Stammdaten

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Amtsgericht Cottbus HRB 4165
Vorher
CONA Naturstein GmbH
Eingetragen
12.7.2005
Branche
Be- und Verarbeitung von Naturwerksteinen und NatursteinenSonstige spezialisierte Bautätigkeiten im Hochbau a. n. g.Herstellung von Baublöcken und Mauersteinen aus sonstigem Beton, von Dachsteinen, Steinplatten und dergleichen aus Beton, Zement oder Kalksandstein
Gegenstand
Steinmetz- und Steinbildhauer, Betonstein- und Terrazzohersteller, Mauer- und Betonbauer, Zimmerer und Dachdecker, Kunststoff - Fensterbau, Fliesen-, Platten- und Mosaikleger (einschließlich Trockenbau), Raumausstatterhandwerk

Historie

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Management

NameRolle
Johannes Girke
seit 12.7.2005
Geschäftsführer

Konzern- und Jahresabschlüsse

CONA GmbH

Cottbus

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016

Bilanz

Aktiva

31.12.2016
EUR
31.12.2015
EUR
A. Anlagevermögen 68.301,50 109.387,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 2,00 2,00
II. Sachanlagen 68.299,50 109.385,00
B. Umlaufvermögen 609.327,16 694.981,90
I. Vorräte 438.000,00 445.500,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 156.475,36 231.632,61
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 14.851,80 17.849,29
C. Rechnungsabgrenzungsposten 2.034,43 4.499,61
D. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag / nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlustanteil / nicht durch Vermögenseinlagen gedeckte Entnahmen 171.101,66 82.118,41
Summe Aktiva 850.764,75 890.986,92

Passiva

31.12.2016
EUR
31.12.2015
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
I. gezeichnetes Kapital 25.600,00 25.600,00
II. Verlustvortrag 107.718,41 113.896,28
III. Jahresfehlbetrag 88.983,25 -6.177,87
IV. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 171.101,66 82.118,41
B. Rückstellungen 39.249,15 43.210,72
C. Verbindlichkeiten 811.515,60 847.776,20
Summe Passiva 850.764,75 890.986,92

Anhang

A. Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet.

Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen GmbH gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf.

Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung und bei der Offenlegung (§§ 288, 326 HGB) des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen.

I. Gliederungsgrundsätze / Darstellungsstetigkeit

Die Gliederung und Darstellung der Bilanz änderte sich nicht gegenüber den Vorjahren.

II. Bilanzierungsmethoden

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals, sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert.

Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben.

III. Bewertungsmethoden

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.

Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:

1. Immaterielle Vermögensgegenstände

Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

2. Sachanlagen

Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet.

Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes.

Die Abschreibungen wurden beim beweglichen Anlagevermögen gemäß EStG § 7 Abs. 1 nach der linearen Methode vorgenommen.

Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis 150,00 Euro wurden sofort abgeschrieben.

Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten von mehr als 150,00 Euro bis 1.000,00 Euro wurden als Sammelposten Geringwertige Wirtschaftsgüter erfasst und entsprechend der gesetzlichen Vorschrift des § 6 Abs. 2a EstG auf 5 Jahre abgeschrieben.

3. Vorräte

Die Vorräte wurden zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und sofern ein entsprechender Sachverhalt vorlag, auf den niedrigeren Börsen- und Marktpreis am Abschlussstichtag abgeschrieben. Die Bewertung erfolgte durch den Auftraggeber und wurde ungeprüft übernommen.

4. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken wurden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Das allgemeine Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.

5. Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag ausgewiesen.

6. Rückstellungen

Die Rückstellungen wurden vom Mandanten nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.

Die Steuerrückstellungen beinhalten die bis zum Bilanzstichtag noch nicht veranlagten Steuern.

7. Pensionsrückstellungen

Pensionszusagen wurden nicht erteilt.

IV. Währungsumrechnung

Im Jahresabschluss sind keine Positionen enthalten, die auf fremde Währung lauten oder ursprünglich auf fremde Währung gelautet haben.

B. Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz

I. Aktivposten

Die Forderungen an Gesellschafter (§ 42 Abs. 3 GmbHG) belaufen sich am Bilanzstichtag auf 64.875,12 €.

Die Bildung aktiver Abgrenzungsposten für latente Steuern (§ 274 Abs. 2 S. 2 HGB) war nicht erforderlich.

II. Rückstellungen

Die Bildung von Rückstellungen für latente Steuern (§ 274 Abs. 1 S. 1 HGB) war nicht erforderlich.

III. Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG) belaufen sich am Bilanzstichtag auf 14.612,03 €.

Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren (§ 285 Nr.1a HGB) sind nicht vorhanden.

Verbindlichkeiten in Höhe von 54.032,84 € sind durch Sicherungsübereignung besichert. Verbindlichkeiten in Höhe von 103.055,87 durch Bürgschaften des Gesellschafters.

IV. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen

Am Abschlussstichtag bestanden keine Haftungsverhältnisse.

C. Ergänzende Angaben

I. Angaben über Mitglieder der Unternehmensorgane

(1) Geschäftsführer

Familienname Vorname Funktion Vertretungsbefugnis
Girke Johannes Geschäftsführer Einzelvertretungs-befugnis

D. Sonstige Verpflichtungen

Gemäß Gesellschafterbeschluss vom 25.04.2018 wird der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2016 genehmigt und festgestellt. Dem Geschäftsführer wird Entlastung erteilt.

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 25.4.2018.

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