IHS Anlagenbau GmbHLiquidiert

09217 Burgstädt, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Chemnitz HRB 23592
Eingetragen
25.6.2007
Branche
Bau von Industrieanlagen, außer GebäudenGas-, Wasser-, Heizungs- sowie Lüftungs- und KlimainstallationRohrleitungstiefbau, Brunnenbau und Kläranlagenbau
Gegenstand
Heizungs-, Lüftungs-, Sanitär- und Klempnerleistungen; Chemie- und Anlagenbau

Historie

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Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

23.750 €
95.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

IHS Anlagenbau GmbH

Burgstädt

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018

Bilanz zum 31. Dezember 2018

AKTIVA

31.12.2018
EUR
31.12.2017
EUR
A. Anlagevermögen    
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 0,00 0,00
II. Sachanlagen 0,00 0,00
III. Finanzanlagen 0,00 0,00
B. Umlaufvermögen    
I. Vorräte 0,00 0,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 7,62 4.906,78
III. Wertpapiere 0,00 0,00
IV. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten 30.131,62 25.232,46
C. Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 0,00
D. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 244.480,39 243.480,39
Summe Aktiva 274.619,63 273.619,63

PASSIVA

   
  31.12.2018
EUR
31.12.2017
EUR
A. Eigenkapital    
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Verlustvortrag -268.480,39 -266.175,38
III. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag -1.000,00 -2.305,01
IV. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 244.480,39 243.480,39
B. Rückstellungen 13.000,00 12.000,00
C. Verbindlichkeiten 261.619,63 261.619,63
D. Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 0,00
Summe Passiva 274.619,63 273.619,63

Anhang für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis 31. Dezember 2018

A. Allgemeine Angaben

1. Die IHS Anlagenbau GmbH in Insolvenz hat ihren Sitz in Burgstädt. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Chemnitz unter HRB 23592 eingetragen. Die Gesellschaft ist eine Kleinstkapitalgesellschaft im Sinne von § 267a HGB. Die größenabhängigen Erleichterungen wurden teilweise in Anspruch genommen. Auf die Anwendung des § 264 Abs. 1 Satz 5 HGB zur Befreiung von der Pflicht zur Aufstellung des Anhangs wurde verzichtet. Der vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätzen nach den für Kleinstkapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt (§§ 265 Abs. 1 Satz 2, 266 ff. HGB).

2. Über das Vermögen der IHS Anlagenbau GmbH in Insolvenz, Burgstädt wurde mit Beschluss des Amtsgerichtes Chemnitz (Geschäftsnummer 1119 IN 2471/11) am 28. November 2011, 14:30 Uhr, das Insolvenzverfahren eröffnet. Zum Insolvenzverwalter wurde Herr Rechtsanwalt Tobias Hohmann, Leipziger Straße 56, 09113 Chemnitz bestellt.

3. Aufgrund des Insolvenzverfahrens konnten mit zumutbarem Aufwand nicht sämtliche für die Erstellung eines den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung mit hinreichender Sicherheit entsprechenden Jahresabschlusses erforderlichen Informationen beschafft bzw. berücksichtigt werden. Die Aussagekraft des Jahresabschlusses kann dadurch beeinträchtigt sein.

B. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

1. Bei der Bewertung wurde nicht von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen.

2. Die Vermögensgegenstände und Schulden sind zum Bilanzstichtag einzeln bewertet.

3. Es wurde vorsichtig bewertet; insbesondere wurden alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Bilanzstichtag entstanden sind, berücksichtigt. Gewinne wurden nur berücksichtigt, wenn sie am Bilanzstichtag realisiert waren.

C. Erläuterungen zur Bilanz

1. Die Bewertung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und der sonstigen Vermögensgegenstände sowie des übrigen Umlaufvermögens erfolgte zum Nennwert bzw. mit dem niedrigeren zum Abschlussstichtag beizulegenden Wert.

2. Die Rückstellungen wurden mit den Beträgen angesetzt, die notwendig sind, um alle zum Zeitpunkt der Bilanzerstellung erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung abzudecken.

3. Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Sie betreffen festgestellte Insolvenzforderungen i.S.v. § 38 InsO sowie etwaige Forderungen der Massegläubiger i.S.v. § 53 InsO. Aufgrund der Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 28. November 2011 gelten die vor Verfahrenseröffnung begründeten Verbindlichkeiten als fällig (§ 41 InsO) und haben somit sämtlich eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

D. Sonstige Angaben

1. Im Geschäftsjahr 2018 waren keine Arbeitnehmer beschäftigt.

2. Zur alleinvertretungsberechtigten und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreiten Geschäftsführerin war Frau Christa Hermsdorf (Kauffrau), Chemnitz bestellt.

3. Mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 28. November 2011 wurde Herr Rechtsanwalt Tobias Hohmann zum Insolvenzverwalter bestellt.

 

Chemnitz, 20. März 2019

Rechtsanwalt Tobias Hohmann als Insolvenzverwalter über das Vermögen der IHS Anlagenbau GmbH i.Ins., Burgstädt

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