Edologic
GmbH
Wuppertal
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital |
0,00 |
12.750,00 |
| B.
Anlagevermögen |
17.451,00 |
21.413,17 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
15.833,00 |
20.833,00 |
| II.
Sachanlagen |
1.618,00 |
580,17 |
| C.
Umlaufvermögen |
9.130,39 |
9.829,14 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
9.130,39 |
72,51 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
0,00 |
9.756,63 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
287,54 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
26.868,93 |
43.992,31 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
17.034,54 |
42.791,49 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
51.000,00 |
51.000,00 |
| 1.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-12.750,00 |
0,00 |
| 2.
eingefordertes Kapital |
38.250,00 |
51.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
8.208,51 |
1.381,11 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
13.006,95 |
6.827,40 |
| B.
Rückstellungen |
901,50 |
550,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
8.932,89 |
650,82 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
8.932,89 |
650,82 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
26.868,93 |
43.992,31 |
Anhang
Anhang
edologic GmbH
Anhang für das Geschäftsjahr 2010
I. Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr
2010 wurde auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen
erstellt.
Nach den Größenklassen, die in § 267
HGB geregelt sind, ist die Gesellschaft als kleine
Kapitalgesellschaft einzuordnen.
II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Für die Erstellung des Jahresabschlusses waren
die nachstehenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
maßgebend. Wesentliche Veränderungen
gegenüber dem Vorjahr wurden nicht vorgenommen.
Die Vermögensgegenstände des
Sachanlagevermögens werden nach Maßgabe der
voraussichtlichen Nutzungsdauer um planmäßige
Abschreibungen auf der Grundlage steuerlich anerkannter
Sätze vermindert. Zugänge im Geschäftsjahr
werden zeitanteilig abgeschrieben. Vorräte werden mit
den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten gemäß
§ 255 (1) und (2) HGB oder dem ihnen jeweils am
Bilanzstichtag beizulegenden niedrigeren Wert ausgewiesen.
Das Niederstwertprinzip nach § 253 (3) HGB wurde
beachtet. Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert
angesetzt. Die liquiden Mittel werden zum Nominalwert
angesetzt.
Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag
ausgewiesen. Die Rückstellungen gemäß
§ 249 (1) HGB berücksichtigen alle erkennbaren
Risiken und ungewisse Verpflichtungen. Verbindlichkeiten
werden nach § 253 (1) HGB mit ihrem
Rückzahlungsbetrag ausgewiesen.
Ab 2008 muss für abnutzbare bewegliche
Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, wenn deren
Anschaffungskosten netto 150,00 EUR bis 1.000,00 EUR
betragen, im Jahr der Anschaffung ein Sammelposten gebildet
werden. Dieser ist im Jahr der Bildung und in den folgenden
4 Jahren linear aufzulösen.
Forderungen und Wertpapiere wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Infolge erstmaliger Anwendung der durch das
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz geänderten
Vorschriften des HGB haben sich die Form der Darstellung
und die angewandten Bewertungsmethoden geändert.
Die Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze wurden im
Vergleich zum Vorjahr beibehalten. Es wurden die
ausstehenden Einlagen von der Aktiv-Seite gem.
§ 272 Abs. 1 Satz 2 HGB a.F. offen vom Posten
"gezeichnetes Kapital" abgesetzt. Ansonsten bestand bei der
edologic GmbH kein Anpassungsbedarf.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
III. Zahl der Mitarbeiter
Während des Geschäftsjahres vom 01. Januar
bis zum 31. Dezember 2010 war
kein Mitarbeiter neben der Geschäftsführung
beschäftigt.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 30.12.2011 festgestellt.
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