SMART
Electronic Development GmbH
Stuttgart
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
118.317,38 |
545.332,31 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
11.109,06 |
378.080,89 |
| II.
Sachanlagen |
106.957,32 |
141.001,42 |
| III.
Finanzanlagen |
251,00 |
26.250,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.115.222,23 |
1.827.697,76 |
| I.
Vorräte |
475.632,63 |
787.176,07 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
569.102,60 |
619.196,76 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
70.487,00 |
421.324,93 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
15.687,80 |
5.950,91 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
640.825,76 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
1.890.053,17 |
2.378.980,98 |
Passiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
387.404,64 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
300.200,00 |
300.200,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
25.914,14 |
25.914,14 |
| III.
Bilanzverlust |
966.939,90 |
-61.290,50 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
640.825,76 |
0,00 |
| B.
Rückstellungen |
247.615,80 |
352.020,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.642.437,37 |
1.639.556,34 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
1.890.053,17 |
2.378.980,98 |
Anhang
I.
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der SMART Electronic Development
GmbH wurde auf der Grundlage der
Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs
aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
II.
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei
der Bewertung wurde von der Fortführung des
Unternehmens ausgegangen. Die
Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln
bewertet.
Die selbstgeschaffenen immateriellen
Vermögensgegenstände wurden mit den
Entwicklungskosten angesetzt.
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder
Herstellungskosten bis € 410 wurden im Erwerbsjahr
voll abgeschrieben.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear vorgenommen.
Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten
bewertet.
Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden zu
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Das
Niederstwertprinzip wurde beachtet.
Fertige und Unfertige Erzeugnisse werden zu
Herstellungskosten inklusive notwendiger Gemeinkosten
aktiviert. Das Niederstwertprinzip wurde beachtet.
Forderungen und Wertpapiere wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden
Die bisher üblichen Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden wurden in den folgenden Fällen
geändert:
- Das Anlagevermögen wurde unter dem
Gesichtspunkt der vollständigen Veräußerung
der Unternehmensbereiche mittels Asset Deal neu bewertet.
Zulässig in Anspruch genommene Bilanzierungwahlrechte
der Vorjahre wurde dahingehend aufgehoben, dass eine
vollständige Abschreibung dieser Positionen erfolgte.
- Das Vorratsvermögen wurde unter dem
Gesichtspunkt der vollständigen Veräußerung
der Unternehmensbereiche mittels Asset Deal dahingehend
bewertet, dass höhere Abwertungsabschläge als in
Vorjahren zu Grunde gelegt wurden.
Der Methodenwechsel war mit Blick auf die
geänderten wirtschaftlichen Gegebenheiten notwendig.
Ohne den vorgenommenen Methodenwechsel würde der
Jahresabschluss zu falschen Aussagen über die Lage des
Unternehmens führen.
III.
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der
Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung
Die selbgeschaffenen immateriellen
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
wurden vollständig abgeschrieben.
Der entgeltlich erworbene Geschäfts- oder
Firmenwert wurde im Berichtsjahr vollständig
abgeschrieben.
Die Beteiligung wurde im Berichtsjahr
vollständig abgeschrieben.
Der Betrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit
größer einem Jahr beträgt Euro 0,00
(Vorjahr: Euro 0,00).
Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr
als 5 Jahren belaufen sich auf € 228.966,00.
Die Gesellschaft ist zum 31. Dezember 2011 bilanziell
überschuldet.
Haftungsverhältnisse gem. § 251 HGB
bestanden zum Bilanzstichtag nicht.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren (§ 275II HGB) aufgestellt.
IV.
Sonstige Pflichtangaben
Gegenüber den Gesellschaftern bestanden im
Berichtsjahr Verbindlichkeiten aus Darlehen i. H. v.
€ 282.113,20.
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
Wolfgang Neu, Informations-Elektroniker
Joachim Tauscher, Diplom-Ingenieur.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 06.07.2012 festgestellt.
|