Stammdaten

Register
Amtsgericht Neuruppin HRB 5288
Eingetragen
21.3.2005
Branche
Bau von Gebäuden (ohne Fertigteilbau)Bauträger für WohngebäudeBauträger für andere Gebäude und Bauwerke
Gegenstand
Neubau, die Modernisierung und die Instandsetzung von Gebäuden

Historie

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Management

NameRolle
Peter Ulrich Schade
seit 16.2.2016
Liquidator

Konzern- und Jahresabschlüsse

MBT Bau-GmbH

Neuruppin

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

  31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 18.520,00 9.489,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 0,50 0,50
II. Sachanlagen 18.519,50 9.488,50
B. Umlaufvermögen 15.848,06 14.878,56
I. Vorräte 2.000,00 0,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 3.654,70 12.330,41
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 10.193,36 2.548,15
C. Rechnungsabgrenzungsposten 3.851,34 1.950,48
Bilanzsumme, Summe Aktiva 38.219,40 26.318,04

Passiva

   
  31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 1.381,35 3.514,01
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Verlustvortrag 21.485,99 9.419,22
III. Jahresfehlbetrag 2.132,66 12.066,77
B. Rückstellungen 1.622,07 3.615,45
C. Verbindlichkeiten 35.215,98 19.188,58
Bilanzsumme, Summe Passiva 38.219,40 26.318,04

Anhang

der MBT Bau GmbH

Allgemeine Hinweise

Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß §§ 242 ff. und 264 ff. HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften des GmbHG und des Gesellschaftsvertrags/der Satzung aufgestellt. Es gelten die Vorschriften für große kleine Kapitalgesellschaften.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert.

Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, haben wir einzelne Posten der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung zusammengefasst und daher in diesem Anhang gesondert aufgegliedert und erläutert. Aus dem gleichen Grunde wurden die Angaben zur Mitzugehörigkeit zu anderen Posten und davon-Vermerke ebenfalls an dieser Stelle gemacht.

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Gemäß Artikel 66 Abs. 3 Satz 1 EGHGB sind die Vorschriften des Bilanzmodernisierungsgesetztes vom 25. Mai 2009 erstmalig für die Jahresabschlüsse für die nach dem 31. Dezember 2009 beginnenden Geschäftsjahre anzuwenden.

Erworbene und selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bilanziert und werden, sofern sie der Abnutzung unterliegen, entsprechend ihrer Nutzungsdauer um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und wird, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. In die Herstellungskosten selbst erstellter Anlagen sind neben den Einzelkosten auch anteilige Gemeinkosten und durch die Fertigung veranlasste Abschreibungen einbezogen.

Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens werden nach Maßgabe der voraussichtlichen Nutzungsdauer abgeschrieben. Die Anlagegüter werden linear abgeschrieben. Geringwertige Anlagegüter bis zu einem Netto-Einzelwert von EUR 150,00 (bis zum 31. Dezember 2007 EUR 410,00) sind im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben bzw. als Aufwand erfasst worden; ihr sofortiger Abgang wurde unterstellt. Für Anlagegüter mit einem Netto-Einzelwert von mehr als EUR 150,00 bis EUR 1.000,00, die nach dem 31. Dezember 2007 angeschafft worden sind, wird das steuerliche Sammelpostenverfahren aus Vereinfachungsgründen auch in der Handelsbilanz angewandt. Der Sammelposten wird pauschalierend jeweils mit 20 Prozent p.a. im Zugangsjahr und in den vier darauf folgenden Jahren abgeschrieben. Die Abschreibungen auf Zugänge des Sachanlagevermögens werden im Übrigen zeitanteilig vorgenommen.

Vorräte, Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen, unfertigen und fertigen Erzeugnisse, Handelswaren und Vorratsvermögen sind nicht vorhanden.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt. Allen risikobehafteten Posten ist durch die Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen; das allgemeine Kreditrisiko ist durch pauschale Abschläge berücksichtigt.

Die Steuerrückstellungen und die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten und drohenden Verluste aus schwebenden Geschäften. Sie sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags (d. h. einschließlich zukünftiger Kosten- und Preissteigerungen) angesetzt.

Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Für die Ermittlung latenter Steuern aufgrund von temporären oder quasi-permanenten Differenzen zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und ihren steuerlichen Wertansätzen oder aufgrund steuerlicher Verlustvorträge werden die Beträge der sich ergebenden Steuerbe- und -entlastung mit den unternehmensindividuellen Steuersätzen im Zeitpunkt des Abbaus der Differenzen bewertet und nicht abgezinst. Aktive und passive Steuerlatenzen werden unsaldiert ausgewiesen.

Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten wurden grundsätzlich mit dem Devisenkassamittelkurs zum Abschlussstichtag umgerechnet. Bei einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurde dabei das Realisationsprinzip (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 Halbsatz 2 HGB) und das Anschaffungskostenprinzip (§ 253 Abs. 1 Satz 1 HGB) beachtet.

Erläuterungen zur Bilanz

Anlagevermögen

Die Gesellschaft hält keine Anteile an anderen Unternehmen.

Anteile an Investmentvermögen sind nicht vorhanden.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nenntwert angesetzt. Allen risikobehafteten Posten sind durch die Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände enthalten EUR 1.250,45 Forderungen gegen Gesellschafter. Es handelt sich dabei um Forderungen aus Darlehnsverträgen.

Forderungen aus Lieferung und Leistungen bestehen in Höhe von EUR 1.707,35.

Rechnungsabgrenzungsposten

Hierin enthalten sind transitorische Posten.

Eigenkapital - und ausschüttungsgesperrte Beträge liegen nicht vor.

Das Stammkapital beträgt EUR 25.000,00 und ist voll eingezahlt.

Investitionszuschüsse und Investitionszulagen

Die Investitionszuschüsse oder Inverstionszulagen sind in diesem Wirtschaftsjahr nicht geflossen.

Rückstellungen

Die Bilanzierung der Rückstellungen erfolgte in Höhe des Betrages, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung zur Abdeckung aller erkennbaren Risiken notwendig ist.

Rückstellungen für latente Steuern sind wegen der Inanspruchnahme eines Investitionsabzugsbetrages berücksichtigt worden.

Verbindlichkeiten

Die Restlaufzeiten und die Besicherung der Verbindlichkeiten sind im Verbindlichkeitenspiegel im Einzelnen dargestellt.

Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern bestehen nicht.

in TEUR Restlaufzeit 31.12.2010 gesamt   31.12.2009 gesamt
Art der Verbindlichkeit bis 1 Jahr über 5 Jahre   Restlaufzeit bis 1 Jahr  
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 3 6 21 5 13
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 10 - 10 5 5
3. sonstige Verbindlichkeiten 4 - 4 1 1
- davon aus Steuern 4 - 4 1 1

Bei den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gilt der Eigentumsvorbehalt.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen liegen nicht vor.

Bewertungseinheiten wurden nicht gebildet.

Geschäftsführung

Geschäftsführer: Peter Schade, alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit

Änderungen in der Geschäftsführung sind während des Geschäftsjahres und bis zum Bilanzaufstellungszeitpunkt nicht eingetreten.

Kredite und Vorschüsse

Kredite und Vorschüsse, über die nach § 285 Nr. 9c HGB zu berichten ist, liegen wie folgt vor:

Darlehen an Peter Schade Valuta 31.12.10: 1 TEUR
Zinssatz: 4 %

Es wurden keine Beteiligungen zum Bilanzstichtag von mindestens 20 % der Anteile gehalten.

Gesamtbezüge der Geschäftsführung

Die Bezüge der Geschäftsführung werden gem. § 286 Abs. 4 HGB nicht angegeben.

 

Neuruppin, 30.12.2011

MBT Bau GmbH

Peter Schade, Geschäftsführer

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:

Der Jahresabschluss wurde am 29.12.2011 festgestellt.

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