Xaver Reichardt GmbHLiquidiert

91781 Weißenburg in Bayern, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Ansbach HRB 3913
Eingetragen
12.1.2005
Branche
BeteiligungsgesellschaftenHerstellung von Futtermitteln für NutztiereHerstellung von Futtermitteln für sonstige Tiere
Gegenstand
Die Beteiligung an einer Kommanditgesellschaft, die als Unternehmensgegenstand die Entwicklung, Herstellung und den Vertrieb von sowie den Handel mit Tierfuttermitteln, Tierzubehörund Tierbedarfsartikeln aller Art und Dienstleistungen hierzu sowie sonstige, damit direkt oder indirekt im Zusammenhang stehende Leistungen hat.

Historie

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Management

NameRolle
Liquidator

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

91792 Ellingen, Webergasse 8
25.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Xaver Reichardt GmbH

Weißenburg i. Bay.

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011

Bilanz

Aktiva

31.12.2011
EUR
31.12.2010
EUR
A. Umlaufvermögen 35.298,35 36.385,86
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 35.296,51 36.373,01
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 1,84 12,85
Bilanzsumme, Summe Aktiva 35.298,35 36.385,86

Passiva

31.12.2011
EUR
31.12.2010
EUR
A. Eigenkapital 34.047,69 35.080,62
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 10.080,62 7.539,89
III. Jahresfehlbetrag 1.032,93 -2.540,73
B. Rückstellungen 572,00 1.222,00
C. Verbindlichkeiten 678,66 83,24
Bilanzsumme, Summe Passiva 35.298,35 36.385,86

Anhang

A. Allgemeines

Die Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag als kleine Kapitalgesellschaft gem. § 267 Abs. 1 HGB einzustufen.

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Regelungen des Handelsgesetzbuchs und des GmbH-Gesetzes aufgestellt.

Größenabhängige Erleichterungen wurden bei der Aufstellung und Offenlegung des Jahresabschlusses in Anspruch genommen.

B. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Von dem Wahlrecht zur Aktivierung selbsterstellter immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurde kein Gebrauch gemacht.

Die Zugänge zu den Sachanlagen wurden zu Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten angesetzt. Bei der Folgebewertung wurden die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des abnutzbaren Sachanlagevermögens vermindert um planmäßige lineare oder degressive Abschreibungen gemäß der voraussichtlichen Nutzungsdauer angesetzt. Bei der Bestimmung der Abschreibungsmethode wurde der tatsächliche Wertverzehr des Anlagevermögens beachtet. Die Abschreibungen des Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich zeitanteilig.

Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten angesetzt.

Die Bewertung der Vorräte erfolgte zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Soweit am Bilanzstichtag ein niedrigerer beizulegender Wert vorlag, wurde dieser angesetzt.

Bei der Bewertung der Forderungen wurden sämtliche erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr liegen nicht vor.

Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert angesetzt.

Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten wurden zum Nennwert angesetzt.

Die Rechnungsabgrenzungsposten wurden zum Nennwert angesetzt.

Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag berücksichtigt. Soweit die Restlaufzeit der Rückstellung am Bilanzstichtag mehr als ein Jahr betrug, erfolgte eine Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB. Für die Abzinsung des Erfüllungsbetrages wurden die von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Abzinsungszinssätze verwendet.

Die Steuerrückstellungen betreffen die Steuern für das laufende Geschäftsjahr.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Latente Steuern
Die Befreiungsvorschrift des § 274a Nr. 5 HGB über die Abgrenzung latenter Steuern wurde nicht in Anspruch genommen.

C. Abweichung von bisherigen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen beibehalten werden. Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.

D. Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz

Gezeichnetes Kapital
Das gezeichnete Kapital wurde mit dem Nennbetrag angesetzt. Die nicht eingeforderten ausstehenden Einlagen auf das gezeichnete Kapital wurden vom gezeichneten Kapital offen abgesetzt.

Angabe zu Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten mit Restlaufzeit bis zu einem Jahr 678,66 €
Verbindlichkeiten mit Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren 0,00 €

Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG)

Gegenüber den Gesellschaftern bestehen folgende Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten:
Forderungen 0,00 €
Verbindlichkeiten 0,00 €

E. Sonstige Angaben

Als Geschäftsführer/-in war im Geschäftsjahr bestellt:

Herr Hans Wachter, Kaufmann

sonstige Berichtsbestandteile

Der Jahresabschluss wurde am 31.12.2012 festgestellt.

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