielle Auswirkung auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns wird bei einem Schadenswert kleiner 10.000 EUR als "unwesentlich" eingestuft. Ein Schadenswert kleiner 50.000 EUR wird als "moderat" und ein Schadenswert größer 100.000 EUR als "wesentlich" eingestuft. Die Führungsebene der FCF Holding trägt die Verantwortung für das Risikomanagement des Unternehmens, welches einen wesentlichen Bestandteil der Führungsaufgaben einschließt. In wöchentlichen, zeitlich definierten Meetings werden alle bestehenden und zu erwartenden Risiken besprochen. Diese Risiken können intern durch Prüfungen oder extern an den Konzern herangetragen werden. Im Rahmen ihrer Einstufung (von Hoch bis Niedrig) werden sofort Gegenmaßnahmen beschlossen und die involvierten Abteilungen informiert. Innerhalb des Quartals-Reportings werden alle Maßnahmen bewertet und alle Maßnahmen beurteilt, um ggf. weitere Schritte einleiten zu können. Wesentlicher Bestandteil des Risikomanagements ist das interne QS Kontrollsystem. Darunter werden alle Produktions- und Geschäftsprozesse des Shops und der Produktion dezentral abgebildet und deren Einhaltung durch interne Kontrollen und Audits sichergestellt. Die Durchführung der Kontrollen erfolgt durch die unternehmensinterne QS Abteilung. Sollte es zu einer Rohstoff- oder Produktsperrung kommen, so ist der FCF Konzern in der Lage innerhalb kurzer Zeit national sämtliche Artikel zu sperren. 1.1 Allgemeine und branchenspezifische Marktrisiken Insgesamt ist von keinen branchenspezifischen Risiken auszugehen. Da sich der Bedarf nach Ultra-Frische-Produkten stetig erweitert, ist die Expansion für 2022 im Shop, als auch im Produktionsgewerbe, analog zu 2021 einzustufen. 1.2 Leistungswirtschaftliche Risiken Die Kostenrisiken beziehen sich zukünftig insbesondere auf die Warenbezugskosten. Das Management monitort diese Risiken regelmäßig, um Tendenzen frühzeitig zu identifizieren und Gegenmaßnahmen zu ergreifen. 1.3 Bestandsrisiken Die Warenbestände der FCF Gruppe belaufen sich im Verhältnis zum Umsatz auf 0,5% (Vorjahr 0,5%). Durch frische Rohwaren ist eine hohe Umschlagshäufigkeit des Lagers gegeben, wodurch Preis- oder Verderberisiken minimiert sind. Die Lagerbestände sind zudem versichert, was ebenfalls zu einer weiteren Risikominimierung beiträgt. Das konsequente Lagerbestandsmanagement erfolgt ebenfalls nach fest definierten Vorgaben. Diese bestehen zum einen in einem optimierten Lagerbestandscontrolling, als auch in einem optimierten Vorhalten von gewissen Rohwaren, welche zur Preisstabilisierung teilweise in größeren Mengen bevorratet werden. 1.4 Ausfall- und Bonitätsrisiken Die wirtschaftliche Situation der Kunden der FCF Gruppe ist sehr stabil und positiv einzustufen, sodass von keinen Bonitätsrisiken auszugehen ist. Ebenfalls ist das Ausfallrisiko von Zahlungen sehr gering, da Mängel an Waren kurz nach Auslieferung geklärt werden können und zu einer sofortigen Abwicklung führen. Von einem Ausfallrisiko unserer Kunden ist zum aktuellen Zeitpunkt nicht auszugehen. Das Forderungsmanagement mit unseren Kunden erfolgt sehr zufriedenstellend und sämtliche Kunden sind mit besten Ratings ausgestattet. Das Ausfallrisiko wird aus diesem Grund mit sehr gering bewertet. Zudem sind mit allen Shops langfristige Mietverträge abgeschlossen, welche ein Weiterbestehen des Geschäfts sichern. Die daraus resultierende Bindung an mögliche schwache Standorte wird ebenfalls als gering eingestuft. 1.5 Liquiditätsrisiken Die Liquidität wird durch die FCF Holding für den Konzern überwacht und gesteuert. Der langfristige Liquiditätsbedarf für Finanzierungen wird dabei über Banken und Leasinggesellschaften abgebildet und sichergestellt. Hierfür sind langfristige Vereinbarungen insbesondere mit Leasinggesellschaften getroffen. Ebenfalls besteht eine nachhaltige operative Ertragskraft des FCF Konzerns, sodass zusammenbetrachtet die Expansionsziele weiter forciert und ohne Einschränkungen vorangetrieben werden können. Der kurzfristige Liquiditätsbedarf kann zudem aus Eigenmitteln finanziert werden, sodass unternehmensübergreifend im Konzern jederzeit Liquidität transferiert werden kann. Mögliche erhöhte Finanzierungsaufwendungen durch Standortschließungen werden ebenfalls durch Eigenmittel finanziert werden. 1.6 Steuerrisiken Der FCF Konzern unterliegt aufgrund seiner Geschäftstätigkeit im In- und Ausland verschiedenen landesspezifischen steuerlichen Gesetzen und Regelungen. Änderungen der einschlägigen Steuerrechtslage können die Besteuerung der Konzerngesellschaften negativ beeinflussen. Da sich die Aktivitäten aktuell alleinig auf das europäische Ausland beschränken, werden die Risiken als niedrig eingestuft. 1.7 Gesamtbild der Risikolage Insgesamt liegen keine Risiken vor, welche die wirtschaftliche Situation der FCF Holding nachhaltig gefährden. Ein funktionierendes Frühwarnsystem dient zur frühzeitigen Risikoerkennung, welches die Entwicklung des Unternehmens bewerten und geeignete Vorsorge- und Sicherheitsmaßnahmen zur Gegensteuerung einsetzen kann. Es erfolgt eine kontinuierliche Auseinandersetzung mit dem operativen Geschäft. Insbesondere der starke Austausch aller Bereiche fördert eine rechtzeitige Einschätzung der Gesamtsituation. 2. Chancenbericht Die aufgeführten Chancen beziehen sich auf alle Konzernsegmente, sofern dies nicht anderweitig angegeben wird. Chancen der zukünftigen Entwicklung ergeben sich für die FCF Holding aus der weiteren Marktdurchdringung sowie der Umsetzung von Produktinnovationen mit dem Fokus auf aktuelle Ernährungs- & Markttrends. Darüber hinaus liegen Chancen der zukünftigen Entwicklung in Wachstumspotentialen weiterer Kernmärkte im europäischen Ausland, welche weiterhin ausgebaut werden. Die sich hieraus ergebenden Wachstumschancen werden entsprechend bestehender Marktpotentiale durch Neueröffnungen zusätzlicher Shops erschlossen. D. Prognosebericht Für das Jahr 2022 ist ein ähnliches Wachstum wie in 2021 geplant. Dabei stellt das Wachstum im Bereich Shop-in-Shop einen wesentlichen Treiber dar. Auch für 2022 ist von weiteren 220-240 Shop-Neueröffnungen in Deutschland auszugehen. Gleichzeitig werden die wesentlichen Auslandsgesellschaften in den jeweiligen Märkten an ein ähnliches Wachstum anknüpfen, wie im zurückliegenden Geschäftsjahr. Das deutsche Produktionsgeschäft wird hingegen in seinem weiteren Fortbestehen einer ergebnisoffenen Analyse unterzogen, inwiefern eine dezentrale Truhenbelieferung aus einzelnen Shops oder einem dezentralen Produktionsstandort zu bevorzugen sind. Insgesamt geht die Geschäftsführung des FCF Konzern von einem Umsatz in Höhe von TEUR 530.000 TEUR aus. Das erwartete EBIT für das Geschäftsjahr 2022 beläuft sich auf TEUR 30.600 TEUR. Die Angaben berücksichtigen aktuelle Annahmen und können sich durch aktuelle Covid-19 Entwicklungen sowie den globalen Verzerrungen der Logistikketten seit Beginn des Ukraine-Kriegs verändern. Diese Annahmen sind mit großer Unsicherheit behaftet und sind stark von dem Verlauf der Pandemie sowie den beschlossenen Maßnahmen der jeweiligen Regierungen abhängig. Auch wenn zum Zeitpunkt der Berichterstellung noch keine konkreten Auswirkungen vorliegen, kann nicht ausgeschlossen werden, dass der FCF Konzern seine Umsatz- und EBIT-Ziele nicht in ursprünglicher erwarteter Höhe erreichen wird. Davon geht die Geschäftsführung zum aktuellen Zeitpunkt allerdings nicht aus.
Köln, 26. September 2022 Florian Bell, Geschäftsführer Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die FCF Holding GmbH, Köln Prüfungsurteile Wir haben den Konzernabschluss der FCF Holding GmbH, Köln, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31.12.2021, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, dem Konzerneigenkapitalspiegel und der Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021 sowie dem Konzernanhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der FCF Holding GmbH, Köln, für das Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse • entspricht der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31.12.2021 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021 und • vermittelt der beigefügte Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Konzernlagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. • Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Beirats für den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können. Der Beirat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzernabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Konzernlageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben. • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. • beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. • holen wir ausreichende geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unternehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungsurteile. • beurteilen wir den Einklang des Konzernlageberichts mit dem Konzernabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns. • führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Konzernlagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Düsseldorf, 26. September 2022 HSMV
- Hansen Schotenroehr Müller Voets
Ralf Corterier, Wirtschaftsprüfer Dennis Bohusch, Wirtschaftsprüfer Sonstiger BerichtsteilAngaben zur Billigung: Der Konzernabschluss 2021 wurde am 19. Dezember 2022 gebilligt. |
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