Kosima GmbH
Selbe AdresseLuftsicherheitsdienste
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Dennis Maximilian Krippendorf seit 7.1.2019 | Geschäftsführer |
Volker Pütz seit 25.7.2007 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 50.00% | |
| 50.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Krippendorf & Pütz GmbHErftstadtJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lagebericht1. Grundlagen des Unternehmens Die Krippendorf & Pütz GmbH ist ein Handelsunternehmen mit Sitz in Erftstadt. Das Unternehmen wurde mit Gesellschaftervertrag vom 16.11.1998 durch die damaligen Gesellschafter Rosina Krippendorf und Heinrich Pütz gegründet. Von Anfang 2015 bis Ende 2018 wurde die Nachfolge in die zweite Generation geplant und vorbereitet. Seit 27.12.2018 wird das Unternehmen allein von den beiden geschäftsführenden Gesellschaftern Dennis Krippendorf und Volker Pütz gleichberechtigt geführt. Gegenstand der Gesellschaft ist der Handel mit Tiernahrung und Zubehör, Heimtieren, zoologischen Bedarfsartikel, Freizeit- und Hobbyartikeln sowie Dienstleistungen im Bereich Heimtier unter Einfluss sämtlicher damit im Zusammenhang stehenden Erzeugnissen sowie freiverkäuflichen Arzneimittel. Als Einzelhandelsunternehmen im Franchise System der Fressnapf Tiernahrungs GmbH betreibt die Gesellschaft heute 11 Fressnapf Filialen (Landau, Germersheim, Hockenheim, Neustadt an der Weinstraße, Grünstadt, Bad Dürkheim, Schwetzingen, Mönchengladbach - Mittelstraße, Mönchengladbach - Krefelder Straße, Mönchengladbach, Konstantinstraße) in den Bundesländern Rheinland-Pfalz, Badem-Württemberg und Nordrhein-Westfalen. 2. Wirtschaftsbericht 2.1 Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen Anders als beispielweise der Lebensmitteleinzelhandel, besteht der deutsche Konsummarkt für Heimtierbedarf aus ca. 30% des Gesamtmarktes. Das bedeutet, dass ca. 30% der Gesamtbevölkerung potenzielle Kunde für den Heimtierbereich sind. Gerade in den letzten Jahren, hat sich die Branche als merklich krisenfest erwiesen. Nachdem der Markt in der Covid-19 Pandemie deutlich an Neukunden gewonnen hat und die gesamte Branche gutes Umsatzwachstum erzielen konnte, erwies sich der Heimtiermarkt auch in der Ukrainekrise als ziemlich stabil. Die in 2022 immens gestiegenen Energiekosten konnte die Gesellschaft durch eine strategische Kostenplanung wieder auf ein geeignetes Niveau bringen. Die Beschaffungsmärkte hingegeben blieben auch im Jahr 2023 weiter angespannt, wodurch die Inflation auch die Heimtierbranche getroffen hat. Folglich stiegen die Einkaufs- und Verkaufspreise drastisch an. Nichtsdestotrotz konnte der positive Trend aus Ende 2022 auch im Jahr 2023 weiter fortgeführt werden. Durch die langjährige positive Entwicklung und stabile wirtschaftliche Situation der Branche ist, neben dem bereits in der Vergangenheit stark wachsendem Wettbewerb, auch der Online-Handel auf die Heimtierbranche aufmerksam geworden. Neben bekannten Händlern wie der Rewe Group oder Amazon gibt es heute weitere Pure Player wie Fellby.de oder Zooplus. 2.3. Geschäftsverlauf und Gesamtaussage Im Geschäftsjahr 2023 wurde ein Jahresüberschuss in Höhe von 1.246.157,23 EUR erzielt. Dieser liegt über dem prognostizierten Planergebnis 2023. Maßgeblich für diesen Erfolg ist die Bündelung von Kompetenzen in den Bereichen Kundenloyalität, operative Exzellenz und gezieltem Produktangebot. Durch den Ausbau eines eigenen Kundenbindungsprogramms "Fressnapf Friends" konnte die Kundenansprache optimiert und weiter ausgebaut werden. Weiterhin konnte die Gesellschaft durch Reduktion und Optimierung, gezielte Prozesse verschlanken, die ebenfalls auf Kundenansprache und Kundenberatung abzielten. Darüber hinaus wurde das Produktangebot in Verbindung mit einer kundenorientierten Preispolitik neugestaltet, um weitere Kaufanreize zu schaffen. Ein wichtiger Faktor ist die Umwandlung einer Pensionsrückstellung in ein Leistungsorientiertes Wertpapier. Hierdurch kann die Gesellschaft diese Rückstellung auflösen, was wiederum zu einem außerordentlichen Ertrag in Höhe von 837.495,00 EUR führte. Dieser Betrag ist im o.a. Jahresüberschuss enthalten. Alles in allem konnte die Gesellschaft glücklicherweise den positiven Trend weiter ausbauen und im Jahresverlauf halten. 3. Vermögens-, Finanz- und Ertragslage 3.1 Vermögenslage Die Bilanzsumme hat sich von 6.795.005,02 EUR auf 6.644.039,45 EUR verringert. Die Eigenkapitalquote beträgt bei einem deutlich gestiegenem Jahresüberschuss in Höhe von 1.246.157,23 EUR und bei einer zum Vorjahr um 150.965,57 EUR gesunkener Bilanzsumme, 34,6%. Dies liegt zum einen an der im Jahr 2022 durchgeführten Expansion und einem damit verbundenen Sprungartigen Anstieg der Umsatzerlöse. Weiterhin hat die Gesellschaft bewusste Kosteneinsparungsmaßnahmen getroffen, die ebenfalls zu dem positiven Ergebnis führen. 3.2 Finanzlage Die Finanzierung des Unternehmens erfolgt über die Thesaurierung der Gewinne sowie Bankendarlehen und Lieferantenkredite. Im Geschäftsjahr sind Darlehen zur Finanzierung von Investitionen gegenüber Kreditinstitutionen regulär getilgt worden. Etwas mehr als ein Viertel des Gesamtvermögens ist in den Vorräten bzw. Warenbeständen gebunden. Dies ist branchenüblich und liegt an der Notwendigkeit aus Warenvorräten Einzelhandel zu betreiben. Zur Bedienung der Zahlungsverpflichtungen stehen der Gesellschaft in ausreichendem Umfang Kontokorrentkredite zur Verfügung. 3.3 Ertragslage Nach einem Jahresüberschuss von 84.880,85 EUR im Vorjahr schließt die Krippendorf & Pütz GmbH im Geschäftsjahr 2023 mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 1.246.157,23 EUR ab. Die Rohergebnisquote verbessert sich im Vergleich zum Geschäftsjahr 2022 um 0,5%-Punkte. Die Personalaufwandsquote verringert sich Vergleich zum Geschäftsjahr 2022 um 1,3%-Punkte. 4. Prognose-, Chancen- und Risikobericht Als Partnerunternehmen und Bestandteil des Marktführers transformiert sich das Unternehmen weiter in einen Omnichannel-Händler und revolutioniert somit den Heimtiermarkt. Durch die Schaffung eines Ökosystem wird das Unternehmen auf sämtlichen Kanälen, online wie offline, seine Kunde ansprechen und bedienen. Neben Weiterentwicklung in IT, Logistik und Operativer Exzellenz sorgen neue Sortimente, verschiedene Services und Dienstleistungen für zusätzliche Kundenimpulse, potenzielle Neukunden und weiteres Umsatzpotential. Alles in allem hat das Unternehmen den Grundstein für weitere Jahre Marktführerschaft und erfolgreiche Entwicklung gesetzt. Durch ihre erfolgreiche Perfomance der vergangenen Jahre, ihre weiterhin stabile Entwicklung in Zeiten einer Pandemiekrise sowie stabile und schnell positive Trendveränderungsfähigkeiten in Inflation, verändernden Marktsituationen und erschwerten Beschaffungsmärkten, hat die Gesellschaft ihre Stabilität und Zukunftsfähigkeiten unter Beweis gestellt. Die Erfahrungen der vergangenen vier Jahre hat das Unternehmen weiterentwickelt und für die kommende Geschäftsjahre schlagfähig geprägt. Reaktionszeiten und daraus resultierende Maßnahmen haben sich nochmals verbessert und liefern einen positiven Ausblick. Risikoreich bewertet die Gesellschaft die Entwicklung der Beschäftigungsmärkte und das veränderte Kaufverhalten der Konsumenten. Geeignetes Fachpersonal ist oft schwer zu finden und mit großem Aufwand verbunden. Ausgebildete Einzelhandelskaufleute sogar sind mehr als selten und können meist nur durch eigene Ausbildung gewonnen werden. Dennoch steigen die Löhne und Gehälter im Zuge der Inflation weiter sprunghaft an und setzen das Ergebnis unter Druck. Die wirtschaftliche Gesamtsituation in Deutschland sorgt generell zu einem veränderten Kaufverhalten der Kunden, was sich durch eine Verringerung der Transaktionen zeigt. Kunden planen ihre Einkäufe heute gezielter und füllen ihre Warenkörbe bewusster. Diese Entwicklung zeigt sich auch in den Bons bzw. Umsätzen. Für das Geschäftsjahr 2024 plant die GmbH mit einem konservativen Jahresüberschuss von rund 270.000 EUR.
Erftstadt, 16. Mai 2024 Dennis Krippendorf, Geschäftsführer Volker Pütz, Geschäftsführer BilanzAktiva
Gewinn- und Verlustrechnung
AnhangAllgemeine Angaben Die Krippendorf & Pütz GmbH hat ihren Sitz in Erftstadt. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 44539 eingetragen. Der Jahresabschluss der Krippendorf & Pütz GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes sowie des Gesellschaftsvertrages zu beachten. Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang ausgeübt werden können, wurde der Vermerk im Anhang gewählt. Das gesetzliche Gliederungsschema der §§ 266 und 275 HGB wurde angewandt. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. Die Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild. Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung des Jahresabschlusses wurden teilweise in Anspruch genommen. Angaben zur Bilanzierung und Bewertung Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Der entgeltlich erworbene Geschäfts- oder Firmenwert wurde aktiviert. Als betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer wird in Anlehnung an § 253 Abs. 3 Satz 4 HGB ein Zeitraum von 10 Jahren festgelegt. Das Sachanlagevermögen wurde grundsätzlich zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. In die Herstellungskosten wurden neben den unmittelbar zurechenbaren Kosten auch notwendige Gemeinkosten und durch die Fertigung veranlasste Abschreibungen einbezogen. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände vorgenommen. Im Jahr des Zugangs erfolgte die Abschreibung pro rata temporis. Im Geschäftsjahr wurden abnutzbare bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens mit einem Wert bis zu Euro 800,00 sofort voll abgeschrieben. Solche mit einem Wert bis zu Euro 250,00 wurden als Betriebsausgaben behandelt. Die Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und bewertet: - Beteiligungen zu Anschaffungskosten - Anteile an verbundenen Unternehmen zu Anschaffungskosten - Ausleihungen zum Nennwert - unverzinsliche und niedrig verzinsliche Ausleihungen zum Barwert - sonstige Wertpapiere zu Anschaffungskosten Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag vorliegende niedrigere Wert angesetzt. Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sowie Wertpapiere wurden zum Nennwert unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Flüssige Mittel wurden zu Nominalwerten angesetzt. Es wurde von dem Wahlrecht nach § 274 HGB Gebrauch gemacht, aktive latente Steuern nicht zu bilanzieren. Die bestehende Pensionsverpflichtung wurde zum 31.08.2023 in eine sogenannte beitragsorientierte Versorgungszusage umgewandelt. Altersversorgungszusagen, deren Höhe sich ausschließlich nach dem beizulegenden Zeitwert eines Rückdeckungsversicherungsanspruchs bestimmt, sind bilanziell wie wertpapiergebundene Versorgungszusagen zu behandeln. Mithin sind auch leistungskongruent rückgedeckte Versorgungszusagen gemäß § 253 Abs.1 Satz 3 HGB zu bewerten, obwohl die Ansprüche aus einer Rückdeckungsversicherung formal keine Wertpapiere des Anlagevermögens i.S.v. § 266 Abs. 2 A. III. 5. HGB sind. Eine Rückdeckungsversicherung ist als leistungskongruent zu bezeichnen, wenn die aus ihr erfolgenden Zahlungen sowohl hinsichtlich der Höhe als auch der Zeitpunkte deckungsgleich sind mit den Zahlungen an den Versorgungsberechtigten. Die Rückstellung für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen wurde nach IDW RH FAB 1.021 und IDW RS HFA 30 nF mit dem Aktivwert der Rückdeckungsversicherung angesetzt. Aus der Neubewertung ergibt sich ein Ertrag außergewöhnlicher Größenordnung (§ 285 Nr. 31 HGB) in Höhe von EUR 837.495,00. Die bestehende Rückdeckungsversicherung (§ 285 Nr. 25 HGB) bei der AXA Lebensversicherung AG beläuft sich auf EUR 281.544,00. Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Die Bewertung erfolgte nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung zum ggf. abgezinsten Erfüllungsbetrag. Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten wurden gemäß § 256a HGB umgerechnet. Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen übernommen werden. Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens Es wird auf die als Anlage beigefügte Entwicklung des Anlagevermögens verwiesen. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit über einem Jahr Der Gesamtbetrag der bilanzierten Forderungen mit einer Restlaufzeit über einem Jahr beträgt Euro 124.047,79 (Vorjahr: Euro 108.397,85). Sonstige Rückstellungen Unter den sonstigen Rückstellungen (157.439,59 EUR) sind unter anderem Rückstellungen für Personalkosten (84.883,46 EUR), Rückstellungen für Abschluss- und Prüfungskosten (39.500,00 EUR), Rückstellung zur Erfüllung der Aufbewahrungsverpflichtung (23.980,00 EUR) sowie übrige Rückstellungen (9.076,13 EUR) enthalten. Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt Euro 1.466.564,14 (Vorjahr: Euro 1.449.204,60). Hierin sind sonstige Verbindlichkeiten in Form von Darlehensverhältnissen gegenüber ausgeschiedenen Gesellschaftern in Höhe von Euro 77.290,20 (Vorjahr: Euro 75.008,74) enthalten. Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr beträgt Euro 2.042.226,68 (Vorjahr: Euro 2.143.765,49). Hierin sind sonstige Verbindlichkeiten in Form von Darlehensverhältnissen gegenüber ausgeschiedenen Gesellschaftern in Höhe von Euro 181.602,70 (Vorjahr: Euro 258.892,90) enthalten. Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren beträgt Euro 459.891,29 (Vorjahr: Euro 926.399,56). Sonstige finanzielle Verpflichtungen Sonstige finanzielle Verpflichtungen gemäß § 285 Nr. 3a HGB bestehen zum Stichtag in Höhe von EUR 893.851,64 EUR für diverse Miet- und Leasingverhältnisse. Sonstige Pflichtangaben Anzahl der Arbeitnehmer Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmer betrug114,25 (Vorjahr: 115,25) Arbeitnehmer nach Gruppen:
Organe der Geschäftsführung Herr Dennis Krippendorf; MBA (Master of Business Administration) Kaufmann Herr Volker Pütz; Speditions- und Logistik-Kaufmann Vorschlag über die Verwendung des ErgebnissesDer Jahresüberschuss soll in voller Höhe auf neue Rechnung vorgetragen werden. Weitere Angaben Es bestehen keine wesentlichen sonstigen finanzielle Verpflichtungen i.S.d. § 285 Nr. 3 HGB. Für die Geschäftsführergehälter wurde die Schutzklausel § 286 Abs. 4 HGB in Anspruch genommen. Es wurde von dem Wahlrecht nach § 288 Abs. 2 S. 2 HGB Gebrauch gemacht, dass Abschlussprüferhonorar nicht offen anzugeben. Es liegen keine Vorgänge von besonderer Bedeutung i.S.d. § 285 Nr. 33 HGB vor, die nach dem Schluss des Geschäftsjahrs eingetreten und weder in der Gewinn- und Verlustrechnung noch in der Bilanz berücksichtigt sind. Unterschrift der Geschäftsleitung
Erftstadt Dennis Krippendorf Volker Pütz sonstige Berichtsbestandteile
Erftstadt, den 16.05.2024 gez. Dennis Krippendorf Volker Pütz Angaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 16.05.2024 festgestellt. Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Krippendorf & Pütz GmbH, Erftstadt Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Krippendorf & Pütz GmbH, Erftstadt - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Krippendorf & Pütz GmbH, Erftstadt für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse • entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 und • vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht der Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und der Gesellschafterversammlung als Aufsichtsorgan für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Die Gesellschafterversammlung als Aufsichtsorgan ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. • beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. • beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens. • führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Heinsberg, 21. Juni 2024 HS-Regio
Wirtschaftsprüfung GmbH
Eßer, Wirtschaftsprüfer Kremers, Wirtschaftsprüfer |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Neueste Nachrichtenartikel und Medienerwähnungen
Echtzeit-Prüfung auf Insolvenzbekanntmachungen der Registergerichte
Prüfen, ob Insolvenzverfahren für dieses Unternehmen vorliegen
Echtzeit-Dokumentenabruf aus dem Handelsregister
Weitere Unternehmen an oder nahe dieser Geschäftsadresse
4 nahegelegene Organisationen
Luftsicherheitsdienste
Luftsicherheitsdienste
Erbringung von allen anderen Unterrichtsdienstleistungen a. n. g.
Luftsicherheitsdienste
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Echtzeit-Dokumentenabruf aus dem Handelsregister
Echtzeit-Prüfung auf Insolvenzbekanntmachungen der Registergerichte
Prüfen, ob Insolvenzverfahren für dieses Unternehmen vorliegen