Einzelhandel mit Kraftwagenteilen und -zubehör
MBR Agrarunion GmbH
Auf dem Steinhäufchen 10, 54343 Föhren, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Robert Schneider seit 15.12.2016 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich BerechtigteBeta
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Ungelöste Beteiligungen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
Maschinen- und Betriebshilfsring Trier-Wittlich e.V. | 100.00% |
GesellschafterBeta
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
MBR Agrarunion GmbHFöhrenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023BilanzAktiva
Anhang für das Geschäftsjahr 2023I. Allgemeine Angaben zum Unternehmen Die MBR Agrarunion GmbH mit Sitz in Föhren, ist beim Handelsregister Wittlich unter der HRB 3724 eingetragen. II. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Der Jahresabschluss zum 31.12.2023 wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches über die Rechnungslegung von Kapitalgesellschaften, den ergänzenden Vorschriften des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung sowie den Regelungen des Gesellschaftervertrages aufgestellt. Auf die Rechnungslegung der Gesellschaften finden die Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften im Sinne dem § 267 Absatz 1 Anwendung. III. Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der generellen Ansatzvorschriften der §§ 246-251 HGB sowie unter Berücksichtigung der besonderen Ansatzvorschriften für Kapitalgesellschaften, §§ 265, 268-274a, §§ 276-277 HGB, und unter Beachtung der generellen Bewertungsvorschriften der §§ 252-526a HGB aufgestellt. Auf die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung finden die Vorschriften der § 266 und § 275 HGB sowie § 42 GmbHG Anwendung. Die Gewinn- und Verlustrechnung wird entsprechend dem Gesamtkostenverfahren dargestellt. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden gegenüber dem Vorjahr unverändert beibehalten, soweit nicht neue Erkenntnisse eine abweichende Bewertung forderten. Anlagevermögen Immaterielle Vermögensgegenstände Immaterielle Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten, vermindert und planmäßige Abschreibungen, angesetzt. Sachanlagen Sachanlagen sind grundsätzlich zu Anschaffungskosten einschließlich Nebenkosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, angesetzt. Die planmäßigen Abschreibungen erfolgen unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Finanzanlagen Die Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten angesetzt. Die Finanzanlagen werden bei voraussichtlich dauernder Wertminderung nach § 253 Absatz 3 HGB auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben. Sofern in Folgejahren die Gründe für die Wertminderung entfallen sind, erfolgen Zuschreibungen gemäß dem Wertaufholungsgebot nach § 253 Absatz 5 HGB. Umlaufvermögen Waren Die Waren werden mit den durchschnittlichen Anschaffungskosten bewertet. Notwendige Abschläge auf den niedrigeren beizulegenden Wert wurden vorgenommen. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nennwert abzüglich erforderlicher Einzelwertberichtigungen bewertet. Zur Abdeckung des allgemeinen Kredit- und Ausfallrisikos bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wird eine angemessene Pauschalwertberichtigung auf den nichtwertberichtigten Netto-Forderungsbestand gebildet. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert angesetzt. Eigenkapital Das gezeichnete Kapital der Gesellschaft beträgt € 25.600,00 und ist unverändert gegenüber dem Vorjahr. Rückstellungen Sonstige Rückstellungen Sonstige Rückstellungen umfassen alle erkennbaren Risiken und gewisse Verpflichtungen und sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Rückzahlungs- bzw. Erfüllungsbetrages bewertet. Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr sind mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden Marktzinssatz, abgezinst. Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten sind zu ihren Erfüllungsbeträgen ausgewiesen. IV. Erläuterungen zur Bilanz Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten gliedern sich wie folgt:
Anzahl Mitarbeiter: Im Geschäftsjahr beschäftigte die Gesellschaft 12 Mitarbeiter (Vorjahr: 15 Mitarbeiter). Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 19.12.2024. |
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