Stammdaten

Register
Amtsgericht Mannheim HRB 560027
Vorher
Brandel Bau-G.m.b.H.
Eingetragen
15.6.1972
Branche
BeteiligungsgesellschaftenGewinnung von anderen Natursanden und KiesBauträger für andere Gebäude und Bauwerke
Gegenstand
der Betrieb einer Bauunternehmung und eines Schotterwerks und die Vornahme aller damit im Zusammenhang stehender Geschäfte. Die Gesellschaft kann zur Erfüllung ihres Gesellschaftszweckes oder Verteilung ihres Risikos den Gegenstand des Unternehmens ausweiten, auf Gebiete, die dem Gesellschaftszweck dienen.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Christian Baumann
seit 14.5.2025
Geschäftsführer
Christian Würzberger
seit 14.5.2025
Geschäftsführer
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

Daten zu wirtschaftlich Berechtigten sind nur für registrierte Nutzer zugänglich.

Gesellschafter

4 Gesellschafter

GmbH-Struktur

2 von 4 angezeigt

Günter Brandel Stiftung
Germany
28.050 €
51.00%
Lauda-Königshofen
13.750 €
25.00%

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

BRANDEL-BAU GmbH

Tauberbischofsheim

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Handelsbilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 2.918.790,00 2.758.406,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 3.728,00 7.678,00
II. Sachanlagen 2.915.062,00 2.750.728,00
B. Umlaufvermögen 4.566.843,01 3.923.491,04
I. Vorräte 624.777,31 1.218.676,26
1. erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 14.236.078,64 3.352.637,49
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1.315.791,85 1.654.055,68
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 2.626.273,85 1.050.759,10
C. Rechnungsabgrenzungsposten 5.743,40 5.188,22
Aktiva 7.491.376,41 6.687.085,26

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 2.610.495,58 2.387.559,09
I. Gezeichnetes Kapital 55.000,00 55.000,00
II. Bilanzgewinn 2.555.495,58 2.332.559,09
B. Rückstellungen 835.638,22 718.453,71
C. Verbindlichkeiten 3.972.962,61 3.516.302,46
D. Rechnungsabgrenzungsposten 380,00 380,00
E. Passive latente Steuern 71.900,00 64.390,00
Summe Passiva 7.491.376,41 6.687.085,26

Anhang


Anlage 3
Blatt 1

Anhang
zum 31. Dezember 2023
BRANDEL-BAU GmbH
Tauberbischofsheim
______________________________

1. Allgemeine Erläuterungen zum Unternehmen

Die BRANDEL-BAU GmbH mit Sitz in Tauberbischofsheim ist im Handelsregister des Amtsge­richts Mann­heim unter 560027 eingetragen.

2. Allgemeine Erläuterungen

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 ist nach den generellen Ansatz- und Be­wertungsvor­schrif­ten des HGB so­wie un­ter Berücksichtigung der besonderen Bestimmungen für Kapi­tal­ge­sell­schaf­ten auf­ge­stellt wor­den. Die Gesellschaft erfüllt die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesell­schaft nach § 267 Abs. 1 HGB.

Der Jahresabschluss ist entsprechend den Gliederungsvorschriften der §§ 266 ff. HGB auf­ge­stellt.

Im Interesse größerer Klarheit und Übersichtlichkeit sind die nach den ge­setzlichen Vor­schrif­ten bei den Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung anzubringenden Ver­merke ebenso wie die Ver­mer­ke, die wahlweise in Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung oder An­hang anzubrin­gen sind, im An­hang aufge­führt.

3. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind gegenüber dem Geschäftsjahr 2022 beibehalten wor­den.

Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden mit den Anschaffungskosten vermindert um die planmäßigen Abschreibungen bewertet. Als Nut­zungs­dau­er wird bei Softwa­re drei Jah­re un­ter­stellt. Bei Zugängen im Geschäftsjahr wird die Abschreibung für das Jahr der Anschaffung zeitanteilig nach vollen Monaten berücksichtigt.

Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens sind zuAnschaffungs- oder Her­stel­lungs­kosten abzüglich planmäßiger Ab­schrei­bun­g be­wer­tet. Grundlage der planmäßigen Abschrei­bung ist­ die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes. Die Ab­schrei­bun­gen werden beim beweglichen Anlagevermögen linear vorgenommen. Im Jahr der An­schaffung bzw. Her­stellung wird die Abschreibung monatsgenau vorgenommen (pro rata tem­poris). Niedrigere Wert­an­sätze von Vermögensgegenständen, die auf steuerlichen Abschreibungsmethoden beruhen, werden gem. Art. 67 Abs. 4 S. 1 EGHGB beibehalten. Vermögensgegen­stän­de mit An­schaf­fungskosten bis zu 800,00 EUR werden sofort vollständig abgeschrieben.

Für Rüst- und Schalteile ist wie auch in den Vorjahren ein Festwert angesetzt. Die Ermittlung des Festwertes erfolgt auf der Basis der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer dieser Vermögensgegenstände von 10 Jahren. Zur Berücksichtigung des durchschnittlichen Bilanzan­satzes bei laufender Aktivierung und Abschreibung werden die Rüst- und Schalteile mit 40,00% der Anschaffungskosten der vergangenen 10 Jahre angesetzt. Eine Überprüfung und Anpassung wurde im Geschäftsjahr 2022 vorgenommen.

Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden zu durchschnittlichen Anschaffungskosten unter Beach­tung des Niederstwertprinzips bewertet.

Die in Ausführung befindlichen Bauaufträge werden zu Herstellungskosten bzw. den niedrige­ren
bei­zu­le­gen­den Werten angesetzt. Die Herstellungskosten enthalten die Einzelkosten sowie die not­wendigen Ge­meinkosten und wurden der in­ner­be­trieb­li­chen Buch­hal­tung ent­nom­men, wel­che die ent­stande­nen Kos­ten nach Kos­ten­stel­len und Kos­ten­trä­gern er­mittelt. Das Prin­zip der ver­lust­freien
Be­wertung ist beachtet.

Von dem Wahlrecht gemäß § 268 Abs. 5 Satz 2 HGB, erhaltene Anzahlungen auf Bestel­lungen of­fen von den Vorräten abzusetzen, wird Gebrauch gemacht.Ihr Ansatz erfolgt zum Nennwert.

Die Forderungen und sonstigen Vermögens­gegenstände wer­den grundsätzlich mit dem Nenn­wert angesetzt. Das allge­meine Kreditrisiko bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wird durch ei­ne Pauschalwert­berich­tigung berück­sichtigt. Einzelwertberichtigungen werden in ausreichendem Um­fang ge­bildet.

Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten werden mit dem Nennwert ausge­wie­sen.

Als Rechnungsabgrenzungsposten sind auf der Aktivseite Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.

Der Bewertung der Pensionsrückstellungen liegt ein versicherungs­mathe­mati­sches Gut­ach­ten zu Grunde.

Zur teilweisen Abdeckung der Pensionsverpflichtungen ist eine Rückdeckungsversiche­rung ab­ge­schlos­sen, de­ren Ansprüche an den Mitarbeiter verpfändet sind. Daher ist entsprechend § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB eine Verrechnung der Vermögensgegenstände mit den Schulden vorzunehmen. Die
Bewertung des De­ckungsver­mö­gens er­folgt im Einklang mit § 253 Abs. 1 S. 4 HGB mit dem beizule­gen­den Zeitwert.

Die sonstigen Rückstellungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung not­wen­di­gen Erfüllungsbetrages angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wer­den mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichem Marktzins der vergange­nen sie­ben Ge­schäftsjahre abgezinst. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risi­ken und ungewissen Verpflichtungen.

Die Steuerrückstellungen enthalten die noch nicht veranlagten Steuern des Geschäftsjahres und des Vorjah­res.

Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Als Rechnungsabgrenzungsposten sind auf der Passivseite Einnahmen vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.

Latente Steuern werden gemäß § 274 Abs. 1 S. 2 HGB angesetzt, sofern sich ingesamt eine zu­künf­tige Steuerbelastung ergibt. Die latenten Steuern werden mit einem pauschalen Ertragssteuer­satz von 30,0 % bewertet.

4. Erläuterungen zur Bilanz

a) Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die sonstigen Vermögensgegenstände haben in Höhe von EUR 1.000,00 (Vj. TEUR 1) eine Rest­lauf­zeit von über einem Jahr. Forderungen gegenüber Gesellschaftern bestehen nicht.

b)  Eigenkapital

Der Gewinnvortrag beläuft sich zum 01. Januar 2023 auf EUR 2.332.559,09.

c)  Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen

Zur teilweisen Ab­deckung des Risikos aus erteilten Pensionszusagen wurden die Zusagen rückge­deckt. Die Ansprüche aus der Versicherung sind an die jeweiligen Mitarbeiter verpfändet. Die Vor­aus­set­zun­gen für ei­ne Sal­die­rung ge­mäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen vor. Der Aktivwert (= bei­zulegende Zeitwert) der Rück­de­ckungs­versi­che­rung be­trägt EUR 98.918,78  (Vj. EUR 92.307,29).

Die Berechnung der Pensionsrückstellungen weist planmäßige Anpassung zu den Pensionsrück­stellungen in Höhe von EUR -5.276,00 aus. Die Pen­sions­rück­stellungen vor Saldierung beträgt da­nach EUR 146.049,00 (Vj. EUR 151.325,00).

Dementsprechend ergibt sich gemäß § 246 Abs. 2 HGB folgender saldierter Ausweis in Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung:


EUR
Pensionsverpflichtung per 31.12.2023
146.049,00
Beizulegender Zeitwert der Rückdeckungsversicherung  per 31.12.2023
-98.918,78
Pensionsrückstellung Bilanz
47.130,22
Zinsaufwand aus Pensionsverpflichtung
-2.643,00
Aufwand aus Planvermögen
6.611,49
Beitrag zum Zinsertrag in der Gewinn- und Verlustrechnung
3.968,49



Entsprechend der Neuregelung des § 253 Abs. 2 HGB ist bei der Durchschnittsbetrachtung für die Ermittlung des Zinssatzes bei der Bewertung der Altersvorsorgeverpflichtungen verpflichtend ab 2016 nicht mehr auf die vergangenen sieben Jahre (Zinssatz 1,75 %), sondern auf die vergan-
genen zehn Jahre abzustellen. Der Unterschiedsbetrag zwischen beiden Bewertungsmethoden
beträgt im Geschäftsjahr 2023 EUR 1.198,00 und ist gemäß § 253 Abs. 6 HGB für die Ausschüt­tung ge­sperrt.

d) Verbindlichkeiten

Es bestehen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in Höhe von EUR 87.000,00 (Vj. EUR 237.000,00). Hiervon haben EUR 64.500,00 (Vj. EUR 150.000,00) eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr und EUR 0,00 (Vj. EUR 0,00) eine Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren.

Die sonstigen Verbindlichkeiten betragen EUR 3.154.176,86 (Vj. EUR 2.974.786,41). Hiervon haben EUR 1.781.000,00 (Vj. EUR 1.781.000,00) eine Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren und EUR 1.035.722,54 (Vj. EUR 976.091,62) eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

In den übrigen Verbindlichkeiten sind solche aus Steuern in Höhe von EUR 458.323,18 (Vj. EUR 411.800,92), im Rahmen der sozialen Sicherheit in Höhe von EUR 51.470,32 (Vj. EUR 31.717,99) enthalten und haben alle Restlaufzeit von unter einem Jahr.

Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter in Höhe von EUR 1.696.000,00 (Vj. EUR 1.775.691,12) sind durch Sicherungsüberegnung von Maschinen, Geräten und Anlagen gesichert. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind gesichert durch Sicherungsübereignung von Gegenständen des Anlagevermögens. Im Übrigen bestehen branchenübliche Eigentumsvorbehalte.

e) Entwicklung latente Steuern

Das Gebot zur Bildung passiver latenter Steuern nach § 274 Abs. 1 HGB wird beachtet. Sofern zu­gleich aktive latente Steuern entstehen, werden diese bis zur Höhe der passiven latenten Steuern, verrechnet. Auf eine weitergehende Erläuterung der latenten Steuern wird unter Hinweis auf § 288 Abs. 1 HGB verzichtet.

f) Sonstige finanzielle Verpflichtun­gen

Aus Miet- und Leasingverträgen bestehen voraussichtliche jährliche Verpflichtungen im Umfang von EUR 159.000,00. Im Einzelnen sind dies jährliche Verpflichtungen für:

- Mietverträge
140.000,00 EUR

- Leasingverträge
19.000,00 EUR



Die Mietverträge sind jährlich kündbar. Von dem Kündigungsrecht für das be­triebsnotwendige Ver­mögen ist bisher noch kein Gebrauch gemacht, so dass von einer jährlichen Verlängerung ausge­gangen werden kann. Die Leasingverträge haben in der Regel eine Laufzeit von 3 Jahren.

5. Sonstige Angaben und Erläuterungen

a) Organe der Gesellschaft

Die Geschäftsführung der Gesellschaft oblag im Geschäftsjahr 2023 Herrn Klaus-Dieter Schmitt, Dipl.-Ingenieur (FH), Geschäftsführer/Gesellschafter, Tauberbischofsheim und Herrn Christian Rein­hardt, Geschäfts­füh­rer/Leiter der Bauleitung, Tauberbischofsheim.

b) Personalentwicklung

Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer beträgt:



2023

2022
Gewerbliche Arbeitnehmer

39

40
Angestellte

8

8


47

48
Geschäftsführer

2

2
Auszubildende

12

11


61

61



c) Organbezüge

Die Angaben zu den Organbezügen entfallen unter Hinweis auf § 286 Abs. 4 HGB.

Tauberbischofsheim, den 20. Dezember 2024

........................................... ..........................................................Klaus-Dieter Schmitt         Christian Reinhardt
       - Geschäftsführer -            - Geschäftsführer -

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 20.12.2024 festgestellt.

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