Trockenbau
GmbH Tapio Trapp
Böhlen
OT Großdeuben
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.05.2009 bis zum 31.12.2009
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
47.441,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
747,00 |
| II.
Sachanlagen |
46.694,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
158.955,51 |
| I.
Vorräte |
23.486,92 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
134.098,25 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
1.370,34 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
2.168,25 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
208.564,76 |
Passiva
|
|
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
32.347,61 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
30.000,00 |
| II.
Jahresüberschuss |
2.347,61 |
| B.
Rückstellungen |
6.684,91 |
| C.
Verbindlichkeiten |
169.532,24 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
116.040,69 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
208.564,76 |
Anhang für
das Geschäftsjahr 2009
A
ALLGEMEINE ANGABEN
I. Gliederung des Jahresabschlusses
Der Jahresabschluss der Trockenbau GmbH Tapio Trapp,
Böhlen, für das Geschäftsjahr 2009 wurde
nach den für kleine Kapitalgesellschaften im Sinne des
§ 267 Abs. 1 HGB geltenden
Vorschriften aufgestellt. Die Gliederung des
Jahresabschlusses richtet sich nach §§ 266
und 275 des Handelsgesetzbuches. Für die Gewinn-
und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren
gewählt.
II. Angaben zu nicht vergleichbaren Vorjahreszahlen
Die Beträge in der Bilanz und in der Gewinn- und
Verlustrechnung sind mit den Vorjahresbträgen nicht
vergleichbar, da die Gesellschaft erst zum 01.05.2009 durch
Bargründung gegründet worden ist.
B
BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN
I. Anlagevermögen
Die Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens werden zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert. Die
Abschreibungen erfolgen unter Berücksichtigung der
steuerlichen Vorschriften linear entsprechend der
betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer.
Abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des
Anlagevermögen, deren Anschaffungskosten
150,00 € nicht übersteigen, werden
gem. § 6 Abs. 2 EStG im Jahr
der Anschaffung in voller Höhe abgeschrieben.
Die abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgüter des
Anlagevermögen, deren Anschaffungskosten
150,00 € übersteigen und
1.000,00 € nicht übersteigen, werden gem.
§ 6 Abs. 2a EStG im Jahr der
Anschaffung in einen Sammelposten eingestellt und zu einem
Fünftel gewinnmindernd aufgelöst.
II. Umlaufvermögen
Die in Arbeit befindlichen Aufträge werden dem
Fertigungsgrad entsprechend mit den bis zum Bilanzstichtag
angefallenen Herstellungskosten angesetzt. Der Warenbestand
wird mit den Anschaffungskosten oder den niedrigeren
Wiederbeschaffungskosten angesetzt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden unter Beachtung
erkennbarer Risiken angesetzt. Kassenbestände und
Guthaben bei Kreditinstituten werden an Hand der zum
Bilanzstichtag ausgewiesenen Salden der entsprechenden
Kassenblätter und Kontoauszüge angesetzt.
III. Aktive Rechnungsabgrenzungen
Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten beinhaltet im
Geschäftsjahr geleistete Zahlungen, soweit sie
wirtschaftlich auf das folgende Geschäftsjahr
entfallen.
IV. Eigenkapital
Die Gliederung des Eigenkapitals erfolgt nach den
Vorschriften des § 266 Abs. 3 HGB.
V. Rückstellungen
Die Rückstellungen werden so bemessen, dass sie
nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
allen ungewissen Risiken und Verpflichtungen Rechnung
tragen.
VI. Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Rückzahlungsbetrag ausgewiesen.
VII. Bewertung von nach § 123 UmwG eingebrachten
Vermögensgegenständen
Das Vermögen der Firma Trockenbau &
Baudienstleistungen Tapio Trapp e. K. wurde mit Ablauf des
30.04.2009 gegen Gewährung eines neuen
Geschäftsanteils von 5.000,00 € an der
Gesellschaft im Wege der Ausgliederung durch Aufnahme nach
§ 123 Abs. 3 Nr. 1 UmwG auf das Vermögen der
Gesellschaft übertragen.
Die Bewertung des eingebrachten
Betriebsvermögens erfolgte nach § 20 Abs. 2 Satz
2 UmwStG einheitlich mit den Buchwerten.
C
SONSTIGE PFLICHTANGABEN
Geschäftsführer der Gesellschaft ist Herr
Tapio Trapp. Er ist einzelvertretungsberechtigt; mit der
Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte
abzuschließen.
Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle
Verpflichtungen die über das branchenübliche
Ausmaß hinausgehen, lagen am Bilanzstichtag nach
Auskunft des Geschäftsführers nicht vor.
Böhlen, OT Großdeuben, den 24.08.2010
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Tapio Trapp
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