Stammdaten

Register
Amtsgericht Bamberg HRB 5696
Eingetragen
12.2.2007
Branche
Sonstige Instandhaltung und Reparatur von Kraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t oder wenigerReparatur und Instandhaltung von sonstigen zivilen Beförderungsmitteln a. n. g.Sonstige Instandhaltung und Reparatur von Kraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t
Gegenstand
Der Betrieb einer Kfz-Reparaturwerkstatt, einer Kran-Reparaturwerkstatt sowie die Vermietung von Kränen.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Peter Wagner
seit 12.2.2007
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter
Beta

Name
Ort
Anteil
PW Holding GmbH
Germany
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Peter Wagner GmbH

Burgebrach

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 489.371,00 503.095,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 2,00 2,00
II. Sachanlagen 489.369,00 503.093,00
B. Umlaufvermögen 1.120.122,34 826.467,07
I. Vorräte 64.360,00 61.900,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 893.416,12 470.686,81
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 162.346,22 293.880,26
C. Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 1.440,00
Summe Aktiva 1.609.493,34 1.331.002,07

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 32.444,37 6.158,24
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Kapitalrücklage 100.000,00 100.000,00
III. Bilanzverlust 92.555,63 118.841,76
B. Rückstellungen 1.280.151,00 1.225.904,45
C. Verbindlichkeiten 296.897,97 98.939,38
Summe Passiva 1.609.493,34 1.331.002,07

1. Anhang

1.1 Allgemeines

Die Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag als kleine Kapitalgesellschaft gem. § 267 Abs. 1 HGB einzustufen.

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Regelungen des Handelsgesetzbuchs und des GmbH-Gesetzes sowie den einschlägigen Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages aufgestellt.

Größenabhängige Erleichterungen wurden bei der Aufstellung und Offenlegung des Jahresabschlusses in Anspruch genommen.

1.2 Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Wertansätze in der Bilanz der Peter Wagner GmbH zum 31.12.2022 wurden unverändert als Bilanzvorträge in neue Rechnung übernommen.

Immaterielle Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Geringwertige Wirtschaftsgüter bis 800,00 Euro werden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben.

Wirtschaftsgüter von 800,01 Euro bis 1.000,00 Euro werden zu Anschaffungskosten angesetzt und entsprechend der Nutzungsdauer abgeschrieben.

Die Zugänge zu den Sachanlagen wurden zu Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten angesetzt. Bei der Folgebewertung wurden die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des abnutzbaren Sachanlagevermögens vermindert um planmäßige lineare oder degressive Abschreibungen gemäß der voraussichtlichen Nutzungsdauer angesetzt. Bei der Bestimmung der Abschreibungsmethode wurde der tatsächliche Wertverzehr des Anlagevermögens beachtet.

Die Abschreibungen des Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich zeitanteilig.

Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten bzw. soweit erforderlich zum niedrigeren, beizulegenden Wert bewertet.

Die Bewertung der Vorräte erfolgte zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Soweit am Bilanzstichtag ein niedrigerer beizulegender Wert vorlag, wurde dieser angesetzt.

Die Forderungen wurden grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt.

Bei der Bewertung der Forderungen wurden sämtliche erkennbaren Risiken berücksichtigt. Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr liegen nicht vor.

Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert angesetzt.

Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten wurden zum Nennwert angesetzt.

Die Rechnungsabgrenzungsposten wurden zum Nennwert angesetzt.

Es wurde von dem Wahlrecht nach Artikel 67 Abs. 3 des EG-HGB Gebrauch gemacht, die Sonderposten mit Rücklageanteil, die vor dem 1. Januar 2011 gebildet wurden, beizubehalten.

Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag berücksichtigt.

Soweit die Restlaufzeit von Rückstellung am Bilanzstichtag mehr als ein Jahr betrug, erfolgte eine Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB. Für die Abzinsung des Erfüllungsbetrages wurden die von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Abzinsungszinssätze verwendet.

Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Latente Steuern

Die Befreiungsvorschrift des § 274a Nr. 5 HGB über die Abgrenzung latenter Steuern wurde in Anspruch genommen.

1.3 Abweichung von bisherigen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen beibehalten werden.

Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.

1.4 Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz

Gezeichnetes Kapital

Das gezeichnete Kapital von 25.000 Euro wurde mit dem Nennbetrag angesetzt.

Angabe zu Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten mit Restlaufzeit bis zu einem Jahr 296.897 Euro
Verbindlichkeiten mit Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren 0 Euro

Pensionsrückstellung

Die Rückstellungen für Pensionen wurden nach der PUC Methode ermittelt.

Ausschüttungssperre

Nach § 253 Abs. 6 HGB unterliegt ein Gesamtbetrag von 28.448 Euro der Ausschüttungssperre.

Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern

(§ 42 Abs. 3 GmbHG)

Ausleihungen Euro
Forderungen 460.514 Euro
Verbindlichkeiten Euro

Haftungsverhältnisse

Es lagen keine Haftungsverhältnisse vor.

1.5 Sonstige Angaben

Personalstand

Im Geschäftsjahr waren durchschnittlich 10 Mitarbeiter beschäftigt.

Geschäftsführung

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei Herrn Peter Wagner.

Burgebrach, den 09.05.2025

………………………………………………………………

(Geschäftsführer)

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 9.5.2025.

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