Icona Beteiligungs UG (haftungsbeschränkt)
Selbe AdresseManagementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Andreas Leckelt seit 29.11.2006 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| No data available | |
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
First Flintstone Beteiligungs GmbHBerlinJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010BILANZ
ANHANG1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Der Jahresabschluss der First Flintstone Beteiligungs GmbH, Berlin, zum 31. Dezember 2010 wurde nach den Bestimmungen der §§ 266 ff, 275 ff HGB und § 42 GmbHG und der Satzung aufgestellt. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft gem. § 267 Abs. 1 HGB. Von den größenabhängigen Erleichterungen der §§ 274a, 276 und 288 HGB wurde teilweise Gebrauch gemacht. Von den Erleichterungen des § 326 HGB wurde im Rahmen der Offenlegung Gebrauch gemacht. 2. Angewandte Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden 2.1. Bilanzierungsmethoden Der vorliegende Jahresabschluss ist unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätze nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches und den ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden. Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals wurden nicht bilanziert. Rückstellungen wurden im Rahmen des § 249 HGB gebildet. 2.2. Bewertungsmethoden Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden. Einzelne Posten wurden wie folgt bewertet: 2.2.1. Aktiva Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten angesetzt. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben sämtlich eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. Die Forderungen werden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken unter Beachtung des Niederstwertprinzips bewertet. 2.2.2. Passiva Das Gezeichnete Kapital wird mit dem Nennbetrag angesetzt. Die Kapitalrücklage beträgt im Berichtsjahr unverändert EUR 69.000,--. Die Rückstellungen sind mit dem Betrag ausgewiesen, der unter Beachtung des Vorsichtsprinzips in Höhe des bei vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages anzusetzen ist. Sie berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten und haben sämtlich eine Restlaufzeit von unter einem Jahr . Die Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt und haben sämtlich eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. Die Verbindlichkeiten enthalten Verbindlichkeiten gegenüber die Gesellschafterin in Höhe von TEUR 8. Haftungsverhältnisse gemäß § 251 HGB, die nicht auf der Passivseite ausgewiesen sind, bestehen zum 31. Dezember 2010 nicht. 3. Sonstige Angaben 3.1. Aufstellung über den Anteilsbesitz
3.2. Mitglieder der Geschäftsführung Der Geschäftsführung gehörte im Geschäftsjahr an: - Herr Andreas Leckelt, Vorstand der Laransa AG, Berlin
gez. Andreas Leckelt (Geschäftsführer) Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 25.03.2011 |
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