TRAPO GmbH
Selbe AdresseHerstellung von Mehrzweckindustrierobotern
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Thomas Dr. Gutwald seit 22.12.2021 | Vorstandsmitglied |
Stefan Dr. Kurtenbach seit 8.8.2018 | Prokura |
Jörg Thomas seit 21.12.2015 | Prokura |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
TRAPO AktiengesellschaftGescherJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020LAGEBERICHT für das Geschäftsjahr 20201. Grundlagen der Gesellschaft 1.1. Geschäftstätigkeit und Konzernzugehörigkeit Die TRAPO AG mit Sitz in Gescher-Hochmoor (NRW) entwickelt und produziert mit rund 180 Mitarbeitern maßgeschneiderte Automatisierungslösungen in den Kernbereichen Fördertechnik, Roboter-, Picker- und Greifersysteme, De-/Palettierung und autonome Transportsysteme. Die Fertigung befindet sich am Sitz des Unternehmens. Im abgelaufenen Geschäftsjahr 2020 wurde in den USA eine Tochtergesellschaft gegründet. Die Aufnahme der operativen Geschäftstätigkeit ist für 2021 geplant. Die TRAPO AG ist Teil der Habasit-Gruppe mit Hauptsitz in Reinach/Schweiz. 1.2. Forschung und Entwicklung Die produktspezifische Forschung und Entwicklung im hauseigenen Technikum nimmt seit jeher einen zentralen Stellenwert ein. Die TRAPO AG entwickelt gemeinsam mit ihren Kunden optimale Lösungen - von der Einzellösung bis zur Gesamtanlage. Hierzu konnte in 2020 beispielsweise ein autonomes LKW Be- und Entladesystem auf den Markt gebracht werden. 1.3. Finanzielle und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren Die bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren sind die Gesamtleistung und das EBIT. In dem Abschnitt 2.3.1 Wirtschaftliche Entwicklung der Gesellschaft sind Ausführungen zur Ist- Entwicklung des abgelaufenen Geschäftsjahres zu finden. Im Abschnitt 4 Prognosebericht - Ausblick auf das Jahr 2021 wird die Prognose für das kommende Geschäftsjahr dargestellt. Die nichtfinanzieren Leistungsindikatoren haben bei der TRAPO AG keine zentrale Bedeutung. 2. Wirtschaftsbericht 2.1. Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen Die gesamtwirtschaftlichen Entwicklungen im Jahr 2020 wurden maßgeblich durch die COVID-19- Pandemie beeinflusst. Das Bruttoinlandsprodukt (BIP) ging durch die hierdurch verursachte Krise nach Angaben des statistischen Bundeamtes preisbereinigt um 5,0 % gegenüber dem Vorjahr zurück. 2.2. Branchenspezifische Rahmenbedingungen Laut VDMA verzeichnete der deutsche Maschinenbau in den ersten elf Monaten 2020 einen realen Rückgang beim Auftragseingang von 12 % gegenüber dem Vorjahr, wobei die Auslandsnachfrage mit 15 % deutlich stärker eingebrochen ist wie die Inlandsnachfrage (minus 7 %). 2.3. Geschäftsverlauf 2.3.1. Wirtschaftliche Entwicklung der Gesellschaft Die Gesamtleistung erreichte im Geschäftsjahr 2020 einen Betrag von 32.477 TEUR gegenüber 30.799 TEUR im Jahr 2019. Das EBIT erreichte einen Wert von 2.074 TEUR (Vorjahr 2.705 TEUR). Der Rückgang des EBIT trotz der Steigerung der Gesamtleistung ist im Wesentlichen auf den Anstieg von bezogenen Fremdleistungen im Zusammenhang mit der Auftragsabwicklung zurückzuführen. Der Auftragsbestand von 24.267 TEUR ist nahezu identisch zum Vorjahr (24.215 TEUR). Die angestrebte Steigerung des Auftragsbestandes konnte aufgrund der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie nicht erreicht werden. Die Gesamtleistung und das EBIT liegen unter dem im letzten Jahr prognostizierten Niveau. Vor dem Hintergrund der aktuellen COVID-19-Pandemie und den daraus resultierenden wirtschaftlichen Folgen war der Geschäftsverlauf in 2020 für die TRAPO AG dennoch sehr zufriedenstellend. Durch den weiterhin guten Auftragsbestand wurde die Grundlage für ein erfolgreiches Geschäftsjahr 2021 gelegt. 2.3.2. Erläuterungen zur Ertragslage Die TRAPO AG erreichte im Geschäftsjahr 2020 eine Gesamtleistung von 32.477 TEUR. Die Gesamtleistung liegt 5,4 % Prozent über dem Vorjahresniveau. Der Rohertrag hat sich gegenüber Vorjahr um 1,9 % bzw. 342 TEUR reduziert. Wesentlicher Grund für den Rückgang des Rohertrages ist die überproportionale Steigerung der bezogenen Fremdleistungen. Der Steigerung der Gesamtleistung standen in 2020 damit verbundene Aufwandssteigerungen gegenüber. Beim Personal ist eine Steigerung gegenüber dem Vorjahr um 416 TEUR zu verzeichnen. Wesentliche Gründe hierfür sind eine leicht angestiegene Mitarbeiterzahl sowie eine allgemeine Entgelterhöhung im April 2020. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen und sonstigen betrieblichen Erträge liegen leicht unter Vorjahresniveau. Die Abschreibungen auf das Anlagevermögen haben sich gegenüber dem Vorjahr um 32 TEUR vermindert. Dies ist mit der aufgrund der COVID-19-Pandemie zurückhaltenden Investitionstätigkeit zu erklären. Das Vorsteuerergebnis erreichte einen Wert von 2.015 TEUR, gegenüber 2.653 TEUR im Vorjahr. 2.3.3. Erläuterungen zur Finanzlage Einen Überblick über die Veränderung der Finanzierungsmittel gibt die nachfolgende Kapitalflussrechnung zum Bilanzstichtag 31.12.2020, die auch die Vergleichszahlen der Vorperiode aufzeigt:
Der Anstieg des operativen Cashflows gegenüber dem Vorjahr beruht im Wesentlichen auf dem Rückgang der Forderungen zugunsten eines höheren Bankguthabens. Der Cash-Flow aus Investitionstätigkeiten liegt aufgrund von zurückhaltender Investitionstätigkeit im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie unter dem Vorjahresniveau. Der deutliche Anstieg des Cash-Flows aus Finanzierungstätigkeiten im Vergleich zum Vorjahr ist im Wesentlichen bedingt durch den Verzicht auf Dividendenzahlungen in 2020 (Vorjahr: 900 TEUR). Das Unternehmen ist bankseitig breit aufgestellt. Es bestehen Engagements mit der VR-Bank Westmünsterland eG, der DZ Bank Münster AG, der Commerzbank AG und der Deutschen Bank AG. Zudem besteht ein weiteres Engagement mit der Euler Hermes Deutschland. Die Finanzierung des operativen Geschäftes ist durch mehrere Kontokorrentlinien gesichert. Ein Liquiditätsengpass hat zu keiner Zeit bestanden. Zum Stichtag 31.12.2020 waren die unfertigen Leistungen von 6.900 TEUR zu 92,4 % durch erhaltene Anzahlungen von Kunden gedeckt. 2.3.4. Vermögenslage Die Bilanzsumme hat sich auf 13.953 TEUR (Vorjahr: 13.676 TEUR) erhöht und setzt sich auf der Vermögensseite wie folgt zusammen:
Die Reduzierung des Anlagevermögens ergibt sich aus dem Umstand, dass die planmäßigen Abschreibungen den Wert der Investitionen übersteigen. Der Anstieg des Umlaufvermögens ist auf einen deutlichen Anstieg des Bankguthabens zurückzuführen, der den gleichzeitigen Rückgang bei den Vorräten und den Forderungen überkompensiert. Die Unfertigen Erzeugnisse liegen im Wesentlichen aufgrund eines höheren Fertigstellungsgrades des Auftragsbestandes zum Bilanzstichtag um 1.871 T € über dem Wert des Vorjahres. Gleichzeitig sind die erhaltenen Anzahlungen um 1.771 TEUR angestiegen, so dass sich hieraus saldiert ein leichter Anstieg des Vorratsvermögens ergibt. Die Kapitalstruktur setzt sich wie folgt zusammen:
Das Eigenkapital hat sich um den Jahresüberschuss erhöht. Aufgrund von reduzierten Körperschaft- und Gewerbesteuervorauszahlungen in 2020 waren Steuerrückstellungen in Höhe von 412 TEUR zu bilden. Die sonstigen Rückstellungen sind im Wesentlichen aufgrund der Reduzierung der Rückstellung für noch zu erbringende Lieferungen und Leistungen sowie der Gewährleistungsrückstellung gesunken. Die Veränderung der Verbindlichkeiten ist in erster Linie auf einen Rückgang der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen zurückzuführen. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten wurden gemäß dem Tilgungsplan zurückgeführt. 3. Chancen- und Risikobericht 3.1. Risiken Für das Auftragsgeschäft der TRAPO AG sind im Wesentlichen nachfolgende Risiken relevant: Erhöhte Kosten bei der Abwicklung der Aufträge Bei der Abwicklung von Aufträgen besteht die Gefahr erhöhter Kosten aus dem Kalkulationsrisiko und dem Pönalerisiko. Diesen Risiken wird durch eine sehr detaillierte Projektkalkulation und -überwachung unter Einbeziehung aller Fachbereiche entgegengewirkt, sodass dieses Risiko als gering einzustufen ist. Risiko der Auslastung Das Risiko der unzureichenden Auslastung hat eine hohe Bedeutung für die TRAPO AG, da bei fehlenden Auftragseingängen oder auch Projektverschiebungen nicht kurzfristig abbaubare Kosten die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft verschlechtern. Aufgrund der derzeitigen Auftragslage ist mit einer geringen Eintrittswahrscheinlichkeit im kommenden Geschäftsjahr zu rechnen. Forderungsausfallrisiko Ausfallrisiken wird durch ein aktives Debitorenmanagement und rechtzeitige Anforderung von Anzahlungen nach Leistungsfortschritt Rechnung getragen. Daher ist dieses Risiko trotz der wirtschaftlichen Folgen der aktuellen COVID-19-Pandemie als gering einzustufen. Risiken aus der weiteren Entwicklung der COVID-19-Pandemie Es besteht das Risiko der weiteren Ausbreitung des aktuellen COVID-19-Virus sowie daraus möglicherweise entstehenden weiteren Mutationen. Hiervon können einerseits einzelne Mitarbeiter oder im Extremfall auch der gesamte Betrieb betroffen sein. Zum anderen besteht die Möglichkeit, dass aufgrund von behördlichen Maßnahmen (Reiserestriktionen, Kontaktbeschränkungen o.ä.) Arbeiten unserer Mitarbeiter beim Kunden vor Ort im Zusammenhang mit der Auftragsabwicklung nicht möglich sind. Zur bestmöglichen Reduzierung des Infektionsrisikos wurden weitreichende Hygienemaßnahmen im Unternehmen eingeführt. Zudem werden durch diverse Maßnahmen wie die Einführung des Zwei-Schicht-Systems in der Fertigung, Homeoffice-Reglungen, Web-Meetings etc. die direkten Kontakte der Mitarbeiter untereinander so weit wie möglich eingeschränkt. Des Weiteren wurden Lösungen wie z.B. die Remote-Inbetriebnahme geschaffen, die es ermöglichen die physische Anwesenheit der Mitarbeiter beim Kunden vor Ort im Rahmen der Auftragsabwicklung im Bedarfsfall zu vermeiden oder zumindest deutlich zu reduzieren. Aus den bereits in 2020 gesammelten Erfahrungen sind die zuvor beschriebenen Risiken im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie aufgrund der eingeleiteten Gegenmaßnahmen als gering einzustufen. Diese Einschätzung setzt jedoch voraus, dass keine signifikante negative Veränderung (z.B. schwerwiegende Virus-Mutationen) eintritt. 3.2. Chancen Neben den Risiken beinhaltet das Auftragsgeschäft für die TRAPO AG aber auch entsprechende Chancen: Steigende Nachfrage nach automatisierten Lösungen im In- und Ausland Aufgrund des Kostendrucks in vielen Branchen und Märkten steigt die Nachfrage nach Automatisierungslösungen im Bereich der Intralogistik. Zudem führt die aktuelle COVID-19-Pandemie zu einem deutlichen Wachstum des Online-Handels, was wiederum entsprechende Bedarfe in der Logistikbranche auslöst. Ein weiterer Effekt aus der aktuellen Corona-Situation ist die Beurteilung des Menschen als Risikofaktor. Durch eine mögliche Infektion und einem damit in Zusammenhang stehen Ausfall kommt es zu Störungen beim innerbetrieblichen Fertigungs- und Logistikprozess. Diese Beurteilung führt bei den Kunden zu einer weiteren Steigerung der Nachfrage nach Automatisierungslösungen. Aufgrund ihres Produktspektrums, welches zudem auf die jeweiligen Kundenanforderungen individuell angepasst werden kann, sieht die TRAPO AG hier große Absatzchancen. Internationalisierung der TRAPO AG In 2020 wurde in den USA mit der TRAPO America, Inc. die erste Tochtergesellschaft gegründet um den Markt in Nordamerika zu erschließen. Zudem wird das internationale Netzwerk der Habasit-Gruppe den Zugang zu neuen Kunden vereinfachen. Die TRAPO AG sieht hierdurch gute Chancen, neue Absatzmärkte im Ausland zu erschließen. Produktentwicklung Die TRAPO AG entwickelt gemeinsam mit ihren Kunden durch eigene Mitarbeiter und in Zusammenarbeit mit namhaften Hochschulen neue Lösungen wie z.B. ein autonomes LKW Be- und Entladesystem in 2020. Durch diese und weitere Innovationen sieht das Unternehmen gute Absatzchancen in verschiedenen Branchen im In- und Ausland. 4. Prognosebericht - Ausblick auf das Jahr 2021 Der VDMA erwartet für die deutschen Maschinenbauer nach einem durch die COVID-19-Pandemie verursachten deutlichen Rückgang in 2020 für das Geschäftsjahr 2021 einen realen Produktionszuwachs von 4 %, auch wenn viele Unternehmen mit einer deutlich niedrigeren Auslastung in das neue Jahr starten als in 2020. Bei der TRAPO AG hingegen wird für 2021 ein deutliches Wachstum erwartet. Gründe für diese Entwicklung sind der gute Auftragsbestand zum Jahresbeginn, neue Absatzmöglichkeiten durch Produktinnovationen und steigende Nachfrage nach Automatisierungslösungen sowie erste Ergebnisse aus der Erschließung neuer Märkte durch die fortschreitende Internationalisierung. Bei der Gesamtleistung und dem EBIT erwartet die TRAPO AG für 2021 eine Steigerung gegenüber dem Vorjahr im unteren zweistelligen Niveau. Die zuvor beschriebene Prognose für die TRAPO AG basiert auf der Annahme, dass sich die COVID-Situation durch eine flächendeckende Impfung der Bevölkerung im Laufe des Jahres 2021 wie erwartet beruhigt. 5. Abhängigkeitsbericht Die Habasit International AG hält zum 31. Dezember 2020 100% der Anteile der TRAPO AG. Aufgrund des Mehrheitsbesitzes ist ein beherrschender Einfluss dieser Gesellschaft auf die TRAPO AG zu unterstellen. Ein die Abhängigkeitsvermutung widerlegender Entherrschungsvertrag besteht zum Abschlussstichtag nicht. Zwischen den Gesellschaften besteht kein Beherrschungsvertrag. Der Vorstand der TRAPO AG hat daher einen Abhängigkeitsbericht erstellt, in dem er die folgende Schlusserklärung abgibt: "Wir erklären, dass die Gesellschaft bei den im Bericht über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen aufgeführten Rechtsgeschäften nach den Umständen, die uns im Zeitpunkt, in dem die Rechtsgeschäfte vorgenommen wurden, bekannt waren, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhalten hat."
Gescher, den 18. Februar 2021 Volker Kugel Aktiva
Passiva
ANHANG für das Geschäftsjahr 2020I. Allgemeine Angaben und Erläuterungen Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020 der TRAPO Aktiengesellschaft (kurz: TRAPO AG) wurde nach den für mittelgroße Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des HGB und des AktG aufgestellt. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wird das Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB gewählt. Die TRAPO AG mit Sitz in Gescher ist im Handelsregister beim Amtsgericht in Coesfeld unter HRB 5062 eingetragen. II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend. Die immateriellen Vermögensgegenstände und die Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen ausgewiesen. Die planmäßigen Abschreibungen werden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen. Bis 2017 wurde für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, deren Anschaffungskosten zwischen EUR 150,00 und EUR 1.000,00 betragen haben, gem. § 6 Abs. 2a EStG ein Sammelposten gebildet. Der Sammelposten wurde bzw. wird linear über fünf Jahre abgeschrieben. Seit dem 01.01.2018 werden bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, deren Anschaffungskosten zwischen EUR 250,00 und EUR 800,00 liegen gem. § 6 Abs. 2 EStG im Jahr der Anschaffung vollständig abgeschrieben. In der Regel kommen als Nutzungsdauer für Software und Konzessionen 3 bis 6 Jahre, Gebäude 25 bis 50 Jahre, Außenanlagen 10 bis 15 Jahre, technische Anlagen und Maschinen 3 bis 20 Jahre und für die Betriebs- und Geschäftsausstattung 3 bis 16 Jahre zum Ansatz. Das Finanzanlagevermögen wird zu Anschaffungskosten bewertet. Im Fall einer dauernden Wertminderung wir der niedrigere beizulegende Wert angesetzt. Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe erfolgt zu Durchschnittskosten oder niedrigeren Tageswerten. Für Kleinteile wird von dem Wahlrecht, einen Festwert zu bilden, Gebrauch gemacht. Die letzte Inventur hat für diesen Festwert zum 31.12.2018 stattgefunden. Die unfertigen Erzeugnisse werden zu Herstellungskosten bewertet. Diese beinhalten die direkt zurechenbaren Material- und Fertigungskosten, Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie Sonderkosten der Fertigung, die nach den handelsrechtlichen Vorschriften aktivierungspflichtig sind. Kosten der allgemeinen Verwaltung werden nicht aktiviert. Alle erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlicher Lagerdauer, geminderter Verwertbarkeit und anderen Gründen ergeben, sind durch angemessene Abwertungen berücksichtigt. Für erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen wird das Wahlrecht der offenen aktivischen Absetzung von den Vorräten in Anspruch genommen (§ 268 Abs. 5 S. 2 HGB). Die Bewertung der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände erfolgt zum Nennwert. Erkennbare Einzelrisiken werden durch Wertberichtigungen berücksichtigt; dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko wird durch Bildung einer angemessenen Pauschalwertberichtigung auf inländische und ausländische Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Rechnung getragen. Die im Rahmen des § 249 HGB gebildeten sonstigen Rückstellungen berücksichtigen die erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Sie sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden gemäß § 253 Abs. 2 HGB mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren abgezinst. Abweichend davon wird die Jubiläumsrückstellung gemäß § 253 Abs. 2 HGB pauschal mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren abgezinst, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Es wurden die von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Zinssätze verwendet. Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag ausgewiesen. III. Erläuterungen zur Bilanz Die Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2020 ergibt sich aus dem Anlagenspiegel auf dem Folgeblatt. Aus dieser Aufstellung sind auch die Abschreibungen des Geschäftsjahres ersichtlich. Anlagenspiegel zum 31. Dezember 2020
Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände haben - soweit nicht in der Bilanz gesondert vermerkt - eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Das gezeichnete Kapital der Gesellschaft beträgt zum 31. Dezember 2020 unverändert TEUR 2.100. Zum 31. Dezember 2020 beträgt der Gewinnvortrag aus den Vorjahren TEUR 7.708 und bildet zusammen mit dem Jahresüberschuss von TEUR 1.387 den Bilanzgewinn in Höhe von TEUR 9.095. Das Grundkapital der TRAPO AG beträgt EUR 2.100.000,00; es ist in 420.000,00 Namensaktien eingeteilt. Der Vorstand schlägt der Hauptversammlung vor, den Bilanzgewinn in Höhe von TEUR 9.095 auf neue Rechnung vorzutragen. Gemäß einer Mitteilung nach § 20 Abs. 4 AktG der Habasit International AG, Reinach/Schweiz, ist diese mit mehr als 50 % am Grundkapital unserer Gesellschaft beteiligt. Die Steuerrückstellungen in Höhe von TEUR 412 betreffen die Zahlungsverpflichtungen für Gewerbe- und Körperschaftsteuer des Geschäftsjahres 2020. Die sonstigen Rückstellungen in Höhe von TEUR 1.125 beinhalten im Wesentlichen Verpflichtungen aus dem Personalbereich (TEUR 745; i.V. TEUR 711), Rückstellungen für noch zu erbringende Lieferungen und Leistungen (TEUR 208; i.V. TEUR 471) sowie Rückstellungen für Gewährleistungen (TEUR 76; i.V. TEUR 225). Die Fristigkeiten der Verbindlichkeiten ergeben sich aus dem folgenden Verbindlichkeitenspiegel:
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind durch Grundschulden besichert IV. Sonstige Angaben Die durchschnittliche Zahl der Arbeitnehmer während des Geschäftsjahres 2020 gem. § 285 Satz 1 Nr. 7 HGB im Vorjahresvergleich ergibt sich aus der nachstehenden Übersicht:
Zum 31. Dezember 2020 beschäftigt die TRAPO AG 171 Mitarbeiter (i.V. 166). Zum 31. Dezember 2020 bestehen Haftungsverhältnisse aus Gewährleistungen gegenüber Auftraggebern in Höhe von TEUR 1.415 (i.V. TEUR 901) sowie Verpflichtungen aus Vorauszahlungsbürgschaften in Höhe von TEUR 3.437 (i.V. TEUR 8.637). Eine weitere Bürgschaft besteht zu Gunsten der schweizerischen Finanzbehörden, welche in Höhe von TEUR 29 (i.V. TEUR 29) die Ansprüche aus der Umsatzsteuer besichert. Die TRAPO AG rechnet aufgrund historischer Erfahrungswerte mit einem geringen Risiko für eine Inanspruchnahme. Darüber hinaus hat die TRAPO AG finanzielle Verpflichtungen aus Leasing-, Miet- und Wartungsverträgen in Gesamthöhe von TEUR 414 (i.V. TEUR 296) entsprechend den Restlaufzeiten der Verträge. Zum Vorstand der TRAPO Aktiengesellschaft war im Geschäftsjahr 2020 bestellt:
Der Aufsichtsrat setzte sich in 2020 aus folgenden Personen zusammen:
Bezüglich der Angabe der Gesamtbezüge des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2020 (§ 285 Satz 1 Nr. 9a und b HGB) macht die Gesellschaft von der Schutzklausel des § 286 Abs. 4 HGB Gebrauch. Die Aufsichtsratsmitglieder haben für Ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr 2020 keine Bezüge erhalten. Die im Finanzanlagevermögen ausgewiesenen Anteile an verbundenen Unternehmen beziehen sich auf die in 2020 gegründete 100%ige Tochtergesellschaft TRAPO America, Inc. mit Sitz in den USA. Das Eigenkapital und das Jahresergebnis dieser Gesellschaft beträgt zum 31.12.2020 jeweils TEUR 0. Es wurden keine wesentlichen, nicht zu marktüblichen Bedingungen zustande gekommenen Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen getätigt, die nach § 285 Nr. 21 HGB angabepflichtig wären. Mutterunternehmen ist die Habasit International AG, Reinach/Schweiz. Ein Konzernabschluss für den kleinsten und zugleich größten Kreis von Unternehmen wird von der Habasit Invest AG, Reinach/ Schweiz erstellt. Der Konzernabschluss ist am Sitz der Gesellschaft erhältlich. V. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag Vorgänge von besonderer Bedeutung für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage zwischen dem Abschlussstichtag und dem Zeitpunkt der Erstellung des Jahresabschlusses sind nicht eingetreten. Zu den aktuellen Auswirkungen aufgrund der Corona-Pandemie verweisen wir auf den Lagebericht im Abschnitt 3. Chancen- und Risikobericht und 4. Prognose.
Gescher, den 18. Februar 2021 Volker Kugel BescheinigungDen vollständigen Jahresabschluss auf den 31. Dezember 2020 und den Lagebericht für das Geschäftsjahr 2020 der TRAPO Aktiengesellschaft, haben wir geprüft. Für die Offenlegung nimmt die Gesellschaft die gemäß § 327 HGB eingeräumten größenabhängigen Erleichterungen in Anspruch. Diesem einzureichenden Jahresabschluss auf den 31. Dezember 2020 und Lagebericht für das Geschäftsjahr 2020 erteilen wir folgende Bescheinigung: In dem nachstehenden, zur Offenlegung bestimmten verkürzten Jahresabschluss wurden die größenabhängigen Erleichterungen nach § 327 HGB zutreffend in Anspruch genommen. Zu dem vollständigen Jahresabschluss und dem Lagebericht haben wir am 19. Februar 2021 den folgenden Bestätigungsvermerk erteilt: "Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die TRAPO Aktiengesellschaft, Gescher Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der TRAPO Aktiengesellschaft, Gescher, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2020 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der TRAPO Aktiengesellschaft, Gescher, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Heidelberg, den 19. Februar 2021 FALK
GmbH & Co KG
Dr. Ziegler, Wirtschaftsprüfer Heinzel, Wirtschaftsprüfer" Vorschlag für die Verwendung des ErgebnissesVorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, von dem zum 31.12.2020 sich ergebenden Bilanzgewinn in Höhe von EUR 9.094.823,2 auf neue Rechnung vorzutragen. Beschluss über die Verwendung des ErgebnissesAm 23. März 2021 hat die Hauptversammlung dem Vorschlag zugestimmt. Feststellung des JahresabschlussesDer Aufsichtsrat der TRAPO Aktiengesellschaft hat am 23. März 2021 den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020 gebilligt und somit festgestellt.
Reinach, 23. März 2021 Andrea Volpi, Vorsitzender des Aufsichtsrats, Chairman of the Supervisory Board |
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