IHS Anlagenbau GmbHLiquidiert
09217 Burgstädt, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
IHS Anlagenbau GmbHBurgstädtJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018Bilanz zum 31. Dezember 2018AKTIVA
Anhang für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis 31. Dezember 2018A. Allgemeine Angaben1. Die IHS Anlagenbau GmbH in Insolvenz hat ihren Sitz in Burgstädt. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Chemnitz unter HRB 23592 eingetragen. Die Gesellschaft ist eine Kleinstkapitalgesellschaft im Sinne von § 267a HGB. Die größenabhängigen Erleichterungen wurden teilweise in Anspruch genommen. Auf die Anwendung des § 264 Abs. 1 Satz 5 HGB zur Befreiung von der Pflicht zur Aufstellung des Anhangs wurde verzichtet. Der vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätzen nach den für Kleinstkapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt (§§ 265 Abs. 1 Satz 2, 266 ff. HGB). 2. Über das Vermögen der IHS Anlagenbau GmbH in Insolvenz, Burgstädt wurde mit Beschluss des Amtsgerichtes Chemnitz (Geschäftsnummer 1119 IN 2471/11) am 28. November 2011, 14:30 Uhr, das Insolvenzverfahren eröffnet. Zum Insolvenzverwalter wurde Herr Rechtsanwalt Tobias Hohmann, Leipziger Straße 56, 09113 Chemnitz bestellt. 3. Aufgrund des Insolvenzverfahrens konnten mit zumutbarem Aufwand nicht sämtliche für die Erstellung eines den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung mit hinreichender Sicherheit entsprechenden Jahresabschlusses erforderlichen Informationen beschafft bzw. berücksichtigt werden. Die Aussagekraft des Jahresabschlusses kann dadurch beeinträchtigt sein. B. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze1. Bei der Bewertung wurde nicht von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. 2. Die Vermögensgegenstände und Schulden sind zum Bilanzstichtag einzeln bewertet. 3. Es wurde vorsichtig bewertet; insbesondere wurden alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Bilanzstichtag entstanden sind, berücksichtigt. Gewinne wurden nur berücksichtigt, wenn sie am Bilanzstichtag realisiert waren. C. Erläuterungen zur Bilanz1. Die Bewertung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und der sonstigen Vermögensgegenstände sowie des übrigen Umlaufvermögens erfolgte zum Nennwert bzw. mit dem niedrigeren zum Abschlussstichtag beizulegenden Wert. 2. Die Rückstellungen wurden mit den Beträgen angesetzt, die notwendig sind, um alle zum Zeitpunkt der Bilanzerstellung erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung abzudecken. 3. Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Sie betreffen festgestellte Insolvenzforderungen i.S.v. § 38 InsO sowie etwaige Forderungen der Massegläubiger i.S.v. § 53 InsO. Aufgrund der Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 28. November 2011 gelten die vor Verfahrenseröffnung begründeten Verbindlichkeiten als fällig (§ 41 InsO) und haben somit sämtlich eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. D. Sonstige Angaben1. Im Geschäftsjahr 2018 waren keine Arbeitnehmer beschäftigt. 2. Zur alleinvertretungsberechtigten und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreiten Geschäftsführerin war Frau Christa Hermsdorf (Kauffrau), Chemnitz bestellt. 3. Mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 28. November 2011 wurde Herr Rechtsanwalt Tobias Hohmann zum Insolvenzverwalter bestellt.
Chemnitz, 20. März 2019 Rechtsanwalt Tobias Hohmann als Insolvenzverwalter über das Vermögen der IHS Anlagenbau GmbH i.Ins., Burgstädt |
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