BRANDEL-BAU
GmbH
Tauberbischofsheim
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Handelsbilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
2.918.790,00 |
2.758.406,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
3.728,00 |
7.678,00 |
| II.
Sachanlagen |
2.915.062,00 |
2.750.728,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
4.566.843,01 |
3.923.491,04 |
| I.
Vorräte |
624.777,31 |
1.218.676,26 |
| 1.
erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen |
14.236.078,64 |
3.352.637,49 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
1.315.791,85 |
1.654.055,68 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
2.626.273,85 |
1.050.759,10 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
5.743,40 |
5.188,22 |
| Aktiva |
7.491.376,41 |
6.687.085,26 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
2.610.495,58 |
2.387.559,09 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
55.000,00 |
55.000,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
2.555.495,58 |
2.332.559,09 |
| B.
Rückstellungen |
835.638,22 |
718.453,71 |
| C.
Verbindlichkeiten |
3.972.962,61 |
3.516.302,46 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
380,00 |
380,00 |
| E.
Passive latente Steuern |
71.900,00 |
64.390,00 |
| Summe
Passiva |
7.491.376,41 |
6.687.085,26 |
Anhang
Anlage 3
Blatt 1
Anhang
zum 31. Dezember 2023
BRANDEL-BAU GmbH
Tauberbischofsheim
______________________________
1. Allgemeine Erläuterungen zum
Unternehmen
Die BRANDEL-BAU GmbH mit Sitz in Tauberbischofsheim
ist im Handelsregister des Amtsgerichts Mannheim
unter 560027 eingetragen.
2. Allgemeine Erläuterungen
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 ist nach
den generellen Ansatz- und
Bewertungsvorschriften des HGB sowie
unter Berücksichtigung der besonderen
Bestimmungen für
Kapitalgesellschaften
aufgestellt worden. Die Gesellschaft
erfüllt die Größenmerkmale einer kleinen
Kapitalgesellschaft nach § 267 Abs. 1 HGB.
Der Jahresabschluss ist entsprechend den
Gliederungsvorschriften der §§ 266 ff. HGB
aufgestellt.
Im Interesse größerer Klarheit und
Übersichtlichkeit sind die nach den gesetzlichen
Vorschriften bei den Posten der Bilanz und der
Gewinn- und Verlustrechnung anzubringenden Vermerke
ebenso wie die Vermerke, die wahlweise in Bilanz
bzw. Gewinn- und Verlustrechnung oder Anhang
anzubringen sind, im Anhang aufgeführt.
3. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind
gegenüber dem Geschäftsjahr 2022 beibehalten
worden.
Erworbene immaterielle
Vermögensgegenstände werden mit den
Anschaffungskosten vermindert um die planmäßigen
Abschreibungen bewertet. Als Nutzungsdauer
wird bei Software drei Jahre
unterstellt. Bei Zugängen im
Geschäftsjahr wird die Abschreibung für das Jahr
der Anschaffung zeitanteilig nach vollen Monaten
berücksichtigt.
Die Vermögensgegenstände des
Sachanlagevermögens sind zuAnschaffungs- oder
Herstellungskosten abzüglich
planmäßiger Abschreibung
bewertet. Grundlage der planmäßigen
Abschreibung ist die voraussichtliche
Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes.
Die Abschreibungen werden beim beweglichen
Anlagevermögen linear vorgenommen. Im Jahr der
Anschaffung bzw. Herstellung wird die
Abschreibung monatsgenau vorgenommen (pro rata
temporis). Niedrigere Wertansätze von
Vermögensgegenständen, die auf steuerlichen
Abschreibungsmethoden beruhen, werden gem. Art. 67 Abs. 4
S. 1 EGHGB beibehalten.
Vermögensgegenstände mit
Anschaffungskosten bis zu 800,00 EUR werden
sofort vollständig abgeschrieben.
Für
Rüst- und Schalteile ist wie auch in den
Vorjahren ein Festwert angesetzt. Die Ermittlung des
Festwertes erfolgt auf der Basis der
betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer dieser
Vermögensgegenstände von 10 Jahren. Zur
Berücksichtigung des durchschnittlichen
Bilanzansatzes bei laufender Aktivierung und
Abschreibung werden die Rüst- und Schalteile mit
40,00% der Anschaffungskosten der vergangenen 10 Jahre
angesetzt. Eine Überprüfung und Anpassung wurde
im Geschäftsjahr 2022 vorgenommen.
Die
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden zu
durchschnittlichen Anschaffungskosten unter Beachtung
des Niederstwertprinzips bewertet.
Die
in Ausführung befindlichen Bauaufträge
werden zu Herstellungskosten bzw. den niedrigeren
beizulegenden Werten angesetzt.
Die Herstellungskosten enthalten die Einzelkosten sowie die
notwendigen Gemeinkosten und wurden der
innerbetrieblichen
Buchhaltung entnommen, welche die
entstandenen Kosten nach
Kostenstellen und
Kostenträgern ermittelt. Das
Prinzip der verlustfreien
Bewertung ist beachtet.
Von dem Wahlrecht gemäß § 268 Abs. 5
Satz 2 HGB,
erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen
offen von den Vorräten abzusetzen, wird Gebrauch
gemacht.Ihr Ansatz erfolgt zum Nennwert.
Die
Forderungen und
sonstigen Vermögensgegenstände
werden grundsätzlich mit dem Nennwert
angesetzt. Das allgemeine Kreditrisiko bei Forderungen
aus Lieferungen und Leistungen wird durch eine
Pauschalwertberichtigung
berücksichtigt. Einzelwertberichtigungen werden
in ausreichendem Umfang gebildet.
Der
Kassenbestand und die
Guthaben bei Kreditinstituten werden mit dem
Nennwert ausgewiesen.
Als
Rechnungsabgrenzungsposten sind auf der Aktivseite
Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie
Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag
darstellen.
Der Bewertung der
Pensionsrückstellungen liegt ein
versicherungsmathematisches
Gutachten zu Grunde.
Zur teilweisen Abdeckung der Pensionsverpflichtungen
ist eine Rückdeckungsversicherung
abgeschlossen, deren Ansprüche an
den Mitarbeiter verpfändet sind. Daher ist
entsprechend § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB eine
Verrechnung der Vermögensgegenstände mit den
Schulden vorzunehmen. Die
Bewertung des Deckungsvermögens
erfolgt im Einklang mit § 253 Abs. 1 S. 4 HGB mit
dem beizulegenden Zeitwert.
Die
sonstigen Rückstellungen werden in Höhe
des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages
angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von
mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit
entsprechenden durchschnittlichem Marktzins der
vergangenen sieben Geschäftsjahre
abgezinst. Die sonstigen Rückstellungen
berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und
ungewissen Verpflichtungen.
Die
Steuerrückstellungen enthalten die noch nicht
veranlagten Steuern des Geschäftsjahres und des
Vorjahres.
Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Als
Rechnungsabgrenzungsposten sind auf der Passivseite
Einnahmen vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie
Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag
darstellen.
Latente Steuern werden gemäß § 274
Abs. 1 S. 2 HGB angesetzt, sofern sich ingesamt eine
zukünftige Steuerbelastung ergibt. Die
latenten Steuern werden mit einem pauschalen
Ertragssteuersatz von 30,0 % bewertet.
4. Erläuterungen zur Bilanz
a) Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die sonstigen Vermögensgegenstände haben in
Höhe von EUR 1.000,00 (Vj. TEUR 1) eine
Restlaufzeit von über einem Jahr.
Forderungen gegenüber Gesellschaftern bestehen nicht.
b) Eigenkapital
Der Gewinnvortrag beläuft sich zum 01. Januar
2023 auf EUR 2.332.559,09.
c) Rückstellungen für Pensionen und
ähnliche Verpflichtungen
Zur teilweisen Abdeckung des Risikos aus
erteilten Pensionszusagen wurden die Zusagen
rückgedeckt. Die Ansprüche aus der
Versicherung sind an die jeweiligen Mitarbeiter
verpfändet. Die Voraussetzungen
für eine Saldierung
gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen
vor. Der Aktivwert (= beizulegende Zeitwert) der
Rückdeckungsversicherung
beträgt EUR 98.918,78 (Vj. EUR 92.307,29).
Die Berechnung der Pensionsrückstellungen weist
planmäßige Anpassung zu den
Pensionsrückstellungen in Höhe von EUR
-5.276,00 aus. Die
Pensionsrückstellungen vor Saldierung
beträgt danach EUR 146.049,00 (Vj. EUR
151.325,00).
Dementsprechend ergibt sich gemäß §
246 Abs. 2 HGB folgender saldierter Ausweis in Bilanz und
Gewinn- und Verlustrechnung:
|
EUR
|
Pensionsverpflichtung
per 31.12.2023
|
146.049,00
|
Beizulegender Zeitwert
der Rückdeckungsversicherung per
31.12.2023
|
-98.918,78
|
Pensionsrückstellung Bilanz
|
47.130,22
|
Zinsaufwand aus
Pensionsverpflichtung
|
-2.643,00
|
Aufwand aus
Planvermögen
|
6.611,49
|
Beitrag zum Zinsertrag in der Gewinn- und
Verlustrechnung
|
3.968,49
|
Entsprechend der Neuregelung des § 253 Abs. 2
HGB ist bei der Durchschnittsbetrachtung für die
Ermittlung des Zinssatzes bei der Bewertung der
Altersvorsorgeverpflichtungen verpflichtend ab 2016 nicht
mehr auf die vergangenen sieben Jahre (Zinssatz 1,75 %),
sondern auf die vergan-
genen zehn Jahre abzustellen. Der Unterschiedsbetrag
zwischen beiden Bewertungsmethoden
beträgt im Geschäftsjahr 2023
EUR 1.198,00 und ist gemäß § 253 Abs.
6 HGB für die Ausschüttung gesperrt.
d) Verbindlichkeiten
Es bestehen Verbindlichkeiten gegenüber
Kreditinstituten in Höhe von EUR 87.000,00 (Vj. EUR
237.000,00). Hiervon haben EUR 64.500,00 (Vj. EUR
150.000,00) eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr und EUR
0,00 (Vj. EUR 0,00) eine Restlaufzeit von mehr als
fünf Jahren.
Die
sonstigen Verbindlichkeiten betragen EUR
3.154.176,86 (Vj. EUR 2.974.786,41). Hiervon haben EUR
1.781.000,00 (Vj. EUR 1.781.000,00) eine Restlaufzeit von
mehr als fünf Jahren und EUR 1.035.722,54 (Vj. EUR
976.091,62) eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
In den übrigen
Verbindlichkeiten sind solche
aus Steuern in Höhe von EUR 458.323,18 (Vj. EUR
411.800,92), im Rahmen der
sozialen Sicherheit in Höhe von EUR 51.470,32
(Vj. EUR 31.717,99) enthalten und haben alle Restlaufzeit
von unter einem Jahr.
Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter
in Höhe von EUR 1.696.000,00 (Vj. EUR 1.775.691,12)
sind durch Sicherungsüberegnung von Maschinen,
Geräten und Anlagen gesichert. Die Verbindlichkeiten
gegenüber Kreditinstituten sind gesichert durch
Sicherungsübereignung von Gegenständen des
Anlagevermögens. Im Übrigen bestehen
branchenübliche Eigentumsvorbehalte.
e) Entwicklung latente Steuern
Das Gebot zur Bildung passiver latenter Steuern nach
§ 274 Abs. 1 HGB wird beachtet. Sofern zugleich
aktive latente Steuern entstehen, werden diese bis zur
Höhe der passiven latenten Steuern, verrechnet. Auf
eine weitergehende Erläuterung der latenten Steuern
wird unter Hinweis auf § 288 Abs. 1 HGB verzichtet.
f) Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Aus Miet- und Leasingverträgen bestehen
voraussichtliche jährliche Verpflichtungen im Umfang
von EUR 159.000,00. Im Einzelnen sind dies jährliche
Verpflichtungen für:
- Mietverträge
|
140.000,00 EUR
|
|
- Leasingverträge
|
19.000,00 EUR
|
|
Die Mietverträge sind jährlich
kündbar. Von dem Kündigungsrecht für das
betriebsnotwendige Vermögen ist bisher noch
kein Gebrauch gemacht, so dass von einer jährlichen
Verlängerung ausgegangen werden kann. Die
Leasingverträge haben in der Regel eine Laufzeit von 3
Jahren.
5. Sonstige Angaben und Erläuterungen
a) Organe der Gesellschaft
Die Geschäftsführung der Gesellschaft oblag
im Geschäftsjahr 2023 Herrn Klaus-Dieter Schmitt,
Dipl.-Ingenieur (FH),
Geschäftsführer/Gesellschafter,
Tauberbischofsheim und Herrn Christian Reinhardt,
Geschäftsführer/Leiter der Bauleitung,
Tauberbischofsheim.
b) Personalentwicklung
Die durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer
beträgt:
|
|
2023
|
|
2022
|
Gewerbliche Arbeitnehmer
|
|
39
|
|
40
|
Angestellte
|
|
8
|
|
8
|
|
|
47
|
|
48
|
Geschäftsführer
|
|
2
|
|
2
|
Auszubildende
|
|
12
|
|
11
|
|
|
61
|
|
61
|
c) Organbezüge
Die Angaben zu den Organbezügen entfallen unter
Hinweis auf § 286 Abs. 4 HGB.
Tauberbischofsheim, den 20. Dezember 2024
...........................................
..........................................................Klaus-Dieter
Schmitt
Christian Reinhardt
-
Geschäftsführer
-
- Geschäftsführer -
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 20.12.2024
festgestellt.
|