Solafel
GmbH
Trier
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 27.06.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2011
EUR |
| A.
Umlaufvermögen |
425.833,40 |
| I.
Vorräte |
275.038,47 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
149.819,93 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
975,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
425.833,40 |
Passiva
|
|
31.12.2011
EUR |
| A.
Eigenkapital |
43.747,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
| II.
Jahresüberschuss |
18.747,00 |
| B.
Rückstellungen |
9.818,12 |
| C.
Verbindlichkeiten |
372.268,28 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
324.013,81 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
425.833,40 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Gesellschaft für das
Geschäftsjahr 2011 wurde nach den für kleine
Kapitalgesellschaften geltenden Gliederungsvorschriften
erstellt. Darüber hinausgehende Ausweis-, Bewertungs-
und Erläuterungsvorschriften wurden - soweit
erforderlich - beachtet.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz gemacht werden
können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung:
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze:
Der Jahresabschluss der Solafel GmbH wurde auf der
Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches (HGB n.F.) und unter Beachtung der
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung
aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Vermögensgegenstände, Forderungen und
Wertpapiere wurden zu Anschaffungskosten bzw. zu
fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Alle
erkennbaren Risiken wurden berücksichtigt. Bei
dauernder gegebenenfalls auch bei vorübergehender
Wertminderungen wurde der niedrigere Wert angesetzt
§253 Abs. 1, 3 und 4 HGB.
Ein niedrigerer Wertansatz bei Wegfall des Grundes
der dauernden bzw. vorübergehenden Wertminderung wurde
nicht beibehalten §253 Abs. 5 HGB.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern. Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte
über den Erfüllungsbeträgen lagen, wurden
die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt
§253 Abs. 1 HGB.
Rückstellungen wurden mit dem notwendigen
Erfüllungsbetrag bewertet. Zukünftige Preis-
sowie Kostensteigerungen wurden unter vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung miteinbezogen §253
Abs. 1 und 2 HGB.
Die Anwendung des BilMoG hat zu keiner Änderung
geführt.
Latente Steuern
Im Geschäftsjahr 2011 wurden folgende latente
Steuern aktiviert bzw. passiviert
Aktive latente Steuern
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Euro
|
0,00
|
Passive latente Steuern
|
Euro
|
0,00
|
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der
Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung:
Anlagengitter:
Die Befreiungsvorschrift des § 274a Nr. 1 HGB
kommt zum Tragen.
Geschäftsjahresabschreibung:
Die Geschäftsjahresabschreibung je Posten der
Bilanz ist aus dem Anlagespiegel zu entnehmen.
Sonstige Vermögensgegenstände:
Die Abgrenzung dient der periodengerechten
Gewinnermittlung. Die Beträge haben
Forderungscharakter.
Betrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit über
einem Jahr:
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Forderungen mit
einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr beträgt:
Euro 117.389,63.
Konto /
Kontobeschriftung
|
Betrag
|
1501 Ford. gg.
Dachdeckerei Stefan Feltes
|
117.389,63
|
Betrag der Verbindlichkeiten und Sicherungsrechte mit
einer Restlaufzeit von weniger als einem und mehr als
fünf Jahren:
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten
mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr beträgt
Euro 324.013,81.
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten
mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren
beträgt:
Konto /
Kontobeschriftung
|
Betrag
|
Absicherung
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0651 Darl. Sparkasse
Trier 650323009
|
48.254,47
|
|
Es bestehen keinerlei Verbindlichkeiten bei denen
eine Absicherung vorliegt.
Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten
Verbindlichkeiten gem. § 251 HGB:
Neben den in der Bilanz aufgeführten
Verbindlichkeiten sind keine weiteren
Haftungsverhältnisse zu vermerken.
Steuern vom Einkommen und Ertrag:
Die Steuern betreffen ausschließlich das
Ergebnis der gewöhnlichen
Geschäftstätigkeit.
Vorschlag zur Ergebnisverwendung:
Die Geschäftsführung schlägt in
Übereinstimmung mit den Gesellschaftern die folgende
Ergebnisverwendung vor:
- Der Jahresüberschuss nach Steuern beträgt
Euro 18.747,00.
- Für das Jahr 2011 erfolgt keine
Ausschüttung aus dem erzielten Jahresergebnis. Der
Jahresüber-
schuss wird auf neue Rechnung
vorgetragen.
Beschluss über die Verwendung des Ergebnisses:
Auf der Gesellschafterversammlung im Dezember 2012
wurde der Vorschlag der Geschäftsführung zur
Ergebnisverwendung angenommen.
Sonstige Pflichtangaben:
Angaben zur Vermittlung eines besseren Einblicks in die
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage:
Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang
geben entsprechend den gesetzlichen Vorschriften
grundsätzlich die wirtschaftliche Lage zutreffend
wieder.
Die nachfolgenden zusätzlichen Angaben sind bei
der Beurteilung der wirtschaftlichen Verhältnisse zu
beachten:
Name des Geschäftsführers:
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Person geführt:
Geschäftsführer: Stefan Feltes, 54293
Trier
Der für diese Geschäftsführer gebuchte
Brutto-Lohnaufwand betrug für das Jahr 2011 Euro 0,00.
Die Tantiemen betrugen Euro 0,00.
Aufstellung der Gesellschafter:
- Stefan Feltes, Trier
|
Euro
|
25.000,00
|
100 %
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Forderungen/Verbindlichkeiten gegenüber
GmbH-Gesellschaftern gem. § 42 Abs. 3 GmbH
-Gesetz:
Gegenüber den Gesellschaftern bestehen am
31.12.2011 folgende Rechte und Pflichten
- Forderungen gg. Stefan
Feltes Kto. 1501
|
Euro
|
117.389,63
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Organe:
Zum Geschäftsführer der Solafel GmbH ist
laut Gesellschaftsvertrag vom 27. Juni 2011 Herr Stefan
Feltes, wohnhaft in 54293 Trier, Eltzstraße 41
bestellt worden.
Der Geschäftsführer ist von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit, sowie
Alleinvertretungsberechtigt.
Trier, den 17. Dezember 2012
Stefan Feltes
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Geschäftsführer
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sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 17.12.2012 festgestellt.
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