C&M
Partner GmbH
Horn-Bad
Meinberg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2020
EUR |
31.12.2019
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
26.706,00 |
35.388,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
17.976,00 |
21.270,00 |
| II.
Sachanlagen |
8.730,00 |
14.118,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
325.686,61 |
201.916,16 |
| I.
Vorräte |
32.657,72 |
40.198,19 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
152.178,02 |
159.712,72 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
393,69 |
291,33 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
140.850,87 |
2.005,25 |
| Aktiva |
352.392,61 |
237.304,16 |
Passiva
|
|
31.12.2020
EUR |
31.12.2019
EUR |
| A.
Eigenkapital |
57.477,65 |
72.223,83 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
47.223,83 |
53.688,74 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
14.746,18 |
6.464,91 |
| B.
Rückstellungen |
26.950,00 |
37.086,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
267.964,96 |
127.994,33 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
147.964,96 |
117.877,30 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
120.000,00 |
10.117,03 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
7.206,91 |
11.825,46 |
| Passiva |
352.392,61 |
237.304,16 |
Anhang 2020
Allgemeine Angaben
Die C&M Partner GmbH hat Ihren Sitz in Horn-Bad
Meinberg und wird beim Amtgericht Lemgo unter dem
Registerblatt HR 9609 geführt.
Der Jahresabschluss der C&M Partner GmbH wurde
auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt. Ergänzend zu diesen
Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu
beachten.
Nach den in § 267a HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine
Kleinstkapitalgesellschaft.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände und entsprechend den
steuerlichen Vorschriften linear vorgenommen.
Seit dem 01. Januar 2008 wurden aufgrund steuerlicher
Vorschriften alle geringwertigen Wirtschaftsgüter mit
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten von mehr als 150 Euro
bis zu 1.000 Euro in einem Sammelposten
berücksichtigt. Dieser wird entsprechend des § 6
Abs. 2 a EStG über fünf Jahre aufgelöst.
Diese steuerliche Behandlung wird auch für die
Handelsbilanz übernommen, da die
betragsmäßigen Unterschiede zwischen der
handels- und steuerrechtlichen Vorgehensweise relativ und
absolut gering sind.
Durch eine weitere Gesetzesänderung ist es ab
2010 wieder möglich zu der ursprünglichen
Abschreibung für Geringwertige Wirtschaftsgüter
überzugehen, so dass bewegliche Gegenstände des
Anlagevermögens bis zu einem Wert von 800 Euro im Jahr
des Zugangs abgeschrieben werden können. Es besteht
ein Wahlrecht zwischen der Sammelpostenmethode und der
Sofortabschreibung für geringwertige
Wirtschaftsgüter, die je Geschäftsjahr für
alle Zugegangenen nur einheitlich ausgeübt werden
können. Die Berichtsfirma hat die Sofortabschreibung
für neu angeschaffte Wirtschaftsgüter dieser Art
gewählt.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Forderungen und Wertpapiere wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Forderungen wurden mit dem Nennbetrag angesetzt.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, sowie die für das
Vorjahr noch nicht veranlagten Steuern.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag
angesetzt. Dies gilt auch für eventuell vorhandene
unverzinsliche Verbindlichkeiten. Sofern die Tageswerte
über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden
die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
In den sonstigen Verbindlichkeiten sind
Verbindlichkeiten gegenüber den Gesellschaftern in
Höhe von EUR 7.206,91, die nicht verzinst werden.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
Grundlagen für die Umrechnung von
Fremdwährungsposten in Euro
Der Jahresabschluss enthält auf fremde
Währung (i.d.R. USD) lautende Sachverhalte, die in
Euro umgerechnet wurden.
Forderungen und Verbindlichkeiten in fremder
Währung sind mit dem Kurs am Bilanzstichtag bewertet.
Soweit der Kurs am Tage des Geschäftsvorfalles bei
Forderungen darunter bzw. bei Verbindlichkeiten
darüber lag, ist dieser angesetzt.
Bruttoanlagenspiegel
Die Aufgliederung und Entwicklung der Anlagenwerte
ist aus dem Anlagenspiegel zu entnehmen.
Geschäftsjahresabschreibung
Die Geschäftsjahresabschreibung je Posten der
Bilanz ist aus dem Anlagenspiegel zu entnehmen.
Die Sofortabschreibung geringwertiger
Wirtschaftsgüter wird lediglich als Zugang
ausgewiesen; sie ist somit in der
Geschäftsjahresabschreibung enthalten.
Sonstige Pflichtangaben
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
Geschäftsführer: Ulrich Mangold
Matthias Mangold
Die Geschäftsführer sind von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Horn-Bad Meinberg, 07.03.2022
Ulrich
Mangold
Matthias Mangold
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 07.03.2022 festgestellt.
|