Fotojoker GmbH
Selbe AdresseHerstellung von Werkzeugmaschinen für die Metallbearbeitung
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Claudia Lindner seit 18.2.2016 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
DIP - Die individuelle Partnervermittlung GmbHMönchengladbachJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015BILANZ
ANHANGder DIP - Die individuelle Partnervermittlung GmbH für das Geschäftsjahr 2015
Zum Geschäftszweck der beim Amtsgericht Mönchengladbach unter Register-Nr. 5291 eingetragenen Gesellschaft zählt insbesondere die Bekanntschafts- und Partnervermittlung sowie die Tätigkeit einer Werbeagentur. Die DIP - Die individuelle Partnervermittlung GmbH ist seit Gründung am 15. Dezember 1995 erfolgreich in diesem Segment tätig. Der Jahresabschluss der DIP - Die individuelle Partnervermittlung GmbH zum 31. Dezember 2015 wurde nach den Vorschriften in §§ 242 ff. Handelsgesetzbuch (HGB) unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für Kapitalgesellschaften in §§ 264 ff. HGB aufgestellt. Obwohl die Gesellschaft als kleine Kapitalgesellschaft gem. § 267 Abs. 1 HGB gilt, hat sie auf die Nutzung größenabhängiger Erleichterungen zum Teil verzichtet. Die Gewinn- und Verlustrechnung basiert auf dem national üblichen Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB. Der für kleine Kapitalgesellschaften nicht zwingend vorgeschriebene Bericht zur wirtschaftlichen Situation der Gesellschaft (Lagebericht) wurde nicht erstellt. Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung, die weder im Geschäftsjahr noch im Vorjahr einen Betrag ausweisen, werden gemäß § 265 Abs. 8 HGB nicht angegeben. Soweit das Wahlrecht besteht, eine Pflichtangabe entweder in der Bilanz bzw. der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang zu machen, ist das Wahlrecht überwiegend dahingehend ausgeübt worden, die Angabe in der Bilanz oder G.- und V.-Rechnung zu machen.
Unverändert zu den Vorjahren erfolgte die Bilanzierung unter Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit (Going-Concern-Prinzip). Dabei wurden bei Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung folgende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewandt: Entgeltlich erworbene Sachanlagen sind mit den Anschaffungskosten bewertet worden. Die der Abnutzung unterliegenden Anlagegüter sind planmäßig nach der linearen Methode abgeschrieben worden. Die Nutzungsdauer beträgt einheitlich drei bis zehn Jahre. Bei geringwertigen Wirtschaftsgütern mit Anschaffungskosten bis zu EUR 1.000,00 wurde ein Sammelposten analog § 6 Abs. 2a EStG gebildet, der über einen Zeitraum von fünf Jahren gleichmäßig aufzulösen ist. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die sonstigen Vermögensgegenstände und die liquiden Mittel sind dem Nominalwert folgend bilanziert. Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten sind in Höhe der abzugrenzenden Beträge angesetzt. Das zum Nennwert angesetzte Stammkapital (gezeichnete Kapital) ist voll eingezahlt. Die Bewertung der Pensionsverpflichtungen erfolgte sachgerecht unter Beachtung der Vorschriften des § 253 (1) bis (3) HGB. Es wurde die versicherungsmathematische Methode "projected unit credit method" angewandt. Den ermittelten Erfüllungsbeiträgen stehen Wertpapieranlagen gegenüber. Im Saldo überwiegen die Verpflichtungen, so dass eine Rückstellung auszuweisen war. Für ungewisse Verbindlichkeiten und andere erkennbaren Risiken sind Rückstellungen in angemessener Höhe gebildet worden. Die Bewertung der sonstigen Rückstellungen erfolgte zu den jeweiligen Erfüllungsbeträgen auf Basis vernünftiger kaufmännischer Beurteilung. Die Verbindlichkeiten sind zu Erfüllungsbeträgen passiviert. Auf ausländische Währung lautende Vermögensgegenstände oder Schulden existierten nicht. Bis auf ein Darlehen haben sämtliche in der Bilanz ausgewiesene Verbindlichkeiten eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Die Verbindlichkeiten sind nicht dinglich besichert.
Mönchengladbach, den 20. Mai 2016 Claudia Lindner Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 20.05.2016 |
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