TRAPO AktiengesellschaftLiquidiert

Industriestraße 1, 48712 Gescher, Deutschland

Stammdaten

Register
Amtsgericht Coesfeld HRB 5062
Eingetragen
30.7.1996
Branche
Herstellung von MehrzweckindustrieroboternHerstellung von PrüfmaschinenHerstellung von Hebezeugen und Fördermitteln
Gegenstand
die Herstellung und der Vertrieb von Elementen, die der Mechanisierung / Automatisierung des Materialtransports mittels Transportanlagen dienen, unter der eingetragenen Marke "TRAPO". Zweck der Gesellschaft ist weiter die Konstruktion, die Herstellung und der Vertrieb von kompletten, individuellen Förderanlagen/ -systemen für den Materialfluß.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Thomas Dr. Gutwald
seit 22.12.2021
Vorstandsmitglied
Prokura
Jörg Thomas
seit 21.12.2015
Prokura

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

TRAPO Aktiengesellschaft

Gescher

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020

LAGEBERICHT für das Geschäftsjahr 2020

1. Grundlagen der Gesellschaft

1.1. Geschäftstätigkeit und Konzernzugehörigkeit

Die TRAPO AG mit Sitz in Gescher-Hochmoor (NRW) entwickelt und produziert mit rund 180 Mitarbeitern maßgeschneiderte Automatisierungslösungen in den Kernbereichen Fördertechnik, Roboter-, Picker- und Greifersysteme, De-/Palettierung und autonome Transportsysteme.

Die Fertigung befindet sich am Sitz des Unternehmens.

Im abgelaufenen Geschäftsjahr 2020 wurde in den USA eine Tochtergesellschaft gegründet. Die Aufnahme der operativen Geschäftstätigkeit ist für 2021 geplant.

Die TRAPO AG ist Teil der Habasit-Gruppe mit Hauptsitz in Reinach/Schweiz.

1.2. Forschung und Entwicklung

Die produktspezifische Forschung und Entwicklung im hauseigenen Technikum nimmt seit jeher einen zentralen Stellenwert ein. Die TRAPO AG entwickelt gemeinsam mit ihren Kunden optimale Lösungen - von der Einzellösung bis zur Gesamtanlage. Hierzu konnte in 2020 beispielsweise ein autonomes LKW Be- und Entladesystem auf den Markt gebracht werden.

1.3. Finanzielle und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren

Die bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren sind die Gesamtleistung und das EBIT. In dem Abschnitt 2.3.1 Wirtschaftliche Entwicklung der Gesellschaft sind Ausführungen zur Ist- Entwicklung des abgelaufenen Geschäftsjahres zu finden. Im Abschnitt 4 Prognosebericht - Ausblick auf das Jahr 2021 wird die Prognose für das kommende Geschäftsjahr dargestellt.

Die nichtfinanzieren Leistungsindikatoren haben bei der TRAPO AG keine zentrale Bedeutung.

2. Wirtschaftsbericht

2.1. Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen

Die gesamtwirtschaftlichen Entwicklungen im Jahr 2020 wurden maßgeblich durch die COVID-19- Pandemie beeinflusst. Das Bruttoinlandsprodukt (BIP) ging durch die hierdurch verursachte Krise nach Angaben des statistischen Bundeamtes preisbereinigt um 5,0 % gegenüber dem Vorjahr zurück.

2.2. Branchenspezifische Rahmenbedingungen

Laut VDMA verzeichnete der deutsche Maschinenbau in den ersten elf Monaten 2020 einen realen Rückgang beim Auftragseingang von 12 % gegenüber dem Vorjahr, wobei die Auslandsnachfrage mit 15 % deutlich stärker eingebrochen ist wie die Inlandsnachfrage (minus 7 %).

2.3. Geschäftsverlauf

2.3.1. Wirtschaftliche Entwicklung der Gesellschaft

Die Gesamtleistung erreichte im Geschäftsjahr 2020 einen Betrag von 32.477 TEUR gegenüber 30.799 TEUR im Jahr 2019. Das EBIT erreichte einen Wert von 2.074 TEUR (Vorjahr 2.705 TEUR). Der Rückgang des EBIT trotz der Steigerung der Gesamtleistung ist im Wesentlichen auf den Anstieg von bezogenen Fremdleistungen im Zusammenhang mit der Auftragsabwicklung zurückzuführen.

Der Auftragsbestand von 24.267 TEUR ist nahezu identisch zum Vorjahr (24.215 TEUR). Die angestrebte Steigerung des Auftragsbestandes konnte aufgrund der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie nicht erreicht werden.

Die Gesamtleistung und das EBIT liegen unter dem im letzten Jahr prognostizierten Niveau. Vor dem Hintergrund der aktuellen COVID-19-Pandemie und den daraus resultierenden wirtschaftlichen Folgen war der Geschäftsverlauf in 2020 für die TRAPO AG dennoch sehr zufriedenstellend.

Durch den weiterhin guten Auftragsbestand wurde die Grundlage für ein erfolgreiches Geschäftsjahr 2021 gelegt.

2.3.2. Erläuterungen zur Ertragslage

Die TRAPO AG erreichte im Geschäftsjahr 2020 eine Gesamtleistung von 32.477 TEUR. Die Gesamtleistung liegt 5,4 % Prozent über dem Vorjahresniveau. Der Rohertrag hat sich gegenüber Vorjahr um 1,9 % bzw. 342 TEUR reduziert. Wesentlicher Grund für den Rückgang des Rohertrages ist die überproportionale Steigerung der bezogenen Fremdleistungen.

Der Steigerung der Gesamtleistung standen in 2020 damit verbundene Aufwandssteigerungen gegenüber. Beim Personal ist eine Steigerung gegenüber dem Vorjahr um 416 TEUR zu verzeichnen. Wesentliche Gründe hierfür sind eine leicht angestiegene Mitarbeiterzahl sowie eine allgemeine Entgelterhöhung im April 2020. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen und sonstigen betrieblichen Erträge liegen leicht unter Vorjahresniveau. Die Abschreibungen auf das Anlagevermögen haben sich gegenüber dem Vorjahr um 32 TEUR vermindert. Dies ist mit der aufgrund der COVID-19-Pandemie zurückhaltenden Investitionstätigkeit zu erklären.

Das Vorsteuerergebnis erreichte einen Wert von 2.015 TEUR, gegenüber 2.653 TEUR im Vorjahr.

2.3.3. Erläuterungen zur Finanzlage

Einen Überblick über die Veränderung der Finanzierungsmittel gibt die nachfolgende Kapitalflussrechnung zum Bilanzstichtag 31.12.2020, die auch die Vergleichszahlen der Vorperiode aufzeigt:

Kapitalflussrechnung GJ 2020 GJ 2019
TEUR TEUR
Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit +3.748 +518
Cashflow aus Investitionstätigkeit -163 -315
Cashflow aus Finanzierungstätigkeit -146 -1.008
Veränderung Finanzmittelbestand +3.438 -805

Der Anstieg des operativen Cashflows gegenüber dem Vorjahr beruht im Wesentlichen auf dem Rückgang der Forderungen zugunsten eines höheren Bankguthabens. Der Cash-Flow aus Investitionstätigkeiten liegt aufgrund von zurückhaltender Investitionstätigkeit im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie unter dem Vorjahresniveau. Der deutliche Anstieg des Cash-Flows aus Finanzierungstätigkeiten im Vergleich zum Vorjahr ist im Wesentlichen bedingt durch den Verzicht auf Dividendenzahlungen in 2020 (Vorjahr: 900 TEUR).

Das Unternehmen ist bankseitig breit aufgestellt. Es bestehen Engagements mit der VR-Bank Westmünsterland eG, der DZ Bank Münster AG, der Commerzbank AG und der Deutschen Bank AG. Zudem besteht ein weiteres Engagement mit der Euler Hermes Deutschland. Die Finanzierung des operativen Geschäftes ist durch mehrere Kontokorrentlinien gesichert. Ein Liquiditätsengpass hat zu keiner Zeit bestanden.

Zum Stichtag 31.12.2020 waren die unfertigen Leistungen von 6.900 TEUR zu 92,4 % durch erhaltene Anzahlungen von Kunden gedeckt.

2.3.4. Vermögenslage

Die Bilanzsumme hat sich auf 13.953 TEUR (Vorjahr: 13.676 TEUR) erhöht und setzt sich auf der Vermögensseite wie folgt zusammen:

31.12.2020 31.12.2019
TEUR % TEUR %
Anlagevermögen 2.597 18,6 2.929 21,4
Umlaufvermögen 11.139 79,8 10.557 77,2
Rechnungsabgrenzungsposten 217 1,6 190 1,4
Vermögen 13.953 100,0 13.676 100,0

Die Reduzierung des Anlagevermögens ergibt sich aus dem Umstand, dass die planmäßigen Abschreibungen den Wert der Investitionen übersteigen.

Der Anstieg des Umlaufvermögens ist auf einen deutlichen Anstieg des Bankguthabens zurückzuführen, der den gleichzeitigen Rückgang bei den Vorräten und den Forderungen überkompensiert.

Die Unfertigen Erzeugnisse liegen im Wesentlichen aufgrund eines höheren Fertigstellungsgrades des Auftragsbestandes zum Bilanzstichtag um 1.871 T € über dem Wert des Vorjahres. Gleichzeitig sind die erhaltenen Anzahlungen um 1.771 TEUR angestiegen, so dass sich hieraus saldiert ein leichter Anstieg des Vorratsvermögens ergibt.

Die Kapitalstruktur setzt sich wie folgt zusammen:

31.12.2020 31.12.2019
TEUR % TEUR %
Eigenkapital 11.405 81,7 10.018 73,3
Rückstellungen 1.537 11,0 1.649 12,0
Verbindlichkeiten 1.011 7,3 2.009 14,7
Kapital 13.953 100,0 13.676 100,0

Das Eigenkapital hat sich um den Jahresüberschuss erhöht.

Aufgrund von reduzierten Körperschaft- und Gewerbesteuervorauszahlungen in 2020 waren Steuerrückstellungen in Höhe von 412 TEUR zu bilden. Die sonstigen Rückstellungen sind im Wesentlichen aufgrund der Reduzierung der Rückstellung für noch zu erbringende Lieferungen und Leistungen sowie der Gewährleistungsrückstellung gesunken.

Die Veränderung der Verbindlichkeiten ist in erster Linie auf einen Rückgang der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen zurückzuführen. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten wurden gemäß dem Tilgungsplan zurückgeführt.

3. Chancen- und Risikobericht

3.1. Risiken

Für das Auftragsgeschäft der TRAPO AG sind im Wesentlichen nachfolgende Risiken relevant:

Erhöhte Kosten bei der Abwicklung der Aufträge

Bei der Abwicklung von Aufträgen besteht die Gefahr erhöhter Kosten aus dem Kalkulationsrisiko und dem Pönalerisiko. Diesen Risiken wird durch eine sehr detaillierte Projektkalkulation und -überwachung unter Einbeziehung aller Fachbereiche entgegengewirkt, sodass dieses Risiko als gering einzustufen ist.

Risiko der Auslastung

Das Risiko der unzureichenden Auslastung hat eine hohe Bedeutung für die TRAPO AG, da bei fehlenden Auftragseingängen oder auch Projektverschiebungen nicht kurzfristig abbaubare Kosten die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft verschlechtern. Aufgrund der derzeitigen Auftragslage ist mit einer geringen Eintrittswahrscheinlichkeit im kommenden Geschäftsjahr zu rechnen.

Forderungsausfallrisiko

Ausfallrisiken wird durch ein aktives Debitorenmanagement und rechtzeitige Anforderung von Anzahlungen nach Leistungsfortschritt Rechnung getragen. Daher ist dieses Risiko trotz der wirtschaftlichen Folgen der aktuellen COVID-19-Pandemie als gering einzustufen.

Risiken aus der weiteren Entwicklung der COVID-19-Pandemie

Es besteht das Risiko der weiteren Ausbreitung des aktuellen COVID-19-Virus sowie daraus möglicherweise entstehenden weiteren Mutationen. Hiervon können einerseits einzelne Mitarbeiter oder im Extremfall auch der gesamte Betrieb betroffen sein. Zum anderen besteht die Möglichkeit, dass aufgrund von behördlichen Maßnahmen (Reiserestriktionen, Kontaktbeschränkungen o.ä.) Arbeiten unserer Mitarbeiter beim Kunden vor Ort im Zusammenhang mit der Auftragsabwicklung nicht möglich sind.

Zur bestmöglichen Reduzierung des Infektionsrisikos wurden weitreichende Hygienemaßnahmen im Unternehmen eingeführt. Zudem werden durch diverse Maßnahmen wie die Einführung des Zwei-Schicht-Systems in der Fertigung, Homeoffice-Reglungen, Web-Meetings etc. die direkten Kontakte der Mitarbeiter untereinander so weit wie möglich eingeschränkt.

Des Weiteren wurden Lösungen wie z.B. die Remote-Inbetriebnahme geschaffen, die es ermöglichen die physische Anwesenheit der Mitarbeiter beim Kunden vor Ort im Rahmen der Auftragsabwicklung im Bedarfsfall zu vermeiden oder zumindest deutlich zu reduzieren.

Aus den bereits in 2020 gesammelten Erfahrungen sind die zuvor beschriebenen Risiken im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie aufgrund der eingeleiteten Gegenmaßnahmen als gering einzustufen. Diese Einschätzung setzt jedoch voraus, dass keine signifikante negative Veränderung (z.B. schwerwiegende Virus-Mutationen) eintritt.

3.2. Chancen

Neben den Risiken beinhaltet das Auftragsgeschäft für die TRAPO AG aber auch entsprechende Chancen:

Steigende Nachfrage nach automatisierten Lösungen im In- und Ausland

Aufgrund des Kostendrucks in vielen Branchen und Märkten steigt die Nachfrage nach Automatisierungslösungen im Bereich der Intralogistik.

Zudem führt die aktuelle COVID-19-Pandemie zu einem deutlichen Wachstum des Online-Handels, was wiederum entsprechende Bedarfe in der Logistikbranche auslöst. Ein weiterer Effekt aus der aktuellen Corona-Situation ist die Beurteilung des Menschen als Risikofaktor. Durch eine mögliche Infektion und einem damit in Zusammenhang stehen Ausfall kommt es zu Störungen beim innerbetrieblichen Fertigungs- und Logistikprozess. Diese Beurteilung führt bei den Kunden zu einer weiteren Steigerung der Nachfrage nach Automatisierungslösungen.

Aufgrund ihres Produktspektrums, welches zudem auf die jeweiligen Kundenanforderungen individuell angepasst werden kann, sieht die TRAPO AG hier große Absatzchancen.

Internationalisierung der TRAPO AG

In 2020 wurde in den USA mit der TRAPO America, Inc. die erste Tochtergesellschaft gegründet um den Markt in Nordamerika zu erschließen. Zudem wird das internationale Netzwerk der Habasit-Gruppe den Zugang zu neuen Kunden vereinfachen. Die TRAPO AG sieht hierdurch gute Chancen, neue Absatzmärkte im Ausland zu erschließen.

Produktentwicklung

Die TRAPO AG entwickelt gemeinsam mit ihren Kunden durch eigene Mitarbeiter und in Zusammenarbeit mit namhaften Hochschulen neue Lösungen wie z.B. ein autonomes LKW Be- und Entladesystem in 2020. Durch diese und weitere Innovationen sieht das Unternehmen gute Absatzchancen in verschiedenen Branchen im In- und Ausland.

4. Prognosebericht - Ausblick auf das Jahr 2021

Der VDMA erwartet für die deutschen Maschinenbauer nach einem durch die COVID-19-Pandemie verursachten deutlichen Rückgang in 2020 für das Geschäftsjahr 2021 einen realen Produktionszuwachs von 4 %, auch wenn viele Unternehmen mit einer deutlich niedrigeren Auslastung in das neue Jahr starten als in 2020.

Bei der TRAPO AG hingegen wird für 2021 ein deutliches Wachstum erwartet. Gründe für diese Entwicklung sind der gute Auftragsbestand zum Jahresbeginn, neue Absatzmöglichkeiten durch Produktinnovationen und steigende Nachfrage nach Automatisierungslösungen sowie erste Ergebnisse aus der Erschließung neuer Märkte durch die fortschreitende Internationalisierung.

Bei der Gesamtleistung und dem EBIT erwartet die TRAPO AG für 2021 eine Steigerung gegenüber dem Vorjahr im unteren zweistelligen Niveau.

Die zuvor beschriebene Prognose für die TRAPO AG basiert auf der Annahme, dass sich die COVID-Situation durch eine flächendeckende Impfung der Bevölkerung im Laufe des Jahres 2021 wie erwartet beruhigt.

5. Abhängigkeitsbericht

Die Habasit International AG hält zum 31. Dezember 2020 100% der Anteile der TRAPO AG. Aufgrund des Mehrheitsbesitzes ist ein beherrschender Einfluss dieser Gesellschaft auf die TRAPO AG zu unterstellen. Ein die Abhängigkeitsvermutung widerlegender Entherrschungsvertrag besteht zum Abschlussstichtag nicht. Zwischen den Gesellschaften besteht kein Beherrschungsvertrag.

Der Vorstand der TRAPO AG hat daher einen Abhängigkeitsbericht erstellt, in dem er die folgende Schlusserklärung abgibt: "Wir erklären, dass die Gesellschaft bei den im Bericht über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen aufgeführten Rechtsgeschäften nach den Umständen, die uns im Zeitpunkt, in dem die Rechtsgeschäfte vorgenommen wurden, bekannt waren, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhalten hat."

 

Gescher, den 18. Februar 2021

Volker Kugel

Aktiva

31.12.2020 31.12.2019
EUR EUR EUR EUR
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 58.343,50 92.002,00
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 1.721.310,00 1.869.242,00
2. Technische Anlagen und Maschinen 224.379,00 256.697,00
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 587.338,50 2.533.027,50 711.196,00 2.837.135,00
III. Finanzanlagen
Anteile an verbundenen Unternahmen 5.884,17 0,00
2.597.255,17 2.929.137,00
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte 1.965.449,47 2.232.872,84
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 3.272.746,75 5.861.504,13
III. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten, Schecks 5.900.298,74 2.461.968,83
11.138.494,96 10.556.345,80
C. Rechnungsabgrenzungsposten 217.482,56 190.044,46
13.953.232,69 13.675.527,26

Passiva

31.12.2020 31.12.2019
EUR EUR
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 2.100.000,00 2.100.000,00
II. Gewinnrücklagen
Gesetzliche Rücklage 210.000,00 210.000,00
III. Bilanzgewinn 9.094.823,20 7.707.637,60
11.404.823,20 10.017.637,60
B. Rückstellungen 1.537.361,70 1.648.900,00
C. Verbindlichkeiten
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 135.950,00 243.750,00
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 265.215,84 898.483,87
3. Verbindlichkeiten gegenüber verb. Unternehmen 572,93 37.768,20
4. Sonstige Verbindlichkeiten 609.309,02 828.987,59
1.011.047,79 2.008.989,66
13.953.232,69 13.675.527,26
2020 2019
EUR EUR EUR EUR
1. Rohergebnis 18.279.285,81 18.640.752,66
2. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter -10.132.587,71 -9.804.067,95
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung -1.936.075,96 -12.068.663,67 -1.848.443,19 -11.652.511,14
- davon für Altersversorgung EUR -22.409,29 (Vorjahr: EUR -22.182,53) -
3. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen -495.871,67 -527.677,96
4. Sonstige betriebliche Aufwendungen -3.640.851,82 -3.755.766,89
5. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 10,50 10,50
6. Zinsen und ähnliche Aufwendungen -58.443,33 -52.073,56
7. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag -628.280,22 -835.478,00
8. Ergebnis nach Steuern 1.387.185,60 1.817.255,61
9. Jahresüberschuss 1.387.185,60 1.817.255,61

ANHANG für das Geschäftsjahr 2020

I. Allgemeine Angaben und Erläuterungen

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020 der TRAPO Aktiengesellschaft (kurz: TRAPO AG) wurde nach den für mittelgroße Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des HGB und des AktG aufgestellt. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wird das Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB gewählt. Die TRAPO AG mit Sitz in Gescher ist im Handelsregister beim Amtsgericht in Coesfeld unter HRB 5062 eingetragen.

II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend.

Die immateriellen Vermögensgegenstände und die Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen ausgewiesen. Die planmäßigen Abschreibungen werden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen. Bis 2017 wurde für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, deren Anschaffungskosten zwischen EUR 150,00 und EUR 1.000,00 betragen haben, gem. § 6 Abs. 2a EStG ein Sammelposten gebildet. Der Sammelposten wurde bzw. wird linear über fünf Jahre abgeschrieben. Seit dem 01.01.2018 werden bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, deren Anschaffungskosten zwischen EUR 250,00 und EUR 800,00 liegen gem. § 6 Abs. 2 EStG im Jahr der Anschaffung vollständig abgeschrieben.

In der Regel kommen als Nutzungsdauer für Software und Konzessionen 3 bis 6 Jahre, Gebäude 25 bis 50 Jahre, Außenanlagen 10 bis 15 Jahre, technische Anlagen und Maschinen 3 bis 20 Jahre und für die Betriebs- und Geschäftsausstattung 3 bis 16 Jahre zum Ansatz.

Das Finanzanlagevermögen wird zu Anschaffungskosten bewertet. Im Fall einer dauernden Wertminderung wir der niedrigere beizulegende Wert angesetzt.

Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe erfolgt zu Durchschnittskosten oder niedrigeren Tageswerten. Für Kleinteile wird von dem Wahlrecht, einen Festwert zu bilden, Gebrauch gemacht. Die letzte Inventur hat für diesen Festwert zum 31.12.2018 stattgefunden.

Die unfertigen Erzeugnisse werden zu Herstellungskosten bewertet. Diese beinhalten die direkt zurechenbaren Material- und Fertigungskosten, Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie Sonderkosten der Fertigung, die nach den handelsrechtlichen Vorschriften aktivierungspflichtig sind. Kosten der allgemeinen Verwaltung werden nicht aktiviert.

Alle erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlicher Lagerdauer, geminderter Verwertbarkeit und anderen Gründen ergeben, sind durch angemessene Abwertungen berücksichtigt.

Für erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen wird das Wahlrecht der offenen aktivischen Absetzung von den Vorräten in Anspruch genommen (§ 268 Abs. 5 S. 2 HGB).

Die Bewertung der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände erfolgt zum Nennwert. Erkennbare Einzelrisiken werden durch Wertberichtigungen berücksichtigt; dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko wird durch Bildung einer angemessenen Pauschalwertberichtigung auf inländische und ausländische Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Rechnung getragen.

Die im Rahmen des § 249 HGB gebildeten sonstigen Rückstellungen berücksichtigen die erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Sie sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden gemäß § 253 Abs. 2 HGB mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren abgezinst. Abweichend davon wird die Jubiläumsrückstellung gemäß § 253 Abs. 2 HGB pauschal mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren abgezinst, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Es wurden die von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Zinssätze verwendet.

Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag ausgewiesen.

III. Erläuterungen zur Bilanz

Die Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2020 ergibt sich aus dem Anlagenspiegel auf dem Folgeblatt. Aus dieser Aufstellung sind auch die Abschreibungen des Geschäftsjahres ersichtlich.

Anlagenspiegel zum 31. Dezember 2020

Anschaffungs-/Herstellkosten
Stand 01.01.2020 Zugänge Abgänge Stand 31.12.2020
EUR EUR EUR EUR
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 1.255.673,10 0,00 -131.653,65 1.124.019,45
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 4.645.659,63 0,00 0,00 4.645.659,63
2. Technische Anlagen und Maschinen 2.307.196,25 44.700,00 -87.436,62 2.264.459,63
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 3.478.328,64 121.775,67 -1.139.458,44 2.460.645,87
10.431.184,52 166.475,67 -1.226.895,06 9.370.765,13
III. Finanzanlagen
Anteile an verbundenen Unternehmen 0,00 5.884,17 0,00 5.884,17
11.686.857,62 172.359,84 -1.358.548,71 10.500.668,75
Abschreibungen
Stand 01.01.2020 Zugänge Abgänge Stand 31.12.2020
EUR EUR EUR EUR
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 1.163.671,10 33.648,50 -131.643,65 1.065.675,95
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 2.776.417,63 147.932,00 0,00 2.924.349,63
2. Technische Anlagen und Maschinen 2.050.499,25 77.015,50 -87.434,12 2.040.080,63
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 2.767.132,64 237.275,67 -1.131.100,94 1.873.307,37
7.594.049,52 462.223,17 -1.218.535,06 6.837.737,63
III. Finanzanlagen
Anteile an verbundenen Unternehmen 0,00 0,00
8.757.720,62 495.871,67 -1.350.178,71 7.903.413,58
Buchwerte
Stand 31.12.2020 Stand 31.12.2019
EUR EUR
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 58.343,50 92.002,00
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 1.721.310,00 1.869.242,00
2. Technische Anlagen und Maschinen 224.379,00 256.697,00
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 587.338,50 711.196,00
2.533.027,50 2.837.135,00
III. Finanzanlagen
Anteile an verbundenen Unternehmen 5.884,17 0,00
2.597.255,17 2.929.137,00

Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände haben - soweit nicht in der Bilanz gesondert vermerkt - eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr.

Das gezeichnete Kapital der Gesellschaft beträgt zum 31. Dezember 2020 unverändert TEUR 2.100. Zum 31. Dezember 2020 beträgt der Gewinnvortrag aus den Vorjahren TEUR 7.708 und bildet zusammen mit dem Jahresüberschuss von TEUR 1.387 den Bilanzgewinn in Höhe von TEUR 9.095.

Das Grundkapital der TRAPO AG beträgt EUR 2.100.000,00; es ist in 420.000,00 Namensaktien eingeteilt.

Der Vorstand schlägt der Hauptversammlung vor, den Bilanzgewinn in Höhe von TEUR 9.095 auf neue Rechnung vorzutragen.

Gemäß einer Mitteilung nach § 20 Abs. 4 AktG der Habasit International AG, Reinach/Schweiz, ist diese mit mehr als 50 % am Grundkapital unserer Gesellschaft beteiligt.

Die Steuerrückstellungen in Höhe von TEUR 412 betreffen die Zahlungsverpflichtungen für Gewerbe- und Körperschaftsteuer des Geschäftsjahres 2020.

Die sonstigen Rückstellungen in Höhe von TEUR 1.125 beinhalten im Wesentlichen Verpflichtungen aus dem Personalbereich (TEUR 745; i.V. TEUR 711), Rückstellungen für noch zu erbringende Lieferungen und Leistungen (TEUR 208; i.V. TEUR 471) sowie Rückstellungen für Gewährleistungen (TEUR 76; i.V. TEUR 225).

Die Fristigkeiten der Verbindlichkeiten ergeben sich aus dem folgenden Verbindlichkeitenspiegel:

Höhe der Laufzeit
Art der Verbindlichkeiten Verbindlichkeit bis zu 1 Jahr mehr als 1 Jahr bis 5 Jahre mehr als 5 Jahre
TEUR TEUR TEUR TEUR
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 136 78 58 0
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 265 265 0 0
Verbindlichkeiten gegenüber verb. Unternehmen 1 1 0 0
Sonstige Verbindlichkeiten 609 609 0 0
1.011 953 58 0

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind durch Grundschulden besichert

IV. Sonstige Angaben

Die durchschnittliche Zahl der Arbeitnehmer während des Geschäftsjahres 2020 gem. § 285 Satz 1 Nr. 7 HGB im Vorjahresvergleich ergibt sich aus der nachstehenden Übersicht:

2020 2019
Gewerbliche Mitarbeiter 63 61
Angestellte 108 105
Gesamt 171 166

Zum 31. Dezember 2020 beschäftigt die TRAPO AG 171 Mitarbeiter (i.V. 166).

Zum 31. Dezember 2020 bestehen Haftungsverhältnisse aus Gewährleistungen gegenüber Auftraggebern in Höhe von TEUR 1.415 (i.V. TEUR 901) sowie Verpflichtungen aus Vorauszahlungsbürgschaften in Höhe von TEUR 3.437 (i.V. TEUR 8.637). Eine weitere Bürgschaft besteht zu Gunsten der schweizerischen Finanzbehörden, welche in Höhe von TEUR 29 (i.V. TEUR 29) die Ansprüche aus der Umsatzsteuer besichert. Die TRAPO AG rechnet aufgrund historischer Erfahrungswerte mit einem geringen Risiko für eine Inanspruchnahme.

Darüber hinaus hat die TRAPO AG finanzielle Verpflichtungen aus Leasing-, Miet- und Wartungsverträgen in Gesamthöhe von TEUR 414 (i.V. TEUR 296) entsprechend den Restlaufzeiten der Verträge.

Zum Vorstand der TRAPO Aktiengesellschaft war im Geschäftsjahr 2020 bestellt:

 

Herr Dipl. Ing., Dipl. Wirt. Ing. Volker Kugel

Der Aufsichtsrat setzte sich in 2020 aus folgenden Personen zusammen:

 

Herr Andrea Volpi (Vorsitzender),

 

Chief Executive Officer der Habasit International AG

 

Herr Richard Smith (Stellvertreter),

 

Head of Group Finance & Strategy der Habasit International AG

 

Herr Dr. Thomas Gutwald,

 

Head of Product Divisions der Habasit International AG

Bezüglich der Angabe der Gesamtbezüge des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2020 (§ 285 Satz 1 Nr. 9a und b HGB) macht die Gesellschaft von der Schutzklausel des § 286 Abs. 4 HGB Gebrauch.

Die Aufsichtsratsmitglieder haben für Ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr 2020 keine Bezüge erhalten.

Die im Finanzanlagevermögen ausgewiesenen Anteile an verbundenen Unternehmen beziehen sich auf die in 2020 gegründete 100%ige Tochtergesellschaft TRAPO America, Inc. mit Sitz in den USA. Das Eigenkapital und das Jahresergebnis dieser Gesellschaft beträgt zum 31.12.2020 jeweils TEUR 0.

Es wurden keine wesentlichen, nicht zu marktüblichen Bedingungen zustande gekommenen Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen getätigt, die nach § 285 Nr. 21 HGB angabepflichtig wären.

Mutterunternehmen ist die Habasit International AG, Reinach/Schweiz. Ein Konzernabschluss für den kleinsten und zugleich größten Kreis von Unternehmen wird von der Habasit Invest AG, Reinach/ Schweiz erstellt. Der Konzernabschluss ist am Sitz der Gesellschaft erhältlich.

V. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

Vorgänge von besonderer Bedeutung für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage zwischen dem Abschlussstichtag und dem Zeitpunkt der Erstellung des Jahresabschlusses sind nicht eingetreten. Zu den aktuellen Auswirkungen aufgrund der Corona-Pandemie verweisen wir auf den Lagebericht im Abschnitt 3. Chancen- und Risikobericht und 4. Prognose.

 

Gescher, den 18. Februar 2021

Volker Kugel

Bescheinigung

Den vollständigen Jahresabschluss auf den 31. Dezember 2020 und den Lagebericht für das Geschäftsjahr 2020 der TRAPO Aktiengesellschaft, haben wir geprüft.

Für die Offenlegung nimmt die Gesellschaft die gemäß § 327 HGB eingeräumten größenabhängigen Erleichterungen in Anspruch.

Diesem einzureichenden Jahresabschluss auf den 31. Dezember 2020 und Lagebericht für das Geschäftsjahr 2020 erteilen wir folgende Bescheinigung:

In dem nachstehenden, zur Offenlegung bestimmten verkürzten Jahresabschluss wurden die größenabhängigen Erleichterungen nach § 327 HGB zutreffend in Anspruch genommen. Zu dem vollständigen Jahresabschluss und dem Lagebericht haben wir am 19. Februar 2021 den folgenden Bestätigungsvermerk erteilt:

"Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die TRAPO Aktiengesellschaft, Gescher

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der TRAPO Aktiengesellschaft, Gescher, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2020 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der TRAPO Aktiengesellschaft, Gescher, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2020 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Heidelberg, den 19. Februar 2021

FALK GmbH & Co KG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft

Dr. Ziegler, Wirtschaftsprüfer

Heinzel, Wirtschaftsprüfer"

Vorschlag für die Verwendung des Ergebnisses

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, von dem zum 31.12.2020 sich ergebenden Bilanzgewinn in Höhe von EUR 9.094.823,2 auf neue Rechnung vorzutragen.

Beschluss über die Verwendung des Ergebnisses

Am 23. März 2021 hat die Hauptversammlung dem Vorschlag zugestimmt.

Feststellung des Jahresabschlusses

Der Aufsichtsrat der TRAPO Aktiengesellschaft hat am 23. März 2021 den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020 gebilligt und somit festgestellt.

Bericht des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2020 Report of the Supervisory Board for fiscal year 2020
Der Aufsichtsrat der TRAPO AG hat im Geschäftsjahr 2020 die ihm gemäß Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung übertragenen Aufgaben wahrgenommen und sich sowohl in Sitzungen als auch in Einzelbesprechungen durch den Vorstand über die Lage der Gesellschaft unterrichten lassen und die erforderlichen Beschlüsse gefasst. Ferner hat der Vorstand dem Aufsichtsrat aus sonstigen wichtigen Anlässen berichtet und ist damit seiner gesetzlichen Informationspflicht in vollem Umfang nachgekommen. Außerdem stand der Aufsichtsratsvorsitzende in einem fortlaufenden Informationsaustausch mit dem Vorstand. Darüber hinaus fanden zahlreiche Einzelgespräche von Aufsichtsratsmitgliedern mit dem Vorstand statt. Über das Ergebnis dieser Gespräche wurde jeweils der Aufsichtsrat unterrichtet. Die Berichte wurden regelmäßig und unter Beachtung der Erfordernisse des § 90 Abs. 2 AktG erstattet. In alle für die TRAPO AG bedeutsamen und zustimmungspflichtigen Entscheidungen war der Aufsichtsrat frühzeitig eingebunden. Throughout the fiscal year 2020, the Supervisory Board (SB) of TRAPO AG fulfilled the tasks incumbent upon it according to the law, articles of association and the Supervisory Board's Code of Procedure. The SB has been informed by the Board of Directors (BoD) in Supervisory Board Meetings and separate individual meetings and has made the required decisions. Furthermore, the BoD reported to the SB in cases of other important matters and therefore it fully met its legal obligation to share relevant information. In addition, the Chairman of the SB and the BoD maintained a constant exchange of Information. Furthermore, several one-to- one discussions of members of the SB and the BoD have taken place. The results of these discussions have been shared with the SB. The reports were provided regularly pursuant to § 90 Section 2 of the German Stock Corporation Act. All decisions that were significant and required the approval have been shared with the SB in good time.
Im Berichtsjahr fanden drei Sitzungen des Aufsichtsrates statt. An allen Sitzungen haben sämtliche Aufsichtsratsmitglieder persönlich oder durch schriftliche Stimmabgabe teilgenommen. Der Aufsichtsrat hat im Geschäftsjahr keine Ausschüsse gebildet. Alle Themen wurden im Plenum des Aufsichtsrats beraten und entschieden. During the reporting period, three Supervisory Board Meetings have taken place. All SB members have attended these meetings or voted in writing. The SB has not formed any committees. All topics have been discussed and decided in the main board meetings.
Gegenstände der regelmäßigen mündlichen und schriftlichen Berichterstattungen waren neben der Gesamtlage des Unternehmens auch Einzelfragen von größerer Bedeutung. Der Vorstand hat zustimmungspflichtige Geschäfte dem Aufsichtsrat stets korrekt vorgelegt. Beside the general situation, significant key issues have been objects of the regular verbal and written reporting. All business transactions that needed the approval of the SB have been presented to it in an accurate way.
Für das Geschäftsjahr 2020 sind dem Aufsichtsrat gem. § 170 AktG der Jahresabschluss und der Lagebericht des Vorstandes vorgelegt worden. Darüber hinaus lagen dem Aufsichtsrat die Prüfungsberichte des Abschlussprüfers über die Prüfung des Jahresabschlusses vor. Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss für die TRAPO AG in der Sitzung vom 23.03.2021 beraten. Nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfung erhebt der Aufsichtsrat keine Einwendungen. Er hat den Jahresabschluss 2020 gebilligt, der somit gem. § 172 AktG festgestellt ist. Dem Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands schließt sich der Aufsichtsrat an. For the fiscal year 2020, the annual financial statements and the management report of the BoD have been presented to the SB pursuant to § 170 of the German Stock Corporation Act. In addition, the report about the annual audit of the statutory auditor has been presented to the SB. The SB has reviewed the annual financial statements of TRAPO AG during the meeting on 23 rd March 2021. On completion of its examination, the SB does not have any objections. The SB has drawn up the annual financial statements and the management report of the BoD, which have thus been approved. The SB agrees with the BoD's recommendation for the appropriation of earnings.
Der Aufsichtsrat dankt dem Vorstand, allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der TRAPO AG für ihr außerordentliches Engagement im vergangenen Geschäftsjahr. The Supervisory Board thanks the BoD and all employees for their great commitment and efforts during the previous fiscal year.

 

Reinach, 23. März 2021

Andrea Volpi, Vorsitzender des Aufsichtsrats, Chairman of the Supervisory Board

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