KERNenergie GmbH
Selbe AdresseGroßhandel mit Obst, Gemüse und Kartoffeln
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Wolf Siegfried Dr. Becke seit 19.10.2023 | Geschäftsführer |
Bernhard Moskalenko seit 19.10.2023 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Daten zu wirtschaftlich Berechtigten sind nur für registrierte Nutzer zugänglich.
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
6 Gesellschafter
GmbH-Struktur
3 von 6 angezeigt
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
KERNenergie Store GmbHHamburgJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 30.06.2024Bilanz zum 30.06.2024Aktiva
Passiva
Gewinn-
und Verlustrechnung
|
| 30.06.2024
EUR |
31.12.2023
EUR |
|
| 1. Umsatzerlöse | 248 592,68 | 571.757,13 |
| 2. sonstige betriebliche Erträge | 1.389,18 | |
| 3. Materialaufwand | ||
| a) Roh-,Hilfs-,BetrSt.,bez.Waren | -89.154,61 | -272.313,82 |
| b) Aufwend.f.bezogene Leistungen | -143,88 | -1.258,77 |
| Summe Materialaufwand | -89.298,49 | -273.572,59 |
| 4. Personalaufwand | ||
| a) Löhne und Gehälter | -115.050,11 | -252.175,89 |
| b) soz.Abg.,Aufw.Altersversorg... | -28.522,91 | -58.466,71 |
| Summe Personalaufwand | -143.573,02 | -310.642,60 |
| 5. Abschreibungen | ||
| a) Abschr.imm.Vermögensgegenst. | -21.079,70 | -35.255,76 |
| Summe Abschreibungen | -21.079,70 | -35.255,76 |
| 6. sonstige betr.Aufwendungen | -145.657,91 | -268.828,60 |
| 7. Zinsen u.ähnl. Aufwendungen | -6.807,29 | -6.196,47 |
| 8. Ergebnis nach Steuern | -157.823,73 | -321.349,71 |
| 9. Jahresfehlbetrag | -157.823,73 | -321.349,71 |
Anhang zum 30.06.2024
A. Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss wurde nach den für Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) aufgestellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert.
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 HGB. Die Gesellschaft hat von den Erleichterungsvorschriften für kleine Kapitalgesellschaften Gebrauch gemacht.
Mit Beschluss vom 20.06.2024 wurde das Geschäftsjahr mit Wirkung zum 01.07.2024 umgestellt auf die Zeit vom 01. Juli eines Jahres bis zum 30.06. des Folgejahres. Der Zeitraum vom 01.01.2024 bis zum 30.06.2024 ist ein Rumpfgeschäftsjahr.
B. Angaben zu einzelnen Positionen der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung
Das Anlagevermögen wurde mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten aktiviert. Soweit es sich um abnutzbares Anlagevermögen handelt, wurden die Anschaffungs- und Herstellungskosten um planmäßige lineare Abschreibungen vermindert.
Das Vorratsvermögen wurde zum Stichtag körperlich aufgenommen und mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten aktiviert.
Die Forderungen und übrige Aktiva wurden mit den Anschaffungskosten, die Verbindlichkeiten mit dem Erfüllungsbetrag ausgewiesen. Für ungewisse Verbindlichkeiten wurden Rückstellungen gebildet, deren Höhe nach kaufmännischer Vernunft mit dem erwarteten Erfüllungsbetrag geschätzt wurde.
Die sonstigen Verbindlichkeiten betreffen mit EUR 439.964,58 (Vj.: EUR 315.157,81) verzinsliche Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern. Davon haben EUR 138.964,58 (Vj.: EUR 112.157,81) eine Laufzeit bis zu einem Jahr.
Die sonstigen Verbindlichkeiten betreffen mit EUR 112.750,00 (Vj.: EUR 112.750,00) nachrangige partiarische Darlehen.
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren bestanden nicht.
Geschäftsführer im Berichtsjahr waren:
Herr Dr. Wolf Becke, Kaufmann, Hamburg und
Herr Bernhard Moskalenko, Kaufmann, Hamburg
Hamburg, 12.02.2025
Dr. W. Becke B. Moskalenko
Erklärung gemäß § 264 HGB
"Wir versichern, dass der Jahresabschluss zum 30.06.2024 nach bestem Wissen ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild im Sinne des § 264 Abs. 2 Satz 1 des Handelsgesetzbuches vermittelt."
Hamburg, 12.03.2025
Dr. W. Becke B. Moskalenko
, den
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